BWL für Juristen WS 08/09 Ak. OR. Dr. Ursula Müller FB IV – BWL.

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BWL für JuristenWS 08/09

Ak. OR. Dr. Ursula MüllerFB IV – BWL

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Büro: C 520Sprechstunden im WS: Mo 11-14 h Mi 11.30 – 12.30 h

Email: [email protected]

Unterlagen/Folien für die Vorlesung imDownload-Bereich auf der HP der Fachstudienberatung BWL

BWLjura,WS0809

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Planung des WintersemestersErster Teil: „selbst aktiv werden“

Zweiter Teil:„klassische Vorlesung“

Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft, Herbert Hax

Literaturstudium, Gruppenarbeit,Präsentation

FinanzierungInvestitionLeistungserstellungAbsatzRechnungwesen

Teil des Leistungsnachweises 30 min Klausur

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Erster Teil: selbst aktiv werden

Herbert Hax: Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft

Kapitel 1: Unternehmen und Unternehmer

Kapitel 2: Interessenpluralismus und Unternehmens- verfassung

Kapitel 3: Produktion und Absatz

Kapitel 4: Finanzierung und Risiko

Kapitel 5: Erfolgsmessung

Kapitel 6: Information, Kontrolle und Anreize

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Planung des WintersemestersHeute Vorstellung/Überblick

29.10.08 Verteilung der Themen auf 4er Gruppen

29.10.-3.12.

Literaturstudium, Entwicklung der zentralen Aussagen, Vorbereitung der Präsentation

3.12.08 Plenumsveranstaltung über Kapitel 1-3

10.12.08 Plenumsveranstaltung über Kapitel 4-6

17.12.08 Wie finanzieren sich Unternehmen?

7.1.09 Grundzüge der Investitionsrechnung

14.1.09 Aspekte zur Organisation/Führung

21.1.09 Zum Absatz

28.1.09 Das externe Rechnungswesen

4.2. Das externe Rechnungswesen

11.2. Klausur

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BWL für JuristenVorlesung: „Wie finanzieren sich Unternehmen“17.12.2008

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Das Grundmodell der Finanzierung: zwei Basismerkmale

(1)Einzahlung: ein Rechtsträger überträgt einem anderen Geld zu dessen Verfügung

(2) Stundung:

Ein Rechtsträger überträgt das Eigentum an finanziellen Mitteln auf einen anderen gegen die rechtlich fixierte

Aussicht, den Betrag später zurück zu bekommen.

Einzahlung Stundung (Vorgang) + (Zustand)

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Die Typen und Arten der Finanzierung

Außenfinanzierung Entgeltfinanzierung

Innenfinanzierung

Kapitalfinanzierung- Beteiligungs- finanzierung- Kreditfinanzierung

Subventionsfinanzierung

Stundung

Einzahlung (aus der Sanierung)

Entgeltfinanzierung

UmsatzerlöseAndere Erlöse

Über den Jahresabschluß

GewinnermittlungGewinnverwendung

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Das Grundmodell der Kapitalfinanzierung

die Kapitaleinzahlung die Stundung gegen Entgelt die Kapitalauszahlung

begründet die Kapitalposition

(Eigen- oder Fremdkapital)

das „innere Leistungsverhältnis“

Erhaltene Stundungen gegen Entgeltzahlungen pro Jahr (Gewinnausschüttungen

bzw. Zinsen)

reduziert die Kapitalposition bzw. beendet das Rechtsverhältnis

Das „äußere Kapitalverhältnis“

der passivische Kapitalzustand

= die Kapitalverpflichtung als Eigen- oder Fremdkapital

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Außenfinanzierung

Kapitalfinanzierung

Eigen- und Beteiligungsfinanzierung

Eigenfinanzierung: die bisherigen Gesellschafter eines Unternehmens geben weiteres Kapital zu ihrer bisherigen Beteiligung hinzu.

Beteiligungsfinanzierung: neue Gesellschafter werden aufgenommen. Sie bringen zusätzliches Eigenkapital in die Gesellschaft.

Die Möglichkeiten zur Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung sind unterschiedlich je nach der Rechtsform des Unternehmens.

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Rechtsformen

EU PG KapG

Beschreibung EU führt sein Unternehmen allein, haftet für sämtliche Schulden auch mit seinem Privatvermögen (PV)

OHG: jeder Gesellschafter haftet wie beim EUKG: Komplementäre wie OHGKommanditisten sind sog. „Teilhafter“GbR: Haftung wie bei OHG

Prinzip der Selbstorganschaft

GmbH: festes Stammkapital mind. 25.000€ (100€)AG: festes Grundkapital mind. 50.000€ (1 €)Das Gesellschaftsvermögen haftet in voller Höhe

Prinzip der Fremdorganschaft

Gesetzliche Regelungen

§§ 1-104 HGB §§ 105-177 HBG GmbH-GesetzAktiengesetz

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GmbH & Co KG

In der Praxis häufig vorkommende Mischform

Eine Kommanditgesellschaft, deren einziger vollhaftender Komplementär eine GmbH ist

