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Das Betriebs-/ Sozialpraktikum (BSP) Regelungen und Hinweise für die Studiengänge Zwei-Fächer-Bachelor und Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht

Herausgeber:

Universität Osnabrück: Zentrum für Lehrerbildung

Text:

Stefanie Fischer

Anschrift:

Zentrum für Lehrerbildung, Neuer Graben 7-9, 49074 Osnabrück Zentrales Fax: 0541-969-4807

Kontakt:

Antragsbearbeitung, Fragen zum Verfahren Elke Umlauf Raum 52/307 0541/ 969-4227 [email protected]

Konzeption, Betreuung, Nachbesprechung Stefanie Fischer Raum 52/314 0541/ 969-4802 Andrea Mochalski Raum 52/313 0541/ 969-6015 [email protected]

Osnabrück, November 2014

Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,

Sie haben an der Universität Osnabrück Ihr Studium aufgenommen mit dem Ziel, sich für das

Lehramt an allgemein bildenden Schulen zu qualifizieren. Das Zentrum für Lehrerbildung

(ZLB) möchte Sie darin unterstützen, Ihren Weg durch das Studium erfolgreich zu gestalten.

Im Lehramtsstudium an der Universität Osnabrück sind mehrere Praxisphasen vorgesehen.

Die erste ist üblicherweise das vierwöchige Betriebs-/ Sozialpraktikum (BSP), das Sie im

Regelfall am Ende des ersten Studiensemesters absolvieren. Dieses Praktikum ist von den von

Ihnen gewählten Studienfächern unabhängig und wird ausschließlich durch das Zentrum für

Lehrerbildung betreut.

In der vorliegenden Broschüre haben wir alle notwendigen Informationen rund um das BSP

für Sie zusammengeführt. Bitte lesen Sie die Broschüre aufmerksam. Auch der Internetauftritt

des ZLB (http://www.uni-osnabrueck.de/zlb) hilft Ihnen bei der Orientierung und hält für Sie

Informationen zu den Lehramtstudiengängen und zu Ihren Ansprechpartnern bereit. Die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZLB beraten Sie gerne bei Nachfragen und

Sonderfällen.

Im Wintersemester bietet Ihnen das ZLB Veranstaltungen zur Information und Vorbereitung

auf das BSP an, für die Sie sich über Stud.IP anmelden. Bitte beachten Sie die Ankündigung

auf den Internetseiten des ZLB.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Gelingen Ihres Studiums.

Dr. Yoshiro Nakamura Stefanie Fischer

Geschäftsführender Leiter des ZLB Konzeption BSP

Inhaltsverzeichnis

1 Was ist ein Betriebs-/ Sozialpraktikum? ............................................................................. 1

2 Wer muss ein Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren? ..................................................... 1

2.1 Regelfall ...................................................................................................................... 1

2.2 Ausnahmeregelung für Studierende des Fachs Sport .................................................. 1

2.3 Regelung für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen (LbS) .............. 2

2.4 Anrechnungsmöglichkeiten vorheriger Tätigkeiten .................................................... 2

2.5 Hinweis für Studienortwechsler .................................................................................. 3

3 Warum gibt es dieses Praktikum für Lehramtsstudierende? .............................................. 3

4 Wann wird das BSP abgeleistet? ........................................................................................ 5

4.1 Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht .............................................................. 5

4.2 Studierende des Zwei-Fächer-Bachelors, die das Gymnasiallehramt anstreben ......... 6

5 Welche Bescheinigungen sind notwendig? ........................................................................ 6

5.1 Anmeldung .................................................................................................................. 6

5.2 Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme und der Leistungspunkte ...................... 7

5.3 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP bis einschließlich SoSe 2011 ..................................................... 7

5.4 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP ab WiSe 2011/12 ....................................................................... 8

5.5 Regelungen im Krankheitsfall ..................................................................................... 8

6 Wonach richtet sich die Auswahl der Praktikumsstelle? .................................................... 8

6.1 Regelungen zum Ablauf des Praktikums und Rechtliches .......................................... 8

6.2 Ausrichtung Betriebspraktikum .................................................................................. 9

6.3 Ausrichtung Sozialpraktikum ...................................................................................... 9

7 Wie wird das BSP vorbereitet? ......................................................................................... 10

7.1 Vorbereitungsveranstaltung des ZLB ........................................................................ 10

7.2 Formulieren eigener Erwartungen ............................................................................. 10

7.3 Vorgespräch im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung ............................................ 10

7.4 Beschäftigung mit den Inhalten des Praktikumsberichts .......................................... 10

8 Welche Anforderungen werden an den Praktikumsbericht gestellt? ................................ 11

8.1 Inhaltliche Anforderungen ........................................................................................ 11

8.2 Formale Vorgaben ..................................................................................................... 13

9 Wann erfolgt die Nachbesprechung? ................................................................................ 14

9.1 Regelung für Praktika in KiTa, KiGa oder Krippe ................................................... 14

9.2 Regelung für alle anderen Praktika ........................................................................... 14

9.3 Regelung für Studienort- und Studiengangswechslerinnen und -wechsler ............... 14

10 Termine und Fristen im Überblick ................................................................................... 15

11 Kontakt ............................................................................................................................. 15

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1 Was ist ein Betriebs-/ Sozialpraktikum?

