Danke für die Unterschrift! - Zersiedelung stoppen · Loderer Benedikt , Oberg ssli 5, 2502 Biel;...

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Danke für die Unterschrift! Bitte beim Drucken des Unterschriftenbogens (Seite 2 oder 3) darauf achten, dass nichts abgeschnitten ist. Unterschriftenbogen bitte zurücksenden an: Zersiedelungsinitiative Postfach 8031 Zürich Verein für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung Bern, April 2015

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Page 1: Danke für die Unterschrift! - Zersiedelung stoppen · Loderer Benedikt , Oberg ssli 5, 2502 Biel; Lustenberger Andreas , Ringstrasse 10, 6340 Baar; Marti Elena , Josefstrasse 102,

Danke für die Unterschrift!

Bitte beim Drucken des Unterschriftenbogens (Seite 2 oder 3) darauf achten, dass nichts abgeschnitten ist.

Unterschriftenbogen bitte zurücksenden an: Zersiedelungsinitiative Postfach 8031 Zürich

Verein für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung Bern, April 2015

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Im Bundesblatt veröffentlicht am 21.04.2015. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:

Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:Bolliger Cyrill, Thunstrasse 97a, 3006 Bern; Cramer Robert, Rue du Clos 20, 1207 Genève; Frank Lena, Albert-Anker-Weg 5, 2502 Biel; Frohofer Fred, Kalkbreitestrasse 6, 8003 Zürich; Girod Bastien, Turbinenstrasse 40, 8005 Zürich; Kruse Niels, Turbenstrasse 11, 4512 Bellach; Lang Josef, Blumenbergstrasse 42, 3013 Bern; Loderer Benedikt, Obergässli 5, 2502 Biel; Lustenberger Andreas, Ringstrasse 10, 6340 Baar; Marti Elena, Josefstrasse 102, 8005 Zürich; Meier Esther, Achslenstrasse 32, 9016 St.Gallen; Molina Fabian, Breitenacherstrasse 15, 8308 Illnau; Oberholzer Basil, Iddastrasse 33, 9008 St.Gallen; Ogi Michael, Innere Dorfstrasse 84, 3718 Kandersteg; Ott Anna, Baumgartenstrasse 1, 4410 Liestal; Panchard Ilias, Mouline 20, 1022 Chavannes-près-Renens; Patuzzi Marco, Via Monte Bre 1, 6900 Lugano; Piller Itamar, Stockmattstrasse 1, 5000 Aarau; Rytz Regula, Militärstrasse 28, 3014 Bern; Schär Raphael, Baslerstrasse 23, 4600 Olten; Schlatter Marionna, Holzweidstrasse 25, 8340 Hinwil; Seiler Alban, Merisiers 6, 2053 Cernier; Takacs Fabian, Obere Weinhalde 46, 6010 Kriens; Trede Aline, Sonneggring 15, 3008 Bern; Vaucher Joris, Rue Henri-Frédéric-Amiel 2, 1203 Genève; Wäspi Flurina, Winzerstrasse 49, 8400 Winterthur

Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt sofort zurückzusenden an: Zersiedelungsinitiative, Postfach, 8031 Zürich. Weitere Unterschriftenlisten und Informationen unter: www.zersiedelung-stoppen.ch

Die untenstehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Bitte leer lassen. Durch die zuständige Behörde auszufüllen:

Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

Ort: Datum:

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson (eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft )

Amtsstempel:

Wichtig! Bitte nur Personen aus der gleichen politischen Gemeinde auf einem Sammelbogen eintragen.

Kanton PLZ Politische Gemeinde

Nr.Name und VornameHandschriftlich und in Blockschrift

GeburtsdatumWohnadresseStrasse und Hausnummer

EigenhändigeUnterschrift

Kontrolle(leer lassen)Tag Monat Jahr

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Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Ablauf der Sammelfrist: 21.10.2016

«Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»

Eidgenössische Volksinitiative

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Art. 75 Abs. 4 –7 4 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zustän-

digkeiten für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige For-men des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen (nachhalti-ge Quartiere).

5 Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutz-bestimmungen.

6 Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.

7 Ausserhalb der Bauzone dürfen ausschliesslich standortgebunde-ne Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse be-willigt werden. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Beste-hende Bauten geniessen Bestandesgarantie und können gering-fügig erweitert und geringfügig umgenutzt werden.

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Im Bundesblatt veröffentlicht am 21.04.2015. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Art. 75 Abs. 4 –7 4 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedin-

gungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen (nachhaltige Quartiere).

5 Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen.

6 Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von min-destens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.

7 Ausserhalb der Bauzone dürfen ausschliesslich standortgebundene Bauten und Anlagen für die boden- abhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt wer-den. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Bestehende Bauten geniessen Bestandesgarantie und können geringfügig erweitert und geringfügig umgenutzt werden.

«Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»

Eidgenössische Volksinitiative

zug

Wichtig! Bitte nur Personen aus der gleichen politischen Gemeinde auf einem Sammelbogen eintragen.

