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D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES Fachspezifischer Anhang zur Prüfungsordnung und zur Studienordnung im Fach Mechatronik für den Studiengang Lehramt an beruflichen Schulen (LAB). Vom 17. März 2011 1312 Nr. 74 ausgegeben zu Saarbrücken, 21. Dezember 2011 2011 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite – 1311 –

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D I E N S T B L A T TDER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Fachspezifischer Anhang zur Prüfungsordnung und zurStudienordnung im Fach Mechatronik für den StudiengangLehramt an beruflichen Schulen (LAB). Vom 17. März 2011 1312

Nr. 74ausgegeben zu Saarbrücken, 21. Dezember 20112011

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Fachspezifischer Anhang zur Prüfungsordnung und zurStudienordnung im Fach Mechatronik für den Studiengang

Lehramt an beruflichen Schulen (LAB)Vom 14. April 2011

Gliederung

A. Fachspezifischer Anhang zur Studienordnung

§ 1 Leitbild und Ziele des Studiums

§ 2 Kompetenzen künftiger Lehrer und Lehrerinnen im Fach Mechatronik

§ 3 Arten von Lehrveranstaltungen

B. Fachspezifischer Anhang zur Modulprüfungsordnung

§ 4 Art und Umfang der Teilprüfungen

§ 5 Aufbau und Inhalte des Studiums: Übersicht über Module undModulprüfungsleistungen

§ 1 Leitbild und Ziele des Studiums

Das Studium im Fach Mechatronik für das Lehramt an beruflichen Schulengliedert sich in einen gemeinsamen Teil, der Grundlagen der Mathematik,Physik und Ingenieurwissenschaften sowie übergreifende Grundlagenumfasst, und darauf aufbauend in drei Vertiefungsrichtungen für dieGebiete Elektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik sowiedie fachdidaktischen Module und die wissenschaftliche Abschlussarbeit.Die fachliche Ausbildung zielt darauf ab, den angehenden Lehrerinnen undLehrern eine solide mathematisch-naturwissenschaftliche und ingenieur-wissenschaftliche Grundausbildung und darauf aufbauend spezifischeKompetenzen für die im Lehrerberuf erforderlichen technischenKompetenzen zu vermitteln, insbesondere für die Vermittlung der spezifi-schen Fähigkeiten für elektrotechnische, mechatronische und metalltech-nische Berufe.

Mechatroniklehrerinnen und -lehrer sind Expertinnen und Experten fürgezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestalteteVermittlungs-, Lern- und Bildungsprozesse im Fach Mechatronik mit den

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Schwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung.- Sie sehen fachliches Wissen und Verständnis als Beitrag zur

Orientierung und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ineiner durch technische Systeme geprägten Berufswelt.

- Sie sind mit dem Berufsalltag der technischen Berufe mit denSchwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung, und der Auszubildendenim jeweiligen Berufsfeld vertraut.

- Sie verfügen über anschlussfähiges Fachwissen, das es ihnen ermög-licht, Unterrichtskonzepte und -medien inhaltlich zu bewerten, aktuel-le Forschung die Mechatronik mit den Schwerpunkten Elektrotechnik,Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nach gewählterVertiefung, betreffend zu verfolgen und neue Themen in denUnterricht einzubringen.

- Sie können die gesellschaftliche Bedeutung der Mechatronik mit denSchwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung, begründen und vertretendiese Bedeutung reflektiert im Unterricht und in der (Schul-)Öffentlich-keit.

- Sie orientieren ihr unterrichtliches Handeln an den Erkenntnissen derFachdidaktik und der Bildungswissenschaften. Sie wissen, dassSchülerinnen und Schüler das Verständnis für mechatronische bzw.elektrotechnische bzw. metalltechnische, je nach gewählterVertiefung, Konzepte selbst entwickeln müssen, und fördern zielorien-tiertes selbsttätiges Lernen.

- Sie vermitteln Medien- und Methodenkompetenz zur Förderung desselbsttätigen Lernens.

