Compliance und Anlagenbau – der richtige Umgang mit Risiken … · 2020. 11. 2. · Compliance...

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© SNC-Lavalin Group Inc. © CARNEADES LEGAL © CARNEADES LEGAL Compliance und Anlagenbau – der richge Umgang mit Risiken im internaonalen Umfeld Der aus der angelsächsischen Rechtsterminologie stammende Begriff „Compliance“ umschreibt letztlich ein in Rechtsstaaten selbstverständliches Prinzip, dass besmmte Gebote einzuhalten und zu befolgen sind. Compliance verlangt zunächst also nur, dass sich Unternehmen und Organe im Ein- klang mit dem geltenden Recht bewegen müssen, d. h. Risikomanagement bei unternehmerischen Tägkeiten. Dieser fortlaufende Prozess des Idenfizierens, Analysierens sowie Steuerns der Risiken in Unternehmen soll zunächst anhand von einigen Beispielen aus dem internaonalen Anlagenbau vor- bzw. dargestellt werden. Bei der Nichteinhaltung von Compliance-Geboten droht neben der monetären Sankon außerdem ein u. U. mehrjähriges Compliance-Monitorship, welches ebenfalls mit branchenspezifischen Beispielen vorgestellt werden soll. Da in Deutschland aktuell der Entwurf des Verbandssankonengesetzes stark krisiert wird, darf dieses Thema in diesem Rahmen nicht fehlen. Abschließend sollen anhand einer Fallstudie aus Adjudicaon- sowie Schiedsverfahren wei- tere Haſtungsrisiken für Unternehmen, Organe und Mitarbeiter dargestellt bzw. vereſt werden. ZEIT: Donnerstag, 5. November 2020, 12:00 – 18:00 Uhr NUR ONLINE: Teilnahmebestägung nach § 15 FAO möglich (vorbehaltlich Prüfung RA-Kammer) KOSTEN: Keine PROGRAMM: 12:00 Uhr: Virtuelles Eintreffen 12:10 Uhr: Begrüßungsworte des Gastgebers und AK-Leiters Tobias Voigt, Organisatorisches und Vorstellung des Moderators 12:30 Uhr: Dr. Hene Dirker: Compliance and Integrity in the Construcon Industry (englischer Vortrag) 13:40 Uhr: Eric Mayer: Monitorships in internaonal compliance cases (englischer Vortrag) 15:15 Uhr: Dr. Eric Decker: Das Verbandssankonengesetz – Notwendiger Paradigmenwechsel oder Irrweg? 16:40 Uhr: Robert A. Werth: Compliance in Streitbeilegungsverfahren, gelten die Regeln für alle gleich? Eine Fallstudie. 18:00 Uhr: Schlussworte des Gastgebers Ende der Veranstaltung 20. Sitzung des Arbeitskreises Internaonales Baurecht

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Compliance und Anlagenbau – der richtige Umgang mit Risiken im internationalen Umfeld

Der aus der angelsächsischen Rechtsterminologie stammende Begriff „Compliance“ umschreibt letztlich ein in Rechtsstaaten selbstverständliches Prinzip, dass bestimmte Gebote einzuhalten und zu befolgen sind. Compliance verlangt zunächst also nur, dass sich Unternehmen und Organe im Ein-klang mit dem geltenden Recht bewegen müssen, d. h. Risikomanagement bei unternehmerischen Tätigkeiten. Dieser fortlaufende Prozess des Identifizierens, Analysierens sowie Steuerns der Risiken in Unternehmen soll zunächst anhand von einigen Beispielen aus dem internationalen Anlagenbau vor- bzw. dargestellt werden. Bei der Nichteinhaltung von Compliance-Geboten droht neben der monetären Sanktion außerdem ein u. U. mehrjähriges Compliance-Monitorship, welches ebenfalls mit branchenspezifischen Beispielen vorgestellt werden soll. Da in Deutschland aktuell der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes stark kritisiert wird, darf dieses Thema in diesem Rahmen nicht fehlen. Abschließend sollen anhand einer Fallstudie aus Adjudication- sowie Schiedsverfahren wei-tere Haftungsrisiken für Unternehmen, Organe und Mitarbeiter dargestellt bzw. vertieft werden.

ZEIT: Donnerstag, 5. November 2020, 12:00 – 18:00 Uhr

NUR ONLINE: Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO möglich (vorbehaltlich Prüfung RA-Kammer)

KOSTEN: Keine

PROGRAMM: 12:00 Uhr: Virtuelles Eintreffen

12:10 Uhr: Begrüßungsworte des Gastgebers und AK-Leiters Tobias Voigt, Organisatorisches und Vorstellung des Moderators

12:30 Uhr: Dr. Hentie Dirker: Compliance and Integrity in the Construction Industry (englischer Vortrag)

13:40 Uhr: Eric Mayer: Monitorships in international compliance cases (englischer Vortrag)

15:15 Uhr: Dr. Eric Decker: Das Verbandssanktionengesetz – Notwendiger Paradigmen wechsel oder Irrweg?

16:40 Uhr: Robert A. Werth: Compliance in Streitbeilegungsverfahren, gelten die Regeln für alle gleich? Eine Fallstudie.

