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CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit: 2h Theorie

2h Praxis + jährliche Wiederholung in diversen Szenarien im Rahmen der geforderten einsatztaktischen Übung unter CSA gem. Vorgaben

der FwDV 7

Lernziel:

Die Teilnehmer sollen

❙ Sowohl theoretisch als auch praktisch auf Notsituationen im CSA-Einsatz vorbereitet werden, Maßnahmen zur Unfallverhütung (Präventi-on)erlernen und Verhaltensmuster bei eingetretenen Notfällen trainieren und automatisieren.

Lernzielstufen: Theoretische Wissensvermittlung und Information über mögliche Notfallursachen

Kennenlernen der verschiedenen Strategien zur Prävention

Kennenlernen der Maßnahmen bei eingetretenen Notsituationen

Praktische Umsetzung des Erlernten in diversen Übungsszenarien

Lehrmaterialien: Theorie: Unterrichtsraum mit Beamer und Tafel

Praxis: definierter Übungsbereich (Indoor / Outdoor), Übungs-CSA und Atemschutztechnik, Funktechnik, PSA

Hinweis: Für die Lehrgangsteilnehmer stehen Arbeitsblätter mit Lückentext zur Verfügung. Diese sind analog der Präsentation aufge-

baut und können während der Ausbildung entsprechend ausgefüllt werden.

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Inhalt:

1. Begriffe CSA-Notfall 2. Ursachen für CSA-Notfälle 3. Maßnahmen zur Unfallverhütung bei

CSA-Einsätzen / -übungen

3.1 Erkennen von Notfallgefahr durch

Selbstdiagnose beim Tragen des CSA

3.2 allgemeine Präventivmaßnahmen

3.3 Maßnahmen bei Ausfall der Funkverbindung

4. Verhalten bei Eintritt eines CSA-Notfalls

5. Notruf

6. Möglichkeiten der Rettung im Trupp

7. Möglichkeiten der Rettung durch den Sicherheitstrupp

7.1 Grundsätze

7.2 Ausrüstung Sicherheitstrupp

7.3 Einsatzgrundsätze für Sicherheitstrupps

Spezielle Literatur für den Ausbilder:

Atemschutznotfall-Rettungskonzept der Feuerwehr Chemnitz / Deutsche Feuerwehrzeitung BrandSchutz Ausgabe 8/09 S. 605ff

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

105 min

5 min

CSA-Notfall

1 Begriff CSA-Notfall

Merke:

Ein CSA - Notfall ist ein Ereignis im CSA - Einsatz, welches die Tätigkeit des eingesetzten Trupps unter

CSA teilweise oder ganz einschränkt, eine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder zu einem Atem-

schutzunfall führen kann.

Der betroffene Trupp unter CSA ist in der Lage, durch gezielte Maßnahmen die Gefahr zu minimieren oder sich selbst

aus dem Gefahrenbereich zu retten. Kennzeichen für sicheres Zeitfenster ist die Rettung aus dem Gefahrenbereich mit

eigenem Luftvorrat

Ein Atemschutzunfall ist ein von außen einwirkendes plötzliches Ereignis, welches einen Körperschaden

verursacht. Dadurch ist der im Einsatz befindliche Atemschutztrupp in seiner Handlungsfähigkeit so ein-

geschränkt, dass er nicht mehr in der Lage ist, sich in einem sicheren Zeitfenster aus dem Gefahrenbe-

reich zu retten.

2 Entstehungsmöglichkeiten für CSA-Notfälle 2.1 „Selbstverschuldet“

Nichteinhaltung von Dienstvorschriften

Missachtung von Einsatzgrundsätze

Selbstüberschätzung: verkennen der eigenen Leistungsfähigkeit oder des aktuellen Gesundheitszustandes „ …es wird schon gehen“, nicht eingestehen von Schwäche z.B. Klaustrophobie

Körperliche Defizite: mangelhafter Trainingszustand, Übergewicht usw.

unzureichende Flüssigkeitszufuhr „ …zwei Tassen Kaffee am Tag und dann 16:00 Uhr zum CSA – Einsatz“

Jeder Punkt wird als

Frage formuliert und

kann in der Folge mit

den Lehrgangsteilneh-

mern beantwortet wer-

den.

Folie 3 „Begriff CSA-

Notfall“

Die benötigte Zeit pro

Inhaltsschwerpunkt

richtet sich nach dem

Wissensstand der

Lehrgangsteilnehmer.

