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CrJ HENTSCHEL COMSULT Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik C. Hentschel Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising Stadt Regensburg Stadtplanungsamt Herr Aigner D. -Martin-Luther-Straße 1 Ihr Schreiben: Unser Zeichen: Telefon: Telefax: Mobil: E-Mail: 518-2016/V03 +49 (0)8161 8069 249 +49 (0)8161 8069 248 +49 (0) 151 59 155 249 [email protected] 93047 Regensburg Datum: 5. August 2016 Schalltechnische Untersuchung / Bebauungsplan Nr. 102 (neu) „ehemalige Nibelungenkaserne Sehr geehrter Herr Aigner, für den Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne wurde 2012 eine schalltech¬ nische Untersuchung erstellt. (SU: Pr.Nr. CHC-518-2011 V02-2, Stand 07.12.2012), demge¬ genüber haben sich die folgenden Änderungen ergeben, die schalltechnisch zu beurteilen sind: a. Ausweisung des Allgenmeinen Wohngebietes WA 6, östlich des Tech-Campus (hier soll ein Studentenwohnheim entstehen), b. Neuordnung der GEe-Flächen im Technologie-Campus, verursacht durch die Aufgabe des großen Schlangenbaus, c. Ausweisung Sondergebiet „SO Quartierszentrum (bisher als Mischgebiet dargestellt) Hotel, Nahversorger, Läden für täglichen Bedarf, Büronutzung und Verwaltung, Ein¬ richtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, d. Geplante Errichtung eines Bauspielplatzes in der nördlichen Grünfläche, in Nachbar¬ schaft des Jugendzentrums Arena, e. Erhalt einer Sportfläche in der zentralen Grünfläche, östlich der Galgenbergstraße. Abbildung 2 zeigt die Änderungen gegenüber der Grundlage der SU von 2012. C. Hentschel Consult Gesellschafter: Amtsgericht München: HRB 169398 essstelle §26 BImSchG Ing.-G bH Dipl.-Phys. Gabriel Petros USt.-ldNr.: DE256441770 Oberer Graben 3a Dipl.-Ing. (FH) Claudia Hentschel-Huber Bankverbindung: Bankhaus Sperrer [email protected] 85354 Freising (Geschäftsführerin) IBAN: DE07 7003 1000 0000 0418 89 www.c-h-consult.de Sitze der Gesellschaft: Freising BIG: BHLSDEM1XXX

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CrJ HENTSCHEL COMSULTIng.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik

C. Hentschel Consult Ing.-GmbH,Oberer Graben 3a, 85354 Freising

Stadt RegensburgStadtplanungsamtHerr AignerD. -Martin-Luther-Straße 1

Ihr Schreiben:Unser Zeichen:Telefon:Telefax:Mobil:E-Mail:

518-2016/V03+49 (0)8161 8069 249+49 (0)8161 8069 248+49 (0) 151 59 155 [email protected]

93047 Regensburg Datum: 5. August 2016

Schalltechnische Untersuchung /

Bebauungsplan Nr. 102 (neu) „ehemalige Nibelungenkaserne

Sehr geehrter Herr Aigner,

für den Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne wurde 2012 eine schalltech¬nische Untersuchung erstellt. (SU: Pr.Nr. CHC-518-2011 V02-2, Stand 07.12.2012), demge¬genüber haben sich die folgenden Änderungen ergeben, die schalltechnisch zu beurteilensind:

a. Ausweisung des Allgenmeinen Wohngebietes WA 6,östlich des Tech-Campus (hier soll ein Studentenwohnheim entstehen),

b. Neuordnung der GEe-Flächen im Technologie-Campus,verursacht durch die Aufgabe des großen Schlangenbaus,

c. Ausweisung Sondergebiet „SO Quartierszentrum (bisher als Mischgebiet dargestellt)Hotel, Nahversorger, Läden für täglichen Bedarf, Büronutzung und Verwaltung, Ein¬richtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

d. Geplante Errichtung eines Bauspielplatzes in der nördlichen Grünfläche, in Nachbar¬schaft des Jugendzentrums Arena,

e. Erhalt einer Sportfläche in der zentralen Grünfläche, östlich der Galgenbergstraße.

Abbildung 2 zeigt die Änderungen gegenüber der Grundlage der SU von 2012.

C. Hentschel Consult Gesellschafter: Amtsgericht München: HRB 169398 essstelle §26 BImSchGIng.-G bH Dipl.-Phys. Gabriel Petros USt.-ldNr.: DE256441770Oberer Graben 3a Dipl.-Ing. (FH) Claudia Hentschel-Huber Bankverbindung: Bankhaus Sperrer [email protected] Freising (Geschäftsführerin) IBAN: DE07 7003 1000 0000 0418 89 www.c-h-consult.de

Sitze der Gesellschaft: Freising BIG: BHLSDEM1XXX

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Abbildung 1 Bebauungsplan Nr. 102, Grundlage der SU Dezember 2012

c) Neu SO (QZ)

e) Erhalt Sportfläche

Abbildung 2 Bebauungsplan (neu) Nr. 102, Entwurf 23.07.2015 b) Reduzierung GEe2

a) Neu WA6

d) Neu Bauspielplatz

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Im Zusammenhang mit der oben genannten Änderung wird Folgendes schalltechnisch unter¬sucht.

• Einwirkende Immissionsbelastung durch den Straßen- und Parkplatzverkehr im BereichWA6 und SO(QZ).

• Anpassung der Geräuschkontingente an die Gewerbeflächen des BP Nr. 102 (neu).

• Geräuschkontingentierung für die Fläche SO(QZ) des BP Nr. 102 (neu).

• Ausgehende Schallemissionen aus dem Bauspielplatz unter Berücksichtigung desJugendzentraums.

• Ausgehende Schallemissionen aus der zu erhaltenden Sportfläche.

WA6Auf die Beurteilung der Schallemissionen aus den Gewerbeflächen im Bereich Asternwegund Nelkenweg kann verzichtet werden, da die SU von 2012 zu dem Ergebnis kam, dassbereits am näher gelegenen Ml 4 der Immissionsrichtwert der TA Lärm [2] für ein allgemeinesWohngebiet (WA) eingehalten werden kann (siehe Abb. 12 und 13 in Kapitel 5.2.2 der SU-

2012).

Des Weiteren kann auf die Beurteilung der Schallemissionen aus der Schulsportanlage(SO 1) und des Parkhauses im SO 1 verzichtet werden, da die SU von 2012 zu dem Ergeb¬nis kam, dass durch die Schulsportanlagen am näher gelegenen Ml 3 (jetzt SO (QZ)) und Ml 4bereits der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV [3] für ein WA eingehalten werden kann (sie¬he Abb. 23 in Kapitel 7.2 der SU-2012). Das Parkhaus im SO 1 liegt im WA6 außerhalb desEinwirkungsbereichs.

