Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben...

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Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter

CC - Tierschutz – in rinderhaltenden Betrieben

Vers. 2011/01

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Bundestierschutzgesetz seit 1.1.2005 in Kraft

Nach einer Gesetzesvorgabe ist die landwirtschaftliche Tierhaltung nach einer Risikoanalyse stichprobenartig vom Amtstierarzt zu überprüfen

Kontrolldichte 2% der Tierhalter

Kontrollen sollten gebündelt werden

Festgestellte Mängel können zur Anzeige führen

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant

Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay

Wird auch vom Amtstierarzt überprüft

Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller

Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere)

Bei Verstöß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen

Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle

Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“

Jeder Rinderhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen

Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten

JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt

NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Übergangsfrist: in der Spalte „Anmerkungen“ gekennzeichnet – vor allem bei baulichen Maßnahmen bedeutend

Übergangsfristen: müssen im Einzelfall genauer betrachtet werden

Anmerkungen werden vom Amtstierarzt an die AMA weitergeleitet.

Den Tieren dürfen generell

zugefügt werden!!!!

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Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen!

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Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009

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AufzeichnungenTiermeldungen

Rinderkennzeichnung

KälberBewegungsfreiheit (Anbindehaltung, Besatzdichte)

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit machen fast 50% aller Beanstandungen aus. Dies ist auf die immer noch vorzufindende Praxis der Kälberanbindehaltung zurückzuführen.

Füttern, Tränke ab 14 Tagen

Gruppenhaltung (zB: 2 Kälber in Einzelbox vorgefunden)

MedikamenteneinsatzAufzeichnungen

Medikamente gefunden, die nicht im Besitz eines LW sein dürfen

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10% Toleranzgrenze bei Rind, Schwein und Pferden

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Eine Novelle ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen Abweichungen von 10%.

Das gilt für Stallungen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 01.01.2005 bestanden haben. Voraussetzungen sind:

EU-weit festgelegte Vorschriften werden nicht verletzt.

Das Wohlbefinden der Tiere ist auch im Falle der Abweichung nicht eingeschränkt.

Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf ist unverhältnismäßig.

Die Abweichung wird der Behörde vor Ablauf der entsprechenden Übergangsfrist gemeldet

Inanspruchnahme dieser Toleranzregelung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ablauf der Übergangsfrist gemeldet werden!

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Anwendungshinweise Checkliste I

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Anwendungshinweise Checkliste II

Beispiel:

Punkt A Bodenbeschaffenheit

Referenznummer 7 im Handbuch – Spaltenweiten!

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Anwendungshinweise Checkliste III

Beispiel:

Spezialisierter Milchbetrieb mit Kategorie Milchkühe, Jungvieh und Kälber

Interpretation:

Spaltenweiten bei Rindern

bis 200 kg höchstens 25 mm

erfüllt!

Spaltenweiten bei Rindern

Über 200 kg höchstens 35 mm

erfüllt!

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Handhabung der Checkliste

Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“

Feststellung der Maße im Stall

Dazu Handbuch CC – Tierschutz Rinder verwenden

Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Rind

Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen

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Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen

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Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung

A2Der Boden im Tierbereich ist so gestaltet, dass die Tiere keineVerletzungen oder Schmerzen erleiden. ÜF -/12

keine durch Anpassungen oder bis 1.1.2012, eindeutig verletzungsträchtige Situationen unverzüglich beheben

A3Kühe, hochträchtige Kalbinnen und Zuchtstiere werden nichtauf Vollspaltenböden gehalten. ÜF 12/20

für den Umbau einer Vollspaltenbodenbucht auf eine entsprechende andere Haltungsform

A7Die Spaltenbreite (Schlitzweite) von Spaltenböden entspricht den Anforderungen. ÜF -/12/20

keine: wenn durch Austausch oder Anpassung die Spaltenbreite erfüllt wird

A8 Betonspaltenböden haben eine Auftrittsbreite von mind. 80 mm. ÜF 12/20  

A10Betonspaltenböden sind aus Flächenelementen hergestellt und weisen keine durchgehenden Schlitze auf. ÜF 12  

A12

Gülleroste in der Anbindehaltung haben eine maximale Spaltenbreite (Schlitzweite) von 40 mm und eine Mindeststegbreite von 25 mm. ÜF 12

wenn Gülleroste vollständig ausgetauscht werden müssen

B1Rinder haben an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung (Weide, Auslauf, Laufstall). ÜF 10/12 Rechtsnorm der 1. THVO beachten

B2

Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längsrichtung mindestens 60 cm und in der Querrichtung mind. 40 cm Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen. ÜF -/12

keine: wenn die Anbindevorrichtung ohne bauliche Maßnahmen locker genug eingestellt werden können

B3Massive Barnsockel (Krippenmauern) in Kurzständen sind abStandniveau höchstens 32 cm hoch und 12 cm dick. ÜF 12 bis spät. 1. Jänner 2012

B5Bei Anbindehaltung reichen starre Seitenabgrenzungen maximal 70 cm in den Stand hinein. ÜF 12  

B6Anbindestände sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 6 gefordert. ÜF 12/20 Tabelle B 6 im Handbuch Rinder

