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Amtlicher Teil - Gemeinsame Presseerklärung der Ämter Brüssow u. Gramzow 2 - Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwoh- nungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark) 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3 - Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 3 - Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Carmzow- Wallmow (Straßenreinigungssatzung) 4 - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ Passow 6 Inhaltsverzeichnis - 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau 7 - Winterdienstsatzung Göritz 7 - Öffentliche Bekanntmachung – Erneute Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Änderung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 8 - Brennholz zum Selberschlagen – Information aus dem Bau- und Ordnungsamt 10 - Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ im Schaubezirk Amt Brüssow für das Jahr 2016 10 Nicht Amtlicher Teil - Veranstaltungen 13 - Gratulationen 14 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Winterliche Landschaft zwischen Kleptow und Carmzow (Foto: K. S.) 24. Jahrgang Brüssow, den 18. Februar 2016 Ausgabe 02/2016

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Amtlicher Teil - Gemeinsame Presseerklärung der Ämter Brüssow u. Gramzow 2- Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwoh- nungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark) 2- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3- Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 3- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Carmzow- Wallmow (Straßenreinigungssatzung) 4- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ Passow 6

Inhaltsverzeichnis- 2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow- Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau 7- Winterdienstsatzung Göritz 7- Öffentliche Bekanntmachung – Erneute Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Änderung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 8- Brennholz zum Selberschlagen – Information aus dem Bau- und Ordnungsamt 10- Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ im Schaubezirk Amt Brüssow für das Jahr 2016 10

Nicht Amtlicher Teil - Veranstaltungen 13- Gratulationen 14

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Winterliche Landschaft zwischen Kleptow und Carmzow (Foto: K. S.)

24. Jahrgang Brüssow, den 18. Februar 2016 Ausgabe 02/2016

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2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Das Ziel, ein gemeinsames Amt mit den Ämtern Brüssow und Gramzow zu bilden, wird zunächst nicht weiter verfolgt. Grund dafür ist der Umstand, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerfelde dem Grundsatzbeschluss zur Bil-dung eines neuen gemeinsamen Amtes mehrheitlich nicht zustimmte. Gemäß der aktuellen Kommunalverfassung muss ein öffent-lich-rechtlicher Vertrag von allen Gemeindevertretungen ein-stimmig beschlossen werden. Mit der Versagung der Zustimmung erhielt das Amt Gramzow keinen Auftrag zur Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Gemeinsame Presseerklärung der Ämter Brüssow und Gramzow

Die Gemeinde Schenkenberg und die Stadt Brüssow hatten dem Grundsatzbeschluss bereits in den vergangenen Wochen zugestimmt. Da die Einstimmigkeit nicht erreichbar war, sind die weiteren Gemeindevertretersitzungen nach Rücksprache mit den Bür-germeistern des Amtes Gramzow abgesagt worden. Die Amtsdirektoren Neumann und Schulz sind sich darüber einig, dass die Verwaltungen im Rahmen von Kooperations-beziehungen nach Synergieeffekten suchen sollten. Weiterhin sind sie sich einig, dass der von der Landesregie-rung eröffnete Verwaltungsreformprozess mit dieser Entschei-dung für beide Ämter nicht abgeschlossen ist.

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen gem. § 10 Grundsteuergesetz, die im Ka-lenderjahr 2016 die gleichen Abgaben wie 2015 zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Jahr 2014 veranlag-ten Betrag festgesetzt.Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Be-kanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuer-bescheides.Sollten im laufenden Kalenderjahr durch Änderung der Besteu-erungsgrundlage, Eigentümerwechsel o. Ä. eintreten, werden Sie umgehend durch einen entsprechenden Bescheid be-nachrichtigt.Sollte trotzdem jemand einen Bescheid für 2016 benötigt, kann im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8 bei Herrn Groß nachgefragt werden.

Zahlungsaufforderung:Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern und Abgaben. Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern und Abgaben oder nur teilweise erteilt haben, werden gebeten, die Steuern und Abgaben 2016 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe des Kassenzeichen zu entrichten.

Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwohnungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow,

Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark)Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt:Jahreszahler: Quartalszahler01.07. eines jeden Jahres bzw. 15.02, 15.05, 15.08, 15.11 eines jeden JahresBankverbindung:Kontoinhaber: Amt Brüssow Deutsche Kreditbank AGIBAN: DE82120300000000528083 BIC: BYLADEM1001

Die neuen Hundesteuermarken sind in der Amtskasse für 0,80 € zu erwerben.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Wi-derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amtsdirek-tor des Amtes Brüssow (UM), Prenzlauer Str. 8 zu erheben.

Hinweis:Gemäß § 80 (2) VwGO hat der Widerspruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung.Die festgesetzten Fälligkeiten sind somit trotz Widerspruch fristgerecht zu begleichen.

Brüssow, den 01.02.2016

Hartwig stellv. Amtsdirektorin

Beschluss 43 lt. Beschlussvorlage 43/2015Einvernehmen der Gemeinde nach §36 BauGB für die Errichtung und Betreibung einer WKA Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung und den Betrieb der 1 WKA in der Gemarkung Klockow, Flur 1, Flurstück 446, mit der Bezeichnung SL WEA 1 lt. Lageplan mit folgendem Zusatz:

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchönfeldBeschlüsse vom 07.01.2016

- Die Zuwegung zum Baustandort ist nicht gesichert.- Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgelegt

wurden, wurden bereits durch die 1 WKA L1 aufgebraucht (siehe Genehmigungsbescheid). Die Gemeinde schlägt dem Antragsteller eine Ausgleichsmaßnahme in der Ge-meinde Schönfeld (Düngerschuppen) vor. Diesbezüglich ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschluss 1/2016 lt. Beschlussvorlage 01/16 Grundsatzbeschluss ÄmterzusammenschlussDie Stadtverordnetenversammlung Brüssow stimmt grundsätz-lich einer Fusion zwischen den Ämtern Brüssow und Gram-zow zu und beschließt, dass der Amtsdirektor für die nächste

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung BrüssowBeschlüsse vom 12.01.2016

Stadtverordnetenversammlung eine öffentlich-rechtliche Ver-einbarung über die Bildung eines gemeinsamen Amtes zu erarbeiten hat.

Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 1

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3Beschluss zur Billigung des 2. Entwurfes und erneuerte Offenlage des B-Planes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Änderung)Entsprechend dem Änderungsbeschluss der Gemeindevertre-ter vom 14.04.2014 wurde ein Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Getränkehandel“ erarbeitet.Darin werden die städtebaulichen Grundlagen an die konkret erforderliche bauliche Nutzung angepasst. Die Festsetzung zur vorgeschriebenen Befestigung von Stellplätzen wurde gestrichen. Im Zweiten Entwurf wurde das zwischenzeitlich erarbeitete Entwässerungskonzept berücksichtigt und die Planzeichnung und die Festsetzungen daran angepasst. Auch die Festsetzun-gen über erforderliche Kompensationsmaßnahmen wurden im Änderungsverfahren überarbeitet. Eine Vergrößerung der überbaubaren Grundfläche erfolgte nicht.Der zweite Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“, bestehend aus Planzeich-nung und textlichen Festsetzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht – Planfassung: November 2015 wird daher der Gemeinde zur Billigung und zur Beschlussfassung über eine öffentliche Auslegung vorgelegt (siehe Anlagen 1–3).Während der Zeit der Auslegung hat die Öffentlichkeit die Mög-lichkeit, sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegange-nen Stellungnahmen werden in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist darauf hinzuwei-sen, dass jedermann Anregungen und Bedenken während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt blei-ben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung folgende Un-terlagen als Anlagen vor:

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchenkenbergBeschlüsse vom 11.01.2016

1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehan-del“ der Gemeinde Schenkenberg (Stand: 2. Entwurf); mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, Begründung (Fassung vom November 2015); Beiblatt zur Überarbeitung der Kompensationsbilanz (Stand 2. Entwurf, Fassung vom November 2015)

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg billi-gen den zweiten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs-plans „Gewerbegebiet Getränkehandel“, Stand November 2015, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Fest-setzungen sowie seine Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz und be-schließen seine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.Die 1. Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung des satzungskräftigen Bebauungsplans und erfolgt daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.Die Verwaltung soll die formale öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich ankün-digen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Eine Beteiligung der Behörden, Nachbar-gemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 (2) BauGB parallel durchzuführen.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Herr Sojka nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 2 lt. Beschlussvorlage 2Grundsatzbeschluss ÄmterzusammenschlussDie Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt grundsätzlich einer Fusion zwischen den Ämtern Brüssow und Gramzow zu und beschließt, dass der Amtsdirektor für die nächste Ge-meindevertretersitzung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Amtes zu erarbeiten hat.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 22/2015 lt. Beschlussvorlage 0022/15Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungssatzung) (s. S. 4)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Gemeinde

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschlüsse vom 20.01.2016

Carmzow-Wallmow über die Reinigung der öffentlichen Stra-ßen einschließlich Winterdienst (Straßenreinigungssatzung).

