Coronakrise trifft Frankreich hart...Alle Schulen und die Gastronomie dürfen wieder öffnen. In der...
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Special | Frankreich | Coronavirus
03.08.2020
Coronakrise trifft Frankreich hart
Die phasenweise Lockerung seit Mitte Mai gibt der stark gebeutelten Wirtschaft wieder Schwung. Die
Erholung erfolgt aber langsam.
Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung
Covid-19: Allgemeine Situation und Konjunkturentwicklung
Mit der schrittweisen Öffnung hat eine kritische Phase begonnen. Die Regierung lüftet den Schutzschild nur
sehr langsam und versucht wichtige Sektoren zu fördern. (Stand: 13. Juli 2020)
Nach der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen seit Mitte Mai scheint die Epidemie in Frankreich weitgehend
unter Kontrolle zu sein. Infektionsherde werden nach Presseinformationen bisher effektiv aufgespürt. Neuinfektionen
und Patientenzahlen auf Intensivstationen gehen auf niedrigem Niveau weiter langsam zurück.
Die Einschränkungen des Wirtschaftslebens sind in fast allen Landesteilen vollständig aufgehoben worden. Nur im
Überseedepartement Französisch-Guyana, wo die Epidemie noch stärker grassiert, gilt noch eine Ausgangssperre. Wei
terhin müssen Firmen aber staatlich empfohlene Hygienemaßnahmen umsetzen, um Haftungsrisiken auszuschließen.
Auch sollen sie so weit wie möglich Telearbeit beibehalten.
Einschränkungen bestehen weiterhin für den Tourismus, die Gastronomie und das Veranstaltungswesen. Am 1. Juli sind
die Grenzen des Schengenraums (und damit Frankreichs) für 15 Länder geöffnet worden. Diese Länderliste soll alle zwei
Wochen gemäß der aktuellen Situation angepasst werden. Reisen von Deutschland nach Frankreich sind seit dem 15.
Juni wieder möglich. Allerdings werden die Flug- und Bahnverbindungen erst langsam wieder aufgenommen und der
zeit sind noch nicht wieder alle Hotels geöffnet. Messen und andere größere Veranstaltungen ab 5.000 Besuchern blei
ben nach derzeitigem Stand bis September 2020 verboten.
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Konjunktureinbruch weniger drastisch als erwartet
Das Statistikamt Insee hatte den Rückgang der Wirtschaftsaktivität während des achtwöchigen Lockdowns anfänglich
auf etwa ein Drittel gegenüber einem zu erwartenden normalen Niveau geschätzt. Neuere Daten zeigen, dass der Ein
bruch etwas weniger stark war als befürchtet. Das Statistikamt Insee ging Anfang Juni 2020 von einem Rückgang um
30 Prozent im April, von 22 Prozent im Mai und um 12 Prozent im Juni aus. Daraus ergibt sich ein Einbruch des BIP von
17 Prozent im 2. Quartal 2020 nach 5,3 Prozent im 1. Quartal.
In der zweiten Jahreshälfte dürfte sich die Wirtschaftsleistung weiter erholen, ohne aber das Vorkrisenniveau wieder
vollständig zu erreichen. Insee schätzt den BIP-Rückgang 2020 auf etwa 9 Prozent. Die Regierung geht noch von einem
Minus von 11 Prozent aus. Nach Prognosen der Banque de France könnte der Privatkonsum 2020 real um 9,3 Prozent
und die Investitionen um 21,2 Prozent schrumpfen. Die Zentralbank erwartet 2021 eine Erholung des BIP um 6,9 Pro
zent. Erst 2022 würde die französische Wirtschaftsleistung demnach wieder das Niveau vom Jahresende 2019 errei
chen.
Schutzschirm hat gewirkt
Die weitere Entwicklung 2020 und 2021 ist allerdings höchst ungewiss und hängt auch von staatlichen Maßnahmen ab.
Die Regierung hatte frühzeitig einen umfassenden Schutzschirm über die Wirtschaft ausgebreitet, in Form von Kredit
garantien, Kurzarbeit, der Stundung von Steuern und Abgaben und einem Solidaritätsfonds für kleine Firmen (
). Dieser hat sich bisher als sehr effektiv erwiesen, um Insolvenzen und einen
starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Gleichzeitig hatte die Regierung bereits vor einer Kabinettsumbildung Anfang Juli erste Konjunkturmaßnahmen ergrif
fen. Für die gibt es Kaufanreize und Investitionszuschüsse zur Modernisierung der Produktion. In
der Luftfahrtindustrie wird ebenfalls ein Fonds eingerichtet, um notleidende Zulieferer zu unterstützen, die Entwick
lung weniger umweltschädlicher Flugantriebe zu fördern und die Produktion in Frankreich zu modernisieren. Der Tou
rismus erhält ebenfalls weitere Kredite und darf sich länger auf Kurzarbeiterregelungen stützen. Viele weitere Sektoren
fordern Hilfsprogramme.
Kfz-Industrie
mesures
immédiates de soutien aux entreprises
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Breiteres Konjunkturprogramm im September
Unter dem neuen Premierminister Jean Castex, der am 3. Juli die Amtsgeschäfte von Édouard Philippe übernommen
hat, will die Regierung den Aufschwung antreiben. Geplant ist unter anderem ein angepasstes Kurzarbeitergeld für
Branchen, die mittelfristig weiter unter der Krise zu leiden haben. Erst im September 2020 ist ein breiter aufgestelltes
Konjunkturpaket mit unter anderem mehr Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden und möglicherweise
Steuersenkungen für Unternehmen geplant.
Im Gesundheitssektor führt die Regierung Konsultationen, um ein Reformpaket auszuarbeiten. Beschäftigte im Sektor
werden höhere Löhne erhalten. Präsident Emmanuel Macron hatte zudem in der Krise einen Investitionsschub für öf
fentliche Krankenhäuser versprochen. Bei sein. Dafür erhalten Produkti
onsvorhaben für Schutzmasken und die dafür benötigten Rohmaterialien Investitionszuschüsse und Beschaffungsauf
träge.
