Bündnis Pflege Forderungen

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Forderungen für eine zeitgemäße Personalausstattungsverordnung (PAV) in steirischen Pflegeheimen! Stand 23.09.2014. Gemeinsame Position „Bündnis für gute Pflege“ 1

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Das Bündnis für gute Pflege fordert eine bessere Personalausstattung für die steirischen Pflegeheime

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Forderungen für eine zeitgemäße

Personalausstattungsverordnung (PAV)

in steirischen Pflegeheimen!

Stand 23.09.2014.

Gemeinsame Position

„Bündnis für gute Pflege“

1

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Die Personalausstattungsverordnung (PAV) wurde im Mai 1995 in Kraft gesetzt

und ist somit bereits 18 Jahre alt!

Die Steiermark liegt mit ihrer Verordnung im letzten Drittel der österr. Bundesländer.

Die derzeit in der Steiermark gültige Personalausstattungsverordnung ist seit 1995

mit marginalen Änderungen in Kraft und daher für die gesetzlichen Anforderungen

und fachlichen Ansprüche an stationäre Pflege und Betreuung nicht mehr geeignet.

Ergebniszusammenfassung vom 29.01.2014

Die Anforderungen der Landesregierung an die Heimbetreiber und damit

auch an die MitarbeiterInnen widersprechen sich!

Die personelle Mindestausstattung dient laut PAV der Gewährleistung von „sicherer

Pflege“. Für das Steirische Pflegeheimgesetz (StPHG) ist „sichere Pflege" nicht

ausreichend. Diese Differenz geht auf Kosten der BewohnerInnen und der

MitarbeiterInnen, da die Personalausstattungsverordnung die Anzahl der

MitarbeiterInnen je BewohnerInnen nach Pflegestufen regelt.

2 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

2

Page 3: Bündnis Pflege Forderungen

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Das Steiermärkische Pflegeheimgesetz (StPHG) verlangt Pflege und Betreuung

durch Fachpersonal!

Die PAV ist ausschließlich auf „sichere Pflege“ in Richtung SATT – SAUBER –

TROCKEN ausgelegt. Die vom Steirischen Pflegeheimgesetz geforderte und zu

fordernde „qualitätsvolle Pflege“ mit Mobilisation, Remobilisation, Beachtung der

psychischen und sozialen Bedürfnisse etc. kann mit der bestehenden PAV nicht

umgesetzt werden.

Die Personalausstattungsverordnung des Landes berücksichtigt die

gesetzlich bedingten Fehlzeiten nicht!

Die Lage in den Pflegeheimen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die PAV

folgende Punkte nicht berücksichtigt:

• GUKG-Vorgaben und Vorschriften

• kollektivvertragliche Bestimmungen

• Vorgaben des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG)

• Vorgaben des ASchG

• vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen

• normale Krankenstandszeiten und Urlaubszeiten

• Zeitausgleich von Guthabenstunden aus dem Nachtdienst u.v.m.

3

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Der steigende Wandel an Ansprüchen in der stationären Pflege bleibt

unberücksichtigt!

• Vorgabe Landesregierung: Aufnahme in ein Pflegeheim erst ab Pflegestufe 4.

• Immer neue Rechtslagen und Auflagen belasten die tägliche Arbeit.

• Die Qualitätsanforderungen der überprüfenden Behörden werden immer größer,

ohne dass Ressourcen berücksichtigt werden.

• Die medizinische und pflegerische Komplexität durch die hohen

durchschnittlichen Pflegestufen steigt drastisch an.

• Nicht aufeinander abgestimmte Gesetze und Verordnungen schaffen belastende

Rechtsunsicherheiten.

• BewohnerInnen und ihre Angehörigen haben ein hohes Anspruchsdenken an die

Leistungen der MitarbeiterInnen entwickelt.

• Auf die hohe Anzahl der Demenzerkrankungen und deren besondere

Bedürfnisse kann mit der vorgegebene Personalstruktur keine Rücksicht

genommen nehmen.

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen 4

Page 5: Bündnis Pflege Forderungen

Anpassung der steirischen Personalausstattungsverordnung

auf Standard Land Oberösterreich!

Das „Bündnis für gute Pflege“ fordert daher:

1.

2.

3. Spürbare gemeinsame Investitionen in die laufende

Qualifizierung und Ausbildung von Pflege- und

Betreuungspersonal !

Eine Finanzierung der Mehrkosten durch Mittel aus dem

Bundespflegefonds!

5 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 6: Bündnis Pflege Forderungen

Anpassung der steirischen Personalausstattungsverordnung

auf Standard Land Oberösterreich!

