BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

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Betriebswirtschaftslehre für Juristen Wintersemester 2010/2011 Dr. Bernhard Vanas / DDr. Klaus Wiedermann

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Betriebswirtschaftslehre für Juristenfür Juristen

Wintersemester 2010/2011

Dr. Bernhard Vanas / DDr. Klaus Wiedermann

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Vanas/Wiedermann

Einleitung

• Wirtschaftswissenschaften– Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie)

– Betriebswirtschaftslehre

• Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

• Spezielle Betriebswirtschaftslehren

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• Spezielle Betriebswirtschaftslehren

• Inhalt der Lehrveranstaltung• Kostenrechnung

• Planung und Controlling

• Bilanzanalyse

• Unternehmensbewertung

• Finanzierung

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Einleitung

• nicht Gegenstand der Lehrveranstaltung

• Spezielle Betriebswirtschaftslehren

• Investitionstheorie

• Produktionstheorie

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• Produktionstheorie

• Beschaffungslehre

• Personalwesen

• Absatz, Marketing, Logistik

• Organisationstheorie

• Operations Research

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Inhalt1. Kostenrechnung

• Grundbegriffe• Anwendungsbereiche

2. Planung und Controlling

3. Bilanzanalyse• Grundbegriffe• ausgewählte Kennzahlen

Empfohlene Literatur:

Vanas/Wiedermann

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• ausgewählte Kennzahlen

4. Unternehmensbewertung• Grundbegriffe• gängige Methoden• Anwendungsbereiche

5. Finanzierung• Grundbegriffe• Banken• Börse• Corporate Finance

• Lechner/Egger/Schauer: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Linde Verlag, 24. Auflage, Wien 2008

• Fachgutachten KFS/BW1 des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betreffend Unternehmensbewertung

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Kostenrechnung

• Was sind Kosten?– „Werteinsatz zur Leistungserstellung“ (Bouffier)

• Wesentliche Aufgaben der Kostenrechnung

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• Betriebswirtschaftlich richtige Ergebnisermittlung

• Betriebswirtschaftlich richtige Entscheidungsgrundlagen

• Kalkulation der Preise

• Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnisse in der Bilanz

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Kostenrechnung

• Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad– Fixe Kosten

• Nutzkosten

• Leerkosten (vgl. § 203 Abs 3 UGB)

– Variable Kosten

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– Variable Kosten

– Sprungfixe Kosten

– Kostenremanenz

– Break even-Punkt, break even-Analyse

– Grenzkosten

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Kostenrechnung

• Ausgaben, Aufwand und Kosten– Bewertungsunterschiede

• pagatorisch: historische Anschaffungskosten• Tages-/Wiederbeschaffungspreise

– kostengleiche Aufwendungen– neutraler Aufwand

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– neutraler Aufwand• außerordentliche Aufwendungen• betriebsfremde Aufwendungen (vgl. nicht betriebsnotwendiges

Vermögen)• buchmäßige Abschreibungen, Zinsen

– Zusatzkosten

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Kostenrechnung

• Ausgaben, Aufwand und Kosten– Zusatzkosten

• Kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen, Wagnisse, Unternehmerlohn

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Kostenrechnung

• Kostenarten(rechnung)

• Kostenstellen(rechnung)• Kostenstelle = Verantwortungsbereich

• Kostenträger(rechnung)• Einzelkosten/direkte Kosten

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• Einzelkosten/direkte Kosten

• Gemeinkosten/indirekte Kosten

• Sonderkosten

• „andere aktivierbare Eigenleistungen“ (§ 231 Abs 2 Z 3 UGB)

• Vollkostenrechnung – Teilkostenrechnung• Deckungsbeitrag

• Deckungsbeitragsrechnung

• Stufenweise Deckungsbeitragsrechnung

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Kostenrechnung

• Vorkalkulation• Grundlage der Anbotserstellung/Preisfestsetzung

• Nachkalkulation• Ermittlung der Herstell- bzw. Selbstkosten auf Basis der Ist-Kosten

(für die Aktivierung in der Bilanz maßgeblich)

• Plankostenrechnung

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• Plankostenrechnung• Kosten werden unter bestimmten Annahmen geplant

– Soll-Ist-Vergleich• Preisabweichungen

• Verbrauchs- oder Mengenabweichungen

• Beschäftigungsabweichungen

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Kostenrechnung• Kalkulationsschema

Materialkosten• Fertigungsmaterial

• Materialgemeinkosten

+ Fertigungskosten

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• Fertigungslöhne

• Fertigungsgemeinkosten___________________________________________________

= Herstellkosten

+ Verwaltungskosten

+ Vertriebskosten___________________________________________________

= Selbstkosten

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Kostenrechnung

• § 203 UGB(3) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die für die Herstellung

eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für seine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der

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dürfen auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten eingerechnet werden. Sind die Gemeinkosten durch offensichtliche Unterbeschäftigung überhöht, dürfen nur die einer durchschnittlichen Beschäftigung entsprechenden Teile dieser Kosten eingerechnet werden. Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen dürfen eingerechnet werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebes dürfen nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden.

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Kostenrechnung

• § 203 UGB(4) Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines

Vermögensgegenstandes verwendet wird, dürfen im Rahmen der Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

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• § 6 Z 2 lit a EStG…. zu den Herstellungskosten gehören auch angemessene Teile der

Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. ….

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Planung und Controlling

• Unternehmensplanung i.w.S.– „gedankliche Vorwegnahme zielgerichteten zukünftigen Handelns

durch Abwägen verschiedener handlungsalternativen und Entscheidung für den günstigsten Weg“ (G.Wöhe)

• warum Planung?• Zwang zur klaren Zieldefinition

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• Zwang zur klaren Zieldefinition

• Zwang zum Durchdenken des gesamten Unternehmens (Koordination der Bereichspläne)

• Zwang zur Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken der Zukunft

• § 28a GmbHG, § 81 AktG: Bericht an den Aufsichtsrat

• Planungszeitraum• langfristige Planung

• mittelfristige Planung

• kurzfristige Planung

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Planung und Controlling

• nach der Operationalität• strategische Planung Strategieplanung

• operative Planung Rahmenplanung

• taktische Planung Detailplanung

• Planungsrechnung

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• Planungsrechnung• Instrument der Planung iwS, wo Maßnahmen und Ziele quantifiziert werden

• Budget• Fixierung der Planung in Form von Budgets, d.s. wertmäßige Soll-Vorgaben,

die eingehalten werden müssen, sollen die Ziele erreicht werden.

• Soll-Ist-Vergleich

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Planung und Controlling• Controlling

• „Beschaffung, Aufbereitung und Analyse von Daten zur Vorbereitung zielsetzungsgerechter Entscheidungen“ (Wolfgang BERENS)

• bloß entscheidungsunterstützende Tätigkeit; die Entscheidungen selbst trifft das Management; Dienstleister für andere Führungskräfte

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Führungskräfte• Planung und Steuerung des Unternehmensgeschehens, der

Controller koordiniert und vermittelt zwischen den einzelnen Bereichen und der Unternehmensleitung

• Funktionen des Controlling– planning function

• Koordination der Teilziele zu einem abgestimmten Zielsystem• betragsmäßige Fixierung der Planung in Form von Budgets• Plan-GuV, Planbilanz, Finanzplan (Liquiditätsplan)

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Planung und Controlling– reporting function

• Berichtswesen

• Management-Informations-System (MIS): regelmäßige, strukturierte und steuerungsrelevante Informationen für das Management

• Kennzahlensysteme

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• Kennzahlensysteme

• Balanced Scorecard

• Kennzahlen-Cockpit (Management-Cockpit)

– controlling function• Ergebniskontrolle durch Soll-Ist-Vergleich

• Abweichungsanalyse

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Planung und Controlling

Controller ist auch bei anderen Managementsystemen unentbehrlich:

