Computer Als Medium

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1.Begründung meiner Wahl 2.Computer-Begriffserklarung 2.1 Kurze Geschichte des computers 3.Computer vermitelte Kommunikation 3.1 Computer als Abrufmedium 3.2 Computer als Diskusionsmedium 3.3 Computer als didaktisches Medium 4.Problematisierung:Der Computer :Medium oder Rechner?

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1.Begründung meiner Wahl

2.Computer-Begriffserklarung

2.1 Kurze Geschichte des computers

3.Computer vermitelte Kommunikation

3.1 Computer als Abrufmedium3.2 Computer als Diskusionsmedium3.3 Computer als didaktisches Medium

4.Problematisierung:Der Computer :Medium oder Rechner?

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I.BEGRÜNDUNG MEINER WAHL

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II.MEDIEN,POLITIK UND DEMOKRATIE

2.1 Rolle der Medien und der offentlichen Meinung im politischen System

Der folgende Text beschäftigt sich mit der Rolle der Medien und der öffentlichen Meinung im politischen System. Oft werden die Medien als "vierte Gewalt" im Staat (neben Exekutive, Legislative und Judikative), moderne Demokratien als "Mediendemokratien" bezeichnet. Was steckt hinter diesen Schlagworten? Welche Macht haben Medien tatsächlich? Wie lassen sich ihre Funktionen im Zusammenspiel mit den anderen Teilen des intermediären Systems beschreiben? Politik in modernen Staaten und Massengesellschaften ist ohne die Massenmedien nicht mehr möglich. Anders als im antiken Athen können sich die Bürger nicht mehr auf der agora versammeln, um die anstehenden Entscheidungen zu diskutieren.

Politik wird massenmedial vermittelt. Was wir über die Politik unseres Landes wissen, haben wir im wesentlichen durch Fernsehen, Radio und Zeitung erfahren. Insofern kommt den Medien im intermediären System eine zentrale Rolle zu.

Verbände und Parteien betreiben Öffentlichkeitsarbeit, das heißt, sie versuchen gezielt, die Medien zu nutzen. Hier zeigt sich einmal mehr, wie eng verflochten und aufeinander angewiesen die Teile des intermediären Systems sind.

(...) Demokratie (...) lebt vom Kampf der Meinungen. Sie bedarf generell in allen gesellschaftlichen Bereichen - in Familie und Schule ebenso wie in Verein und Betrieb - eines sozialen Klimas, das das offene Ausdiskutieren von Meinungsverschiedenheiten begünstigt. Das Vertreten eigener Meinungen muss ebenso geduldet und gefördert werden wie das beharrliche Fragen nach dem Warum und Weshalb. Nicht diskussions- und begründungslos erteilte Anweisungen, sondern vernünftige Argumente sollen das Handeln bestimmen, das niemals aller Kritik entzogen werden darf.

Es ist unmittelbar einleuchtend, dass eine solche geistige Auseinandersetzung öffentlich geschehen muss. Es würde der Opposition wenig nützen, wenn sie ihre Kritik an der Regierung nur hinter verschlossenen Türen vortragen könnte. Ihre Argumente blieben wirkungslos, da die Opposition nur dann einen Druck auszuüben vermag, wenn sie durch öffentliche Kritik an den Regierenden auf die Wähler einwirken kann. Erst wenn eine für die Stellung der Regierung gefährliche Wahlentscheidung droht, wird sie die Vorhaltungen der Opposition ernst nehmen und kann der Wähler seine Rolle als Schiedsrichter zwischen Regierung und Opposition tatsächlich auch wahrnehmen. Da der Wähler der eigentliche Adressat des Wettstreits der Parteien ist, müssen alle Parteien ihn auch erreichen können. Voraussetzung einer sinnvollen Opposition ist deshalb die Chance freier öffentlicher Vertretung der eigenen Überzeugung. Umgekehrt sind auch Regierung und Regierungspartei im Kampf um ihre Stellung gezwungen, an der öffentlichen Meinungsbildung im Sinne ihrer eigenen Vorstellungen und Überzeugungen tatkräftig mitzuwirken.

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Die Funktion der Kontrolle, der Kritik und der Anregung ist nicht nur der parlamentarischen Opposition übertragen, sondern sie ist im Grunde der gesamten Öffentlichkeit, in der sich öffentliche Meinung bildet, aufgegeben. Öffentlich meint dabei zunächst, dass jedermann an der Bildung solcher Meinungen sich beteiligen kann und dass sie sich nicht in geheimen Konventikeln vollzieht. Jedermann muss die Möglichkeit haben, Informationen zu sammeln und seinen Teil zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Zum anderen beinhaltet der Begriff öffentliche Meinung, dass diese öffentliche und nicht private Dinge zum Gegenstand hat. Sie beschäftigt sich also mit der ťres publicaŤ im weitesten Sinne. Zur Öffentlichkeit gehören darum alle Staatsbürger oder Vereinigungen von Staatsbürgern, die sich um das Gemeinwesen Gedanken machen und diese Gedanken in Kritik und Ablehnung, Vorschlag und Zustimmung öffentlich äußern und vertreten und dadurch die politische Willensbildung zu beeinflussen suchen. Sie bilden damit öffentliche Meinung. Aber weil in der pluralistischen Gesellschaft in der Regel verschiedene Meinungen über die öffentlichen Dinge vorhanden sind, gibt es eigentlich nie die öffentliche Meinung, sondern nur öffentliche Meinungen.

Gerade im selbständigen Gegenüber zum staatlichen Apparat erweist sich die demokratische Struktur solcher Öffentlichkeit, die für jedermann offen ist. In der Demokratie haben alle das Recht auf eine frei gebildete eigene Meinung im Bereich des Politischen. Damit ist nicht nur gemeint, wie noch einmal ausdrücklich betont sei, dass der einzelne seine private Meinung haben kann. Die eigene Meinung ist vielmehr die Grundlage zu aktiver Teilhabe am Öffentlichen .