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Aufgrund des § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] in Verbindung mit § 47 und § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines(1) Die Gemeinde Carmzow-Wallmow betreibt die Reinigung

der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlos-senen Ortslagen, einschließlich der Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung, so-weit die Reinigung nicht nach den §§ 4 dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird.

Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammen-hängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes, oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammen-hang nicht. Das anliegende Straßenreinigungsverzeichnis in der Fassung der Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Die Reinigung umfasst die ordnungsgemäße und die ver-kehrsmäßige Straßenreinigung sowie die Beräumung von Schnee und die Streupflicht bei Glätte (Winterdienst) auf Gehwegen und Fahrbahnen.

(3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:- alle selbstständigen Gehwege,- die gemeinsamen Fuß- und Radwege,- alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch

Fußgänger vorgesehenen Straßenteile.(4) Ein Gehweg gilt auch dann als vorhanden, soweit er sich

auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.(5) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte

übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Verkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Ban-kette, die Bushaltestellenbuchten, befestigte Seitenstrei-fen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze und Sicher-heitsstreifen sowie die Radwege.

§ 2 Art und Umfang der Straßenreinigung(1) Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf zu reinigen,

Gehwege jedoch mindestens einmal im Monat.

Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungssatzung)

(2) Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Ver-unreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefähr-dung des Verkehrs darstellen können. Auf befestigten Gehwegen umfasst die Reinigung auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs, wie Algen, Moos und Flechten sowie Wildkräutern.

Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet.

(3) Belästigende Staubentwicklung ist bei der Reinigung zu vermeiden. Die Verunreinigungen sind umgehend ord-nungsgemäß von jedem zur Reinigung Verpflichteten auf seine Kosten nach den Vorschriften der Abfallentsorgung zu beseitigen. Eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet.

(4) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ver-pflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verun-reinigung unverzüglich zu beseitigen, bleibt bestehen.

§ 3 Art und Umfang des Winterdienstes(1) Der Winterdienst umfasst die Pflicht, die Straßen, nach

Maßgabe der Leistungsfähigkeit und soweit es zur Auf-rechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, an gefährlichen sowie an verkehrswichtigen Stellen vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend.

(2) Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fahrbahnen mit ab-stumpfenden bzw. auftauenden Mitteln zu bestreuen. Der Schnee ist am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Gehwege nicht beeinträchtigt werden.

(3) Gehwege sind ebenfalls von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind sie mit Streumitteln abzustump-fen. Abstumpfende Mittel sind vor auftauenden Mitteln einzusetzen. Der Schnee ist an dem Teil des Gehwegs zu lagern, der an die Fahrbahn grenzt oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand. Der Fußgänger- und Fahrverkehr darf hierdurch nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.

(4) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee frei-gehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahr-loses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet wird.

(5) Die Einläufe in die Entwässerungsanlagen sind von Eis und Schnee frei zu halten.

Beschluss 2/2016 lt. Beschlussvorlage 0002/162. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carm-zow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Was-ser- und Bodenverbandes „Welse“ Passow (s. S. 6)Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt die 2. Änderungsatzung zur Umlage der Verbands-beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 3/2016 lt. Beschlussvorlage 0003/162. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Carm-zow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Was-ser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau(s. S. 7)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt die 2. Änderungsatzung zur Umlage der Verbands-beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 5/2016 lt. Beschlussvorlage 0005/16Benennung eines Schaubeauftragten für den Wasser- und Bodenverband „Welse“Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow benennen Herrn Hans-Peter Wendt als Schaubeauftragten und als Vertretung Herrn Oskar Wendt für den Schaubezirk Amt Brüssow des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

§ 4 Übertragung der Reinigungspflicht(1) Den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grund-

stücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, wird die Reinigung der öffentlichen Gehwege gem. § 2 dieser Satzung innerhalb der Ortslage auferlegt.

Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen wird in dem darin festgelegten Um-fange den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.

Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermög-licht wird.

(2) Bei Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 sind sowohl die gehwegseitigen Anlieger als auch die gehwegsei-tig gegenüberliegenden Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die an den Gehweg anliegenden Ver-pflichteten, in Jahren mit ungerader Endziffer durch die dem Gehweg gegenüberliegenden Verpflichteten. Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt auch ein Grund-stück, welches durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg (oder Radweg) bzw. vom Fahrbahnkörper ge-trennt ist.

(3) Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen gem. § 3 dieser Satzung verbleibt bei der Gemeinde Carmzow-Wallmow.

(4) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereini-gungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbaube-rechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

(5) Auf Antrag des Verpflichteten kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde Carm-zow-Wallmow mit deren Zustimmung die Reinigungs-pflichten übernehmen.

§ 5 BenutzungsgebührenFür die Durchführung der öffentlichen Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes wird eine Gebühr nach einer gesonderten Gebührensatzung erhoben.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 15 BbgStrG

handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. seiner Reinigungspflicht nach § 2 Abs. 1 nicht nach-

kommt,2. als Reinigungspflichtiger die Straßenreinigung nicht

nach Art und Umfang des § 2 Abs. 2 durchführt,3. entgegen § 2 Abs. 2 chemische Unkrautbekämpfungs-

mittel verwendet, die nicht biologisch abbaubar sind,4. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die

Verunreinigungen nicht ordnungsgemäß entsorgt,5. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 eine

Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen vornimmt.

(2) Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis 5 können gem. § 47 Abs. 2 BbgStrG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

§ 7 InkrafttretenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Straßenreinigungssatzung über die Reinigung der öffent-lichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemein-de Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungssatzung) vom 15.11.2012 sowie die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winter-dienst in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreini-gungssatzung) vom 21.02.2013 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Brüssow, 22.01.2016

HartwigStellvertr. Amtsdirektorin

StraßenverzeichnisGemeinde Carmzow-WallmowCarmzow

Reinigung WinterdienstFahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg

Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger GemeindeRichtung Wallmow (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 237 X *teilweise X *teilweise

Richtung Hedwigshof (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 238 X X X X

Richtung Kita (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 226 X *teilweise X *teilweise

Richtung Cremzow (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 26 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Klockow (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 225 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Neuenfeld (Gemeindestr.) Flur 2 Flurstück 22 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Gutshof (Gemeindestr.) Flur 4 Flurstück 43/2 u. 230 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Landesstraße – L 26 Flur 2 Flurstück 50, 85 und Flur 4 Flurstück 228/2 X X X X

*teilweise: Gehweg ist teilweise vorhanden; Anlieger mit Gehweg ist verpflichtet zur Reinigung

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6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Gemeinde Carmzow-WallmowWendtshof

Reinigung WinterdienstFahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg

Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger GemeindeWendtshof (Kreisstraße) Flur 5 Flurstück 8, 79 X X X X

Gemeinde Carmzow-WallmowWallmow

Reinigung WinterdienstFahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg

Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger GemeindeRichtung Carmzow (Gemeindestraße) Teilfläche von Flur 1 Flurstück 166 X X X X

Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) Flur 1 Flurstück 166, 200 X X X X

Abschnitt zwischen OD bis Ri. Eickstädt Flur 1 Flurstück 110 X X X X

hinter dem Feuerlöschteich (Gemeindestr) Teilfläche von Flur 4 Flurstück 166 X X X X