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Tierschutzbestimmungen mit Übergangsfristen

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Code Kurzbezeichnung Rechtsnorm Übergang Bemerkung

B7In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur Verfügung. ÜF 12/20

bis spät. 1. Jänner 2012 muss für Milchkühe

zumindest eine Abkalbebucht; bis spät. 1. Jänner 2020 muss die Mindestanzahl an Abkalbebuchten (auch Mutterkühe) und Krankenbuchten vorhanden sein

B9Liegeboxen sind mindestens so breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert. ÜF 12/20 Tabelle B 9 im Handbuch Rinder

B10Fressgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20 nutzbare Breite berücksichtigen

B11Laufgänge in Liegeboxenlaufställen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit. ÜF 12/20 nutzbare Breite berücksichtigen

C5

Die Fensterflächen oder andere Flächen, durch die Tageslicht einfällt, betragen mind. 3 % der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie. ÜF 20

oder die Tiere haben ständig Zugang ins Freie.

D1Die Tiere haben die Möglichkeit zur artgemäßen Tränkwasseraufnahme aus einer freien Wasseroberfläche ÜF -/20

keine: Funktionssicherheit herstellen oder geeignete Wasserversorgung

D6Die Futterbarnsohle liegt mindestens 10 cm über dem Standniveau. ÜF 12 bis spät. 1. Jänner 2012

D8Die Fressplatzbreite in Laufställen entspricht den Werten in der Tabelle D 8. ÜF -/12 Tabelle D 8 im Handbuch Rinder

Nähere Erläuterungen zu Übergangsfristen finden

Sie im Handbuch und in

der Checkliste Rinder.

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Gefährliches Material

Scharfe Kanten

herausstehende Nägel

Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen!

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PlatzangebotRinder

enge Anbindestände

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PlatzangebotRinder

Überbesatz in der Jungvieh und Kälberaufzucht

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A 4: Liegeflächenausstattung

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Dieser Punkt ist erfüllt wenn,

die Liegefläche mit weichen Matten aus Kunststoff und /oder Gummi belegt ist, oder

die Liegefläche mit Stroh-Mist-Matratzen oder Sandschüttungen ausgestattet ist, oder

harte Böden zB: aus Beton, Holz usw. eine ausreichend dicke Einstreuschicht aufweisen,

sodass Technopathien weitestgehend vermieden werden

Keine ÜF

„Knietest“ durchführen - keine Schmerzen verspüren

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A 7: Anforderungen an Betonspalten

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ÜF -/12/20: ja nach betriebsindividueller Situation und Bundesland kein ÜF, ÜF bis

1. Jänner 2012 oder bis 1. Jänner 2020

Tierkategorie Maximale Spaltenbreite

Rinder bis 200 kg 25 mm

Rinder über 200 kg 35 mm

Mutterkühe mit Kälbern 30 mm

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Spaltenböden

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A 7: Anforderungen an Betonspalten

Messung mit Schublehre

an mehreren Stellen

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A 10: Betonspalten ohne durchgehende Schlitze

Betonspalten nur als Flächenelemente möglich (mit od. ohne Nasen)

Keine Einzelbalken oder Zwillingsbalken mit durchgehenden Schlitzen im Element zulässig!

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ÜF 1.1.2012 für Böden die aus Einzelbalken bestehen

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Keine Schmerzen, Schäden und Verletzungen!

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B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung

Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen.

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Keine

wenn die Anbindevorrichtungen ohne bauliche Maßnahmen locker genug

eingestellt werden können

ÜF 1.1. 2012

wenn die Gewährleistung der geforderten Bewegungsfreiheit nicht ohne bauliche

Maßnahmen möglich ist zB: Entfernen der starren Halsrahmen

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B 2: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung

Die Anbindevorrichtung bietet dem Tier in der Längs- und Querrichtung Bewegungsfreiheit sowie genügend Spiel in der Vertikalen.

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ÜF 12/20:

bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben

bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben

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B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Anbindehaltung

Anbindestände sind mind. so breit und so lang wie in Tabelle B6 gefordert

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Tiergewicht

Standlänge*Kurzstand

Standlänge*Mittellangstand

Standbreite

bis 300 kg 130 cm 160 cm 85 cm

bis 400 kg 150 cm 185 cm 100 cm

bis 550 kg 165 cm 200 cm 115 cm

bis 700 kg 175 cm 210 cm 120 cm

über 700 kg 185 cm 220 cm 125 cm

* Gülleroste gelten nicht als Teil der Standlänge

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B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

In Laufställen stehen für kalbende oder kranke Tiere in ausreichender Anzahl Absonderungsbuchten zur VerfügungGeeignete Abkalbebuchten für mind. 3% des Kuhbestandes

Saisonale gehäufte Abkalbungen berücksichtigen

Gruppenabkalbebuchten möglich

Krankenbuchten oder Krankenstände für mind. 3% des gesamten Rinderbestandes

Mind. 1 Absonderungsbucht

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ÜF 12/20:

bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen

Bestimmungen nicht entsprochen haben

bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen landesrechtlichen

Bestimmungen entsprochen haben

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B 6: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

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Großzügige Abkalbebuchten

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B 8: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

In Laufställen sind Möglichkeiten zur Fixierung der Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen vorhanden.

