BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23....

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Plenarprotokoll 886 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-7999 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller Zur Tagesordnung 1. Wahl des Vorsitzenden des Verkehrsaus- schusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 517/11) Beschluss: Senator Dr. Joachim Lohse (Bremen) wird gewählt 2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Haushalts- gesetz 2012) – gemäß Artikel 110 Ab- satz 3 GG – (Drucksache 450/11) b) Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitäts- gesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haus- haltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 451/11) Katrin Altpeter (Baden-Württem- berg) Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekre- tär beim Bundesminister der Finanzen Sven Morlok (Sachsen) Beschluss zu a) und b): Stellungnahme 3. Gesetz zur Regelung der Präimplanta- tionsdiagnostik (Präimplantationsdia- gnostikgesetz – PräimpG) (Drucksache 480/11) Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG 4. Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtli- cher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvor- schriften an den EU-Visakodex (Druck- sache 481/11) Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 und Artikel 80 Absatz 2 GG 5. Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften (Drucksache 482/11) Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG 6. Neunundzwanzigstes Gesetz zur Ände- rung des Abgeordnetengesetzes – Ein- führung eines Ordnungsgeldes (Drucksa- che 483/11) Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG 7. Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz) (Drucksa- che 484/11) Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG 8. Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivil- prozessordnung (Drucksache 485/11) Gisela von der Aue (Berlin) Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . 375 A . . . . . . . 375 B . . . . . . . . . . . 375 D . . . . . . . . 375 D . . . . . . 375 D . . . . . . . . . . . . . 392 D . . . . . . . . . . . . 392 D . . . . . . . . . . 393 D 418*B/D, 419*, 420* . 395 A . . . . . . . . . . . . . . 395 A . . . . . . . . . . . 395 A . . . . . . . . . . . 395 A . . . . . . . . . . . 395 B . . . . . . . . . . . . . . 395 B . . . . . . . . . . . 421*A . . . . . . . . . . . . 395 B . . . . . . . . . . . 421*A . . . . . . . . . . . . 395 C . . . . . . . . . . . 395 C . 395 C . . . 395 D 396 C . . . . . . . . . . . 397 B

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Plenarprotokoll 886

BUNDESRATStenografischer Bericht

886. Sitzung

Berlin, Freitag, den 23. September 2011

I n h a l t :

Amtliche Mitteilungen

Dank an den bisherigen Ministerpräsidentendes Saarlandes, Peter Müller

Zur Tagesordnung

1. Wahl des Vorsitzenden des Verkehrsaus-schusses – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –(Drucksache 517/11)

Beschluss: Senator Dr. Joachim Lohse(Bremen) wird gewählt

2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Fest-stellung des Bundeshaushaltsplans fürdas Haushaltsjahr 2012 (Haushalts-gesetz 2012) – gemäß Artikel 110 Ab-satz 3 GG – (Drucksache 450/11)

b) Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015– gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitäts-gesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haus-haltsgrundsätzegesetz – (Drucksache451/11)

Katrin Altpeter (Baden-Württem-berg)

Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekre-tär beim Bundesminister derFinanzen

Sven Morlok (Sachsen)

Beschluss zu a) und b): Stellungnahme

3. Gesetz zur Regelung der Präimplanta-tionsdiagnostik (Präimplantationsdia-gnostikgesetz – PräimpG) (Drucksache480/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.deISSN 0722-7999

4. Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtli-cher Richtlinien der Europäischen Unionund zur Anpassung nationaler Rechtsvor-schriften an den EU-Visakodex (Druck-sache 481/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84Absatz 1 Satz 5 und 6 und Artikel 80Absatz 2 GG

5. Gesetz zur Übertragung ehebezogenerRegelungen im öffentlichen Dienstrechtauf Lebenspartnerschaften (Drucksache482/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

6. Neunundzwanzigstes Gesetz zur Ände-rung des Abgeordnetengesetzes – Ein-führung eines Ordnungsgeldes (Drucksa-che 483/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

7. Gesetz zur Umsetzung der EuropäischenDienstleistungsrichtlinie im Gesetz zumSchutz der Teilnehmer am Fernunterricht(Fernunterrichtsschutzgesetz) (Drucksa-che 484/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

8. Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivil-prozessordnung (Drucksache 485/11)

Gisela von der Aue (Berlin)

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretärbei der Bundesministerin der Justiz

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

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II Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

9. ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetz-buchs – Widerstand gegen Vollstre-ckungsbeamte (Drucksache 486/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

10. Gesetz zur Demonstration und Anwen-dung von Technologien zur Abschei-dung, zum Transport und zur dauerhaf-ten Speicherung von Kohlendioxid(Drucksache 487/11)

Jörg Bode (Niedersachsen)

Ralf Christoffers (Brandenburg)

Katherina Reiche, Parl. Staatssekre-tärin beim Bundesminister für Um-welt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit

Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Ar-tikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG

11. Gesetz zur Durchführung der Verord-nung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpas-sung des Chemikaliengesetzes und an-derer Gesetze im Hinblick auf denVertrag von Lissabon (Drucksache 488/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG – Annahme einer Ent-schließung

12. Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrate-gie-Rahmenrichtlinie sowie zur Ände-rung des Bundeswasserstraßengesetzesund des Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetzes (Drucksache 489/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72Absatz 3 Satz 2 GG

13. Gesetz zu dem Abkommen vom 9. März2010 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Östlichdes Uruguay zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung und der Steuerverkür-zung auf dem Gebiet der Steuern vomEinkommen und vom Vermögen (Druck-sache 490/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Ab-satz 5 GG

14. Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juni2010 zwischen der Regierung der Bun-desrepublik Deutschland und der Regie-rung der Turks- und Caicosinseln überden steuerlichen Informationsaustausch(Drucksache 491/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 108 Absatz 5 Satz 2 GG

15. Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni2010 zwischen der Bundesrepublik

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Deutschland und der Republik San Ma-rino über die Unterstützung in Steuer-und Steuerstrafsachen durch Informa-tionsaustausch (Drucksache 492/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 108 Absatz 5 Satz 2 GG

16. Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Okto-ber 2010 zwischen der Regierung derBundesrepublik Deutschland und derRegierung der Britischen Jungferninselnüber die Unterstützung in Steuer- undSteuerstrafsachen durch Informations-austausch (Drucksache 493/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 108 Absatz 5 Satz 2 GG

17. Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Fe-bruar 2011 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Ungarnzur Vermeidung der Doppelbesteuerungund zur Verhinderung der Steuerverkür-zung auf dem Gebiet der Steuern vomEinkommen und vom Vermögen (Druck-sache 494/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 105 Absatz 3 und Artikel 108 Ab-satz 5 Satz 2 GG

18. Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April2011 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Internationalen Or-ganisation für erneuerbare Energien überden Sitz des IRENA-Innovations- undTechnologiezentrums (Drucksache 495/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 105 Absatz 3 GG

19. Gesetz zur Vierten, Fünften und SechstenÄnderung des Europäischen Überein-kommens vom 1. Juli 1970 über die Ar-beit des im internationalen Straßenver-kehr beschäftigten Fahrpersonals(AETR) (Drucksache 496/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84Absatz 1 Satz 5 und 6 GG

20. Gesetz zur Änderung des Übereinkom-mens vom 11. Oktober 1985 zur Errich-tung der Multilateralen Investitions-Ga-rantie-Agentur (Drucksache 497/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

21. Zweites Gesetz zur Änderung des Über-einkommens vom 4. August 1963 zur Er-richtung der Afrikanischen Entwick-lungsbank (Drucksache 498/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 III

22. Gesetz zur Änderung des Übereinkom-mens vom 29. November 1972 über dieErrichtung des Afrikanischen Entwick-lungsfonds (Drucksache 499/11)

Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77Absatz 2 GG

23. Entwurf eines Gesetzes über dieFinanzierung der Beseitigung von Rüs-tungsaltlasten in der BundesrepublikDeutschland (Rüstungsaltlastenfinanzie-rungsgesetz – RüstAltFG) – gemäß Arti-kel 76 Absatz 1 GG – Antrag der LänderNiedersachsen und Brandenburg gemäߧ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 533/11)

Jörg Bode (Niedersachsen)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Fünften Buches Sozialgesetzbuch zurKostenübernahme des Bundes für Maß-nahmen der künstlichen Befruchtung beiPaaren mit Kinderwunsch (Kinder-wunschförderungsgesetz – KiwunschG)– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antragder Länder Mecklenburg-Vorpommernund Saarland, Thüringen gemäß § 23 Ab-satz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Ab-satz 2 GO BR – (Drucksache 478/11)

Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

25. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Aufenthaltsgesetzes – gemäß Arti-kel 76 Absatz 1 GG – Antrag der LänderBerlin und Brandenburg – (Drucksache375/11)

Beschluss: Keine Einbringung des Ge-setzentwurfs beim Deutschen Bundes-tag

26. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Staatsangehörigkeitsgesetzes – ge-mäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag derLänder Baden-Württemberg, Bremen,Hamburg und Berlin, Brandenburg ge-mäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache538/11)

Peter Friedrich (Baden-Württem-berg)

Jörg Bode (Niedersachsen)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

27. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelungder nichtindividualisierten Verkehrsda-tenerhebung – gemäß Artikel 76 Absatz 1

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GG – Antrag des Freistaates Sachsen ge-mäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache532/11)

Dr. Jürgen Martens (Sachsen)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

28. Entschließung des Bundesrates, Kinder,Jugendliche und junge Erwachsene mitLeistungsbezug nach § 3 des Asylbewer-berleistungsgesetzes in das Bildungs-und Teilhabepaket umgehend einzube-ziehen (AsylbLG) – Antrag der LänderHamburg und Baden-Württemberg, Ber-lin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 364/11)

Emilia Müller (Bayern)

Beschluss: Annahme der Entschließungnach Maßgabe der beschlossenen Än-derung

29. Entschließung des Bundesrates zur An-passung der jährlichen Aufwendungenfür Leistungen zur Teilhabe in der ge-setzlichen Rentenversicherung – Antragder Länder Mecklenburg-Vorpommernund Brandenburg, Bremen, Hessen,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,Schleswig-Holstein, Thüringen – (Druck-sache 384/11)

Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

30. Entschließung des Bundesrates zur Sonn-tagsöffnung der Bibliotheken – Antragdes Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2GO BR – (Drucksache 511/11)

Gisela von der Aue (Berlin)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

31. Entschließung des Bundesrates zur Un-terbringung von aufgefundenen Tieren– Antrag des Freistaats Thüringen gemäߧ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 408/11)

Heike Taubert (Thüringen)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

32. Entschließung des Bundesrates „Den de-mokratischen Dialog in den Bundespro-grammen „TOLERANZ FÖRDERN –KOMPETENZ STÄRKEN“ und „INITIA-TIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“ för-dern; die Demokratieerklärung überar-beiten.“ – Antrag des Landes Berlin –(Drucksache 270/11)

Jörg Bode (Niedersachsen)

Beschluss: Die Entschließung wird nichtgefasst

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IV Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

33. Entschließung des Bundesrates zur An-passung der Verordnung über die Ver-brennung und Mitverbrennung von Ab-fällen (17. BImSchV) an den Stand derTechnik – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 427/11)

Dr. Angelica Schwall-Düren (Nord-rhein-Westfalen)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

34. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung derFinanzkraft der Kommunen (Drucksache452/11)

Karoline Linnert (Bremen)

Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen)

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staats-sekretär bei der Bundesministerinfür Arbeit und Soziales

Jörg Bode (Niedersachsen)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

35. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes EG-Verbraucherschutzdurchset-zungsgesetzes und zur Änderung desUnterlassungsklagengesetzes (Drucksa-che 453/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Rechts der Verbraucherinformation(Drucksache 454/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

37. Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlagfür eine Verordnung über die elektroni-sche Fassung des Amtsblattes der Euro-päischen Union (Drucksache 461/11[neu])

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

38. Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtungund zum Betrieb eines bundesweiten Hil-fetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (Hil-fetelefongesetz – HilfetelefonG) (Druck-sache 455/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

39. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserungder Versorgungsstrukturen in der gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV-Ver-sorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG)– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –(Drucksache 456/11)

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Annegret Kramp-Karrenbauer (Saar-land)

Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz)

Stefan Grüttner (Hessen)

Barbara Steffens (Nordrhein-West-falen)

Dr. Heiner Garg (Schleswig-Hol-stein)

Daniel Bahr, Bundesminister für Ge-sundheit

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

40. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Transplantationsgesetzes (Drucksa-che 457/11)

Stefan Grüttner (Hessen)

Barbara Steffens (Nordrhein-West-falen)

Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz)

Erwin Sellering (Mecklenburg-Vor-pommern)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

41. Entwurf eines Gesetzes zur Unterstüt-zung der Fachkräftegewinnung im Bundund zur Änderung weiterer dienstrechtli-cher Vorschriften (Drucksache 458/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

42. Entwurf eines Gesetzes über die geodäti-schen Referenzsysteme, -netze und geo-topographischen Referenzdaten des Bun-des (Bundesgeoreferenzdatengesetz –BGeoRG) (Drucksache 459/11)

Eckart von Klaeden, Staatsministerbei der Bundeskanzlerin

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

43. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Bundesverfassungsschutzgesetzes– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –(Drucksache 476/11)

Jörg Bode (Niedersachsen)

Mitteilung: Eine Stellungnahme wirdnicht beschlossen

44. Entwurf eines Gesetzes über die Beset-zung der großen Straf- und Jugendkam-mern in der Hauptverhandlung – gemäßArtikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Druck-sache 460/11)

Eckart von Klaeden, Staatsministerbei der Bundeskanzlerin

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 V

45. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungpersonenbeförderungsrechtlicher Vor-schriften (Drucksache 462/11)

Ingeborg Junge-Reyer (Berlin)

Peter Friedrich (Baden-Württem-berg)

Michael Boddenberg (Hessen)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

46. Entwurf eines Gesetzes zur Neufassungdes Erdölbevorratungsgesetzes und zurÄnderung des Mineralöldatengesetzes(Drucksache 463/11)

Jürgen Seidel (Mecklenburg-Vor-pommern)

Ralf Christoffers (Brandenburg)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

47. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Vergaberechts für die Bereiche Ver-teidigung und Sicherheit (Drucksache464/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

48. Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-lung des Wirtschaftsplans des ERP-Son-dervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012) (Drucksache465/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

49. Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein-kommen des Europarats vom 16. Mai2005 zur Bekämpfung des Menschenhan-dels (Drucksache 466/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß Arti-kel 76 Absatz 2 GG

50. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 19. Oktober 2010 zwischen derBundesrepublik Deutschland und Anti-gua und Barbuda über den Informations-austausch in Steuersachen (Drucksache467/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

51. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 25. November 2010 zwischender Bundesrepublik Deutschland unddem Fürstentum Andorra über den In-formationsaustausch in Steuersachen(Drucksache 468/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

. . . . 411 C

. . 411 C

. . . . . . . . . . . . 433*B

. . 434*B

. . . . . . . . 413 B

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. . . . . . . . . . 435*B

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. . . . . . . . . . . . . . 395 B

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. . . . . . . . . . . . . . 395 B

. . . . . . 422*B

. . . . . . . . 395 B

. . . . . . 422*B

52. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 17. Juni 2010 zwischen der Re-gierung der Bundesrepublik Deutsch-land und dem Ministerrat der RepublikAlbanien über die Seeschifffahrt (Druck-sache 469/11)

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArtikel 76 Absatz 2 GG

53. Erster GleichstellungsberichtNeue Wege – Gleiche ChancenGleichstellung von Frauen und Männernim LebensverlaufundStellungnahme der Bundesregierung(Drucksache 376/11)

Beschluss: Stellungnahme

54. Wohngeld- und Mietenbericht 2010 – ge-mäß § 39 Wohngeldgesetz – (Drucksache383/11)

Beschluss: Kenntnisnahme

55. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates überMindeststandards für die Rechte und denSchutz von Opfern von Straftaten sowiefür die Opferhilfe – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 278/11, zuDrucksache 278/11)

Beschluss: Stellungnahme

56. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie gegenseitige Anerkennung vonSchutzmaßnahmen in Zivilsachen – ge-mäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache279/11, zu Drucksache 279/11)

Beschluss: Stellungnahme

57. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurÜbertragung bestimmter den Schutz vonRechten des geistigen Eigentums betref-fender Aufgaben, einschließlich der Zu-sammenführung von Vertretern des öf-fentlichen und des privaten Sektors imRahmen einer Europäischen Beobach-tungsstelle für Marken- und Produktpira-terie, auf das Harmonisierungsamt fürden Binnenmarkt (Marken, Muster undModelle) – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 306/11, zu Drucksache 306/11)

Beschluss: Stellungnahme

58. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates übereuropäische Statistiken über den Schutzvor Kriminalität – gemäß §§ 3 und 5

. . . . . . . . . . . 395 B

. . . . . . 422*B

. . . . . . . . 413 D

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Page 6: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

VI Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

EUZBLG – (Drucksache 352/11, zuDrucksache 352/11)

Beschluss: Stellungnahme

59. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates über dasRecht auf Rechtsbeistand in Strafverfah-ren und das Recht auf Kontaktaufnahmebei der Festnahme – gemäß Artikel 12Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 355/11, zuDrucksache 355/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

60. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurÄnderung der Verordnung des Rates(EG) Nr. 1083/2006 im Hinblick auf rück-zahlbare Beihilfe und Finanzierungs-techniken – gemäß Artikel 12 Buchstabe bEUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksa-che 438/11, zu Drucksache 438/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

61. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurÄnderung der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den EuropäischenFischereifonds hinsichtlich bestimmterVorschriften zur finanziellen Abwick-lung für bestimmte Mitgliedstaaten, dievon gravierenden Schwierigkeiten in Be-zug auf ihre finanzielle Stabilität betrof-fen oder bedroht sind – gemäß Artikel 12Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 474/11, zu Drucksache 474/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

62. Grünbuch der Kommission: Überarbei-tung der Richtlinie über Berufsqualifika-tionen – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 378/11)

Beschluss: Stellungnahme

63. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zurEnergieeffizienz und zur Aufhebung derRichtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und§§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 379/11, zu Drucksache 379/11)

Beschluss: Der Bundesrat hat eine Stel-lungnahme gemäß Artikel 12 Buch-stabe b EUV nicht beschlossen

64. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates über

. . . . . . . . 414 A

. . . . . . 414 B

. . . . . . . . 414 B

. . . . . . . . . . 414 B

. . 395 B

. . . . . . . . . . 422*D

. . . . . . . . . . . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . 422*D

. . . . . . . . 414 B

. . . . . . 414 C

. . . . . . 414 D

. . . 414 D

das Roaming in öffentlichen Mobilfunk-netzen in der Union (Neufassung) – ge-mäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und§§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 406/11, zu Drucksache 406/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

65. Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament, den EuropäischenRat, den Rat, den Europäischen Wirt-schafts- und Sozialausschuss und denAusschuss der Regionen: Abschluss desersten Europäischen Semesters für dieKoordinierung der Wirtschaftspolitik –Orientierungen für die Politik der Mit-gliedstaaten 2011 – 2012 – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 357/11)

Beschluss: Kenntnisnahme

66. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurFestlegung allgemeiner Bestimmungenfür Makrofinanzhilfen an Drittländer– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und§§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 402/11, zu Drucksache 402/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

67. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates über denZugang zur Tätigkeit von Kreditinstitu-ten und die Beaufsichtigung von Kredit-instituten und Wertpapierfirmen und zurÄnderung der Richtlinie 2002/87/EG desEuropäischen Parlaments und des Ratesüber die zusätzliche Beaufsichtigung derKreditinstitute, Versicherungsunterneh-men und Wertpapierfirmen eines Finanz-konglomerats – gemäß Artikel 12 Buch-stabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 424/11, zu Drucksache 424/11)

Michael Boddenberg (Hessen)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

68. Grünbuch der Kommission: Stärkung desgegenseitigen Vertrauens im europäi-schen Rechtsraum – Grünbuch zur An-wendung der EU-Strafrechtsvorschrif-ten im Bereich des Freiheitsentzugs– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksa-che 366/11)

Beschluss: Stellungnahme

69. Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament, den Rat, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen: Optio-nen für ein EU-System zum Aufspüren

. . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . 422*D

. 395 B

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. . . . . . . . . . 415 A

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Page 7: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 VII

der Terrorismusfinanzierung – gemäߧ§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 415/11)

Beschluss: Stellungnahme

70. Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament, den Rat, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen: Euro-päische Agenda für die Integration vonDrittstaatsangehörigen – gemäß §§ 3 und5 EUZBLG – (Drucksache 425/11)

Beschluss: Stellungnahme

71. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurÄnderung der Verordnung (EWG) Nr.3821/85 des Rates über das Kontrollgerätim Straßenverkehr und der Verordnung(EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Par-laments und des Rates – gemäß Artikel 12Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 419/11, zuDrucksache 419/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

72. Mitteilung der Kommission an das Euro-päische Parlament, den Rat, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen: Rio+20 –Hin zu einer umweltverträglichen Wirt-schaft und besserer Governance – gemäߧ§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 371/11)

Beschluss: Stellungnahme

73. Vorschlag für eine Richtlinie des Rateszur Festlegung von Anforderungen anden Schutz der Gesundheit der Bevölke-rung hinsichtlich radioaktiver Stoffe inWasser für den menschlichen Gebrauch– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksa-che 387/11)

Beschluss: Stellungnahme

74. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Än-derung der Richtlinie 1999/32/EG hin-sichtlich des Schwefelgehalts vonSchiffskraftstoffen – gemäß Artikel 12Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 416/11, zuDrucksache 416/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

75. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überLebensmittel für Säuglinge und Klein-kinder sowie über Lebensmittel für be-sondere medizinische Zwecke – gemäßArtikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5

395 B

. . . . . . 422*D

. . . 395 B

. . . . . . 422*D

. . . . . . . . 415 B

. . . . . . . . . . 415 B

. . . . . . . . . . . . 415 B

. . . . . . 415 C

. . . . . . . . . . . . 395 B

. . . . . . 422*D

. . . . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . 422*D

EUZBLG – (Drucksache 377/11, zuDrucksache 377/11)

Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3und 5 EUZBLG

76. Grünbuch der Kommission: Den Verbrau-cher auf den Geschmack bringen – eineStrategie mit hohem europäischen Mehr-wert zur Absatzförderung für EuropasAgrarerzeugnisse – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 409/11)

Beschluss: Stellungnahme

77. a) Mitteilung der Kommission an das Eu-ropäische Parlament, den Rat, den Eu-ropäischen Wirtschafts- und Sozialaus-schuss und den Ausschuss derRegionen: Reform der GemeinsamenFischereipolitik – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 410/11)

b) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Ratesüber die Gemeinsame Fischereipolitik– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUVund §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache414/11, zu Drucksache 414/11)

c) Vorschlag für eine Verordnung des Eu-ropäischen Parlaments und des Ratesüber die gemeinsame Marktorganisa-tion für Erzeugnisse der Fischerei undder Aquakultur – gemäß Artikel 12Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 411/11, zuDrucksache 411/11)

d) Mitteilung der Kommission an das Eu-ropäische Parlament, den Rat, den Eu-ropäischen Wirtschafts- und Sozialaus-schuss und den Ausschuss derRegionen über die externe Dimensionder Gemeinsamen Fischereipolitik– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Druck-sache 412/11)

Beschluss zu a) bis d): Stellungnahme ge-mäß §§ 3 und 5 EUZBLG

78. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurFestlegung eines Mehrjahresplans fürdie Lachsbestände im Ostseeraum unddie Fischereien, die diese Bestände befi-schen – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 475/11)

Beschluss: Stellungnahme

79. Verordnung zur Änderung der Tierimpf-stoff-Verordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverordnung (Drucksache 432/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

. . . . . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . 422*D

. . . . 395 B

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395 B

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Page 8: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

VIII Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

80. Zweite Verordnung zur Änderung derAromenverordnung und anderer lebens-mittelrechtlicher Verordnungen (Druck-sache 433/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

81. Erste Verordnung zur Änderung handels-klassenrechtlicher Vorschriften (Druck-sache 443/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderungen

82. Dritte Verordnung zur Änderung tierseu-chenrechtlicher Verordnungen (Druck-sache 444/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderung

83. Fünfte Verordnung zur Änderung derTierschutz-Nutztierhaltungsverordnung(Drucksache 445/11)

Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz)Eckart von Klaeden, Staatsminister

bei der Bundeskanzlerin

Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Ar-tikel 80 Absatz 2 GG

84. Verordnung über die Ermittlung derSchlüsselzahlen für die Aufteilung desGemeindeanteils an der Einkommen-steuer für die Jahre 2012, 2013 und 2014(Drucksache 434/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

85. Dreiundfünfzigste Verordnung zurDurchführung des § 172 des Bundesent-schädigungsgesetzes (Drucksache 435/11 [neu])

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

86. Verordnung über die Festsetzung derLänderschlüsselzahlen und die Ermitt-lung der Schlüsselzahlen für die Auftei-lung des Gemeindeanteils am Aufkom-men der Umsatzsteuer nach § 5c desGemeindefinanzreformgesetzes (Druck-sache 446/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

87. Verordnung zum Verzeichnis der Zuwi-derhandlungen, die in das Aktennach-weissystem für Zollzwecke aufgenom-men werden sollen (FIDE-Verzeichnis-VO – FIDEVerzV) (Drucksache 447/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

. . . . . . . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . . 424*A

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. . . . . . . . 415 C. 439*D

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. . . . . . . . . . . 424*A

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395 B

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88. Erste Verordnung zur Änderung der Ver-ordnung über die örtliche Zuständigkeitfür Ausbildungsförderung im Ausland(Drucksache 448/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG

89. Verordnung zur Änderung der Energie-wirtschaftskostenverordnung (Drucksa-che 500/11)

Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80Absatz 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderung

90. a) Benennung von Beauftragten des Bun-desrates in Beratungsgremien der Eu-ropäischen Union (Umweltschutz aufKommissions- wie auf Ratsebene –Themenbereich: Tochterrichtlinie Re-porting zur Wasserrahmenrichtlinie)– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.Abschnitt I der Bund-Länder-Verein-barung – (Drucksache 382/11)

b) Benennung von Beauftragten des Bun-desrates in Beratungsgremien derEuropäischen Union für die Themati-schen Arbeitsgruppen im Rahmen derOffenen Methode der Koordinierungzur Implementierung des strategi-schen Rahmens für die europäischeZusammenarbeit auf dem Gebiet derallgemeinen und beruflichen Bildungbis 2020 („ET 2020“) – gemäß § 6 Ab-satz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I derBund-Länder-Vereinbarung – (Druck-sache 403/11)

c) Benennung von Beauftragten des Bun-desrates in Beratungsgremien der Eu-ropäischen Union für den Ausschussder Kommission gemäß Artikel 29 derRichtlinie 2008/57/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom17.06.2008 sowie Artikel 27 der Richt-linie 2004/49/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom29.04.2004 („Urban-Rail-Sektor“)– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.Abschnitt I der Bund-Länder-Verein-barung – (Drucksache 404/11)

d) Benennung von Beauftragten des Bun-desrates in Beratungsgremien der Eu-ropäischen Union (Bereich Bildung)– gemäß § 4 Absatz 1 sowie § 6 Ab-satz 1 und 2 EUZBLG i.V.m. AbschnittIII der Anlage zu § 9 EUZBLG und Ab-schnitt I der Bund-Länder-Vereinba-rung – (Drucksache 439/11)

Beschluss zu a): Zustimmung zu derEmpfehlung in Drucksache 382/1/11

. . . . . . . . 395 B

. . . . . . . . . . . 424*A

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 IX

Beschluss zu b): Zustimmung zu denEmpfehlungen in Drucksache 403/1/11

Beschluss zu c): Zustimmung zu derEmpfehlung in Drucksache 404/1/11

Beschluss zu d): Zustimmung zu denEmpfehlungen in Drucksache 439/1/11

91. a) Benennung eines Mitglieds des Kura-toriums der Stiftung „Haus der Ge-schichte der Bundesrepublik Deutsch-land“ – gemäß § 7 Absatz 3 desGesetzes zur Errichtung einer Stiftung„Haus der Geschichte der Bundesre-publik Deutschland“ – (Drucksache353/11)

b) Benennung eines Mitglieds und einesstellvertretenden Mitglieds des Kura-toriums der Stiftung „Haus der Ge-schichte der Bundesrepublik Deutsch-land“ – gemäß § 7 Absatz 3 desGesetzes zur Errichtung einer Stiftung„Haus der Geschichte der Bundesre-publik Deutschland“ – (Drucksache417/11)

c) Benennung eines Mitglieds des Kura-toriums der Stiftung „Haus der Ge-schichte der Bundesrepublik Deutsch-land“ – gemäß § 7 Absatz 3 desGesetzes zur Errichtung einer Stiftung„Haus der Geschichte der Bundesre-publik Deutschland“ – (Drucksache420/11)

Beschluss zu a): Zustimmung zu demVorschlag in Drucksache 353/11

Beschluss zu b): Zustimmung zu demVorschlag in Drucksache 417/11

Beschluss zu c): Zustimmung zu demVorschlag in Drucksache 420/11

92. Vorschlag der Bundesministerin der Jus-tiz für die Ernennung des Generalbun-desanwalts beim Bundesgerichtshof– gemäß § 149 GVG – (Drucksache 501/11)

Mitteilung: Absetzung von der Tagesord-nung

93. a) Benennung eines Mitglieds und einesstellvertretenden Mitglieds für den Ei-senbahninfrastrukturbeirat – gemäߧ 4 Absatz 4 BEVVG – (Drucksache421/11)

b) Benennung eines stellvertretendenMitglieds für den Eisenbahninfra-strukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4BEVVG – Antrag des Landes Rhein-land-Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 539/11)

424*C

424*C

424*C

. . . . . . . . . . . . . 395 B

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. . . . . . . . . . . . . . 375 D

. . . . . . . . . . . . . 416 A

. . . . . . . 395 B

Beschluss zu a): Zustimmung zu dem An-trag des Landes Baden-Württemberg inDrucksache 421/1/11

Beschluss zu b): Staatssekretär JürgenHäfner (Rheinland-Pfalz) wird vorge-schlagen

94. a) Benennung eines Mitglieds und einesstellvertretenden Mitglieds für denBeirat der Bundesnetzagentur fürElektrizität, Gas, Telekommunikation,Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Ab-satz 1 BEGTPG – (Drucksache 418/11)

b) Benennung eines Mitglieds und einesstellvertretenden Mitglieds für denBeirat der Bundesnetzagentur fürElektrizität, Gas, Telekommunikation,Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Ab-satz 1 BEGTPG – (Drucksache 440/11)

c) Benennung eines Mitglieds und einesstellvertretenden Mitglieds für denBeirat der Bundesnetzagentur fürElektrizität, Gas, Telekommunikation,Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Ab-satz 1 BEGTPG – (Drucksache 502/11)

Beschluss zu a): Es werden vorgeschla-gen: Senator Martin Günthner (Bre-men) erneut als Mitglied und SenatorDr. Joachim Lohse (Bremen) als stell-vertretendes Mitglied

Beschluss zu b): Es werden vorgeschla-gen: Minister Franz Untersteller (Ba-den-Württemberg) als Mitglied undMinister Dr. Nils Schmid (Baden-Württemberg) als stellvertretendes Mit-glied

Beschluss zu c): Es werden vorgeschla-gen: Senatorin Jutta Blankau (Ham-burg) als Mitglied und Staatsrat HolgerLange (Hamburg) als stellvertretendesMitglied

95. Verfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht (Drucksache 503/11)

Beschluss: Von einer Äußerung und ei-nem Beitritt wird abgesehen

96. Entschließung des Bundesrates zu demGesetz zur steuerlichen Förderung vonenergetischen Sanierungsmaßnahmenan Wohngebäuden – Antrag des LandesBaden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2GO BR – (Drucksache 553/11)

Peter Friedrich (Baden-Württem-berg)

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

. . . . . . . 416 A

. . . . . . . . . . . . 424*C

395 B

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Page 10: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

X Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

97. Änderung des Artikels 136 AEUV hin-sichtlich eines Stabilitätsmechanismusfür die Mitgliedstaaten, deren Währungder Euro ist, im vereinfachten Ände-rungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6EUV – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – Ge-schäftsordnungsantrag des Landes Ber-lin – (Drucksache 872/10, zu Drucksache872/10)

Annegret Kramp-Karrenbauer (Saar-land)

Peter Friedrich (Baden-Württem-berg)

Emilia Müller (Bayern)

Jörg-Uwe Hahn (Hessen)

Beschluss: Stellungnahme

. . . . . . . . . . . . . . 376 B

. . . . . . . . . . . . 376 C

. . . . . . . . . . . . 377 C

. . . . . 378 C

. . . . 379 C

. . . . . . 381 B

98. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Druck-sache 568/11)

Jörg Bode (Niedersachsen), Bericht-erstatter

Beschluss: Zustimmung gemäß Arti-kel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3und Artikel 108 Absatz 5 GG

Nächste Sitzung

Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ge-mäß § 35 GO BR

Feststellung gemäß § 34 GO BR

. . . . . . . . . . . 376 A

. . . . . . . . . . . 376 A

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Page 11: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 XI

Verzeichnis der Anwesenden

V o r s i t z :

Präsidentin H a n n e l o r e K r a f t , Minister-präsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Amtierender Präsident P e t e r H a r r yC a r s t e n s e n , Ministerpräsident des Lan-des Schleswig-Holstein – zeitweise –

Amtierende Präsidentin D r . A n g e l i c aS c h w a l l - D ü r e n , Ministerin für Bundes-angelegenheiten, Europa und Medien undBevollmächtigte des Landes Nordrhein-West-falen beim Bund – zeitweise –

S c h r i f t f ü h r e r i n n e n :

Dr. Beate Merk (Bayern)

Prof. Dr. Angela Kolb (Sachsen-Anhalt)

B a d e n - W ü r t t e m b e r g :

Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europaund internationale Angelegenheiten undBevollmächtigter des Landes Baden-Württem-berg beim Bund

Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie, Frauen und Senioren

B a y e r n :

Horst Seehofer, Ministerpräsident

Emilia Müller, Staatsministerin für Bundes- undEuropaangelegenheiten und Bevollmächtigtedes Freistaates Bayern beim Bund

Dr. Beate Merk, Staatsministerin der Justiz undfür Verbraucherschutz

B e r l i n :

Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister

Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz

Ingeborg Junge-Reyer, Bürgermeisterin undSenatorin für Stadtentwicklung

B r a n d e n b u r g :

Matthias Platzeck, Ministerpräsident

Ralf Christoffers, Minister für Wirtschaft undEuropaangelegenheiten

B r e m e n :

Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin fürFinanzen

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Staatsrätin für Bun-des- und Europaangelegenheiten und Inte-gration, Bevollmächtigte der FreienHansestadt Bremen beim Bund und fürEuropa

H a m b u r g :

Olaf Scholz, Präsident des Senats, Erster Bürger-meister

Michael Neumann, Senator, Präses der Behördefür Inneres und Sport

H e s s e n :

Michael Boddenberg, Minister für Bundesange-legenheiten und Bevollmächtigter des LandesHessen beim Bund

Jörg-Uwe Hahn, Minister der Justiz, für Integra-tion und Europa

Stefan Grüttner, Sozialminister

M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :

Erwin Sellering, Ministerpräsident

Jürgen Seidel, Minister für Wirtschaft, Arbeitund Tourismus

Manuela Schwesig, Ministerin für Soziales undGesundheit

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XII Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

N i e d e r s a c h s e n :

David McAllister, Ministerpräsident

Jörg Bode, Minister für Wirtschaft, Arbeit undVerkehr

Uwe Schünemann, Minister für Inneres undSport

Bernd Busemann, Justizminister

N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales

Dr. Angelica Schwall-Düren, Ministerin für Bun-desangelegenheiten, Europa und Medien undBevollmächtigte des Landes Nordrhein-West-falen beim Bund

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,Emanzipation, Pflege und Alter

R h e i n l a n d - P f a l z :

Kurt Beck, Ministerpräsident

Margit Conrad, Bevollmächtigte des LandesRheinland-Pfalz beim Bund und für Europa

Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirt-schaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

Malu Dreyer, Ministerin für Soziales, Arbeit,Gesundheit und Demografie

S a a r l a n d :

Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsi-dentin und Ministerin der Justiz

Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaftund Wissenschaft

Dr. Simone Peter, Ministerin für Umwelt, Ener-gie und Verkehr

S a c h s e n :

Sven Morlok, Staatsminister für Wirtschaft,Arbeit und Verkehr

Dr. Jürgen Martens, Staatsminister der Justizund für Europa

S a c h s e n - A n h a l t :

Prof. Dr. Angela Kolb, Ministerin für Justiz undGleichstellung

S c h l e s w i g - H o l s t e i n :

Peter Harry Carstensen, Ministerpräsident

Dr. Heiner Garg, Minister für Arbeit, Sozialesund Gesundheit

Rainer Wiegard, Finanzminister

T h ü r i n g e n :

Heike Taubert, Ministerin für Soziales, Familieund Gesundheit

V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :

Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit

Eckart von Klaeden, Staatsminister bei der Bun-deskanzlerin

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister des Innern

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin der Justiz

Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beimBundesminister der Finanzen

Peter Hintze, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Arbeit und Soziales

Peter Bleser, Parl. Staatssekretär bei der Bundes-ministerin für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz

Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin beim Bun-desminister für Gesundheit

Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beimBundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung

Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit

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886. Sitzung

Berlin, den 23. September 2011

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 375

D)(B)

(C)(A)

Beginn: 9.32 Uhr

Präsidentin Hannelore Kraft: Meine sehr geehrtenDamen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen,ich eröffne die 886. Sitzung des Bundesrates.

Bevor ich mich der Tagesordnung zuwende, habeich gemäß § 23 Absatz 1 unserer GeschäftsordnungVeränderungen in der Mitgliedschaft bekanntzuge-ben:

Aus der Regierung des Saarlandes und damit ausdem Bundesrat sind mit Ablauf des 9. August 2011Herr Ministerpräsident Peter M ü l l e r und mitAblauf des 23. August 2011 Herr Minister KarlR a u b e r ausgeschieden.

Die Landesregierung hat am 30. August 2011Frau Ministerpräsidentin Annegret K r a m p -K a r r e n b a u e r – die ich zu ihrer Wahl sehr herz-lich beglückwünsche – und die Herren MinisterAndreas S t o r m und Dr. Christoph H a r t m a n nzu Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Die übrigenMitglieder der Landesregierung wurden als stellver-tretende Mitglieder benannt.

Den neuen Mitgliedern wünsche ich mit uns alleneine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Denausgeschiedenen Mitgliedern danke ich für ihre Ar-beit.

Mein besonderer Dank gilt dem bisherigen Minis-terpräsidenten des Saarlandes, Herrn Peter Müller.Er hat diesem Haus insgesamt zwölf Jahre angehört.Er hat sein Land von Anfang an als Ministerpräsidentim Bundesrat vertreten, die letzten zwei Jahre zu-sätzlich als Justizminister. Im Geschäftsjahr 2008/2009 stand er diesem Hause als Präsident vor. In je-nes Jahr fiel auch das 60-jährige Bestehen des Bun-desrates. Im Mittelpunkt des dazu in Saarbrückenveranstalteten Symposiums stand die Rolle derRegionen im europäischen Einigungsprozess. Dasmacht auch die Verbundenheit des saarländischenMinisterpräsidenten mit der europäischen Idee deut-lich.

Herr Kollege Müller war und ist in der Tat ein über-zeugter europäischer Föderalist. Er hat sich in diesem

(

Sinne über das Saarland hinaus stets auch bundes-politisch im europäischen Kontext engagiert. Als Mit-glied in beiden Föderalismuskommissionen hat er zu-dem maßgeblich Anteil an den Reformen unsererbundesstaatlichen Ordnung. Im Bundesrat hat er sichdurch seinen Sachverstand und als eindrucksvollerDebattenredner bei vielen Gelegenheiten hohe Wert-schätzung über die Parteigrenzen hinweg erworben.

Im Namen des gesamten Hauses wünsche ichHerrn Kollegen Müller für die Zukunft alles Gute.

(Beifall)

Bevor ich zur Tagesordnung komme, möchte ichgern noch einer angenehmen Pflicht nachkommenund dem Bevollmächtigten der Freien und Han-sestadt Hamburg, Herrn Staatsrat WolfgangS c h m i d t , zu seinem heutigen Geburtstag rechtherzlich gratulieren.

(Beifall)

Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnenin vorläufiger Form mit 98 Punkten vor.

Punkt 92 wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Nach Punkt 1 werden die Punkte 98, 97, 39 und 40– in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigenbleibt es bei der ausgedruckten Reihenfolge.

Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Dasist nicht der Fall.

Dann ist sie so festgestellt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:

Wahl des Vorsitzenden des Verkehrsausschus-ses (Drucksache 517/11)

Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusseswird vorgeschlagen, Herrn Senator Dr. JoachimL o h s e (Bremen) zum Vorsitzenden des Ausschus-ses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.

Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitteich um das Handzeichen. – Vielen Dank!

Es ist e i n s t i m m i g so beschlossen.

Redetext

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D)(B)

C)(A)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 98:

Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Drucksache568/11)

Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschusszurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Minis-ter Bode (Niedersachsen) das Wort.

Jörg Bode (Niedersachsen), Berichterstatter: FrauPräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her-ren! Der Bundesrat hat dem vom Deutschen Bundes-tag am 9. Juni dieses Jahres verabschiedeten Steuer-vereinfachungsgesetz am 8. Juli seine Zustimmungversagt. Die Bundesregierung hat daraufhin am31. August die Einberufung des Vermittlungsaus-schusses verlangt. Dieser hat am 21. September– also in dieser Woche – getagt.

Das Ergebnis, das der Vermittlungsausschuss Ih-nen vorschlägt, sieht wesentliche Punkte vor:

Zunächst möchte ich auf die Kostenfrage eingehen.Sämtliche den Ländern entstehenden Kosten werdenvom Bund übernommen. Insofern hat dieses Gesetzvielleicht Vorbildcharakter für solche, die demnächstkommen könnten. Das ist aus der Sicht der Länder je-denfalls zu begrüßen.

Das Gesetz bedeutet für den Steuerpflichtigen eineReihe von Vereinfachungen bei der Abgabe einerSteuererklärung. Dies reicht von der Möglichkeit,dass eine vorausgefüllte Steuererklärung versandtwerden kann, über die Vereinfachung bei Kinder-betreuungskosten bis zur Veranlagung der Ent-fernungspauschale. Der Arbeitnehmerpauschbetragwird nach dem Gesetz von 920 auf 1 000 Euro erhöht.

Durch die Einführung der elektronischen Kommu-nikation wird die Verwaltung von Bürokratieaufwanddeutlich entlastet. Es wird zu weiteren Einsparungenkommen.

Der Kernforderung der Länder, der Verzicht auf dieAbgabe einer Steuererklärung alle zwei Jahre, istder Bund nachgekommen; dies ist aus dem Gesetzgestrichen worden.

Daraufhin hat der Vermittlungsausschuss die An-nahme des geänderten Gesetzes empfohlen.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank!

Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz inder vom Deutschen Bundestag auf Grund der Eini-gungsvorschläge des Vermittlungsausschusses geän-derten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ichum das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 97:

Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlicheines Stabilitätsmechanismus für die Mitglied-staaten, deren Währung der Euro ist, im verein-fachten Änderungsverfahren nach Artikel 48

(

(Absatz 6 EUV – Geschäftsordnungsantrag desLandes Berlin – (Drucksache 872/10, zu Druck-sache 872/10)

Uns liegen einige Wortmeldungen vor. Frau Minis-terpräsidentin Kramp-Karrenbauer (Saarland) be-ginnt.

Annegret Kramp-Karrenbauer (Saarland): Sehr ge-ehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damenund Herren! Im Zusammenhang mit der Verabschie-dung meines Vorgängers, Peter Müller, ist soebendarauf hingewiesen worden, dass der Ministerpräsi-dent und die Ministerpräsidentin des Saarlandes– aus der Geschichte unseres Bundeslandes – in einerbesonderen europäischen Verpflichtung stehen. Des-wegen erlaube ich mir, heute zu diesem Thema dasWort zu ergreifen.

Wir alle befinden uns in einer sehr schwierigen,entscheidenden Phase im Ringen um die dauerhafteBewältigung der Schuldenkrise in Europa, um dieSicherung unserer gemeinsamen Währung, damiteinhergehend um die zwingend notwendige Verän-derung der Stabilitätskultur und letztlich um die Si-cherung unseres gemeinsamen Europas.

Im März und Juli dieses Jahres haben die Staats-und Regierungschefs Beschlüsse zur Ertüchtigungund Flexibilisierung der EFSF gefasst, die im Juni2010 als zeitlich befristeter Rettungsschirm aufgelegtwurde und im Jahr 2013 durch den Stabilitätsmecha-nismus – ESM – ersetzt werden soll. Das Gesetz, umdas es geht, soll die rechtliche Grundlage und diehaushaltsrechtliche Ermächtigung dafür legen, dasssich Deutschland an der ertüchtigten EFSF beteiligenkann.

Die Länder nehmen diese Frage mit Blick auf ihrehaushaltspolitische, vor allen Dingen auf ihre euro-papolitische Verantwortung sehr ernst. Die Wirt-schafts- und Währungsunion ist zentrale politischeGegebenheit der Europäischen Union. Kaum einBundesland weiß das aus eigener Erfahrung und mitBlick auf seine wirtschaftliche Situation besser alsdas Saarland.

Es ist richtig und notwendig, eine engagierte De-batte über die Frage zu führen, wie wir mit der Kriseumgehen, wie wir unsere gemeinsame Währung, diees erst ein Jahrzehnt gibt, stabilisieren und retten.Darüber müssen wir leidenschaftlich streiten. Aber:Wir müssen feststellen, dass wir Gefahr laufen, dasssich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern einegrundsätzlich euroskeptische Stimmung breitmacht.Das können und dürfen wir nicht zulassen. Hier sindwir gefragt, hier haben wir große Verantwortung.

Es ist politisch notwendig, dass wir als Verfas-sungsorgan in breiter Geschlossenheit das unmiss-verständliche Signal setzen, dass wir bei allen Dis-kussionen über Einzelheiten grundsätzlich zu Europaund zum Euro stehen. Es ist wichtig, dass wir überdie Beteiligungsrechte der Verfassungsorgane spre-chen. Es geht um eine verfassungsrechtliche, aberauch um eine höchst politische Frage.

376 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Präsidentin Hannelore Kraft

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D)(B)

C)(A)

Die Grundlagen der Währungsunion wurden mit

breiter Zustimmung der Länder gelegt. Jetzt stehenwir vor einer Herausforderung, die weder das Grund-gesetz noch die europäischen Verträge in ihrer vollenTragweite und Eigendynamik vorausgesehen haben.Wir können mit Fug und Recht sagen: Wir stehenzum Euro, und wir stehen bereit, diese offene Flankeder Währungsunion durch eine konsequentere Sta-bilitätspolitik zu schließen.

Das Bundesverfassungsgericht hat der autonomenFortschreibung der Verträge durch die EU-Institutio-nen eine klare Absage erteilt. Wir im Bundesrat sinduns nicht ohne Grund darin einig, dass nicht nur Arti-kel 136 der Ergänzung bedarf, um für den zukünfti-gen dauerhaften europäischen Stabilitätsmechanis-mus eine Grundlage zu schaffen, sondern auch undgerade diese Änderung der vertraglichen Grundla-gen der EU der Zustimmung von Bundestag undBundesrat bedarf. Mit den einstimmigen Beschlüssendes Bundesrates vom 18. März und 8. Juli haben dieLänder ihre Bereitschaft dazu bekundet.

Neben der europapolitischen ist mit dem Rettungs-schirm auch die gemeinsame haushaltspolitischeVerantwortung von Bundestag und Bundesratbetroffen. Natürlich ist hier in erster Linie der Bun-destag gefordert. Aber es hat seinen verfassungs-rechtlichen Grund, dass das Haushaltsgesetz nur un-ter Mitwirkung des Bundesrates beschlossen werdenkann. Die Höhe der in Rede stehenden Garantienund die Schaffung spezifischer Verfahren und Instru-mente bei der Operationalisierung der Garantien ha-ben den Bundestag zu der Überzeugung kommenlassen, dass es sehr spezieller parlamentarischerKontrollrechte bedarf.

Der uns vorliegende gemeinsame Entschließungs-antrag bringt die gerade geschilderten europa- undhaushaltspolitischen sowie verfassungsrechtlichenRahmenbedingungen auf den Punkt. Er legt die Sichtder Dinge zu dem Gesetzentwurf dar, der dem Bun-desrat am 30. September vorgelegt werden soll. DerBundesrat beansprucht Beteiligung, Unterrichtung.Die vom Haushaltsausschuss des Bundestages hierzubeabsichtigte Regelung geht in die richtige Richtung.Die gemeinsamen Gespräche haben Früchte getra-gen. Ich werte diesen Zwischenstand als Ausdruckder wechselseitigen Loyalität und der guten Zusam-menarbeit der beiden Verfassungsorgane.

Aber selbst wenn es verfassungsrechtlich nichtzwingend geboten wäre, den Bundesrat in die anste-henden Entscheidungen einzubeziehen, so ist es aufjeden Fall politisch klug; denn anders sind die not-wendige Transparenz und Akzeptanz für diese Poli-tik vor Ort nicht zu organisieren.

Demnächst werden unsere Europaminister wiederPost aus Brüssel und Berlin mit interessanten Vor-schlägen für die Europawoche 2012 erhalten. WirLänder lassen uns da gerne in die Pflicht nehmen.Diese Politik vertreten wir aus innerer Überzeugung.