• Beyond Budgeting• relative Ziele statt fixierter/absoluter Leistungsvereinbarungen

(„Ende des Soll-Ist-Vergleichs“)

• relative Ziele:

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• relative Ziele:– externe benchmarks

– interne benchmarks

• Instrumente:– Ranglisten (rankings)

– benchmarks

– Key Performance Indicators (Schlüsselindikatoren): Kennzahlen, anhand derer der Fortschritt hinsichtlich wichtiger Ziele bzw der Zielerreichungsgrad wichtiger Erfolgsfaktoren gemessen werden kann

– Ist-Ist-Vergleiche

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Planung und Controlling

Controller ist auch bei anderen Managementsystemen unentbehrlich:

• Total Quality Management (TQM)• Erfolgsmodell der japanischen Autoindustrie

• Qualität als Systemziel; eigentlich kein Ziel, sondern ein Prozess, der nie zu Ende ist

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der nie zu Ende ist

• Qualität orientiert sich am Kunden

• Qualität ist nur mit allen Mitarbeitern aller Ebenen und Bereiche erzielbar

• Operationalisierung durch Kriterien-Definition

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Planung und Controlling

Controller ist auch bei anderen Managementsystemen unentbehrlich:

• Kaizen• Taiichi Ohno (1912 – 1990): Erfinder des Toyota-

Produktionssystems und der Just in time-Logistik

• ständige Verbesserung der Qualität macht den Erfolg aus, nicht die

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• ständige Verbesserung der Qualität macht den Erfolg aus, nicht die sprunghafte Verbesserung durch Innovation („Kontinuierlicher Verbesserungsprozess“)

• Instrumente:– betriebliches Vorschlagswesen

– Mitarbeiter-Weiterbildung

– Mitarbeiter-orientierte Führung

– Prozessorientierung

– Qualitätsmanagement

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Planung und Controlling

Unterscheide vom Controlling:

• Revision (Prüfung, Audit)• interne Revision

– Stabstelle, die idR direkt der Unternehmensführung unterstellt ist

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– zT gesetzlich vorgeschrieben, zB bei Banken und Versicherungen

• externe Revision– insb. die Prüfung des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses durch

einen unabhängigen Abschlussprüfer

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Bilanzanalyse• Bilanzanalyse als pars pro toto hinsichtlich des umfassenderen

Begriffes „Jahresabschlussanalyse“

• Analyse für bzw durch Eigen- und Fremdkapitalgeber (zBInvestoren und Banken als Bilanzadressaten)

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• Kennzahlen wichtig für Unternehmenskaufverträge

• Seit ReLÄG 2004 zwingender Bestandteil des Lageberichts (§243 Abs 1 UGB): gemäß Gesetzesmaterialien Analyse anhand von Kennzahlen sowie von einer Geldfluss- bzw Cashflow-Rechnung (letztere ist obligatorischer Bestandteil des Konzernabschlusses)

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Bilanzanalyse

• Für Analysezwecke ist die Bilanz in einem ersten Schritt zu bereinigen (adaptieren), insb. zur Erhöhung der Vergleichbarkeit mit Vorjahren bzw mit anderen Unternehmen, zB:

– Aktivierung von geleasten Anlagen („Finanzierungsleasing“) und Passivierung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit

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und Passivierung der entsprechenden Leasingverbindlichkeit = Bilanzverlängerung (ohne diese Bereinigung würde sich eine zu hohe Eigenkapitalquote ergeben)

– Zuordnung der unversteuerten Rücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils (dh ohne Steuerlatenz) zum Eigenkapital und in Höhe der Steuerlatenz zum Fremdkapital

– Zuordnung der ARA zum UV bzw der PRA zum FK

– Letztlich resultiert hieraus eine sogen. Strukturbilanz bestehend aus AV und UV sowie EK und FK

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Bilanzanalyse

Bereiche der Analyse:

• Investitionsanalyse (AV, UV)

• Finanzierungsanalyse (EK, FK)

• Liquiditätsanalyse samt CF-Rechnung

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• Liquiditätsanalyse samt CF-Rechnung

• Ergebnisanalyse (Aufwand und Ertrag)

• Rentabilitätsanalyse (Relation Ergebnis zu Vermögenseinsatz)

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Bilanzanalyse• Investitionsanalyse

– Umschlaghäufigkeit (UH) d. Debitoren=

Bruttoumsätze∅ Ford. L & L

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∅ Ford. L & L

– Umschlagsdauer in Tagen = 365/UH – Umschlagsdauer in Monaten = 12/UH

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Bilanzanalyse• Investitionsanalyse

– Wachstums- bzw. Schrumpfungsquote o. Investitionsdeckung =

Nettoinvestitionen AVJahresabschreibungen AV

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Jahresabschreibungen AV– Abschreibungsquote

Jahresabschreibungen AV ∅ AV

– ∅ Nutzungsdauer AV=1/Abschreibungsquote

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Bilanzanalyse

• Finanzierungsanalyse

– Verschuldungsgrad = FK/EK

– Gearing = Nettoverschuldung/EK

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– Gearing = Nettoverschuldung/EK

(Nettoverschuldung = FK – liquide Mittel)

– Eigenkapitalquote = EK/GK

– Fremdkapitalquote = FK/GK

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Bilanzanalyse

• Optimaler Verschuldungsgrad?

– keine allgemeingültige Regel

– Leverage-Effekt (zur Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität)

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– Leverage-Effekt (zur Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität) versus höheres Risiko (Eigenkapital dient als Risikoträger zur Krisenvorsorge)

– Basel II – höhere Finanzierungskosten (Zinsen) bei „schlechteren“ Unternehmen

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Bilanzanalyse

• Finanzierungsregeln

– keine allgemeingültigen Regeln

– Langfristiges Kapital (insb. EK) soll langfristige

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– Langfristiges Kapital (insb. EK) soll langfristige Vermögenswerte (insb. AV und den „eisernen“ Bestand des UV) finanzieren bzw decken

– „Goldene Bilanzregel“ (EK entspricht mindestens der Höhe des AV): in dieser Allgemeinheit zu streng

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Vanas/Wiedermann

Bilanzanalyse

• Liquiditätsanalyse

– Anlagendeckungsgrad = lfr. Passiva/lfr. Aktiva

– working capital = kfr. Aktiva - kfr. Passiva

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– working capital = kfr. Aktiva - kfr. Passiva

– working capital ratio (Liquiditäts- o. Mobilitätsgrad) =

= kfr. Aktiva/kfr. Passiva

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Bilanzanalyse• Cash Flow (CF)

– Direkte CF-Ermittlung: Saldo aus zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen

– Indirekte CF-Ermittlung:

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– Indirekte CF-Ermittlung: Jahresüberschuss o. –fehlbetragabzügl. unbare Erträgezuzügl. unbare Aufwendungen

- Praktiker-CF (vereinfachende Betrachtung)CF = JÜ + Abschreibungen – Zuschreibungen + Erhöhung Rückstellungen – Verminderung Rückstellungen

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Bilanzanalyse

• Cash Flow/Kapitalflussrechnung FAS 95 u. IAS 7

CF bzw Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit

(basierend auf dem Jahresüberschuss und auf der Veränderung insbesondere des working capital)

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+ CF bzw Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit

+ CF bzw Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

= Veränderung des Zahlungsmittelbestandes

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Bilanzanalyse• Ergebnisanalyse

In Verträgen oft verwendete „termini technici“, insbesonderefür die Bestimmung des Unternehmenskaufpreises, zB:

– EBIT (Earnings before Interest and Tax) = EGT +

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– EBIT (Earnings before Interest and Tax) = EGT + Zinsenaufwand - Zinsenertrag