Richtung See (Gemeindestraße) Flur 1 Flurstück 148 X X X X

Richtung Vogelsang (Gemeindestr.) Flur 2 Flurstück 139 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Schwaneberg (Gemeindestr.) Flur 2 Flurstück 102 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Eickstedt (Kreisstraße) Flur 2 Flurstück 142 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Grenz (Kreisstr.) Flur 4 Flurstück 21 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Gemeinde Carmzow-WallmowHedwigshof

Reinigung WinterdienstFahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg

Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger GemeindeOE aus Ri. Carmzow bis OA Ri. Moor (Gem.str) Flur 1 Flurstück 21, 127 X X X X

Ri. Verbindungsstr nach Carmzow und Wallmow (Gem.str) Flur 1 Flurstück 60 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ Passow

Gemeinde Carmzow-WallmowCremzow

Reinigung WinterdienstFahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg

Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger GemeindeRichtung Carmzow (Pieckstraße) (Gem.straße) Flur 4 Flurstück 92/1 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Wendtshof (Kreisstraße) Flur 6 Flurstück 84 X *teilweise X *teilweise

Richtung Park (Gemeindestraße) Flur 4 Flurstück 45/51 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Am Friedhof (Gemeindestraße) Flur 4 Flurstück 32/2 X X X X

Richtung Kleptow (Kreis- Landesstraße)Flur 4 Flurstück 62/3, 62/4, 32/1, 14/1 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Richtung Grenz (Landes- Gemstr.) Flur 3 Flurstück 40, Flur 4 Flurstück 20/2, 34 X *teilweise X *teilweise

*teilweise: Gehweg ist teilweise vorhanden; Anlieger mit Gehweg ist verpflichtet zur Reinigung

Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässer-unterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindever-

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 09]), des § 80 Abs. 2 des Bran-denburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 18]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I/95, [Nr. 03], S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bo-denverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bo-

tretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandbeiträge des Wasser- und Bodenverban-des „Welse“ beschlossen:

Artikel 1Änderung der Satzung

1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Boden-verbandes „Welse“ vom 23.01.2014, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 2/ 2014 vom 19.02.2014 und der 1. Änderungssatzung vom 21.01.2015, bekannt-gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 02/2015 vom 19.02.2015 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00097 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 22.01.2016

HartwigStellv. Amtsdirektorin

2. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau

denverbandes „Uckerseen“ vom 15.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, 1. Änderungssatzung vom 17.07.2014, bekanntgemacht im Amtsblatt 08/2014 für Amt Brüssow vom 21.08.2014 wird wie folgt geändert:

Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2015 0,00105 EUR.

Artikel 2Inkraftsetzung

2. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Brüssow, den 22.01.2015

Hartwig Stellv. Amtsdirektorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.08.2015 hat die Gemeindevertretung von Göritz be-schlossen, den Winterdienst auf die Einwohner und Einwoh-nerinnen umzulegen.Dabei haben die Einwohner und Einwohnerinnen Pflichten, die ich Ihnen mitteilen möchte.

Winterdienst:Der Winterdienst auf den Gehwegen wird von nun an durch die betroffenen Einwohner verrichtet, die einen Gehweg vor Ihrem Grundstück haben bzw. wenn sich gegenüberliegend ein Gehweg befindet. Werktags müssen diese bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr von Schnee und Eisglätte befreit und gestreut sein. So oft es die Sicherheit und Leich-tigkeit des Verkehrs erfordert, sind Maßnahmen tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Der Schnee ist an dem Teil des Gehweges zu lagern, der an die Fahrbahn grenzt oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand. Wenn nur ein Gehweg vorhanden ist, hat der Anlieger in den geraden Jahren und in den ungeraden Jahren der Gegenüberliegende den Gehweg zu räumen.

Winterdienstsatzung GöritzBei einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Win-terdienstes bitte ich um eine Mitteilung an das Amt Brüssow -Ordnungsamt-, Herr Reinecke, Tel.: 039742/860-42.

Straßenreinigung:Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf zu reinigen, Geh-wege jedoch mindestens einmal im Monat.

Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunrei-nigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Orts-bild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Ver-kehrs darstellen können. Auf befestigten Gehwegen umfasst die Reinigung auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs, wie Algen, Moos und Flechten sowie Wildkräutern. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet. (Nachzulesen ist dies in der gültigen Winterdienstsatzung.)

HartwigStellv. Amtsdirektorin

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8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Ziel der Planung:Städtebauliche Ordnung eines bestehenden Gewerbebetriebs sowie Ergänzung von Lager- und Hallenflächen. Neuordnung von Zufahrten und Ladeflächen zur Vereinfachung und Be-schleunigung der Betriebsabläufe und zur Verkehrsanbindung. Mit der 1. Änderung werden zudem einzelne Festsetzungen an die konkret erforderliche Verdichtung angepasst, z. B. Be-festigung von Stellplätzen. Berücksichtigung der erforderlichen Entwässerung sowie Anpassung notwendiger Kompensati-onsmaßnahmen.

Die Gemeindevertreter von Schenkenberg haben am 11.01.2016 in öffentlicher Sitzung den Zweiten Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Än-derung) in der Fassung vom November 2015 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und einer überarbeiteten Kompensationsbilanz gebilligt und die Durchführung einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Zweite Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Getränkehandel“ (1. Änderung) in der Fassung vom November 2015 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

in der Zeit vom29.02.2016 bis einschließlich 31.03.2016zu folgenden Zeiten

Montag 08.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 UhrDienstag 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrMittwoch 08.30–12.00 Uhr und 13.00–14.00 UhrDonnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 UhrFreitag 08.30–11.00 Uhr

in der Amtsverwaltung Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ord-nungsamts im Erdgeschoss, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung-nahmen, schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Auskünfte zur Planung werden während der Sprechzeiten

Dienstag 08.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 UhrDonnerstag 08.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhroder nach telefonischer Terminvereinbarung (039742/8600) im Bau- und Ordnungsamt erteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmä-ßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich wird im Norden umgrenzt von der Flur-stücksgrenze 298/299, im Nord-Westen von einem gehölzbe-standenen Ackersoll (auf Flurstück 300), im Westen von der Flurstücksgrenze 106/298 und 297, im Süden/Südosten von der L 26/„Dorfstraße“ sowie im Westen von dem unbefestigten

Öffentliche BekanntmachungErneute Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Getränkehandel“

(1. Änderung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGBFeldweg „Klockower Landweg“ (Flurstück 111). Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:- Das überarbeitete „Beiblatt zur Kompensationsbilanz“

des Planerstellers ENERTRAG Aktiengesellschaft in der Fassung vom November 2015;

- die Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucherschutz vom 24.07.2014;

- die Stellungnahmen der Stadtwerke Prenzlau im Auftrag des NUWA (Norduckermärkischer Wasser- und Abwas-serverband) vom 11.07.2014;

- die Stellungnahmen des Landkreises Uckermark vom 03.07.2014

- die Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) Uckerseen vom 08.07.2014.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfüg-bar:

I. Aus dem Umweltbericht1. Angaben zum Schutzgut Boden Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung

sowie der betriebsbedingten, dauerhaften Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zur Überfor-mung des Bodens, zur Versiegelung und zum Kompen-sationserfordernis sowie zu den empfohlenen Ersatzmaß-nahmen.

2. Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung

sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Versickerung des Niederschlagswassers.

3. Angaben zum Schutzgut Klima/Luft Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelas-

tung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zum Lokalklima, zur Bedeutung der Grünflächen und zum Nichtbestehen eines gesonderten Kompensationsbedarfs.