Verschiedene Varianten, häufig sind die Kommanditisten gleichzeitig die Gesellschafter der GmbH

Haftungsbeschränkung/Selbstorganschaft/Nachfolge

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Beurteilung der Möglichkeiten zur Eigen- und Beteiligungsfinanzierung bei EU und PG

EU

OHG

KG

EK

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Die Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung bei Kapitalgesellschaften

GmbH AGMindestkapital 25.000€Führung durch die Organe (Gesellschafterversammlung GV, Geschäftsführung GF , ggf. Aufsichtsrat AR)Höhe des Stammkapitals per Gesellschaftsvertrag definiertÄnderung mit ¾ Mehrheit der GVNeue Gesellschafter werden an den stillen und offenen Rücklagen beteiligt, daher Aufgeld (Agio) Anteil des Stammkapitals je Gesellschafter ist die Stammeinlage (mind. 100€) Je 50€ Geschäftsanteil = 1 Stimme in der GV

•Mindestkapital 50.000€ = gezeichnetes Kapital•Führung durch die Organe (Vorstand, AR und Hauptversammlung HV)•Mindestnennbetrag einer Aktie 1€•Beschaffung von EK durch die Ausgabe von Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung•Aktie als Wertpapier mit garantierten Mitgliedschaftsrechten•Nennwert = Betrag auf Aktienurkunde• Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital•Ordentliche Kapitalerhöhung mit ¾ Mehrheit•HV beschließt Bezugskurs und Bezugsverhältnis

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NEU: ab 1.11.08

Unternehmergesellschaft – Mini GmbHvgl. FAZ 30.10.08 (download)

Vereinfachte Gründung (ca 300-400€)MustersatzungMindestkapital 1 €¼ des Jahresgewinns muss als Rücklage gebildet werden

Beträgt die Rücklage 25.000€, kann eine Umwandlung in die GmbH vorgenommen werden

Konkurrenz: Britische LimitedKonkurrenz: EPG – Europäische Privatgesellschaft (Europa-GmbH, geplant)

Daneben: Europa-AG – Societas Europaea

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Probleme bei einer Kapitalerhöhung (Personengesellschaften/KapG)

stille Reserven

… stille Reserven entstehen aus der Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstandes und seinem möglichen VeräußerungserlösAnschaffungskosten = Höchstansatzbetrag in der Bilanz Bsp: Wertsteigerungen bei Betriebsgrundstücken

… und aus der Differenz einer bilanzierten Schuldposition und der Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme Vorsichtsprinzip im HGBBsp: gebildete Rückstellungen (unsichere Schulden)

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Beispiel:Das Eigenkapital einer OHG mit zwei Gesellschaftern vor der Kapitalerhöhung durch die beiden vorhandenen Gesellschafter

Kapitalerhöhung: 50.000€a) beide Gesellschafter im bisherigen Verhältnis (75/25)b) 50.000 zu je ½ (jeder 25.000€)

Gesellschafter

Eigen-kapital

Stille Reserven

A 150.000 75 % 30.000

B 50.000 25 % 10.000

∑ 200.000 100 % 40.000

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Gesellschafter EK nach der Kapitalerhöhung

Stille Reserven

A 150.000 + 37.500

187.50075 %

30.000

B 50.000+ 12.500

62.50025 %

10.000

∑ 250.000 100 %

40.000

Zu a)

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Gesellschafter EK nach der Kapitalerhöhung

Stille Reserven

A 150.000 + 25.000

175.00070 %

28.000

B 50.000+ 25.000

75.00030 %

12.000

∑ 250.000 100 %

40.000

Zu b)

Unsachgerechte Lösung, daher sind hier Regelungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich!Analoges Problem, wenn ein weiterer Gesellschafter C in die AB-OHG aufgenommen werden soll.

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Probleme bei der Kapitalerhöhung: hier die GmbH und die AG

GmbH: wenn stille/offene RL in erheblichem Umfang vorhanden sind, verlangen die Altgesellschafter von den Neugesellschaftern zusätzlich zu den Stammeinlagen ein Aufgeld (Agio)

AG: bei der ordentlichen Kapitalerhöhung steht den Altaktionären ein grundsätzlich nicht entziehbares Bezugsrecht auf die jungen Aktien zu.

Aufgabe des Bezugsrechts:1.Wahrung der bestehenden Stimmrechtsverhältnisse2.Ausgleich des Vermögensnachteiles

Sofern sich die Altaktionäre nicht oder nicht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung an der Kapitalerhöhung beteiligen.

