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1 www.gtai.de Special | Frankreich | Coronavirus 03.08.2020 Coronakrise trifft Frankreich hart Die phasenweise Lockerung seit Mitte Mai gibt der stark gebeutelten Wirtschaft wieder Schwung. Die Erholung erfolgt aber langsam. Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung Mit der schrittweisen Öffnung hat eine kritische Phase begonnen. Die Regierung lüftet den Schutzschild nur sehr langsam und versucht wichtige Sektoren zu fördern. (Stand: 13. Juli 2020) Nach der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen seit Mitte Mai scheint die Epidemie in Frankreich weitgehend unter Kontrolle zu sein. Infektionsherde werden nach Presseinformationen bisher effektiv aufgespürt. Neuinfektionen und Patientenzahlen auf Intensivstationen gehen auf niedrigem Niveau weiter langsam zurück. Die Einschränkungen des Wirtschaftslebens sind in fast allen Landesteilen vollständig aufgehoben worden. Nur im Überseedepartement Französisch-Guyana, wo die Epidemie noch stärker grassiert, gilt noch eine Ausgangssperre. Wei terhin müssen Firmen aber staatlich empfohlene Hygienemaßnahmen umsetzen, um Haftungsrisiken auszuschließen. Auch sollen sie so weit wie möglich Telearbeit beibehalten. Einschränkungen bestehen weiterhin für den Tourismus, die Gastronomie und das Veranstaltungswesen. Am 1. Juli sind die Grenzen des Schengenraums (und damit Frankreichs) für 15 Länder geöffnet worden. Diese Länderliste soll alle zwei Wochen gemäß der aktuellen Situation angepasst werden. Reisen von Deutschland nach Frankreich sind seit dem 15. Juni wieder möglich. Allerdings werden die Flug- und Bahnverbindungen erst langsam wieder aufgenommen und der zeit sind noch nicht wieder alle Hotels geöffnet. Messen und andere größere Veranstaltungen ab 5.000 Besuchern blei ben nach derzeitigem Stand bis September 2020 verboten.

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Special | Frankreich | Coronavirus

03.08.2020

Coronakrise trifft Frankreich hart

Die phasenweise Lockerung seit Mitte Mai gibt der stark gebeutelten Wirtschaft wieder Schwung. Die

Erholung erfolgt aber langsam.

Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung

Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung

Mit der schrittweisen Öffnung hat eine kritische Phase begonnen. Die Regierung lüftet den Schutzschild nur

sehr langsam und versucht wichtige Sektoren zu fördern. (Stand: 13. Juli 2020)

Nach der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen seit Mitte Mai scheint die Epidemie in Frankreich weitgehend

unter Kontrolle zu sein. Infektionsherde werden nach Presseinformationen bisher effektiv aufgespürt. Neuinfektionen

und Patientenzahlen auf Intensivstationen gehen auf niedrigem Niveau weiter langsam zurück.

Die Einschränkungen des Wirtschaftslebens sind in fast allen Landesteilen vollständig aufgehoben worden. Nur im

Überseedepartement Französisch-Guyana, wo die Epidemie noch stärker grassiert, gilt noch eine Ausgangssperre. Wei­

terhin müssen Firmen aber staatlich empfohlene Hygienemaßnahmen umsetzen, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Auch sollen sie so weit wie möglich Telearbeit beibehalten.

Einschränkungen bestehen weiterhin für den Tourismus, die Gastronomie und das Veranstaltungswesen. Am 1. Juli sind

die Grenzen des Schengenraums (und damit Frankreichs) für 15 Länder geöffnet worden. Diese Länderliste soll alle zwei

Wochen gemäß der aktuellen Situation angepasst werden. Reisen von Deutschland nach Frankreich sind seit dem 15.

Juni wieder möglich. Allerdings werden die Flug- und Bahnverbindungen erst langsam wieder aufgenommen und der­

zeit sind noch nicht wieder alle Hotels geöffnet. Messen und andere größere Veranstaltungen ab 5.000 Besuchern blei­

ben nach derzeitigem Stand bis September 2020 verboten. 

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Konjunktureinbruch weniger drastisch als erwartet

Das Statistikamt Insee hatte den Rückgang der Wirtschaftsaktivität während des achtwöchigen Lockdowns anfänglich

auf etwa ein Drittel gegenüber einem zu erwartenden normalen Niveau geschätzt. Neuere Daten zeigen, dass der Ein­

bruch etwas weniger stark war als befürchtet. Das Statistikamt Insee ging Anfang Juni 2020 von einem Rückgang um

30 Prozent im April, von 22 Prozent im Mai und um 12 Prozent im Juni aus. Daraus ergibt sich ein Einbruch des BIP von

17 Prozent im 2. Quartal 2020 nach 5,3 Prozent im 1. Quartal.

In der zweiten Jahreshälfte dürfte sich die Wirtschaftsleistung weiter erholen, ohne aber das Vorkrisenniveau wieder

vollständig zu erreichen. Insee schätzt den BIP-Rückgang 2020 auf etwa 9 Prozent. Die Regierung geht noch von einem

Minus von 11 Prozent aus. Nach Prognosen der Banque de France könnte der Privatkonsum 2020 real um 9,3 Prozent

und die Investitionen um 21,2 Prozent schrumpfen. Die Zentralbank erwartet 2021 eine Erholung des BIP um 6,9 Pro­

zent. Erst 2022 würde die französische Wirtschaftsleistung demnach wieder das Niveau vom Jahresende 2019 errei­

chen. 

Schutzschirm hat gewirkt

Die weitere Entwicklung 2020 und 2021 ist allerdings höchst ungewiss und hängt auch von staatlichen Maßnahmen ab.

Die Regierung hatte frühzeitig einen umfassenden Schutzschirm über die Wirtschaft ausgebreitet, in Form von Kredit­

garantien, Kurzarbeit, der Stundung von Steuern und Abgaben und einem Solidaritätsfonds für kleine Firmen (

). Dieser hat sich bisher als sehr effektiv erwiesen, um Insolvenzen und einen

starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Gleichzeitig hatte die Regierung bereits vor einer Kabinettsumbildung Anfang Juli erste Konjunkturmaßnahmen ergrif­

fen. Für die gibt es Kaufanreize und Investitionszuschüsse zur Modernisierung der Produktion. In

der Luftfahrtindustrie wird ebenfalls ein Fonds eingerichtet, um notleidende Zulieferer zu unterstützen, die Entwick­

lung weniger umweltschädlicher Flugantriebe zu fördern und die Produktion in Frankreich zu modernisieren. Der Tou­

rismus erhält ebenfalls weitere Kredite und darf sich länger auf Kurzarbeiterregelungen stützen. Viele weitere Sektoren

fordern Hilfsprogramme. 

