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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Dossier Dänemark Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand 7/2006

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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM

Dossier

Dänemark

Leben Arbeiten

Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand

7/2006

DAENEMARK_AK_D.doc 2/31

Dänemark

Über dieses Dossier

Inhalt Dänemark .............................................................................................2

Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck......................................................................................5 Rechtlicher Hinweis....................................................................5 Wir ..........................................................................................5 Abkürzungen und Adressen.........................................................6

Land und Leute................................................................................8 Links zu Websites ......................................................................8 Geographie...............................................................................8 Klima.......................................................................................9 Geschichte................................................................................9 Staatsform .............................................................................10 Bevölkerung ...........................................................................11 Sprache .................................................................................11 Religion, Seelsorge ..................................................................12 Masse, Gewichte, Zeit ..............................................................12 Energieversorgung...................................................................12 Verkehr..................................................................................12

Strasse ............................................................................12 Flugverkehr......................................................................12 Schifffahrt........................................................................12

Vorbereitung, Umzug, Abmeldung ....................................................12 Reisehinweise .........................................................................13

Impfungen .......................................................................13 Abmeldung .............................................................................13 Umzugsgut .............................................................................13 Einfuhr von Fahrzeugen............................................................13 Andere Einfuhren.....................................................................14

Devisen ...........................................................................14 Haustiere .........................................................................14 Pflanzen und Tiere.............................................................14

Vertretungen Dänemarks in der Schweiz.....................................15 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt.......................................................15

Einreise..................................................................................15 Besondere Einreisevorschriften............................................15

Anmeldung .............................................................................15 Vor Ort ............................................................................15 Immatrikulation ................................................................15

Aufenthaltsbewilligung .............................................................16 Arbeitsbewilligung....................................................................16 Studium, Sprachaufenthalt........................................................16 Ruhestand ..............................................................................17

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Schweizer Vertretungen vor Ort.................................................17 Schweizer in Dänemark......................................................17

Leben in Dänemark ........................................................................18 Wohnen .................................................................................18

Wohnungssuche................................................................18 Mietbedingungen...............................................................18 Immobilienerwerb .............................................................18

Führerschein ...........................................................................18 Bildung, Schulen......................................................................19

Finden einer Schule ...........................................................19 Schulsystem.....................................................................19 Kinderbetreuung ...............................................................20

Gesellschaft, Kultur..................................................................20 Fernsehen und Radio .........................................................20 Presse .............................................................................20

Einbürgerung ..........................................................................20 Geburt.............................................................................20 Heirat..............................................................................20 Adoption ..........................................................................21 Erklärung.........................................................................21 Einbürgerung....................................................................21

Arbeiten in Dänemark.....................................................................21 Wirtschaft, Arbeitsmarkt...........................................................21

Wirtschaft ........................................................................21 Arbeitsmarkt ....................................................................22

Arbeitsvermittlung ...................................................................23 Öffentliche Vermittlung ......................................................23 Individuelle Vermittlung .....................................................23

Stellensuche ...........................................................................23 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................23

Bewerbung .............................................................................24 Das Begleitschreiben .........................................................24 Aufbau des Lebenslaufes ....................................................24 Musterlebenslauf...............................................................25 Die Zeugnisse...................................................................25 Das Dossier......................................................................25 Wichtige Adressen.............................................................25

Unterstützung durch unseren Beratungsdienst .............................25 Diplome, Abschlüsse ................................................................25 Selbstständige Berufsausübung .................................................26 Arbeitsbedingungen .................................................................26

Arbeitsrecht .....................................................................26 Löhne, Gehälter.......................................................................27

Lebenskosten, Steuern ...................................................................27 Geld, Währung ........................................................................27 Lebenshaltungskosten, Budget ..................................................27 Steuern..................................................................................28

Steuerpflicht.....................................................................28 Einkommenssteuer............................................................28

Doppelbesteuerung..................................................................28 Vorsorge, Versicherungen ...............................................................29

Sozialsystem...........................................................................29

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Altersvorsorge, Invalidität.........................................................30 Freiwillige AHV/IV .............................................................30

Sozialhilfe, Fürsorge.................................................................30 Mutterschaftsversicherung..................................................30 Kindergeld .......................................................................31 Familienbeihilfe.................................................................31

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Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Line an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und ge-setzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültig-keit haben.

Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständig-keit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Perso-nenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden.

Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine per-sönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen

!

Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern

! Quellenweg 9 in Wabern/Bern

" +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93

" [email protected]

# www.swissemigration.ch

Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns am besten von Mo - Fr 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00

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Abkürzungen und Adressen AHV/IV ! Alters- Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV) ! Adressen der einzelnen Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Sei-

ten des Telefonbuchs oder im Internet # www.ahv.chASO

! Auslandschweizer-Organisation Alpenstrasse 26, 3000 Bern 6

" +41 (0)31 356 61 00, Fax +41 (0)31 356 61 01 " [email protected] # www.aso.ch/BBT

! Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Effingerstrasse 27, 3003 Bern

" +41 (0)31 322 21 29, Fax +41 (0)31 324 96 15 " [email protected] # www.bbt.admin.chBFM ! Bundesamt für Migration BFM, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern " +41 (0)31 325 11 11 " [email protected] # www.bfm.admin.chBSV

! Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten, Bereich Abkommen Effingerstrasse 20, 3003 Bern

" +41 (0)31 322 90 34, Fax +41 (0)31 322 37 35 " [email protected] # Startseite des BSV: www.bsv.admin.ch

Sozialversicherungsfragen CH->EU: www.soziale-sicherheit-ch-eu.chBAG ! Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern ! Schwarzenburgstrasse 165, 3097 Liebefeld-Bern " +41 (0)31 324 92 31, Fax: +41 (0)31 323 37 72 " [email protected] # www.bag.admin.chBVG Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge CRUS

! Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS Sennweg 2, 3012 Bern

! Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Stipendien und Austausch-programme - Studium im Ausland - Bildungsprogramm ERASMUS

" +41 (0)31 306 60 44 (8.30 - 11.30 Uhr), Fax: +41 (0)31 302 68 11 " [email protected] # www.crus.chEDA

! Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern

" +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 " [email protected] # www.eda.admin.chEFTA Europäische Freihandelsassoziation

Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz EG Europäische Gemeinschaft

In diesem Dossier wird grundsätzlich der Begriff „EU“ verwendet. EICS

! Euro Info Center Schweiz EICS Postfach 492, 8035 Zürich

! Stampfenbachstrasse 85 in Zürich " +41 (0)44 365 54 54

Fax +41 (0)44 365 54 11 " [email protected] # www.osec.ch/rootcollection;internal&action=buildframes.action

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ENIC NARIC

! Informationsstelle für Anerkennungsfragen, Swiss ENIC c/o CRUS, Sennweg 2, 3012 Bern

" +41 31 306 60 32, Fax: +41 31 302 68 11 " [email protected] # www.crus.ch/engl/enicESTV

! Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, 3003 Bern

" +41 (0)31 322 71 29, Fax: +41 (0)31 324 83 71 " [email protected] # www.estv.admin.chEU

Europäische Union Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Grie-chenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern 1

# www.europa.eu.intEU15

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Por-tugal, Schweden, Spanien

EU+10 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tsche-chien, Ungarn und Zypern 1

EURES EURopean Employment Services Netz der Europäischen Arbeitsverwaltungen

# www.europa.eu.int/eures/index.jspEWR Europäischer Wirtschaftsraum

EU-Staaten und EFTA-Staaten exkl. Schweiz FZA Freizügigkeitsabkommen (Abkommen über die Personenfreizügigkeit

Schweiz – EU) IB ! Integrationsbüro EDA/EVD, Bundeshaus Ost, 3003 Bern " +41 (0)31 322 22 22, Fax +41 (0)31 312 53 17 " [email protected] # www.europa.admin.chGEKVG ! Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstrasse 25, 4503 Solothurn " +41 (0)32 625 48 20, Fax +41 (0)32 625 48 29 " [email protected] # www.kvg.orgOSEC

! OSEC Business Network Switzerland Stampfenbachstrasse 85, Postfach 492, 8035 Zürich

" +41 (0)44 365 51 51, Fax +41 (0)44 365 52 21 " [email protected] # www.osec.chRAV Regionale Arbeitsvermittlung - Anlaufstelle für Arbeitslose # www.rav.chseco

! Staatssekretariat für Wirtschaft seco Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung Bundesgasse 8, 3003 Bern

" +41 (0)31 322 28 35, Fax +41 (0)31 323 56 78 " [email protected] # Stellensuche oder Arbeitslosigkeit:

www.treffpunkt-arbeit.chSoliswiss

! Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Gutenbergstrasse 6, 3011 Bern

" +41 (0)31 381 04 94 " [email protected] # www.soliswiss.ch

1 Betrifft nur den von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Teil der Insel

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swissemigration Der Schweizerische Auswanderungsdienst beim Bundesamt für Migration. Mehr unter "wir"

ZAS ! Schweizerische Ausgleichskasse/IV-Stelle für Versicherte im Ausland

Av. Edmond-Vaucher 18, Case postale 3100, 1211 Genève 2 (Zentrale Ausgleichs- " +41(0)22 795.91.11, Fax +41(0)22 797.15.01 stelle)

" www.avs-ai-international.ch/ccv12_cdc/csc.php?elid=2568&action=2003124

# www.avs-ai-international.ch

Land und Leute Über Ihr künftiges Residenzland finden Sie eine Fülle von interessanten Angaben im Internet und/oder durch die Konsultation von Büchern und Zeitschriften im Buchhandel.