Zum Beispiel:

Behandlungsstände

Einsperrfressgitter

Klauenpflegestände

Selektionsbuchten

usw.

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Keine ÜF

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B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert.

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Tiergewicht Boxenlängewandständig

Boxenlängegegenständig

Boxenbreite

bis 300 kg 190 cm 170 cm 85 cm

bis 400 kg 210 cm 190 cm 100 cm

bis 550 kg 230 cm 210 cm 115 cm

bis 700 kg 240 cm 220 cm 120 cm

über 700 kg 260 cm 240 cm 125 cm

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B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

Liegeboxen sind mind. So breit und so lang wie in Tabelle B 9 gefordert.

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ÜF 12/20:

bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben

bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben

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B 9: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

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B 10: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

Fressgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 320 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit.

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ÜF 12/20:

bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben

bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben

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B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

Laufgänge für Liegeboxen sind für Kühe mind. 250 cm und für alle übrigen Rinder angemessen breit.

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ÜF 12/20:

bis spät. 1. Jänner 2012: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben

bis spät. 1. Jänner 2020: wenn die Standplatzbreiten und -längen den zuvor gültigen

landesrechtlichen Bestimmungen entsprochen haben

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B 11: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Laufstall

zu enger Laufgang – keine Kompromiss-lösungen!

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B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber

Kälber werden nicht in Anbindehaltung gehalten.

Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten. Über acht Wochen alte Kälber müssen nicht in Gruppen gehalten werden, wenn

- auf dem Betrieb weniger als sechs Kälber gehalten werden,

- die Kälber sich bei der Mutter befinden, um von ihr gesäugt zu werden, oder

- eine tierärztliche Anordnung vorliegt, dass das betreffende Tier gesundheits- oder verhaltensbedingt in einer Einzelbucht gehalten werden muss, um behandelt werden zu können.

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B 15 / B 16: Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt - Kälber

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Großräumige Buchten in der Kälberhaltung

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C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm

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Fensterfläche mind. 3% der Stallbodenfläche.

(Architekturlichte) ÜF - 2020

Im Tierbereich mind. 8 Std./Tag eine Lichtstärke von 40 Lux (ev. Zeitschaltuhr, Lichtsensor) Keine ÜF

Für dauernden und ausreichenden Luftwechsel in geschlossenen Stallungen

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C 5 und C 6: Luft, Licht, Lärm

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helle Stallungen mit ausreichend Lichteinfall und Luftwechsel

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D: Tränke und Fütterung

Rinder müssen ständig Zugang zu ausreichend Frischwasser haben

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Keine ÜF Keine Kompromisse bei Wasserversorgung eingehen!

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D 7: Tier- Fressplatzverhältnis

bei ad libitum Fütterung

Tier : Fressplatzverhältnis 2,5:1

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Keine ÜF

bei rationierter Fütterung

Tier : Fressplatzverhältnis 1:1

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D 8: Mindestmaße für Fressplätze

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Keine ÜF

Tiergewicht * Fressplatzbreite **

bis 150 kg mind. 40 cm/Tier

bis 220 kg mind. 45 cm/Tier

bis 350 kg mind. 55 cm/Tier

bis 500 kg mind. 60 cm/Tier

bis 650 kg mind. 65 cm/Tier

über 650 kg mind. 75 cm/Tier

* im Durchschnitt der Gruppe** Diese Werte können für den einzelnen Fressplatz bei rationierter Fütterung um bis zu10% reduziert werden, wenn die gesamte Fressplatzlänge dem Produkt aus der Tierzahlmultipliziert mit den Fressplatzbreiten entspricht

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E 1 und E 2: Betreuung der Tiere

Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert.

Genügend Betreuungspersonal steht zur Verfügung.

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ÜF 2008 Alle übrigen - keine ÜF

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F: Eingriffe

Werden die Rinder nicht enthornt ist diese Frage in der Checkliste zu streichen.

Bei Enthornung erfüllt wenn,der Eingriff von einem Tierarzt nach wirksamer Betäubung durchgeführt wird, oder

auch wenn der Eingriff von einer sonstigen sachkundigen Person (z. B. Landwirt) durchgeführt wird, wenn

bei bis zu 2 Wochen alten Kälbern ein spezieller Brennstab verwendet wird, oder

Kälber nach wirksamer Betäubung mit einem üblichenBrennstab enthornt werden.

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G: Ganzjährige Haltung im Freien

Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche zur Verfügung.

Ungehindertes Liegen für alle Tiere gleichzeitig

Zusätzliches Futter, wenn Futterbedarf über Weide nicht gedeckt werden kann

Der Energiebedarf der Tiere ist zu decken

Befestigter Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen

Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht.

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G: Ganzjährige Haltung im Freien

unzureichende Befestigung

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G: Ganzjährige Haltung im Freien

ausreichende Bodenbeschaffung

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung