Bru 2015 ausgabe 01

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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2 - 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3 - Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld 3 - Bekanntmachung Gesamthaushalt des Wasser- und Boden- verbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2014 5 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - O es riecht gut, o es riecht fein … 6 - Weihnachtszeit im „Kastanienstübchen“ 6 - Weihnachtliches Miteinander in der Kita „Gänseblümchen“ 7 - Ganz in Rot und doch nicht der Weihnachtsmann! 7 - Weihnachtsmärchen in Schwedt: Auf dem Weg zum Glück – Einmal Hölle und zurück 8 - Veranstaltungen in den Gemeinden; Kulturhaus Kino Brüssow 8 - Gratulationen 8 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 10 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 11

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Amtlicher Teil - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 2- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte 2- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 3- Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3- Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ der Gemeinde Schönfeld 3- Bekanntmachung Gesamthaushalt des Wasser- und Boden- verbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2014 5

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - O es riecht gut, o es riecht fein … 6- Weihnachtszeit im „Kastanienstübchen“ 6- Weihnachtliches Miteinander in der Kita „Gänseblümchen“ 7- Ganz in Rot und doch nicht der Weihnachtsmann! 7- Weihnachtsmärchen in Schwedt: Auf dem Weg zum Glück – Einmal Hölle und zurück 8- Veranstaltungen in den Gemeinden; Kulturhaus Kino Brüssow 8- Gratulationen 8- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 10- Evangelisches Pfarramt Brüssow 11

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Beschluss 62/2014 lt. Beschlussvorlage 0062/14Kita-SchließzeitenDie Kita Sonnenschein beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten:

- 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt- 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow stimmt dem Antrag der Kita Sonnenschein über die Schließzeiten 2015 zu.

Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 63/2014 lt. Beschlussvorlage 0063/141. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruch-nahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertages-stätte

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 09.12.2014

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sozi-ales am 26.11.2014 wurde auf Wunsch der Stadtverordneten eine Kalkulation der Kita-Gebühren auf der Grundlage der Satzung der Stadt Prenzlau vorgestellt. Dabei wurde heraus-gearbeitet, dass nicht alle Gegebenheiten der Prenzlauer Sat-zung umsetzbar sind. Gleichzeitig wurde eine Kalkulation in Anlehnung an das Prenzlauer Modell vorgestellt.Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung eine Änderungssatzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kinder-tagesstätte in Anlehnung an die Prenzlauer Satzung. Da die Änderungssatzung erst im Amtsblatt Januar 2015 ver-öffentlicht werden kann, ist ihr Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2015.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Sat-zung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 4

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte

Auf der Grundlage der §§ 17 Abs. 3 Satz 2 und 18 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe- Kindertages-stättengesetz (KitaG) in der jeweils aktuellen Fassung, der §§ 23 und 90 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe vom 26. Juni 1990 (I 1990, 1163) in der jeweils aktuellen Fassung sowie des § 5 Abs. 2 der Ge-meindeordnung des Landes Brandenburg (Gemeindeordnung –GO) in der jeweils aktuellen Fassung hat die Stadtverord-netenversammlung der Stadt Brüssow gemäß § 35 Absatz 2 Ziffer 10 GO in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

1. § 6 Entstehung der Gebührenpflicht erhält in Absatz 3 folgende Änderung:

Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern werden pro weiterem Kind 10 v. H. vom Beitrag „Familie mit einem Kind“ abgezogen. Ein abzugsfähiger Betrag von 50 v. H. darf dabei nicht überschritten werden.

2. § 7 Grundsätze der Berechnung und Höhe der Gebühren erhält in Absatz 4 folgende Neufassung:

Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe aller Einkünfte. Dazu gehören insbesondere:• Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit (hier-

zu zählen auch Einkommen aus geringfügigen Be-schäftigungen),

• Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (E-A-Ü) bei selbstständiger Arbeit (alternativ Be-triebsabrechnungsbogen [BAB] oder Bescheinigung

des Steuerberaters) aller Firmen und Firmenbeteili-gungen,

• Unterhaltsleistungen,• Kindergeld des zu betreuenden Kindes,• Renten,• Einkommen nach dem SGB III und SGB II wie: Un-

terhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Insolvenzgeld,

• sonstige Leistungen nach anderen Sozialgesetzen wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletzten-geld, Wohngeld, Leistungen nach dem Beamtenver-sorgungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz,

• Leistungen nach dem BAföG (jedoch nicht die Leis-tungen nach dem BAföG für die Kinder der Perso-nensorgeberechtigten/Eltern),

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Das Elterngeld gehört zu den Einkommen, soweit es ei-nen Freibetrag in Höhe von 300,00 € überschreitet. Eine Minderung des Einkommens durch nachgewiesene Un-terhaltszahlungen ist möglich.

Nicht zum Einkommen gehören:• Leistungen nach dem SGB XI (Pflegegeld)

Artikel 2Inkraftsetzung

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Brüssow über die Erhebung von Gebühren und für die Inanspruchnah-me eines Platzes in einer kommunalen Kindertagesstätte tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 06.01.2015

NeumannAmtsdirektor

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Nr. 01/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschluss 58/2014 lt. Beschlussvorlage 0058/14Schließzeiten der Kita für 2015Die Kita Knirpsenburg beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten:

- 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt- 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien

Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt dem Antrag der Kita Knirpsenburg über die Schließzeiten 2015 zu.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 59/2014 lt. Beschlussvorlage 0059/14Beschluss über den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) und die erneute Beteiligung der ÖffentlichkeitDie Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld billigen den 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) in der Fassung vom November 2014, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht. Sie beschließen die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ge-mäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden, Nach-

Beschlüsse der Gemeinde SchönfeldBeschlüsse vom 04.12.2014

bargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-mäß § 4 (2) BauGB.Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.Die erneute förmliche Beteiligung der Behörden, Nachbarge-meinden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen.

