D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s. Wie leitet man eine Versammlung? Seminar vom 2....
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D i e P a r t e i d e s M i t t e l s t a n d s
Wie leitet man eine Versammlung?Wie leitet man eine Versammlung?Seminar vom 2. Februar 2006
Kantonsrat Claudio Zanetti, Sekretär der SVP des Kantons Zürich
Klare Führung
Wer den Vorsitz innehat, ist Chef und damit verantwortlich für den speditiven Verlauf und die Ergebnisse der Versammlung.
Es muss klar sein, wer Chef ist.
Es muss spürbar sein, dass der Chef ein Ziel verfolgt.
Eröffnung der Versammlung
Formelles zur Einberufung der Versammlung
Ziel der Versammlung / ev. Standort-bestimmung: Wo stehen wir, wo wollen wir hin?
Genehmigung, Änderung oder Erweiterung der Traktandenliste
Wahl der Stimmenzähler
(Wer ist stimmberechtigt?)
Beratung und Abstimmung
Abgestimmt wird über Anträge.
Über einen Antrag braucht nur dann abge-stimmt zu werden, wenn ein entsprechender Gegenantrag dies verlangt.
Ein Antrag ist dann angenommen, wenn er die erforderliche Zahl der Stimmen erreicht.
Gerechtigkeit bei der Worterteilung
Der Versammlungsleiter muss bei der Worterteilung Gerechtigkeit walten lassen.
Die Votanten sind in der Reihenfolge zu berücksichtigen, in der sie sich zu Wort gemeldet haben.
Die Voten sollten vom Versammlungsleiter nicht kommentiert werden, es sei denn sie enthalten offensichtliche Falschaussagen.
Sofort abgestimmt wird über Ordnungsanträge auf...
Beendigung der Diskussion
Beschränkung der Redezeit
Unterbruch der Verhandlung
Aufhebung der Versammlung
Verschiebung eines Traktandums
Erst nach der Diskussion wird abgestimmt über Ordnungsanträge,...
... welche die Bereinigung und die Schluss-abstimmung über eine Vorlage überflüssig machen.
... die eine geheime Abstimmung verlangen.
... die eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen (in Parlamenten).
„Gehörige Ankündigung“ nötig
Eine Versammlung kann nur gültig verhandeln und beschliessen über Traktanden, die gehörig angekündigt wurden. (Art 67, Abs. 3 ZGB)
Eine abweichende statutarische Regelung ist zulässig.
Rückweisung von Anträgen
Das Recht, Anträge zurückzuweisen, leitetsich aus dem Grundsatz ab, dass den Stimm-berechtigten keine Anträge unterbreitet werden sollen, die zu einem unzulässigen Beschluss führen können.
Bei der Rückweisung von Anträgen ist Zurückhaltung geboten, da dies ein schwer-wiegender Eingriff in die Rechte der Versammlungsteilnehmer darstellt.
Haupt- und Nebenanträge
Zuerst ist über Änderungs- und Unteranträge abzustimmen. Der aus dieser Bereinigung als siegreich hervorgehende Antrag ist dem Hauptantrag gegenüberzustellen.
Die Grundsatzfrage kommt zuletzt.
Haupt- und Nebenanträge
Hauptantrag
Nebenanträge
Ergänzungsantrag
Klarheit bezüglich der Abstimmung
Den Versammlungsteilnehmern muss klar sein, worüber genau abgestimmt wird.
Vor der Abstimmung ist der Wortlaut des zur Debatte stehenden Antrags darum zu wiederholen.
Stichentscheid des Präsidenten
Bei offener Abstimmung stimmt der Präsident nicht mit. Bei Stimmengleichheit ist er verpflichtet, den Stichentscheid zu fällen.
Bei geheimer Abstimmung kann er mit-stimmen, dafür entfällt sein Recht, allenfalls den Stichentscheid zu fällen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag dann als nicht angenommen.
Initiative und Gegenvorschlag
Doppeltes Ja oder doppeltes Nein:Bei der Abstimmung über Initiative und Gegenvorschlag ist die Möglichkeit zu geben, beides abzulehnen oder beides anzunehmen.
Falls beides in separaten Abstimmungen angenommen wird, kommt es zur Stichfrage.
Die direkte Gegenüberstellung ist möglich, falls es die Statuten zulassen.
Besten DankBesten Dank für die Aufmerksamkeit für die Aufmerksamkeit