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Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule Schulinformatik 2002, Dezember 2002 Bildungsdirektion des Kantons Zürich Generalsekretariat, Bildungsplanung Café Affenschw@nz Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule

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Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule

Schulinformatik 2002, Dezember 2002Bildungsdirektion des Kantons ZürichGeneralsekretariat, Bildungsplanung

Café Affenschw@nz

Sicherer Umgang mit demInternet in der Schule

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Auszug aus der Publikation «Café Affenschw@nz» Kapitel «Privatsphäre» Mit freundlicher Genehmigung der Fachstelle «Bildung und ICT», Volksschulamt Kanton Zürich
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Café Affenschw@nz – Privatsphäre Seite 22

©Bildungsdirektion des Kantons Zürich Dezember 2002

Privatsphäre

Du darfst Bilder nur veröffentlichen, wenn die darauf erkennbaren Per-

sonen einverstanden sind. Die Namen von Kindern auf Fotos solltest du

nicht nennen. Achte die Privatsphäre anderer.

Café Affenschw@nz – Privatsphäre Seite 23

©Bildungsdirektion des Kantons Zürich Dezember 2002, Vers. 1.1

Rechtliches

Ohne ausdrückliche, vorgängige und freiwillige Zustim-mung der betroffenen Personen sollen keine – überNennung von Namen, Vornamen und Funktion hinaus-gehenden – personenbezogenen Angaben bekanntgegeben werden. Ausnahmen bilden nur Personen,welche in öffentlichen Ämtern stehen.

Namen und Vornamen von Lehrpersonen und Schul-pflege-Mitgliedern dürfen auf Schul-Websites wieder-gegeben werden, weitere Angaben zur Erreichbarkeitnur, wenn keine zentrale Ansprechstelle (z.B. ein Schul-sekretariat) bestimmt ist.

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- undFamilienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post-und Fernmeldeverkehrs. Zudem hat jede Person An-spruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichenDaten.

Hinweise für die Praxis

Lehrkräften wird empfohlen, Eltern regelmässig überdas Publizieren von Bildern im Internet zu orientieren,und deren schriftliche Einwilligung einzuholen. DieEltern können dabei gleichzeitig über die Internet-Grundsätze der Schule in Kenntnis gesetzt werden(siehe «Vereinbarung»).

Klassenfotos, Bilder von der Schulreise und andereFotos mit erkennbaren Personen dürfen aus Sicher-heitsgründen nicht mit Namen respektive Vornamender Schülerinnen und Schüler beschriftet werden. Eswird so vermieden, dass fremde Personen die Kindermit Namen ansprechen und ihnen dadurch eine ver-meintliche Nähe vortäuschen können.

Kinder müssen sich bewusst werden, dass E-Mails auchzur Privatsphäre des Einzelnen gehören, und darumkeine fremden E-Mails gelesen werden dürfen.

Café Affenschw@nz – Privatsphäre Seite 24

©Bildungsdirektion des Kantons Zürich Dezember 2002, Vers. 1.1

Der Begriff «Privatsphäre» ist mit der Klasse eingehendzu diskutieren.

• Im Team besprechen, welche Massnahmen in Bezugauf die Privatsphäre an der Schule nötig sind. Mögli-cherweise kann eine gemeinsame Vereinbarung fürSchülerinnen und Schüler aller Stufen erarbeitetwerden.

• Der Webmaster (Schulleitung, Fachpersonen, Schü-lergruppe oder externe Fachleute) ist anzuhalten, aufBildbeschriftungen mit Namensnennung bei Schüle-rinnen und Schülern zu verzichten.

Q&A

Welche Bildlegenden sind zulässig? Da Namen nicht direkt mit erkennbaren Gesichternverbunden werden sollten, sind Legenden wie «Dieerste Gruppe bei der Stafette» oder «Würste bratenmacht doch immer Spass!» zu formulieren.

Kann ich unser Klassenfoto mit ent-sprechenden Namen im Internetveröffentlichen, wenn ich die ge-setzlichen Vertreter zuvor um Ge-nehmigung gebeten habe?