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Beispiel zur Kapitalerhöhung einer AG:

Das in 200.000 Aktien eingeteilte Grundkapital von 1 Mio € einer AG wird um 50 % erhöht. Auf zwei alte Aktien entfällt eine junge Aktie, d.h. das Bezugsverhältnis beträgt 2:1. Erfolgt nach der Kapitalerhöhung eine gemeinsame Kursfestsetzung für junge und alte Aktien, so ergibt sich ein zwischen dem Kurs der alten Aktie (hier : 10€) und dem Ausgabekurs der jungen Aktie (hier: 7 €) liegender Mittelkurs, der vom Bezugsverhältnis abhängig ist.

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Grund-kapital

Zahl der Aktien

Kurs je Aktie

Gesamt-kurswert

Bisheriges Grundkapital (alte Aktien) 1.000.000 200.000 10 2.000.000

Kapitalerhöhung (junge Aktien) 500.000 100.000 7 700.000

Neuer Kurs = 9 € je Aktie

(Kurswert der alten Aktien + Kurswert der jungen Aktien/ alte Aktien + junge Aktien)

Gewinn je junge Aktie = 2 €, Verlust je alte Aktie 1€Keine Probleme bei personaler Indentität der Besitzer beider Aktientypen

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Fall 1: ein Anleger, der keine alten Aktien besitzt, möchte junge Aktien kaufen

Fall 2: Aktaktionäre möchten über ihr bisherige Beteiligungsquote hinaus junge Aktien erwerben

Lösung über das selbständig veräußerbare Bezugsrecht

Der rechnerische Wert des Bezugsrechts entspricht der Differenz zwischen dem Kurs der alten Aktie und dem sich einstellenden Mittelkurs. Hier: Bezugsverhältnis 2:1 Zwei Bezugsrechte müssen wertmäßig de Vermögensverlust (2 €) ausgleichen, daher ist der Wert eines Bezugsrechts genau 1 €

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2 Bezugsrechte a 1 €1 junge Aktie zu 7 €

2,007,00

Investition für junge Aktie

9,00

Der neue Aktionär:

Der alte Aktionär

2 Aktien a 10 €(./.) Kursabschlag von 2 x 1 €

(+) Veräußerungserlös aus Bezugsrechten 2 x 1 €

20,00

- 2,00

+ 2,00

Vermögen des Aktaktionärs

20,00

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Die Typen und Arten der Finanzierung

Außenfinanzierung Entgeltfinanzierung

Innenfinanzierung

Kapitalfinanzierung- Beteiligungs- finanzierung- Kreditfinanzierung

Subventionsfinanzierung

Stundung

Einzahlung (aus der Sanierung)

Entgeltfinanzierung

Umsatzerlöseandere Erlöse

Über den Jahresabschluß

GewinnermittlungGewinnverwendung

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Grundlagen der Kreditfinanzierung

Allg: Durch die Aufnahme von Fremdkapital entstehen Gläubigerrechte

1.i.d.R. keine Mitsprache der Geldgeber in der Geschäftsführung2.Kreditüberlassung ist befristet3.Rechtsanspruch auf Rückzahlung, keine Beteiligung am Vermögenszuwachs/stille Reserven4.Entgelt für die Stundung ist ein fester Zins, keine Beteiligung am Gewinn/Verlust5.Zins- und Tilgungszahlungen stellen eine „feste“ Liquiditätsbelastung dar, Gefahr bei Umsatzrückgängen, vgl. aktuelle Rezession6.Besteuerung: FK-Zinsen sind Betriebsausgaben

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Grundlagen der Kreditfinanzierung

Kreditwürdigkeitsprüfung Kreditfähigkeit Persönliche Kreditwürdigkeit Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit

KreditbesicherungPersonalsicherheiten Realsicherheiten schuldrechtlicher sachenrechtlicher Anspruch Anspruch eine dritte Person Rechte an Vermögens- haftet werten werden dem Bürgschaft/Garantie Kreditgeber einge- räumt Verpfändung/Sicher- Basel II ungsübereignung/ Grundpfandrechte

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Basel II

Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden.Seit dem 1.1.07 müssen die Regelungenin den Mitgliedstaaten der EU für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden.

KreditwesengesetzMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)SolvV (Solvabilitätsverordnung)

Ziel von Basel II: angemessene Eigenkapitalausstattung der BankenEK-Anforderungen sollen stärker am tatsächlichen Risiko ausgerichtet sein. Bei konsequenter Umsetzung sollen Bankenkrisen im größeren Stil faktisch ausgeschlossen werden.

Angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise wird Basel II hefitg kritisiert: zu hohe Gestaltungsspielräume bei der Bewertung und Absicherung von Risiken. Unzureichende Risikopuffer, Prozykität des Systems, Frau Weber di Mauro, Mitglied des SVR fordert zusätzlich zur IFRS Bilanz eine HGB Bilanz (AK/HK) mit 3 % Eigenkapital auf die Bilanzsumme (vgl. FAZ 12.11.08)

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Kreditfinanzierung

Langfristig Kurzfristig

• Bankkredite• Schuldverschreibung

(Obligation/Anleihe)• Schuldscheindarlehen• Gesellschafterdarlehen

• Kontokorrentkredit• Diskontkredit• Handelskredit