Das Betriebs-/ Sozialpraktikum ist ein vierwöchiges Praktikum, das Sie wahlweise in einem

wirtschaftlich ausgerichteten Betrieb bzw. Unternehmen oder in einer sozialen Einrichtung

absolvieren. Gemäß der Niedersächsischen MasterVO-Lehr (= Verordnung über

Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen) vom 8.11.2007 ist ein Praktikum in einem

Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein für alle Studierenden mit Ziel

Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit Schwerpunkt Grundschule, Lehramt an Grund- und

Hauptschulen mit Schwerpunkt Hauptschule, Lehramt an Realschulen sowie Lehramt an

Gymnasien vorgeschrieben. Die das BSP betreffenden Vorgaben finden Sie in den folgenden

Kapiteln.

2 Wer muss ein Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren?

2.1 Regelfall

Das BSP ist verbindlich vorgeschrieben für alle Studierenden, die an der Universität

Osnabrück eingeschrieben sind in den Studiengängen

Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht (BEU)

2-Fächer-Bachelor

mit dem Ziel eines Lehramts an allgemein bildenden Schulen. Als Studierende, die dem

Regelfall zuzuordnen sind, können Sie grundsätzlich nicht von der Ableistung des BSP befreit

werden. Es können aber Tätigkeiten von Ihnen Anrechnung finden, die dem BSP gleichwertig

sind ( Kapitel 2.4). Von der Anrechnung ausgeschlossen sind Tätigkeiten mit dem

Schwerpunkt Unterrichten (Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe, Förderunterricht, Musikunterricht

für Einzelschüler u.ä.).

2.2 Ausnahmeregelung für Studierende des Fachs Sport

Als Studierende des Fachs Sport müssen Sie an Stelle des BSP ein Praktikum in einem

Sportverein absolvieren. Dieses Praktikum wird vom Fachgebiet Sport betreut. Für die

Vorgaben wenden Sie sich bitte an die Vertreter des Fachs. Genaueres finden Sie unter:

http://www.sport.uni-osnabrueck.de/Main/Vereinspraktikum.

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2.3 Regelung für Studierende des Lehramts an berufsbildenden Schulen (LbS)

Als Studierende des Bachelors Berufliche Bildung brauchen Sie kein BSP abzuleisten.

2.4 Anrechnungsmöglichkeiten vorheriger Tätigkeiten

Folgende Tätigkeiten können auf Antrag als dem BSP gleichwertig angerechnet werden:

eine abgeschlossene Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf;

eine durchgängige mindestens sechsmonatige Beschäftigung (mindestens 50 % Arbeitszeit – keine stunden- oder wochenweise Tätigkeit bzw. Wochenendbeschäftigung);

die selbständige Führung eines Haushalts mit verantwortlicher Betreuung mindestens eines Kindes unter 16 Jahren (die Erziehungsbedürftigkeit ist durch Geburtsurkunde nachzuweisen) oder Pflege einer pflegebedürftigen Person (die Pflegebedürftigkeit sowie die eigene Pflegetätigkeit ist durch Bescheinigung der Pflegekasse bzw. des behandelnden Arztes nachzuweisen);

ein Sozial- oder Betriebspraktikum gemäß MasterVO-Lehr oder ein gleichwertiges Praktikum, das im Rahmen eines anderen Studiengangs oder an einer anderen Hochschule absolviert wurde;

die selbständige Leitung von Kinder- und Jugendgruppen über die Dauer von mindestens einem Jahr (auch Gruppen in Musik- und Sportvereinen, im außerunterrichtlichen Nachmittagsangebot der offenen Ganztagsschulen und vergleichbare Arbeiten);

die erfolgreiche Teilnahme am Projekt „Balu und Du“ über mindestens ein Jahr;

ein mindestens halbjähriger Au-pair-Aufenthalt;

ein mindestens halbjähriger Wehr- oder Zivildienst;

ein mindestens halbjähriger Bundesfreiwilligendienst;

ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches/Kulturelles/Berufsorientierendes Jahr.

Den Vordruck „Antrag auf Anrechnung einer gleichwertigen Tätigkeit auf das Betriebs-/

Sozialpraktikum“1 können Sie auf den Internetseiten des ZLB herunterladen oder im Flur des

ZLB den Informationskästen entnehmen. Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie ihm die

notwendigen Nachweise bei (Zeugnisse, Bescheinigungen etc.). Im ZLB wird über die

Anerkennung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen entschieden. Wenn Sie alle

notwendigen Unterlagen fristgerecht einreichen, erhalten Sie bis zum 17. Januar Bescheid,

falls Ihr Anrechnungsantrag abgelehnt wurde. In diesem Fall haben Sie noch Zeit, sich um

1 http://www.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_universitaet/1.3_uni_im_ueberblick/zentrum_fuer_lehrerbildung/praktika/BSP_Antrag_auf_Anrechnung_einer_gleichwertigen_Taetigkeit_-_Vers_20080320.pdf

3

eine Praktikumsstelle für das Betriebs-/ Sozialpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu

bemühen ( ab Kapitel 5).

Im Falle einer vollständigen Anrechnung erhalten Sie keine Benachrichtigung. Die

Bestätigung der Gleichwertigkeit wird elektronisch an das Mehrfächerprüfungsamt PATMOS

übermittelt ( Kapitel 5.4). In diesem Fall ist kein Praktikumsbericht zu erstellen.

