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Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH21005 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

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Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde

mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung unter dem

Förderkennzeichen 16OH21005 gefördert. Die

Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt

beim Autor/bei der Autorin.

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Kosten- und

Finanzmanagement

März / April 2018

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Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als zentrale

Veranstaltungsunterlagen gekennzeichnet wurden.

• Abbildungen wurden entsprechend der Quelle gekennzeichnet.

26.02.2018 3 Kosten- und Finanzmanagement

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Vorbemerkungen

Qualifikationsziele des Moduls

• Sie verstehen die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines

Unternehmens im Rechnungswesen und kennen die Bedeutung unter-

schiedlicher Rechnungslegungssysteme (HGB und IFRS) sowie Ebenen

der Rechnungslegung (Einzel- und Konzernabschluss).

• Auf Basis der Grundlagen der Bilanzpolitik und Bilanzanalyse können Sie

die finanzwirtschaftliche Lage eines Unternehmens anhand dessen Jahres-

bzw. Konzernabschlusses beurteilen.

• Sie sind mit den Begriffen, Aufgaben und Methoden der Kosten- und

Leistungsrechnung vertraut, erkennen Kostenverursacher und analysieren

Möglichkeiten zur zielgerichteten Kostenbeeinflussung.

• Sie sind sich der Bedeutung der Finanzwirtschaft und des Finanz-

managements bewusst und verfügen über fundierte Kenntnisse der

allgemeinen Unternehmensfinanzierung, Investitionsrechnung sowie des

unternehmerischen Risikomanagements auf Basis von Termingeschäften.

26.02.2018 4 Kosten- und Finanzmanagement

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Vorbemerkungen

Zentrale Literatur für das Selbststudium („Primärliteratur“)

26.02.2018 5 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzierung

Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W.:

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 24. Aufl.,

Stuttgart 2016.

Jahresabschlussanalyse

Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W.:

Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 24. Aufl.,

Stuttgart 2016.

Kosten- und Leistungsrechnung

Coenenberg, A. G./Fischer, T. M./Günther, T.:

Kostenrechnung und Kostenanalyse, 9. Aufl.,

Stuttgart 2016.

Finanzwirtschaft und Finanzmanagement:

Perridon, L./Steiner, M./Rathgeber, A.:

Finanzwirtschaft der Unternehmung, 17. Aufl.,

München 2016.

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Vorbemerkungen

Weiterführende Literatur für das Selbststudium („Sekundärliteratur“)

26.02.2018 6 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzierung

Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017.

Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Konzernbilanzen, 12. Aufl., Düsseldorf 2017.

Handelsgesetzbuch (HGB): Fassung vom 18. Juli 2017.

Küting, K./Weber, C.-P.: Der Konzernabschluss, 13. Aufl., Stuttgart 2012.

Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J./Sellhorn, T.: Internationale Rechnungslegung, 10. Aufl., Stuttgart 2017.

Sigloch, J.: Rechnungslegung, 7. Aufl., Bayreuth 2010.

Jahresabschlussanalyse

Küting, P./Weber, C.-P.: Die Bilanzanalyse, 11. Aufl., Stuttgart 2015.

Kosten- und Leistungsrechnung

Sigloch, J./Chen, H./Demmler, U.: Kostenrechnung, 1. Aufl., Bayreuth 2007.

Finanzwirtschaft und Finanzmanagement:

Franke, G./Hax, H.: Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, 6. Aufl., Heidelberg 2009.

Kruschwitz, L.: Investitionsrechnung, 14. Aufl., München 2014.

Sigloch, J.: Investition, 1. Aufl., Bayreuth 2012.

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Vorbemerkungen

Praktische Veranschaulichungen ausgewählter Themenbereiche

26.02.2018 7 Kosten- und Finanzmanagement

• Bilanzierung

– Praktische Veranschaulichung ausgewählter

Themenbereiche anhand veröffentlichter

Informationen der SAP SE (Walldorf)

• Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

• Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016

Unterlagen abrufbar auf der Internetseite

der SAP SE unter folgendem Link:

https://www.sap.com/investors/de/reports.html

• Jahresabschlussanalyse

– Siehe „Bilanzierung“

• Finanzwirtschaft und Finanz-

management

– Siehe „Bilanzierung“

Jahresabschluss 2016 Konzernabschluss 2016

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Vorbemerkungen

Modulaufbau

26.02.2018 8 Kosten- und Finanzmanagement

Leistungsnachweise:

• Präsentation (50,00 % Inhalt; 50,00 % Fragen / Diskussion)

1 3 2

Selbststudium I

Präsenz I

Adobe

Connect

Selbststudium II

Präsenz II

Adobe

Connect

4

Das Selbststudium besteht jeweils aus zwei Teilen:

1. Lesen der Buchkapitel zur Vorbereitung auf die Präsenzen (nicht benotet)

2. Lesen der Buchkapitel zur Vorbereitung auf die Präsentation (benotet)

Präsen-

tation

5

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Vorbemerkungen

Anforderungen an die Prüfungsleistungen (1/2)

26.02.2018 9 Kosten- und Finanzmanagement

Kriterien zur Bewertung Punkte

Teil I Projektpräsentation

(15 – 20 Minuten)

Präsentationstechnik • Optische Aufbereitung

• Wirkung des/der Vortragenden

• Einhaltung der Zeitvorgabe

max. 20 Punkte

20,0 – 18,4 Punkte Note 1

18,3 – 16,2 Punkte Note 2

16,1 – 13,4 Punkte Note 3

13,3 – 10,0 Punkte Note 4

unter 10,0 Punkte nicht ausreichend

Aufbau und inhaltliche

Struktur

• Themenerfassung in der Präsentation

(„roter Faden“)

• Themendarstellung (eigenständige, sinnvolle

Schwerpunktsetzung)

max. 30 Punkte

30,0 – 27,6 Punkte Note 1

27,5 – 24,3 Punkte Note 2

24,2 – 20,1 Punkte Note 3

20,0 – 15,0 Punkte Note 4

unter 15,0 Punkte nicht ausreichend

Teil II Projektgespräch

(15 – 20 Minuten)

• Breite und Tiefe der Beantwortung der

Fragestellung

• Klarheit und Präzision der Antworten

• Praxisbezug der Antworten

• Dialog- und Argumentationsfähigkeit

• Einsatz von Präsentationstechniken zur

Beantwortung der Fragestellung

max. 50 Punkte

50,0 – 46,0 Punkte Note 1

45,9 – 40,5 Punkte Note 2

40,4 – 33,5 Punkte Note 3

33,4 – 25,0 Punkte Note 4

unter 25,0 Punkte nicht ausreichend

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Vorbemerkungen

Anforderungen an die Prüfungsleistungen (2/2)

26.02.2018 10 Kosten- und Finanzmanagement

Kriterien zur Bewertung Punkte

Gesamtergebnis

Gesamtergebnis der Präsentation und des

Projektgesprächs max. 100 Punkte

100,0 – 98,0 Punkte Note 1,0

97,9 – 92,0 Punkte Note 1,3

91,9 – 88,0 Punkte Note 1,7

87,9 – 84,0 Punkte Note 2,0

83,9 – 81,0 Punkte Note 2,3

80,9 – 77,0 Punkte Note 2,7

76,9 – 72,0 Punkte Note 3,0

71,9 – 67,0 Punkte Note 3,3

66,9 – 59,0 Punkte Note 3,7

58,9 – 50,0 Punkte Note 4,0

49,9 – 0 Punkte Note 5,0

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Gliederung

1. Bilanzierung

2. Jahresabschlussanalyse

3. Kosten- und Leistungsrechnung

4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement

26.02.2018 11 Kosten- und Finanzmanagement

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26.02.2018 12 Kosten- und Finanzmanagement

1. Bilanzierung

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1. Bilanzierung

Gliederung

1. Bilanzierung

1. Allgemeine Grundlagen

2. Rechtliche Entwicklung der externen Rechnungslegung

3. Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

4. Bausteine des Jahresabschlusses

1. Bilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung

3. Anhang

4. Kapitalflussrechnung

5. Segmentberichterstattung

6. Lagebericht

5. Grundlagen der Konzernrechnungslegung

6. Ausgewählte Unterschiede der Rechnungslegung nach HGB und IFRS

7. Prüfung, Offenlegung und Enforcement

8. Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung

26.02.2018 13 Kosten- und Finanzmanagement

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1.1 Allgemeine Grundlagen

Arten von Unternehmensrechnungen

26.02.2018 14 Kosten- und Finanzmanagement

Modelle der Unternehmensrechnungen

Interne Rechenmodelle

Einnahmen-

Ausgaben-Rechnung Jahres-

abschluss

gesetzlich vorgeschriebene externe

Rechenschaftslegung durch finanzielle Rechnungen

Kosten- und

Leistungsrechnung Investitions-

rechnungen

• Kostenartenrechnung

• Kostenstellenrechnung

• Kostenträgerrechnung

Externe Rechenmodelle

„Rechnungslegung“

freiwillig durchgeführte interne Dokumentations-,

Planungs- und Kontrollrechnungen

„Unternehmenssteuerung“

• Bilanz

• Gewinn- und Verlust-

rechnung (GuV)

• Anhang

• Ergänzungsrechnungen

(z. B. Segmentrechnung)

weitere

Rechnungen

Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 2.

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1.1 Allgemeine Grundlagen

Funktionen der externen Rechnungslegung

26.02.2018 15 Kosten- und Finanzmanagement

Funktionen der Rechnungslegung

Dokumentations-

funktion

Beweissichere Darstellung

von Sachverhalten und

deren urkundliche Festlegung

zur Sicherung des Rechtsverkehrs

Dokumentation von Anspruchs-

grundlagen gegenüber Dritten,

um deren Existenz im Streitfall

nachweisen zu können

Informations-

funktion

Entscheidungs-

unterstützungs-

funktion

Rechenschafts-

funktion

Bereitstellung von

Informationen zur optimalen

Entscheidungsfindung über

künftigen Unternehmens-

engagement

Bereitstellung von

Informationen zur

Leistungsbeurteilung

des Managements

• Selbstinformation

• Fremdinformation

Zahlungsbemessungs-

funktion

Einkommensermittlung

zur Bemessung gewinn-

abhängiger Zahlungsansprüche

(Residualeinkommensbezieher)

(handelsrechtlicher) Jahresüberschuss

bildet Grundlage gewinnabhängiger

Zahlungsansprüche im Gesellschafts-

und Steuerrecht

• Gesellschafter / Anteilseigner

• Fiskus

• Erfolgsabhängige Vergütung

Einzelabschluss

Konzernabschluss

• Kontrollfunktion

• Lenkungsfunktion

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1.1 Allgemeine Grundlagen

Adressaten der externen Rechnungslegung

26.02.2018 16 Kosten- und Finanzmanagement

Unternehmens

-leitung

Mitarbeiter

Eigenkapital-

geber

Kunden

Lieferanten

Fremdkapital-

geber

Interessen-

verbände Wett-

bewerber

Staat

(insb.

Fiskus)

Presse

Jahres-

abschluss

Kap

italm

ark

t

• Unternehmensleitung – Dokumentation der Geschäftsvorfälle

– Selbstinformation der Unternehmensführung

– Instrument zur Unternehmenspolitik (Bilanzpolitik)

• Kapitaleigner (Eigentümer, Anteilseigner) – Rechenschaftslegung über Vermögensverwaltung

– Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

– Ermittlung des verteilungsfähigen Gewinns

• Gläubiger (Kreditgeber, Lieferanten, …) – Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

– Kontrolle fragwürdigen kaufmännischen Verhaltens

– Vermeidung einer „überhöhten Gewinnverteilung“

• Arbeitnehmer – Einblick in die allgemeine Geschäftslage

– Sicherung der Arbeitsplätze

– Unmanipulierte Erfolgsermittlung bei Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung

• Fiskus – Ermittlung des „tatsächlichen Periodenergebnisses“

als Bemessungsgrundlage der Ertragsteuern

• Interessierte Öffentlichkeit – Sicherung des Rechtsverkehrs

– Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

– Kontrolle fragwürdigen kaufmännischen Verhaltens Auskunfteien

Öffentlichkeit

Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 16 und S. 19.

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1.1 Allgemeine Grundlagen

Ebenen der externen Rechnungslegung

26.02.2018 17 Kosten- und Finanzmanagement

Ebenen der externen Rechnungslegung

Einzelabschluss

(EA)

Abschluss der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“

Konzernabschluss

(KA)

Abschluss der rechtlichen Einheit „Unternehmen“

Mutterunternehmen (MU)

Tochterunternehmen 1

Enkelunternehmen 1

Tochterunternehmen 2

Enkelunternehmen 2

EAMU

EATU2

EAEU2

EATU1

EAEU1

Konzernabschluss (KA)

100 %

100 % 100 %

100 %

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1.1 Allgemeine Grundlagen

Buchführung

26.02.2018 18 Kosten- und Finanzmanagement

• Buchführung = Basis des kaufmännischen Rechnungswesens

• Buchführung stellt die zentrale Datenbasis für alle anderen Teile des kaufmännischen

Rechnungswesens dar

• Buchführung ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt bestimmte wesentliche Funktionen

(Dokumentation, Information, Zahlungsbemessung) und ist gesetzliche Pflicht

• In der kaufmännischen Buchführung hat sich das System der „doppelten

Buchführung“ (Doppik) (auch: Finanzbuchführung, Finanzbuchhaltung) durchgesetzt

– Formaler Buchungssatz zur Verbuchung der Geschäftsvorfälle:

Sämtliche Geschäftsvorfälle sind im Vorfeld der Buchung einzeln auf ihr Wesen und ihre

Erfolgswirksamkeit zu beurteilen und im Anschluss entsprechend zu buchen

Buchführungspflicht gemäß § 238 HGB:

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und

die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich

zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen

Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die

Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer

Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“

(per) Sollkonto an Habenkonto

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1.1 Allgemeine Grundlagen

System der doppelten Buchführung („Doppik“) (1/2)

26.02.2018 19 Kosten- und Finanzmanagement

Zielsetzung der doppelten Buchführung

Vermögensübersicht

periodische Ermittlung des Erfolgs

Erfolgsübersicht

periodische Ermittlung des Vermögens und der

Schulden sowie des Eigenkapitals

Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Aktiva Passiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Rechnungsabgrenzungs-

posten (aRAP)

Latente Steuern

Eigenkapital

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungs-

posten (pRAP)

Latente Steuern

Summe Summe

Vermögen Kapital

Fremd-

kapital

(Schulden)

Gewinn- und Verlustrechnung

+ Erträge (+)

./. Aufwendungen (-)

= Jahresüberschuss (+) („Gewinn“) /

Jahresfehlbetrag (-) („Verlust“)

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1.1 Allgemeine Grundlagen

System der doppelten Buchführung („Doppik“) (2/2)

26.02.2018 20 Kosten- und Finanzmanagement

Arten von Konten

Bestandskonten Erfolgskonten

Abbildung von: aktuellen Salden von Vermögens-

und Schuldwerten

positiven und negativen

Erfolgswirkungen

Zuordnung zur: Bilanz (= „Bilanzkonten“) Gewinn- und Verlustrechnung (= „GuV-Konten“)

Eigenschaft erfolgsneutral erfolgswirksam

Unterkontenarten • Aktive Bestandskonten (Aktivseite):

Erfassung von Vermögensgegenständen

• Passive Bestandskonten (Passivseite):

Erfassung von Eigen- und Fremdkapital

• Aufwandskonten:

Erfassung von negativen Erfolgen (Aufwendungen)

• Ertragskonten:

Erfassung von positiven Erfolgen (Erträge)

Saldofortführung

(=Saldovortrag) ja nein

Anfangsbestand Schlusssaldo des Vorjahres 0,00

Zugänge

• Aktivkonten: SOLL

• Passivkonten: HABEN

• Aufwendungen: SOLL (=> Eigenkapital ↓)

• Erträge: HABEN (=> Eigenkapital ↑)

Abgänge

• Aktivkonten: HABEN

• Passivkonten: SOLL n/a

Sämtliche Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals, da sie am

Jahresende auf dieses abgeschlossen werden und dessen Höhe direkt

beeinflussen!!

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1.2 Rechtliche Entwicklung der externen Rechnungslegung

Zeitliche Entwicklung der nationalen Rechtsnormen

26.02.2018 21 Kosten- und Finanzmanagement

Gesetz Bilanzrichtliniengesetz

(BiRiLiG)

Kapitalaufnahme-

erleichterungsgesetz

(KapAEG)

Bilanzrechtsreformgesetz

(BilReG) +

Bilanzkontrollgesetz

(BilKoG)

Bilanzrechts-

modernisierungsgesetz

(BilMoG)

Bilanzrichtlinie-

Umsetzungsgesetz

(BilRuG) +

CSR-Richtlinie-

Umsetzungsgesetz (CSR-

RuG)

Hintergrund Transformation der 4., 7.

und 8. EG-Richtlinie zur

Rechnungslegung und

Prüfung von

Kapitalgesellschaften

wachsende Notwendigkeit

der stärkeren Orientierung

der Rechnungslegung an

internationalen Kapital-

märkten

Fortentwicklung der

Internationalisierung der

Rechnungslegung

(BilReG) und Verschärfung

der Kontrolle (BilKoG)

Öffentlicher Konsens über

einen internationalen

Konvergenzprozess

von Regelungen zur

Rechnungslegung

Transformation der

EU-Richtlinie 2013/34/EU

(BilRuG) und EU-Richtlinie

2014/95/EU (CSR-RuG)

Ziel(e) Sicherung der

Gläubiger- und

Eigentümerinteressen

(erste leichte)

Internationalisierung der

Rechnungslegung

weitere Internationali-

sierung der Rechnungs-

legung bei gleichzeitig

erhöhter externer Aufsicht

Stärkung der Informations-

funktion durch Angleichung

an internationale

Rechnungslegungsregeln

Reduzierung der Kosten

für KMUs (BilRuG) und

Stärkung der nicht-

finanziellen Berichterst.

Wesentliche

Inhalte

• Ausweitung der

Publizitätspflicht

(Einzel- und Konzern-

abschluss) auf alle

Kapitalgesellschaften

• Abkopplung des

Konzernabschlusses

vom Einzelabschluss

• Stärkung der Inter-

nationalisierung der

Rechnungslegung

(aber nur „duale

Abschlüsse“ möglich)

• Erstmaliger Einzug inter-

nationaler Normen in

deutsches Recht (bspw.

US-GAAP oder IFRS)

• befreiender Konzern-

abschluss nach IFRS

oder US-GAAP für

börsennotierte Konzerne

(Erweiterung auf alle

kapitalmarktorientierten

Konzerne durch das

KapCoRiLiG von 1999)

• Übernahme der „IAS-

Verordnung“ (2002) in

deutsches Recht und

damit Pflicht für

kapitalmarktorientierte

Unternehmen zur IFRS-

Konzernabschlussauf-

stellung (BilReG)

• Einführung eines

zweistufigen

Enforcement-

Verfahrens (DPR +

BaFin) (BilKoG)

• Abschaffung einer

Vielzahl an Ansatz-

und Bewertungswahl-

rechten

• Stärkere Trennung von

Handels- und Steuer-

bilanz (Abschaffung der

umgekehrten

Maßgeblichkeit)

• Vielzahl an Neuerungen

in der Konzernrech-

nungslegung

• Abschaffung der außer-

ordentlichen GuV-

Posten

• Änderung der Definition

der Umsatzerlöse

• Anhebung der Größen-

klassen (alle BilRuG)

• Einführung einer Pflicht

zur Berichterstattung

über nicht-finanzielle

Informationen (CSR-

RuG)

1985 1998/1999 2004 2008 2015/2016

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1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Übersicht

26.02.2018 22 Kosten- und Finanzmanagement

Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Handelsrecht

(Handelsgesetzbuch

(HGB))

Grundsätze

ordnungsmäßiger

Buchführung (GoB)

• Grundsätze ordnungsmäßiger

Dokumentation

• Grundsätze ordnungsmäßiger

Inventur

• Grundsätze ordnungsmäßiger

Rechenschaft

Vorschriften

für alle

Kaufleute

(§§ 238 –

263 HGB)

Ergänzende

Vorschriften für

alle Kapital-

gesellschaften

(§§ 264 –

335 HGB)

liberale

Regelungen für

alle Unter-

nehmen (insb.

Personen-

gesellschaften)

Deutsche

Rechnungslegungs-

standards (DRS)

Entwicklung von Empfehlungen zur

Konzernrechnungslegung unter

Beteiligung der fachlichen

Öffentlichkeit durch DRSC mit

anschließender Bekanntmachung

durch das Bundesministerium der

Justiz (BMJ) und damit verbundener

Vermutung der Ordnungsmäßigkeit

der Rechnungslegung ergänzende/

verschärfte

Regelungen für

Kapitalgesell-

schaften und

KapCo-Ges.

„Dualismus der Rechnungslegung“ (Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 75.)

Vermutung von „Konzern-GoB“ ohne

verbindliche Anwendbarkeit (keine

Pflicht!) bei gleichzeitiger

Empfehlung der Anwendung auf

den Einzelabschluss

durch Wissenschaft und Praxis

entwickelte sowie anerkannte

grundlegende Regeln zur Führung

von Handelsbüchern und zur

Jahresabschlusserstellung in Form

eines unbestimmten Rechtsbegriffs

mit einem umfassenden und

rechtsformunabhängigen

Geltungsbereich

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1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (1/4)

26.02.2018 23 Kosten- und Finanzmanagement

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Grundsätze

ordnungsmäßiger

Dokumentation

Grundsätze

ordnungsmäßiger

Inventur

Grundsätze

ordnungsmäßiger

Rechenschaft

• Grundsatz der Übersichtlichkeit

(§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB)

• Grundsatz der Nachprüfbarkeit

(§ 238 Abs. 1 Satz 3 HGB)

• Grundsatz der Vollständigkeit

(§ 239 Abs. 2 HGB)

• Grundsatz der Richtigkeit und

Willkürfreiheit

(§ 239 Abs. 2 HGB)

• Grundsatz der zeitgerechten und

geordneten Erfassung

(§ 239 Abs. 2 HGB)

Grundsätze für die Dokumentation

sämtlicher Geschäftsvorfälle

• Grundsatz der Einzelerfassung und

Einzelbewertung

(§ 240 Abs. 1 HGB)

• Sämtliche Grundsätze

ordnungsmäßiger Dokumentation

Grundsätze für die Aufstellung

des Inventars

• Grundsatz der Bilanzklarheit

• Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)

• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB)

• Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

• Grundsatz der Unternehmensfortführung

(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

• Grundsatz der Einzelbewertung

(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

• Grundsatz der Wertaufhellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

• Grundsatz der Vorsicht

• Realisationsprinzip

• Imparitätsprinzip

• Grundsatz der Periodenabgrenzung

(§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

• Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Grundsätze für die Aufstellung

des Jahresabschlusses

(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 80.

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1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (2/4)

26.02.2018 24 Kosten- und Finanzmanagement

Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation:

• Grundsatz der Übersichtlichkeit (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB) Anwendung eines systematischen und tief gegliederten Kontenplans sowie Führung von Haupt- und Nebenbüchern (aber keine Vorgabe

einer bestimmten Form oder eines bestimmten Buchführungssystems (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung möglich))

sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und Lage des

Unternehmens verschaffen können

• Grundsatz der Nachprüfbarkeit (§ 238 Abs. 1 Satz 3 HGB) lesbare Aufzeichnungen, inhaltlich korrekte Bezeichnungen der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie eindeutige Verweise zwischen

Buchung und Beleg; ordnungsgemäße Belegführung zwingende Voraussetzung („keine Buchung ohne Beleg“)

Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen

• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 239 Abs. 2 HGB) lückenlose Erfassung aller buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle mit Datum, Belegnummer, Buchungssatz und Buchungstext

(Verstöße bei Nichterfassung oder Erfassung fingierter Geschäftsvorfälle („Luftbuchungen“))

• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit (§ 239 Abs. 2 HGB) richtige Wiedergabe des Geschäftsvorfalls durch die zugehörigen Belege; Buchungen führen der Sache nach (= Ansprache der

zutreffenden Konten) und der Höhe nach (= rechnerische Richtigkeit) zu korrekten Ergebnissen

• Grundsatz der zeitgerechten und geordneten Erfassung (§ 239 Abs. 2 HGB) zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle zur Vermeidung des Untergangs der buchungspflichtigen Unterlagen

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1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (3/4)

26.02.2018 25 Kosten- und Finanzmanagement

Grundsätze ordnungsmäßiger Rechenschaft (1/2):

• Grundsatz der Bilanzklarheit (inkl. Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)) Übersichtlichkeit (= Anwendung einer konsistenten und hinreichend differenzierten Gliederung von Bilanz und GuV) und Nachprüfbarkeit

des Jahresabschlusses; klare Abgrenzung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge sowie Beachtung des Bruttoprinzips

(= Saldierungsverbot von Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträgen (aber teilweise gesetzliche Durchbrechungen))

• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften (= Richtigkeit) und Bemessung der Bewertung

nach subjektivem Ermessen des Bilanzierenden auf Basis der „inneren Überzeugung“ (= Willkürfreiheit)

• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB) Abbildung aller buchführungspflichtigen und tatsächlich vorhandenen Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss zu einem bestimmten

Stichtag (Stichtagsprinzip); Berücksichtigung von Risiken und Verlusten, die bereits zum Stichtag existent, aber erst danach (aber vor

finaler Jahresabschlusserstellung) bekannt geworden sind (sog. „wertaufhellende Tatsachen“) (Grundsatz der Wertaufhellung

(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB))

• Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmt mit Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein („Doppelgesichtigkeit/

Janusköpfigkeit des Jahresabschlusses“)

• Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)) bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen (Ausnahme:

Unternehmensauflösung durch Betriebsaufgabe oder Insolvenz)

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1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (4/4)

26.02.2018 26 Kosten- und Finanzmanagement

Grundsätze ordnungsmäßiger Rechenschaft (2/2):

• Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)) Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten (Ausnahme: Gruppen- oder Festbewertung von Vorräten

oder Pauschalwertberichtigung von Forderungen)

• Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) „Im Zweifel“ ist eher der ungünstigere Wertansatz (Aktiva eher niedrig, Passiva eher hoch) zur Bewertung heranzuziehen; Konkretisierung

erfolgt durch Realisationsprinzip (= Vereinnahmung eines Erfolgs erst bei tatsächlicher Realisation (Realisationsakt, Realisationszeitpunkt

Realisationshöhe)) und Imparitätsprinzip (= Verluste sind nicht erst bei der Realisation, sondern bereits im Vorfeld bei der Erkennbarkeit

zu erfassen (Ungleichbehandlung von unrealisierten Gewinnen und unrealisierten Verlusten); Ausprägung im Niederstwertprinzip zur

Bewertung von Vermögensgegenständen und Höchstwertprinzip zur Bewertung von Schulden)

• Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) die durch Leistungserstellung verursachten Nettovermögensminderungen sind der Periode als Aufwand zuzurechnen, in der die

dazugehörigen Leistungen (Nettovermögensmehrungen) als Ertrag realisiert werden (Grundsatz der sachlichen Abgrenzung); alle

zeitraumbezogenen Aufwendungen und Erträge sind zeitproportional (pro rata temporis) zu periodisieren und somit auf die

Geschäftsjahre verhältnismäßig zu verteilen, zu denen sie wirtschaftlich gehören (Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung)

• Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Jahresabschlüsse müssen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vergleichbar sein und somit nach stetig angewandten Grundsätzen

aufgestellt werden; Konkretisierung erfolgt in der Ansatzstetigkeit (= Beibehaltung der Ansätze von Aktiva und Passiva),

Bewertungsstetigkeit (= Beibehaltung der Bewertungsmethoden des vorherigen Jahresabschlusses (Wahlrechte und Ermessensspiel-

räume sind wie im vorherigen Jahresabschluss auszuüben) (sog. „materielle Bilanzkontinuität“)) und Ausweisstetigkeit (= Beibehaltung

der Form von Bilanz und GuV (Gliederung und Bezeichnung der Bilanz- und GuV-Posten wie im vorherigen Jahresabschluss (sog.