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Beurteilungsgrundlagen 5

1.1 Bauleitplanung 5

1.2 Sportanlagen 5

1.3 Kinder- und Jugendspieleinrichtungen 7

1.4 Schalldämmung der Außenbauteile 7

2 Verkehrslärm 9

2.1 Schallemissionen 9

2.2 Schallimmissionen und Beurteilung 10

2.3 Schallschutz 12

3 Geräuschkontingentierung für GEe2 und SO(QZ) 13

4 Bauspielplatz 15

4.1 Schallemissionen 15

4.2 Schallimmissionen und Beurteilung 16

5 Sportflächen an der Galgenbergstraße 18

5.1 Schallemissionen 185.1.1 Beachvolleyballplatz 18

5.1.2 Basketball 18

5.2 Schallimmissionen und Beurteilung 18

6 Resümee 20

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1 Beurteilungsgrundlagen

1.1 Ba uleitplanung

Nach DIN 18005 [1] sind bei der Bauleitplanung, gemäß dem Baugesetzbuch und der Baunut¬zungsverordnung (BauNVO) in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.B. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen), die nachfolgend in Tabelle 1 aufgeführten Ori¬entierungswerte den Beurteilungspegeln zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung istwünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffendenBaufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen.

Tabelle 1 Orientierungswerte (ORW) nach DIN 18005 [1]

GebietsnutzungTags

(6.00-22.00 Uhr)

Nachts

(22.00-6.00 Uhr)

Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A) 50 dB(A)/55 dB(A)

Misch- / Dorfgebiet (MI/MD) 60 dB(A) 45 dB(A)/50 dB(A)

allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 40 dB(A)/45 dB(A)

Sondergebiet (SO) 45-65 dB(A) 35-65 dB(A)

Der niedrigere ORW in der Nacht gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm und der höhere

für Verkehrslärm.

Die Orientierungswerte für ein Sondergebiet sind gemäß DIN 18005 [1] abhängig von der Nut¬zung festzulegen. Im neu geplanten SO (QZ) sind die folgenden Nutzungen geplant: Gastro¬nomie, Hotel, Nahversorger, Läden für täglichen Bedarf, Büronutzung und Verwaltung, Ein¬richtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke). Für dieBeurteilung der einwirkenden Schallimmissionen wird weiterhin der Orientierungswert für ein

Mischgebiet (Ml) herangezogen. In Anbetracht der überwiegend gewerblichen Nutzung wirdfür die Regelung des Immissionsschutzes vorsorglich ein Geräuschkontingent für die Fläche

ermittelt, d.h. es ist festgelegt, welche Schallemissionen von der Fläche ausgehen dürfen.

1.2 Sportanlagen

Für die Beurteilung von Sportanlagen ist die 18.BImSchV 18.Verordnung zur Durchführungdes Bundesimmissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom 18.Juli1991, [3] heranzuziehen. Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und denBetrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zweck der Sportausübung betrieben werden.

Zur Sportanlage zählen auch die Einrichtungen, die mit der Sportanlage in einem engen räum¬lichen und betrieblichen Zusammenhang stehen. Zur Nutzungsdauer der Sportanlage gehörenauch die Zeiten des An- und Abfahrtsverkehrs sowie des Zu- und Abgangs.

Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die nachfolgend genannten Immissi¬onsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen 0,5 m vordem nächstgelegenen schutzbedürftigen Aufenthaltsraum nicht überschritten werden.

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Tabelle 2 Immissionsrichtwerte (IRW) der 18.Verordnung [3]

Tags (06.00 -22.00 Uhr Nachts

Gebietsnutzung außerhalb derRuhezeit

in derRuhezeit (22.00-6.00 Uhr)

Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A) 60 dB(A) 50 dB(A)

Misch- / Dorfgebiet (MI/MD) 60 dB(A) 55 dB(A) 45 dB(A)

allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 50 dB(A) 40 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte am Tag um nichtmehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiträume:

1.

2.

3.

tags außerhalb der Ruhezeit

an Werktagen 08.00 - 20.00an Sonn- und Feiertagen 09.00- 13.00

15.00- 20.00

tags innerhalb der Ruhezeit

an Werktagen 06.00-08.0020.00 - 22.00

an Sonn- und Feiertagen 07.00 - 09.0013.00-15.0020.00 - 22.00

nachts

an Werktagen 00.00-06.0022.00 - 24.00

an Sonn- und Feiertagen 00.00 - 07.0022.00 - 24.00

UhrUhrUhr

UhrUhrUhrUhrUhr

UhrUhrUhrUhr

Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur dann zu berücksich¬

tigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feierta¬gen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Fallen mehr als30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr, gilt als Beurteilungszeit einZeitabschnitt von 4 Stunden und nicht von 9 Stunden (9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00

Uhr).

Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltun¬gen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beur¬

teilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Bei seltenen Ereignissen ist eineÜberschreitung von bis zu 10 dB(A), jedoch maximal 70 dB(A) außerhalb der Ruhezeit und65 dB(A) innerhalb der Ruhezeit am Tag sowie 55 dB(A) in der Nacht, zulässig.

In § 5 Abs.3 der 18.BImSchV [3] wird vermerkt, dass die zuständige Behörde von einer Fest¬setzung der Betriebszeiten absehen soll, soweit der Betrieb einer Sportanlage dem Schul¬sport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen dient. Dient die

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Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, sind bei der Ermittlung der Geräuschimmissio¬nen die dem Schulsport zuzurechnenden Teilzeiten außer Betracht zu lassen.

1.3 Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungenin der Nachbarschaft von Wohnbebauung regelt das Gesetz über Anforderungen an denLärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen KJG [4], Es gilt für Kindertageseinrich¬tungen, Großtagespflegestellen und Kinderspieleinrichtungen sowie für die Errichtung, dieBeschaffenheit und den Betrieb von Anlagen. Nach Artikel 2 des KJG sind die natürlichen Le¬bensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Ver¬

haltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen.

Im Jahr 2011 wurde zudem in § 22 BImSchG der Absatz 1 a) eingefügt, wonach Ge¬räuscheinwirkungen durch Kinder, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und

ähnlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Ballspielplätzen, hervorgerufen werden, im Regel¬fall keine schädlichen Umwelteinwirkungen sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkun¬

gen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.

Bei Neuausweisungen von Einrichtungen dieser Art sollen dennoch die Empfehlungen hin¬sichtlich der lärmschutzoptimierte Gestaltung beachtet werden. Auch an „technische Geräu¬sche, die ja nicht die natürlichen Lebensäußerungen der Kinder sind, können Anforderungen

gestellt werden. Hierzu zählt unter anderem auch der Parkplatzverkehr.

Gemäß Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes über Anforderungen an den Lärmschutz bei

Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) [4], kann die Beurteilung, in Anlehnung an dieSportanlagenlärmschutzverordnung 18.BImSchV [3], ohne die besondere Regelung für die

Ruhezeiten erfolgen, mit einem Beurteilungszeitraum von 15 Stunden.

Tabelle 3 Immissionsrichtwert (IRW) gemäß 18.BImSchV [3]

GebietsnutzungTags

außerhalb der Ruhezeit

Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A)Misch- / Dorfgebiet (MI/MD) 60 dB(A)allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A)

1.4 Schalldämmung der Außenbauteile

Die Anforderung an die Schalldämmung der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthalts¬räumen wird in der Regel über den maßgeblichen Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 [5] abge¬leitet.

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Zum Uuli 2016 wurde die Neufassung der DIN 4109 veröffentlicht. Der maßgebliche Außen¬lärmpegel und die Zuordnung der Schalldämm-Maße für die Außenbauteile bleiben gegenüber

der Ausgabe von 1989 unverändert.

Der Teil 2 zur DIN 4109 enthält einen gesonderten Hinweis in Hinblick auf die Nachtzeit: Be¬trägt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), soergibt sich der maßgebliche Außengeräuschpegel zum Schutz des Nachtschlafs aus einem3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A).