Links zu Websites Besonders interessant haben wir den Besuch nachfolgender Webseiten erlebt. Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ www.de.wikipedia.orgLänderinfos Deutsches Auswärtiges Amt www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Daenemark.htmlLandeskundliche Informationsseiten www.inwent.org/v-ez/lk/laender.htmLänderberichte des seco www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Länderinfos World Sites Atlas, englisch www.sitesatlas.comLänderrapporte, englisch www.countryreports.org

Geographie Fläche: 43'098 km², einschliesslich die Färöer-Inseln im Atlantik, aber ohne Grönland (Schweiz: ca. 41'300 km²). Zwei Drittel der Bodenfläche entfallen auf das Festland (Halb-insel Jütland), der Rest besteht aus etwa 470 Inseln. Die wichtigsten sind: Seeland, Fü-nen, Lolland, Falster, Mön, Langeland, Alsen, Bornholm. Grönland, die grösste Insel der Welt (2,175 Mio. km², wovon 1,8 Mio. km² mit Eis bedeckt sind), gehört seit dem 5. Juni 1953 zu Dänemark und hat seit 1. Mai 1979 eine Selbstverwaltung. Die Angaben in die-sem Auskunftsblatt beziehen sich nicht auf Grönland und sind für die Färöer-Inseln, die ebenfalls eine Selbstverwaltung haben, nur bedingt zutreffend.

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Klima Gemässigtes Seeklima. Die Temperaturunterschiede sind weniger gross, die Witterung ist jedoch im allgemeinen feuchter und windiger als in der Schweiz. Jährliche Durchschnitts-temperatur zwischen 7 und 8° C (Februar 0°, Juli 17° C); sie entspricht annähernd den Verhältnissen im schweizerischen Mittelland. Durchschnittlicher jährlicher Niederschlag: 664 mm. Siehe dazu die nachfolgende Klima-Tabelle:

# Das Wetter in Dänemark: http://weather.denmark.dk# Danish Meteorological Institute: www.dmi.dk/dmi/index# Wetterklima: www.wetterklima.de

Geschichte Ab 950 durchgängige Königsabfolge 1380-1814 Dänemark in Personalunion mit Norwegen vereint, 1389-1523 auch

mit Schweden (Kalmarer Union) 1660-1848 Absolutistische Monarchie 1660 Frieden von Kopenhagen: Abtretung der südschwedischen Besitzun-

gen östlich des Sunds, Niederlage im Kampf um die Vorherrschaft in der Ostsee

18. Jh. Aufgrund seiner geographischen Lage spielt Dänemark weiterhin eine bedeutende politische und wirtschaftliche Rolle im Ostseeraum.

1800 Zu Beginn der napoleonischen Kriege war Dänemark neutral (Neutrali-tätsvertrag mit Russland und Schweden)

1801 Angriff der englischen Flotte auf Kopenhagen, Dänemark stellt sich daraufhin auf die Seite Frankreichs

1807 Erneute Bombardements Kopenhagens durch die englische Flotte und Raub der dänischen Kriegs- und Handelsflotte

1814/15 Nach der Allianz mit Napoleon muss Dänemark bei den Friedensver-handlungen (Wiener Kongress, Friedensvertrag von Kiel) nach sieben Kriegsjahren Norwegen (an Schweden) und Helgoland (an England) abtreten, erhält aber das Herzogtum Lauenburg und Teile von Schles-wig Holstein

1849 Neue Verfassung: Einführung der konstitutionellen Monarchie 1863/64 Schleswigsche Kriege, Verlust der in Personalunion verbundenen Her-

zogtümer Schleswig und Holstein (ein Drittel des Gebiets und der Be-völkerung)

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1915 Unterzeichnung eines demokratischen Grundgesetzes, Einführung des Frauenwahlrechts

1917 Westindische Jungferninseln werden nach jahrzehntelangen Verhand-lungen an die USA verkauft

1918 Ende der Realunion mit Island 1920 Im Ersten Weltkrieg bleibt Dänemark neutral, gewinnt aber aufgrund

des Versailler Vertrags durch eine Volksabstimmung den grösseren Teil Schleswigs zurück.

09.04.1940 – 05.05.1945

Im Zweiten Weltkrieg Besetzung durch deutsche Truppen

1944 Ende der Personalunion mit Island 09.05.1945 Wilhelm Buhl wird erster Ministerpräsident nach der deutschen Besat-

zung 1945 Gründungsmitglied der Organisation der Vereinten Nationen 1949 NATO-Beitritt, Ende der Neutralitätspolitik und Beginn eines prowestli-

chen Kurses unter Berücksichtigung des "nordischen Gleichgewichts", Beitritt zum Europarat

1953 Verfassungsänderung zur Einführung der weiblichen Thronfolge und Abschaffung des Landsting (2. Parlamentarische Kammer)

1959 Dänemark gehört zu den Gründungsmitgliedern der EFTA 1973 EG-Beitritt (ohne die Färöer; Grönland verlässt 1982 den EG-Verbund) 1979 Grönland erhält die Selbstverwaltung Anfang der 90er Jahre

starkes Engagement bei internationalen Friedensmissionen (Militär und Polizei) auf dem Balkan unter Führung der Vereinten Nationen

1992 Gründungsmitglied des Ostseerates 2. Juni 1992 Ablehnung des Vertrags von Maastricht durch Referendum 18. Mai 1993 Annahme des Vertrags von Maastricht mit den vier Vorbehalten von

Edinburgh (Verteidigung, Rechtliches, Euro, Staatsbürgerschaft), Gip-fel von Kopenhagen

1998 gemeinsam mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Initiative zur Schaffung einer ständigen Einsatzbrigade der Vereinten Nationen mit Sitz in Kopenhagen (SHIRBRIG)

1998 Gründung des multinationalen deutsch-dänisch-polnischen Korps in Stettin

Sept. 2000 Knappe Ablehnung der Einführung des Euros durch Referendum 13.12.2002 EU-Osterweiterungsentscheidung beim Europäischen Rat in Kopen-

hagen unter dänischer EU-Ratspräsidentschaft 2003 Militärisches Engagement Dänemarks an der Seite der USA im Irak-

Krieg und Mitwirkung beim Wiederaufbau des Irak Stand: März 2004 (Quelle: Bundesverfassungsamt DE) # Geschichte Dänemarks: http://denmark.dk > Kulturszene # A brief history of Denmark: www.scholiast.org/history/denmark/index.html

Staatsform Dänemark ist eine konstitutionelle Monarchie. Die regierende Monarchin heisst Königin Margrethe II. In Dänemark wurde 1953 das parlamentarische Einkammer-System einge-führt. Das Folketinget (Parlament) hat 179 Abgeordnete, von denen jeweils zwei in Grön-land und auf den Färöerinseln gewählt werden. Wahlalter: 18 Jahre. Abgestimmt wird nach dem Verhältniswahlrecht, wobei die Sperrklausel bei 2% liegt. Parlamentswahlen müssen nach dem dänischen Grundgesetz alle vier Jahre durchgeführt werden.

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# The Danish State: http://denmark.dk# The Danish Monarchy: www.kongehuset.dk/english

Bevölkerung Bevölkerungszahl: (1.1.2005): 5.411 Mio. (125,55/km²) Färöer (1.3.2005): 48’290 Einwohner (34,52/km²) Grönland (1.1.2004): 56'854 Einwohner (0,03/km²) Hauptstadt Kopenhagen (1.1.2005): 594'248 Einwohner Andere grosse Städte: Aarhus, Odense, Frederikshavn # Nationales Institut für Statistik: www.statbank.dk

Sprache Dänisch ist offizielle Sprache. Kenntnisse dieser Sprache sind bei längerem Aufenthalt unerlässlich. Dänisch ist dem Deutschen verwandt, aber dennoch schwierig zu erlernen. Viele Dänen sprechen auch Deutsch, Englisch und Französisch. Auf den Färöern ist Färö-isch Amtssprache und Dänisch Schulpflicht. Die Volksuniversitäten von Kopenhagen, Aar-hus und Odense führen dänische Sprachkurse für Ausländer durch. Es gibt Tages- und Abendkurse für ein bescheidenes Kursgeld. Es gibt auch die Möglichkeit, dänische Sprachkurse in der Schweiz zu besuchen. Verschiedene Institute bieten solche Kurse an (z. B. Klubschule Migros, Bénédict Sprachschule). # Klubschule Migros: www.klubschule.ch# Bénédict Sprachschule: www.benedict.ch

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Religion, Seelsorge Die Glaubensfreiheit ist gewährleistet. 85 % der Bevölkerung gehören der evangelisch-lutherischen Konfession an. Es gibt eine kleine katholische Minderheit (35'000) und ca. 3'100 Juden bzw. ca. 120'000 Moslems. # Church and religion in Denmark: www.um.dk/Publikationer/UM/English/Denmark/kap1/1-14.asp

Masse, Gewichte, Zeit Metrisches System (wie in der Schweiz). GMT + 1h, d.h. gleich wie in der Schweiz. Färö-er-Inseln: -1h. Grönland: -4h, es gilt die europäische Sommerzeit.