Kanton PLZ Politische Gemeinde

Nr.Name und VornameHandschriftlich und in Blockschrift

Geburtsdatum WohnadresseStrasse und Hausnummer

EigenhändigeUnterschrift

Kontrolle(leer lassen)Tag Monat Jahr

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Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Ablauf der Sammelfrist: 21.10.2016

Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:Bolliger Cyrill, Thunstrasse 97a, 3006 Bern; Cramer Robert, Rue du Clos 20, 1207 Genève; Frank Lena, Albert-Anker-Weg 5, 2502 Biel; Frohofer Fred, Kalkbreitestrasse 6, 8003 Zürich; Girod Bastien, Turbinenstrasse 40, 8005 Zürich; Kruse Niels, Turbenstrasse 11, 4512 Bellach; Lang Josef, Blumenbergstrasse 42, 3013 Bern; Loderer Benedikt, Obergässli 5, 2502 Biel; Lustenberger Andreas, Ringstrasse 10, 6340 Baar; Marti Elena, Josefstrasse 102, 8005 Zürich; Meier Esther, Achslenstrasse 32, 9016 St.Gallen; Molina Fabian, Breitenacherstrasse 15, 8308 Illnau; Oberholzer Basil, Iddastrasse 33, 9008 St.Gallen; Ogi Michael, Innere Dorfstrasse 84, 3718 Kandersteg; Ott Anna, Baumgartenstrasse 1, 4410 Liestal; Panchard Ilias, Mouline 20, 1022 Chavannes-près-Renens; Patuzzi Marco, Via Monte Bre 1, 6900 Lugano; Piller Itamar, Stockmattstrasse 1, 5000 Aarau; Rytz Regula, Militärstrasse 28, 3014 Bern; Schär Raphael, Baslerstrasse 23, 4600 Olten; Schlatter Marionna, Holzweidstrasse 25, 8340 Hinwil; Seiler Alban, Merisiers 6, 2053 Cernier; Takacs Fabian, Obere Weinhalde 46, 6010 Kriens; Trede Aline, Sonneggring 15, 3008 Bern; Vaucher Joris, Rue Henri-Frédéric-Amiel 2, 1203 Genève; Wäspi Flurina, Winzerstrasse 49, 8400 Winterthur

Die untenstehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Bitte leer lassen. Durch die zuständige Behörde auszufüllen:

Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ______ (Anzahl) Unter-zeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

Ort: Datum:

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson ( eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft )

Amtsstempel:

Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt sofort zurückzusenden an: Zersiedelungsinitiative, Postfach, 8031 Zürich. Weitere Unterschriftenlisten und Informationen unter: www.zersiedelung-stoppen.ch

Im Bundesblatt veröffentlicht am 21.04.2015. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Art. 75 Abs. 4 –7 4 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedin-

gungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen (nachhaltige Quartiere).

5 Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen.

6 Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von min-destens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.

7 Ausserhalb der Bauzone dürfen ausschliesslich standortgebundene Bauten und Anlagen für die boden- abhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt wer-den. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Bestehende Bauten geniessen Bestandesgarantie und können geringfügig erweitert und geringfügig umgenutzt werden.

«Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»

Eidgenössische Volksinitiative

zug

Wichtig! Bitte nur Personen aus der gleichen politischen Gemeinde auf einem Sammelbogen eintragen.

Kanton PLZ Politische Gemeinde

Nr.Name und VornameHandschriftlich und in Blockschrift

Geburtsdatum WohnadresseStrasse und Hausnummer

EigenhändigeUnterschrift

Kontrolle(leer lassen)Tag Monat Jahr

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Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches. Ablauf der Sammelfrist: 21.10.2016

Das Initiativkomitee, bestehend aus nachstehenden Urheberinnen und Urhebern, ist berechtigt, diese Volksinitiative mit absoluter Mehrheit seiner noch stimmberechtigten Mitglieder zurückzuziehen:Bolliger Cyrill, Thunstrasse 97a, 3006 Bern; Cramer Robert, Rue du Clos 20, 1207 Genève; Frank Lena, Albert-Anker-Weg 5, 2502 Biel; Frohofer Fred, Kalkbreitestrasse 6, 8003 Zürich; Girod Bastien, Turbinenstrasse 40, 8005 Zürich; Kruse Niels, Turbenstrasse 11, 4512 Bellach; Lang Josef, Blumenbergstrasse 42, 3013 Bern; Loderer Benedikt, Obergässli 5, 2502 Biel; Lustenberger Andreas, Ringstrasse 10, 6340 Baar; Marti Elena, Josefstrasse 102, 8005 Zürich; Meier Esther, Achslenstrasse 32, 9016 St.Gallen; Molina Fabian, Breitenacherstrasse 15, 8308 Illnau; Oberholzer Basil, Iddastrasse 33, 9008 St.Gallen; Ogi Michael, Innere Dorfstrasse 84, 3718 Kandersteg; Ott Anna, Baumgartenstrasse 1, 4410 Liestal; Panchard Ilias, Mouline 20, 1022 Chavannes-près-Renens; Patuzzi Marco, Via Monte Bre 1, 6900 Lugano; Piller Itamar, Stockmattstrasse 1, 5000 Aarau; Rytz Regula, Militärstrasse 28, 3014 Bern; Schär Raphael, Baslerstrasse 23, 4600 Olten; Schlatter Marionna, Holzweidstrasse 25, 8340 Hinwil; Seiler Alban, Merisiers 6, 2053 Cernier; Takacs Fabian, Obere Weinhalde 46, 6010 Kriens; Trede Aline, Sonneggring 15, 3008 Bern; Vaucher Joris, Rue Henri-Frédéric-Amiel 2, 1203 Genève; Wäspi Flurina, Winzerstrasse 49, 8400 Winterthur

Die untenstehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt. Bitte leer lassen. Durch die zuständige Behörde auszufüllen:

Die unterzeichnete Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ______ (Anzahl) Unter-zeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politischen Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

Ort: Datum:

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson ( eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft )

Amtsstempel:

Die Liste ist vollständig oder teilweise ausgefüllt sofort zurückzusenden an: Zersiedelungsinitiative, Postfach, 8031 Zürich. Weitere Unterschriftenlisten und Informationen unter: www.zersiedelung-stoppen.ch