In Tabelle 4 ist die Anforderung an die Außenbauteile für den Verkehrslärm dargestellt und umdie Spalte 3 und 4 ergänzt, so dass die Anforderung aus den berechneten Pegeln abgeleitet

werden kann.

Tabelle 4 Anforderung an die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109

1 2 3 4 5 6 7

Lärm¬

pegel

maßgeblicherAußenlärmpegel

dB(A)1 2>

berechneterAußenlärmpegel

Tag / dB(A)inkl.+3

berechneterAußenlärmpegel

Nacht dB(A)inkl.+13

Bettenräume inKrankenhäuserund Sanatorien

Aufenthaltsräumen inWohnungen, Über¬

nachtungsräume vonBeherbergungsstätten,Unterrichtsräume etc.

Büroräumeund Arbeits¬

räume3)

erf. R w.res des Außenbauteils / dB

I bis 55 bis 52 bis 42 35 30 -

II 56 bis 60 53 bis 57 43 bis 47 35 30 30

III 61 bis 65 58 bis 62 48 bis 52 40 35 30

IV 66 bis 70 63 bis 67 53 bis 57 45 40 35

V 71 bis 75 68 bis 72 58 bis 62 50 45 40

VI 76 bis 80 73 bis 77 63 bis 67 2) 50 45

VII >80 >77 >67 2) 2) 501) Tag - Nacht > 10 dB

Gemäß DIN 4109 ist bei berechneten Werten bei Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr eine Korrektur von3 dB(A) gegenüber dem maßgeblichen Außenlärmpegel zu berücksichtigen.Tag - Nacht < 10 dBGemäß DIN 4109 ist bei berechneten Werten bei Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr eine Korrektur von13 dB(A) gegenüber dem maßgeblichen Außenlärmpegel zu berücksichtigen.

2) Die Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.3) An Räume, in denen der Außenlärmpegel auf Grund der ausgeübten Tätigkeit nur einen untergeordneten

Beitrag leistet, werden keine Anforderungen gestellt.

518-2016 lAendemng BP V03.doc Seile von 26

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2 Verkehrslärm

2.1 SchallemissionenDie Schallemissionen aus dem öffentlichen Verkehr setzen sich zusammen aus dem Straßen¬

verkehr und, in Hinblick auf das neu geplante Quartier WA6, aus den Stellplätzen beiderseitsder Fort-Skelly-Straße. Die Bushaltestelle am Schulzentrum (S01), im Bereich von WA 5.1kann in Bezug auf die geplanten Änderungen vernachlässigt werden.

Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber kann das Verkehrsaufkommen auf den öffentlichenStraßen unverändert aus der SU von 2012, Kapitel 5.1.1.1. übernommen werden, siehe Tabel¬

le .

Tabelle 5 Verkehrsaufkommen für den Prognosehorizont 2025

Straße

Zähldaten Dvkm/hPkw/Lkw

Lm,E/dB(A)

DTVKfz/h Lkw-Anteil p (%)

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

BAB A3 Ost 91.000 5.460 1.274 18 30 130/80 79,9 74,5

Galgenbergstraße

ab Hausnr.24Richtung Nord

17.700 1.062 195 10 3 50/50 66,0 55,8

ab Albertus-Magnus-Str. bisGalgenbergstr.24

16.650 999 183 10 3 50/50 65,8 55,5

ab Pharma bisAlbertus-Magnus-Str.

19.800 1.188 218 10 3 50/50 66,5 56,3

ab Joh.-Hösl-Str. bis Phar¬ma

20850 1.251 229 10 3 50/50 66,7 56,5

Unterislinger Weg 17.225 1.064 195 3 3 50/50 63,2 55,8

Hermann-Geib-Str. 17.725 1.064 495 3 3 50/50 63,2 55,8

Carl-Maria-von-Weber-Straße

Fahrtrichtung West 3.675 221 40 10 3 30/30 56,6 46,6

Fahrtrichtung Ost 4.675 281 51 10 3 30/30 57,6 47,6

innerhalb des Planungsgebietes

Hauptachse West-Ost 4.000 240 44 3 3 30/30 57,0 46,9

West-Ost-Verbindung 2.000 120 22 3 3 30/30 51,3 43,9

Nord-Süd-Verbindung 1.000 60 11 3 3 30/30 48,3 40,9

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In Bezug auf das neu geplante allgemeine Wohngebiet WA 6 werden zusätzlich die beidenParkplatzflächen beiderseits der Fort-Skelly-Straße mit betrachtet. Es handelt sich um öffent¬

liche Parkplatzflächen mit 70 Stellplätzen westlich und 83 Stellplätzen östlich der Fort-Skelly-Straße die beschrankt und gebührenpflichtig sein werden. Die Flächen sind öffentlich gewid¬

met.

Öffentlich gewidmete Parkplätze sind gemäß den Vorgaben in der 16.BImSchV [6] zu behan¬deln. Auf Zuschläge für die Impuls- und Tonhaltigkeit sowie die Betrachtung eines Spitzenpe¬gelkriteriums als auch der lautesten Nachtstunde kann demnach verzichtet werden.

Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt gemäß Parkplatzlärmstudie des BayerischenLandesamtes für Umweltschutz (Fleft 89) [7], nach dem sog. „zusammengefassten Verfahren

(Normalfall) .

• Lw = L vo + Kpa + Ki + Kd + Kstro + 10 * lg (B x N) (1)mit:Lwo = 63 dB(A) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / hKra = Zuschlag für ParkplatzartKi = TaktmaximalpegelzuschlagKd = Durchfahrverkehr 2,5 lg (f x B-9)Kstro = FahrbahnbelagB x N = Anzahl der Bewegungen pro Stunde auf dem Parkplatzf = Korrekturfaktor

Die Zuschläge Kpa, Ki und Kstro wurden gemäß der Parkplatzlärmstudie [7] für einen Parkplatzmit Fahrgassen aus Betonstein und Fugen > 3 mm zugewiesen. Für die Frequentierung wur¬den die Anhaltswerte der Parkplatzlärmstudie [7] für einen gebührenpflichtigen, allgemein zu¬

gänglichen Parkplatz herangezogen (Tag = 1,0; Nacht N = 0,03).

Tabelle 6 Schallemissionen öffentlicher Parkplatz

Lwa,1h /dB(A)

KpadB(A)

K,dB(A) B f Kd

dB(A)Kstro

dB(A)N BxN Lwr/dB(A)

Tag Nacht Tag acht Tag Nacht

63 0 4 70 1 2,9 1 1 0,03 70,0 2,1 90,9 75,7

63 0 4 83 1 4,7 1 1 0,03 83,0 2,5 91,9 76,6

2.2 Schallimmissionen und BeurteilungAuf Grundlage der aufgezeigten Schallemissionen in Abschnitt 2.1 liefert die Ausbreitungs¬rechnung mit dem Rechenprogramm CadnaA, die in Form einer farbigen Gebäudelärmkartedargestellte Immissionsbelastung an der Baugrenze von WA 6 und SO(QZ), getrennt für denTag- und Nachtzeitraum.

Der an den Fassaden dargestellte Beurteilungspegel gilt für das ungünstigste Geschoss undkann mit dem Orientierungswert (ORW) verglichen werden.

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In der Berechnung ist berücksichtigt, dass innerhalb des Planungsgebiets die Geschwindigkeit

auf 30 km/h beschränkt ist.