„formelle Bilanzkontinuität“)))

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1.3 Rechtsnormen der Rechnungslegung nach HGB

Zusammenhang zu den steuerrechtlichen Vorschriften (1/2)

26.02.2018 27 Kosten- und Finanzmanagement

• Nicht die Handelsbilanz, sondern die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung sind maßgeblich für die Steuerbilanz (sog. „Grundsatz der Maßgeblichkeit“)

• Steuerrecht behält sich abweichende Sonderregelungen vor

– partiell gesetzlich formulierte Sonderregelungen (offene Bilanzvorbehalte)

• Offene Ansatzvorbehalte (§ 5 Abs. 2 – 5 und § 6a EStG)

• Offene Bewertungsvorbehalte (§ 6 und § 7 EStG)

– partiell von der Rechtsprechung entwickelte Sonderregelungen (verdeckte

Bilanzvorbehalte)

Dadurch regelmäßig keine Identität von Handels- und Steuerbilanz (keine sog.

„Einheitsbilanz“) möglich

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG):

„Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu

führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher

führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das

Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Absatz 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der

Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. “

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1.3 Rechtsnormen der Rechnungslegung nach HGB

Zusammenhang zu den steuerrechtlichen Vorschriften (2/2)

26.02.2018 28 Kosten- und Finanzmanagement

Sachverhalt Handelsbilanz Steuerbilanz

Off

en

e A

nsa

tzvo

rbe

halt

e

Selbst geschaffene immaterielle

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot

Rechnungsabgrenzungsposten: Disagio Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot

Aktive latente Steuern Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot

Drohverlustrückstellungen Passivierungspflicht Passivierungsverbot

Rücklage für Ersatzbeschaffungen (R 6.6 EStR) Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht

Rücklage für Veräußerungsgewinne

(sog. „6b-Rücklage“) Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht

Off

en

e

Bew

ert

un

gs

-

vo

rbe

halt

e Abschreibung des derivativen Geschäfts- oder

Firmenwerts (sog. goodwill)

wirtschaftliche

Nutzungsdauer

lineare Abschreibung

über 15 Jahre

Abzinsungspflicht von Rückstellungen

nur bei Restlaufzeit > 1 Jahr

mit durchschnittlichem

Zinssatz der letzten 7 Jahre

fixer Zinssatz

in Höhe von 5,5 %

Übersicht ausgewählter Bilanzvorbehalte der Steuerbilanz

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

Umfang des Jahresabschlusses

26.02.2018 29 Kosten- und Finanzmanagement

• Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von

– Rechtsform

– Größenklasse (insbesondere Kapitalgesellschaften und Publizitätsgesetz)

– Kapitalmarktorientierung

Jahresabschluss Lage-

bericht

Personen-

unternehmen Bilanz

Gewinn-

und Verlust-

rechnung

Ka

pit

alg

es

ell

sc

haft

,

Kap

&C

o.

Kleinst Bilanz GuV Anhang

Kleine Bilanz GuV Anhang

Mittlere Bilanz GuV Anhang Lagebericht

Große Bilanz GuV Anhang Lagebericht

Großunternehmen Bilanz GuV Anhang Lagebericht

Kapitalmarkt-

orientierte

Unternehmen

Bilanz GuV Anhang Kapitalfluss-

rechnung *

Segment-

bericht-

erstattung *

Eigen-

kapital-

spiegel *

Lagebericht

* Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel verpflichtend, Segmentberichterstattung freiwillig, wenn Unternehmen keinen Konzernabschluss

aufzustellen hat (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

Größenklassen nach HGB und PublG

26.02.2018 30 Kosten- und Finanzmanagement

• Einordnung des Unternehmens in eine Größenklasse, wenn

– an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten bzw. nicht überschritten (Kapitalgesellschaft) bzw.

– an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten bzw. nicht überschritten (rechtsformunabhängige Großunternehmen)

werden

Größenklassen finden weiter Anwendung bei der Gliederungstiefe von Bilanz und GuV, Umfang des Anhangs sowie der Prüfungs- und Publizitätspflichten

Bilanzsumme

(in EUR)

Umsatz

(in EUR) Arbeitnehmer

Kleinstkapital-

gesellschaften ≤ 350.000 ≤ 700.000 ≤ 10 § 267a HGB

Kleine Kapital-

gesellschaften ≤ 6.000.000 ≤ 12.000.000 ≤ 50

§ 267 HGB Mittlere Kapital-

gesellschaften ≤ 20.000.000 ≤ 40.000.000 ≤ 250

Große Kapital-

gesellschaften > 20.000.000 > 40.000.000 > 250

Großunter-

nehmen > 65.000.000 > 130.000.000 > 5.000 § 1 PublG

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

Ziele des Jahresabschlusses

26.02.2018 31 Kosten- und Finanzmanagement

Ziele des Jahresabschlusses

gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

(„Generalnorm“)

Vermögenslage Finanzlage Ertragslage

Bilanz

Kapitalfluss-

rechnung

Gewinn- und

Verlustrechnung

Vermittlung eines den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der

„primäre Rechenwerke des Jahresabschlusses“

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 788.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Allgemeines (1/2)

26.02.2018 32 Kosten- und Finanzmanagement

• Bilanz: lateinisch: „bilanx“ = doppelte Schale (= Balkenwaage)

• Bilanz = Instrument zur Erfassung des Vermögens und der

Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag

– Aktiva: Übersicht über Werte der mit betrieblichen Mitteln beschafften Vermögensgegenstände

(betriebliches Vermögen)

– Passiva: Übersicht, aus welchen Quellen die betrieblichen Mittel (d. h. das Kapital) stammen

(Eigen- und Fremdkapital)

• Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB (verkürzte Darstellung):

Bilanz

Aktiva Passiva

A.

B.

C.

D.

E.

Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

Umlaufvermögen I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive latente Steuern

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

A.

B.

C.

D.

E.

Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Passive latente Steuern

Bilanzsumme Bilanzsumme

Fremd-

kapital

(Schulden)

Kapital Vermögen

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Allgemeines (2/2)

26.02.2018 33 Kosten- und Finanzmanagement

Basiselemente der Bilanzierung

Bilanzansatz Bilanzbewertung Bilanzausweis

Welche Güter dürfen bzw. müssen

in die Bilanz aufgenommen werden ?

Mit welchen Werten sind diese Güter

in der Bilanz anzusetzen ?

An welcher Stelle sind diese Güter

auszuweisen ?

Frage nach dem

Bilanzinhalt

Frage nach dem

Wertmaßstab

Frage nach der Darstellung /

dem Ort des Ausweises

„Bilanzierung dem Grunde nach“ „Bilanzierung der Höhe nach“

Zur zutreffenden Erfassung und Darstellung der Reinvermögensänderung im

Jahresabschluss ist Klärung dieser Fragen unerlässlich!

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“) (1/2)

26.02.2018 34 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“)

Bilanzierungs-

fähigkeit

erfüllt ein Sachverhalt die

Voraussetzungen für einen

Vermögensgegenstand

(Aktiva) oder Schuld

(Passiva), ist dieser

grundsätzlich in der Bilanz zu

berücksichtigen

(„abstrakte Bilanzierungs-

fähigkeit“)

Eignung eines Sachverhalts

als Aktivposten (Aktivierungs-

fähigkeit) bzw. Passivposten

(Passivierungsfähigkeit)

in der Bilanz aufgenommen

zu werden

Abgrenzung nach

Unternehmens-

zugehörigkeit

Zurechnung erfolgt nicht

nach juristischen, sondern

wirtschaftlichen Gesichts-

punkten (insbesondere

Chancen und Risiken)

(„Vorrang des wirtschaftlichen

Eigentums vor dem

rechtlichen Eigentum“)

ausschließlich Aufnahme von

Vermögensgegenständen und

Schulden in die Bilanz, die

dem Unternehmen zuzu-

rechnen sind (betriebliches

Vermögen und Schulden)

Abgrenzung

zu bloßen

Erhaltungs-

maßnahmen

Vermögensgegenstand muss

nachträglich in Substanz

gemehrt, die Lebensdauer

wesentlich verlängert oder

wesentlich in seinen

Nutzungsmöglichkeiten

verändert werden

Abgrenzung von reinen

Instandhaltungs- und

Wartungskosten zu

nachträglichen (aktivierungs-

pflichtigen) Anschaffungs-

oder Herstellungskosten

Bilanzierungs-

verbote

• Fehlende Voraussetzungen

für einen Vermögensgegen-

stand oder Schuld (fehlende

abstrakte Bilanzierungs-

fähigkeit)

• Explizite Verbot trotz

abstrakter Bilanzierungs-

fähigkeit wegen nicht

verlässlicher Bewertbarkeit

explizit gesetzlich geregelte

Bilanzierungsverbote für

bestimmte Sachverhalte

schließen den Bilanzansatz

unmittelbar aus

Bilanzierungs-

wahlrechte

zulässige Ermessens-

entscheidung für das

Unternehmen durch

Gesetzgeber führt zu einer

möglichen unvollständigen

Erfassung von Vermögen und

Schulden

Unternehmen erhält

ausdrücklich das Wahlrecht,

Vermögensgegenstände oder

Schulden nicht in die Bilanz

aufzunehmen

bspw. Leasinggeschäfte

„Erhaltungs- vs.

Herstellungsaufwand“

„konkrete Bilanzierungsfähigkeit“

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“) (2/2)

26.02.2018 35 Kosten- und Finanzmanagement

Voraussetzungen für Bilanzansatz

Vermögensgegenstand Schuld

wirtschaftlicher

Vorteil/ wirtschaft-

licher Wert über

Bilanzstichtag

hinaus

Vermögen im

Sinne künftiger

Einzahlungs-

erwartungen

selbständige

Bewertbarkeit

Vorliegen eines

geeigneten

Wertmaßstabes

bspw. Anschaffungs-

oder Herstellungs-

kosten

Einzelverwertbarkeit

(selbständige

Verkehrsfähigkeit)

einzeln veräußerbar

zur Tilgung von

Unternehmens-

schulden

bestehende oder

hinreichend sicher

erwartete Belastung

des Vermögens des

Unternehmens

Schuld im

Sinne künftiger

Auszahlungs-

erwartungen

Grundlage ist eine

rechtliche oder

wirtschaftliche

Leistungs-

verpflichtung

selbständige

Bewertbarkeit

einzeln

abgrenzbar und

nicht Ausfluss

des allgemeinen

Unternehmens-

risikos

Verbindlichkeiten

und

Rückstellungen

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (1/5)

26.02.2018 36 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“)

Zugangs-/Erstbewertung

Vermögens-

gegenstände

Folgebewertung

Schuld

Erfüllungs-

betrag

Obergrenze für

Verbindlichkeiten

und Rückstellungen

Anschaffungs-

kosten

Herstellungs-

kosten

Obergrenze für

erworbene

Vermögens-

gegenstände

Obergrenze für

selbst erstellte

Vermögens-

gegenstände

planmäßige

Wertkorrekturen

außerplanmäßige

Wertkorrekturen

Schulden

Erhöhung

um

Diskontie-

rungsanteil

„Ausgangswert“

Vermögens-

gegenstände

Schulden

unvorher-

gesehener

Wertverlust

unvorher-

gesehener

Anstieg der

Verpflichtung

nicht

abnutzbar abnutzbar

planmäßige

Abschreibung

über wirtschaft-

liche Nutzungs-

dauer (Ab-

schreibungsplan)

„fortgeführter Ausgangswert“ „Korrekturwert“

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (2/5)

26.02.2018 37 Kosten- und Finanzmanagement

Vermögensgegenstände Schuld

Anschaffungskosten Herstellungskosten Erfüllungsbetrag

Anschaffungspreis

./. Anschaffungspreisminderungen

(Rabatte, Skonti, Boni)

+ Anschaffungsnebenkosten

(Erwerb, Transport, Inbetriebn.)

+ nachträgliche Anschaffungs-

kosten

Materialeinzelkosten

+ Fertigungseinzelkosten

+ Sondereinzelkosten der

Fertigung

+ Material- und Fertigungs-

gemeinkosten

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Sicherer oder wahrscheinlicher

Betrag bzw. Barwert, den der

Schuldner zur Erfüllung der

Verpflichtung aufwenden muss

• Verbindlichkeiten

• Geldleistungsverpflichtung:

Nennbetrag

• Sachleistungsverpflichtung:

voraussichtlich aufzuwen-

dender Geldbetrag der

Sachleistung

• Rückstellungen

• nach vernünftiger kaufmänn-

ischer Beurteilung notwendi-

ger Erfüllungsbetrag zur

Begleichung der Schuld

• Bei RLZ > 1 Jahr Pflicht zur

Abzinsung (Diskontierung)

mit durchschnittlichem

Marktzinssatz der letzten 7

Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB)

+ allgemeine Verwaltungs-

kosten (Herstellung!)

+ Aufwendungen für soziale

Einrichtungen

+ Fremdkapitalkosten

(Herstellungsfinanzierung!)

Wahlrecht

Wahlrecht

Wahlrecht

= Anschaffungskosten*

* i.d.R. Nettobeträge (= exklusive

Umsatzsteuer, sofern Unternehmer

vorsteuerabzugsberechtigt)

Sondereinzelkosten des

Vertriebs

Vertriebskosten

Forschungskosten

Verbot

Verbot

Verbot

Zugangs-/Erstbewertung

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (3/5)

26.02.2018 38 Kosten- und Finanzmanagement

Folgebewertung

fortgeführte Anschaffungs-

oder Herstellungskosten

(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Beizulegender Wert

(255 Abs. 4 HGB)

Erfüllungsbetrag/Barwert

(§ 253 Abs. 1 Satz 2 und

Abs. 2 HGB)

Anschaffungs- oder Herstellungs-

kosten

./. kumulierte planmäßige

Abschreibungen

Beschaffungsmarktorientierte Bewertung:

Wiederbeschaffungspreis

+ Anschaffungsnebenkosten

+ Anschaffungspreisminderungen

Verbindlichkeit:

Nennbetrag

+ Preis-/Kostensteigerungen

= fortgeführte Anschaffungs-

oder Herstellungskosten

= beizulegender Wert

(beschaffungsmarktorientiert)

= Erfüllungsbetrag

Absatzmarktorientierte Bewertung:

vorsichtig geschätzter Verkaufspreis

./. erwartete Erlösschmälerungen

(z. B. Rabatte, Skonti)

./. noch anfallende Herstellungskosten

bei unfertigen Erzeugnissen

./. noch anfallende Vertriebskosten

./. noch anfallende Verwaltungskosten

./. entstehende Fremdkapitalzinsen

Rückstellung:

Nennbetrag

+ Preis-/Kostensteigerungen

= Erfüllungsbetrag

./. Zinsanteil /bei LZ > 1 Jahr)

= beizulegender Wert

(absatzmarktorientiert)

= Barwert der Rückstellung

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (4/5)

26.02.2018 39 Kosten- und Finanzmanagement

Folgebewertung – Arten der planmäßigen Abschreibungen

• Abschreibung = Erfassung und Verrechnung der Wertminderung des Anlage- und

teilweise des Umlaufvermögens und Verteilung der Aufwendungen über die

wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes

• Für sämtliche Abschreibungsverfahren muss die Nutzungsdauer des Vermögens-

gegenstandes bestimmt werden

Verfahren Erläuterung Berechnung

lineare Abschreibung Abschreibung über die

voraussichtliche Nutzungsdauer

des Vermögensgegenstandes

geometrisch-

degressive

Abschreibung

Verteilung der AK/HK anhand einer

jährlichen Abschreibungsquote auf

die Nutzungsdauer

arithmetisch-

degressive

Abschreibung

Abschreibungsbetrag fällt jährlich

um den identischen Betrag

progressive

Abschreibung

jährlich steigende

Abschreibungsbeträge über

Nutzungsdauer

leistungsabhängige

Abschreibung

jährliche Abschreibung in

Abhängigkeit der Periodenleistung

in Bezug zur Gesamtleistung

n

HK/AKa

1tRBWpa

1tnda

istungPeriodenletungGesamtleis

HK/AKa

n...21

HK/AKsbetragDegression

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (5/5)

26.02.2018 40 Kosten- und Finanzmanagement

• Maßstab für Buchwerte ist der „beizulegende Wert“ gemäß § 253 Abs. 4 HGB

– Niederstwertprinzip: ein niedrigerer Wertansatz für Vermögensgegenstände ist anzusetzen

• Strenges Niederstwertprinzip (nicht dauerhaft): Umlaufvermögen

• Gemildertes Niederstwertprinzip (dauerhaft): Anlagevermögen

– Höchstwertprinzip: ein höherer Wertansatz für Schulden ist beizubehalten

• Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung besteht Wertaufholungs-

gebot (Obergrenze: fortgeführte AHK) (Verbot für derivativen goodwill)

Bilanzposten Vergleichsergebnis Fortbestand der

Wertminderung Regelung HGB

Anlage-

vermögen

Immaterielles und

Sachanlagevermögen Buchwert >

beizulegender Wert

dauerhaft Abschreibungspflicht

nicht dauerhaft Abschreibungsverbot

Finanzanlagevermögen Buchwert >

beizulegender Wert

dauerhaft Abschreibungspflicht

nicht dauerhaft Abschreibungswahlrecht

Umlauf-

vermögen

Buchwert >

Börsen-/Marktwert bzw.

beizulegender Wert

dauerhaft Abschreibungspflicht

nicht dauerhaft Abschreibungspflicht

Fremd-

kapital

Schulden Buchwert <

erwartete Belastung

dauerhaft Zuschreibungspflicht

nicht dauerhaft Zuschreibungspflicht

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 123.

Folgebewertung

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanzbewertung – Wirkungsweise von Abschreibungen (1/2)

26.02.2018 41 Kosten- und Finanzmanagement

• Aufgrund der digitalen Transformation sieht sich Unternehmer A neuen Heraus-

forderungen ausgesetzt, die es erforderlich machen, das bestehende ERP-System und

somit das „Herzstück des Unternehmens“ zu erneuern, um für künftige Anforderungen

gerüstet zu sein. Unternehmer A erwirbt demnach im Herbst 2017 Lizenzen für eine

Standard-ERP-Software in Höhe von insgesamt 60.000 € (netto). Die Inbetriebnahme der

ERP-Software erfolgt zum 1. Januar 2018.

• Stellen Sie den Abschreibungsplan für folgende Varianten der planmäßigen Abschreibung

auf:

wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren

Nutzungsdauer gemäß steuerlicher AfA-Tabelle von 5 Jahren

• Vergleichen Sie die Ergebnisse und diskutieren Sie mögliche Vor- und Nachteile.

Festlegung der Nutzungsdauer und Auswirkung auf den Jahresabschluss (Beispiel)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanzbewertung – Wirkungsweise von Abschreibungen (2/2)

26.02.2018 42 Kosten- und Finanzmanagement

Festlegung der Nutzungsdauer und Auswirkung auf den Jahresabschluss (Beispiel)

planmäßige Abschreibung

Nutzungsdauer

5 Jahre (AfA-Tabelle)

Nutzungsdauer

10 Jahre

Anschaffungskosten 60.000 € 60.000 €

Abschreibungssatz (1/5) = 20,00 % (1/10) = 10,00 %

Jährlicher Abschreibungsbetrag 12.000 € 6.000 €

Abschreibungsplan Abschreibung Restbuchwert Abschreibung Restbuchwert

01.01.2018 (= Inbetriebnahme) 0 60.000 0 60.000

31.12.2018 -12.000 48.000 -6.000 54.000

2019 -12.000 36.000 -6.000 48.000

2020 -12.000 24.000 -6.000 42.000

2021 -12.000 12.000 -6.000 36.000

2022 -12.000 0 -6.000 30.000

2023 0 0 -6.000 24.000

2024 0 0 -6.000 18.000

2025 0 0 -6.000 12.000

2026 0 0 -6.000 6.000

2027 0 0 -6.000 0

• hohe Gewinnbelastung => Gewinn ↓ (-)

• liquiditätsschonend (Gewinn ↓ => Steuerzahlung/Ausschüttung ↓) (+)

• geringere Anlageintensitäten (höhere Flexibilität) (+)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz - Bilanzausweis

26.02.2018 43 Kosten- und Finanzmanagement

• Festlegung des „Ausweisortes“ (Aktiva oder Passiva) in Abhängigkeit des Wesens des

betroffenen Bilanzpostens

• Konkrete Gliederung dient der strukturierten und übersichtlichen Darstellung aller in der

Bilanz enthaltenen Informationen

Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB (verkürzte Darstellung)

Bilanz

Aktiva Passiva

A.

B.

C.

D.

E.

Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

Umlaufvermögen I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive latente Steuern

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

A.

B.

C.

D.

E.

Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Passive latente Steuern

Bilanzsumme Bilanzsumme

Fremd-

kapital

(Schulden)

Kapital Vermögen

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzierung ausgewählter Aktiva nach HGB

26.02.2018 44 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzposten Zugangs-/Erstbewertung Folgebewertung

An

lag

eve

rmö

ge

n

Immaterielle

Vermögens-

gegenstände

selbst erstellt

(originär)

• Aktivierungswahlrecht für Entwicklungs-

kosten (in Höhe der Herstellungskosten)

• Aktivierungsverbot für Forschungskosten

• Aktivierungsverbort für goodwill-ähnliche

immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.

Kundenlisten) (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Abschreibung über individuelle

wirtschaftliche Nutzungsdauer des

immateriellen Vermögensgegenstandes

erworben

(derivativ)

Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 HGB)

in Höhe der Anschaffungskosten

(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Abschreibung über individuellen

wirtschaftliche Nutzungsdauer des

immateriellen Vermögensgegenstandes

goodwill • originärer goodwill: Aktivierungsverbot

• derivativer goodwill: Aktivierungspflicht

(§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB)

• Originär: n/a

• Derivativ: wirtschaftliche Nutzungsdauer

(bei nicht verlässlicher Ermittlung 10

Jahre) (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB)

Sachanlagevermögen Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 HGB)

in Höhe der Anschaffungs- oder

Herstellungskosten

(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Abschreibung über individuelle

wirtschaftliche Nutzungsdauer des

materiellen Vermögensgegenstandes

(Ausnahme: Grundstücke und Anlagen im

Bau)

Finanzanlagevermögen Anschaffungskosten

ausschließlich

außerplanmäßige Abschreibung

Um

lau

f-

ve

rmö

ge

n Vorräte Aktivierungspflicht in Höhe der

Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Niedrigerer Betrag aus Anschaffungs- oder

Herstellungskosten und beizulegendem Wert

Forderungen aus Lieferung Aktivierungspflicht in Höhe des Bruttobetrags Einzel- und Pauschalwertberichtigung

Kassenbestand und

Bankguthaben Aktivierungspflicht in Höhe

des Nominalbetrags Nominalbetrag

Aktive latente Steuern Aktivierungswahlrecht abhängig vom zugrunde

liegenden Sachverhalt

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanzierung ausgewählter Passiva nach HGB

26.02.2018 45 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzposten Zugangs-/Erstbewertung Folgebewertung

Eig

en

ka

pit

al Stamm-/Grundkapital Passivierungspflicht

in Höhe des Nominalbetrags n/a

Kapitalrücklage Passivierungspflicht

in Höhe des Nominalbetrags n/a

Gewinnrücklage n/a

Entwicklung abhängig von der

Erfolgsentwicklung sowie der

gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Fre

md

ka

pit

al

Rückstellungen Passivierungspflicht in Höhe des

Erfüllungsbetrags

(Ausnahme:

Aufwandsrückstellungen > 3 Monate:

Passivierungsverbot)

• RLZ der Rückstellung < 1 Jahr:

Erfüllungsbetrag

• RLZ der Rückstellung > 1 Jahr:

Abzinsungspflicht (§ 253 Abs. 2 HGB

bzw. § 253 Abs. 6 HGB für Alters-

vorsorgeverpflichtungen)

Anleihen und Verbindlichkeiten

gegenüber Kreditinstituten Passivierungspflicht in Höhe des

Erfüllungsbetrags n/a

Verbindlichkeiten aus Lieferung

und Leistung Passivierungspflicht in Höhe des

Bruttobetrags n/a

Passive latente Steuern Passivierungspflicht

(Höhe ist abhängig vom

zugrunde liegenden Sachverhalt)

abhängig vom zugrunde

liegenden Sachverhalt

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.1 Bilanz – Bilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 46 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 6.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (1/4)

26.02.2018 47 Kosten- und Finanzmanagement

• Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine die Bilanz ergänzende strukturierte

Detailrechnung, anhand derer sich die Reinvermögensänderung und somit der Erfolg

des Geschäftsjahres (= Leistung des Unternehmens) nachvollziehen lässt

• Gewinn/Verlust (= Erfolg) ist ein Maß für die Leistung des Unternehmens

– Umfang und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung hängen im wesentlichen Maße

vom Bilanzansatz und Bilanzbewertung ab

– Gegenüberstellung von Reinvermögensmehrungen (= Erträge) und Reinvermögens-

minderungen (= Aufwendungen) der Periode/des Geschäftsjahres

Buchhalterisch ist die Gewinn- und Verlustrechnung ein Unterkonto des

Eigenkapitals

Gewinn- und Verlustrechnung

+ Erträge (+)

./. Aufwendungen (-)

= Jahresüberschuss (+) („Gewinn“) /

Jahresfehlbetrag (-) („Verlust“)

allgemeine Ermittlung des Periodenerfolgs

Endbestand des Reinvermögens (V1)

./. Anfangsbestand des Reinvermögens (V0)

+ Entnahmen

./. Einlagen

= Reinvermögensänderung (∆ V) =

Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 33.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (2/4)

26.02.2018 48 Kosten- und Finanzmanagement

Darstellungsformen der Gewinn- und

Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB

Gesamtkostenverfahren (GKV)

(§ 275 Abs. 2 HGB)

Gegenüberstellung sämtlicher in der Periode

erzielten Erträge und Aufwendungen zzgl.

Bestandsveränderung (zu

Herstellungskosten) in Umsatzerlösen

Umsatzkostenverfahren (UKV)

(§ 275 Abs. 3 HGB)

Gegenüberstellung der mit dem Verkauf der

Produkte/Dienstleistungen (Umsatzerlösen)

angefallenen Aufwendungen

(sog. Umsatzaufwendungen)

Gesamtkostenverfahren

Aufwand (S) Ertrag (H)

Gesamtaufwand

Umsatzerlöse

Bestandserhöhung

Jahresüberschuss

Umsatzkostenverfahren

Aufwand (S) Ertrag (H)

Umsatzaufwand Umsatzerlöse

Jahresüberschuss

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 530.

1

2

1 2

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (3/4)

26.02.2018 49 Kosten- und Finanzmanagement

Gesamtkostenverfahren

(§ 275 Abs. 2 HGB (verkürzte Darstellung))

Umsatzkostenverfahren

(§ 275 Abs. 3 HGB (verkürzte Darstellung))

1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen

und unfertigen Erzeugnissen

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse

erbrachten Leistungen

3. andere aktivierte Eigenleistungen 3. Bruttoergebnis vom Umsatz

4. sonstige betriebliche Erträge 4. Vertriebskosten

5. Materialaufwand 5. allgemeine Verwaltungskosten

6. Personalaufwand 6. sonstige betriebliche Erträge

7. Abschreibung 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

8. sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Erträge aus Beteiligungen

9. Erträge aus Beteiligungen 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14. Ergebnis nach Steuern

15. Ergebnis nach Steuern 15. Sonstige Steuern

16. Sonstige Steuern 16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (4/4)

26.02.2018 50 Kosten- und Finanzmanagement

Wesentliche Änderungen des BilRUG in Bezug

auf die Gewinn- und Verlustrechnung

Neudefinition der Umsatzerlöse

(§ 277 Abs. 1 HGB)

Umsatzerlöse resultieren seit BilRUG aus

• dem Verkauf oder der Vermietung und

Verpachtung von Produkten oder

• der Erbringung von Dienstleistungen

Wegfall des außerordentlichen

Ergebnisses (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB)

zur Angleichung an die IFRS-Vorschriften wurde das

außerordentliche Ergebnis in der Gliederung der

Gewinn- und Verlustrechnung gestrichen

vor BilRUG wurde Bezug genommen auf

Erlöse aus der „gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit im Rahmen des typischen

Leistungsangebots“

bspw. Ausweis von Mieterträgen

(z. B. Vermietung eines Grundstücks)

oder Dienstleistungserlösen (z. B.

