CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

2

Click here to load reader

Transcript of CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

Page 1: CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

CFB Fonds 168 Twins 2 Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

09. September 2014 – Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 04. September 2014 (nicht rechtskräftig) zu Schadenersatz in Höhe von 21.531 € zuzüglich Verzugszinsen verurteilt und damit einem von Nittel | Fachanwälte vertretenen Anleger Recht gegeben.Ein Kundenberater der ehemaligen Dresdner Bank AG hatte dem Anleger im Juni 2008 empfohlen, sich am geschlossenen Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 zu beteiligen, der exklusiv über die Dresdner Bank vertrieben wurde. Der Anleger wollte sein Geld sicher anlegen.Das Fondskonzept sah die Beteiligung an zwei 2.556 TEU Containerschiffen der Sub-Panamax-Klasse, der MS "Nedlloyd Marita" und der MS "Maersk Nottingham" vor. Als der Kläger erkannte, das es sich bei dem Fonds entgegen der Aussagen des Beraters um eine riskante Anlage handelt und der Verlust des investierten Geldes droht, beauftragte er die Anwaltskanzlei Nittel | Fachanwälte mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG.Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Beratung durch den Berater der Dresdner Bank AG fehlerhaft war. Dieser hat dem Kläger die der Beteiligung immanenten Risiken nicht ausreichend erläutert. Insbesondere hat er nicht auf das Totalverlustrisiko und die Tatsache, dass es sich bei der Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hingewiesen. Außerdem hat der Berater mit der Empfehlung des Fonds seine Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnittenen Beratung verletzt. Der Kläger suchte eine sichere und risikoarme Geldanlage und hatte eine niedrige Risikobereitschaft. Damit war die Empfehlung des CFB Fonds 168, bei dem es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einem Verlustrisiko handelte, bereits fehlerhaft, so das Gericht. Außerdem hat der Berater den Wissensstand des Klägers über geschlossene Fonds nicht ermittelt. Aus dem Umstand, dass der Kläger bei der vorhergehenden Bank bereits geschlossene Beteiligungen gezeichnet hatte, folgt nicht zwangsläufig, dass er dort ausreichend beraten wurde. Der Berater der Dresdner Bank hätte sich über den Kenntnisstand des Kunden informieren müssen, was nicht geschehen ist.Darauf, dass der Berater den Kläger nicht über die an die Dresdner Bank fließenden Provisionen aufgeklärt hat, kam es danach nicht mehr an.

Nittel | Fachanwälte vertreten bereits mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an dem CFB Fonds 168 Twins 2 gezeichnet haben. Diese Beteiligung wurde regelmäßig mit dem Argument angeboten, es handele sich um eine sichere Geldanlage. Über die Höhe der an die Dresdner Bank fließenden „kick-backs“ wurden unsere Mandanten von ihrem Bankberater nicht informiert.

Mehr Informationen zum CFB Fonds 168 Twins 2

Ihr AnsprechpartnerMathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Heidelberg:Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 HeidelbergTel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

Page 2: CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

München:Residenzstraße 25, 80333 MünchenTel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:Dörpfeldstraße 6, 22609 HamburgTel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:Cicerostraße 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

www.nittel.co [email protected]

Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren? Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de