Wichtig ist es, die Lehr-

gangsteilnehmer für

das Thema zu sensibili-

sieren und die Belange

der Eigenverantwort-

lichkeit des jeweiligen

Geräteträgers zu beto-

nen.

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

„Selbstverschuldet“ lässt sich vermeiden durch:

Kontinuierliche theoretische und praktische Ausbildung Training einzelner Elemente (Modulausbildung) und Übungen unter CSA sowie durch blindes Beherrschen der genutzten Technik (Maske, PA, CSA)

Beherrschen der Einsatzgrundsätze - und aller anderen relevanten Vorschriften und deren strikte Umsetzung im Einsatzfall

Neuausrichtung der eigenen Sinne - um Selbstüberschätzung auszuschließen

Überdenken der eigenen Lebensweise Sport, Alkohol- und Zigarettenkonsum, Medikamente u. Drogen, Ernährung usw.

2.2 „Unverschuldet“

Versagen und Defekte der Atemschutztechnik oder der Ausrüstung

Medizinischer Notfall – siehe hierzu Pkt. 6.7. mögliche Symptome während eines CSA-Einsatzes / -übung

nicht vorhersehbare Eskalation der Einsatzsituation Explosion, Einsturz, unkontrollierbare chemische Reaktion usw.

„Unverschuldet“ lässt sich nicht verhindern:

A B E R durch ein gezieltes Notfalltraining kann der ASGT auf Notfallsituationen vorbereitet werden.

Das Training konkreter Handlungsstrategien führt im Notfall dazu, auf bekannten Ablaufroutinen zurückgreifen zu kön-nen, was zu mehr Sicherheit und Zeitersparnis bei der Rettung der oder des Verunfallten beitragen wird.

3 Ursachen für CSA - Notfälle

„Folgende Ursachen können zu einem CSA – Notfall führen:

Luftversorgung

Ein teilweises oder komplettes Versagen der Atemschutztechnik auf Grund eines techn. Defektes oder ein zu ge-

ringer Luftvorrat um selbstständig oder ohne Ausreichende Reserve für Maßnahmen zur Dekontamination zurück

in einen sicheren Bereich zu gelangen, z.B. das Atemminutenvolumen ist so hoch, dass die Warneinrichtung am

PA innerhalb der 15min Einsatzzeit anspricht.

Folie 4 „Ursachen für

CSA-Notfälle“

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

Defekt

Undichtheit am CSA durch unsachgemäßes Schließen oder durch ein schädigendes Ereignis von außen, was eine

Kontamination des betreffenden CSA – Geräteträgers zur Folge haben könnte.

Ausfall

Ausfall durch physische oder psychische Probleme; Verletzter ist bei Bewusstsein, hat Eigenatmung, aber Bewe-

gungseinschränkungen.

Bewusstlosigkeit

Ausfall durch physische oder psychische Probleme; Verletzter ist nicht bei Bewusstsein und hat keine Eigen-

atmung.

Unfall

Ein plötzlich von außen einwirkendes schädigendes Ereignis, welches einen physischen Schaden bei einem oder

mehreren CSA – Trägern hervorruft, z. B. Explosion und Verrutschen von Ladung.

4 Maßnahmen zur Unfallverhütung bei CSA – Einsätzen / -übungen

4.1 Erkennen von Notfallgefahr durch Selbstkontrolle

Durch Selbstkontrolle kann der CSA-Träger entstehende Veränderungen seines körperlichen Empfindens frühzeitig erkennen und unverzüglich darauf reagieren. Folgende Fragen stehen dabei im Kontrollmittelpunkt:

• Bekomme ich genügend Luft?

• Kann ich ausreichend atmen?

• Bin ich schmerzfrei und ohne Druck im Brustbereich?

• Kann ich klar denken?

• Kann ich unverzerrt meine Umwelt erkennen?

Folie 5 „Erkennen der

Notfallgefahr durch

Selbstdiagnose während

des Tragens von CSA“

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Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

• Bin ich frei von Angstzuständen oder Panik?

• Bin ich frei von Schwindelgefühl?

• Bin ich frei von Bewusstseinstrübungen?

• Friere ich trotz Hitze im Anzug („kalter Schauer“)?

• Bin ich frei von plötzlichen starken Kopfschmerzen?

• Leide ich nicht an plötzlicher Schwäche?