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Schön hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 60/2014 lt. Beschlussvorlage 0060/14Überplanmäßige Ausgaben – Dorfladen SchönfeldDie Gemeindevertretung Schönfeld beschließt entsprechend § 70 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die überplanmäßigen Ausgaben aus der Rücklage der Gemeinde bereitzustellen, und aus der Spendeneinnahme auszugleichen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 61/2014 lt. Beschlussvorlage 0061/14Zuschuss zur Planstelle Jugendhaus Klockow für 2015Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg be-schließt einen Zuschuss in Höhe von 915,72 € für das Jahr 2015 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 62/2014 lt. Beschlussvorlage 0062/14Finanzielle Unterstützung von Festen des Pfarrsprengels Schönfeld im Jahr 2015Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschlie-ßen eine finanzielle Unterstützung von 300,00 € für Feiern des ev. Pfarrsprengels Schönfeld im Jahr 2015.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeinde SchenkenbergBeschlüsse vom 15.12.2014

Beschluss 59/2014 lt. Beschlussvorlage 0059/14Schließzeiten der Kita für 2015Die Kita Krümelburg beantragt für das Jahr 2015 folgende Schließzeiten:

- 15.05.2015 1 Tag/Freitag nach Himmelfahrt- 20.07.–07.08.2015 3 Wochen/Sommerferien in Absprache mit Kita Carmzow- 23.12.15–03.01.2016 4 Tage zum Jahreswechsel/Weihnachtsferien

Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt dem An-trag der Kita Krümelburg über die Schließzeiten 2015 zu.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark,

Bereich Klockow“ der Gemeinde SchönfeldDie Gemeindevertreter von Schönfeld haben am 04.12.2014 in öffentlicher Sitzung den Zweiten Entwurf des Bebauungs-planes „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Ände-rung) in der Fassung vom November 2014 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Für den Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Klockow“ (1. Änderung) der Gemeinde Schönfeld wurde be-

reits die frühzeitige und formale Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltprüfung ist nach § 2 (4) BauGB erfolgt.Durch die Verwaltung wurden die eingegangenen Stellungnah-men ausgewertet. Dabei ergab sich aus einem zwischenzeitlich eröffneten, länderübergreifenden Planfeststellungsverfahren die Notwendigkeit, den Entwurf des Bebauungsplans anzupassen.

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Ein am 25.09.2014 offiziell eröffnetes Suchraumverfahren der 50 Hertz Transmission GmbH für die Trassenplanung einer 380kV-Freileitung muss in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Verlauf des Suchkorridors innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans wird nachrichtlich übernommen.

Dadurch wird eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Baufelder von vier auf zwei notwendig, was eine erneute Öf-fentlichkeitsbeteiligung erforderlich macht.Im Zuge dieser Ergänzung erfolgt eine Verkleinerung der ver-bleibenden beiden Baufelder Nr. 1 und 2 durch Anwendung derselben Abstandskriterien.

Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist nunmehr die Schaf-fung baurechtlicher Grundlagen für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen innerhalb der Grenzen des aktuell rechts-kräftigen Windeignungsgebietes „Schenkenberg“ gemäß dem Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Wind-nutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ (Satzung vom 3. März 2004, genehmigt am 22. Juli 2004).

Der Zweite Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Ucker-mark, Bereich Klockow“ (1. Änderung), bestehend aus Plan-zeichnung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begrün-dung mit Umweltbericht (mit integrierter Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) liegt in der Planfassung „November 2014“ öf-fentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darin enthalten:• Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der

voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere folgende wesentliche Aussagen zu den Auswirkungen auf- den Menschen – Information über mögliche stoffliche

und Schallemissionen sowie visuelle Störungen; - die Pflanzen, Biotope – Information zu den Auswir-

kungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbe-stand sowie Biotopstrukturen;

- die betroffenen Tierklassen:- Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brut-

vögel, unter besonderer Betrachtung der Arten Kra-

nich und Rohrweihe sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel;

- Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zur Be-einträchtigungen von Flugbahnen;

- den Boden – Information zum Ausmaß der Versiege-lungen;

- das Landschaftsbild – Information zu den Auswir-kungen im Nah- und Fernbereich;

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Denkmale;

sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen.• Bilanzierung der Eingriffe durch das geplante Vorhaben,

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne der natur-schutzrechtlichen Eingriffsregelung.

• Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden und öffentlich eingesehen werden können:- Windfeld Tornow/Klockow – Brutvogelkartierung 2011. Teterow, Stand: 15. Sep-

tember 2011- „Brutplätze 2010 – Kranich und Rohrweihe im Vor-

habengebiet + 1-km-Puffer“. Teterow, Stand: 21. De-zember 2010.

- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung Februar bis April 2011“. Tete-

row, Stand: 24. August 2011- „Windfeld Tornow/Klockow – Rastvogelkartierung

2009/2010“. Endbericht. Teterow, Stand: 14. Sep-tember 2011

- „Klockower See, Baumsee und Prenzlauer See – Brutvogelkartierung 2012 (Möwen und Seeschwal-ben)“. Teterow, Stand: 7. Mai 2013

- „Einschätzung von 20 Windenergieanlagenstandor-ten hinsichtlich der Fledermausfauna im Zuge einer geplanten Erweiterung & Verdichtung des Wind-feldes Uckermark“. Travenhorst, August 2013

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten darüber hinaus alle im Rahmen der formalen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-keit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

Der Entwurf der Planurkunde, die Begründung, der Umwelt-bericht, die Fachgutachten sowie weitere umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

30.01.2015 bis zum 03.03.2015 (jeweils einschließlich)in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Stra-ße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungs-amts zu den Dienstzeiten

Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrDienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 UhrDonnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 UhrFreitag 8.30 bis 11.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Sie haben die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Während der Aus-legungsfrist können Hinweise und Anregungen zur Planung eingereicht werden. Auskünfte zur Planung werden während der SprechzeitenÜbersichtslageplan

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Nr. 01/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Dienstag 08.30 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.30 UhrDonnerstag 08.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–16.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung im Bau- und Ord-nungsamt erteilt. Während dieser Auslegungszeit können Anregungen schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift vorgetragen werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemein-de den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen Namen und Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Brüssow, den 05.01.2015

NeumannAmtsdirektor des Amtes Brüssow

Anlage: Übersichtslageplan (s. S. 4)

Auf der Grundlage des § 65 Wasserverbandsgesetz, des § 6 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbän-den, sowie des § 27 i. V. m. § 28 der Verbandssatzung in den zur Zeit gültigen Fassungen wird folgender Haushaltsplan für den Wasser- und Bodenverband „Welse“ für das Jahr 2014 von der Verbandsversammlung festgesetzt.1. Alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des

Verbandes regelmäßig wiederkehrenden und laufenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe a der VerbandssatzungEinnahmen 4.523.200,00 EuroAusgaben 4.590.900,00 Euro

2. Festsetzung des Jahresflächenbeitrages gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe b der Verbandssatzung

9,07 Euro pro Hektar Der Betrag ist in der Regel gemäß § 32 Abs. 3 der Ver-

bandssatzung in vier gleichen Raten pro Jahr zu zahlen und wird zum 31.12.2014 fällig.

3. Kostenbeteiligungen von Vorteilhabenden, Zuwendungen und sonstige Erträge gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe c der Verbandssatzung

Keine4. Entnahme aus der finanziellen Rücklage und Zuführung

von finanziellen Mitteln in die Rücklagen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung

Entnahme aus der Finanziellen Rücklage 0,00 EuroZuführung in die Rücklagen- Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Verwaltungsgebäude, Außen- und Sachlagen 33.500,00 Euro- Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Fahrzeuge Verwaltung 7.600,00 Euro- Amortisationsrücklage aus Ausschreibungen Fahrzeuge, Geräte und Ausstattungen Bauhof 66.900,00 Euro

5. Festsetzung der zulässigen Höhe über- und außerplan-mäßiger Ausgaben und Festsetzung einer Erheblich-keitsschwelle für über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe e

Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2014 Die zulässige Höhe der über- und außerplanmäßigen

Ausgaben wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt. Über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind erheb-

lich, wenn sie den Betrag von 100.000,00 Euro über-schreiten.

Gemäß § 29 Abs. 3 der Verbandssatzung entscheidet bis zur Höhe von 100.000,00 Euro der Geschäftsführer darüber hinaus der Verbandsvorstand.

6. Festsetzung der Höhe von Kassenkrediten und Darlehen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe f der Verbandsatzung

Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzei-tigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden, dürfen einen Höchstbetrag von 1.200.000,00 Euro nicht übersteigen.

Gesamtbetrag der Darlehen (01.01.2014) 13.309,31 Euro

Passow, den 16.12.2014

KrauseVerbandsvorsteher

Bekanntmachung des Gesamthaushaltes des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2014:

Der vorstehende Gesamthaushalt des Wasser- und Boden-verbandes „Welse“ für das Jahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Der Haushaltsplan 2014 liegt ab dem 17.12.2014 zur Einsicht-nahme im Verbandssitz des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Straße 31 in 16306 Passow an Arbeitsta-gen in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr aus.

StornowskiGeschäftsführer

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Genau wie in dem alten Weihnachtslied beschrieben, zog in den Dezemberwochen ein Plätzchenduft durch das Schulhaus der Regenbogengrundschule Brüssow. Die Schülerinnen und Schüler rührten und kneteten tagelang Teig, um diesen letzt-endlich zu süßen und zu bunt verzierten Plätzchen zu formen. Das Gebäck war für die Weihnachtsfeiern in den Klassen bzw. für den Brüssower Weihnachtsmarkt bestimmt.Alle Kinder und Lehrer möchten sich bei den fleißigen Muttis, Omas und anderen Helfern für die tatkräftige Unterstützung bedanken.