Energieversorgung Stromspannung: 220V/50Hz (wie in der Schweiz). Stecker/Steckdosen: Universal-Stecker Typ C (Zweipol-Stecker wie in der Schweiz). Die Dreipol-Stecker sind unterschiedlich. # World Electric Guide: www.kropla.com

Verkehr

Strasse Das dänische Strassennetz ist modern und sicher. Am 1. Juni 1997 wurde die 18 km lange Brücken- und Tunnelverbindung zwischen Fünen und Seeland eröffnet, zunächst für den Eisenbahn-, ein Jahr später auch für den Autoverkehr. Für Dänemark ist diese Brücke ü-ber den Grossen Belt ein Jahrhundertwerk, da damit erstmals die Insel Seeland, auf der Kopenhagen liegt, mit Fünen und Jütland verbunden wird. Die Reise zwischen den Haupt-teilen des Landes, die bisher nur mit einer zeitraubenden Fährenfahrt möglich war, ver-kürzt sich nun um mindestens eine Stunde. Der Brückenzoll beträgt DKK 400.-- (Juli 2005).

Flugverkehr Die zwei grössten Flughäfen in Dänemark befinden sich in Kopenhagen und Billund. Ob-wohl es keine eigentliche nationale Fluggesellschaft gibt, hat es in Dänemark allerlei kleine Low-Cost Fluggesellschaften. Manche fliegen auch aus der Schweiz.

Schifffahrt Mit seinen vielen Inseln ist Dänemark von einem intensiven und zuverlässigen Fährver-kehr innerhalb der Küstengewässer abhängig. # Verkehrswege: www.mappy.ch# Transport: http://denmark.dk > Live & Work

Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Sie haben sich zum Ziel gesetzt, in Dänemark beruflich tätig zu werden. Über Land und Leute verfügen Sie über ausreichende Informationen. Nun ist es Zeit für den ersten Schritt auf dem Weg der Vorbereitung. Adressen und Zuständigkeiten der ausländischen Vertre-tungen in der Schweiz finden Sie im Verzeichnis des EDA. Mehr erfahren Sie auch über unser EU-Dossier.

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Reisehinweise In den Reisehinweisen des EDA finden Sie wichtige Informationen, welche Sie unbedingt bereits in der Vorbereitungsphase mit einbeziehen sollten.

Impfungen Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie jedoch die Angaben für Impfemp-fehlungen.

! EDA Zentrale, Bundeshaus West, 3003 Bern " +41 (0)31 322 21 11, Fax: +41 (0)31 323 40 41 # www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html

Abmeldung Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, oder Sie sich in Dänemark für einen 1 Jahr ü-bersteigenden Aufenthalt niederlassen wollen, müssen Sie sich bei Ihrer letzten Wohnge-meinde abmelden. Für kürzere Auslandaufenthalte, oder wenn Sie den Lebensmittelpunkt in der Schweiz beibehalten möchten, erkundigen Sie sich vor der Ausreise bei der lokalen Einwohnerkontrolle über die Meldebedingungen.

Umzugsgut Umzugsgut kann grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Dies gilt für: • Persönliche Effekten, sofern diese nach Ansicht der Zollbehörde in Bezug auf Menge

und Beschaffenheit dem eigenen Gebrauch dienen. • Gebrauchte Werkzeuge, Instrumente und Geräte, die reisende Handwerker oder

Künstler zur Berufsausübung benötigen. • Gebrauchtes Umzugsgut, vorausgesetzt, dass der/die Eigentümer/n wenigstens ein

Jahr im Ausland gewohnt hat/haben und von dort übersiedeln. Eine weitere Bedingung ist, dass die Gegenstände auf Rechnung des/der bisherigen Benutzer/in und zum per-sönlichen Gebrauch eingeführt werden, was der Zollbehörde durch eine schriftliche Er-klärung bestätigt werden muss.

Nicht hiervon erfasst sind jedoch Mobilien und Gegenstände, die im eigenen Gewerbebe-trieb eingesetzt werden. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an: ! Dänische Zoll- und Steuerbehörde, Told- og Skattestyrelsen

Østbanegade 123, DK-2100 Kopenhagen Ø Tel.: 0045 72 37 90 00; Fax: 0045 72 37 90 01 [email protected] www.skat.dk

# Zollverordnung der EU: http://europa.eu/scadplus# Schweizer Zoll: www.ezv.admin.ch/index.html

Einfuhr von Fahrzeugen Wird in Dänemark der Dauerwohnsitz begründet oder ist ein längerer Aufenthalt geplant, so kann Ihr Auto grundsätzlich im Rahmen des Übersiedlungsgutes zoll- und steuerfrei eingeführt werden, sofern

• Der Eigentümer mindestens ein Jahr im Ausland gelebt hat • Das Fahrzeug dort mindestens sechs Monate auf seinen Namen zugelassen war

und von ihm benutzt wurde • Das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach der Einfuhr nicht verkauft oder vermietet

wird

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In Dänemark ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. ! Dänische Zoll- und Steuerbehörde, Told- og Skattestyrelsen

Østbanegade 123, DK-2100 Kopenhagen Ø Tel.: 0045 72 37 90 00; Fax: 0045 72 37 90 01 [email protected]

! Strassenverkehrsbehörde: Road Safety and Transport Agency (Faerdselsstyrelsen) Adelgade 13, Postbox 9039, DK-1304 Kopenhagen K 045 33 92 91 00 [email protected] www.fstyr.dk

Auf allen importierten Fahrzeugen wird eine Zulassungssteuer erhoben. Vor der Registrie-rung müssen Fahrzeuge ebenfalls einer Prüfung durch die staatliche Fahrzeugzulas-sungsbehörde (statens bilinspektion) unterzogen werden. # Federation of Danish Motorists: www.fdm.dk/public# Bringing your car: www.workindenmark.dk/Car_in_dk/0/4/0

Andere Einfuhren Devisen Devisen- und Kapitaltransfer mit dem Ausland sind frei. Für Devisengeschäfte über DKK 60'000.- gilt nach wie vor die Meldepflicht. Erkundigen Sie sich bei einer dänischen Vertre-tung oder bei Ihrer Bank über die jeweils gültigen Vorschriften.

Haustiere Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen muss seit dem 1. Oktober 2004 ein EU-Impfpass mitgeführt werden. Jedes Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifi-zierbar und die Kennungsnummer im Pass eingetragen sein. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass dieses über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt (Impfung mindestens 3 Wochen vor der Einreise). Die Einfuhr von Pitbullterriern und Tosas nach Dänemark ist verboten. Das Verbot gilt ebenfalls für Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen. Auf den Färöer-Inseln besteht ein Einfuhrverbot für Hunde und Katzen. Nach Grönland können Hunde und Katzen nur mit einer Einfuhrgenehmigung mitgeführt werden, welche vor der Einreise zu besorgen ist. Informationen darüber erteilt die

! Danish Veterinary and Food Administration, Fodevaredirektoratet ! Mørkhøj Bygade 19, DK-2860 Søborg " 0045 33 95 60 00 " [email protected] # www.foedevarestyrelsen.dk/Forside.htm

# Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen: www.intervet.de/Binaries/61_66973.pdf

Pflanzen und Tiere Die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen - speziell von geschützten Arten - wird streng kontrolliert und erfolgt nach den Bestimmungen des "Washingtoner Artenschutzab-kommens". # Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch# Danish Plant Directorate: www.plantedir.dk

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Vertretungen Dänemarks in der Schweiz Die Adresse der Botschaft lautet:

Konsulate bestehen in folgenden Städten: Genf, Lugano, Zürich. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.

Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Auf Ihrer Informationstour haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen. Nun beginnen Sie mit den Erkundigungen für die Niederlassung im künftigen Residenzland.

Einreise Schweizer/innen und deren Familienangehörige können mit einer gültigen Identitätskarte oder Reisepass ein- und wieder ausreisen. Ein Visum oder ähnliches ist nicht erforderlich. Als Familienangehörige im Sinne des Abkommens gelten: • der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt

sind oder denen Unterhalt gewährt wird • die eigenen Verwandten und die Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie,

denen Unterhalt gewährt wird • im Falle von Studierenden: Der Ehegatte und die unterhaltsberechtigten Kinder Der Ehegatte und die Kinder einer zum Aufenthalt berechtigten Person haben Recht auf Zugang zu Erwerbstätigkeit. Seine Kinder haben zu den gleichen Bedingungen wie die inländischen Kinder Zugang zum allg. Unterricht, zu Lehrlings- oder Berufsausbildungen.

Besondere Einreisevorschriften Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU15- oder Schweizer Staatsbürger-schaft und für entsandte Arbeitnehmer/innen von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder der EU15, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Ver-tretung Dänemarks.