Kantinenerlöse) ist nun in den

Umsatzerlösen vorzunehmen

Umsatzerlöse

Sonstige

betriebliche Erträge

Materialaufwand

Personalaufwand

Abschreibungen

sonstige

betriebliche

Aufwendungen

Entfallen in Zukunft

Ergebnis der

gewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

außerordentliches

Ergebnis

außerordentliche

Erträge

außerordentliche

Aufwendungen

Bleiben unverändert

Steuern vom

Einkommen und

Ertrag

Ergebnis nach

Steuern

Sonstige

Steuern

Jahresüberschuss/

-fehlbetrag

Neu!

Quelle: Hillmer, H.-J.: Neustrukturierungen im Rechnungswesen (KoR 2017), S. 288.

GuV nach BilRUG

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.2 GuV der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 51 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 4 und S. 7 sowie S. 10.

Auswirkung der geänderten

Umsatzerlösdefinition

kein Ausweis eines außer-

ordentliches Ergebnis mehr

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang

26.02.2018 52 Kosten- und Finanzmanagement

Funktionen des Anhangs

Erläuterungs-/

Interpretationsfunktion

Kommentierung/Erläuterung

und Interpretation der Posten

der Bilanz und der

Gewinn- und Verlustrechnung

Beispiele:

• Darstellung der Bilanzierungs-

und Bewertungsmethoden

• Entwicklung des Anlagever-

mögens (= Anlagespiegel)

Korrektur-

funktion

Aufnahme von notwendigen

Zusatzinformationen, sofern

Generalnorm (§ 264 Abs. 2

Satz 1 HGB) von Bilanz und

Gewinn- und Verlustrechnung

nicht erfüllt werden kann

keine konkreten Beispiele, da

eine sehr allgemeine

Anforderung, die zudem sehr

eng auszulegen ist

Entlastungs-

funktion

Aufnahme von Informationen in

den Konzernanhang zur

Wahrung der Übersichtlichkeit

von Bilanz und Gewinn- und

Verlustrechnung (Inanspruch-

nahme von Ausweiswahlrechten)

Beispiele:

• Angabe der außerplan-

mäßigen Abschreibung

• Entwicklung des

Anlagevermögens

(= Anlagespiegel)

Ergänzungs-

funktion

Wiedergabe von

Informationen, welche

keinen unmittelbaren

Bezug zum Jahresab-

schluss haben

Beispiele:

• Nachtragsbericht

• Angaben über außer-

bilanzielle Geschäfte

(bspw. Leasing)

Ermöglichung der Interpretation der Zahlenangaben des Jahresabschlusses und eine Beurteilung der

wirtschaftlichen Situation durch zusätzliche quantitative und qualitative Angaben

Quelle: in enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 857.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 53 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 7 f.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Fragen

26.02.2018 54 Kosten- und Finanzmanagement

1. Nach welchen Kriterien sind die Umsatzerlöse aufgeschlüsselt und wie setzen sich diese zusammen ?

2. Werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert (§ 248 Abs. 2 HGB) ?

3. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr entwickelt und worauf ist die

Entwicklung im Wesentlichen zurückzuführen ?

4. Wie hoch ist der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF/goodwill) zum 31. Dezember 2016 und in welcher

Höhe sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

angefallen ?

5. Wie hoch sind die Operating-Leasingverhältnisse und woraus resultieren diese ?

Geben Sie anhand der im Anhang der SAP SE angegebenen Informationen die

Antworten zu folgenden Fragestellungen:

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (1/3)

26.02.2018 55 Kosten- und Finanzmanagement

1. Aufschlüsselung der Umsatzerlöse:

Anhang Seite 10

2. Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB):

Anhang Seite 7

Antworten

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (2/3)

26.02.2018 56 Kosten- und Finanzmanagement

3. Entwicklung der Mitarbeiterzahl:

Anhang Seite 11

4. Höhe des Geschäfts- oder Firmenwertes sowie der Abschreibungen:

Anhang Seite 13

Antworten

∆ = +709 Mitarbeiter (+ 5,3 %)

∆ = +490 Mitarbeiter (+ 6,8 %)

Anteil ∆ (gesamt) = 69,1 %

Abschreibungen (8 Mio. €)

Buchwert (4 Mio. €)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (3/3)

26.02.2018 57 Kosten- und Finanzmanagement

5. Summe der Operating-Leasingverhältnisse sowie deren Gründe:

Anhang Seite 22

Antworten

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.4 Kapitalflussrechnung (1/2)

26.02.2018 58 Kosten- und Finanzmanagement

• Darstellung der Finanzlage des Unternehmens („Generalnorm“ des § 264 Abs. 2 Satz 1

HGB)

Wiedergabe der Fähigkeit des Unternehmens, aus operativer Tätigkeit liquide Mittel

für Investitionen, Zahlungen an Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie zur Stärkung

der finanziellen Basis des Unternehmens zu erwirtschaften

Strukturierte Darstellung aller Bewegungen von finanziellen Mitteln der Periode

• Kapitalflussrechnung gliedert die Zahlungsströme („Cash Flows“) in

– Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit („Operativer Cash Flow“)

– Cash Flow aus der Investitionstätigkeit („Investitions-Cash Flow“)

– Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit („Finanzierungs-Cash Flow“)

Konkrete Regelungen in DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ (im HGB selbst nicht

existent)

• Aufstellung anhand der direkten oder indirekten Methode

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.4 Kapitalflussrechnung (2/2)

26.02.2018 59 Kosten- und Finanzmanagement

Kapitalflussrechnung nach DRS 21 (verkürzte Darstellung)

1. Periodenergebnis

2. +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

… … …

14. -/+ Ertragssteuerzahlungen

15. = Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14)

16. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens

… … …

29. + Erhaltene Dividenden

30. = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29)

31. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens

… … ….

42. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter

43. = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42)

44. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30 und 43)

… …

47. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

48. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.4 Kapitalflussrechnung der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 60 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 161.

bei der SAP SE handelt es sich um die

Konzernkapitalflussrechnung, die nach

den Vorschriften der IFRS (konkret IAS 7)

aufgestellt wurde, da SAP ein

börsennotierter Konzern ist

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.5 Segmentberichterstattung (1/2)

26.02.2018 61 Kosten- und Finanzmanagement

• Segmentberichterstattung soll strukturierte Informationen über unterschiedliche

Geschäftsbereiche (sog. Segmente) eines Unternehmens liefern

– Segmente: Produktgruppen, Geschäftsbereiche, Regionen, etc.

Insbesondere bei stark diversifizierten Unternehmen führt aggregierte Darstellung

des Jahresabschlusses zu einem Verlust an Informationsrelevanz, da hierbei die

unterschiedlichen Risiko- und Chancenprofile zu einem Durchschnittsniveau

geglättet werden

Funktionen einer Segmentberichterstattung

Einblick in die

Unternehmensstruktur

Prüfung der Wertorien-

tierung des Managements

Offenlegung einzelner Erfolgs-,

Chancen und Risikoquellen

ermöglicht bessere Abschätzung der

• Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage

• Zahlungsströme (Cash Flows)

• Erkennbarkeit von Bedeutungs-

verschiebungen im Zeitvergleich

zwischen Segmenten

• Analyse strategischer Maßnahmen

• Analyse der Wertentwicklung

Quelle: In Anlehnung an Grottke, S/Kramer, S.; Management Approach des IFRS 8 (KoR 2008), S. 671.

zwischenbetrieblicher

Segmentvergleich

• Analyse der unternehmens-

spezifischen Wetbewerbsfähigkeit

• Beurteilung des Managements auf

Segmentebene (Segmentent-

wicklung, Effektivität der Nutzung

der Segmentressourcen)

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.5 Segmentberichterstattung (2/2)

26.02.2018 62 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 922.

Segment 1 Segment 2 Sonstiges Gesamtbetrag

Erträge aus Geschäften

mit externen Kunden

Intersegmenterträge

Zinserträge

Zinsaufwendungen

Netto-Zinsergebnis

Abschreibungen

Segmentergebnis

Sonstige wesentliche

nicht zahlungswirksame

Posten

Segmentvermögen

Investitionen in langfr.

Vermögenswerte

Segmentschulden

Disaggregation der gesamten

Informationen des Jahresabschlusses

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.5 Segmentberichterstattung der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 63 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 223 f.

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.6 Lagebericht (1/2)

26.02.2018 64 Kosten- und Finanzmanagement

• Den Jahresabschluss ergänzendes und eigenständiges Berichtselement (§ 289 HGB)

• Konkretisierung der Regelungen des § 289 HGB bzw. 315 HGB durch DRS 20

„Konzernlagerbericht“

• Pflicht zur Berichtserstellung resultiert ausschließlich aus HGB-Regelungen; in den IFRS

besteht keine vergleichbare Pflicht zur Lageberichterstellung (lediglich freiwillige

Erstellung eines „Practice Statement Management Commentary“)

Funktionen der Lageberichterstattung

Rechenschafts-

funktion

Überblick über wirtschaftliche Entwicklung des

Unternehmens im Geschäftsjahr sowie

Darstellung der Gesamtlage des Unternehmens

Informations-

funktion

Ergänzung des durch Bilanz, GuV und Anhang

aufgrund der GoB teilweise beschränkten

Einblicks in die Lage des Unternehmens durch

zusätzliche Angaben

ausschließliches „Zusatzinformationsinstrument“ des Jahresabschlusses

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.6 Lagebericht (2/2)

26.02.2018 65 Kosten- und Finanzmanagement

Bestandteil Inhalt

Wirtschaftsbericht

(§ 289 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB;

§ 289 Abs. 3 HGB)

• Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftsentwicklung

• Darstellung der Gesamtlage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2

HGB („Generalnorm“))

• Analyse des Geschäftsverlaufs und der Gesamtlage

• Angabe nichtfinanzieller Leistungsindikatoren (nur große Kapitalgesellschaften)

Risiko- und Prognosebericht

(§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)

• Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung (Prognosebericht)

• Prognosezeitraum von mindestens einem Jahr

• Erläuterung der wesentlichen Chancen und Risiken (Risikobericht)

Finanzrisikobericht

(§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Angabe der Ziele und Methoden des Risikomanagements (inklusive Sicherungsgeschäfte

(sog. „Hedging“))

Forschungs- und Entwicklungsbericht

(§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

• Darstellung des Forschungs- und Entwicklungsbereichs

• Angabe aktueller und künftiger Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Einschränkung

durch wettbewerbssensible Informationen!)

Zweigniederlassungsbericht

(§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Bericht über sämtliche in- und ausländischen Zweigniederlassungen

Vergütungsbericht

(§ 289a Abs. 2 HGB)

Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems der Unternehmensorgane

(Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) gemäß § 285 Nr. 9 HGB

Bericht zur Übernahmesituation

(§ 289a Abs. 1 HGB)

Berichterstattung über potentielle Übernahmen des Unternehmens

Bericht über das interne Kontroll- und

Risikomanagementsystem

(§ 289 Abs. 4 HGB)

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und

Risikomanagementsystems in Bezug zur Rechnungslegung

Erklärung zur Unternehmensführung

(§ 289f HGB)

• Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

• Angaben zur Unternehmensführung und Arbeitsweisen

• Angaben zum Frauenanteil in Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Nichtfinanzieller Bericht (inkl. „CSR-

Bericht“)

(§ 289b bis § 289e HGB)

• Angaben über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte

und Bekämpfung von Korruption und Bestechung

• Nur für kapitalmarktorientierte große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern

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1.4 Bausteine des Jahresabschlusses

1.4.6 Lagebericht der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 66 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 53 ff.

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der

SAP SE 2016 (HGB), S. 3.

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Grundlagen zum Konzern und zur Konzernrechnungslegung

26.02.2018 67 Kosten- und Finanzmanagement

• Konzern = Zusammenschluss rechtlich selbst-

ständiger Unternehmen unter einheitlicher

Leitung in einer wirtschaftlichen Einheit

„rechtliche Vielheit bei wirtschaftlicher Einheit“

einheitliche Leitung ermöglicht den Konzern

wie ein einheitliches Unternehmen zu führen

• Durchsetzungswege einheitlicher Leitung

– kapitalmäßige Verflechtungen (z. B.

Mehrheitsbeteiligung)

– vertragliche Verflechtungen (z. B.

Beherrschungsvertrag)

– personelle Verflechtungen (z. B. identische

Geschäftsführung)

• Wirtschaftliche Auswirkungen der Konzernierung

– gezielte Steuerung des Erfolgs bei Binnen-

und Außentransaktionen und damit

wesentliche Beeinträchtigung der

Informations- und Zahlungsbemessungs-

funktion („Verrechnungspreisgestaltung“)

– Tatsächliche Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage des Konzerns kann nicht aus

Einzelbilanzen abgeleitet werden

(„Beteiligungspyramiden“)

MU

TU 1 TU 2

100 % 100 %

Binnen-

transaktion

Binnen-

transaktion

Konzernverbund

Außentransaktion Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.:

Rechnungslegung (2010), S. 468.

A Mutterunternehmen (MU) P

Beteiligung TU1

Beteiligung TU2

200

400

Eigenkapital

Fremdkapital

300

300

EK-Quote:

50,00 %

A Tochterunternehmen (TU1) P

Vermögens-

gegenstände

400

Eigenkapital

Fremdkapital

200

200

EK-Quote:

50,00 %

A Tochterunternehmen (TU2) P

Vermögens-

gegenstände

800

Eigenkapital

Fremdkapital

400

400

EK-Quote:

50,00 %

A Konzernabschluss (MU) P

Vermögens-

gegenstände

1.200

Eigenkapital

Fremdkapital

300

900

EK-Quote:

25,00 %

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 470 und

Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 129 f..

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Gründe für eine Konzernrechnungslegung

26.02.2018 68 Kosten- und Finanzmanagement

Begründungen einer Konzernrechnungslegung

wirtschaftliche

Verflechtungen

(Globalisierung)

Informationsfunktion

Probleme der

zutreffenden

Datenaufbereitung

Rechenschaft

des

Managements

Management des

Mutterunternehmens

steuert maßgeblich

sämtliche Konzern-

transaktionen und

besitzt demnach einen

größeren Verant-

wortungsbereich, über

den Rechenschaft

abzulegen ist

stetig zunehmende

Internationalisierung und

Konzernierung der

Unternehmenstätigkeit

zunehmenderKonzernierungs-

grad lässt den Konzern als die

reguläre Organisationsform

erscheinen

Fundierung von

Investitions-

entscheidungen

Konzernabschluss

dient einer Vielzahl von

Adressaten als

wesentliche Ent-

scheidungsgrundlage

für Investitions-

entscheidungen

Konzernabschluss hat Einzelabschluss als zentrales

Informationsinstrument grundsätzlich verdrängt

Beseitigung der

Mängel der

Einzelabschlüsse

Eliminierung der

konzernpolitischen

Einflüsse auf

Binnen- und

Außentransaktionen

Überblick über

tatsächliche

Konzernlage

durch Einbezug

sämtlicher Unter-

nehmen mit

anschließender

Eliminierung der

Konzerneinflüsse

wird Einblick in die

tatsächliche

Konzernlage

überhaupt erst

möglich

• Zusammenfassung

der Einzelab-

schlüsse führt zu

unzutreffender

Doppelerfassung der

Bilanzposten

(Doppelzählungs-

problematik)

• Externen Adressaten

stehen nicht sämt-

liche Informationen

zur Verfügung

(Informationsbe-

schaffungsproblem)

Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 35.

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Grundsätze der Konzernrechnungslegung

26.02.2018 69 Kosten- und Finanzmanagement

Vgl. hierzu Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 620 f..

Grundsätze der Konzernrechnungslegung (nach HGB)

Grundsatz der

Vollständigkeit

(§ 290 HGB)

Einbezug sämtlicher dem

Konzern zugehöriger in-

und ausländischer

Unternehmen mit ihren

Aktiva, Passiva,

Aufwendungen und

Erträgen (sog.

„Weltabschlussprinzip“)

zutreffende und

vollständige Darstellung

der Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage des

Konzern (aber:

Einbeziehungswahlrechte)

Grundsatz der

Fiktion der

rechtlichen

Einheit (§ 297 Abs. 3 HGB)

Darstellung der

wirtschaftlichen Lage

des Konzerns, als ob

zwischen den

Konzernunternehmen

keine rechtliche

Trennung bestehen

und diese

unselbständige

Betriebsstätten

darstellen würden

zentraler Grundsatz,

der Konsolidierungs-

maßnahmen

notwendig macht

Grundsatz des

einheitlichen

Abschluss-

stichtages (§ 299 Abs. 1 HGB)

Einbezug sämtlicher

dem Konzern

zugehöriger

Unternehmen an

einem einheitlichen

Konzernabschluss-

stichtag zur

Gewährleistung einer

einheitlichen

Abrechnungsperiode

Verhinderung gezielter

Vermögens- und

Erfolgsverlagerungen

zwischen den

Konzernunternehmen

Grundsatz der

einheitlichen

Bilanzierung

und Bewertung (§§ 300, 308 HGB)

einheitlicher Ansatz und

Bewertung aller

Vermögensgegen-

stände und Schulden

der Konzernunter-

nehmen nach den für

das Mutterunternehmen

anwendbaren

Regelungen

Anpassung der

Einzelbilanzen der

Konzernunternehmen

in der sog.

„Handelsbilanz II

(HB II)“

Grundsatz der

Stetigkeit der

Bilanzierungs-

methoden (§ 297 Abs. 3 HGB)

die im Konzern-

abschluss angewandten

Bilanzierungs- und

Bewertungs- sowie

Konsolidierungs-

methoden sind

grundsätzlich

beizubehalten und

analog zum Vorjahr

anzuwenden

Grundsatz der

Wirtschaft-

lichkeit

Erstellung des

Konzernabschlusses

muss unter

Wirtschaftlichkeits-

und Wesentlichkeits-

gesichtspunkten

erfolgen

hingegen sehr

restriktive Auslegung

notwendig, um nicht

die Informations-

funktion des Konzern-

abschlusses zu

gefährden

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen

26.02.2018 70 Kosten- und Finanzmanagement

Konsolidierungsmaßnahmen zur Konzernabschlusserstellung

Berichtigung von

Doppelerfassungen Neutralisierung nur

konzernintern

entstandener Erfolge

Kapital-

konsolidierung

Verrechnung der

Beteiligung des Mutter-

unternehmens mit dem

Eigenkapital des

Tochterunternehmens

Forderungs-

und Schulden-

konsolidierung

Verrechnung

innerkonzernlicher

Forderungen und

Verbindlichkeiten

Korrektur der Konzernbilanz

Aufwands-

und Ertrags-

konsolidierung

Verrechnung

innerkonzernlicher

Aufwendungen

und Erträge

Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 43 i.V.m. Sigloch. J.: Rechnungslegung (2010), S. 487.

Zwischenergebnis-

eliminierung

Eliminierung

innerkonzernlich

entstandener

Gewinne und

Verluste

Korrektur der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung

„Fiktion der rechtlichen Einheit“ (sog. Einheitsgrundsatz) (§ 297 Abs. 3 HGB) (= Darstellung der Konzernlage, als bestünde keine rechtliche Trennung zwischen den Konzernunternehmen)

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegungspflicht gemäß „Control-Konzept“

26.02.2018 71 Kosten- und Finanzmanagement

Unternehmen mit Sitz im Inland

Rechtsform der Kapitalgesellschaft

(nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB) übrige Rechtsformen

(§ 11 Abs. 1 PublG)

Konzept des

beherrschenden Einflusses

Erfüllung von mind.

2 von 3 konzern-

bezogenen Größen-

kriterien

(§ 11 Abs. 1 PublG)

Quelle: In enger Anlehnung an

Coenenberg, A. G. u. a.:

Jahresabschluss (2016), S. 623.

Konzept des

beherrschenden Einflusses +

Mehrheit der Stimmrechte

(oder)

Organbestimmungsrechte i.V.m Gesellschafterstellung

(oder)

vertragliches oder satzungsmäßiges Beherrschungsrecht

(oder)

Mehrheit der Chancen und Risiken Konsolidierung von

Zweckgesellschaften

Mutter-Tochter-Verhältnis

Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses

„Konzept der möglichen

Beherrschung“

(„… beherrschenden

Einfluss ausüben kann.“

(§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB))

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Größenklassen zur Konzernrechnungslegungspflicht

26.02.2018 72 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 631.

• Zur Entlastung insbesondere kleinerer Unternehmen bzw. Konzerne ist ein Konzern-

abschluss erst dann zu erstellen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschluss-

stichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten werden

(§ 293 Abs. 1 und Abs. 2 HGB)

Keine Befreiungsmöglichkeit für kapitalmarktorientierte Unternehmen!

• Zur Berechnung der Grenzwerte stehen zwei Methoden zur Verfügung

– Bruttomethode: Erstellung eines Summenabschlusses

– Nettomethode: Erstellung eines Konzernabschlusses

Größenkriterien Bruttomethode

(in EUR)

Nettomethode

(in EUR)

Bilanzsumme 24.000.000 20.000.000

Umsatzerlöse 48.000.000 40.000.000

Arbeitnehmer 250 250

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegungspflicht und IFRS-Konzernabschluss

26.02.2018 73 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Senger, T./Brune, J. W., Aufstellungspflichten, in: Bohl, W. u. a. (Hrsg.), IFRS-Handbuch (2009), S. 1128 (Rn. 2).

Liegt ein Konzern i.S.v. § 290 HGB vor ?

(Kontrollverhältnis (§ 290 Abs. 1 HGB))

Liegt eine Befreiung von der Aufstellungspflicht vor ?

• durch Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss (§ 291 oder § 292 HGB)

• durch Unterschreiten der Größenkriterien (§ 293 HGB)

Liegt ein Konsolidierungswahlrecht i.S.v. § 296 HGB vor ?

• Beschränkung der Rechte, Kosten-Zeitrestriktionen, Weiterveräußerungsabsicht (§ 296 Abs. 1 HGB)

• untergeordnete Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB)

Konzernabschlusspflicht nach HGB

Be

urt

eil

un

g d

er

Au

fste

llu

ng

sp

flic

ht

HG

B-E

ben

e

pflichtmäßige Aufstellung

nach IFRS

freiwillige Aufstellung

nach IFRS

Konzernabschlusserstellung nach IFRS

IFR

S-E

ben

e A

ufs

tell

un

g

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Stufenkonzeption der Konzernrechnungslegung

26.02.2018 74 Kosten- und Finanzmanagement

Intensitätsgrad

des Einflusses

Integrationsgrad

in der Konzern-

rechnungslegung

beherrschender

Einfluss

gemeinschaftlicher

Einfluss

maßgeblicher

Einfluss

dauerhafte

Beteiligung Beteiligungs-

unternehmen

assoziiertes

Unternehmen

Gemeinschafts-

unternehmen

Tochter-

unternehmen

Konsolidierungs-

kreis im

engeren Sinne

(i.e.S.)

Vollkonsolidierung

Konsolidierungskreis im

weiteren Sinne

(i.w.S.)

Quotenkonsolidierung

(ggf. Equity-Bewertung)

Equity-Bewertung

(konsolidierungsähnliche

Bewertung)

Anschaffungskosten-

bewertung

Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 53.

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Konsolidierungskreis der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 75 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 233. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 162. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 236.

Konsolidierungskreis i.w.S.

Konsolidierungs-

kreis

Anzahl der

Unternehmen

Konsolidierungs-

kreis i.e.S. 245

Konsolidierungs-

kreis i.w.S. 7

Konsolidierungs-

kreis (gesamt) 252

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Konsolidierungs- und Bewertungsmethoden

26.02.2018 76 Kosten- und Finanzmanagement

Integrationsgrad

im Konzern-

abschluss Stellung der

beteiligten

Unternehmen

Einbeziehung

in den

Konzernabschluss

Konsolidierungs-

bzw.

Bewertungsmethode

Intensitätsgrad

der Einflussnahme

Beherrschender

Einfluss

(§ 290 HGB)

Tochter-

unternehmen Vollkonsolidierung

• Erwerbsmethode

(§ 301 HGB)

• Akquisitionsmethode (IFRS 3)

Gemeinschaftliche

Leitung mit anderen

Unternehmen

(§ 310 HGB)

Gemeinschafts-

unternehmen Teilkonsolidierung

• Quotenkonsolidierung

(Wahlrecht zur „Equity-

Methode“) (§ 310 HGB)

• „Equity-Methode“ (IFRS 11)

Maßgeblicher

Einfluss

(§ 311 HGB)

assoziierte

Unternehmen

konsolidierungsähnliche

Bewertung

• „Equity-Methode“

(§ 311 HGB)

• „Equity-Methode“ (IAS 28)

Herstellung einer

dauernden

wirtschaftlichen

Verbindung

(§ 271 Abs. 1 HGB)

Beteiligungs-

unternehmen

keine Konsolidierung

(Ausweis der Beteiligung

wie im Einzelabschluss bzw.

Handelsbilanz II (HB II))

• Anschaffungswertprinzip

(HGB)

• Marktbewertung (fair value)

(ggf. Anschaffungskosten)

(IAS 39 bzw. IFRS 9)

Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 676.

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Derivative Konzernrechnungslegung (1/2)

26.02.2018 77 Kosten- und Finanzmanagement

HB II (MU) HB II (TU) Summenbilanz Kapital-

konsolidierung Konzernbilanz

Aktiva A P A P A P S H A P

Goodwill 30 30

immaterielle VW 70 70 70

Sachanlagen 20 100 120 120

Finanzanlagen (lang) 130 130 130

sonstiges UV 80 30 110 110

Kasse/Bank 10 20 30 30

Passiva

Eigenkapital 160 100 260 100 160

sonstige Passiva 150 50 200 200

Summe 310 310 150 150 460 460 130 130 360 360

• Konzernabschluss wird auf Basis der aufbereiteten einzelnen Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen aufgestellt („derivative Konzernrechnungslegung“)

• Vereinheitlichung der einzelnen Jahresabschlüsse hinsichtlich

– des Konzernabschlussstichtags

– Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorgehens (können grundsätzlich unabhängig vom Einzelabschluss auf Konzernebene neu ausgeübt werden)

Erstellung der sog. „Handelsbilanzen II“ (HB II)

• Übernahme in Summenbilanz mit anschließender Durchführung der betreffenden Konsolidierungsmaßnahmen

Im Ergebnis resultiert daraus die finale Konzernbilanz

EK des

MU

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Derivative Konzernrechnungslegung (2/2)

26.02.2018 78 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 6. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 158 f.

Einzelbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016 Konzernbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016

Kapital-

konsolidierung

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Derivative Konzernrechnungslegung anhand eines Beispiels (1/2)

26.02.2018 79 Kosten- und Finanzmanagement

• Die Alpha AG erwirbt eine 100 %-ige Beteiligung an der Beta AG zu einem Kaufpreis von

800 T€ und bezieht diese erstmals zum 31. Dezember 2017 in ihren Konzernabschluss

ein. Die Handelsbilanzen II (HB II) der beiden Unternehmen stellen sich zum

31. Dezember 2017 wie folgt dar:

• Im Anlagevermögen der Beta AG befindet sich in ein Grundstück (Buchwert: 50), dessen

Tageswert zum 31. Dezember 2017 mit 150 T€ taxiert wird.

• Im Anlagevermögen der Beta AG befindet sich des Weiteren eine bereits vollständig

abgeschriebene Maschine, dessen Tageswert auf 50 T€ beziffert wird.

Stellen Sie die Konzernbilanz der Alpha AG zum 31. Dezember 2017 auf.

Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung)

Bilanz (HB II) Alpha AG zum 31.12.2017

Aktiva Passiva

Anteile an verbun-

denen Unternehmen

800 Eigenkapital 750

Sonstige Aktiva 700 Jahresüberschuss 150

Sonstige Passiva 600

Summe 1.500 Summe 1.500

Bilanz (HB II) Beta AG zum 31.12.2017

Aktiva Passiva

Aktiva 1.000 Eigenkapital 400

Jahresüberschuss 100

Sonstige Passiva

500

Summe 1.000 Summe 1.000

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1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung

Derivative Konzernrechnungslegung anhand eines Beispiels (2/2)

26.02.2018 80 Kosten- und Finanzmanagement

• Aufstellung der Handelsbilanz III (HB III) der Beta AG

– Aufdeckung der Tageswerte

• Grundstück: 150 T€ - 50 T€ = 100 T€

• Maschine: 50 T€ - 0 T€ = 50 T€

Erhöhung der Aktiva um 150 T€

• Übernahme der angepassten Wertverhältnisse

in die HB III bzw. Konzernbilanz.