Kritisch lautende Antworten sollten zur vorbeugenden Vermeidung von Notfällen durch Einsatzabbruch führen.

4.2 Allgemeine Präventivmaßnahmen

Folgende Maßnahmen sind zur Prävention an allen CSA – Einsatzstellen / -übungen erforderlich:

Nur ausgebildete CSA-Geräteträger im Einsatz einsetzen nur im Umgang mit CSA geschulte Feuerwehrangehörige im Einsatzfall einsetzten. Es müssen innerhalb einer Feuerwehr die für den CSA-Einsatz ausgebildete Atemschutzgeräteträger (ASGT) gekennzeichnet sein, damit sie die Führungskräfte als cSA-Träger unverzüglich erkennen können. Kennzeichnungsmöglichkeiten sind z.B. Hel-maufkleber oder verschiedenfarbige Kennzeichnungsplaketten.

Nachweis einer jährlichen einsatztaktischen Übung unter CSA im Einsatzfall nur ASGT einsetzen, die gem. der FwDV 500 ABC-Einsatz innerhalb von 12 Monaten eine Übung unter CSA absolviert haben

Tagaktuell gesund nur ASGT einsetzen, die tagaktuell frei von Krankheit (auch Schnupfen) sind, nicht unter dem Einfluss von behin-dernden Medikamenten, Alkohol oder Drogen stehen, sich körperlich in der Lage fühlen und „den Kopf frei haben“ für den CSA-Einsatz

Vor Einsatz- / Übungsbeginn sind mind. 0,5 Liter Flüssigkeit aufzunehmen jeder ASGT, der für den Einsatz unter CSA vorgesehen ist, muss vor Beginn des Einsatzes oder der Übung min-destens 0,5 Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, (z.B. stilles Mineralwasser.

Folie 6 „Allgemeine

Präventivmaßnahmen“

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

bequeme langärmliche Bekleidung unter dem CSA tragen hier kann die jeweilige Feuerweher festlegen, was unter dem CSA getragen wird. Wichtig ist, dass an keiner Stel-le ein direkter Hautkontakt zur CSA-Innenseite besteht. Möglich sind u.a. Jogginghose und Langarmshirt.

gewissenhaftes und bedarfsgerecht Ausrüsten der Geräteträger und Kontrolle der eingesetzten Technik inkl. Funküberprüfung

Merke

Die Vermeidung von Unfällen erreicht man durch ständige Ausbildung, sicheres Beherrschen der Atem-

schutztechnik, Einhaltung der UVV und Einsatzgrundsätzen, körperliche Fitness. Dafür ist jeder Geräteträger

eigenverantwortlich.

Hinweise für Führungskräfte

Durch den Einsatzleiter wird eine verantwortliche Führungskraft bestimmt, die den gesamten Einsatz unter dem Aspekt der Einhaltung aller Maßnahmen zur Prävention überwacht. Diese Aufgabe kann mit der Atemschutz-überwachung gekoppelt werden.

für den Einsatz fertige Trupps und der Sicherheitstrupp ist vor Witterungseinflüssen geschützt unterbringen (ext-reme Kälte oder Hitze)

Kein Einsatz unter CSA ohne geeignete Rettungsmittel aus dem Gefahrenbereich (z.B. Schleifkorbtrage)

Am Dekontaminationsplatz sollte ein Trennwerkzeug (z.B. Rettungsschere) für das Entfernen eines CSA von ei-nem verunfallten Geräteträger bereitliegen.

an jeder CSA - Einsatzstelle hat ein Rettungstransportwagen und ein Notarzt bereitzustehen. Dieser ist durch den Einsatzleiter Feuerwehr immer über den aktuellen Stand des Einsatzes vor allem der zu erwartenden Stoffe und deren Eigenschaften zu informieren.

Die rettungsdienstliche Übergabestelle für möglicherweise verunfallte ASGT wird im Bereich des Dekontaminati-

onsplatzes eingerichtet.

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Didaktisch/methodische

Hinweise

5 Maßnahmen bei Ausfall der Funkverbindung

Bei Ausfall der Funkverbindung sind folgende Handlungen notwendig:

Verbindungsversuche

Rückzug - bis eine Funkverbindung möglich ist

Keine Funkverbindung - Gefahrenbereich verlassen

Das entspricht den gleichen Verhaltensweisen wie bei der Atemschutznotfallrettung.