An dieser Stelle hängt das Recht der freien Meinungsbildung und Meinungsäußerung auf das engste zusammen mit der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Freiheit von Presse und Rundfunk. Diese Rechte gewinnen ihre politische Bedeutung dadurch, dass sich ohne sie das Recht, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken, nicht realisieren ließe. Denn der einzelne kann nicht als einzelner, sozusagen durch persönliche Mundpropaganda, seiner Meinung im Meinungsbildungsprozess Ausdruck und Gewicht verleihen. Politisch wird seine Meinung nur, wenn er Flugblätter und Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen als Verstärker einsetzt. In den modernen Großstaaten ist ohne das Instrumentarium der Massenkommunikationsmittel die öffentliche Auseinandersetzung nicht zu führen. So folgt dem individuellen Recht, an der öffentlichen Meinung teilzuhaben, die Forderung, dass die Massenkommunikationsmittel frei vom staatlichen Zwang sein müssen. Die Regierung darf keine Möglichkeit haben, in die freie Gestaltung der Zeitungen oder der Rundfunk- und Fernsehprogramme einzugreifen. Zwar kann es einer Regierung nicht verwehrt werden, ihre Politik durch die modernen Massenkommunikationsmittel den Bürgern zu erläutern, aber sie darf das nur tun als ein Partner neben anderen innerhalb des Meinungsbildungsprozesses und ohne beanspruchen zu wollen, dass sie darin eine Vorzugsstellung habe. Wenn die Regierung sich äußert, muss auch immer die Opposition in der Lage sein, zu Wort zu kommen.

Durch Enthaltsamkeit der Regierung und Zensurverbot ist aber die Pressefreiheit keineswegs schon gesichert. Die öffentlichen Instanzen haben vielmehr auch sicherzustellen, dass sich im gesellschaftlichen Bereich keine Meinungsmonopole entwickeln. Denn die Gefahr der modernen Massenkommunikationsmittel ist evident. Sie erlauben, eine große Zahl von Hörerinnen und Hörern oder Leserinnen und Lesern anzusprechen, ohne dass alle den gleichen Zugang zu solchen

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Massenkommunikationsmitteln haben. Die wenigsten haben das notwendige Kapital, um selbst eine Zeitung herauszugeben. Technische Gründe haben nämlich zu immer stärkerer Konzentration bei den Zeitungsverlagen geführt und damit die Vielfalt der Meinungen, die in den verschieden ausgerichteten Presseorganen vertreten wurden, empfindlich eingeschränkt.

Dieser Prozess ist kaum umkehrbar. Gute Zeitungsverlage müssen eine bestimmte Größe haben. Aber der Gesetzgeber muss verhindern, dass sich Monopole bilden; wo sie schon existieren, müssen sie kontrolliert werden. Der Staat muss sicherstellen, dass in den Zeitungsredaktionen die Meinungsfreiheit und Mitbestimmung der Redakteure durch Statuten oder Satzungen gewährleistet ist. Glücklicherweise ist durch die neuen Druck- und Kopierverfahren die Vielfalt regionaler und lokaler Publikationsorgane sprunghaft gestiegen, damit haben sich die Möglichkeiten politisch vielfältiger Information und Kommentierungen durchaus verbessert. Die Verbreitung der Kopierautomaten ist insofern durchaus ein Politikum ersten Ranges.

Noch schwieriger ist es, Monopole im Bereiche des Rundfunk- und Fernsehwesens zu verhindern. Der notwendige Aufwand an Kapital und die technischen Bedingungen dieser Medien lassen es nicht ohne weiteres zu, dass sich jede Gruppe über den Äther oder den Fernsehschirm Gehör verschaffen kann, was auf dem Markt der Druckerzeugnisse noch eher möglich ist. Deshalb sind überall in diesem Bereich gesetzliche Regelungen geschaffen worden, durch die sichergestellt werden soll, dass alle in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen in angemessener Weise auch über den Äther und den Fernsehschirm zu hören und zu sehen sind. Gerade im Bereich von Rundfunk und Fernsehen muss die Meinungsbildung pluralistisch erfolgen und ist besondere Wachsamkeit gegenüber den Manipulationen der jeweils herrschenden Gruppen geboten.

Wer sein Recht auf Meinungsfreiheit benutzen will, muss die Chance haben, sich die Informationen zu verschaffen, die dafür nötig sind. Man kann sich ein eigenes Urteil nur bilden, wenn man über die anstehende Sache Bescheid weiß. Wer den mündigen Bürger als Teilhaber an der Meinungsbildung bejaht und ihn als souveränen Träger der Staatsgewalt akzeptiert, der muss ihn auch über alle anstehenden politischen Entscheidungen unterrichten. Das ist die zweite Seite der Meinungs- und Pressefreiheit. Alle Dinge, die öffentliches Interesse erregen und die der Bürger wissen muss, um sich ein begründetes politisches Urteil bilden zu können, müssen auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden dürfen.

Was dabei von öffentlichem Interesse ist, wird sich niemals exakt definieren und im voraus abgrenzen lassen. Hier kommt es mehr auf den Geschmack und den Stil sowie die Selbstdisziplin der Journalisten als auf gesetzliche Bestimmungen an. Sicherlich wird mancherlei Missbrauch getrieben, wenn zum Beispiel das Privatleben eines Politikers in allen Einzelheiten vor allen enthüllt wird. Den gröbsten Auswüchsen stehen die strafrechtlichen Bestimmungen über den Ehrenschutz entgegen, die freilich nicht zum Maulkorb von Presse, Rundfunk und Fernsehen werden dürfen. Wer Wert auf eine umfassende Information legt, der wird auch Missstände in Kauf nehmen, die sich aus dem Missbrauch der Freiheit ergeben können. Man sollte sich hüten, mit Zensurvorschriften gegen solche Missstände vorzugehen, weil dadurch allzu leicht die Pressefreiheit in ihren Grundfesten erschüttert werden kann. Denn - so schreibt Karl

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Jaspers – "ungewiss zwar ist es, ob in der Freiheit die Wahrheit sich verwirklicht. Gewiss aber ist, dass unter Zensur sie verkehrt wird".

Nur unter solchen Voraussetzungen kann sich freie öffentliche Meinung bilden und Kritik, Kontrolle und Anregung vermitteln. Nur in einer funktionierenden Öffentlichkeit kann sich der einzelne ein begründetes Urteil bilden und wird er fähig, in und außerhalb der Wahl sein politisches Gewicht in die Waagschale zu werfen. Demokratie und freie öffentliche Diskussion verschiedener Meinungen sind zwei Seiten ein und derselben Sache.

Meinungen bilden sich kaum noch spontan, sie werden allzu oft gemacht. Regierung, Parteien und Verbände treiben ťÖffentlichkeitsarbeitŤ. Die pluralistische Gesellschaft kennt deshalb nur eine Vielzahl von öffentlichen Meinungen, die gewöhnlich kontrovers sind. Wer immer mit dem Anspruch, die öffentliche Meinung wiederzugeben, auftritt und mit diesem Anspruch der Politik ganz bestimmte Richtlinien vorschreiben will, der setzt sich nur dem Verdacht aus, mit der Rede von deröffentlichen Meinung seinen eigenen Interessen unangemessenes Gewicht verleihen zu wollen. Erst in einem echten Dialog zwischen den untereinander kontroversen Meinungen könnte sich so etwas wie eine einhellige öffentliche Meinung bilden.

Die Richtlinien der Politik werden in der pluralistischen Gesellschaft freilich weniger in der öffentlichen Diskussion formuliert oder von einer einhelligen öffentlichen Meinung gestaltet. Sie entstehen vielmehr als Ausdruck einer Serie von Kompromissen, die zwischen den gesellschaftlich-politischen Kräften gefunden werden müssen.

Das Parlament ist heute nicht mehr, wie die bürgerliche Theorie es sah, eine Versammlung diskutierender einzelner, die im Prozess freier Diskussion das allgemeine Beste finden, sondern die letzte Instanz, wo die Kompromisse zwischen den gesellschaftlichen Kräften und den Erfordernissen des Gemeinwesens fixiert werden . Heute wird die Öffentlichkeit nicht mehr von den Diskussionsbeiträgen politisch interessierter Individuen, sondern von den offiziösen Stellungnahmen der Regierung, der Parteien und der Verbände beherrscht. Die eigentlichen Entscheidungen aber fallen nicht auf dem Markt solcher öffentlicher Bekundungen, sondern werden allzu oft hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, so dass die Öffentlichkeit nur noch das Ergebnis zur Kenntnis nehmen kann. Trotzdem darf das oft ganz erhebliche Gewicht einzelner Politiker (...) oder bedeutender Publizisten und Kommentatoren auf die öffentliche Meinungsbildung nicht unterschätzt werden.

Nur ein Regime, das sich der Öffentlichkeit stellt, nimmt die Mündigkeit seiner Bürger ernst. Und da Parteien und Verbände heute Teilhaber der öffentlichen Gewalt sind, müssen auch sie zur Publizität gezwungen werden. Diskutiert werden muss heute nicht nur auf der Ebene der Wählerschaft und im Parlament, sondern vor allem zwischen und innerhalb von Parteien und Verbänden, Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen. Vor dem hellen Licht der Öffentlichkeit würde manches in den Parteien und Verbänden anders laufen. Freilich ist die moderne Demokratie keineswegs allein durch den Zwang zur Publizität zu sichern.

Darum braucht Demokratie, brauchen Parteien und Verbände Öffentlichkeit, die für jeden zugänglich ist, und in der Öffentlichkeit erhärtete öffentliche Meinungen. Hier haben Presse, Funk und Fernsehen ihre zentrale Funktion in der Demokratie, die sie nur

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erfüllen können, wenn in ihnen die öffentlichen Kontroversen und die Vielfalt der möglichen Meinungen deutlich zum Ausdruck kommen. In einer solchen Öffentlichkeit gestaltet der Bürger das Gemeinwesen und findet die Demokratie die Verankerung im Volk. Öffentlichkeit ist das Instrument, das für alle politische Gewalt Kontrolle ermöglicht. Das Gemeinwesen, das sich der prinzipiellen Übereinstimmung von öffentlichen Entscheidungsinstanzen und öffentlicher Meinung erfreut, hat jene demokratische Grundlage gefunden, von der aus eine freiheitliche und kontinuierliche Politik betrieben werden kann.

2.2 Medien als „vierte Gewalt“im Staat

Zur Begriffsklärung

Medien werden in unserem heutigen gesellschaftlichen System immer wieder als vierte Gewalt im Staat bezeichnet, oft ohne sich der Bedeutung dieser Expression im Klaren zu sein. Die Begriffsbildung erfolgte im 18. Jahrhundert , also zur Zeit der Aufklärung, als vor allem der Kampf um die Pressefreiheit im Vordergrund stand. Im deutschen Sprachraum wurde die Bezeichnung von Robert von Mohl geprägt. Generell wollte man damit einen gedanklichen Zusammenhang mit Jean- Jacques Rousseau herstellen – die 4. Säule im Staat: Medien- und den Staatstheorien von Thomas Hobbes und Charles de Montesquieu – Gewaltenteilung. In Österreich wurde der Begriff von Rechtstheoretikern der Wiener Schule, wie zum Beispiel Hans Kelsen, Karl Merkel und Alfred Verdroß, geprägt. Aber auch noch heute erscheint diese Thematik nicht an Aktualität verloren zu haben. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit (1960ern) ist Rene Marcic, ein Salzburger Staatsrechtslehrer und Rechtsphilosoph, der vor seiner universitären Tätigkeit Chefredakteur bei den „Salzburger Nachrichten“ war. Er meinte, dass Medien als:

„Vierte Gewalt im Staat und damit als Kontrollor von Legislative, Exekutive und Judikative bewußt sind“ 

Das bedeutet natürlich, dass sich der/die JournalistIn selbst darüber im Klaren sein muß, dass Massenmedien in Bezug auf die Gesellschaft bestimmte Funktionen erfüllen und sich der dadurch entstehenden Verantwortung auch bewußt sein muß. Auf diese zwei Punkte möchte ich nun in Folge eingehen.

Medien: die vierte Gewalt im Staat?