Bilanz (HB III) Beta AG zum 31.12.2017

Aktiva Passiva

Aktiva 1.000 Eigenkapital 400

Stille Reserven 150 Neubewertungs-RL 150

Jahresüberschuss 100

Sonstige Passiva 500

Summe 1.150 Summe 1.150

HB II (Alpha AG) HB III (Beta AG) Summenbilanz Kapital-

konsolidierung Konzernbilanz

Aktiva A P A P A P S H A P

Goodwill 150 150

Finanzanlagen 800 800 800

Sonstige Aktiva 700 1.150 1.850 1.850

Passiva

Eigenkapital 750 400 1.150 400 750

Neubewertungs-RL 150 150 150

Jahresüberschuss 150 100 250 100 150

sonstige Passiva 600 500 1.100 1.100

Summe 1.500 1.500 1.150 1.150 2.650 2.650 800 800 2.000 2.000

EK des

MU

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Grundlagen der IFRS

26.02.2018 81 Kosten- und Finanzmanagement

• IAS/IFRS-Standards werden vom privatrechtlichen Standardsetter

„International Accounting Standards Board (IASB)“ (kein Gesetzgeber)

entwickelt und verabschiedet

Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung qualitativ hochwertiger, an der

Informationsfunktion ausgerichteter globaler und weltweit anerkannter

Rechnungslegungsstandards

IAS/IFRS-Standards entfalten zunächst keine Rechtverbindlichkeit und müssen vor

deren Inkrafttreten erst von der Europäischen Union (EU) geprüft und übernommen

werden (sog. Endorsement)

• Grundlage ist sog. „IAS-Verordnung“ (EU-Verordnung Nr. 1606/2002), die mit dem BilReG

im Jahr 2004 in deutsches Recht transferiert wurde

Kapitalgesellschaften Sonstige Rechtsformen

kapitalmarkt-

orientiert

nicht kapital-

marktorientiert

kapitalmarkt-

orientiert

nicht kapital-

marktorientiert

Konzern-

abschluss IFRS Pflicht

IFRS Wahlrecht

(§ 315a HGB) IFRS Pflicht

IFRS Wahlrecht

(§ 315a HGB)

Einzel-

abschluss

• Für Rechtsfolgen: HGB Pflicht

• Für Offenlegungszwecke: IFRS Wahlrecht

(§ 325 Abs. 2a HGB)

• Für Rechtsfolgen: HGB Pflicht

• Für Offenlegungszwecke: IFRS Wahlrecht

(§ 325 Abs. 2a HGB)

Quelle: In enger Anlehnung an Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 44.

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Allgemeine Unterschiede

26.02.2018 82 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 118.

HGB IFRS

Rechtsquellen • Vorschriften des HGB

• Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung (GoB)

• Rechnungslegungsgrundsätze des IASB

• Interpretationen des IFRS IC

• Framework

Anwendung • Pflicht bei Kaufmannseigenschaft (sofern nicht

Befreiungsregelung greift)

• Rechtsform- und Größenabhängigkeit der Vorschriften zur

Rechnungslegung („Dualismus der Rechnungslegung“)

• Keine Rechtsform- oder Größenabhängigkeit der

Vorschriften

• Zwingende bzw. freiwillige Anwendung im

Konzernabschluss gemäß der IAS-Verordnung und

BilReG

Ziele • Dokumentation

• Information

• Zahlungsbemessung

• Vermittlung nützlicher Informationen für

wirtschaftliche Entscheidungen

• Mögliche Zahlungsbemessungsfunktion

Generalnorm Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB ein den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln

bei Anwendung der IFRS wird „fair presentation“

vermutet (in Ausnahmefällen auch Abweichung von

Einzelnormen geboten)

Steuer-

einflüsse

Steuereinflüsse wegen

eingeschränkter Maßgeblichkeit

keine direkten Steuereinflüsse

Wahlrechte eingeschränkte Wahlrecht mit

gewissem Gestaltungsspielraum

wenig explizite Wahlrechte

(jedoch faktische Gestaltungsspielräume)

Aussage-

fähigkeit

• Relativ geringe Regelungsdichte

• Abstrakte Regelungen

• Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten

• Hohe Regelungsdichte

• Übersichtlicher Aufbau, aber hohe Komplexität

• Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten

• Bei Nutzung von Ermessensspielräumen umfang-

reiche Angabepflichten

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Bilanzgliederung nach IFRS

26.02.2018 83 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 183.

Bilanz

Aktiva Passiva

Langfristige Vermögenswerte

1. Sachanlagen

2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

3. Immaterielle Vermögenswerte

4. Finanzielle Vermögenswerte

5. At-equity-Beteiligungen

6. Biologische Vermögenswerte

7. Latente Steueransprüche

Kurzfristige Vermögenswerte

8. Vorräte

9. Forderungen aus Lieferung und Leistung und sonstige

Vermögensgegenstände

10.Laufende Ertragsteueransprüche

11.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

12.Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Eigenkapital

1. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen

2. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter

Schulden

3. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

4. Rückstellungen

5. Finanzielle Verbindlichkeiten

6. Laufende Steuerschulden

7. Schulden in direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung

gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Bilanzsumme Bilanzsumme

Bilanzgliederung erfolgt grundsätzlich nach der Fristigkeit (≠ HGB: Liquidierbarkeit)

Unterteilung in Abhängigkeit der zeitlichen Realisierbarkeit der Vermögenswerte bzw. Erfüllbarkeit der Schulden (kurzfristig < 1 Jahr; langfristig: > 1 Jahr)

Ausweisunterschiede insbesondere hinsichtlich latenter Steuern, Rechnungsabgrenzungsposten und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (IFRS 5)

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Konzernbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 84 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 158 f.

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Gesamtergebnisrechnung nach IFRS

26.02.2018 85 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 188.

GuV-wirksame Aufwendungen und Erträge GuV-neutrale Aufwendungen und Erträge

Gewinn oder Verlust (profit or loss) Sonstiges Ergebnis (other comprehensive income)

Gesamtergebnis (comprehensive income)

Gesamtergebnisrechnung (one statement approach)

I. Gewinne und Verluste (erfolgswirksam)

+ Umsatzerlöse

- Aufwendungen

I. = Periodenerfolg

II. Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral)

1. +/- Ergebnis aus Neubewertung gemäß IAS 16 und IAS 38

2. +/- Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten

3. +/- Ergebnis aus cash flow hedge

4. +/- versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gemäß IAS 19

5. +/- Ergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen gemäß IAS 21

6. - Steuern auf sonstiges Ergebnis

II. = Sonstiges Ergebnis

III. = Gesamtergebnis (Summe aus I. und II.)

IV. Ergebniszuordnung

Gesamtergebnisrechnung (two statement approach)

1. Teilrechnung

I. Gewinne und Verluste (erfolgswirksam)

+ Umsatzerlöse

- Aufwendungen

I. = Periodenerfolg

II. Ergebniszuordnung Periodenerfolg

2. Teilrechnung

I. Periodenerfolg (erfolgswirksam)

II. Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral)

1.–6. +/- analog single statement approach

II. = Sonstiges Ergebnis

III. = Gesamtergebnis (Summe aus I. und II.)

IV. Ergebniszuordnung

Quelle: In enger Anlehnung an Schlüter, J.: Gesamtergebnisrechnung, in: Bohl, W. u. a. (Hrsg.), IFRS-Handbuch (2009), S. 599 (Rn. 53 f.).

Im HGB

nicht

existent!

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Gesamtergebnisrechnung der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 86 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 156 f.

Anwendung des two statement approach

bei der SAP SE

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (1/6)

26.02.2018 87 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 1.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (2/6)

26.02.2018 88 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 2.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (3/6)

26.02.2018 89 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 3.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (4/6)

26.02.2018 90 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 4.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (5/6)

26.02.2018 91 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 5.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS

Unterschiede zwischen HGB und IFRS (6/6)

26.02.2018 92 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 6.

(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Prüfung (1/3)

26.02.2018 93 Kosten- und Finanzmanagement

Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit

der Rechnungslegung

interne Kontrollen

Interne

Revision

externe Kontrollen

Aufsichtsrat/

Verwaltungsrat

Abschluss-

prüfung

Enforcement

interne, unabhängige

und objektive Prüfungs-

und Beratungsinstitution

zur Unterstützung der

Unternehmensführung

(i.d.R. Stabstelle

innerhalb der Unter-

nehmensorganisation)

• Überwachung der

Geschäftsführung (GF

oder Vorstand)

(§ 111 Abs. 1 AktG)

• Bestellung des Abschluss-

prüfers

(§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG)

bei kapitalmarktorientierten Unter-

nehmen muss mind. 1 AR-Mitglied

Rechnungslegungskompetenz aufweisen

(§ 105 Abs. 5 AktG); ggf. Errichtung eines

Prüfungsausschusses (§ 107 Abs. 3 Satz

2 AktG i.V.m. § 324 HGB)

Überwachung der

Rechnungslegung durch

außerhalb des Unter-

nehmens stehende

unabhängige Stelle zur

Ergänzung des

bestehenden

Überwachungssystems

aus Aufsichtsrat und

Abschlussprüfung

Überwachung der

Rechnungslegung durch

außerhalb des Unter-

nehmens stehende

unabhängige Institution

zur Wahrung der

Verlässlichkeit der

Informationsvermittlung

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Prüfung (2/3)

26.02.2018 94 Kosten- und Finanzmanagement

• Pflicht zur Prüfung durch externe unabhängige Institution zur Wahrung der Verlässlich-

keit der Informationsvermittlung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses

• Durchgeführte Abschlussprüfung ist wesentlich Voraussetzung für Feststellung des

Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses (§ 316 Abs. 1 und 2 HGB)

Somit ist Abschlussprüfung wesentliche Voraussetzung für alle daran anschließenden

Tätigkeiten (bspw. Gewinnverwendung)

• Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt durch zu prüfendes Unternehmen selbst

(§ 318 Abs. 1 HGB)

– Abschlussprüfer muss in persönlicher, finanzieller und geschäftlicher Hinsicht vom zu

prüfenden Unternehmen unabhängig sein (Unabhängigkeit und Unbefangenheit)

• Gegenstand der Prüfung:

– Jahres-/Konzernabschluss

– (Konzern-)Lagebericht

– Buchführung

• Ergebnisse der Prüfung:

– Prüfungsbericht (Unternehmen)

– Bestätigungsvermerk (Testat)

(Öffentlichkeit)

Prüfungspflicht

Personengesellschaften nein

Kapitalgesellschaften

• Kleinstkapitalgesellschaften

• Kleine Kapitalgesellschaften

• Mittelgroße Kapitalgesellschaften

• Große Kapitalgesellschaften

nein

nein

ja

ja

Großunternehmen ja

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Prüfung (3/3)

26.02.2018 95 Kosten- und Finanzmanagement

Funktionen der Abschlussprüfung

Kontrollfunktion

Abschlussprüfung basiert auf

Stichproben (keine

Vollprüfung) und ist eine

Ordnungsmäßigkeitsprüfung

(keine Prüfung der finanziellen

und wirtschaftlichen Lage des

Unternehmens

(„Erwartungslücke“))

Beurteilung, ob der

vorliegende Jahres- bzw.

Konzernabschluss nach den

geltenden gesetzlichen

Rechnungslegungs-

vorschriften (HGB/IFRS) und

den ergänzenden

Regelungen des

Gesellschaftsvertrages/der

Satzung aufgestellt worden

ist

(§ 317 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Korrekturfunktion

Berichtigung der

im Rahmen der

Abschlussprüfung

aufgedeckten Fehler

Informations-

funktion

Information über

Rechnungslegung

gegenüber internen und

externen Adressaten

Beglaubigungs-

funktion

durch Erteilung des

Bestätigungsvermerks

(Testat) wird der geprüfte

Jahres- bzw.

Konzernabschluss in

seiner Ordnungsmäßigkeit

beglaubigt

(uneingeschränkter

Bestätigungsvermerk)

Präventiv-

funkltion

Bilanzierendes Unternehmen

wird bereits im Vorfeld der

Abschlussprüfung zur

Einhaltung der Vorschriften

zur Rechnungslegung

angehalten, da mit einer

Aufdeckung der Fehler der

Rechnungslegung (und deren

ggf. Sanktionierung) zu

rechnen ist

Bestätigungsvermerk

kann aber auch

eingeschränkt (maßgebliche

Beanstandungen) oder

sogar versagt (gravierende

Beanstandungen) werden

Erstellung des Prüfungs-

berichts als Information für die

Unternehmensleitung (keine

Veröffentlichung) und Erteilung

des Bestätigungsvermerks als

Information für externe

Unternehmensadressaten

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Bestätigungsvermerk der Abschlüsse 2016 der SAP SE

26.02.2018 96 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 47-52.

Konzernabschluss zum

31. Dezember 2016

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 2.

Jahresabschluss zum

31. Dezember 2016

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Offenlegung (Publizität)

26.02.2018 97 Kosten- und Finanzmanagement

• Offenlegung/Publizität = allgemein zugängliche Bekanntmachung von Unternehmens-

informationen

– Regelpublizität: Veröffentlichung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses sowie

weiterer regelmäßig zu erstellender Berichte

– Ereignisbezogene Publizität: unregelmäßige und nur bei Eintritt besonderer

Ereignisse erfolgende Veröffentlichung von Informationen (sog. „Ad-hoc-Publizität“)

(nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen)

• Offenlegung der Regelpublizität innerhalb von 12 Monaten (4 Monate bei kapitalmarkt-

orientierten Unternehmen)

• Offenlegung erfolgt auf elektronischem Wege im Bundesanzeiger

Publizitätspflicht Besonderheiten der Publizität

Personengesellschaften nein

Kapitalgesellschaften

• Kleinstkapitalgesellschaften

• Kleine Kapitalgesellschaften

• Mittelgroße Kapitalgesellschaften

• Große Kapitalgesellschaften

ja

ja

ja

ja

alternativ „Hinterlegung“ im Bundesanzeiger

eingeschränkte Publizität

eingeschränkte Publizität mit Erweiterungen

Großunternehmen ja

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Enforcement (1/2)

26.02.2018 98 Kosten- und Finanzmanagement

• Enforcement = Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der

Rechnungslegung durch eine außerhalb des Unternehmens

stehende unabhängige Stelle zur Ergänzung des

bestehenden Überwachungssystems aus Aufsichtsrat und

Abschlussprüfung

Reaktion auf massiven Vertrauensverlust durch

Unternehmensskandale (bspw. Enron)

Nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen!

• Zweistufiges Verfahren (privatrechtlich und öffentlich):

– 1. Stufe: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)

– 2. Stufe: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

• Prüfungsgegenstand ist letzter Jahres-/Konzernabschluss

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Aber keine Vollprüfung (≠ Abschlussprüfung)

• Prüfungsanlässe:

– Anlassprüfung: Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für

Rechnungslegungsverstöße oder Veranlassung durch

BaFin

Fokus liegt auf Anhaltspunkt(en)

– Stichprobenprüfung: zufällige Auswahl

Fokus liegt auf Prüfungsschwerpunkten

• Prüfungsergebnis ist Unternehmen mitzuteilen und kann zu

Fehlerveröffentlichung (= Korrektur des JA / KA) führen

Reputationsverlust für Unternehmen und Abschlussprüfer Quelle: http://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2017/20171123_pm.pdf

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1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement

Enforcement (2/2)

26.02.2018 99 Kosten- und Finanzmanagement

2. Stufe

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1001.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

1. Stufe Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)

Ermächtigung

zur Kontrolle

Kapitalmarktorientierte Unternehmen

proaktive und

reaktive Kontrolle

freiwillige

Kooperation

Sanktionierung verpflichtende

Kooperation

Jahresabschluss und Lagebericht und/oder Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Halbjahresfinanzbericht und Zwischenlagebericht

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1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung

Auswirkungen der Digitalen Transformation

26.02.2018 100 Kosten- und Finanzmanagement

Auswirkungen der Digitalen Transformation auf die Rechnungslegung

Auswirkungen auf

den Jahresabschluss

Änderungen der Geschäftsverhältnisse (ggf. der Geschäftsmodelle)

führen zu teilweise erheblichen Änderungen in der Abbildung bzw.

Struktur der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens

Auswirkungen auf

Steuerungskennzahlen

veröffentlichte nicht-

standardisierte Steuerungs-/

Performancekennzahlen (sog.

non-GAAP-measures (z. B.

EBIT, EBITDA, etc.)) werden

erheblich beeinflusst werden

aufgrund der Auswirkungen auf

den Jahresabschluss (da diese

sich aus dem Jahresabschluss

ableiten)

durch hohe

Sachanlage-

investitionen

durch hohe immaterielle

Investitionen

durch Ver-

schiebung von

Umsatzquellen

Änderung der

Bilanzkennzahlen

(bspw. Anlagen-

intensität) und ggf.

außerplanmäßige

Abschreibung auf

vorhandene

Vermögensgegen-

stände

insb. Verschiebung

von Produkt- zu

Dienstleistungs-

erlösen führt zu

erhöhten Personal-

aufwendungen

(z. B. Fortbildung)

(Erhöhung der

Personalintensität)

Anteil immaterieller Vermögenswerte am

Gesamtvermögen nimmt stetig zu; diese

stellen die zentralen Erfolgsfaktoren des

Unternehmens dar, was durch die

Digitalisierung intensiviert wird

wesentliche Anpassungen

notwendig, die nicht

reglementiert sind und folglich

frei von den Unternehmen

durchgeführt werden können

Bilanzadressat muss sich über

Aussagefähigkeit der

Kennzahlen im Klaren sein und

ggf. andere Kennzahlen bilden

oder heranziehen

Auswirkungen auf

den Lagebericht

weiter zunehmende Bedeutung

des Lageberichts, da dieser

wesentliche Werttreiber und

Entwicklungen des Unter-

nehmens erläutert und damit

auch Sachverhalte beinhaltet,

die nicht bilanziert werden

dürfen

stetiger Ausbau des

Lageberichts zur Wiedergabe

finanzieller nicht-bilanzierter

Informationen sowie in letzter

Zeit insbesondere nicht-

finanzieller Informationen

(bspw. CSR-Richtlinie)

Trend geht zur „integrierten

Berichtserstattung“

(integrated reporting)

aber Problem, dass Vielzahl imma-

terieller Vermögenswerte nicht bilan-

ziert werden dürfen (bspw. Forschungs-

kosten, Mitarbeiter-Know-How, etc.),

wodurch die Informationsfunktion des

Jahresabschlusses eingeschränkt wird

dezidierte quantitative Jahresabschlussanalyse mit ergänzender detaillierter

qualitativer Analyse anhand des Lageberichts notwendig!

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1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung

Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) (1/2)

26.02.2018 101 Kosten- und Finanzmanagement

• Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) =

Erstellung eines zusammenfassenden Berichts, der die

unterschiedlichen Berichte sinnvoll miteinander ver-

knüpft und als ganzheitliches Konzept gleichzeitig die

relevanten Informationen über Strategie, Unternehmens-

führung, finanziellen Erfolg sowie die Zukunftsaus-

sichten in einem wirtschaftlichen, sozialen und umwelt-

bezogenen Kontext des Unternehmens widerspiegelt

aktuell Vielzahl unterschiedlicher separater Berichte (bspw.

Finanzbericht, Lagebericht, Nachhaltigkeitsbericht,…)

steter Wandel der stakeholder-Anforderungen an die Unter-

nehmensberichterstattung hin zu Nachhaltigkeitsaspekten,

die der Entscheidung wesentlich zugrunde gelegt werden

(rein finanzielle Informationen nicht mehr ausreichend)

Unternehmenswert wird neben finanziellen insbesondere

auch von nicht-finanziellen Faktoren beeinflusst

• International Integrated Reporting Council (IIRC)

– Gründung in 2010 mit dem Ziel der Entwicklung eines

Rahmenwerks (framework) für eine prägnante Bericht-

erstattung darüber, wie ein Unternehmen durch unterschied-

lichen Einsatz von Ressourcen in seinem regulären Umfeld

anhand des Zusammenwirkens finanzieller und nicht-

finanzieller Faktoren Wert schafft

– Herausgabe des Rahmenkonzepts für die integrierte

Berichterstattung im Dezember 2013

bisherige

Berichtserstattung

integrierte

Berichterstattung

Denken isoliert integriert

Verantwortung Finanzkapital alle Kapitalarten

Fokus vergangenheitsorientiert,

(im Wesentlichen) nur

finanzielle Information

vergangenheits- und

zukunftsorientiert,

zusammenhängend,

strategisch

Zeitrahmen kurzfristig kurz-, mittel-

und langfristig

Vertrauen begrenzte Offenlegung

nur von Pflichtindikatoren

höhere

Transparenz

Anpassung regelgebunden reaktionsfähig auf

individuelle Umstände

Prägnanz ausführlich und komplex prägnant und wesentlich

Quelle: Noodt, A./Grede, J.: Die Welt ändert sich (DB 2013), S. 716.

Führungs-/

Gehalts-

struktur

Lage-

bericht

Nach-

haltigkeits-

bericht

Finanz-

bericht

Quelle: Noodt, A./Grede, J.: Die Welt ändert sich (DB 2013), S. 716.

Integrierte

Bericht-

erstattung

Führungs-/

Gehalts-

struktur

Finanz-

bericht

Lage-

bericht

Nach-

haltigkeits-

bericht

2000 2020

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1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung

Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) (2/2)

26.02.2018 102 Kosten- und Finanzmanagement

Inhaltselemente des integrierten Berichts

laut IR-Rahmenkonzept des IIRC

Organisations

-überblick und

Geschäfts-

umfeld

Unter-

nehmens-

führung

Wie unterstützt

die Governance-

Struktur des

Unternehmens

seine Fähigkeit,

kurz-, mittel- und

langfristig Wert

zu schaffen ?

Geschäfts-

modell

Worin besteht

das Geschäfts-

modell des

Unter-

nehmens ?

Was tut das Unter-

nehmen und unter

welchen Umfeld-

bedingungen ist es

tätig ?

Vgl. hierzu Haller, A./Zellner, P.: Integrated Reporting Framework (DB 2014), S. 256 f.

Risiken

und

Chancen

Was sind die

spezifischen

Risiken und

Chancen, die

die Fähigkeit

des Unter-

nehmens

beeinflussen,

kurz-, mittel-

und langfristig

Wert zu

schaffen und

wie geht das

Unternehmen

damit um ?

Strategie und

Ressourcen-

verteilung

Was möchte das

Unternehmen

erreichen und auf

welche Weise ?

Leistung

In welchem

Maße konnte

das Unter-

nehmen

bisher seine

strategischen

Ziele

erreichen und

wie wurden

dadurch

verschiedene

Kapitalien

beeinflusst ?

Zukunfts-

perspektiven

Welche Heraus-

forderungen

werden sich

hinsichtlich der

Erfüllung der

strategischen

Ziele wahrschein-

lich ergeben und

welche

Implikationen

lassen sich

hieraus für das

Geschäftsmodell

ableiten ?

Grund-

lagen der

Bericht-

erstellung

Wie bestimmt

das

Management,

welche Sach-

verhalte in einen

integrierten

Bericht aufzu-

nehmen sind und

wie werden diese

Sachverhalte

festgehalten bzw.

quantifiziert ?

Konnektivität der Informationen von entscheidender Bedeutung!

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1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung

Integrierte Berichterstattung bei der SAP SE zum 31. Dezember 2016

26.02.2018 103 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 4 f.

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26.02.2018 104 Kosten- und Finanzmanagement

2. Jahresabschlussanalyse

Page 105: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

2. Jahresabschlussanalyse

Gliederung

2. Jahresabschlussanalyse

1. Grundlagen der Bilanzpolitik

2. Bilanzanalyse

1. Grundlagen der Bilanzanalyse

2. Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse

3. Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse

4. Strategische Bilanzanalyse

26.02.2018 105 Kosten- und Finanzmanagement

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2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik

Motive und Ziele der Bilanzpolitik

26.02.2018 106 Kosten- und Finanzmanagement

• Bilanzpolitik = zielgerichtete Gestaltung der externen Rechnungslegung durch das Management im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten mit dem Ziel der Einflussnahme auf das Verhalten der Informationsempfänger oder das Vermeiden oder Auslösen von Rechtsfolgen gemäß den Zielen der Unternehmensleitung

– kann sich auf sämtliche Berichtselemente beziehen (Bilanz, Lagebericht, …)

– Grundsätzlich legitime Maßnahme der Unternehmenspolitik (≠ Bilanzmanipulation)

– Begrenzung u. a. durch rechtliche Normen, Stetigkeitsgrundsatz, (teilweiser) Zielkonflikt der Maßnahmen und Umfang und Erläuterung der Anhangangaben

• Zielsetzung ist abhängig von der Funktion des zugrunde liegenden Abschlusses

Bilanzpolitische Maßnahmen ist zentrale Herausforderung der Bilanzanalyse mit der Aufgabe, Verzerrungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erkennen und auszu-gleichen und sowohl zeitlich als auch zwischenbetrieblich eine vergleichbare Datenbasis herzustellen. (vgl. Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1007.)

Funktion (mögliche) Zielsetzung der Bilanzpolitik

Jahresabschluss Zahlungsbemessung

Information

Höhe der Ausschüttung an Anteilseigner

tendenzielle Ergebnisglättung (sog. income smoothing)

Steuerbilanz Zahlungsbemessung Minimierung der Barwerts der Steuerzahlungen

Konzernabschluss Information tendenzielle Ergebnisglättung (sog. income smoothing)

oder gezielte Informationen zum Abbau der

Informationsasymmetrien

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2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik

Dimensionen der Bilanzpolitik

26.02.2018 107 Kosten- und Finanzmanagement

Dimensionen der Bilanzpolitik

Typ des zugrunde

liegenden

Abschlusses

Jahresabschluss

vs.

Steuerbilanz

vs.

Konzernabschluss

Abschlussart

determiniert

die Funktionen

und damit Umfang und

Zielsetzung der

Bilanzpolitik

Wahl des

Normensystems

konkrete Wahl des

Rechnungslegungs-

systems selbst

Instrumente der

Bilanzpolitik

bilanzpolitische

Maßnahmen, die sich

auf bereits eingetretene

Sachverhalte beziehen

Zeitpunkt der

Durchführung der

Maßnahmen

Maßnahmen vor

dem Bilanzstichtag

(Sachverhalts-

gestaltung)

und

Maßnahmen nach

dem Bilanzstichtag

(Darstellungs-

gestaltung)

Zielsetzung der

Maßnahmen

möglichst positive

Darstellung

(„progressiv“)

vs.

möglichst negative

Darstellung

(„konservativ“)

bspw. freiwilliger

IFRS-Abschluss gemäß

§ 315a Abs. 3 HGB

Ansatz, Bewertung

und Ausweis

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2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik

Instrumente der Bilanzpolitik (1/2)

26.02.2018 108 Kosten- und Finanzmanagement

Bilanzpolitische Instrumente

Gestaltung von Sachverhalten

(Sachverhaltsgestaltung)

Abbildung von Sachverhalten

(Darstellungsgestaltung)

materielle Bilanzpolitik (= Einfluss auf Ergebnis bzw. Höhe

der Bilanzposten und Bilanzsumme)

formelle Bilanzpolitik (= Einfluss auf Tiefe und Struktur der

Gliederung des Abschlusses)

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1008.