- Sie sind in der Lage, Lernprozesse zu gestalten, zu diagnostizierenund zu bewerten.

- Sie vermitteln als handelndes Vorbild Schlüsselqualifikationen durchKooperation und Kommunikation.

§ 2 Kompetenzen künftiger Lehrer und Lehrerinnen im Fach

Mechatronik

Aus dem Leitbild werden folgende Kompetenzen abgeleitet, über die dieStudierenden nach Abschluss ihres Studiums verfügen sollen.

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1. Übergreifende Kompetenzen- den Unterricht wissenschaftlich begründen und effektiv gestalten;- grundlegende allgemeine sowie fachspezifische Unterrichtsprinzipien

beherrschen und anwenden;- Methoden und Medien in ihrer systematischen und funktionalen

Ordnung und Beziehung verstehen und adäquat anwenden bzw. ein-setzen.

2. Fachliche Kompetenzen- zentrale Fragestellungen der Mechatronik mit den Schwerpunkten

Elektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, und damit verbundene Erkenntnisinteressenskiz zieren sowie fachliche Fragen selbst entwickeln;

- Methoden der Mechatronik mit den Schwerpunkten Elektrotechnik,Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nach gewählterVertiefung, beschreiben und anwenden und sie hinsichtlich ihrerMöglichkeiten und Grenzen einschätzen;

- Mechatronik- bzw. Elektrotechnik- bzw. Metalltechnik-bezogeneTheorien und Prozesse der Begriffs- und Modellbildung erläutern undihren Stellenwert reflektieren;

- Forschungsergebnisse, die die Mechatronik mit den SchwerpunktenElektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, betreffen, in ihrer fachlichen Bedeutung undReichweite einschätzen;

- sich in neue Entwicklungen der Mechatronik mit den SchwerpunktenElektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, in selbstständiger Weise einarbeiten;

- Inhalte mit Bezug zur Mechatronik mit den SchwerpunktenElektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutungeinordnen und Verbindungslinien zu anderen Wissenschaften aufzei-gen;

- die Relevanz der fachlichen Fragestellungen, Methoden, theoreti-schen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte der Mechatronikmit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung, auf das spätereBerufsfeld Schule einschätzen.

3. Fachdidaktische Kompetenzen- den bildenden Gehalt mechatronischer bzw. elektrotechnischer bzw.

metalltechnischer Inhalte und Methoden reflektieren, mechatronische

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bzw. elektrotechnische bzw. metalltechnische Inhalte in einen unter-richtlichen Zusammenhang bringen und durchdringen, sowie fach -übergreifende Perspektiven berücksichtigen;

- wissenschaftliche Fragestellung und Sachverhalte der Mechatronikmit den Schwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung, angemessen sach- undadressatenbezogen darstellen und präsentieren sowie hinsichtlichihrer didaktischen Relevanz einordnen;

- den Unterricht im Fach Mechatronik mit den SchwerpunktenElektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, in den curricularen Rahmen einordnen bzw. ausdiesem ableiten;

- Inhalte des Unterrichts im Fach Mechatronik mit den SchwerpunktenElektrotechnik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nachgewählter Vertiefung, bestimmen, didaktisch reduzieren und struktu-rieren;

- Unterricht im Fach Mechatronik mit den Schwerpunkten Elektro -technik, Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nach gewähl-ter Vertiefung, unter Verwendung geeigneter Medien sowie unterVerwendung von Elektro-, Maschinenbau-, Mechatronik- undInformationstechnologien analysieren, planen, erproben und reflektie-ren;

- Grundlagen und Prozesse fachlichen und fachübergreifendenLernens in der Mechatronik mit den Schwerpunkten Elektrotechnik,Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nach gewählterVertiefung, unter Berücksichtigung fachspezifischer Lernschwie -rigkeiten und Fördermöglichkeiten analysieren und exemplarischerläutern;

- Lernvoraussetzungen und Lernverhalten der Schülerinnen undSchüler einschätzen und ihnen Rechnung tragen;