Anmeldung Vor Ort Wenn Sie im Besitz eines gültigen Ausweispapiers (Identitätskarte oder Pass) sind, kön-nen Sie problemlos nach Dänemark einreisen. Das Freizügigkeitsabkommen hat auf fol-genden Staatsgebieten von Dänemark Gültigkeit: siehe Dossier EU.

Immatrikulation Wenn Sie beabsichtigen während mehr als zwölf Monaten in Dänemark Wohnsitz zu neh-men, haben Sie sich nach der Ankunft bei der schweizerischen Botschaft in Copenhaguen anzumelden. Die Angaben und Adresse dazu finden Sie in den Verzeichnissen des EDA und im Internet.

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Aufenthaltsbewilligung Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist keine Aufenthaltsbewilligung not-wendig. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Dänemark aufhalten wollen, müssen Sie unmittelbar nach der Einreise eine Aufenthaltsbewilligung beantragen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kreisamt (Statsamt). Dazu müssen Sie Ihren gültigen Identitäts-ausweis oder Reisepass vorweisen und als Arbeitnehmer/in zusätzlich Ihren Arbeitsver-trag oder einen Beschäftigungsnachweis plus 2 Passfotos. Falls Sie vor der Abreise aus der Schweiz einen Arbeitsvertrag aus Dänemark besitzen, kann die Aufenthaltsbewilligung vorgängig bei einer dänischen Vertretung beantragt werden. Die Adresse des Migrationsamts lautet:

! Danish Immigration Service Ryesgade 53, DK-2100 Kopenhagen 0045 35 36 66 00 [email protected] www.udlst.dk/english/default.htm

Für die Färöer-Inseln und Grönland gelten besondere Bestimmungen. Siehe folgender Link: www.stm.dk/Index/mainstart.asp?o=26&n=2&s=2. Nichterwerbstätige müssen den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende Exis-tenzmittel verfügen, damit sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, sowie eine Kranken- und Unfallversicherung besitzen. Diese Regelung gilt auch für Student/innen und Rentner/innen (bitte entsprechende Rubrik beachten). Der Familiennachzug wird gemäss Freizügigkeitsabkommen ungeachtet der Aufenthaltsdauer gewährt. Geeigneter Wohn-raum soll für die ganze Familie zur Verfügung stehen. Gleichzeitig mit der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung (Anmeldung) muss beim Zentralen Personenregister (National Civil Register CPR) eine persönliche Registrier-nummer beantragt werden (auch für die Familienangehörigen), welche benötigt wird für die Sozialversicherungs-, Steuer- und andere Behörden (personal identification).

Arbeitsbewilligung Als Schweizer benötigen Sie in Dänemark keine Arbeitsbewilligung mehr. Sie haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind auf dem gesamten dänischen Gebiet möglich.

Studium, Sprachaufenthalt Studierende müssen - für die Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung - nachweisen, dass sie bei einer anerkannten Lehranstalt mit dem hauptsächlichen Ziel des Erwerbs ei-ner beruflichen Bildung oder eines Studiums eingeschrieben sind. Ausserdem muss ein Beweis erbracht werden, dass sie für die gesamte Dauer der Ausbildung über ausreichen-de finanzielle Mittel verfügen und eine Kranken- und Unfallversicherung besitzen. Dauert Ihr Studium länger als drei Monate, müssen Sie innerhalb von fünf Tagen nach der Einrei-se Ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen und sich im zentralen Personenregister eintra-gen lassen. Eine Aufenthaltsbewilligung wird zunächst für die Dauer eines Jahres ausge-stellt bzw. bei einer Ausbildung von weniger als einem Jahr für die Dauer der Ausbildung. Diese kann bei Bedarf nach Ablauf von 12 Monaten verlängert werden, wenn die Voraus-setzungen weiterhin erfüllt sind. Diese ist zu beantragen beim Immigration Service (Ein-wohnermeldeamt): www.udlst.dk/english/Work+and+Study/Study/Default.htm.

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Die dänische Einwanderungsbehörde begrüsst es, wenn Sie sich Ihre Aufenthaltsbewilli-gung vor der Abreise durch eine dänische Vertretung ausstellen lassen. Adressen der dä-nischen Vertretungen finden Sie hier. Das Freizügigkeitsabkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unter-haltsbeihilfen für Studierende. Die Schulen und Universitäten sind nach wie vor frei in der Gestaltung ihrer Aufnahmebedingungen. Dies trifft insbesondere auch auf die Festsetzung der Gebühren für die Ausbildung zu. Weitere Informationen sind erhältlich beim Bildungs-ministerium:

! Ministry of Education, Frederiksholms Kanal 21, DK-1220 Kopenhagen Tel.: 0045 33 92 52 20, Fax: 0045 33 92 55 47 [email protected] www.uvm.dk

# Study in Denmark: http://denmark.dk/portal/page?_pageid=374,477801&_dad=portal&_schema=PORTAL# Information network on education in Europe: www.eurydice.org/index.shtml# Aufenthaltsbewilligung für Studenten: www.workindenmark.dk/EC_EEA/0/4/0# Dänische Hochschulen und Universitäten: www.ciriusonline.dk# Dänische Rektorenkonferenz: www.rks.dk

Ruhestand Als Rentner/in müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um sich in Dänemark nie-derlassen zu können:

• Vorweisen von Belegen über ein Einkommen, das über dem Betrag liegt, der zum Empfang von Sozialhilfe berechtigt (z.B. Rentenverfügung, Bankauszüge)

• über geeigneten Wohnraum verfügen • sowie eine Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.

Eine Aufenthaltsbewilligung wird normalerweise für fünf Jahre erteilt und ist verlängerbar.

Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet:

! Embassy of Switzerland ! Amaliegade 14, 1256 Kobenhavn K " Tel.: 0045 33 14 17 96 Fax 0045 33 33 75 51 " [email protected]# www.eda.admin.ch/copenhagen

Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA.

Schweizer in Dänemark Am 31.12.2004 waren 2'727 Schweizer bei der Schweizerischen Botschaft gemeldet, da-von 1'538 Doppelbürger. Es bestehen mehrere Schweizer Klubs. Eine Adressliste ist bei der Schweizer Botschaft in Rom bei der Immatrikulation erhältlich. Sie kann auch vom In-ternet herunter geladen werden. # Schweizer Clubs: www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/eur/vdnk/ref_livfor/livden/clukop.html

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Leben in Dänemark Auf dem Weg der Vorbereitung zu einer Erwerbstätigkeit im Ausland stellt sich schnell die Frage nach dem Leben vor Ort. Wie ist das Alltagsleben? Wie weit ist mein Arbeitsweg? Wo ist die Schule / der Kindergarten? Ist mein Führerschein gültig?

Wohnen Wohnungssuche In Kopenhagen und in den grösseren Städten herrscht grosser Mangel an Mietwohnun-gen. Einwanderer müssen in den meisten Fällen eine teure Neuwohnung mieten. Unter Umständen müssen Sie während der ersten Zeit in einem Hotel oder in einer Pension wohnen. Während der Feriensaison von Mitte Mai bis Ende September sind Hotelzimmer oft nur schwer erhältlich. Freie Mietobjekte werden in der Regel über Makler oder Zei-tungsannoncen angeboten, insbesondere in den Donnerstags- und Sonntagsbeilagen der Tageszeitungen Berlingske Tidende und Politiken. Auch in den Zeitungen Jyllands-Posten und Jydske Vestkysten sind Angebote zu finden. # Berlingske Tidende: www.berlingske.dk# Politiken: www.pol.dk# Jyllands-Posten: www.jp.dk# Jydske Vestkysten: www.jv.dk

Mietbedingungen Mietverträge werden in der Regel für zwei Jahre ausgestellt. Normalerweise verlangen Wohnungsvermieter bei Mietvertragsabschluss eine Kaution von drei Monatsmieten. # Wohnen in Dänemark: www.workindenmark.dk/Renting_property/0/1/0

Immobilienerwerb Der Erwerb von Grund und Boden ist grundsätzlich möglich. Ausländer/innen und auslän-dische Gesellschaften von Nicht-EU-Mitgliedstaaten benötigen für Grundstückkäufe je-doch eine Bewilligung des dänischen Justizministeriums. Schweizer und Schweizerinnen brauchen nach 5 Jahren festem Aufenthalt in Dänemark keine justizministerielle Bewilli-gung zum Erwerb eines Grundstücks. # Justizministerium: www.jm.dk/wimpdoc.asp?page=dept&objno=44803

Führerschein Alle niedergelassenen Fahrzeuglenker müssen im Besitz eines dänischen oder EU-Fahrausweises sein, um in Dänemark ein Motorfahrzeug führen zu dürfen. Der schweize-rische Führerschein kann innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anmeldung beim nächstge-legenen Fahrzeugausweisbüro (driving licence office) einer städtischen Polizeistation - ohne Ablegen einer Prüfung - eingetauscht werden. Dazu sind folgende Dokumente vorzulegen:

• Führerschein • Personenregistrier-Ausweis CPR • Pass • Aufenthaltsbewilligung • Passfoto • Arztzeugnis

Die Kosten für den Umtausch des Fahrausweises belaufen sich auf ca. DKK 260.-.

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# Working in Denmark: www.workindenmark.dk > Transport # Informationen des TCS: www.tcs.ch# Driving in Denmark: www.trafikken.dk/wimpdoc.asp?page=document&objno=20853#qqSpecial_signs# Road Safety and Transport Agency: www.fstyr.dk# Danish Traffic Rules: www.workindenmark.dk/Need_to_know_trans/0/4/0# Licence conversion: www.workindenmark.dk/Converting_licence/0/1/0

Bildung, Schulen Finden einer Schule In Dänemark gibt es keine Schweizerschule. Nachfolgend finden Sie Angaben zu Interna-tionalen Schulen im Raum Kopenhagen:

• Lycée français de Copenhague, Frederiksberg Allé 16, 1820 Frederiksberg C. - Französisches Schulsystem. Aufbau: Maternelle II et III / classes de la 11ème jus-qu'à la 1ère et terminale. Unterrichtssprache: Französisch. Tel.: 0045 33 21 20 48.

• Rygaard's International School, Bernstorffsvej 54, 2900 Hellerup, Kopenhagen - Private dänische Schule mit britischem Schulsystem. Aufbau: Prep Department (a-ges 4 - 6) / Junior School of 6 classes / Senior School of 5 classes. Unterrichtsspra-che: Englisch. Tel.: 0045 39 62 10 53.

• St. Petri-Schule, Larslejssträde 5, 1451 Kopenhagen K. - Private deutsch-dänische Begegnungsschule. Aufbau: Vorschulklasse / Primarstufe Klassen 1 - 9 / Sekun-darstufe I Klasse 10. Unterrichtssprache: Dänisch / Deutsch. Tel.: 0045 33 13 04 62.

• Copenhagen International School, Hellerupvej 22-26, 2900 Hellerup, Kopenhagen - Grades: Pre-Primary, Primary 1 - 6, Middle 7 - 9, Senior 10 - 13. Unterrichtsspra-che: Englisch. Tel.: 0045 39 46 33 00.

# Education: http://denmark.dk/portal/page?_pageid=374,477857&_dad=portal&_schema=PORTAL# Lycée français de Copenhague: www.prinshenriksskole.dk/sommaire.htm# Rygaards International School: www.cobisec.org/rygaards.htm# Sankt Petri Schule: www.sanktpetriskole.dk# Copenhagen International School: www.cis-edu.dk

Schulsystem Die Schulpflicht beginnt mit dem 6. oder 7. Altersjahr (je nach Geburtsdatum). Das Schul-jahr beginnt im August. Obligatorisch sind neun Schuljahre, ein 10. ist freiwillig. Das 9. Schuljahr wird mit der sogenannten „Abschlussprüfung der Volksschule“, das 10. mit der "erweiterten Abschlussprüfung der Volksschule" abgeschlossen. Im Anschluss an die 9. bzw. 10. Klasse kann zwischen zwei Formen der gymnasialen Oberstufe gewählt werden:

• Allgemeinbildender Schulunterricht: Gymnasium oder Kurse im Hinblick auf das Höhere Vorbereitungsexamen (højere forberedelseseksamen)

• Berufsbildender Schulunterricht: berufsfachliche Grundausbildung, Unterricht im Hinblick auf das Höhere Handelsexamen (højere handelseksamen HHX) der kauf-männischen Berufsfachschulen und auf das Höhere technische Examen der ge-werblichen Berufsfachschulen

In den Staats- und Gemeindeschulen sowie den meisten Privatschulen ist die Unterrichts-sprache Dänisch. Das Maturitätsexamen ist nur in dieser Sprache möglich. Öffentliche Schulen und Gymnasien erheben kein Schulgeld. # Education: http://denmark.dk/portal/page?_pageid=374,477857&_dad=portal&_schema=PORTAL# Information network on education in Europe: www.eurydice.org/index.shtml# Bildungssystem: www.ciriusonline.dk# OECD-Education at a glance: http://eng.uvm.dk/news/eaag.htm?menuid=05# Neues Konzept Erwachsenbildung: http://eng.uvm.dk/publications/newadult/

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Kinderbetreuung Kinderkrippen sind für Kinder bis zum 3. Lebensjahr vorgesehen, während Kindergärten Kinder im Alter zwischen 3 und 7 Jahren aufnehmen. Die Eltern müssen einen Teil der Kosten an die Betreuung entrichten. In Vorschulklassen für Kinder von 5 bis 7 Jahren wird der Unterricht im Jahr vor dem Beginn des Pflichtschulunterrichts erteilt, wahlweise an kommunalen Schulen oder an Privatschulen (mit Schulgebühren). 90 % aller Schulkinder besuchen kommunale Schulen. Auskünfte über Kinderbetreuungseinrichtungen und Schu-len erhalten Sie über die Gemeindeverwaltung des Wohnorts. Einen guten Einblick ins Bildungssystem von Dänemark vermittelt der OECD-Report - Bil-dung auf einen Blick - publiziert vom Bildungsministerium - wie auch das neue Konzept für Erwachsenenbildung. ! Dänisches Bildungsministerium ! Frederiksholms,Kanal 21, DK-1220 Kopenhagen K " 0045 33 92 52 20 " [email protected] # www.uvm.dk

Gesellschaft, Kultur Fernsehen und Radio Die Programme der SRG können in ganz Dänemark via den Satelliten Eutelsat Hotbird 3 empfangen werden. Sie werden jedoch verschlüsselt ausgestrahlt. Für den Empfang braucht es einen Satellitenempfänger mit Viacess-Decoder oder CI-Modul, und eine Sat Access-Karte. Diese kostet CHF 50.- und kann bei der SRG bestellt werden. Zudem müs-sen die Schweizerischen TV-Konzessionsgebühren auch im Ausland entrichtet werden. SRG-Programme via Satellit (Technisches und Kanäle): Tel. 0848 88 44 22 oder : # SRG-Programme via Satellit: www.broadcast.ch/homepage/html/broadcast_deut.htm

Presse Die nationalen/überregionalen Zeitungen der Deutschschweiz sind in fast allen Städten erhältlich (v.a. Flughäfen, Bahnhöfe, Stadthotels). # Online-Zeitungen weltweit: www.onlinenewspapers.com

Einbürgerung Der Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft erfolgt durch:

Geburt Eheliche Kinder, deren Vater oder Mutter die dänische Staatsangehörigkeit besitzt. Nicht-eheliche Kinder einer dänischen Mutter oder dänischen Vaters. Bei Geburt im Ausland gelten besondere Bestimmungen.

Heirat Kinder eines dänischen Vaters und einer ausländischen Mutter, die vor der Verehelichung geboren sind, erwerben mit der Eheschliessung der Eltern das dänische Bürgerrecht, wenn sie unter 18 Jahre alt und unverheiratet sind.

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Adoption Sofern das ausländische Kind unter 12 Jahre alt ist, aufgrund einer dänischen Adoptions-verfügung und von dänischen Bürgern adoptiert wird.

Erklärung Voraussetzungen: Ständiger Aufenthalt in Dänemark seit dem vollendeten 16. Lebensjahr, davor ein Aufenthalt von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 6 Jahre. Die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr.

Einbürgerung Voraussetzungen: Alter 18 Jahre, Mindestaufenhalt für schweizerische Staatsangehörige in Dänemark 9 Jahre, gute Kenntnisse der dänischen Sprache. Das Bürgerrechtsgesetz wurde im Juni 2004 angepasst, siehe Consolidation Act on Danish Nationality. # Dänisches Staatsministerium: www.stm.dk

Arbeiten in Dänemark Sie sind bei Ihren Vorbereitungen für einen Arbeitseinsatz im Ausland bereits im Hauptka-pitel angelangt. Nun ist es höchste Zeit für Klarheit im Arbeitsalltag. Wie finde ich eine Stelle? Wird mein Diplom anerkannt? Kann ich mich vielleicht auch selbstständig machen?

Wirtschaft, Arbeitsmarkt Wirtschaft Dänemark ist ein hochentwickeltes Land mit einer offenen Wirtschaft. Das BIP pro Ein-wohner gehört zu den höchsten in der Welt. Als langjähriger Wohlfahrtsstaat besitzt Dä-nemark eine stark ausgeglichene Einkommensverteilung. Die sozialen Einrichtungen sind stark ausgebaut, was zu einer hohen Steuerlast führt. Dänemark hat die höchsten Ein-kommenssteuern aller EU-Staaten. Die Steuerakzeptanz ist aber auch hoch. Ein Arbeit-nehmer des einkommensschwächsten Bevölkerungsviertels bezieht ca. 16'600 CHF mehr vom Staat als er diesem abgibt, während die 25% am besten verdienenden Erwerbstäti-gen dem Staat jährlich ca. 45'000 CHF mehr bezahlen, als sie von diesem konsumieren. Knapp 72% des BIP werden vom Dienstleistungssektor erbracht ((See-) Transport und Spedition, Tourismus, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen). Der Industriesektor, vorwiegend aus auf Nischenprodukte spezialisierten KMU bestehend (Maschinen, Chemikalien, pharmazeutische Produkte, Elektrotechnik und Elektronik, Erd-ölprodukte, Möbel), trägt ca. 25% zum BIP bei. Die effiziente Landwirtschaft (insbes. Schweinefleisch, Käse, Blumen/Pflanzen/Saatgut, Fische), die ihre Produkte zu zwei Drit-teln ins Ausland exportiert, leistet 3% ans BIP. Zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe ist die Gewährleistung einer nachhaltigen Wirt-schaftsentwicklung. Das Wirtschaftswachstum und die Budgetdisziplin haben es erlaubt, Jahr für Jahr Haushaltsüberschüsse von 1.5% bis 2.5% des BIP zu erzielen und damit die Staats- und Aussenverschuldung zu reduzieren. Die öffentl. Verschuldungsrate sank von Mitte 1990er Jahre von 80% auf heute rund 40% des BIP. Die Zahlungsbilanzüberschüsse erlaubten eine Reduktion der Aussenschuld von 40% auf heute 15.6% (Prognose für Ende 2005: 11.6%).