– EBITDA (Earnings before Interest, Tax, Depreciation and Amortization) = EBIT + Abschreibungen vomAnlagevermögen (inkl. Firmenwert/goodwill)

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Bilanzanalyse

• Ergebnisanalyse:

– Handelsspanne = Rohgewinn / Umsatzerlöse

– Die Handelsspanne ist ein Abschlag in % vom Umsatz, zBein Aufschlag von 100% auf die Kosten (dh ein doppelt so hoher Umsatzerlös) bedeutet eine Handelsspanne von 50%

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hoher Umsatzerlös) bedeutet eine Handelsspanne von 50% von diesem Umsatzerlös

– Rohgewinn entspricht in der Kostenrechnung dem Deckungsbeitrag (DB)

– Deckungsbeitrag = Umsatzerlöse – variable Kosten

– Deckungsbeitrag dient der Deckung der fixen Kosten bzwermöglicht darüber hinaus einen Gewinn (wenn der DB kleiner als die fixen Kosten ist, entsteht ein Verlust)

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Vanas/Wiedermann

Bilanzanalyse• Vermögensrentabilität (Return on Investment;

ROI):

EBIT ∅ Vermögen

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Bilanzanalyse• Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) = Price Earning

Ratio (P/E Ratio; PER)

Börsenkurs pro AktieGewinn pro Aktie

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• Dividendenrendite

Dividende pro AktieBörsenkurs pro Aktie

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Bilanzanalyse• Vermutung des Reorganisationsbedarfs gemäß

§ 22 Abs 1 Z 1 URG:

– wenn Eigenmittelquote (§ 23 URG) unter 8% und (kumulativ!) fiktive Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre

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Jahre– Angabe der Kennzahlen im Prüfungsbericht des

Abschlussprüfers (§ 273 Abs 3 UGB) im Fall der Vermutung des Reorganisationsbedarfs

– Eigenmittelquote und fiktive Schuldentilgungsdauer werden ohne Bereinigung des Jahresabschlusses direkt aus den Posten der Bilanz und der GuV gemäß UGB ermittelt.

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Vanas/Wiedermann

Bilanzanalyse

• Eigenmittelquote gem. § 23 URG

Eigenkapital + unversteuerte Rücklagen

Gesamtkapital – saldierbare Anzahlungsverbindlichk. f. Vorräte

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Vanas/Wiedermann

Bilanzanalyse• Fiktive Schuldentilgungsdauer gem. § 24 Abs 2 URG

Schulden gemäß URGMittelüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Rückstellungen+ Verbindlichkeiten

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+ Verbindlichkeiten- saldierbare Anzahlungen f. Vorräte- Wertpapiere und Anteile- Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten= Schulden gemäß URG

EGT+ Abschreibungen (- Zuschreibungen) vom Anlagevermögen- Gewinne (+ Verluste) aus dem Abgang von Anlagevermögen+ Erhöhung (- Verminderung) der langfristigen Rückstellungen= Mittelüberschuss aus der gewöhnl. Geschäftstätigkeit gem. URG

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Unternehmensbewertung

1) Überblick

2) Fachgutachten KFS BW 1

3) Discounted Cash Flow – Methode

4) Alternative Bewertungsansätze

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4) Alternative Bewertungsansätze

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Methoden der Unternehmensbewertung:

Ø Substanzwert (versus Liquidationswert)

Ø „klassisches“ Ertragswertverfahren

Unternehmensbewertung

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Ø „klassisches“ Ertragswertverfahren

Ø Discounted Cash-Flow-Verfahren

Ø Multiples (Similar Public Company Method - SPCM, Recent Transaction Method)

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Unternehmensbewertung

• Für Zwecke der Bewertung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Unternehmen ein Potenzial künftiger Leistungen ist, das den Wert des Unternehmens bestimmt.

• Für dessen Ermittlung kennen Theorie und Praxis verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung. Keine davon kann als absolut richtig bezeichnet werden.

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Keine davon kann als absolut richtig bezeichnet werden.• Die einzelnen Wertkomponenten eines Unternehmens

haben soziale, rechtliche, technische sowie wirtschaftliche Wurzeln.

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Vanas/Wiedermann

UnternehmensbewertungErtragswertverfahren:

• Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert durch Diskontierung der in Zukunft aus dem Unternehmen erwarteten Erträge ermittelt.

• Dem Kapitalisierungszinssatz kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu.

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Bedeutung zu.

• Die Ermittlung des nachhaltigen Zukunftserfolges basiert auf einem Mehrphasenmodell. Der zugrundegelegte Prognosezeitraum wird in mehrere Abschnitte zerlegt, die sich durch unterschiedliche Genauigkeit und Verlässlichkeit der Schätzung voneinander unterscheiden.

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• Bei Anwendung des zahlungsstromorientierten Verfahrens ergibt sich der Wert des Unternehmens aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsüberschüsse

• Die aktuellen Unternehmensbewertungsmethoden stellen

Unternehmensbewertung

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• Die aktuellen Unternehmensbewertungsmethoden stellen auf die aus der operativen Tätigkeit erwirtschafteten Einzahlungsüberschüsse (Cash-Flows) ab.

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Vanas/Wiedermann

Ø Österreich (Fachgutachten KFS BW 1 idF 27.2.2006, ehemals Nr. 74, 1989)

Ø Deutschland (IDW S1, ehemals HFA 2/83)

Unternehmensbewertung

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Vanas/Wiedermann

• Objektivierte Unternehmensbewertung– Beachtung rechtlicher Vorgaben– Typisierungsnotwendigkeiten

• Subjektive Unternehmensbewertung– Wert inkludiert subjektive Ziele, Möglichkeiten und

Unternehmensbewertung

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– Wert inkludiert subjektive Ziele, Möglichkeiten und Erwartungen

– Interne Entscheidungsgrundlage einer Verhandlungspartei

– Findung von Preisober- und Preisuntergrenzen

• Funktionale Unternehmensbewertung– Unternehmensbewertungen erfüllen unterschiedliche

Zwecke

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Vanas/Wiedermann

Inhalt des FG KFS BW 1:

• Gegenstand der Unternehmensbewertung

• Anlässe für Unternehmensbewertungen

• Objektivierter und subjektiver Unternehmenswert sowie Schiedswerte

Unternehmensbewertung

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Unternehmenswert sowie Schiedswerte

• Funktionen des Gutachters

• Der Unternehmenswert als zukunftsbezogene Größe

Page 48: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Grundsätze laut FG KFS BW 1:• Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks• Stichtagsprinzip• Ableitung des Unternehmenswerts aus

künftigen finanziellen Überschüssen• Betriebsnotwendiges Vermögen

Unternehmensbewertung

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• Betriebsnotwendiges Vermögen• Nicht betriebsnotwendiges Vermögen• Berücksichtigung von Ertragsteuern• Unbeachtlichkeit des bilanziellen

Vorsichtsprinzips• Berücksichtigung von Transaktionskosten und

transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

Page 49: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Gegenstand der Unternehmensbewertung:

• Unternehmen als Ganzes

• Unternehmensverbund (Konzern)

• Betriebsstätte/Teilbetrieb

Unternehmensbewertung

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• Strategische Geschäftseinheit

Page 50: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Anlässe für Unternehmensbewertungen:

• Ermittlung von Entscheidungswerten(Kauf, Verkauf)

• Findung eines angemessenen Wertesbei Umgründungen

Unternehmensbewertung

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bei Umgründungen

• Sonstige Anlässe, die die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erfordern

Page 51: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Subjektiver Unternehmenswert– Die Bewertung erfolgt aus der Sicht eines

bestimmten Verkäufers oder Erwerbers; persönliche Verhältnisse sind zu beachten:

• Investitionsalternativen

Unternehmensbewertung

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• Investitionsalternativen

• Steuerliche Verhältnisse

• Synergien

• Marktbereinigung

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• Objektivierter Unternehmenswert– Der objektivierte Unternehmenswert ist ein

typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen

Unternehmensbewertung

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realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.