Die Anzeige des Notfalls ohne Funk erfolgt durch das Absetzen eines Signals vom CSA-Geräteträger oder seinen

Trupp-Partner. Dafür haben sich bewährt:

Signal 1:

beide Arme über den Kopf nach oben strecken

Signal 2:

kräftiges Schlagen auf die Schulter des Trupp-Partners

Sobald die verantwortliche Führungskraft, der Trupp-Partner oder andere Einsatzkräfte eines dieser Signale wahrneh-

men, müssen diese sofort einen Notruf absetzen:

“Mayday, Mayday, Mayday – CSA-Träger im Gefahrenbereich in Not“

Damit sind alle Kräfte informiert.

Merke

Ein Notruf, egal ob per Funk oder visuell, hat einen sofortigen Einsatz des Sicherheitstrupps (SiTr) zur Folge.

Folie 7 „Maßnahmen

bei Ausfall der Funk-

verbindung“

Foto oben: CSA-Träger

bei Abgabe Signal 1

Foto unten: CSA-Träger

bei Abgabe Signal 2

Folie 8 „Notruf“

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Didaktisch/methodische

Hinweise

6 Verhalten bei Eintritt eines CSA-Notfalls Sollte sich die Gefahr eines Notfalls ergeben oder der Notfall eintreten, reagiert der CSA-Träger folgendermaßen da-rauf:

Orientierung und Sammlung von Informationen o Sehen: z. B. Wo ist mein Partner? Was ist passiert? Erkenne ich Verletzungen? Ist der CSA beschädigt? Ist

mein Partner eingeklemmt, abgestürzt oder liegt er auf einer Ladefläche? o Hören: z. B. Atmet mein Partner? Antwortet er auf Ansprache? Strömt Gas aus? Kündigen sich weitere Scha

densereignisse durch Geräusche an? o Fühlen: z. B. Kann ich meinen Partner fassen? Kann ich meinen Partner aus dem unmittelbaren Gefahren-

bereich schaffen? Befinden sich Ladungsteile auf oder über mir?

Notrufmeldung absetzen per Funk: Mayday, Mayday, Mayday…

Notrufmeldung bei Funkausfall: Notfall visuell anzeigen durch heben beider Arme über den Kopf, durch Schlagen auf die Schulter dem Trupp – Partner den Notfall anzeigen

Kontaktaufnahme mit Sicherheitstrupp

nach Möglichkeit langsam in Richtung Dekontaminationsplatz gehen, notfalls an der Notfallstelle auf Hilfe warten.

Panik vermeiden

7 Rettung im Trupp

Zur Rettung aus dem Gefahrenbereich im Trupp bestehen folgende Möglichkeiten:

Crashrettung aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich Die Crashrettung stellt sich unter CSA schwierig dar, da ein liegender CSA-Geräteträger kaum Angriffspunkte bie-tet.

Hilfe herbeirufen per Funk oder visuell

Unterstützung und Einweisung des Sicherheitstrupps

Rückzug

Folie 9: „Verhalten bei

Eintritt CSA-Notfall“

Panik vermeiden be-

sonders wichtig, z. B.

durch berücksichtigen

Atemschutzspruch

„stehe still und sammle

Dich“

Folie 10: „Rettung im

Trupp“

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Didaktisch/methodische

Hinweise

8 Rettung durch den Sicherheitstrupp 8.1 Möglichkeiten Der Sicherheitstrupp hat folgende Möglichkeiten zur Rettung von CSA-Trägern:

Befreien aus Zwangslagen

Rettung mit der Schleifkorbtrage, Bergetuch oder ähnlichen Hilfsmitteln: Als effektivstes Rettungsmittel hat sich die Schleifkorbtrage herausgestellt. Gegenüber anderen Hilfsmitteln lässt sich hier der verunfallte, liegende CSA-Geräteträger durch den Sicherheitstrupp transportieren.

Unterstützung bei der Dekontamination.