Kritische Phase steht bevor
Allerdings steht nach Ansicht vieler Wirtschaftsexperten mit der schrittweisen Aufhebung der Hilfsmaßnahmen eine
kritische Phase bevor. Zunächst wurde den Unternehmen am 1. Juni der Rückerstattungsbetrag des Kurzarbeitergeldes
gekürzt. Mit der weiteren Rückführung der Hilfen wird sich zeigen, welche Firmen in einem neuen Marktumfeld mit
höheren Kosten und geringerer Produktivität durch Schutzmaßnahmen und einer möglicherweise anhaltend niedrige
ren Nachfrage überleben können.
Nach Schätzungen der Beratungsfirma Altares wurden 10.000 Insolvenzen durch Hilfsmaßnahmen vermieden, vor al
lem durch die Aussetzung der Meldepflicht für Insolvenzen, die noch bis 23. August gilt. Altares erwartet ab dann eine
Beschleunigung und von Mitte 2020 bis Mitte 2021 rund 60.000 Firmenpleiten. Die Banque de France geht Ende 2020
von einer Arbeitslosenquote von 10,1 Prozent aus, nach 8,4 Prozent Ende 2019. Der Höhepunkt würde demnach erst
2021 mit 11.7 Prozent erreicht.
Die AHK in Paris berichtet auf ihrer zur Coronakrise über aktuelle Entwicklungen.
Von Peter Buerstedde | Paris
Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land
Covid-19: Einschränkungen bei Einreise und Bewegung im Land
Der Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich ist wieder uneingeschränkt möglich.
Einschränkungen bestehen noch bei größeren Versammlungen wie Messen. (Stand: 17. Juli 2020)
Die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland ist für den Personen- und Warenverkehr seit dem 15. Juni wieder un
eingeschränkt offen. Generell können alle Personen aus der Europäischen Union (EU) oder aus Andorra, Island, Liech
tenstein, Monaco, Norwegen, Saint-Martin, der Schweiz oder dem Vatikanstaat wieder uneingeschränkt nach Frank
reich einreisen.
Seit dem 1. Juli hat Frankreich auch gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission Reisebeschränkungen im
Rahmen der Epidemiebekämpfung für zunächst 15 Nicht-EU-Länder aufgehoben. Die Liste soll periodisch je nach Ent
wicklung der Epidemie angepasst oder erweitert werden.
Internetseite
Schutzkleidung will Frankreich künftig autark
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Messen erst wieder ab September
Es gibt in Frankreich im Rahmen der Epidemiebekämpfung landesweit nur noch wenige Einschränkungen des Wirt
schafts- und des täglichen Lebens. Versammlungen von mehr als 5.000 Personen sollen landesweit erst wieder im Sep
tember erlaubt werden. Demonstrationen sollen sich auch innerhalb dieses Rahmens bewegen, sind aber generell mög
lich. Die Einschränkung betrifft vor allem Messen und größere Konferenzen. Als eine erste größere Messe fand die
Ende Juni rein digital statt. Viele Messen in Frankreich haben aber entweder ihren Termin 2020 gestri
chen oder die Austragung auf die Zeit nach September verschoben.
Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske galt bisher nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Taxis sowie in
Flugzeugen. Im Einzelhandel konnten die Geschäfte selbst über die Maskenpflicht entscheiden und handhabten diese
höchst unterschiedlich. Es wachsen allerdings die Befürchtungen vor einem erneuten Anstieg der Infektionen. Daher
hat die Regierung ab 20. Juli die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden verfügt.
Das Infektionsgeschehen ist weiter dynamisch und in einigen Départements des Landes sind zuletzt kurzfristig Ein
schränkungen erlassen worden. Vor allem in den Überseegebieten Mayotte und Guyana gilt die Situation weiter als
kritisch. Hier bleiben Beschränkungen wie Ausgangssperren vorerst bestehen.
Die Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie kann sich schnell ändern. Das Bundesministerium
des Inneren, für Bau und Heimat bietet auf seiner Internetseite
. Beachten Sie auch die . Einen Überblick über Reisebe
schränkungen innerhalb der Europäischen Union bietet die Webseite der Europäischen Kommission.
Mitarbeiterentsendung nach Vorkrisenregeln möglich
Die Auslandshandelskammer (AHK) in Paris berichtet auf ihrer über aktuelle Entwick
lungen und kann bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung beraten. Auch wenn die Entsendung wieder möglich ist, so gel
ten damit wieder die komplexen Vorschriften zur Mitarbeiterentsendung von vor der Krise (siehe ). Hand
werk International Baden-Württemberg berichtet in Webinaren und auf seiner
.
Von Peter Buerstedde | Paris
Covid-19: Maßnahmen der Regierung
Covid-19: Maßnahmen der Regierung
Nach Schutz- und Rettungsmaßnahmen will die französische Regierung ab September Konjunkturmaßnah
men auflegen. Auch der Klimaschutz soll davon profitieren. (Stand: 23. Juli 2020)
Kurzarbeit, Kreditgarantien und Solidaritätsfonds
Parallel zu den Einschränkungen hatte die Regierung Mitte März einen Schutzschirm über die Wirtschaft ausgebreitet
mit einem ähnlichen Maßnahmenmix wie in Deutschland. Unternehmen, denen das Geschäft weggebrochen ist,
können Kurzarbeit beantragen. Anfang Juli hatten Unternehmen für 14 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit
beantragt. Die Regierung hatte den Arbeitgebern zunächst für diejenigen Arbeitnehmer, die bis zum 4,5-fachen
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes
Internetseite zur Coronakrise
Internetseite über aktuelle Entwicklun
gen im Auslandsgeschäft angesichts der Coronavirus-Epidemie
GTAI-Beitrag
Reopen EU
aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen und
Grenzkontrollen
Glo
bal Industrie
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des Mindestlohns verdienen, den gesamten Lohn erstattet. Seit 1. Juli zahlt der Staat den Arbeitgebern nur noch 85
Prozent. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin etwa 84 Prozent des Nettolohns.