– Bestehen rechtliche Vorgaben für die Wertermittlung, richten sich der Blickwinkel der Bewertung sowie der Umfang der erforderlichen Typisierungen und Objektivierungen nach dem Zweck der für die Wertermittlung relevanten rechtlichen Regelungen.

Page 53: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

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Funktionen des Bewertungsgutachters:

• Neutrale Gutachter

• Berater des Käufers oder Verkäufers beisubjektiven Bewertungsüberlegungen– Beraterfunktion und die der Bewertung

Unternehmensbewertung

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– Beraterfunktion und die der Bewertung zugrundegelegten Prämissen sind eindeutig offenzulegen

• Schiedsgutachter in Vermittlungsfunktion

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Unternehmenswert als zukunftsbezogene Größe:

• Wert eines Unternehmens leitet sich aus seinen nachhaltig erzielbaren Zukunftserfolgen ab

Unternehmensbewertung

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Zukunftserfolgen ab

• Gesonderte Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen (nbV)

Page 55: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

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• Der Wertermittlung kann ein zahlungsstromorientiertes Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF) oder ein „klassisches“ Ertragswertverfahren auf Basis der geplanten Jahresüberschüsse zugrunde gelegt werden.

Unternehmensbewertung

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Jahresüberschüsse zugrunde gelegt werden.

Page 56: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Ermittlung der finanziellen Überschüsse:

• Planung der Ergebnisse davon abhängig, ob

objektivierter oder subjektiver Unternehmenswert

ermittelt wird

Unternehmensbewertung

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• Unternehmenskonzept

• Finanzierungs- und Ausschüttungsannahmen

• Managementfaktoren

• Berücksichtigung von Ertragsteuern

Page 57: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Grundsätze der Ermittlung der Zukunftserfolge:

• Vollständige Informationsbeschaffung

• Vergangenheitsanalyse als Anhaltspunkt für die Prognose der Unternehmenserträge

Unternehmensbewertung

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Prognose der Unternehmenserträge

• Integrierte Planungsrechnung (dh Bilanz, GuVund Cash-Flow-Rechnung)

• Mehrphasenmethode: idR Zweiphasenmodell

• Plausibilisierung der Planungsrechnung

Page 58: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes:

• Objektivierter Unternehmenswert– Rendite von Unternehmensanteilen (Aktienportefeuille)

• Subjektiver Unternehmenswert

Unternehmensbewertung

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• Subjektiver Unternehmenswert– Individuelle Renditevorgaben bzw Erwartungen– Rendite von Unternehmensanteilen

Page 59: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes:

• Berücksichtigung des Risikos– in der Praxis regelmäßig durch Risikozuschlagsmethode

(dh durch Berücksichtigung des Unternehmensrisikos in einem höheren, dh den kalkulierten Unternehmenswert entsprechend verringernden Kapitalisierungszinssatz)

Unternehmensbewertung

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entsprechend verringernden Kapitalisierungszinssatz)– Grundsatz: je höher der Kapitalisierungszinssatz und

damit je höher die Verzinsung der Vergleichsveranlagung, welche diesen Kapitalisierungszinssatz repräsentiert, desto geringer ist der mit diesem höheren Kapitalisierungszinssatz errechnete Unternehmenswert

• KFS BW 1– Keine Trennung in spezielles und allgemeines Risiko– Risikozuschlagsmethode

Page 60: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes:

– Basiszinssatz• Risikolose Veranlagung

Unternehmensbewertung

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– Risikozuschlag• Individueller Risikozuschlag

• Marktmäßiger Risikozuschlag

Page 61: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes:

risikoloser Zinssatz (Basiszinssatz)- Wachstumsabschlag (idR nur bei Zinssatz in

Phase II (ewige Rente))

Unternehmensbewertung

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Phase II (ewige Rente))+ Risikozuschlag (Unternehmensrisiko; ev.

inklusive „Small Cap-Zuschlag“)= Kapitalisierungszinssatz (vor persönlichen

Steuern)

Page 62: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• KFS BW 1: Merkmale des Kapitalisierungszinssatzes:– Laufzeitäquivalenz

– Zinsstrukturkurve (zB Svensson-Verfahren)

oder

Unternehmensbewertung

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oder

– Rendite einer 10 bis 30-jährigen Staatsanleihe

Keine Sekundärmarktrendite

Page 63: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Liquidationswert (Wertuntergrenze):• Wird eine Veräußerung der Aktiven (asset

deal) unterstellt, ist ein Veräußerungs- = Liquidationswert zu ermitteln- Veräußerungskosten anzusetzen- steuerliche Behandlung allfälliger

Unternehmensbewertung

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- steuerliche Behandlung allfälliger Veräußerungsgewinne zu beachten

• Der Liquidationswert sollte bei jeder Bewertung zumindest überschlagsmäßigüberlegt werden, da er die Untergrenze des Unternehmenswertes darstellt

Page 64: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Bei jeder Bewertung ist zu untersuchen, ob das Unternehmen eine theoretisch unendliche oder eine absehbare endliche Lebensdauer hat

• Bei endlicher Lebensdauer sind die

Unternehmensbewertung

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• Bei endlicher Lebensdauer sind die Zukunftserfolge bis zum Unternehmensende zu kapitalisieren und der Liquidationsüberschuss (abgezinst) zum Ertragswert hinzuzuzählen

Page 65: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Bei theoretisch unendlicher Unternehmensdauer können üblicherweise realistische Planungen für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erstellt werden

• Es ist zu entscheiden, wie die Erfolge der Zeit

Unternehmensbewertung

65

• Es ist zu entscheiden, wie die Erfolge der Zeit danach in den Unternehmenswert einfließen sollen– Ewige Rente– Liquidationsüberschuss

Page 66: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Wert einer ewigen Rente (10 p.a.)

200

250

300

Unternehmensbewertung

66

-

50

100

150

4% 5% 6% 7% 8% 9% 10% 11% 12% 13% 14% 15%

Page 67: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Discounted Cash-Flow-Methode (DCF):• Insbesondere für die Bereitstellung von

Entscheidungsgrundlagen für Unternehmens-käufe und -verkäufe von Bedeutung

• Ableitung des Marktwertes des Kapitals aus den geplanten Cash Flows

Unternehmensbewertung

67

geplanten Cash Flows• Abzinsung der den Investoren zufließenden

Zahlungsströme mit dem Kapitalisierungszinssatz

• Kalkulation des Risikozuschlages durch Vergleich zu Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere am Kapitalmarkt

Page 68: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

DCF-Methode

Unternehmensbewertung

68

Entity-Approach Equity-Approach

in der Praxis am weitesten verbreitet

Page 69: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Bruttomethode (Entity-Approach):• Basiert auf den vom Unternehmen generierten Free

Cash Flows (FCF)• Diskontierung von Cash Flows vor Zinsen

–Zahlungen von Fremdkapitalzinsen und Tilgungszahlungen bleiben außer Ansatz

– Trennung des zu bewertenden Unternehmens in einen

Unternehmensbewertung

69

– Trennung des zu bewertenden Unternehmens in einen Leistungs- und einen Finanzierungsbereich

• Kapitalstruktur wird über den Diskontierungszinssatz berücksichtigt

• Abzinsung auf Basis des „Weighted Average Cost ofCapital“ (WACC)– gewichtete Durchschnittskosten von Eigen – und Fremdkapital bei konstantem Verschuldungsgrad (Zielkapitalstruktur)