4. Angaben zum Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologi-sche Vielfalt

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zu:- einer inzwischen gerodeten ca. 10 m breiten Hecke

(Biotopschlüssel 071321). Bei der Hecke handelte es sich um eine ca. 20 Jahre alte Anpflanzung über-wiegend heimischer Bäume und Sträucher;

- zu einer lückigen Eschenallee (071412), die den Klockower Landweg begleitet und die nach § 17 Bbg NatschAG geschützt ist;

- zu einem Soll mit einem nicht ständig wasserfüh-renden Grabenabschnitt (0113332) und einem klei-nen Gehölz aus ungepflegten Kopfweiden (07111), umgeben von Schilfröhricht (022111) sowie Brenn-nesselflur (051413) innerhalb der intensiv genutzten Ackerfläche (09130) im Nordwesten des Geltungs-bereiches des B-Plans. Die Sollfläche mit dem Röh-richt ist nach § 30 BbgNatSchG und aufgrund ihrer Funktion als Trittsteinbiotop geschützt;

- zu den regelmäßig in der Feldflur vorkommenden Vögeln nördlich des Plangebiets

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

- Feldlerche, Schafstelze, Rohrammer; - Zum Lebensraumpotential des Gebietes für Fleder-

mäusen.5. Angaben zum Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung

sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, u. a. mit Ausführungen zur naturräumlichen Lage und Umgebung (gehölzbestandenes Soll im Geltungsbereich; Allee am alten Landweg, Siedlungsrand).

6. Angaben zu Schutzgebieten Unter anderem mit Aussagen zur Lage des Plangebiets

außerhalb von Schutzgebieten.7. Angaben zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sach-

güter Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung

sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinwei-

sen auf das Nichtvorhandensein von Kulturdenkmälern im Plangebiet.

8. Angaben zum Schutzgut Mensch (Gesundheit/Lärm) Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung

sowie der verkehrlichen Auswirkungen durch das Vorha-ben.

9. Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen bioti-schen und abiotischen Faktoren sowie Schutzgütern Mensch und Kultur-/Sachgüter

Zusammenfassende Bewertung der Überbauung im Plan-gebiet.

10. Bestandsplan Biotope mit Gewerbeflächen und Intensivacker, Ruderal- und

Staudenfluren, Hecke und Baumreihen

Anlage: Übersichtsplan zum Geltungsbereich

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10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Brennholz zum Selberschlagen – Information aus dem Bau- und Ordnungsamt

Es besteht die Möglichkeit, sich im Brüssower Stadtwald für den Eigenbedarf Brennholz zu schlagen. Interessenten wenden sich bitte an den zuständigen Revierförster Herrn Conradi, erreichbar unter der Telefonnummer: 0172/3144211 (bitte nicht den AB besprechen).

Voraussetzung für die Selbstwerbung mit Motorsäge ist ent-sprechende Arbeitsschutzbekleidung und der „Sägeschein“.

SternbeckSachbearbeiterin

Der Vorstandsvorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ gibt hiermit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Was-ser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 19.05.2014 Zeit und Ort der Verbandsschau bekannt und lädt zur Teilnahme ein.

Termin:Dienstag, den 05.04.2016

Treffpunkt:14.30 Uhr am Gemeinderaum in Carmzow-Wallmow, Wallmow Nr. 21

Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ im Schaubezirk Amt Brüssow für das Jahr 2016

betreffende Gemeinden:Carmzow-Wallmow

Passow, den 26.01.2016

StornowskiGeschäftsführer des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehö-

renden Gemeinde kostenlos. - Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter

www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Amtsdirektor, Tel.: 039742/8600Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung: V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgRedaktion: Martina Goth, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: [email protected], Tel.: 039753/22757

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigen-preise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigen-tum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedin-gungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.

© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfälti-gung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Was viele befürchtet hatten, blieb aus. Zumindest am Don-nerstag, dem 21.01.2016, gab es keine Wetterkapriolen, als sich die gesamte Schulgemeinschaft der Goethe-Grundschule Göritz auf den Weg in den „Friedrichstadt-Palast“ nach Berlin machte.Für alle 81 Schüler der Klassen 1 bis 6 waren Theaterkar-ten und Bustransfer organisiert. Besonderer Dank gilt dem Förderverein der Grundschule, der sich um die Finanzierung kümmerte und bei der Sparkasse Uckermark auf offene Ohren und Herzen stieß. Das Geldinstitut übernahm den Löwenanteil der Endsumme. Danke! Einige Eltern konnten uns begleiten und unterstützten uns sehr. Das fanden wir prima. Allein die Busfahrt nach und durch Berlin war für viele ein Erlebnis. Die meisten Kinder waren noch nie in einem so großen Theater, das wusste schon zu beeindrucken. Die Geschichte, die auf der imposanten Bühne gespielt, gesungen und getanzt wur-de, rankte sich um die Rettung des Frostkerns. Dieser war in die Hände des bösen Hitzeheiß gekommen. Den Helden des Stücks, natürlich Kinder, gelang es in einer turbulenten Handlung schließlich alles zum Guten zu wenden. Alle Schüler verfolgten das Geschehen begeistert und waren von den vielen speziellen Effekten auf der Bühne und im Saal fasziniert. Als im Schlussbild Gesang und Tanz ihren Höhepunkt fanden und der ganze Saal in ein Flockenmeer getaucht wurde, honorierten

Und es war doch „Kein Schnee-Chaos“

die Gäste es mit tosendem Applaus. Erst gegen 20.15 Uhr entstiegen zwar müde, aber glückliche Kinder den Bussen, um sich von ihren Eltern in Empfang nehmen zulassen. Zum Glück fand kein Schneechaos auf den Straßen statt.

BembennekSchulleiterin

Berichte aus der Feuerwehr

Jedes Jahr finden in den Monaten Dezember und Januar tra-ditionsgemäß die Jahreshauptversammlungen der Ortsfeuer-wehren statt. Auch um den Jahreswechsel 2015/2016 war das so. In den Jahreshauptversammlungen wurde eine erfolgreiche Bilanz gezogen. Die Angehörigen der Amtsfeuerwehr Brüssow blickten auf ein ereignis- und einsatzreiches Jahr zurück.

Im Jahr 2015 wurde die Amtsfeuerwehr Brüssow zu insgesamt 55 Einsätzen gerufen.Das waren: 19 Brandeinsätze, 34 Einsätze zur technischen Hilfe und 2 Einsätze die durch Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden.

2015 – Jahresrückblick der Amtsfeuerwehr BrüssowBei den 34 Einsätzen zur technischen Hilfe standen 20 Einsät-ze im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. 11 davon waren Unfälle mit verletzten Personen. 7 Türnotöffnungen, 6 Sturm- bzw. Wasserschäden sowie ein Unfall auf der Eisenbahn-strecke zwischen Blindow und Göritz erforderten ebenfalls Einsätze der Amtsfeuerwehr. Jede Ortsfeuerwehr wurde eingesetzt, konnte erfolgreich hel-fen und wird auch künftig benötigt!

Zu den Höhepunkten im Jahr 2015 zählte u. a. der Amtsfeu-erwehrtag in Baumgarten. Der Tag wurde anlässlich des 90.

„Geburtstages“ der Wehr abgehalten und war mit der Leistungsabnahme in der technischen Hilfe verbunden.

In der Ausbildung fanden anspruchsvolle Sonderlehrgänge statt, dazu zählen der Lehr-gang über Einsätze mit Gefahrstoffen (Che-mikalien), das Brandbekämpfungstraining im „Brandübungscontainer“, das Fahrsicherheits-training und die Unterweisung in der Proble-matik der Gefahrenabwehr bei Havarien an Erdgasanlagen.Der Sonderlehrgang „Gefahrenlage Erdgas“ fand in einer Ausbildungsstätte in Berlin statt und gab den Teilnehmern die Möglichkeit der praktischen Brandbekämpfung an Erdgasan-lagen.Erfolgreich absolvierten auch mehrere Ange-hörige unserer Amtsfeuerwehr diverse Lehr-gänge im Feuerwehrtechnischen Zentrum des

An diesen, insgesamt 55, Einsätzen waren die einzelnen Ortsfeuerwehren wie folgt beteiligt: Bagemühl 7 x, Woddow, 9 x, Baumgarten, Grünberg, Göritz und Schen-kenberg je 12 x, Wallmow und Wollschow je 21 x, Klockow 27 x und Brüssow 37 x.

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Landkreises Uckermark und an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt.

Ein neues Funksystem, der s. g. „Digital-Funk“, wurde im Jahresverlauf für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Land Brandenburg praxiswirksam eingeführt. Auch diese Maßnahme war mit einem hohen Ausbildungs- und Schulungs-aufwand für die Feuerwehrangehörigen verbunden.

Die Löschwasserversorgung konnte ebenfalls verbessert wer-den. In der Ortslage Grimme wurde eine neue Löschwasser-entnahmestelle geschaffen.

Im Jahresrückblick kann leider nicht unerwähnt bleiben, dass es im Jahr 2015 zeitweilig zu erheblichen Differenzen zwischen dem Amtsausschuss und den Feuerwehrangehörigen kam. Diese Differenzen konnten aber letztendlich geklärt werden, nachdem der Amtsausschuss den Gefahrenabwehrbedarfs-

plan beschlossen hatte und die Freigabe für die Ersatzbeschaf-fung eines Einsatzfahrzeuges, für die Ortsfeuerwehr Grünberg, erteilt wurde.

Ich danke allen Angehörigen der Amtsfeuerwehr für ihre her-vorragenden Leistungen im Dienst und in der Ausbildung, bei der Pflege und Wartung der Technik und Ausrüstung und für die gute kameradschaftliche Zusammenarbeit.Bedanken möchte ich mich auch im Namen der Angehörigen der Amtsfeuerwehr bei allen Bürgerinnen und Bürgern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung und des Amtsausschusses, bei Freunden, Gönnern, Sponsoren und Unterstützern, die unsere ehrenamtliche Arbeit achten und auf vielfältige Art würdigten.Danke und „Allzeit – Gut Wehr“

E. BrosinskyAmtsbrandmeister

Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr Göritz verabschiedeten am 22.01.2016 ihren langjährigen Ortswehrführer, Haupt-brandmeister Detlef Genetzky, wenige Tage vor seinem 65. Geburtstag, aus seiner Funktion.Seit nun mehr 47 Jahren ist Hauptbrandmeister Detlef Genetz-ky Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Er trat am 01.01.1969 in die Feuerwehr ein. Er qualifizierte sich in all den Jahren von der Einsatzkraft zum Gruppenführer und erwarb später die Qualifikation Wehrführer. Erfolgreich besuchte er diverse Feuerwehrlehrgänge innerhalb des Wirkungsbereiches Schön-feld, am Ausbildungskommando Feuerwehr in Anklam und an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt. Ab dem 01.01.1993 stand er an der Spitze der Ortsfeuerwehr Göritz und hatte in dieser Funktion eine hohe Verantwortung für die Entwicklung und Gestaltung der Wehr. Unter seiner Füh-rung hat sich die Ortsfeuerwehr Göritz zu einem anerkannten Leistungsträger für die Gefahrenabwehr im Amt Brüssow und in der Uckermark entwickelt. Auch aus dem gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde ist die Feuerwehr nicht wegzudenken. Feste und Veranstaltungen im Ort fanden fast immer mit Hilfe und Unterstützung der Feuerwehrleute statt und gestalteten sich zu Höhepunkten im Dorfleben.Seiner persönlichen Einflussnahme ist es mitzuverdanken, dass die Ortsfeuerwehr Göritz heute über ein ordnungsgemä-ßes Gerätehaus und über gute und einsatzbereite Technik und Ausrüstung verfügt. Sein Schaffen trug maßgeblich dazu bei, dass die Ortsfeuerwehr über gut ausgebildete und hoch mo-tivierte Mitstreiter verfügt. Drei Frauen und siebzehn Männer der Gemeinde wirken aktiv in der Einsatzabteilung der Wehr, drei Kameraden gehören der Alters- und Ehrenabteilung an.Aber nicht nur in der Ortsfeuerwehr Göritz war Detlef Genetzky aktiv. In der „Wendezeit“ zählte er an der Seite von Kamerad Heinz Labs zu den Mitbegründern des Feuerwehrverbandes im damaligen Kreis Prenzlau. Er arbeitete im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes mit und wirkte, bis zur Auflösung des Amtes Prenzlau-Land, als stellvertretender Amtswehrführer. Für seine hervorragenden Leistungen in der Feuerwehr wurde er in den zurückliegenden Jahren bereits mehrfach geehrt. So

Ortsfeuerwehr Göritz unter neuer Leitung

wurde er u. a. mit dem „Ehrenzeichen des Kreisfeuerwehr-verbandes“, mit dem Feuerwehrehrenkreuz des Landesfeu-erwehrverbandes Brandenburg“ und mit dem „Deutschen Feuerwehrehrenkreuz“ ausgezeichnet.Auch wenn nun, nach seiner aktiven Zeit in der Einsatzabtei-lung, die Zugehörigkeit zur Feuerwehr zwar nicht endet, so wird er künftig leider „fehlen müssen“, wenn die Sirene ruft und die Melderufempfänger Alarm auslösen. Aber so verlangen es die Dienstbestimmungen im Land Brandenburg.Gerne wäre Detlef Genetzky noch weiter aktiv an der Seite seiner Kameradinnen und Kameraden geblieben. „Die 25 hätte ich gerne geschafft“, sagt er und findet es schon seltsam, dass man zwar bis 67 arbeiten soll – aber mit 65 nicht mehr zum Einsatz darf.Hauptbrandmeister Genetzky kann auf eine erfolgreiche, aber nicht immer leichte Dienstzeit zurückblicken.Ein Wunsch lässt ihn nicht los und er sagt es klipp und klar: „Ich würde mich sehr freuen, wenn viele Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde in die Feuerwehr eintreten würden und ich wünsche mir, dass die Jugendfeuerwehr wieder ‚auf die Beine kommt‘.“Nicht nur Worte des Dankes und Blumen gab es zum Ab-schied, sondern auch die Beförderung zum Dienstgrad „1. Hauptbrandmeister a. D.“, verbunden mit der Urkunde über die Aufnahme in die „Alters- und Ehrenabteilung“ der Amts-feuerwehr Brüssow.

Danke Detlef, für Deine Arbeit in der Feuerwehr!

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung wurden die Kame-raden Oberbrandmeister Ernst Peters zum Ortswehrführer und Oberlöschmeister Gerd Schukar als Stellvertreter berufen.Wir wünschen ihnen ein erfolgreiches Schaffen und freuen uns auf eine kameradschaftliche Zusammenarbeit in der Amts-feuerwehr.

Allzeit – Gut WehrE. Brosinsky

Amtsbrandmeister

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenFreitag, 5. März 201616.00 Uhr Frauentagsfeier in Schenkenberg

Sonntag, 6. März 201615.00 Uhr Saatgut-Tauschbörse im Kulturhaus Kino

Brüssow

Samstag, 12. März 201614.30 Uhr Frauentag in Bagemühl

Kulturhaus Kino BrüssowDonnerstag, 18. Februar 2016„Eine Taube sitzt auf einem Zweig und denkt über das Leben nach“Nachmittagskino: 16.00 Uhr

Sonntag, 21. Februar 201610.30 Uhr Kulturschoppen – Reisebilder aus Syrien von Claudia Müller, Grimme16.00 Uhr Ausstellungseröffnung – Bilder von Siegfried Gombert, Brüssow20.00 Uhr Abendkino “Her” (USA 2013)

Sonntag, 6. März 2016Der Sommer mit Mama (Brasilien 2014)

Samstag, 12. März 201615.00 Uhr Frauentag in Brüssow

Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50 €, Beginn 20.00 Uhr)

Kontakt und BeratungLiebe Anwohner des Amtes Brüssow,

um unseren polnischen Bewohner bei der Integration behilflich zu sein, bietet unser Kulturhaus „Kino Brüssow“ ab sofort eine Beratung bei Fragen zu Behördengängen und dem Ausfüllen von Antragsformularen an. Dazu setzen Sie sich bitte per Mail mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin vereinbaren können.Auf nachfolgende Veranstaltung möchten wir Sie hinweisen: Frauentag am 12.3.2016 um 15.00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auch Unterstützung bei der Vorbereitung. Nehmen Sie mit uns Kontakt unter [email protected]

kontak i poradaDrodzy mieszkańcy urzędu Brüssow,

w ramach pomocy przy integracji naszych polskich mieszkańców oferujemy Państwu pomoc w postaci udzielania porad i wypełnianiu wniosków urzędowych. Jeżeli są Państwo zainteresowani naszą ofertą prosimi o kontakt mailowy w celu ustalenia terminu spotkania.Chcielibyśmy Państwa zawiadomić o nastepujących wydarze-niu: Dzień kobiet 12.3.2016 godz. 15.00h.Będziemy wdzięczni za państwa udział oraz wsparcie podczas przygotowań. Kontakt pod podanym adresem mailowym [email protected]