Wenn die Voraussetzungen für eine vollständige Anrechnung als eine dem BSP gleichwertige

Tätigkeit nicht ausreichen, wird im Einzelfall geprüft, ob die Tätigkeit Ihnen als sogenannte

Praxisphase anerkannt werden kann. In diesem Fall erhalten Sie vom ZLB eine

Benachrichtigung über die Möglichkeit einer Anerkennung als Praxisphase. Ein

außerschulisches Praktikum, das Sie vor Studienbeginn absolviert haben und dessen Ende

nicht länger als 3 Monate vom Zeitpunkt Ihrer Beantragung auf Anrechnung zurückliegt,

kann Ihnen somit im Einzelfall und nur nach vorheriger Absprache mit dem ZLB als

Praxisphase anerkannt werden. Die Anerkennung als Praxisphase erfordert, dass Sie innerhalb

einer vom ZLB festgelegten Frist einen Praktikumsbericht einreichen und an einer

Nachbesprechung teilnehmen. Als Anerkennungsvoraussetzungen und für den Bericht gelten

dieselben Vorgaben wie für Studierende, die ihr BSP absolvieren ( Kapitel 6, 8).

2.5 Hinweis für Studienortwechsler

Wenn Sie den Studiengang oder Studienort gewechselt haben, empfehlen wir Ihnen sich bald

nach dem Wechsel an das ZLB zu wenden, um zu klären, ob eine Durchführung des BSP

erforderlich ist oder eine vorherige Tätigkeit als gleichwertig anerkannt werden kann.

3 Warum gibt es dieses Praktikum für Lehramtsstudierende?

Während der Nutzen von Schulpraktika für Sie vermutlich außer Frage steht, mögen Sie sich

fragen, was Sie im BSP für Ihren angestrebten Beruf lernen können. Es mag Sie erstaunen,

dass das Praktikum Lernen auf mehreren Ebenen ermöglicht. Das setzt jedoch voraus, dass

Sie zunächst eine Fragehaltung entwickeln bezogen auf das, womit Sie sich gerade und

zukünftig beschäftigen.

Selbstbeobachtung und Selbstreflexion

Das BSP bietet Ihnen eine Gelegenheit, sich in einer für Sie neuen, zeitlich begrenzten

Situation bewusst zu erleben und zu beobachten. Sie können sich ihre Neigungen, Interessen

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und Vorurteile vergegenwärtigen und mehr über Ihre Eigenschaften und Eigenheiten sowie

Ihre bevorzugten Handlungsweisen und Strategien lernen. Für Ihr weiteres Studium,

insbesondere für die weiteren Praktika, ist es vorteilhaft diese Wahrnehmung bei der Planung

und Einordnung Ihrer eigenen Lern- und Erfahrungsprozesse zu berücksichtigen. Denn Ihre

Erkenntnisse zeigen Ihnen, wo Sie in Ihrer persönlichen Entwicklung stehen, und helfen

Ihnen zu definieren, was Sie – auch in Hinblick auf die zukünftige Lehrerrolle – gerne

erreichen möchten. Sie können sich entscheiden, wie Sie Ihr Studium zur persönlichen

Weiterentwicklung nutzen möchten. Dieser Reflexionsprozess kann für Sie der Beginn sein,

Ihre bisherige Haltung zur Lehrerrolle und zu ihrem späteren Arbeits(um-)feld zu überdenken

und weiter zu entwickeln.

Perspektivwechsel

Das BSP bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Betrieb oder eine Einrichtung aus einer

veränderten Perspektive zu erleben. Sie nehmen an der arbeitsteiligen Organisation von

Produktherstellung und Dienstleistungen teil und können hierbei Erkenntnisse über wichtige

Faktoren der Zusammenarbeit gewinnen. Der Umgang mit Diversität und Heterogenität am

Arbeitsplatz und in der Interaktion stellt diesbezüglich ein wichtiges Beobachtungsfeld dar.

Informationsbeschaffung und strukturierte Darstellung

Das BSP absolvieren Sie idealer Weise in einem Umfeld, das Ihnen nicht aus Nebenjobs,

ehrenamtlicher Arbeit oder einem vorherigen Praktikum bekannt ist. Sie sollten die vier

Wochen des Praktikums nutzen, sich umfangreich mit dem Praktikumsbetrieb bzw. der

Einrichtung auseinander zu setzen. Das setzt voraus, dass Sie Fragen zu Ihrer

Praktikumsstelle entwickeln und Antworten recherchieren. Indem Sie verschiedene Quellen

heranziehen wie Internetauftritt, Texte und persönliche Gespräche, nutzen Sie

unterschiedliche Methoden der Datenerhebung und setzen sich mit der Einordnung und

Bewertung von Informationen auseinander. Auf diese Weise können Sie üben, eine kritische

Distanz gegenüber Daten und Informationen einzunehmen sowie eigene und fremde

Gedanken voneinander abzugrenzen.

Die Verschriftlichung Ihrer Ergebnisse in einem Praktikumsbericht ist ebenfalls eine gute

Übung in der Strukturierung und angemessenen Darstellung von Informationen. Achten Sie in

den stärker beschreibenden Kapiteln Ihres Berichts darauf, dass Sie dem Leser/der Leserin in

möglichst eigenen Worten einen logisch aufgebauten Überblick über Ihr Praktikum

verschaffen. Entwickeln Sie in den stärker analytischen Kapiteln eine Fragestellung oder

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Thesen, die Sie dann argumentativ vertreten. An diesen Aufgaben können Sie erkennen, in

wie weit Sie die darzustellenden Zusammenhänge selbst verstanden haben ( Kapitel 8).