Ansatz Bewertung Ausweis Lagebericht Anhang

Typen von Gestaltungsmöglichkeiten

(explizite)

Wahlrechte

Spielräume (implizite Wahlrechte)

Verfahrensspielräume Individualspielräume

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2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik

Instrumente der Bilanzpolitik (2/2)

26.02.2018 109 Kosten- und Finanzmanagement

Maßnahmen

materieller Bilanzpolitik

Maßnahmen

formeller Bilanzpolitik

Ausübung expliziter

Wahlrechte

Ansatz • Angabe der Restlaufzeiten bei Forderungen und

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

• Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

(Gesamt-/Umsatzkostenverfahren)

(§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB)

• Ausübung größenabhängiger Erleichterungen

(§§ 266, 274a, 275, 276, 288 i.V.m. §§ 267, 267a

HGB)

• Ausweis erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen

(§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB)

• Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern

(§ 274 HGB)

• Selbst geschaffene immaterielle Vermögens-

gegenstände des Anlagevermögens

(§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB)

• Aktive latente Steuern im Jahresabschluss

(§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB)

• Rückstellungen für vor dem 01.01.1987

erworbene Altersvorsorgeverpflichtungen

(Art. 28 Abs. 1 EGHGB)

Bewertung

• Definition der Herstellungskosten

(§ 255 Abs. 2 und 3 HGB)

• Bewertungsvereinfachungsverfahren (Vorräte)

(§ 240 Abs. 4 i.V.m. § 256 HGB)

Ausübung impliziter

Wahlrechte

(„Spielräume“)

• Bilanzierung von Leasingverhältnissen (GoB)

• Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungs-

aufwand (GoB)

• Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von

zukünftigen Aufwendungen bei der Rückstellungs-

bildung (§ 249 Abs 1 HGB i.V.m. GoB)

• Methodenwahl für planmäßige Abschreibungen

(§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB)

• Schätzung der Nutzungsdauern und Restwerte

von abnutzbaren Gegenständen des

Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB)

• Gliederung von Bilanz und GuV bei Nicht-

Kapitalgesellschaften (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. GoB)

• Erweiterung der Mindestgliederung von Bilanz und

GuV bei Kapitalgesellschaften

(§ 266 und § 275 HGB)

• Zuordnung von Vermögensgegenständen zu Anlage-

und Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB)

• Detaillierungsgrad sowie Umfang der im Lagebericht

gewährten Informationen (§ 289 HGB)

Quelle: Inhalt teilweise entnommen aus Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1012 f.

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (1/6)

26.02.2018 110 Kosten- und Finanzmanagement

Funktionen der Bilanzanalyse

Aufdeckung und Eliminierung

bilanzpolitischer Maßnahmen

„politikneutraler“ (=unverzerrter)

Einblick in die Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage des Unternehmens

Bilanzanalyse (= Verfahren der Informationsgewinnung und Informationsauswertung, mit deren Hilfe aus den Angaben des Jahresabschlusses

und Lageberichts Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewonnen werden)

Standardisierung der Jahresabschlussinformationen

zur verlässlichen Gewinnung von Aussagen über

gegenwärtige und künftige Lage des Unternehmens

Zeitvergleich

zeitlicher Vergleich

aufeinander folgender

Jahresabschlüsse des

Unternehmens

Soll-Ist-Vergleich

Vergleich von Plan-

und Ist-Größen

zwischen-/über-

betrieblicher Vergleich

Vergleich von

Unternehmen

untereinander oder zu

durchschnittlichen

Branchenwerten

Unternehmensanalyse hinsichtlich Liquidität, Erfolg und Erfolgspotential

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (2/6)

26.02.2018 111 Kosten- und Finanzmanagement

Unternehmensanalyse

Bilanzanalyse i.e.S.

finanzwirtschaftliche

Bilanzanalyse

Untersuchung der Liquidität sowie der

Struktur des Vermögens und des

Kapitals zur Klärung, ob den

Zahlungsverpflichtungen jederzeit

nachgekommen werden kann und ob

das Vermögen angemessen

finanziert ist

Analyse der Entwicklung des Unternehmenswertes

(Potential der Wertgenerierung (Steigerung des Unternehmenswertes))

Bilanzanalyse i.w.S.

erfolgswirtschaftliche

Bilanzanalyse

Untersuchung der Qualität des

Erfolgs sowie Aufschluss über

künftige Aussicht auf

Erwirtschaftung von Erfolgen

(Beurteilung der Ertragskraft

des Unternehmens)

Liquidität Erfolg

strategische

Bilanzanalyse

überwiegend qualitative Analyse der

Stärken und Schwächen des

Unternehmens im Wettbewerb sowie

der ausgesetzten Chancen und

Risiken

Erfolgspotential

Analyseinstrumente sind Bestandteile des Jahresabschlusses Analyseinstrumente sind Lagebericht, Segmentbericht

sowie zusätzliche (freiwillige) Berichte

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (3/6)

26.02.2018 112 Kosten- und Finanzmanagement

Aufbereitung der Abschlussinformationen

(bestmögliche) Eliminierung bilanzpolitischer Maßnahmen zur Herstellung einer für

eine zeitliche und zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit geeignete Datenbasis

Ansatz-

korrekturen

• Eliminierung/Saldierung von

Korrekturposten

• Aufnahme fehlender Posten

• Periodenabgrenzungen

eliminieren

Bewertungs-

korrekturen

• Aufdeckung im Rahmen des

geltenden Rechts

• Bewertung zu Tageswerten

Ausweis-

korrekturen

• Umgruppierung/Umgliederung

• Neugruppierung nach Fristigkeit

oder Risiko

bspw. Aufdeckung der Unter-

bewertung des Vorratsvermögens

aufgrund Bewertungsverein-

fachungsverfahren oder Bewertung

der Finanzanlagen zu Marktpreisen

bspw. Ansatz von Operating-

Leasingverhältnissen oder

Pensionsverpflichtungen von

vor dem 01.01.1987

bspw. Umgliederung des

Ausschüttungsbetrags in die

Verbindlichkeiten oder

detailliertere Aufgliederung der

Fristigkeit der Verbindlichkeiten

Aufdeckung stiller Reserven

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (4/6) – Aufbereitung der Aktiva

26.02.2018 113 Kosten- und Finanzmanagement

Vorräte (Aktiva B.I)

+ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva B.II)

+ Wertpapiere (Aktiva B.III)

+ Flüssige Mittel (Aktiva B.IV)

+ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Aktiva C)

- Aktiviertes Disagio (Angabepflicht in Bilanz oder Anhang

(§ 268 Abs. 6 HGB)

= Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva B.II)

+ Wertpapiere (Aktiva B.III)

+ Flüssige Mittel (Aktiva B.IV)

+ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ohne Disagio (Aktiva C)

= monetäres Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferung und Leistung (Aktiva B.II.1)

+ Forderungen gegen verbundene Unternehmen (soweit aus

Lieferung und Leistung) (Aktiva B.II.2)

+ Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen (soweit aus

Forderung aus Lieferung und Leistung) (Aktiva B.II.3)

= Warenforderungen

Immaterielles Anlagevermögen

+ Sachanlagevermögen

+ Vorräte (abzüglich Anzahlungen)

+ Kundenforderungen

+ Flüssige Mittel

- unverzinsliches Fremdkapital

= Betriebsnotwendiges Vermögen

Quelle: Inhalt entnommen aus Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1044 ff.

• Aufbereitung bzw. Neustrukturierung bestimmter Bilanz(teil)summen und Zahlen

notwendig, da deren unmittelbare Verwendung (nach HGB und IFRS) teilweise nicht

zielführend ist (insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Arten der

Bilanzanalyse (finanz- und erfolgswirtschaftliche sowie strategische Bilanzanalyse))

Auf der Aktivseite ist davon insbesondere das Umlaufvermögen betroffen, da dort (grundsätzlich

im Gegensatz zum Anlagevermögen) eine Vielzahl teils vollkommen unterschiedlicher

Bilanzposten enthalten ist

Anlagevermögen

Netto-Umlaufvermögen

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (5/6) – Aufbereitung der Passiva

26.02.2018 114 Kosten- und Finanzmanagement

• Aufbereitung der Passivseite von

– Eigenkapital

– Fremdkapital

– Gesamtkapital

• Bei der Aufbereitung des Eigenkapitals sind noch

weitere explizite Wahlrechte zu berücksichtigen:

Niedrigere Bewertung durch Anwendung der

Bewertungsvereinfachungsverfahren für

Vorräte (§ 256 HGB)

unterlassene Pensionsrückstellungen vor dem

01.01.1987 (Art. 28 EGHGB)

Aktivierung von selbst erstellten (originären)

immateriellen Vermögensgegenständen des

Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB)

Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB)

Aktive latente Steuern im Einzelabschluss (§

274 Abs. 2 HGB)

Oben aufgeführte Punkte können (je nach

Beurteilung) zu einer weiteren Änderung

der Höhe des bilanzanalytischen

bilanziellen Eigenkapitals führen

gezeichnetes Kapital

+ nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

= eingefordertes Kapital (Passiva A.I)

- ausstehende eingeforderte Einlagen

= Saldo I

+ Kapitalrücklage (Passiva A.II)

+ Gewinnrücklagen (Passiva A.III)

+/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag (Passiva A.IV)

+/- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Passiva A.V)

- Ausschüttungsbetrag (auf Grundlage des publizitätspflichtigen

Gewinnverwendungsvorschlag (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AktG) oder

Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG)

= Bilanzielles Eigenkapital

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1048.

stellt wirtschaftlich eine Verbindlichkeit dar

und ist bilanzanalytisch in die Verbindlichkeiten

umzugliedern

Bilanzielles Eigenkapital

+ Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital

+ Langfristiges Fremdkapital

= Gesamtkapital (= Gesamtvermögen)

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (6/6) – Aufbereitung der Passiva

26.02.2018 115 Kosten- und Finanzmanagement

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr

(Passiva C)

= kurzfristige Schulden

+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und

zugleich ≤ 5 Jahre

= kurz- und mittelfristige Schulden

+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

(= langfristige Schulden)

= Gesamtschulden

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr (Passiva C)

+ Steuerrückstellungen (einschließlich latenter Steuern) (Passiva B.2)

+ Sonstige Rückstellungen (ggf. abzüglich Aufwandsrückstellungen)

(Passiva B.3)

+ Ausschüttungsbetrag (siehe „Eigenkapital“)

+ passive Rechnungsabgrenzung (Passiva D)

+ Fremdkapitalanteil der Korrekturposten im Übergang vom bilanziellen

zum um steuerliche Wirkungen bereinigten Eigenkapital (mit BilMoG

hinfällig; ggf. noch restliche Sonderposten mit Rücklageanteil)

= kurzfristiges Fremdkapital

+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und zugleich

≤ 5 Jahre

+ Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital

+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

(= langfristige Schulden)

+ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

(Passiva B.1)

+ Fremdkapitalanteil der unterlassenen, nicht bilanzierungspflichtigen

Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

= Langfristiges Fremdkapital

= Gesamtes Fremdkapital

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

(Passiva C.4)

+ Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen

(soweit aus Lieferung und Leistung) (Passiva C.6)

+ Verbindlichkeiten gegen Beteiligungsunternehmen

(soweit aus Forderung aus Lieferung und Leistung)

(Passiva C.7)

= Warenverbindlichkeiten

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1050 ff.

Aufbereitung des Fremdkapitals

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse (1/2) - Allgemein

26.02.2018 116 Kosten- und Finanzmanagement

Investitions-

analyse

Finanzierungs-

analyse

Liquiditätsanalyse

statische

Liquiditätsanalyse

dynamische

Liquiditätsanalyse

Aufschluss über Vermögensstruktur Kapitalstruktur Deckungsstruktur Deckungsstruktur

Informationen

über Kapitalverwendung Kapitalaufbringung

Liquidität (Solvabilität)

(auf Basis von Bestandsgrößen)

Liquidität (Solvabilität)

(auf Basis von Stromgrößen)

Analysegegen-

stand

• Art und Zusammensetzung

des Vermögens

• Dauer der Vermögens-

bindung

Quellen und Zusammen-

setzung nach Art, Sicherheit

und Fristigkeit des Kapitals

Zusammenhang von

Investition (Kapitalverwendung)

und Finanzierung (Kapital-

aufbringung)

Zusammenhang von

Investition (Kapitalverwendung)

und Finanzierung (Kapital-

aufbringung)

Analyseziel Beurteilung der Geschwindig-

keit der Monetarisierung des

Vermögens zur Abschätzung

des notwendigen Kapital-

bedarfs, um jederzeit die

finanzielle Stabilität des Unter-

nehmens zu gewährleisten

Abschätzung der

Finanzierungsrisiken

Abschätzung der

Wahrscheinlichkeit, dass es zu

einer Zahlungsunfähigkeit und

folglich zur zwangsweisen

Liquidation des Unternehmens

kommt

Abschätzung der

Wahrscheinlichkeit, dass es zu

einer Zahlungsunfähigkeit und

folglich zur zwangsweisen

Liquidation des Unternehmens

kommt

Arten von

Kennzahlen

• Strukturkennzahlen

• Beziehungskennzahlen

• Strukturkennzahlen

• Beziehungskennzahlen

• Strukturkennzahlen

• Beziehungskennzahlen

• Cash Flow

• Kapitalflussrechnung

Kategorien von

Kennzahlen

• Vermögensrelationen

(Intensitäten)

• Umsatzrelationen

• Umschlagskoeffizienten

• Investitions- und

Abschreibungspolitik

• Verschuldungsgrad

• Weitere Kennzahlen

• Deckungsgrade

• Liquiditätsgrade

• Effektivverschuldung

• Operativer Cash Flow

• Investitions-Cash Flow

• Finanzierungs-Cash Flow

• Innenfinanzierungskraft

• Verschuldungsfähigkeit

kann nur vor dem Hintergrund der

Unternehmensfortführung (going concern) erfolgen! ausschließliche Analyse

der Aktiva (Aktivseite) ausschließliche Analyse

der Passiva (Passivseite)

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse (2/2) - Kennzahlen

26.02.2018 117 Kosten- und Finanzmanagement

Investitions-

analyse

Finanzierungs-

analyse

Liquiditätsanalyse

statische

Liquiditätsanalyse

dynamische

Liquiditätsanalyse

Vermögensrelationen:

Verschuldungsgrad: Deckungsgrad:

Cash Flow (direkte Ermittlung):

einnahmewirksame Erträge

./. Ausgabenwirksame Aufwendungen

= Cash Flow

Cash Flow (indirekte Ermittlung):

Jahresüberschuss

+ ausgabenunwirksame Aufwendungen

./. Einnahmeunwirksame Erträge

= Cash Flow

Veränderung des Finanzmittelfonds:

Operativer Cash Flow

+ Investitions-Cash Flow

+ Finanzierungs-Cash Flow

= Veränderung des Finanzmittelfonds

Umsatzrelationen:

Liquiditätsgrad:

Umschlagskoeffizienten:

Innenfinanzierungskraft:

Verschuldungsfähigkeit:

Effektivverschuldung:

kurz-/mittelfristiges Fremdkapital

+ Verbindlichkeiten mit RLZ > 5 Jahren

= Gesamtschulden

./. monetäres Umlaufvermögen

= Effektivverschuldung I

+ Rückstellungen für Pensionen o. ä.

= Effektivverschuldung II

Investitions- und Abschreibungspol.:

Weitere Kennzahlen:

ögenUmlaufverm

ögenAnlageverm tElastizitä-UV-AV

ögenGesamtverm

ögenAnlageverm ensitätAnlagenint

ögenGesamtverm

ögenUmlaufverm nsitätUmlaufinte

seUmsatzerlö

vermögenSachanlage Bindung-nSachanlage

seUmsatzerlö

mögenVorratsver Bindung-Vorräte

seUmsatzerlö

LuL nForderunge Bindung-Forderungs

(UV) Bestand

seUmsatzerlö (UV) äufigkeitUmschlagsh

seUmsatzerlö

365 x LuL nForderunge an Bestand Kundenziel

fwandMaterialau

365 x Vorräten an Bestand chlagVorratsums

AHK hist.zu SachAV

ngenAbschreibu kumulierte tzungsgradAnlageabnu

AHK enhistorischzu nSachanlage

SachAV in titionenNettoinves nsquoteInvestitio

SachAV auf GJdes ngenAbschreibu

SachAV in titionenNettoinves uoteWachstumsq

talGesamtkapi

alEigenkapit alquoteEigenkapit

talGesamtkapi

alFremdkapit I alquoteFremdkapit

alEigenkapit

alFremdkapit I ngsgradVerschuldu

alEigenkapit

ungenVerpflicht efinanziell

sonstige alFremdkapit

II ngsgradVerschuldu

talGesamtkapi

ungenVerpflicht efinanziell

sonstige alFremdkapit

II alquoteFremdkapit

tenindlichkeiGesamtverb

hkeitenVerbindlic gekurzfristi eitBeweglichk inanziellef

tenindlichkeiGesamtverb

ndlichkeiteBankverbin ngigkeitBankenabhä

alEigenkapit esbilanziell

lagenGewinnrück radnzierungsgSelbstfina

ngWareneinga

365 x LuL hkeitenVerbindlic

an Bestand

nzielLieferante

ögenAnlageverm

alEigenkapit A adDeckungsgr

ögenAnlageverm

alFremdkapit

geslangfristi alEigenkapit

B adDeckungsgr

alFremdkapit geskurzfristi

Mittel liquide Grades 1. Liquidität

alFremdkapit geskurzfristi

ögenUmlaufverm monetäres Grades 2. Liquidität

alFremdkapit geskurzfristi

Vorräte UV monetäres Grades 3. Liquidität

alFremdkapitges kurzfristi- UV Capital Working Net

alFremdkapit geskurzfristi

UV geskurzfristi Ratio Capital Working

AV in titionenNettoinves

Flow Cash nsdeckungInvestitio

Flow Cash

AV in titionenNettoinves nsgradInvestitio

Flow Cash

rschuldungEffektivve ngsgradVerschuldu dynam.

Flow Cash

apitalGläubigerk sbereinigte ngsdauerEntschuldu

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (1/3)

26.02.2018 118 Kosten- und Finanzmanagement

• Analysieren Sie die Konzernbilanz der SAP SE

zum 31. Dezember 2016 (Konzernabschluss) auf

finanzwirtschaftlicher Ebene:

– Bereiten Sie die folgende Bilanzposten auf:

• Anlagevermögen (AV)

• Eigenkapital

• Fremdkapital

Beschränken Sie sich bei der Aufbereitung der

Zahlen auf die Berücksichtigung der „sonstigen

finanziellen Verpflichtungen“ sowie des

„Ausschüttungsbetrages“.

– Bilden Sie folgende Kennzahlen vor und nach der

Aufbereitung der Bilanzposten:

• Anlagenintensität und AV/UV-Elastizität

• Eigenkapitalquote und Fremdkapitalquote sowie

den Verschuldungsgrad

• Kundenziel

• Working Capital und Working Capital Ratio

• Goodwill-Eigenkapital-Verhältnis

– Vergleichen Sie die Ergebnisse der Kennzahlen vor

und nach Aufbereitung und nehmen Sie dazu kurz

Stellung.

Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse des Konzernabschlusses der SAP SE (Bilanz)

Quelle: SAP SE: Integrierter Bericht 2016, S. 158 f.

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (2/3)

26.02.2018 119 Kosten- und Finanzmanagement

Aufbereitung der Konzernbilanz der SAP SE (verkürzte Darstellung)

Bilanzanalytische Konzernbilanz SAP SE zum 31.12.2016

Aktiva Passiva

Anlagevermögen

(langfristige Vermögenswerte)

32.713 Eigenkapital

Sonstige Kaufverpflichtungen

Ausschüttungsbetrag

26.397

-596

-1.498 Leasing

Kaufverpflichtungen AV

Einzahlungsverpflichtungen

(Beteiligungsunternehmen)

+1.578

+227

+167 Bilanzanalytisches

Eigenkapital

24.303

Bilanzanalytisches

Anlagevermögen

34.685 Fremdkapital (Schulden)

sonstige finanzielle

Verpflichtungen

Ausschüttungsbetrag

Bilanzanalytisches

Fremdkapital

17.880

+2.568

+1.498

21.946

Umlaufvermögen

(kurzfristige Vermögenswerte)

11.564

Summe 44.277

+1.972

46.249

Summe 44.277

+1.972

46.249

Quelle: SAP SE: SAP Integrierter Bericht 2016, S. 198 f.

= Aufwand!

= AV!

kurzfristige Schulden = kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen +

Ausschüttungsbetrag = (316 + 436 + 167) + 1.498 = 2.417

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (3/3)

26.02.2018 120 Kosten- und Finanzmanagement

Vergleich der Kennzahlen vor und nach bilanzanalytischer Aufbereitung

Wert

vor Anpassung (in T€)

Wert

nach Anpassung (in T€)

Differenz

absolut %

Anlagevermögen 32.713 34.685 1.972 +6,03 %

Eigenkapital 26.397 24.303 -2.094 -7,93 %

Fremdkapital 17.880 21.946 4.066 +22,74 %

Anlagenintensität (32.713 / 44.277) = 73,88 % (34.685 / 46.249) = 75,00 % 1,11 % 1,51 %

AV/UV-Elastizität (32.713 / 11.564) = 2,83 (34.685 / 11.564) = 3,00 0,17 +6,03 %

Eigenkapitalquote (26.397 / 44.277) = 59,62 % (24.303 / 46.249) = 52,55 % -7,07 % -11,86 %

Fremdkapitalquote (17.880 / 44.277) = 40,38 % (21.946 / 46.249) = 47,45 % +7,07 % +17,51 %

Verschuldungsgrad (17.880 / 26.397) = 0,68 (21.946 / 24.303) = 0,90 +0,22 +33,31 %

Working Capital (11.564 – 9.674) = 1.890 (11.564 – 12.091) = -527 -2.417 -127,88 %

Working Capital Ratio (11.564 / 9.674) = 1,20 (11.564 / 12.091) = 0,96 -0,24 -20,00 %

Goodwill-Eigenkapital-

Verhältnis

(23.311 /26.397) = 88,31 % (23.311 / 24.303) = 95,92 % +7,61 % +8,62 %

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Allgemein

26.02.2018 121 Kosten- und Finanzmanagement

Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse

Ergebnis-

analyse

Aussagekraft der Indikator-

funktion des Jahresüber-

schusses aber begrenzt

aufgrund inflationsbedingter

Scheinerfolge, stiller

Reserven und fehlender

Information über die konkrete

Erfolgsstruktur

Untersuchung der

Gewinn- und Verlustrechnung

hinsichtlich der ausgewiesenen

Informationen mit dem

Jahresüberschuss als Indikator

der Ertragskraft des

Unternehmens als

Ausgangspunkt

Rentabilitäts-

analyse

Wertschöpfungs-

analyse Break-even-

Analyse

Untersuchung der jeweiligen

Einflussgrößen anhand von

Verhältniskennzahlen zur

möglichen zeitlichen und

insbesondere zwischen- bzw.

überbetrieblichen

Vergleichbarkeit

(relativierte Erfolgsanalyse)

Beurteilung des eingesetzten

Kapitals/Vermögens

(Return on Investment (ROI))

sowie des Umsatzes

(Return on Sales (ROS) bzw.

Gewinnspanne)

Untersuchung der gesamten

Wertschöpfung und

Produktivität eines

Unternehmens aus der

Perspektive eines erweiterten

Adressatenkreises (stakeholder

(nicht nur Eigenkapitalgeber

(shareholder)))

erweiterter Erfolgsbegriff der

stakeholder qualifiziert

klassische Aufwendungen

aus EK-Gebersicht um in

Erträge (bspw. Arbeits-,

Gemein- oder Fremdkapital-

erträge)

Gegenüberstellung von

Erlösen und Kosten in

Abhängigkeit der

Beschäftigung zur Unter-

suchung des leistungswirt-

schaftlichen Risikos

(operating leverage)

Ermittlung des

Beschäftigungsgrades, bei

dem das Unternehmen von

der Verlust- in die Gewinn-

zone tritt (sog. Gewinn-

schwelle (break-even-Punkt))

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (1/3)

26.02.2018 122 Kosten- und Finanzmanagement

Bestandteile der Ergebnisanalyse Zielsetzung Maßnahmen

Betragsmäßige Ergebnisanalyse Bereinigung des ausgewiesenen Jahresüber-

schusses um ergebnisbeeinflussende bilanz-

politische Maßnahmen, wirtschaftliche

Sondereffekte und Wertänderungen des

ruhenden Vermögens zur (bestmöglich)

Aufdeckung stiller Reserven

• Auswertung von Informationen des

Anhangs

• Analyse des sonstigen Ergebnisses (other

comprehensive income (OCI)) (nur IFRS!)

• Vergleich von Börsen- und Bilanzwert

(Analyse der „Marktwert-Buchwert-Lücke“)

• Analyse des Cash Flows

Str

uktu

rell

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nis

-

qu

ell

en

an

aly

se

Ergebnisspaltung Trennung der nachhaltigen prognosefähigen

von den nicht nachhaltigen und kurzfristig

stark schwankenden (nicht prognosefähigen)

Erfolgsbestandteilen

Aufgliederung des Erfolgs in

• „Betriebsergebnis“ (zentrale Größe!)

• „Finanzergebnis“

• „außerordentliches Ergebnis“

Ergebnis-

segmentierung Auswertung der Erfolgslage (insbesondere

bei diversifizierten Konzernen) im Hinblick

auf Herkunft und Risiken auf Segmentebene

• Detailanalyse der Segmentangaben (HGB)

bzw. der Segmentberichterstattung (IFRS)

• Bildung aussagekräftiger Segment-

Kennzahlen

Erg

eb

nis

str

uktu

ran

aly

se

Analyse der

Gesamtstruktur Analyse der Struktur des Gesamtergebnisses

auf Basis der Ergebnisse der Erfolgsspaltung

sowie der Ergebissegmentierung

• Beitrag der Teilergebnisse (Betriebs-,

Finanz- und außerordentliches Ergebnis)

zum Gesamtergebnis („Verhältnis“)

• Analyse des Betriebsergebnisses auf

Segmentebene

Analyse der Aufwands-

und Ertragsstruktur

Analyse der Zusammensetzung der

unterschiedlichen Ergebnisbestandteile

(Betriebs-, Finanz- und a.o.-Ergebnis)

durch Bildung von Struktur- und

Beziehungskennzahlen in Abhängigkeit der

Darstellung der Gewinn- und

Verlustrechnung (GKV oder UKV)

• Personalintensität

• Materialintensität

• Abschreibungsquote

• Steuerquote

• Herstellungsintensität

• FuE-Intensität

• Vertriebs-/Verwaltungsintensität

GKV

UKV

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (2/3)

26.02.2018 123 Kosten- und Finanzmanagement

Erfolgsspaltung der GuV (GKV gemäß § 275 Abs. 2 HGB) Erfolgsspaltung der GuV (UKV gemäß § 275 Abs. 3 HGB)

1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen

und unfertigen Erzeugnissen

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse

erbrachten Leistungen

3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Vertriebskosten

5. Materialaufwand 5. allgemeine Verwaltungskosten

6. Personalaufwand 15. Sonstige Steuern

7a. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen = Ordentliches Betriebsergebnis

16. Sonstige Steuern 8. Erträge aus Beteiligungen

= Ordentliches Betriebsergebnis 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen

9. Erträge aus Beteiligungen 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV = Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis)

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6. Sonstige betriebliche Erträge

= Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV

4. Sonstige betriebliche Erträge 7a. Außerplanmäßige Abschreibungen

7b. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

7c. Außerplanmäßige Abschreibungen 11a. Abschreibungen auf Finanzanlagen

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis

12a. Abschreibungen auf Finanzanlagen = Gesamtergebnis vor Steuern

= Außerordentliches Ergebnis

= Gesamtergebnis vor Steuern Quelle: Inhalt entnommen aus den Ausführungen bei Coenenberg, A. G. u. a.:

Jahresabschluss (2016), S. 1128 ff.

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (3/3)

26.02.2018 124 Kosten- und Finanzmanagement

Berechnung des EBITDA

Jahresüberschuss

+ / - außergewöhnliche Ergebniseffekte

+ / - Ertragsteuern (income taxes)

= Earnings Before Taxes (EBT)

+ Zinsaufwand (interest expenses)

= Earnings Before Interests and Taxes (EBIT)

+ Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Sachanlage-

vermögens (depreciation)

+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens einschließlich des derivativen goodwill

(amortization)

= Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and

Amortization (EBITDA)

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1054.