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Insgesamt wurde die dänische Industrie von der konjunkturellen Abkühlung der Weltwirt-schaft nicht so stark beeinträchtigt wie ursprünglich befürchtet. 2002 betrug das Wachstum ca. 1%, um im vergangenen Jahr auf 0.2% abzutauchen. Die günstige Entwicklung der letzten Jahre schuf eine solide Grundlage ohne wesentliche Gleichgewichtsprobleme. Bei weiterhin hoher Beschäftigung lag die Arbeitslosigkeit 2002 knapp unter 5% und stieg 2003 auf 6%. Sie dürfte 2004 leicht darüber liegen. Überschüsse in der Ertragsbilanz (2002: 2.5% des BIP; 2003: 2.8%) und des öffentlichen Haushalts (2002: 1.6% des BIP; 2003: 1.2%) sowie eine moderate Inflationsrate (2002: 2.3%; 2003: 2.1% (und Prognose für 2004: 1.7%)) und eine wie erwähnt tiefe staatliche Verschuldung (2002: 38.1% des BIP; 2003: 37.6%) runden das insgesamt sehr positive Bild ab. Quelle: Staatssekretariat für Wirschaft (Seco) Wichtigste Wirtschaftsdaten 2002 2003 2004 (Schätz.) BIP (Mrd. US$) 172 211 243 BIP/Einwohner (US$) 32'108 39'179 45'060 Inflationsrate (%) 2.3 2.1 1.7 Arbeitslosigkeit (%) 4.9 6.0 6.0 Quelle: World Economic Outlook September 2003 # Statistik Denmark: www.statbank.dk > General economic statistics

# Wirtschaftliche Informationen über Dänemark: www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Daenemark/Wirtschaft.html

# Länderdossier des Seco: www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00564/index.html?lang=fr

Arbeitsmarkt Ab Mitte der Neunzigerjahre war die dänische Wirtschaft durch einen langfristigen Auf-schwung gekennzeichnet. Nach Jahren hoher und weiter steigender Arbeitslosigkeit hat sich das Bild ab 1994 merklich geändert. Seit jenem Zeitpunkt ist die Beschäftigung be-trächtlich angestiegen, während die Arbeitslosigkeit auf eine der tiefsten Quoten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sank. Indessen hat Dänemark in den letzten Jahren eine Rezessi-on des Wirtschaftswachstums und eine entsprechende leichte Zunahme der Arbeitslosig-keit verzeichnet. Im Vergleich zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten liegen in Dä-nemark die Rate der Wirtschaftstätigkeit und der Prozentsatz der Beschäftigung sehr hoch. Konjunkturindikatoren bestätigen die Erwartung wachsender Beschäftigung. Das Vertrauen der Wirtschaftsexperten in den Dienstleistungssektor, der innerhalb der privat-rechtlichen Anstellungen das grösste Segment umfasst, ist im Laufe der letzten Monate leicht angestiegen. Dasselbe gilt für die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Beschäfti-gungslage. Im Lauf der letzten 18 Monate ist das Vertrauen der Geschäftswelt in die Sek-toren Dienstleistung, Industrie und Baugewerbe gewachsen. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2004 im Durchschnitt bei 6.4 %. Quelle: Royal Danish Ministry of Foreign Affairs; Economic Life and Labour Market sowie Ministry of Finance; Economic Survey Dec.04 # Statistic Denmark: www.statbank.dk > Labour market # Economic Survey: www.fm.dk/1024/visNyhed.asp?artikelID=8410# Economic life and labour market: www.um.dk/en > Publications > Information about Denmark

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Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung

Nationale Stelle Die Zentralstelle des dänischen Stellenvermittlungsdienstes (AF) besitzt Zweigbüros und Jobshops, welche über das ganze Land verteilt sind. In allen lokalen Zweigstellen stehen Verzeichnisse mit offenen Stellen zur Verfügung inklusive Angaben, in welchen Branchen Berufsleute gesucht werden. Für Stellensuchende stehen auch Computer mit Internetan-schluss zur kostenlosen Benützung bereit. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen Termin zu vereinbaren, um Ihre persönliche Situation besprechen zu können. # Zentralstelle des dänischen Stellenvermittlungsdienstes: www.af.dk

Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeits-marktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirt-schaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EU-RES Dienstleistungen sind: • Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur

Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hin-terlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Pa-cken Sie diese Gelegenheit!

• Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater/innen. Sie sind Arbeitsmarkt-spezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensu-chende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater/in.

• Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeits-marktlage.

Individuelle Vermittlung Die private Stellenvermittlung ist in Dänemark erlaubt. Namen von Agenturen finden Sie in den "gelben Seiten": www.krak.dk

Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in Dänemark zur Stellensuche aufhalten. Wenn Sie sich im Land anmelden, können Sie auch von den Diensten der Zentralstelle des dänischen Stellen-vermittlungsdienstes (AF) profitieren. Bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten sind Sie grundsätzlich meldepflichtig. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) mel-den. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der CH-Arbeitslosenversicherung.

Wo und wie finden Sie eine Stelle

Beziehungen, "Vitamin-B" Nützen Sie alle vorhandenen Kontakte sowohl privater wie geschäftlicher Natur (Freunde, Verwandte, Geschäftsbeziehungen wie Firmen, Kunden, Zweigniederlassungen etc.).

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Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse).Zu den wichtigsten Zeitungen mit Stellenangeboten gehören: Jyllandsposten, Politiken, Børsen, Ingeniøren, Jobavisen und Sondagsavisen. Internet Bekannte Jobsuchmaschinen bieten für Stellenanbieter wie auch Stellensuchende eine Plattform (Stellenanzeiger). Es lohnt sich, diese zu besuchen. Uns bekannt sind die Fol-genden: www.stepstone.dk Europa's Karriere Portal www.monster.dk Online-Rekrutierung weltweit Firmen online Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren Internetseiten. Grosse Unter-nehmen bieten Ihnen auch die Möglichkeit, sich als Interessentin einzuschreiben. Sobald eine passende Stelle frei wird, werden Sie direkt von den Personalverantwortlichen kon-taktiert. Adressen von möglichen Firmen entnehmen Sie den dänischen Gelben Seiten. # Gelbe Seiten: www.degulesider.dk/vbw/super/index.jsp

Bewerbung Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben so-wie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit.

Das Begleitschreiben Bewerbungsbriefe sollten maschinengeschrieben sein und dürfen auch länger sein als zwei A4 Seiten. Handgeschriebene Briefe sind nicht üblich, da graphologische Beurteilun-gen sehr selten gemacht werden. Der Stil ist geschäftlich und deutlich. Im Schreiben soll-te klar dargestellt werden, warum Sie sich für die Stelle interessieren und weshalb Sie aufgrund bisheriger Erfahrungen der/die geeignete Bewerber/in sind. Diese Aspekte kön-nen ausführlich behandelt werden. Dabei wirkt es sich sicher positiv aus, wenn der Be-werbungsbrief in dänischer Sprache verfasst ist. Wenn Sie englisch schreiben, sollten Sie auf das Niveau der Kenntnisse der Landessprache hinweisen.

Aufbau des Lebenslaufes Ein dänischer Lebenslauf sollte kurz und tabellarisch dargestellt werden und nicht länger als zwei Seiten sein (A4 Format). Dabei wird ein Photo nicht verlangt. Ihr Lebenslauf sollte folgende Punkte abdecken:

• Persönliche Angaben, Name, Adresse, Telefonnummer, Alter, Staatsangehörigkeit, Zivilstand

• Ausbildung (Schule, Beruf, Studium) • Berufserfahrung mit genauen Zeitangaben • Besondere Kenntnisse, Sprachen, EDV • Persönliche Interessen (Freizeitaktivitäten, Sport, Reisen)

Wer seinen Abschluss erst kürzlich gemacht hat, sollte seine Abschlussnoten erwähnen. Andere sollten ihre Berufserfahrung darlegen. Beide sollten auch ihr Engagement ausser-halb des eigentlichen Werdegangs erwähnen.

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Die Angabe von Referenzen ist zwar noch nicht sehr verbreitet, wird jedoch auf Führungs-ebene immer wichtiger.

Musterlebenslauf Ein Muster für eine europäische Bewerbung finden Sie auf den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission.

Die Zeugnisse Kopien von Diplomen und Zeugnissen werden normalerweise nur im öffentlichen Sektor verlangt. Es wird jedoch erwartet, dass die Arbeitszeugnisse und Diplome zum Vorstel-lungsgespräch mitgenommen werden.

