Cross-Compliance - duesse.de · 1 Cross-Compliance Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten...
Transcript of Cross-Compliance - duesse.de · 1 Cross-Compliance Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten...
1
Cross-Compliance
Kontrollsystem zur Überwachung der vorgenannten Bestimmungen durch die jeweils zuständigen Behörden
19 EU-Verordnungenund Richtlinien
Anhang II
Geltendes nationales Fachrecht
- Erhalt der org. Substanz
Anhang IIIStandards in Bezug auf:- Erosionsschutz
- Bodenstruktur
Verpflichtung zum Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Teilweise zusätzliche Rechts-vorschriften
GL-Erhaltungsgebot
Dauergrünland-schutz
Teilweise zusätzl.Rechtsvorschriften
CC-Kontrollsystem
Systematische Kontrollen Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen)
Jährliche Stichprobenziehung Fachrechtskontrollen
Verstößeja nein
Verstößeja nein
Meldung mit Bewertung
Meldung mit Bewertung
Meldung ohne Befund(Statistik)
FachrechtlicheAhndung
ja nein
Zentrale Datenbank (ZID)
EG-Zahlstelle
Antragsteller
- Verwarnung- Bußgeld
- Staatsanwalt
2
Zuständigkeitsbereiche
� Der Technische Prüfdienst ist in NRW
zuständig für die systematischen Überprüfungen der Cross Compliance-Vorschriften in den Bereichen
Anhang III, Nitrat, Pflanzenschutz und Klärschlamm, Grundwasser, FFH, Vogelschutz und Phosphat*
� Bei Überschreiten der Grenze von 5 % Grünlandumbruch ab 2011 (Entwurf Ministerium):
Prüfung des Grünlanderhaltungsgebots (zu Anhang III)
* bei Agrarumweltmaßnahmen nach ELER-VO (EG) 1698/2005
Ankündigung der Prüfung
� Die EU-Richtlinien schreiben grundsätzlich unangekündigte Kontrollen vor.
� Sofern der Zweck der Überprüfung nicht gefährdet ist, wird eine Ankündigung bis zu max. 14 Tage vorher gestattet, mit Ausnahme von Tierkontrollen.
� Im Regelfall meldet der Prüfer seinen Betriebsbesuch an:
� oder �
� Ein Teil der Kontrollen erfolgt jedoch auch unangemeldet, um den Vorgaben der EU gerecht zu werden.
3
� Bei der Prüfung sollte entweder der Betriebsleiter selbst oder eine von ihm benannte und auskunftsberechtigte Person anwesend sein, die mit den Gegebenheiten des Betriebes vertraut ist.
� Der Zeitrahmen für die Kontrolle variiert je nach Betriebstyp und Kontrollumfang;
ca. 3 - 4 Stunden sollten eingeplant werden.
Wenn der Prüfbetrieb sehr viele Parzellen hat, kann es länger dauern, da 50 % der Schläge laut Flächenverzeichnis zu besichtigen sind ! Es ist nicht auszuschließen, dass die VO (EG) 1122/2009 im Laufe des Jahres geändert wird analog der aktualisierten VO (EG) 1975/2006, wonach in einem Prüfbetrieb jeweils alle Maßnahmen zu den Flächen vor Ort zu kontrollieren sind!
Anhang III
Erhalt von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischem Zustand
4
Vor-Ort-Kontrolle von Anhang III
� 50 % der Flächen gemäß letztem Flächenverzeichnis werden besichtigt (Stand Januar 2011)
� Kontrolle von Landschaftselementen
� Wenn nur DGL: keine weiteren Prüfungen erforderlich!
� Auflagen für CCWasser01 bzw 2 eingehalten? Allgemeine CC-Vorgaben gelten nicht für Flächen mit besonderen Erosionsschutzmassnahmen und wenn Ausnahmen von zuständiger Behörde genehmigt
Bodenschutz vor Erosion – nur Ackerflächen
� Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur ( § 3 DirektzahlungsVO) wird erfüllt durch:
� Alternative 1: Jährliche Humusbilanz im Betrieb (bis 31.März danach)
� Alternative 2: Bodenhumusuntersuchung alle 6 Jahre (>1,0 ha Schlag)
� Oder: Anbauverhältnis von mindestens 3 Kulturen mit je mind. 15 % Flächenanteil - Auch durch Wechsel allerAckerflächen mit anderem Unternehmen möglich da flächenbezogene Voraussetzungen!