- fachrelevante Wege zur Lernerfolgskontrolle beherrschen;

- fachliche, fachübergreifende so wie fächerverbindende Sichtweisen indie Entwicklung von Schulprofilen und Schulprogrammen einbringenund die Bedeutung des Unterrichtsfaches Mechatronik mit denSchwerpunkten Elektrotechnik, Mechatronische Systeme undMetalltechnik, je nach gewählter Vertiefung, im Kontext derSchulfächer so wie die Rolle als Mechatroniklehrerin oderMechatroniklehrer reflektieren;

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- die Bedeutung mechatronischer bzw. elektrotechnischer bzw. metall-technischer Bildung sowie Aufgabe und Aufbau des Unterrichts imFach Mechatronik mit den Schwerpunkten Elektrotechnik,Mechatronische Systeme und Metalltechnik, je nach gewählterVertiefung, in der (Schul-)Öffentlichkeit überzeugend und nachvoll-ziehbar darlegen.

§ 3 Arten von Lehrveranstaltungen

(1) Vorlesungen (V) vermitteln einen Überblick über einen größerenGegenstandsbereich eines Faches und seine methodischen/theoretischenGrundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seineForschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweili-gen Lehrkraft.

(2) Übungen (Ü) dienen der Vermittlung fachspezifischer Techniken undMethoden wissenschaftlichen Arbeitens und der Vertiefung vonGrundkenntnissen.

(3) Praktika (P) werden als Grund- und Fachpraktika angeboten.

Grundpraktika dienen der Vermittlung und praktischen Anwendung fach-spezifischer Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens undder Vertiefung von Grundkenntnissen.

Fachpraktika dienen der Vermittlung und praktischen Anwendung fach-spezifischer Techniken und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens undder Vertiefung von fortgeschrittenen Kenntnissen.

(4) Schulpraktika (SchP) dienen der Orientierung in dem Berufsfeld Schuleund dem Erwerb praktischer Kompetenzen. Näheres regelt diePraktikumsordnung für Lehrämter.

(5) Seminare (S) mit überschaubarer Teilnehmerzahl zum aktiven, gemein-samen Erarbeiten und zum Austausch von Arbeitsergebnissen in Form vonDiskussionen und Referaten dienen der Vertiefung der Ausbildung ineinem Fachgebiet, zum Erlernen der Vortragstechnik sowie der Anleitungzu kritischer Sachdiskussion von Forschungsergebnissen.

§ 4 Art und Umfang der Teilprüfungen

(1) Schriftliche Prüfungsleistungen umfassen Klausuren, Hausarbeiten/Seminararbeiten inkl. Programmieraufgaben, Projektdokumentationen,

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Praktikumsberichte oder Stundenprotokolle. Bei schriftlichenGruppenarbeiten müssen die jeweiligen Leistungen der einzelnenKandidaten/ Kandidatinnen erkennbar sein und eigenständig bewertetwerden können.

(2) Mündliche Prüfungsleistungen umfassen Referate, Seminarvorträge,Einzel- oder Gruppenprüfungen.

(3) Form und Dauer der Prüfungsleistungen, ggfs. Bonusregelungen sowiedie Anmeldemodalitäten werden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltungbekannt gegeben. Bei Kombinationen ist die Gewichtung der Teile anzu-geben.

(4) In besonderen Fällen können auch andere Formen der Leistungs -kontrolle (z.B. bezogen auf Projekt- oder Praktikumsarbeiten) festgelegtwerden.

(5) Die Prüfungsanforderungen müssen so gewählt werden, dass die zurBearbeitung vorgesehene Zeit eingehalten werden kann.