Das Dossier Die Unterlagen werden in einem Briefumschlag verschickt und normalerweise nicht zu-rückgesandt.

Wichtige Adressen

! Schweiz. Verband für Berufsberatung - Praktische Tipps für Stellensuche und Bewerbung ! Beustweg 14, Postfach 1172, 8032 Zürich " +41 (0)44 266 11 11, Fax +41 (0)44 266 11 00 " [email protected]# www.be-werbung.ch/

! Beschreibung Berufsbilder Schweiz und Nachbarstaaten # www.berufskunde.ch

Unterstützung durch unseren Beratungsdienst Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden können wir Ihnen

• speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben • den Kontakt zu einer Eures-Beraterin herstellen • Adressen von Arbeitgebern zustellen • Adressen von weiteren Institutionen (Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaf-

ten etc.) weitergeben Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Lebens-lauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben:

• was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden • in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten • wie gut sind Ihre Dänisch- resp. Englischkenntnisse (wenn vorhanden, Sprachdip-

lom beilegen) Wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren.

Diplome, Abschlüsse Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen. Damit ein Diplom aus der Schweiz in Dänemark anerkannt werden kann, muss Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Aus-übung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird. Erkundigen Sie sich also zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Däne-mark ausüben möchten, dort überhaupt reglementiert ist.

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Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde: ! Danish Center for Assessment of Foreign Qualifications, CIRIUS / CVUU

Fiolstraede 44, DK-1171 Kopenhagen K 0045 33 95 70 00 [email protected] www.cvuu.dk

Adressen, Kontaktpersonen und weitere Informationen, die im Zusammenhang mit der Anerkennung akademischer Berufe wichtig sein können, finden Sie über das "National Recognition Information Centre": www.enic-naric.net. Diese Bewilligungsbehörden ent-scheiden aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche Dokumente für die Anerken-nung eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie ausserdem die Broschüre "Guide to the regulated professions in Den-mark": www.ciriusonline.dk/Default.aspx?ID=3579 Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses im medizinischen Bereich ist das dänische Gesundheitsamt (Sundhedsstyrelsen) zuständig: www.sst.dk Die selbstständige Berufsausübung ist auch in nicht reglementierten Berufen (z.B. Hand-werk usw.) an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsmarktbehörde: www.ams.dk

Selbstständige Berufsausübung Infolge der Bilateralen Verträge Schweiz - EU haben Schweizer Staatsangehörige, die in Dänemark als Selbstständige tätig werden wollen, Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilli-gung zwecks Einrichtung der Geschäftstätigkeit für zunächst sechs Monate. Um eine Auf-enthaltsgenehmigung als selbstständig Erwerbstätige/r in Dänemark zu erhalten, müssen Sie einen Registrierbeweis für das Unternehmen in Form eines Auszugs aus dem Han-delsregister oder eines Pacht- oder Mietvertrags vorlegen können. # Selbstständigkeit: www.udlst.dk/english/Work+and+Study/Work/self-employment.htm# Dänischer Handwerksrat; Organisation für Klein- und Mittelbetriebe: www.hvr.dk# Staatliches Aufsichtsamt für Handel, Gewerbe und Industrie: www.eogs.dk

Professionelle Hilfe auf dem Weg zur Selbstständigkeit in Dänemark erhalten Sie (unter Kostenfolge) bei: ! Osec Business Network Switzerland, Euro Info Center Schweiz

Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich Tel.: +41 (0)1 365 54 54, Fax: +41 (0)1 365 54 11 [email protected]

Arbeitsbedingungen Arbeitsrecht Kennzeichnend für das dänische Arbeitsrecht ist, dass nur ein geringer Teil der arbeits-rechtlichen Bestimmungen durch das Gesetz geregelt ist. Tarifverträge nehmen somit ei-nen grossen Raum ein bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse. Diese wer-den zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschlossen und befassen sich mit elementaren Arbeitsbedingungen, wie Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Urlaub.

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Einen Tarifvertrag von allgemeiner Bedeutung stellt die "Grundlegende Übereinkunft" zwi-schen dem Dänischen Arbeitgeberverband DA und dem Dänischen Gewerkschaftsbund LO dar. Der Dänische Gewerkschaftsbund setzt sich aus verschiedenen Fachverbänden zusammen wie z.B. dem Dänischen Verband der Angestellten- und Beamtenorganisatio-nen FTF, dem Dänischen Dachverband der akademischen Berufe AC oder der Gewerk-schaft für angelernte Arbeiter "3F" (Fagligt Fälles Forbund). In Dänemark sind rund 80 % aller Erwerbstätigen Mitglied einer Gewerkschaft. # Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen: www.workindenmark.dk# Verband der Gewerkschaften LO: www.lo.dk# Arbeitgeberverband DA: www.da.dk

Löhne, Gehälter In Dänemark gibt es kein für den gesamten Arbeitsmarkt geltendes, gesetzlich garantier-tes Mindesteinkommen. Mindesteinkommen werden in Tarifverträgen festgelegt, die auf zentraler Ebene für alle Tätigkeitsbereiche geschlossen werden und anschliessend durch Verträge auf Unternehmensebene angepasst werden. Der Dänische Arbeitgeberverband DA und der Dänische Verband der Gewerkschaften LO informieren auf ihren Internetsei-ten über die Konditionen am Arbeitsplatz wie Arbeitszeiten, Löhne, Ferien usw. Die UBS veröffentlicht unter dem Titel "Preise und Löhne" einen Kaufkraft- und Lohnver-gleich rund um die Welt: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html # Denmark Statistics: www.statbank.dk > Earnings # Working conditions: www.workindenmark.dk/Working_conditions/0/1/0

Lebenskosten, Steuern Gilt in meinem Residenzland der Euro? Die Fragen nach dem Finanziellen spielen nicht erst heute eine zentrale Rolle. In diesem Kapitel sollen Sie Antworten zu Geld, Lebenshal-tungskosten sowie über die zu erwartenden Steuern und Abgaben erhalten.

Geld, Währung Dänische Krone (DKK) zu 100 Öre. Bemerkung: das dänische Volk hat im Jahr 2000 den Übergang zum Euro im Rahmen eines Referendums knapp abgelehnt. # Währungsrechner: www.oanda.com

Lebenshaltungskosten, Budget In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen verfügen wir über einen Vergleich der Le-benskosten Schweiz (gleich 100 %) zum gewünschten Zielstaat. Eine Gesamtpublikation aller Zahlen ist aus Urheber rechtlichen Gründen nicht zulässig. Sie können bei uns tele-fonisch, schriftlich oder elektronisch die Zahlen zu Ihrem künftigen Residenzland abfragen. Zum besseren Verständnis ist die nachfolgende Erklärung wichtig: EDA: Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt mit einem hohem Anteil von Marken-produkten aus der Schweiz/Westeuropa UBS: Urbaner Lebensstil mit westeuropäischem Konsumverhalten und Familienwohnung OECD: Allgemeines Preisniveau für Konsumgü-ter und Dienstleistungen (Kaufkraft- und Wechselkurs bereinigt) A&S: Lebenskosten-Index für Neuankömmlinge und Auslandaufenthalter/innen im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend).

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Lebenskosten EDA 102.7UBS 105.0

OECD 98.8A&S - 0.1 99.4

(Basis: Schweiz=100) Wenn Sie sich ein Bild über die lokalen Einzelpreise (Lebensmittel, Haushalt, Wohnung, öffentlicher Verkehr, etc.) machen möchten, ist ein Augenschein vor Ort sehr zu empfeh-len. Einen gewissen Einblick vermitteln auch die Inserate in der Lokalpresse. # Kaufkraft- und Lohnvergleich: www.ubs.com/1/g/ubs_ch/wealth_mgmt_ch/research.html

Steuern

Steuerpflicht Das Steuersystem sieht die Aufteilung in persönliches Einkommen und Kapitaleinkommen sowie eine dreistufige Besteuerung des steuerpflichtigen Einkommens vor, d.h. eine pro-gressive Besteuerung. Dänemark weist die höchste Einkommenssteuerbelastung in der EU auf. # Taxation: www.workindenmark.dk/Taxation

Einkommenssteuer Die Steuern werden an der Quelle erhoben, d. h. direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht. Am Jahresende wird der genaue Steuerbetrag festgesetzt, wobei allfäl-lige Differenzen nachverlangt oder zurückerstattet werden. Die Frage der Besteuerung sollte in jedem Fall vor Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber abgeklärt werden. Sie benötigen eine Lohnsteuerkarte, die von der Steuerabteilung der örtlichen Finanzbehörde ausgestellt wird. Je nach Art des Einkommens können Sie einen persönlichen Freibetrag in Abzug bringen. Die Summe aus staatlicher und örtlicher Einkommenssteuer kann je nach Höhe des Ein-kommens bis zu 59 % des Bruttoeinkommens betragen (Obergrenze). Selbstständiger-werbende müssen ihre Einkommenssteuern direkt dem Finanzamt abliefern. Steuerinfor-mationen erteilt die zuständige Behörde: ! Dänische Zoll- und Steuerbehörde, Told- og Skattestyrelsen

Østbanegade 123, DK-2100 Kopenhagen Ø Tel.: 0045 72 37 90 00; Fax: 0045 72 37 90 91 [email protected] www.toldskat.dk

Doppelbesteuerung Zwischen der Schweiz und Dänemark besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung. Fragen beantwortet die zuständige Fachstelle: ! Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Abteilung für internationales Steuerrecht und Doppelbe-

steuerungssachen Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern Tel +41 (0)31 322 71 29 Fax +41 (0)31 324 83 71 [email protected]/data/dba/d/index.htm

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Vorsorge, Versicherungen Sie befinden sich auf der letzten Etappe auf Ihrer Informationsreise über Ihr künftiges Re-sidenzland. Den Fragen im Bereich der sozialen Sicherheit gilt es genügend Zeit und Be-achtung zu schenken. Wenn Sie sich heute darüber Klarheit verschaffen, können Sie ruhi-ger an Ihre Zukunft im Gastland denken. Die Materie ist sehr komplex. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten direkt die jeweils angegebenen Fachspezialisten zu kontaktieren.