Reflektion von Praxiserfahrungen auf der Basis wissenschaftlicher Theorien

Ein wissenschaftsfundiertes Studium beinhaltet, dass Sie lernen Erfahrungen auf der Basis

von wissenschaftlichen Begriffen und Theorien zu reflektieren, zu ordnen und zu bewerten.

Dazu gehört es auch, dass Sie nicht vorschnell aus einer Beobachtung heraus Schlüsse ziehen.

Das BSP bietet Ihnen eine frühe Gelegenheit zu lernen, von den eigenen Praxiserfahrungen

Distanz zu gewinnen. Daher werden Sie dazu angehalten, sich bereits während des

Praktikums mit wissenschaftlicher Literatur auseinanderzusetzen, um dargelegte Ansätze und

Kriterien auf die eigenen Beobachtungen und Erfahrungen anzuwenden. So können Sie sich

ein vertieftes Verständnis von Strukturen, Abläufen und Handlungsweisen in Ihrem

Praktikumsbetrieb bzw. der sozialen Einrichtung aneignen.

4 Wann wird das BSP abgeleistet?

4.1 Bachelor Bildung, Erziehung und Unterricht

Üblicherweise wird das BSP innerhalb der vorlesungsfreien Zeit am Ende des 1. Semesters

absolviert.

Sie können das BSP auch zu einem späteren Zeitpunkt im Bachelorstudium absolvieren.

Beachten Sie bitte dabei die Fristen und Zeiträume für die Nachbesprechung des

Praktikumsberichts ( Kapitel 9, 10). Die erfolgreiche Teilnahme am BSP, die eine

Nachbesprechung des Praktikumsberichts einschließt, ist Voraussetzung für die Ausstellung

des Bachelorzeugnisses.

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4.2 Studierende des Zwei-Fächer-Bachelors, die das Gymnasiallehramt anstreben

Als Studierende des Zwei-Fächer-Bachelor, die das Gymnasiallehramt anstreben (bzw. sich

diese Option offen halten wollen), müssen Sie das Betriebs-/ Sozialpraktikum absolvieren, da

die erfolgreiche Teilnahme Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang Lehramt an

Gymnasien ist. Das BSP wird normalerweise innerhalb der vorlesungsfreien Zeit am Ende des

1. Semesters absolviert.

Sie können das BSP auch zu einem späteren Zeitpunkt im Bachelorstudium absolvieren.

Beachten Sie bitte dabei die Fristen und Zeiträume für die Nachbesprechung des

Praktikumsberichts ( Kapitel 9, 10). Die erfolgreiche Teilnahme am BSP, die eine

Nachbesprechung des Praktikumsberichts einschließt, ist Voraussetzung für die Ausstellung

des Bachelorzeugnisses.

5 Welche Bescheinigungen sind notwendig?

5.1 Anmeldung

Sie suchen sich Ihre Praktikumsstelle – wahlweise im betrieblichen oder sozialen Bereich –

selbst. Lassen Sie sich auf dem Formblatt „Anmeldung zum Betriebspraktikum –

Sozialpraktikum“2 die Zusage der Praktikumsstelle von dem Betrieb bzw. der Einrichtung

bestätigen. Das Formblatt reichen Sie dann entsprechend der geltenden Frist in der

Geschäftsstelle des ZLB bei Frau Umlauf in Raum 121 zu den üblichen Sprechzeiten ein

( Fristen in Kapitel 10). Entspricht der vereinbarte Praktikumszeitraum nicht dem vom

ZLB empfohlenen, müssen Sie die Daten ebenfalls auf dem Formblatt angeben.

2 http://www.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_universitaet/1.3_uni_im_ueberblick/zentrum_fuer_lehrerbildung/praktika/BSP_Anmeldung_-_Vers_20111013.pdf

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Alle Praktikumsstellen müssen vor Antritt des Praktikums vom ZLB organisatorisch erfasst

und genehmigt sein.

5.2 Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme und der Leistungspunkte

Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am BSP ist an drei Bedingungen geknüpft:

Die Durchführung eines angemeldeten Praktikums entsprechend der vorgegebenen Richtlinien ( Kapitel 6).

Das Verfassen und fristgerechte Einreichen eines angemessenen Praktikumsberichts ( Kapitel 8).

Die Nachbesprechung des Berichts mit der zuständigen Mitarbeiterin des ZLB ( Kapitel 9).

Füllen Sie das Formblatt „Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum“3

aus und lassen Sie es sich von Ihrer Praktikumsstelle stempeln und unterschreiben. Das

Original des Formblattes reichen Sie mit dem Praktikumsbericht im ZLB ein oder bringen es

in die Nachbesprechung mit. Nach erfolgter Nachbesprechung erhalten Sie von der

zuständigen Mitarbeiterin im ZLB Unterschrift und Siegel der Universität Osnabrück auf das

Original des Formblattes, wodurch Ihnen 4 Leistungspunkte bescheinigt werden.

Bewahren Sie das Original des Formblattes gut auf, damit Sie im Bedarfsfall gegenüber dem

Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) oder bei Studienortwechsel gegenüber der neuen

Universität den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme erbringen können.