Die Theorie besagt zu dieser Funktion, dass die Medien als Wächter im Staat und Hüter der Demokratie fungieren sollen, also quasi der Kontrolleur von Legislative, Judikative und Exekutive sein sollen. Dieser Gedanke scheint einleuchtend, aber hat in den meisten westlichen Demokratien wenig Grundlage, denn bitte wo ist denn

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Verfassungsauftrag an die Presse gegeben? 

Im Abschluß des vorigen Kapitels habe ich schon erwähnt, dass JournalisInnen auch nur Menschen sind und ihren Beruf meistens nicht unter Beachtung dessen auswählen, dass sie nun eine staatstragende Position innehaben werden. Bei manchen JournalistInnen stellt sich zudem auch noch die Frage ob sie überhaupt über die notwendige Kompetenz verfügen würden. 

Einige Medienkonzerne sind machtvolle Wirtschaftskonzerne und agieren so, dass sie eher die Durchsetzung ihrer Machtinteressen und die Haltung ihrer Marktposition in den Vordergrund stellen, als die Durchsetzung demokratischer Idealvorstellungen. 

Die stattfindende Medienberichterstattung bezieht sich im wesentlichen auf sich selbst und läßt an sich selbst keine Kritik innerhalb des Mediums zu. Wer ist dann verantwortlich für die Kontrolle dessen was in den Medien an Information weitergegeben wird und was nicht?

Presse und Rundfunk sind Träger der öffentlichen Meinung und nehmen in diesem Sinne eine gesellschaftliche Aufgabe wahr. Sie können auf Mißstände hinweisen und den freien Meinungsaustausch fördern, allerdings haben sie nicht die Möglichkeit gesetzwidriges Handeln oder moralische bedenklich Taten zu sanktionieren. 

„Sie üben vielleicht Macht aus, aber sie haben keine Pistolen, keine Soldaten, keine Macht im engeren Sinn. Sie sind ins diesem Punkt machtfrei, verletzlich und sehr leicht undt Kontrolle zu bringen“ 

Um die Leistungen der Massenmedien in Hinblick auf die Gesellschaft analysieren zu können werden ihnen auf verschiedene Art und Weise, je nach Disziplin, die sich mit dem Thema auseinandersetzt verschiedene Funktionen mehr oder weniger normativ zugewiesen. Als Grundleistung der Medien wird die Informationsfunktion bezeichnet. 

„Medien sind Institutionen zur Weltbeobachtung. In ihren Berichten liefern sie Sekundärerfahrungen, eine Informationsleistung, die zentrale Bedeutung besitzt, weil durch die Primärerfahrung angesichts der wachsenden Komplexität unserer Umwelt das notwendige Orientierungswissen nicht erreichbar ist. Damit prägen Medien unser Bild von der Welt im hohen Maße mit.“ 

Als weitere Funktionen werden in der Publizistik (vergl. Ronneberger, Maletzke, Weischenberg) neben der sozialen und ökonomischen Funktion auch die politische Funktion angegeben. Die politische Funktion ergibt sich vor allem aus folgenden Punkten:1. Herstellen von Öffentlichkeit – politische Akteuere nutzen die Medien um sich ein Bild der Wirklichkeit zu machen und in Folge um politische Meinungen, Handlungen, etc. dort publik zu machen.2. Forumsfunktion – Medien sollen dann Raum für Diskurs und Information über verschiedene Standpunkte bieten. 3. Artikulationsfunktion- faire Darstellung konkurrierender Meinungen durch die Medien4. Politische Sozialisation- massenmediale Sekundärkommunikation fördert die Entwicklung von Einstellungen, Wertstrukturen und politischer Handlungsbereitschaft. 

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5. Politische Bildungsfunktion- Hintergrundinformation als Grundlage für eine fundierte Meindungsbildung. 6. Kritik- und Kontrollfunktion- Mißstände sollen aufgezeigt und Kritik veröffentlicht werden. 

Vor allem die zuletzt genannte Funktion ist in Hinblick darauf, dass man die Presse als „4.Gewalt“ bezeichnet äußerst wichtig. Durch die Kritik- und Kontrollfunktion erhalten die Medien so eine Art 

„... Rundumkontrolle bei der Mitwirkung der Massenmedien an der Normenenfindung und Normenkontrolle mit eingeschlossen sind.“ 

Die Kritik- und Kontrollfunktion der Medien kann auf verschiedenste Weise wahrgenommen werden. Die Umsetzung dieser Aufgabe ist meistens durch investigative Züge, zumindest im weitesten, geprägt:1. Medien können Dritten die Möglichkeit bieten Kontrollaussagen und Kritikaussagen die auf Mißstände in der Gesellschaft hinweisen zu veröffentlichen.2. Aber Medien können auch selbst die Aufgabe übernehmen durch Journalisten auf Mißstände in Politik, Wirtschaft, Ökonomie oder Wissenschaft und Kultur aufmerksam zu machen. Oft wird diese Möglichkeit im Rahmen von meinungsbetonten Beiträgen wie Kommentaren, Glossen und Leitartikeln nachgegangen. Sie sollen ermöglichen, dass durch die Abwägung wichtiger Argumente politisches Handeln beurteilt oder sogar bewertet wird.

Die Kritik- und Kontrollfunktion ist eine wichtige Grundlage für die politische Meinungs- und Willensbildung. Der politisch mündige Bürger findet nicht nur die Möglichkeit sich über verschiedene Auffassungen zu einem Thema zu informieren, er kann auch seine eigene Meinung überprüfen und an seine individuellen Wert- und Moralvorstellungen anpassen. Im Idealfall wird so sein Bedürfnis nach individueller Identität befriedigt. 

„Medien zählen neben Parteien und Verbänden zu den Teilhabern der faktischen Gewalt“ 

Massenmedien als Organe der Meinungs- und Willensbildung

Allerdings können Medien die Kontrollfunktion nur dann effizient aufrecht erhalten, wenn die übrigen Institutionen im demokratischen System funktionieren. Wie man an historischen Gegebenheiten wie der politischen Situation unter dem Regime Metternich oder im Nationalsozialismus feststellen kann, dienen Medien allerdings auch, wenn sie nicht frei sind der Meinungs- und Willensbildung. 