Abbildung 3 Immissionsbelastung am Tag im ungünstigsten Geschoss Prognosejahr 2025DIN 18005 ORW WA = 55 dB(A): Ml = 60 dB(A)

40.0 dB45.0 dB50.0 dB55.0 dB60.0 dB65.0 dB

Abbildung 4 Immissionsbeiastung nachts im ungünstigsten Geschoss Prognosejahr 2025DIN 18005 ORW WA = 45 dB(A); (Ml) = 50 dB(A)

]> 50.0 dB]> 55.0 dB> 60.0 dB> 65.0 dB

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WA 6

Wie das Ergebnis zeigt, liegt die Immissionsbelastung tagsüber bei bis zu 59 dB(A) undnachts bei bis zu 52 dB(A). Der ORW für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) tagsüberund 45 dB(A) nachts kann durchgängig an der Nordfassade eingehalten werden. Der Immissi¬onsgrenzwert der 16.BImSchV [6] wird mit Ausnahme an dem Fassadenabschnitt an derFranz-Mayer-Straße eingehalten.

SO (QZ)Wie das Ergebnis zeigt, liegt die Immissionsbelastung tagsüber bei bis zu 59 dB(A) undnachts bei bis zu 51 dB(A). Der ORW für ein Mischgebiet von 60 dB(A) tagsüber und 50 dB(A)nachts wird mit Ausnahme des Fassadenabschnitts an der Franz-Mayer-Straße und Fort-Skelly-Straße eingehalten, der IGW der 16.BImSchV [6] kann eigehalten werden.

2.3 SchallschutzBis Erreichung des Grenzwerts der 16.BImSchV [6] (maßgebliche Beurteilungsvorschrift fürden Neubau von Verkehrswegen), der um 4 dB(A) über dem Orientierungswert liegt, kann inder Regel alleine mit Schallschutzfenstern auf die Überschreitung reagiert werden. Ab einerImmissionsbelastung von 50 dB(A) in der Nacht soll generell auf für die Belüftung von Schlaf¬

räumen notwendige Fenster verzichtet werden.

Wie der Vergleich mit den Berechnungsergebnissen in Kapitel 2.2 zeigt, wird im WA 6 an demFassadenabschnitt an der Franz-Mayer-Straße der IGW von 49 dB(A) für ein WA überschrit¬ten. Im SO (QZ) liegt die Immissionsbelastung an dem Fassadenabschnitt an der Franz-Mayer-Straße und Fort-Skelly-Straße über 50 dB(A). In Hinblick auf das mögliche Hotel dassfestgesetzt wird, dass über diese Fassaden keine Schlafräume (Hotel) belüftet werden müs¬sen bzw. zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

• In der Festsetzung §11 (2) ist das Quartier WA 6 und SO (QZ) aufzunehmen.

• In der Festsetzung §11 (3) ist das Quartier WA 6 aufzunehmen.

• Die Festsetzung §11 (1) sollte auf Grund Neuausgabe der DIN 4109:2016-07 wie folgt ge¬ändert werden:

Außenflächen müssen mindestens folgende resultierende Bauschalldämm-Maße R w.res einge¬halten

Lärm¬

pegelDIN4109

berechneterAußenlärmpegelNacht/dB(/A)

Wohn- undSchlafräume

erf. R w.res / dB

berechneterAußenlärmpegel

Tag / dB(/A)

Unterrichts¬räume

Büro- u. Arbeits¬räume

6ff. R w.res / dB

I bis 42 30 bis 52 30 -

II 43 bis 47 30 53 bis 57 30 30III 48 bis 52 35 58 bis 62 35 30IV 53 bis 57 40 63 bis 67 40 35V 58 bis 62 45 68 bis 72 45 40VI 63 bis 67 50 73 bis 77 50 45VII >67 2) >77 2) 50

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3 Geräuschkontingentierung für GEe2 und SO(QZ)

Gegenüber der SU 2012 ist im BP(neu) ein Teilbereich der Fläche GEe2 in ein WA umgewan¬delt worden (WA6) und die Flächen GEe1, GEe3 und GEe4 haben sich geändert. Die Ge¬räuschkontingente müssen dementsprechend angepasst werden. Die 3.444 m2 große Flächeöstlich von GEe1 wird der Fläche GEe1 (8.062 m2) hinzugerechnet.

Ferner wird auf Grund der überwiegend gewerblichen Nutzung auch für die Fläche SO (QZ)ein Geräuschkontingent für die Festsetzung der zulässigen Schallemissionen im BP (neu)

ermittelt.

Gebiet Grundstücksfläche m1 L 6k / dB ,A) / m Tag Nacht

GEe 1 + GEe 2 42.954 61 46GEe 3 20.098 64 9GEe 4 7.518 62 50

Die Flächenangaben beziehen sich auf das Grundstück ohne öffentliche Grünflächenund sind in der Planzeichnung weiß dargestellt.

Folgende Grundstücke sind zwischenzeitlich veräußert und die dort festgesetzten Emissions¬

kontingente Lek dürfen nicht verändert werden: GEe 1(neu), GEe4 (neu) West und Mitte sowie

eine Teilfläche im GEe 2 (neu).

Testberechnungen haben gezeigt, dass die Emissionskontingente auf den Flächen GEe1,GEe2 und GEe3 beibehalten werden können. Die Fläche GEe4 muss hingegen in zwei Ab¬schnitte gegliedert werden, so dass westlich und mittig (12.338 m2) weiterhin ein Emissions¬kontingent von 62/50 Tag/Nacht festgesetzt werden kann. Auf der östlichen Fläche (4.788 m2)von GEe4 muss hingegen auf Grund des heranrückenden WA6 das Emissionskontingent aufLek 60/45 Tag/Nacht reduziert werden. Für die Fläche SO(QZ) ist ein Emissionskontingent vonLek = 58/40 Tag Nacht möglich.

Im Folgenden ist der Rechenansatz aufgeführt.

In der SU 2012 wurde auf Grund der gewerblichen Vorbelastung gemäß DIN 45691 [8] derImmissionsanteil (= Planwert Lrl) festgelegt, der durch die geplanten GE-Flächen innerhalb

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des BP Nr. 102 in der Nachbarschaft verursacht werden darf. Die Immissionsorte und die zu

kontingentierenden Flächen sind in Abbildung 5 dargestellt.

Abbildung 5 Gewerbeflächen und Immissionsorte (IO) BP Nr. 102 (neu)

Mit denselben Ansätzen wie in der SU 2012 wurde auch die Vorbelastung im WA6 (I022/I023) erfasst und daraus der Planwert abgeleitet. Am IO 22 kann der IRW der TA Lärm [2] alsPlanwert herangezogen werden, da auf die Westfassade keine Vorbelastung einwirkt. AmKindergarten SO 1 und der Gemeindebedarfsfläche Schule wurde tagsüber wiederum derIRW für ein allgemeines Wohngebiet angewendet. Nachts wurde dort kein schutzbedürftiger

Aufenthaltsraum berücksichtigt. Der Planwert ist in Anlage 2 tabellarisch aufgezeigt.

Die Emissionskontingentierung erfolgt gemäß DIN 45691 [8] bei freier Schallausbreitung aus¬

schließlich unter Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung.

• A Lj,j = -10 log (Sk / 4TTS2k,j) (2)

mitA Li,j = Differenz zwischen Immissions- und EmissionspegelSi = I Sk = Flächengröße der Teilfläche in m2

(k = kleine Flächenelemente, mit Rechenmodell)s2k„j = horizontaler Abstand zwischen Immissionsort und dem Teilflächenanteil in m

Abschirmung in Form von Bebauung wird nicht berücksichtigt.

