Cross Compliance Ergebnisse aus Kontrollen zur …Richtlinie 91/676/EWG (zum Schutz der Gewässer...

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Cross Compliance Ergebnisse aus Kontrollen zur Nitrat-Richtlinie Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung Fachtagung am 24.11.2016 in Köllitsch

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Cross Compliance

Ergebnisse aus Kontrollen zur Nitrat-Richtlinie

Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung

Fachtagung am 24.11.2016 in Köllitsch

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Gliederung

Kontrollen im Rahmen von Cross-Compliance

❙ Was ist Cross Compliance?

❙ Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen 2015

❙ Kontrollen und Feststellungen bei GAB 1 – Nitrat-Richtlinie

❙ Schwerpunkte und Lösungsansätze

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Was ist „Cross Compliance“?

Cross Compliance = sind die sog. „anderweitigen Verpflichtungen“

nach Anhang II der VO (EU) Nr. 1306/2013:

aus den Bereichen: - Umweltschutz, Klimawandel,

guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen

- Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze

- Tierschutz

Rechtsgrundlagen

Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (VO (EU) Nr. 1306/2013 + VO (EU) Nr. 640/2014 + VO (EU) Nr. 809/2014)

▹ Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Rückerstattung

Haushaltsdisziplin

Entwicklung des ländlichen Raums (VO (EU) Nr. 1305/2013 + VO (EU) Nr. 640/2014)

▹ Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds

für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Weinbaumaßnahmen (VO (EU) Nr. 1308/2013 + VO (EU) Nr. 809/2014)

▹ Umstellung, Umstrukturierung und Rodung von Rebflächen

Prüfungen erfolgen in allen Betriebsstätten/ auf allen Flächen des Antragstellers

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Möglichkeiten zur Auswahl:

ein Antragsteller kann zur Kontrolle gewählt werden:

a) durch das CC-RIA Fachkonzept (Risiko-/ Zufallsauswahl)

b) in HIT zum Fachrecht (Risiko-/ Zufallsauswahl)

c) durch einen Anlass (Anzeige, Hinweis)

[sog. Cross Checks]

Systematische

Kontrollen

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Vergleich von systematischen

Kontrollen und Cross Checks 2015

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Daten vom: 26.02.2016

system.

Kontrollen

Cross Checks system. Kontrollen

(nur Antragsteller) + Cross Checks

Kontrollen insgesamt 1.267 336 1.603

davon Verstöße 1-5 % 185 79 264

Vorsatz 5 7 12

Verstöße gesamt 190 86 276

v. H. 15,0% 25,6% 17,2%

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zu prüfende Vorschriften im Rahmen von Cross Compliance

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Rechtsakt GAB

Nitrat-RL GAB 1

Vogelschutz-RL GAB 2

FFH-RL GAB 3

Pflanzenschutzmittel GAB 10

Futtermittelsicherheit GAB 4

TSE GAB 9

Lebensmittelsicherheit GAB 4

Kennzeichnung Schweine GAB 6

Kennzeichnung Rinder GAB 7

Kennzeichnung Schaf/Ziege GAB 8

Tierschutz Kälber GAB 11

Tierschutz Schweine GAB 12

Tierschutz Nutztiere GAB 13

AgrarZahlVerpflV GLÖZ (2 bis 7)

Grundwasser-RL GLÖZ 3

Erläuterung:

GAB = Grundanforderung an die Betriebsführung

GLÖZ = Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in

"gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand"

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Verstöße bei systematischen Kontrollen

Ist: 2015

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Daten vom: 26.02.2016

44,7 %

35,3 %

11,1 % 8,9 % Nitrat-RL

Kennzeichnung/ Reg. Rinder

Kennzeichnung/ Reg. Schafe/ Z.

andere Kontrollen

gesamt: 190 Verstöße bei 1.267 Kontrollen

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Gesetzliche Grundlagen zur Nitrat-Richtlinie

II. Landes-Verordnungen:

DüngeVO (VO über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen,

Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen

der guten fachlichen Praxis beim Düngen) (zuletzt geä. 24.02.2012)