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14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Gratulationen

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im März 2016

Zum 75. Geburtstag02.03.2016 Manfred Bauer Schönfeld05.03.2016 Elli Fischer Brüssow08.03.2016 Rudolf Arendt Schenkenberg09.03.2016 Hermann Kretschmer Brüssow21.03.2016 Monika Rückert Wallmow29.03.2016 Ursula Schönfeld Brüssow

Zum 80. Geburtstag01.03.2016 Hildegard Adam Schenkenberg OT Wittenhof01.03.2016 Ruth Rakow Brüssow 06.03.2016 Christa Groß Brüssow OT Wollschow

Zum 80. Geburtstag08.03.2016 Eva Hidde Brüssow11.03.2016 Edith Bresgott Brüssow14.03.2016 Helga Hinz Göritz24.03.2016 Heinz Bojahra Schenkenberg

Zum 85. Geburtstag27.03.2016 Erika Hillgruber Schenkenberg OT Baumgarten

Zum 90. Geburtstag04.03.2016 Eliza Odermatt Brüssow OT Grünberg26.03.2016 Karl Glöde Brüssow

Goldene Hochzeit feiern am 19. Februar 2016

Friederitta & Wolfgang Teichner in Carmzow

Es gratulieren recht herzlichZimmermann, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor Goldene Hochzeit

feiern am 26. März 2016

Gudrun & Jürgen Matz in Battin

Es gratulieren recht herzlichBuse, Ortsvorsteher

Rakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

52. Brüssower Karneval – „Ein Kessel Buntes“Der diesjährige 52. Brüssower Karneval stand unter dem Motto „Ein Kessel Buntes“. Trotz einiger wegen Krankheit fehlender Mitglieder des Vereins wurde dem Publikum ein wunderba-res Programm geboten. Bereits am Nachmittag wurden die Kleinen mit Spiel und Tanz unterhalten. Angeführt wurden sie in diesem Jahr vom Kinderprinzenpaar Svenja und Niclas Devantier.Beim Festumzug meinte es das Wetter nicht besonders gut, aber das Prinzenpaar wurde letztendlich doch im Lindenweg gefunden. In diesem Jahr sind es Birgit Höppner und Jörg Godau.Das Abendprogramm hatte viele originelle Programme zu bie-ten. Wie immer wurden Minifunken und große Funken sowie

der Solotanz von Gina und Josie mit ihren lange einstudierten Tänzen in ihren herrlichen Kostümen besonders beklatscht. Gut unterhalten wurde das Publikum mit Sketchen wie „Omas Waschkessel“, dem „Muttersöhnchen“ und „Wie werde ich Ali los“ und dem Männerballett. Die „Brüssower Sängerknaben“ waren in diesem Jahr in anderer Besetzung dabei. Auch der „Hausmeister Krause“ mit seinen Sprüchen fehlte nicht. Der Beifall des Publikums war uns Beweis, dass das Programm gefi el.Erklingt das Karnevalslied „Ja, beim BKK nachts um halb eins …“, so ist das der Auftakt zur Tanzveranstaltung.Unser Dankeschön gilt Frau Schack und der Gaststätte Schüt-zenhaus.

Das nächste Amtsblatt Brüssow

erscheint am Donnerstag, dem 17.03.2016 Redaktionsschluss: 29.02.2016WerbeanzeigenAnzeigenschluss ist am 04.03.2016. Rufen Sie uns unter der 039753/22757 einfach an. Sie können auch eineE-Mail an [email protected] senden.

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Impressionen vom Karnevalsgeschehen

Einmarsch Kinderprinzenpaares Svenja & Niclas und der Minifunken Das Prinzenpaar Prinzessin Birgit & Prinz Jörg

„Wolle Rose kaufe …?“Das 41-jährige Müttersöhnchen

Die 52. Karnevalssaison in Brüssow – „Ein Kessel Buntes“

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Stadtgeschichte im Brüssower Heimatmuseum

Das Vereinsleben hatte in unserer Stadt im 19. Jahrhundert eine große Bedeutung. Zahlreiche Vereine bildeten sich zu der Zeit in Brüssow. So auch 1873 der Männergesangsverein „Liedertafel“. Im Heimatmuseum befindet sich das Protokollbuch des Ver-eins, in dem General- und Monatsversammlungen von 1900 bis 1933 aufgeschrieben wurden. Es wird über das Vereinsle-ben und Ereignisse in Brüssow berichtet. In den Kriegsjahren 1914–1918 fanden keine Chorproben statt. Der Verein war Mitglied im Uckermärkischen Sängerbund und in jedem Jahr fand ein großes Sängerfest in Städten der Uckermark statt. Nach langer Vorbereitung luden die Brüssower Sänger im Jahr 1903, anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Vereins, nach Brüssow ein. Aus dem Protokollbuch können wir entnehmen, dass es ein großes Ereignis war. So wird berichtet, dass am ersten Festtag 870 Eintrittskarten und 909 Kinderkarten ver-kauft wurden sowie 90 Freikarten. Es haben demnach 2000 Personen am Fest teilgenommen. Am Sonntag traf man sich dann um 13.30 Uhr auf dem Marktplatz zur Fahrt nach dem Walde… Punkt 14.00 Uhr rollten 15 Wagen unter klingendem

Männergesangsverein „Liedertafel“Spiel dem Walde zu. Es wurde ein vorzügliches Konzert ge-boten …Ausführlicher wird dann 20 Jahre später, 1923, über das 50 jährige Stiftungsfest des Vereins berichtet. Dieses Jubiläum nahm der Verein zum Anlass wieder nach Brüssow einzuladen. Es wird bestimmt nicht einfach gewesen sein, gerade zur Zeit der Inflation, so ein Fest zu feiern. Da ist es nicht verwunder-lich, wenn bei den Eintrittspreisen von 100,- Mark gesprochen wird, oder Spenden von 100.000 Mark zu Buche stehen.

Das folgende Protokoll ist das Erste, in dem über die Vorberei-tungen zu dem Fest berichtet wird. Drei Wochen später fand dann die Generalversammlung statt, in der über die letzten Absprachen mit den Handwerkern und Ausstellern berichtet wird. Das Uckermärkische Sängerfest wurde am 9. und 10. Juni 1923 gefeiert.

Über die Vorbereitungen des Brüssower Vereins zu diesem Fest und über das Festgeschehen an beiden Tagen, können sie in den nächsten Ausgaben lesen.

Margit Glowe

Anwesend waren fünf Herren vom Vorstand aus Prenzlau und der Vorstand der „Liedertafel“ unter dem Vorsitz des Glaser-meisters Neumann (Prenzlau). Zuerst wurde der Festplatz (Alter Sportplatz) besichtigt. An der Südseite wird die Sängertribüne errichtet, die eine Rückwand erhält, um den Schall nach vorn zu werfen. Davor werden Bänke aufgeschlagen und zwar längst. Die Musik findet an der Seite Aufstellung. Der Platz wird abgesperrt.

Sonnabend, 9. Juni 1923 Kommerz (Geschäftsleben) bei Schulz (Hotel Schwan), Ende 12.00 Uhr, aus Prenzlau nehmen daran 150 Sänger teil, für deren Unterkunft Sorge zu tragen ist.