Mit diesem Ansatz und der Vorgaben, dass das Emissionskontingent auf den Fläche GEe1,GEe4.1 (West und Mitte) unverändert bleiben soll, ist folgendes Emissionskontingent möglich.

Der rechnerische Nachweis ist in Anlage 3 beigefügt.

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Tabelle 7 EmissionskontingentNachts am Kindergarten und an der Schule kein Immissionsort

Flächen Lek/dB(A)/m2 Lwauf der Fläche /dB(A)

Bezeichnung Größe / m2 Tag Nacht Tag Nacht

GEe1 8.062 61 46 100,1 85,1

GE1 Ost 3.444 61 46 96,4 81,4

GEe2 18.207 61 46 103,6 88,6

GEe3 8.406 64 49 103,2 88,2

GEe4.1 12.338 62 50 102,9 90,9

GEe4.2 4.776 60 45 96,8 81,8

SO QZ 12.309 58 40 98,9 80,9

Gesamtschallleistungspegel 109,6 95,3

4 Bauspielplatz

Im südlichen Bereich des Jugendzentrums soll ein Bauspielplatz, mit einer Öffnungszeit vonMontag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr, eingerichtet werden. Es handelt sich um eine An¬lage für Kinder bis 14 Jahre, die unter Anleitung von pädagogisch geeignetem Personal vorOrt Handwerken. Laut Betreiber wird von Hand gesägt, genagelt und mit dem Akkuschraubergeschraubt, ein Maschineneinsatz ist nicht geplant. Es ist mit bis zu 20 Kindern zu rechnen.

4.1 SchallemissionenNach dem KJG [4] ist der Kinderlärm als sozialadäquat anzusehen und der Lärm durch dieSchreie und Stimmen der Kinder (natürliche Lebensäußerung) kann vernachlässigt werden,

jedoch sind die handwerklichen Tätigkeiten zu beurteilen.

Für das Nageln und Schrauben von Hand wird pauschal ein Schallleistungspegel von Lw =85 dB(A) über die gesamte Öffnungszeit auf der Fläche angesetzt und zudem für 5 Minutendas Zusägen von Kanthölzern mit einer Baustellenkreissäge (Lw = 107,7 dB(A)+Ki = 4,2 dB(A)+ Kt = 6 dB(A)). Ferner wird der Anhaltswert aus der sächsischen Freizeitlärmstudie [9] „PunktAbenteuerspielplatz für ein längere Zeit spielendes Kind herangezogen Lw = 78 dB(A) pro

Kind.

Der Gesamtschallleistungspegel auf dem Baustellenspielplatz, bezogen auf die Beurteilungs¬

zeit von 15 Stunden, liegt mit 20 Kindern, welche 4 Stunden anwesend sind, bei:

spielende Kinder Lr = 78 + 10*log(20) + 10 log(4/15) = 85 dB(A)Kreissäge Lr = 118 + 10 log(5/(15*60)) = 95 dB(A)*Nagel, Schrauben Lr = 85 dB(A)* Worst-Case, laut Betreiber werden keine Maschinen eingesetzt.

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4.2 Schallimmissionen und BeurteilungAuf Grundlage der in Abschnitt 4.1 aufgeführten Schallemissionen ergeben sich durch denBauspielplatz die in Form einer Gebäudelärmkarte dargestellten Immissionsbelastungen anden benachbarten Fassaden. Der dargestellte Beurteilungspegel gilt für das ungünstigste Ge¬schoss und kann mit dem Immissionsrichtwert verglichen werden.

In der Berechnung wurde eine flächige Schallquelle für die Kinder und das Hämmern undSchrauben sowie eine Punktquelle am Eingang für die Säge angesetzt. Eine Eigenabschir¬

mung durch die Bauwerke ist nicht berücksichtigt.

Die Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß 18.BImSchV [3] nach VDI 2714 [10] / 2720 [11] mitdem Berechnungsprogramm CadnaA. Die Topografie des Geländes ist in der Ausbreitungs¬

rechnung berücksichtigt.

Abbildung 6 Immissionsbelastung am Tag im ungünstigsten Geschoss18.BImSchV IRW WA = 55 dB(A) Ml = 60 dB(A)

Wie das Ergebnis zeigt, kann der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV [3] (entspricht demOrientierungswert nach DIN 18005 [1]) eingehalten und unterschritten werden.

Im Folgenden ist die zu erwartende Gesamtbelastung mit Berücksichtigung aller weiterenEmittenten am Jugendzentrum aufgeführt. Die Schallemissionen wurden unverändert aus derSU-2012 entnommen und sind in Tabelle 8 zusammengestellt.

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Tabelle 8 Schallemissionen incl. den erforderlichen Zuschlägen am Jugendzentrum

Entsprechend der 18.BImSchV [3] beinhalten die Kommunikationsgeräusche keine Impulszuschläge

Emissionsquelle BetriebszeitSchallemission je Stunde

Lw / dB(A)Tag

Skateboard-Anlage (10 Personen) 3 h 111

Streetball 2-Korbplatz (6 Personen) 3h 96

Streetball 1-Korbplatz (6 Personen) 1 h 93

Beachvolleyball 1 (4 Personen) 3 h 93

Beachvolleyball 2 (4 Personen) 1 h 93

Bolzplatz (25 Personen) 3 h 101

Unterhaltung Freigelände (40 Personen) 2 h 85

Parkplatz 4 h 80,5

Abbildung 7 Immissionsbelastung am Tag im ungünstigsten Geschoss18.BImSchV IRW WA = 55 dB(A) Ml = 60 dB(A)

Wie das Ergebnis zeigt, kann auch mit Berücksichtigung aller weiteren Tätigkeiten am Ju¬gendzentrum der Immissionsrichtwert der 18.BImSchV [3] mit einer Ausnahme eingehaltenund unterschritten werden. Am unmittelbar südlich angrenzenden Ml 5 ist in einem Abschnittmit einer Immissionsbelastung von 61 dB(A) zu rechnen, der IRW wird um 1 dB(A) überschrit¬ten. Da die angesetzte Auslastung nur selten zu erwarten sein wird und am Bauspielplatz kein

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Maschineneinsatz geplant ist (in der Prognose wurde eine Tischkreissäge angesetzt), ist dieÜberschreitung tagsächlich nur selten zu erwarten und kann aus unserer Sicht toleriert wer¬den. Zumal der Bauspielplatz nur Montag bis Freitag von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet haben

wird.

5 Sportflächen an der Galgenbergstraße

An der Galgenbergstraße, südlich von Ml 1 und der bestehenden Wohnbebauung im Südenist ein Beachvolleyballfeld und ein Basketballfeld mit EPDM-Belag geplant. Die Anlage ist freizugänglich mit einer Öffnungszeit gemäß Grünanlagensatzung von 9.00 bis Einbruch der

Dunkelheit, spätestens jedoch 20.00 Uhr.

5.1 SchallemissionenDie Berechnung der Schallemissionen basiert auf der VDI 3770 „Emissionskennwerte von

Sport und Freizeitanlagen [12]:

5.1.1 BeachvolleyballplatzKennzeichnende Schallemissionen hierfür sind der Ballschlag und die Kommunikationsgeräu¬sche. In der VDI 3770 [12] wird als Emissionskennwert während eines Spiels 2:2 ein Schall¬leistungspegel von 84 dB(A) + 9 dB(A) Zuschlag für Impulshaltigkeit angegeben. Bei einemTurnierspiel mit Schiedsrichter ist von 4 dB(A) höheren Schallemissionen auszugehen.