(6) Prüfungsvorleistungen (PVL) bestehen aus einer oder mehreren stich-probenhaften, unbenoteten Kenntniskontrollen innerhalb eines Modulswährend des Semesters. Mit dem Bestehen der gefordertenPrüfungsvorleistungen zu einer Modulprüfung zeigt der / die Studierende,dass er / sie die Mindestanforderungen im Lernfortschritt erfüllt. Ein solchePrüfungsvorleistung kann schriftlich (z. B. Bearbeitung von Übungsaufga-ben) oder mündlich sein. Die Prüfungsvorleistungen werden unterVerantwortung eines Prüfers, ggf. durch eine von diesem bestellte Person,durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfungsvorleistungen sind zu doku-mentieren. Die Zulassung zu mündlichen oder schriftlichen Teilprüfungenkann von der erfolgreichen Ablegung von Prüfungsvorleistungen abhängigsein. Art und Umfang der Prüfungsvorleistungen werden spätestens zuBeginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

(7) Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am FachdidaktischenSchulpraktikum I ist die erfolgreiche Teilnahme am erziehungswissen-schaftlichen Orientierungspraktikum, Zulassungsvoraussetzung für dieTeilnahme am Fachdidaktischen Schulpraktikum II ist die erfolgreicheTeilnahme am Fachdidaktischen Schulpraktikum I der beruflichenFachrichtung.

(8) Die Wahlpflichtmodulelemente der Module Übergreifende Grundlagen,Spezialgebiete der Elektrotechnik, Spezialgebiete der Mechatronik sowieder Vertiefungsmodule Maschinenbautechnik und Kraftfahrzeugtechnikder Vertiefung Metalltechnik werden mindestens einmal alle zwei Jahre

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angeboten, wobei der Studiendekan/die Studiendekanin in jedemStudienjahr ein hinreichendes Angebot sicherstellt.

(9) Das Studienangebot in den verschiedenen Modulkategorien kann fürein oder mehrere Semester um zusätzliche Module oder Modulelementeerweitert werden, die vom Prüfungsausschuss zu genehmigen sind. DieseVeranstaltungen, ihr Gewicht in CP und ihre Zugehörigkeit zu denModulkategorien werden jeweils vor Semesterbeginn bekannt gegeben.

§ 5 Aufbau und Inhalte des Studiums:

Übersicht über Module und Modulprüfungsleistungen

Lehramt an beruflichen Schulen (LAB) 142 CP

Anmerkung: Die Tabellen verwenden folgende Abkürzungen:

RS Regelstudiensemester P PraktikumCP Workload in Credit Points SchP SchulpraktikumSWS Semesterwochenstunden PVL PrüfungsvorleistungenWS Wintersemester SP schriftliche PrüfungSS Sommersemester MP mündliche PrüfungV Vorlesung b benotetÜ Übung u unbenotetS Seminar

1. Gemeinsamer Teil für alle Vertiefungsrichtungen

(a) Pflichtmodule im Umfang von 43 CP

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(b) Wahlpflichtmodul Übergreifende Grundlagen, min. 2, max. 7 CP *

2. Spezifische Module der Vertiefung Elektrotechnik (ET)

(a) Pflichtmodule im Umfang von 59 CP

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*Die Lehrveranstaltung "Höhere Mathematik für Ingenieure lll" kann als zusätzliche Wahlmöglichkeit im Modul "Übergreifende Grundlagen" mit maximal 7 unbenoteten Leistungspunkten im Studiengang Lehramt für Mechatronik eingebracht werden.
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(b) Wahlpflichtmodul Spezialgebiete der Elektrotechnik, min. 8 CP, davonmin. 5 CP benotet

3. Spezifische Module der Vertiefung Mechatronische Systeme (MS)

(a) Pflichtmodule im Umfang von 59 CP

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(b) Wahlpflichtmodul Spezialgebiete der Mechatronik, min. 8 CP, davonmin. 5 CP benotet.

4. Spezifische Module der Vertiefung Metalltechnik (MT)

(a) Pflichtmodule im Umfang von 53 CP

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(b) ein Vertiefungsmodul nach Wahl, min. 14 CP, davon min. 11 benotet

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5. Fachdidaktische Pflichtmodule im Umfang von 25 CP

Saarbrücken, 24. November 2011

Der Universitätspräsident(Univ.-Prof. Dr. Volker Linneweber)

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