• Alternative Anpassung des Jahresüber-

schusses als Indikator der Ertragskraft anhand

international (weitestgehend) anerkannter

Berechnungs- bzw. Ergebnisgrößen

– Earnings Before Taxes (EBT):

erste Bereinigung um außergewöhnliche

Erfolgsbestandteile sowie Steuern

insbesondere zur rechtsform- und system-

übergreifenden Vergleichbarkeit

– Earnings Before Interests and Taxes (EBIT):

zusätzliche Bereinigung des EBT um Zins-

aufwendungen zur Herstellung eines

finanzierungsneutralen Ergebnisses, um die

tatsächliche operative Ertragskraft des

Unternehmens zu verdeutlichen

– Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA):

zusätzliche Bereinigung des EBIT um Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens

(inklusive goodwill) und Sachanlagevermögens zur Ermittlung einer vereinfachten Annäherung

an eine ertragsorientierte Cash Flow-Kennziffer

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Rentabilitätsanalyse

26.02.2018 125 Kosten- und Finanzmanagement

Eigenkapital-

rentabilität

Aktien-

rentabilität Marktmultiples

Gesamtkapital- und

Umsatzrentabilität

Adressat Eigentümer Eigentümer Kapitalgeber / Unternehmen Kapitalgeber / Unternehmen

Bewertung Buchwert Marktwert Marktwert Buchwert

Kennzahlen

oder

Nettobewertung:

Bruttobewertung (ertragsor.):

Bruttobewertung (CF-orien.):

Aussage-

gehalt der

Kennzahlen

Verzinsung (Dividende+

Thesaurierung (ohne Wert-

steigerung)) des von den

Eigentümern in das Unter-

nehmen eingebrachte und

thesaurierte Eigenkapital

• Verzinsung des Markt-

wertes der Aktien

• Verzinsung der Dividende

(=Ausschüttung)

• KGV als Preiswürdigkeits-

prüfung der Aktien

durch Vergleich mit

Branchenwerten oder

Benchmarkmultiples lassen

sich wichtige Schlüsse

bezüglich der Marktentwick-

lung des Unternehmens

ziehen

• Verzinsung des Gesamt-

kapitals zur Neutralisierung

von Finanzierungs- und

Steuereffekten (≠ Eigen-

kapitalrentabilität)

• Durchschnittliche aus dem

Umsatz erwirtschaftete

Marge (Umsatzrendite)

Sonstiges bei IFRS zwingende Anpass-

ung der erfolgsneutral im

Eigenkapital erfassten

Beträge (sog. OCI), da

Jahresüberschuss ohne OCI

(Eigenkapital aber inkl.)

• Wachstumsrate muss mit

berücksichtigt werden

alEigenkapit

schussJahresüber itätalrentabilEigenkapit

alEigenkapit

EBT itätalrentabilEigenkapit

1t

11tt

Kurs

DividendeKursKurs TRS

Aktienkurs

Aktie je Dividende renditeDividenden

Kapitales gezeichnet

Aktien der Nennwert JÜ Aktie je Gewinn

Aktien der Anzahl

Ergebnis EPS

Aktie je Gewinn

Aktienkurs KGV

EBT

alsEigenkapitdes Marktwert Multiple-MW

EBIT

nsUnternehmedes Marktwert Multiple-MW

EBITDA

nsUnternehmedes Marktwert Multiple-MW

Aktien der Anzahl AKtienkurs EKdes MW

zschuldenNettofinan- EKdes WM

ns Unternehmedes MW

talGesamtkapi

EBIT litättalrentabiGesamtkapi

Umsatz

EBIT abilitätUmsatzrent

Return On Investment (ROI)

talGesamtkapi

Umsatz chlagKapitalums

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Kennzahlensysteme (1/2)

26.02.2018 126 Kosten- und Finanzmanagement

Betrachtungsweisen eines Kennzahlensystems

Funktionen eines Kennzahlensystems (= Zerlegung von Rentabilitätskennzahlen in ein Ursache-Wirkungs-Verhältnis („Zerlegung in die Einzelteile“),

um die (Wert-)Treiber der Kennzahl erkennbar zu machen)

synthetische

Betrachtungsweise

analytische

Betrachtungsweise

Erklärung und Prognose der Auswirkungen

von Änderungen einzelner Ertrags-,

Aufwands- und Vermögensposten auf

die Rentabilität

„Analyse von unten nach oben der

Kennzahlenhierarchie“

wichtig für interne Planungs- und

Kontrollrechnungen zur anschließenden

Entscheidungsfindung

detaillierte Ursachenanalyse der Abweichung

einer tatsächlich erzielten Rentabilität von

der angestrebten Zielrentabilität anhand der

Änderungen einzelner Ertrags-, Aufwands-

und Vermögensposten

„Analyse von oben nach unten der

Kennzahlenhierarchie“

wichtig für interne Planungs- und

Kontrollrechnungen zur anschließenden

Entscheidungsfindung

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Kennzahlensysteme (2/2)

26.02.2018 127 Kosten- und Finanzmanagement

alEigenkapit

alFremdkapit)r- ilitätitalrentab(Gesamtkap litättalrentabiGesamtkapi itätalrentabilEigenkapit

FK

Definition der Eigenkapitalrentabilität („Leverage-Formel“):

Eigenkapital-

rentabilität

(EKR)

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1175.

Verschuldungs-

grad

FK

EK

Fremdkapital-

zinsen

(rFK)

Fremdkapital-

zinsen

(rFK)

Gesamtkapitalrentabilität

(GKR)

Zinsaufwand

verzinsliches Fremdkapital

unverzinsliches Fremdkapital

Fremdkapital

Eigenkapital

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (1/3)

26.02.2018 128 Kosten- und Finanzmanagement

• Analysieren Sie die Bilanz der SAP SE zum

31. Dezember 2016 (Einzelabschluss) auf

erfolgswirtschaftlicher Ebene:

– Nehmen Sie die Erfolgsspaltung vor und

unterteilen Sie das Gesamtergebnis in:

• (Ordentliches) Betriebsergebnis

• Finanzergebnis

• außerordentliches Ergebnis

– Bilden Sie folgende Kennzahlen:

• EBT, EBIT und EBITDA

• Eigenkapitalrentabilität

• Gesamtkapitalrentabilität

(=Return on Investment (ROI))

• Umsatzrentabilität

– Nehmen Sie kurz zu den einzelnen

Kennzahlen Stellung.

Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse des Einzelabschlusses der SAP SE (Bilanz)

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 4 und S. 7.

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (2/3)

26.02.2018 129 Kosten- und Finanzmanagement

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der SAP SE Betrag

1. Umsatzerlöse 12.578

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen

und unfertigen Erzeugnissen

0

3. andere aktivierte Eigenleistungen 0

5. Materialaufwand -7.337

6. Personalaufwand -1.838

7a. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Sachanlagen -263

16. Sonstige Steuern -15

= Ordentliches Betriebsergebnis 3.125

9. Erträge aus Beteiligungen 909+228 = 1.137

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 164

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV -18

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -128

= Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis) 1.155

4. Sonstige betriebliche Erträge 1.218

7b. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV 0

7c. Außerplanmäßige Abschreibungen 0

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.143

12a. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0

= Außerordentliches Ergebnis -925

= Gesamtergebnis vor Steuern 3.355

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (3/3)

26.02.2018 130 Kosten- und Finanzmanagement

Berechnung des EBIT und EBITDA der SAP SE Betrag

Jahresüberschuss 2.595

+ / - außergewöhnliche Ergebniseffekte 0

+ / - Ertragsteuern (income taxes) +760

= Earnings Before Taxes (EBT) 3.355

+ Zinsaufwand (interest expenses) 128

= Earnings Before Interests and Taxes (EBIT) 3.483

+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des

Anlagevermögens und Vermögensgegenstände des

Sachanlagevermögens (depreciation und amortization)

263

= Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and

Amortization (EBITDA) 3.746

Kennzahl Wert

Eigenkapitalrentabilität (3.355 / 14.658) = 22,89 %

Gesamtkapitalrentabilität

(=Return On Investment) (3.483 / 31.830) = 10,94 %

Umsatzrentabilität (3.483 / 12.578) = 28,00 %

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.4 Strategische Bilanzanalyse – Allgemein (1/2)

26.02.2018 131 Kosten- und Finanzmanagement

• Strategische Bilanzanalyse untersucht das Erfolgspotential und damit die (Wert-)Treiber

des zukünftigen Erfolgs und der zukünftigen Liquiditätsgenerierung eines Unternehmens

– Rückgriff auf Informationen des Unternehmensumfeldes sowie auf die über die

Finanzberichterstattung (Bilanz, GuV, Anhang) hinausgehenden pflichtmäßigen oder

freiwilligen Zusatzinformationen (bspw. Lageberichterstattung)

– Analyse des Erfolgspotentials führt automatisch zur Analyse des Unternehmens-

wertes und dessen Entwicklung

Prognosen über künftige Erfolge und Zahlungszuflüsse

Strategische Bilanzanalyse ist daher auch eine „wertorientierte Bilanzanalyse“

Unternehmenswert nach dem Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren:

n

1tnt

t

0

)WACC1(

1

gWACC

FCF

)WACC1(

FCF(GK) nswertUnternehme

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1198.

Wert im

Prognosehorizont Wert ewiger Rente

000FK(GK) nswertUnternehme(EK) nswertUnternehme

FCF = Free Cash Flow (vor Zinsen, nach Steuern)

FCF = Free Cash Flow nach dem Prognosezeitraum

WACC = weighted average cost of capital

(gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten)

g = Wachstumsrate des FCF

GK

FKr

GK

EKrWACC FKEK

(entity value)

(equity value)

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2.2 Bilanzanalyse

2.2.4 Strategische Bilanzanalyse – Allgemein (2/2)

26.02.2018 132 Kosten- und Finanzmanagement

Strategische Bilanzanalyse

ressourcenorientierte

Bilanzanalyse

marktwertorientierte

Bilanzanalyse

zukunftserfolgswert-

orienitierte Bilanzanalyse

Analyse der Vermögensbestand-

teile des bilanzierten

Anfangsvermögens und des

Geschäftswertes (goodwill)

Substanzwert Marktwert Zukunftserfolgswert

000GoodwillVermögen(GK) nswertUnternehme

goodwill stellt alle nicht bilanzierungs-

fähigen immateriellen Vermögenswerte

(sog. intellectual capital) dar, die

insbesondere im Lagebericht

(hauptsächlich qualitativ) dargestellt

werden

Untersuchung der erwirtschaf-

teten Rendite (TRS) sowie

Bemessung des Marktwertes

des Unternehmens inkl. Beur-

teilung der Angemessenheit

(KGV)

Analyse der Beiträge zum

Zukunftserfolgswert und damit

zwingende Analyse der

Geschäftsfelder (ggf. Segmente)

des Unternehmens

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26.02.2018 133 Kosten- und Finanzmanagement

3. Kosten- und

Leistungsrechnung

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3. Kosten- und Leistungsrechnung

Gliederung

3. Kosten- und Leistungsrechnung

1. Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

2. Grundlagen der Kostenartenrechnung

3. Grundlagen der Kostenstellenrechnung

4. Grundlagen der Kostenträgerrechnung

1. Kostenträgerstückrechnung

2. Kostenträgerzeitrechnung

5. Zusammenhang der Elemente der Kostenrechnung

6. Kostenanalyse

26.02.2018 134 Kosten- und Finanzmanagement

Page 135: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

26.02.2018 135 Kosten- und Finanzmanagement

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

interne Aufgaben

Rechnungs-

legung Selbstkosten-

ermittlung für

öffentliche Aufträge

externe Aufgaben

Einzelabschluss

• Herstellungskosten

(§ 255 Abs. 2 HGB;

A 33 EStR; IFRS)

Konzernabschluss

• Verrechnungspreise

(transfer pricing)

institutionalisiert

(Reporting) situationsbezogen

(Analysen)

• Wirtschaftlichkeits-

kontrolle

• Erfolgskontrolle

• Vergütungssysteme

• …

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 24.

Beschaffung

• Bezugsquellen

• Beschaffungs-

wege

• Bechaffungs-

menge

• Preisober-

grenze

• …

Produktion

• Verfahren

• Losgrößen

• Reihenfolge

• …

Absatz

• Preisunter-

grenze

• Vertriebs-

gebiete

• Vertriebs-

wege

• Kunden

• ….

Integration

• Eigen- oder

Fremdbezug

(make or buy)

• Produkt-

programm

• …

Preisermittlung

bei besonderen

öffentlichen

Aufgaben

Planung

(Planungsrechnungen)

Kontrolle

(Kontrollrechnungen)

Dokumentation

(Dokumentationsaufgaben)

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Harmonisierung von externem und internem Rechnungswesen

26.02.2018 136 Kosten- und Finanzmanagement

Rechnungswesen

externes Rechnungswesen

Quelle: Coenenberg, A. G. u.a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 29.

internes Rechnungswesen

Zahlungsbemessungs-

und Informationsfunktion

Steuer-

bilanz

Handels-

bilanz I

(HB I)

rechtliche Einheit

Informations-

funktion

Handels-

bilanz II

(HB II)

Konzern-

bilanz

(HGB, IFRS)

wirtschaftliche Einheit

Dokumentations-

funktion

z. B. Ermittlung der

Herstellungskosten

unternehmerische Einheit

Kontroll-

funktion

z. B. Betriebsergebnis-

rechnung

unternehmerische Einheit

Planungs-

funktion

z. B. Preiskalkulation,

Investitionsrechnung

Entscheidungsobjekt

Harmonisierung

(Handelsbilanz II (HB II) als Ausgangsbasis)

„Management Approach“

Harmonisierungsbereich (= Konvergenzbereich))

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Prinzipien der Kosten- und Erlösverteilung

26.02.2018 137 Kosten- und Finanzmanagement

Prinzipien der Kosten- und Erlösverteilung

ursachenorientierte

Prinzipien nicht ursachenorientierte

Prinzipien

Verursachungs-

prinzip

Belastung der

Kostenträger nur mit

den direkt von ihnen

verursachten Kosten

Quelle: In Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 9.

(bestmöglicher Versuch der) Zuordnung der

Kosten und Erlöse nach der Entstehungsursache

(Ursache-Wirkungs-Beziehung)

Indentitäts-

prinzip

Zuordnung der Kosten

zu den Leistungen nur

dann, wenn sie auf

einer identischen Ent-

scheidungsgrundlage

beruhen (nicht Güter

sind Kostenträger,

sondern der Einsatz

von Produktions-

faktoren aufgrund

betrieblicher

Entscheidungen)

Proportionalitäts-

prinzip

Zuordnung der

Kosten nach

geeigneten Maß-

bzw. Bezugsgrößen

(aus wirtschaftlichen

Gründen wird auf

ursachengerechte

Kostenzuordnung

verzichtet)

Leistungs-

entsprechungs-

prinzip

Zuordnung der

Kosten nach

Größenrelationen

(bspw. haben kleine

(große) Leistungs-

einheiten auch

niedrige (hohe)

Kosten

(mehr oder weniger) willkürliche Zuordnung der

Kosten, da für bestimmte Kosten eine verursachungs-

gerechte Zuordnung nicht möglich ist

Durchschnitts-

prinzip

nicht ursachengerecht

zuordenbare Kosten

werden durchschnitt-

lich auf die Leistungs-

einheiten anhand einer

Wert- oder Mengen-

größe verteilt (es wird

keine verursachungs-

gerechte Zuordnung

angestrebt)

Tragfähigkeits-

prinzip

Zuordnung erfolgt

nach der Tragfähigkeit

der Leistungseinheiten

(bspw. Produkte),

wobei als Verteilungs-

maßstab der

individuelle

Deckungsbeitrag

herangezogen wird

Page 138: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Kosten und Leistungen als Rechengrößen der Kostenrechnung

26.02.2018 138 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und

Kostenanalyse (2016), S. 25.

Ertrag

neutraler Ertrag Zweckertrag

neutraler Aufwand Zweckaufwand

Aufwand

Grundleistung Andersleistung Zusatzleistung

Kalkulatorische Leistung

Leistung

Kosten

Grundkosten Kalkulatorische Kosten

Anderskosten Zusatzkosten

Begriffe der

Kostenrechnung

Erläuterung Beispiele

Neutraler Aufwand/

Ertrag

außerordentliche (und damit betriebs- oder periodenfremde sowie

außergewöhnliche) Erfolge der Gewinn- und Verlustrechnung, die für die

Kostenrechnung keine Relevanz besitzen

• Spenden (betriebsfremd)

• Steuernachzahlung (periodenfremd)

• Schadensfall (außergewöhnlich)

Grundkosten/

Grundleistung

Übereinstimmung von (Zweck-)Aufwand und (Zweck-)Ertrag der

Gewinn- und Verlustrechnung mit Kosten und Leistungen

• Umsatzerlöse

• Material- oder Personalaufwand

Kalkulatorische

Kosten/Leistung

ausschließliche Anwendung in der Kostenrechnung siehe Anderskosten und Zusatzkosten

Anderskosten/

Andersleistung

stehen Aufwendungen/Erträge in anderer Höhe gegenüber kalkulatorische Abschreibung vs.

handels-/steuerrechtliche Abschreibung

Zusatzkosten/

Zusatzleistung

stehen keine Aufwendungen/Erträge gegenüber (= Opportunitätskosten) kalkulatorischer Unternehmerlohn

Begriffe der externen

Rechnungslegung

(Gewinn- und

Verlustrechnung)

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Systematisierung von Kosten

26.02.2018 139 Kosten- und Finanzmanagement

Systematisierung nach… Beschreibung der Kosten (inkl. Beispiele)

Art der Kosten (Kostenarten) Personalkosten, Abschreibungen, Finanzierungskosten, …

Herkunft der Einsatzgüter • Primäre Kosten

• Sekundäre Kosten aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

Ort des Kostenanfalls Beschaffung, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb, …

Ebene des Kostenanfalls Unternehmenskosten, Werkskosten, Maschinenkosten, …

Zeitaspekt • Realisierte Istkosten (tatsächlich vergangenheitsbezogen)

• Normalkosten („normalisiert“ vergangenheitsbezogen)

• Plankosten (zukunftsbezogen)

Umfang der Weiterverrechnung • Vollkosten (VK)

• Teilkosten (TK)

Zurechenbarkeit auf Bezugs-

größen

• Einzelkosten (EK)

• Gemeinkosten (GK)

Kosteneinflussgrößen • variable Kosten (Kv)

• fixe Kosten (Kf)

Entscheidungsrelevanz der

Kosten

• Relevante Kosten

• irrelevante Kosten (sunk costs)

Zeitlichen Abbaubarkeit von

Kosten:

kurz-, mittel- und langfristig abbaubare Kosten

Beeinflussbarkeit der Kosten • beeinflussbare Kosten

• nicht beeinflussbare Kosten

traditionell wichtige Bezugsgröße „Kostenträger“

insb. Reagibilität bei Beschäftigungsänderungen

Quelle: Inhalt entnommen bei Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 14.

vo

n w

esen

tlic

her

Bed

eu

tun

g

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Variable und fixe Kosten

26.02.2018 140 Kosten- und Finanzmanagement

• Unterscheidung der Reagibilität auf Änderungen

von Einflussfaktoren auf die Höhe der Kosten

(sog. Kostenbestimmungsfaktoren (KBF))

– Variable Kosten (Kv): Kosten, die sich in

Abhängigkeit eines Kostenbestimmungs-

faktors (KBF) ändern

– Fixe Kosten (Kf): Kosten, die trotz Änderung

eines Kostenbestimmungsfaktors (KBF)

konstant bleiben

• Wesentliche Kostenbestimmungsfaktoren (KBF):

– Beschäftigung: Menge der erzeugten

Leistungen (bspw. produzierte Menge und

deren Wert, Arbeits- oder Maschinenstunden,

Menge des verbrauchten Materials, …)

– Kapazität: maximale Menge der in einem

bestimmten Zeitraum erzeugbaren Leistungen

• Bei einer Ausweitung der Kapazität über die

bestehende Kapazitätsgrenze hinaus notwendige

Investitionen führen regelmäßig zu einem

„sprunghaften“ Anstieg der Fixkosten (sog.

sprungfixe Kosten)

K(x)

x

Verlauf variabler Kosten

K(x)

x

Verlauf fixer Kosten

K(x)

x

Verlauf sprungfixer Kosten

x1 x2

linear/

proportional

progressiv

regressiv

degressiv

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Einzelkosten und Gemeinkosten

26.02.2018 141 Kosten- und Finanzmanagement

Gesamtkosten eines Objektes

Welche Kosten und Erlöse können bestimmten Objekten

(insbesondere Kostenträger) zugerechnet werden ?

direkte

Zurechenbarkeit

Kosten sind dem Objekt

direkt zurechenbar

(Verursachungsprinzip)

bspw. Kosten

des eingesetzten Materials

Einzelkosten

indirekte Zurechnung über

Bezugsgrößen (Schlüssel)

Quelle: In Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 17.

aufgrund einer

Ursache-Wirkungs-Beziehung

dem Objekt zurechenbar

(Proportionalitätsprinzip)

bspw. Hilfsstoffe

(Schrauben, etc.)

unechte Gemeinkosten

nicht verursachungsgerecht dem

Objekt zurechenbar, aber

trotzdem anteilige Zurechnung

(Durchschnittsprinzip oder

Tragfähigkeitsprinzip)

bspw. Kosten

der Personalabteilung

echte Gemeinkosten

Kosten sind dem Auftrag,

nicht jedoch dem Objekt

direkt zurechenbar

bspw. Kosten der

Werbekampagne

Sondereinzelkosten

sind eigentlich direkt zurechenbar und somit

Einzelkosten, was aus Wirtschaftlichkeits-

gesichtspunkten aber unterbleibt

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

„variable/fixe Kosten“ und „Einzel-/Gemeinkosten“

26.02.2018 142 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 19.

Zurechenbarkeit

auf Produkteinheit Einzelkosten

Gemeinkosten

unechte

Gemeinkosten echte Gemeinkosten

Reagibilität (Veränder-

lichkeit) bei

Beschäftigungs-

schwankungen

(beschäftigungs-) variable Kosten (beschäftigungs-)

fixe Kosten

Beispiele • Kosten für Werk-

stoffe(außer bei

Kuppelprodukten)

• Verpackungs-

kosten

• Provisionen

• Kosten für

Hilfsstoffe

• Kosten für

Energie und

Betriebsstoffe

bei Leontief-

Produktions-

funktion

• Kosten des

Kuppel-

prozesses

• Kosten für

Energie und

Betriebsstoffe

bei mehr-

dimensionalen

Kosten-

funktionen

• Kosten der

Produktart und

Produktgruppe

• Kosten der

Fertigungs-

vorbereitung und

Betriebsleitung

• (Abschreibungen)

• (Lohnkosten)

• Unterschied der Aufteilung der gesamten Periodenkosten in die wesentlichen Arten von

Kosten „variable und fixe Kosten“ sowie „Einzel- und Gemeinkosten“ wird deutlich bei

Bezugnahme auf eine einheitliche Kosteneinflussgröße

• Übereinstimmung der Kosteneinflussgrößen variabler/fixer Kosten („Beschäftigung“

(Ausbringungsmenge x)) und „Einzel- und Gemeinkosten“ („Endprodukt“)

Page 143: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung

26.02.2018 143 Kosten- und Finanzmanagement

Welche Kosten

fallen an ?

Wo fallen die

Kosten an ?

Wofür fallen die

Kosten an ?

Kostenartenrechnung

• Personalkosten

• Materialkosten

• Abschreibungen

• …

Kostenstellenrechnung

• Beschaffung

• Fertigung I

• Fertigung II

• Verwaltung

• Vertrieb

• …

Kostenträgerrechnung

Produkte / Aufträge

Kostenträgerstückrechnung

• Jahr

• Monat

• Quartal

Kostenträgerzeitrechnung

innerbetriebliche Leistungsverrechnung

(Betriebsabrechnungsbogen (BAB))

Kalkulation

Kurzfristige

Ergebnisrechnung (KER)

Ausgangsbasis 1. Weiterverrechnungsstufe 2. Weiterverrechnungsstufe

Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 70.

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3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung

Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung

26.02.2018 144 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 73.

Systeme der Kostenrechnung

nach dem Zeitbezug nach dem Sachumfang

Istkosten-

rechnung

vergangene,

bereits tatsächlich

angefallene Kosten

Differenzierung nach dem Zeitbezug

der verrechneten Kosten

Normalkosten-

rechnung Plankosten-

rechnung

Differenzierung nach dem Umfang der

Kostenweiterverrechnung auf die Kostenträger

Vollkosten-

rechnung

Teilkosten-

rechnung

z. B. Mehrverbrauch

von Material

Durchschnittskosten

mehrerer vergangener

Jahre (zeitliche

Normalisierung der

Kosten)

z. B. durchschnittlicher

Ausfall von Forderungen

der letzten 5 Jahre

zukünftige

Kosten

z. B. geplante

Personalkosten-

steigerung von 2,0%

alle

Kosten

z. B. Flugkosten in

Höhe von 600 €

z. B. nur

variable Kosten

z. B. variable

Flugkosten in Höhe

von 100 €

sämtliche Systeme nutzen den Grundaufbau der Kostenrechnung aus Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Aufgaben

26.02.2018 145 Kosten- und Finanzmanagement

Aufgaben der Kostenartenrechnung

Welche Kosten

sind angefallen ?

Kosten-

erfassung

vollständige Erfassung der Kosten

in bestimmten Kategorien

(sog. Kostenarten)

Kosten-

gliederung

Erfassung mit Hilfe von

• Finanzbuchhaltung

• Anlagenbuchhaltung

• Lohn- und Gehaltsabrechnung

1. Schritt (= Grundlage für alle späteren

Analyse- und Verwendungsschritte)

systematische Gliederung der

Kostenarten vor dem Hintergrund

der Zielsetzung der Kostenrechnung

organisatorische Grundlage bildet

der sog. Kostenartenplan, dessen

Tiefe abhängig ist vom Zweck der

Kostenrechnung

2. Schritt

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kostenarten

26.02.2018 146 Kosten- und Finanzmanagement

ausgewählte Kostenarten

Material-

kosten

Kosten des

Materialverbrauchs

Personal-

kosten

Einzel-

kosten

• Akkordlohn

• Stücklohn

Gemein-

kosten

• Zeitlohn

• Gehälter

• Gesetzliche/

freiwillige soziale

Aufwendungen

• sonstige

Personalkosten

kalkulatorische

Kosten

Anders-

kosten

• kalkulatorische

Wagnisse

• kalkulatorische

Fremdkapitalzinsen

• kalkulatorische

Abschreibungen

Zusatz-

kosten

• kalkulatorischer

Unternehmerlohn

• kalkulatorischen

Eigenkapitalzinsen

• kalkulatorische

Miete

stehen in der

Finanzbuchhaltung

Aufwendungen in anderer

Höhe gegenüber

stehen in der

Finanzbuchhaltung

keine Aufwendungen

gegenüber

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kalkulatorische Kosten

26.02.2018 147 Kosten- und Finanzmanagement

Erläuterung Beispiele

An

de

rsk

os

ten

kalkulatorische

Wagnisse

besondere betriebliche Einzelrisiken (Wagnisse) des

Unternehmens, die nicht abgesichert, aber zu

Vergleichszwecken einkalkuliert werden („fiktive

Versicherungsprämie“ / „Selbstversicherungsprämie“)

• Gewährleistungsaufwendungen

• krankheitsbedingte Ausfallzeiten

• Schwund/Verderben/Veralterung

• Forderungsausfälle

• nicht abgesicherte Risiken (bspw. Feuer

oder Wasserschaden)

• nicht allgemeines Unternehmensrisiko!

kalkulatorische

Fremdkapitalzinsen

Verrechnung von Zinsen für allgemein eingesetztes

Fremdkapital

• Aufteilung der Fremdkapitalzinsen des

allgemein aufgenommenen Darlehens auf

zwei Kostenstellen (bspw. Standorte)

kalkulatorische

Abschreibungen

Ansatz nicht aus handels- oder steuerrechtlichen

Normierungen verzerrter Abschreibungen (betriebs-

individuelle wirtschaftliche Nutzungsdauer)

• Änderung der handelsrechtlichen

Nutzungsdauer von 5 Jahren auf

8 Jahre

Zu

satz

ko

ste

n

kalkulatorischer

Unternehmerlohn

Ansatz von Lohnkosten/Arbeitsleistungen des Unter-

nehmers als Inhaber einer Personengesellschaft zur

Vergleichbarkeit („Was könnte der Unternehmer

anderweitig verdienen ?“)

• Arbeit als Geschäftsführer

• nicht bei Kapitalgesellschaften, da dort

i.d.R. Anstellungsverträge und damit

Gehaltsaufwendungen existieren

kalkulatorische

Eigenkapitalzinsen

Ansatz von fiktiven Eigenkapitalzinsen, da Kapital

langfristig im Unternehmen gebunden und damit nicht

für alternative Investitionen zur Verfügung steht

• Verzinsung/Zinssatz einer alternativen

Investition (Sach- oder Kapitalanlage)

kalkulatorische Miete Ansatz einer fiktiven Miete bei Bereitstellung privater

Grundstücke oder Gebäude des Unternehmers

• Bei Fremdvermietung Ansatz des

erzielbaren Erlöses („Opportunitätskosten“)

• Durchschnittliche vergleichbare Miete

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kalkulatorische Zinsen (Eigen- und Fremdkapitalzinsen) (1/2)

26.02.2018 148 Kosten- und Finanzmanagement

kalkulatorische Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital x kalkulatorischer Zinssatz

I. Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals

Ermittlung des sachzielorientierten, zu Tageswerten im Unternehmen durch Eigen- und

Fremdkapitalgeber gebundenen Kapitals

bilanzielles Gesamtvermögen

./. nicht betriebsnotwendiges Vermögen

(„Ansatzkorrektur“)

+ stille Reserven (= Tageswerte ./. Buchwerte)

(„Wertkorrektur“)

= betriebsnotwendiges Vermögen

./. Abzugskapital (= (quasi) zinslos verfügbares

Fremdkapital)

= betriebsnotwendiges Kapital

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 39 f.