5.1.2 Basketball

Maßgebliche Schallemissionen sind das Auftippen des Balls auf dem Boden und die Kommu¬nikation zwischen den Spielern. In der VDI 3770 [12] wird als Emissionskennwert währendeines Streetballspiels mit zwei Körben ein Schallleistungspegel von 90 dB(A) + 6 dB(A) Zu¬schlag für Impulshaltigkeit angegeben.

5.2 Schallimmissionen und BeurteilungMit den in Abschnitt 5.1 aufgeführten Schallemissionen wurde die Immissionsbelastung in der

Nachbarschaft berechnet. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß 18.BImSchV [3] nach VDI2714 [10] / 2720 [11] mit dem Berechnungsprogramm CadnaA. Die Topografie des Geländesist in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt.

Die Anlage steht frei zur Verfügung, Angaben über die Nutzungszeit konnten nicht zur Verfü¬gung gestellt werden. Für die Prognose wird angesetzt, dass beide Anlagen über die gesamte

Beurteilungszeit belegt sind.

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Hinsichtlich der Beurteilung ist zu unterscheiden, ob die Anlage als Sport- und Freizeitanlageeinzustufen ist und somit der 18.BImSchV [3] mit den Ruhezeiten unterliegt oder als Kinder-

und Jugendspieleinrichtungen und das KJG [4] angewendet werden kann.

Abbildung 8 Immissionsbelastung am Tag im ungünstigsten GeschossBeachvolleyball + Basketball während der gesamten BeurteilungszeitKJG & 18.BImSchV außerhalb der Ruhezeit

IRW WA = 55 dB(A) Ml = 60 dB(A)18.BlmSchV innerhalb der RuhezeitIRW WA = 50 dB(A) Ml = 55 dB(A)

Wie das Ergebnis zeigt, ist mit einer Überschreitung von 1 dB(A) in der Ruhezeit bei der Ein¬stufung als Sport- und Freizeitanlage zu rechnen. Bei der Beurteilung nach dem KJG [4] alsauch außerhalb der Ruhezeit nach der 18.BImSchV [3] ist auch mit den hohen Ansätzen mit

keiner Überschreitung zu rechnen.

Da der Berechnung zugrunde liegt, dass beide Anlagen gleichzeitig über die gesamte Ruhe¬zeit (z.B. an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 15:00 Uhr) bespielt werden, ist aus unsererSicht auch die prognostizierte Überschreitung von 1 dB(A) nach der 18.BImSchV [3] in derRuhezeit tolerierbar.

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6 Resümee

ln der vorliegenden Stellungnahme wurden die folgenden Punkte im Rahmen des BP Nr. 102

(neu) schalltechnisch untersucht.

1. Einwirkende Immissionsbelastung durch den Straßen- und Parkplatzverkehr im Be¬

reich WA6 und SO(QZ).

Die Untersuchung in Kapitel 2.2 zeigt, dass mit Überschreitungen des Orientierungswertsder DIN 18005 [1] zu rechnen ist. Der Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV [6] kann nahe¬

zu eingehalten werden.

• Zum Schutz der Aufenthaltsräume ist in der Festsetzung §11 (2) das Quartier WA 6und SO (QZ) mit aufzunehmen.

• Auf Grund der Neuausgabe der DIN 4109:2016-07 [5] sollte die Festsetzung §11 (1)wie folgt geändert werden:

Außenflächen müssen mindestens folgende resultierende Bauschalldämm-Maße R w.res

eingehalten

Lärm¬

pegelDIN4109

berechneterAußenlärmpegelNacht / dB(/A)

Wohn- undSchlafräume

erf. R w.res / dB

berechneterAußenlärmpegel

Tag / dB(/A)

Unterrichts¬räume

Büro- u. Arbeits¬räume

Gff. R w.res / dB

I bis 42 30 bis 52 30 -

II 43 bis 47 30 53 bis 57 30 30III 48 bis 52 35 58 bis 62 35 30IV 53 bis 57 40 63 bis 67 40 35V 58 bis 62 45 68 bis 72 45 40VI 63 bis 67 50 73 bis 77 50 45VII >67 2) >77 2) 50

2. Anpassung der Geräuschkontingente an die Gewerbeflächen des BP Nr.102 (neu)

undGeräuschkontingentierung für die Fläche SO(QZ) des BP Nr. 102 (neu).

Die Tabelle in der Festsetzung §11 (7) ist durch die folgende Tabelle zu ersetzen:

Gebiet Grundstücksfläche m2Lek/dB(A)/m2

Tag Nacht

GEe1 8.062 61 46

GE1 Ost 3.444 61 46

GEe2 18.207 61 46

GEe3 8.406 64 49

GEe4.1 12.338 62 50

GEe4.2 4.776 60 45

SO QZ 12.309 58 40

Die Flächen GE1 Ost, GE4.1 und GE4.2 müssen im BP eindeutig dargestellt werden.

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3. Ausgehende Schallemissionen aus dem Bauspielplatz unter Berücksichtigung des

Jugendzentrums.

Mit der angegebenen Nutzungszeit und dem Ansatz, dass keine Maschinen eingesetztwerden, ist in der Nachbarschaft mit keinen Überschreitungen zu rechnen. Der Beurteilung

liegt das KJG [4] zugrunde, siehe Kapitel 4.

4. Ausgehende Schallemissionen aus der zu erhaltenden Sportfläche.

Hinsichtlich der Beurteilung ist zu unterscheiden, ob die Anlage als Sport- und Freizeitanla¬ge einzustufen ist und somit der 18.BImSchV [3] mit den Ruhezeiten unterliegt oder alsKinder- und Jugendspieleinrichtungen zu betrachten ist und das KJG [4] angewendet wer¬

den kann.

Bei der Beurteilung nach dem KJG [4] als auch außerhalb der Ruhezeit nach der18.BImSchV [3] ist mit keinen Überschreitungen zu rechnen. Innerhalb der Ruhezeit kannes bei einer Einstufung als Sport- und Freizeitanlage zu Überschreitungen kommen, dieaus unserer Sicht toleriert werden können, da diese selten zu erwarten sind. Wir empfehlendennoch, nach Möglichkeit eine Einstufung zu wählen so dass die Anlage dem KJG [4] un¬

terliegt.

Wir hoffen, Sie mit der Aufstellung in Ihrer weiteren Planung unterstützen zu können und ste¬

hen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C. HENTSCHEL CONSULTIng.-GmbH für Immissionsschutz und Baup ysik

Claudia Hentschel

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Anlage 1

Literaturverzeichnis

[1] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, 2002

[2] TA-LÄRM, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August 1998

[3] 18.BImSchV, Achzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions-schutzgesetzes

(Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom 18.Juli 1991

[4] Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen(KJG) Vom 20. Juli 2011

[5] DIN 4109:2016-07 Schallschutz im Hochbau

[6] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrs¬

lärmschutzverordnung, 16.BImSchV vom 25.09.1990).