Regenbogengrundschule Brüssow

O es riecht gut, o es riecht fein …

Auch in unserer Kita „Kastanienstübchen“ in Carmzow war die Vorfreude auf Weihnachten groß. Die Kinder lernten fleißig Gedichte und wir sangen gemeinsam viele Weihnachtslieder. Voller Eifer wurden Plätzchen geba-cken und Mengen an Fensterschmuck gebastelt. Am Freitag vor den Weihnachtsferien war es dann soweit. Zu-sammen mit den Eltern begonnen wir unsere Weihnachtsfeier mit gemeinsamen Singen, Kaffee und Kuchen. Auch die von den Kindern gebackenen Kekse wurden verspeist.

Weihnachtszeit im „Kastanienstübchen“ – Wo sind die Geschenke?Später drängten sich die Kinder am Fenster, um Ausschau nach dem Weihnachtsmann zu halten. Als dieser dann mit sei-nem Rentier den Raum betrat, sah man deutlich das Leuchten in den Kinderaugen.Doch, wo waren die Geschenke? Einen Sack hatte der Weih-nachtsmann nicht dabei!Aber Entwarnung, erst musste das Rentier wieder nach drau-ßen gebracht werden, damit es dort in Ruhe grasen konnte. Nun wurde es endlich Zeit für die Bescherung. Ein Kind nach dem anderen trat vor den bärtigen Mann, trug einen Vers oder ein Lied vor und erhielt zur Belohnung ein Päckchen.

Nachdem der Weihnachtsmann mit seinem Rentier von dan-nen gezogen war, startete das große Auspacken.Am Ende verabschiedeten sich alle bis ins Neue Jahr und gingen zufrieden nach Hause.Wir möchten uns beim Weihnachtsmann, seiner Elfe und allen Helfern bedanken und wünschen alles Gute für das Jahr 2015!

Kita Carmzow

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Nr. 01/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Die Kinder der Kita „Sonnenschein‘‘ in Brüssow haben nicht schlecht gestaunt, als am Nikolausmorgen ein Mann ganz in ROT in der Tür stand. Schnell wurde klar, der Weihnachtsmann ist es nicht! Er wurde sofort erkannt! „Unser Bürgermeister Herr Rakow ist das“, riefen die Kinder. Er kam nicht mit leeren Händen! Vier neue Bobby Cars brachte er mit und unser Fo-yer wurde zur Straße und die Kleinsten rasten über die Piste. Vielen Dank sagen die Kinder und Erzieher der Firma Elektro Rakow für die gelungene Nikolausüberraschung!Dann möchten wir die Gelegenheit nutzen und uns auch bei dem Ehepaar Geyer bedanken. Seit vielen, vielen Jahren kommen sie immer in der Vorweihnachtszeit und bringen den Kindern still und heimlich leckere Sachen vorbei. Danke für diese treue Geste!

Die Kinder und Erzieher der Kita ,,Sonnenschein‘‘ wünschen allen Brüssower Bürgern und besonders unseren Eltern ein gesundes, neues Jahr!

Ganz in ROT und doch nicht der Weihnachtsmann!

Die kalte Jahreszeit wurde mit dem Laternenumzug im Novem-ber zum Martinsfest eingeläutet. Viele Göritzer versammelten sich alljährlich in der Kirche, um das Anspiel um den heiligen Martin zu verfolgen. Eine Inszenierung der Hortkinder berei-tete allen Besuchern sichtlich Freude. Bei heißem Tee, Würstchen und Knüppelkuchen ließ es sich in gemeinsamer Runde am Feuer gut aushalten.

Weihnachtliches Miteinander in der Kita „Gänseblümchen“ Göritz…

Der Nikolaus kam am 8. Dezember 2014 in die Kita und über-raschte die Kinder mit gefüllten Schuhen.Ehemalige Angestellte der Kita „Gänseblümchen“ (Foto rechts) waren am 10.12.2014 zu einer Advent-Singerunde geladen. Bei Kaffee und Plätzchen erfreuten sie sich am weihnacht-lichen Programm der Kinder. Auch der Bürgermeister folgte dankend der Einladung.

Anlässlich des Weihnachts-festes fuhren die Kinder der Sonnengruppe am 16. Dezember 2014 nach Boit-zenburg in die Weihnachts-werkstatt. Dort wurde geba-cken und auch der Weih-nachtsmann war vor Ort und überraschte die Kinder. Die Jüngsten der Kita, die „Käfer“, blieben in den heimischen Gefilden und ließen es sich bei einem gemeinsamen Eltern-Bastel-Weihnachtsnachmittag gut gehen. Das Weihnachtsfest im Hort fand am 17.12.2014 statt. Hier gilt besonderer Dank den Eltern, die für das leibliche Wohl der Kinder an diesem Nachmittag sorgten.Bevor sich nun alle Großen und Kleinen ganz offiziell in die Weihnachtsferien verabschiedeten, wurde auch den Senioren in den Wohngruppen des Ortes traditionell das Weihnachts-ständchen von den Kindern gesungen. Das bereitet jedes Jahr besondere Freude in der Vorweihnachtszeit.Wir bedanken uns bei allen Unterstützern, die zum Gelingen einer schönen Weihnachtszeit in unserer Kita beigetragen haben. Ganz besonderer Dank geht an den Förderverein der Kita „Gänseblümchen“ und an die Sponsoren Grundmann GmbH und Tischlerei Ninnemann, ohne deren finanzielle Un-terstützung die Fahrt nach Boitzenburg nicht realisierbar wäre.

Ein fröhliches, gesundes und spannendes 2015 wünscht das Erzieher-Team der Kita „Gänseblümchen“ in Göritz.

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Wir begrüßen die jüngsten Einwohner im Amtsbereich!Geburten im 2. Halbjahr 2014

JuliMalte Behm BagemühlNela Tarczynska BrüssowNike Karlotta Gehrmann Göritz

AugustJoel Ronny Kraatz SchönfeldMarie Luise Frieda Müllenhagen BrüssowGeorg Christian Bruch Brüssow

SeptemberPia Dischlatis BaumgartenFynn Elias Martin BrüssowStella Baumgarten Klockow

OktoberAmy Sophia Müller Klockow

NovemberKarl Pankow GöritzJohanna Schwarz BrüssowOskar Richard Bröer Brüssow

DezemberLotta Elli Kraegenbrink Brüssow

Es gratulieren der Amtsdirektor und die Bürgermeister der Gemeinden.

Gratulationen

Am 3. Dezember 2014 war es wieder so weit. Die Mädchen und Jungen der Regenbogengrundschule in Brüssow machten sich auf den Weg nach Schwedt, um die Aufführung „Der Teu-fel mit den drei goldenen Haaren“ anzusehen. Schon vorher hatten wir im Unterricht das Märchen der Gebrüder Grimm gelesen und waren nun gespannt, welche Überraschungen die Theaterleute wohl für uns eingebaut hatten. Diese ließen auch nicht lange auf sich warten, denn gleich zu Beginn lie-ferte sich ein Propellermann einen handfesten Streit mit dem Teufel. Der Flugkünstler hatte aber noch sehr viel mehr zu bieten. So führte er die polnischen Zuschauer in ihrer Mutter-sprache durch das Märchen und war stets zur Stelle, wenn der Glücksjunge Hilfe brauchte. Tim hatte es wahrlich nicht leicht, denn der hartherzige und gierige König trachtete ihm mehrfach nach dem Leben. Er schickte ihn sogar in die Hölle, um die drei goldenen Haare des Teufels zu holen. Aber mit

Weihnachtsmärchen in Schwedt: Auf dem Weg zum Glück – Einmal Hölle und zurückBeharrlichkeit, Witz und Verstand meisterte der Knabe alle Aufgaben, entkam sogar unbeschadet aus der Hölle und kann zum Schluss sein Glück genießen.Der Propellermann schwebt am Bühnenhimmel und fragt: „Ist das Leben mit eins zwei drei vier Propellerflügeln nicht turboschön?“ Der Applaus aus dem Saal kann nur als unein-geschränkte Zustimmung gedeutet werden.Von der ersten Minute an wurden wir von der Geschichte in den Bann gezogen und die Spannung hielt sich bis zum Schluss. Dafür sorgten vor allem die Schauspieler in ihren wunderbaren Kostümen, aber auch das bunte Scheinwerfer-licht, das Bühnenbild auf einer Drehscheibe, Qualm, Dampf und Trommelwirbel.Für uns steht fest: Es war wieder einmal ein tolles Theater-erlebnis.

Klasse 6 der Regenbogengrundschule

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSamstag, 31. Januar 2015Weihnachtsbaumverbrennung in Bagemühl

Samstag, 7. Februar 2015Karneval in Brüssow im Hotel „Zum Schwan“

Sonntag, 15. Februar 2015Karneval in Brüssow im Hotel „Zum Schwan“

Kulturhaus Kino BrüssowSonntag, 1. Februar 2015

20.00 Uhr„Die langen hellen Tage“

(Deutschland/Frankreich 2013)

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €)

Diamantene Hochzeit feiern am 25. Februar 2015

Ilse & Bernfried Döring aus WallmowEs gratulieren recht herzlich Rymas, Ortsvorsteherin;Zimmermann, Bürgermeister; Neumann, Amtsdirektor

Goldene Hochzeit feiern am 20. Februar 2015

Ilse & Gerhard Gombert aus BrüssowEs gratulieren recht herzlichRakow, Bürgermeister; Neumann, Amtsdirektor

Schönfeld23.01. Gert Siedler zum 62.25.01. Hannelore Leszinski zum 65.

Schönfeld OT Klockow15.01. Maria Schön zum 73.15.01. Werner Thomas zum 71.

16.01. Reinhard Richter zum 69.17.01. Marlies Iwert zum 62.23.01. Renate Kretschmer zum 61.25.01. Helga Krohn zum 62.25.01. Edeltraut Neumann zum 71.25.01. Ulrich Seiler zum 67.25.01. Jan Wrzesinski zum 69.

26.01. Anton Wurzberger zum 69.28.01. Lothar Blank zum 72.29.01. Inge Feldhacke zum 66.

Schönfeld OT Karlshof14.01. Reinhard Kube zum 62.