Grundsätzlich möchte ich in diesem Zusammenhang auf einige Punkte eingehen, die Hans Mathias Kepplinger erörtert hat. Er unterscheidet zwischen zwei politischen Systemen: 

1. Monisitische Systeme , dh.: ein Herrscher, ein Potentat, eine Partei2. Pluralistische Systeme, dh.: Aufteilung der Macht an demokratisch legitimierte

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Institutionen und Funktionsträger

Den Unterschied begründet er durch die Analyse der Struktur der Herrschaft, der Organisation der Willensbildung und das Ausmaß der Repräsentation.

Struktur der Herrschaft:Wie ist die politische Macht aufgeteilt? Welche sozialen und politischen Institutionen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und welche Entscheidungen werden schlußendlich wie umgesetzt?Legitimiert sich ein Herrscher auf „Gottes Gnaden“ oder durch die Wahl seiner Partei?

Organisation der Willensbildung: Wie werden politische Entscheidungen kommunikativ vorbereitet und wie werden sie beeinflußt?Erfolgt die politische Entscheidung und ihre Darstellung monopolisiert oder konkurrierend.

Repräsentation:Welche gesellschaftlichen Sachverhalte sind Gegenstand herrschaftlicher Entscheidung?Erfolgt die Repräsentation total oder partiell?

Ganz gleich in welchen politischen System Medien agieren sind sie doch immer Teil der Organisation der Willensbildung. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass sie unterschiedlich integriert werden. Die optimale Stellung in einem demokratischen Staat sieht folgendermaßen aus: 

1. Presse und Rundfunk sind in das Prinzip der Gewaltenteilung eingebunden.2. Medien nehmen keine staatlichen Funktionen wahr- auch nicht der öffentlich- rechtliche Rundfunk.3. Presse und Rundfunk sind von der Exekutive, also den Regierungsorganen und anderen staatlichen Instanzen nicht weisungsabhägig.4. Der Zugang zum journalistischen Beruf ist nicht geregelt, sondern steht grundsätzlich jeder Person offen. 5. Nachrichten können in pluralistischen Systemen frei- in Eigenrecherche, über Agenturen und Bilderdienste u.a.m.- beschafft sowie unabhängig von politischen Vorgaben selektiert, aufbereitet, präsentiert und veröffentlicht werden. 

Daraus folgt die Erkenntnis, dass die Aufgabe der Massenmedien sich im wesentlichen durch die politische Willens- und Meinungsbildung ergibt. Natürlich hat diese Aufgabe in demokratischen Systemen auch die Kirche, politische Parteien, Interessensverbände, Kammern, Gewerkschaften, etc. inne, allerdings sind Massenmedien gleichzeitig Medium und Faktor der Meinungsbildung. Durch diese Tatsache scheint es offensichtlich, dass Medien über sehr große Macht verfügen, aber auch über Verantwortung. 

Die Macht des Journalisten

Die Macht des Journalisten besteht im funktionalen Rahmen, den Ausführungen von Rolf Stober sinngemäß entsprechend durch folgende Faktoren: 

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1. Berichts- und Informationsgewalt: Nachrichten können favorisiert werden oder sie können unterdrückt werden. Durch die unterschiedliche Gewichtung von Informationen wird durch JournalistInnen der Eindruck von Bedeutungslosigkeit oder Relevanz bei LeserInnen geschaffen. 2. Thematisierungs- und Themenstrukturierungsgewalt: Durch JournalistInnen werden Themen zum öffentlichen Diskurs zur Verfügung gestellt. Sie bestimmen ob und wie ein Thema diskutiert wird durch dessen Thematisierung.3. Bewertungs- und Beurteilungsgewalt: JournalistInnen haben die Möglichkeit Personen, Sachverhalte kritisch zu schildern oder eben auch nicht, wesentlich dabei ist, dass sie im Zuge dessen an der Imagebildung maßgeblich beteiligt sind.4. Vermittlungsgewalt: Die Zeitung entscheidet welche Menschen Gastkommentare verfassen, wer sich zu einem Thema äußern darf, zum Bsp. Ob und welche Leserbriefe veröffentlicht werden, welche Anzeigen und welche Werbung veröffentlicht wird. 5. Monopolgewalt: besteht nur dann wenn keine oder keine nennenswerten Alternativen zur Verfügung stehen.6. Bewußtseinsbildner, bzw. –veränderer: permanente Präsenz in Wort, Schrift und Ton.

Der /die Journalist/IN und seine/ihre Verantwortung

Die Verantwortung der Journalisten/ der Journalistin besteht im Wesentlichen darin, den Prinzipien der Vollständigkeit, Objektivität und Verständlichkeit in Bezug auf die Informationen treu zu bleiben. Werden diese Prinzipien nicht eingehalten besteht die Gefahr des Gefälligkeitsjournalismus oder sogar des willkürlichen Unterdrückens von Informationen. 

Max Weber formulierte in Bezug auf das politische Handeln drei Maximen und zwar Leidenschaft, Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein. 

„Das Engagement für die Schwachen, gegen die Mächtigen; für die Kleinen, gegen die Großen; für die Unterdrückten, gegen die Unterdrücker; für die Minderheit, gegen die Mehrheit; für die Verfolgten, gegen die Verfolger.“ 

In der Theorie klingt das ja alles sehr einfach, allerdings sind JournalistInnen auch nur Menschen und haben eine eigene Meinung (hoffentlich zumindest). In der Praxis stehen sie unter Zeitdruck und haben oft nicht genung Zeit um eine Geschichte oftmalig zu überprüfen und jede Zeitung hat ihre GeldgeberInnen, die oft nicht immer mit der abgedruckten Meinung einverstanden sind und schlußendlich muß jede Zeitung eine gewisse Auflage erfüllen und das kann sie nur wenn sie genügend LeserInnen hat, dadurch wird journalistische Ethik oft durch ökonomische Zwänge diktiert und nicht zu vergessen ist die zunehmende Tendenz in Richtung Infotainment und auch die Skandalisierung durch Medien , die der Demokratie oft mehr schaden als nutzen .... also wie ist es jetzt eigentlich mit den Medien als vierte Gewalt im Staat bestellt?