[7] Parkplatzlärmstudie - 6. überarbeitete Auflage; Schriftenreihe Heft 89, Bayerisches Landesamt

für Umweltschutz, 2007

[8] DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006

[9] Studie Sport und Umwelt, Ermittlung der Schallemissionen und Schallimmissionen von Sport-und Freizeitanlagen, Niedersächsischer Umweltminister, Hannover, 1987

[10] VDI-Richtlinie 2714, „Schallausbreitung im Freien Januar 1988

[11] VDI-Richtlinie 2720, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“ März 1997

[12] VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, April

2002

[13] Geräusche von Trendsportanlagen, Teil 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt Juni 2006

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Anlage 2.1Planwert Tag (Ansatz wie SU2012)

TAG Ml WA Ml SO (QZ) neu wie Ml SO 2 WA Schule (WA) Ml WA 6 (neu)Bezeichnung IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 10 7* 10 8 IO 9 IO 10 IO 11 IO 12 1013 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17* IO 19 I IO20 | IO 21 IO 22* IO 23GE 1 Auslieferun ei ene LKW (An- & Abfahrt 5,0 7,8 9,4 12,3 0 9,9 9,4 10,2 9,8 6,4 5,7 -5,1 2,3 15,5 0,1 0 10,4GE 1 Stapler + Lkw Anlieferun Außenla er 18,0 18,7 20,0 22,1 0 24,9 24,8 23,8 24,1 21,0 20,4 10,1 17,6 28,5 13,6 0 24,8GE 1 3 Stapler Werkstattgelände 22,5 25,4 26,9 29,7 0 27,6 27,5 28,9 27,5 25,7 25,2 14,5 20,9 35,1 17,7 0 24,3GE 2 An- & Abfahrt / Rangieren 2,6 2,8 4,3 5,3 0 9,6 9,1 9,5 9,6 5,4 4,2 -4,7 2,3 13,8 0,6 0 9,9

GE 2 Pallettenhubwa en 4,8 6,1 7,8 9,9 0 12,2 11,7 10,3 11,5 8,1 7,2 -1,6 4,3 15 3,1 0 11,8GE 2 Handhubeagen ziehen -2,4 -1,5 -0,4 1,4 0 5,0 4,4 3,2 7,1 2,4 0,8 -7,9 -2,6 10 -2 0 5,6

GE 2 Schleifen im Freien -0,4 1,4 3,2 5,8 0 7,9 8,0 6,9 8,5 4,9 4,1 -4,8 0,0 11,7 0,4 0 7,9

GE 3 An- & Abfahren / Rangieren 8 Lkws 6,2 8,3 10,5 14,2 0 10,9 11,3 12,1 12,5 10,2 9,3 -8,4 5,4 17,8 1,6 0 10,8GE 3 Aufnehmen und Absetzen von Container 8,5 10,4 12,4 16,3 0 13,0 13,3 14,1 14,3 12,0 11,3 -7,4 7,5 19,7 2,5 0 13,0GE 3 Einwurf von Hand (Wertstoffhof) 1 Std 18,6 20,5 22,8 26,3 0 23,0 23,3 23,8 24,8 21,9 21,1 5,9 17,6 29,2 15,8 0 23,0GE 3 Flexarbeiten im Freien 1 Std -1,9 0,7 0,2 1,9 0 3,8 3,8 5,3 10,9 6,9 5,4 -11,0 -3,5 8,7 -0.7 0 3,9

GE 3 Gabelstapler auf der Freifläche 2 Std 15,3 17,5 19,7 23,6 0 20,1 20,5 21,1 21,5 19,1 18,3 0,9 14,5 26,7 10,9 0 20,0GE 3 Hydrauligbagger beladen eines Lkw 1/2 ! 29,8 31,6 34,0 37,8 0 34,4 34,7 35,6 35,8 33,5 32,8 13,7 28,9 41,2 23,6 0 34,2GW Aste - / Nelkenweg 22,3 24,9 26,6 29,3 0 28,0 28,1 28,4 28,5 26,1 25,3 13,4 21,3 33,2 13,5 Irrelevant 0 27,8GW Astemweg 20,7 23,2 25,3 28,1 0 27,0 26,7 26,4 25,5 23,7 23,0 14,0 19,3 31,1 11.2 0 17,6GW Nelkenweg 25,6 27,8 29,4 31,5 0 31,7 31,6 31,7 32,3 29,7 28,6 7,9 24,7 32,6 17,4 0 31,8GE 1 Brückensäge groß 6,3 8,6 10,8 14,2 0 13,0 12,6 12,1 10,2 9,3 8,3 4,8 4,5 39,3 28,6 0 22,2GE 1 Tor 1 Schleifen 7,4 10,0 23,1 28,6 0 10,1 10,0 27,7 28,5 27,5 26,7 14,8 1.9 30,5 29,6 0 27,0GE 1 Tor 2 Schleifen+Kopierfräse 14,3 16,9 21,6 30,4 0 17,2 17,0 34,1 34,8 34,0 33,2 21,4 8,8 28,5 16,2 0 17,1GE 1 Tor 3 Brückensäge klein 8,0 12,3 17,2 20,4 0 15,5 15,3 28,0 28,6 28,1 27,3 15,4 7,1 22,7 12,9 0 13,4GE 1 Tor 4 Beschriftung sandstrahlen -16,8 -14,2 -12,1 -8,3 0 -9,2 -9,4 0,3 1,4 0,4 -0,4 -11,3 -17,7 36,2 15,1 0 7,3

GE 1 Tor 5 Schleifen+Kopierfräse 23,9 25,4 31,7 36,0 0 29,1 30,3 34,3 32,6 31,6 30,8 19,0 22,6 42,4 21,8 0 14,0GE 2 Torfassade -3,6 -0,9 1,1 3,8 0 4,6 4,3 3,4 2,6 0,5 -1,2 -3,6 -5,0 36,4 17,6 0 11,9GE 3 Halle Tor offen 2 Std -4,1 -1,9 -0,2 2,2 0 3,2 3,1 3,3 3,3 1,0 -0,9 -4,1 -5,2 8,7 -7,6 0 -13,4

GE Nord 31,4 33,5 33,9 32,8 0 38,0 37,2 35,7 33,1 32,6 32,0 30,7 28,9 40,6 20,6 0 16,2Parkplatz 90 17,2 23,9 27,4 33 39,4 32 29,9 26,1 23,1 22,5 21,7 19,8 17 9 6,4 0 5,2

Parkplatz 66 13,6 19,2 22,2 27,5 0 23,9 23 21,1 19,8 19 18 16,4 13,8 8,5 6,3 0 3,1

Sum e Vorbelastung GE inkl. Parkplatz 35,7 37,9 40,1 43,3 39,4 42,0 41,6 42,7 42,2 40,7 40,0 32,4 34,2 48,6 34,0 42,0 42,0 42,0 0,0 38,2Im issionsrichtwert 60 55 55 55 60 60 60 55 55 55 55 55 55 55 55 60 60 60 55 55

Planwert 60,0 54,9 54,9 54,7 60,0 59,9 59,9 54,7 54,8 54,8 54,9 55,0 55,0 53,9 55,0 59,9 I 59,9 | 59,9 55,0 54,9* Westfassade, keine Einfluss vom östlich gelegenen Gewerbegebiet auf Grund der Eigenabschir ung des Gebäudes

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Anlage 2.2Planwert Nacht (Ansatz wei SU2012)

NACHT Ml WA Ml SO (QZ) SO 2 WA Schule (WA) Ml WA 6Bezeichnung 101 10 2 IO 3 10 4 IO 7* 10 8 IO 9 IO 10 1011 1012 1013 1014 IO 15 1016 1017* IO 19 IO 20 IO 21 IO 22* IO 23GW Astern- / Nelkenweg 7,3 9,9 11.6 14,3 0,0 13,0 13.1 13,4 13,5 11,1 10,3 -1,6 6,3 18,2 -1,5 0,0 12,8