• Abzug des Marktwertes des verzinslichen Fremdkapitals

Page 70: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Barwert des operativen FCF (Phase I)+ Barwert der ewigen Rente (Phase II)= Barwert des gesamten operativen FCF+ Marktwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens= Marktwert des Gesamtkapitals (= Enterprise Value,

fiktiver Wert unter der Fiktion, dass das

Unternehmensbewertung

70

fiktiver Wert unter der Fiktion, dass das Unternehmen kein verzinsliches Fremdkapital hat)

- Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals= Marktwert des Eigenkapitals (=Unternehmenswert)

Page 71: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Nettomethode (Equity-Approach):

• Ausgangspunkt der Berechnung sind die Zahlungsströme, die den Eigenkapitalgebern des Unternehmens zustehen

• Fremdkapitalzinsen und Veränderungen des

Unternehmensbewertung

71

• Fremdkapitalzinsen und Veränderungen des Fremdkapitals werden bei der Ermittlung der jährlichen Zahlungsüberschüsse einbezogen

• Eigenkapitalrendite als Kapitalisierungszinssatz (wie im WACC enthalten)

Page 72: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Definition des Free Cash Flow:

- Cash Flow nach Steuern, der den Kapitalgebern, also Fremdkapital- und

Eigenkapitalgebern, zur Verfügung steht

- Der abgezinste Free Cash Flow ergibt in der Barwertsumme stets nur

den Enterprise Value, dh den fiktiven Wert des Unternehmens, wenn es

kein (verzinsliches) Fremdkapital hätte.

Unternehmensbewertung

72

kein (verzinsliches) Fremdkapital hätte.

- Die Unternehmenswerterhöhung aufgrund der steuerlichen

Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen wird nicht bei Berechnung der

Steuern im Free Cash Flow, sondern pauschal und separat im

Kapitalisierungszinssatz (WACC) durch Reduktion der darin enthaltenen

Fremdkapitalkosten um den Steuersatz (sogenanntes Tax-Shield) und

damit unternehmenswerterhöhend berücksichtigt.

Page 73: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Ermittlung des Free Cash Flow:

Operatives Ergebnis (vor Zinsen und Steuern)- Ertragsteuern, dem operativen Ergebnis

zurechenbarOperatives Ergebnis vor Zinsen nach Steuern

Unternehmensbewertung

73

Operatives Ergebnis vor Zinsen nach Steuern +/- Abschreibungen/Zuschreibungen+/- Aufwendungen/Erträge aus Anlagenabgängen+/- Veränderung langfristiger Rückstellungen = Operativer Brutto Cash Flow+/- Veränderungen des working capital- Gesamtinvestitionen (saldiert mit Anlageerlösen)= Operativer FCF

Page 74: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten (WACC):Der WACC (Weighted Average Cost of Capital) ist jener Kapitalisierungszinssatz, welcher die Eigen- und Fremdkapitalkosten im Verhältnis der konkreten Marktwerte des Eigen- und

Unternehmensbewertung

74

der konkreten Marktwerte des Eigen- und Fremdkapitals gewichtet, wobei die Fremdkapitalkosten wegen der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes um 25% Körperschaftsteuer reduziert werden.

Page 75: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Schätzungsmodell zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten: Capital Asset PricingModel (CAPM)– risikofreier, langfristiger

Unternehmensbewertung

75

– risikofreier, langfristiger Durchschnittszinssatz

– erhöht um Risikoprämie (= Beta-Faktor * Marktrisikoprämie)

Page 76: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Risikoloser Basiszinssatz:• Zinsstrukturkurve nach Svensson-Verfahren• alternativ 10 bis 30 jährige (österreichische

bzw deutsche) Bundesanleihe

Unternehmensbewertung

76

• Stichtagsbezogene Betrachtung versus Periodendurchschnitt

Page 77: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Beta-Faktor:• Immanenter Bestandteil bei der Ermittlung der

Eigenkapitalkosten gem. CAPM• Risikoabgeltung eines bestimmten Wertpapieres

– Einschätzung der Risikoanlage des Unternehmens im

Unternehmensbewertung

77

– Einschätzung der Risikoanlage des Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt (systematisches Risiko)

• Ermittlung des Beta-Faktors mittels Bloomberg(Tendenzaussagen mittels Branchen-Betas laut Damodaran-Homepage möglich)

Page 78: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Gewichtung der erhobenen Beta-Faktoren einer Peer Group nach der jeweiligen Marktkapitalisierung für das unverschuldete Unternehmen (unlevered Beta)

Unternehmensbewertung

78

von der spezifischen Verschuldungssituation des jeweiligen Unternehmens der Peer Group wird auf ein unverschuldetes Unternehmen rückgerechnet

• Ansatz der konkreten oder branchenspezifischen Ziel-Kapitalstruktur (relevered or levered Beta)

Page 79: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

• Beta-Faktor– Ausdruck für das systematische Risiko (Marktrisiko) des

Unternehmens

– Unsystematisches Risiko wird wegdiversifiziert– Diversifizierte Investoren

Unternehmensbewertung

79

– Diversifizierte Investoren

– Systematisches Risiko kann durch Diversifikation (Portefeuillebildung) nicht vermieden werden.

– Systematisches Risiko setzt sich zusammen aus:• Geschäftsrisiko (Investitionsrisiko, Business Risk)

• Kapitalstrukturrisiko (finanzwirtschaftliches Risiko, Financial Risk)

Page 80: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Marktrisikoprämie beim WACC des DCF-Verfahrens:

• Marktrisikoprämie = Differenz zwischen erwarteter Marktrendite und dem gewählten risikolosen Zinsfuß

• Laut Arbeitskreis Unternehmensbewertung 4,5%

Unternehmensbewertung

80

• Laut Arbeitskreis Unternehmensbewertung 4,5% bis 5,0% (Praxis idR 5,0%)

Page 81: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Fremdkapitalkosten im WACC-Zinssatz:• In die WACC-Ermittlung fließen die marktüblichen

Fremdkapitalkosten ein• „Tax Shield“: Berücksichtigung der steuerlichen

Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen durch Reduktion des WACC

Unternehmensbewertung

81

Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen durch Reduktion des WACC

Page 82: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Inflations- bzw Wachstumserwartungen:

• Geldwertbedingte Anpassung der Erlös- und Aufwandspositionen in der Planperiode („Phase I“) vor Beginn der ewigen Rente und

• in der Phase II: Wachstumsabschlag im Zinssatz bei der Ermittlung der ewigen Rente (idR 1% bis 2%), da die ewige

Unternehmensbewertung

82

Ermittlung der ewigen Rente (idR 1% bis 2%), da die ewige Rente mathematisch auf einem nominell konstanten Ergebnis basiert, für welches auch ein jährliches Wachstum anzunehmen ist; dieses Wachstum kann mathematisch nur durch eine Reduktion des Abzinsungssatzes um die jährliche Wachstumsrate erreicht werden, da man ein real konstantes Jahresergebnis nicht ewig um die Inflation (bzw um eine Wachstumsrate) jährlich erhöhen und wieder abzinsen kann.

Page 83: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Inflations- bzw Wachstumserwartungen:

• Ein Wachstumsabschlag im Kalkulationszinssatz bedeutet ewiges nominelles, meist inflationsbedingtes Wachstum (ohne dass das Unternehmen hinsichtlich des Marktanteils oder der realen Größe wächst, sofern die Inflation die jährlichen nominellen Steigerungen kompensiert).

Unternehmensbewertung

83

jährlichen nominellen Steigerungen kompensiert).• Eine Unternehmensbewertung ohne ewiges nominelles

Wachstum, also ohne Berücksichtigung eines Wachstumsabschlages im Zinssatz zur Berechnung der ewigen Rente, würde bedeuten, dass das Unternehmen im Ausmaß der jährlichen Inflation real schrumpft und nach sehr langer Zeit de facto verschwindet.