SächsDuSVO (VO des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und

Landwirtschaft über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und

Abfüllen von Dung und Silagesickersäften) (zuletzt geä. 12.07.2013)

I. EU-Verordnungen:

Richtlinie 91/676/EWG (zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat

aus landwirtschaftlichen Quellen – Nitrat-RL)

VO (EU) Nr. 1306/2013 (enthält Regeln über die Finanzierung, die Verwaltung

und das Kontrollsystem der gemeinsamen Agrarpolitik)

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

a) Grunddaten:

Wurden bzw. werden auf lw. Flächen des Betriebes N-haltige Stoffe

(i.S. von § 1DüV) ausgebracht?

Werden Jauche, Gülle, Festmist oder Silage gelagert?

Tierhaltung im Betrieb vorhanden oder Aufnahme von tierischen Wirtschaftsdüngern?

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

b) Lagerung flüssige Wirtschaftsdünger:

(Anforderung: Kapazität für 180 Tage vorhanden?)

Überprüfung der Lagerraumkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger

a) Bedarf Lagerraum?

b) nachgewiesener, vorhandener Lagerraum (Nachmessung durch Prüfbehörde)

Verstoß: fehlender Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger

Lösung: Neubau…

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

c) Düngung:

liegt der Nährstoffvergleich für Stickstoff (aus dem Vorjahr) vor?

(legume N-Bindung beachtet??)

Bodenuntersuchungsergebnisse oder Beratungsempfehlungen vorhanden?

Untersuchungsergebnisse oder Beratungsunterlagen für Wirtschaftsdünger und

synth. Dünger vorhanden?

ausgebrachte N-Mengen aus Wirtschaftsdünger

tierischer Herkunft beachtet?

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

d) Geräte zur Ausbringung organischer Düngemittel:

entsprechen die im Betrieb verwendeten Geräte den allg. Regeln der Technik?

(nach Anlage 4 DüV)

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

e) Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften:

Anforderungen: - sind Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft- Behälter dicht und standsicher?

- ist eine ortsfeste Festmistlagerstätte vorhanden?

Wenn „ja“: Ist die Bodenplatte augenscheinlich dicht und im Falle einer

Festmistlagerstätte seitlich eingefasst

- „Ab- bzw. Überlaufen des Lagergutes“ aus diesen Behältern festgestellt?

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

I. Systematische Kontrolle:

e) Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften:

Verstoß: befestigtes Stalldunglager nicht seitlich eingefasst, die Bodenplatte ist nicht dicht

und verschmutztes Wasser läuft ab

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Was wird für die Nitrat-Richtlinie geprüft?

II. Cross Checks:

es können eine oder mehrere Anforderungen geprüft werden:

sind N-haltige Stoffe in Oberflächengewässer gelangt, weil nicht ausreichend Abstand

(bei der Ausbringung) eingehalten wurde?

sind N-haltige Stoffe in Oberflächengewässer gelangt, weil auf zu stark geneigten Flächen

gedüngt wurde?

Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähige Böden (wassergesättigt oder

gefroren oder mit mehr als 5 cm Schnee bedeckt)?

Ausbringung innerhalb der Sperrfristen?

Ausbringung von Gülle, Jauche u.ä. im Herbst

ohne Strohdüngung bzw. ohne Folgekulturen

d.h. ohne aktuellem Düngebedarf?

Wurde mehr als 40 kg Ammonium-N/ha

oder mehr als 80 kg Gesamt-N/ha ausgebracht?

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Festgestellte Verstöße bei Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorgegebener

(bundeseinheitlicher) Bewertungsmatrix im Kontrollbericht zu bewerten.