2.3 Mediendemokratie

Der Begriff Mediendemokratie wird verwendet, um schlagwortartig die gestiegene

Bedeutung der Massenmedien für das politische System zu unterstreichen. In der

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Mediendemokratie sind Medien nicht nur politische Kommunikationskanäle, auf welche

die politischen Akteure zur Verbreitung ihrer Botschaften zwingend angewiesen sind,

sondern auch Akteure, welche die Meinungsbildung und damit politische

Handlungsspielräume maßgeblich bestimmen. Insofern pflegen Politik- und

Medienakteure in der Mediendemokratie einen engen Austausch.

Mediendemokratie zeigt sich beispielsweise daran, dass sich die politischen

Entscheidungen, die Präsentation von Politikern und ihre Aussagen an den

Bedürfnissen der Massenmedien, insbesondere denen des Fernsehens bzw. seiner

Zuschauer, orientieren. Mit dem Begriff "Mediokratie", den der Dortmunder Politologe

Thomas Meyer verwendet, soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Politik der

Medienlogik geradezu unterwerfen muss. Dies kann dazu führen, dass politische

Veranstaltungen und Ausdrucksformen mehr oder weniger zu Inszenierungen werden.

Dies gilt beispielsweise für

Wahlparteitage,

Fernsehreden, sog. „Fernsehduelle“ und öffentliche Auftritte von Politikern,

Wahlaussagen, die auf ihre Medienwirksamkeit hin geprüft werden,

symbolische Politik,

Emotionalisierung, Vereinfachung und Personalisierung komplizierter politischer

Fragen.

2.3.1 Pressefreiheit

Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen (etwa

Online-)Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte

Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit soll die freie

Meinungsbildung gewährleisten.

In Deutschland gibt Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die

Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und

der Informationsfreiheit vor. Die Schweizer Bundesverfassung spricht

von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass diese Grundrecht nicht nur für

das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt. Details

regelt dasMedienrecht, speziell das Presserecht.

2.3.2 Pressefreiheit in Deutschland

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In Deutschland ist die Pressefreiheit im Grundgesetz in Art.   5  Abs. 1 verankert:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu

verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film

werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Der Begriff der Presse umfasst dabei alle zur Verbreitung an die Öffentlichkeit

geeigneten Druckerzeugnisse und auch den Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen),

unabhängig von Auflage, Einschaltquoten oder Umfang. Geschützt ist der gesamte

Vorgang von der Beschaffung der Information über die Produktion bis hin zur

Verbreitung der Nachrichten und Meinung (vgl. BVerfG NVwZ 2007, 1306), sowie auch

das Presseerzeugnis selbst (siehe Spiegel-Urteil). Die Pressefreiheit bedeutet deshalb

auch, dass Ausrichtung, Inhalt und Form des Presseerzeugnisses frei bestimmt werden

können; zugleich, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis

gewahrt bleibt (BVerfG NJW 2003,1787ff). Die Pressefreiheit unterscheidet auch nicht

zwischen seriöser Presse und Boulevardmedien (siehe Lebach-Urteil). Das inhaltliche

Niveau kann in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern eine Rolle spielen, wo lediglich

der oberflächlichen Unterhaltung dienende Presseerzeugnisse unter Umständen

weniger ins Gewicht fallen als ernsthafte Erörterungen mit Relevanz für die öffentliche

Auseinandersetzung (vgl. Zulässigkeit von Äußerungen in der

Berichterstattung und Journalistische Sorgfaltspflicht).

Anders als die Meinungsfreiheit umfasst die Pressefreiheit nicht den Schutz von

Meinungsäußerungen an sich. Neben der abwehrrechtlichen Dimension bedeutet die

Pressefreiheit auch eine Institutsgarantie für eine freie Presse, deren

Rahmenbedingungen der Staat zum Beispiel durch Konzentrationskontrolle sichern

muss (vgl. Blinkfüer-Entscheidung).

Die Pressefreiheit konkretisiert sich zum Beispiel in einem

eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§   53  StPO, §   383  ZPO) für Journalisten, die auch

nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden dürfen. Auch ist der Zugang zum

Beruf des Journalisten nicht staatlich reglementiert – private Journalistenschulen bilden

in eigener Regie und ohne staatlichen Einfluss Journalisten aus. Ein Pressestatus ist an

bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Deutsche Journalisten beurteilen Vorratsdatenspeicherung und Vorstöße bezüglich staatlicher Online-Durchsuchungen derzeit sehr kritisch. Man

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befürchtet, solche Neuerungen könnten insbesondere das Vertrauensverhältnis von Informanten zu Journalisten stark beeinträchtigen. Damit wäre die Möglichkeit zur kritischen Berichterstattung in Deutschland empfindlich getroffen. Eine derartige Entwicklung sei als Angriff auf die Pressefreiheit zu bewerten. Auch das Zweiklassensystem bezüglich der neuen Abhörrichtlinien stößt auf Kritik. Während Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete in keinem Fall abgehört werden dürfen, ist der Zugriff auf den Gesprächsinhalt bei Journalisten, Ärzten und Anwälten nach richterlicher Genehmigung gestattet.

Im Deutschen trat der Begriff Pressefreiheit erstmals 1774 als Perzeption der

britischen Pressepraxis auf.

Die Deutsche Bundesakte wurde 1815 auch zum juristischen Garanten der

Pressefreiheit:

„Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung

gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte

der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.“

Doch schon 1819 erfolgte im Rahmen der Karlsbader Beschlüsse eine

Wiedereinführung der Zensur. Sämtliche Schriften bis zu einem Umfang von

20 Bögen waren vorzensurpflichtig. So wurde auch 1832 das Preßgesetz in Baden

von 1831 für nichtig erklärt, das „alle Censur der Druckschriften“ untersagt hatte.