Wir gratulieren nachträglich den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Januar 2015

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Nr. 01/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Februar 2015

Brüssow01.02. Erika Zander zum 69.02.02. Ingrid Göring zum 74.02.02. Marta Groß zum 87.02.02. Ingrid Haase zum 74.02.02. Ilse Siebert zum 76.04.02. Maria Cibis zum 85.04.02. Helga Ihlenfeldt zum 75.04.02. Günter Körtner zum 72.04.02. Hildegard Kurzyca zum 79.04.02. Wolfgang Schulz zum 60.05.02. Helene Matz zum 84.08.02. Anna Mitschard zum 75.09.02. Ilse Hecht zum 86.09.02. Eberhard Schulz zum 73.12.02. Sieglinde Gorkow zum 73.12.02. Heinz Völkel zum 80.13.02. Karl Hensel zum 80.15.02. Helene Zimmermann zum 90.17.02. Eva Beyer zum 77.18.02. Erwin Mertens zum 82.20.02. Heinz Fischer zum 65.20.02. Hannelore Schröder zum 77.21.02. Doris Neumann zum 68.24.02. Brigitte Groß zum 72.24.02. Rosemarie Kretschmer zum 74.24.02. Margot Quandt zum 81.25.02. Elisabeth Meier zum 91.25.02. Monika Räder zum 62.25.02. Walter Rakow zum 92.27.02. Elfriede Bleck zum 81.

Brüssow OT Bagemühl02.02. Marianne Mewes zum 70.03.02. Wolfgang Vahle zum 67.07.02. Max Richter zum 82.12.02. Günter Küster zum 77.

Brüssow OT Grünberg01.02. Manfred Buse zum 75.15.02. Lothar Zemmin zum 65.23.02. Franz Schmidt zum 83.

Brüssow OT Woddow07.02. Hanna Kluge zum 78.

15.02. Marita Muschi zum 62.19.02. Willi Küster zum 76.

Brüssow OT Wollschow06.02. Gisela Hoge zum 86.11.02. Isolde Schmäh zum 74.20.02. Christa Großmann zum 92.

Brüssow OT Grimme03.02. Gerda Hartmann zum 91.04.02. Fritz Ader zum 76.24.02. Helga Bartelt zum 77.

Brüssow OT Menkin04.02. Brigitte Böning zum 67.16.02. Berbel Haß zum 65.25.02. Dr. Kaspar von Oppen zum 81.

Carmzow09.02. Roland Noe zum 62.13.02. Wolfgang Teichner zum 76.19.02. Siegfried Jez zum 74.21.02. Norbert Diedrich zum 61.23.02. Manfred Eggersdorf zum 68.

Wallmow21.02. Eckhard Rauh zum 60.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow11.02. Rosemarie Gehrmann zum 62.16.02. Ilona Lange zum 61.20.02. Brigitte Trebbin zum 62.

Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof11.02. Rolf-Dieter Klaus zum 61.

Göritz04.02. Heidemarie Lotzin zum 70.06.02. Christa Sack zum 65.07.02. Anneliese Genetzky zum 88.09.02. Lieschen Genetzky zum 83.13.02. Heinz Schmidt zum 81.15.02. Gerhard Bettlewski zum 72.20.02. Senta Reinke zum 75.21.02. Gisela Boldt zum 81.25.02. Herbert Bauermeister zum 74.26.02. Rose Marie Postier zum 68.

26.02. Helga Priebe zum 79.27.02. Ingrid Küther zum 80.28.02. Willi Knoll zum 65.29.02. Ursula Stier zum 63.

Göritz OT Malchow03.02. Heidemarie Eisner zum 63.08.02. Heinz Raguß zum 79.09.02. Dorothee-Luise Stoldt zum 65.18.02. Christel Koch zum 62.18.02. Ursula Mayer zum 72.28.02. Manfred West zum 80.29.02. Wolfgang Naujokat zum 67.

Göritz OT Tornow27.02. Burkhard Hering zum 64.

Schenkenberg05.02. Günter Hubbert zum 78.14.02. Rosa Penkert zum 93.19.02. Gerda Briesemeister zum 79.

Schenkenberg OT Ludwigsburg26.02. Ingrid Berg zum 77.

Schenkenberg OT Baumgarten09.02. Gabriele Keskowski zum 60.25.02. Ingrid Schäfer zum 71.

Schenkenberg OT Kleptow10.02. Hans Reich zum 87.13.02. Gert Casparius zum 68.13.02. Hans-Jürgen Walkhoff zum 63.

Schenkenberg OT Wittenhof14.02. Anneliese Roßa zum 76.15.02. Hildegard Bönning zum 91.

Schönfeld11.02. Marianne Jenrich zum 80.

Schönfeld OT Klockow01.02. Rosemarie Dürschmidt zum 77.08.02. Ruth Schulz zum 78.17.02. Hildegard Draeger zum 97.18.02. Lothar Kretschmer zum 60.25.02. Ruth Karp zum 69.

Private Anzeigen

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Kirchliche Informationen

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldZweiter Advent – das war der Termin für das Krippenspiel in unserem Pfarrsprengel. Über vierzig aufgeregte Kinder und Jugendliche hatten sich darauf vorbereitet. Die Göritzer Kirche füllte sich bis auf den letzten Platz. Die Zuschauer erwartete ein einmaliges Schauspiel, denn Carlo Christiansen hat sich „Die Geschichte vom hellsten Licht“ ausgedacht.