Bei einem Verstoß werden die gesamten Direktzahlungen und ELER-

Maßnahmen eines Betriebes gekürzt.

bei Fahrlässigkeit:

bei leichtem Verstoß um 1 %

bei mittlerem Verstoß um 3 % (Regelverstoß)

bei schwerem Verstoß um 5 %

Kürzungen bei Verstößen

bei Wiederholung (gleicher Verstoß innerhalb der letzten 3 Jahre):

Bewertung im aktuellem Jahr mit Faktor 3

bei Vorsatz:

Regelverstoß 20% (bis 100% möglich)

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Systematische Kontrollen 2015

Daten vom: 26.02.2016

geprüft: 378 Betriebe

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Anzahl Anzahl der systematischen VOK mit Kürzungen

Früh-

warnungen GAB VOK L_Verstoß M_Verstoß S_Verstoß

Verstöße

Gesamt Vorsatz Verstoß_v.H.

Nitrat-RL 378 11 55 18 84 1 22,5% 14

Cross Checks 2015 (anlassbezogene Kontrollen)

Anzahl Anzahl der Cross Checks mit Kürzungen Früh-

warnungen GAB Cross Checks L_Verstoß M_Verstoß S_Verstoß

Verstöße

gesamt Vorsatz Verstoß_v.H.

Nitrat-RL 72 2 20 8 30 3 45,8% 3

geprüft: 72 Betriebe

Vergleich nach Auswahl zur Kontrolle

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Verstöße gegen die Nitrat-Richtlinie

18 Daten für 2016 vom: 18.11.2016

geprüfte Anforderungen/ Bewertung der Einzelverstöße

Verstöße bei

systematischen Kontrollen

Verstöße bei

Cross Checks

2013 2014 2015 2016* Anteil

2016 2013 2014 2015 2016*

Anzahl Kontrollen: 189 279 378 478 - 112 102 72 105

Bodenplatte einer ortsfesten Festmistlagerstätte ist nicht dicht

oder nicht seitlich eingefasst 40 59 49 52 32,1% 14 16 14 9

Lagerraum ist nicht ausreichend 13 25 24 33 20,4% 2 3 5 0

Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes ohne Eindringen ins Grundwasser /oberirdische

Gewässer 21 30 22 29 17,9% 10 16 13 12

Nährstoffvergleich liegt nicht vor 8 17 25 26 16,0% 1 0 4 2

Nährstoffvergleich nicht vollständig und richtig 4 3 8 7 4,3% 1 0 2 3

fehlende Nährstoffermittlung bzw. fehlende Richtwerte für N 0 1 8 7 4,3% 0 0 0 0

Fehlende Untersuchung bzw. fehlende Richtwerte bei Wirtschaftsdüngern 1 1 6 7 4,3% 0 0 0 0

Überschreitung der Ausbringungsmenge 0 0 0 1 0,6% 0 0 0 0

Undichte Jauche-/Gülle-/Sickersaftbehälter

ohne Eindringen ins Grundwasser 2 6 4 0 0,0% 7 2 1 5

Undichte Jauche-/Gülle-/Sickersaftbehälter

mit Eindringen ins Grundwasser 0 1 0 0 0,0% 4 0 0 0

Jauche wird bei ortsfester Festmistlagerstätte nicht ordnungsgemäß gesammelt 1 1 2 0 0,0% 0 0 3 0

Ab- bzw. Überlaufen d. Lagergutes mit Eindringen ins Grundwasser /oberirdische

Gewässer 1 3 2 0 0,0% 16 4 4 3

Geräte entsprechen anerkannten Regeln 0 0 2 0 0,0% 0 0 0 0

Eintrag N-haltiger Stoffe in Oberflächengewässer wegen zu geringem Abstand 0 0 0 0 0,0% 0 2 0 0

Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf nicht aufnahmefähigen Boden 0 0 0 0 0,0% 0 0 1 0

Ausbringung innerhalb der Sperrfrist 0 0 0 0 0,0% 1 1 1 0

Gesamtsumme der Einzelverstöße 91 147 152 162 56 44 48 34

* = vorläufig * = vorläufig

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bildnachweis:

Folie 9: – Axel Hartmann / Wikimedia.org

Folie 10: – zunhammer.de / Fluegel.de

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