Um Liquiditätsengpässen vorzubeugen, können Unternehmen über ihre Banken Kredite aufnehmen, die von der
Staatsbank Bpifrance bis zu einer Gesamtsumme von 300 Milliarden Euro und bis zu 90 Prozent garantiert werden.
Bisher wurden in der Krise etwa 100 Milliarden Euro an Krediten staatlich garantiert.
Unternehmen haben auch die Möglichkeit, die Zahlung von Sozialabgaben und Steuern zu verschieben. Dies gilt auch
für Gas-, Strom- und Wasserrechnungen notleidender kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Rückzahlung kann auf 36
Monate gestreckt werden. In besonders schweren Fällen können nach individueller Prüfung Steuern erlassen werden.
Mitte Juli 2020 hatten Firmen die Zahlung von 35 Milliarden Euro an Abgaben aufgeschoben. Für Sektoren, die weiter
unter staatlichen Einschränkungen leiden, wie Tourismus, Gastgewerbe, Kultur, Veranstaltungen und Luftverkehr hat
der Staat bisher Abgaben in Höhe von 4 Milliarden Euro erlassen.
Für Selbstständige und Kleinunternehmer (weniger als 11 Mitarbeiter) hat die Regierung für die Monate März bis Juni
2020 einen Solidaritätsfonds geschaffen mit monatlichen steuerfreien Soforthilfen. Im Juli wurden diese für besonders
notleidende Sektoren bis Jahresende verlängert. Die Anzeigepflicht für Insolvenzen wurde in der Krise ausgesetzt. Sie
greift erst wieder ab dem 10. Oktober 2020.
Sektorhilfen für Kfz-Industrie, Luftfahrt und Tourismus
Mit den genannten Schutzmaßnahmen hat die Regierung einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit und eine Pleitewel
le zunächst verhindert. Für besonders wichtige Sektoren, die mittelfristig weiter mit einer geringeren Nachfrage zu
kämpfen haben, galten die Maßnahmen aber nicht als ausreichend. Daher hat die Regierung seit der schrittweisen Lo
ckerung der Einschränkungen des Wirtschafts- und Privatlebens ab Mitte Mai in einer zweiten Phase
von rund 40 Milliarden Euro lanciert.
Diese betreffen vor allem die Kfz-Industrie, den Flugzeugbau und den Tourismus. Die Hilfen dieser ersten beiden Pha
sen beziffert die Regierung auf 460 Milliarden Euro. Darin eingeschlossen sind 300 Milliarden Euro als maximales Kre
ditvolumen, dass von staatlicher Seite bis zu 90 Prozent abgesichert werden kann.
Kauf- und Abwrackprämien sollen Lagerbestände abschmelzen
Für die Kfz-Industrie werden vorübergehend Kauf- und Abwrackprämien angehoben, um die hohen Lagerbestände von
etwa 400.000 Fahrzeugen, die in der Krise aufgelaufen sind, abzubauen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Industrie bis
2025 die Produktion von Elektroautos und Plug-In-Hybriden auf eine Million anzuheben.
Renault hatte für eine staatliche Garantie über einen Kredit von 5 Milliarden Euro die Aufrechterhaltung bestimmter
Fabrikstandorte in Frankreich zugesagt. Peugeot will die Produktion von Elektromotoren, die für China bestimmt war,
doch in Frankreich ansiedeln.
Staat fördert schnellere Entwicklung eines Hybrid- oder Wasserstoffflugzeugs
Auch im Luftfahrtsektor wird ein Fonds geschaffen, um notleidende Zulieferer mit Liquidität zu versorgen und die Mo
dernisierung und Automatisierung voranzutreiben. Airbus als Herzstück der lokalen Luftfahrtindustrie soll von der Er
neuerung der Flotte von Air France profitieren. Dies war eine Bedingung für eine staatliche Garantie für einen Kredit
über 7 Milliarden Euro an die Fluglinie. Forschungsförderung soll der Industrie helfen bis 2030 ein regionales Hybrid-
oder Wasserstoffflugzeug zu entwickeln.
Der Tourismus erhält mehr Kredite und kann länger Kurzarbeitsregeln nutzen. Auch werden den Unternehmen, die
starke Umsatzeinbußen erlitten haben, für insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro die Sozialabgaben mindestens für die
Monate März bis Juni 2020 erlassen.
branchenspezifische Hilfspakete
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Weitere Sektorprogramme der zweiten Phase sollen Start-ups, exportierenden Unternehmen und dem Gesundheits
sektor zugutekommen. Die Regierung hat Mitte Juli mit den Sozialpartnern eine Anhebung der Löhne im Gesundheits
sektor ausgehandelt und einen Investitionsplan vorgelegt. Demnach sollen in den kommenden fünf Jahren 6 Milliarden
Euro zusätzlich in den Ausbau von Krankenhäusern, ihre Modernisierung und Digitalisierung fließen.
100 Milliarden Euro für Konjunkturhilfen ab September
Im September will die Regierung in einer dritten Phase Konjunkturprogramme lancieren. Sie sollen etwa 100 Milliarden
Euro umfassen, darunter 40 Milliarden Euro an Zuschüssen aus dem 750-Milliarden-Euro-Krisenpaket der Europäischen
Union. Geplant sind mehr Hilfen für die Gebäudeeffizienz (vor allem öffentliche Gebäude und Altenheime), für die Ent
wicklung der Wasserstoffwirtschaft, des Recyclings, für die Erneuerung regionaler Bahnstrecken und den Ausbau des
Bahnfrachtverkehrs. Hinzu kommen Lohnzuschüsse für die Einstellung von Berufsanfängern und Steuersenkungen für
die Industrie. Weitere Sektoren könnten hinzukommen. Details sollen bis Ende August festgelegt werden.