18:00 Uhr: Schlussworte des Gastgebers Ende der Veranstaltung

20. Sitzung des Arbeitskreises Internationales Baurecht

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ANSPRECHPARTNERIN: Frau Simone Grünwald (Carneades Legal) Telefon: +49 40 636455-0 E-Mail: [email protected]

ZU DEN SITZUNGEN DES ARBEITSKREISES INTERNATIONALES BAURECHT:

● Die Arbeitskreis-Sitzungen finden immer an dem Donnerstag vor der halbjährlichen Tagung der ARGE Baurecht statt. Nach der ersten reinen Online-Arbeitskreis-Sitzung am 05. November 2020 haben Sie die Möglichkeit, am Freitag und Samstag, den 06. / 07. November die Tagung der ARGE Baurecht zu besuchen – persönlich in München oder online.

● Bitte geben Sie diese Einladung gerne an Kollegen und befreundete Rechtsanwälte weiter, die Interesse an dem Arbeitskreis haben könnten.

● Auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung mit Stundenausweis ausgestellt (§ 15 FAO) (vorbehaltlich Prüfung RA-Kammer).

AUSBLICK:

Die nächsten AK-Sitzungen sind geplant für den 4. März 2021 (voraussichtlich nur online) und am 18. November 2021 (Weimar). Bitte bringen Sie gerne Vorschläge für Themen mit, die wir besprechen sollten.

Der Arbeitskreis Internationales Baurecht hat eine eigene Website: https://arge-baurecht.com → Menüpunkt „Veranstaltungen“ → „AK Internationales Baurecht“

Auf dieser Webseite können Sie sich in die Interessentenliste zum AK eintragen. Alle Interes-senten erhalten die Einladungen zu den zwei Mal im Jahr stattfindenden Sitzungen des AK.

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20. Sitzung des Arbeitskreises Internationales Baurecht

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LEITUNG DES ARBEITSKREISES

Dr. JAN-BERTRAM A. HILLIG ist deutscher Rechtsanwalt und englischer Solicitor bei der Wirtschaftskanzlei GSK STOCKMANN in Berlin. Er berät zu Immobilien- Projektentwicklungen und Anlagenbauvorhaben, oftmals zu solchen mit grenzüberschreitenden Bezügen (Inbound und Outbound). Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Vertragsgestaltung, baubegleitende Beratung und Schiedsverfahren. Er ist Mitautor eines Kommentars zum privaten Baurecht. ● Telefon: +49 30 203907-0, E-Mail: [email protected]

CHRISTIAN MEIER ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Schramek, Meier & Coll. in Weimar. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Vergaberecht. Seit vielen Jahren ist er auf die bauvorbereitende und baubegleitende Rechtsberatung beim Neu- und Umbau von Kranken-häusern spezialisiert. Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das Architektenrecht und die Beratung von Ingenieuren. ● Telefon: 49 3643 8657-0, E-Mail: [email protected]

TOBIAS VOIGT ist geschäftsführender Partner der CARNEADES LEGAL Rechts-anwälte Voigt und Kruse PartG mbB in Hamburg, mit dem Schwerpunkt inter-nationales Contract und Claim Management im Anlagenbau sowie M&A. Seit über 15 Jahren begleitet er weltweit komplexe Anlagenbauprojekte. Nach Stationen bei der IPM Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement in Braun-schweig und bei Bureau Veritas S.A. in Hamburg gründete er CARNEADES im Jahre 2006. ● Telefon: +49 40 6364550-0, E-Mail: [email protected]

Dr. JÖRN ZONS ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern in deutschen und internatio nalen Bau- und Anlagenbauprojekten „von der Wiege bis zur Bahre“, inklusive Streiterledigung. Er ist Mit-Herausgeber von Bock/Zons, Rechtshandbuch Anlagenbau. ● Telefon: + 49 221 20807-0, E-Mail: [email protected]

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REFERENTEN DER AK-SITZUNG ZU COMPLIANCE UND ANLAGENBAU

Dr. HENTIE DIRKER, as Chief Integrity Officer of SNC-Lavalin (Canada), is responsible for compliance as it relates to not only Ethics and Compliance matters but also oversight, design validation and monitoring of regulatory compliance such as trade sanctions, data privacy and human rights. He participates in initiatives such as PACI, OECD Trust in Business and the B20 taskforce on compliance and integrity.

Attorney-at-Law (Germany) ERIC MAYER is a partner at GSK STOCKMANN. He leads the compliance advisory practice and advises international indus-trial companies on the implementation of compliance management systems. In addition, he serves as Secretary of the Anti-Corruption Committee of the International Bar Association (IBA).

Dr. ERIC DECKER ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist als Legal Director & Head of Global Insurance bei Bilfinger SE beschäftigt. Er befasst sich schwerpunktmäßig mit den Themen Anlagenbaurecht, Dispute Reso-lution, Compliance und Insurance in einem global tätigem Anlagebau- und Industriedienstleistungsunternehmen.

ROBERT ALOYS WERTH, DiplArb FCIArb Dipl.-Ing., FIDIC President’s List of approved Dispute Adjudicators, Dispute Board Member and Arbitrator, Schwerpunkte: internationale Bau- und Anlagenbauverträge und insbe son-dere deren Streitbeilegungsverfahren.