GW Asternweg 5,7 8,2 10.3 13,1 0,0 12,0 11.7 11,4 10,5 8,7 8,0 -1,0 4,3 16,1 -3,8 0,0 2,6GW Nelkenweg 10.6 12.8 14.4 16.5 0,0 16,7 16.6 16,7 17,3 14.7 13,6 -7,1 9,7 17,6 2,4 0,0 16,8

GE Nord 16.4 18.5 18.9 17.8 0,0 23,0 22.2 20,7 18,1 17,6 17,0 15,7 13,9 24,3 13,6 0,0 7,2

Parkplatz 90 14,5 19,3 22,8 28,4 36,7 29,3 27,2 23,4 18,4 17,9 17,1 15,2 12,4 27,8 25 0,0 24,3Parkplatz 66 10,9 14,6 17,6 22,9 0,0 21,2 20,3 18,4 15,2 14,3 13,4 11,7 9,2 25,8 11,6 0,0 14,4

Vorbelastung 20,2 23,4 25,8 30,2 36,7 31,0 29,4 26,9 24,1 22,9 22,1 19,4 18,2 31,5 25,5 0,0 0,0 0,0 7,8 25,7Immissionsrichtwert 45 40 40 40 45 45 45 40 40 40 40 40 40 40 40 45 45 45 40 40

Planwert 45,0 39,9 39,8 39,5 44,3 44,8 44,9 39,8 39,9 39,9 39,9 40,0 40,0 39,3 39,8 45,0 45,0 45,0 40,0 39,8

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Anlage 3.1Immissionsanteil Lik bei Ausschöpfung LEK Tag

Immissionsanteil Lik / dB(A)TAG Lek Lw Ml WA Ml SO (QZ)-Neu SO 2 WA Schule (WA) Ml WA 6(neu)Bezeichnung 1B(A)/m dB(A) 101 10 2 IO 3 10 4 10 7 10 8 IO 9 IO 10 1011 1012 1013 1014 10 15 IO 16 1017 10 19 IO 20 IO 21 IO 22 IO 23GEe1 61 100,1 51,1 43,3 39,5 36,5 35,3 38,2 38,4 37,8 36,4 38,2 38,9 39,1 44,6 34,8 34,5 44,1 42,8 39,4 38,2 37,9GEe1 Ost 61 96,4 43,7 42,9 38,2 34,4 33,0 36,4 36,5 35,6 33,6 35,4 35,9 35,5 37,7 32,3 31,9 39,5 40,0 37,3 36,5 36,1GEe2 61 103,6 45,1 51,1 50,5 45,8 43,9 50,1 49,4 46,5 42,5 44,0 43,8 42,6 41,6 42,7 42 44,4 47,0 47,8 51,3 50,0GEe3 64 103,2 46,9 43,8 41,5 39,1 38,7 41,9 42,3 42,2 41,4 43,9 45,1 45,9 48,9 38,5 38,4 57,1 51,1 44,4 41,5 41,4GEe4.1 62 102,9 43,4 44,9 43,9 41,6 41,6 47,4 48,3 47,8 44,4 47,4 47,7 46,0 42,5 41,4 41,2 48,3 55,9 52,8 46,1 46,1GEe4.2 60 96,8 34,9 38,0 38,8 37,4 38,6 47,8 50,2 47,8 40,0 41,6 40,5 37,8 33,6 38,4 38 37,4 41,6 52,1 44,6 45,0SO QZ 58 98,9 34,7 37,8 39,8 40,9 47,6 0 0 51,0 41,6 40,9 39,5 37,3 33,5 48,9 46,9 36,3 39,2 45,4 48,3 51,0

Summe BP Nr.102 (neu) 54,2 53,7 52,6 49,3 50,7 53,9 54,6 55,0 49,6 51,5 51,7 50,8 51,7 51,1 49,8 58,1 57,9 56,9 54,7 55,1Planwert 60,0 54,9 54,9 54,7 60,0 59,9 59,9 54,7 54,8 54,8 54,9 55,0 55,0 53,9 55.0 59,9 59,9 59,9 55,0 54,9

Über / Unterschreitun -5,8 -1,2 -2,2 -5,4 -9,3 -6,1 -5,3 0,3 -5,2 -3,3 -3,2 -4,2 -3,2 -2,8 -5,2 -1,8 -2,0 -3,0 -0,3 0,2eigener Betrieb. Immissionen sind irrelevantAbweichung ist ernachlässigbar

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Anlage 3.2Immissionsanteil Lik bei Ausschöpfung LEK / Nacht

NACHT Lek Lw Ml WA Ml SO QZ) SO 2 WA Schule (WA) Ml WA 6Bezeichnung dB(A)/ma dB(A) 101 10 2 10 3 IO 4 10 7 IO 8 10 9 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 1015 IO 16 1017* IO 19 IO 20 IO 21 IO 22 IO 23GEe1 46 85,1 36,1 28,3 24,5 21,5 20,3 23,2 23,4 22,8 21,4 23,2 23,9 24,1 29,6 19,8 19,5 29,1 27,8 24,4 23,2 22,9Fläche 3.444 46 81,4 28,7 27,9 23,2 19,4 18,0 21,4 21,5 20,6 18,6 20,4 20,9 20,5 22,7 17,3 16,9 24,5 25,0 22,3 21,5 21,1GEe2 46 88,6 30,1 36,1 35,5 30,8 28,9 35,1 34,4 31,5 27,5 29,0 28,8 27,6 26,6 27,7 27,0 29,4 32,0 32,8 36,3 35,0GEe3 49 88,2 31,9 28,8 26,5 24,1 23,7 26,9 27,3 27,2 26,4 28,9 30,1 30,9 33,9 23,5 23,4 42,1 36,1 29,4 26,5 26,4GEe4.1 50 90,9 31,4 32,9 31,9 29,6 29,6 35,4 36,3 35,8 32,4 35,4 35,7 34,0 30,5 29,4 29,2 36,3 43,9 40,8 34,1 34,1GEe4.2 45 81,8 19,9 23,0 23,8 22,4 23,6 32,8 35,2 32,8 25,0 26,6 25,5 22,8 18,6 23,4 23,0 22,4 26,6 37,1 29,6 30,0SO QZ 40 80,9 16,7 19,8 21,8 22,9 29,6 0,0 0,0 33,0 23,6 22,9 21,5 19,3 15,5 30,9 28,9 18,3 21,2 27,4 30,3 33,0

Summe BP Nr.102 (neu) 39,5 39,2 38,1 34,7 35,1 39,8 40,5 40,0 35,4 37,8 38,0 37,0 37,2 35,2 34,3 43,6 45,0 43,2 39,8 39,8Planwert 45,0 39,9 39,8 39,5 44,3 44,8 44,9 39,8 39,9 39,9 39,9 40,0 40,0 39,3 39,8 45,0 45,0 45,0 40,0 39,8

ber/ Unterschreitun -5,5 -0,7 -1,8 -4,8 -9,2 -5,1 -4,4 0,2 -4,5 -2,1 -1,9 -3,0 -2,8 -4,2 -5,6 -1,4 0,0 -1,8 -0,2 -0,1

eigener Betrieb, Immissionen sind irrelevantAbweichung ist vernachlässigbar