Bei der Revolution von 1848 in Deutschland forderte man erneut die Freiheit der

Presse. Im Gesetzentwurf hieß es:

„Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch

vorbeugende Maaßregeln, namentlich Censur, Concessionen,

Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder

des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs

beschränkt, suspendiert oder aufgehoben werden.“

Auch wenn die Paulskirchenverfassung nie in Kraft trat, wurde die Zensur vorerst

nicht wieder eingeführt. Im Jahre 1854 entstand das erste Bundesgesetz, das die

Pressefreiheit mit bestimmten Einschränkungen etablierte.

In der Verfassung des Deutsches Kaiserreiches von 1871 wird die Pressezensur

ebenso wenig wie andere Grundrechte erwähnt, mit demReichspressegesetz von

1874 wurde die Pressefreiheit in Deutschland erstmals einheitlich gesetzlich

geregelt, durch den Erlass desSozialistengesetzes 1878 wurde sie jedoch wieder

eingeschränkt.

20. und 21. Jahrhundert 

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Nach schweren Erschütterungen der Pressefreiheit in der Weimarer Republik, wie

beispielsweise am Weltbühne-Prozess erkennbar war, kam sie durch

die nationalsozialistische Politik der Gleichschaltung vollständig zum Erliegen.

Vgl. Hauptartikel Presse im Nationalsozialismus

Nach der alliierten Besetzung wurde die Pressefreiheit in der BRD rechtlich

wiederhergestellt. In der DDR gab es zwar offiziell keine Zensur, faktisch existierte

jedoch keine Pressefreiheit, da das Erscheinen von Zeitungen und Zeitschriften

einer staatlichen Lizenz bedurfte und die entsprechenden Inhalte durch das

staatliche Presseamt vorgegeben waren sowie Bücher Druckgenehmigungen

brauchten. Somit entschied der diktatorische Staat in allen Fällen darüber, was

veröffentlicht wurde.

In einem Leserbrief im Spiegel vom 5. Mai 1965 schrieb Paul Sethe, einer der fünf

Gründungsherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten...

Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital

erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer

kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher...“

Über Pressefreiheit debattiert wurde 2003 wegen der rund 600 von den USA

offiziell zum Irak-Krieg als Embedded Journalistsmitgenommenen Medienvertreter.

Auch zum Thema Pressefreiheit gehört die Problematik der inneren Aushöhlung

aufgrund fortschreitender Pressekonzentration undRenditedrucks in den

Medienhäusern. Bei weniger (angemessen) bezahlter journalistischer Arbeit ist

davon auszugehen, dass am ehesten gut etablierte Journalisten auch kritisch sein

können.

Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen kritisierte in ihrer

„Rangliste der Pressefreiheit 2008“, dass seit den Anschlägen vom 11. September

2001 die führenden demokratischen Staaten destabilisiert seien und auch in diesen

Ländern die Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt würden. Diktaturen

profitierten von Konflikten und Kriegen, die im Namen des Anti-Terror-Kampfes

geführt werden. Religiöse und politische Tabus hätten einen wachsenden Einfluss.

Der "prison census 2009" des Committee to Protect Journalists zählte 136

inhaftierte Journalisten. 2008 waren erstmals Online-Journalisten und Blogger die

von Repressionsmaßnahmen am stärksten betroffene Gruppe.

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In ihrem Jahresbericht "Freedom of the Press 2009" stellte die

Organisation Freedom House zum siebten Mal in Folge eine globale Einschränkung

der Pressefreiheiten fest. Zum ersten Mal wurden dabei Verschlechterungen in

allen untersuchten Regionen der Erde konstatiert.

Das Verhältnis von Pressefreiheit und Bürgerjournalismus (Beispiel: Modell

der OhmyNews) ist noch ungeklärt.

Tod von Journalisten 

Die jährliche Zahl der weltweit getöteten Journalisten und Medienassistenten stieg

mit Beginn des Irak-Kriegs im Jahr 2004 erheblich an. Im Jahr 2004 starben 56

Reporter bei der Ausübung ihres Berufs, 23 von ihnen im Irak, teilte das Committee

to Protect Journalists (CPJ) in New York mit. Acht Mitarbeiter hat der arabische

Sender al-Arabija seit Beginn der US-geführten Invasion im Jahr 2003 im Irak

verloren – getötet von amerikanischen Truppen oder Aufständischen.

Für das Jahr 2006 berichtete die Organisation Reporter ohne Grenzen von bislang

74 ermordeten Journalisten und 31 getöteten Medienassistenten. Rund die Hälfte

der ermordeten Journalisten (36 Journalisten) und mehr als zwei Drittel der

getöteten Medienassistenten (24 Medienassistenten) kamen im Irak ums Leben.

2.3.3 Geschichte der Pressefreiheit

Im 18. Jahrhundert wurde Preßfreiheit als eher formaljuristischer Terminus angesehen,

der obrigkeitlich den Presse. Insofern hängt die Idee der Pressefreiheit stark mit der

Entwicklung der Presse zusammen und entstand aus der Auflehnung der schreibenden

Zunft gegen die Zensur.

Zensur von Büchern wurde bereits 411 v. Chr. in Athen dokumentiert, die in

der Verbrennung von Büchern des Philosophen Protagorasgipfelte.

Das erste Gesetz zur Abschaffung der Zensur wurde erst 1695 in England eingeführt.

Die Maßnahme vermied den Begriff der Pressefreiheit noch. Sie erfolgte, indem

das englische Parlament auf Forderung der Humanisten John Milton und John

Locke das Zensurstatut nicht mehr verlängerte.

In Dänemark und Schleswig-Holstein wurde 1770 von Johann Friedrich Struensee die

absolute Pressefreiheit eingeführt, die jedoch 1799 wieder stark eingeschränkt wurde.

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In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und

Religionsfreiheit seit 1789/91 durch den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten

Staaten (First Amendment) de jure offiziell uneingeschränkt;die staatliche

Nichteinmischung wird explizit gewährleistet („Der Kongress wird kein Gesetz erlassen

[…], das die Freiheit der Rede […] oder die der Presse einschränkt.“). Die Gründerväter

der Vereinigten Staaten waren sich der fundamentalen Bedeutung einer freien Presse

für eine freiheitliche Demokratie von Anfang an bewusst: „Wäre es an mir zu

entscheiden, ob wir eine Regierung ohne Zeitungen oder Zeitungen ohne eine

Regierung haben sollten, sollte ich keinen Moment zögern, das Letztere vorzuziehen“,

so Thomas Jefferson im Jahr 1787.