Page 84: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

alternative bzw ergänzende Bewertung von Unternehmen durch sogenannte „Multiples“ (Multiplikatoren) basierend

Unternehmensbewertung

84

„Multiples“ (Multiplikatoren) basierend auf der Analyse von (Vergleichs-) Unternehmen einer „Peer Group“

Page 85: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Wert VerglUnt

RefGröße VerglUntMultipleVerglUnt=

Multiple VerglUnt RefGröße BewObj Wert BewObj=*

(1)

(2)

Unternehmensbewertung

85

• Similar Public Company-Methode (SPCM)[oder auch Comparable Company Analysis (CCA)]

• Recent Transaction/Acquisition-Methode[oder auch Comparable Transaction Analysis (CTA)]

• Vereinfachte Kaufpreisfindung bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen auf Basis von Branchen-Multiplikatoren

Page 86: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Multiple-Methoden:

• Grobe Bewertung börsenotierter Unternehmen, Emissionspreisfindung bei IPOs

• Besondere Relevanz bei der Bewertung von Unternehmen der New Economy

• Oft in Unternehmenskaufverträgen enthalten als Kaufpreisformel bzw als Anpassungsklausel für den Fall einer

Unternehmensbewertung

86

Kaufpreisformel bzw als Anpassungsklausel für den Fall einer Kaufpreisnachbesserung gemäß der zukünftigen Verbesserung der Ertragslage („Earn-out-Klauseln“)

• Zur Plausibilisierung der durch andere Verfahren (insbesondere durch die DCF-Methode) ermittelten Unternehmenswerte

• uU als eigenständiges Verfahren in Abhängigkeit vom Bewertungszweck (ersetzt aber kein Bewertungsgutachten gemäß Kammer-Fachgutachten KFS BW1)

Page 87: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Umsatz(Sales)

Earnings before interest, tax, depreciation

and amortisation

Earnings before interest and tax

Enterprise Value

Umsatz Multiples

EBITDA Multiples

EBIT Multiples

registrierte User,Kunden, etc.

Operative Multiples

Unternehmensbewertungsmethode „SPCM“:

87

Jahresüberschuß (Net profit)

Cash-flow(nach Zinsen)

Buchwert desEigenkapitals

= Equity Value

- Net debt

Kurs-GewinnVerhältnis

Cash Flow Multiples

Net asset Multiples

Page 88: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

– gebräuchlichstes Verfahren zur (groben) Bewertung börsenotierter Unternehmen

– echte Vergleichsunternehmen sind selten

– Kapitalmarktbewertung von

Vorteile Nachteile

UnternehmensbewertungSPCM-Methode:

88

börsenotierter Unternehmen– Markteffizienz stellt sicher, daß

Trends, Risiko, Wachstum, etc. in die Börsebewertung einfließen

– relativ einfach zu verstehen und zu berechnen

– Kapitalmarktbewertung von Unternehmen mit wenig Börseumsatz, geringem Streubesitz, muss nicht den „fundamentalen“ Wert wiedergeben

– Keine Synergieeffekte oder Kontrollprämien

– Kapitalmärkte reagieren oft irrational (psychologische Faktoren wie Angst, Gier, …)

Page 89: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

– vergangene Transaktionen geben ein Bild von Angebot und Nachfrage

– „realistisch“ insoweit, als die

– vergangene Transaktionen sind nur sehr eingeschränkt vergleichbar

– veröffentlichte Daten sind oft nur

Vorteile Nachteile

UnternehmensbewertungRecent Transaction-Methode:

89

– „realistisch“ insoweit, als die vergangenen Transaktionen auf Basis der zugrunde gelegten Multiples tatsächlich abgeschlossen wurden (wenn auch nur für ähnliche Unternehmen derselben Branche); ähnlich wie bei der Bewertung von Immobilien anhand von Quadratmeterpreisen laut Kaufpreislisten gemäß den Daten laut Grundbuch

– veröffentlichte Daten sind oft nur schwer (bis gar nicht) erhältlich, mißverständlich bzw. schwer zu quantifizieren (Aktientausch, Nebenabsprachen, ...)

– Werte variieren oft über eine große Bandbreite und sind deshalb nur eingeschränkt verwendbar

– Kaufpreise können Synergien, Kontrollprämien, etc. beinhalten, die nur schwer quantifizierbar sind

Page 90: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Innenfinanzierung• Finanzierung des Unternehmens aus dem eigenen cash flow

• Außenfinanzierung• Fremdkapital

– Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung

90

– Kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung

– Langfristige Fremdfinanzierung

– Exkurs: Banken

– Exkurs: Basel II

• Eigenkapital

Page 91: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Innenfinanzierung1. Selbstfinanzierung– aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet werden

– offene Selbstfinanzierung• Bilanzgewinn

– Dividendenpolitik (pay out ratio)

91

– Dividendenpolitik (pay out ratio)

– ex- und cum-Tage

• Gewinnrücklagen

• § 229 Abs 6 UGB (gesetzliche Rücklage)

• § 23 GmbHG (gesetzliche Rücklage für große GmbH), mit Verweis auf §130 AktG (alt)

• § 122 UGB

• Ausschüttungssperren (§§ 226 Abs 2, 235 UGB)

– stille Selbstfinanzierung• stille Reserven

Page 92: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Innenfinanzierung

2. Aufwandsfinanzierung– Finanzierung aus Abschreibungen

– Finanzierung aus Rückstellungen

92

• Sozialkapital

• Steuerkredit, latente Steuern– § 198 Abs 9 UGB (Steuerabgrenzung)

2. Finanzierung aus Vermögensumschichtungen

Page 93: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

1. kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung• Lieferantenkredit

• Skonto

• Kundenanzahlungen

93

• performance bond: Bankgarantie im Auftrag eines Verkäufers zugunsten eines Kunden; soll den Kunden gegen nicht ordnungsgemäße Lieferung sichern (üblich zB im internationalen Anlagenbau) (Erfüllungsgarantie)

• Kontokorrentkredit• §§ 355 – 357 UGB

• Personalkredit: ohne Sicherheiten (auf Basis Bonität)

• Sicherheitenkredit. gegen Sicherheiten

• Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 19 GebG

Page 94: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

1. kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung• Lombarddarlehen

• gegen Verpfändung leicht realisierbarer Güter, insb. Wertpapiere

• Belehnungsgrenze

• Gebührenfreiheit gemäß § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG

94

• Gebührenfreiheit gemäß § 33 TP 8 Abs 2 Z 1 GebG

• Kundenkredit/Zessionskredit/Teilzahlungskredit• Erzeuger/Händler tritt seine Kundenforderung an eine Bank ab, haftet

aber weiterhin mit

• Kunde zahlt meist in Raten (Teilzahlungskredit)

Page 95: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung• Factoring

• Verkauf von noch nicht fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factor (Bank), idR gegen sofortige Bevorschussung iHv 80 %

• Finanzierungsfunktion: Kreditzinsen

95

• Dienstleistungsfunktion (Bonitätsprüfung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen): Factoringgebühr

• Versicherungsfunktion: Delkredere-Gebühr

• die einzelne Forderungszession iRd Factoring ist gebührenfrei,w enn eine gebührenpflichtige Rahmenvereinbarung getroffen wurde (§ 33 TP 21 Z 3 GebG)

• Forfaitierung: regressloser Ankauf von mittelfristigen Exportforderungen durch ein KI. Der Forfaiteur übernimmt manchmal auch noch das Währungsrisiko.