8.2 Ausrüstungen des Sicherheitstrupps beim CSA-Einsatz

Mögliche Ausrüstungen des Sicherheitstrupps können sein:

Der Sicherheitstrupp rüstet sich analog den im Einsatz befindlichen Trupps aus

Hilfsmittel zum Transport von verunfallten CSA-Geräteträgern (eine Schleifkorbtrage ist zu bevorzugen)

Brechwerkzeug oder andere technische Hilfsmittel

8.3 Einsatzgrundsätze des Sicherheitstrupps

rüstet sich generell komplett aus, Maske ist Bereitschaft, CSA ist angelegt Die Ausrüstung entspricht der, der im Gefahrenbereich eingesetzten Trupps

zentraler Standort an der Gefahrenbereichsgrenze Dieser wird durch die verantwortliche Führungskraft angewiesen. Zu beachten: Witterungsschutz, Schutz vor De-hydrierung und Sitzgelegenheiten sind sicherzustellen

Im Einsatzfall ist immer das gesamtes Notfallequipment vorzunehmen

Lageerkundung der Unfallstelle / Notfallsituation Einsatzdauer, Luftvorrat, ggf. Truppmitglied befragen, Orientierungshilfen, Umfeld beobachten (Brandentwick-lung, Einsturzgefahr, Ex-Gefahr usw.

Auffindesituation des verunfallten / in Not geratenen CSA-Geräteträgers analysieren

Lageübersicht, Ansprechen, Körperkontakt suchen, Raumübersicht, Bodycheck (sehen, hören, fühlen), Körperla-

ge, Beschädigung am CSA, Rückmeldung.............

Grundsätzlich ist eine Chrashrettung durchzuführen, da nur ein geringer Zeitkorridor inkl. Dekontamination zur Verfügung steht. Das Hilfsmittel zum Transport, optimal ist z. B. die Schleifkorbtrage, ist immer zu benutzen. Der Verunfallte ist umgehend aus dem Gefahrenbereich zu verbringen und am Dekontaminationsplatz zu übergeben

Folie 11: „Rettung

durch Sicherheitstrupp“

Folie 12: „Ausrüstung

Sicherheitstrupp“

Foto oben: Schleifkorb-

trage

Foto unten“ Rettungs-

trage“

Folie 13: „Einsatz-

grundsätze Sicherheits-

trupp“

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Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

Praktische Ausbildung

Übung 1 - Funkübung

Geräteträger durchlaufen einen mit diversen Situationen und Szenarien vorbereiteten Bereich.

Hier können Fässer, Warntafeln, Rohrleitungen, Schalttafeln usw. vorbereitet werden.

Ziel ist es, dass der jeweilige Trupp über Funk dem Gruppenführer ein Bild von der jeweiligen Situation zeichnet (verba-

le Visualisierung).

Der Gruppenführer wiederum kennt den vorbereiteten Bereich nicht und ist somit auf die Genauigkeit der Funksprüche

angewiesen.

Übung 2 – Funkübung

Eine Situation oder eine Schaltanlage werden vorbereitet und mit einem Einsatzauftrag versehen (z.B. Schließen einer

bestimmten Rohrleitung).

Der vorgehende Trupp kennt die Situation nicht und arbeitet nur nach den Vorgaben über Funk des Übungsleiters.

Übung 3 – Grenzsituation erfahren

Ein Geräteträger schraubt sich im CSA den Lungenautomat ab nachdem er ca. 10min bei leichter Tätigkeit (z.B. gehen)

den Anzug mit Ausatemluft gefüllt hat.

Mit einem Messgerät (CO²-Gehalt und O²-Gehalt) innerhalb des Anzuges soll der Geräteträger erfahren, welcher Luft-

vorrat sich im inneren des Anzuges befindet.

Wichtig ist hier die Ermittlung des Zeitfaktors.

Sobald das Messgerät in den Alarmmodus schaltet, ist der Geräteträger durch 2 Helfer auszukleiden.

CSA-Ausbildung – CSA-Notfall

Zeit Inhalt

Didaktisch/methodische

Hinweise

Übung 4 – Verhalten im Trupp während eines Notfalls

Hier können jegliche Arten von Notfällen simuliert werden. Wichtig ist, dass das Absetzen des Notrufes geübt wird.

Man kann die Situation so einbauen, dass ein CSA-Geräteträger vorher instruiert wird und einen Notfall in eine Übung

einbaut. Hier ist die Reaktion des Trupp-Partners und der Führungskräfte im Fokus der Übungsleitung.

Übung 5 – Einsatz Sicherheitstrupp

Hier können jegliche Arten von Notfällen simuliert werden. Wichtig ist, dass der Einsatz des SiTr. zentraler Bestandteil

der Übung ist.

Denkbar wäre hier folgendes Szenario:

Ein Trupp unter CSA muss auf einer Ladefläche eines LKW’s die Ladungssicherung vornehmen. Dabei verunfallte ein

CSA-Geräteträger und bleibt bewegungsunfähig auf der Ladefläche liegen. Ziel ist es, den Verunfallten so schnell wie

möglich zum Dekontaminationsplatz zu bringen.