Im Zuge der Amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung deklarierte u. a. die Virginia

Declaration of Rights 1776 die Pressefreiheit als ein unveräußerliches Menschenrecht,

1789 wurden die Pressefreiheit in die Bill of Rights der neu gegründeten USA

übernommen.

Frankreich folgte am 26. August 1789. Vorausgegangen war in den USA das Verfahren

gegen den deutschstämmigen Verleger John Peter Zenger, welcher 1735 vom Vorwurf

der Verleumdung freigesprochen wurde und damit den Grundstein für die Pressefreiheit

in Nordamerika gelegt hatte.Druck von Zeitungen konzessionierte.

III.PROBLEMATISIERUNG : Politik ohne Medien/Medien ohne Politik?

Der Bericht in der Zeitung Die Welt vom13. März 2000, wonach die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) an neunzehn Tageszeitungen mit zwischen zehn und knapp sechzig Prozent beteiligt ist und etwa dreiβig Verlage und Druckhäuser in der Mehrzahl zu hundert oder knapp hundert Prozent besitzt, hat auf ein bedeutsames und äuβerst drängendes Problem aufmerksam gemacht, mit dem man sich in der Öffentlichkeit augenscheinlich nicht gerne beschäftigt.Wird es doch einmal angesprochen, verschwindet es nur allzu flugs wieder in der Versenkung.Ungestört last sich sodann weiter an dem Ausbau des Mischsystems von Politik und Medien arbeiten und zugleich im Brustton demokratischer Redlichkeit von der unverzichtbaren und effektiven Kontrollfunktion der Medien gegenüber der Staatsgewalt fabulieren.Seit geraumer Zeit hat die gleiche Partei zudem begonnen, sich in den privaten Rundfunk einzukaufen.Die Beteiligungen sind zwar noch gering, es dürfte sich aber nur um einen Anfang handeln.Jede Partei nimmt jede Gelegenheit war, um in Rahmen des

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“binnenpluralistischen” Rundfunkrates im Zusammenwirken mit anderen sympathisierenden Mitgliedern und Mitgliedergruppen ihren Einfluss optimal zu gestalten.Vor allem das Bundesverfassungsgericht halt unverdrossen an seinem Wunschbild vom Pluralismusmodell fest.Martin Bullinger trifft die Wirklichkeit sehr viel genauer, wenn er meint, die Staats-und Parteiendominanz im Rundfunkrathabe den öffentlichrechtlichen Rundfunk zum “Parteienrundfunk als mittelbarem Staatsrundfunk” denaturiert.Das ist umso gravierender und auch deprimierender, als der Rundfunk, vor allem das Leitmedium Fernsehen,ein besonderes groβes Gewicht bei der Bildung der öffentlichen Meinung besitzt, sodas deren hochgelobte Kontrollfunktion gegenüber den Staatsorganen insgesamt fragwürdig wird: der Kontrollierte bestimmt die Kontrolle entschieden mit, er ist –wie man sagt-“Fleisch vom gleichen Fleische”.Rechnet man noch hinzu, dass gerade die politischen Kräfte,die die Mehrheit in den Runkrunkaufsichtsgremien stellen,regelmäβig auch die Regierung bilden und mit der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit ein weiteres Instrument zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung besitzen, dann wird die Kontrollfunktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Staatsorganen doch eher zur Farce.

Eine weitere Spielart der Instrumentalisierung der Medien durch die Politik besteht darin,dass sie sich in ihren Agenden den medialen Eingesetzlichkeiten anpass, um in die Berichterstattung zu kommen, also selektiert zu werden.Das kann durch besonders zeitgeistige oder zuweilen auch ausgeprägt conservative Argumentationen und Verhaltenweisen, durch Regelbruch oder schlicht durch “Ereignismanagement” geschehen, wie es vornehmlich im Rahmen von Wahlkampagnen üblich ist.Inszenierung von Ereignissen zum Zwecke ihrer Publizierung zeigt aber nun zugleich die Ambivalenz dieser Spielart von Instrumentalisierung der Medien durch die Politik.Sie ist keine Einbahnstraβe.Vor allem im Bereich des Ereignismanagement verschwimmen Akteur und Adressat.Es last sich nicht ausmanchen,wer in solchen Fällen wenn instrumentalisiert,die Politik die Medien oder die Medien der Politik, und diese Verklammerung last sich auch kaum vermeiden.Nicht jegliches Geschehen und nicht alle Meinungen finden Platz in den Gazetten und Programmen. Information ist daher immer zugleich Selektion.

Die Medien hätten die Ausdifferenzierung der öffentlichen Gewalt in Legislative,Judikative und Exekutive eingeebnet, indem sie neben den traditionellen Rollen des Anwalts und Anklägers auch noch die Instanz des Richters besetzt haben.Diese Allmacht der Medien bedeute das Ende von Staat,Politik und Demokratie und laufe auf einen “Techno-Faschismus” hinaus.

Erstens:Der uneinsichtige,weil desinformierte Bürger ist ein äuβerest unzureichender Maβstab staatlichen Handelns im Rahmen einer Verfassung, die in einem so hohen Maβe auf das Individuum abhebt wie das Grundgesetz.Das hat nicht nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf alle Arten bürgerschaflticher Partizipation,Verfahrensbeteiligung und Kooperation zwischen Bürger und Staat; es betrifft vor allem auch die rechtsstaatliche Freiheitssicherung und Kontrolle staatlichen Verhaltens,die der Einzelne über die Gerichtskontrolle ausüben kann.

Zweitens:Offenkundig ist des Weiteren, dass die ohnehin schon erheblich fortgeschrittene Einebnung der Eigenständigkeit des Parlamentes gegenüber der Regierung durch das geschilderte Zusammenwirken der Manager

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