Niederlassungen deutscher Firmen in Frankreich können ebenfalls Hilfen der französischen Regierung in Anspruch neh
men und einige der Hilfsprogramme etwa für die Gebäudeeffizienz oder den Krankenhausausbau dürften auch deut
schen Anbietern Chancen eröffnen.
Die AHK Paris berichtet auf ihrer über aktuelle Entwicklungen. Das
Bundesinnenministerium informiert zwischen Deutschland und Frankreich.
Von Peter Buerstedde | Paris
Covid-19: Auswirkungen auf ausgewählte Branchen
Covid-19: Auswirkungen auf ausgewählte Branchen
Der Aufschwung nach dem Lockdown erfolgt je nach Sektor höchst unterschiedlich. Kaufprämien für Kfz
scheinen zu greifen. (Stand: 3. August 2020)
Seit der schrittweisen Aufhebung des Lockdowns ab Mitte Mai hat sich die französische Wirtschaft deutlich erholt.
Trotz der deutlichen Belebung in den meisten Branchen herrscht weiter Unsicherheit über den Fortgang der Epidemie,
das Konsumverhalten in den kommenden Monaten und die Entwicklung auf Auslandsmärkten. Trotz erster, auch grö
ßerer Insolvenzfälle vor allem in den Bereichen Mode und Bekleidung ist eine Pleitewelle bisher ausgeblieben. Diese
könnte aber in der zweiten Jahreshälfte 2020 noch kommen, wenn staatliche Hilfen auslaufen.
Das Statistikamt Insee hat während des Lockdowns und der laufenden Lockerungsphase Konjunkturbarometer erstellt,
die einen guten Einblick in die Entwicklung einzelner Branchen gewähren. Darin wird deutlich, dass auch die Wirt
schaftsaktivitäten in systemrelevanten Sektoren wie Energie, Wasser, Nahrungsmittel, Transport und Telekommunika
tion, die in Frankreich über Notfallpläne verfügen müssen, von der Krise betroffen waren.
Lebensmitteleinzelhandel weitet Absatz aus
Mit der Öffnung der Geschäfte ab Mitte Mai 2020 und der Restaurants und Bars ab Anfang Juni haben sich Einzelhan
del und Gastronomie deutlich erholt. Der Lebensmitteleinzelhandel hatte in der Krise vor allem in der Anfangsphase
mit Engpässen bei bestimmten Produkten und im Transport zu kämpfen. Er konnte aber gleichzeitig den Absatz aus
weiten, da die Gastronomie geschlossen war.
Der Verkauf von Haushaltswaren wie Möbeln, Elektrogeräten sowie Heimwerker- und Gartenbedarf hat sich mit der
Lockerung stark erholt. Der Bereich Mode und Bekleidung schwächelt weiter.
zum Grenz- und Pendelverkehr
Internetseite zur Coronakrise
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Entwicklung der Wirtschaftsleistung nach Branchen in Frankreich 2020 (in %)
*) Geschätzte Veränderung der Wirtschaftsleistung gegenüber üblichem Niveau zu dieser Jahreszeit
Quelle: Statistikamt Insee 2020
Branche April* Mai* Juni*
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei -12 -8 -4
Industrie -32 -19 -14
Nahrungsmittel und Getränke -11 -8 -4
Raffinerien und Koks -24 -13 -9
Maschinenbau und Fabrikation von elektrischen Geräten -40 -23 -16
Transportmittel (Kfz, Luftfahrt, Bahnbau) -67 -51 -41
Bergbau, Energie, Wasser, Abfallwirtschaft -12 -5 -3
Bauwirtschaft -61 -47 -31
Handel und Dienstleistungen -29 -22 -13
Einzelhandel und Reparaturwerkstätten -36 -27 -16
Transport und Lagerhaltung -66 -43 -28
Hotels und Gaststätten -82 -67 -20
Telekommunikation und IT -10 -8 -7
Banken und Versicherungen -11 -8 -6
Öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Bildung -25 -19 -7
Gesamt -30 -22 -12
Der Onlinehandel gilt als der große Gewinner der Krise. Bei Lebensmitteln hat der Drive-In-Verkauf, bei dem der Kunde
online bestellt und selbst abholt, von Anfang März bis Mitte April fast 70 Prozent mehr abgesetzt. Beim Onlinehandel
mit Lieferung nach Hause waren es Plus 40 Prozent. Auch bei Garten- und Heimwerkerbedarf, Unterhaltungselektro
nik, Spielzeug und Haushaltsgeräten ist der Onlineabsatz stark gestiegen, während er bei Möbeln und Dekoartikeln in
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der Krise zurückgegangen ist. Durch die Wiedereröffnung der Geschäfte hat sich der Onlinehandel inzwischen abge
schwächt, liegt aber weiter über Vorkrisenniveau.
Die Industrie hatte in Frankreich während der Krise weitgehend den Betrieb ruhen lassen, obwohl sie dazu anders als in
Italien oder Spanien nicht von staatlicher Seite gezwungen wurde. Stark betroffen waren die wichtigen Sektoren Kfz
und Flugzeugbau.
Kaufprämien für Kfz werden gut angenommen
Der Absatz von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen war in den Monaten März (-71 Prozent), April (-88 Prozent) und
Mai (-47 Prozent) stark eingebrochen. Nach Angaben der Industrie hatten sich trotz Produktionsstopps und der Unter
brechung von Lieferketten während des achtwöchigen Lockdowns Lagerbestände von etwa 400.000 Kfz angehäuft.
Um diese abzuschmelzen, hat die Regierung zum 1. Juni 2020 Kauf- und Verschrottungsprämien für Neuwagenkäufe
auf 200.000 ausgeweitet. Dies hat dem Markt in den Monaten Juni (mit Plus 2,4 Prozent) und Juli einen deutlichen
Schub gegeben. Ende Juli sollte die Quote ausgeschöpft sein.
Ab 3. August gelten wieder niedrigere Prämien und Einkommensgrenzen. Die Regierung erwartet bis Ende des
Jahres die Vergabe von 200.000 weiteren Prämien. Angesichts eines Rückgangs der Verkäufe von Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen im 1. Halbjahr von 37 Prozent, erwartet das Marktforschungsunternehmen C-Ways 2020 gegenüber
2019 einen Rückgang von 14,2 Prozent.
Airbus senkt Produktion
Die Luftfahrtindustrie boomte vor der Krise. In der Krise hatte Airbus als Herzstück der Branche im April angekündigt,
die Produktion um 40 Prozent zu senken und diese strategische Entscheidung im Juli bestätigt. Die Entwicklung des
Flugverkehrs und die mittelfristige Zahlungsfähigkeit der Fluglinien sind weiter mit hoher Unsicherheit behaftet. Ein
Hilfspaket der Regierung mit Forschungs- und Hilfsfonds für die Zulieferindustrie und Zusagen zur Erneuerung der Air-
France-Flotte dürften dem Sektor erst in den kommenden Jahren helfen.
Hochbau kämpft mit höheren Kosten
Der Bausektor hatte während des Lockdowns die Baustellen weitgehend geschlossen. Seitdem hat er jedoch den Ar
beitsrhythmus von vor der Krise wieder erreicht. Der Tiefbau hat es leichter, weil er mit dem Metroausbau im Groß
raum Paris alle Hände voll zu tun hat. Zudem sind die vornehmlich staatlichen Auftraggeber angewiesen, Mehrkosten
durch Arbeitsschutzmaßnahmen zumindest teilweise zu übernehmen. Der Hochbau, der stärker im Auftrag privater
Bauherren tätig ist, verlangt Hilfen vom Staat und erwartet einen Rückgang der Aktivität 2020 von 18 Prozent. Die Re
gierung will im September ihre Hilfsmaßnahmen für die Gebäudeeffizienz stark ausweiten. Die Pläne sollen Ende Au
gust vorgestellt werden.
Schlechte Aussichten für den Maschinenabsatz
Viele Firmen haben in der Krise Schulden aufgehäuft und angesichts der unsicheren Nachfragesituation ihre
Investitionsprojekte auf Eis gelegt. Der Maschinenbauverband FIM (Fédération des industries mécaniques) sieht daher
2020 noch keine durchgreifende Belebung der Nachfrage und der Produktion. Der Rückgang schwächt sich aber
schrittweise ab. Im April lag die Produktion von Maschinen und Ausrüstungen noch um 44 Prozent niedriger als im Vor
jahresmonat. Im August erwarten die Unternehmen noch ein Minus von 22 Prozent. Nach Schätzungen des Marktfor
schungsunternehmens Rexecode könnten die Investitionen in Maschinen und Ausrüstungen in Frankreich 2020 um 27
Prozent zurückgehen.
Von Peter Buerstedde | Paris
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Covid-19: Auswirkungen auf internationale Lieferketten
Covid-19: Auswirkungen auf internationale Lieferketten
Mit dem Stillstand weiter Teile der Wirtschaft in Frankreich wurden viele Lieferketten unterbrochen. Die Wie
derbelebung setzt viele Unternehmen unter Druck. (Stand: 10. Juni 2020)
In einer ersten Phase hatte die Epidemie im Januar und Februar 2020 zum zeitweisen Ausfall
chinesischer Zulieferungen geführt, die vor allem für die Elektronikindustrie wichtig sind. Der Elektronikverband Snese
(Syndicat National des Entreprises de Sous-traitance Électronique) beklagte Anfang März, dass 91 Prozent seiner
Mitgliedsfirmen unter Versorgungsengpässen bei Mikrochips litten.
In einer zweiten Phase mit der Schließung nicht lebenswichtiger Geschäfte und der Einsetzung einer Ausgangssperre ab
Mitte März konnten systemrelevante Unternehmen, die den Betrieb in der Krise
weitergeführt hatten, ihre Lieferketten weitgehend aufrechterhalten. Mit dem Stillstand anderer
Wirtschaftsbereiche brachen aber hier die Lieferketten auseinander. Gleichzeitig kam es zu starken Engpässen bei
Schutzmasken und -bekleidung für den Gesundheitssektor sowie bei bestimmten Medikamenten.
Mit Lockerung wurden Lieferketten wieder hochgefahren
Seit Mitte Mai befindet sich die französische Wirtschaft in einer dritten Phase, in der die meisten Betriebe die Arbeit
wieder aufgenommen haben, allerdings in der Regel mit geringerer Auslastung als vor der Krise. Lieferketten konnten
vielfach wieder aufgenommen werden, da in wichtigen europäischen Partnerländern die Industrie ebenfalls wieder in
Gang gekommen ist und Schutzschirme Pleitewellen bisher abgewendet haben. Der Transportverband FNTR (Fédérati
on nationale des transports routiers) hatte Anfang Mai 2020 ermittelt, dass nur 59 Prozent der Lkw der Mitgliedsfir
men im Einsatz waren. Ende Mai waren es bereits 79 Prozent.
Allerdings war die Unterbrechung der Lieferketten grenzüberschreitend und im Inland in Frankreich aufgrund des stär
keren Wirtschaftseinbruchs noch drastischer als etwa in Deutschland. Dies zeigt sich etwa an den Handelszahlen. Die
französischen Importe sind im April 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 39,8 Prozent gefallen. Die Exporte lagen
um 43,1 Prozent niedriger. In Deutschland sind die Importe um 21,6 Prozent und die Exporte um 31,1 Prozent zurückge
gangen.
Firmen unter Druck
In der laufenden Lockerungsphase befinden sich viele Firmen in Frankreich in einer prekären Finanz- und Auftragslage.
Die Beschaffung von Vorprodukten und das Hochfahren der Produktion setzen die Unternehmen unter starken Druck.
Der Kreditversicherer Coface erwartet in einer Analyse vom 8. Juni in den Jahren 2020 und 2012 in Frankreich 21 Pro
zent mehr Unternehmensinsolvenzen gegenüber einem Plus von 37 Prozent in Italien, 22 Prozent in Spanien und 12 Pro
zent in Deutschland. Nach einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen AgileBuyer vom 19. Mai erwarten 58 Pro
zent der Firmen in Frankreich infolge der Krise Lieferengpässe seitens ihrer strategischen Lieferanten. 37 Prozent be
fürchten sogar die Pleite wichtiger Lieferanten.
Unter Druck stehen Sektoren, die zunächst mit geringerer Auslastung und Produktivität und über einen längeren Zeit
raum mit niedrigerer Nachfrage operieren müssen. Dazu zählen Teile der Kfz- und Kfz-Zulieferindustrie, der Maschi
nenbau, Elektronik und andere Industriebranchen. Betroffen sind aber auch Sektoren wie die Luftfahrt- und Rüstungs
industrie, die weiter weitgehend stillstehen, weil sie sehr langfristig ausgelegt sind und aufgrund der Coronaepidemie
jegliche Planungssicherheit verloren haben.
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Staat will bei Lieferkonflikten vermitteln
Das Hochfahren von Wertschöpfungsketten verlangt oftmals enge Absprachen mit Lieferanten und Kunden. In Frank
reich gilt die Kooperation unter Firmen eines Sektors als sehr schwierig. Die Regierung hat über die Maßnahmen des
Schutzschirms hinaus die Stelle eines Firmenmediators beim Wirtschaftsministerium eingerichtet, der im Falle eines
Konfliktes zwischen Kunden und Lieferanten vermitteln soll.
Darüber hinaus sind die Konjunkturmaßnahmen der Regierung darauf ausgelegt, notleidenden Firmen in als strategisch
wichtig erachteten Branchen zu helfen, um so inländische Wertschöpfungsketten zu bewahren. Das Hilfspaket für den
Kfz-Sektor umfasst einen Fonds, der unter anderem von den Herstellern PSA und Renault mit jeweils 100 Millionen Eu
ro gespeist wird und unter anderem Zulieferer mit Liquidität versorgen soll.
Gleiches gilt für den Luftfahrtsektor. Hier sollen auch staatliche Beschaffungen im Wert von 832 Millionen Euro vorge
zogen werden, um die Auftragspipeline der Firmen zu befüllen. Mit mehr staatlichen Exportkreditgarantien für Flug
zeuglieferungen soll der staatliche Exportkreditversicherer Bpifrance Assurance Export die Risiken zum Teil auffangen,
die durch die stark verschlechterte Kreditwürdigkeit der Fluglinien entstehen könnten.
Einkäufer wollen stärker im Inland beschaffen
In der Krise ist durch Lieferengpässe bei Schutzmaterial, Beatmungsgeräten und Medikamenten das Thema der Rück
holung von Wertschöpfungsketten nach Frankreich wieder akut geworden. Der Staat plant hier bisher keine direkten
finanziellen Anreize zum Reshoring. Das Wirtschaftsministerium will die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Frank
reichs verbessern, um Ansiedlungen zu fördern.
Eine Ausnahme bildet der , wo der Staat direkte Investitionshilfen und Aufträge für die Produk
tion von Schutzmasken und die dafür benötigten Rohmaterialien bietet. Die Hilfspakete für die und die
Luftfahrtindustrie umfassen jeweils Förderprogramme für die Modernisierung/Automatisierung der Produktion in
Frankreich.
Druck für eine Rückführung könnte aber von Einkäufern ausgehen. In der genannten Umfrage von AgileBuyer gaben 25
Prozent der Firmen an, das Herkunftsland eines Teils ihrer Beschaffungen ändern zu wollen. Dabei streben 92 Prozent
eine Relokalisierung nach Frankreich an und 62 Prozent nach Europa. Ziele sind bei 92 Prozent eine
bessere Versorgungssicherheit und bei 64 Prozent geringere Umweltauswirkungen.
Die AHK in Paris berichtet auf ihrer zur Coronakrise über aktuelle Entwicklungen. Die Internetseite des
Bundesinnenministeriums bietet zwischen Deutschland und Frank
reich.
Von Peter Buerstedde | Paris
Covid-19: Gesundheitswesen in Frankreich
Covid-19: Gesundheitswesen in Frankreich
Die Coronakrise hat den Gesundheitssektor trotz einer beispiellosen Mobilisierung an seine Belastungsgrenze
gebracht. Nach der Krise soll es einen Investitionsschub geben. (Stand: 29. April 2020)
Frankreich verfügt über ein im internationalen Vergleich gut ausgebautes und hochwertiges Gesundheitssystem. Durch
die Corona-Epidemie ist es jedoch erheblich unter Druck geraten. Die Gesundheitsausgaben erreichten 2018 mit 11,2
Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) das gleiche Niveau wie in Deutschland und lagen damit deutlich über dem
Durchschnitt der Mitgliedsländer der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von
8,8 Prozent. Wechselnde Regierungen haben in den vergangenen Jahren versucht, die Ausgaben zu bremsen. Sie sind
mit 0,8 Prozent real zwischen 2013 und 2017 weniger stark gestiegen als in Deutschland mit 2,2 Prozent. Als Schwächen
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Kfz-Industrie
Bereich Schutzkleidung
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des französischen Gesundheitssystems gelten geringe Präventionsmaßnahmen (hoher Tabak- und Alkoholkonsum), ein
wachsender Ärztemangel (viele Ärzte im Pensionsalter) und Koordinationsprobleme zwischen regionalen Gesundheits
behörden sowie zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Die Strategie der Regierung im Umgang mit der Epidemie ist grundsätzlich die gleiche wie in Deutschland.
Sie zielt darauf ab, unter anderem durch eine Ausgangssperre die Infektionszahlen einzudämmen und so eine Überlas
tung der Krankenhäuser zu verhindern. Gleichzeitig wurden die Intensivkapazitäten ausgebaut, mehr Personal
mobilisiert und die Produktion und Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Masken, Handschuhe, Schutzanzüge, Hau
ben, Handgel) und Beatmungsgeräten ausgeweitet.
Verdopplung der Intensivbetten
Frankreich hatte mit einem schnellen Anstieg schwerer Krankheitsverläufe zunächst in Teilen der östlichen Region
Grand Est und wenig später in der Hauptstadtregion und in der Region um Lyon herum zu kämpfen. Auch wenn früh
zeitig planbare Behandlungen aufgeschoben wurden und damit die Bettenkapazitäten fast ausschließlich für Covid-19-
Infizierte freigemacht wurden, stießen die Krankenhäuser regional an ihre Kapazitätsgrenzen. Insgesamt wurde die An
zahl der Intensivbetten bis zum 19. April 2020 von 5.000 auf 10.500 ausgeweitet. Im elsässischen Mülhausen errichtete
die Armee ein Feldhospital.
Gleichzeitig wurden Patienten aus den drei besonders stark von der Pandemie betroffenen Regionen in andere Regio
nen und in Krankenhäuser im Ausland verlegt. Per Flugzeug und Zug gelangten 178 Patienten nach Deutschland, Lu
xemburg, Österreich und die Schweiz. 466 Patienten wurden mit einem speziell für diese Zwecke ausgerüsteten TGV-
Hochgeschwindigkeitszug über ganz Frankreich verteilt. Der Höchstbedarf von 7.148 Intensivbetten wurde landesweit
am 8. April erreicht. Seitdem ist der Bedarf beständig gesunken ( ).
Engpässe bei Material und Medikamenten
Zu Beginn der Pandemie verfügte der Staat über zu knappe Reserven an Atemschutzmasken. Daher wurde am 3. März
2020 die Beschlagnahmung von Schutzmasken (FFP2, chirurgische Masken) bis zum 31. Mai verfügt. Damit einher geht
auch ein Exportverbot. . Ein
gilt auch für Arzneimittel der Kombination Lopinavir/Ritonavir oder mit dem Wirkstoff Hydroxychloro
quin, die in der Behandlung von Covid-19 weiter als vielversprechend gelten.
Gleichzeitig hat die Regierung Importe erleichtert, zum Beispiel durch Anerkennung ausländischer Standards.
Viele Firmen haben begonnen Material und Geräte zu fertigen, um einen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie zu leis
ten. So haben die Firmen Air Liquide, PSA, Valéo und Schneider Electric ein Notfall-Beatmungsgerät entwickelt. Frank
reich verfügt derzeit über 15.000 Beatmungsgeräte für den Krankenhauseinsatz und 15.000 Notfallgeräte.
Am 19. April berichtete Gesundheitsminister Oliver Véran, dass es keine Engpässe mehr bei Schutzmasken für den Ge
sundheitssektor oder bei Beatmungsgeräten gebe. Knapp seien aber weiter Schutzanzüge, Handschuhe und Medika
mente für die Reanimation. Die Hersteller professioneller Schutzmasken im Inland haben ihren Ausstoß nach Informa
tionen des Gesundheitsministers von 4 Millionen auf 8 Millionen Stück pro Woche gesteigert. Die französische Regie
rung hat in China etwa 2 Milliarden Masken bestellt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten haben sich die Lieferungen in
zwischen beschleunigt. Seit Anfang April gelangen ausreichend Masken nach Frankreich, um den Wochenbedarf in den
Krankenhäusern von etwa 45 Millionen Stück zu decken.
Frankreich hatte anders als Deutschland zu Beginn der Krise zur Qualitätssicherung nur bestimmte Labore damit be
auftragt, PCR-Tests durchzuführen. Bis zum Zeitpunkt der Lockerung der Ausgangssperre am 11. Mai will die Regierung
die Anzahl der Tests auf 700.000 pro Woche steigern. Derzeit sind es maximal 150.000 pro Woche.
Ex
portverbot
Importe sind hingegen seit dem 23. März wieder ohne Beschlagnahmung möglich
aktuelle Daten
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"Massiver Investitionsplan" nach der Krise
Mit dem langsamen Rückgang der Covid-19-Patienten beginnen die Krankenhäuser Teile ihrer Kapazitäten für andere
Behandlungen einzurichten. Das Gesundheitssystem ist aber weiter im
Krisenmodus. Mögliche strukturelle Veränderungen nach der Krise werden noch auf einem sehr abstrakten Niveau dis
kutiert. Bereits vor der Krise gab es Krankenhausproteste für bessere Ausstattung und höhere Gehälter. Die Regierung
hatte daraufhin 2019 Gelder für Notaufnahmen bereitgestellt und generell den Krankenhäusern mehr Mittel bewilligt.
Mit der Krise hat sich in der französischen Öffentlichkeit jedoch der Eindruck verstärkt, dass der
Gesundheitssektor durch Einsparungen in den letzten Jahren schlecht für die Krise gerüstet war. Am 25. März 2020 ver
sprach Präsident Emmanuel Macron für die Zeit nach der Krise einen "massiven Investitionsplan" für Krankenhäuser
sowie höhere Löhne.
Als wahrscheinlich gilt auch der Aufbau strategischer Reserven an wichtigen Verbrauchsmaterialien. Die Reserve an
Schutzmasken war noch vor wenigen Jahren stark reduziert worden. Dies hatte zu Beginn der Krise zu öffentlichen
Diskussionen geführt. Die dürfte aus der Krise gestärkt hervorgehen.
Ausgewählte Indikatoren zum Gesundheitswesen in Frankreich
Quelle: Vereinte Nationen; OECD
Indikator 2019
Bevölkerungsgröße (in Mio.) 65,1
Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre (in %) 20,4
Anzahl Ärzte pro 1.000 Einwohner (2018) 3,2
Anzahl Krankenhausbetten pro 1.000 Einwohner (2017) 6,0
Gesundheitsausgaben pro Kopf (2018; US$) 4.965
Von Peter Buerstedde | Paris
Coronavirus und Recht
Coronavirus und Recht
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betrifft Staaten weltweit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie sind enorm. Auch rechtliche Fragen stehen im Fokus.
