Das Bildungs- und Teilhabepaket Mitmachen möglich machen.
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Erzbischöfliches Dekanat Coburg - Dekanatsratssitzung am 17.05.2011
Das Bildungs- und TeilhabepaketMitmachen möglich machen.
„Eine gute Bildung ist für die Jugend ein Zuchtmittel, für das Alter ein Trost, für den Armen ein Reichtum und für den Reichen ein Schmuck.“
Diogenes, griechischer Philosoph
Worum geht es beim Bildungspaket?
Das Bildungspaket folgt der großen Leitidee: Chancen eröffnen.
Es ermöglicht den Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wie ist es entstanden?
Bundesverfassungsgericht: Kinder sind keine kleinen Erwachsene, sie haben spezielle Bedürfnissesie sollen faire Bildungschancen und am sozialen Leben teil habenTrägerschaft und Umsetzung für das Bildungspaket liegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?
MittagessenLernförderung für Schülerinnen und Schüler Mitmachen in Kultur, Sport und FreizeitTeilnahme an ein- und mehrtägigen AusflügenSchulbedarfSchülerbeförderung
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Welchen Umfang haben die Leistungen?
Kultur und Sport: 10 Euro/Monat100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten SchulhalbjahrMittagessen: Eigenanteil 1 EuroSchulbeförderung: tatsächlich anfallend – aber AnspruchskonkurrenzKlassenfahrten: tatsächlich entstehend aber ohne TaschengeldLernförderung: ortsüblich
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Weitere Fragen?
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