5.3 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP bis einschließlich SoSe 2011

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Original des Formblattes „Bescheinigung über die

erfolgreiche Teilnahme am Praktikum“ bis zur Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit beim

Mehrfächerprüfungsamt ein. Dort werden Ihnen die bescheinigten 4 Leistungspunkte auf

Ihrem Punktekonto eingetragen. Die Leistungspunkte erscheinen nach der nächsten

Aktualisierung für Sie sichtbar auf Ihrem Konto in OPIuM.

Ein Hochladen der Leistungspunkte über OPIuM von Seiten des ZLB erfolgt nicht!

3 http://www.uni-osnabrueck.de/fileadmin/documents/public/1_universitaet/1.3_uni_im_ueberblick/zentrum_fuer_lehrerbildung/praktika/BSP_Bescheinigung_Bachelor_-_Vers_20091029.pdf

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5.4 Nachweis der erbrachten Studienleistung gegenüber dem Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) für BSP ab WiSe 2011/12

Am Ende jeden Semesters (nach Absprache auch zwischendurch) erhält das

Mehrfächerprüfungsamt (PATMOS) vom ZLB eine Liste mit den Matrikelnummern

derjenigen Studierenden, die erfolgreich am BSP teilgenommen haben, und trägt die

4 Leistungspunkte auf den jeweiligen Punktekonten ein. Die Leistungspunkte erscheinen dann

nach der nächsten Aktualisierung für Sie sichtbar auf Ihrem Konto in OPIuM.

5.5 Regelungen im Krankheitsfall

Sollten Sie während des Praktikums erkranken, benachrichtigen Sie umgehend das ZLB

sowie die Praktikumsstelle. Krankheiten von weniger als einer Woche Dauer berühren die

Anerkennung des Praktikums in der Regel nicht. Bei längerer oder häufiger Erkrankung wird

im Einzelfall im ZLB – ggf. in Absprache mit der Praktikumsstelle – entschieden, ob Ihnen

das Praktikum anerkannt wird. Legen Sie im ZLB daher umgehend ein ärztliches Attest vor.

6 Wonach richtet sich die Auswahl der Praktikumsstelle?

Die Wahl Ihres Praktikumsplatzes kann sich an Ihren persönlichen Interessen oder an

Studieninhalten orientieren. Mögliches Vorwissen kann Ihnen dabei zu besonders

umfangreichen und intensiven Lernerlebnissen verhelfen. Sie können Ihre Wahl aber auch

nutzen, ein für Sie bisher unbekanntes Berufs- und Betätigungsfeld zu entdecken. Ihre

Neugierde können sich als besonders motivierend erweisen, sich an Ihrer Praktikumsstelle mit

persönlichem Gewinn einzubringen. Sie sollten die Entscheidung für eine Ausrichtung und

einen Betrieb bzw. eine Einrichtung bewusst treffen, um Ihrem Praktikum einen Sinn und

eine Richtung für Ihre persönliche und professionelle Weiterentwicklung zu geben.

Überlassen Sie die Entscheidung nicht dem Zufall oder anderen.

Bevor Sie eine Wahl treffen, lesen Sie auch die Kapitel 7 und 8 dieser Broschüre. Sie geben

Ihnen weitere Anregungen, welche Faktoren bei der Auswahl des Praktikumsplatzes für Sie

eine Rolle spielen könnten.

6.1 Regelungen zum Ablauf des Praktikums und Rechtliches

Das BSP dauert vier Wochen durchgängig. Im Regelfall gilt, dass Sie sich an die Arbeitszeit

der hauptamtlich und in Vollzeit Beschäftigten des Betriebs bzw. der Einrichtung halten.

Halbtagseinrichtungen sind daher als Praktikumsstelle ausgeschlossen. Ebenfalls gilt, dass Sie

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an Praktikanten-Arbeitsgemeinschaften (sofern vorhanden) sowie Dienstbesprechungen

(sofern zugelassen) teilnehmen.

Weisungsbefugt ist der/die von dem Betrieb bzw. der Einrichtung benannte Beauftragte, unter

dessen/deren Verantwortung Sie das Praktikum durchführen. Mit der Anmeldung verpflichten

Sie sich, dienstliche Angelegenheiten, die Sie während des Praktikums erfahren, vertraulich

zu behandeln und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

6.2 Ausrichtung Betriebspraktikum

Ein Betriebspraktikum können Sie in Betrieben und Dienstleistungseinrichtungen ableisten

mit in der Regel mehreren Beschäftigten. So können Sie Einblick in arbeitsteilige Prozesse

und betriebliche Hierarchien erhalten und die Partizipation sprachlich, kulturell,

geschlechtlich und bildungsbezogen heterogenen Personals am Arbeitsplatz erkunden. Die

Arbeit in einem Betrieb oder einer Dienstleistungseinrichtung werden Sie vermutlich als

Kontrast zu Ihrem Bild vom Lehrerberuf empfinden. In einem wirtschaftlich ausgerichteten

Betrieb können Sie Einsicht in die beruflichen Verhältnisse der meisten arbeitstätigen

Menschen nehmen.

Infrage kommen u.a.: Industrie-, Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe des

Groß- und Einzelhandels, öffentliche und private Versorgungsunternehmen, staatliche und

kommunale Verwaltung, Kammern und Gewerkschaften, Betriebe der Bereiche Medien und

Kultur etc.