In der ersten Szene konfrontierte er als Jugendleiter die Konfirmanden mit der Aufgabe, das diesjährige Krippenspiel selbst zu schreiben. Pünktlich zu Weihnachten hatte er einen Flug nach Mallorca gebucht und konnte deshalb nicht helfen. Sprach er und verabschiedete sich ins Fitnessstudio, um für die Strandfigur zu trainieren.Nach dem ersten Schock nahmen die Konfis die Herausforde-rung an. Als dann auch geklärt war, dass Weihnachten mehr ist als Besuch, Essen sowie Geschenke und auch nicht der Weihnachtsmann sondern Jesus Christus geboren wurde, ging die Geschichte auch schon los, mit dem Einzug von Maria und Josef in Bethlehem. Auf der Suche nach einer Unterkunft wurden sie vom Haus-herrn des Wellnesshotels abgewiesen. Aber die kostenpflich-tige Nutzung der Massage- und Saunaräume wäre trotzdem möglich. Im Stall einer uckermärkischen Landpension mit bäuerlichem Ambiente und regionaler Kost fanden sie doch noch ein Dach über dem Kopf und eine Hebamme, denn die Wirtin der Pension machte diesen Job nebenberuflich. Auch vor den Toren Bethlehems passierte Merkwürdiges. Die Hirten konnten nicht einschlafen, weil einer von ihnen sein Handy eingeschaltet hatte. Plötzlich ertönte der mystische Soundtrack aus dem Actionfilm „Transformers“ und die Engel erschienen auf der Weide. Kein Wunder, dass die Hirten glaubten, Aliens seien gekommen.Spätestens jetzt war mir klar, die Konfis übertrieben ganz schön und brachten damals und heute mächtig durcheinan-der. Ist ja auch verständlich, denn Konfirmationsunterricht findet immer nach einem langen Schultag am Mittwochabend statt. Da ist die Freude auf gemeinsame Aktionen natürlich größer, als die Lust auf Bibeltheorie. Aber schon erfuhren wir, die Jugendlichen hatten sich was dabei gedacht. Der Bezug zu heute sollte zeigen, „wie aktuell die Weihnachtsgeschichte immer noch ist“ und lustig ist es auch.Deshalb ging es genauso weiter. Die drei Weisen hatten sich mit dem Bau ihrer Sternwarte übernommen und kämpfen mit finanziellen Problemen. Aber die Entdeckung einer besonderen Konstellation der Gestirne mit einem sehr hellen Kometen in der Mitte spülte ja vielleicht Geld in die leeren Kassen. Also gingen sie dem hellsten aller Sterne nach, mit Brot, Wurst und Käse im Gepäck, statt mit wertvollem Gold, Myrrhe und Weih-

rauch. Das war wieder eine Idee der Konfis, denn die hatten vom vielen Schreiben und Nachdenken einen Mordshunger. Auch Joseph war hungrig und freute sich über das Essen. Die Hirten folgten ebenfalls dem Stern, wie die Engel es ihnen sagten. Außerdem suchten sie ihre Schafe und fanden diese am Stall. Hatten die Schafe die Botschaft der Engel besser verstanden als die trägen Hirten oder war die gute Weide vor dem Stall der Grund dafür, dass sie als Erste dort eintrafen? In der letzten Szene erleben die fleißigen Konfis eine Über-raschung. Plötzlich standen die Engel in echt vor ihnen und zündeten mit Streichhölzern die Kerze auf dem Tisch an. Streichhölzer wurden von den Kindern auch an alle Zuschau-er verteilt. So konnte sich jeder zu Hause seine eigene Kerze anzünden und mit ihrem Licht zeigen, Jesus der Retter der Welt ist geboren, wie der Stern vor über 2000 Jahren den Menschen den Weg zum Stall gewiesen hat.Selbstgebackener Kuchen von den Göritzer Frauen, Kaffee und Saft wurden verteilt und sorgten für einen gemütlichen Ausklang nach einem tollen Krippenspiel.

Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 23.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 25.01. 09.00 Uhr Kleptow, 10.15 Uhr GöritzFr.,30.01. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 01.02. 09.00 Uhr Schenkenberg, 10.15 Uhr

Carmzow (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin für alle Gemeinden)

Fr., 06.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 08.02. 09.00 Uhr Cremzow, 10.15 Uhr

Baumgarten (beide Pfr. W. Schnei-der, Nechlin für alle Gemeinden)

Fr., 13.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 15.02. 09.00 Uhr Klockow, 10.15 Uhr Göritz,

14.00 Uhr SchönfeldFr., 20.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

Vorankündigung- Osterfreizeit 2015 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle

Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Seebad Herings-dorf, vom 8. bis 11. April 2015

- 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2015, Kirche Göritz, Wettbewerbskonzerte Fr./Sa., den 01./02. Mai 2015

- 10. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 13./14. Juni 2015, Festgottesdienst anlässlich der Fertig-stellung der Sanierung der Glasfenster in der Schenken-berger Kirche mit Altbischof Prof. Dr. Axel Noack

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen)Carmzow Di. Kindergarten, 9.00–10.00 UhrBaumgarten Di. 15.45–16.45 UhrKleptow Di. 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche)Göritz Do. Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Do. 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mi. 1.–6. Kl., Pfarrhaus Schönfeld, 14.30 UhrKlockow Mi. 1.–6.Kl., Ev. Jgd.haus, 14.45–16.00 UhrKlockow Mi. Flötengruppe 16.00–17.15 UhrCarmzow Mo. 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30 Uhr

Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen)Mo. (Schönfeld) und Mi. (Klockow) nach pers. Absprache.