Erläuterung Beispiele

Ansatz-

korrektur

Korrektur des bilanziellen Vermögens um nicht dem Sachziel des Unternehmens

dienende Vermögensgegenstände (= nicht betriebsnotwendiges Vermögen)

• Mietwohnung

• Wertpapiere

Wertkorrektur Korrektur des bilanziellen Vermögens um aufgrund handels- oder steuerrechtlich

bedingter vorhandener stiller Reserven (= Wertansatz zu Tageswerten)

• Grundstücke

Abzugskapital Korrektur der bilanziellen Schulden um unverzinsliches Fremdkapital Anzahlungen von Kunden

Bilanz

Anlage-

vermögen

Eigen-

kapital

Umlauf-

vermögen

Fremd-

kapital

Abzugskapital

Wert-

korrektur

bilanzielles

Gesamt-

vermögen

Ansatz-

korrektur

Abzugskapital

betriebs-

notwendiges

Kapital

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kalkulatorische Zinsen (Eigen- und Fremdkapitalzinsen) (2/2)

26.02.2018 149 Kosten- und Finanzmanagement

II. Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes

Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten (weigthed average cost

of capital (WACC))

EKFK

hverzinslic

FK

zinsfrei rGK

EKi

GK

FKi

GK

FKs1WACC

hverzinsliczinsfrei

Faktoririr mitfMfEK

Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 103.

rEK

ß-Faktor

EK-Kosten nach CAPM

1,33 1,0

Fremdkapitalkosten

Kapitalstruktur

Eigenkapital

Zinsfreies Fremdkapital

verzinsliches Fremdkapital

25 %

57 %

18 %

Fremdkapitalzinsen 8 %

Steuersatz (tax shield) 30 %

rEK = 8 % + (14 % - 8 %) x 1,33 = 16 % Durchschnittliche Gesamtkapitalkosten:

WACC = (1 – 30 %) x (57 % x 0 % + 18 % x 8 %) + 25 % x 16 %

= 5 %

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kalkulatorische Zinsen – Beispiel (1/2)

26.02.2018 150 Kosten- und Finanzmanagement

• Im Controlling der Softwehr GmbH liegen die Wertver-

hältnisse gemäß den Bilanzen zum 31. Dezember 2017

und 31. Dezember 2016 vor. Darüber hinaus ist bekannt,

dass der Fremdkapitalzinssatz 4,50 % beträgt. Das

Controlling hat selbst die Eigenkapitalkosten anhand des

CAPM errechnet und dabei einen Wert von 14,0 %

ermittelt.

1. Berechnen Sie zunächst das durchschnittliche

betriebsnotwendige Kapital der Softwehr AG.

2. Ermitteln Sie anschließend die Gesamtkapitalkosten

(WACC); etwaige Steuern sind zu vernachlässigen.

Errechnen Sie abschließend die kalkulatorischen

Zinsen auf das durchschnittliche betriebsnotwendige

Kapital.

Beispiel zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen

Bilanz zum 31.12.2017

(in TEUR)

Bürogebäude

Vermietetes

Wohnhaus

Wertpapiere

Forderungen LuL

liquide Mittel

200

80

20

110

60

Eigenkapital

Bankverbindlich-

keiten

Anzahlungen

Verbindlichkeiten

LuL

120

240

40

70

Summe 470 Summe 470

Bilanz zum 31.12.2016

(in TEUR)

Bürogebäude

Vermietetes

Wohnhaus

Wertpapiere

Forderungen LuL

liquide Mittel

210

80

10

100

50

Eigenkapital

Bankverbindlich-

keiten

Anzahlungen

Verbindlichkeiten

LuL

100

260

30

60

Summe 450 Summe 450

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3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung

Kalkulatorische Zinsen – Beispiel (2/2)

26.02.2018 151 Kosten- und Finanzmanagement

1. Ermittlung des durchschnittlichen betriebsnotwendigen Kapitals:

2. Berechnung der Gesamtkapitalkosten und kalkulatorischen Zinsen:

Beispiel zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen

Bilanzposten Berechnung Wert

Bürogebäude (210 + 200) / 2 = 205 205

Vermietetes Wohnhaus nicht betriebsnotwendiges Vermögen 0

Wertpapiere (spekulativ) nicht betriebsnotwendiges Vermögen 0

Forderungen LuL (100 + 110) / 2 = 105 105

liquide Mittel (50 + 60) / 2 = 55 55

durchschnittliches betriebsnotwendiges Vermögen 365

Anzahlungen (30 + 40) / 2 = 35 -35

Verbindlichkeiten LuL (60 + 70) / 2 = 65 -65

durchschnittliches betriebsnotwendiges Kapital 265

unverzinsliches Fremdkapital

Gesamtkapital (450 + 470) / 2 = 460

Eigenkapitalquote (100 + 120) / 2 = 110 => 110 / 460 = 23,9 %

verzinsliches Fremdkapital (260 + 240) / 2 = 250 => 250 / 460 = 54,3 %

Unverzinsliches Fremdkapital (35 + 65) = 100 => 100 / 460 = 21,8 %

Gesamtkapitalkosten (54,3 % x 4,50 % + 21,8 % x 0,00 %) +

23,9 % x 14,0 % = 5,79 %

Kalkulatorische Zinsen

=

265 x 5,79 % = 15,3

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Aufgaben

26.02.2018 152 Kosten- und Finanzmanagement

Aufgaben der Kostenstellenrechnung

Wo sind die Kosten angefallen ?

Wirtschaftlichkeits-

kontrolle

Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in

abgegrenzten Bereichen, in denen

Kosten zu verantworten sind

Vorbereitung einer aussage-

kräftigen Kostenträgerrechnung

Sammlung der Kosten an den

abgegrenzten Bereichen

bessere Zuordnung der Kosten-

verursachung von Gemeinkosten

der Kostenstellen durch Kostenträger

auf die Kostenträger

Verteilung der Kosten auf Endkosten-

stellen und Ermittlung von Zuschlag-

sätzen zur Vorbereitung der

Kostenträgerrechnung

originäre Aufgabe

Ort der Entstehung

der Kosten

Aufzeigen der Stellen, an denen

Kosten entstehen mit gleichzeitiger

Darstellung der Leistungs-

beziehungen im Unternehmen

Nutzung der Kosten für

Planungszwecke

derivative Aufgabe

Unterteilung des Unternehmens in abgegrenzte Teilbereiche (Kostenstellen)

zur getrennten Kostenplanung, Kostenerfassung und Kostenkontrolle

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Bildung von Kostenstellen

26.02.2018 153 Kosten- und Finanzmanagement

Bildung von Kostenstellen

Bildung

abgegrenzter

Verantwortungs-

bereiche

Orientierung an

Organisationsstruktur

des Unternehmens und

Übertragung der Leitung

der Kostenstelle an eine

Person zur Gleich-

setzung von

Verantwortungs- und

Abrechnungsbereich

räumliche

Abgrenzung

i.d.R. örtlich

abgegrenzter Bereich

des Unternehmens

Zurechenbarkeit

der Kosten

Detailgrad der

Unterteilung

entscheidet wesentlich

über die Güte der

Zurechnung der Kosten

verursachungs-

gerechte

Maßgröße

eine oder mehrerer

Bezugsgrößen, zu

denen ein Großteil der

unechten Gemein-

kosten proportional

verlaufen, um diese

möglichst

verursachungsgerecht

umlegen zu können

Wirtschaftlichkeit

Berücksichtigung der

Kosten der tatsächlichen

Abrechnung selbst

(Arbeits- und Zeitauf-

wand sowie

Personaleinsatz)

je tiefer (grober) die

Gliederung der Kosten-

stellen, desto weniger

(mehr) Kosten können

den Kostenstellen direkt

zugeordnet werden

(Kostenstelleneinzel- vs.

Kostenstellengemeinkosten)

enger Zusammen-

hang zu den

wesentlichen Kosten-

bestimmungsfaktoren

Bildung der Kostenstellen führt i.d.R. zu Zielkonflikten und finale Kostenstellenstruktur stellt somit einen Kompromiss dar

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Arten bzw. Differenzierung von Kostenstellen

26.02.2018 154 Kosten- und Finanzmanagement

Arten von Kostenstellen

Differenzierung nach…

betrieblichen Funktionen produktionstechnischen

Gesichtspunkten

abrechnungstechnischen

Gesichtspunkten

Allgemeine Hilfsstellen:

Abteilung wird grundsätzlich von allen

anderen Abteilungen beansprucht (z. B.

Kantine, zentraler Sicherheitsdienst)

Hauptkostenstellen:

Bearbeitung der Hauptprodukte

(insbesondere Fertigungsstellen)

Vorkostenstellen

(sekundäre Kostenstellen):

keine direkte Arbeit an Endprodukten,

sondern Erbringung von Leistungen für

andere Kostenstellen; Kosten werden auf

andere Vor- oder Endkostenstellen

umgelegt

Verwaltungsstellen:

administrative Stellen (z. B.

Geschäftsführung, Personalwesen,

Rechnungswesen)

Vertriebsstellen:

absatzbezogene Stellen (z. B. Kundendienst,

Verkauf)

Nebenkostenstelle:

Bearbeitung absatzfähiger Nebenprodukte

(sog. Kuppelprodukte) oder Abfälle

(Recycling) Materialstellen:

Beschaffung, Annahme, Lagerung, Kontrolle

und Verwaltung von Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffen (z. B. Einkauf, Lagerwesen)

Endkostenstellen

(primäre Kostenstellen):

Direkte Umlage der Kosten auf

Kostenträger (i.d.R. Material, Fertigung)

Grundlage für Kalkulation in der

Kostenträgerstückrechnung

Fertigungsstellen:

Abteilungen, die direkt an der Produktion

beteiligt sind (z. B. Montage, Lackiererei)

Hilfskostenstellen:

Keiner oder nur indirekter Beitrag zur

Produktion des Hauptprodukts mit tendenziell

unterstützender Funktion (grundsätzlich

Versorgung mit innerbetrieblichen Leistungen) Fertigungshilfsstellen:

Abteilungen, die indirekt an der Produktion

beteiligt sind (z. B. Instandhaltung,

Fertigungsplanung und -steuerung)

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Zuordnungsarten von Kosten zu Kostenstellen

26.02.2018 155 Kosten- und Finanzmanagement

Zuordnungsarten von Kosten zu Kostenstellen

direkte

Zuordnung

Kosten können den

Kostenstellen direkt

zugerechnet werden

Zurechnung im Rahmen

einer Schlüsselung

Mengen-

größen

• Zählgrößen

(z. B. hergestellte Stück)

• Zeitgrößen

(z. B. Maschinenstunden)

• Flächen-/Raumgrößen

(z. B. Flächen)

• Gewichtsgrößen

• …

Wert-

größen

Heranziehung möglichst verursachungs-

gerechter Schlüsselgrößen

• Kostengrößen

(z. B. Löhne)

• Einstandsgrößen

(z. B. Einkaufspreis)

• Absatzgrößen

(z. B. Umsatz)

• Bestandsgrößen

(z. B. Buchwert/Tageswert)

• …

Kostenstellengemeinkosten Kostenstelleneinzelkosten

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Betriebsabrechnungsbogen (BAB) (1/2)

26.02.2018 156 Kosten- und Finanzmanagement

Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens

Zuordnung

der primären

Gemeinkosten

Ermittlung der primären

Gemeinkosten je

Kostenstelle

Zuordnung der primären

Gemeinkosten auf die

verursachenden Kostenstellen

Durchführung der

innerbetrieblichen

Leistungsverrechnung

Ermittlung von

Gemeinkosten-

zuschlagssätzen

Wirtschaftlichkeits-

kontrolle

Verrechnung der Kosten bei

Existenz innerbetrieblicher

Leistungen von den leistenden

auf die empfangenden

Kostenstellen

(sog. innerbetriebliche

Leistungsverrechnung)

Ermittlung der primären und

sekundären Gemeinkosten je

Kostenstelle

Vergleich von

Soll- und Ist-Kosten

und Zuschlagssätze

je Kostenstelle

„Primärkosten-

verrechnung“

„Sekundärkosten-

verrechnung“

Page 157: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Betriebsabrechnungsbogen (BAB) (2/2) – Grundstruktur

26.02.2018 157 Kosten- und Finanzmanagement

Kostenstellen

Kostenarten

Summe

der

Kosten-

arten

Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen

Hilfs-KSt1 Hilfs-KSt2 Haupt-KSt1 Haupt-KSt2 Haupt-KSt3 Haupt-KSt4

Kostenträgereinzelkosten

primäre Kostenträger-

gemeinkosten

Kostenstelleneinzelkosten

(direkt zurechenbar)

Kostenstellengemeinkosten

(über Schlüssel verteilt)

Summe Ist-Gemeinkosten

Umlage Hilfskostenstellen

Sekundäre Gemeinkostenarten

(entstehen durch ibL)

Summe Ist-Gemeinkosten

Basis für Zuschlagssatz

Ist-Zuschlagssatz

Page 158: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

26.02.2018 158 Kosten- und Finanzmanagement

• Innerbetriebliche Leistungen (ibL) sind Leistungen, die von einer leistenden Kostenstelle

an eine empfangende Kostenstelle erbracht werden

Leistungen erfolgen innerhalb des Betriebs und dienen lediglich indirekt der

Absatzleistung/Leistungserstellung

Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

• Nach der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung:

– Zurechnung sämtlicher Kosten der Hilfskostenstellen zu den Hauptkostenstellen

– Leistungen der Hauptkostenstellen nur noch an Kostenträger (Ermittlung der Zuschlagssätze für

die Kostenträgerrechnung)

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung ist lediglich eine rechnerische Zwischenform

Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

zum Verbrauch bestimmte Leistung zum Gebrauch bestimmte Leistung

Kostenarten-

verfahren

Kostenstellen-

umlageverfahren Kostenstellen-

ausgleichsverfahren

• Anbauverfahren

• Stufenleiter-

verfahren

• Gleichungs-

verfahren

Kostenträger-

verfahren

Page 159: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Kostenstellenumlageverfahren

26.02.2018 159 Kosten- und Finanzmanagement

I. Anbauverfahren/Blockverfahren:

• Umlage von Kosten der Hilfskostenstellen auf

Hauptkostenstellen

• keine Umlage von Kosten

– zwischen Hilfskostenstellen

– der innerbetrieblichen Leistungen von

Hauptkostenstellen

ungeeignet, falls wesentliche innerbetriebliche

Leistungen bestehen, da eine Umlage nur in

„eine Richtung“ erfolgt und daraus größere

Unschärfen resultieren können

II. Stufenleiterverfahren:

• Umlage von Kosten der Hilfskostenstellen auf alle

nachgelagerten Hilfs- und Hauptkostenstellen

• keine Umlage von Kosten darüber hinausgehender

innerbetrieblicher Leistungsbeziehungen

Reihenfolge der Kostenstellen von wesentlicher

Bedeutung für Ergebnis der Kostenumlage

gegenüber dem Anbauverfahren reduzierte

Unschärfen aufgrund begrenzter Berücksichtigung

gegenseitiger innerbetrieblicher Leistungen

(ebenfalls nur Umlage „in eine Richtung“)

Hilfs-

kostenstelle 1

Hilfs-

kostenstelle 2

Haupt-

kostenstelle 1

Haupt-

kostenstelle 2

Hilfs-

kostenstelle 1

Hilfs-

kostenstelle 2

Haupt-

kostenstelle 1

Haupt-

kostenstelle 2

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 124.

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 127.

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Kostenstellenausgleichsverfahren - Gleichungsverfahren

26.02.2018 160 Kosten- und Finanzmanagement

• Umlage aller Kosten zwischen allen Kostenstellen

(Hilfs- und Hauptkostenstellen)

geeignet für komplexe gegenseitige Leistungs-

beziehungen, da Kostenumlage in „alle

Richtungen“ erfolgt

einziges Verfahren ohne wesentliche

Unschärfen (Anwendung, wenn Anbau- oder

Stufenleiterverfahren zu groben Unschärfen

und nicht sinnvollen Ergebnisses führen)

• Gesucht werden die Verrechnungssätze je

(Hilfs-)Kostenstelle

• Abbildung der innerbetrieblichen Leistungs-

beziehungen in linearen Gleichungen

bei steigenden Leistungsbeziehungen ist

Verfahren sehr komplex und eine Lösung ohne

EDV-Unterstützung nicht möglich

Hilfs-

kostenstelle 1

Hilfs-

kostenstelle 2

Haupt-

kostenstelle 1

Haupt-

kostenstelle 2

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 129.

Kosten-

stelle 1

Kosten-

stelle 2

100 LE1

200 LE2

primäre Kosten: 4.000

Erstellte Leistung: 300 LE1

primäre Kosten: 3.000

Erstellte Leistung: 500 LE1

Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 68.

primäre

Kosten

+ sekundäre Kosten von

anderen Kostenstellen

= umzulegende

Gemeinkosten

KoSt1 4.000 € + 200 x k2 = 300 x k1

KoSt2 3.000 € + 100 x k1 = 500 x k2

Ergebnis K1 = 20 € / LE1

K2 = 10 € / LE2

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (1/4)

26.02.2018 161 Kosten- und Finanzmanagement

• Gegeben sind folgende innerbetriebliche Leistungsbeziehungen:

– Nehmen Sie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung anhand des

• Anbauverfahrens sowie des

• Stufenleiterverfahrens

vor. Vergleichen Sie die Verrechnungssätze sowie die auf die Hauptkostenstellen umgelegten

Gemeinkosten und nehmen Sie kurz hierzu Stellung.

Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)

Verkürzte Darstellung des Beispiels von Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 124 ff.

Summe

Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen

Kantine Reparatur Transport Material Fertigung

I

Fertigung

II

Ver-

waltung Vertrieb

Summe primärer

Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000

Kantine

(Anzahl Essen) 16.765 --- 165 100 1.200 4.300 5.500 3.000 2.500

Reparatur

(Anzahl Stunden) 900 400 --- 170 --- 250 80 --- ---

Transport

(gefahrene Kilometer) 26.600 5.000 2.200 --- 9.100 3.800 --- --- 6.500

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (2/4)

26.02.2018 162 Kosten- und Finanzmanagement

• Anbauverfahren

Bezugsgröße berücksichtigt nicht die Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen

Beispiel: Bezugsgröße Kantine = 16.765 (gesamt) – 165 (Reparatur) – 100 (Transport) = 16.500

Verrechnungssatz Kantine = 46.000 EUR / 16.500 Essen = 2,79 EUR/Essen

Umlage der gesamten primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen:

Beispiel: Umlage Kantine auf Material = 1.200 Essen x 2,79 EUR/Essen = 3.345 EUR

Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)

Summe

Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen

Kantine Reparatur Transport Material Fertigung

I

Fertigung

II

Ver-

waltung Vertrieb

Summe primärer

Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000

Bezugsgröße 16.500 330 19.400

Verrechnungssatz

(EUR / Leistungseinheit) 2,79 56,06 1,70

Verrechnung Kantine -46.000 3.345 11.988 15.333 8.364 6.970

Verrechnung Reparatur -18.500 --- 14.015 4.485 --- ---

Verrechnung Transport -33.000 15.480 6.464 --- --- 11.056

Summe primäre und

sekundäre

Gemeinkosten

562.500 0 0 0 140.225 172.467 119.818 65.964 64.026

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (3/4)

26.02.2018 163 Kosten- und Finanzmanagement

• Stufenleiterverfahren

Umlage der Gemeinkosten der vorgelagerten Kostenstelle auf nachgelagerte Kostenstelle

Beispiel: Umlage Kantine auf Reparatur = 165 Essen x 2,74 EUR/Essen = 453 EUR

Umgelegte Gemeinkosten der Kantine sind bei Verrechnungssatz Reparatur zu berücksichtigen:

Verrechnungssatz Reparatur = (18.500 EUR + 453 EUR) / 500 Std. = 37,91 EUR/Std.

Bezugsgröße der nachgelagerten Hilfskostenstellen berücksichtigt nicht die Leistungsbeziehung zu

vorgelagerter Hilfskostenstelle

Beispiel: Bezugsgröße Reparatur = 900 Std. (gesamt) – 400 Std. (Kantine) = 500 Std.

• Umlage Reparatur auf Fertigung I = 250 Std. x 37,91 EUR/Std. = 9.477 EUR

Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)

Summe

Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen

Kantine Reparatur Transport Material Fertigung

I

Fertigung

II

Ver-

waltung Vertrieb

Summe primärer

Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000

Bezugsgröße 16.765 500 19.400

Verrechnungssatz

(EUR / Leistungseinheit) 2,74 37,91 2,05

Verrechnung Kantine -46.000 +453 +274 3.293 11.798 15.091 8.231 6.860

Verrechnung Reparatur -18.953 +6.444 --- 9.477 3.032 --- ---

Verrechnung Transport -39.718 18.631 7.780 --- --- 13.307

Summe primäre und

sekundäre

Gemeinkosten

562.500 0 0 0 143.324 169.055 118.123 65.831 66.167

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3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (4/4)

26.02.2018 164 Kosten- und Finanzmanagement

• Vergleich der Ergebnisse der unterschiedlichen Verfahren

Teilweise höhere Differenzen zwischen den Verfahren aufgrund unterschiedlicher Berechnungsvorgehensweisen (Gesamtsumme immer identisch!)

Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)

Anbauverfahren Stufenleiterverfahren Gleichungsverfahren

Kantine Reparatur Transport Kantine Reparatur Transport Kantine Reparatur Transport

Bezugsgröße 16.500 330 19.400 16.765 500 19.400

Verrechnungssatz

(EUR/Leistungseinheit) 2,79 56,06 1,70 2,74 37,91 2,05 3,75 24,70 1,41

Verrechnung Kantine -46.000 -46.000 +453 +274 -62.942 +619 +375

Verrechnung Reparatur -18.500 -18.953 +6.,444 +9.879 -22.227 4.199

Verrechnung Transport -33.000 -39.718 7.063 3.108 -37.574

Summe primäre und

sekundäre

Gemeinkosten

0 0 0 0 0 0 0 0 0

Zuschlag Material 18.825 21.924 17.359

Zuschlag Fertigung I 32.467 29.055 27.686

Zuschlag Fertigung II 19.818 18.123 22.625

Zuschlag Verwaltung 8.364 8.231 11.263

Zuschlag Vertrieb 18.026 20.167 18.567

Summe der sekundären

Gemeinkosten 97.500 97.500 97.500

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

Arten und Aufgaben der Kostenträgerrechnung

26.02.2018 165 Kosten- und Finanzmanagement

Arten und Aufgaben der Kostenträgerrechnung

Für welche Produkte oder Leistungen sind

welche Kosten und Erlöse angefallen ?

Kostenträgerstückrechnung

(= Kalkulation)

Ermittlung der

Herstell- oder

Selbstkosten pro

Stück/Auftrag als

Datengrundlage für

bzw. zur • preispolitischen

Entscheidung

(z. B. Preisuntergrenze)

• absatzpolitischen

Entscheidung (z.B.

Gewinnschwelle)

• Wahl zwischen Eigen-

fertigung und Fremd-

bezug (make or buy)

Vorbereitung der

kurzfristigen

Ergebnisrechnung

(Kostenträger-

zeitrechnung)

Bewertung von

Beständen

(Bestands-

bewertung)

• unfertige oder

fertige Erzeugnisse

• Ermittlung von

Verrechnungs-

preisen (transfer

pricing)

Analyse der

Kostenstrukturen

und Erfolgsquellen

Kostenträgerzeitrechnung

(= Betriebsergebnisrechnung)

Ermittlung des

kurzfristigen

Betriebsergebnisses

einer Periode

Kontrolle der

Wirtschaftlichkeit des

Unternehmens

(i.d.R. in kürzeren

(bspw. monatlichen)

Abständen als

GuV-Erstellung)

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.1 Kostenträgerstückrechnung - Kalkulationsverfahren

26.02.2018 166 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 77.

Leistungen oder Produkte sind…

einheitlich unterschiedlich

differenzierte

Einzelprodukte mit

größeren Stückzahlen

• Automobile

• Elektrogeräte

• …

Serienfertigung

individuelles

Einzelprodukt

• Anlagenbau

• …

Einzelfertigung

reine

Zuschlagskalkualtion

ein Produkt

• Zement

• Strom

• …

Massenfertigung

artverwandte

Produkte

• Stahl unterschied-

licher Qualität

• …

Sortenfertigung

reine

Divisionskalkualtion

Divisionskalkualtion

mit Gewichtungsziffern

(Äquivalenzziffern)

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Divisionskalkulation

26.02.2018 167 Kosten- und Finanzmanagement

• Divisionskalkulation ermittelt die (durchschnitt-

lichen) Kosten je Leistungseinheit

Produkte müssen homogen sein, da ansonsten keine

verursachungsgerechte Kostenzurechnung möglich ist

Verfahren der Divisionskalkulation

einfache Divisionskalkulation Äquivalenzzifferrechnung

Anwendung von Äquivalenzziffern zur

Gleichnamigmachung und damit Addierbarkeit

von ähnlichen/verwandten, aber doch

unterschiedlichen Produkten/Leistungen

inheitenLeistungse der Anzahl

Kosten der Summe inheitLeistungse je Kosten

Ermittlung der Selbstkosten pro

Stück aus Summe aller Kosten

dividiert durch die Anzahl der

Leistungseinheiten

einstufig

• homogene (messbare) Leistungen

• einstufige Produktion

• keine Lagerbestandsänderung

Produkte der Massenfertigung bei

einstufiger Produktion (z. B. Strom)

Ermittlung der Herstellkosten (HK) pro

Fertigungsstufe zur Bewertung

eventueller Vorräte (unfertige und

fertige Erzeugnisse) und

anschließende Berücksichtigung der

Verwaltungs- und Vertriebskosten zur

Bestimmung der Selbstkosten (SK)

SK = ∑ HK der Stufen + Verw./Vertrieb

mehrstufig

Produkte der Massenfertigung bei

mehrstufiger Produktion (z. B. Zement)

Umrechnung in ein einheitliches, homogenes

(künstliches) „Einheitsprodukt“ anhand einer

maßgeblichen Äquivalenzziffer (Maßstab: 1,0),

zu der die anderen Produkte/Leistungen ins

Verhältnis gesetzt werden

Produkte der Serienfertigung mit

geringen Merkmalsunterschieden

(z. B. Ziegel unterschiedlicher Größe)

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – Äquivalenzziffernrechnung

26.02.2018 168 Kosten- und Finanzmanagement

Schritte der Äquivalenzzifferrechnung

1. Bestimmung der Äquivalenzziffern

2. Umrechnung der Outputmengen auf Einheitsmengen

3. Ermittlung der Stückkosten des Einheitsproduktes

4. Ermittlung der Stückkosten der äquivalenten Produkte

Nr. Äquivalenz-

ziffer (ÄZi)

produzierte Flaschen

(xi)

Umgerechnete

Einheitsmenge (Äzi x xi)

Selbstkosten der

äquivalenten Produkte

Vollbier Hell „Blondi“ 1 0,6 400.000 0,6 x 400.000 = 240.000 0,6 x 0,60 € = 0,36 €

Vollbier Dunkel „Uralt“ 2 0,9 200.000 0,9 x 200.000 = 180.000 0,9 x 0,60 € = 0,54 €

Weizenbier „Die Weiße“ 3 1,0 280.000 1,0 x 280.000 = 280.000 1,0 x 0,60 € = 0,60 €

Bockbier „Eliminator“ 4 1,5 120.000 1,5 x 120.000 = 180.000 1,5 x 0,60 € = 0,90 €

Summe 1.000.000 880.000

Gesamtkosten (Selbstkosten) der Produktion: 528.000 €

Herstellkosten je Recheneinheit (528.000 € / 880.000 RE) = 0,60 € / RE

Quelle: Inhalt entnommen bei Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 150 f.

sog. „Einheitsmenge“

(= Recheneinheit)

sog. „Einheitsprodukt“

(= Bewertungsbasis)

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Zuschlagskalkulation (1/2)

26.02.2018 169 Kosten- und Finanzmanagement

• Zuschlagskalkulation ermittelt die Gesamtkosten

als Summe aus Kostenträger-Einzelkosten und

Kostenträger-Gemeinkostenzuschlag

– Zuschlagssätze werden aus dem Betriebs-

abrechnungsbogen (BAB) der Kostenstellenrechnung

entnommen

– Differenzierung nach Kostenträger-Einzel-, -Sonder-

einzel- und –Gemeinkosten ist charakteristisch

Kostenträger-Einzelkosten

+ Kostenträger-Gemeinkostenzuschlag

= Gesamtkosten

Gemeinkostenzuschlag = Ist-Zuschlagssatz x Bezugsgröße

Verfahren der Zuschlagskalkulation

summarische Zuschlagskalkulation differenzierte Zuschlagskalkulation

Zusammenfassung aller Gemeinkosten des

Unternehmens und Anwendung eines einzigen

Gemeinkostenzuschlags

(keine Bildung von Kostenstellen notwendig)

getrennte Ermittlung der Gemeinkosten und der

Gemeinkostenzuschlagssätze je Kostenstelle

(Bildung von Kostenstellen zwingend erforderlich)

Fertigungsmaterial (MEK) Material-

kosten Herstell-

kosten

(HK) Selbst-

kosten

(SK)

Materialgemeinkosten (MGK)

Fertigungslohn (FEK) Fertigungs-

kosten Fertigungsgemeinkosten (FGK)

Sondereinzelkosten der Fertigung

Verwaltungsgemeinkosten Verwaltungs-

und

Vertriebskosten

Vertriebsgemeinkosten

Sondereinzelkosten des Vertriebs

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 79.