Natürlich sind viele weitere Szenarien denkbar.

Übung 6 – Richtiges Ablegen von CSA

Das Auskleiden von CSA-Geräteträger kann relativ realistisch geübt werden, wenn der CSA mit Mehl bestäubt wird.

Ziel ist es, das Auskleiden so zu gestalten, dass kein Mehl an der Bekleidung des CSA-Geräteträgers sichtbar ist.

Quellennachweis

Autorenhinweis Die Angaben wurden mit Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Das Buch gibt den Stand der Technik und die Erfahrungen eines großen, mit dem Schutz vor Brandprodukten und Gefahrstoffen befassten Per-sonenkreis wieder. Eine Haftung oder Ansprüche aus diesen Angaben sind jedoch ausgeschlossen. Die Angaben ersetzen nicht die Informationspflicht und Prüfung der Gegebenheiten durch den Nutzer. Alle Rechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung sowie Übersetzung bleiben vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Autoren Wolfgang Gabler und der MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG reproduziert oder unter Verwendung elektronischer System gespei-chert, vervielfältigt oder verarbeitet werden. Für das „Handbuch Atemschutz“ wurde die Freigabe zum Nachdruck erteilt. Literatur- und Quellenverzeichnis 1. Fachliteratur

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Arbeitsgruppe „Ausbildung Atemschutzgeräteträger“ des SMI Sachsen: Arbeitsmaterial für die Ausbildung vom Atemschutzgeräteträgern, Dresden, 2013

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W. Gabler, D. Hesse, U. Cimolino u.a. „www.atemschutzlexikon.de“

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Gabler, Grundlagen von Atem- und Körperschutz, Verlag für Polizeiwisschenschaften, Frankfurt a.M., 2007

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Pooth, Wolfgang: Risikofaktoren im Unternehmen. Sicherheit und Management Nr. 1/97

Reinhardt, Schmitz u. a.: Steckbrief seltener und importierter Virusinfektionen. Informationsschrift des Robert-Koch-Institutes

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Lindert, Görtz, Mitteilung des Umweltamtes Düsseldorf vom 8.5.1996 an MURL: Mitteilung über die einzelnen PAK-Konzentrationen vom 6.8.1996

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W. Rotard, „Gefahrstoffe nach Bränden – Sanierungsleitwerte“, Vortrag auf der VdS-Fachtagung „Sanierung von Brandschäden“, Köln, Tagungsband, Oktober 2010

2 Richtlinien des Rates der Europäischen Union (EU-Richtlinien) 89/391/EWG Richtlinie des Rates vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit 89/656/EWG Richtlinie des Rates vom 30.November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Ge-

sundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit

Umsetzung in deutsches Recht mit: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Ge-

sundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) 89/686/EWG Richtlinien des Rates vom 21.Dezember zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglied-

staaten für Persönliche Schutzausrüstungen Umsetzung in deutsches Recht mit: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG) 3 Gesetze, Verordnungen

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschut-zes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

Gesetz über Technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz)

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschut-

zes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG)

Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) 4 Technische Regeln (TR)

Technische Regeln Druckbehälter (TRB), z. B. TRB 002 Allgemeines, Erläuterungen zu den Begriffen der Druckbehälterverordnung

Technische Regeln Gase (TRG)

Technische Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRgA), z. B. TRgA 415

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z. B. TRGS 900 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz 5 Richtlinien der vfdb

Richtlinie vfdb 0810: Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf der Basis einer Gefährdungsbe-urteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren

Richtlinie vfdb 0820: Zusatzausrüstung an Persönlicher Schutzausrüstung der Feuerwehr

Richtlinie vfdb 10/01: Bewertung von Schadstoffkonzentrationen im Feuerwehreinsatz

Richtlinie vfdb 10/03: Schadstoffe bei Bränden 6 Normen

DIN 14092-1: Feuerwehrhäuser; Teil 1: Planungsgrundlagen

DIN 14092-7: Feuerwehrhäuser; Teil 7: Werkstätten, u.a. mit o allgemeine Planungsgrundlage Werkstatt o Werkstätten zur Pflege und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung (einschließlich Atemschutz- und

CSA-Werkstätten), o Rettungsdienstwerkstatt