Das „Bündnis für gute Pflege“ in der Steiermark fordert wie der „ÖGKV“

oder der „Bundesverband der Alten- und Pflegeheime“ die Anpassung an

den oberösterreichischen Schlüssel als Mindestanforderung. Wir fordern

den Einsatz und die Bezahlung von FachsozialbetreuerInnen mit

Schwerpunkt Altenhilfe sowie eine Anhebung der Quote des Dipl.

Pflegepersonals.

1.

6 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 7: Bündnis Pflege Forderungen

22,52 23,33 23,75 25,65

28,00 30,24 30,48

33,86

42,49

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

Mit

arb

eit

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nn

en

Pfl

eg

e u

nd

Be

tre

uu

ng

Mittelwert 28,92

Vergleich Bundesländer 70 Betten Pflegeheim

Pflegestufenschnitt 4 Quelle: Judith v. Musil, Leiterin

Fachstelle Pflege-und Betreuung

Volkshilfe Stmk., 2014

7 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 8: Bündnis Pflege Forderungen

Ausgangsgrundlage Forderung

Verteilung (Gewichtung nach Pflegestufen) der

BewohnerInnen hat sich seit 2011 stark verändert. Die letzten Änderungen an der Gewichtung der Pflegestufen nach BewohnerInnen im

Normkostenmodell wurden 2011 ( Aufnahme nur mehr ab Pflegestufe 4) vorgenommen.

Eine aktuelle Erhebung mit 31.12.2013 zeigt eine deutliche Verschiebung von unten

(1,2,3) nach oben (4,5,6)!

Normkostenmodell Land (Stand 2010) Pflegestufenschnitt 3,96

Real in steirischen Pflegeheimen 2013 Pflegestufenschnitt 4,41

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Page 9: Bündnis Pflege Forderungen

Pflegestufe 1 2 3 4 5 6 7 Summe

Anzahl

BewohnerInnen

Schnitt Pflegestufe

4,41

1,20

4,72

9,99

19,12

22,23

8,67

4,08

70

Ausgangsgrundlage Forderung

Realer Pflegestufendurchschnitt 2013 als Grundlage für Neuberechnung

PAV!

Der Vergleich zur derzeitig gültigen Personalausstattungsverordnung wird auf Basis

eines 70 Bettenhauses mit einer aktuellen repräsentativen durchschnittlichen

Pflegestufenverteilung von 4,41 gerechnet:

9 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 10: Bündnis Pflege Forderungen

Vergleich Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Summe

BewohnerIn 1,20 4,72 9,99 19,12 22,23 8,67 4,08 70

Faktor IST

0,08 0,17 0,27 0,39 0,40 0,44 0,50

Dienstposten

IST/je

Pflegestufe

Steiermark

0,1

0,8

2,7

7,46

8,89

3,81

2,04

25,8

Faktor SOLL 0,08 0,13 0,25 0,40 0,50 0,67 0,67

Dienstposten

Forderung je

pflegestufe

Bündnis für

gute

Pflege

0,1

0,61

2,5

7,65

11,11

5,81

2,73

30,51

Veränderung in

vollen

Dienstposten

+/-

0

-

0,19

-

0,20

+

0,19

+

2,22

+

2,00

+

0,69

+

4,71

Vergleich Anzahl Dienstposten (IST) zu Forderung (SOLL)

10

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 11: Bündnis Pflege Forderungen

Anmerkung zur qualitativen Verteilung nach Berufsgruppen:

Siehe nächste Folie: Die bisher vorgeschriebenen und nach Vorschreibung bezahlten

Berufsgruppen bleiben gleich. Verschoben wird nur der Prozentanteil von „Sonstiges“

zugunsten des Pflegepersonals (PH und DGKP).

11

A

B

Das Steiermärkische Pflegeheimgesetz verlangt Pflege und Betreuung

Die vom Steirischen Pflegeheimgesetz geforderte und zu fordernde „qualitätsvolle

Pflege“ mit Mobilisation, Remobilisation, Beachtung der psychischen und sozialen

Bedürfnisse etc. kann mit der bestehenden PAV nicht umgesetzt werden.

Es gibt zur qualitativen Verteilung des Personals nach Berufsgruppen einen

A schnellen Lösungsansatz und B einen Diskussionsansatz für die Zukunft

(Übergangsfrist 10 Jahre) der Heimpflege- und Betreuung.

Siehe übernächste Folie: Zusätzlich muß die Entwicklung von bisher

ausschließlich vom Land bezahlten PflegehelferInnen zu einem deutlich höheren

Anteil an FachsozialbetreuerInnen (AH) kommen um auch den steigenden Betreuungs-

anteil abdecken zu können. Dieser Ansatz bedeutet aber Übergansfristen von mind.

10 Jahren, früh beginnende Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. berufsbegleitende

Aufschulung, Curiculum etc.), sowie verbindliche und flexible Übergangsbestimmungen!

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 12: Bündnis Pflege Forderungen

Vergleich qualitative Verteilung Dienstposten IST zu Forderung

IST PAV

Steiermark

IST

25,80 DP

Forderung

PAV

Forderung

30,51DP

DGKP

20 %

5,16

25%

7,63

PflegehelferInnen

60 %

15,48

65 %

19,83

Sonstiges Personal 20 % 5,16 10% 3,05

In der PAV ist auch geregelt, wie sich die Anzahl der Dienstposten in % auf einzelne

Qualifizierungsgruppen zu verteilen hat.

Durch die Erhöhung der Gesamtzahl der Dienstposten und eine Verteilung in Richtung

fachliche Qualifizierung entspricht das Ergebnis den aktuellen Anforderungen in den

Pflegeheimen.

A

12

Ansatz für Sofortlösung ab 2015

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 13: Bündnis Pflege Forderungen

Vergleich qualitative Verteilung Dienstposten IST zu Forderung

IST PAV

Steiermark

IST

25,80 DP

Forderung

PAV

Forderung

30,51DP

DGKP

20 %

5,16

25%

7,63

PflegehelferInnen

60 %

15,48

35 %

10,68

FachsozialbetreuerInnen

(AH) 0 % 0,00 30 % 9,15

Sonstiges Personal 20 % 5,16 10% 3,05

Durch die Erhöhung der Gesamtzahl der Dienstposten, einer neuen Berufsgruppe und eine

Verteilung in Richtung fachliche Qualifizierung entspricht das Ergebnis den künftigen

Anforderungen an Pflegeheime.

B

13

Diskussion Zukunft mit Übergang von 10 Jahren

Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 14: Bündnis Pflege Forderungen

Ein Eine Finanzierung der Mehrkosten durch Mittel aus dem

Bundespflegefonds!

Durch das Bundespflegefondsgesetz fließen im Zeitraum 2011 bis 2016

rund 200 MIO Euro zusätzliche Mittel des Bundes für Pflege und

Betreuung in die Steiermark. Diese Mittel haben unter anderem auch die

Weiterentwicklung in Richtung bundesweite Harmonisierung von

Leistungsangeboten und Leistungsversorgung zum Ziel.

14,38

21,57

28,76 33,79

43,14

50,33

0

10

20

30

40

50

60

2011 2012 2013 2014 2015 2016

Mittel in MIO €

aus dem Bundes-

pflegefonds für

die Steiermark

2.

14 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 15: Bündnis Pflege Forderungen

Erhöhung Dienstposten bei Umsetzung Forderung

Voll schrittweise

2015 V2 2015 V2 2016 V2 2017

DGKP 2,43 1,61 0,41 0,41

Pflegehelfer 4,31 2,18 1,07 1,05

Sonstiges Personal -2,03 -2,36 0,17 0,17 Summe

Aufstockung bei 70 Betten 4,71 1,43 1,65 1,63 4,71

Aufstockung bei 11.000

Betten 740 225 259 256 740

Anzahl benötigter Dienstposten bei Vollausbau bzw.

schrittweiser Anpassung (2015 bis 2017) auf Forderung!

15 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 16: Bündnis Pflege Forderungen

Eine für die steirische Bevölkerung menschenwürdige Pflege und Betreuung

wird auch von der Anzahl und Qualifizierung der pflegenden Personen

abhängen. Das Land muss gemeinsam mit den Heimbetreibern vor allem in

die berufsbegleitende Ausbildung investieren.

3. Spürbare gemeinsame Investitionen in die laufende

Qualifizierung und Ausbildung von Pflege- und

Betreuungspersonal!

16 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 17: Bündnis Pflege Forderungen

Menschen für die Arbeit „mit“ und „für“ alte Menschen

begeistern und fördern!

Wiederbelebung der Implacement Stiftung: Arbeitgeber, Land und AMS

qualifizieren gemeinsam an der Pflege Interessierte und teilen sich die

Kosten (Jobgarantie).

Kein Stop der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des

ESF (z.B. von der Heimhilfe zur Pflegehelferin, von der Pflegehelferin zur

Dipl. Fachkraft…) – im Gegenteil, diese Förderungen müssen wieder ins

Programm aufgenommen werden.

Stärkere betriebliche Kommunikation zur neuen Bildungsteilzeit (bis zu

einem Jahr Dienstfreistellung) oder Förderung der Höherqualifizierung von

Beschäftigten in Gesundheits-und Sozialberufen (seit 01.01.2014).

17 Bündnis für gute Pflege in steirischen Pflegeheimen

Page 18: Bündnis Pflege Forderungen

Alle Forderungen und Positionen auch online

www.buendnis-gute-pflege.at

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