6.3 Ausrichtung Sozialpraktikum

Ein Sozialpraktikum können Sie in sozialen Einrichtungen ableisten mit in der Regel

mehreren Beschäftigten. So können Sie auch dort Einblick in arbeitsteilige Prozesse und

betriebliche Hierarchien erhalten und können erkunden, in welcher Weise Inklusion i.S.v.

gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsplatz gestaltet wird. Die Arbeit in einer sozialen

Einrichtung werden Sie vermutlich als Ergänzung sehen zur Institution Schule. Hier können

Sie Einsicht nehmen in vorbereitende, begleitende oder nachgelagerte Lebensbereiche der

Schülerinnen und Schüler

Infrage kommen u.a.: Öffentliche und private Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung,

der Kinder- und Jugend-Erziehung, der Krankenversorgung und Rehabilitation, der

Beratungsdienste, der Betreuung, der Jugendämter, der außerschulischen Bildung etc.

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7 Wie wird das BSP vorbereitet?

7.1 Vorbereitungsveranstaltung des ZLB

Im Wintersemester bietet das ZLB Veranstaltungen zur Vorbereitung auf das BSP an. In

diesen Veranstaltungen erhalten Sie grundlegende Informationen sowie Denkanstöße und

erarbeiten sich Vorgehensweisen bezüglich Ihrer persönlichen Vorbereitung auf das

Praktikum. Sie wählen einen Termin und melden sich zu dieser Vorbereitungsveranstaltung

über Stud.IP an. Die Termine werden in Stud.IP, auf den Internetseiten des ZLB und über

Aushänge bekannt gemacht.

7.2 Formulieren eigener Erwartungen

Vor Antritt Ihres Praktikums sollten Sie sich die Frage stellen, welche Erwartungen Sie an

sich und an Ihre Praktikumsstelle haben: In welchen Bereichen würden Sie gerne Erfahrungen

sammeln und neue Kenntnisse gewinnen? In welchen Situationen und Tätigkeiten möchten

Sie sich gerne ausprobieren? Es ist sicherlich sinnvoll, wenn die Beantwortung dieser Fragen

bereits eine Rolle bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Praktikumsstelle spielt. Spätestens

zum Praktikum sollten Sie sich jedoch anhand Ihrer Erwartungen einen Leitfaden legen, den

Sie durch Ihr Praktikum verfolgen können. So erreichen Sie, dass Sie die in das Praktikum

investierte Zeit sinnvoll nutzen und am Ende Ihren Lernerfolg benennen können.

7.3 Vorgespräch im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung

Bitten Sie vor Antritt Ihrer Praktikumsstelle Ihren Ansprechpartner/ Ihre Ansprechpartnerin

im Betrieb bzw. der sozialen Einrichtung um ein Gespräch über Ihre Interessen und

Erwartungen an das Praktikum. Das können Sie auch gut mit dem Vorstellungsgespräch

verbinden. Bereiten Sie sich darauf vor ( Kapitel 7.2). So geben Sie sich und dem Betrieb

bzw. der sozialen Einrichtung die Chance, das Praktikum unter Berücksichtigung Ihrer

Interessen zu organisieren.

7.4 Beschäftigung mit den Inhalten des Praktikumsberichts

Eine weitere Vorbereitung besteht für Sie darin, schon vor Beginn des Praktikums die

inhaltlichen Anforderungen an den späteren Praktikumsbericht zu lesen ( Kapitel 8). Die

im Bericht geforderten Inhalte recherchieren Sie im Wesentlichen bereits während Ihres

Praktikums ( Kapitel 3). Somit ergänzen Sie Ihren persönlichen Leitfaden, den Sie für Ihr

Praktikum anlegen, um weitere Fragen und Aspekte.

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8 Welche Anforderungen werden an den Praktikumsbericht gestellt?

Am Ende Ihres ersten Studiensemesters werden Sie vermutlich noch wenig Erfahrung mit

dem Abfassen wissenschaftlicher Texte gesammelt haben. Dahingehend ist der

Praktikumsbericht ist für Sie eine Übung. Zum Einen sind Sie angehalten, Ihre Erfahrungen

und Erkenntnisse in eine saubere und strukturierte Schriftform zu bringen. Zum Anderen ist er

ein Reflexionspapier über die Erkenntnisse, die Sie aus der Selbstbeobachtung ziehen.

8.1 Inhaltliche Anforderungen

Deckblatt

Das Deckblatt enthält die Angaben „Praktikumsbericht zum Betriebs-/ Sozialpraktikum“, die

Praktikumsstelle und den Praktikumszeitraum. Ferner geben Sie Ihren Namen,

Matrikelnummer, Studiengang, Studienfächer, Semesterzahl sowie Ihre E-Mail-Adresse an.

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis erstellen Sie aus den Kapitelüberschriften der von Ihnen angelegten

Gliederungsebenen Ihres Berichts, z.B.:

1 Überschrift Hauptkapitel 1.1 Überschrift Unterkapitel 1.1.1 Überschrift Unterkapitel von 1.1

Die Kapitel sind fortlaufend nummeriert. Zu jeder Überschrift geben Sie die Seitenzahl an,

auf der das jeweilige Kapitel beginnt.