Sozialsystem Dänemark hat ein sehr gut ausgebautes Gesundheitswesen. Wer in Dänemark rechts-mässigen Wohnsitz hat und dort Steuern bezahlt, wird automatisch in das Sozialversiche-rungssystem eingebunden. Arbeitnehmer wie auch Selbstständige können von folgenden Leistungen profitieren; Krankenversicherung, Mutterschaftsversicherung, Invaliditätsversi-cherung, Altersversicherung, Familienbeihilfen. Die entsprechenden Beiträge an die Sozi-alversicherungen werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Normalerweise werden sie vom Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und zusammen mit den Steuern abge-liefert. Selbstständigerwerbende bezahlen die Sozialversicherungsbeiträge mit ihren Steu-erabgaben. Gleichzeitig mit der Beantragung Ihrer Aufenthaltsbewilligung (Anmeldung) muss beim Zentralen Personenregister (National Civil Register CPR) eine persönliche Re-gistriernummer beantragt werden. Nach Erhalt Ihres Registrierausweises wird von der Kreisverwaltung (Amtskommune) eine Krankenversicherungskarte (Sygesikringsbevis) ausgestellt, worauf Ihre Versichertenkategorie aufgeführt wird (wählbar). Das Ministry of the Interior and Health publiziert eine Broschüre mit dem Titel: Health Care in Denmark: www.im.dk/publikationer/healthcare_in_dk/index.htm. Weitere Informationen erteilt das: ! Ministry of the Interior and Health ! Slotsholmsgade 10-12, DK-1216 Kopenhagen K " Tel.: 0045 33 92 33 60; Fax: 0045 33 93 15 63 " [email protected]# www.im.dk

In Dänemark gibt es zwei Versichertenkategorien zur freien Wahl:

• Mitglieder der Kategorie 1: Kein Selbstbehalt für Arzt- und Krankenhauskosten, je-doch gewisse Einschränkungen in der Wahl eines Allgemeinpraktikers; Besuch von Spezialisten nur auf Überweisung durch Allgemeinpraktiker.

• Mitglieder der Kategorie 2: Freie Arztwahl, Konsultationen bei Spezialisten ohne Überweisung eines Allgemeinpraktikers. Die Patienten bezahlen die Rechnung sel-ber und erhalten eine Teilvergütung, die dem Betrag entspricht, den die Kranken-kasse für die Behandlung eines Patienten der Kategorie 1 zu bezahlen hätte.

Personen, die der Krankenversicherung angeschlossen sind, werden in öffentlichen Spitä-lern ohne Kostenbeteiligung behandelt. In das staatliche Krankenversicherungssystem nicht mit einbezogen sind die Einwohner von Grönland und Färöer. Arbeitnehmer/innen sind auf Kosten des Arbeitgebers gegen Unfälle, die sie während oder in Verbindung mit der Arbeit erleiden, versichert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Krankheit oder einem Berufsunfall bzw. Berufskrankheit ab dem 1. Tag und während zwei Wochen, eine Entschädigung, die dem vollen Stundenlohn entspricht, bis zu einem Höchstbetrag, auszuzahlen. Ab Beginn der 3. Woche wird die Lohnausfallentschädigung in unveränderter Höhe durch die jeweilige Gemeinde ausgerichtet. Dasselbe gilt für Ar-beitnehmer/innen, die bei Krankheitsbeginn keinen Anspruch auf Taggelder durch den Arbeitgeber haben. Die Ausrichtung von Taggeldern ist jedoch an bestimmte Vorausset-zungen geknüpft.

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Weitere Informationen über folgende Links: # Krankenversicherung: www.workindenmark.dk/Health# National Board of Health: www.sst.dk

# Soziale Sicherheit in der Schweiz und der EG: www.ahv.ch/Home-D/allgemeines/Bilaterale/B_Securite_Sociale2_D.pdf

Altersvorsorge, Invalidität Grundsätzlich haben alle in Dänemark wohnenden Personen ab Vollendung des 65. Le-bensjahres Anspruch auf eine als Volksrente (folkepension) bezeichnete Altersgrundrente. Für Arbeitnehmer zwischen 16 und 65 Jahren besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Zu-satzrentenversicherung (ATP), vorausgesetzt, die Erwerbstätigkeit beträgt mindestens neun Stunden pro Woche. Die Zusatzrente wird ebenfalls ab dem vollendeten 65. Lebens-jahr gewährt. Bemessungsgrundlage für den Rentenbetrag bilden die Versicherungsdauer und die Höhe der entrichteten Beiträge, wobei verschiedene Grundvoraussetzungen zu beachten sind. Informationen über die verschiedenen Renten-Arten in Dänemark erhalten Sie über folgende Links: # Verschiedene Rentenarten: www.workindenmark.dk/Pension/0/1/0# Zusatzversicherung ATP: www.atp.dk

Freiwillige AHV/IV Seit 1. April 2001 ist der Beitritt zur Freiwilligen AHV für Personen mit Wohnsitz in einem EU15-Staat nicht mehr möglich. Wer bereits vorher dort gewohnt hat und der freiwilligen Versicherung beigetreten ist, kann noch bis 2007 versichert bleiben (Personen über 50: bis zum Rentenalter). Ausnahme sind Studierende, die in der Schweiz weiterhin angemel-det bleiben. Diese können den jährlichen Pauschalbetrag bei der Schweizer Vertretung im EU15-Land einbezahlen und bleiben so weiterhin in der Schweiz AHV/IV versichert. Er-kundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer AHV Ausgleichskasse. Für nähere Auskünfte : ! Bundesamt für Sozialversicherung, Abteilung AHV/EO/EL

Effingerstrasse 20, 3003 Bern +41 (0)31 322 90 93 www.ofas.admin.ch/ahv/aktuell/d/index.htm

Sozialhilfe, Fürsorge

Mutterschaftsversicherung Alle in Dänemark wohnenden Frauen haben bei Mutterschaft Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen sowie Entbindung im Krankenhaus oder zuhause. Vorausset-zung ist, dass in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mindestens 120 Arbeitsstunden bei einem Arbeitgeber geleistet wurden. Mutterschaftsurlaub wird frü-hestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin gewährt. Nach der Geburt des Kindes hat die Mutter Anrecht auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Vater erhält während den ersten 14 Lebenswochen seines Kindes 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Ist das Kind 14 Wochen alt, haben die Eltern zudem Anrecht auf zusätzliche 32 Wochen El-ternurlaub, wahlweise aufteilbar bis zum neunten Lebensjahr des Kindes. Die volle o. teil-weise Bezahlung der 52 Wochen Mutterschafts-/Vaterschafts- und Elternurlaub für jedes Kind ist in den Arbeits- und Tarifverträgen geregelt oder durch spezielle Vereinbarungen mit den Arbeitgebern. Eltern erhalten im Falle von Mehrlingsgeburten Geburtenbeihilfe. # Einkommen bei Mutterschaft: www.workindenmark.dk/Income_maternity/0/1/0# Pregnancy and birth: www.workindenmark.dk/Pregnancy_birth/0/1/0

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Kindergeld Kindergeld wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ausgerichtet. Die Höhe des Kindergel-des beträgt jährlich für Kinder von 0-2 Jahren DKK 13'480, für Kinder von 3-6 Jahren DKK 12'184 und für Kinder von 7-17 Jahren DKK 9'584 (Zahlen für 2005). Der entsprechende Betrag wird vierteljährlich und normalerweise an die Mutter des Kindes ausgerichtet. Die Bezahlung erfolgt automatisch für alle im Nationalen Personenregister eingetragenen Per-sonen. # Childcare options: www.workindenmark.dk/Childcare_options/0/1/0

Familienbeihilfe Familienbeihilfe wird gewährt an Alleinerziehende, für Halbwaisen- oder Vollwaisen-Kinder oder wenn ein Elternteil bzw. beide Elternteile eine allgemeine Rente oder eine Invaliden-rente beziehen. Adoptiveltern haben Anspruch auf Adoptionszulagen. # Family support: www.workindenmark.dk/Family_support_work/0/1/0

© 23.03.2007 14:42:32 bnj