Page 96: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung• staatliches Exportförderungssystem

• Risikoabsicherung über Garantien

• Österreichische Kontrollbank• politische Risiken

• wirtschaftliche Risiken

96

• wirtschaftliche Risiken

• Exporte in OECD-Länder, Laufzeit über 2 Jahre

• Exporte in nicht OECD-Länder

• Beteiligungen

• AWS Austria Wirtschaftsservice GmbH• Projektgarantien für das wirtschaftliche Risiko von

Auslandsinvestitionen (Internationalisierungsförderung für KMU)

Page 97: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

2. langfristige Fremdfinanzierung

• Abstattungskredit (term loan facility)• Einmalkredit mit einer Laufzeit von wenigstens 3 Jahren und einem

97

• Einmalkredit mit einer Laufzeit von wenigstens 3 Jahren und einem genau vereinbarten Tilgungsplan. Kann nicht wiederausgenutzt werden

• Gebührenpflicht nach § 33 TP 8 (Darlehensverträge) oder ZP 19 (Kreditverträge) GebG

• Hypothekarkredit: Abstattungskredit, der mit einer Hypothek auf eine Liegenschaft besichert ist.

• Einverleibungsgebühr nach GGG: 1,2 %

• einverleibungsfähige Pfandbestellungsurkunde

Page 98: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung• Anleihe/Obligation/Schuldverschreibung/bond

• langfristige Darlehen (übliche Laufzeit zwischen 8 und 15 Jahren) in verbriefter Form

• Aufnahme und Handel über den Kapitalmarkt

• KMG: private placement – öffentliches Anbot: Prospektpflicht

98

• KMG: private placement – öffentliches Anbot: Prospektpflicht

• BörseG

• Pfandbriefe: werden als festverzinsliche Anleihen von Banken begeben und haben ein sehr gutes rating, weil sie durch Hypotheken oder Staatsanleihen besichert sind

• Zero bond (Null-Kupon-Anleihe): nominell unverzinste Anleihe. Die Rendite ergibt sich aus der Differenz zwischen dem niedrigeren Ausgabekurs und dem von vornherein festgelegten höheren Tilgungskurs

• Steuerpflicht nach § 27 Abs 2 Z 2 EStG

• Endbesteuerung bei öffentlichem Anbot

• Gebührenfreiheit bei öffentlichem Anbot

Page 99: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

• Asset Backed Securities (ABS Struktur)• Eine Zweckgesellschaft (conduit) kauft Forderungen (zB

Kreditportfolio von Banken) auf und finanziert den Kaufpreis durch Ausgabe verbriefter Forderungen. Die ausgegebenen Wertpapiere

99

Ausgabe verbriefter Forderungen. Die ausgegebenen Wertpapiere haben ein besseres rating als die Unternehmen, das die Forderungen verkauft hat.

• US subprime crisis.

Page 100: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

• Wandelschuldverschreibungen (convertible bond)• Wandelanleihe

• Optionsanleihe

• Aktienanleihe (reverse convertible bond; cash or shares)

100

• Aktienanleihe (reverse convertible bond; cash or shares)

Page 101: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

• Gewinnschuldverschreibungen (profit participating bond)• HV-Beschluss mit ¾ Mehrheit erforderlich (§ 174 Abs 1 AktG)

• Bezugsrecht der Aktionäre (§ 174 Abs 4 AktG)

101

• Genußrechte• HV-Beschluss mit ¾-Mehrheit erforderlich (§ 174 Abs 3 AktG)

• Bezugsrecht der Aktionäre (§ 174 Abs 4 AktG)

• kein Stimmrecht

• § 8 Abs 3 Z 1 KStG: steuerlich als Eigenkapital zu behandeln, wenn mit dem Genussrecht neben dem Recht auf Beteiligung auf Gewinn auch das Recht auf Beteiligung am Liquidationsgewinn verbunden ist.

Page 102: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung• Leasing

• Definitionen:• allgemein

• operational leasing

• financial leasing

102

• financial leasing

• full pay out (Vollamortisation) während der Grundmietzeit

• non full pay out (Teilamortisation, Restwertleasing)

• sale and lease back

• Zurechnung des Leasinggutes• § 237 Z 8 lit b UGB

• steuerrechtlich (Rz 135 – 150 EStR)

• nach IFRS (IAS 17)

Page 103: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung• Mezzanin-Kapital

• Mittelding zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital

• typische Charakteristika:• ohne Sicherheiten

• gewinnabhängige Gegenleistung

103

• gewinnabhängige Gegenleistung

• langfristig (rd. 10 Jahre)

• nachrangig (subordinated)

• hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung

• equity mezzanine: Genussrechte, Genussscheine, stille Beteiligungen

• debt mezzanine: nachrangige, partiarische Darlehen

• wegen des hohen Risikos: hohe Transaktionskosten, hohe „Verzinsung“

• Bilanzierungsfragen, Steuerfragen

Page 104: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Banken– typische Bankgeschäfte:

• Wertpapiergeschäfte– Wertpapierkommissionsgeschäfte (Kauf/Verkauf von WP im eigenen

Namen, aber auf fremde Rechnung)

– Depotgeschäft (Verwahrung von WP für andere)

104

– Depotgeschäft (Verwahrung von WP für andere)

– Investmentgeschäft (Vermögensverwaltung)

– Emissionsgeschäft (Übernahme von WP zur Platzierung bzw. Übernahme von Platzierungsgarantien)

Page 105: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Banken– typische Bankgeschäfte (2)

• Kreditgeschäfte– Darlehen/Kredite

– Garantien (Avale)

» Avalkredit: Haftungsübernahme durch Bank gegenüber einem

105

» Avalkredit: Haftungsübernahme durch Bank gegenüber einem Dritten gegen Provision (Bankgarantie)

» performance bond: Bankgarantie im Auftrag eines Verkäufers zugunsten eines Kunden; soll den Kunden gegen nicht ordnungsgemäße Lieferung sichern (üblich zB im internationalen Anlagenbau) (Erfüllungsgarantie)

• Zahlungsverkehr» Girokonten, Kreditkarten

• Einlagengeschäft» Termingelder, Spareinlagen

Page 106: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Banken– Geldmarkt: kurzfristige Kredite (bis 12 Monate)

– Kapitalmarkt: mittel- bis langfristige Kredite

– EURIBOR: European Interbank Offered Rate – Zinssatz für Termingelder, die zwischen europäischen Banken

gehandelt werden

106

gehandelt werden

– LIBOR: London Interbank Offered Rate

Page 107: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Banken– Private Banking

– Vermögensberatung: Bank macht Vorschläge, der Kunde entscheidet über die Veranlagungen

– Vermögensverwaltung (Asset Management): der Kunde gibt der Bank den Auftrag zur Veranlagung seines Vermögens nach festgelegten Veranlagungsgrundsätzen (Anlagestrategien); der Kunde

107

festgelegten Veranlagungsgrundsätzen (Anlagestrategien); der Kunde nimmt nicht direkt Einfluss auf die einzelnen Veranlagungsentscheidungen

– typische Asset Kategorien:

» Liquidität (cash)

» equities (Aktien)

» debt (Anleihen)

» real estate (Immobilien)

» alternative investments (private equity, hedge funds, real estate)

Page 108: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Basel II• Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

• Basel I (1988), auch: Baseler Eigenkapital-Akkord• pauschale Mindest-Eigenkapital-Ausstattung = 8 % der Risikoaktiven

• das bedeutet: Kreditvolumen maximal das 12,5-fache des haftenden Eigenkapitals

108

Eigenkapitals

• keine Differenzierung nach der Bonität des Kreditnehmers

• lediglich Banken und Gebietskörperschaften waren geringer zu gewichten

• Solvabilität: Relation zwischen Summe der Aktiven und unterlegungspflichtigen außerbilanzmäßigen Geschäften und dem sich daraus ergebenden Ausmaß an Eigenmittel, die das Kreditinstitut zu halten hat (geregelt in § 22 BWG)