Vorüberlegungen, Erwartungen und Einschätzungen

Schreiben Sie das erste Kapitel des Berichts bereits vor Antritt Ihres Praktikums. Im ersten

Kapitel stellen Sie Ihre Vorüberlegungen zur Wahl der Praktikumsstelle sowie Ihre

Erwartungen an den Betrieb bzw. die Einrichtung, an die Praktikumstätigkeiten und an sich

selbst dar. Formulieren Sie Fragen und Hypothesen über Ihre Praktikumsstelle, die Sie im

Rahmen Ihrer Tätigkeiten beantworten möchten. Treffen Sie auch erste Einschätzungen

darüber, welche Fähigkeiten und Stärken Sie Ihrerseits einbringen können und zu welchen

Bereichen Sie Unsicherheit verspüren. Beziehen Sie auch bewusst Ihre Vorurteile mit ein.

Vorstellung des Praktikumsbetriebs

In diesem Kapitel stellen Sie vor, in welchem Arbeitsfeld Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die

Einrichtung tätig ist und wie er/sie sich finanziert. Fertigen Sie z.B. ein Organigramm an, aus

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dem hervorgeht, wie Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die Einrichtung aufgebaut ist: Welche

Personalhierarchie liegt vor und in welchen Aufgabenbereichen ist die Arbeit organisiert?

Legen Sie an einem Beispiel dar, wie Arbeitsprozesse organisiert werden und welche

Kompetenzen zur Bewältigung der Arbeit erforderlich sind.

Einordnung der eigenen Tätigkeiten

In diesem Kapitel ordnen Sie zunächst Ihre Tätigkeiten in die im vorhergehenden Kapitel

dargestellte Organisation der Aufgabenbereiche ein. Nennen Sie die von Ihnen ausgeführten

Tätigkeiten, beschränken Sie sich aber für eine detaillierte Beschreibung auf ein oder zwei

Beispiele. Bewerten Sie anhand dieser Beispiele, wie Sie sich bei diesen Tätigkeiten erlebt

haben, mit welchen Überlegungen Sie an die Aufgaben herangegangen sind und welche

Stärken und Unsicherheiten Sie bei sich beobachten konnten.

Theoriegeleitete Vertiefung einer relevanten Fragestellung

Formulieren Sie im Zusammenhang mit Ihren Praktikumstätigkeiten oder mit dem

Arbeitsfeld, in dem Ihr Praktikumsbetrieb bzw. die Einrichtung tätig ist, eine relevante

Fragestellung oder Hypothese, die auch in der Kapitelüberschrift aufgegriffen wird. Ihr

Thema kann gesellschaftspolitisch (z.B. Gender/Inklusion, Veränderungen einer Branche)

oder arbeitsorganisatorisch motiviert sein (z.B. Produktionsprozesse oder soziale Interaktion)

oder auch einem Problem- oder Tätigkeitsfeld entsprechen (z.B. Krankheitsbilder oder

Therapieformen). Vertiefen Sie Ihre gewählte Fragestellung mit weiterführender,

wissenschaftlicher Literatur. Achten Sie darauf die Fragestellung soweit einzugrenzen, dass

Sie trotz des geringen Seitenumfangs die wesentlichen Aspekte herausarbeiten und

argumentativ erörtern können.

Suchen Sie sich mindestens zwei Fachliteraturtitel zum Thema. Schulbücher, allgemeine

Nachschlagewerke und selbstdarstellende Quellen, ob in Papierform oder im Internet, reichen

nicht zu einer theoriegeleiteten Bearbeitung, können aber ergänzend herangezogen werden.

Prüfen Sie Ihre Quellen auf Validität, also auf die Gültigkeit und Belastbarkeit der

Informationen. Besonders Internetquellen sollten Sie einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.

Beachten Sie auch, dass Zeitungsartikel zumeist die politische Ausrichtung des

Medienunternehmens repräsentieren.

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Geben Sie im Text die jeweilige Quelle an, aus der Sie Daten oder Gedanken zitieren. Beim

wörtlichen oder indirekten Zitieren erfolgt dieses im direkten Anschluss an das Zitat.

Ansonsten kann der Quellenverweis auch am Absatzende stehen.

Resümee der wichtigsten Erkenntnisse und Reflexion des eignen Erlebens und Tuns

Analysieren Sie entlang Ihrer vorab formulierten Erwartungen und Vorurteile in welchen

Punkten Sie Ihre bisherige Haltung überdenken oder bestätigen. Resümieren Sie, welches die

für Sie wichtigsten Erkenntnisse sind, die Sie aus Ihrem Praktikum ziehen, und was Sie

daraus über sich lernen. Diese Erkenntnisse sollten sich auf die Praktikumsstelle, auf Ihren

Berufswunsch und auf Sie selbst beziehen. Welche Faktoren waren für Sie ausschlaggebend,

dass Sie eine Situation positiv oder negativ bewerten? Reflektieren Sie, wie Sie sich während

des Praktikums erlebt haben, welche Stärken und Unsicherheiten Sie bei sich beobachten

konnten und wie Sie gerade mit schwierigen Situationen umgegangen sind. Welche Faktoren

haben sich besonders motivierend oder frustrierend auf Sie und Ihre Arbeit ausgewirkt?

Überlegen Sie, in welchen Bereichen Sie sich mit Hilfe Ihres Studiums weiterentwickeln

möchten. Benennen Sie Ihre Erkenntnisse und Beobachtungen konkret!