Sonntag 10. Juni 19237.00 Uhr tritt der Gesangsverein „Liedertafel“ bei Berg (Ihre Kette) an, zum Empfang der eintreffenden Chöre und der Mu-sik, die von zwölf Mann der Reichswehr Prenzlau gestellt wird. Marsch zum Markt, Hotel Schulz – Frühstückspause. Um 9.30 Uhr treten hier alle Vereine mit Fahnen an und holen die letzten Gäste ab. Marsch zum Rathaus. Abbringen der Fahnen. Von 10.45 Uhr bis 11.45 Uhr Generalprobe bei Schulz. Bis 13.30 Uhr Mittagspause. Um 13.30 Uhr Antreten bei Schulz. Marsch zum Rathaus. Ab-holung der Fahnen und Ehrengäste. Marsch zum Marktplatz, Chorgesänge „Gott grüße dich“. Begrüßung der Vereine durch die Stadtvertretung und dem Bundesvorsitzenden. Marsch nach dem Festplatz. Die hiesigen Vereine werden eingeladen, nehmen am Kommerz und Fest-zug teil, marschieren am Schluss. Die Beteiligung dieser Verei-ne erlaubte der Bundesvorstand erst nach längerem Sträuben.

Sitzung des Vorstands des Uckermärkischen Sängerbundes am 6. Mai 1923 bei Berg

Auf dem Festplatz wickelt sich das Programm wie folgt ab: Konzert der Kapelle, Chorlieder aus der Jugendzeit. Festrede, Herr von Winterfeld (Menkin) hat sich liebenswürdig dazu bereit erklärt. Überreichung der Kränze an die Jubel-vereine.

Chorlieder: Mein ist die Welt, Am Brunnen vor dem Tore, Der Spielmann. Darauf folgen die Einzelgesänge und Chorlieder, „Abschied“ und „Gesellen Wanderlied“.

Abends von 20.00 Uhr an Ball bei Schulz, Berg, Lück (Kultur-haus Kino), Stoldt (Wohnhaus Fam. Cornelius).

HamannSchriftführer

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Nr. 02/2016 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Das Hallenfußballturnier um den Pokal des Amtsdirektors des Amtes Brüssow ist zur Tradition geworden. Zum siebten Mal trafen sich alle im Amtsbereich Brüssow aktiven Mannschaften in der Randow-Halle in Löcknitz. Sechs Mannschaften traten an und lieferten sich spannende, teilweise hochklassige und immer faire Kämpfe.

Das 7. Fußballturnier um den Pokal des Amtsdirektors Eintracht Göritz auf dem Hallenparkett ganz souverän

Die Siegermannschaft SV Eintracht Göritz mit Amtsdirektor D. Neumann

Den Schiedsrichtern Horst Röhle und Lutz Kaufmann wurde das Amtieren leicht gemacht. Klarer Sieger des Turniers wurde der Uckermarkligist SV Eintracht Göritz, der kein Spiel verlor, mit 15 Punkten und 24 : 1 Toren. Den zweiten Platz konnte der SV Blücher Schenkenberg mit nur einer Niederlage (12 Punk-te, 12 : 6 Tore) erreichen. Er verwies Gastgeber FSV Blau-Weiß Klockow I (9 Punkte, 15 : 11 Tore) auf Rang drei vor Klockow II, VfB Preussen GMW und SpVgg. Carmzow/ Brüssow.Zum besten Spieler des Turniers wurde Vincent Seidel (SV Blücher Schenkenberg) und zum besten Torwart Bruno Eich-mann (FSV Blau-Weiß Klockow II) gekürt. Bester Torschütze war Chris Schmeling (Eintracht Göritz) mit sieben Treffern.

Siegfried Jahns

Beim diesjährigen Ausrichter des Pokalspiels, dem FSV Blau-Weiß Klockow, um den Vereinsvorsitzenden Michael Schön, der gemeinsam mit Siegfried Jahns das Spielgeschehen leitete und kommentierte, möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Mein Dank gilt ebenfalls allen Teilnehmern und den Zuschau-ern des Turniers.

Detlef Neumann

Neues vom Fußball

Kreisoberliga (Uckermarkliga)05.03. 15.00 Uhr FSV BW Klockow I – Eintracht Göritz12.03. 15.00 Uhr Eintracht Göritz – Germania Lychen 15.00 Uhr Borussia Criewen – FSV BW Klockow I19.03. 15.00 Uhr Borussia Criewen – Eintracht Göritz 15.00 Uhr FSV BW Klockow I – Heinersdorfer SV I

Kreisliga (Staffel A)12.03. 15.00 Uhr VfB Preußen GMW – SV BW ´90 Gartz II19.03. 15.00 Uhr VfB Preußen GMW – FSV SW Casekow

Fußballspiele aller Mannschaften im Amt Brüssow (bis 20.03.2016)

Kreisliga (Staffel B)13.03. 10.00 Uhr BW Röddelin – Blücher Schenkenberg19.03. 15.00 Uhr Bl. Schenkenberg – Eintracht Haßleben

Kreisklasse (Staffel A)13.03. 10.00 Uhr SV GW Dobberzin – SpVgg. Carmzow/ Brüssow20.03. 10.00 Uhr SpVgg. Carmzow/Br. – VfB Gramzow II

Kreisklasse (Staffel B) 13.03. 10.00 Uhr KSV Gollmitz II – FSV BW Klockow II20.03. 10.00 Uhr FSV BW Klockow II – SG Thomsdorf

Die Waldbauernschule Brandenburg bietet im Zeitraum vom 19./20.02. bis zum 22./23.04.2016 erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an.

Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.

Die Schulungen werden brandenburgweit an über 20 Schu-lungsorten durchgeführt.

Die aktuellen Themen der Frühjahrsschulung 2016 sind:- Landeswaldinventur: Ergebnisse, Schlussfolgerungen- Satzungen von Fortwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

rechtliche Fragen- Brennholz: klimafreundliche und effizient nutzen (inkl. Aktuelle Infos

Sägeschein)- Vorstellung der neuen Förderrichtlinie- EXKURSION: Waldumbau und JB-Pflege

Waldbauernschule – Neue TermineTermine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten, der Teilnehmerbeitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920/50610 oder [email protected].

Schulungstermine Nord-Ost:18./19.03. Märkische Schweiz, Referent: Hagemann, Gast-

stätte Däbersee, Dahmsdorfer Str. 59, 15377 Waldsieversdorf

08./09.04. Eberswalde, Referent: Nowak, Waldsolarheim Eberswalde (FWE), Brunnenstraße 25, 16225 Eberswalde

15./16.04. Zehdenick, Referent: Hagemann, Elisabethmühle (Stadtwerke Zehdenick), Schleusenstraße 22, 16792 Zehdenick

22./23.04. Beeskow, Referent: Hagemann, Gaststätte Mär-kischer Dorfkrug, Dorfstraße 14, 15848 Ragow-Merz

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18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 02/2016

Kirchliche Informationen

Gottesdienste Februar/März21.02.2016 14.00 Uhr Gottesdienst mit Buchvorstellung

in der Brüssower Kirche28.02.2016 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Woddow06.03.2016 10.00 Uhr Menkin 14.00 Uhr Brüssow Weltgebetstag (Gemein-

deraum) 13.03.2016 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 20.03.2016 Palmsonntag 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 14.00 Uhr Bagemühl

Bibelwoche in BrüssowDie Texte aus der Bibel erzählen sich Menschen seit Jahr-tausenden und sie eröffnen einen neuen Blickwinkel auf die Welt. In der diesjährigen Bibelwoche dreht sich alles um den Propheten Sacharja. Jeden Abend wollen wir über ausgewähl-te Kapitel nachdenken. Wir treffen uns im Alten Pfarrhaus, im Gemeinderaum in Brüssow.

15.02.2016 19.00 Uhr (Pastor Gienke)16.02.2016 19.00 Uhr (Pastor Riedel)

Evangelisches Pfarramt Brüssow17.02.2016 19.00 Uhr (Pastor Hinz)18.02.2016 19.00 Uhr (Pastor Warnke)19.02.2016 19.00 Uhr (Pastor Gienke)20.02.2016 19.00 Uhr (Pastorin Wienholz)

Herzliche Einladung an alle und wir freuen uns auf Ihr Kommen!