Page 109: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Basel II• Basel II (1999, danach mehrere Ergänzungen)

• ab 1.1.2008 anzuwenden

• Basel II: International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: a Revised Framework (Juni 2004)

• Empfehlung des Basler Ausschusses

109

• Empfehlung des Basler Ausschusses

• weltweiter Standard

• aber nicht sanktionierbar, daher:

• EU-RL 2006/48/EG vom 14.6.2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute

• EU-RL 2006/49/EG vom 14.6.2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten

• hohes Maß an Übereinstimmung, aber nicht völlig ident

Page 110: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Basel II

• Basel II• Umsetzung in Österreich:

• Novelle 2006 zum BWG

• Offenlegungs-VO der FMA

110

• Offenlegungs-VO der FMA (Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten)

• Solvabilitäts-VO der FMA

• 3-Säulen-Modell:1. Mindestkapitalanforderungen

2. bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

3. erweiterte Offenlegung (Markttransparenz)

Page 111: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Basel II1. Mindestkapitalanforderungen

• Risikoarten:– Kreditrisiko

» das mit dem Verleihen von Geld verbundene

111

» das mit dem Verleihen von Geld verbundene Risiko des default des Kreditnehmers

– Marktrisiko

» negative Marktentwicklung wie Zinssätze, Aktien-und Wechselkurse, Gold- und Rohstoffpreise

– operationelles Risiko (Betriebsrisiko)

» Versagen von Mitarbeitern, interner Prozesse und Systeme; Betrugs- und Unterschlagungsrisiko

Page 112: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung• Basel II

1. Mindestkapitalanforderungen (2)• Kreditrisiko

a) StandardansatzBonitätsbeurteilung auf Basis externer Ratings (Mapping VO:

Umrechnung Rating in Risikogewicht),Rating: standardisierte Beurteilung der Bonität eines Unternehmens,

d.h. Risiko des default des Kreditnehmers (zB AAA, BB-)

112

d.h. Risiko des default des Kreditnehmers (zB AAA, BB-)externe Ratings werden von unabhängigen Ratingagenturen erstellt,

wie vor allem: Moody‘s, Standard & Poor‘s, Fitchsonst pauschaler Satz für Risikogewichtung

b) Internal Rating basierter (IRB) Ansatzbankinterne Einschätzung der Bonität (interne Ratings) günstigere EK-Unterlegung soll einen Anreiz für den IRB-Ansatz

darstellenrisikogerechter Ansatz

• Solvabilitäts-VO der FMAvom 9.10.2006, BGBl II Nr.374/2006

Page 113: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Basel II2. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

• amtliche Überprüfung der Kapitaladäquanz

• und des internen Risikomanagements

• wenn nicht adäquat: Aufsichtsmaßnahmen durch die FMA

113

3. Erweiterte Offenlegung• besserer Einblick in das Risikoprofil der Bank

• besserer Einblick in die Angemessenheit der EK-Ausstattung

• neue Form der Marktdisziplin, die allen Marktteilnehmern ausreichend Information zur Verfügung stellt

• Offenlegungs-VO der FMA vom 9.10.2006, BGBl II Nr.375/2006

Page 114: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• Außenfinanzierung

3. Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung

• außerhalb der Börse (private equity)

• über die Börse

114

Page 115: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung• Außenfinanzierung

Private Equity• Kapitalaufbringung durch private und institutionelle Anleger

außerhalb der Börse– institutionelle Anleger = Finanzinvestoren: legen berufsmäßig Geld an

wie zB Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentfonds

1. Venture Capital

115

1. Venture Capital» Gründer haben meist nicht ausreichend privates Vermögen» Unternehmen kann keine ausreichenden Sicherheiten bieten

– Business Angels» meist vermögende Privatpersonen, die Kapital, Management

know how und ihr Netzwerk jungen/innovativen Unternehmen zur Verfügung stellen

– Seed Finance» Finanzierung von Forschung und Entwicklung, um aus einer Idee

ein marktreifes Produkt zu machen» hohes Risiko/niedriger Preis

Page 116: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• AußenfinanzierungPrivate Equity

1. Venture Capital– Early Stage Finance

» Finanzierung von Produkttests, Marketing und Aufbau einer Serienfertigung

116

Serienfertigung

– Expansion/Growth Finance

» Finanzierung Ausbau der Produktion und des Vertriebes für ein marktreifes Produkt

» geringes Risiko/ hoher Preis

– typische Charakteristika:

» zeitlich begrenztes Eigenkapital

» Minderheitsbeteiligung mit umfangreichen Kontroll- und Mitspracherechten

» professionelle Prüfung (due diligence)

2. Mezzanin-Kapitalsiehe eigene Folie im Kapitel langfristige Fremdfinanzierung

Page 117: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• AußenfinanzierungPrivate Equity

3. Buy-Outs– MBO: Management Buy Out. Das bestehende Management kauft mit

Unterstützung von private equity das Unternehmen

– LBO: Leveraged Buy Out

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– LBO: Leveraged Buy Out

– MBI: Management Buy In. Ein fremdes Management kauft sich mit Unterstützung von private equity in ein Unternehmen ein.

– target: Zielunternehmen

– exit strategies

» IPO: Initial Public Offering: Börsegang

» Trade Sale: Verkauf en bloc an einen (strategischen) Investor

» Secondary Purchase: Weiterverkauf an eine andere private equity Gesellschaft

» Buy Back: Verkauf zurück an den früheren Eigentümer

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Vanas/Wiedermann

Finanzierung

• AußenfinanzierungPrivate Equity

• Heuschreckendiskussion: – Franz Müntefering, Fj 2005

– kaufen Unternehmen und Beteiligungen, um sie zu restrukturieren und mittelfristig mit möglichst hohem

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restrukturieren und mittelfristig mit möglichst hohem Gewinn wieder weiterzuverkaufen; Gewinnmaximierung ohne auf die Menschen oder das Unternehmen Rücksicht zu nehmen oder besondere ethische Grundsätze zu haben, Kapitalismus pur

– sehr kontroverse Diskussion

• einige bekannte Vertreter der private equity Szene:– APAX, BC Partners, Blackstone, Carlyle, Cerberus, CVC,

Doughty Hanson, KKR, Permira, Allianz Capital Partners, 3i

Page 119: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung• Außenfinanzierung

Private Equity

• typischer Ablauf einer Auktion

– information/investment memorandum wird an die longlist der Interessenten versandt

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Interessenten versandt– indikative Anbote– shortlist der Interessenten– confidentiality/non-disclosure agreement– data room– due diligence (legal, financial, tax, HR, environmental, technical, etc.)– LOI, MOU, term sheet, exclusivity agreement– Vertragsverhandlungen, Strukturierung des deals– Vertragsabschluss (signing)– Verfahren vor der Wettbewerbsbehörde– Eintritt sonstiger aufschiebender Bedingungen– Closing

Page 120: BWL Fuer Juristen Gesamtfoliensatz

Vanas/Wiedermann

Finanzierung• Außenfinanzierung

Börse– IPO (Initial Public Offering)

• Pros• Cons

– Offenlegungspflichten – Bereitschaft?– Änderung der Organisation und des Managements– Kosten des IPO, insb.

» Aufbereitung der Unterlagen» Investmentbank

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» Investmentbank» KMG-Prospekt» comfort letter» road shows, PR» Berater

– laufende Kosten» Dividenden» Investor Relations» homepage» Geschäftsberichte, Quartalsberichte, etc.» Hauptversammlung» PR, Medienbetreuung» Market Maker

– Kosten des going private– Risiken

» feindliche Übernahme» Verstöße gegen BörseG (Insiderhandel, Marktmissbrauch bzw. – manipulation)