Hierfür gibt es allerdings eine Geschäftsgrundlage,die der heutige Antrag anmahnt. Es wird daher einnicht hoch genug einzuschätzendes Signal darstel-

(

(len, dass die Länder beim Rettungsschirm einhelligdie Stabilitätspolitik unterstützen. Überzeugendkann dies aber nur unter Wahrung der Mitwirkungs-rechte des Bundesrates sein.

Ich danke den Europaministerinnen und Europami-nistern, den Bevollmächtigten und den Mitarbeiterninsbesondere der sechs verhandlungsführenden Län-der für die bisher geleistete erfolgreiche Arbeit. Siesollten darin nicht nachlassen. Mit der näheren Aus-gestaltung der Informationsrechte der Länder bis2013 und der Ausgestaltung der Mitwirkungsrechtefür den ständigen Stabilitätsmechanismus ab 2013liegen noch weitere, wichtige Aufgaben vor uns.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung un-seres gemeinsamen Antrages.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauKollegin!

Nächster Redner ist Herr Minister Friedrich (Ba-den-Württemberg).

Peter Friedrich (Baden-Württemberg): Frau Präsi-dentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Esist wichtig, dass wir in den Parlamenten eine öffentli-che und offene Debatte über die Maßnahmen zur Lö-sung der Staatsschuldenkrise im Euro-Raum führen.Deshalb ist es auch richtig, dass wir heute im Bun-desrat darüber diskutieren.

Der Euro und das Wohl der Europäischen Unionsind eng miteinander verknüpft. Scheitert der Euro,steht auch die Einigung Europas auf dem Spiel. Diesewollen und dürfen wir nicht in Frage stellen.

Wir müssen den Menschen – da gebe ich Ihnen völ-lig recht, Frau Kramp-Karrenbauer – auch jenseitsder Technik konkret erklären, welche Vorteile derEuro für sie mit sich bringt. Kein Land hat vom Euroso profitiert wie Deutschland. Der wirtschaftliche Er-folg Deutschlands hängt vom Wohl und vom Erfolgdes Euros ab. Gerade das Exportland Deutschland istauf einen funktionierenden Euro angewiesen. Wennwir allein daran denken, welche Transaktionskostenund welche Währungsrisiken die Wirtschaft nichtmehr belasten, sehen wir: Deutschland ist der größteGewinner der gemeinsamen Währung in Europa.

Umso wichtiger ist es, auch und gerade in Krisen-zeiten auf den ordentlichen Ablauf der Verfahrenzwischen den Verfassungsorganen zu achten. Die im-mer stärkere Verlagerung von Entscheidungs- undGestaltungsmacht auf die Exekutive, die wir auch indem laufenden Gesetzgebungsverfahren erleben,finde ich zunehmend problematisch.

Natürlich ist schnelles und entschiedenes Handelnwichtig. Dies gilt gerade in Währungsfragen. Aberdie Maßnahmen zur Stabilisierung des Euros werdenheute und in Zukunft nur erfolgreich sein, wenn dieBürgerinnen und Bürger sowie die Parlamente mitge-nommen werden.

Es geht nicht nur um die Legalität von Maßnah-men, sondern auch um deren Legitimation. Wenn ich

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 377

Annegret Kramp-Karrenbauer (Saarland)

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mir den bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsver-fahrens zur EFSF anschaue, habe ich meine Zweifel,ob das Bewusstsein hierfür bei allen in ausreichen-dem Maße vorhanden ist.

Ich möchte ausdrücklich noch einmal bemängeln,dass der Bundesrat zu keinem Zeitpunkt den Entwurfdes EFSF-Vertrages von der Bundesregierung über-mittelt bekam. Wir haben auf Umwegen über denHaushaltsausschuss des Bundestages davon Kenntniserhalten. Gleichzeitig sollen wir aber unter maxima-ler Fristverkürzung am Freitag kommender Wochedas Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Über-nahme von Gewährleistungen im Rahmen eines eu-ropäischen Stabilisierungsmechanismus mitbeschlie-ßen. Die bisherigen Erfahrungen mit Blick auffreiwillige Unterrichtungen durch die Bundesregie-rung in Sachen EFSF stimmen uns nicht gerade opti-mistisch.

Ich zweifle nicht an der Notwendigkeit des Instru-ments EFSF. Klar ist aber auch, dass es kein unerheb-licher Vorgang ist, wenn Deutschland mit 211 Milliar-den Euro Garantien übernimmt. Dies ist nicht nurAngelegenheit des Bundes; denn es handelt sich umeine Garantie der Solidargemeinschaft, die Bundund Länder miteinander verbindet. Im äußerstenFall – von dem wir alle nicht ausgehen; wir alle hof-fen, dass er nicht eintritt – wären die Länder im Rah-men der Bundestreue dazu verpflichtet, dem Bundbei der Gewährleistung der Garantien beizusprin-gen.

Mir ist es aber auch wichtig hervorzuheben, dasswir uns in dieser Frage nicht alleine im Haushalts-recht bewegen. Vielmehr geht es um Maßnahmen imRahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, an de-nen europäische Organe massiv beteiligt, ja sogarbenannt sind und die möglicherweise erhebliche Fol-gen für die gesamte Architektur Europas und der EUhaben. Hieraus ergibt sich zwingend die Notwendig-keit, den Bundesrat in die grundlegende Entschei-dung der Einrichtung des ESM einzubinden und ihnüber die Einzelmaßnahmen ausreichend, angemes-sen und rechtzeitig zu unterrichten.

Für mich ist klar, dass wir es hier mit einem euro-päischen Vorhaben zu tun haben, für das die Beteili-gungsregeln nach Artikel 23 des Grundgesetzesgreifen. Professor C a l l i e s s hat dies in der Anhö-rung des Bundestags-Haushaltsausschusses mehr alsdeutlich benannt. Artikel 23 sieht sehr klar vor, dassBundestag und Bundesrat in gleicher Weise umfas-send und so früh wie möglich zu unterrichten sind.Deswegen erwarte ich, dass der endgültige Gesetz-entwurf diesem Grundsatz Rechnung trägt.

Wir kennen derzeit einen Zwischenstand aus demHaushaltsausschuss, der immerhin den Bundesrat beider Frage der Unterrichtungsrechte erwähnt. Ich willallerdings nicht verhehlen, dass hier eine Abstufungder Unterrichtungsrechte des Bundestages und desBundesrates vorgesehen ist, die sich nicht aus Buch-staben und Geist von Artikel 23 des Grundgesetzesergibt. Unabhängig davon, ob man Artikel 23 für an-wendbar hält oder nicht, ist zumindest eine analogeRegelung zu schaffen, die die grundlegende Wertung

(

(des Artikels 23 nicht aushebelt. Wozu haben wir ihn,wenn er im Ernstfall, wie er hier gegeben ist, nichtgenutzt werden soll? Das scheint mir mit dem Ver-weis auf eine Bund-Länder-Vereinbarung noch nichtausreichend geklärt zu sein.

Auf jeden Fall können die Länder hier keinen Blan-koscheck unterschreiben. Deshalb sollte eine Klä-rung dieser Frage mit der Bundesregierung noch vorder Sondersitzung des Bundesrates am kommendenFreitag im gemeinsamen Interesse aller liegen. – Ichdanke für Ihre Aufmerksamkeit.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, HerrKollege Friedrich!

Nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Müller(Bayern).

Emilia Müller (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsiden-tin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine stabileWährung und gesunde öffentliche Finanzen sind dieVoraussetzungen für Wohlstand, Wirtschaftswachs-tum und sichere Arbeitsplätze, für Chancengerech-tigkeit und sozialen Ausgleich. Der Euro hat sichbewährt und bietet große Vorteile, die über wirt-schaftliche Aspekte weit hinausgehen.

Der Euro funktioniert nur, wenn die Regeln derWährungsunion, insbesondere der Stabilitäts- undWachstumspakt, strikt beachtet werden. Die derzei-tige Krise der Euro-Zone ist in erster Linie Folge derMissachtung der Regeln der Gemeinschaftswährung.Der Stabilitätspakt ist im Jahr 2005 aufgeweicht wor-den mit Folgen, die wir alle kennen.

Wir müssen Schaden für die europäische Integra-tion durch weitere Zuspitzungen abwenden. Wirmüssen entschlossen handeln, weil die Probleme beiZuwarten absolut anwachsen.

Die Bewältigung der Krise muss von denen ge-schultert werden, die die Krise verursacht haben.Lasten dürfen nicht auf Kosten künftiger Generatio-nen in die Zukunft verschoben und zum Schaden al-ler Euro-Mitglieder verteilt werden.

Die Schuldenkrise kann nur nachhaltig und ohneSchaden für Europa überwunden werden, wenn je-der Mitgliedstaat für seine Schulden zunächst selbsthaftet. Für alle Hilfsmaßnahmen muss deshalb gel-ten:

Ultima Ratio und Konditionalität! Hilfskredite dür-fen nur gewährt werden, wenn ansonsten die Stabili-tät der Euro-Zone als Ganzes gefährdet wäre. Siedürfen nur im Gegenzug für Konsolidierungsmaß-nahmen der Empfängerländer gewährt werden.

Wir wollen keine Transfer- und Haftungsunion.Deshalb lehnen wir auch Eurobonds entschieden ab.Sie schalten den Reformdruck auf überschuldeteStaaten aus. Eurobonds entlasten nur kurzfristig.Mittelfristig schaden sie allen Euro-Mitgliedstaatendurch ein höheres Zinsniveau.

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Peter Friedrich (Baden-Württemberg)

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Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentral-

bank muss gewährleistet sein. Anleihenkäufe aufDauer durch die Europäische Zentralbank sind hier-mit nicht zu vereinbaren.

Keine Rettung um jeden Preis! Hilfsmaßnahmenmüssen die Leistungsfähigkeit der helfenden Staatenwahren. Haftungssummen dürfen nicht beliebig er-höht werden.

Deshalb brauchen wir die Akzeptanz durch demo-kratische Legitimation: Alle Hilfsmaßnahmen bedür-fen der demokratischen Legitimation durch die natio-nalen Parlamente. Das heißt für mich: den Bundestagund den Bundesrat.

Uns geht es darum, demokratische Kontrolle undLegitimation des Handelns der Bundesregierung imRahmen des Rettungsschirms wegen seiner mögli-chen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sicher-zustellen. Unsere Verfassung macht hierzu Vorga-ben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblickauf die nationale Haushaltsautonomie betont, dassder Bundestag dauerhaft die Kontrolle über diegrundlegenden haushaltspolitischen Entscheidun-gen behalten muss und dies nicht zur Disposition desGesetzgebers steht. Der Bundestag hat die Verant-wortung für das deutsche Budget und darf sie nichtdelegieren. Zur Absicherung dieser Rechte fordertder Bundestag ein umfassendes Informationsrecht.

Auch der Bundesrat ist Haushaltsgesetzgeber undhat deshalb eine vom Grundgesetz vorgegebene Auf-gabe. Dieser Verantwortung, die in Artikel 114 desGrundgesetzes zum Ausdruck kommt, wollen wir ge-recht werden. Das kam unter anderem in der Anhö-rung der Experten am 19. September dieses Jahresim Deutschen Bundestag zum Ausdruck. ProfessorCalliess hat dies in der Anhörung sehr klar gemacht.

Der Bundesrat fordert in seiner heutigen Stellung-nahme erneut, umfassend und fortlaufend über allewesentlichen beabsichtigten Entscheidungen im Zu-sammenhang mit dem Rettungsschirm unterrichtetzu werden, damit er hierzu im Einzelfall Stellungnehmen kann.

Die Bundesregierung soll zudem verpflichtet wer-den, eine Abweichung von einer Stellungnahme desBundesrates zu begründen, bevor auf europäischerEbene Entscheidungen über Notmaßnahmen getrof-fen werden. Aus dem politischen Diskurs ergibt sichletztlich die demokratische Kontrolle, die wir für dieeuropäischen Hilfsmaßnahmen wollen. Dem Bundes-rat ist es wichtig, Fragen von grundlegender Bedeu-tung für die europäische Integration mitzugestalten.Dies ist verfassungsrechtlicher Auftrag aus Artikel 23des Grundgesetzes, wie Professor Calliess es in derAnhörung bestätigt hat.

Der Bundesrat trägt ebenso wie der Bundestagpolitische Verantwortung für das Gelingen der euro-päischen Integration. Wir wollen diese Verantwor-tung engagiert wahrnehmen. Der Entschließungs-antrag bringt dies deutlich zum Ausdruck. – Dankeschön.

(

(Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauStaatsministerin Müller!

Nächster Redner ist Herr Staatsminister Hahn(Hessen).

Jörg-Uwe Hahn (Hessen): Frau Präsidentin! Sehrverehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus aktuellemAnlass nutze ich heute gern die Gelegenheit, zu demderzeit politisch wohl wichtigsten Thema zu spre-chen, nämlich zur zentralen Bedeutung Deutschlandsin der Europäischen Union und zur Euro-Stabilisie-rung. Dabei geht es um die Maßnahmen für eine wir-kungsvolle Stabilisierung des Euro und sehr konkretum die künftige Ausgestaltung der Europäischen Fi-nanzstabilisierungsfazilität, EFSF, und des Europäi-schen Stabilitätsmechanismus, ESM.

Ich bin sehr froh darüber, dass der Bundesrat dieseüberragend wichtige Thematik durch den heutigenAntrag zum wiederholten Male aufgreift, und hoffeauf breite Unterstützung des Mehr-Länder-Antrags.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema be-schäftigt derzeit wie kein anderes nicht nur die Ge-müter, sondern auch die Märkte und den Finanzsek-tor, ganze Staatsregierungen und diverse EU-Gipfel.Zuletzt geht es auch um die entscheidende Frage,wie demokratisch Verfahren auf europäischer Ebeneverlaufen bzw. inwieweit demokratische Grundsätzeaus Angst vor einer schnellen Reaktion der Märkteleichtfertig aufgegeben werden.

Lassen Sie mich den zur Abstimmung gestelltenAntrag deshalb zum Anlass nehmen, für die Hessi-sche Landesregierung zu Fragen der parlamentari-schen Beteiligung an der künftigen Ausgestaltungvon EFSF und ESM grundsätzlich Stellung zu neh-men.

Zunächst bin ich wie meine Vorrednerinnen undmein Vorredner froh darüber, dass sich die Länderauf eine juristisch fundierte Verhandlungslinie geei-nigt und die Forderung nach Mitspracherechten ge-genüber der Bundesregierung mit Nachdruck und inGeschlossenheit vorgebracht haben, zuletzt bei denVerhandlungen auf politischer Ebene am 8. Septem-ber, und diese auch auf der Arbeitsebene am 15. Sep-tember nachhaltig untermauert haben.

Alle deutschen Länder sehen sich in der Pflicht, füreinen innerstaatlichen Mechanismus einzutreten, indem sich die im Rahmen von EFSF und ESM getrof-fenen Entscheidungen – Gewährung von Finanzhil-fen und Notmaßnahmen – parlamentarisch wider-spiegeln. Hierfür muss es eine klare gesetzlicheGrundlage geben.

In ihrer Haltung können sich die Länder durch dasBundesverfassungsgericht bestätigt sehen. Wir ha-ben auf den Urteilsspruch aus Karlsruhe zur Verfas-sungsmäßigkeit der Griechenland-Hilfe und desEuro-Rettungsschirms lange gewartet. Wenig überra-schend hat das Bundesverfassungsgericht in seinemUrteil vom 7. September 2011 der Übernahme vonHaftung für Schulden von anderen EU-Staaten durchDeutschland bei Maßnahmen zur Stabilisierung un-

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Emilia Müller (Bayern)

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serer Währung eine klare Grenze gesetzt. Es reichtnicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingun-gen beschließt und die Regierung bei der konkretenAusgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss in-formiert. Im Gegenteil, für künftige Rettungsmaß-nahmen hat das Gericht ausdrücklich eine stärkereEinbindung des Parlaments gefordert.

Zwar äußerten sich die Karlsruher Richter nicht di-rekt zu den Mitwirkungsrechten des Bundesrates,der seinerzeit der Gewährung der Griechenland-Hil-fen und der Einrichtung des Euro-Rettungsschirmsnicht zustimmen musste; aber das Urteil weist auf dieMitwirkung der Länderkammer beim Haushaltsvoll-zug – Artikel 114 des Grundgesetzes: Rechnungsle-gung – hin. Vor allem stellt das Gericht im Zusam-menhang mit der Integrationsverantwortung erneutklar, dass die vertragliche Konzeption der Währungs-union als Stabilitätsgemeinschaft Grundlage undGegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes ist.Daraus lassen sich in der Konsequenz Mitwirkungs-rechte und Mitwirkungspflichten des Bundesrateszumindest mittelbar ableiten.

Doch nicht nur das Urteil des Bundesverfassungs-gerichts vom 7. September 2011 sieht die zwingendeNotwendigkeit einer demokratischen Legitimationder europäischen Hilfsinstrumente durch Bundestagund Bundesrat. Auch im Rahmen der Expertenanhö-rung, die vor wenigen Tagen, am 19. September,stattfand, vertrat der einzige hierzu befragte Staats-rechtslehrer die Auffassung – meine Kolleginnen undmein Kollege Vorredner haben es schon angespro-chen –, dass es sich sowohl beim ESM als auch beider EFSF um Angelegenheiten der EuropäischenUnion handele und somit die Mitwirkungsrechte vonBundestag und Bundesrat nach Artikel 23 Grundge-setz zum Tragen kämen.

Für mich heißt das in der Folge: Jeder, der parla-mentarische Kontrolle in solch entscheidenden Situa-tionen und bei Maßnahmen von solcher Tragweite,wie sie nach der EFSF und dem ESM vorgesehensind, ablehnt, sollte sich fragen, ob er noch das rich-tige Verhältnis zur parlamentarischen Demokratiehat. Schließlich gehört zu unserem föderalen Staatdie aktive Einbindung der Länder über den Bundes-rat.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die deutschenLänder haben gegenüber der Bundesregierung wie-derholt unmissverständlich deutlich gemacht, dassdie Zustimmung zu den für die Einrichtung des ESMerforderlichen Änderungen des Primärrechts – Arti-kel 136 Absatz 3 AEUV – ohne die Anerkennung an-gemessener Beteiligungsrechte der Länder nichterfolgen kann. Ferner haben wir auf die Haushalts-kontrolle des Bundesrates nach Artikel 114 desGrundgesetzes verwiesen, wonach eine stärkere Be-teiligung des Bundesrates vonnöten ist. Nicht zuletzthaben der Bundesrat und der Bundestag nach derRechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdem Jahr 2009 besondere Integrationsverantwor-tung; sie dürfen nicht nur Zaungäste beim Voran-schreiten der europäischen Integration sein.

(

(Das zuletzt auf der Arbeitsebene signalisierte An-

gebot der Bundesregierung, dem Informationsbe-dürfnis der Länder bei der EFSF und beim ESMdurch einen institutionalisierten Schriftwechsel un-terhalb einer gesetzlichen Regelung Rechnung tra-gen zu wollen, ist für das Land Hessen nicht akzepta-bel und wird aus den genannten Gründen derBedeutung der Länder nicht gerecht.

Der nun eingebrachte Gesetzentwurf sieht für dieNeufassung des Gesetzes zur Übernahme von Ge-währleistungen im Rahmen eines europäischen Sta-bilitätsmechanismus vor – unsere Mitarbeiter nennenes StabMechG –, dass die Bundesregierung denBundesrat in Angelegenheiten dieses Gesetzesschriftlich unterrichtet und Einzelheiten einer Ver-einbarung zwischen Bund und Ländern vorbehaltenbleiben.

Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, daes sich hierbei um eine gesetzliche Regelung zur Un-terrichtung des Bundesrates handelt. Nicht geregeltsind in dem Entwurf aber Form und Verfahren derUnterrichtung. Auch nicht geregelt ist, wie weit dieUnterrichtung gehen kann bzw. soll. Für den Bundes-tag heißt es: „zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fort-laufend und in der Regel schriftlich“. Nicht enthaltenist die von den Ländern geforderte Begründungs-pflicht der Bundesregierung für den Fall der Abwei-chung von einer Stellungnahme des Bundesrates beiNotmaßnahmen.

Aus meiner Sicht ist es erfreulich, dass der Bundes-rat nun stärker einbezogen werden soll. Die Empfeh-lungen aus der Anhörung im Bundestag sowie dieNachlese des Karlsruher Urteils bewirken offensicht-lich ein Umdenken bei der Bundesregierung. Es be-steht aber kein Grund, von den wiederholt vorge-brachten Länderforderungen abzuweichen, zumalwir auf Grund der dargelegten Argumentation nichtnur ein Informationsbedürfnis, sondern echte, umfas-sende Informationsrechte haben.

Gingen die Länder auf das Angebot einer Bund-Länder-Vereinbarung zur schriftlichen Unterrich-tung über Maßnahmen nach der EFSF ein, so müss-ten die umfassenden Informationsrechte eindeutigund unmissverständlich nach ihren Vorstellungenfestgeschrieben werden. Ich sehe die Gefahr, dassdie Länder – wenn es hier nicht zu verbindlichen,verlässlichen Absprachen im Vorfeld weiterer Verfes-tigungen kommt – mit dem Zeitargument letzten En-des zu billig abgespeist werden. Aus meiner Sichtmüssen sie schon auf Grund ihrer Rechte aus derVerfassung entsprechend der im vorliegenden Mehr-Länder-Antrag erhobenen Forderung weiterhin aufeine umfassende gesetzliche Regelung pochen.

Wir müssen weiter in die Zukunft denken. Wennwir heute bei der EFSF auf unsere elementarenRechte verzichten und/oder uns diese herausverhan-deln lassen, haben wir im Hinblick auf den ESM,dessen Beratung sich noch einige Monate hinziehenwird, gleich schlechtere Karten. Denn auch im Zu-sammenhang mit dem ESM ist es geboten, dem Bun-desrat umfassende Informations- und Stellungnah-

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Jörg-Uwe Hahn (Hessen)

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merechte einzuräumen: fortlaufend und so früh wiemöglich.

Die Integrationsverantwortung des Bundesratesgebietet es, nicht um des politischen Konsenses wil-len parlamentarische Rechte preiszugeben. Dass undwarum die Beteiligung des Bundesrates hier dauer-haft sicherzustellen ist, habe ich bereits erwähnt. Ichmöchte am Ende nur noch einmal betonen, dass dieLänder der für die Einrichtung des ESM erforderli-chen Änderung des EU-Primärrechts – Artikel 136Absatz 3 AEUV – auf keinen Fall zustimmen können,wenn sie im Gegenzug keine angemessenen Rechteerhalten. Alle beteiligten Staatsorgane sollten daraufhinarbeiten, dass eine Lösung nicht erst im Vermitt-lungsausschuss gefunden wird.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, indem zur Abstimmung gestellten Antrag sehe ich einegute Basis für eine überzeugende Haltung des Bun-desrates mit klar konturierten politischen Forderun-gen. Diese eignen sich auch als Grundlage für die er-forderlichen weiteren Verhandlungen mit derBundesregierung.

Ich darf Sie bitten, den Antrag zu unterstützen. –Vielen herzlichen Dank.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, HerrStaatsminister Hahn!

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ausschussberatungen über einen weiteren Folge-beschluss zu der Vorlage haben noch nicht stattge-funden. Berlin hat jedoch beantragt, bereits heute inder Sache zu entscheiden. Wir sind übereingekom-men, dass heute in der Sache entschieden wird.

Zur Abstimmung liegt Ihnen ein Antrag aller Län-der in Bundesratsdrucksache 369/1/11 (neu) vor. Werist für diesen Antrag? – Das ist einstimmig.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregie-rung hat darum gebeten, den an dieser Stelle zumAufruf vorgesehenen Punkt 39 – GKV-Versorgungs-strukturgesetz – erst nach Punkt 40 – Transplanta-tionsgesetz – zu behandeln, da Herr BundesministerBahr auch im Bundestag spricht. Erhebt sich dagegenWiderspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann könnenwir so verfahren.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 40:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desTransplantationsgesetzes (Drucksache 457/11)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Es beginnt HerrStaatsminister Grüttner (Hessen).

Stefan Grüttner (Hessen): Frau Präsidentin! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Die Transplanta-tionsmedizin in Deutschland ist auch 13 Jahre nachInkrafttreten des Transplantationsgesetzes durcheinen gravierenden Mangel an Spenderorganen ge-

(

(prägt. Deutschlandweit warten derzeit mehr als12 500 Patienten auf ein Spenderorgan.

Im internationalen Vergleich ist Deutschland imBereich der postmortalen Organspende deutlich ab-geschlagen. Laut Umfragen sind mehr als 74 % derBundesbürgerinnen und Bundesbürger bereit, einOrgan zu spenden; jedoch füllen nur 17 bis 25 % ei-nen Organspendeausweis aus und bekennen sich da-mit zu ihrer Entscheidung. In drei Vierteln der Fällemüssen daher die Angehörigen entscheiden, ob ihreVerwandten Organe spenden oder nicht. Das musssich ändern.

Der Bericht der Bundesregierung zur Situation derTransplantationsmedizin in Deutschland vom30. Juni 2009 hat gezeigt, dass es zur Verbesserungder Situation und damit zu einer Steigerung der Zahlder Patienten, die durch eine Organspende gerettetwerden können, notwendig ist, konzertierte Maß-nahmen zu ergreifen. Der derzeitige Regierungsent-wurf setzt lediglich die EU-Richtlinie über die Quali-täts- und Sicherheitsstandards von Organen indeutsches Recht um. Die Hessische Landesregierunghält es für dringend notwendig, dies zum Anlass zunehmen, weitere, seit langem geforderte Schritte indas Transplantationsgesetz zu implementieren.

Die 84. Gesundheitsministerkonferenz am 30. Junidieses Jahres hat einstimmig ein Maßnahmenbündelbeschlossen, das Pate stand für die im Gesundheits-ausschuss beschlossenen Änderungsanträge. Es gehtvor allem darum, alle Krankenhäuser mit Intensiv-station in Deutschland gleichermaßen in die Gemein-schaftsaufgabe Organspende einzubeziehen. ImTransplantationsgesetz muss insoweit für die Verbes-serung des strukturellen und des organisatorischenAblaufs der Organspende gesorgt werden.

Ich begrüße die Initiative der Bundesregierung,dass alle Krankenhäuser mit Intensivstation mindes-tens einen Transplantationsbeauftragten stellen sol-len; das hessische Ausführungsgesetz sieht das be-reits seit 2006 vor. Nach meiner Erfahrung muss aberauch anhand des Aufgabenspektrums deutlich wer-den, dass der Transplantationsbeauftragte als „Küm-merer“ für alle Belange der Organspende vor Ort zu-ständig ist. Damit der Transplantationsbeauftragteseine Aufgaben erfolgreich wahrnehmen kann, sollteer im Regelfall über eine Facharztausbildung sowieüber ausreichend Berufserfahrung im Bereich derIntensivmedizin verfügen. Ein fester Freistellungs-schlüssel ist nicht nur zur Erfüllung der Aufgaben,sondern auch deswegen notwendig, damit die Ver-tragsparteien eine Grundlage für die Verhandlungüber die Refinanzierung der Transplantationsbeauf-tragten erhalten.

Darüber hinaus wollen wir eine Qualitätssicherungder Spendererkennung im Krankenhaus analog derQualitätssicherung bei der Transplantation gesetzlichfestschreiben. Ziel ist es, die Erfassung möglicher Or-ganspender zu verbessern und die Leistungen derKrankenhäuser im Bereich der Organspende trans-parenter und vergleichbarer zu machen.

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 381

Jörg-Uwe Hahn (Hessen)

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Entscheidend ist, dass die Menschen Vertrauen in

das System der Organspende haben können unddass für die Organempfänger ausreichender, effekti-ver Schutz besteht. Hierfür ist eine kontinuierlicheund wirksame staatliche Überwachung aller am Or-ganspendeprozess beteiligten Institutionen notwen-dig.

Besonders am Herzen liegt mir die verbesserte ver-sicherungsrechtliche Absicherung der Organle-bendspender. Deren Zahl ist in den vergangenenJahren stetig angestiegen. Da diese Menschen in er-heblichem Maße fremd- und gemeinnützig handeln,ist es seitens der Allgemeinheit geboten, die nachwie vor bestehenden Unklarheiten und Unsicherhei-ten des Versicherungsschutzes durch entsprechendegesetzliche Regelungen endlich zu beseitigen.

Hinsichtlich des viel diskutierten Einwilligungsmo-dus haben sich die Länder auf eine Erklärungslösunggeeinigt mit der Intention, dass jeder Bürger ver-pflichtet sein soll, einmal im Leben eine Erklärungabzugeben. Einige Länder, darunter Hessen, äußer-ten bereits bei der Abstimmung Zweifel, ob eine Er-klärungslösung zu einer deutlichen Verbesserungder Spendenbereitschaft führt. Die Zweifel sind nichtunbegründet; denn eine verpflichtende Erklärungs-lösung hat einen Haken. Es braucht ein bundes-weites zentrales Register, zumindest so lange, bis– vielleicht in einigen Jahren – die elektronische Ge-sundheitskarte als Speichermedium einsetzbar ist.Das Register müsste jedem die Möglichkeit bieten,jederzeit seine Entscheidung zur Organspende zuändern. Obendrein wäre eine unüberschaubare Zahlan Zugriffsrechten für die Entnahmekrankenhäuser– es gibt derzeit etwa 6 000 in Deutschland – notwen-dig. All dies würde gigantischen bürokratischen Auf-wand bedeuten, dessen Nutzen aus heutiger Sichtzumindest fraglich erscheint. Ich halte ein solchesRegister für unverhältnismäßig.

Eine Erklärungslösung ohne jegliche Verpflich-tung, sich zu erklären, ändert jedoch nichts an derbestehenden Zustimmungslösung und ist in meinenAugen – mit Verlaub – reiner Etikettenschwindel.

Die Hessische Landesregierung will, dass sich aucham Einwilligungsmodus etwas ändert. Ziel muss essein, dass eine Organspende in möglichst vielen Fäl-len auf eine ausdrückliche Zustimmung gestützt wer-den kann. Die Bevölkerung soll daher aufgefordertwerden, sich auf der Grundlage umfassender Infor-mationen zur Organspende zu erklären. Bei Perso-nen, die trotz allem zu Lebzeiten keine Willenserklä-rung zur Organspende abgegeben haben, sollte nachdem Tode eine gesetzliche Vermutung der Zustim-mung zur Organspende bestehen, sofern die Ange-hörigen nicht widersprechen.

Bereits der Deutsche Ethikrat hat 2007 festgestellt,dass diese Variante der Erklärungslösung ethisch ak-zeptabel und im Einklang mit der Verfassung steht.Allerdings ist es angesichts der Möglichkeit, einemMitmenschen in der extremen Notlage schwererKrankheit wirksam zu helfen, dem Einzelnen zuzu-muten, sich mit der Organspende wenigstens ausei-nanderzusetzen und sich zu erklären, auch wenn dies

(

(immer eine Auseinandersetzung mit dem eigenenAbleben bedeutet.

Bitte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den-ken Sie daran, dass die Personen, die sich zu Lebzei-ten nicht erklären, ihren Angehörigen die Last derEntscheidung zur Organspende aufbürden, nochdazu im Rahmen der Übermittlung der Todesnach-richt! In einer solchen Situation ist dies in der Tateine übermäßige Belastung für die Angehörigen.Deswegen bitte ich Sie darum, die Initiative, die imHinblick auf die Veränderung der Erklärungslösungergriffen worden ist, zu unterstützen und die Emp-fehlungen des Gesundheitsausschusses im Plenumdes Bundesrates mitzutragen. – Vielen Dank.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, HerrKollege!

Das Wort hat Frau Ministerin Steffens (Nordrhein-Westfalen).

Barbara Steffens (Nordrhein-Westfalen): Frau Prä-sidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, inder Analyse der Situation gibt es keinen großen Dis-sens. Wir wissen, nicht jedem Menschen in einemkritischen Gesundheitszustand stehen in unseremGesundheitssystem gespendete Organe zur Verfü-gung. Wir haben ein Solidarsystem besonderer Art.Wir müssen uns deshalb genau damit auseinander-setzen, wie wir die Anzahl derjenigen, die bereitsind, Organe zu spenden, erhöhen können.

Jeden Tag sterben ca. drei Menschen, die auf derWarteliste für ein Organ stehen, obwohl – MinisterGrüttner hat es soeben gesagt – innerhalb der Bevöl-kerung relativ große Akzeptanz besteht, als Organ-spender bzw. Organspenderin bereitzustehen. Wirmüssen uns also fragen: Warum gehen viele derjeni-gen, die zur Organspende bereit sind, nicht den letz-ten Schritt hin zu einem Organspendeausweis?

Der erste Grund ist, dass man sich heutzutage aktiveinen Organspendeausweis besorgen muss. Das istimmer ein Hemmnis. Der zweite Grund ist, dass manden Ausweis dann immer mit sich führen muss. An-derenfalls muss mit den Angehörigen, mit den nächs-ten Verwandten geklärt werden, was im Todesfallpassieren soll. Der dritte Grund ist: Viele Menschen– da sollten wir uns nichts vormachen – haben Angst;denn sie müssen sich damit auseinandersetzen, wasim Grenzbereich zwischen Leben und Tod, in ihrerletzten Lebensphase und im Tod mit ihnen passiert.Mit jedem reißerischen Film, mit jeder Spekulationüber Organhandel werden Ängste geschürt. Dasführt zu einer Vermischung von rationaler und irra-tionaler Argumentation. Ängste werden subjektivempfunden; sie sind vielleicht irrational begründet.Aber die Angst derjenigen, die die Entscheidung zutreffen haben, darf man nicht einfach übergehen.Man muss ihre Angst vielmehr aufnehmen und Rah-menbedingungen dafür schaffen, dass sie ihnen ge-nommen werden kann.

Dazu trägt aus meiner Sicht – das ist auch die Auf-fassung der überwiegenden Zahl der Mitglieder in

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Stefan Grüttner (Hessen)

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der Gesundheitsministerkonferenz gewesen – eineWiderspruchslösung nicht bei; denn sie würde be-deuten, dass wir die Ängste der Menschen nichternst nehmen nach dem Motto: Eure Ängste sind unsegal, ihr werdet eures Selbstbestimmungsrechts be-raubt, indem ihr automatisch zu Organspendern wer-det. – Das ist mit unserer Kultur, mit unserer Haltungzum Selbstbestimmungsrecht nicht kompatibel. Des-wegen haben wir einen anderen Vorschlag gemacht;denn wir müssen eine größere Bereitschaft zur Or-ganspende wecken.

Die Entscheidungslösung und die Erklärungslö-sung werden oft miteinander vermengt. Die Ent-scheidungslösung, die von der Bundesärztekammervorgeschlagen worden ist, eröffnet die Möglichkeit,Ja oder Nein zu sagen. Das ist ein Problem, weil esmit dem Grundgesetz nicht so einfach vereinbar ist.Man muss auch die Möglichkeit haben zu sagen: Ichwill mich nicht entscheiden.

Deswegen haben wir den Weg der Erklärungslö-sung gewählt. Jeder kann in einer Notsituation ent-scheiden, ob er eine Organspende in Anspruch neh-men möchte. Dann kann man es den Menschen auchzumuten, darüber zu entscheiden, ob sie bereit sind,als Organspender oder Organspenderin zur Verfü-gung zu stehen, oder ob sie sich nicht entscheidenwollen. Wir können es jedem Menschen in dieser Ge-sellschaft zumuten, sich mit dem Thema „Organ-spende“ einmal oder mehrmals in seinem Leben aus-einanderzusetzen. Ich glaube, dass dies weder dasSelbstbestimmungsrecht der Menschen berührt nochin irgendeiner Form unzumutbar ist.

Wenn jemand sagt: Ich will mich nicht entscheiden,ist das eine Entscheidung gegen eine Organspende.Dann wird den Angehörigen die Verantwortungübertragen. Aber klar muss sein: Die Zahl der Fälle,in denen die Verantwortung auf die Angehörigenübertragen wird, muss minimiert werden. Derjenige,der im Angesicht des Todes für seinen Angehörigenentscheiden muss, ob dieser als Organspender zurVerfügung steht, muss Trauer bewältigen und gleich-zeitig eine Entscheidung von ungeheurer Dimensiontreffen. Wir müssen alles tun, um das weitgehendvoneinander zu trennen.

Es besteht auch ein Unterschied – das wird in derDiskussion ebenfalls vermengt – zur Patientenverfü-gung, zur Vorsorgevollmacht. In dem einen Fall gehtes um eine Entscheidung über lebenserhaltendeMaßnahmen, in dem anderen Fall nur noch darum,ob jemand mit oder ohne Organspende stirbt bzw.wie mit dem Körper eines hirntoten Patienten umge-gangen wird.

Wer das Selbstbestimmungsrecht der Menschenernst nimmt, muss sie zu Lebzeiten, unabhängig vonder Notfallsituation, befragen und ihre Ängste inso-weit respektieren. Herr Grüttner, da muss ich Ihnenwidersprechen. Die Achtung des Selbstbestim-mungsrechts und ein Beitrag zu mehr Sicherheit derMenschen dürfen an der einen oder anderen Stelleetwas bürokratisch ausgestaltet sein und vielleichtauch Geld kosten. Das ist in einer Gesellschaft nuneinmal erforderlich. Ein Register würde den Men-

(

(schen die Angst davor nehmen, dass man in einerUnfallsituation zu früh darauf zugreift, dass sie Or-ganspender oder Organspenderin sind. Mit einemzentralen Register – wenn der Ausweis nicht am Kör-per getragen werden muss oder bei einem Unfallnicht sofort sichtbar ist, welche Entscheidung in Be-zug auf die Organspende getroffen worden ist – kön-nen wir den Menschen diese Ängste nehmen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dass wirrasch versuchen, eine klare Lösung zu finden. Wennwir weiter warten, sterben jeden Tag drei Menschen,die auf der Warteliste stehen, weil wir nicht in derLage sind, uns im konkreten Detail über Gesetzes-texte zu verständigen und den Menschen eine Per-spektive zu geben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es einige Krankenhäu-ser bzw. Zentren, in denen Organtransplantationenstattfinden. Dort sind Menschen untergebracht, die je-den Tag auf ein Spenderorgan warten. Ich war vorwenigen Wochen in Bad Oeynhausen und habe mitPatienten im Alter zwischen fünf und 50 Jahren ge-sprochen, die auf Organe warten und die, z. B. solchemit einem künstlichen Herzen, eine sehr begrenztePerspektive haben. Der Jüngste, mit dem ich gespro-chen habe, war fünf Jahre alt. Er hat mich gefragt, waswir tun. Ich habe ihm von der Gesetzesinitiative er-zählt, und er hat kurz vor seinem Geburtstag gesagt, erhabe einen Wunsch zum Geburtstag, nämlich den,dass wir in den Reihen der Politik und in der Gesell-schaft ein Herz für ihn und für dieses Thema haben.

Ich meine, wir sollten uns ein Herz fassen undrasch zu Lösungen kommen, statt über unterschiedli-che Varianten zu reden. Über die Widerspruchslö-sung kann man diskutieren, wenn alles andere nichthilft. Aber jetzt ist Zeit zu handeln. Deswegen müs-sen wir uns auf eine Lösung verständigen, die die un-terschiedlichen Positionen zusammenbringt. Daskann die Erklärungslösung sein. Ich hoffe auf IhreUnterstützung.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauMinisterin Steffens!

Nächste Rednerin ist Frau Ministerin Dreyer(Rheinland-Pfalz).

Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!Guten Morgen, meine lieben Kolleginnen und Kolle-gen! Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet, weildas Thema „Organspende“ – das ist ein schönerSchluss Ihrer Rede gewesen, Frau Kollegin Steffens –vielen von uns wirklich am Herzen liegt und wir unsseit Jahren sehr intensiv damit auseinandersetzen.Insofern hat die Politik eine der größten und schwie-rigsten ethischen Fragen zu beantworten, die mansich überhaupt vorstellen kann. Deshalb dazu einigeWorte aus meiner Sicht.

Ich habe sehr großen Respekt vor allen Kollegin-nen und Kollegen, die sich mit dieser Frage intensivauseinandersetzen und die gegebenenfalls zu eineranderen Lösung bzw. zu einem anderen Vorschlagals unser Land kommen. Ich denke, alle Gesund-heitsminister und -ministerinnen kennen persönliche

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Barbara Steffens (Nordrhein-Westfalen)

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Schicksale von Menschen, die seit vielen Jahren aufOrgane warten und unter Umständen ein schlechtesLeben führen, weil sie schlicht und ergreifend nichtdie Chance haben, ein Spenderorgan zu erhalten.

Nichtsdestotrotz möchte ich mich explizit für dieErklärungslösung aussprechen. Ich meine nicht, dasssie ein Etikettenschwindel ist. Wir Deutsche sind janicht gerade groß, wenn es darum geht, sich offensivund aktiv Gedanken über das Thema „Tod und Le-ben“ zu machen. Aber ich glaube, dass wir mit Blickauf diejenigen, die auf ein Organ warten, von jedemBürger in diesem Land erwarten können, dass er sichaktiv mit dieser Frage beschäftigt und aktiv zu einerEntscheidung kommt, ob er spenden oder sich in derjeweiligen Situation gegebenenfalls nicht erklärenmöchte. Ich denke, das ist das Minimum dessen– auch an Mitmenschlichkeit –, was wir in unsererGesellschaft verlangen können.

Ich bin wie Kollegin Steffens der Meinung, dass dieerweiterte Widerspruchslösung viele Menschen beiuns überfordert. Das ist ein sehr weitgehenderEingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb plä-diere ich ausdrücklich für die Erklärungslösung, überdie wir hart diskutiert und in der GMK, wie HerrGrüttner es gesagt hat, gemeinsam beschlossen ha-ben. Es scheint mir, das ist in der Tat eine Lösung, diegesamtgesellschaftlich verstanden, akzeptiert undauch respektiert würde und die den Menschen, dieauf Organe angewiesen sind, einen großen Schrittweiterhelfen könnte.

Wenn wir – wie Kollegin Steffens es gesagt hat – inein paar Jahren feststellen, dass die Erklärungslö-sung nicht zu den Erfolgen führt, die wir erwarten,dann müssen wir die Diskussion wieder aufnehmen. –Herzlichen Dank.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauKollegin Dreyer!

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. –Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Ministerprä-sident Sellering (Mecklenburg-Vorpommern) fürFrau Ministerin Schwesig abgegeben.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Dazu liegenIhnen die Ausschussempfehlungen sowie zwei Lan-desanträge vor.

Wir beginnen mit dem Antrag Hessens. Wer ist da-für? – Das ist eine Minderheit.

Jetzt bitte das Handzeichen für den Antrag Nord-rhein-Westfalens! Wer stimmt zu? – Das ist eine Min-derheit.

Weiter mit den Ausschussempfehlungen:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 3.

*) Anlage 1

(

(Auf Wunsch eines Landes rufe ich nun Ziffer 11

auf. Wer stimmt zu? – Das ist die Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Empfehlungsdrucksache! – VielenDank!

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben festgelegt, Stellung genommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 39:

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung derVersorgungsstrukturen in der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV-Versorgungsstruk-turgesetz – GKV-VStG) (Drucksache 456/11)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Es beginnt FrauMinisterpräsidentin Kramp-Karrenbauer (Saarland).

Annegret Kramp-Karrenbauer (Saarland): Frau Prä-sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!Ich möchte das Wort zu einem Antrag des Saarlandesergreifen, der – das ist mir wohl bewusst – eine sehrisolierte, landespolitische Sicht der Dinge hat: Beidem zu besprechenden Gesetzentwurf und Antraggeht es um eine Thematik, die mit Blick auf die Arz-neimittelreimporteure insbesondere Arbeitsplätzeund Unternehmen im Saarland betrifft. Ich halte dasfür legitim, was auch darin zum Ausdruck kommt,dass der Saarländische Landtag in dieser Woche mitZustimmung aller Fraktionen einen entsprechendenAppell an den Bund gerichtet hat.

Ich will aber auch deshalb für den Antrag spre-chen, weil er über die regionale Sicht der Dinge hin-aus Bedeutung hat. Es geht um die Frage, wie wir mitBlick auf die nach wie vor steigenden Arzneimittel-kosten Mechanismen implementieren können, diedazu dienen, dass die Arzneimittelkosten nicht stei-gen und damit insbesondere die Kostenträger, letzt-endlich die Patientinnen und Patienten – diejenigen,die die Beiträge zahlen –, entlastet werden.

In der Bundesrepublik Deutschland werden derzeitpro Jahr rund 30 Milliarden Euro für Arzneimittelausgegeben. Damit ist jedem klar, dass Deutschlandein Arzneimittelhochpreisland ist. Es ist deshalbrichtig und geboten, alle Einsparpotenziale zu nut-zen. Das AMNOG und das GKV-Änderungsgesetzgehen von ihrer Intention her in die richtige Rich-tung, sie wirken: Die Arzneimittelkosten sind im ers-ten Quartal 2011 um 4,8 % gesunken, auf die erstenvier Monate 2011 gerechnet sogar um 6,4 %.

Trotzdem haben die neu geschaffenen Regelungenzum Teil zu unerwünschten Nebeneffekten und Un-klarheiten bei der Gesetzesauslegung geführt, durchdie die bewährten Kostendämpfungsansätze unnötigerschwert werden. Dadurch wird der optimale posi-tive Effekt nicht mehr erreicht.

Arzneimittelreimporte nehmen im Bereich der pa-tentgeschützten Arzneimittel etwa 25 % des Ge-samtumsatzes ein. Das entspricht einer Summe von2,7 Milliarden Euro. Dadurch, dass Reimporte deut-lich günstiger sind als von den Herstellern inDeutschland angebotene Arzneimittel, werden Ein-

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Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz)

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spareffekte von rund 300 Millionen Euro pro Jahr er-zielt.

Ein anderer wichtiger Aspekt kommt hinzu: Durchdie Existenz der Reimporteure müssen die Herstellerbei ihrer Preisfestsetzung vorsichtig sein. Wenn dieDifferenz zwischen Herstellerpreis und Reimport zuhoch wird, sorgt der Hersteller automatisch für dieUmsatzsteigerung des Reimporteurs und schmälertseine eigene Marge. Allein dieser Umstand zwingtzur Mäßigung bei der Preisgestaltung.

Was aber hat sich für die Importeure durch dasAMNOG geändert?

Der grundsätzliche Vorrang von rabattierten pa-tentgeschützten Arzneimitteln für die Abgabe durchdie Apotheken wurde festgeschrieben, ohne dabeiden Faktor der Preisgünstigkeit im Gesetz zu berück-sichtigen. Durch das Landgericht Hamburg wurdebestätigt, dass der Apotheker, um eventuellen Re-gressforderungen zu entgehen, nur zu beachten hat,ob ein Rabattkennzeichen der Krankenkasse in derDatenbank hinterlegt ist. Dies hat in der Praxis zurFolge, dass Apotheken ausschließlich rabattierte pa-tentgeschützte Arzneimittel abgeben, ohne Anse-hung der Tatsache, ob diese preisgünstiger sind alsdas entsprechende importierte Präparat. Durch denAbschluss eines – wie auch immer gearteten – Ra-battvertrages liegt es damit in der Hand der Arznei-mittelhersteller, einen nicht unerheblichen Teil desMarktes für Importeure nahezu abzuriegeln. So wirddurch die Hersteller gezielt der Versuch unternom-men, sich dem Wettbewerb mit den Importeuren zuentziehen.

Die durch das Gesetz zur Änderung krankenversi-cherungsrechtlicher und anderer Vorschriften einge-führte Erhöhung der Herstellerrabatte von 6 auf 16 %für alle verschreibungspflichtigen und festbetrags-freien Arzneimittel, welche auch die Arzneimittel-importe betrifft, hat zu einer deutlichen Verschlech-terung der Marktsituation für Reimporte geführt.Allein dieser Umstand – die Einbeziehung von Re-importeuren in den Herstellerrabatt – ist system-fremd; denn Reimporteure sind nun einmal keineHersteller, sie sind Händler. Wenn weiter versuchtwird, sie zu behandeln, als seien sie Hersteller, wirdder Arzneimittelreimport in weiten Teilen keinenSinn mehr haben, und die skizzierten wichtigen Ein-sparpotenziale gehen verloren.

Folgende Zahlen belegen die Auswirkungen vonAMNOG und GKV-Änderungsgesetz auf den Arznei-mittelreimport: Allein in den ersten beiden Quartalen2011 fand ein Umsatzrückgang von 20 % bei den Im-porteuren statt. Dies hatte im Saarland einen Abbauvon 300 Arbeitsplätzen zur Folge.

Deshalb bitten wir darum, unseren Antrag zu un-terstützen, dass für Importarzneimittel eine Reduk-tion des Herstellerrabattes von 16 auf 6 % im SGB Vverankert wird, zumindest aber für die Dauer des er-höhten Herstellerrabattes der gesetzliche Preisab-stand von derzeit 15 Euro oder 15 % abgesenkt wird.

(

(Darüber hinaus sollte Rechtssicherheit geschaffen

werden, was das Wahlrecht der Apotheker anbe-langt, ob sie ein rabattiertes patentgeschütztes Arz-neimittel oder ein preisgünstiges Importarzneimittelabgeben.

Die Zustimmung zu dem Antrag hätte nicht nurwichtige positive regionale Auswirkungen, sie würdeauch dazu beitragen, die vorhandenen Einsparpoten-ziale im Bereich der Arzneimittelkosten besser aus-nutzen zu können, als es mit dem vorgelegten Ge-setzentwurf derzeit der Fall ist.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauMinisterpräsidentin!

Nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Dreyer(Rheinland-Pfalz).

Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Frau Präsidentin!Meine sehr geehrten Herren, meine sehr geehrtenDamen! In der Begründung des GKV-Versorgungs-strukturgesetzes wird als Ziel beschrieben, dass auchkünftig eine flächendeckende wohnortnahe medizi-nische Grundversorgung gesichert werden soll.Selbstverständlich teilt das Land Rheinland-Pfalzdieses Ziel. In der Gesundheitspolitik gibt es kaumeine höhere Priorität, als die flächendeckende Ge-sundheitsversorgung auch in der Zukunft zu sichern.

Alle Länder in der Bundesrepublik Deutschlandleisten dazu das, was ihnen möglich ist. In Rhein-land-Pfalz beispielsweise gibt es seit 2007 den „Mas-terplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichenVersorgung“. Unter Einbeziehung aller Partner undPartnerinnen enthält er Maßnahmen etwa der Aus-bildung und der Weiterbildung; er reicht bis hin zurUnterstützung bei der Niederlassung.

Wir alle in diesem Haus wissen aber auch, dass wirauf Landesebene nur begrenzte Handlungsmöglich-keiten haben; denn die wesentlichen Rahmenbedin-gungen für die medizinische Versorgung werden aufder Bundesebene gesetzt. Deshalb ist es so wichtig,dass und wie der Bundesgesetzgeber handelt.

Leider muss ich heute feststellen, dass der vorge-legte Gesetzentwurf in weiten Teilen unzureichendist, sogar in die falsche Richtung geht, um das Ziel,die flächendeckende Gesundheitsversorgung in derZukunft zu sichern, zu erreichen.

Ich beginne mit den Punkten, die ich ausdrücklichbegrüßen möchte. Es gibt Einzelmaßnahmen, überdie ich sehr froh bin. Die Gesundheitsministerkonfe-renz hat in der Kommission zur Sicherstellung derärztlichen Versorgung einige Punkte erstritten bzw.bearbeitet, z. B. eine flexiblere Bedarfsplanung, diestärkere Mitwirkung der Länder bei Fragen der Be-darfsplanung, die grundsätzliche Aufhebung derResidenzpflicht, mehr finanzielle Anreize für die Tä-tigkeit im ländlichen Raum oder Maßnahmen zurbesseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ichbin froh darüber, dass sich dies im Gesetzentwurfwiederfindet.

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 385

Annegret Kramp-Karrenbauer (Saarland)

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Ich bin aber davon überzeugt, dass diese Maßnah-

men nicht ausreichen, um die drängenden Versor-gungsfragen der Zukunft zu beantworten. Ich nennenur einige Punkte, die besonders wichtig sind:

Erstens. Es fehlen jegliche Vorschläge zum Thema„Ausbildung“, obgleich alle Länder deutlich ge-macht haben, wie sehr ihnen daran gelegen ist, dassbei der Studierendenauswahl neben der Abiturnoteweitere Auswahlkriterien stärker herangezogen undgewichtet werden. Ich möchte betonen: Die Univer-sitätsmedizin Mainz hat inzwischen ein vorbildli-ches Auswahlverfahren jenseits der Abiturnote.Trotzdem schaffen wir es ohne bundesweite Regelun-gen nicht, dass ein junger Mensch, der ein Zweier-Abitur, ein Einser-Krankenpflegeexamen und drei,vier Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat, der ausganzem Herzen Mediziner werden möchte, einenStudienplatz erhält. Das ist skandalös in einer Zeit, inder wir händeringend nach Medizinern und Medizi-nerinnen suchen.

Ich möchte das hier in den Fokus stellen. Es gehtnur sekundär um die Anzahl der Medizinstudien-plätze. In erster Linie geht es darum, dass wir jungenMenschen, die Lust haben, in Zukunft Ärzte und Ärz-tinnen zu sein, die Chance geben müssen, einen Stu-dienplatz zu erhalten. Das heutige System gewähr-leistet das nicht.

Zweitens. Wir schaffen es mit diesem Gesetz nicht,Aspekte zu formulieren, wie eine stärkere Einbin-dung nichtärztlicher Gesundheitsberufe in dieVersorgung aussehen kann. Ich bin fest davon über-zeugt: Wenn wir die akademischen und nichtaka-demischen Gesundheitsberufe nicht stärker mit-einander vernetzen, wenn wir uns nicht trauen,nichtakademischen Gesundheitsberufen mehr Auf-gaben zu übertragen, die nach der Ausbildung odermit Zusatzqualifikationen übernommen werdenkönnten, werden wir die Herausforderungen der Zu-kunft nicht meistern.

Dem Bundesminister für Gesundheit fehlt an dieserStelle der Mut, Akzente zu setzen; denn wir alle wis-sen, dass die Funktionärsebene große Vorbehalte ge-gen neue Aufgabenverteilungen hat. Ich bin dafür, eszu erproben. Wir müssen nicht nur über die Delega-tion von Einzelleistungen sprechen, sondern auchüber die Übertragung von ganzen Aufgabenberei-chen. Wenn wir das nicht schaffen, werden wir dieVersorgung nicht sicherstellen können.

In dem Gesetzentwurf fehlen Hinweise zu einemmöglichen Abbau von Überversorgung als Pendantzur drohenden Unterversorgung. Auch das wärewichtig gewesen.

Der wichtigste Punkt ist: Wenn wir nicht den Ur-sprung der Verteilung von Ärztinnen und Ärzten an-gehen – in Ballungszentren befinden sich sehr vielePrivatpatienten, die ein höheres Honorar ermögli-chen als die gesetzlich Versicherten –, werden wir dieVerteilungsfrage in unserem Land niemals befriedi-gend abschließend beantworten können. Das heißt,wir müssen zu einer Angleichung der Honorare

(

(kommen, damit auch der ländliche Raum für Ärzteund Ärztinnen attraktiv ist.

Am Rande erwähne ich, dass der Gesetzentwurfnicht besonders innovativ ist. Wichtige Innovationenwerden eher ausgebremst, beispielsweise das Thema„MVZ“.

Ich bin mir sicher, dass die Kollegen, die nach mirsprechen, noch auf den spezialärztlichen Leistungs-sektor eingehen. Er soll weitgehend ungesteuert ein-geführt werden. Alle Bundesländer äußern die Bitte,§ 116b aus dem Gesetzentwurf herauszutrennen undgemeinsam ein neues Verfahren zu entwickeln, dasvon der Intention her zielführend ist, damit wir die-sen Bereich auch in Zukunft gesteuert zur Anwen-dung bringen können.

Ich möchte noch einen Satz zu dem Thema „Kos-ten“ sagen. Wie der Bundesgesundheitsminister binich davon überzeugt, dass Gesundheitsversorgungselbstverständlich nicht zum Nulltarif zu erhalten ist.Aber Kostensteigerungen können wir nur dann inKauf nehmen, wenn damit das Ziel einer besserenVersorgung der Patienten und Patientinnen verbun-den ist. Das sehe ich in diesem Gesetzentwurf leidernicht.

Wir haben beispielsweise die Angst, dass § 116b zuerheblichen Mehrkosten, aber nicht zu einer Verbes-serung der Versorgung führt. Erschwerend kommthinzu, dass das neue Gesetz in Verbindung mit demGKV-Finanzierungsgesetz zu sehen ist, das nochBundesgesundheitsminister R ö s l e r eingebrachthatte und das verabschiedet worden ist. Das bedeu-tet: Alle Kosten, die in Zukunft zusätzlich entstehen– auch solche, die für die Patientenversorgung nichtsbringen –, sind ausschließlich durch die Versichertenüber die sogenannte Kopfpauschale zu finanzieren.

Noch schlimmer: Im vorliegenden Gesetzentwurfsteht nach Intervention des Bundesfinanzministeri-ums die Klausel, dass ein Sozialausgleich minderndwirkt. Die Angst, die von Anfang an formuliert wor-den ist, wird also Realität. Der steuerfinanzierteSozialausgleich ist das Blatt nicht wert, auf dem ergeschrieben steht. Das ist ein außerordentlich un-sozialer Aspekt, den man nicht akzeptieren kann.

Die Ausschüsse des Bundesrates haben zahlreicheÄnderungen zum vorliegenden Gesetzentwurf emp-fohlen. Ich würde mich sehr darüber freuen, wennauf der Umsetzungsebene wenigstens diejenigen An-träge, die große Mehrheiten erhalten haben, berück-sichtigt würden. Das würde zwar meine grundsätzli-chen Bedenken gegen den Gesetzentwurf nichtmindern, es würde uns aber die Anwendung des ei-nen oder anderen Punktes erleichtern. – VielenDank.

Präsidentin Hannelore Kraft: Vielen Dank, FrauKollegin Dreyer!

Nächster Redner ist Herr Staatsminister Grüttner(Hessen).

386 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz)

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Stefan Grüttner (Hessen): Frau Präsidentin! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Mitspracherechteund Gestaltungsmöglichkeiten bei der ambulantenmedizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bür-ger sind uns allen seit langem ein besonderes Anlie-gen. Trotz Richtlinien und festgelegter Strukturenfindet gesundheitliche Versorgung aus der Sicht desBürgers vor Ort statt, also in den Gemeinden, in denStädten, in den Landkreisen.

Nicht zuletzt angesichts der demografischen Ent-wicklung sind Planung und Aufrechterhaltung einerflächendeckenden Gesundheitsversorgung für dieLandesregierungen sehr wichtige Aufgaben. ZuRecht erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns,dass wir zu guten, nahe an den Bedingungen vor Ortorientierten Lösungen kommen. Bereits im vergange-nen Jahr hat die Gesundheitsministerkonferenz dieBundesregierung aufgefordert, dies bei den anste-henden Reformen im Gesundheitswesen zu berück-sichtigen.

( V o r s i t z : Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen)

Anders als Frau Kollegin Dreyer es soeben darge-stellt hat, sind das Land Hessen und ich der Auffas-sung, dass die Bundesregierung mit dem Kabinetts-entwurf ein gutes Gesetz vorgelegt hat, weil damiterstmals Möglichkeiten bestehen, dass die Ländertatsächlich verantwortliche Steuerungs- und Pla-nungsaufgaben übernehmen. Durch den Schulter-schluss aller Länder in den zentralen Fragen konn-ten die Vorschläge bereits im Kabinettsentwurfumgesetzt werden.

Ich muss nicht an die vielen Gespräche erinnern,die in einer gemeinsamen Bund-Länder-Kommissionzum GKV-Versorgungsstrukturgesetz geführt wordensind. Aber eines ist an dieser Stelle schon zu bemer-ken: Nachdem die Gespräche zu Beginn dieses Jah-res tatsächlich in Gang gekommen waren, hatte ichzu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass die Auffas-sungen der Länder nicht ernst genommen werden. Esgab eine sehr intensive und gute Zusammenarbeit,und deswegen ist es am Ende zu einem guten Ergeb-nis gekommen. Im Vordergrund stand der gemein-same Wille, die Versorgungsstrukturen in Deutsch-land nachhaltig und mit Augenmaß zu optimierenund zukunftsfest zu gestalten. Damit haben wir dieWeichen dafür gestellt, dass auch künftig eine wirt-schaftliche und qualitativ hohe ärztliche Versorgungin der Fläche möglich ist.

Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung.In den Blick genommen werden diejenigen, um diees besonders geht: die Patientinnen und Patienten.

Damit wir das Gesetz ausführen können, ist eswichtig, dass wir zu einer flexibleren Bedarfspla-nung gelangt sind – etwas, was die Länder in derVergangenheit noch nicht hatten. Sie werden in ih-ren Aufgaben vor Ort gestärkt. Künftig können wirvon den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesaus-schusses abweichen, um regionale Besonderheiten,etwa die regionale Demografie, zu berücksichtigen.

(

(Bezüglich der Bedarfsplanung erhalten die Länder

zudem ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bun-desausschuss. Sie erhalten die Rechtsaufsicht überden jeweiligen Landesausschuss, können dort bera-tend mitwirken und bei der Beschlussfassung anwe-send sein.

Im Ergebnis können wir also effektiver und näheran den örtlichen Bedingungen Bedarfe planen undsteuern. Das Wissen und die Erfahrung bezüglich derGegebenheiten vor Ort werden diese Bedarfspla-nungsprozesse an wesentlichen Stellen verbessernkönnen. Natürlich können wir durch unsere Mitspra-cherechte und Möglichkeiten auch auf die BereicheEinfluss nehmen, in denen Überversorgung herrscht.

Wenn wir über Überversorgung reden, müssen wirim Blick behalten, dass es sich bei dem Arztberuf umeinen freien Beruf handelt. Wenn es insbesondereum das Wegnehmen von Vertragsarztsitzen geht,müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass dadurchentscheidende Eingriffe in die Planung eines nieder-gelassenen Arztes bis hin zur Alterssicherung vorge-nommen werden.

Natürlich können wir hinsichtlich einer kleinräumi-geren Bedarfsplanung, die sich nicht mehr an Krei-sen und kreisfreien Städten festmacht, solche Ge-biete identifizieren. Und natürlich ist niemand darangehindert, die nichtärztlichen Praxisassistenten unddie Modelle, die nicht nur in die modellhafte Erpro-bung, sondern zum Teil schon in die darüber hinaus-gehende Erprobung Eingang gefunden haben, beiuns in den Ländern einzusetzen. Daher wird mit demGesetzentwurf den Ländern die Chance gegeben,das, was ihnen als Verantwortung zugeschriebenwird, wofür sie aber keine Verantwortlichkeiten hat-ten, zu einem großen Teil erfolgreich zu beraten.Diesbezüglich ist sehr viel Licht.

Wo viel Licht ist, gibt es aber auch Schatten. DerGesetzentwurf der Bundesregierung geht zumindestin einigen Punkten über den Konsens, der mit denLändern gefunden wurde, hinaus. Es geht in ersterLinie um die ambulante spezialärztliche Versor-gung.

Ich teile das Ziel der Bundesregierung, dieSituation der Patienten im Versorgungsalltag zu ver-bessern. Leider ist die vorgesehene Regelungunpraktikabel und offenbart Regelungslücken undFehlanreize. Wenn wir über Bedarfsplanung redenund ein gewisser Bereich von der Mengensteuerungvöllig ausgenommen ist, widerspricht sich das.

Ich bedauere es sehr, dass die Bundesregierungdieses Vorhaben nicht vor Einbringung des Gesetz-entwurfs zum Gegenstand der Gespräche mit denLändern gemacht hat. Ich nehme aber ihr Ge-sprächsangebot zu diesem Thema wahr.

Mit dem heutigen Entschließungsantrag wird einSignal an die Bundesregierung gesendet, dass wir esgrundsätzlich für sinnvoll halten, diese Frage in ei-nem eigenständigen Gesetzentwurf zur ambulantenspezialärztlichen Versorgung zu regeln. Wie ich er-fahren habe, möchte die Bundesregierung jedoch

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 387

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noch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsver-fahrens zu einer Lösung gelangen.

Auch wenn dieser Weg aus meiner Sicht auf Grundder knappen Zeit nicht einfach sein wird, will sichdas Land Hessen diesem Anliegen nicht verschlie-ßen. In diesem Fall sollten Bund und Länder sehrrasch in die Gespräche eintreten. Wenn auch die An-hörung berücksichtigt werden soll, bleibt uns nurwenig Zeit, um Ergebnisse in dieser Frage zu erar-beiten. Nach den guten Erfahrungen im Rahmen der„Kommission zur Sicherstellung der medizinischenVersorgung“ bin ich allerdings guter Dinge, dass dasgelingen kann. – Vielen herzlichen Dank.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Herzlichen Dank, Herr Staatsminister!

Das Wort hat Frau Ministerin Steffens (Nordrhein-Westfalen).

Barbara Steffens (Nordrhein-Westfalen): Herr Prä-sident, meine Damen und Herren! Es ist schon eini-ges zu dem Gesetzentwurf und vor allen Dingen zurEnttäuschung aus der Sicht der Länder gesagt wor-den. Ich will versuchen, die Sichtweise des Verfah-rens darzustellen.

Wir sind gemeinsam relativ gut gestartet. Mit derRösler-Kommission hatten wir Länder unabhängigvon der eigenen Bedarfslage die Hoffnung, dass wirdie Aufgabe, unsere Gesundheitsversorgung demo-grafiefest zu machen und besonders die hausärztli-che Versorgung abzusichern, erfüllen können. DieseHoffnung war anfänglich noch relativ groß. Aberbald war klar, dass unsere Erwartungen mit dem Ge-setzentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, wenig ge-mein haben und das Ergebnis für die Länder nichtzufriedenstellend ist.

Ich will mit den beiden Punkten beginnen, dieauch aus unserer Sicht gut sind, die uns ein Stückweiterhelfen, aber durch andere Punkte wieder kon-terkariert werden.

Wichtig ist für uns die Einrichtung eines sektoren-übergreifenden Gremiums mit der Möglichkeit derEmpfehlung, auch wenn das sehr weich formuliertist. Wir müssen gerade vor dem Hintergrund derdemografischen Entwicklung vor Ort, dort, wo derÄrztemangel droht, die Sektorengrenzen in der Be-darfsplanung überwinden und müssen nicht dasstarre Bund-Land-System jenseits der Entschei-dungskompetenzen weiter aufrechterhalten. Daswürde dazu führen, dass wir an dem, was die Patien-ten und Patientinnen brauchen, vorbeiplanen.

Gut ist die Flexibilisierung der Bedarfsplanung.Gut sind die Möglichkeiten für die Länder, dabei zusein und mit zu argumentieren. Aber auch das ist re-lativ weich. Wenn man über Bedarfsplanung disku-tieren will, bräuchte man die Möglichkeiten auf bei-den Seiten; ich erwähne § 116b. Das ist mit diesemEntwurf eines Versorgungsstrukturgesetzes nicht ge-geben.

(

(Insgesamt enttäuschend und entlarvend ist, dass

eine Reihe von Punkten überhaupt nicht vorkommenoder aus Ländersicht problematisch sind. Für uns inNordrhein-Westfalen und für den einen oder anderenLänderkollegen ist es extrem problematisch, dass derwirklich harmlose Ansatz der heutigen Regelung ei-ner Konvergenz stillschweigend gestrichen wurde.Das ist nicht akzeptabel. Sie wissen, wie die ärztlicheFinanzierung im ambulanten Bereich in Nordrhein-Westfalen von der Struktur her aussieht. Das ist nichtdeshalb nicht akzeptabel, weil Ärzte und Ärztinnenmehr Geld haben sollen. Sie wissen genau, dass wirhier vor einem Wettbewerb um die besten Kräfte ste-hen. Dass Ärzte sich als ambulante Ärzte im ländli-chen Raum kaum niederlassen, ist ein massives Pro-blem. Es ist ein Standortnachteil. Das werden wir sonicht akzeptieren, und wir hoffen, dass sich die Län-der, die ebenso von der Streichung der Konvergenzbetroffen sind, gemeinsam aufstellen, damit Bewe-gung in dieses System hineinkommt.

Bei der Honorarreform war klar, dass Ziel einebundesweite Angleichung der Vergütung im ambu-lanten Bereich ist. Es ist weit verfehlt worden: Wirentwickeln das Gegenteil. Ich erwarte, dass es andieser Stelle Bewegung gibt. Für Nordrhein-Westfa-len und für einige andere Kolleginnen und Kollegenist das, wie gesagt, so nicht akzeptabel.

Enttäuschend ist, dass ein wesentlicher Bereich zurStrukturstabilisierung fehlt, nämlich die Neurege-lung der Ausbildung. Wir brauchen eine Reform derApprobationsordnung für Ärzte und Ärztinnen. Wirmüssen das hausärztliche Know-how gegenüber demfachärztlichen Spezialwissen stärken; denn ohneHausärzte haben wir von einer flächendeckendenFacharztstruktur nichts. Sie müssen gestärkt werden.

Daneben ist das Auswahlverfahren zum Studiumzu ändern. Das Ganze ist aus bekannten Gründenkomplett aus dem Gesetz ausgeblendet worden.Aber wenn man die Versorgungsstruktur sichern will,kann man einen solchen Kernbereich nicht aus-blenden. Darüber gibt es – auch das habe ich ver-standen – Konsens zwischen allen Ländern.

Dieser Entwurf eines Versorgungsstrukturgesetzesist enttäuschend, und zwar vor allen Dingen – das hatauch Kollege Grüttner gesagt – wegen der Konzep-tion der spezialärztlichen Versorgung. Ich habe wohl-wollend zur Kenntnis genommen, dass es diesbezüg-lich Bewegung geben soll und dass im Verfahrenweitere Gespräche stattfinden oder Veränderungenaufgenommen werden sollen. Ich hoffe, dass danndie Stimme der Länder gehört wird.

Wenn wir ein sektorenübergreifendes Gremiumhaben, besteht das Problem, dass wir neben den vor-handenen zwei Sektoren einen dritten Versorgungs-bereich bekommen, der nicht mengengesteuert ist.Dies wird die sektorenübergreifende Planung nichterleichtern, sondern sie konterkarieren. Wir werdenneue Schnittstellen, neue Behandlungsbrüche, neueInformationsdefizite bekommen. Dieser Punkt wirduns dem Ziel nicht näherbringen. Das kann auchnicht im Sinne des Bundesgesundheitsministers sein.

388 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Stefan Grüttner (Hessen)

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Ich hoffe, dass wir hier zusammenkommen. Wir

Länder sind gerne bereit, unser Know-how in denDiskurs einzubringen. Aber dann muss wenigstensauf uns gehört werden.

Ich würde mir auch wünschen, dass wir Länder denEvaluationsbericht zum Risikostrukturausgleich aufden Tisch bekommen. Er wird uns für die gesamteDiskussion und den Prozess, der noch ansteht, Infor-mationen geben, die für die Länder wichtig sind. Under macht vielleicht noch andere notwendige Verän-derungsbedarfe deutlich.

Fazit: Gut gestartet, jetzt leider mehr Bauch-schmerzen, mehr Fragezeichen als Lösungen, keingroßer Wurf! Ich bitte den Bundesgesundheitsminis-ter, die verbleibende Zeit im Verfahren zu nutzen,um mit den Ländern in den Dialog einzutreten; dennwir haben ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die ge-sundheitliche Versorgung sicherstellen. Wir wissen,wie es vor Ort aussieht. Vielleicht haben Sie im Laufeder Zeit an dieser Stelle den Blick verloren. Wir ge-ben ihn Ihnen gerne wieder.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Frau Ministerin Steffens!

Das Wort hat Minister Dr. Garg (Schleswig-Hol-stein).

Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein): Herr Präsi-dent! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehrgeehrte Frau Kollegin Steffens, Bauchschmerzenhabe ich dankenswerterweise heute Morgen nicht.Bauchschmerzen könnte höchstens bereiten, dassBundesregierungen seit Ende der 70er Jahre versu-chen, Versorgung sicherzustellen und Kosten in denGriff zu bekommen. Wir diskutieren heute nach demGKV-Finanzierungsgesetz in dieser Legislatur-periode über eine weitere Maßnahme, Versorgungsicherzustellen. Dabei könnte jedenfalls aus der SichtSchleswig-Holsteins manches so einfach sein, hielteman sich an fünf Leitlinien der Gesundheitspolitik.

Die erste Leitlinie muss eine offene, ehrliche undfaire Diskussion mit der Bevölkerung sein, was mitbegrenzten finanziellen, aber auch personellen Ka-pazitäten leistbar ist. Dazu gehört, dass man keineunhaltbaren Versprechungen seitens der Politik mehrabgibt. Ich appelliere an uns Gesundheitspolitikerin-nen und Gesundheitspolitiker gerade in den Län-dern, dass wir die Diskussion über das Versorgungs-strukturgesetz bitte nicht zum Anlass nehmen, so zutun, als könnten wir damit einen Zustand herstellen,wie er in der Versorgung vor 10 oder 15 Jahren nochgeherrscht haben mag.

Außerdem: Es wäre schön, wenn wir die sehr anre-gende Diskussion, die wir seit fast einem Jahr überdiesen Gesetzentwurf führen, zum Anlass nähmen,mit unserer Bevölkerung ins Gespräch zu kommen:Was ist den Menschen Gesundheit in einer älter wer-denden Gesellschaft eigentlich wert? Und was ist derSolidargemeinschaft zumutbar?

(

(Die zweite Leitlinie muss mit Sicherheit heißen:

Eigenverantwortung stärken! Niemand wird wider-sprechen, wenn man sagt: Gesundheit ist das höchsteGut. – Dann müssen wir Politikerinnen und Politikeraber auch den Mut haben, klar und deutlich zu ma-chen, dass selbstverständlich jeder im Rahmen seinerMöglichkeiten einen Beitrag zu seiner Gesunderhal-tung leisten muss.

Ich will auch sagen, was Eigenverantwortlichkeitnicht bedeuten darf: Eigenverantwortlichkeit darfnicht heißen, Menschen eigenverantwortlich im Re-gen stehen zu lassen.

Die dritte Leitlinie ist: Mehr Miteinander statt Ge-geneinander! Damit meine ich insbesondere mehrMiteinander bei den unterschiedlichen Sektoren derLeistungserstellung im Gesundheitssektor. Zur Si-cherung der Versorgung einer älter werdenden Be-völkerung werden alle gesundheitspolitischenAkteure dringend gebraucht: Ärztinnen und Ärzte,Pflegerinnen und Pfleger, Apotheker, Psychothera-peuten, medizinische Dienstleister ebenso wie Kos-tenträger oder Patientenverbände. Wir müssen esendlich schaffen, Sektorengrenzen zu überwinden.Um aber gleichzeitig auf Akzeptanz zu stoßen, müs-sen die Akteure auf Augenhöhe agieren können. Dasist bislang jedenfalls nicht immer der Fall.

Die vierte Leitlinie heißt für mich ganz klar: Dezen-tral statt zentralistisch! Die Kompetenzen, die in derVersorgung vor Ort liegen, müssen endlich genutztwerden können. Es muss Schluss sein mit der Vor-stellung, Versorgung lasse sich zentral planen, zen-tral steuern oder zentral sichern. Länderkompeten-zen müssen gestärkt werden, und die regionalenHandlungsspielräume müssen eröffnet werden.

Die fünfte Leitlinie – Kollege Grüttner hat es schonangesprochen – muss ein klares Bekenntnis zur Frei-beruflichkeit als Rückgrat der Versorgung sein. Wirmüssen denjenigen wieder mehr zutrauen und auchmehr Vertrauen zu denjenigen haben, die seit Jahr-zehnten Versorgung in unserem Land sicherstellenund dafür sorgen, dass wir nach wie vor die besteGesundheitsversorgung weltweit haben.

Vor diesem Hintergrund bin ich bei allen pessimis-tischen Aussichten, die in den Redebeiträgen ange-klungen sind, froh und dankbar, dass sich der Ge-setzentwurf der Bundesregierung genau an diesenLeitlinien orientiert. Dafür meinen aufrichtigen Dankund meine Anerkennung!

Ich will an uns Gesundheitspolitiker in den Län-dern, aber auch an die Kolleginnen und Kollegen derBundestagsfraktionen appellieren, nicht in alte Re-flexe zu verfallen und das Gesetzgebungsverfahrenzu einem Wunschkonzert für Leistungsausweitun-gen werden zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kolle-gen, das wären Versprechen, von denen wir heuteschon wüssten, dass wir sie nicht werden halten kön-nen.

Unsere Bürgerinnen und Bürger sind schon weiterund weitaus klüger. Sie wissen ganz genau, dassnicht alles, was wünschenswert ist, geht. Also enttäu-schen wir die Menschen nicht mit plumper Empö-

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 389

Barbara Steffens (Nordrhein-Westfalen)

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rungs- oder Betroffenheitslyrik! Sie erwarten von unszu Recht, dass wir die Voraussetzungen dafür schaf-fen, dass in den kommenden Jahren – und zwar übereine Legislaturperiode hinaus – der Zugang zu quali-tativ hochwertigen Gesundheits- und Pflegeleistun-gen gewährleistet wird.

Wir alle wissen doch, dass Versorgung in den kom-menden Jahren anders aussehen wird, als es heutenoch vielerorts der Fall ist. Versorgung wird vernetz-ter stattfinden, es werden Kooperationen notwendigsein, und es wird sektorenübergreifend versorgtwerden müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf bie-tet eine ganze Reihe ausgezeichneter Möglichkeiten,dem Anspruch, Versorgung sicherzustellen, gerechtzu werden.

Ich will exemplarisch wenige herausgreifen. Dasind die Regionalisierung und Flexibilisierung derBedarfsplanung. Da ist die Aufhebung der Residenz-pflicht, die wahrlich ein Relikt aus der vorautomobi-len Zeit darstellt. Da ist die Möglichkeit der Regiona-lisierung der Honorarfestsetzung. Und – eineMaßnahme, die Schleswig-Holstein immer besonderswichtig war – da ist die Möglichkeit, eine einmal inein Medizinisches Versorgungszentrum einge-brachte Zulassung wieder herauszunehmen mit demZiel der Niederlassung. Das ist etwas, was es insbe-sondere Frauen attraktiver macht, nach der Familien-phase die Niederlassung zu wagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um dieLeistungsfähigkeit der Versorgung aufrechterhaltenzu können, bittet auch Schleswig-Holstein die Bun-desregierung ausdrücklich um Nachbesserung.

Ich habe gesagt: Wenn Versorgung funktionierensoll, wird sie in Zukunft nur sektorenübergreifendfunktionieren. Auch wenn sich der Gesetzentwurfvor allem um den ambulanten Sektor kümmert, willich den Blick kurz auf den stationären Sektor lenken.Schon heute arbeiten Krankenschwestern und Kran-kenpfleger nicht nur am Limit, sondern oft darüberhinaus. In den vergangenen Jahren fand ein beispiel-loser Abbau von Pflegepersonal an den Kliniken inDeutschland statt. In kaum einem anderen hochent-wickelten Land kommen inzwischen so viele Patien-ten auf so wenige Pflegekräfte wie bei uns. Ähnlichschlimm sieht es jedenfalls für manche junge Kolle-ginnen und Kollegen im ärztlichen Bereich aus. DieArbeitsbelastung ist in vielen Häusern inzwischenkaum noch jemandem zuzumuten.

Es ist aus der Sicht Schleswig-Holsteins deswegennicht nur ökonomisch vertretbar, sondern gesund-heitspolitisch geboten, die Erlössituation der Kran-kenhäuser wenigstens etwas zu entspannen. Wirkönnen nicht Fachkräftemangel beklagen undgleichzeitig zulassen, dass diejenigen, die ihren Be-ruf nach wie vor mit großer Hingabe ausüben, buch-stäblich verheizt werden. Neben der Gesundheit derPatientinnen und Patienten geht es genauso um dieGesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inden Kliniken.

Ich bitte daher sehr herzlich um Unterstützung derInitiativen, die auf eine Entspannung der Erlössitua-

(

(tion der Kliniken hinwirken – sei es die Neuregelungder Mehrleistungsabschläge, wie sie Bayern in dieDiskussion gebracht hat, die Streichung der gede-ckelten Veränderungsrate, die von Hessen mit insVerfahren gegeben wurde, oder der von Schleswig-Holstein heute erneut eingebrachte Länderantrag zurNeuregelung einer Annäherung der Landesbasisfall-werte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, inzwischen liegenacht Bundesländer unter der unteren Korridorgrenze.Das sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sach-sen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wiewollen wir eigentlich noch vor die Krankenschwes-tern und Krankenpfleger treten, wenn sich diese achtLänder hier nicht solidarisch zeigen und dafür sor-gen, dass es eine Angleichung der Landesbasisfall-werte an einen Bundesdurchschnitt gibt! Mit Berlinkommt im Übrigen ein neuntes Land hinzu, das im-merhin noch unter dem Bundesdurchschnitt liegt.Der schleswig-holsteinische Kompromiss, den wirIhnen heute vorlegen und für den ich noch einmalsehr herzlich werben möchte, berücksichtigt dabeiauch die Interessen der Länder mit besonders hohenBasisfallwerten, liebe Malu Dreyer.

Schließlich will auch ich Bedenken dagegen an-melden, die Konvergenz der Ärztevergütung nach§ 87 Absatz 9 SGB V zu streichen. Schleswig-Hol-stein würde daher entsprechende Initiativen unter-stützen, die die Notwendigkeit der Vergütungs-angleichung sehen. Vor der Regionalisierung derVertragskompetenzen zur Gesamtvergütung müssendie KVen in den Regionen zumindest eine ähnlicheAusgangslage erreichen.

Schleswig-Holstein begrüßt ausdrücklich die Be-reitschaft des Bundes, die Problematik der ambulan-ten spezialärztlichen Versorgung mit den Ländernintensiv nachzuarbeiten. Wir haben in den Ländernsehr unterschiedliche Erfahrungen insbesondere mit§ 116b SGB V gemacht. Das ist eine hochkomplexeAngelegenheit. Wir sollten nicht nur, sondern wirmüssen das Angebot des Bundes aufgreifen, hiernoch einmal die unterschiedlichen Interessen zusam-menzubringen und vor allem zu einer praktikablenLösung zu kommen, die das Ziel des Gesetzes nichtkonterkariert.

Sie sehen, auch Schleswig-Holstein hat durchausnicht nur Wünsche, sondern das berechtigte Anlie-gen, wie ich meine, dass im weiteren Verfahren nochnachgearbeitet wird.

Insgesamt will ich für die Schleswig-HolsteinischeLandesregierung festhalten: Wir sind der Auffassung,dass wir uns mit dem Gesetzentwurf der Bundes-regierung auf einem guten Weg befinden. Er ist einenoch nie dagewesene Chance, Versorgung in denLändern tatsächlich dauerhaft sicherzustellen. – Ichbedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Herr Minister Garg!

Das Wort hat der Bundesminister für Gesundheit,Herr Bahr.

390 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Dr. Heiner Garg (Schleswig-Holstein)

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Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit: Sehrgeehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da-men und Herren! Nachdem die Urlaubszeit hinteruns liegt, haben viele Deutsche wieder das Gesund-heitssystem im Ausland erlebt. Sie haben sich häufignichts anderes gewünscht, als so schnell wie möglichzurückzukehren, um hier behandelt zu werden. Daszeigt einmal mehr, dass die Deutschen bei aller Kritikim Einzelnen ihr Gesundheitssystem sehr zu schätzenwissen. Andere Länder beneiden uns darum.

Das entbindet uns aber nicht von der Aufgabe, im-mer wieder zu überprüfen: Sind unsere Strukturen aufdie Herausforderungen des medizinisch-technischenFortschritts und der demografischen Entwicklung ge-nügend vorbereitet? Ziel des GKV-Versorgungsstruk-turgesetzes ist es daher, die Versorgungsrealität zuverbessern, indem wir Anreize setzen, die den Patien-tinnen und Patienten zugutekommen.

Wir haben bewusst vor dem Gesetzgebungspro-zess die Länder eingebunden. In der von Herrn Kol-legen Grüttner bereits erwähnten Bund-Länder-Kommission unter Leitung von Herrn Grüttner undmeinem Amtsvorgänger Rösler sind viele gemein-same Vorschläge erarbeitet worden. Wenn man denvorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierungden Vorschlägen der Bund-Länder-Kommission ge-genüberstellt, wird man feststellen, dass wir in vie-len Fragen an einem Strang ziehen.

In der Tat ist es gelungen, mit dem Gesetzentwurfdie Idee einer regionalen Planung, einer Regionali-sierung des Gesundheitswesens zu vollziehen. UnserGesundheitswesen ist nicht überall gleich. Wir habenunterschiedliche Anforderungen – ob in Sachsenoder Baden-Württemberg. Das ist sogar innerhalbeines Bundeslandes der Fall. Wenn ich an mein eige-nes, nämlich Nordrhein-Westfalen, denke, sind Ver-sorgungsrealität und Versorgungssituation im Müns-terland an der Grenze zu den Niederlanden andersals in Köln, im Ruhrgebiet oder im Sauerland. Deswe-gen fordern die Länder zu Recht ein – die Bundes-regierung unterstützt sie –, dass ihnen mehr Möglich-keiten gegeben werden, um auf die regionalePlanung Einfluss zu nehmen, sich einzubringen, dieVersorgung vor Ort zu planen und zu denken.

Dazu gehört, dass wir Anreize setzen, gerade jun-gen Medizinerinnen und Medizinern bessere undverlässliche Perspektiven zu bieten, sich in der Flä-che als Arzt niederzulassen. Während wir noch voreinigen Jahren über Ärzteschwemme diskutiert ha-ben, stellen wir heute fest, dass es in der FlächeKrankenhäuser gibt, die offene Stellen nicht beset-zen können, dass Hausärzte und Fachärzte keineNachfolger für ihre Praxen finden. Daran müssen wirarbeiten. Angesichts des Altersdurchschnitts der nie-dergelassenen Ärzte wird diese Entwicklung zuneh-men, wenn wir nicht mit gezielten Anreizen dage-genarbeiten. Da sind wir uns in vielen Fragen einig.

Ich möchte mich für die Bundesregierung – für dasBundesgesundheitsministerium – ausdrücklich fürdie sehr guten, sachlichen und fairen Beratungen mitden Ländern bedanken. Das gemeinsame Anliegen,die Versorgungsstrukturen zu verbessern, hat zu ei-

(

(nem gemeinsamen Prozess geführt. Wir haben mitInteresse verfolgt, welchen Änderungsbedarf dieLänder jetzt formuliert haben, und werden fair undsachlich prüfen, ob es möglich ist, diesen Änderungs-wünschen nachzukommen.

In einem Bereich gibt es in der Tat noch größerenDiskussionsbedarf; das ist durch den einstimmigenBeschluss der Bundesländer zum Thema „spezial-fachärztliche Versorgung“ deutlich zum Ausdruckgekommen. Ja, hier betreten wir Neuland. Wir hattenseinerzeit in der Bund-Länder-Kommission nochkeine Gelegenheit, über diesen Bereich ausführlichzu beraten. Deswegen hat die Bundesregierung ei-nen Vorschlag unterbreitet. Mein Staatssekretär hatden Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalzund Hessen bereits in dieser Woche telefonisch Ge-sprächsbereitschaft signalisiert. Wir werden nun dieLänder dazu einladen, damit sie uns ihre Anregun-gen darlegen können.

Es sollte unser Ehrgeiz sein, ein Versorgungsstruk-turgesetz auf den Weg zu bringen, das sich auch umdie Schnittstelle von ambulant und stationär küm-mert. Wie wollen wir die Versorgungsstrukturen ver-bessern, wenn wir das Problem der zu harten Sekto-rengrenzen in dem Gesetz ausklammern? Es kannnicht in dem einen Bereich die stationäre und in demanderen die ambulante Versorgung geregelt werden.Die Verzahnung funktioniert in Deutschland nochnicht ausreichend. Deswegen musste es unser Ehr-geiz sein, im Versorgungsstrukturgesetz im Interesseder Patienten einen guten Weg zu finden. Wir wollennicht von den Sektoren ausgehen, sondern wir wol-len den Patienten die bestmögliche Versorgung an-bieten.

Die spezialfachärztliche Versorgung ist ein ab-grenzbarer Bereich. Er konzentriert sich insbeson-dere auf seltene Erkrankungen. Auch hier muss un-ser Ehrgeiz darin bestehen, den Patienten diebestmögliche Versorgung zur Verfügung zu stellen,unabhängig davon, ob sie durch einen niedergelasse-nen Facharzt oder stationär in einem Krankenhausgeleistet wird. Weil wir mit den Ländern schon längerüber diesen Bereich beraten, bin ich frohen Mutes,dass es uns gelingen kann, die Sektorengrenzen zuüberwinden und den Patienten die bestmögliche Ver-sorgung zu gewährleisten.

Wir unterbreiten Ihnen das Angebot zu einem bal-digen Gespräch, damit wir im parlamentarischenProzess noch zu guten Lösungen kommen können; erhat mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag,die heute zeitgleich stattfindet, gerade erst begon-nen.

Da die Sorge geäußert wurde, dass alles teurerwerde und wir eine Mengenbegrenzung bräuchten,darf ich Ihnen versichern: Wir sind sehr offen. Wirwissen, dass man zu Beginn des Diskussionsprozes-ses noch nicht alle Stellschrauben schon betrachtenkann, dass wir Neuland betreten und dass der eineoder andere Punkt sicherlich nachjustiert und nach-beraten werden muss. Aber es sollte, wie gesagt, un-ser Ehrgeiz sein, insbesondere für Patientinnen und

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 391

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Patienten mit seltenen Erkrankungen, die es schwerhaben, geeignete Versorgung zu finden, eine guteLösung zu unterbreiten. Auch mein Ziel ist es, in die-sem Bereich nicht zu einer Mengensteigerung, zu ei-ner Kostensteigerung für die Versicherten zu kom-men. Wir gewährleisten schon im Gesetzentwurf,dass diese Befürchtung nicht eintrifft.

Lassen Sie uns in den Dialog eintreten, damit wirdie Versorgungsrealität der Patienten in Deutschlanddeutlich verbessern! Auf einen guten Diskussions-prozess in diesem Gesetzgebungsverfahren! – VielenDank.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Herr Bundesminister!

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. – Eine Er-klärung zu Protokoll*) gibt Minister Dr. Garg(Schleswig-Holstein) ab.

Meine Damen und Herren, wir stimmen bei diesemTagesordnungspunkt über mehr als 30 Ziffern ab. Ih-nen liegen die Ausschussempfehlungen sowie sechsLandesanträge vor.

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 11! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Ziffer 17! – Mehrheit.

Ziffer 18! – Mehrheit.

Ziffer 19! – Minderheit.

Ziffer 21! – Mehrheit.

Ziffer 23! – Mehrheit.

Ziffer 24! – Mehrheit.

Ziffer 25! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Mehrheit.

Nun zum Antrag in Drucksache 456/2/11! – Min-derheit.

Weiter mit den Ausschussempfehlungen:

Ziffer 34! – Mehrheit.

Ziffer 38! – Mehrheit.

Ziffer 40! – Mehrheit.

Ziffer 42! – Mehrheit.

Ziffer 43! – Minderheit.

Bitte das Handzeichen für den Antrag in Drucksa-che 456/3/11! – Mehrheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen!

Auf Wunsch von Ländern lasse ich über Ziffer 44getrennt abstimmen.

*) Anlage 2

(

(Zunächst Satz 1! – Minderheit.

Jetzt Buchstabe a! – Minderheit.

Buchstaben b bis d gemeinsam! – Minderheit.

Ziffer 49! – Mehrheit.

Ziffer 50! – Mehrheit.

Ziffer 52! – Mehrheit.

Ziffer 54! – Mehrheit.

Ziffer 56! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für den Antrag in Druck-sache 456/7/11! – Minderheit.

Weiter mit dem Antrag in Drucksache 456/4/11! –Minderheit.

Der Antrag in Drucksache 456/5/11! – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufeauf:

Ziffer 58! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für den Antrag in Druck-sache 456/6/11! – Minderheit.

Wir kommen erneut zu den Ausschussempfehlun-gen. Bitte das Handzeichen für:

Ziffer 62! – Minderheit.

Auf Wunsch eines weiteren Landes stimmen wirnun über Ziffer 63, zunächst ohne Buchstabe b Dop-pelbuchstabe ff bis Doppelbuchstabe hh ab. Hand-zeichen bitte! – Mehrheit.

Nun Ziffer 63 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff bisDoppelbuchstabe hh! – Minderheit.

Abschließend bitte das Handzeichen für alle nochnicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen!– Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurfentsprechend Stellung genommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellungdes Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-jahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012) (Drucksache450/11)

b) Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015 (Druck-sache 451/11)

Es liegen Wortmeldungen vor. Zuerst hat FrauMinisterin Altpeter (Baden-Württemberg) das Wort.

Katrin Altpeter (Baden-Württemberg): Herr Präsi-dent! Sehr geehrte Damen und Herren! Es mag unge-wöhnlich sein, dass eine Sozialministerin das Wortzum Entwurf des Haushaltsgesetzes ergreift. Anlassmeiner Wortmeldung sind bemerkenswerte Empfeh-lungen des Finanzausschusses, die wichtige sozial-politische Zukunftsthemen aufgreifen. Es geht umdie Arbeitsmarktförderung und die Engagementpoli-tik.

392 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Bundesminister Daniel Bahr

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Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, der Finanzaus-

schuss hat zum einen auf die bedenklichen Kürzun-gen in der Arbeitsmarktpolitik hingewiesen. Zu denGrößenordnungen:

Die Bundesagentur für Arbeit muss ihre Arbeits-marktprogramme für die Zeit bis 2015 um 8 Milliar-den Euro kürzen. Weitere rund 6 Milliarden Euro willder Bund bis 2014 bei der Eingliederung von Perso-nen einsparen, die Grundsicherung für Arbeitsu-chende erhalten.

Ich halte es für widersinnig, wenn die Bundes-regierung einerseits den Fachkräftemangel beklagt,andererseits die Mittel für Qualifizierungsmaßnah-men radikal zusammenstreicht. Angesichts der nochguten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschlandist der Arbeitsmarkt derzeit besonders aufnahmefä-hig; die konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit bewegtsich auf niedrigem Niveau. Diese Chance müssen wirnutzen, um diejenigen in Arbeit zu bringen, die an-sonsten eher schwer zu vermitteln sind. Mit reinerRotstiftpolitik lässt sich die strukturelle Sockel-arbeitslosigkeit nicht aufbrechen.

Bemerkenswert ist eine weitere Forderung desFinanzausschusses: Wenn ein Hartz-IV-Empfängermit Hilfe eines Beschäftigungszuschusses in Arbeitkommt, sollen die dadurch frei werdenden soge-nannten passiven Leistungen dem Konto der aktivenArbeitsförderung zufließen. Damit erhöht sich derSpielraum für die aktive Arbeitsförderung. DieserVorschlag geht in die richtige Richtung; denn er bil-det die Grundlage für weitere öffentlich geförderteBeschäftigungsverhältnisse. Gerade solche sind drin-gend erforderlich. Trotz der positiven Wirkungen desaktuellen wirtschaftlichen Aufschwungs auf die Ent-wicklung am Arbeitsmarkt werden wir nämlich auchin Zukunft mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeitkonfrontiert sein.

Für die Betroffenen bedarf es eines Angebots an öf-fentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen.Diese Beschäftigungsverhältnisse – davon bin ichüberzeugt – müssen wir weiterentwickeln. Deshalbist der Vorschlag, die Grenze zwischen passiven undaktiven Leistungen aufzubrechen, ein erster Schrittin die richtige Richtung. Wichtig aber sind weitereSchritte in Richtung eines sozialen Arbeitsmarktes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wei-tere sehr beachtliche Empfehlung des Finanzaus-schusses betrifft die Engagementpolitik, genauer ge-sagt die Fördermittel für die Freiwilligendienste.Der Finanzausschuss schlägt hier eine gegenseitigeDeckungsfähigkeit zweier Titel vor. Mittel, die zurFörderung des neuen Bundesfreiwilligendienstesvorgesehen sind, sollen auch zur Förderung der her-kömmlichen Freiwilligendienste einsetzbar sein, vorallem also des Freiwilligen Sozialen Jahres. Dies be-grüße ich ausdrücklich. Beide Förderungen dienendem gleichen Zweck, nämlich der Förderung desfreiwilligen Engagements und letztlich der Stärkungder Zivilgesellschaft.

Aus diesem Grund wäre aber eine noch weiter ge-hende Flexibilisierung des Mitteleinsatzes notwen-

(

(dig; denn der Bund ist mit der Einführung des Bun-desfreiwilligendienstes zu kurz gesprungen. Zwarsteht der Bundesfreiwilligendienst theoretisch auchErwachsenen offen. Er ist aber befristet und verlangthohen Zeiteinsatz: mindestens 20 Wochenstunden.20 Wochenstunden sind für Engagierte, die häufignoch Familienarbeit leisten oder eine Berufstätigkeitausüben, relativ unrealistisch. Es sind aber genaudiese Engagierten, die den Karren ziehen.

Jetzt haben wir allerdings ein Format, einenDienst, der gerade für diese Engagierten sinnvolleAkzente gesetzt hat, nämlich den Freiwilligendienst.Ausgerechnet aus diesem wichtigen Förderbereichwill der Bund sich nun zurückziehen. Meine Damenund Herren, das ist nicht zu verstehen. Sinnvollerund verantwortungsbewusster wäre es doch, zumin-dest frei bleibende Mittel aus dem Bundesfreiwilli-gendienst auch dem Freiwilligendienst aller Gene-rationen zur Verfügung zu stellen.

Das ist auch mit Blick auf die Jugendfreiwilligen-dienste nur vernünftig; denn wir wollen gemeinsam,dass sich das Engagement junger Menschen in späte-ren Jahren fortsetzt. Daher ist es wichtig, dafür zusorgen, dass sie auch in anderen Altersphasen ent-sprechende Rahmenbedingungen vorfinden. Kleinli-che haushaltsrechtliche Restriktionen bringen unshier nicht weiter.

Ich konnte hoffentlich deutlich machen, welche Be-deutung diesen beiden recht unscheinbar daherkom-menden Empfehlungen des Finanzausschusses zu-kommt. Hier haben die Finanzpolitiker all jeneLügen gestraft, die behaupten, sie verstünden zwaretwas von Zahlen, aber weniger von den Problemender Menschen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wennSie deren Forderungen unterstützten. – HerzlichenDank.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Frau Ministerin Altpeter!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekre-tär beim Bundesminister der Finanzen Koschyk.

Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister der Finanzen: Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Anlässlich derBeratung des Haushaltes 2012 im Bundesrat möchteich grundsätzlich den Blick auf die Gesamtsituationdes Bundeshaushalts und auf die Finanzplanung fürdie Jahre 2012 bis 2015 richten.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns in diesemZusammenhang noch einmal deutlich vor Augen füh-ren, welche drastischen Folgewirkungen die Finanz-markt- und die ihr folgende Wirtschaftskrise, die sichjetzt in einer Staatsschuldenkrise von Mitgliedstaa-ten der Euro-Zone fortsetzt, im Bundeshaushalt hin-terlassen haben.

Wir hatten für 2010 im Bundestag eine Neuver-schuldung von 86 Milliarden Euro verabschiedet.Dieses Defizit konnten wir im Laufe des Jahres 2010auf 44 Milliarden Euro reduzieren.

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 393

Katrin Altpeter (Baden-Württemberg)

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Für das Jahr 2011 hatten wir eine Neuverschul-

dung von 48 Milliarden Euro angestrebt. Im Haus-haltsvollzug konnten wir sie auf 30 Milliarden Eurobegrenzen.

Dieser Trend setzt sich fort. Wir müssen für dasJahr 2012 noch eine Neuverschuldung von 27 Milli-arden Euro einplanen. Trotzdem sind wir zuversicht-lich, dass es gelingt, die jährliche Neuverschuldungbis zum Jahr 2015 auf das Maß der Schuldenregel,die wir vereinbart haben, zurückzuführen.

Dass der Bund strikte Ausgabendisziplin übt, lässtsich an wenigen Zahlen belegen: Die Ausgaben desBundes steigen 2012 gegenüber dem Jahr 2011 nurum 0,07 %. Diese 0,07 % setzen sich über den gesam-ten Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2015 fort.Das ist ein einmalig niedriger Wert.

Mit unserem Zukunftspaket werden wir die Einhal-tung der Schuldenregel sicherstellen und den Fi-nanzplanungsrahmen bis zum Jahr 2015 konsequentfortentwickeln.

Es ist wichtig, dass wir trotz dieser guten Fort-schritte bei der Haushaltskonsolidierung nicht in un-seren Konsolidierungsanstrengungen nachlassen.Wir halten es für möglich, dass wir bereits im Jahr2015 die Vorgaben, unser strukturelles Defizit aufmaximal 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes zu be-schränken, erreichen.

Im Haushalt 2012 müssen wir jedoch auch Maß-nahmen berücksichtigen, die mit dem Ausstieg ausder Kernenergie verbunden sind. Der Bund mussMindereinnahmen aus der Kernbrennelemente-steuer und den Wegfall der Zahlungen der Kern-kraftwerksbetreiber aus dem Förderfondsvertragkompensieren.

Wir werden im Hinblick auf die Bundeswehr-reform ab dem Haushalt 2012 eine verlässliche haus-halterische Grundlage in den Haushalt einstellen.

Wir müssen ab dem Jahr 2013 mit Maßnahmen imHinblick auf den dauerhaften europäischen Krisen-präventionsmechanismus – ESM – Vorsorge treffen.Dort soll zum Abschmelzen unseres Garantierahmensein Kapitalstock von 22 Milliarden Euro mit deut-scher Beteiligung gebildet werden, für den wir infünf Jahrestranchen ab dem Jahr 2013 4,3 MilliardenEuro leisten müssen.

Trotz der Konsolidierungsanstrengungen hat derFinanzplanungsrahmen bis zum Jahr 2015 einen ein-deutigen Schwerpunkt im Bereich Bildung und For-schung. Wir werden, wie im Koalitionsvertrag ver-einbart, in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt12 Milliarden Euro zusätzlich für die Bildung zurVerfügung stellen. Das so erreichte Niveau werdenwir 2014 und 2015 festschreiben. Dies bildet sich imHaushalt des Bundesministeriums für Bildung undForschung ab, der im Vergleich zum Vorjahr um gut10 % steigt. Das heißt: Bildung und Forschung habenbei dieser Bundesregierung absolute Priorität.

Wir erinnern uns: Die Bundeskanzlerin und die Mi-nisterpräsidentin und -präsidenten der Länder haben

(

(im Dezember 2009 vereinbart, die Ausgaben für Bil-dung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 % desBruttoinlandsproduktes zu steigern. Der Bund hathierbei seine Verpflichtungen voll erfüllt und wird sieauch weiter erfüllen.

Lassen Sie mich zum Abschluss einen Punkt auf-greifen: Die Länder fordern den Bund auf, Lastenver-schiebungen zwischen den staatlichen Ebenen zuvermeiden oder diese vollständig aus den Steuerein-nahmen auszugleichen. Wenn wir uns die Defizit-zahlen für das erste Halbjahr 2011 anschauen, sehenwir deutlich, dass die Ausgangsbedingungen für dieLänder und Gemeinden sehr viel besser sind als fürden Bund.

Das Defizit des Bundes belief sich im ersten Halb-jahr 2011 laut Statistischem Bundesamt auf 14,7 Mil-liarden Euro. Hochgerechnet entspricht das der er-warteten Neuverschuldung von 30 Milliarden Euro.Das Defizit aller Länder betrug im gleichen Zeitraum2 Milliarden Euro, das der Kommunen insgesamt0,6 Milliarden Euro. Da die gesetzlichen Sozialversi-cherungen im ersten Halbjahr einen Überschuss von10 Milliarden Euro ausweisen, errechnet sich für daserste Halbjahr ein gesamtstaatliches Defizit von7,2 Milliarden Euro.

Bei diesen Zahlen ist die Übernahme der Kostenfür die Grundsicherung im Alter noch nicht berück-sichtigt. Wir haben ja vereinbart, dass der Bund dieKommunen stufenweise und ab 2014 in voller Höhedurch die Übernahme der Kosten der Grundsiche-rung im Alter entlastet. Wir haben also auch hier un-ser Wort gehalten, indem wir eine von den Kommu-nen kaum mehr zu tragende Last übernehmen unddamit die Kommunalfinanzen nachhaltig entlasten.

Umso mehr muss der Bund jetzt darauf bestehen,dass die notwendige Konsolidierung des öffentlichenGesamthaushaltes nicht immer stärker einseitig zuLasten des Bundeshaushaltes geht. Natürlich gibt esgroße Unterschiede in der Haushaltslage zwischenverschiedenen Kommunen und verschiedenen Län-dern. Sie auszugleichen ist übrigens nach der födera-len Struktur unseres Grundgesetzes Aufgabe derBundesländer. Aber wenn man die staatlichen Ebe-nen insgesamt vergleicht, ist nicht zu bestreiten, dassder Bund eine wesentlich größere Konsolidierungs-aufgabe wahrzunehmen hat, nicht zuletzt deshalb,weil er sich im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrisestellvertretend für alle staatlichen Ebenen in einemviel stärkeren Ausmaß verschuldet hat als diese.

Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europaheißt auch, dass die Bundesrepublik Deutschland mitgutem Beispiel vorangeht und zeigt, dass wachstums-orientierte Finanz- und Haushaltspolitik mit Konsoli-dierungserfolgen vereinbar ist. Der Bundeshaushalt2012 ist dafür ein eindrucksvoller Beleg. Wir bittenSie um Unterstützung des Bundeshaushalts.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Herr Staatssekretär, ich bedanke mich.

394 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Erklä-

rungen zu Protokoll*) gibt Staatsminister Morlok(Sachsen) ab.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor. Ich rufe zur Einzelabstimmung auf:

Ziffern 1 und 4 gemeinsam! Wer dafür ist, den bitteich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 2! – Das ist eine Minderheit.

Ziffer 3! – Das ist wieder die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Bundeshaushalts-entwurf und zu dem Finanzplan entsprechend Stel-lung genommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiag-nostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz –PräimpG) (Drucksache 480/11)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Ver-mittlungsausschusses liegen nicht vor.

Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Ver-mittlungsausschuss n i c h t anruft.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicherRichtlinien der Europäischen Union und zurAnpassung nationaler Rechtsvorschriften anden EU-Visakodex (Drucksache 481/11)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor.

Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Das ist dieMehrheit.

Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Nun kommen wir zu der unter Ziffer 2 empfohle-nen Entschließung. Wer stimmt dieser zu? – Das isteine Minderheit.

Die Entschließung ist n i c h t gefasst.

Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2der Geschäftsordnung rufe ich die in dem UmdruckNr. 7/2011**) zusammengefassten Beratungsge-genstände auf. Es sind dies die Tagesordnungs-punkte:

5, 6, 9, 11 bis 22, 28, 29, 35, 37, 38, 41, 48, 50 bis52, 54 bis 57, 60, 61, 64 bis 66, 68 bis 70, 73 bis82, 84 bis 91, 93 b), 94 und 95.

Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

*) Anlagen 3 bis 5**) Anlage 6

(

(Der Vorlage zu Tagesordnungspunkt 28 sind Ba-

den-Württemberg und Brandenburg beigetreten.Der Vorlage zu Tagesordnungspunkt 29 sind Bran-denburg und Schleswig-Holstein beigetreten.

Eine Erklärung zu Protokoll*) zu Tagesordnungs-punkt 28 hat Frau Staatsministerin Müller (Bayern)abgegeben.

Wir kommen zu Punkt 7:

Gesetz zur Umsetzung der EuropäischenDienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutzder Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunter-richtsschutzgesetz) (Drucksache 484/11)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegt die Empfehlung des Aus-schusses für Kulturfragen vor, zu dem Gesetz denVermittlungsausschuss anzurufen. Wer dieser Emp-fehlung folgen möchte, den bitte ich um das Hand-zeichen. – Das ist eine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsaus-schuss n i c h t angerufen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilpro-zessordnung (Drucksache 485/11)

Wortmeldungen liegen vor. Zunächst hat Frau Se-natorin von der Aue (Berlin) das Wort.

Gisela von der Aue (Berlin): Herr Präsident! Meinesehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzgeberhat mit dem Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli2001 angeordnet, dass eine Berufung im Regelfallohne mündliche Verhandlung, aber nach Gewäh-rung rechtlichen Gehörs unanfechtbar durch einstim-migen Beschluss unverzüglich zurückzuweisen ist,wenn sie keine Aussicht auf Erfolg hat. WesentlichesZiel der Neuerung war es, Zivilverfahren erheblichzu beschleunigen. Dieses Ziel haben wir erreicht.

Rechtskraft und Vollstreckbarkeit erstinstanzlichergerichtlicher Entscheidungen, gegen die mit Aus-sicht auf Erfolg nichts einzuwenden ist, könnendurch eine aussichtslose Berufung nicht länger alsunbedingt nötig hinausgezögert werden. Auch dergewünschte Nebeneffekt der Reform, die Berufungs-gerichte von überflüssigen mündlichen Verhandlun-gen und der Abfassung umfangreicher Urteile sowieden Bundesgerichtshof von aussichtslosen Revisio-nen und Nichtzulassungsbeschwerden zu entlasten,ist eingetreten.

Durch das vorliegende Gesetz würden diese Fort-schritte des Zivilprozessreformgesetzes zunichte ge-macht. Hierfür ist kein tragfähiger Grund ersichtlich.Warum soll über aussichtslose Berufungen wiedermündlich verhandelt werden können, und warumsoll einer Berufung ohne Aussicht auf Erfolg ein wei-teres, ebenso aussichtsloses und zudem kostenträch-

*) Anlage 7

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 395

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen

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tiges Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichts-hof folgen können?

Die angeblich bundesweit uneinheitliche Anwen-dung des § 522 Absatz 2 ZPO rechtfertigt dies in kei-ner Weise; denn eine aussichtslose Berufung ist beiVorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzun-gen zwingend ohne mündliche Verhandlung zurück-zuweisen. Wird dennoch mündlich verhandelt, ist daszwar rechtsfehlerhaft, hat aber lediglich die Folge,dass in diesen Fällen der gewünschte Gesetzeszwecknicht erreicht wird.

Das lässt sich jedoch nicht dadurch beheben, dassman das für richtig erkannte Regelungsziel insge-samt aufgibt. Um es klar zu sagen: Der mit dem Ge-setz beabsichtigte Rückschritt würde niemandemnützen, sondern allen schaden.

Unnötig beschwert würde nicht nur die erstinstanz-lich obsiegende Partei, die trotz einer durchweg über-zeugenden, aussichtsreich nicht angreifbaren Ent-scheidung nicht zügig zu ihrem Recht käme. Vielmehrwürden auch bei der unterlegenen Partei – sofern sieredlich ist und das Verfahren nicht nur in die Längeziehen will – unbegründete Hoffnungen geweckt. Da-mit würde sich die Enttäuschung des Unterlegenenvertiefen. Seine sonst vielleicht bestehende Bereit-schaft, klare Entscheidungen zu akzeptieren, dienicht nur das erstinstanzlich tätige Gericht, sondernauch alle Mitglieder des Berufungsgerichts für über-zeugend halten, würde unterminiert. Hinzu käme,dass die durch § 522 Absatz 2 ZPO erzielten Effizienz-gewinne bei den Berufungsgerichten, aber auch beimBundesgerichtshof verloren gingen. Das kann nichtrichtig sein. Das ist, wie ich meine, rechtspolitisch un-sinnig.

Eines will ich nicht unerwähnt lassen: Das Gesetzentspricht auch nicht dem wohlverstandenen Eigen-interesse der Rechtsanwaltschaft. Gebühren hin, Ge-bühren her – keiner Rechtsanwältin und keinemRechtsanwalt kann daran gelegen sein, Mandantenbei immer weiteren kostenträchtigen und erkennbaraussichtslosen Rechtsbehelfen vertreten zu müssen.

Meine Damen und Herren, abschließend bitte ichSie, einen weiteren Umstand zu bedenken, dem inden bisherigen Erörterungen viel zu wenig Aufmerk-samkeit geschenkt worden ist: Der vorliegende Ge-setzesbeschluss, der zu einer erheblichen Verzöge-rung vieler Berufungsverfahren führen würde, stehtin direktem Widerspruch zu den Zielen des im Bun-destag derzeit behandelten Gesetzes über denRechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren.Auch das vermag nicht zu überzeugen. Der Gesetz-geber kann nicht einerseits schnellere Verfahren an-mahnen sowie Sanktionen für zu lange Verfahreneinführen, andererseits die Verfahren selbst unnötigverzögern, indem er bewährte Regelungen, die fürein zügiges Verfahren notwendig sind, verwässert. Esreicht nicht, Rechtsschutz zu gewähren; er muss auchin angemessener Frist gewährt werden. Mit Blick aufdie Erreichung dieses wichtigen rechtspolitischenZiels ist das Gesetz kontraproduktiv. Berlin hält esdaher insgesamt für verfehlt und wird die Anrufungdes Vermittlungsausschusses mittragen.

(

(Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Frau Senatorin!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer Staatssekre-tär Dr. Stadler (Bundesministerium der Justiz).

Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bundes-ministerin der Justiz: Herr Präsident! Meine sehr ge-ehrten Damen und Herren! Am 7. Juli dieses Jahreshat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderungdes § 522 der Zivilprozessordnung beschlossen. Kern-stück des Gesetzes ist es, gegen die bislang unan-fechtbaren Zurückweisungsbeschlüsse nach § 522Absatz 2 ZPO ab einer Beschwer über 20 000 Euro dieNichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshofeinzuführen.

Diese Korrektur ist notwendig geworden, weil diemit der ZPO-Reform im Jahre 2002 geschaffene Vor-schrift zu einer sehr uneinheitlichen Praxis geführthat. Ich habe im ersten Durchgang der Beratungen indiesem Hohen Haus die entsprechenden Zahlen vor-getragen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dassder Gesetzgeber auf diese uneinheitliche Praxis rea-gieren muss.

Künftig werden Zurückweisungsbeschlüsse denBerufungsurteilen gleichgestellt. Aussichtslose Be-rufungen sollen weiterhin rasch und kostengünstigerledigt werden können. Deshalb hat die Bundesre-gierung nicht etwa die gänzliche Abschaffung des§ 522 Absatz 2 ZPO, sondern eine vermittelnde Lö-sung vorgeschlagen.

Die Berufungsgerichte dürften durch den Begrün-dungsmehraufwand für die anfechtbaren Zurückwei-sungsbeschlüsse kaum zusätzlich belastet werden;denn die eigentliche Begründungsarbeit steckt indem Hinweisbeschluss, der jedem Zurückweisungs-beschluss vorangeht. Das ist geltende Rechtslage. In-sofern ändert sich der Arbeitsaufwand nur wenig.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Nichtzulassungs-beschwerde die Zahl der Berufungen wieder in dieHöhe treibt. In dem Streitwertsegment, um das esgeht – ab 20 000 Euro Beschwer –, ist die Berufungs-quote seit jeher hoch, weil es um erhebliche Beträgegeht. Sie ist von der Einführung des unanfechtbarenZurückweisungsbeschlusses kaum beeinflusst wor-den. Insofern rechnen wir, wie gesagt, nicht mit einerZunahme der Zahl der Berufungen von den Erstge-richten zu den Berufungsgerichten. Wohl aber – dasbetrifft jedoch den Bund – ist eine Mehrbelastung fürden Bundesgerichtshof zu erwarten.

Gleichwohl ist die Reform noch aus einem anderenGrund notwendig. Derzeit ist das Prinzip der münd-lichen Verhandlung zu stark eingeschränkt. Von vie-len Bürgerinnen und Bürgern – auch aus der Anwalt-schaft – ist uns überzeugend der Wunsch vorgetragenworden, rechtliches Gehör im Wortsinne zu erhalten,d. h. seine Angelegenheit dem Berufungsgericht per-sönlich vortragen zu können. Das ist Ausdruck desGrundsatzes der Mündlichkeit von Verhandlungenim Zivilverfahren, der im Prinzip weiterhin gültig ist.

396 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Gisela von der Aue (Berlin)

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In Zukunft soll daher auch über aussichtslose Beru-

fungen ohne Grundsatzbedeutung dann mündlichverhandelt werden, wenn besondere Gründe vorlie-gen. Das ist unserer Meinung nach eine sachgerechteLösung. Uneinigkeit herrscht freilich über die techni-sche Umsetzung dieses Ziels und hinsichtlich derWortwahl. Ich bitte Sie, den Weg, den der DeutscheBundestag wohlüberlegt gewählt hat – die in den Be-ratungen im Rechtsausschuss gefundene Formulie-rung liegt Ihnen vor –, zu unterstützen.

Es gibt einen dritten möglichen Anrufungsgrundfür den Bundesrat. Der Bundestag hat die Wert-grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Höhevon 20 000 Euro zunächst einmal nicht direkt in dieZPO aufgenommen, sondern im Übergangsrecht be-lassen. Grund dafür ist, dass die Höhe der Wert-grenze überprüft werden soll, wenn sich das neueRechtsmittel zum Bundesgerichtshof eingespielt hat.Wir halten ein solch abgestuftes Vorgehen zumSchutz des Bundesgerichtshofs vor Überlastung fürgeboten.

Die Bundesregierung ist insgesamt der Auffassung,dass das vom Bundestag gegenüber dem Regie-rungsentwurf noch veränderte Gesetz einen gutenKompromiss darstellt. Wir bitten Sie daher um IhreUnterstützung.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen: Ichbedanke mich, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor. Der Rechtsausschuss empfiehlt dieAnrufung des Vermittlungsausschusses aus mehre-ren Gründen. Daher frage ich zunächst, ob allgemeinein Vermittlungsverfahren gewünscht wird. Wer da-für ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das isteine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsaus-schuss n i c h t angerufen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:

Gesetz zur Demonstration und Anwendung vonTechnologien zur Abscheidung, zum Transportund zur dauerhaften Speicherung von Kohlen-dioxid (Drucksache 487/11)

Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Ersterhat Herr Minister Bode (Niedersachsen) das Wort.

Jörg Bode (Niedersachsen): Herr Präsident! Meinesehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich denWeg, den das Gesetz bis zum heutigen Tag genom-men hat, Revue passieren lasse, stelle ich fest: Er warlang, steinig und von intensiven Diskussionen, in de-nen unterschiedliche Überzeugungen zum Ausdruckkamen, begleitet. Nicht nur im politischen Raum,sondern in der Gesellschaft insgesamt gab es inten-sive Auseinandersetzungen darüber, ob man dasGesetz beschließen und damit den Einstieg in dieCCS-Technologie in Deutschland wagen solle.

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(Das Gesetz enthält einen aus der Sicht der Bundes-

länder wesentlichen Punkt, der von der Bundesregie-rung und vom Deutschen Bundestag aufgenommenworden ist: Die Länder haben die Befugnis, unter Be-achtung gesetzlich definierter Rahmenbedingungeneigenständig über die zulässigen Speichergebieteund damit letztlich über den Einsatz der CCS-Tech-nologie zu entscheiden.

Zu Beginn der heutigen Sitzung haben Bürgerini-tiativen und Verbände vor unserem Haus demon-striert. Das zeigt: Es gibt in unserer Gesellschaft kei-nen Konsens über den Einsatz der CCS-Technologie.Dafür sind Gründe ausschlaggebend, die wir in derDebatte nicht verschweigen dürfen.

Erstens. Warum gibt es eine Diskussion über denEinstieg in die CCS-Technologie? Es soll ein Beitragzum Klimaschutz geleistet werden. Wir sollten nocheinmal intensiv darüber nachdenken, ob die CCS-Technologie in der Lage ist, einen nachhaltigen Bei-trag dazu zu erbringen. Welchen Sinn hat es, wennwir für fünf Kohlekraftwerke, die mit CCS-Technolo-gie ausgestattet sind, ein sechstes bauen müssen, nurum den durch die Technologie ausgelösten Wir-kungsgradverlust auszugleichen?

Zweitens. Ist es tatsächlich sinnvoll, Kohlendioxiddauerhaft in die Erde zu verbringen?

Drittens. Wenn wir vorausschauen – wie lange rei-chen unsere Speicherkapazitäten aus, um Kohle-kraftwerke nachhaltig zu sichern? Ich bin der festenÜberzeugung, dass die Speicherkapazitäten tatsäch-lich wesentlich geringer sind, als alle Befürworter derTechnologie glauben.

Welche anderen wichtigen Nutzungsmöglichkeitenschließen wir aus, wenn wir CCS zulassen? WennCCS angewendet wird, kann man in diesem Bereichkeinerlei Tiefengeothermie, also die Erdwärme, einewirkliche Zukunftsoption, anwenden. Wenn CCS zu-gelassen wird, kann in diesem Bereich keine Erdgas-und Erdölförderung mehr stattfinden, die einen we-sentlichen Anteil an der autonomen VersorgungDeutschlands hat. Wenn CCS zugelassen wird, kön-nen in diesem Bereich übrigens auch keine Spei-cherkavernen für Erdgas mehr vorgesehen werden,die benötigt werden, um Lieferschwankungen oderaber auch Risiken im Zusammenhang mit Erdgaslie-ferungen von dritten Nationen abzufedern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sindzunächst einmal wirtschaftliche Fragen, die denGrund des Gesetzes, die Technologie selbst, in Fragestellen. Aber die Bürgerinnen und Bürger und dieFachleute haben auch andere Fragen, die offen sind,nämlich: Wie ist es um die Sicherheit, und zwar dieLangzeitsicherheit, dieser Technologie bestellt? Kön-nen wir Restrisiken für Mensch und Umwelt an allenpotenziellen Speicherorten langfristig ausschließen?

Nun könnte man es sich einfach machen und aufdie Diskussion verweisen, die wir mit dem Bund überdie Frage geführt haben, wer die sogenanntenUnendlichkeitsrisiken trägt. Der Bund hat sich mas-siv geweigert, diese selbst zu übernehmen, und hatsie den Ländern zugeordnet. Wenn das so sicher

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 397

Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler

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wäre, gäbe es für diese Haltung keinen Grund. Esscheint aber einen zu geben.

Die Fragestellung ist aus unserer Sicht auch vonder technischen und der technologischen Seite hernoch nicht geklärt. Denn die Daten und die wesentli-chen Informationen über die geologischen Beson-derheiten sind in den Ländern, nicht zentral beimBund vorhanden. Auch deshalb ist es sinnvoll, eineLänderklausel zu schaffen.

Ich möchte nur auf die Besonderheiten des LandesNiedersachsen eingehen. Wir haben sehr vielfältigeNutzungen unserer Bodenschätze. Dies gilt übrigensnicht nur für Niedersachsen, sondern für ganzDeutschland. Das heißt, bei der Frage, ob es über-haupt möglich ist, CCS in Niedersachsen anzuwen-den, müssen nicht nur Informationen über die geolo-gischen Schichten vorhanden sein und berücksichtigtwerden, sondern es muss auch bedacht werden, wobereits Speichertechnologien für Erdgas eingesetztwerden. Berücksichtigt werden muss ferner, wo es inder Vergangenheit Erschließungs- oder Förderboh-rungen für Erdgas oder Erdöl gegeben hat und wel-che Auswirkungen dies tatsächlich haben könnte.Nicht außer Acht gelassen werden darf auch die Prio-risierung von anderen Nutzungen.

Legt man all das auf einer Karte von Niedersachsenübereinander, kommt man zu einer sehr einfachenAussage: Wir haben schlicht und ergreifend keinenPlatz bzw. dort, wo Platz vorhanden wäre, sind Risi-ken aus unserer Sicht heute nicht abwägbar, nichtausgeschlossen.

Das mag in anderen Ländern, für die ich keine Da-tengrundlagen habe, anders aussehen. Deshalb ist esrichtig, dass die Länder die Letztentscheidung habensollen.

Auf Grund der Aussagen, die die Ländervertreterim Vorfeld in den Ausschüssen und in der Öffentlich-keit gemacht haben, ist die Situation relativ kompli-ziert. Man kann auch sagen: Es ist eindeutig, dass wiruns nicht einig sind. Einige Vertreter der Länder sindder Meinung, man solle CCS am besten sofort undüberall einsetzen bzw. den Einsatz ermöglichen. An-dere sind der Meinung, man solle es möglichst über-all ausschließen.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben ge-meinsam mit dem Bund verhandelt und für einenMittelweg geworben. Er besteht darin, durch eineLänderklausel den Ausschluss dort zu ermöglichen,wo die Risiken nicht einschätzbar sind, wo andereNutzungen aus Ländersicht Priorität haben, und For-schung in Ländern zuzulassen, die sagen, wir wollenes und wir können die Risiken entsprechend abschät-zen. Es sieht so aus, dass der Kompromissweg– ebenso wie die anderen beiden Positionen – heutein unserer Runde keine Mehrheit findet, das Gesetz-gebungsverfahren im Bundesrat also nicht abge-schlossen wird.

Ich möchte an dieser Stelle auf diejenigen einge-hen, die mir heute draußen Unterschriften übergebenund dafür geworben haben, das Gesetz scheitern zulassen.

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(Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe

große Sorge, dass der kurzfristige Erfolg, dass esheute zu keinem Gesetz mit einer wirksamen Län-derklausel kommt, eine große Gefahr für diejenigendarstellen könnte, die CCS selber ausschließen wol-len. Das könnte ein Pyrrhus-Sieg werden; denn esgibt eine EU-Richtlinie, und Deutschland ist in derPflicht, Strafzahlungen an die Europäische Union zuverhindern. Natürlich wird der Bund tätig werdenmüssen. Ich kann nur an den Bund appellieren, diesweiterhin auf dem Mittelweg zu tun, nämlich miteiner Länderklausel, die den Besonderheiten derLänder Rechnung trägt. Ich kann nicht sagen, ob einVermittlungsverfahren, falls es angestrengt wird,erfolgreich wäre. Aber wenn wir in die eine oder indie andere Richtung von diesem Mittelweg abwei-chen, werden wir jedenfalls keinen gesellschaftli-chen Konsens erreichen. Da kann ich die Vertreterder Länder, die momentan nicht im Fokus des Bür-gerprotestes stehen, nur ermuntern: Kommen Siedoch einmal an die Nordseeküste, kommen Sie docheinmal an die Ostseeküste, in Schleswig-Holsteinbeispielsweise, und sprechen Sie mit den Menschen!Sprechen Sie mit denjenigen, die sich mit der Tech-nologie, was Speichertechnik, Fördertechnik angeht,beschäftigt haben, und machen Sie sich selber einBild!

Es gibt unterschiedliche Interpretationen der Län-derklausel. Das liegt daran, dass diejenigen, diegutachterlich tätig waren, sicherlich nicht alle Infor-mationen über das Datenmaterial, divergierende An-forderungen an geologische, technische Barrierenkannten und andere öffentliche Interessen nicht ein-schätzen konnten. Die Länderklausel ist aus unsererSicht das effektivste, ja das einzige Instrument, umgesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Das würdeallerdings dazu führen, dass es in NiedersachsenCCS nicht geben würde.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Danke schön, Herr Minister Bode!

Das Wort hat Minister Christoffers (Brandenburg).

Ralf Christoffers (Brandenburg): Herr Präsident,meine Damen und Herren! Herr Kollege Bode, Siehaben die unterschiedlichen Ansichten soeben erläu-tert. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dasswir die CCS-Technologie einschließlich der stoff-lichen Verwertung, der CCU, verstehen, sie alsonicht auf Energieumwandlungsprozesse beschrän-ken, sondern ausdrücklich auch den CO2-Ausstoß imBereich der Industrie einbeziehen. Sie wissen, dassmehr als 400 Millionen Tonnen CO2 aus Industriepro-zessen emittiert werden. Wenn der Klimaschutz tat-sächlich an erster Stelle steht und die Aussagen derinternationalen Klimaschutzkonferenzen zutreffendsind, dass wir nur noch einen begrenzten Zeitraumzur Verfügung haben, um das 2-Grad-Ziel zu errei-chen, dann sind natürlich auch die Abscheidung vonCO2 aus Industrieprozessen und dessen Verwertungoder möglicherweise Speicherung ein entscheiden-

398 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Jörg Bode (Niedersachsen)

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des Thema. Es geht eben nicht nur um Energieum-wandlungsprozesse.

Meine Damen und Herren, eine langfristige Strate-gie für das CO2-Management besteht nach Auffas-sung des Landes Brandenburg in einer Dreistufig-keit: Vermeidung, Verwertung und möglicherweiseSpeicherung, wenn Vermeidung und Verwertungnicht sehr schnell zu einer deutlichen Reduzierungdes CO2-Ausstoßes führen.

Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wie es vom Bun-destag beschlossen worden ist, bedeutet das aus ver-schiedensten Gründen schlechthin den Ausstieg ausder Erprobung der CCS-Technologien in Deutsch-land. Insofern wurde den Forderungen der Bürgerbe-wegung entsprochen. Die Interessenlagen, die Hin-tergründe für die einzelnen Landesentscheidungensind jedoch völlig entgegengesetzt.

Aus meiner Sicht wäre eine solche Entscheidungheute zugleich ein Rückschlag für die internationalenKlimaschutzanstrengungen. Die CCS-Technologiensind eine im globalen Kontext wichtige Klimaschutz-option, deren Praxistauglichkeit erprobt werdensollte, bevor man Entscheidungen für oder gegen ih-ren Einsatz trifft. Die CCS-Technologien sind Be-standteil der Energie- und Klimaschutzpolitik derEuropäischen Union und spielen in allen internatio-nalen Klimaschutzverhandlungen und -abkommenfür die Schwellen- und Entwicklungsländer einewichtige Rolle. Von allen internationalen Gremienwird anerkannt: Die fossilen Rohstoffe, auch dieKohle, werden mindestens bis zum Ende dieses Jahr-hunderts weltweit wichtige Energieträger bleiben.Ihre Nutzung wird in einigen Ländern sogar noch zu-nehmen.

Es ist auch Konsens, dass es aus Klimaschutzzwän-gen erforderlich ist, die CO2-Reduktion sehr drastischzu erhöhen. Das kann nur erreicht werden, wennweltweit alle zur Verfügung stehenden Optionen ver-folgt werden: Energieeinsparung, Erhöhung derEnergieeffizienz, Begrenzung der Umwandlungs-verluste, Ausbau der erneuerbaren Energien undeben auch CCS-Technologien. Anerkannt ist, dassCCS nicht nur eine Option für den Einsatz in derEnergieerzeugung aus fossilen Brennstoffen, sondernauch im industriellen Bereich darstellt.

Deutschland gehört bisher zu den Technologie-führern im Bereich CCS. Man kann aber eine Tech-nologie nicht vermitteln, wenn ihre Tauglichkeitnicht mit Projekten im eigenen Land unter Beweisgestellt wird.

Bei der Erprobung der CCS-Technologien geht esauch nicht um Gefälligkeiten zu Gunsten irgendwel-cher Unternehmen. Der Schutz der Menschen undihrer Umwelt ist und bleibt Maßstab verantwor-tungsvollen politischen Handelns, gerade für dieBrandenburgische Landesregierung, die diesenGrundsatz in ihrer Koalitionsvereinbarung verankerthat. Das aber erfordert es, eine technologieoffeneForschung zu garantieren. Sie wird gebraucht, damitalle verantwortbaren Optionen ausgelotet werden

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(können, bevor Politik entscheidet, wohin die Reisegeht.

Einer der renommiertesten Wissenschaftler inDeutschland, Professor H ü t t l , hat unlängst daranerinnert, dass Politik im Sinne des Vorsorgeprinzipshandeln müsse. Es sei kein nachhaltiger Ansatz,Technologieentwicklung einzustellen, nur weil sieProbleme bereite. Professor S c h e l l n h u b e rmahnt, wenn CCS nicht komme, müsse man die An-strengungen für den Klimaschutz in anderen Berei-chen massiv forcieren.

Herr Kollege Bode sprach es an: Auch in Branden-burg gibt es viele Bürgerinitiativen, die aus vielenGründen eine sehr unterschiedliche Position zu allenAspekten der Energiewende in Deutschland einneh-men. Das ist bei Ihnen sicherlich nicht anders. Wiralle wissen, dass es heute weniger darauf ankommt,was technologisch möglich ist, sondern vor allem aufdie gesellschaftliche Akzeptanz, was den Einsatz vonTechnologien bundesweit und auch in den Bundes-ländern angeht.

Meine Damen und Herren, Brandenburg ist nachwie vor der Überzeugung, dass mit dem Gesetz dieMöglichkeit der Erprobung und Demonstration derCCS-Technologien in ganz Deutschland geschaffenwerden muss. Es geht an den wirtschaftlichen, sozia-len und politischen Realitäten vorbei, wenn ein Bun-desland sagt, es sei nicht sicher, und dann von ande-ren Bundesländern erwartet, dass sie eine andereEntscheidung treffen. Klimaschutz ist eine nationaleAufgabe. Im Gegensatz zur Festlegung bei Raumord-nungsplanungen haben alle Bundesländer dasProblem, den CO2-Ausstoß auf ihrem Territorium zusenken. Deswegen brauchen wir eine bundesweiteinheitliche Regelung, die es uns ermöglicht, dieseAufgabe gemeinsam anzugehen.

Klimaschutz im Kontext mit einer sicheren, preis-werten und umweltverträglichen Energieversorgungist eine bundesweite Aufgabe und kann nur durchgesamtstaatliches Handeln umgesetzt werden. Mitder sogenannten Länderklausel wird das verhindertund ein schädlicher föderaler Ausstiegswettbewerbbei der Kohlendioxidspeicherung forciert. Deshalbbitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Antrag derLänder Brandenburg, Hamburg und Sachsen aufStreichung von Artikel 1 § 2 Absatz 5 zur landes-rechtlichen Gebietsbestimmung.

Verschiedene Bundesländer – Kollege Bode hat essoeben wiederholt – haben bereits öffentlich verkün-det, von der Möglichkeit des Ausstiegs aus der Erpro-bung und Demonstration der CO2-Speicherung aufihrem Landesterritorium Gebrauch zu machen. Aberauch in diesen Ländern werden Kraftwerke auf derBasis fossiler Energieträger oder von Biomasse be-trieben. Auch dort existieren energieintensive Unter-nehmen, die erheblich zum Gesamt-CO2-Ausstoßbeitragen. Länderausstiegsgesetze mögen heutepopulär sein, nachhaltig sind sie nicht.

Es ist auch nicht nachhaltig, wenn eine Industrie-nation von der Größe und Bedeutung Deutschlandsihre Energie- und Klimaschutzpolitik damit begrün-

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 399

Ralf Christoffers (Brandenburg)

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det, einen Teil des Energiebedarfs im Rahmen derEnergiewende zu importieren. Zum Selbstverständ-nis brandenburgischer Energie- und Wirtschafts-politik gehört es, Energie nicht nur für den Bedarf imLand Brandenburg zu erzeugen, sondern zur Be-darfsdeckung in ganz Deutschland beizutragen.Brandenburg erwartet jedoch, dass die Lasten nichteinseitig von den betroffenen Regionen getragenwerden.

Brandenburg verfügt mit dem Pilotstandort Ketzinüber das erste CO2-Speicherprojekt auf dem europäi-schen Festland und das bisher einzige aktive CO2-Speicherprojekt in Deutschland. Die Injektion vonCO2 wird seit 2008 von einem der international um-fangreichsten wissenschaftlichen Forschungs- undEntwicklungsprogramme begleitet. Die bisherigenErgebnisse – Phase 1 ist abgeschlossen – machendeutlich, dass es möglich ist, CO2 ohne Risiko für dieBevölkerung und die Natur zu speichern. Eine Dis-kussion über Forschungsergebnisse findet aber nichtstatt, wenn die Entscheidung des Bundesrates heuteso ausfällt, wie es absehbar ist.

Wir nehmen die Bedenken der Menschen und derRegionen sehr ernst. Wir brauchen in Deutschlanddringend eine Risikokommunikation, die es uns er-möglicht, über Grenzen und Risiken, aber auch überdie Machbarkeit von Technologien offen miteinanderzu reden. Insofern kann ich Sie nur noch einmal bit-ten, unserem Antrag auf Streichung der Länderklau-sel zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, wir sind gerne bereit,allen Bundesländern das GeoForschungsZentrum inPotsdam, das das Speicherprojekt in Ketzin betreibt,für eine offene Fachdiskussion zur Verfügung zu stel-len. Risiken können durch das Ergebnis von For-schungen und Projekten zwar nicht minimiert, aberzumindest dargestellt werden, was dann eine Risiko-abschätzung ermöglicht.

Auf der Basis des heute vorliegenden Gesetzeskann keine Entscheidung für ein Demonstrationspro-jekt getroffen und kein Genehmigungsverfahren ver-antwortet werden. Nach dem gescheiterten Gesetz-gebungsverfahren im Jahr 2009 ist nun auch imzweiten Anlauf absehbar, dass wir zu keiner bundes-weiten Regelung kommen.

Dadurch wird die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie um ein Vierteljahr überschritten. Mit ver-schiedenen rechtlichen Auslegungen der Länder-klausel haben wir uns ein Jahr lang selbst blockiert.Erst war es übereinstimmende Auffassung, dass dieErwägungsgründe der europäischen Richtlinie dieEinführung einer bundesweiten Regelung erzwin-gen. Dann gab es Gutachten, die das in Frage gestellthaben. Jetzt gibt es neue Gutachten, die wieder dieVorgutachten in Frage stellen. Auf einer so rechtsun-sicheren Basis wird es weder eine Investitionsent-scheidung noch ein Genehmigungsverfahren geben.Das ist weder der Region noch den Bundesländernzumutbar. Insofern trägt der vorliegende Gesetzesbe-schluss der Rechtssicherheit nicht Rechnung.

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(Ich möchte auch für den Entschließungsantrag der

Länder Brandenburg, Hamburg und Sachsen wer-ben. Wir halten es für zwingend erforderlich, auchdie in Artikel 1 §§ 4, 25 und 26 des Gesetzes vorgese-henen Regelungen weiter zu verändern.

Mit unseren beiden Anträgen geht es uns erstensdarum, Rechtssicherheit herzustellen, zweitens dieMöglichkeit einer Prüfung der Technologieoptionenzu erreichen und drittens die Sicherheit der Bevölke-rung weiter zu verbessern.

Meine Damen und Herren, mir ist die Kompliziert-heit der Situation bewusst. Ich halte es nicht für ak-zeptabel, dass die Bundesrepublik Deutschland ausinnenpolitischen Gründen drei Jahre lang nicht inder Lage war, eine EU-Richtlinie umzusetzen, undheute möglicherweise wiederum kein Ergebnis vor-zeigen kann. Das ist kein Ausweis von Handlungsfä-higkeit, die wir alle dringend benötigen. – VielenDank.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen: Ichbedanke mich, Herr Minister Christoffers.

Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretä-rin Reiche (Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit).

Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin beim Bun-desminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit: Herr Präsident, meine Damen und Herren!Es ist eine Frage der Rechtstreue, dass Deutschlanddie CCS-Richtlinie, eine Klimaschutzrichtlinie, jetztumsetzt. Es ist fünf Minuten nach zwölf; denn am25. Juni dieses Jahres hätte die Richtlinie europa-rechtlich umgesetzt sein müssen. Bei einer Verwei-gerung des Bundesrates laufen wir sehenden Augesin ein Vertragsverletzungsverfahren. Gerade in die-sen Tagen, in denen das Schicksal Europas an derVertragstreue seiner Mitgliedstaaten hängt, solltesich Deutschland als vertragstreu erweisen. Was wirvon anderen erwarten, sollten wir zuallererst selbsttun.

CCS ist eine Klimaschutztechnologie. Auch inDeutschland können wir CO2-Minderungsziele errei-chen, wenn wir diese Technologie anwenden. CCSwird häufig in einem Atemzug mit der Kohleverstro-mung genannt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.Ein anderer Teil der Wahrheit ist, dass es auch Gas-kraftwerke betrifft. Gerade bei unseren energiein-tensiven Unternehmen fallen Prozessemissionen an,bei denen CO2 weder chemisch noch physikalisch zuvermeiden ist. Das betrifft den Stahl- und den Eisen-bereich, Raffinerien, die Zement-, Kalk- und die che-mische Industrie. Auch hier kann CCS helfen.

Wenn wir den Klimawandel und seine Folgen ernstnehmen, sollten wir uns alle Optionen offenhalten.Wenn selbst renommierte Klimaforscher wie der Chefdes Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung,Hans-Joachim Schellnhuber, argumentieren, dass esimmer Optionen geben muss, dann darf man die Türnicht zuschlagen.

400 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Ralf Christoffers (Brandenburg)

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In Deutschland existieren bislang Forschungspro-

jekte. Die Erkenntnisse, die wir dadurch gewinnen,sind sehr wertvoll und Grundlage für weitere Ent-wicklungen; sie können aber nicht die Erprobung imgroßen Maßstab ersetzen. Eine solche Erprobung derTechnologie ist allerdings erforderlich, um die tech-nische und die wirtschaftliche Machbarkeit sowie vorallem die mit CCS zusammenhängenden ökologi-schen Fragen klären zu können. Deswegen ist eswichtig, jetzt einen Schritt weiter zu gehen.

Die Klimaforschung misst CCS hohen Stellenwertbei. Aber nicht nur die Forscher erwarten eine Lö-sung, auch die Naturschutzverbände unterstützendiese Position. Der NABU und die DUH argumentie-ren, dass sie die Technologie dem Grunde nach an-erkennen, der WWF oder auch Germanwatch fordernsehr offen die Unterstützung und Einführung vonCCS.

Die Demonstranten – auch heute vor dem Bundes-rat – zeigen, dass über diese Technologie sehr kon-trovers diskutiert wird, und zwar nicht nur in Schles-wig-Holstein oder Niedersachsen, sondern auch inBrandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Des-wegen hat der Bundestag die Bedenken der Bevölke-rung, der Länder und der Umweltverbände aufge-griffen.

Eine Bemerkung zu den Demonstranten kann ichmir dennoch nicht verkneifen: Es waren nicht nurCCS-Gegner vor der Tür; auch die IG-BCE-Jugendhat demonstriert, allerdings für Klimaschutz und Ar-beitsplätze, nämlich ihre. Sie sind allerdings rechtrüde angefahren und beiseitegedrängt worden. DasVerständnis von Demonstrationsfreiheit scheint dortdraußen sehr unterschiedlich ausgeprägt zu sein.

Welche Forderungen haben wir erfüllt?

Zum einen die Beschränkung auf Demonstrations-anlagen. Das CCS-Gesetz ermöglicht eben keinenunbegrenzten Einstieg in die Technologie, sondernlediglich Demonstrationen in einigen wenigen Spei-chern. Das ist eine Mindestvoraussetzung, um die Er-kenntnisse über die Potenziale der neuen Technolo-gie abschätzen zu können.

Durch die Länderklausel können die Länder beifachlicher Begründung bestimmte Gebiete von derSpeicherung ausschließen. Das ist ein Beitrag zurKompromissfindung und Akzeptanzsteigerung, auchin Anbetracht der Interessenlage im Bundesrat.

Zu den Umwelt- und Sicherheitsstandards: De-monstrationsspeicher dürfen nur auf der Grundlagevon höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards ge-nehmigt werden, die dem Stand von Wissenschaftund Technik entsprechen. Der Betreiber ist für alleRisiken verantwortlich und zu umfassender finanziel-ler Vorsorge verpflichtet.

Der Umweltausschuss des Bundesrates hat dieEmpfehlung abgegeben, dass der Verantwortungs-übergang statt eines Anspruchs des Betreibers in dasErmessen der Länder gestellt werden soll. Auch demkann die Bundesregierung zustimmen.

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(Insgesamt – das kann ich nach Jahren der Arbeit

an dem Gesetz konstatieren – ist eine Technologienoch nie mit so viel Bedacht, so konsequent schritt-weise und so ergebnisoffen geregelt worden. DasCCS-Gesetz geht in vielen Punkten über die eigentli-chen Erfordernisse der EU-Richtlinie hinaus, obwohlwir sonst den Grundsatz verfolgen, möglichst 1 : 1umzusetzen. Nicht nur deshalb bewegt sich das Ge-setz auf einem sehr schmalen Grat. Weitere substan-zielle Änderungen, wie von manchen gefordert, wür-den die Erprobung faktisch unmöglich machen.

Wir können uns nicht auf die Forschung beschrän-ken; das habe ich gesagt. Auch der Vorwurf, dass diegroßtechnische Anwendung unmittelbar ermöglichtwürde, ist unzutreffend, da wir sowohl die Menge jeSpeicher als auch die Gesamtmenge jährlich be-schränken.

Auch die Forderung, uns auf industrielle Emissio-nen zu beschränken, geht ins Leere. Diese Beschrän-kung wäre wiederum nicht von der EU-Richtlinie ge-deckt.

Schließlich sollen wir die Länderklausel abschaf-fen. Durch den Beitrag von Niedersachsen ist deut-lich geworden, dass wir einen Kompromiss findenwollen und müssen. Es bleibt ja bei einer bundesein-heitlichen Anwendung des Gesetzes. Das Gesetz er-möglicht es jedem Land, Demonstrationsvorhabenumzusetzen.

Die einzelnen Länder haben ihre jeweilige Verant-wortung. Man kann argumentieren, dass die Lastenin Deutschland unterschiedlich verteilt seien. Es ge-hört aber auch zur Wahrheit, dass z. B. in Branden-burg mehr Kohlestrom erzeugt wird, nämlich fast60 % der Gesamtstromproduktion, als in Schleswig-Holstein mit 13 % und dass in Brandenburg 10 % derWertschöpfung des produzierenden Gewerbes ausdiesem Bereich kommt. Diese beiden Zahlen machendeutlich, dass das Interesse von Braunkohleländernmöglicherweise ein anderes ist als das von Ländern,die ein anderes Portfolio der Verstromung haben.Hier hoffen wir nach wie vor auf die Übernahme derVerantwortung.

Inwieweit CCS jemals im großtechnischen Maßstabzur Verfügung steht, kann heute niemand beurteilen.Aber ich bin mir sicher, dass uns eine Verweigerungschaden würde. Denn zweifelsfrei gibt es den Klima-wandel, der eine Bedrohung für die Menschheit unddie Natur ist. Keine Antwort zu finden ist keine Lö-sung.

Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung zum CCS-Gesetz, um gemeinsam den ersten Schritt hin zumehr Klimaschutz zu gehen.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen:Frau Staatssekretärin, ich bedanke mich.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen sowie drei Landesanträge vor.

Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausmehreren Gründen empfohlen wird, frage ich zu-nächst, ob allgemein ein Vermittlungsverfahren ge-

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 401

Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche

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wünscht wird. Wer allgemein für die Anrufung ist,den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eineMinderheit.

Dann frage ich, wer dem Gesetz zustimmt, undbitte um das Handzeichen. – Auch das ist eine Min-derheit.

Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zu-gestimmt.

Die Abstimmung über den Entschließungsantrag inder Drucksache 487/4/11, dem Sachsen beigetretenist, entfällt somit.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23:

Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungder Beseitigung von Rüstungsaltlasten in derBundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlas-tenfinanzierungsgesetz – RüstAltFG) – Antragdes Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2GO BR – (Drucksache 533/11)

Dem Antrag des Landes Niedersachsen ist dasLand Brandenburg beigetreten.

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr MinisterBode (Niedersachsen) für Herrn Minister Schüne-mann abgegeben. – Wortmeldungen liegen nicht vor.

Dann weise ich die Vorlage dem Finanzausschuss– federführend – sowie dem Ausschuss für InnereAngelegenheiten und dem Ausschuss für Verteidi-gung – mitberatend – zu.

Tagesordnungspunkt 24:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desFünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kosten-übernahme des Bundes für Maßnahmen derkünstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kin-derwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz– KiwunschG) – Antrag des Landes Mecklen-burg-Vorpommern gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m.§ 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR –(Drucksache 478/11)

Dem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern sind das Saarland und Thüringen beigetreten.

Eine Wortmeldung liegt von Frau MinisterinSchwesig (Mecklenburg-Vorpommern) vor.

Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrtenDamen und Herren! Kinder sind unsere Zukunft. Dasist sicherlich eine politische Aussage, die uns eint,die wir alle schon öfter getroffen haben.

Deutschland leidet dennoch in doppelter Hinsichtunter Kinderarmut: Viele Kinder sind arm, undDeutschland ist arm an Kindern. Wir debattierendeshalb immer wieder gemeinsam darüber: Wiekann Deutschland familienfreundlicher werden? Wiekann Deutschland kinderfreundlicher werden?

In der öffentlichen Diskussion über Familien-freundlichkeit stehen Paare, deren Kinderwunschunerfüllt bleibt, oftmals im Schatten. Ungewollte Kin-

*) Anlage 8

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(derlosigkeit betrifft viele Paare und ist dennoch einTabuthema. Diese Paare wünschen sich nichts sehnli-cher als Kinder und setzen deshalb auf künstlicheBefruchtung, die ihnen aber durch finanzielle Hür-den erschwert oder gar nicht ermöglicht wird.

Es war schon öfter Anliegen des Bundesrates, diesefinanziellen Hürden zu nehmen; wir haben geradeheute wieder einen Antrag beschlossen. Das ist fürdas Land Mecklenburg-Vorpommern Anlass, eineInitiative zu starten, damit sich zukünftig Ehepaareunabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten ih-ren Kinderwunsch erfüllen können.

Sie wissen: Die Krankenkassen übernehmen seitdem 1. Januar 2004 die Kosten für die ersten dreiVersuche nur zur Hälfte. Wenn man bedenkt, dassein Versuch ca. 3 200 Euro kostet, liegt es auf derHand, dass es nicht allen Paaren, insbesondere ein-kommensschwachen, möglich ist, 1 600 Euro zufinanzieren. Auf Grund dieser Rechtslage müssenPaare mit Kinderwunsch, die keinen Erstattungsan-spruch gegenüber einer privaten Krankenversiche-rung geltend machen können, mindestens 50 % fürdie ersten drei Versuche und ab dem vierten Versuch100 % der Behandlungskosten selbst tragen.

Die Inanspruchnahme von Maßnahmen der künst-lichen Befruchtung ist durch diese Neuregelung vorallem bei gesetzlich Krankenversicherten 2004 ge-genüber 2003 drastisch, nämlich um ca. 70 %, zu-rückgegangen. Bei Beihilfe beziehenden Paaren, fürdie die GKV-Erstattungsregeln infolge deren Über-nahme in die Beihilfeverordnungen des Bundes undder Länder ebenfalls gelten, betrug der Rückgang33 %.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Deutschlandstieg der Anteil der Kinder durch künstliche Befruch-tung an der Gesamtzahl der Neugeborenen von 1997bis 2003 zunächst kontinuierlich auf 2,6 %, bevor erwieder auf knapp 1 % im Jahr 2005 sank. Dieserdeutliche Rückgang ist unter anderem darauf zu-rückzuführen, dass seit der Gesundheitsreform 2004die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfteder Kosten für maximal drei In-vitro-Behandlungenübernehmen, während sie zuvor vier Behandlungenvollständig bezahlten. Insgesamt lag der Anteil derdurch künstliche Befruchtung gezeugten Kinder inden Jahren 2000 bis 2005 bei durchschnittlich 1,6 %.In Dänemark hingegen, wo Paare mit unerfülltemKinderwunsch drei Behandlungen bezahlt bekom-men, lag der Anteil in diesem Zeitraum bei fast 4 %,also zweieinhalbmal höher als in Deutschland. Dasmögen für einige kleine Prozentzahlen sein. Ange-sichts dessen, dass uns jedes Kind wertvoll ist, machtes viel aus.

Ungewollte Kinderlosigkeit ist ein Problem, das oftim Zusammenhang mit dem demografischen Wandelbehandelt wird. Ich habe es jetzt mit Zahlen unter-legt.

Aber für mich steht gar nicht das demografischeProblem im Vordergrund; das wäre zu kurz gesprun-gen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dasswir hier über Paare sprechen, die einen sehnlichenKinderwunsch haben, die zusätzliche physische und

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Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen

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psychische Belastungen auf sich nehmen, um sichihn zu erfüllen. Dass es ihnen nicht leichtfällt, da-rüber öffentlich zu reden und für sich zu trommeln,ist jedem verständlich. Deshalb ist es gut und wich-tig, dass der Bundesrat diese Paare in Initiativen im-mer wieder in den Mittelpunkt gerückt hat.

Wir haben hier schon mehrfach beantragt, zur altenRegelung, dass mindestens drei Versuche zu 100 %bezahlt werden, zurückzukehren. Diese Anträge wa-ren bisher auf Bundesebene nicht erfolgreich. Ichfreue mich darüber, dass es uns heute gemeinsam ge-lungen ist, durch eine Mehrheit zum GKV-Versor-gungsstrukturgesetz wieder den Beschluss zu fassen,dass diesen Paaren 100 % der Kosten erstattet wer-den.

Wir haben uns gleichzeitig Gedanken darüber ge-macht, wie ein Kompromiss aussehen könnte, zumalseitens der Bundesregierung signalisiert wurde, dasssie dieses Thema noch einmal aufgreife. Wir schla-gen in unserem Antrag vor zu beschließen, dass dieanteilige Finanzierung aus 50 % GKV-Leistung, 25 %steuerfinanziertem Anteil und 25 % Eigenanteil er-folgt. Dieses partnerschaftliche Modell könnte demgesamtgesellschaftlichen Anliegen gerecht werden.

Noch einmal: Die 100-%-Lösung wäre sehr gut.Aber ehe wir diese immer wieder beschließen undnichts passiert, sollten wir darüber nachdenken, obwir nicht wenigstens einen Schritt in diese Richtunggehen, um diesen Paaren zu helfen. Ich freue michsehr darüber, dass es Länder gibt, die diesen Antragunterstützen, und will gleichzeitig sagen, dass auchdie Frage, warum die Regelung auf Ehepaare be-grenzt wird, im Gespräch ist. Ich bin hier für eineweitergehende Lösung offen. Darüber sollten wir ge-meinsam in den Ausschüssen beraten und sehen,welches Signal in dieser Gesamtfrage von der Bun-desregierung kommt.

Ich würde mich im Sinne der betroffenen Paaresehr darüber freuen, wenn es uns, Bundesregierungund Bundesrat, gemeinsam gelänge, eine Lösung zufinden; denn in dieser Frage ist es nicht fünf nachzwölf, sondern schon fünfunddreißig nach zwölf. –Vielen Dank.

Amtierender Präsident Peter Harry Carstensen: Ichbedanke mich, Frau Ministerin.

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor.

Dann weise ich die Vorlage dem Gesundheitsaus-schuss – federführend – sowie dem Ausschuss fürFrauen und Jugend, dem Ausschuss für Familie undSenioren und dem Finanzausschuss – mitberatend –zu.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 25:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Auf-enthaltsgesetzes – Antrag des Landes Berlin –(Drucksache 375/11)

Dem Antrag des Landes Berlin ist Brandenburgbeigetreten.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

(

(Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten emp-

fiehlt, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestagnicht einzubringen.

Nach unserer Geschäftsordnung frage ich positiv,wer dafür ist, den Gesetzentwurf beim DeutschenBundestag einzubringen. Bitte das Handzeichen! –Das ist eine Minderheit.

Damit ist der Gesetzentwurf n i c h t eingebracht.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 26:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desStaatsangehörigkeitsgesetzes – Antrag derLänder Baden-Württemberg, Bremen, Ham-burg gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 538/11)

Dem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bre-men, Hamburg sind Berlin und Brandenburg beige-treten.

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklä-rung zu Protokoll*) geben Minister Friedrich (Ba-den-Württemberg) und Minister Bode (Niedersach-sen) für Minister Schünemann ab.

Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für InnereAngelegenheiten – federführend – sowie dem Aus-schuss für Frauen und Jugend – mitberatend – zu.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung dernichtindividualisierten Verkehrsdatenerhe-bung – Antrag des Freistaates Sachsen gemäߧ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 532/11)

Das Wort hat Staatsminister Dr. Martens (Sachsen).

Dr. Jürgen Martens (Sachsen): Sehr geehrter HerrPräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!Der Freistaat Sachsen bringt heute den Entwurf einesGesetzes zur Neuregelung der nichtindividualisier-ten Verkehrsdatenerhebung in den Bundesrat ein.

( V o r s i t z : Amtierende PräsidentinDr. Angelica Schwall-Düren)

Die öffentliche Diskussion über die von sächsi-schen Ermittlungsbehörden im Umfeld von Demon-strationen im Februar durchgeführten Funkzellenab-fragen ist zweifelsfrei in diesem Haus präsent. Mitunserer Initiative wollen wir aber – lassen Sie michdas zu Beginn klarstellen – nicht auf dieses Einzelge-schehen reagieren.

Die aus diesem Anlass geführte öffentliche Diskus-sion hat uns vor Augen geführt, welche Schwach-stellen es im rechtlichen Bereich rund um dienichtindividualisierte Funkzellenabfrage gibt. DieStrafprozessordnung regelt die Anordnungsvoraus-setzungen für die Funkzellenabfrage unseres Erach-tens zu unbestimmt und nimmt nur unzureichend auf

*) Anlagen 9 und 10

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 403

Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern)

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Rechte und Interessen unbeteiligter Dritter Rück-sicht. Dem soll unsere Initiative abhelfen.

Eine Klarstellung vorweg:

Bei der sogenannten nichtindividualisierten Funk-zellenabfrage werden die in einem bestimmten Zeit-raum in einem räumlichen Sektor angefallenen undvon den Providern gespeicherten Telekommunika-tionsdaten erhoben und ausgewertet. Auf Grundeiner richterlichen Anordnung werden die Telekom-munikationsanbieter aufgefordert, den Strafverfol-gungsbehörden die gespeicherten Verkehrsdaten zuüberlassen. Um einem Missverständnis in diesemZusammenhang vorzubeugen: Telefongesprächsin-halte und Inhalte von SMS-Mitteilungen werden da-bei nicht aufgezeichnet und übermittelt. Sie könnenauch nicht rekonstruiert werden.

Die aus der Funkzellenabfrage gewonnenen Er-kenntnisse können Anhaltspunkte für weitere Ermitt-lungen bieten, belegen sie doch, welcher Telefon-apparat zu welchem Zeitpunkt in welcher Funkzellewar und mit welchen anderen Geräten von dort auskommuniziert worden ist.

Eine unvermeidbare Folge jeder nichtindividuali-sierten Funkzellenabfrage ist, dass der Einsatz dieserErmittlungsmethode zwangsläufig Unbeteiligte, Un-verdächtige trifft, und zwar umso mehr, je mehr Men-schen, die ein Mobilfunkgerät bei sich haben, sich inder Funkzelle aufhalten. Das ist naturgemäß in be-sonderer Weise in großstädtischen Ballungsräumender Fall oder bei Situationen, in denen sich eine Viel-zahl von Menschen auf engem Raum versammelt,etwa bei Volksfesten oder Demonstrationen.

Wir sind der Ansicht, dass die nichtindividualisierteFunkzellenabfrage zweifelsfrei ein wichtiges Ermitt-lungsinstrument zur Aufklärung von Straftaten seinkann. In Fällen schwerer Kriminalität ist sie biswei-len unverzichtbar, um unbekannte Straftäter ermit-teln und identifizieren zu können. Darüber dürfenaber die Rechte der von der Abfrage betroffenenunbeteiligten Bürger nicht vernachlässigt werden.Ihre Grundrechtspositionen müssen besser Beach-tung finden.

Ich sehe auch keinen Widerspruch zwischen einereffektiven Strafverfolgung und den Anforderungendes Datenschutzes. Im Gegenteil, die Berücksichti-gung der Belange des Datenschutzes bei strafrechtli-chen Ermittlungen ist nicht zuletzt erforderlich, umdas Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und indie Ermittlungsbehörden zu erhalten.

Dies wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen.Er soll die Anordnungsvoraussetzungen des § 100gAbsatz 2 der Strafprozessordnung präzisieren unddie Rechte von Drittbetroffenen stärken:

Erstens. Die gegenwärtige Rechtslage lässt für eineFunkzellenabfrage das Vorliegen einer Straftat von„erheblicher“ Bedeutung genügen. Hier wollen wirpräzisieren. Um sicherzustellen, dass künftig nurbesonders schwerwiegende Straftaten Anlass einer

(

(solchen Abfrage sind, schlagen wir vor, sie nur dannzuzulassen, wenn auch eine Telekommunikations-überwachung erfolgen dürfte oder wenn wegen ei-ner Straftat ermittelt wird, die im Mindestmaß mit ei-ner Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist.

Zweitens. Als weiteres Korrektiv sieht das Gesetzbereits eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Umdas Bewusstsein der Rechtsanwender für die injedem Einzelfall umfassend vorzunehmende Inte-ressenabwägung zu schärfen, schlagen wir vor, dieVerhältnismäßigkeitsprüfung gesondert hervorzu-heben. Die Anordnung ist auch weiterhin selbstver-ständlich nur dann statthaft, wenn die Erforschungdes Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oderwesentlich erschwert wäre, wenn die Datenerhebungin einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutungder Sache steht und sich örtlich und zeitlich so be-grenzen lässt, dass möglichst wenig unbeteiligte Per-sonen erfasst werden.

Drittens. Mit diesen präzisierenden Regelungenauf der Tatbestandsseite würde man aber nur eineSeite der Medaille erfassen. Von genauso großer Be-deutung ist die Frage, wie mit den erhaltenen Datenweiter verfahren werden darf. Auch hierzu enthältder Gesetzentwurf Vorschläge.

Bisher dürfen die durch eine Funkzellenabfrage er-langten Daten auch in anderen Strafverfahren ver-wertet werden, wenn für die dort verfolgten Strafta-ten eine solche Abfrage hätte beantragt werdenkönnen. Wir schlagen vor, die Datenweitergabe inein anderes Ermittlungsverfahren künftig unter Rich-tervorbehalt zu stellen, weil auch die Erhebung derDaten in diesem Ermittlungsverfahren unter Richter-vorbehalt gestanden hätte.

Die Staatsanwaltschaft soll verpflichtet werden,nach Beendigung einer Funkzellenabfrage den Da-tenschutzbeauftragten über die Abfrage zu unter-richten. Er soll damit die Möglichkeit erhalten, sei-nen gesetzlichen Kontrollrechten besser als bishernachzukommen. Er soll als Sachwalter der Daten-schutz- und Informationsrechte Unbeteiligter Kennt-nis von solchen Maßnahmen erhalten und dann ent-scheiden, ob und in welchem Umfang er von seinenKontrollrechten Gebrauch machen möchte.

Viertens. Schließlich wollen wir, dass die sachbear-beitende Stelle – Polizei oder Staatsanwaltschaft –alle drei Monate dokumentieren muss, ob die Vo-raussetzungen für eine weitere Speicherung der er-langten Daten noch gegeben sind. Damit soll demAufbau unnötiger Datensammlungen vorgebeugtund die zeitnahe Löschung nicht mehr benötigter Da-ten sichergestellt werden.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Ge-setzentwurf auf dem weiteren Weg zu unterstützen.Er schafft Rechtssicherheit für die Ermittler, schärftden Blick für die Rechte unbeteiligter Dritter, stärktden Datenschutz und wird helfen, die Akzeptanz derBevölkerung für die nichtindividualisierte Funkzel-lenabfrage als Ermittlungsinstrument zu erhöhen. –Vielen Dank.

404 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Dr. Jürgen Martens (Sachsen)

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Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Herr Staatsminister!

Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – fe-derführend –, dem Ausschuss für Innere Angelegen-heiten sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitbera-tend – zu.

Damit kommen wir zu Punkt 30:

Entschließung des Bundesrates zur Sonntags-öffnung der Bibliotheken – Antrag des LandesBerlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Druck-sache 511/11)

Wir haben eine Wortmeldung von Frau Senatorinvon der Aue (Berlin).

Gisela von der Aue (Berlin): Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Öffentliche Bibliothekensind wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen inunserer Gesellschaft. Sie garantieren Zugang zu In-formation, Bildung und Kultur für breite Bevölke-rungsschichten. Sie sind Orte der Begegnung undder kulturellen Kommunikation, aber auch der kultu-rellen Bildung; denn in ihnen werden Neugier aufBildung und Lust am Lesen geweckt.

Bibliotheken fördern die Teilhabe an unserer De-mokratie, indem sie die Fähigkeit zur selbstständigenBeschaffung von Informationen fördern. Besonderswichtig ist dies für Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Verhältnissen und bildungsfernenSchichten.

Angesichts dieser gesellschaftspolitischen Bedeu-tung muss es unser gemeinsames Bestreben sein, denZugang zu öffentlichen Bibliotheken einfach zu ge-stalten und Hindernisse so weit wie möglich abzu-bauen. Genau um dieses Ziel geht es uns in unseremEntschließungsantrag.

Wir fordern darin die Bundesregierung auf, einenGesetzentwurf zur Änderung des § 10 Absatz 1Nummer 7 des Arbeitszeitgesetzes vorzulegen, deres allen Bibliotheken ermöglicht, auch an Sonntagenihre Pforten zu öffnen. Die Änderung des Arbeitszeit-gesetzes ist erforderlich, da die Ermächtigung in § 13des Arbeitszeitgesetzes zur Regelung weiterer Aus-nahmen leider nicht einschlägig ist.

Mit der Initiative wollen wir dazu beitragen, dasses Bibliotheken ermöglicht wird, mit den sich verän-dernden Gewohnheiten der Menschen Schritt zu hal-ten. Dazu gehört auch der ungehinderte und zeitlichnicht beschränkte Zugang zu Medien jeder Art. FürFamilien, alleinerziehende und beruflich stark bean-spruchte Menschen stellen die derzeitigen Öffnungs-zeiten häufig eine Zutrittsbarriere dar. Eine Ausleiheoder ein Bibliotheksbesuch scheitert unter der Wochenicht selten an terminlichen Schwierigkeiten, z. B. anden Arbeits- bzw. Schulzeiten.

Untersuchungen in anderen Ländern zeigen, dassBenutzergruppen, die innerhalb der Woche häufigkeine Zeit für einen Bibliotheksbesuch finden, vonSonntagsöffnungen Gebrauch machen. Das gilt vor

(

(allen Dingen für Familien und Berufstätige. Sonntagsist die Benutzerquote pro Öffnungsstunde in den un-tersuchten Ländern höher und die durchschnittlicheVerweildauer länger als an Wochentagen.

Auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes spre-chen dafür, Berufstätigen den Besuch von Bibliothe-ken zu erleichtern – Stichwort „lebenslangesLernen“. Von Berufstätigen mit oder ohne Hoch-schulstudium wird dies heute zu Recht erwartet.Aber dann sollten Einrichtungen, in denen man Zeit-schriften, Bücher und andere Medien nutzen kann,ihre Öffnungszeiten so gestalten können, dass esBerufstätigen leichtgemacht wird, sich weiterzubil-den.

Und noch etwas: Wir empfinden es als selbstver-ständlich, dass Museen, Theater und Kinos sonntagsgeöffnet sind. Wenn wir auch die öffentlichen Biblio-theken als für unsere Gesellschaft bedeutende Kul-tur- und Bildungseinrichtungen ansehen, sollten wirsie auch hinsichtlich der Öffnungsmöglichkeitengleichstellen.

Damit bin ich beim Schutz der Sonntagsruhe. Dienach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindungmit Artikel 139 der Weimarer Verfassung geschützteSonntagsruhe dient neben der Religion ausdrücklichsozialpolitischen Zwecken wie der physischen undpsychischen Regeneration, dem Schutz von Ehe undFamilie, sozialen Bedürfnissen, wie Freundschaft undVersammlungen, und der geistigen Erhebung durchWissenschaft und Kunst.

Wenn wir also auf die Sonntagsöffnung von öffent-lichen Bibliotheken abzielen, so bedeutet dies, dasswir familienfreundliche Angebote im Kulturbereichfördern. Wir sollten daher diese Frage nicht mit derallgemeinen politischen Diskussion über die Flexibi-lisierung von Arbeits- und Ladenöffnungszeitenvermengen. Die Sonntagsöffnung von öffentlichenBibliotheken dient nicht ökonomischen, sondernwertvollen Bildungs- und Kulturinteressen. Bibliothe-ken bieten die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeit-gestaltung, die zum Nachdenken anregt.

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bereits heute Aus-nahmen. So dürfen Museen, wissenschaftliche Prä-senzbibliotheken sowie viele andere Kultur-, Frei-zeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen amSonntag öffnen. Warum aber nicht die öffentlichenBibliotheken? Alle Bibliotheken fungieren als Bil-dungs- und Kultureinrichtungen. Es gibt keinenüberzeugenden Grund, die Öffnungszeiten am Krite-rium der Öffentlichkeit oder der Wissenschaftlichkeitfestzumachen.

Die Entschließung will die Freiräume für alleBibliotheken erweitern. Sie selbst sollen entscheidenkönnen, wie sie ihre Öffnungszeiten über die Wochehinweg nutzerfreundlich und wirtschaftlich verteilenmöchten.

Die Entschließung entspricht dem Willen der Fach-leute. So hat sich der Vorstand des Deutschen Biblio-theksverbandes e. V. bereits im Jahr 2006 für eineentsprechende Novellierung des Arbeitszeitgesetzes

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 405

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ausgesprochen. Ebenso hat der Deutsche Städtetagdie Bundesregierung im Jahr 2009 aufgefordert, auchden öffentlichen Bibliotheken die Öffnung an Sonn-tagen zu ermöglichen.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitteich Sie um Unterstützung unseres Entschließungsan-trags für eine Änderung des § 10 Absatz 1 Nummer 7des Arbeitszeitgesetzes. – Schönen Dank.

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Frau Senatorin!

Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu:dem Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik – feder-führend – sowie dem Ausschuss für Kulturfragen –mitberatend.

Punkt 31 der Tagesordnung:

Entschließung des Bundesrates zur Unterbrin-gung von aufgefundenen Tieren – Antrag desFreistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GOBR – (Drucksache 408/11)

Wir haben eine Wortmeldung von Frau MinisterinTaubert (Thüringen). Bitte schön.

Heike Taubert (Thüringen): Sehr geehrte Damenund Herren! Ein Gemeinwesen ohne Haustiere ist fürdie meisten Menschen nur schwer denkbar, so tiefsind diese Tiere in der Grundvorstellung unserer ei-genen Umgebung verankert. Wenn Sie auf die Wap-pen der Bundesländer hinter mir schauen, sehen Sie,dass nur auf dreien kein Tier abgebildet ist. Außer-dem ist vorne am Rednerpult der Bundesadler. Auchdas ist ein Beweis, dass Tiere uns Menschen beson-ders wichtig sind.

Das Verhältnis der Mitteleuropäer zu ihren Haus-tieren hat sich aber in den letzten 30 Jahren sehrstark polarisiert. Da sind die Nutztiere, die allzu häu-fig nur noch als Produktionseinheiten wahrgenom-men werden, und da sind unsere im Haus gehaltenenTiere, die immer mehr zum Gefährten, ja zum Sozial-partner werden, was allerdings nicht automatischeinschließt, dass wir diese Tiere tatsächlich besserverstünden. Trotz dieser Polarisierung in der Tier-haltung bleibt der fundamentale Auftrag bestehen,dass die Menschen für ihre Tiere Sorge zu tragen ha-ben, nicht nur individuell, sondern auch als Gemein-schaft.

Es ist unumstritten, dass Haustiere seit Jahreneinen immer wichtigeren Platz in unserer Gesell-schaft einnehmen. Mittlerweile leben beeindru-ckende 22,3 Millionen Haustiere in deutschen Haus-halten.

Neben den unbestritten positiven Auswirkungen,die sich für viele Menschen aus der Haltung vonHaus- und Heimtieren ergeben, sehen wir eine sehrschwierige Entwicklung: Seit Jahren ist zu beklagen,dass immer mehr Tiere für einen längeren Zeitraumin Tierheimen und Auffangstationen untergebrachtwerden müssen, weil sie verlorengegangen sindoder weil sich Tierhalter aus den unterschiedlichsten

(

(Gründen nicht mehr in der Lage sehen, sie angemes-sen zu versorgen. Die Zahl der ausgesetzten Tiere istin den letzten Jahren stark gestiegen.

So unterschiedlich die Vorgeschichte sein mag, istdiesen Tieren eines gemeinsam: Sie werden aufge-funden und dann durch den Finder bzw. die Fundbe-hörde in der Regel erst einmal in einem Tierheimoder einer Auffangstation untergebracht. Es ent-brennt stets Streit darüber, wer die Kosten für dieUnterbringung der Tiere zu tragen hat: die Fundbe-hörde oder womöglich der Finder, sollte das Tier keinFundtier im Sinne des BGB sein, oder aber der ur-sprüngliche, allerdings unbekannte und nicht greif-bare Tierhalter bzw. möglicherweise die Tierschutz-behörden? Es handelt sich dabei um eine Frage, dierechtlich nicht eindeutig geklärt ist und mehrereRechtsbereiche berührt. Deshalb werden in den Län-dern unterschiedliche Lösungen favorisiert.

Problematisch daran ist, dass im Ergebnis dieserDebatten häufig die Träger oder Betreiber der Tier-heime und Auffangstationen auf einem großen Teilder Kosten für die Unterbringung der aufgefundenenTiere sitzenbleiben. Immerhin 70 bis 80 % der inTierheimen untergebrachten Tiere sind aufgefun-dene oder – in weit geringerem Umfang – beschlag-nahmte Tiere, wie im jüngsten Tierschutzbericht derBundesregierung ausgeführt wird.

Wegen der Kosten für die Unterbringung vielerTiere mit unklarem Rechtsstatus sind inzwischenTierheime in gemeinnütziger Trägerschaft akut vonder Insolvenz bedroht. Sie könnten dann die wich-tige gesamtgesellschaftliche und bei genauer Be-trachtung häufig staatliche Aufgabe, aufgefundeneTiere unterzubringen, nicht mehr erfüllen.

Die Unterbringungskosten wegen unklarer rechtli-cher Vorgaben einfach auf die gemeinnützigen Tier-heime mit ihrem großen ehrenamtlichen Engagementabzuwälzen, kann nach unserer Vorstellung nicht dieLösung des Problems sein, schon gar nicht vor demHintergrund des Artikels 20a des Grundgesetzes, derden Tieren ausdrücklich einen besonderen Schutz-status zuspricht. Dieser grundgesetzliche Auftrag,dieses Staatsziel, ist die konsequente Fortsetzungdessen, was vor 20 000 Jahren zum Wohle der Men-schen begann, als sich Hunde und Menschen zuJagdgemeinschaften zusammengeschlossen haben.

Meine Damen und Herren, es gilt, mehrere Pro-bleme zu lösen. Natürlich muss die Eigenverantwor-tung der Tierhalter öffentlich eingefordert werden.Es kann aber auch keine Lösung sein, die Kosten fürdie Unterbringung von Tieren aus misslungenenTierhaltungen den gemeinnützigen Trägern von Tier-heimen und Auffangstationen aufzubürden.

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wol-len wir, ohne ein bestimmtes Ergebnis vorwegzuneh-men, vor allem dafür sorgen, dass eindeutige undeinheitliche rechtliche Regelungen geschaffen wer-den und die bisherigen gesetzgeberischen Unklar-heiten hinsichtlich der Verantwortung für aufgefun-dene Tiere nicht weiterhin zu Lasten der engagiertenVereine gehen. Es geht nicht darum, neue Kosten für

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Gisela von der Aue (Berlin)

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aufgefundene Tiere zu verursachen, sondern sie vordem Hintergrund des grundgesetzlichen Auftragesfair zu handhaben. Ich bitte Sie deshalb um Zustim-mung.

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, undzwar dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbrau-cherschutz – federführend – und dem Rechtsaus-schuss – mitberatend.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:

Entschließung des Bundesrates „Den demokra-tischen Dialog in den Bundesprogrammen„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZSTÄRKEN“ und „INITIATIVE DEMOKRATIESTÄRKEN“ fördern; die Demokratieerklärungüberarbeiten.“ – Antrag des Landes Berlin –(Drucksache 270/11)

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Minister Bode(Niedersachsen) für Minister Schünemann abgege-ben.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor.

Der federführende Ausschuss für Frauen und Ju-gend empfiehlt, die Entschließung zu fassen. Werstimmt dieser Empfehlung zu? – Das ist eine Minder-heit.

Damit hat der Bundesrat die Entschließungn i c h t gefasst.

Wir kommen zu Punkt 33:

Entschließung des Bundesrates zur Anpassungder Verordnung über die Verbrennung undMitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)an den Stand der Technik – Antrag des LandesNordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GOBR – (Drucksache 427/11)

Eine Erklärung zu Protokoll**) gibt Frau Ministe-rin Dr. Schwall-Düren (Nordrhein-Westfalen) ab.

Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zu, undzwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit – federführend – sowie dem Aus-schuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirt-schaftsausschuss – mitberatend.

Wir kommen zu Punkt 34:

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Fi-nanzkraft der Kommunen (Drucksache 452/11)

Uns liegen mehrere Wortmeldungen vor. ZunächstFrau Bürgermeisterin Linnert (Bremen).

*) Anlage 11**) Anlage 12

(

(Karoline Linnert (Bremen): Frau Präsidentin! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Die schrittweisefinanzielle Entlastung der Kommunen bei der Grund-sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist einwichtiger Schritt auf dem Weg zu besseren Kommu-nalfinanzen.

Die Steigerung der Sozialleistungsausgaben derKommunen hat sich 2010 mit einem Zuwachs von4,5 % ungebrochen fortgesetzt. Folglich rechnet derDeutsche Städtetag auch 2011 mit hohen Steige-rungsraten. Dabei fällt auf, dass die Entwicklungweitgehend unabhängig von der Konjunktur ver-läuft. Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung, Ein-gliederungshilfen für Behinderte oder die Grundsi-cherung im Alter sinken eben nicht automatischdurch eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.Vor diesem Hintergrund ist die Übernahme der Kos-ten für die Grundsicherung im Alter ein notwendigererster Schritt zu tragfähigen Kommunalfinanzen.

Die schrittweise Entlastung der Kommunen bei derGrundsicherung geht auf das Vermittlungsverfahrenzur Neuregelung der Regelsätze nach SGB II undXII zurück. Sie war Teil des politischen Kompromis-ses, der später durch die Gemeindefinanzkommissionbestätigt wurde.

Leider ist die Umsetzung des Kompromisses durchden von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz-entwurf ungenügend. Der Ausschuss für Arbeit undSozialpolitik sowie der Finanzausschuss haben zudem Gesetzentwurf Stellung genommen. Ich werbedarum, dass sich der Bundesrat diese Kritik zu eigenmacht und dass die Bundesregierung den Gesetzent-wurf noch ändert. Im Kern geht es um drei Punkte.

Erstens enthält der Entwurf nur eine Kostenerstat-tung auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben desVorvorjahres. Damit verbleibt die Vorfinanzierungder Kostensteigerungen von zwei Jahren bei den Ge-meinden. Das heißt: Im Jahr 2012 erhalten sie die Er-stattung der Ausgaben für die Grundsicherung imAlter und für Erwerbsgeminderte auf der Basis dertatsächlichen Ausgaben des Jahres 2010. Die erhebli-chen Steigerungen in dieser Zeit müssen weiter vonihnen getragen werden.

Diese unvollständige Kostenerstattung entsprichtnicht der politischen Einigung. Der Beschluss derGemeindefinanzkommission liest sich in dieserFrage eindeutig. Ich zitiere:

Dabei soll durch eine zeitnahe Erstattung si-chergestellt werden, dass eine möglichst ge-ringe Vorfinanzierung durch Länder und Kom-munen angestrebt wird.

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, wirddurch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfüllt.Nachbesserungen sind dringend geboten.

Zweitens ist mir unverständlich, warum sich derGesetzentwurf auf den ersten Schritt der Übernahmevon 45 % der Kosten der Grundsicherung be-schränkt. Wir brauchen ein klares Zeichen in Rich-tung Kommunen, das Planungssicherheit gibt. Diegewählte Trennung der gesetzgeberischen Umset-zung erzeugt dagegen Zweifel an der Ernsthaftigkeit,

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 407

Heike Taubert (Thüringen)

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die weiteren versprochenen Schritte umzusetzen. Dietechnische Begründung, dass es durch die 75%igeund später 100%ige Kostenerstattung zu einer Bun-desauftragsverwaltung käme und dadurch schwerlösbare Probleme entstünden, überzeugt nicht. SeitFebruar dieses Jahres war Zeit genug, um hier eineLösung zu finden. Ich unterstütze deshalb ausdrück-lich die Ausschussempfehlungen, die 75%ige Kos-tenübernahme 2013 und die 100%ige Kostenüber-nahme 2014 jetzt gesetzlich festzuschreiben.

Drittens versucht der Gesetzentwurf durch die Hin-tertür eine Zweckbindung der Entlastung zu errei-chen, die so nie verabredet war. In der Begründungheißt es, durch das Gesetz stünden den Kommunenausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um ab2014 die Schulsozialarbeit zu finanzieren. Abgesehendavon, dass die Entlastung 2014 nicht Gegenstanddieses Gesetzes ist, hat dieser Hinweis darin nichtsverloren.

Ich betone, dass Sinn dieses Gesetzes die notwen-dige finanzielle Entlastung der Kommunen ist. Dafürist es erforderlich, dass die Gelder 1:1 an sie weiter-geleitet werden.

Erforderlich ist aber auch, dass die Kommunennicht zusätzlich belastet werden. Genau das drohtdurch die Gegenfinanzierung der Kostenerstattung:die Reduzierung der Zuführungen an die Bundes-agentur für Arbeit. Dies ist für die aktuellen Kürzun-gen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die die Kom-munen doppelt belasten, mitverantwortlich. Zumeinen leisten die Programme für Langzeitarbeitsloseeinen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhaltin den Kommunen. Zum anderen wird es Bezieherin-nen und Beziehern von ALG II erschwert, sich ausder Arbeitslosigkeit zu befreien. Die entsprechendenEntlastungen etwa bei den Kosten der Unterkunftentfallen.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie unsgemeinsam dazu beitragen, dass der Gesetzentwurfseinem Namen gerecht wird, nämlich dass er diekommunale Finanzkraft nachhaltig stärkt!

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin Linnert!

Das Wort hat Herr Minister Jäger (Nordrhein-West-falen).

Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen): Liebe Kollegin-nen und Kollegen! Die Situation der Kommunen inNordrhein-Westfalen, aber auch in anderen TeilenDeutschlands ist durch erhebliche finanzielle Pro-bleme geprägt. Deshalb begrüße ich es, dass sich dieBundesregierung mit diesem Gesetzentwurf zu ihrerVerantwortung für die kommunalen Finanzen be-kennt. Das ist nur konsequent; denn der Bund er-zeugt durch seine Gesetzgebung unmittelbar einenfinanziellen Aufwand, den große Teile der Kommu-nen kaum noch schultern können.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Bun-desregierung diesen wichtigen Schritt nicht aus eige-

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(ner Einsicht, nicht durch eigene politische Initiativegetan hat; er ist vielmehr auf den Druck der Länderim Vermittlungsverfahren zu den Regelbedarfen zu-rückzuführen.

Nordrhein-Westfalen hat allerdings erwartet, dassdie Bundesregierung die vereinbarte Übernahme derGrundsicherung in einem einzigen Gesetzgebungs-akt umsetzt. Dies ist nicht geschehen. Deshalb istjetzt zu fordern, dass eine Regelung auch für dieJahre 2013 und 2014 in den Gesetzentwurf aufge-nommen wird.

Mit dem künftigen Abschluss dieses Gesetzge-bungsverfahrens ist das Thema keineswegs „abgear-beitet“. Die finanzielle Situation der Kommunen istzum Teil so dramatisch, dass die Erstattung derGrundsicherung nur ein Baustein sein kann, um zueiner auskömmlichen Finanzierung der kommuna-len Sozialkosten zu kommen.

Frau Kollegin Linnert hat schon aus dem aktuellenBericht des Städtetages zitiert, dass die Entwicklungder Sozialkosten in den Kommunen dramatisch ist.Der Anstieg von 29 auf mehr als 40 Milliarden Eurovon 1999 bis 2009 dürfte bekannt sein. Allein 2010 isteine Steigerung um 4,5 % zu verzeichnen. Für 2011wird ein Anstieg um weitere 6 % erwartet. 2010 sinddie Sozialkosten allein in den Kommunen Nordrhein-Westfalens um 1 Milliarde Euro gestiegen.

Diese Entwicklung hat ihre Wurzeln nicht in der ört-lichen Gemeinschaft, sie ist auf die dramatischen Kos-tensteigerungen bei den Soziallasten zurückzufüh-ren. Beispielhaft sei die Eingliederungshilfe erwähnt.Die Zahl der behinderten Menschen in Deutschlandhat nach der Eugenik der Nationalsozialisten Gott seiDank deutlich zugenommen. Der medizinisch-techni-sche Fortschritt hat enorm dazu beigetragen, dassauch Behinderte in unserer Gesellschaft länger lebenkönnen. Das ist gut, rechtfertigt es aber nicht, dassdiese Kosten allein von den Kommunen zu tragensind. Sie haben sich in den vergangenen zehn Jahrenverdoppelt.

Der Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass sichdie Kostensteigerungen im Sozialbereich durch Ver-besserungen auf der Einnahmeseite allein nicht auf-fangen lassen.

Der Hinweis in der amtlichen Begründung derBundesregierung, sie leiste einen Beitrag zur Stär-kung der Kommunalfinanzen, obwohl die verfas-sungsrechtliche Zuständigkeit für eine angemesseneFinanzausstattung der Kommunen bei den Ländernliege, offenbart, dass die Kostenübernahme bei derGrundsicherung als generöse Zuwendung verstan-den werden soll. Ich habe bei solchen Sätzen denEindruck, dass der Bund die Realität der Entwicklungder sozialen Kosten in den Kommunen schlichtwegaus dem Blick verloren hat.

Nordrhein-Westfalen stellt seinen Kommunen2010 und 2011 rund 1 Milliarde Euro zusätzlich ausdem Landeshaushalt zur Verfügung, besonders be-lasteten Kommunen für den Zeitraum 2011 bis 2020noch einmal 3,5 Milliarden Euro. Dadurch soll vielen

408 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Karoline Linnert (Bremen)

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Kommunen der Haushaltsausgleich wieder möglichwerden.

Meine Damen und Herren, eine solche Haushalts-konsolidierung muss und wird in vielen Städten aberins Leere laufen, wenn sich die Soziallasten in derbeschriebenen Dynamik weiterentwickeln. Schonheute ist die finanzielle Situation so besorgniserre-gend, dass man von einer drohenden Erdrosselungder kommunalen Selbstverwaltung sprechen kann.

Es gilt die viel zitierte Redewendung: Wer dieMusik bestellt, der muss sie auch bezahlen. – Wer so-ziale Steigerungen im Bundestag beschließt, mussdafür die Verantwortung tragen. Nur so ist derSchutz einer effektiven kommunalen Selbstverwal-tung zu gewährleisten. Der Bund muss jedes Jahr inseinem Haushalt spüren, welche Folgen eigene Be-schlüsse für die Ausgabensteigerung bei den Sozial-lasten haben.

Ich will noch einmal die Eingliederungshilfe er-wähnen. Über sie wird in Bayern als Bestandteil ei-nes zukünftigen Bundesleistungsgesetzes diskutiert.Ob das im Kontext hilfreich ist, mag man bezweifeln.Die gesetzliche Verankerung, dass Soziallasten nichtauf die Kommunen abgewälzt werden, ist aber einSchritt in die richtige Richtung.

Meine Damen und Herren, abschließend halte ichfest: Die Situation in unseren Kommunen ist besorg-niserregend. Der Bund muss noch mehr für dieFinanzierung der kommunalen Soziallasten tun. Dervorliegende Gesetzentwurf kann dabei nur ein ersterSchritt sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksam-keit.

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Herr Minister Jäger!

Nun spricht Herr Parlamentarischer StaatssekretärDr. Brauksiepe (Bundesministerium für Arbeit undSoziales).

Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Arbeit und Soziales: HerzlichenDank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damenund Herren! Die Protokollerklärung des Vermitt-lungsausschusses vom Februar dieses Jahres hatmaßgeblich zur Einigung in dem jahrelangen Streitüber die Höhe der Regelbedarfe in der Sozialhilfeund in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei-getragen.

Ich glaube, dass es sich lohnt, daran zu erinnern,wie der Streit eigentlich entstanden ist:

Vor zehn Jahren, im Jahr 2001, hat die damaligeBundesregierung mit der damaligen Parlaments-mehrheit beschlossen, die Grundsicherung im Alterin der Form einzuführen, dass bei Bedürftigkeit imAlter auf enge Familienangehörige nur noch dannRückgriff genommen wird, wenn das Einkommendieser engen Familienangehörigen 100 000 DMübersteigt. Das war damals klar. Die Sozialhilfe warvon den Kommunen zu tragen. Die damalige Bundes-regierung und die damalige Koalitionsmehrheit ha-

(

(ben gesagt: Wir wollen Menschen aus der verschäm-ten Altersarmut herausholen, indem wir diese100 000-DM-Grenze einführen. Der den Kommunendaraus entstehende sogenannte grundsicherungsbe-dingte Mehraufwand wurde im Jahr 2001 von der da-maligen Bundesregierung auf 800 Millionen DM proJahr geschätzt. Spätere Regierungen haben im Ge-setz dann umgerechnet 409 Millionen Euro vorgefun-den, die als Ausgleich für die Kommunen vorgesehenwaren. Eine Dynamisierung war trotz des weiter vo-ranschreitenden demografischen Wandels im Gesetznicht vorgesehen. Nur diese Summe sollte aus derSicht der im Jahr 2001 im Bund Regierenden denMehraufwand der Kommunen ausgleichen.

Ich bin froh darüber, dass heute niemand mehrernsthaft der Meinung ist – anders als vor zehn Jah-ren, als die damalige Opposition schon erklärt hat,das sei zu wenig für die Kommunen, sich aber nichtdurchsetzen konnte –, dass mit 800 Millionen DModer 409 Millionen Euro den finanziellen Anforde-rungen der Kommunen Rechnung getragen ist.

In der großen Koalition ist diese absolute Summeauf eine prozentuale Summe umgestellt und an-schließend dynamisiert worden, so dass wir heute beieiner Beteiligung von 15 % sind und nach der gelten-den Rechtslage im nächsten Jahr bei einer Beteili-gung von 16 % wären – die wir aber nicht umsetzenwollen, weil der Bund in der Protokollerklärungzugesagt hat, seinen Anteil an den Nettoausgabenfür Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-rung im Jahr 2012 auf 45 %, im Jahr 2013 auf 75 %und vom Jahr 2014 an auf 100 % zu erhöhen.

Zu dieser übernommenen Verpflichtung steht derBund ohne Wenn und Aber. Ich weise in diesem Zu-sammenhang nur darauf hin, dass in der Protokoll-erklärung keine Verabredung getroffen worden ist,diese Zusage in einem einzigen Gesetz in diesemJahr umzusetzen. Dazu besteht auch keine Notwen-digkeit. Wir legen hier einen Gesetzentwurf vor, dervorsieht, für das nächste Jahr die in diesem Jahr ein-gegangene Verabredung, die Beteiligung des Bundesin Höhe von 45 %, umzusetzen. Es ist vorgesehen, imnächsten Jahr für die Folgejahre die entsprechendenSchritte vorzunehmen.

Der Bund tut im Übrigen auch das, was von der Ge-meindefinanzkommission erwartet worden ist: Ererstattet die Kosten möglichst zeitnah, und zwar dieKosten des Vorvorjahres. Dazu liegen uns die Datenvor. Ohne vorliegende Daten kann der Bund selbst-verständlich keine Erstattung vornehmen. Daher istdas zu diesem Zeitpunkt die schnellstmögliche Er-stattung.

Ich will in diesem Zusammenhang noch einmaldarauf hinweisen, dass Bundesauftragsverwaltungunstreitig dann vorliegt, wenn mehr als 50 % derGeldleistungen vom Bund erbracht werden. Sie be-deutet für unser Sozialhilferecht einen Neuanfang.Bundesauftragsverwaltung bei der Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung bringt erhebli-che Veränderungen mit sich, mit denen im Sozialhil-ferecht Neuland betreten wird. Es gibt bislang keinin der Dimension vergleichbares Sozialleistungssys-

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Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen)

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tem, das in Bundesauftragsverwaltung durchgeführtwird. Ich denke nur daran, dass sich die Ausführungauf rund 450 Sozialhilfeträger verteilt und dass rund770 000 leistungsberechtigte Personen betroffensind. Niemand wird erwarten, dass der Bund Ausga-ben von jährlich etwa 5 Milliarden Euro zusätzlichübernimmt, ohne die gemeldeten Ausgaben und ihreVerwendung überprüfen zu können. Das sind Rege-lungen, die vorgenommen werden müssen, wenn dieBundesauftragsverwaltung hier kodifiziert wird.

Dies wird auch in Zukunft nicht das gesamteXII. Buch Sozialgesetzbuch betreffen, sondern nur ei-nen Teilbereich, nämlich die Grundsicherung im Al-ter und bei Erwerbsminderung. Für das bisherige Re-ferenzsystem bleibt die Hilfe zum Lebensunterhaltbei der Eigenverwaltung. Bei der Umsetzung derBundesauftragsverwaltung geht es folglich auch umdie Frage, ob Eigenverwaltung und Auftragsverwal-tung in einem Gesetz nebeneinanderstehen können,ob sich hieraus ein funktionsfähiges und verfas-sungskonformes Gesetz ergibt. Das alles sind kompli-zierte Rechtsfragen, die zu erörtern sind.

Ich glaube, es ist unser gemeinsames Interesse, zueiner korrekten, sorgfältigen und verfassungsfestenUmsetzung der Vereinbarung zu kommen. Deswegenlegen wir einen Gesetzentwurf vor, der zunächst indiesem Jahr die für das nächste Jahr notwendigenSchritte vornimmt. Die Schritte für die Folgejahre sol-len im nächsten Jahr verabredet und in Gesetzesformgebracht werden.

Es kann keinen Zweifel daran geben, dass derBund zu seiner Zusage einer nachhaltigen finanziel-len Entlastung der Kommunen steht. Im heute zu be-ratenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung derFinanzkraft der Kommunen sind die entsprechendenfinanziellen Auswirkungen, zu denen wir uns beken-nen, schwarz auf weiß dargestellt. Die Erhöhungs-schritte für 2013 und 2014 mit ihren finanziellen Aus-wirkungen bis zum Jahr 2015 sind darüber hinaus inder mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ent-halten. Die finanziellen Auswirkungen auf den Bundsind in entsprechende Beschlüsse der Bundesregie-rung und in den vorliegenden Gesetzentwurf bereitseingepreist. Von daher gibt es keinen Grund, an derZusage des Bundes, die Kosten der Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise zu100 % zu übernehmen, zu zweifeln.

Ich betone: Die bei der Einführung des Gesetzesvor zehn Jahren für die Kommunen vorgeseheneFinanzausstattung ist nicht ausreichend. Ich bin froh,dass es gelungen ist, darüber Konsens herzustellen. –Herzlichen Dank.

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Danke schön, Herr Staatssekretär!

Eine Erklärung zu Protokoll*) gibt Minister Bode(Niedersachsen) für Minister Schünemann ab.

*) Anlage 13

(

(Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-

fehlungen vor.

Bitte das Handzeichen für Ziffer 1, bei deren An-nahme Ziffer 5 entfiele! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 5.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desRechts der Verbraucherinformation (Drucksa-che 454/11)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen drei Landesanträgeund die Ausschussempfehlungen vor.

Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 2! – Minderheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Ziffer 7! – Minderheit.

Wir kommen zu dem Antrag Nordrhein-Westfalensin Drucksache 454/2/11! – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufeauf:

Ziffer 10! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für den Antrag Branden-burgs in Drucksache 454/4/11! – Minderheit.

Weiter mit den Ausschussempfehlungen! Ich rufeauf:

Ziffer 12! – Mehrheit.

Ziffer 13! – Minderheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 15! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Minderheit.

Ziffer 17! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 18.

Ziffer 19! – Mehrheit.

Ziffer 21! – Minderheit.

Ziffer 22! – Mehrheit.

Es folgt der Antrag Nordrhein-Westfalens in Druck-sache 454/3/11. – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufeauf:

Ziffer 23! – Mehrheit.

Ziffer 24! – Minderheit.

410 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe

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Auf Wunsch eines Landes stimmen wir über die

Ziffer 25 getrennt nach Buchstaben ab. Ich rufe auf:

Ziffer 25 Buchstabe a! – Mehrheit.

Ziffer 25 Buchstabe b! – Minderheit.

Ziffer 26! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurfentsprechend Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 42:

Entwurf eines Gesetzes über die geodätischenReferenzsysteme, -netze und geotopographi-schen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeo-referenzdatengesetz – BGeoRG) (Drucksache459/11)

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärungzu Protokoll*) gibt Staatsminister von Klaeden (Bun-deskanzleramt) für Parlamentarischen StaatssekretärDr. Schröder (Bundesministerium des Innern) ab.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlung ab.Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Wir kommen zu Punkt 43:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bun-desverfassungsschutzgesetzes (Drucksache 476/11)

Minister Bode (Niedersachsen) gibt für MinisterSchünemann eine Erklärung zu Protokoll**) ab.

Zur Abstimmung liegen die Ausschussempfehlun-gen vor.

Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Das ist eineMinderheit.

Damit ist auch Ziffer 2 erledigt.

Wer dafür ist, keine Einwendungen zu erheben,den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eineMinderheit.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf k e i n eStellungnahme beschlossen.

Punkt 44:

Entwurf eines Gesetzes über die Besetzung dergroßen Straf- und Jugendkammern in derHauptverhandlung (Drucksache 460/11)

Eine Erklärung zu Protokoll***) gibt Staatsminis-ter von Klaeden (Bundeskanzleramt) für Parlamenta-rischen Staatssekretär Dr. Stadler (Bundesministe-rium der Justiz) ab.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen und zwei Landesanträge vor.

*) Anlage 14**) Anlage 15

***) Anlage 16

(

(Wir beginnen mit dem Landesantrag in Drucksache

460/3/11. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.

Wir kommen zu den Ausschussempfehlungen. IhrHandzeichen bitte für:

Ziffer 5! – Mehrheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Nun bitte das Handzeichen für den Landesantragin Drucksache 460/2/11! – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Ihr Hand-zeichen für:

Ziffer 7! – Mehrheit.

Ziffer 8! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Punkt 45 der Tagesordnung:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung perso-nenbeförderungsrechtlicher Vorschriften(Drucksache 462/11)

Es liegt eine Wortmeldung von Frau Bürgermeiste-rin Junge-Reyer (Berlin) vor.

Ingeborg Junge-Reyer (Berlin): Frau Präsidentin,meine Damen und Herren! Wir befassen uns mit ei-nem Gesetzentwurf, dessen Thema sperrig und des-sen Regelungstechnik nicht gerade selbsterklärendist. Dennoch wäre es erforderlich, große öffentlicheAufmerksamkeit dafür zu erzielen. Es geht um wich-tige Weichenstellungen für den öffentlichen Verkehrin Deutschland.

Die Bundesregierung hat – endlich – versucht, ihrerPflicht nachzukommen, das seit 2009 geltende EG-Recht in nationales Recht umzusetzen. Doch der vor-gelegte Entwurf hat den gestellten Anspruch nichterfüllt. Dabei drückt sich die Verordnung der EU klaraus. Sie sagt, worum es geht: um die Erbringung vonLeistungen der Daseinsvorsorge, die unter anderemzahlreicher, sicherer, höherwertiger oder preisgüns-tiger sind als diejenigen, die das freie Spiel desMarktes ermöglicht hätte.

Den Bundesverkehrsminister ficht dies offensicht-lich nicht an. Für ihn ist oberstes Gebot der Vorrangder eigenwirtschaftlichen Verkehre, d. h. derjenigenAngebote, die ohne unternehmensspezifische Zu-schüsse vom kommunalen Aufgabenträger finanziertwerden. Sie können nach dem vorliegenden Entwurfselbst dann genehmigt werden, wenn das Qualitäts-niveau der Verkehrsangebote nicht dem entspricht,was die Aufgabenträger als Nahverkehrsqualität de-finiert haben und was sie bereit wären, mit öffentli-chen Mitteln zu finanzieren.

In der Praxis heißt das: Ein Fahrgast muss gegebe-nenfalls mit einem schlechteren Verkehrsangebotvorliebnehmen, als es die Kommune bestellen und fi-nanzieren wollte, weil eine Genehmigungsbehörde

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Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren

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entscheidet, auch die geringere Angebotsqualität rei-che aus.

Der Regierungsentwurf versucht die Quadratur desKreises und scheitert. Er scheitert mit dem Versuch,trotz der Vorgaben des EU-Rechts im Nahverkehr al-les zu vermeiden, was bestehende Verfahren und Be-sitzstände antasten könnte. Das schafft nicht die vonallen gewünschte Rechtssicherheit. Er ist der unpoli-tische Versuch, es allen recht zu machen, und wirdnach meiner Einschätzung zu Rechtsstreitigkeiten bisvor den EuGH führen.

Meine Damen und Herren, als Verkehrssenatorineines Bundeslandes, das selbst die Aufgabenträger-schaft für den ÖPNV wahrnimmt, kann ich Ihnen sa-gen, welche Handlungsoptionen erforderlich sind,um die knappen Haushaltsmittel so wirkungsvoll wiemöglich einzusetzen. Man muss sich vor Augen hal-ten, welche Qualität wir bei der Daseinsvorsorge imNahverkehr insbesondere in den Ballungsräumen,aber auch im ländlichen Raum erzielen müssen: einbezahlbares, umweltfreundliches Nahverkehrsange-bot aus einem Guss, das eine attraktive Alternativezur Nutzung des Autos bietet, das eine soziale Funk-tion erfüllt – weil es von allen genutzt werden kann,die für soziale Kontakte oder Teilhabe an kulturellenVeranstaltungen auf einen preiswerten ÖPNV ange-wiesen sind – und das den Ansprüchen mobilitätsein-geschränkter Personen zu günstigen Preisen gerechtwird.

Der Vorrang kommerzieller Verkehre, wie ihn dieRegierung vorschlägt, kann nicht verhindern, dasssich die privaten Anbieter die attraktiven Linien her-auspicken, die sich ohne öffentliche Zuschüsse ge-winnbringend betreiben lassen, insbesondere wenndie Qualität – Barrierefreiheit, Umweltstandards –oder auch die Löhne reduziert werden. Dem Aufga-benträger, den Kommunen, bliebe dann die Ver-pflichtung, statt eines wirtschaftlich vorteilhaften in-tegrierten Gesamtnahverkehrsangebots ergänzendeVerkehre für die aufkommensschwachen Zeiten undGebiete zu bestellen und zu finanzieren. Das ist we-der wirtschaftlich vertretbar, noch lässt sich dadurchein attraktives Nahverkehrsangebot in einer Kom-mune, in einem Verkehrsverbund aus einem Gussschaffen.

Es steht deshalb außer Frage, dass die erste Emp-fehlung nur lauten kann, den Regierungsentwurf ab-zulehnen.

Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Strukturenin den Stadtstaaten, in den Flächenstaaten, im ländli-chen Raum erlauben keine Standardlösung, bei derohne den kommunalen Aufgabenträger gar nichtsgeht. Gerade deshalb hat der Bund-Länder-Fachaus-schuss gemeinsam mit dem Bundesministerium einenNovellierungsvorschlag erarbeitet, der einen gutenMittelweg enthalten hat und der von A- und B-Län-dern mehrheitlich getragen wurde. Von diesem Kom-promiss hat sich der Regierungsentwurf ohne Notentfernt. Deshalb haben sich die antragstellendenLänder veranlasst gesehen, sich nicht nur auf eineAblehnung des Regierungsentwurfs zu verständigen,sondern einen eigenen Entwurf einzubringen. Auch

(

(hier gibt es den Vorrang eigenwirtschaftlicher Ver-kehre, aber eben mit Augenmaß. Messlatte muss injedem Fall das Qualitätsniveau sein, das der kommu-nale Aufgabenträger zu finanzieren bereit ist.

Wer allerdings glaubt, mit den von der Regierungangebotenen Regelungen den regionalen mittelstän-dischen Busunternehmen langfristig Vorteile zu ver-schaffen, irrt sich. Die Praxis zeigt: Heute schon sinddie großen internationalen Anbieter gut im Rennen.Keine Genehmigungsbehörde wird die Möglichkeithaben, die kommunalen und die örtlichen Unterneh-men vor der Macht der marktbeherrschenden Unter-nehmen wirkungsvoll zu schützen. Hier bietet eineBestellung durch die Kommunen, durch den Ver-kehrsverbund, die dank der EG-Verordnung jetztauch Vorgaben zu Sozialstandards machen können,wesentlich wirksameren Schutz.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, müssenwir auf Folgendes verweisen: Während der Regie-rungsentwurf beim Nahverkehr auf Besitzstandswah-rung setzt, prescht er im Fernverkehr mit einer über-zogenen Liberalisierung des Linienbusverkehrsvoran. Ich will diese Verkehre nicht verteufeln. Abereine völlige Marktöffnung darf nur erfolgen, wenndie Rahmenbedingungen stimmen.

Der Alternativentwurf der antragstellenden Ländergewährleistet deshalb, dass diese Marktöffnung inÜbereinstimmung mit öffentlichen Interessen er-folgt:

Er schützt die von den Ländern finanzierten Eisen-bahnverkehre, und zwar auch dann, wenn sie die50-km-Distanz überschreiten.

Er verpflichtet die Unternehmen zu neutralen In-formations- und Vertriebsmöglichkeiten.

Er führt Fahrgastrechte auch für den Buslinienfern-verkehr ein.

Er bezieht den Omnibus, soweit er nicht im öffentli-chen Personennahverkehr unterwegs ist, in dieMautpflicht nach Bundesfernstraßenmautgesetz ein.Nur so ist ein halbwegs fairer Wettbewerb gegenüberder Schiene und ihrer Pflicht zur Entrichtung vonTrassenpreisen möglich.

Der Alternativentwurf und die daraus abgeleitetenAnträge sind für die Länder eine gute Ausgangsbasisfür weitere Verhandlungen. Die Meinungsbildung imFachausschuss, aber auch die Abstimmung im Ver-kehrsausschuss haben gezeigt, dass der Alternativ-entwurf jenseits der politischen Farbenlehre für vieleLänder passfähige Regelungen und Verfahren anbie-tet. Länderöffnungsklauseln lassen Spielräume fürgute Lösungen vor Ort und für landesrechtliche Ver-fahrensvereinfachungen zu, wenn sie – wie bei denalternativen Bedienformen – sachgerecht sind.

Ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie die vom Ver-kehrsausschuss empfohlenen Anträge!

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren: Vielen Dank, Frau Bürgermeisterin!

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Ingeborg Junge-Reyer (Berlin)

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Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben Minister

Friedrich (Baden-Württemberg) und StaatsministerBoddenberg (Hessen) für Staatsminister Hahn abge-geben.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen sowie drei Mehr-Län-der-Anträge vor.

Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:

Ziffer 1! – Minderheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 5.

Ziffer 7! – Mehrheit.

Ziffer 8! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Minderheit.

Wir wenden uns den Mehr-Länder-Anträgen zu.

Wer ist für den Antrag in Drucksache 462/2/11? –Mehrheit.

Der Antrag in Drucksache 462/3/11! – Mehrheit.

Zum Mehr-Länder-Antrag in Drucksache 462/4/11! – Mehrheit.

Ich kehre zurück zu den Ausschussempfehlungen:

Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 10! – Minderheit.

Ziffer 13! – Mehrheit.

Ziffer 14! – Minderheit.

Ziffer 15! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Ziffer 17! – Minderheit.

Ziffer 18! – Mehrheit.

Ziffer 19! – Mehrheit.

Ziffer 20! – Mehrheit.

Ziffer 21! – Minderheit.

Ziffer 22! – Minderheit.

Ziffer 23! – Mehrheit.

Ziffer 24! – Mehrheit.

Ziffer 25! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Minderheit.

Ziffer 28! – Minderheit.

Ziffer 29! – Minderheit.

Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben beschlossen, Stellung genommen.

*) Anlagen 17 und 18

(

(Wir kommen zu Punkt 46:

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Erd-ölbevorratungsgesetzes und zur Änderung desMineralöldatengesetzes (Drucksache 463/11)

Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben MinisterSeidel (Mecklenburg-Vorpommern) und MinisterChristoffers (Brandenburg) abgegeben.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnendie Ausschussempfehlung sowie ein Mehr-Länder-Antrag vor.

Ich beginne mit dem Antrag in Drucksache 463/2/11. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit.

Nun zu der Ausschussempfehlung! Wer ist dafür? –Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben beschlossen, Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 47:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ver-gaberechts für die Bereiche Verteidigung undSicherheit (Drucksache 464/11)

Uns liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:

Ziffer 2! – Minderheit.

Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben beschlossen, Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 49:

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkom-men des Europarats vom 16. Mai 2005 zurBekämpfung des Menschenhandels (Drucksa-che 466/11)

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor.

Auf Wunsch von Ländern lasse ich über Ziffer 1 ge-trennt abstimmen. Ich rufe auf:

Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit.

Buchstabe c! – Mehrheit.

Buchstaben d und e gemeinsam! – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben festgelegt, Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 53:

Erster Gleichstellungsbericht Neue Wege – Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Le-bensverlaufundStellungnahme der Bundesregierung (Druck-sache 376/11)

*) Anlagen 19 und 20

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Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren

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Wir haben keine Wortmeldungen.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:

Ziffer 1! – Minderheit.

Auf Wunsch eines Landes stimmen wir nun überZiffer 2 ab, zunächst ohne den letzten Absatz inBuchstabe a. Wer ist dafür? – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe a letz-ter Absatz! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Bericht, wie so-eben festgelegt, Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 58:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates über europäi-sche Statistiken über den Schutz vor Kriminali-tät (Drucksache 352/11, zu Drucksache 352/11)

Wir haben keine Wortmeldungen.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Minderheit.

Ziffer 2! – Minderheit.

Ziffer 3! – Minderheit.

Ziffer 4! – Minderheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Ziffer 7! – Minderheit.

Ziffer 8! – Minderheit.

Ziffer 9! – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 59:

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über das Recht aufRechtsbeistand in Strafverfahren und dasRecht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme(Drucksache 355/11, zu Drucksache 355/11)

Wir haben keine Wortmeldungen.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 2.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 62:

Grünbuch der Kommission: Überarbeitung derRichtlinie über Berufsqualifikationen (Druck-sache 378/11)

(

(Uns liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 20! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 21.

Ziffer 25! – Minderheit.

Ziffer 26! – Mehrheit.

Ziffer 31! – Mehrheit.

Ziffer 32! – Minderheit.

Ziffer 37! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 38.

Ziffer 41! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 42.

Ziffer 46! – Minderheit.

Ziffer 47! – Mehrheit.

Ziffer 80! – Minderheit.

Ziffer 81! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 63:

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Energieeffizienzund zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EGund 2006/32/EG (Drucksache 379/11, zu Druck-sache 379/11)

Wir haben keine Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschuss-empfehlungen. Ich rufe auf:

Ziffern 1 bis 7 gemeinsam! – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat k e i n e Stellungnahmeabgegeben.

Tagesordnungspunkt 67:

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über den Zugang zurTätigkeit von Kreditinstituten und die Beauf-sichtigung von Kreditinstituten und Wertpa-pierfirmen und zur Änderung der Richtlinie2002/87/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates über die zusätzliche Beaufsichtigungder Kreditinstitute, Versicherungsunterneh-men und Wertpapierfirmen eines Finanzkon-glomerats (Drucksache 424/11, zu Drucksache424/11)

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Staats-minister Boddenberg (Hessen) abgegeben.

*) Anlage 21

414 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren

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D)(B)

C)(A)

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-

fehlungen und ein Landesantrag vor.

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 12! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 13.

Ziffer 17! – Minderheit.

Ziffer 18! – Mehrheit.

Ziffer 20! – Minderheit.

Ziffer 21! – Mehrheit.

Ziffer 23! – Minderheit.

Ziffer 49! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 50.

Auf Wunsch eines Landes rufe ich zunächst auf:

Ziffer 62 Absatz 1! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für Ziffer 62 Absatz 2! –Mehrheit.

Nun zum Landesantrag! Wer stimmt zu? – Minder-heit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 71:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Änderungder Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Ratesüber das Kontrollgerät im Straßenverkehr undder Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäi-schen Parlaments und des Rates (Drucksache419/11, zu Drucksache 419/11)

Wortmeldungen liegen uns nicht vor.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 4! – Minderheit.

Ziffer 6! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 17 und 18.

Ziffer 19! – Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledig-ten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 72:

Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, den Europäischen Wirt-schafts- und Sozialausschuss und den Aus-schuss der Regionen: Rio+20 – Hin zu einer um-weltverträglichen Wirtschaft und bessererGovernance (Drucksache 371/11)

(

(Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Damit entfällt Ziffer 3.

Bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellunggenommen.

Tagesordnungspunkt 83:

Fünfte Verordnung zur Änderung der Tier-schutz-Nutztierhaltungsverordnung (Druck-sache 445/11)

Je eine Erklärung zu Protokoll*) abgegeben habenFrau Staatsministerin Höfken (Rheinland-Pfalz) undHerr Staatsminister von Klaeden (Bundeskanzler-amt) für Parlamentarischen Staatssekretär Bleser(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaftund Verbraucherschutz).

Zur Abstimmung liegen Ihnen fünf gemeinsameAnträge der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie die Ausschussempfehlungen vor.

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Jetzt der 2-Länder-Antrag in Drucksache 445/2/11! – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufeauf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Weiter mit den 2-Länder-Anträgen! Ich rufe auf:

Antrag in Drucksache 445/3/11! – Minderheit.

Antrag in Drucksache 445/4/11! – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen:

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Der 2-Länder-Antrag in Drucksache 445/5/11! –Mehrheit.

Weiter mit dem 2-Länder-Antrag in Drucksache445/6/11! – Minderheit.

Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen! Bitte IhrHandzeichen! – Minderheit.

Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer der Ver-ordnung nach Maßgabe der vorherigen Abstimmungzuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzei-chen. – Minderheit.

*) Anlagen 22 und 23

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 415

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren

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(B)

C)(A)

Dann frage ich, wer der unveränderten Verordnung

zustimmen möchte. – Minderheit.

Damit hat der Bundesrat der Verordnung n i c h tzugestimmt.

(Emilia Müller [Bayern]: Frau Präsidentin,Entschuldigung! Ich bitte darum, noch ein-mal über die Schlussabstimmung abzustim-men! Dazu hätte ich gerne noch einmal dieVoten!)

Dann frage ich noch einmal: Wer der Verordnungnach Maßgabe der vorherigen Abstimmung zuzustim-men wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! –33 Stimmen; das ist eine Minderheit, wie vorhin. –Danke schön.

Tagesordnungspunkt 93 a):

Benennung eines Mitglieds und eines stellver-tretenden Mitglieds für den Eisenbahninfra-strukturbeirat (Drucksache 421/11)

Wir haben keine Wortmeldungen.

Zur Abstimmung liegt Ihnen ein Antrag des LandesBaden-Württemberg in Drucksache 421/1/11 vor.Wer ist dafür? – Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

(Tagesordnungspunkt 96:

Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetzzur steuerlichen Förderung von energetischenSanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden– Antrag des Landes Baden-Württemberg ge-mäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 553/11)

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat MinisterFriedrich (Baden-Württemberg) abgegeben.

Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefun-den. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung istzurückgezogen worden.

Ich weise die Vorlage daher dem Finanzausschuss– federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Aus-schuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raum-ordnung – mitberatend – zu.

Meine Damen und Herren, damit haben wir die Ta-gesordnung der heutigen Sitzung abgewickelt.

Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich einauf Freitag, den 30. September 2011, 9.30 Uhr.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 14.06 Uhr)

*) Anlage 24

(D)

Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments unddes Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 desRates zu Vorkehrungen für die finanzielle Abwicklung in Bezug aufbestimmte, hinsichtlich ihrer Finanzstabilität von Schwierigkeitenbetroffene bzw. von gravierenden Schwierigkeiten ernstlichbedrohte Mitgliedstaaten

(Drucksache 477/11, zu Drucksache 477/11)

Ausschusszuweisung: EU – Fz

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments unddes Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 desRates hinsichtlich bestimmter Vorschriften zur finanziellen Abwick-lung für bestimmte Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwie-rigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oderbedroht sind

(Drucksache 473/11, zu Drucksache 473/11)

Ausschusszuweisung: EU – AV – Fz

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und desRates über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013)

(Drucksache 471/11, zu Drucksache 471/11)

Ausschusszuweisung: EU – AS – In

Beschluss: Kenntnisnahme

Grünbuch der Kommission:Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr vonGütern mit doppeltem Verwendungszweck – in einer Welt des Wan-dels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten

(Drucksache 398/11)

Ausschusszuweisung: EU – In – Wi

Beschluss: Kenntnisnahme

Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirt-schaftsverordnung

(Drucksache 507/11)

Ausschusszuweisung: Wi

Beschluss: Absehen von Stellungnahme

Feststellung gemäß § 34 GO BR

Einspruch gegen den Bericht über die 885. Sitzungist nicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht ge-mäß § 34 GO BR als genehmigt.

416 Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

Amtierende Präsidentin Dr. Angelica Schwall-Düren

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 417*

D)(B)

C)(A)

Anlage 1

Erklärung

von Ministerpräsident Erwin Sellering(Mecklenburg-Vorpommern)

zu Punkt 40 der Tagesordnung

Für Frau Ministerin Manuela Schwesig gebe ichfolgende Erklärung zu Protokoll:

1954 wurde in Boston weltweit die erste Niere er-folgreich transplantiert. Die Transplantationsmedizinhat sich seit diesen Anfängen zu einem wichtigenZweig der modernen Medizin entwickelt, durch denvielen schwerstkranken Menschen das Leben geret-tet oder ihr gesundheitlicher Zustand deutlich ver-bessert werden kann. Es können inzwischen auchHerz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darmtransplantiert werden. Teilweise werden auch meh-rere Organe gleichzeitig verpflanzt. Nicht vergessenwerden dürfen die Erfolge der Gewebetransplanta-tionen.

Deutschland hat gestützt auf das 1997 in Kraft ge-tretene Transplantationsgesetz, dessen Geltungsbe-reich im Jahr 2007 auch auf Gewebe erweitertwurde, ein auf einer soliden Rechtsgrundlage basie-rendes Transplantationswesen aufgebaut.

Aber: Nach wie vor gelingt es nicht, genügend Or-gane bereitzustellen. Derzeit stehen in Deutschlandca. 12 000 Menschen auf der Warteliste für ein Or-gan. Die Deutsche Stiftung Organtransplantationschätzt, dass in den vergangenen zehn Jahren etwa10 000 Menschen gestorben sind, weil eben kein Or-gan zur Verfügung gestellt werden konnte. Das sind1 000 Menschen pro Jahr, deren Leben durch eineSpende hätte gerettet werden können. Dieser Zu-stand ist unhaltbar. Deshalb müssen wir ihn ändern.

Die Ursachen für die im internationalen Vergleichgeringe Organspendebereitschaft sind sicher vielfäl-tig. Deutschland hat sich – das wissen Sie – für diesogenannte erweiterte Zustimmungslösung als Vo-raussetzung für die postmortale Organspende ent-schieden. Das heißt, eine Organentnahme bei einemverstorbenen Spender ist nur zulässig, wenn dieserzu Lebzeiten zugestimmt hat oder, wenn sein Willenicht bekannt ist, die nächsten Angehörigen ihre Zu-stimmung geben.

Das Problem ist, dass ca. 80 % der Menschen in Um-fragen angeben, dass sie bereit wären, nach ihremTode Organe zu spenden, dies aber nicht dokumentiertoder ihre Angehörigen über ihre Haltung informierthaben. Damit stehen die Hinterbliebenen in der sehrschweren Stunde des Todes eines nahen Angehörigenvor der schwierigen Frage, über eine Organspende zuentscheiden. Damit sehen sich viele überfordert. Aus-druck dessen ist die hohe Rate der Ablehnung einerOrganspende durch die Angehörigen.

Dies ist auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ver-zeichnen. Die Organspendebereitschaft in Mecklen-burg-Vorpommern ist im deutschlandweiten Ver-gleich sehr hoch. Sie betrug im Jahr 201023,1 Organspender pro 1 Million Einwohner. DerDurchschnitt lag bei 15,9. Dennoch verzeichneten

(

(auch wir im Jahr 2010 eine Ablehnungsquote von46 %. Diese wenigen Zahlen zeigen, dass Hand-lungsbedarf besteht.

Die Bundesregierung hat uns den Entwurf einesGesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzesvorgelegt. Leider enthält dieser im Wesentlichen nurdie Änderungen, die zur Umsetzung der EU-Richtli-nie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zurTransplantation bestimmte menschliche Organe er-forderlich sind. Den Entwurf in dieser Fassung zu be-schließen würde bedeuten, eine Chance zu verge-ben, dringend notwendige Veränderungen zurSteigerung der Organspendebereitschaft im Gesetzzu verankern. Ich möchte einige für mich wichtigePunkte nennen:

Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich in ih-rer 84. Sitzung mit Maßnahmen zur Verbesserung derOrganspende beschäftigt. Sie fordert die Bundes-regierung einstimmig auf, die bisherige erweiterteZustimmungslösung in eine Erklärungslösung umzu-wandeln. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in ei-nem geregelten Verfahren über die Organspende in-formiert und zu einer persönlichen Erklärungaufgefordert werden, ob sie einer Organspende zu-stimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklärenmöchten. Die Möglichkeit, dass auch die Angehöri-gen nach dem Tod einer Organspende zustimmenkönnen, soll erhalten bleiben. Dieser Ansatz, dermeines Wissens auch im Bundestag breite Zustim-mung findet, muss in das weitere Gesetzgebungsver-fahren Eingang finden.

Ein wesentlicher Einflussfaktor für die Organ-spende ist das Engagement der Krankenhäuser. DasTransplantationsgesetz verpflichtet jetzt schon dieKrankenhäuser, potenzielle Organspender zu mel-den. Die Praxis aber zeigt, dass die gesetzliche Ver-pflichtung nicht reicht. Nur wenn im Krankenhausalle organisatorischen und strukturellen Vorausset-zungen geschaffen wurden und wenn alle Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter die Notwendigkeit der Or-ganspende verinnerlicht haben, wird es gelingen,dass wirklich bei allen potenziellen Organspenderndie Möglichkeit einer Spende geprüft wird.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, die sich inMecklenburg-Vorpommern seit 2001 bewährt hat, istdie Bestellung von Transplantationsbeauftragten inden Krankenhäusern. Sie bündeln die Aktivitäten inden Häusern und schaffen die organisatorischen Vor-aussetzungen, damit es Organspenden gibt. Die Ver-pflichtung, derartige Transplantationsbeauftragte zubestellen, muss im Transplantationsgesetz verankertwerden. Entsprechende Anträge auf Änderung desGesetzes liegen dem Bundesrat vor.

Die Betreuung eines Organspenders bis zur Organ-entnahme und die Organentnahme selbst bedeutenfür jedes Krankenhaus eine zusätzliche Belastung.Die hierfür vorgesehene Aufwandserstattung ist inihrer Höhe seit dem Jahr 2004 unverändert geblie-ben. Sie muss dringend neu kalkuliert werden, um si-cherzustellen, dass den Krankenhäusern ihr Auf-wand erstattet wird.

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418* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

(B)

C)(A)

Ein ganz wichtiger Punkt ist für mich auch die um-

fassende versicherungsrechtliche Absicherung derLebendspender. Menschen, die bereit sind, durch dieSpende eines Organs ihnen nahestehenden Men-schen zu helfen, brauchen Versicherungsschutz, dergewährleistet, dass sie bei Komplikationen – auch beispäter eintretenden – umfassend abgesichert sind.

Ich wiederhole: Mit der heute anstehenden Ände-rung des Transplantationsgesetzes bietet sich uns dieChance, wesentliche rechtliche Voraussetzungen zuschaffen, die dazu beitragen können, die Organspen-debereitschaft in Deutschland zu steigern und damitvielen schwerstkranken Menschen das Leben zu er-halten. Lassen Sie sie uns nutzen!

Anlage 2

Erklärung

von Minister Dr. Heiner Garg(Schleswig-Holstein)

zu Punkt 39 der Tagesordnung

Antrag des Freistaates Bayern zu Artikel 1Nummer 31 (§ 95 SGB V)

Das Land Schleswig-Holstein teilt die IntentionBayerns in der Sache, dass Medizinische Versor-

(gungszentren keine marktbeherrschende Stellungerhalten sollten.

Schleswig-Holstein ist aber der Auffassung, dassder Entwurf eines GKV-VStG bereits dieses Ziel auf-gegriffen hat und dem Anliegen Rechnung trägt. Sosind beispielsweise die Regelungen im vorliegendenGesetzentwurf geeignet, dass künftig nicht mehreine einseitige Entwicklung hin zu einer bestimmtenAnbieterstruktur betrieben werden kann und damiteine marktbeherrschende Stellung aufgebaut wer-den könnte. Durch die Rückumwandlung eines ange-stellten Arztsitzes aus Medizinischen Versorgungs-zentren in einen niedergelassenen Arztsitz ist inZukunft eine bedarfsgerechte Gestaltung derAngebotsstruktur wieder möglich, die ein flexiblesZusammenspiel der Sektoren statt einer Ein-bahnstraße erlaubt. Durch die Neuzuschnitte der Be-darfsplanungsregionen und durch die Möglichkeiteines Aufkaufens von Arztsitzen durch die Kassen-ärztlichen Vereinigungen schafft der Gesetzentwurfdarüber hinaus ausreichende Steuerungsinstru-mente, um marktbeherrschende Situationen zu ver-hindern.

D)

(

Anlage 3

Erklärung

von Staatsminister Sven Morlok (Sachsen)zu Punkt 2 a) und b) der Tagesordnung

Einzelplan: 04 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt

Kapitel: 0405 – Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Titelgruppe: 02

Titel: 894 22 – Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland

Seite: (23)

HH-Ansatz: 2012 ........... von ............ 4 136 T € .......... auf ......... 6 136 T €

Begründung:

Der Haushaltsansatz 2012 für das Bundesprogramm „Invest.-Ost“ sollte wieder aufden bisher entsprechend dem Förderkonzept für das Programm veranschlagten Be-trag von 6 136 T € angehoben werden, um die Blaubucheinrichtungen in Ostdeutsch-land, d. h. Museen des nationalen Kulturerbes und Einrichtungen, die bedeutendendeutschen Persönlichkeiten gewidmet sind, weiterhin angemessen fördern zu kön-nen.

Page 57: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 419*

D)(B)

C)(A)

(

(Anlage 4

Erklärung

von Staatsminister Sven Morlok (Sachsen)zu Punkt 2 a) und b) der Tagesordnung

Einzelplan: -09

Kapitel: -0902

Titelgruppe: -

Titel: -882 01

Seite: (12) Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

HH-Ansatz: 1. VEs 2012 von: 529 074 T € auf: 566 984 T €

Begründung:

Bereits im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2010 wurden bei der Gemeinschaftsauf-gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) die Verpflichtungs-ermächtigungen (VE) 2010 um 10 Prozent von 617,1 Mio. € auf 555,39 Mio. € abge-senkt. Die Reduzierung der VE um 10 Prozent wurde im Bundeshaushalt 2011 undder Mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 fortgeschrieben.

Der jetzt vorliegende Bundeshaushaltsentwurf 2012 sieht eine Reduzierung der VEgegenüber der Mittelfristigen Finanzplanung des Bundeshaushalts 2011 von566,984 Mio. € um 37,91 Mio. € auf 529,074 Mio. € vor.

Das bedeutet eine Absenkung der VE gegenüber dem Basisjahr 2009 um 88,026 Mio. €.Die vorgesehene Reduzierung der VE um 37,91 Mio. € sollte rückgängig gemachtwerden.

Der Aufbau Ost ist noch nicht abgeschlossen. Gravierende Einschnitte gibt es bereitsdurch die Degression bei der Investitionszulage, die entgegen ursprünglichen An-kündigungen nicht durch eine Erhöhung der GRW kompensiert wurde. Weitere Kür-zungen bei der GRW können nicht verkraftet werden. Bis 2013 billigt die EU-Kom-mission Ostdeutschland höhere Fördersätze zu. Damit eröffnen sich besondereMöglichkeiten zum Aufbau einer leistungsfähigen Wirtschaft mit wettbewerbsfähi-gen Arbeitsplätzen. Damit die neuen Länder nach Auslaufen des Solidarpakts imJahre 2020 wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen können, muss die Grundlage füreine stabile wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft gelegt werden. Um die bisdahin verbleibende Zeit effektiv zu nutzen, ist es daher notwendig die Wirtschafts-förderung ausreichend mit Mitteln auszustatten.

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420* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

(

(Anlage 5

Erklärung

von Staatsminister Sven Morlok (Sachsen)zu Punkt 2 a) und b) der Tagesordnung

Einzelplan: 06

Kapitel: 0640

Titelgruppe:

Titel: 685 03 Zuschuss des Bundes an die „Stiftung für das sorbische Volk“

Seite: 102 (Einzelplan 06)

HH-Ansatz: 8,2 Mio. EUR

Antrag auf Aufnahme einer Erläuterung wie folgt:

„Die Angehörigen des sorbischen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit sind eine nationale Minderheit imSinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, die etwa 60 000 Personen mit eigenerSprache, Kultur und Überlieferung umfasst.

Ausgehend von der gesamtstaatlichen Verantwortung gemäß Protokollnotiz Nr. 14 zu Art. 35 Einigungsvertragsowie dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Re-gional- oder Minderheitensprachen schützt und fördert der Bund gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und demLand Brandenburg das sorbische Volk.

Die Finanzierung bezieht sich auf das „Zweite Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung fürdas sorbische Volk“, welches der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg am 10. Juli 2009 unter-zeichnet haben.

Der Bund fördert die Stiftung auf der Grundlage ihres Haushaltsplanes im Rahmen einer institutionellen Förde-rung.“

Begründung:

Gemäß dem im Staatsvertrag über die Errichtung der Stiftung für das sorbische Volkfestgeschriebenen Stiftungszweck fördert die Stiftung u. a. Einrichtungen der Kunst-,Kultur- und Heimatpflege der Sorben. Die im Zweiten Abkommen über die gemein-same Finanzierung der Stiftung vom 10.07.2009 vereinbarten Fördersummen vonLand Brandenburg, Freistaat Sachsen und Bund stehen nach Art. 1 des Abkommenszur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Die Förderung sorbischer Einrichtungen bezieht sich dabei auf deren laufende Auf-gaben und erfolgt deshalb unter Beachtung der §§ 23 und 44 SäHO als institutionelleFörderung.

Daneben werden durch die Stiftung in geringem finanziellem Umfang Projekte be-zuschusst.

Die Förderung der Stiftung für das sorbische Volk durch den Bund als Projektförde-rung ist nach den Maßgaben des § 23 BHO nicht korrekt, da es sich hier nicht um eineinzelnes abgegrenztes Fördervorhaben handelt.

Page 59: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 421*

D)(B)

C)(A)

Anlage 6

Umdruck Nr. 7/2011

Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der886. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesratgemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vor-schlägen beschließen:

I.

Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung desVermittlungsausschusses nicht zu stellen:

Punkt 5Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelun-gen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspart-nerschaften (Drucksache 482/11)

Punkt 6Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung desAbgeordnetengesetzes – Einführung eines Ord-nungsgeldes (Drucksache 483/11)

Punkt 9… Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs –Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Druck-sache 486/11)

Punkt 20Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom11. Oktober 1985 zur Errichtung der Multilatera-len Investitions-Garantie-Agentur (Drucksache497/11)

Punkt 21Zweites Gesetz zur Änderung des Übereinkom-mens vom 4. August 1963 zur Errichtung derAfrikanischen Entwicklungsbank (Drucksache498/11)

Punkt 22Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom29. November 1972 über die Errichtung desAfrikanischen Entwicklungsfonds (Drucksache499/11)

II.

Zu dem Gesetz einen Antrag auf Anrufung desVermittlungsausschusses nicht zu stellen und die inder zitierten Empfehlungsdrucksache angeführteEntschließung zu fassen:

Punkt 11Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG)Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikali-engesetzes und anderer Gesetze im Hinblick aufden Vertrag von Lissabon (Drucksache 488/11,Drucksache 488/1/11)

(

(III.

Den Gesetzen zuzustimmen:

Punkt 12

Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rah-menrichtlinie sowie zur Änderung des Bundes-wasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes (Drucksache 489/11)

Punkt 13

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. März 2010zwischen der Bundesrepublik Deutschland undder Republik Östlich des Uruguay zur Vermei-dung der Doppelbesteuerung und der Steuerver-kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-kommen und vom Vermögen (Drucksache 490/11)

Punkt 14

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juni 2010zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland und der Regierung der Turks- undCaicosinseln über den steuerlichen Informa-tionsaustausch (Drucksache 491/11)

Punkt 15

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2010zwischen der Bundesrepublik Deutschland undder Republik San Marino über die Unterstützungin Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informa-tionsaustausch (Drucksache 492/11)

Punkt 16

Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Oktober 2010zwischen der Regierung der BundesrepublikDeutschland und der Regierung der BritischenJungferninseln über die Unterstützung in Steuer-und Steuerstrafsachen durch Informationsaus-tausch (Drucksache 493/11)

Punkt 17

Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Februar 2011zwischen der Bundesrepublik Deutschland undder Republik Ungarn zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung und zur Verhinderung derSteuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache494/11)

Punkt 18

Gesetz zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und derInternationalen Organisation für erneuerbareEnergien über den Sitz des IRENA-Innovations-und Technologiezentrums (Drucksache 495/11)

Punkt 19

Gesetz zur Vierten, Fünften und Sechsten Ände-rung des Europäischen Übereinkommens vom1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationa-len Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals(AETR) (Drucksache 496/11)

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422* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

IV.

Die Entschließung nach Maßgabe der in der Emp-fehlungsdrucksache wiedergegebenen Änderung zufassen:

Punkt 28Entschließung des Bundesrates, Kinder, Jugendli-che und junge Erwachsene mit Leistungsbezugnach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes indas Bildungs- und Teilhabepaket umgehend ein-zubeziehen (AsylbLG) (Drucksache 364/11,Drucksache 364/1/11)

V.

Die Entschließung zu fassen:

Punkt 29Entschließung des Bundesrates zur Anpassungder jährlichen Aufwendungen für Leistungen zurTeilhabe in der gesetzlichen Rentenversiche-rung (Drucksache 384/11)

VI.

Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungenzu erheben:

Punkt 35Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes undzur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes(Drucksache 453/11)

Punkt 37Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eineVerordnung über die elektronische Fassung desAmtsblattes der Europäischen Union (Druck-sache 461/11 [neu])

Punkt 38Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zumBetrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewaltgegen Frauen“ (Hilfetelefongesetz – Hilfe-telefonG) (Drucksache 455/11)

Punkt 41Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung derFachkräftegewinnung im Bund und zur Ände-rung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften(Drucksache 458/11)

Punkt 48Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung desWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens fürdas Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)(Drucksache 465/11)

(

(Punkt 50Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom19. Oktober 2010 zwischen der BundesrepublikDeutschland und Antigua und Barbuda über denInformationsaustausch in Steuersachen (Druck-sache 467/11)

Punkt 51Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom25. November 2010 zwischen der BundesrepublikDeutschland und dem Fürstentum Andorra überden Informationsaustausch in Steuersachen(Drucksache 468/11)

Punkt 52Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom17. Juni 2010 zwischen der Regierung der Bun-desrepublik Deutschland und dem Ministerratder Republik Albanien über die Seeschifffahrt(Drucksache 469/11)

VII.

Von der Vorlage Kenntnis zu nehmen:

Punkt 54Wohngeld- und Mietenbericht 2010 (Drucksache383/11)

VIII.

Zu den Vorlagen die Stellungnahme abzugebenoder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzu-stimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungs-drucksache wiedergegeben sind:

Punkt 55Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Par-laments und des Rates über Mindeststandards fürdie Rechte und den Schutz von Opfern von Straf-taten sowie für die Opferhilfe (Drucksache 278/11,zu Drucksache 278/11, Drucksache 278/1/11)

Punkt 56Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates über die gegenseitigeAnerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsa-chen (Drucksache 279/11, zu Drucksache 279/11,Drucksache 279/1/11)

Punkt 57Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Übertragung be-stimmter den Schutz von Rechten des geistigenEigentums betreffender Aufgaben, einschließlichder Zusammenführung von Vertretern des öffent-lichen und des privaten Sektors im Rahmen einerEuropäischen Beobachtungsstelle für Marken-und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungs-

Page 61: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 423*

D)(B)

C)(A)

amt für den Binnenmarkt (Marken, Muster undModelle) (Drucksache 306/11, zu Drucksache306/11, Drucksache 306/1/11)

Punkt 60

Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung derVerordnung des Rates (EG) Nr. 1083/2006 im Hin-blick auf rückzahlbare Beihilfe und Finanzie-rungstechniken (Drucksache 438/11, zu Druck-sache 438/11, Drucksache 438/1/11)

Punkt 61

Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung der Ver-ordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über denEuropäischen Fischereifonds hinsichtlich be-stimmter Vorschriften zur finanziellen Abwick-lung für bestimmte Mitgliedstaaten, die von gra-vierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihrefinanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(Drucksache 474/11, zu Drucksache 474/11,Drucksache 474/1/11)

Punkt 64

Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates über das Roaming inöffentlichen Mobilfunknetzen in der Union(Neufassung) (Drucksache 406/11, zu Drucksache406/11, Drucksache 406/1/11)

Punkt 65

Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Europäischen Rat, den Rat, denEuropäischen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen: Abschluss desersten Europäischen Semesters für die Koordi-nierung der Wirtschaftspolitik – Orientierungenfür die Politik der Mitgliedstaaten 2011 – 2012(Drucksache 357/11, Drucksache 357/1/11)

Punkt 66

Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Festlegung allge-meiner Bestimmungen für Makrofinanzhilfen anDrittländer (Drucksache 402/11, zu Drucksache402/11, Drucksache 402/1/11)

Punkt 68

Grünbuch der Kommission: Stärkung des gegen-seitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum –Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechts-vorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs(Drucksache 366/11, Drucksache 366/1/11)

Punkt 69

Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, den Europäischen Wirt-schafts- und Sozialausschuss und den Ausschussder Regionen: Optionen für ein EU-System zumAufspüren der Terrorismusfinanzierung (Druck-sache 415/11, Drucksache 415/1/11)

(

(Punkt 70

Mitteilung der Kommission an das EuropäischeParlament, den Rat, den Europäischen Wirt-schafts- und Sozialausschuss und den Ausschussder Regionen: Europäische Agenda für die Inte-gration von Drittstaatsangehörigen (Drucksache425/11, Drucksache 425/1/11)

Punkt 73

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festle-gung von Anforderungen an den Schutz derGesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radio-aktiver Stoffe in Wasser für den menschlichenGebrauch (Drucksache 387/11, Drucksache 387/1/11)

Punkt 74

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung derRichtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefel-gehalts von Schiffskraftstoffen (Drucksache 416/11, zu Drucksache 416/11, Drucksache 416/1/11)

Punkt 75

Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates über Lebensmittel fürSäuglinge und Kleinkinder sowie über Lebens-mittel für besondere medizinische Zwecke(Drucksache 377/11, zu Drucksache 377/11,Drucksache 377/1/11)

Punkt 76

Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher aufden Geschmack bringen – eine Strategie mit ho-hem europäischen Mehrwert zur Absatzförde-rung für Europas Agrarerzeugnisse (Drucksache409/11, Drucksache 409/1/11)

Punkt 77

a) Mitteilung der Kommission an das Europäi-sche Parlament, den Rat, den EuropäischenWirtschafts- und Sozialausschuss und denAusschuss der Regionen: Reform der Gemein-samen Fischereipolitik (Drucksache 410/11,Drucksache 410/1/11)

b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates über dieGemeinsame Fischereipolitik (Drucksache414/11, zu Drucksache 414/11, Drucksache410/1/11)

c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates über diegemeinsame Marktorganisation für Erzeug-nisse der Fischerei und der Aquakultur(Drucksache 411/11, zu Drucksache 411/11,Drucksache 410/1/11)

d) Mitteilung der Kommission an das Europäi-sche Parlament, den Rat, den EuropäischenWirtschafts- und Sozialausschuss und denAusschuss der Regionen über die externeDimension der Gemeinsamen Fischereipolitik(Drucksache 412/11, Drucksache 410/1/11)

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424* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

Punkt 78Vorschlag für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Festlegung einesMehrjahresplans für die Lachsbestände imOstseeraum und die Fischereien, die diese Be-stände befischen (Drucksache 475/11, Druck-sache 475/1/11)

Punkt 81Erste Verordnung zur Änderung handelsklassen-rechtlicher Vorschriften (Drucksache 443/11,Drucksache 443/1/11)

Punkt 82Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchen-rechtlicher Verordnungen (Drucksache 444/11,Drucksache 444/1/11)

Punkt 89Verordnung zur Änderung der Energiewirt-schaftskostenverordnung (Drucksache 500/11,Drucksache 500/1/11)

IX.

Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:

Punkt 79Verordnung zur Änderung der Tierimpfstoff-Ver-ordnung und der Tierimpfstoff-Kostenverord-nung (Drucksache 432/11)

Punkt 80Zweite Verordnung zur Änderung der Aromen-verordnung und anderer lebensmittelrechtlicherVerordnungen (Drucksache 433/11)

Punkt 84Verordnung über die Ermittlung der Schlüssel-zahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils ander Einkommensteuer für die Jahre 2012, 2013und 2014 (Drucksache 434/11)

Punkt 85Dreiundfünfzigste Verordnung zur Durchführungdes § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes(Drucksache 435/11 [neu])

Punkt 86Verordnung über die Festsetzung der Länder-schlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüssel-zahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils amAufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des Ge-meindefinanzreformgesetzes (Drucksache 446/11)

Punkt 87Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhand-lungen, die in das Aktennachweissystem für Zoll-zwecke aufgenommen werden sollen (FIDE-Ver-zeichnis-VO – FIDEVerzV) (Drucksache 447/11)

(

(Punkt 88

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnungüber die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungs-förderung im Ausland (Drucksache 448/11)

X.

Entsprechend den Anregungen und Vorschlägenzu beschließen:

Punkt 90

a) Benennung von Beauftragten des Bundesratesin Beratungsgremien der Europäischen Union(Umweltschutz auf Kommissions- wie aufRatsebene – Themenbereich: TochterrichtlinieReporting zur Wasserrahmenrichtlinie) (Druck-sache 382/11, Drucksache 382/1/11)

b) Benennung von Beauftragten des Bundesratesin Beratungsgremien der Europäischen Unionfür die Thematischen Arbeitsgruppen im Rah-men der Offenen Methode der Koordinierungzur Implementierung des strategischen Rah-mens für die europäische Zusammenarbeit aufdem Gebiet der allgemeinen und beruflichenBildung bis 2020 („ET 2020“) (Drucksache403/11, Drucksache 403/1/11)

c) Benennung von Beauftragten des Bundesratesin Beratungsgremien der Europäischen Unionfür den Ausschuss der Kommission gemäß Ar-tikel 29 der Richtlinie 2008/57/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom17.06.2008 sowie Artikel 27 der Richtlinie2004/49/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates vom 29.04.2004 („Urban-Rail-Sektor“) (Drucksache 404/11, Drucksache404/1/11)

d) Benennung von Beauftragten des Bundesratesin Beratungsgremien der Europäischen Union(Bereich Bildung) (Drucksache 439/11, Druck-sache 439/1/11)

Punkt 91

a) Benennung eines Mitglieds des Kuratoriumsder Stiftung „Haus der Geschichte derBundesrepublik Deutschland“ (Drucksache353/11)

b) Benennung eines Mitglieds und eines stellver-tretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stif-tung „Haus der Geschichte der Bundesrepu-blik Deutschland“ (Drucksache 417/11)

c) Benennung eines Mitglieds des Kuratoriumsder Stiftung „Haus der Geschichte derBundesrepublik Deutschland“ (Drucksache420/11)

Punkt 93 b)

Benennung eines stellvertretenden Mitglieds fürden Eisenbahninfrastrukturbeirat (Drucksache539/11)

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 425*

D)(B)

C)(A)

Punkt 94a) Benennung eines Mitglieds und eines stellver-

tretenden Mitglieds für den Beirat der Bundes-netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-nikation, Post und Eisenbahnen (Drucksache418/11)

b) Benennung eines Mitglieds und eines stellver-tretenden Mitglieds für den Beirat der Bundes-netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-nikation, Post und Eisenbahnen (Drucksache440/11)

c) Benennung eines Mitglieds und eines stellver-tretenden Mitglieds für den Beirat der Bundes-netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-nikation, Post und Eisenbahnen (Drucksache502/11)

XI.

Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksachebezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Bei-tritt abzusehen:

Punkt 95Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht(Drucksache 503/11)

Anlage 7

Erklärung

von Staatsministerin Emilia Müller(Bayern)

zu Punkt 28 der Tagesordnung

Für die Bayerische Staatsregierung und die Hessi-sche Landesregierung gebe ich folgende Erklärungzu Protokoll:

Im Rahmen der verfassungsrechtlich erforderlichgewordenen Reform der Leistungssätze nach demSGB II und dem SGB XII wurde ein Bildungs- undTeilhabepaket eingeführt, welches auch die Leis-tungsberechtigten nach § 2 Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG) erfasst, da auf diese Personen inder Rechtsfolge das SGB XII anzuwenden ist.

Der Entschließungsantrag verkennt, dass auchGrundleistungsempfänger nach § 3 AsylbLG bei Be-darf Leistungen entsprechend dem Bildungs- undTeilhabepaket nach § 6 AsylbLG für den schulischenBedarf erhalten können. Einer darüber hinausgehen-den Einbeziehung in das Bildungs- und Teilhabe-paket bedarf es aus der Sicht von Bayern und Hessennicht. Dies gilt insbesondere für integrative Leistun-gen wie Vereinsbeiträge, da hier der nur vorüberge-hende Aufenthalt von Leistungsberechtigten nachdem Asylbewerberleistungsgesetz zu berücksichti-gen ist. Der Antrag greift diese Unterscheidung nichtauf und kann deshalb nicht unterstützt werden.

(

(Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen an

Grundleistungsempfänger nach dem AsylbLG verfas-sungsfest auszugestalten. Das BMAS hat den Wunschan die Länder (ASMK) herangetragen, Eckpunktehierzu in einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeits-gruppe auszuarbeiten. In diesem Rahmen wird auchüber die Ausgestaltung der Leistung „Bildungs- undTeilhabepaket“ zu diskutieren sein. Dieser Diskus-sion sollte nicht isoliert vorgegriffen werden.

Anlage 8

Erklärung

von Minister Jörg Bode(Niedersachsen)

zu Punkt 23 der Tagesordnung

Für Herrn Minister Uwe Schünemann gebe ich fol-gende Erklärung zu Protokoll:

Mehr als 60 Jahre nach dem Ende des ZweitenWeltkrieges gehen von Fliegerbomben und andererKriegsmunition immer noch erhebliche Gefahrenaus. Immer wieder werden vor allem in StädtenBlindgänger gefunden. Ganze Stadtteile werden ge-sperrt, Menschen müssen ihre Häuser verlassen, da-mit der Kampfmittelbeseitigungsdienst seine gefähr-liche Arbeit verrichten kann.

Im Juni 2010 detonierte bei einer Räumungsaktionin Göttingen eine freigelegte Fliegerbombe. Drei nie-dersächsische Bedienstete des Kampfmittelbeseiti-gungsdienstes kamen dabei ums Leben.

Dies zeigt:

Erstens. Wir werden uns noch lange mit der Auf-gabe der Kampfmittelbeseitigung beschäftigen müs-sen.

Zweitens. Die Gefahren, die von alter Kriegsmuni-tion ausgehen, sind real und können Menschenlebenkosten.

Die Kampfmittelbeseitigung belastet die ohnehinknappen Haushalte von Ländern und Kommunen zu-nehmend. Dies gilt vor allem für Länder mit starkerKampfmittelbelastung, z. B. Niedersachsen oder Bran-denburg.

Der Bund beteiligt sich zwar an diesen Kosten.Jedoch wird der Bundesanteil nicht nur von den Län-dern, sondern auch von den Kommunen als unzurei-chend angesehen. Dabei haben die Väter des Grund-gesetzes 1949 die naheliegende Frage beantwortet,wer die Folgen des Krieges zu tragen hat. Artikel 120besagt: Der Bund trägt die Aufwendungen für die in-neren und äußeren Kriegsfolgelasten nach nähererBestimmung von Bundesgesetzen. Nur: Eine spe-zielle gesetzliche Regelung liegt bis heute nicht vor.

Stattdessen hat sich eine „Staatspraxis“ entwi-ckelt, die auf die 50er Jahre zurückgeht. In Anleh-nung an das Allgemeine Kriegsfolgengesetz wurdenKostenverteilungsregelungen entwickelt, die jedoch

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426* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

nur im Verhältnis zwischen Bund und Ländern gel-ten. Danach trägt der Bund seit dem 1. April 1956 dieKosten für die Beseitigung sämtlicher Kampfmittelauf bundeseigenen Grundstücken. Soweit es umnicht bundeseigene Grundstücke geht, werden nurdie Kosten für die Beseitigung ehemals reichseigenerMunition übernommen.

Die Kosten für die Beseitigung alliierter Munitionauf nicht bundeseigenen Grundstücken tragen dage-gen die Länder. Der Bund beteiligt sich hier nicht,obwohl es eindeutig um Kriegsfolgelasten geht. Fürdie Räumung von britischen oder amerikanischenFliegerbomben in den Städten will der Bund damitfinanziell keine Verantwortung übernehmen. Hierwerden die Länder und Kommunen seit mehr als60 Jahren alleingelassen.

Mit dem vorliegenden Entwurf eines Rüstungsalt-lastenfinanzierungsgesetzes soll dieser unbefriedi-gende Zustand beseitigt werden. Für die Frage derKosten kann es nicht darauf ankommen, wo z. B. dieFliegerbombe gefunden wird, auf einem Grundstückdes Bundes oder einer anderen Liegenschaft. Auchdie Herkunft der Bombe darf keine Rolle spielen.

Deshalb verfolgt der Gesetzentwurf einen grund-legend anderen Ansatz, der überfällig ist:

Erstens. Der Begriff der „Rüstungsaltlasten“ wirdklar definiert.

Zweitens. Es werden alle Maßnahmen zur Beseiti-gung von Rüstungsaltlasten erfasst, also die Erkun-dung, Räumung, Beseitigung von Rüstungsaltlastenund die Sanierung von belasteten Liegenschaften.

Drittens. Klare Regelungen zur Finanzierung dervorgenannten Maßnahmen werden getroffen.

So kommt es nicht mehr auf die Eigentumsverhält-nisse des Fundortes an, wenn z. B. ein Blindgängergeborgen werden soll. Auch die Herkunft, reichsei-gene Munition oder britische Fliegerbombe, spieltkeine Rolle mehr.

Zwar erweitert der Gesetzentwurf die Finanzie-rungspflicht des Bundes im Ergebnis erheblich. Da eshier um Kriegsfolgelasten im Sinne des Artikels 120Grundgesetz geht, ist dies jedoch verfassungsrecht-lich zulässig, ja geradezu geboten. Der Bund wirddamit seiner gesamtstaatlichen Verantwortung ge-recht, die ihm das Grundgesetz zuschreibt. Die Haus-halte der Länder und Kommunen werden entlastet.Dies ist sachgerecht.

Eine gesetzliche Regelung ist überfällig. Die finan-ziellen Folgen der Beseitigung von Rüstungsaltlastenmüssen gerechter als bisher zwischen Bund und Län-dern aufgeteilt werden. Nur so können wir sicherstel-len, dass die Bergung von Kriegsmunition und dieSanierung von kontaminierten Flächen in Deutsch-land zügig vorangehen.

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung in den anstehen-den Ausschussberatungen.

(

(Anlage 9

Erklärung

von Minister Peter Friedrich(Baden-Württemberg)

zu Punkt 26 der Tagesordnung

Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischerEltern erwirbt zusätzlich zu der über die Eltern ver-mittelten ausländischen auch die deutsche Staats-angehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahrenhier seinen gewöhnlichen Aufenthalt und ein unbe-fristetes Aufenthaltsrecht hat. Ferner bestand unterdenselben Voraussetzungen für ausländische Kinder,die am 1. Januar 2000 rechtmäßig ihren gewöhnli-chen Aufenthalt im Inland und das zehnte Lebens-jahr noch nicht vollendet hatten, ein bis Ende 2000geltend zu machender Einbürgerungsanspruch.

In beiden Fällen muss man sich nach Volljährig-keit spätestens bis zum 23. Lebensjahr für eineStaatsangehörigkeit entscheiden. Mit unserem Ge-setzesantrag geht es um die ersatzlose Abschaffungdieser Optionspflicht. Wir greifen damit eine gemein-same Gesetzesinitiative von Berlin und Bremen ausdem Jahr 2010 wieder auf.

Die kritische Diskussion, von der die Optionsrege-lung von Anfang an begleitet war, hat sich mittler-weile weiter verstärkt. Es gibt eine Fülle von durch-greifenden Argumenten für deren Abschaffung. Diesspiegelt sich auch in zahlreichen Initiativen im Bun-destag und im Bundesrat wider.

Politischer Entscheidungsbedarf besteht aktuell,nicht erst in einigen Jahren. Es ist zwar richtig, dassdie große Welle an Optionspflichtigen mit jährlich35 000 und 40 000 Betroffenen erst ab 2018 auf dieStaatsangehörigkeitsbehörden zurollen wird. Dassind diejenigen, die unmittelbar mit ihrer Geburt(auch) die deutsche Staatsangehörigkeit erworbenhaben.

Wir dürfen aber eine weitere Gruppe nicht verges-sen, nämlich diejenigen, die auf Antrag unter erleich-terten Bedingungen und unter Hinnahme ihrer ande-ren Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden. Ausdieser Gruppe wurden Jugendliche erstmals 2008 op-tionspflichtig, bis 2017 haben wir jährlich 3 000 und7 000 Fälle. Das ist keine zu vernachlässigende Grö-ßenordnung.

Es besteht kein Anlass, mit einer Gesetzesinitia-tive abzuwarten, bis die angekündigte Evaluierungder Optionspflicht vorliegt. Erfahrungen können jetztnur in den Fällen gesammelt werden, in denen dieEltern aktiv geworden sind und einen Einbürge-rungsantrag für ihre Kinder gestellt haben. Wie Pro-fessor Thränhardt von der Universität Münster in ei-nem Gutachten für das Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen über-zeugend dargestellt hat, ist es aber äußerst proble-matisch, Erfahrungen mit einer selbstselektiertenund motivierten Gruppe von Antragstellern einfachauf die Menschen zu übertragen, die ohne vorherigesaktives Tun ab 2018 optionspflichtig werden.

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D)(B)

C)(A)

Mit dem Wegfall der Optionspflicht wäre auch

eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlungvom Tisch. Der Grundsatz der Vermeidung vonMehrstaatigkeit wird zwar von den Befürwortern derOptionspflicht immer wieder als Argument für derenBeibehaltung ins Feld geführt. Dieser Grundsatz hataber stark an Bedeutung verloren. Mehrstaatigkeitnimmt ständig zu.

Völlig zu Recht dürfen beispielsweise Kinder bina-tionaler Eltern in der Regel beide Staatsangehörig-keiten behalten. Auch bei EU-Staatsangehörigenund bei Schweizern akzeptieren wir Mehrstaatigkeit.Dasselbe gilt, wenn der ausländische Staat das Aus-scheiden aus der Staatsangehörigkeit gar nicht vor-sieht, die Entlassung regelmäßig verweigert oder vonunzumutbaren Bedingungen abhängig macht oderwenn für den Betroffenen erhebliche Nachteile ent-stehen. Dies hat dazu geführt, dass nach Angabendes Bundesinnenministeriums im Jahr 2009 bei53,7 % der Einbürgerungen Mehrstaatigkeit hinge-nommen wurde. Zehn Jahre zuvor, 1999, waren esnoch bescheidene 13,8 %. Viel deutlicher kann eineEntwicklung nicht ausfallen.

Einerseits lassen wir also in über der Hälfte derEinbürgerungsfälle Mehrstaatigkeit zu. Andererseitswollen wir ausgerechnet die jungen Leute, die hiergeboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen, hierverwurzelt sind, die hier jahrelang mit zwei Staatsan-gehörigkeiten gelebt haben, jetzt zwingen, sich füreine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Das ent-behrt jeder Logik.

Angeblich sollen mehrere Staatsangehörigkeitenzu Loyalitätskonflikten bei den Betroffenen führen;man könne seine staatsbürgerlichen Pflichten nichtgegenüber mehreren Staaten gleichermaßen erfül-len. Erstaunlich nur, dass in vielen anderen Länderndie Hinnahme von Mehrstaatigkeit weder für denStaat noch für die Betroffenen ein Problem ist. Bei-spielsweise wird in den USA toleriert, dass die Neu-bürger ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten.Wenn wir den Blick auf Europa richten, sehen wir,dass auch Frankreich, die Niederlande, Belgien undandere Staaten großzügig verfahren. Der Trend isteindeutig. Wir rangieren mittlerweile im europäi-schen Vergleich ziemlich am Ende der Skala; wir sindschon fast eine unrühmliche Ausnahme bei der Zu-lassung der Mehrstaatigkeit für im Land geboreneKinder ausländischer Eltern.

Es gibt noch zahlreiche weitere Argumente für dieStreichung der Optionspflicht. Beispielsweise ist dieganz überwiegende Zahl der Optionspflichtigen hierverwurzelt und wird dauerhaft in Deutschland blei-ben. Integrationspolitisch ist es deshalb nicht sinn-voll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehö-rigkeit in Frage zu stellen. Bei der Abschaffung derOptionspflicht müssen sich die Betroffenen auchnicht gegen ihren familiären und kulturellen Hinter-grund stellen. Schließlich sprechen handfeste Umset-zungsprobleme für eine Streichung, nachdem dasOptionsverfahren unbestritten sehr kompliziert undverwaltungstechnisch kaum praktikabel ist.

(

(Als Fazit bleibt: Die Optionsregelung ist völlig

überflüssig, integrationspolitisch schädlich und wirdder Lebenswirklichkeit in keiner Weise gerecht. Sieist durch Randkorrekturen nicht zu retten. SinnvolleLösung bleibt allein ihre ersatzlose Abschaffung.

Anlage 10

Erklärung

von Minister Jörg Bode(Niedersachsen)

zu Punkt 26 der Tagesordnung

Für Herrn Minister Uwe Schünemann gebe ich fol-gende Erklärung zu Protokoll:

Mit dem Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg soll die soge-nannte Optionspflicht abgeschafft werden. Diesewurde 1999 mit der Reform des Staatsangehörig-keitsgesetzes eingeführt.

Demnach erwirbt ein hierzulande geborenes Kindausländischer Eltern seit dem Jahr 2000 automatischdie deutsche Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist,dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinengewöhnlichen Aufenthalt im Inland sowie ein unbe-fristetes Aufenthaltsrecht hat. Mit Erreichen der Voll-jährigkeit, d. h. frühestens im Jahr 2018, müssen sichdie Kinder zwischen der deutschen und einer fortbe-stehenden ausländischen Staatsangehörigkeit ent-scheiden.

Unter denselben Voraussetzungen stand auch aus-ländischen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeitzu, die am 1. Januar 2000 ihren gewöhnlichen Auf-enthalt im Inland und das zehnte Lebensjahr nochnicht vollendet hatten (§ 40b StAG). Diese Gruppefällt aktuell unter die Optionspflicht.

Beide Vorschriften durchbrechen das Abstam-mungsprinzip, das für das deutsche Staatsangehörig-keitsrecht prägend ist. Deshalb waren sie seinerzeitpolitisch heftig umstritten. Die jetzige Optionspflichtstellt eine Kompromisslösung dar.

Der Gesetzesantrag will diese Kompromisslösungaufkündigen. Welche Gründe werden dafür ins Feldgeführt? Die erste These lautet: Die Optionspflichtschade der Integration. Dahinter steht die Behaup-tung, der Doppelpass fördere die Integration.

Unstreitig ist: Die Integration der dauerhaft undrechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer istfür die Zukunft unseres Landes von größter Bedeu-tung. Kein Staat kann es sich auf Dauer leisten, dassein zahlenmäßig bedeutender Teil seiner Bürger überGenerationen hinweg außerhalb der staatlichen Ge-meinschaft steht. Der erleichterte Erwerb der deut-schen Staatsbürgerschaft war daher ein richtigerSchritt. So wurden die Einbürgerungsvoraussetzun-gen erheblich gelockert. (Seit dem Jahr 2000 hat je-der Ausländer bereits nach acht Jahren – vormals

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428* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

15 Jahre – dauerhaften und rechtmäßigen Aufent-halts grundsätzlich einen Einbürgerungsanspruch.)

Parallel dazu hat der Staat das Integrationsange-bot umfassend erweitert und ausgebaut. Integra-tionskurse werden angeboten, um Deutsch zu lernenund sich mit der Rechts- und Gesellschaftsordnungvertraut zu machen. Wer die Kurse erfolgreich be-sucht, hat schon einen Einbürgerungsanspruch nachsieben Jahren.

Aber: Die Einbürgerung ist der Schlussstein füreine gelungene Integration. Daher ist es falsch, dendeutschen Pass als Mittel für eine bessere Integrationanzusehen. Sprache, Bildung und Eingliederung inden Arbeitsmarkt, das sind die Integrationsricht-werte, nicht die Frage der Staatsangehörigkeit.

Als zweite These wird angeführt: Die Entschei-dung für eine Staatsangehörigkeit führe zu schwerenGewissenskonflikten bei den Betroffenen.

Was ist davon zu halten? Die Verleihung einerStaatsbürgerschaft hat nicht nur Symbolwert. Sie istmit Pflichten, aber auch umfassenden Rechten ver-knüpft. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für vieleattraktiv, weil Deutschland als demokratischerRechts- und Sozialstaat Vorbild ist. Daher können wirvon einem volljährigen Ausländer verlangen, sich zuentscheiden. Unsere Staatsangehörigkeit ist keineBilligware.

Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit kann Loyali-tätskonflikte bewirken; denn: Niemand kann seinestaatsbürgerlichen Pflichten in gleicher Weise zweioder mehr Staaten gegenüber erfüllen. Dies gilt z. B.für die Wehrpflicht, die Straf- und Steuerhoheit.Streichen wir die Optionsregelung, so verschärfenwir das gesellschaftliche Konfliktpotenzial. Das ist in-tegrationspolitisch der falsche Weg.

These drei lautet: Die Optionsregelung sei zu bü-rokratisch. Sie sei ein „Verwaltungsmonstrum“.

Dies mag so sein. Wir können hierzu noch keinebelastbare Aussage treffen. Erst ab Januar 2008 sinddie von der Optionspflicht Betroffenen mit Vollen-dung des 18. Lebensjahres verpflichtet, sich zu erklä-ren.

Derzeit werden auf Bundesebene wesentliche Da-ten zum Optionsverfahren erhoben. Wie viele Ver-fahren gibt es überhaupt? Wie ist das Entscheidungs-verhalten? Hierzu sind die Länder aufgefordert,Anfang 2012 Daten zu übermitteln.

Ferner befragt das Bundesamt für Migration undFlüchtlinge Betroffene zu ihrem Entscheidungsver-halten. So kann auch dann erst belastbar beurteiltwerden, ob die Behauptung von Gewissenskonfliktenüberhaupt zutrifft.

Bevor wir über die Abschaffung der Optionspflichtreden, sollten wir uns wenigstens die Zeit nehmen,um die Fakten genau zu analysieren.

Die Verleihung unserer Staatsbürgerschaft hat be-sonderen Stellenwert. Von Einbürgerungsbewerbernkönnen wir daher verlangen, dass sie ein klares Be-kenntnis abgeben, ohne Wenn und Aber!

(

(Niedersachsen wird daher den Gesetzesantrag

– wie schon in der Vergangenheit – klar ablehnen.

Anlage 11

Erklärung

von Minister Jörg Bode(Niedersachsen)

zu Punkt 32 der Tagesordnung

Für Herrn Minister Uwe Schünemann gebe ich fol-gende Erklärung zu Protokoll:

Deutschland ist ein offenes und demokratischesGemeinwesen. Der Rechtsstaat sichert unsere Frei-heit. Er ist das Schild, um die Werte und Ideale unse-res Gemeinwesens gegen die Feinde der Freiheit zuverteidigen.

Gerade wir Deutschen haben schmerzlich erfahrenmüssen, was es bedeutet, wenn eine Demokratie sys-tematisch von ihren Gegnern demontiert wird. DieWeimarer Republik wurde von linken und rechtenVerfassungsfeinden in die Zange genommen. Sie ha-ben sich der Freiheiten einer demokratischen Ord-nung bedient, um sie aus den Angeln zu heben.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Väter undMütter des Grundgesetzes geschworen: Niemals wie-der darf unsere Verfassung durch ihre Gegner miss-braucht werden! Aus diesem Grunde versteht sichunser Land als eine streitbare, als eine wehrhafte De-mokratie. Deshalb bekämpfen wir den Rechtsextre-mismus konsequent mit allen rechtsstaatlichen Mit-teln, wo immer er sein hässliches Gesicht zeigt.

Allzu oft verdrängen wir jedoch, dass nicht jederMitstreiter gegen den Rechtsextremismus per se einDemokrat ist. Linksextremisten konnten dadurch nurallzu leicht in den Genuss öffentlicher Mittel kom-men und so mit dem Geld der Steuerzahler unserendemokratischen Rechtsstaat bekämpfen. Wir müssenschon genau hinschauen: Wo Antifaschismus drauf-steht, ist nicht automatisch Demokratie drin.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfamilien-ministerium den Bundesprogrammen „Toleranz för-dern – Kompetenz stärken“ und „Initiative Demokra-tie stärken“ eine Demokratieerklärung beigefügt.Sie verpflichtet alle Unterzeichner und deren Partner,sich zum Grundgesetz zu bekennen. Eigentlich eineSelbstverständlichkeit für jeden Demokraten!

Deshalb fällt es mir auch schwer, die Aufregungum diese Erklärung nachzuvollziehen. Einen plausi-blen Grund für ihre Überarbeitung kann ich nicht er-kennen. Ich verstehe die Demokratieerklärung viel-mehr als notwendigen Beitrag zur Stärkung unsererwehrhaften Demokratie.

Lassen Sie uns endlich damit aufhören, den Bockzum Gärtner zu machen! Lassen Sie uns künftig ver-hindern, dass extremistische Organisationen finan-ziell unterstützt werden oder ihnen eine Plattform ge-

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D)(B)

C)(A)

boten wird! Für mich ist klar: Es gibt keinen „guten“Extremismus. Man kann nicht mit Extremisten der ei-nen Seite gegen Extremisten der anderen Seite ge-meinsame Sache machen.

Auch aus rechtlicher Perspektive sehe ich keinenGrund, die Demokratieerklärung zu überarbeiten.Vor noch nicht allzu langer Zeit ist mit ProfessorOssenbühl von der Universität Bonn ein anerkannterStaatsrechtler in seinem Rechtsgutachten zu demSchluss gekommen, dass die Demokratieerklärungnicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ver-stößt. Vielmehr hebt er ausdrücklich hervor, durchdie Demokratieerklärung seien „keine Grundrechts-positionen“ verletzt worden.

Ob Islamismus, ob Rechts- oder Linksextremismus:Das Leitprinzip der wehrhaften Demokratie verlangt,dass wir jeglicher Form des extremistischen Kampfesgegen die Grundfesten unseres Gemeinwesens mitallem Nachdruck entgegentreten. Dieses Leitprinzipkommt in der Demokratieerklärung klar und deutlichzum Ausdruck. Sie will alle Projektträger sensibili-sieren und fordert sie auf, wachsam zu sein. DieDemokratieerklärung bietet denjenigen einenSchutzschirm, die sich zu den Prinzipien unserer de-mokratischen Grundordnung bekennen. Gleichzei-tig verhindert sie, dass falsche „Freunde“ den Kampfgegen Extremismus für ihre Zwecke missbrauchen.

Niedersachsen lehnt daher die Entschließung, dieDemokratieerklärung zu überarbeiten, klar ab.

Anlage 12

Erklärung

von Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren(Nordrhein-Westfalen)

zu Punkt 33 der Tagesordnung

Ziel des Antrags des Landes Nordrhein-Westfalenist es, die Bundesregierung aufzufordern, für die Ver-brennung und Mitverbrennung von Abfällen einenambitionierten Stand der Technik neu festzulegen.Dies bietet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt an, dadie Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in deut-sches Recht ansteht und dabei die entsprechendenVerordnungen überarbeitet werden müssen.

Rechtlicher Hintergrund ist die anstehende Umset-zung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen indeutsches Recht. Diese Richtlinie ist Anfang 2011 inKraft getreten und muss spätestens bis zum 7. Januar2013 in deutsches Recht umgesetzt sein. Die Umset-zung erfasst einen weiten Bereich des deutschen Im-missionsschutzrechtes, insbesondere die Verordnungüber die Verbrennung und Mitverbrennung von Ab-fällen – 17. BImSchV. Allerdings setzt auch die neueEU-Richtlinie keine neuen Impulse in Richtung einesambitionierten Standes der Technik bei der Abfall-verbrennung. Die dort festgelegten Grenzwerte ver-bleiben auf einem längst überholten technischen Ni-veau.

(

(Die Entwicklung von Technologien zur Abgasrei-

nigung hat inzwischen einen weit fortschrittlicherenStand der Technik erreicht. Dieser wird von der17. BImSchV und den aktuellen europäischen Be-stimmungen nicht mehr wiedergegeben. Bei deut-schen Müllverbrennungsanlagen für Siedlungsab-fälle, aber teilweise auch bei Anlagen, die Abfällemitverbrennen, sind die Emissionen an Luftschad-stoffen um Größenordnungen niedriger als gegen-wärtig durch die 17. BImSchV bzw. die EU-Richtliniegefordert.

Wir setzen uns derzeit mit dem Phänomen ausei-nander, dass aus wirtschaftlichen Erwägungen Mini-mallösungen bei der Abgasreinigung bevorzugt wer-den. Diese Anlagen sind nur noch auf die Einhaltungder Grenzwerte der 17. BImSchV und nicht auf dietechnisch ohne weiteres mögliche weitgehende Un-terschreitung der Grenzwerte ausgelegt. Damit wer-den die betreffenden Anlagen mit niedrigeren Um-weltstandards betrieben und können entsprechendewirtschaftliche Vorteile generieren.

Eine derartige Vorgehensweise ist der betroffenenBevölkerung in keiner Weise zu vermitteln und lässtdie öffentliche Akzeptanz solcher Vorhaben unterden Nullpunkt sinken. In Nordrhein-Westfalen liegendazu umfangreiche und eindrückliche Erfahrungenvor.

In einigen Fällen gibt es sogar eine umwelttechni-sche Rückentwicklung, indem bei fälligen Sanie-rungsmaßnahmen bestehende hoch effektive Abgas-reinigungsanlagen durch billigere, weniger effektiveLösungen ersetzt werden. Dies kann für Deutschlandals Hochtechnologieland definitiv nicht der richtigeWeg sein. Vor diesem Hintergrund bin ich der Über-zeugung, dass die Bundesländer rechtzeitig auf dieBundesregierung einwirken sollten, um derartigenFehlentwicklungen angemessen zu begegnen.

Weiterer Handlungsbedarf besteht hinsichtlicheinzelner Schadstoffe wie Stickstoffoxide und Queck-silber. Zur Einhaltung der nationalen Emissions-höchstmengen ist eine flächendeckende Absenkungder Emissionen an Stickstoffoxiden dringend erfor-derlich. Zur Senkung der Quecksilberemissionenlaufen verschiedene Aktivitäten auf europäischerund internationaler Ebene, die sich mindestens mit-telfristig auf deutsches Recht auswirken werden.

Es darf zudem nicht übersehen werden, dass dieneue EU-Richtlinie über Industrieemissionen die Be-deutung der europäischen Merkblätter zu den bestenverfügbaren Techniken – BVT-Merkblätter –, in de-nen der Stand der Technik für die einzelnen Indus-triezweige beschrieben wird, deutlich gestärkt hat.Insbesondere die Pflicht zur nationalen Umsetzungist hier verbindlicher und mit vergleichsweise kurzenFristen geregelt. Die Fortschreibung und Weiterent-wicklung des Standes der Technik ist auf europäi-scher Ebene ein kontinuierlicher Prozess. Es ist daherallein aus gesetzgeberischer Sicht geboten, inDeutschland einen anspruchsvollen Stand der Tech-nik festzulegen.

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430* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

D)(B)

C)(A)

Zusammenfassend beurteilt führen all diese As-

pekte zu der Notwendigkeit, dass bei der anstehen-den Änderung der 17. BImSchV ambitionierte Grenz-werte eingeführt und die bestehenden Ausnahmenkritisch überprüft werden müssen. Unser Antrag zieltauf einen verbesserten Gesundheitsschutz der Bevöl-kerung durch die deutliche Verringerung von Schad-stoffemissionen. Ich bitte daher um Unterstützungunseres Antrags.

Anlage 13

Erklärung

von Minister Jörg Bode(Niedersachsen)

zu Punkt 34 der Tagesordnung

Für Herrn Minister Uwe Schünemann gebe ich fol-gende Erklärung zu Protokoll:

Nur finanziell leistungsfähige Kommunen sind inder Lage, ihre vielfältigen Aufgaben zum Wohl derBürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sicherzu-stellen. Darin besteht Einigkeit. Doch wo immer dasThema Kommunalfinanzen angesprochen wird, gehtes häufig nicht um die Sache selbst, sondern umSchuldzuweisungen. Für die finanzielle Schieflageder Kommunen sollen wahlweise der Bund, das Landoder die Kommunen selbst verantwortlich sein. Sel-ten ist von eigenem Verschulden oder auch nur vonMitverantwortung die Rede.

Eine Neuordnung der Kommunalfinanzen bedarfeiner gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund,Ländern und Kommunen. Deshalb war es ein richti-ger Ansatz, dass die Bundesregierung im vergange-nen Jahr eine Gemeindefinanzkommission eingesetzthat. Die Kommission, der ich selbst angehört habe,hat ihre Arbeit im Juni dieses Jahres abgeschlossen.

Die Ergebnisse sind leider weit hinter meinen Er-wartungen zurückgeblieben. Einen wichtigen Erfolgder Kommissionsarbeit gibt es allerdings: Die Zusageder Bundesregierung, die Kommunen schrittweisevon den Ausgaben der Grundsicherung im Alter undbei Erwerbsminderung zu befreien, ist ein wichtigerSchritt zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen.

Die in der Tat drückende Last der Sozialausgabenwird sich durch die vereinbarten Bundesmittel aufDauer spürbar verringern. Die Umsetzung der Zu-sage ist aus meiner Sicht das entscheidende Ergebnisder Bund-Länder-Verhandlungen in der Kommission.So überweist der Bund den Kommunen von 2012 anmehr als 12 Milliarden Euro zusätzlich, und zwar zurMitfinanzierung von Renten, die unter dem Existenz-minimum liegen. Von 2014 an übernimmt der Bunddiese Kosten der sogenannten Grundsicherung sogarvollständig.

Der jetzige Gesetzesvorschlag regelt allerdingsnur die Übernahmeschritte bis 2012. Insofern handeltes sich nur um die erste Stufe der Vereinbarung über

(

(die Beteiligung des Bundes. Die noch ausstehendegesetzliche Umsetzung der zweiten und dritten Stufemuss im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteilig-ten unbedingt rechtzeitig geregelt werden. Deshalbliegt eine entsprechende Ausschussempfehlung vor,die Niedersachsen auf den Weg gebracht hat.

Danach sollte die Bundesregierung unverzüglichdas Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung derzweiten und dritten Stufe der Bundesbeteiligung inden folgenden Haushaltsjahren einleiten. Es geht da-rum, dass möglichst zeitnah die endgültige und voll-ständige Kostenübernahme durch den Bund bis 2014gesetzlich festgeschrieben wird. Das liegt im elemen-taren Interesse der Kommunen und ihrer Leistungsfä-higkeit.

Die Gemeindefinanzkommission zielte allerdingsnicht nur auf Entlastungen der kommunalen Haus-halte auf der Ausgabenseite, sondern auch auf einenachhaltige Verstetigung der kommunalen Einnah-men, also der kommunalen Steuern. Dieses Ansinnenhat vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirt-schaftskrise erheblich an Bedeutung gewonnen. DieNiedersächsische Landesregierung hat sich hier mitdem sogenannten Niedersachsen-Modell in die Ge-meindefinanzkommission eingebracht.

Leider wurde die Kommissionsarbeit vorzeitig be-endet, ohne bei der Frage „Kommunalsteuern“ zutragfähigen Ergebnissen gekommen zu sein. Das be-dauere ich sehr. Die in der Kommission entwickeltenModelle zur Gewerbesteuerreform – damit auch dasNiedersachsen-Modell – liegen aber nach wie vor aufdem Tisch. Sie müssen auch künftig Gegenstand derfachlichen und politischen Diskussion sein.

Vergessen wir nicht: Starke Kommunen sind dieKeimzellen unseres demokratischen Gemeinwesens.Darum gilt: Das Ziel, die Gemeindefinanzen langfris-tig auf eine solide und verlässliche Grundlage zustellen, ist jeder Anstrengung wert.

Anlage 14

Erklärung

von Staatsminister Eckart von Klaeden(BK)

zu Punkt 42 der Tagesordnung

Für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr.Ole Schröder (BMI) gebe ich folgende Erklärung zuProtokoll:

Die Nutzung von Geodaten – alle Daten, die einenRaumbezug haben – spielt eine immer bedeutendereRolle. Unternehmen brauchen diese Daten für einesichere Planung. Für jede Infrastrukturmaßnahmebrauchen wir Geodaten. Gerade im Bereich desNetzausbaus spielen die Geodaten eine wichtigeRolle. Aber auch die Logistikunternehmen brauchendiese Daten.

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Auch die Sicherheitsbehörden sind auf aktuelle

und zuverlässige Ortsinformationen angewiesen. DerBund ist wegen seiner nationalen Aufgaben sowieseiner unionsrechtlichen und internationalen Ver-pflichtungen eine der bedeutendsten Auskunftsstel-len von Geodaten und Geodatendiensten.

Die verschiedensten Behörden in Bund und Län-dern erstellen Geodaten immer noch mit unterschied-licher Technik sowie unterschiedlichen Qualitäts-standards und Leistungsmerkmalen. Flüsse z. B.werden in den Karten unterschiedlich positioniert.Das liegt daran, dass für die Datenerfassung in denLändern unverbindliche Vorgaben und sogar inner-halb der Bundesverwaltung unterschiedliche Stan-dards bestehen. Diese Daten müssen dann im BKGaufwendig harmonisiert werden, um verschiedeneGeoinformationen miteinander verknüpfen zu kön-nen. Wenn z. B. im Bundesamt für Bauwesen undRaumordnung (BBR) die existierenden Gewässerkar-ten (vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsieund vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raum-forschung) zusammengeführt werden, kommt es zuAbweichungen im Gewässerverlauf von teilweise biszu 100 Metern.

Um diese Verfahren endlich vernünftig zu gestal-ten, will die Bundesregierung wenigstens für den Be-reich des Bundes ein klares Qualitätszeichen setzen.Das Bundesgeoreferenzdatengesetz verfolgt daherzwei Ziele:

Erstens werden bei der Verwendung von Geoda-ten auf Bundesebene verbindliche Qualitätsstan-dards sichergestellt.

Zweitens wird das Bundesamt für Kartographieund Geodäsie (BKG) zu einem Dienstleistungszent-rum des Bundes für Geoinformationen ausgebautund erhält die seiner Aufgabenstellung entspre-chende gesetzliche Grundlage.

Der Regelungsgegenstand des Gesetzentwurfs be-trifft damit ausschließlich die Bundesverwaltung. Ererstreckt sich entgegen der Darstellung im Länder-antrag gerade nicht auf das Vermessungswesen derLänder. Alle zur Stützung des Ablehnungsantragsangeführten Gründe sind deshalb nicht tragfähig.Die Ablehnung des Gesetzentwurfs ist unbegründet.

Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzent-wurfs betrifft der Regelungsbereich ausschließlichdie durch Bundesbehörden erhobenen, verarbeite-ten und genutzten Daten. Die für die Belange desBundes erworbenen Daten der Länder sind selbstver-ständlich nur im Rahmen seiner Nutzungsrechte ein-bezogen.

Der Bund kann heute nur in sehr bürokratischen,technisch aufwendigen und personalintensiven Ver-fahren eine Nutzung der Daten z. B. für die Wirt-schaft ermöglichen. Eine solche Bürokratie könnenwir uns schlichtweg nicht mehr leisten. Eine bessereNutzung der Daten setzt deren Bereitstellung inbedarfsgerechter Qualität voraus. Verbindliche Qua-litätsstandards sind auch für den Aufbau einer natio-nalen und europäischen Geodateninfrastruktur zwin-

(

(gend. Die Maßnahmen erfordern ein Gesetz. DasAnforderungsniveau an die Referenzsysteme, z. B.die Höhenmodelle sowie geotopografische Referenz-daten, etwa Bepflanzung, muss verbindlich und mitAußenwirkung festgelegt werden.

Die Bereitstellung aktueller und verlässlicher Da-ten ist gerade für die Wirtschaft von großer Bedeu-tung. Insbesondere die klassischen Abnehmer, wieEnergieversorger und Telekommunikationsunterneh-men, verlangen auf Grund des stärkeren Wettbe-werbsdrucks zunehmend standardisierte geotopogra-fische Referenzdaten. Sie müssen wissen, wo einMast stehen kann, ob dort Pflanzen wachsen odernicht.

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgtals Annex zu den jeweiligen Sachkompetenzen derArtikel 73 und 74 Grundgesetz. Ich bitte Sie, meineArgumente bei der anstehenden Abstimmung zu be-rücksichtigen.

Der Bund will mit den Qualitätsstandards keinenSonderweg beschreiten. Er will den Weg für eine um-fassende Nutzbarmachung von Geodaten des Bundesebnen.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, valide undqualitativ hochwertige Geodaten für alle Bereichezur Verfügung zu stellen. Nur so lässt sich die Spit-zenposition des deutschen Geoinformationswesensfestigen. Diese Aufgabe können wir nur gemeinsamschaffen.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Anlage 15

Erklärung

von Minister Jörg Bode(Niedersachsen)

zu Punkt 43 der Tagesordnung

Für Herrn Minister Uwe Schünemann gebe ich fol-gende Erklärung zu Protokoll:

Vor nunmehr zehn Jahren haben Selbstmordatten-täter der al Qaida durch Terroranschläge in den USAfast 3 000 Menschen ermordet. Es war maßgeblicheine Terrorzelle in Hamburg, die unbemerkt von denSicherheitsbehörden die Anschläge von „9/11“ vor-bereitete und mit tödlicher Effizienz in die Tat um-setzte.

Diese bittere Erkenntnis hat Deutschland zu si-cherheitspolitischem Handeln gezwungen. Polizeiund Nachrichtendienste benötigten neue Instru-mente, um in die konspirativen Strukturen islamisti-scher Extremisten eindringen zu können. Dafür wardas Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 einnotwendiger, ja ein überfälliger Schritt. Es hat insbe-sondere den Verfassungsschutz in seinen operativenMöglichkeiten gestärkt. Insbesondere nenne ich die

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432* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

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Befugnis, Auskunftsersuchen an Luftfahrtunterneh-men, Banken, Post-, Telemedien- und Telekommuni-kationsunternehmen zu richten, und die Möglichkeitdes Einsatzes eines sogenannten IMSI-Catchers, umdie Geräte- und Kartennummer eines aktiv geschal-teten Mobiltelefons zu ermitteln. Alle Befugnissewurden mit einer Befristung versehen.

2006 wurden die neuen Maßnahmen und Befug-nisse auf Bundesebene mit dem Ergebnis evaluiert,dass sie sich grundsätzlich bewährt haben, aber anverschiedenen Stellen zu optimieren sind. Mit demTerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG)wurde diesem Ansinnen Rechnung getragen.

Wie wichtig diese Regelungen zum Schutz unsererBevölkerung sind, hat sich bei der Aufdeckung derDüsseldorfer Terrorzelle im April dieses Jahres klargezeigt. Das Bundesinnenministerium sowie der Prä-sident des BKA haben überzeugend dargestellt, dassdie einschlägigen Auskunftsbefugnisse eine Schlüs-selrolle bei der Aufdeckung der Terrorzelle gespielthaben. Insbesondere durch Auskunftsersuchen beiFinanz- und Luftfahrtunternehmen ist es gelungen,hinreichende Hinweise über das islamistische Perso-nengeflecht zu erhalten und damit einen tödlichenAnschlag in Deutschland zu vereiteln. Die Innen-minister und -senatoren aller Länder haben dieseEinschätzung auf der IMK im Juni 2011 ausdrücklichbekräftigt.

Angesichts der praktischen Erfahrungen, der Er-gebnisse der Evaluation auf Bundesebene und derverfassungsrechtlichen Prüfung durch einen Rechts-gutachter kann es keinen vernünftigen Zweifel darangeben, dass wir diese Anti-Terror-Instrumente wei-terhin brauchen. Deshalb ist es das richtige Signal,wenn der Bundesrat heute positiv über die Weiter-geltung der einschlägigen Regelungen befindet.

Es muss weiterhin möglich sein, Informationenüber Geldflüsse und Kontobewegungen zu erhalten.Nur so können wir Finanzströme terroristischer Orga-nisationen aufklären.

Es muss weiterhin möglich sein, bei Luftfahrtun-ternehmen Auskünfte einzuholen, um Reisebewe-gungen und Reisewege verdächtiger Personen nach-zuvollziehen. Der Luftverkehr ist auch zehn Jahrenach „9/11“ ein neuralgischer Knotenpunkt, wiezahlreiche Anschlagsversuche belegen.

Es muss auch in Zukunft möglich sein, Auskünftevon Betreibern von Telediensten und Verbindungs-daten von Telekommunikationsunternehmen zu er-halten. Nur so können die Zugehörigkeit zu be-stimmten Netzwerken und das Zusammenwirken vonPersonen aufgeklärt werden.

Allerdings betone ich: Solche Auskunftsersuchengegenüber Telekommunikationsunternehmen ma-chen nur Sinn, wenn auch Daten vorhanden sind, dieabgefragt werden können. Daher bedarf es schnellst-möglich einer Regelung zu Mindestspeicherfristenfür Telekommunikationsverkehrsdaten. Es muss denSicherheitsbehörden möglich sein, auch auf bis zusechs Monate zurückliegende Daten unter bestimm-

(

(ten Voraussetzungen zuzugreifen. Das Bundesverfas-sungsgericht hat diese Möglichkeit in seiner Ent-scheidung zur Vorratsdatenspeicherung aus demletzten Jahr ausdrücklich eröffnet.

Eine Neuregelung darf aus ideologischen Grün-den nicht länger blockiert werden. Wir müssen diesegravierende Sicherheitslücke endlich schließen.Nicht Polizei und Nachrichtendienste bedrohen dieFreiheit unserer Bürger, sondern Kriminelle und Ex-tremisten.

Anlage 16

Erklärung

von Staatsminister Eckart von Klaeden(BK)

zu Punkt 44 der Tagesordnung

Für Herrn Parlamentarischen StaatssekretärDr. Max Stadler (BMJ) gebe ich folgende Erklärungzu Protokoll:

Das 1993 in Kraft getretene Gesetz zur Entlastungder Rechtspflege hat den großen Straf- und Jugend-kammern die Möglichkeit eröffnet, in geeignetenFällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt dreiBerufsrichtern zu verhandeln.

Mit der Einführung der Möglichkeit einer Beset-zungsreduktion hatte das Gesetz zur Entlastung derRechtspflege insbesondere der „Notsituation der Jus-tiz in den neuen Ländern“ Rechnung tragen wollen.Eine Besetzung mit nur zwei Berufsrichtern ist da-nach dann möglich, wenn die Strafkammer nicht alsSchwurgericht zuständig ist oder nicht nach demUmfang und der Schwierigkeit der Sache die Mitwir-kung eines dritten Richters notwendig erscheint.

Diese Regelung wurde immer wieder für zwei oderdrei Jahre befristet, zuletzt durch Gesetz vom 7. De-zember 2008 mit einer Verlängerung bis zum 31. De-zember 2011. Ohne eine neue gesetzliche Vorschriftmüssten die großen Straf- und Jugendkammern so-mit ab dem Beginn des Jahres 2012 wieder in der Be-setzung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffenentscheiden. Die Bundesregierung hält dies ange-sichts der stetig steigenden landgerichtlichen Straf-verfahren und der personellen Ressourcen in denLändern nicht für sinnvoll und auch rechtsstaatlichnicht für geboten.

Der Begründung des letzten Verlängerungsgeset-zes entsprechend ist eine umfassende Evaluierungdurchgeführt worden. Die im Rahmen der Evaluie-rung gewonnenen Erkenntnisse sind Grundlage desGesetzentwurfs.

Die Statistik belegt, dass der Anteil der Hauptver-handlungen mit zwei Berufsrichtern kontinuierlichvon durchschnittlich 43 % im Jahre 1994 bis auf 78 %im Jahre 2009 gestiegen ist, wobei deutliche regio-nale Unterschiede festzustellen sind.

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Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011 433*

D)(B)

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Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spiegelt

diese Rechtspraxis den gebotenen sensiblen Umgangmit der Besetzungsreduktion derzeit nicht wider. An-ders sei die oftmals überwiegende, bei manchenLandgerichten ausschließliche Inanspruchnahme derBesetzungsreduktion nicht erklärlich.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Auf-trag gegebenen Gutachten, der Rechtsprechung undLiteratur sowie der Stellungnahmen der Länder undVerbände hat die Bundesregierung den Entwurf ei-nes Gesetzes über die Besetzung der großen Straf-und Jugendkammern in der Hauptverhandlung erar-beitet. Die Möglichkeit, mit zwei statt drei Berufs-richtern zu verhandeln, behält der Entwurf grund-sätzlich bei. Die Begriffe „Umfang“ und„Schwierigkeit der Sache“, die bisher einen sehrweiten Beurteilungsspielraum der Strafkammern zu-ließen, sollen jedoch näher konturiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine Aufzählungvon Fällen zwingender Besetzung mit drei Berufs-richtern vor, und zwar für solche Fälle, in denen dieAnordnung der Unterbringung in der Sicherungsver-wahrung, deren Vorbehalt oder die Anordnung derUnterbringung in einem psychiatrischen Kranken-haus zu erwarten ist. Neben den Schwurgerichtssa-chen sind dies also Fälle mit besonders schwerwie-genden Rechtsfolgen.

Daneben sollen die Strafkammern – in der Regel –bei Wirtschaftsstrafverfahren und Hauptverhandlun-gen, die voraussichtlich länger als zehn Tage dauern,mit drei Berufsrichtern verhandeln.

Bei den Regelungen zur Besetzung der großen Ju-gendkammer wird zusätzlich jugendstrafrechtlichenBesonderheiten Rechnung getragen.

Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf ei-nen ausgewogenen Kompromiss zwischen der Siche-rung der hohen Qualität unserer Rechtsprechung aufder einen und den personellen Ressourcen der Bun-desländer auf der anderen Seite darstellt. Ist die An-ordnung einer schwerwiegenden – im Endeffektmöglicherweise gar lebenslangen Freiheitsentzugbedeutenden – Rechtsfolge zu erwarten, ist stets inDreierbesetzung zu verhandeln. Gleiches gilt für um-fangreiche und schwierige Fälle. Im Übrigen lässt derEntwurf weiterhin eine Verhandlung in Zweierbeset-zung zu.

Anlage 17

Erklärung

von Minister Peter Friedrich(Baden-Württemberg)

zu Punkt 45 der Tagesordnung

Wir beschäftigen uns heute mit einem längst über-fälligen Vorgang, dem Rechtsrahmen für die Ausge-staltung des ÖPNV-Angebotes durch die Kommunen.Das Personenbeförderungsgesetz hätte eigentlich

(

(schon vor fast zwei Jahren an die EU-Verordnung(von 2007) angepasst werden müssen, doch leiderliegt der Entwurf der Bundesregierung erst heute vor.

Der Entwurf weicht deutlich von dem zwischenBund und Ländern nach langen Diskussionen im Jahr2010 gefundenen Kompromiss ab. Insbesonderestärkt er nicht die Kommunen als Aufgabenträger,sondern berücksichtigt vornehmlich die Interesseneigenwirtschaftlicher Betreiber. Dabei brauchen wirfür den Ausbau des öffentlichen Personennahver-kehrs und die Verlagerung von Verkehr einen klarenRechtsrahmen und eine Stärkung der Handlungsfä-higkeit der Kommunen als Gestalter von Nahver-kehrsangeboten. Sie sind es, die für die Mobilität ih-rer Bürger Verantwortung tragen. Die Länder Berlin,Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württem-berg und Bremen haben sich deshalb entschlossen,einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, der Ih-nen in den Ausschussempfehlungen vorliegt.

Der Gesetzentwurf akzeptiert mit Rücksicht aufden Bund-Länder-Kompromiss aus dem Jahr 2010den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre. Dies istjedoch nur dann gerechtfertigt, wenn auf diese Weiseein attraktives und wirtschaftlich rentables Angebotbei hoher Qualität und wirksamer Kontrolle für dieKommune sichergestellt werden kann. Der Vorrangkann nicht absolut gelten; denn wichtigstes Gebot istein dem öffentlichen Interesse entsprechendes Ver-kehrsangebot. Klar ist, dass die Aufgabenträger nichtauch noch dann öffentliche Zuschüsse aus Steuergel-dern leisten müssen, wenn Qualität und Quantitätdes Angebots nicht den Erwartungen entsprechen.

Wir sind der Überzeugung, dass die Vorstellungender Bundesregierung die bestehende Ordnung zumSchlechteren ändern. Bislang bleibt der Entwurf derBundesregierung jedwede Konditionierung schul-dig, wenn er eigenwirtschaftlichen Verkehr bevor-zugt, und zwar gänzlich unabhängig davon, welcheQualität und Quantität geliefert werden. Für uns liegtes auf der Hand, dass man Verkehrsangeboten dieGenehmigung versagen muss, wenn sie mit öffentli-chen Angeboten konkurrieren und qualitativ oderquantitativ sogar minderwertig sind.

Im Einklang mit dem europäischen Recht wollenwir die Aufgabenträger in die Lage versetzen, dievon ihnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Ver-kehre durch ausschließliche Rechte vor Konkurrenzzu schützen. Ansonsten könnten sich beispielsweiseprivate Anbieter lukrative Einzelstrecken in Konkur-renz zu bestelltem Verkehr aussuchen.

Der Alternativentwurf der Länder unterstützt dieim Regierungsentwurf vorgesehene Marktöffnungdes Fernbusverkehrs. Diese Öffnung muss jedochmaßvoll und im Einklang mit öffentlichen Interessenerfolgen. Dazu benötigen wir flankierende Maßnah-men.

Beispielsweise ist der bestellte Eisenbahnverkehrvor der Konkurrenz zu schützen. Selbstverständlichmüssen die Fahrgastrechte auch beim Fernbusver-kehr gelten. Und die Busse müssen in die Mautpflichtnach dem Bundesfernstraßenmautgesetz einbezogen

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434* Bundesrat – 886. Sitzung – 23. September 2011

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werden, um die Wettbewerbsbedingungen zwischenBahn und Bus anzugleichen. Die Bahn muss be-kanntlich bereits heute Maut in Form von Trassen-preisen zahlen, die pro Kilometer in der Größenord-nung etwa 40-mal höher sind als die Lkw-Maut. DerKostenbeitrag der Fernbusse bleibt also durchausmoderat.

Zur Reduktion des Verwaltungsaufwands plädie-ren wir in unserem Gesetzentwurf auch für verein-fachte Verfahren zur Genehmigung „alternativerBedienformen“ wie Anruf-Sammeltaxis und Bürger-busse. Gerade vor dem Hintergrund regional fehlen-der Verkehrsangebote in der Fläche sollen die Län-der diese alternativen Angebote regeln können.