Die durch die Covid-19-Pandemie von allen betroffenen Ländern veranlassten Beschränkungen belasten Unternehmen
stark. Dies gilt in hohem Maße für Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und ihren französischen
Geschäftspartnern, zunehmend aber auch für drohende Insolvenzen. Was tun, wenn Verträge nicht mehr wie verein
boomende Telemedizin
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bart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt" vor? Und wo können Insolvenzforderun
gen angemeldet werden und innerhalb welcher Frist?
Was regelt der Vertrag?
Spätestens wenn Probleme entstehen ist es sehr wichtig zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt wer
den, die Sie mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen haben.
Wichtigster Grundsatz hierbei: Als Erstes sollten Sie den betroffenen Vertrag gründlich studieren. Häufig wird eine
Rechtswahlklausel enthalten sein. Und in den allermeisten Fällen wird diese Rechtswahl von den relevanten Rechts
ordnungen und Gerichten auch akzeptiert werden. Übrigens: Falls es keine Rechtswahlklausel gibt, kann eine solche in
aller Regel nachträglich ergänzt werden.
Bitte achten Sie auf eine Besonderheit für Kaufverträge: Wenn in einem Kaufvertrag mit einem ausländischen Ver
tragspartner die Geltung des deutschen Rechts vereinbart ist, gilt nicht deutsches Recht, sondern UN-Kaufrecht (Unite
d Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - "CISG"). Der Grund hierfür ist, dass deutsches
Kaufrecht für internationale Kaufverträge auf das UN-Kaufrecht verweist. Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) gilt nur dann, wenn ausdrücklich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart
ist.
Aber was passiert, wenn keine Rechtswahlklausel vereinbart ist? Wenn ein innereuropäischer Sachverhalt vorliegt,
spricht sehr viel dafür, dass die sogenannte Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht bestimmt.
Verträge mit Geschäftspartnern aus der Europäischen Union
Für seit dem 17. Dezember 2009 geschlossene Verträge mit Geschäftspartnern aus der Europäischen Union - bis auf
Weiteres inklusive des Vereinigten Königreichs, aber mit Ausnahme Dänemarks - gelten die Regelungen der
über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (die sogenannte Rom-I-
Verordnung).
Wenn keine ausdrückliche Rechtswahl erfolgt ist, nimmt Artikel 4 dieser Verordnung für einige Sachverhalte wichtige
Weichenstellungen vor. Für Kaufverträge gilt beispielsweise das Recht desjenigen Staates, in dem der Verkäufer seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat. Geht es um die Miete einer unbeweglichen Sache, zum Beispiel eines Büros im europäi
schen Ausland, gilt das Recht desjenigen Landes, in dem die unbewegliche Sache gelegen ist.
Auf diese Art und Weise kann für viele Fallgestaltungen das geltende Recht ermittelt werden. Wenn nicht, dann gibt es
eine allgemeinere Regel: Im Zweifel gilt das Recht desjenigen Landes, in dem die Partei, die die vertragstypische Leis
tung erbringt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und die vertragstypische Leistung ist - außer beim Darlehen - fast
nie die Zahlung einer Geldsumme. Sondern es ist zum Beispiel die Erbringung einer Dienstleistung, die Übergabe einer
Kaufsache oder die Bereitstellung einer Mietsache zur Benutzung durch den Mieter. Wer also zum Beispiel eine Dienst
leistung in Anspruch nimmt, dessen Vertrag richtet sich im Zweifel nach dem Recht desjenigen Staates, in dem der Er
bringer der Dienstleistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die nach den beschriebenen Regeln gewonnenen Erkenntnisse gelten allerdings nicht, wenn der Vertrag zu einem an
deren Land eine engere Verbindung aufweist. Eine solche kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Vertrag zwischen zwei
deutschen Unternehmen über ein im Ausland gelegenes Büro in deutscher Sprache verfasst ist und zahlreiche Verweise
auf Regelungen des BGB enthält. In einem solchen Fall könnte ein Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass deut
sches Recht anwendbar ist, obwohl die Mietsache im Ausland gelegen ist.
Für vor dem 17. Dezember 2009 geschlossene Verträge, und für mit dänischen Geschäftspartnern geschlossene Verträ
ge, ermittelt sich das anwendbare Recht nach den Regeln des .Übereinkommens von Rom (EVÜ)
Verord
nung (EG) Nr. 593/2008
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Was gibt es generell bei der Berufung auf "höhere Gewalt"zu beachten?
Zum Schluss noch einige kurze Hinweise, die fast immer relevant sind, gleich welche vertragliche oder gesetzliche Re
gelung zur höheren Gewalt (force majeure) gilt: zum einen Ihre Pflicht zur Minderung des Schadens wo immer dies
möglich ist. Zum anderen, und eng damit zusammenhängend, die Pflicht zur möglichst zeitnahen Mitteilung, wenn sich
ein Problem bei der Erfüllung abzeichnet. Und schließlich sollten Sie daran denken, dass Sie darlegungs- und beweis
pflichtig für die Voraussetzungen der höheren Gewalt sind, auf die Sie sich berufen. Daher dokumentieren Sie nach
Möglichkeit alles, was zu den Schwierigkeiten geführt hat - es mag sich als äußerst nützlich erweisen.
Was tun bei Insolvenz des ausländischen Geschäftspartners?
Es wird zunehmend zur traurigen Gewissheit, dass es in Folge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Rezession
zu einer weltweiten Pleitewelle kommen wird. Doch wie erfahren Sie, ob Ihr Geschäftspartner zahlungsunfähig ist?
Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf den Vertrag? Wo und innerhalb welcher Frist können Forderungen ange
meldet werden? Fragen, auf die wir im nachstehenden Länderbericht Antworten geben.
Nationales Recht: Covid-19 als "höhere Gewalt"/Insolvenzrecht
Nichterfüllung von Verträgen nach französischem Recht
(Stand: Juni 2020)
Insolvenzen nach französischem Recht
(Stand: Mai 2020)
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Frankreich: Coronavirus und Insolvenz
Frankreich: Coronavirus und Verträge