Kfz-Industrie

mesures

immédiates de soutien aux entreprises

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Breiteres Konjunkturprogramm im September

Unter dem neuen Premierminister Jean Castex, der am 3. Juli die Amtsgeschäfte von Édouard Philippe übernommen

hat, will die Regierung den Aufschwung antreiben. Geplant ist unter anderem ein angepasstes Kurzarbeitergeld für

Branchen, die mittelfristig weiter unter der Krise zu leiden haben. Erst im September 2020 ist ein breiter aufgestelltes

Konjunkturpaket mit unter anderem mehr Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden und möglicherweise

Steuersenkungen für Unternehmen geplant.  

Im Gesundheitssektor führt die Regierung Konsultationen, um ein Reformpaket auszuarbeiten. Beschäftigte im Sektor

werden höhere Löhne erhalten. Präsident Emmanuel Macron hatte zudem in der Krise einen Investitionsschub für öf­

fentliche Krankenhäuser versprochen. Bei sein. Dafür erhalten Produkti­

onsvorhaben für Schutzmasken und die dafür benötigten Rohmaterialien Investitionszuschüsse und Beschaffungsauf­

träge. 

Kritische Phase steht bevor

Allerdings steht nach Ansicht vieler Wirtschaftsexperten mit der schrittweisen Aufhebung der Hilfsmaßnahmen eine

kritische Phase bevor. Zunächst wurde den Unternehmen am 1. Juni der Rückerstattungsbetrag des Kurzarbeitergeldes

gekürzt. Mit der weiteren Rückführung der Hilfen wird sich zeigen, welche Firmen in einem neuen Marktumfeld mit

höheren Kosten und geringerer Produktivität durch Schutzmaßnahmen und einer möglicherweise anhaltend niedrige­

ren Nachfrage überleben können.

Nach Schätzungen der Beratungsfirma Altares wurden 10.000 Insolvenzen durch Hilfsmaßnahmen vermieden, vor al­

lem durch die Aussetzung der Meldepflicht für Insolvenzen, die noch bis 23. August gilt. Altares erwartet ab dann eine

Beschleunigung und von Mitte 2020 bis Mitte 2021 rund 60.000 Firmenpleiten. Die Banque de France geht Ende 2020

von einer Arbeitslosenquote von 10,1 Prozent aus, nach 8,4 Prozent Ende 2019. Der Höhepunkt würde demnach erst

2021 mit 11.7 Prozent erreicht.

Die AHK in Paris berichtet auf ihrer  zur Coronakrise über aktuelle Entwicklungen. 

Von Peter Buerstedde | Paris

Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land

Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land

Der Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich ist wieder uneingeschränkt möglich.

Einschränkungen bestehen noch bei größeren Versammlungen wie Messen. (Stand: 17. Juli 2020)

Die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland ist für den Personen- und Warenverkehr seit dem 15. Juni wieder un­

eingeschränkt offen. Generell können alle Personen aus der Europäischen Union (EU) oder aus Andorra, Island, Liech­

tenstein, Monaco, Norwegen, Saint-Martin, der Schweiz oder dem Vatikanstaat wieder uneingeschränkt nach Frank­

reich einreisen.

Seit dem 1. Juli hat Frankreich auch gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission Reisebeschränkungen im

Rahmen der Epidemiebekämpfung für zunächst 15 Nicht-EU-Länder aufgehoben. Die Liste soll periodisch je nach Ent­

wicklung der Epidemie angepasst oder erweitert werden. 

Internetseite

Schutzkleidung will Frankreich künftig autark

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Messen erst wieder ab September

Es gibt in Frankreich im Rahmen der Epidemiebekämpfung landesweit nur noch wenige Einschränkungen des Wirt­

schafts- und des täglichen Lebens. Versammlungen von mehr als 5.000 Personen sollen landesweit erst wieder im Sep­

tember erlaubt werden. Demonstrationen sollen sich auch innerhalb dieses Rahmens bewegen, sind aber generell mög­

lich. Die Einschränkung betrifft vor allem Messen und größere Konferenzen. Als eine erste größere Messe fand die

 Ende Juni rein digital statt. Viele Messen in Frankreich haben aber entweder ihren Termin 2020 gestri­

chen oder die Austragung auf die Zeit nach September verschoben.  

Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske galt bisher nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Taxis sowie in

Flugzeugen. Im Einzelhandel konnten die Geschäfte selbst über die Maskenpflicht entscheiden und handhabten diese

höchst unterschiedlich. Es wachsen allerdings die Befürchtungen vor einem erneuten Anstieg der Infektionen. Daher

hat die Regierung ab 20. Juli die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden verfügt.

Das Infektionsgeschehen ist weiter dynamisch und in einigen Départements des Landes sind zuletzt kurzfristig Ein­

schränkungen erlassen worden. Vor allem in den Überseegebieten Mayotte und Guyana gilt die Situation weiter als

kritisch. Hier bleiben Beschränkungen wie Ausgangssperren vorerst bestehen. 

Die Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie kann sich schnell ändern. Das Bundesministerium

des Inneren, für Bau und Heimat bietet auf seiner Internetseite

. Beachten Sie auch die . Einen Überblick über Reisebe­

schränkungen innerhalb der Europäischen Union bietet die Webseite der Europäischen Kommission. 