Die europäische Richtlinie hat uns Möglichkeiteneröffnet, Tarif-, Sozial- und Umweltstandards bei öf-fentlich finanzierten Verkehrsangeboten festzulegen.Dies wollen wir nutzen, um unser Verkehrsangebotfür die Menschen ständig weiter zu verbessern unddie Umwelt wie das Klima zu schützen. Der Regie-rungsentwurf vergibt diese Chance. Für eine nach-haltige Mobilität ist es unserer Auffassung nach vonzentraler Bedeutung, Standards zur Umweltqualitätsowie Sozialstandards im Nahverkehr zu verankern.

Wir wollen in allen Bereichen des öffentlichen Per-sonenverkehrs die Teilhabe von Personen mit Mobili-tätseinschränkungen ermöglichen. Langfristiges Zielist die barrierefreie Nutzung des gesamten Systems„öffentlicher Personenverkehr“. Bis dahin ist nochein weiter Weg. Hier können wir nur schrittweisevorgehen und wollen landesspezifische Ausnahmenerlauben.

Ich bin davon überzeugt, dass der Länderentwurfdas Personenbeförderungsgesetz auf die Höhe derZeit bringt. Wir müssen jetzt einen rechtssicherenRahmen für einen attraktiven und wirtschaftlichenöffentlichen Personennahverkehr in unseren Ländernund Kommunen festschreiben und unseren europäi-schen Verpflichtungen nachkommen. Länder undKommunen brauchen diese Regelung dringend. Da-her bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzent-wurf.

Anlage 18

Erklärung

von Staatsminister Michael Boddenberg(Hessen)

zu Punkt 45 der Tagesordnung

Für Herrn Staatsminister Jörg-Uwe Hahn gebe ichfolgende Erklärung zu Protokoll:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll fol-gende Ziele verwirklichen: erstens Anpassung derpersonenbeförderungsrechtlichen Vorschriften andie Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober2007; zweitens Liberalisierung des Omnibusfern-

(

(linienverkehrs und Erleichterung des Gelegenheits-verkehrs mit Kraftfahrzeugen; drittens Ausgestaltungdes Genehmigungsverfahrens bei mehreren Anträ-gen auf Erteilung von eigenwirtschaftlichen Geneh-migungen, dem sogenannten Genehmigungswettbe-werb.

Zu dem Gesetzentwurf gibt es mittlerweile einenGegenentwurf, den die Länder Baden-Württemberg,Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-West-falen vorgelegt haben und der sich unter Ziffer 1 un-serer Ausschussempfehlungen wiederfindet.

Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht derGegenentwurf eine Stärkung des Aufgabenträgersvor, damit dieser seiner Aufgaben- und Finanzie-rungsverantwortung für die Gewährleistung einerausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Nah-verkehrsleistungen gerecht werden kann. Auch denNahverkehrsplänen wird größere Bedeutung zuge-messen. Dies gilt insbesondere für die Erstellungeines Nahverkehrsplanes. Hier sind die Barrierefrei-heit, die Fahrgastinteressen, der Umweltschutz sowiedie Interessen der Verkehrsunternehmer besonderszu berücksichtigen. Wichtig ist auch, dass der eigen-wirtschaftlich agierende Unternehmer an die Vorga-ben im Nahverkehrsplan gebunden ist.

Der Gegenentwurf berücksichtigt durchaus vielehessische Positionen. Dennoch wird Hessen ihn nichtunterstützen.

Maßgebend für die Ablehnung sind die im Gegen-entwurf enthaltenen Vorschriften zur Liberalisierungbzw. Öffnung des Marktes für Omnibusfernlinienver-kehre, ein für Hessen zentrales Anliegen. Sowohl diebestehenden Regelungen als auch die Vorschläge imGegenentwurf sind nicht mehr zeitgemäß. Der ein-seitige Schutz des Eisenbahnverkehrs ist nur nochhistorisch begründ- und verstehbar. Er entsprichtaber nicht mehr den heutigen Bedürfnissen nach fai-rem Wettbewerb. Bahnparalleler Fernverkehr mit Li-nienbussen ist zuzulassen, so wie es der Regierungs-entwurf vorsieht. Es gibt keine Gründe mehr, denEisenbahnfernverkehr unter besonderen gesetzli-chen Schutz zu stellen.

Deswegen begrüßt Hessen ausdrücklich die vonder Bundesregierung vorgesehene Neuregelung.Den Verbrauchern wird damit eine weitere attraktiveBeförderungsalternative eröffnet. Diese hat auch einesoziale Dimension; denn sie befriedigt Mobilitätsbe-dürfnisse von Bürgern unterer Einkommensschich-ten, die die von der Deutschen Bahn AG gefordertenBeförderungsentgelte üblicherweise nicht aufbringenkönnen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es umso un-verständlicher, dass den Verbrauchern solche Ein-sparmöglichkeiten nach dem Willen der Verfasserdes Gegenentwurfs vorenthalten werden sollen.

Abzulehnen ist auch der im Gegenentwurf enthal-tene Vorschlag, den Fernlinien- und Gelegenheits-verkehr mit Kraftomnibussen in die Mautpflicht aufBundesautobahnen einzubeziehen; denn auch erwürde wieder kostentreibend wirken. Bevor über-haupt eine solche Regelung eingeführt werdenkönnte, bedarf es umfangreicher Untersuchungen, ob

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zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen sowiezur Internalisierung der durch den zusätzlichen Fern-linienverkehr entstehenden externen Kosten die Ein-führung einer Mautpflicht für Omnibusse auf Auto-bahnen geboten erscheint.

Hervorheben möchte ich, dass die Liberalisierungauf den Bereich des Fernverkehrs beschränkt bleibt.Nicht betroffen sind demnach die subventioniertenVerkehrsangebote im öffentlichen Personennahver-kehr. Hier bleibt es – nach dem Willen der Bundes-regierung – bei dem Verbot der Mehrfachbedienungeiner Strecke durch unterschiedliche Anbieter. Im öf-fentlichen Personennahverkehr bedarf es weiterhineiner Begrenzung des Konkurrenzgedankens, weilsonst die Anbieter sich einerseits auf ertragsstarkeVerbindungen konzentrieren, andererseits ertrags-schwache Verbindungen vernachlässigen würden.Dies hätte einen noch höheren Subventionsbedarf fürden öffentlichen Personennahverkehr zur Folge. DerRegierungsentwurf lässt solche „Rosinenpickerei“nicht zu und findet ausdrücklich die Unterstützungdes Landes Hessen.

Abschließend möchte ich die im Gesetzentwurfvorgesehenen neuen Verfahrensvorschriften hervor-heben, die der zunehmende Genehmigungswettbe-werb erfordert. Als Beispiel seien die Regelungen zurAntragsfrist bzw. zum Beginn des Anhörungsverfah-rens genannt. Wichtig ist auch, dass die Kriterien fürdie Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehör-den zu konkretisieren sind.

Wir in Hessen haben sehr gute Erfahrungen mitdem Genehmigungswettbewerb gemacht und begrü-ßen es, dass die unzulänglichen Verfahrensvorschrif-ten nunmehr geändert werden. Damit ist auf Dauereine transparente und diskriminierungsfreie Geneh-migungserteilung gewährleistet.

Ich bitte Sie daher, den unter Ziffer 1 der Aus-schussempfehlungen enthaltenen Gegenentwurfnicht zu unterstützen und stattdessen dem Gesetz-entwurf der Bundesregierung zu folgen.

Anlage 19

Erklärung

von Minister Jürgen Seidel(Mecklenburg-Vorpommern)

zu Punkt 46 der Tagesordnung

In den letzten Jahren hat sich der Bundesrat wie-derholt mit der Netzintegration erneuerbarer Ener-gien und deren Folgekosten beschäftigt. Unstrittig istinzwischen: Ein Mehr an erneuerbaren Energien be-darf des Netzausbaus. Strittig sind Höhe und Vertei-lung der Kosten.

Unabhängig von den reinen Kosten des Netzaus-baus belasten weitere EEG-bedingte Folgekosten dieregionalen Netzentgelte. Unter anderem sind dieKosten des Einspeisemanagements, Ausgleichsener-

(

(giekosten oder die Kosten für sogenannte vermie-dene Netzentgelte zu nennen.

Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben sichmit fortschreitendem Windkraftausbau bereits früh-zeitig Netzengpässe angekündigt, insbesondere aufder Hochspannungsebene. Der Boom bei Biogas- undPhotovoltaikanlagen hat das Seine zur Netzbelastungbeigetragen. Auch hier gilt: Dezentral erzeugterStrom kann vor Ort nicht vollständig verbraucht, son-dern muss zum weiter entfernt liegenden Verbrau-cher transportiert werden. Inzwischen sind auch dieunteren Netzebenen betroffen.

Bereits 2007 hatte Sachsen-Anhalt die Problematikthematisiert und einen bundesweiten Ausgleich derNetzintegrationskosten gefordert.

Anfang dieses Jahres hat Thüringen nachgefasst.Ziel war die Herstellung gleichwertiger Lebensver-hältnisse im Bundesgebiet durch Vereinheitlichungder Netzentgelte auf Übertragungs- und Verteilnetz-ebene.

Wir selber haben uns Mitte dieses Jahres mit zweiAnträgen im Rahmen des Energiepaketes einge-bracht.

Mit dem Antrag auf Streichung der vermiedenenNetzentgelte im EEG sind wir zwar gescheitert; aberdas Plenum ist unserem weitergehenden Antrag ge-folgt. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, ei-nen bundesweiten Ausgleichsmechanismus im Ener-giewirtschaftsrecht zu installieren.

Herausgekommen ist in den Verhandlungen zumEnergiepaket eine Neuregelung im Energiewirt-schaftsgesetz. Danach kann die Bundesregierung fürdie EEG-bedingten Kosten des Netzbetriebes, diedurch die Integration von dezentralen Anlagen zurErzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verur-sacht werden, eine bundesweite Umlage regeln. Dervorliegende Antrag des Landes Brandenburg zieltdarauf ab, diese Kann-Vorschrift in einen verbindli-chen Auftrag an die Bundesregierung abzuändern.Er wird von uns nachdrücklich begrüßt, vor allemweil er genau dem Bundesratsbeschluss vom 17. Junidieses Jahres entspricht.

Zwischenzeitlich hat die Bundesnetzagentur fürdas Bundeswirtschaftsministerium bzw. für die Wirt-schaftsministerkonferenz einen Beitrag über die Aus-wirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energienauf die Netzentgelte und die regionalen Strompreiseerstellt. Die Bundesnetzagentur hat für den Ostendeutlich höhere Netzentgelte als im westlichen TeilDeutschlands festgestellt. Ein Teil des bestehendenUnterschieds beruht auf einer geringeren Auslastungder Netzkapazität – geringerer Stromabsatz –, ländli-chen Strukturen und Netzerneuerungen in den1990er Jahren. Die Strukturunterschiede sind be-kannt und sollen auch nicht in den bundesweitenAusgleich einfließen.

Aber die Bundesnetzagentur hat weiterhin festge-stellt, dass ein Teil des Netzentgeltunterschieds aufeiner vergleichsweise hohen dezentralen Einspei-

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sung durch erneuerbare Energien beruht. Hier sindwir sehr an einem bundesweiten Ausgleich interes-siert, weil der Strom aus erneuerbaren Energien allennutzt, nicht nur den Erzeugerländern. ErneuerbareEnergien tragen zum Klimaschutz, zur Ressourcen-schonung und zur Einsparung von Importenergienbei, ein gesamtdeutscher Vorteil. Wir bleiben aberletztendlich auf den überproportional hohen Kostensitzen.

Unsere Leitungen im Verteilnetz sind längst anihre Kapazitätsgrenzen geraten. Ein kleiner Teilwurde schon auf Grund des Einspeisedrucks ausge-baut. Weiterer massiver Ausbau steht an. Es geht alsonicht ausschließlich um den Ausbau des Übertra-gungsnetzes, sondern ebenso dringlich um den Aus-bau des Verteilnetzes; denn mehr als 80 % der heuteerzeugten regenerativen Energien werden in dieVerteilnetze eingespeist.

Inzwischen hat auch Bayern festgestellt, dass dieweitere Integration von Photovoltaikanlagen dieNetzkosten in den unteren Netzebenen in die Höhetreiben kann, und plädiert für einen Kostenausgleich.

Für die Integration erneuerbarer Energien werdennach Angaben der Bundesnetzagentur Netzinvesti-tionen in Höhe von 22 bis 40 Milliarden Euro an-fallen. Im Bundesdurchschnitt werden damit dieNetzentgelte für Haushalts- und Gewerbekunden um12 bis 20 % ansteigen. Das führt zu einem Strom-preisanstieg von 3 bis 6 %.

Dramatischer ist es bei Industriekunden: Netzent-geltanstieg zwischen 31 und 52 %, Strompreissteige-rung zwischen 5 und 8 %.

Noch dramatischer ist es in den ostdeutschen Bun-desländern. Wir werden auf Grund des überpro-portionalen Zuwachses an erneuerbaren Energiendeutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. DieNetzentgeltschere wird mit dem stärkeren Ausbauder erneuerbaren Energien im Norden und Ostennoch weiter aufgehen.

Ein weiteres Auseinanderklaffen der Netzentgelteund damit der Strompreisschere macht – wie wir allewissen – Industrieansiedlung nicht leichter und ge-fährdet die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Un-ternehmen.

Laut Netzstudie Mecklenburg-Vorpommern er-warten wir in den nächsten zehn Jahren den Neubauvon beinahe 1 000 Kilometern Höchst- und Hoch-spannungsleitungen (Netzstudie I – 421 km 110 kV,370 – 470 km 380 kV). Alte Leitungen müssen ir-gendwann erneuert werden, insoweit ist der Lei-tungsneubau nicht ausschließlich der Einspeisung er-neuerbarer Energien geschuldet. Wir haben von denNetzausbaukosten im Regionalbereich einen großenTeil sanierungsbedingter Kosten abgezogen, um sozu den reinen durch erneuerbare Energien induzier-ten Ausbaukosten zu gelangen. Im Ergebnis erwar-ten wir für unsere Industrieunternehmen Netzent-geltsteigerungen bis zu 60 % bzw. Preissteigerungen,die deutlich über 10 % liegen.

(

(In der Summe kommen schnell mehrere

100 000 Euro für ein mittleres Industrieunterneh-men im Jahr zusammen (Fruchtquell Dodow,22 GWh/a Stromverbrauch, Netzentgeltsteigerungvon 1,9 Ct/kWh auf 3 Ct/kWh, Stromkostensteige-rung ca. 250 000 Euro), wobei das betreffendemittlere Industrieunternehmen für unser Land einGroßunternehmen mit mehreren Standorten in derBundesrepublik und im Ausland ist. Diskussionenüber Standortverlagerung sind programmiert. Esgeht also auch um die Vermeidung von Standort-nachteilen für unsere ansässige und noch anzusie-delnde Industrie.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist inzwi-schen gerne darauf, dass man bei der Umsetzung ei-nes bundesweiten Ausgleichs nichts überstürzensollte. Es hat zunächst eine Arbeitsgruppe beschlos-sen, die Ideen sammeln soll. Aber die Zeit bleibtnicht stehen, und jeden Monat kommen neue Erneu-erbare-Energie-Anlagen ans Netz.

Vor nunmehr über zehn Jahren ist im EEG dieÖkostromumlage festgelegt worden, um den Ausbauder erneuerbaren Energien voranzutreiben. Die Be-treiber der Erneuerbare-Energie-Anlagen erhaltenVergütungen, die deutlich über dem Marktpreis lie-gen. Die Differenz zu den Marktpreisen zahlen alledeutschen Stromkunden in Form der bundesweit ein-heitlichen EEG-Umlage.

Jedoch ist bei der Einführung der EEG-Umlageangesichts einer relativ kleinen Einspeisemenge dasNetzintegrationsproblem niemandem bewusst gewe-sen. Im Gegenteil, es wurde davon ausgegangen,dass erneuerbare Energien auch bei stark schwan-kender Stromerzeugung Netzkosten deutlich vermei-den. Heute hat sich die Fließrichtung des Stroms anvielen Tagen umgekehrt: Der Strom fließt nicht mehrvon oben nach unten, von der Höchstspannungs-ebene zur Niederspannung, sondern immer öfter vonunten nach oben.

Wenn wir die Differenz der Einspeisevergütungenabzüglich der Vermarktungserlöse als EEG-Mehrkos-ten bundesweit umlegen, wieso sollte dann eineEEG-Netzumlage bzw. eine Verrechnung der Netz-betreiber untereinander nicht möglich sein? Oder an-ders gefragt: Wenn die Offshore-Anbindungskostenzwischen den Übertragungsnetzbetreibern verrech-net werden können, warum dann nicht auch die übri-gen EEG-bedingten Folgekosten?

Der beschleunigte Ausstieg aus der Nutzung derKernspaltung ist beschlossen. Der beschleunigteAtomausstieg bedingt den beschleunigten Ausbauder erneuerbaren Energien. Die Zielsetzung ist defi-niert: mindestens 35 % an der Stromversorgung bis2020. Insoweit müssen auch die Lasten, die sich da-raus ergeben, von allen getragen werden. Dazu zäh-len auch die Netzintegrationskosten für erneuerbareEnergien.

Dies ist eine nationale Aufgabe. Damit einherge-hende Belastungen müssen auch national verteiltwerden. Hierfür brauchen wir die Solidarität der we-niger betroffenen Bundesländer. Ich hoffe, dass der

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vorliegende Antrag die Unterstützung der wenigerbetroffenen Bundesländer findet.

Anlage 20

Erklärung

von Minister Ralf Christoffers(Brandenburg)

zu Punkt 46 der Tagesordnung

Das Thema „bundesweite Umlage“ der durch dieerneuerbaren Energien bedingten Netzausbaukostenwird bereits seit mehreren Jahren in verschiedenenGremien immer wieder diskutiert. Erlauben Sie mir,Ihnen die Problematik noch einmal zu erläutern!

Damit die aus den erneuerbaren Energien erzeug-ten Strommengen in vollem Umfang in die vorhande-nen Netze eingespeist werden können, muss die vor-handene Netzinfrastruktur bedarfsgerecht ausgebautwerden. In den nächsten Jahren besteht in den Bun-desländern, die sich besonders für den Ausbau dererneuerbaren Energien einsetzen, ein erheblicherZuwachs an Einspeiseleistung, für den seitens derNetzbetreiber ein weiterer Netzausbau erforderlichist. Die in den Netzausbau erfolgten Investitionenwerden auf die Netzentgelte umgelegt und führendamit auch bei den Verbrauchern im jeweiligen Netzzu höheren Stromkosten. Da der Netzausbaubedarfregional sehr unterschiedlich ist, führt dies zu einemunterschiedlichen Anstieg der Netzkosten und damitder Netzentgelte.

Schon heute besteht bei den Netzentgelten eindeutliches Ost-West-Gefälle.

Hohe Netzentgelte gefährden in strukturschwa-chen Regionen die Ansiedlung stromintensiver In-dustriekunden.

Die Lösung des Problems, eine Regelung zur bun-desweiten Abwälzung der durch die erneuerbarenEnergien bedingten Netzausbaukosten zu finden, istbislang nicht gelungen. Sinn und Zweck der Ener-giewende kann es nicht sein, dass die Regionen, dieden Ausbau der erneuerbaren Energien am schnells-ten vorantreiben, nunmehr die größte Last der Folge-kosten tragen müssen. Der Nutzen aus den erneuer-baren Energien kommt der gesamten Bevölkerungzugute. Daher ist es nur gerecht, wenn die damit ein-hergehenden Netzausbaukosten gleichmäßig auf alleBundesländer umgelegt werden.

Ich möchte auch auf das bisherige Gesetzge-bungsverfahren eingehen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni2011 bereits beschlossen, die Bundesregierung auf-zufordern, einen bundesweiten Mechanismus zumAusgleich der Belastungen durch die Netzintegrationvon dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem Er-neuerbare-Energien-Gesetz im Rahmen des Gesetzeszur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vor-

(

(schriften zu installieren. Dies bedeutet, dass die For-derung nach einer bundesweiten Netzumlage bereitsvon der Mehrheit der Bundesländer unterstützt undauch so beschlossen worden ist. Es kann deshalb sei-tens der Bundesregierung nicht argumentiert wer-den, dass die Forderung nach einer Netzumlage vonden Ländern vielfach nicht unterstützt werde. Die-sem von der Mehrheit getragenen Beschluss desBundesrates ist die Parlamentsmehrheit bisher nurdurch eine unverbindliche „Kann-Regelung“ imEnergiewirtschaftsgesetz nachgekommen. Zur Um-setzung des Willens des Bundesrates ist es daher er-forderlich, die im Energiewirtschaftsgesetz vorgese-hene „Kann-Regelung“ durch eine verbindliche „Ist-Regelung“ zu ersetzen.

Ich plädiere nochmals für eine faire bundesweiteLastenverteilung und bitte Sie, den Antrag Branden-burgs zu unterstützen.

Wie die bundesweite Umlage konkret umgesetztwerden soll, bleibt offen. Dies bedarf noch der Dis-kussion. Insoweit wird mit dem vorliegenden Antragauch nicht vorgegriffen. Gleichwohl sind wir bezüg-lich einer möglichen Umlageregelung im Gesprächmit den Netzbetreibern und werden in den nächstenMonaten einen entsprechenden Vorschlag erarbei-ten.

Anlage 21

Erklärung

von Staatsminister Michael Boddenberg(Hessen)

zu Punkt 67 der Tagesordnung

Basel III – dieser Begriff ist in der Presse in denletzten Monaten aktuell. Er hat sich für viele in Poli-tik, Wirtschaft und Gesellschaft zum Synonym dafürentwickelt, dass man die Aufsicht über die Bankenverschärft und damit die richtigen Lehren aus derFinanzmarktkrise zieht. Das ist grundsätzlich zutref-fend.

Basel III ist eine der zentralen Maßnahmen, die dieStaats- und Regierungschefs der G 20 einhellig alsnotwendige Lehre aus der Krise vereinbart haben.Teil ihrer Vereinbarung ist aber auch das Ziel, dieverschärften Anforderungen an das Eigenkapital bisEnde des Jahres 2012 zu implementieren.

Basel III ist – das sagen auch die Mitglieder desBaseler Ausschusses – vorrangig für international tä-tige Institute geschaffen worden. Vor diesem Hinter-grund hat es keinen Sinn, wenn die EU Basel III flä-chendeckend und zeitgerecht umsetzt, während dieUSA mit der Umsetzung eher auf sich warten lassen.Hier möchte ich die Forderung, die die Ausschüssezur Vorlage bereits formuliert haben, ausdrücklichbekräftigen: Es muss sichergestellt werden, dass Ba-sel III weltweit – insbesondere in den USA – zeit-gleich in Kraft tritt.

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Die EU-Kommission hat mit der uns heute vorlie-

genden Richtlinie – und der am selben Tag veröffent-lichten Verordnung – die Umsetzung zügig in Angriffgenommen. Ihr Ziel, die Umsetzung von Basel IIIzeitnah umzusetzen, ist ausdrücklich zu begrüßen.Auf Kritik stößt vielfach die Form der Umsetzung. DieEU-Kommission hat „Basel III“ in ein Umsetzungspa-ket – bestehend aus einer Richtlinie und einer Ver-ordnung – geschnürt.

Diese Trennung hat für alle Beteiligten Vor- undNachteile. Eine Verordnung schafft sicherlich eherein einheitliches Aufsichtsregime – also ein „LevelPlaying Field“ – als eine noch national umzusetzendeRichtlinie. Ein „Level Playing Field“ ist in einem Bin-nenmarkt mit freiem Kapitalverkehr unumgänglich.Andernfalls wäre Regulierungsarbitrage Tür und Torgeöffnet. Ich meine allerdings – so lesen sich auch dieEmpfehlungen der Ausschüsse –, trotz „Level PlayingField“ sollten bei einem solch wichtigen Thema wieder Bankenregulierung den nationalen Rechtset-zungsorganen direkte Mitwirkungsmöglichkeitenverbleiben. Dazu bedarf es eben einer Richtlinie undkeiner Verordnung.

In Kürze werden sich die Verhandlungsführer vonECOFIN-Rat, EU-Kommission und EU-Parlamenterstmals zusammensetzen und über das Umsetzungs-paket der EU-Kommission beraten. Ich unterstützedaher die Überlegung in den Ausschüssen, bereitsjetzt wesentliche Anliegen der Bundesländer im Zu-sammenhang mit dem Umsetzungspaket der Bundes-regierung für die Verhandlungen mitzugeben.

Erlauben Sie mir, dass ich vier wesentliche Punktekurz skizziere:

Erstens. Bei den Kompetenzen der EuropäischenBankenaufsichtsbehörde (EBA) im Umsetzungspaketmuss der Rotstift angesetzt werden. Gerade die Be-fugnisse mit starkem Bezug zum nationalen Rechtgebühren dem nationalen Gesetzgeber. Nur er kann– im Einklang mit dem nationalen Steuer- und Ge-sellschaftsrecht – beispielsweise bestimmen, waseine Aktie ist, und damit den Eigenkapitalbegriffkonkretisieren.

Zweitens. Die geplante Evaluierung der Eigenka-pitalanforderungen für Unternehmenskredite ist sehrzu begrüßen. Dabei sollte sich die EU-Kommissionaber nicht auf Mittelstandskredite bis zu 1 MillionEuro beschränken, sondern die Anforderungen beiallen Unternehmenskrediten auf den Prüfstand stel-len.

Drittens. Die geplante Höchstverschuldungs-grenze – englisch: leverage ratio – darf nicht automa-tisch ab dem Jahr 2018 verbindlich werden. Diegeplante Evaluierung ist daher sehr zu begrüßen.Sinnvoll ist zudem eine ratierliche Einführung ab2018, um allen Institutsgruppen den Umstieg zu er-möglichen.

Viertens. Staatsanleihen dürfen schließlich nichtdas vorrangige Instrument sein, das Banken als Li-quiditätspuffer künftig vorhalten dürfen. Andernfallsentstehen übermäßige Anreize zu Gunsten vonStaatsanleihen. Anleihen von Förderbanken sowie

(

(– in vertretbarem Umfang – Pfandbriefe und Aktiensollten ebenso zugelassen werden.

Die besondere Präferenz für Staatsanleihen imUmsetzungspaket der EU-Kommission wird auch ananderer Stelle deutlich, nämlich bei der Befreiungvon der Eigenkapitalunterlegung. Diese Thematiksteht im Zentrum des Ihnen vorliegenden Plenaran-trags Hessens. Lassen Sie mich diesen Punkt genauerausführen!

Die Aufgabe der Regulierer ist es, das Risiko derInstitute zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass dieInstitute es vorrangig über das Eigenkapital auffan-gen können. Die Verbindlichkeiten der Banken– dazu zählen auch die Einlagen der Sparer – sollennicht darunter leiden, dass eine Bank Risiken einge-gangen ist.

Dieser Aufgabe widerspricht die Befreiung derStaatsanleihen der EU-Staaten von der Eigenkapital-unterlegung. Damit suggeriert die Politik nämlich,dass alle EU-Staaten eine sehr gute Bonität haben.Kurz nach der Einführung des Euro und von Basel IImögen die Märkte diese Einschätzung geteilt haben.Damals lagen die Zins-Spreads im Euro-Raum durch-aus eng beieinander. Heute sind die Zins-Spreadszwischen Deutschland und den Euro-Peripheriestaa-ten aber sehr groß. Aktuell verlangt der Markt füreine zehnjährige griechische Staatsanleihe über18 % Zinsen. Für vergleichbare Bundesanleihen liegtder Zinssatz bei unter 2 %. Die Märkte sehen also inden Peripheriestaaten erhebliche Risiken. Diese Ent-wicklung kann man nicht ignorieren.

Die Banken tun das auch nicht. Sie wissen, dasssie – aus welchen Gründen auch immer – gezwungensein könnten, Bestände an Staatsanleihen am Marktzu verkaufen. Dann bekommen sie aber nur den er-zielbaren Marktpreis. Der dramatische Kursverfallder Staatsanleihen einiger Staaten der Euro-Periphe-rie seit dem Frühjahr 2010 hat meines Erachtensdeutlich gemacht: Auch Staatsanleihen von EU-Staa-ten können im Krisenfall von den Märkten als wenigwerthaltig eingestuft werden. Für die Banken sinddas ganz reale Risiken.

Ein Festhalten an der politisch festgelegten Befrei-ung von der Eigenkapitalunterlegung wäre dement-sprechend nichts anderes, als wenn man den Aufse-hern ein „Wegschauen“ vorschreibt. Damit würdedie Politik weiterhin ein falsches Bild von der Krisen-festigkeit der Institute vermitteln. Die heutige Befrei-ung von der Eigenkapitalunterlegung darf deshalbkein unumstößliches Dogma sein. Diese Meinung tei-len nach aktuellen Presseberichten immer mehr Ver-antwortliche aus Politik, Wirtschaft und Wissen-schaft.

Wir haben durch die G-20-Gipfel in großem Stildie Finanzmarktkrise aufgearbeitet und das Auf-sichtsrecht mittels Basel III in weiten Teilen vonGrund auf umgekrempelt, um unsere Banken krisen-fester zu machen. Die Entscheidungen über die Ei-genkapitalunterlegungen, die bei der Umsetzungvon Basel II getroffen wurden, haben wir aber unan-getastet gelassen, weil wir keinen Anlass hatten.

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Nach der Finanzmarktkrise kam die aktuelle

Staatsschuldenkrise, die auch erhebliche Auswirkun-gen auf die Finanzmärkte hat. Die Befreiung von derEigenkapitalunterlegung ist eine der Ursachen, wa-rum Banken Staatsanleihen von Krisenstaaten in denletzten Jahren in großem Stil gekauft haben. Zu wel-cher gefährlichen Anhäufung von Risikopositionendies in den Bankbüchern führt, wird uns derzeit allzudeutlich vor Augen geführt. Gleichzeitig entstehteine gegenseitige Abhängigkeit von Staaten undBanken. Diese Abhängigkeit kann – wie die aktuelleEntwicklung zeigt – im Krisenfall eine erhebliche Be-drohung für die Stabilität der Finanzmärkte mit sichbringen. Jetzt haben wir also akuten Bedarf, uns mitden Entscheidungen über die Eigenkapitalunterle-gungen in Basel II auseinanderzusetzen.

Ich möchte betonen: Der Plenarantrag hat nichtsmit der Lösung der Krise in den Euro-Peripheriestaa-ten zu tun. Die Entscheidungsträger sind an andererStelle gefordert, durch gezielte Maßnahmen die Ur-sachen der Bonitätsschwächen in den Euro-Periphe-riestaaten anzugehen. Welche Instrumente sie dafüreinsetzen – beispielsweise den ESM, die EFSF oderEurobonds –, steht an dieser Stelle nicht zur Debatte.Beide Bereiche – Bankenaufsichtsrecht und Krise inden Euro-Peripherie-Staaten – muss man sauber von-einander trennen. Heute befassen wir uns nur mitdem Bankenaufsichtsrecht für die Jahre ab 2013.

Durch den Wegfall der Befreiung von der Eigenka-pitalunterlegung würde dementsprechend auch keinneues Öl ins Feuer geschüttet. Es entsteht vielmehreine ehrliche und transparente Einschätzung derLage in den Banken. Dadurch schwindet die Unsi-cherheit in den Märkten. Der Wegfall wirkt dadurchstabilisierend auf die Märkte. Das kann nur in unse-rem gemeinsamen Interesse liegen.

Gelegentlich ist in der Presse die Meinung zu le-sen, mit Eurobonds ließe sich die politisch festgelegteBefreiung von der Eigenkapitalunterlegung weiter-hin rechtfertigen. Dem kann ich mich – unabhängigvon meiner Meinung zu Eurobonds – nicht anschlie-ßen. Aus meiner Sicht widerspricht eine politisch vor-gegebene Befreiung von der Eigenkapitalunterle-gung generell dem Aufsichtsrecht. Sie ist wie eingroßer Webfehler, an den man sich gewöhnt hat.Staatsanleihen – oder auch Eurobonds – müssen sichaber bei den Investoren und damit bei den Bankengenauso behaupten wie andere Anlagegüter. Aufden Märkten entscheidet sich, zu welchem Preis In-stitute im Krisenfall diese Papiere verkaufen könnenund wie hoch gegebenenfalls der Verlust ist.

Wenn Banken hohe Renditen nicht mehr ohne Ei-genkapital über Staatsanleihen erzielen können,werden sie prüfen, ob andere Geschäftsfelder ebensolukrativ sind. Dabei werden für sie vor allem der Er-trag, das Risiko und die aufsichtsrechtlichen Vorga-ben eine Rolle spielen. Staatsanleihen würden alsoaufsichtsrechtlich stärker im Wettbewerb mit ande-ren Asset-Klassen stehen als bisher.

Welchen Risikograd die Aufseher Staatsanleihenletztlich in Zukunft zumessen, wird dagegen vom Er-gebnis der vom Plenarantrag angestoßenen Prüfung

(

(abhängen. Volkswirtschaften, die schon heute aufGrund ihrer wirtschaftlichen Lage Bestnoten von denRatingagenturen und auf den Kapitalmärkten erhal-ten – wie Deutschland, Österreich oder die Nieder-lande –, dürften auch in Zukunft positiv eingestuftwerden. Dabei schließe ich die Bundesländer aus-drücklich mit ein, die auf Grund des vorhandenenAusgleichsmechanismus – dem Länderfinanzaus-gleich – aufsichtsrechtlich mit demselben Risiko ein-gestuft werden können wie der Bund.

Bundesbankpräsident Jens Weidmann hat Anfangdieser Woche in einem Interview davor gewarnt, dasseine Eigenkapitalunterlegung zum falschen Zeit-punkt krisenverschärfend wirken könnte. Ich teileseine Auffassung, dass durch übereiltes Handeln Ge-fahren für die Märkte und die Marktteilnehmer dro-hen. Wichtig ist uns aber ein Schritt in die richtigeRichtung. Wir brauchen ein Umdenken, einen Para-digmenwechsel. Angesichts der aktuellen Krise müs-sen wir heute ein Signal setzen, dass wir das Auf-sichtsrecht – allein darum geht es – in diesem Punktauf den Prüfstand stellen wollen. Wann und welcheSchlüsse wir daraus ziehen, können wir erst entschei-den, wenn die Prüfungsergebnisse vorliegen.

Lassen Sie mich zusammenfassen:

Die pauschale Befreiung der Staatsanleihen derEU-Mitgliedstaaten von der Eigenkapitalunterle-gung widerspricht den tatsächlichen Risiken derStaatsanleihen. Diese Anleihen haben angesichts deraktuellen Marktlage ohne Zweifel Risikorelevanz.Darüber können die Aufseher nicht hinwegsehen.

Wir wollen keine Veränderung von heute auf mor-gen. Wir wollen aber ein Umdenken. Das Paradigmaaus Zeiten von Basel II hat ausgedient. Wir müssenprüfen, wie der Wegfall der Befreiung von der Eigen-kapitalunterlegung gestaltet werden kann.

Anlage 22

Erklärung

von Staatsministerin Ulrike Höfken(Rheinland-Pfalz)

zu Punkt 83 der Tagesordnung

Zum wiederholten Male sind die künftigen Anfor-derungen an die Legehennenhaltung Thema in die-sem Haus. Nachdem das Bundesverfassungsgerichteine Neuregelung bis Ende März 2012 angemahnthatte, liegt uns nunmehr der Entwurf der Bundes-regierung vor. Er genügt in wesentlichen Punktennicht den Anforderungen an eine tiergerechtere Hal-tung.

Rheinland-Pfalz setzt sich seit Jahren für verbes-serte Haltungsbedingungen in der Tierhaltung ein.Die Normenkontrollklage gegen die Haltungsanfor-derungen für Legehennen ist hierfür nur ein Beispiel.Zu nennen sind auch die Bundesratsinitiativen zum

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Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd oder zumVerbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln.

Rheinland-Pfalz spricht sich im Sinne des Tier-schutzes für folgende Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aus:

Die Übergangsfristen für bestehende Haltungsein-richtungen sollten längstens acht Jahre betragen. EinVertrauensschutz besteht allenfalls eingeschränkt.Ich teile die Auffassung der Bundesregierung zumVertrauensschutz nicht. Den Legehennenhalternhätte angesichts der Normenkontrollklage des Lan-des Rheinland-Pfalz die Möglichkeit eines Verbotesbewusst sein müssen. Die betriebsgewöhnliche Nut-zungsdauer für Legebatterien betragen nach AfA-Ta-belle des Bundesministeriums acht Jahre. Es ist inDeutschland offensichtlich einfacher, aus der Atom-kraft – nämlich im Jahr 2022 – auszusteigen als ausder Kleingruppenhaltung!

Auch die vorgesehene Regelung, wonach die zu-ständigen Behörden im Einzelfall Ausnahmen vonder Mindesthöhe von 2 Metern genehmigen können,darf keinen Bestand haben. Es ist zu befürchten, dasstierschutzwidrige Haltungssysteme – und hierzuzähle ich die Kleingruppenhaltung – auf diese Weiseunbefristet weiter genutzt werden können. Haltungs-einrichtungen müssen begehbar sein. Hier sind klareGrenzwerte gefragt, um Tierhaltern und BehördenHandlungssicherheit zu geben und Wettbewerbsver-zerrungen zu vermeiden. Die Mindesthöhe von 2 Me-tern entspricht der Regelung der Tierschutz-Nutztier-haltungsverordnung in der Fassung aus dem Jahr2002, die keine Ausnahmen vorsah.

Haltungseinrichtungen müssen auch die Möglich-keit zur artgemäßen Fortbewegung bieten. Die unge-hinderte und verhaltensgerechte Bewegung gehörtzu den Grundbedürfnissen. So muss es den Legehen-nen möglich sein, sich ungehindert zwischen deneinzelnen Funktionsbereichen zu bewegen und er-folgreich Sitzstangen anzufliegen.

Ein weiteres Anliegen ist die Festlegung einerMindestlichtstärke von 20 Lux wie auch der Mindest-dauer der Hellphase von 12 Stunden. Eine miss-bräuchliche Verlängerung der Dunkelphase zur Ver-meidung von haltungsbedingten Aggressionen mussvermieden werden, Abweichungen von den Anforde-rungen müssen dokumentiert werden.

Die im Entwurf der Bundesregierung vorgeseheneMindestgrundfläche von 2,5 Quadratmetern bleibthinter den Anforderungen aus dem Jahr 2002 – Verbotder Käfighaltung – zurück; hier waren mindestens3 Quadratmeter gefordert. Die meisten Kleingruppen-käfige haben eine Grundfläche von 2,5 Quadrat-metern. Sollen diese Käfige mit behördlicher Ausnah-megenehmigung unbefristet weiter betrieben werdenkönnen?

Das Flächenangebot muss sich vielmehr danachrichten, ob die vorgesehenen Flächen die Ausübungarttypischen Verhaltens gestatten. Wem wollen Sieglaubwürdig vermitteln, dass ein Flächenangebotvon etwas mehr als einem DIN-A4-Blatt ein artgemä-

(

(ßes Verhalten und eine verhaltensgerechte Fortbe-wegung gestattet?

Die Nichteinhaltung von Haltungsanforderungenist nicht zuletzt umfassend mit einer Bußgeld-androhung zu versehen. Wer dies nicht will, zeigt,wie wenig Bedeutung der Einhaltung von Haltungs-anforderungen und einem effizienten behördlichenVollzug beigemessen werden.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucher-schutz hat die Verordnung am 5. September 2011 be-raten und sich für eine kürzere Übergangsfrist für dieKleingruppenhaltung – bis 2020 –, für eine größereMindestfläche von Haltungssystemen und eine um-fassendere Bußgeldbewehrung ausgesprochen.

Ich bitte Sie heute neben der Zustimmung zu denoben genannten Verbesserungen unter anderem umUnterstützung für einen geänderten Antrag zur Buß-geldbewehrung, der Ihnen als Plenarantrag vorliegt.Der Antrag enthält wie der ursprüngliche Antragzahlreiche neue Ordnungswidrigkeitentatbeständeund trägt rechtlichen Bedenken zur BestimmtheitRechnung.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucher-schutz folgte Rheinland-Pfalz jedoch in wesentlichenPunkten nicht.

Diese sind im Einzelnen: Vorgabe einer Mindest-luxzahl von 20 Lux, Dokumentation zu Grund undDauer von Einschränkungen der Beleuchtungsstärkeund Ausnahmen von der Mindesthöhe von 2,0 Me-tern für Haltungssysteme nur befristet und nur, wenn1,75 Meter nicht unterschritten werden.

Rheinland-Pfalz bleibt bei seiner Forderung nacheiner Mindestbeleuchtungsstärke von 20 Lux wäh-rend der Hellphase. Die Bundesregierung verweistauf die Kannibalismusgefahr. Wenn Legehennen zurVermeidung oft tödlicher Verletzungen ständig imDämmerlicht gehalten werden müssen, so zeigt die-ses unverblümt die Tierschutzwidrigkeit der Hal-tungsanforderungen.

Käfigeier sind heute weitestgehend aus den Rega-len verschwunden. Möglich war dies nur dank einereindeutigen Kennzeichnung der Haltungsform. Einweiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz undEntscheidungsfreiheit ist die Kennzeichnung derHerkunft von Eiern und Eiprodukten in verarbeitetenLebensmitteln. Nur dann ist eine bewusste Kaufent-scheidung für tiergerechter erzeugte Produkte mög-lich. Rheinland-Pfalz wird hierzu im Bundesrat initia-tiv werden.

Die jüngste vom SWR dokumentierte Diskussionüber einen Mastgeflügelhaltungsbetrieb zeigt, wiesehr der Wettbewerb zu Lasten der gehaltenen Tieregehen kann. Es muss uns gelingen, das Bewusstseinder Verbraucherinnen und Verbraucher dahin ge-hend zu schärfen, dass tiergerechter gehaltene Tierebzw. erzeugte Produkte einen höheren Preis haben,aber auch einen Mehrwert darstellen. Hierzu bedarfes auch der Entwicklung einheitlicher Tierwohlindi-katoren und einer vertrauenswürdigen Tierschutz-kennzeichnung. Es muss weiterhin gewährleistetsein, dass der Tierhalter einen fairen Anteil am Mehr-

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erlös erhält. Wir brauchen eine gemeinsame Anstren-gung von Erzeugern, Vermarktern und Verbrau-chern.

Die seitens der Bundesregierung vorgesehenenVerordnungsänderungen genügen nicht den Anfor-derungen an eine tierschutzgerechte Haltung. SetzenSie heute ein Zeichen für mehr Tierschutz! StimmenSie den Anträgen des Landes Rheinland-Pfalz undden Empfehlungen des Ausschusses zu! Wir sind esunseren Mitgeschöpfen schuldig.

Anlage 23

Erklärung

von Staatsminister Eckart von Klaeden(BK)

zu Punkt 83 der Tagesordnung

Für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär PeterBleser (BMELV) gebe ich folgende Erklärung zu Pro-tokoll:

Die Geschichte der Legehennenhaltung inDeutschland hat schon Kapriolen geschlagen unddenkwürdige Kapitel geschrieben. Mit Ihrer Zustim-mung zur vorliegenden Verordnung können Sie einweiteres Kapitel hinzufügen, und zwar ein gutes!

Lassen Sie uns gemeinsam nicht das Wesentlicheaus den Augen verlieren! Das Wesentliche ist derSchutz von Eigentum und Verlässlichkeit.

Damit steht die Bestandsschutzdauer für beste-hende Kleingruppenhaltungen im Vordergrund; einBestandsschutz, der weniger als 5 % der Legehen-nenbetriebe und rund 17 % der Tiere betrifft, undeine Haltungsform, die inhaltlich vom Bundesverfas-sungsgericht nicht beanstandet wurde und bereitshöhere Anforderungen beinhaltet als der zukünftigeEU-Standardkäfig, der in der EU den konventionel-len Batteriekäfig ablösen wird. Der konventionelleBatteriekäfig wurde in Deutschland überdies bereitszwei Jahre früher als in der EU verboten.

Die Frage des Bestandsschutzes ist keine Spiel-wiese, nicht Gegenstand politischer Schaukämpfe,sondern eine Frage wirtschaftlicher Existenzen. Men-schen, die auf der Grundlage des geltenden Rechtsinvestiert haben, haben ein Recht auf politische Ver-lässlichkeit. Das sind nicht nur große Betriebe, son-dern auch bäuerliche Familienbetriebe. Ich bin selbstLandwirt und kann mich in die Lage der Betroffenenhineinversetzen.

Die Frage des Bestandsschutzes ist aber vor allemeine Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verord-nung. Ein zu kurzer Bestandsschutz schränkt dieGrundrechte der betroffenen Halter auf verfassungs-widrige Art und Weise ein. Eine solche Verordnungkönnte nicht verkündet werden.

Wer eine derartige Verkürzung des Bestandsschut-zes betreibt und damit die gesamte Verordnunggefährdet, riskiert eine eklatante Schwächung des

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(Tierschutzes. Denn wenn die Verordnung nicht ver-kündet werden kann, würde die Kleingruppenhal-tung praktisch weiter bestehen bleiben. Gleichzeitigwürden aber durch den Beschluss des Bundesverfas-sungsgerichts die Vorschriften zur Kleingruppenhal-tung und damit die restriktiven Anforderungen andiese Haltungsform, z. B. die maximale Besatzdichte,wegfallen.

Das kann niemand wollen! Deshalb bin ich mir si-cher, dass Sie dem Auslaufen der Kleingruppenhal-tung bei angemessenem Bestandsschutz für beste-hende Betriebe heute Ihre Zustimmung erteilen –zum Wohle der Tiere!

Anlage 24

Erklärung

von Minister Peter Friedrich(Baden-Württemberg)

zu Punkt 96 der Tagesordnung

Es ist irritierend: Über kaum ein umwelt- undenergiepolitisches Thema besteht im Grundsatz einso breiter Konsens wie über den Nutzen der steuerli-chen Förderung der energetischen Sanierung vonWohngebäuden. Sowohl aus dem Regierungs- alsauch aus dem Oppositionslager im Bundestag gab esdazu in dieser Woche Anträge. Dennoch warten dieHausbesitzer immer noch darauf, dass den WortenTaten folgen. Um diese Blockade zu überwinden, for-dert Baden-Württemberg, sich im Vermittlungsaus-schuss zusammenzusetzen.

Bereits in der Anhörung im Finanzausschuss desBundestages am 27. Juni waren sich alle Experten ei-nig über den Nutzen einer steuerlichen Förderung,mit der Zielgruppen erreicht werden, die durch diebisherige Förderung der KfW nicht oder nicht ausrei-chend erreicht werden.

Der Multiplikatoreffekt, der durch private Gebäu-deeigentümer ausgelöst werden kann, sollte für dieEnergiewende genutzt werden. Er kommt nicht nurder Umwelt zugute, sondern hat auch erheblichewirtschaftliche Vorteile. Auffassungsunterschiede be-stehen nur über Einzelheiten des vom Bundestag ver-abschiedeten Gesetzes.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist es in derletzten Sitzung des Bundesrates nicht zur Anrufungdes Vermittlungsausschusses gekommen. Das Gesetzbefindet sich nunmehr in der Schwebe. Das Grund-gesetz sieht aber aus guten Gründen die Möglichkeitvor, dass nunmehr die anderen Verfassungsorganeden Vermittlungsausschuss anrufen können. Dazufordern wir in unserer Entschließung auf. Wir verbin-den damit die Erwartung, aber auch die Bereitschaft,über Einzelheiten zu sprechen.

Der Regierungssprecher hat am vergangenenMittwoch in der Bundespressekonferenz erklärt, dasssich die Bundesregierung noch nicht entschieden

Page 80: BUNDESRAT · 2013-04-29 · BUNDESRAT Stenografischer Bericht 886. Sitzung Berlin, Freitag, den 23. September 2011 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Dank an den bisherigen Ministerpräsidenten

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habe, ob der Vermittlungsausschuss zu dem Gesetzangerufen wird. In dieser Situation verzichten wirheute auf eine sofortige Sachentscheidung im Bun-desrat und bitten um Überweisung der Entschließungan die Ausschüsse.

Verbinden will ich dies aber mit dem Appell an dieBundesregierung und die unionsgeführten Länder,aus taktischen Erwägungen nicht weiter ein Gesetzzu blockieren, das für die Umwelt gut ist und von ei-nem breiten Spektrum von gesellschaftlichen Kräften– von den Umweltverbänden über das Handwerkund die Wohnungswirtschaft bis hin zu den Gewerk-schaften – vehement befürwortet wird.

Wir können den Vermittlungsausschuss in dieserPhase nicht mehr anrufen, aber wir können Ge-

(sprächs- und Kompromissbereitschaft signalisieren.Das wollen wir, das Land Baden-Württemberg, mitder heutigen Antragseinbringung tun. Die B-Länderhaben es bislang noch nicht geschafft, dieses Signalzu setzen, obgleich sie den Willen hierzu unter ande-rem den Handwerksverbänden gegenüber wortreichin Briefen bezeugt haben.

Die Regierungsmehrheit im Bundestag hat sich ges-tern einem klaren Signal widersetzt und denVermittlungsausschuss ausdrücklich nicht angerufen,obwohl sie sich zu den steuerlichen Anreizprogram-men bekannt hat und mit ihrer Mehrheit eine Anru-fung hätte beschließen können. Nun liegt der Ball beider Bundesregierung. Wir hoffen, dass sie ihn auf-greift.

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