Literatur- oder Quellenverzeichnis

Das Literatur- oder Quellenverzeichnis setzt sich aus allen im Text zitierten Quellen

zusammen. Zitieren Sie die Literatur und Quellen, wie es in Ihren Studienfächern üblich ist,

oder übernehmen Sie die Vorgehensweise aus den von Ihnen gewählten Literaturtiteln.

Behalten Sie eine Zitierweise konsequent bei.

8.2 Formale Vorgaben

Der Bericht umfasst maximal 12 Seiten inklusive Inhalts- und Literaturverzeichnis.

Der Schrifttyp ist gut leserlich und 12 pt groß.

Der Zeilenabstand beträgt 1,2 bis 1,5 Zeilen.

Der linke Seitenrand beträgt 2,5 cm, der rechte Korrekturrand beträgt 4 cm.

Die Seiten werden durchgängig nummeriert.

Überschriften werden vom Fließtext abgesetzt und durchgängig nummeriert.

Der Bericht wird vor Abgabe einer sorgfältigen Prüfung der Rechtschreibung, Grammatik und des Ausdrucks unterzogen (ggf. mit Hilfe einer außen stehenden Person).

Der Bericht wird in einem dünnen Klemmhefter fristgerecht in der Geschäftsstelle des ZLB abgegeben ( Kapitel 10, 11).

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9 Wann erfolgt die Nachbesprechung?

Für eine Nachbesprechung melden Sie sich im ZLB an. Im Flur der Geschäftsstelle sind

durchgängig Listen mit Nachbesprechungsterminen ausgehängt. Die Termine eines Monats

werden immer zum 15. des Vormonats bekannt gegeben, so dass Sie ausreichend Zeit haben,

die Nachbesprechung in Ihrem Terminkalender einzuplanen. Die Nachbesprechung muss

nicht im selben Semester erfolgen wie die Durchführung des Praktikums. Die Anerkennung

der Studienleistung ist unabhängig davon. Sie sollten sich allerdings sobald es möglich ist für

einen der Termine eintragen.

Voraussetzung für die Nachbesprechung ist, dass Sie mit den Inhalten Ihres Berichts vertraut

sind. Lesen Sie sich Ihren Praktikumsbericht vor der Nachbesprechung also noch einmal

durch!

9.1 Regelung für Praktika in KiTa, KiGa oder Krippe

Wenn Sie Ihr Praktikum in einer der oben genannten Einrichtungen absolviert haben, tragen

Sie sich in die entsprechende Liste mit den Terminen für Kleingruppen ein. Diese

Zusammenführung erfolgt, weil es für Sie interessant ist, im Austausch mit den

Kommilitoninnen und Kommilitonen zu erfahren, wie vielfältig Kinderbetreuungs-

einrichtungen organisiert sind. Zeit und Ort der Besprechungen entnehmen Sie der im Flur der

Geschäftsstelle des ZLB ausgehängten Liste.

9.2 Regelung für alle anderen Praktika

Wenn Sie Ihr Praktikum nicht in KiTa, KiGa oder Krippe gemacht haben, tragen Sie sich bitte

in die entsprechende Liste für Einzelnachbesprechungen ein. Zeit und Ort der Besprechung

entnehmen Sie der im Flur der Geschäftsstelle des ZLB ausgehängten Liste.

9.3 Regelung für Studienort- und Studiengangswechslerinnen und -wechsler

In Ausnahmefällen kann ein Nachbesprechungstermin auch außerhalb der über die Listen zur

Verfügung gestellten Termine vereinbart werden. Dieses kann auf Sie zutreffen, wenn Sie

kurzfristig zum Semesterende einen Studienort- oder Studiengangswechsel planen, der die

Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am BSP erfordert. In diesem Fall melden Sie sich

im ZLB bei Frau Fischer für eine individuelle Terminabsprache.

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10 Termine und Fristen im Überblick

Wintersemester Sommersemester

Vorbereitungsveranstaltung BSP (Anmeldung über Stud.IP)

Termine nur im Wintersemester (siehe Aushänge und Informationen im Internet)

Abgabe der Anerkennungsanträge bis zu den Weihnachtsferien

Frist entfällt

Benachrichtigung bei Ablehnung des Anerkennungsantrags

bis 17. Januar Frist entfällt

Abgabe der Anmeldung zum BSP im ersten Drittel Januar bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn

Benachrichtigung bei Ablehnung der angegebenen Praktikumsstelle

bis 31. Januar innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung

Empfohlener Zeitraum für das BSP vier zusammenhängende Wochen in der

vorlesungsfreien Zeit

Abgabe des Berichts bis 30. April bis 31. Oktober

11 Kontakt

Zentrum für Lehrerbildung

Neuer Graben 7-9

49074 Osnabrück

Zentrales Fax: 0541 / 969-4807

Antragsbearbeitung, Fragen zum Verfahren:

Elke Umlauf

Raum 52/307

0541/ 969-4227

[email protected]

Di, Do, Fr 10-12 Uhr

Mo, Mi, Do 14-15.30 Uhr

Konzeption, Betreuung, Nachbesprechung:

Stefanie Fischer

Raum 52/314

0541/ 969-4802

Andrea Mochalski

Raum 52/313

0541/ 969-6015

[email protected]