Mitarbeiterentsendung nach Vorkrisenregeln möglich

Die Auslandshandelskammer (AHK) in Paris berichtet auf ihrer   über aktuelle Entwick­

lungen und kann bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung beraten. Auch wenn die Entsendung wieder möglich ist, so gel­

ten damit wieder die komplexen Vorschriften zur Mitarbeiterentsendung von vor der Krise (siehe ). Hand­

werk International Baden-Württemberg berichtet in Webinaren und auf seiner

Von Peter Buerstedde | Paris

Covid-19: Maßnahmen der Regierung

Covid-19: Maßnahmen der Regierung

Nach Schutz- und Rettungsmaßnahmen will die französische Regierung ab September Konjunkturmaßnah­

men auflegen. Auch der Klimaschutz soll davon profitieren. (Stand: 23. Juli 2020)

Kurzarbeit, Kreditgarantien und Solidaritätsfonds

Parallel zu den Einschränkungen hatte die Regierung Mitte März einen Schutzschirm über die Wirtschaft ausgebreitet

mit einem ähnlichen Maßnahmenmix wie in Deutschland. Unternehmen, denen das Geschäft weggebrochen ist,

können Kurzarbeit beantragen. Anfang Juli hatten Unternehmen für 14 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit

beantragt. Die Regierung hatte den Arbeitgebern zunächst für diejenigen Arbeitnehmer, die bis zum 4,5-fachen

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Internetseite zur Coronakrise

Internetseite über aktuelle Entwicklun­

gen im Auslandsgeschäft angesichts der Coronavirus-Epidemie

GTAI-Beitrag

Reopen EU

aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen und

Grenzkontrollen

Glo­

bal Industrie

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des Mindestlohns verdienen, den gesamten Lohn erstattet. Seit 1. Juli zahlt der Staat den Arbeitgebern nur noch 85

Prozent. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin etwa 84 Prozent des Nettolohns.

Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, können Unternehmen über ihre Banken Kredite aufnehmen, die von der

Staatsbank Bpifrance bis zu einer Gesamtsumme von 300 Milliarden Euro und bis zu 90 Prozent garantiert werden.

Bisher wurden in der Krise etwa 100 Milliarden Euro an Krediten staatlich garantiert.

Unternehmen haben auch die Möglichkeit, die Zahlung von Sozialabgaben und Steuern zu verschieben. Dies gilt auch

für Gas-, Strom- und Wasserrechnungen notleidender kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Rückzahlung kann auf 36

Monate gestreckt werden. In besonders schweren Fällen können nach individueller Prüfung Steuern erlassen werden.

Mitte Juli 2020 hatten Firmen die Zahlung von 35 Milliarden Euro an Abgaben aufgeschoben. Für Sektoren, die weiter

unter staatlichen Einschränkungen leiden, wie Tourismus, Gastgewerbe, Kultur, Veranstaltungen und Luftverkehr hat

der Staat bisher Abgaben in Höhe von 4 Milliarden Euro erlassen.

Für Selbstständige und Kleinunternehmer (weniger als 11 Mitarbeiter) hat die Regierung für die Monate März bis Juni

2020 einen Solidaritätsfonds geschaffen mit monatlichen steuerfreien Soforthilfen. Im Juli wurden diese für besonders

notleidende Sektoren bis Jahresende verlängert. Die Anzeigepflicht für Insolvenzen wurde in der Krise ausgesetzt. Sie

greift erst wieder ab dem 10. Oktober 2020. 

Sektorhilfen für Kfz-Industrie, Luftfahrt und Tourismus

Mit den genannten Schutzmaßnahmen hat die Regierung einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und eine Pleitewel­

le zunächst verhindert. Für besonders wichtige Sektoren, die mittelfristig weiter mit einer geringeren Nachfrage zu

kämpfen haben, galten die Maßnahmen aber nicht als ausreichend. Daher hat die Regierung seit der schrittweisen Lo­

ckerung der Einschränkungen des Wirtschafts- und Privatlebens ab Mitte Mai in einer zweiten Phase

von rund 40 Milliarden Euro lanciert.

Diese betreffen vor allem die Kfz-Industrie, den Flugzeugbau und den Tourismus. Die Hilfen dieser ersten beiden Pha­

sen beziffert die Regierung auf 460 Milliarden Euro. Darin eingeschlossen sind 300 Milliarden Euro als maximales Kre­

ditvolumen, dass von staatlicher Seite bis zu 90 Prozent abgesichert werden kann.  

Kauf- und Abwrackprämien sollen Lagerbestände abschmelzen

Für die Kfz-Industrie werden vorübergehend Kauf- und Abwrackprämien angehoben, um die hohen Lagerbestände von

etwa 400.000 Fahrzeugen, die in der Krise aufgelaufen sind, abzubauen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Industrie bis

2025 die Produktion von Elektroautos und Plug-In-Hybriden auf eine Million anzuheben.

Renault hatte für eine staatliche Garantie über einen Kredit von 5 Milliarden Euro die Aufrechterhaltung bestimmter

Fabrikstandorte in Frankreich zugesagt. Peugeot will die Produktion von Elektromotoren, die für China bestimmt war,

doch in Frankreich ansiedeln. 

Staat fördert schnellere Entwicklung eines Hybrid- oder Wasserstoffflugzeugs

Auch im Luftfahrtsektor wird ein Fonds geschaffen, um notleidende Zulieferer mit Liquidität zu versorgen und die Mo­

dernisierung und Automatisierung voranzutreiben. Airbus als Herzstück der lokalen Luftfahrtindustrie soll von der Er­

neuerung der Flotte von Air France profitieren. Dies war eine Bedingung für eine staatliche Garantie für einen Kredit

über 7 Milliarden Euro an die Fluglinie. Forschungsförderung soll der Industrie helfen bis 2030 ein regionales Hybrid-

oder Wasserstoffflugzeug zu entwickeln. 

Der Tourismus erhält mehr Kredite und kann länger Kurzarbeitsregeln nutzen. Auch werden den Unternehmen, die

starke Umsatzeinbußen erlitten haben, für insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro die Sozialabgaben mindestens für die

Monate März bis Juni 2020 erlassen.

branchenspezifische Hilfspakete

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Weitere Sektorprogramme der zweiten Phase sollen Start-ups, exportierenden Unternehmen und dem Gesundheits­

sektor zugutekommen. Die Regierung hat Mitte Juli mit den Sozialpartnern eine Anhebung der Löhne im Gesundheits­

sektor ausgehandelt und einen Investitionsplan vorgelegt. Demnach sollen in den kommenden fünf Jahren 6 Milliarden

Euro zusätzlich in den Ausbau von Krankenhäusern, ihre Modernisierung und Digitalisierung fließen. 