BesuchskreisDie Kirchengemeinde Brüssow plant einen Besuchskreis in unserer Gemeinde zu gründen. Auf diesem Weg wird uns die Pastorin für Ehrenamtliche Arbeit in unserem Kirchenkreis, Frau Müller-Busse, begleiten. Dazu wird es eine Ausbildung geben. Das erste Treffen findet am 17. Februar um 15.00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow statt. Wer Freude hat Menschen in unser kleinen Stadt und den Dörfern zu besuchen ist herzlich zum ersten Treffen eingeladen. Informationen im Pfarramt unter 80230/80237

Konzert mit dem PosaunenchorHerzliche Einladung zum Konzert am 20. Februar um 17.00 Uhr in die Wallmower Kirche. Das Thema lautet: „Swinget dem Herrn“ Lassen Sie sich einladen!

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldGottesdienste und Veranstaltungen Fr., 19.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 21.02. 09.00 Uhr Cremzow, 10.15 Uhr Gö-

ritz, 14.00 Uhr TornowFr., 26.02. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 28.02. 09.00 Uhr Carmzow, 10.15 Uhr Klep-

towFr., 04.03. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss 19.00 Uhr Göritz (Gemeinderaum) Weltgebet-

stag „Kuba“ So., 06.03. 10.00 Uhr Baumgarten (für alle Gemeinden) Gottesdienst zum Weltgebetstag

„Kuba“ mit dem Singkreis SchönfeldFr., 11.03. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 13.03. 09.00 Uhr Klockow, 10.15 Uhr Göritz Fr., 18.03. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. WochenschlussSo., 20.03. 10.00 Uhr Schönfeld (Gottesdienst zu Beginn

der Karwoche mit Abendmahl, für alle Gemeinden ausgestaltet vom Schön-felder Singkreis, parallel Kindergot-tesdienst, Pfr. W. Schneider, Nechlin)

Fr., 25.03. Karfreitag, 09.00 Uhr Klockow, Cremzow, Tornow

10.30 Uhr Schenkenberg, Kleptow, Göritz (alle Gottesdienste mit Abend-mahl, Pfr. H. Albruschat , Berlin, Pfr. W. Schneider, Nechlin und Pfr. Th. Dietz, Schönfeld)

Fr., 25.03. 18.00 Uhr Andacht in Malchow am Sterbetag Jesu

Sa., 26.03. 21.00 Uhr Baumgarten (für alle Gemeinden) Liturgische Osternachtfeier mit Tau-

fen, Abendmahl und Osterfeuer, Singkreis Schönfeld

So., 27.03. Ostern, 10.00 Uhr Carmzow (Fami-liengottesdienst für alle Gemeinden mit Bläsern)

Mo., 28.03. Ostermontag, 10.15 Uhr Göritz (Pfr. W. Schneider, Nechlin )

Fr., 01.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

WöchentlichChristenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-firmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (02.03., 16.03.), Göritzer Frauenkreis (16.03.), Klockower Kaffeerunde (25.02.), Gemeindekirchenrat (Samstag, 27.02., Bibelzentrum Barth, Montag, 14.03. um 19.30 Uhr, Ev. Ju-gendhaus Klockow)

Weitere Termine und Vorankündigung- „Lyrik – Largo – Landschaft“ Buchlesung mit Ralf-G. Schein,

Pfarrer in Templin und Ehm Welk-Preisträger, Gitarre: Carlo Christiansen, Mittwoch 24. Februar 2016, 19.30 Uhr, Guts-haus Ludwigsburg

- Musikcamp für Flöten -und Gitarrenschüler zur Vorbereitung auf die Teilnahme auf den Malchower Kirchenpreis, 11. bis 13. März 2016, Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow

- „The Larks and the Woodworms“ (traditionelle irische Musik)zum St. Patricks Day, Sonnabend, 19. März um 19.00 Uhr Kirche Malchow

- Osterfreizeit 2016 für Vor- und Hauptkonfirmanden und alle Kinder ab der 5. Klasse, Jugendherberge Warnemünde, 30. März bis 2. April 2016

- 8. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2016, Kirche Gö-ritz, Wettbewerbskonzerte Fr./Sa. 22./23. April 2016

- Gerhard Schöne zu Gast, 1. Mai 2016, Malchower Laby-rinthpark, Eröffnung der 4. Saison

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

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Weltgebetstag 2016Am 6. März 2016 um 14.00 Uhr im Alten Pfarrhaus. Jedes Jahr feiern Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt den Weltgebetstag. Jedes Jahr wird ein Land besonders vorge-stellt, in diesem Jahr dreht sich alles um Kuba. Viele Frauen aus Brüssow und Umgebung haben für Sie einen interessanten Nachmittag rund um dieses Land vorbereitet. Anschließend sind alle herzlich zu Kaffee und Kuchen im Alten Pfarrhaus eingeladen!

Gründonnerstag und Essen für Leib und SeeleAm 24. März 2016 um 19.00 Uhr wollen wir gemeinsam in der Brüssower Kirche ein Agapemahl zusammen feiern und Abendbrot essen.

KarfreitagAm 25. März 2016 um 19.00 Uhr in der Fahrenwalder Kirche mit dem Kirchenchor aus Brüssow.

OstersonntagHerzliche Einladung zum Ostersonntag am 27. März 2016 zu unseren Veranstaltungen: 6.30 Uhr Morgenandacht auf dem Friedhof, 8.00 Uhr Frühstück im Heim, 10:00 Uhr Gottesdienst in Brüssow mit Taufen

Weitere TermineMännerkreis Nächstes Treffen: 3. März, 9.00 Uhr, Altes Pfarrhaus. Gemein-sam wollen wir frühstücken. Wer gerne mit zum Heringsangeln kommen will, meldet sich bitte bei Frau Bruch: 80237

50 plusNächstes Treffen: 24. Februar, 14.00 Uhr, Altes Pfarrhaus, The-ma: Die Kirche in Brüssow und die Gleichnisse an der Empore. Das neue Buch über unsere Kirche soll besprochen werden.

Seniorenkreis29.02.2016, 14.00 Uhr, Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus.

Gewerbliche Anzeige

Seit dem 1. Januar 2016 ver-stärkt der gebürtige Templiner Nico Brückmann, unser lang-jähriges Präsidiumsmitglied und Justiziar, Frau Carmen Drath und Frau Dagmar Neumann in der Vorstandsarbeit des DRK Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V.Herr Brückmann fungiert als stellvertretender Vorstandsvor-

sitzender und ist für die Bereiche der Verbandsarbeit und der Sozialbetriebe verantwortlich. Der 43-jährige verheira-tete Familienvater ist studierter Jurist und war 15 Jahre als selbstständiger Rechtsanwalt in Templin und Lychen aktiv. „Dem Roten Kreuz bin ich seit meiner Kindheit verbunden“, bekennt der Fußballfan und ehrenamtlich vielseitig engagierte Mittvierziger. Mit sieben Jahren erlernte er, im Oktober, beim

Neues Vorstandsmitglied im DRK Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V.Schwimmlager des DRK das Schwimmen von „Dixi“, dem Wasserwacht-Urgestein in Templin.Aufgewachsen in Templin absolvierte er nach dem Abitur den Grundwehrdienst bei NVA und Bundeswehr, um sich danach dem Studium der Rechtswissenschaften zu verschreiben.Nach dem Studium kehrte Nico Brückmann wieder in seine Heimat, die Uckermark, zurück, absolvierte das Referendariat und ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig. Seit der Jahrtausend-wende gestaltete er als Präsidiumsmitglied und Justiziar die Geschicke unseres Kreisverbandes mit. Begleitete die Ent-wicklung unseres Verbandes und die Zusammenführung des Altkreises Eberswalde und die Westuckermark und lernte so den Kreisverband in seiner Breite kennen.Befragt nach seinen Zielen und Erwartungen, bekennt der Va-ter zweier Jungen: „Ich freue mich auf die neue Aufgabe beim Roten Kreuz und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Kollegen. Einen Verband, wie das DRK, mit zu gestalten und zu entwickeln ist Herausforderung und Ansporn zugleich.“

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