Grundsätzlich ist für Publikationen von Fotos mit er-kennbaren Personen vorher die Genehmigung dieserPersonen erforderlich. Auf die Beschriftung mit Namenist insofern zu verzichten, dass die Namen nicht eindeu-tig einer Schülerin oder einem Schüler zugeordnetwerden können. So kann vermieden werden, dass un-bekannte Personen einzelne Kinder mit deren Namenansprechen und so eine vermeintliche Nähe vortäu-schen können.

Alle unsere Lehrpersonen sind imInternet mit Namen und Foto aufge-führt. Eine Lehrperson weigert sichjedoch und verweist auf ihre Privat-sphäre. Kann sie das?

Der Name der Lehrkraft darf auf der Internetseite auf-geführt werden. Auf die Publikation eines Fotos mussin diesem Fall allerdings verzichtet werden.

Café Affenschw@nz – Privatsphäre Seite 25

©Bildungsdirektion des Kantons Zürich Dezember 2002, Vers. 1.1

Wir hatten Besuch eines Mitgliedesdes Regierungsrates. Selbstver-ständlich möchten wir Fotos desAnlasses zeigen, auf denen auch dasRegierungsratsmitglied zu sehen ist.Muss ich diese Personen zuerstschriftlich um eine Bewilligung bit-ten?

Nein, Personen des sogenannten «öffentlichen Le-bens», wie Politikerinnen und Politiker, müssen sichdiesbezüglich etwas mehr gefallen lassen. Deren Bilderdürfen, solange keine ehrverletzenden Kommentarebeigefügt werden, ohne Bewilligung veröffentlichtwerden.

Auf Fotos unseres Sporttages sindsehr viele Leute zu sehen. DarunterSchülerinnen und Schüler, Lehrerin-nen und Lehrer, aber auch Elternund Mitglieder der Schulpflege.Muss ich von allen eine Bewilligungfür die Veröffentlichung der Bildereinholen?

Nein, bei Bildern mit Menschengruppen (z.B. Konzert-aufnahmen) muss keine Einwilligung eingeholt werden.Genauere Angaben, wie viele Personen der Begriff«Menschengruppen» beinhaltet, liegen nicht vor.

Einer meiner Schüler hat seineE-Mails nicht gelöscht. Ich möchtesicher gehen, dass er keine ehrver-letzenden E-Mails verschickt. Darfich die gefundenen E-Mails lesen?

Nein, die Achtung der Privatsphäre gilt hier absolut.Der Schüler muss aufgefordert werden, seine E-Mailszu löschen. Gibt es Hinweise auf einen Missbrauch,zum Beispiel der Verdacht auf ehrverletzende E-Mails,ist das Vorgehen mit der Schulpflege abzusprechen.

Ideen für den Unterricht

«Ich such mich mal im Internet»: Kinder suchen Infor-mationen über sich, ihre Eltern, ihre Lehrperson odersonst eine nahe Person im Internet. Verblüffend, wasman alles findet! Auch Namensvetter!

Café Affenschw@nz – Privatsphäre Seite 26

©Bildungsdirektion des Kantons Zürich Dezember 2002, Vers. 1.1

www.schulinformatik.ch

www.datenschutz.ch

www.edsb.ch

www.internet-verantwortung.de

Offizielle Homepage der Bildungsdirektion des KantonsZürich, Bildungsplanung, Schulinformatik, Verfasser.

Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich.

Datenschutzbeauftragter der Eidgenossenschaft.

Informationsseite der Bertelsmann Stiftung zum Themader Internet-Verantwortung an der Schule.

Links und Literatur

Achtung: Die Internet-Links verweisen nicht direkt zuden beschriebenen Themen, sondern auf die jeweiligeStartseite.Direkte Links finden Sie auf www.schulinformatik.ch.

Quellen

Einige der unter «Links und Literatur» aufgeführtenInternet-Seiten und Bücher wurden zur Erarbeitungdieses Textes verwendet. Wo immer möglich, sind dieausführlichen Links oder Seitenangaben der Bücheraufgeführt.