Christliche Patientenvorsorge Damit ich vorbereitet bin.

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Christliche Patientenvorsorge Damit ich vorbereitet bin

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Christliche Patientenvorsorge

Damit ich vorbereitet bin

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Christliche Patientenvorsorge

1. Warum eine Christliche Patientenvorsorge? Christliche Kirchen geben seit 1999 eine Handreichungen zur christlichen Patientenverfügung heraus. Damit wird der Bitte Rechnung getragen, etwas anzubieten, das die christlich-ethischen Werte aufgreift.

Wichtig: Handreichung kann nicht nur von Christen benutzt werden, ist aber von christlichen Überzeugungen geprägt.

„Das Leben ist uns von Gott gegeben. Deshalb sind wir aufgefordert, es in allen seinen Phasen verantwortlich zu gestalten. Dazu gehört es in allen seinen Phasen sowohl für das tätige Leben als auch für das Sterben Vorsorge zu treffen.“ (CPV, Seite 11)

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2. Was sind die christlichen Werte und Überzeugungen im Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht?

Selbstbestimmungsrecht: Ethische und rechtliche Grundlage aller Vorsorgeverfügungen Wille des Patienten ist Grundlage jeder Behandlung Für die Durchführung oder Unterlassung einer Behandlung ist entscheidend, ob der Patient den ärztlich vorgeschlagenen Therapiemaßnahmen nach einer angemessenen

Erklärung zustimmt oder nicht.

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3. Selbstbestimmungsrecht versus Fürsorge (Sorgeethik)

Selbstbestimmung darf nicht als völlige Unabhängigkeit missverstanden werden. Sie gewinnt nur im sozialen Kontext Gestalt:

Der Mensch ist eingebunden in die mitmenschliche Gemeinschaft. Wir können also über unser eigenes Leben nicht grenzenlos verfügen.

Genauso wenig haben wir das Recht über den Wert eines anderen Menschen zu entscheiden. Denn: Jeder Mensch hat seine Würde und sein Lebensrecht vor Gott.

Kein Mensch kann genau wissen, was er für andere bedeutet Der Glaube an den Gott des Lebens vermittelt die Gewissheit, dass jeder Mensch

mit seinem Leben – egal wie immer es beschaffen ist – unentbehrlich und wertvoll ist.

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4. Zentrales ethisches Anliegen der Christlichen Patientenvorsorge In der letzten Phase des Lebens die eigene Würde erhalten und sich der

Auseinandersetzung zu stellen: Ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Lebenserhaltung in jeder Lebensphase

gleichermaßen geboten

oder soll darauf verzichtet werden, wenn die beabsichtigte Lebensverlängerung zu einer

belastenden Sterbeverlängerung wird?

Es geht um die Auseinandersetzung: „Was ist unzumutbare Lebensverlängerung und was ist nicht verantwortbare

Lebensverkürzung?“

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5. Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Gesetzgeber hat am 01.09.2009 ein Gesetz zur Verbindlichkeit erlassen: Verfügungen sind verbindlich, wenn die Situation zutrifft, die die Person in ihrer

Patientenverfügung verfügt hat. Gesetzgeber sieht keine weiteren Beschränkungen (Reichweitenbegrenzung) vor. Verfügung gilt auch bei Erkrankungen, die noch nicht unmittelbar in absehbarer Zeit

zum Tode führen. (Demenzerkrankungen oder Unfall) Kirchen empfehlen die Situationen zu begrenzen, für die die Patientenverfügung

gelten soll auf: den unmittelbaren Sterbeprozess und das Endstadium einer unheilbaren, tödlich

verlaufenden Krankheit.

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6. Empfehlungen der Christlichen Kirchen zur Erstellung von Patientenverfügungen

Warum die Begrifflichkeit Christliche „Patientenvorsorge“ und nicht mehr Christliche Patientenverfügung?

Der Begriff setzt sich zusammen aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, welche Vertrauensperson

als Bevollmächtigter oder Betreuer benannt wird, um meinen Willen und meine Wünsche situationsgerecht umzusetzen, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin.

Die Kirchen raten dazu, zusätzlich zu einer Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung auszustellen.

In der Handreichung „Christliche Patientenvorsorge“ sind sowohl Formulare zur

Patientenverfügung als auch zur Vorsorgevollmacht zu finden.

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7. Aufbau der Handreichung

Grob aufgegliedert in 3 Teile: Teil 1 Erläuterung zum Hintergrund und Christliche Wertvorstellung

Teil 2 Formulare untergliedert in A und B (jeweils in doppelter Ausführung) A: Vorsorgevollmacht (begrenzt auf medizinische Maßnahmen und die Bestimmung

des Aufenthalts), Betreuungsverfügung B: Bestimmungen für die medizinische Behandlung (Patientenverfügung)

Teil 3 Erläuterungen zum Ausfüllen der Formulare

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8. Ziel der Christlichen Patientenvorsorge

Reflexionsprozess anzuregen, sich mit dem eigenen Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit lebensbedrohlichen Erkrankungen auseinanderzusetzen.

Dialog! Weitere Gedanken: Organspende (im Formular enthalten) Sterbehilfe? Feuerbestattung? Beistand (im Formular enthalten): Hospizdienst? christlich? katholisch? evangelisch? Sakramente?

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Tipps und Literaturempfehlung:www.katholisch.de (Internetseite der kath. Kirche)www.dbk.de (Handreichung zur Christlichen Patientenvorsorge)www.bmj.de Tel: 01805 778090 (ergänzende Formulare unter „Betreuungsrecht“)

Gian Domenico Borasio „Über das Sterben“ (dtv) ISBN 978-3-423-34807-2 (9,95 Euro)

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9. Informationsnetzwerk „LebensFaden“

Merkmale:

engagierte Ehrenamtlichedas persönliche Gespräch zwischen einem Interessierten und einem speziell geschulten Ehrenamtlichen Wertvorstellungen aus der Christlichen Patientenvorsorge vertrauensvolle Atmosphäre ohne Zeitdruck

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InformationsnetzwerkLebensFaden

10. Informationsnetzwerk

Gesprächsinhalte:

Antworten auf die Frage „An was muss ich denken bei der Erstellung einer Patientenvorsorge?“ Möglichkeiten der individuellen Vorsorge Vorsorge für Gesundheitszustände, bei denen man sich als Patientin oder Patient nicht mehr mitteilen kann Existentielle Fragen (z.B. Sterblichkeit) Beziehungs- und Lebenssituation Gesundheitszustand Ethische Fragen und Glaubensfragen

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InformationsnetzwerkLebensFaden

11. Regionale Kontakt- und Vermittlungsstellen

Kontakt zu den Ehrenamtlichen wird über Caritas- bzw. SkF-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermittelt:

Wirken als Erstanlauf- bzw. Kontaktstelle für Ratsuchende

Vermittlung nach Bedürfnissen des Anfragenden an ehrenamtliche Gesprächspartner/innen und Schnittstelle zu den Beratungsstellen (Ärzte, Notare, Betreuungsverein, Seelsorger…)

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LebensFaden –

Orientierungshilfe zur Christlichen Patientenvorsorge

„Damit ich vorbereitet bin“

Kontakt:

Lucia Braß, Koordinatorin CPV der Caritasregion Biberach Saulgau

Tel.: 07351-5005-177 (Zentrale -130)

brass@caritas-biberach-saulgau