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Nr. 01/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Gottesdienste18.01. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Fahrenwalde25.01. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)01.02. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) mit Abendmahl08.02. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Menkin15.02. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Wollschow22.02. 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

Der Gemeindekirchenrat von Brüssow wünscht Ihnen allen viel Glück und Segen im Neuen Jahr! Wir erinnern uns gerne an die vielen Höhepunkte und Begegnungen im Jahr 2014 und freuen uns auf das gemeinsame neue Jahr. Denn unsere Kirchengemeinde ist für alle da und versucht für die Menschen vor Ort da zu sein. Wir sind allen sehr dankbar, die uns immer wieder neu unterstützen, auf so vielfältige Weise. Wir erleben dies als ein Geschenk! In diesem Zusammenhang bedanken wir uns auch bei allen herzlich, die uns durch ihr Kirchgeld 2014 unterstützt haben. Denn dadurch kann die Arbeit vor Ort aufrechterhalten werden. Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen im Neuen Jahr und laden hiermit alle zu unseren Veranstaltungen im Jahr 2015 ein.

Bibelwoche 2015 in BrüssowDie Texte aus der Bibel erzählen sich Menschen seit Jahr-tausenden und sie eröffnen einen neuen Blickwinkel auf die Welt. In der diesjährigen Bibelwoche dreht sich alles um den Galatherbrief. Jeden Abend wollen wir über ausgewählte Ka-

Evangelisches Pfarramt Brüssowpitel nachdenken. Wir treffen uns immer im Alten Pfarrhaus in Brüssow.

23.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 24.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 25.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 26.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 27.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow28.02.2015 um 19.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow

Herzliche Einladung an alle und wir freuen uns auf Ihr Kom-men!

Weitere TermineSeniorenkreis 26.01.2015, 14.00 Uhr, Gemeinderaum

im Alten Pfarrhaus50plus am 28.01.2015 gemeinsam wollen wir

einen Film im Kino schauen und Kaf-fee und Kuchen essen. Beginn ist um 14.00 Uhr im Brüssower Kino

Kaum zu glauben!? 05.02.2015, 19.30 Uhr, PfarrhausAbenteuer AG Di., 14.00–15.30 Uhr im Alten Pfarrhaus

für Kinder der 1 bis 6 Klasse.Nähkurs Do., (14-tägig) 18.00 Uhr, Altes Pfarr-

haus, Informationen Fr. Bruch: 80237Hauptkonfirmanden donnerstags,16.00 UhrVorkonfirmanden freitags, 16.00 UhrKirchenchor Mi., 19.30 Uhr im Alten PfarrhausPosaunenchor Mo., 18.30 Uhr, Pfarrhaus WallmowerFußball Di., 16.30 Uhr, Sportplatz, Torsten LeuKrabbelgruppe Mi., (14-tägig), 10 Uhr, Altes Pfarrhaus

Gemeindenachmittage (S. Mähling, I. Peick, Th. Dietz)für alle älteren Einwohner unserer Dörfer und für alle, die Zeit und Lust haben, jeweils 14.00 Uhr an folgenden Orten:Mo.: 09.02. Schönfeld & 16.02. Schenkenberg/Ludwigsburg; Mi.: 11.02. Göritz; Do.: 05.02. Klockow & 19.02. Baumgarten

Religionsunterricht (Th. Dietz)5./6. Kl., Do. (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule

Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz)7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“

Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen)Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht

Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz)Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz)18.02. und 04.03., 19.30 Uhr, Pfarrhaus Schönfeld

Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann)Mi. 18.02., 14.00 Uhr, Gemeindehaus Göritz

Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling)22.01. und 26.02., 14.00 Uhr, Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube)Dienstags (14-tägig), 13.30–16.00 Uhr, Göritzer Gemeindehaus

Gemeindekirchenrat Mo. 19.01.2015, 19.30 Uhr, Bernhard Mätzke Haus Klockow

Zu allen Veranstaltungen bieten wir Fahrgelegenheiten an.

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2015

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 19.02.2015 Redaktionsschluss: 02.02.2015WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 06.02.2015. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da!Sie möchten sicher in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen, trotz Alter, Krankheit oder Behinderung? Sie möchten, dass Ihre Angehörigen in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen können? Sie haben keine Angehörigen in Ihrer Nähe?

Mit unserem Hausnotrufsystem sind Sie nie allein.Unser Kreisverband bietet Ihnen mit diesem System in Ihren eigenen vier Wänden Sicherheit & Service, rund um die Uhr. Hilfe auf Knopf-druck sozusagen. Ganz egal, wo Sie wohnen – wenn Sie Hilfe brauchen, dann er-

halten Sie diese innerhalb kürzester Zeit. Den kleinen Sender für das Hausnotrufgerät können Sie um den Hals immer bei sich tragen – und es vermittelt Ihnen ein gutes Gefühl von Sicherheit. Der Hausnotruf ist in kürzester Zeit installiert und äußerst leicht zu handhaben.

Gönnen Sie sich und Ihren Angehörigen das gute Gefühl, nichts versäumt zu haben.

Rufen Sie uns an und informieren Sie sich! Sie können gern die Kosten bei unseren Pflegedienstleitern erfragen, nach dem Pflegegesetz über die Pflegeversicherung kann die Kostenübernahme für die technische Ausstattung als „Hilfsmittel für Pflegebedürfti-ge“ beantragt werden.

Ihr PflegeteamHäusliche Krankenpflege Prenzlau

Schwester Ursula WagnerStettiner Straße 5, 17291 Prenzlau

Telefon: 03984/8720-33