100 Milliarden Euro für Konjunkturhilfen ab September

Im September will die Regierung in einer dritten Phase Konjunkturprogramme lancieren. Sie sollen etwa 100 Milliarden

Euro umfassen, darunter 40 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem 750-Milliarden-Euro-Krisenpaket der Europäischen

Union. Geplant sind mehr Hilfen für die Gebäudeeffizienz (vor allem öffentliche Gebäude und Altenheime), für die Ent­

wicklung der Wasserstoffwirtschaft, des Recyclings, für die Erneuerung regionaler Bahnstrecken und den Ausbau des

Bahnfrachtverkehrs. Hinzu kommen Lohnzuschüsse für die Einstellung von Berufsanfängern und Steuersenkungen für

die Industrie. Weitere Sektoren könnten hinzukommen. Details sollen bis Ende August festgelegt werden.  

Niederlassungen deutscher Firmen in Frankreich können ebenfalls Hilfen der französischen Regierung in Anspruch neh­

men und einige der Hilfsprogramme etwa für die Gebäudeeffizienz oder den Krankenhausausbau dürften auch deut­

schen Anbietern Chancen eröffnen.

Die AHK Paris berichtet auf ihrer   über aktuelle Entwicklungen. Das

Bundesinnenministerium informiert  zwischen Deutschland und Frankreich. 

Von Peter Buerstedde | Paris

Covid-19: Auswirkungen auf ausgewählte Branchen

Covid-19: Auswirkungen auf ausgewählte Branchen

Der Aufschwung nach dem Lockdown erfolgt je nach Sektor höchst unterschiedlich. Kaufprämien für Kfz

scheinen zu greifen. (Stand: 3. August 2020)

Seit der schrittweisen Aufhebung des Lockdowns ab Mitte Mai hat sich die französische Wirtschaft deutlich erholt.

Trotz der deutlichen Belebung in den meisten Branchen herrscht weiter Unsicherheit über den Fortgang der Epidemie,

das Konsumverhalten in den kommenden Monaten und die Entwicklung auf Auslandsmärkten. Trotz erster, auch grö­

ßerer Insolvenzfälle vor allem in den Bereichen Mode und Bekleidung ist eine Pleitewelle bisher ausgeblieben. Diese

könnte aber in der zweiten Jahreshälfte 2020 noch kommen, wenn staatliche Hilfen auslaufen.

Das Statistikamt Insee hat während des Lockdowns und der laufenden Lockerungsphase Konjunkturbarometer erstellt,

die einen guten Einblick in die Entwicklung einzelner Branchen gewähren. Darin wird deutlich, dass auch die Wirt­

schaftsaktivitäten in systemrelevanten Sektoren wie Energie, Wasser, Nahrungsmittel, Transport und Telekommunika­

tion, die in Frankreich über Notfallpläne verfügen müssen, von der Krise betroffen waren.

Lebensmitteleinzelhandel weitet Absatz aus

Mit der Öffnung der Geschäfte ab Mitte Mai 2020 und der Restaurants und Bars ab Anfang Juni haben sich Einzelhan­

del und Gastronomie deutlich erholt. Der Lebensmitteleinzelhandel hatte in der Krise vor allem in der Anfangsphase

mit Engpässen bei bestimmten Produkten und im Transport zu kämpfen. Er konnte aber gleichzeitig den Absatz aus­

weiten, da die Gastronomie geschlossen war.

Der Verkauf von Haushaltswaren wie Möbeln, Elektrogeräten sowie Heimwerker- und Gartenbedarf hat sich mit der

Lockerung stark erholt. Der Bereich Mode und Bekleidung schwächelt weiter.

zum Grenz- und Pendelverkehr

Internetseite zur Coronakrise

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Entwicklung der Wirtschaftsleistung nach Branchen in Frankreich 2020 (in %)

*) Geschätzte Veränderung der Wirtschaftsleistung gegenüber üblichem Niveau zu dieser Jahreszeit

Quelle: Statistikamt Insee 2020

Branche April* Mai* Juni*

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei -12 -8 -4

Industrie -32 -19 -14

Nahrungsmittel und Getränke  -11 -8 -4

Raffinerien und Koks -24 -13 -9

Maschinenbau und Fabrikation von elektrischen Geräten -40 -23 -16

Transportmittel (Kfz, Luftfahrt, Bahnbau) -67 -51 -41

Bergbau, Energie, Wasser, Abfallwirtschaft  -12 -5 -3

Bauwirtschaft -61 -47 -31

Handel und Dienstleistungen -29 -22 -13

Einzelhandel und Reparaturwerkstätten -36 -27 -16

Transport und Lagerhaltung -66 -43 -28

Hotels und Gaststätten -82 -67 -20

Telekommunikation und IT -10 -8 -7

Banken und Versicherungen -11 -8 -6

Öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Bildung -25 -19 -7

Gesamt -30 -22 -12

Der Onlinehandel gilt als der große Gewinner der Krise. Bei Lebensmitteln hat der Drive-In-Verkauf, bei dem der Kunde

online bestellt und selbst abholt, von Anfang März bis Mitte April fast 70 Prozent mehr abgesetzt. Beim Onlinehandel

mit Lieferung nach Hause waren es Plus 40 Prozent. Auch bei Garten- und Heimwerkerbedarf, Unterhaltungselektro­

nik, Spielzeug und Haushaltsgeräten ist der Onlineabsatz stark gestiegen, während er bei Möbeln und Dekoartikeln in

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der Krise zurückgegangen ist. Durch die  Wiedereröffnung der Geschäfte hat sich der Onlinehandel inzwischen abge­

schwächt, liegt aber weiter über Vorkrisenniveau.

Die Industrie hatte in Frankreich während der Krise weitgehend den Betrieb ruhen lassen, obwohl sie dazu anders als in

Italien oder Spanien nicht von staatlicher Seite gezwungen wurde. Stark betroffen waren die wichtigen Sektoren Kfz

und Flugzeugbau.

Kaufprämien für Kfz werden gut angenommen

Der Absatz von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen war in den Monaten März (-71 Prozent), April (-88 Prozent) und

Mai (-47 Prozent) stark eingebrochen. Nach Angaben der Industrie hatten sich trotz Produktionsstopps und der Unter­

brechung von Lieferketten während des achtwöchigen Lockdowns Lagerbestände von etwa 400.000 Kfz angehäuft.

Um diese abzuschmelzen, hat die Regierung zum 1. Juni 2020 Kauf- und Verschrottungsprämien für Neuwagenkäufe

auf 200.000 ausgeweitet. Dies hat dem Markt in den Monaten Juni (mit Plus 2,4 Prozent) und Juli einen deutlichen

Schub gegeben. Ende Juli sollte die Quote ausgeschöpft sein.

Ab 3. August gelten wieder niedrigere Prämien und Einkommensgrenzen. Die Regierung erwartet bis Ende des

Jahres die Vergabe von 200.000 weiteren Prämien. Angesichts eines Rückgangs der Verkäufe von Pkw und leichten

Nutzfahrzeugen im 1. Halbjahr von 37 Prozent, erwartet das Marktforschungsunternehmen C-Ways 2020 gegenüber

2019 einen Rückgang von 14,2 Prozent. 

Airbus senkt Produktion

Die Luftfahrtindustrie boomte vor der Krise. In der Krise hatte Airbus als Herzstück der Branche im April angekündigt,

die Produktion um 40 Prozent zu senken und diese strategische Entscheidung im Juli bestätigt. Die Entwicklung des

Flugverkehrs und die mittelfristige Zahlungsfähigkeit der Fluglinien sind weiter mit hoher Unsicherheit behaftet. Ein

Hilfspaket der Regierung mit Forschungs- und Hilfsfonds für die Zulieferindustrie und Zusagen zur Erneuerung der Air-

France-Flotte dürften dem Sektor erst in den kommenden Jahren helfen. 

Hochbau kämpft mit höheren Kosten

Der Bausektor hatte während des Lockdowns die Baustellen weitgehend geschlossen. Seitdem hat er jedoch den Ar­

beitsrhythmus von vor der Krise wieder erreicht. Der Tiefbau hat es leichter, weil er mit dem Metroausbau im Groß­

raum Paris alle Hände voll zu tun hat. Zudem sind die vornehmlich staatlichen Auftraggeber angewiesen, Mehrkosten

durch Arbeitsschutzmaßnahmen zumindest teilweise zu übernehmen. Der Hochbau, der stärker im Auftrag privater

Bauherren tätig ist, verlangt Hilfen vom Staat und erwartet einen Rückgang der Aktivität 2020 von 18 Prozent. Die Re­

gierung will im September ihre Hilfsmaßnahmen für die Gebäudeeffizienz stark ausweiten. Die Pläne sollen Ende Au­

gust vorgestellt werden. 

Schlechte Aussichten für den Maschinenabsatz

Viele Firmen haben in der Krise Schulden aufgehäuft und angesichts der unsicheren Nachfragesituation ihre

Investitionsprojekte auf Eis gelegt. Der Maschinenbauverband FIM (Fédération des industries mécaniques) sieht daher

2020 noch keine durchgreifende Belebung der Nachfrage und der Produktion. Der Rückgang schwächt sich aber

schrittweise ab. Im April lag die Produktion von Maschinen und Ausrüstungen noch um 44 Prozent niedriger als im Vor­

jahresmonat. Im August erwarten die Unternehmen noch ein Minus von 22 Prozent. Nach Schätzungen des Marktfor­

schungsunternehmens Rexecode könnten die Investitionen in Maschinen und Ausrüstungen in Frankreich 2020 um 27

Prozent zurückgehen.  

Von Peter Buerstedde | Paris

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Covid-19: Auswirkungen auf internationale Lieferketten

Covid-19: Auswirkungen auf internationale Lieferketten

Mit dem Stillstand weiter Teile der Wirtschaft in Frankreich wurden viele Lieferketten unterbrochen. Die Wie­

derbelebung setzt viele Unternehmen unter Druck. (Stand: 10. Juni 2020)

In einer ersten Phase hatte die Epidemie im Januar und Februar 2020 zum zeitweisen Ausfall

chinesischer Zulieferungen geführt, die vor allem für die Elektronikindustrie wichtig sind. Der Elektronikverband Snese

(Syndicat National des Entreprises de Sous-traitance Électronique) beklagte Anfang März, dass 91 Prozent seiner

Mitgliedsfirmen unter Versorgungsengpässen bei Mikrochips litten.

In einer zweiten Phase mit der Schließung nicht lebenswichtiger Geschäfte und der Einsetzung einer Ausgangssperre ab

Mitte März konnten systemrelevante Unternehmen, die den Betrieb in der Krise

weitergeführt hatten, ihre Lieferketten weitgehend aufrechterhalten. Mit dem Stillstand anderer

Wirtschaftsbereiche brachen aber hier die Lieferketten auseinander. Gleichzeitig kam es zu starken Engpässen bei

Schutzmasken und -bekleidung für den Gesundheitssektor sowie bei bestimmten Medikamenten. 

Mit Lockerung wurden Lieferketten wieder hochgefahren

Seit Mitte Mai befindet sich die französische Wirtschaft in einer dritten Phase, in der die meisten Betriebe die Arbeit

wieder aufgenommen haben, allerdings in der Regel mit geringerer Auslastung als vor der Krise. Lieferketten konnten

vielfach wieder aufgenommen werden, da in wichtigen europäischen Partnerländern die Industrie ebenfalls wieder in

Gang gekommen ist und Schutzschirme Pleitewellen bisher abgewendet haben. Der Transportverband FNTR (Fédérati­

on nationale des transports routiers) hatte Anfang Mai 2020 ermittelt, dass nur 59 Prozent der Lkw der Mitgliedsfir­

men im Einsatz waren. Ende Mai waren es bereits 79 Prozent. 

Allerdings war die Unterbrechung der Lieferketten grenzüberschreitend und im Inland in Frankreich aufgrund des stär­

keren Wirtschaftseinbruchs noch drastischer als etwa in Deutschland. Dies zeigt sich etwa an den Handelszahlen. Die

französischen Importe sind im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 39,8 Prozent gefallen. Die Exporte lagen

um 43,1 Prozent niedriger. In Deutschland sind die Importe um 21,6 Prozent und die Exporte um 31,1 Prozent zurückge­

gangen.  

Firmen unter Druck

In der laufenden Lockerungsphase befinden sich viele Firmen in Frankreich in einer prekären Finanz- und Auftragslage.

Die Beschaffung von Vorprodukten und das Hochfahren der Produktion setzen die Unternehmen unter starken Druck.

Der Kreditversicherer Coface erwartet in einer Analyse vom 8. Juni in den Jahren 2020 und 2012 in Frankreich 21 Pro­

zent mehr Unternehmensinsolvenzen gegenüber einem Plus von 37 Prozent in Italien, 22 Prozent in Spanien und 12 Pro­

zent in Deutschland. Nach einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen AgileBuyer vom 19. Mai erwarten 58 Pro­

zent der Firmen in Frankreich infolge der Krise Lieferengpässe seitens ihrer strategischen Lieferanten. 37 Prozent be­

fürchten sogar die Pleite wichtiger Lieferanten.  

Unter Druck stehen Sektoren, die zunächst mit geringerer Auslastung und Produktivität und über einen längeren Zeit­

raum mit niedrigerer Nachfrage operieren müssen. Dazu zählen Teile der Kfz- und Kfz-Zulieferindustrie, der Maschi­

nenbau, Elektronik und andere Industriebranchen. Betroffen sind aber auch Sektoren wie die Luftfahrt- und Rüstungs­

industrie, die weiter weitgehend stillstehen, weil sie sehr langfristig ausgelegt sind und aufgrund der Coronaepidemie

jegliche Planungssicherheit verloren haben. 

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Staat will bei Lieferkonflikten vermitteln

Das Hochfahren von Wertschöpfungsketten verlangt oftmals enge Absprachen mit Lieferanten und Kunden. In Frank­

reich gilt die Kooperation unter Firmen eines Sektors als sehr schwierig. Die Regierung hat über die Maßnahmen des

Schutzschirms hinaus die Stelle eines Firmenmediators beim Wirtschaftsministerium eingerichtet, der im Falle eines

Konfliktes zwischen Kunden und Lieferanten vermitteln soll.

Darüber hinaus sind die Konjunkturmaßnahmen der Regierung darauf ausgelegt, notleidenden Firmen in als strategisch

wichtig erachteten Branchen zu helfen, um so inländische Wertschöpfungsketten zu bewahren. Das Hilfspaket für den

Kfz-Sektor umfasst einen Fonds, der unter anderem von den Herstellern PSA und Renault mit jeweils 100 Millionen Eu­

ro gespeist wird und unter anderem Zulieferer mit Liquidität versorgen soll.

Gleiches gilt für den Luftfahrtsektor. Hier sollen auch staatliche Beschaffungen im Wert von 832 Millionen Euro vorge­

zogen werden, um die Auftragspipeline der Firmen zu befüllen. Mit mehr staatlichen Exportkreditgarantien für Flug­

zeuglieferungen soll der staatliche Exportkreditversicherer Bpifrance Assurance Export die Risiken zum Teil auffangen,

die durch die stark verschlechterte Kreditwürdigkeit der Fluglinien entstehen könnten. 

Einkäufer wollen stärker im Inland beschaffen

In der Krise ist durch Lieferengpässe bei Schutzmaterial, Beatmungsgeräten und Medikamenten das Thema der Rück­

holung von Wertschöpfungsketten nach Frankreich wieder akut geworden. Der Staat plant hier bisher keine direkten

finanziellen Anreize zum Reshoring. Das Wirtschaftsministerium will die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Frank­

reichs verbessern, um Ansiedlungen zu fördern.

Eine Ausnahme bildet der , wo der Staat direkte Investitionshilfen und Aufträge für die Produk­

tion von Schutzmasken und die dafür benötigten Rohmaterialien bietet. Die Hilfspakete für die und die

Luftfahrtindustrie umfassen jeweils Förderprogramme für die Modernisierung/Automatisierung der Produktion in

Frankreich. 

Druck für eine Rückführung könnte aber von Einkäufern ausgehen. In der genannten Umfrage von AgileBuyer gaben 25

Prozent der Firmen an, das Herkunftsland eines Teils ihrer Beschaffungen ändern zu wollen. Dabei streben 92 Prozent

eine Relokalisierung nach Frankreich an und 62 Prozent nach Europa. Ziele sind bei 92 Prozent eine

bessere Versorgungssicherheit und bei 64 Prozent geringere Umweltauswirkungen. 

Die AHK in Paris berichtet auf ihrer  zur Coronakrise über aktuelle Entwicklungen. Die Internetseite des

Bundesinnenministeriums bietet  zwischen Deutschland und Frank­

reich. 

Von Peter Buerstedde | Paris

Covid-19: Gesundheitswesen in Frankreich

Covid-19: Gesundheitswesen in Frankreich

Die Coronakrise hat den Gesundheitssektor trotz einer beispiellosen Mobilisierung an seine Belastungsgrenze

gebracht. Nach der Krise soll es einen Investitionsschub geben. (Stand: 29. April 2020)

Frankreich verfügt über ein im internationalen Vergleich gut ausgebautes und hochwertiges Gesundheitssystem. Durch

die Corona-Epidemie ist es jedoch erheblich unter Druck geraten. Die Gesundheitsausgaben erreichten 2018 mit 11,2

Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) das gleiche Niveau wie in Deutschland und lagen damit deutlich über dem

Durchschnitt der Mitgliedsländer der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von

8,8 Prozent. Wechselnde Regierungen haben in den vergangenen Jahren versucht, die Ausgaben zu bremsen. Sie sind

mit 0,8 Prozent real zwischen 2013 und 2017 weniger stark gestiegen als in Deutschland mit 2,2 Prozent. Als Schwächen

Internetseite Informationen zum Grenz- und Pendelverkehr

Kfz-Industrie

Bereich Schutzkleidung

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11    www.gtai.de

des französischen Gesundheitssystems gelten geringe Präventionsmaßnahmen (hoher Tabak- und Alkoholkonsum), ein

wachsender Ärztemangel (viele Ärzte im  Pensionsalter) und Koordinationsprobleme zwischen regionalen Gesundheits­

behörden sowie zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen. 

Die Strategie der Regierung im Umgang mit der Epidemie ist grundsätzlich die gleiche wie in Deutschland.

Sie zielt darauf ab, unter anderem durch eine Ausgangssperre die Infektionszahlen einzudämmen und so eine Überlas­

tung der Krankenhäuser zu verhindern. Gleichzeitig wurden die Intensivkapazitäten ausgebaut, mehr Personal

mobilisiert und die Produktion und Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Masken, Handschuhe, Schutzanzüge, Hau­

ben, Handgel) und Beatmungsgeräten ausgeweitet.  

Verdopplung der Intensivbetten

Frankreich hatte mit einem schnellen Anstieg schwerer Krankheitsverläufe zunächst in Teilen der östlichen Region

Grand Est und wenig später in der Hauptstadtregion und in der Region um Lyon herum zu kämpfen. Auch wenn früh­

zeitig planbare Behandlungen aufgeschoben wurden und damit die Bettenkapazitäten fast ausschließlich für Covid-19-

Infizierte freigemacht wurden, stießen die Krankenhäuser regional an ihre Kapazitätsgrenzen. Insgesamt wurde die An­

zahl der Intensivbetten bis zum 19. April 2020 von 5.000 auf 10.500 ausgeweitet. Im elsässischen Mülhausen errichtete

die Armee ein Feldhospital. 

Gleichzeitig wurden Patienten aus den drei besonders stark von der Pandemie betroffenen Regionen in andere Regio­

nen und in Krankenhäuser im Ausland verlegt. Per Flugzeug und Zug gelangten 178 Patienten nach Deutschland, Lu­

xemburg, Österreich und die Schweiz. 466 Patienten wurden mit einem speziell für diese Zwecke ausgerüsteten TGV-

Hochgeschwindigkeitszug über ganz Frankreich verteilt. Der Höchstbedarf von 7.148 Intensivbetten wurde landesweit

am 8. April erreicht. Seitdem ist der Bedarf beständig gesunken ( ).

Engpässe bei Material und Medikamenten

Zu Beginn der Pandemie verfügte der Staat über zu knappe Reserven an Atemschutzmasken. Daher wurde am 3. März

2020 die Beschlagnahmung von Schutzmasken (FFP2, chirurgische Masken) bis zum 31. Mai verfügt. Damit einher geht

auch ein Exportverbot. . Ein

gilt auch für Arzneimittel der Kombination Lopinavir/Ritonavir oder mit dem Wirkstoff Hydroxychloro­

quin, die in der Behandlung von Covid-19 weiter als vielversprechend gelten. 

Gleichzeitig hat die Regierung Importe erleichtert, zum Beispiel durch Anerkennung ausländischer Standards.

Viele Firmen haben begonnen Material und Geräte zu fertigen, um einen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie zu leis­

ten. So haben die Firmen Air Liquide, PSA, Valéo und Schneider Electric ein Notfall-Beatmungsgerät entwickelt. Frank­

reich verfügt derzeit über 15.000 Beatmungsgeräte für den Krankenhauseinsatz und 15.000 Notfallgeräte. 

Am 19. April berichtete Gesundheitsminister Oliver Véran, dass es keine Engpässe mehr bei Schutzmasken für den Ge­

sundheitssektor oder bei Beatmungsgeräten gebe. Knapp seien aber weiter Schutzanzüge, Handschuhe und Medika­

mente für die Reanimation. Die Hersteller professioneller Schutzmasken im Inland haben ihren Ausstoß nach Informa­

tionen des Gesundheitsministers von 4 Millionen auf 8 Millionen Stück pro Woche gesteigert. Die französische Regie­

rung hat in China etwa 2 Milliarden Masken bestellt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben sich die Lieferungen in­

zwischen beschleunigt. Seit Anfang April gelangen ausreichend Masken nach Frankreich, um den Wochenbedarf in den

Krankenhäusern von etwa 45 Millionen Stück zu decken.

Frankreich hatte anders als Deutschland zu Beginn der Krise zur Qualitätssicherung nur bestimmte Labore damit be­

auftragt, PCR-Tests durchzuführen. Bis zum Zeitpunkt der Lockerung der Ausgangssperre am 11. Mai will die Regierung

die Anzahl der Tests auf 700.000 pro Woche steigern. Derzeit sind es maximal 150.000 pro Woche.

Ex­

portverbot

Importe sind hingegen seit dem 23. März wieder ohne Beschlagnahmung möglich

aktuelle Daten

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"Massiver Investitionsplan" nach der Krise

Mit dem langsamen Rückgang der Covid-19-Patienten beginnen die Krankenhäuser Teile ihrer Kapazitäten für andere

Behandlungen einzurichten. Das Gesundheitssystem ist aber weiter im

Krisenmodus. Mögliche strukturelle Veränderungen nach der Krise werden noch auf einem sehr abstrakten Niveau dis­

kutiert. Bereits vor der Krise gab es Krankenhausproteste für bessere Ausstattung und höhere Gehälter. Die Regierung

hatte daraufhin 2019 Gelder für Notaufnahmen bereitgestellt und generell den Krankenhäusern mehr Mittel bewilligt.

Mit der Krise hat sich in der französischen Öffentlichkeit jedoch der Eindruck verstärkt, dass der

Gesundheitssektor durch Einsparungen in den letzten Jahren schlecht für die Krise gerüstet war. Am 25. März 2020 ver­

sprach Präsident Emmanuel Macron für die Zeit nach der Krise einen "massiven Investitionsplan" für Krankenhäuser

sowie höhere Löhne.

Als wahrscheinlich gilt auch der Aufbau strategischer Reserven an wichtigen Verbrauchsmaterialien. Die Reserve an

Schutzmasken war noch vor wenigen Jahren stark reduziert worden. Dies hatte zu Beginn der Krise zu öffentlichen

Diskussionen geführt. Die   dürfte aus der Krise gestärkt hervorgehen. 

Ausgewählte Indikatoren zum Gesundheitswesen in Frankreich

Quelle: Vereinte Nationen; OECD

Indikator 2019

Bevölkerungsgröße (in Mio.) 65,1

Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre (in %) 20,4

Anzahl Ärzte pro 1.000 Einwohner (2018) 3,2

Anzahl Krankenhausbetten pro 1.000 Einwohner (2017) 6,0

Gesundheitsausgaben pro Kopf (2018; US$) 4.965

Von Peter Buerstedde | Paris

Coronavirus und Recht

Coronavirus und Recht

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betrifft Staaten weltweit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der

Covid-19-Pandemie sind enorm. Auch rechtliche Fragen stehen im Fokus.

Die durch die Covid-19-Pandemie von allen betroffenen Ländern veranlassten Beschränkungen belasten Unternehmen

stark. Dies gilt in hohem Maße für Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und ihren französischen

Geschäftspartnern, zunehmend aber auch für drohende Insolvenzen. Was tun, wenn Verträge nicht mehr wie verein­

boomende Telemedizin

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bart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt" vor? Und wo können Insolvenzforderun­

gen angemeldet werden und innerhalb welcher Frist?

Was regelt der Vertrag?

Spätestens wenn Probleme entstehen ist es sehr wichtig zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt wer­

den, die Sie mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen haben.

Wichtigster Grundsatz hierbei: Als Erstes sollten Sie den betroffenen Vertrag gründlich studieren. Häufig wird eine

Rechtswahlklausel enthalten sein. Und in den allermeisten Fällen wird diese Rechtswahl von den relevanten Rechts­

ordnungen und Gerichten auch akzeptiert werden. Übrigens: Falls es keine Rechtswahlklausel gibt, kann eine solche in

aller Regel nachträglich ergänzt werden.

Bitte achten Sie auf eine Besonderheit für Kaufverträge: Wenn in einem Kaufvertrag mit einem ausländischen Ver­

tragspartner die Geltung des deutschen Rechts vereinbart ist, gilt nicht deutsches Recht, sondern UN-Kaufrecht (Unite

d Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - "CISG"). Der Grund hierfür ist, dass deutsches

Kaufrecht für internationale Kaufverträge auf das UN-Kaufrecht verweist. Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen

Gesetzbuchs (BGB) gilt nur dann, wenn ausdrücklich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart

ist.

Aber was passiert, wenn keine Rechtswahlklausel vereinbart ist? Wenn ein innereuropäischer Sachverhalt vorliegt,

spricht sehr viel dafür, dass die sogenannte Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht bestimmt.  

Verträge mit Geschäftspartnern aus der Europäischen Union

Für seit dem 17. Dezember 2009 geschlossene Verträge mit Geschäftspartnern aus der Europäischen Union - bis auf

Weiteres inklusive des Vereinigten Königreichs, aber mit Ausnahme Dänemarks - gelten die Regelungen der

über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (die sogenannte Rom-I-

Verordnung).

Wenn keine ausdrückliche Rechtswahl erfolgt ist, nimmt Artikel 4 dieser Verordnung für einige Sachverhalte wichtige

Weichenstellungen vor. Für Kaufverträge gilt beispielsweise das Recht desjenigen Staates, in dem der Verkäufer seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat. Geht es um die Miete einer unbeweglichen Sache, zum Beispiel eines Büros im europäi­

schen Ausland, gilt das Recht desjenigen Landes, in dem die unbewegliche Sache gelegen ist.

Auf diese Art und Weise kann für viele Fallgestaltungen das geltende Recht ermittelt werden. Wenn nicht, dann gibt es

eine allgemeinere Regel: Im Zweifel gilt das Recht desjenigen Landes, in dem die Partei, die die vertragstypische Leis­

tung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und die vertragstypische Leistung ist - außer beim Darlehen - fast

nie die Zahlung einer Geldsumme. Sondern es ist zum Beispiel die Erbringung einer Dienstleistung, die Übergabe einer

Kaufsache oder die Bereitstellung einer Mietsache zur Benutzung durch den Mieter. Wer also zum Beispiel eine Dienst­

leistung in Anspruch nimmt, dessen Vertrag richtet sich im Zweifel nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Er­

bringer der Dienstleistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die nach den beschriebenen Regeln gewonnenen Erkenntnisse gelten allerdings nicht, wenn der Vertrag zu einem an­

deren Land eine engere Verbindung aufweist. Eine solche kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Vertrag zwischen zwei

deutschen Unternehmen über ein im Ausland gelegenes Büro in deutscher Sprache verfasst ist und zahlreiche Verweise

auf Regelungen des BGB enthält. In einem solchen Fall könnte ein Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass deut­

sches Recht anwendbar ist, obwohl die Mietsache im Ausland gelegen ist.

Für vor dem 17. Dezember 2009 geschlossene Verträge, und für mit dänischen Geschäftspartnern geschlossene Verträ­

ge, ermittelt sich das anwendbare Recht nach den Regeln des .Übereinkommens von Rom (EVÜ)

Verord­

nung (EG) Nr. 593/2008

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Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größt­

möglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

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Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Was gibt es generell bei der Berufung auf "höhere Gewalt"zu beachten?

Zum Schluss noch einige kurze Hinweise, die fast immer relevant sind, gleich welche vertragliche oder gesetzliche Re­

gelung zur höheren Gewalt (force majeure) gilt: zum einen Ihre Pflicht zur Minderung des Schadens wo immer dies

möglich ist. Zum anderen, und eng damit zusammenhängend, die Pflicht zur möglichst zeitnahen Mitteilung, wenn sich

ein Problem bei der Erfüllung abzeichnet. Und schließlich sollten Sie daran denken, dass Sie darlegungs- und beweis­

pflichtig für die Voraussetzungen der höheren Gewalt sind, auf die Sie sich berufen. Daher dokumentieren Sie nach

Möglichkeit alles, was zu den Schwierigkeiten geführt hat - es mag sich als äußerst nützlich erweisen.

Was tun bei Insolvenz des ausländischen Geschäftspartners?

Es wird zunehmend zur traurigen Gewissheit, dass es in Folge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Rezession

zu einer weltweiten Pleitewelle kommen wird. Doch wie erfahren Sie, ob Ihr Geschäftspartner zahlungsunfähig ist?

 Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf den Vertrag? Wo und innerhalb welcher Frist können Forderungen ange­

meldet werden? Fragen, auf die wir im nachstehenden Länderbericht Antworten geben.

Nationales Recht: Covid-19 als "höhere Gewalt"/Insolvenzrecht 

Nichterfüllung von Verträgen nach französischem Recht

 (Stand: Juni 2020)

Insolvenzen nach französischem Recht

(Stand: Mai 2020)

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