5
� Oder alle Ackerflächen mit Kulturen gemäß Anlage 4 bestellt:
�Eiweißpflanzen (Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen) zur Körnernutzung
�Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen) nur zur Körnernutzung
�Mais ausschließlich zur Kolben- bzw. Körnernutzung
�Ackerflächenstilllegung (Code 591)
�Mehrjähriges Ackerfutter (Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras rein oder als Gemische)
�Grünbrache
Grünlanderhaltungsgebot
� Ab dem Tage des Inkrafttretens der DGL-VO NRW) besteht für jeden Landwirt die Verpflichtung, einen beabsichtigten DGL-Umbruch vor Umbruch genehmigen zu lassen!
� Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Kreisstelle der LWK NRW
� Indirekte Meldung durch Abgabe des Sammelantrages mit Flächenverzeichnis genügt nicht!
� Ackergras mit den Codierungen „421“ bis „424“ (Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras) wird bei ununterbrochener Nutzung im 6. Jahr zu DGL!
� Pflegeumbruch ist zulässig; eine Genehmigung für einen Umbruch nur bei Neueinsaat an anderer Stelle möglich
6
Nitratrichtlinie
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung im Bereich Nitrat
� Richtwerte oder Untersuchungsergebnisse für den Nmin-Gehalt auf Ackerland (z.B. LZ, Wochenblatt, Internetangebot der LWK) tabellen-nmin-winterungen.pdf
� Richtwerte für den N-Gehalt im Wirtschaftsdünger (z.B. Internetangebot der LWK ) Nährstoffgehalte org. Dünger.pdf; Lieferschein.pdf
� Nährstoffvergleich vom letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr NV erforderlich 2010.ppt
� Im Falle einer Beanstandung im Bereich DüVO wird eine Anhörung durchgeführt. Diese wird an die zuständige Fachbehörde weitergeleitet. Anhörungsbogen CC_GFP_2010.pdf
7
� Aktueller HIT-Auszug bei Rinderhaltern (liegt dem Prüfer vor)
� Buchführungsunterlagen (zur Ermittlung der Stallplätze in Schweinehaltenden Betrieben)
� Einkaufsbelege der letzten Aufstallung (Geflügelhalter)
� Baupläne zur Güllelagerraumberechnung (i. d. R. nur bei neueren Ställen aufschlussreich): 6 Monate Mindestlagerkapazität CC-Rechenhilfe_2011.xls; Nährstoffvergleich Schweinemast.xls
�Dicht
�Standsicher
Anforderungen an die Lagerung vonGülle, Jauche, Festmist, Silagesickersaft
8
Festmistlagerung
Ist die Bodenplatte dicht und seitlich eingefasst?
Wird Jauche ordnungsgemäß gesammelt?
So nicht…� 24-03-10_0916.jpg
9
SILOPLATTEN
• Fachrecht liegt bei der unteren Wasserbehörde (Kreis)
• Es gilt: JGS-Anlagenverordnungen der Länder
• Siloplatten müssen dicht und eingefasst sein
• Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes ohne/mit Eindringen ins Grundwasser/oberird. Gewässer
Cross-Check Nitratrichtlinie
Sperrfrist (Acker: 1.11.-31.1., Grünland ab 15.11.)
10
� Direkter Eintrag von Nährstoffen in Gewässer ist zu vermeiden
� Einhaltung eines Abstandes von 3 Metern zu oberirdischen Gewässern
� Ausnahme :
Geräte mit genauer Platzierung (z.B. Schleppschlauch bei Flächen mit einer Hangneigung unter 10 % (mind. 1m))
3 m
Ausbringung nur auf aufnahmefähige Böden
11
1. Max. 40 kg NH4-N oder 80 kg Gesamt-N
Auf Ackerland dürfen nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle etc. sowie mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen oder als Ausgleichsdüngung zu auf dem Feld verbliebenem Getreidestroh in den oben genannten Grenzen ausgebracht werden
2. Ausbringverbot
Ausbringen von Gülle, Jauche usw. im Herbst ohne Strohdüngung bzw. ohne Anbau von Winter- bzw. Zwischenfrüchten
�Warum werden die Unterlagen über den Viehbestand geprüft?
�Weil im Rahmen der Nitratkontrollen die Plausibilitäten des Nährstoffvergleichs kontrolliert werden!
�Muss ich das überhaupt belegen – es geht doch um Cross-Compliance?
� Ja, es besteht eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers
Fragen zur Kontrolle im Bereich „Nitrat“
12
� Nmin-Richtwerte
� Faustzahlen Wirtschaftsdünger
� Lieferscheine bei Aufnahme / Abgabe von Gülle (Quervergleich mit Aufnehmer von Wirtschaftsdünger)
� Lieferscheine mit Analyseergebnissen (Warendeklaration) bei Aufnahme von Biogasgülle, Kompost, Klärschlamm
� Vollständiger und richtiger Nährstoffvergleich (sofern NV erforderlich)
� Angaben zur den Lagerbehältern flüssiger Wirtschaftsdünger (z.B. Bauunterlagen)
� Pachtverträge bei Anpachtung von Güllebehältern (Quervergleich mit dem Verpächter)
Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?
- Anwendung von PSM nur mit Sachkundenachweis
- Pflanzenschutzspritze mit Prüfplakette
Pflanzenschutzrichtlinie
13
Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?
� Sachkundenachweis bzw. Ausbildungsnachweis
� Zugelassene Feldspritze (Plakette,
Untersuchungsergebnis)
� Zeitnahe Aufzeichnungen über angewendete PSM
(mind. 2 Jahre nach Ablauf des Aufzeichnungsjahres
aufbewahren) Aufzeichnungspflicht_2010.pdf
Pflanzenschutzrichtlinie
� Genehmigung oder Anzeige einer Baumaßnahme
� Nachweis für die erfüllten Nebenbestimmungen
Zusätzlich beim Vogelschutz:
� Genehmigung des Kreises (ULB) zur Entfernung eines Landschaftselementes
Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?
FFH und Vogelschutz
14
� Nährstoffvergleich
� Lieferscheine
� Bodenuntersuchungsergebnisse
Was sollte bei einer CC-Kontrolle vorliegen?
Klärschlammrichtlinie
Grundwasser
Sind die Lagerstätten für Mineralöle und Pflanzenschutzmittel dicht?
•wenn nein: liegt eine direkte/indirekte Grundwassergefährdung vor?
•wenn eine Grundwassergefährdung vorliegt: Liegt das Grundstück im Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet?
15
Dichtes Mineralöllager
Nur Minimalanforderungen werden überprüft
Grundwasser
Pflanzenschutzmittellager
16
Anforderung an Pflanzenschutzmittellagerung
� Fachrecht:
� mit Auffangwanne
� Kennzeichnung als PSM-
Lager
� Gut belüfteter, trockener,
frostsicherer und
verschließbarer Raum
� Widerstandsfähige Wände
und feste Tür
� Technischer Prüfdienst:
� Dichtigkeit genügt
� Gültige Bodenuntersuchungsergebnisse auf P max. 6 Jahre alt für Schläge ab 1,0 ha
� Nährstoffvergleich
� Faustzahlen Wirtschaftsdünger
Was muss bei einer CC-Kontrolle vorliegen?
17
Allgemein gültige Regelungen
Bei Beanstandungen:
�Kopie des Prüfberichts mit Anlagen an die zuständige Fachbehörde beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt
�Antragsteller erhält Kopie des Prüfungsberichts
(Gesetzliche Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach der Kontrolle)
Cross-ComplianceKontrollierte und beanstandete Betriebe von 2005 bis 2009
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
geprüft beanstandet
2005
2006
2007
2008
2009
Die Zahlen berücksichtigen die systematischen Kontrollen (Stichproben) als auch die anlassbezogene Kontrollen Cross-Checks
18
Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Rinderkennzeichnung
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
2005 2006 2007 2008 2009
kontrolliert
beanstandet
14,4 %2009
22,1 %2007
18,1 %2008
29,9 %2006
24,4 %2005
Beanstandungs
quote
Jahr
Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Schweinezeichnung
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
2005 2006 2007 2008 2009
kontrolliert
beanstandet
16,2 %2009
14,6 %2007
13,7 %2008
11,8 %2006
8,3 %2005
Beanstandungs
quote
Jahr
19
Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Schaf/Ziegenkennzeichnung
0
50
100
150
200
250
300
2005 2006 2007 2008 2009
kontrolliert
beanstandet
23,0 %2009
20,8 %2007
15,4 %2008
17,0 %2006
14,6 %2005
Beanstandungs
quote
Jahr
Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Nitrat-RL (ab 2007 mit Phosphat bei ELER)
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
2005 2006 2007 2008 2009
kontrolliert
beanstandet
21,4 %2009
14,3 %2007
14,8 %2008
16,3 %2006
5,9 %2005
Beanstandungs
quote
Jahr
20
Entwicklung der CC-Kontrollergebnisse Pflanzenschutz-RL
0
100
200
300
400
500
600
700
2006 2007 2008 2009*)
kontrolliert
beanstandet
7,9 %2009
6,1 %2007
3,2 %2008
6,2 %2006
Beanstandungs
quote
Jahr
CC-Kontrollen in NRW, Summe der Sanktionen
0
50000
100000
150000
200000
250000
300000
2005 2006 2007 2008 2009
CC-Kürzung in €
21
Diskussion und Fragen
Ende des Vortages