Fertigungsmaterial (MEK)

+ Fertigungslohn (FEK)

+ Gemeinkostenzuschlag

= Selbstkosten (SK)

z. B. 120 % der MEK als

einziger Gemeinkostenzuschlag

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Zuschlagskalkulation (2/2)

26.02.2018 170 Kosten- und Finanzmanagement

Sondereinzelkosten (SEK)

Sondereinzelkosten der Fertigung

(SEK Fertigung) Sondereinzelkosten des Vertriebs

(SEK Vertrieb)

speziell für die Fertigung/Herstellung des

Produkts/der Dienstleistung anfallende Kosten,

die nicht auf andere Produkte/Dienstleistungen

übertragbar sind

Beispiele:

• stückbezogene Lizenzgebühren

• Sonderwerkzeuge

• Spezialmaschinen

• eigene Entwicklungskosten

• …

können als Teil der Herstellkosten in die

Bezugsbasis der Gemeinkostenzuschläge

einbezogen werden

speziell für den Absatz/Verkauf des

Produkts/der Dienstleistung anfallende

Kosten, die nicht auf andere Produkte/

Dienstleistungen übertragbar sind

Beispiele:

• Vertriebsprovision

• Ausgangsfrachten/Porto

• Verpackung

• Transportversicherung

• …

sind Teil der Selbstkosten (SK) und dürfen nicht

in Bezugsbasis der Gemeinkostenzuschläge

einbezogen werden

Vgl. hierzu Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 80.

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung (1/2)

26.02.2018 171 Kosten- und Finanzmanagement

• Unterschiede der Kostenträgerzeitrechnung zur Gewinn- und Verlustrechnung

– (i.d.R.) kürzerer Abrechnungszeitraum (bspw. monatlich (KTR) vs. quartalsweise/jährlich (GuV))

– Beschränkung auf betrieblich relevante Erfolgsgrößen (bspw. keine Berücksichtigung neutraler Aufwendungen

und Erträge (z. B. Spenden))

– Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Anders- und Zusatzkosten)

Verwendung eines wertmäßigen Kostenbegriffs (≠ pagatorischer Kostenbegriff des Bilanzrechts)

keine Vorgaben zur formellen Form (bspw. Inhalt oder Gliederung) (≠ § 275 HGB)

Verfahren der Kostenträgerzeitrechnung

Umsatzkostenverfahren (UKV)

(Costs of goods sold (COGS) method) Gesamtkostenverfahren (GKV)

(Costs of goods manufactured (COGM) method)

Umsatzerlöse der Periode

./. Herstellkosten des Umsatzes (nach Kostenträgern)

= Bruttoergebnis

./. Forschungs- und Entwicklungskosten

./. Verwaltungskosten

./. Vertriebskosten

= Betriebsergebnis der Periode

Nicht-Herstellkosten

(nach Kostenstellen)

(sekundäre Kosten-

gliederung)

• Gliederung der Kosten nach Kostenträgern

• Berücksichtigung von Lagerbestandsänderugen:

• Bestandserhöhung: keine Berücksichtigung

• Bestandsminderungen: Berücksichtigung in den Herstellkosten des Umsatzes

Umsatzerlöse der Periode

+/- Bestandserhöhungen/-minderungen

+ aktivierte Eigenleistungen

= Gesamtleistung der Periode

./. Materialkosten

./. Personalkosten

./. sonstige Kosten

= Betriebsergebnis der Periode

Gesamtkosten der

Periode (nach

Kostenarten) (primäre

Kostengliederung)

• Gliederung der Kosten nach Kostenträgern

• Berücksichtigung von Lagerbestandsänderugen:

• Bestandserhöhung: Ergänzung der Umsatzerlöse zu HK bewertet

• Bestandsminderungen: Berücksichtigung in den Herstellkosten der Periode

Bestands-

veränderungen

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 195 ff.

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung (2/2)

26.02.2018 172 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 198.

Umsatz-

kosten

Umsatz

Gewinn

Umsatzkostenverfahren

(UKV)

Gesamtkosten

der Periode

aktivierte

Eigen-

leistungen

Bestands-

erhöhung

Umsatz

Gewinn

Gesamtkostenverfahren

(GKV)

(Bestandserhöhung)

Bestands-

minderungen

Umsatz Gesamtkosten

der Periode

Gewinn

Gesamtkostenverfahren

(GKV)

(Bestandsminderung)

Um

sa

tzko

ste

n

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (1/3)

26.02.2018 173 Kosten- und Finanzmanagement

• Die Extreme GmbH ist ein Hersteller für sehr

hochwertige Extremsportgeräte und hat im

vergangenen Geschäftsjahr sowohl BMX-Räder als

auch Mountainbikes produziert. Im Controlling der

Extreme GmbH liegen die in der rechten Tabelle

enthaltenen Informationen zu den beiden Produkten

vor.

– Berechnen Sie das Betriebsergebnis anhand des

Umsatz- und des Gesamtkostenverfahrens.

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Kosten BMX Mountainbike

Materialkosten pro

Stück

600 900

Fertigungslöhne

pro Stück

225 600

Herstellgemein-

kosten je Stück

150 300

Produktion (Stück) 300 1.200

Verkauf (Stück) 200 1.500

Verwaltungs- und

Vertriebsgemein-

kosten (je

verkauftem Stück)

200 225

Preis 1.100 2.500

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (2/3)

26.02.2018 174 Kosten- und Finanzmanagement

• Berechnung der Selbstkosten pro Stück

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Kosten BMX Mountainbike

Materialeinzelkosten 600 900

Fertigungseinzelkosten 225 600

Herstellgemeinkosten 150 300

Herstellkosten (HK) 975 1.800

Verwaltungs- und

Vertriebsgemeinkosten

200 225

Selbstkosten (SK) 1.175 2.025

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3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung

3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (3/3)

26.02.2018 175 Kosten- und Finanzmanagement

• Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Umsatz- und Gesamtkostenverfahren

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Umsatzkostenverfahren

Umsatzerlöse

BMX

Mountainbike

3.970.000

200 Stück x 1.100 = 220.000

1.500 Stück x 2.500 = 3.750.000

./. Herstellkosten des Umsatzes

BMX

Mountainbike

2.895.000

200 Stück x 975 = 195.000

1.500 Stück x 1.800 = 2.700.000

= Bruttoergebnis 1.075.000

./. Verwaltungs-/Vertriebskosten

BMX

Mountainbike

377.500

200 Stück x 200 = 40.000

1.500 Stück x 225 = 337.500

= Betriebsergebnis der Periode

BMX

Mountainbike

697.500

-15.000

712.500

Gesamtkostenverfahren

Umsatzerlöse

BMX

Mountainbike

3.970.000

200 Stück x 1.100 = 220.000

1.500 Stück x 2.500 = 3.750.000

+/- Bestandsveränderungen

BMX

Mountainbike

-442.500

100 Stück x 975 = 97.500

-300 Stück x 1.800 = -540.000

= Gesamtleistung der Periode 3.527.500

./. Materialkosten

BMX

Mountainbike

1.260.000

300 Stück x 600 = 180.000

1.200 Stück x 900 = 1.080.000

./. Lohnkosten

BMX

Mountainbike

787.500

300 Stück x 225 = 67.500

1.200 Stück x 600 = 720.000

./. Herstell-Gemeinkosten

BMX

Mountainbike

405.000

300 Stück x 150 = 45.000

1.200 Stück x 300 = 360.000

./. Verwaltungs-/Vertriebs-

gemeinkosten

BMX

Mountainbike

377.500

200 Stück x 200 = 40.000

1.500 Stück x 225 = 337.500

= Betriebsergebnis der Periode

BMX

Mountainbike

697.500

-15.000

712.500

tatsächlich in der Periode verkaufte Anzahl an

BMX bzw. Mountainbikes!

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3.5 Zusammenhang der Elemente der Kostenrechnung

Übersicht

26.02.2018 176 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 58.

Kostenartenrechnung

Kostenträger-

Einzelkosten

Kostenträger-

Gemeinkosten

Kostenstellenrechnung

Kostenstelle

Kostenarten

Material-

stelle

Fertigungs-

stelle Verwaltung Vertrieb

Kostenträger-

Einzelkosten

∑ primäre

Gemeinkosten ∑ ∑ ∑ ∑

mögliche

Bezugsgröße MEK FEK HK HK

Zuschlagssatz % % % %

Kostenträgerrechnung

Materialeinzelkosten (MEK)

Materialgemeinkosten

Fertigungseinzelkosten (FEK)

Fertigungsgemeinkosten

Herstellkosten

Verwaltungsgemeinkosten

Vertriebsgemeinkosten

Selbstkosten

werden hilfsweise aufgenommen

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3.6 Kostenanalyse

Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse (1/2)

26.02.2018 177 Kosten- und Finanzmanagement

Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse

Vollkosten-

Rechnung (VKR) Teilkosten-

rechnung (TKR)

Zurechnung sämtlicher Kosten

auf die Kostenträger Zurechnung ausschließlich variabler Kosten,

da nur diese Entscheidungen beeinflussen

(entscheidungsrelevante Kosten)

direkte Zurechnung

der Einzelkosten

indirekte Zurechnung über (mehr

oder weniger) verursachungs-

gerechte Schlüsselgrößen der

Gemeinkosten

Zurechnung

variabler (unechter)

Gemeinkosten

Zurechnung

fixer (echter)

Gemeinkosten

variable Kosten Fixkosten +

indirekte Zurechnung über

(mehr oder weniger)

verursachungsgerechte

Schlüsselgrößen der

variablen Gemeinkosten

(unechte Gemeinkosten)

direkte Zurechnung

der Einzelkosten

variable Kosten

Ermittlung der genauen Kosten bei Erhöhung der

Beschäftigung um 1 Einheit („Grenzkostenrechnung“)

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3.6 Kostenanalyse

Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse (2/2)

26.02.2018 178 Kosten- und Finanzmanagement

Beispiel zur Problematik der Vollkostenrechnung (VKR)

• Entscheidung über die Aufnahme der Produktion eines Produktes auf Basis einer Vollkostenrechnung

– Materialeinzelkosten (MEK) pro Stück: 10,00 €/Stück

– Fertigungseinzelkosten (FEK) pro Stück: 20,00 €/Stück

– Fixkosten: 1.000,00 €

– Zu produzierende Menge: 100 Stück

– Verkaufspreis (Marktpreis): 36,00 €/Stück

• Berechnung der Selbstkosten auf Vollkostenbasis und des Stückgewinns:

Materialeinzelkosten (MEK) pro Stück 10,00

+ Fertigungseinzelkosten (FEK) pro Stück 20,00

+ Fixkosten pro Stück 10,00

= Selbstkosten je Stück (Vollkosten) 40,00

./. Verkaufspreis pro Stück 36,00

= Gewinn pro Stück (Stückgewinn) -4,00

Fixkosten pro Stück = = = 10,00 pro Stück Fixkosten

Menge

1.000,00 €

100 Stück

Betriebsergebnis bei Aufnahme der Produktion

Verkaufserlöse (36,00 € x 100 Stück) 3.600,00

./. Selbstkosten (40,00 € x 100 Stück) 4.000,00

= Betriebsergebnis -400,00

Betriebsergebnis bei Nichtausnahme der Produktion

Verkaufserlöse (36,00 € x 0 Stück) 0,00

./. Fixkosten 1.000,00

= Betriebsergebnis -1.000,00

Nichtaufnahme stellt Unternehmen trotz Unterlassung aufgrund negativem

Stückgewinn gegenüber der Produktionsaufnahme schlechter (∆ = -600,00)

=> Problematik der „Fixkostenproportionalisierung“ der Vollkostenrechnung!

ja nein

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3.6 Kostenanalyse

Unterscheidung der Teilkostenrechnung (TKR)

26.02.2018 179 Kosten- und Finanzmanagement

Unterscheidung der Teilkostenrechnung (TKR)

Zeitbezug

Art der Fixkosten-

betrachtung

einstufige TKR/

Deckungsbeitrags-

rechnung

(direct costing)

mehrstufige TKR/

Deckungsbeitrags-

rechnung

(Fixkostendeckungs-

rechnung)

Art der

Teilkosten

variable

Kosten

relative

Einzelkosten

Ist-

Kosten

Normal-

Kosten

Plan-

Kosten

Verwendung

tatsächlich

angefallener

(vergangener)

Kosten

Verwendung

tatsächlich

angefallener

(vergangener),

um einmalige

Ereignisse

bereinigter

Kosten

Verwendung

erwarteter

Kosten

(z. B.

geplante

Beschäfti-

gung oder

Preisent-

wicklung)

nur variable

Kosten

werden auf

die Kosten-

träger

verrechnet

Betrachtung der

Fixkosten als

einheitlicher Block

(„Fixkostenblock“)

(pauschale

Zurechnung zum

Gesamtunter-

nehmen)

(bestmögliche)

verursachungs-

gerechte Zuordnung

der gesamten

Fixkosten zu den

Kostenverursachern

(nur Rest wird dem

Gesamtunter-

nehmen zugeordnet)

Verwendung der Plankostenrechnung

auf Teilkostenbasis und Ergänzung um

Deckungsbeitragsrechnung

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Kostenstellenrechnung

Kostenstelle

Kostenarten

Material-

stelle Fertigungs-

stelle

Verwaltung

& Vertrieb

var. fix var. fix var. fix

KTr-Einzelk. XM

variable GK YM

fixe GK ZM

Zuschlags-

satz

XM

YM

3.6 Kostenanalyse

Besonderheiten im Aufbau der Teilkostenrechnung (TKR)

26.02.2018 180 Kosten- und Finanzmanagement

Besonderheiten im Aufbau des Teilkostenrechnungs-

systems auf Basis variabler Kosten

Kostenarten-

rechnung Kostenträger-

rechnung

Kostenstellen-

rechnung

Zerlegung der Kostenarten

in variable und fixe

Kostenbestandteile

• Trennung jeder Kostenstelle

in variable und fixe Kosten

• Zuschlagssätze beziehen sich

nur auf variable Kosten

• Fixkosten werden direkt

kostenwirksam im Betriebs-

ergebnis erfasst

Berechnung der Selbstkosten

ausschließlich auf Basis von

Einzelkosten und variablen

Gemeinkosten (fixe Gemeinkosten

zunächst ohne Beachtung)

Beispiele:

• Rohstoffe, Akkordlöhne:

beschäftigungsabhängig (KTr-EK)

=> variable Kosten

• Stromkosten:

beschäftigungsabhängig (KTr-GK)

=> variable Kosten

• Zeitlohn:

beschäftigungsunabhängig (KTr-GK)

=> fixe Kosten Modifikation des Betriebsabrechnungsbogens (BAB)

1. Materialeinzelkosten (MEK)

+ 2. variable Materialgemeinkosten

= 3. variable Materialkosten (1+2)

+ 4. Fertigungseinzelkosten (FEK)

+ 5. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK)

+ 6. variable Fertigungsgemeinkosten

= 7. variable Fertigungskosten (4+5+6)

= 8. variable Herstellkosten (3+7)

+ 9. Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK)

+ 10. variable Verwaltungs-/Vertriebskosten

= 11. (variable) Selbstkosten (8+9+10)

Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 128.

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3.6 Kostenanalyse

Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (1/4)

26.02.2018 181 Kosten- und Finanzmanagement

• In einem Unternehmen liegen folgende Plankosten/Planwerte für die kommende Periode vor:

1. Ermitteln Sie anhand der vorliegenden Werte die Selbst-

kosten pro Stück auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.

2. Geben Sie an, wo die kurzfristige Preisuntergrenze liegt.

3. Wenn sich die Ausbringungsmenge um 15 % reduziert,

wie wirkt sich diese Änderung das Kalkulationsergebnis

auf Teil – und auf Vollkostenbasis aus ? Eine rein

verbale Begründung ist ausreichend.

Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung

Kostenstelle

Gemeinkosten

(in EUR) Bezugsgröße

variabel fix

Material 5.000 5.000 Materialeinzelkosten (MEK)

Fertigung I 9.600 19.200 Maschinenstunden

Fertigung II 2.400 1.600 Maschinenstunden

Verwaltung 970 5.170 Herstellkosten (HK)

Vertrieb 1.940 7.820 Herstellkosten (HK)

Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 €

Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 €

Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 €

Maschinenstunden in Fertigung I 12 Min.

Maschinenstunden in Fertigung II 6 Min.

Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 €

Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €

Einzelkostenplanung

Materialeinzelkosten (MEK) 50.000 €

Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 9.000 €

Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 19.000 €

Sondereinzelkosten Fertigung (SEK Fert.) 2.000 €

Sondereinzelkosten Vertrieb (SEK Vert.) 3.000 €

Fertigungsbereich (Planbeschäftigung)

Maschinenstunden Fertigung I 480

Maschinenstunden Fertigung II 160

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3.6 Kostenanalyse

Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (2/4)

26.02.2018 182 Kosten- und Finanzmanagement

1. Ermittlung der Selbstkosten pro Stück (Vollkostenbasis)

Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung

Zuschlagssatz

Material (5.000 + 5.000) / 50.000 = 0,20 = 20,00 %

Fertigung I (9.600 + 19.200) / 480 Std. = 60,00 €/Std.

Fertigung II (2.400 + 1.600) / 160 Std. = 25,00 €/Std.

Verwaltung (970 + 5.170) / 122.800 € = 0,05 = 5,00 %

Vertrieb (1.940 + 7.820) / 122.800 € = 0,08 = 8,00 %

Kostenart pro

Stück Summe

Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 € 50.000 €

Materialgemeinkosten (MGK) (20,00 % der MEK => 0,20 x 12,00 €)

2,40 € 10.000 €

Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 € 9.000 €

Fertigungsgemeinkosten I (FGK I) (12 Min. = 0,20 Std. => 0,20 Std. x 60,00 €/Std.)

12,00 € 28.800 €

Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 € 19.000 €

Fertigungsgemeinkosten II (FGK II) (6 Min. = 0,1 Std. => 0,10 x 25,00 €/Std.)

2,50 € 4.000 €

Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 € 2.000 €

Herstellkosten pro Stück (Vollkosten) 35,40 € 122.800 €

Verwaltungsgemeinkosten (5,00 % der HK => 0,05 x 35,40 €)

1,77 €

Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €

Vertriebsgemeinkosten (8,00 % der HK => 0,08 x 35,40 €)

2,83 €

Selbstkosten pro Stück auf Vollkostenbasis

(Vollkosten-SK)

40,80 €

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3.6 Kostenanalyse

Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (3/4)

26.02.2018 183 Kosten- und Finanzmanagement

1. Ermittlung der Selbstkosten pro Stück (Teilkostenbasis)

Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung

Zuschlagssatz

Material 5.000 / 50.000 = 0,10 = 10,00 %

Fertigung I 9.600 / 480 Std. = 20,00 €/Std.

Fertigung II 2.400 / 160 Std. = 15,00 €/Std.

Verwaltung 970 / 97.000 € = 0,01 = 1,00 %

Vertrieb 1.940 / 97.000 € = 0,02 = 2,00 %

Kostenart pro

Stück Summe

Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 € 50.000 €

Materialgemeinkosten (MGK) (10,00 % der MEK => 0,10 x 12,00 €)

1,20 € 5.000 €

Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 € 9.000 €

Fertigungsgemeinkosten I (FGK I) (12 Min. = 0,20 Std. => 0,20 Std. x 20,00 €/Std.)

4,00 € 9.600 €

Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 € 19.000 €

Fertigungsgemeinkosten II (FGK II) (6 Min. = 0,1 Std. => 0,10 x 15,00 €/Std.)

1,50 € 2.400 €

Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 € 2.000 €

Herstellkosten pro Stück (variable HK) 25,20 € 97.000 €

Verwaltungsgemeinkosten (1,00 % der HK => 0,01 x 25,20 €)

0,25 €

Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €

Vertriebsgemeinkosten (2,00 % der HK => 0,02 x 25,20 €)

0,50 €

Selbstkosten pro Stück auf Teilkostenbasis

(variable SK)

26,75 € Vollkosten-SK = 40,80 € => ∆ = 14,05 €!

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3.6 Kostenanalyse

Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (3/4)

26.02.2018 184 Kosten- und Finanzmanagement

2. Geben Sie an, wo die kurzfristige Preisuntergrenze liegt.

Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei den variablen Selbstkosten des Produktes

(Teilkostenrechnung) und folglich bei 26,75 €, da hierbei sämtliche variablen Kosten

erwirtschaftet werden. Mittel- bis langfristig müssen jedoch die Fixkosten gedeckt werden,

sodass die Preisuntergrenze langfristig oberhalb der variablen Selbstkosten liegen muss.

3. Wenn sich die Ausbringungsmenge um 15 % reduziert, wie wirkt sich diese Änderung das

Kalkulationsergebnis auf Teil – und auf Vollkostenbasis aus ? Eine rein verbale Begründung ist

ausreichend.

Das Absinken der Ausbringungsmenge hat kurzfristig keinen Einfluss auf das Kalkulations-

ergebnis auf Teilkostenbasis, da sich die Kosten proportional zur Ausbringungsmenge

(Beschäftigung) ändern. Somit würden auch die variablen Kosten um 15,00 % sinken; die

variablen Stückkosten wären demnach konstant.

Demgegenüber würden sich die Herstell- bzw. Selbstkosten pro Stück auf Vollkostenbasis

erhöhen, da die Fixkosten kurzfristig unveränderbar sind und aufgrund der reduzierten

Ausbringungsmenge auf weniger Stück verteilt werden müssten. Dies erhöht unweigerlich

den Fixkostenanteil pro Stück und führt zu höheren Herstell- bzw. Selbstkosten.

Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung

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3.6 Kostenanalyse

Stückerfolgs-Rechnung (Deckungsbeitragsrechnung)

26.02.2018 185 Kosten- und Finanzmanagement

• Erweiterung der Kostenbetrachtung um Erlösseite

führt zur Deckungsbeitragsrechnung

Stückdeckungsbeitrag (auch Deckungs-

spanne) dient zur Deckung der Fixkosten

Aussagefähigkeit der Deckungsbeiträge unab-

hängig vom Beschäftigungsgrad, da grundsätz-

lich keine Verrechnung von Fixkosten und damit

keine Fixkostenproportionalisierung vorge-

nommen wird

• Break-Even-Analyse

– Anhand der (Stück-)Deckungsbeiträge kann

diejenige Absatzmenge ermittelt werden, bei

der die Fixkosten vollständig gedeckt werden

– Bei dieser Absatzmenge wird von der Verlust-

und die Gewinnzone gewechselt

Absatzmenge = Break-Even-Punkt (BEP)

Erlös je Stück

./. variable Selbstkosten je Stück

= Deckungsbeitrag je Stück

Deckungsbeitrag je Stück

x Absatzmenge

= Deckungsbeitrag (gesamt)

Deckungsbeitrag (gesamt)

./. Fixkosten (gesamt)

= Betriebsergebnis

FixkostenMengeDB Gewinn Stück

V

FFV

k-p

kx kxk-p

K(x)

x

kF

E = p * x

xBEP

Verlustzone

Gewinnzone

zu deckende

Fixkosten kF

Gewinn

Break-Even-

Punkt

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 330.

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3.6 Kostenanalyse

Fixkostendeckungsrechnungen

26.02.2018 186 Kosten- und Finanzmanagement

Fixkostendeckungsrechnungen

einstufige

Deckungsbeitragsrechnung

(direct costing)

ungegliederter Ausweis der Fixkosten

(„Fixkosten-Block“) und damit pauschale

Zuordnung zum Gesamtunternehmen

(bestmögliche) verursachungsgerechte Zuordnung

der Fixkosten zu Kostenverursachern (lediglich

verbleibender Rest wird Gesamtunternehmen

zugeordnet)

mehrstufige

Deckungsbeitragsrechnung

A B C

Umsatz EA EB EC

./. variable Kosten kvA kvB

kvC

= Deckungsbeitrag DBA DBB DBC

∑ Deckungsbeiträge DBA + DBB + DBC

./. Fixkosten kF

= Betriebsergebnis BE

„Fixkosten-Block“

A B C

Umsatz EA EB EC

./. variable Kosten kvA kvB

kvC

= Deckungsbeitrag I DBA I DBB I DBC I

./. Fixkosten I kFA I kFB I kFC I

= Deckungsbeitrag II DBA II DBB II DBC II

∑ Deckungsbeiträge DBA II + DBB II + DBC II

./. Fixkosten II („Rest“) kF II

= Betriebsergebnis BE

stufenweise Verrechnung der Fixkostenanteile

vom jeweiligen (Rest-)Deckungsbeitrag

sehr ungenauer Einblick

in Erfolgsentstehung

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3.6 Kostenanalyse

Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (1/3)

26.02.2018 187 Kosten- und Finanzmanagement

• Die Xtreme-Getränke AG stellt Sportgetränke her und vertreibt diese ebenfalls. Im abgelaufenen

Quartal wurden folgende Produktions- und Verkaufszahlen für die verschiedenen Getränke

ermittelt:

gesamte Fixkosten = 2.580 (= 300 + 200 + 200 + 300 + 1.200 + 180 + 200)

1. Berechnen Sie das Betriebsergebnis zunächst auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitrags-

rechnung.

2. Berechnen Sie anschließend das Betriebsergebnis auf Basis einer mehrstufigen Deckungs-

beitragsrechnung und vergleichen dies mit der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung. Was

fällt Ihnen auf ?

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Energy Fitness Relax Power

Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00

variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40

Absatzmenge 1.500 1.000 800 4 00

produktbezogene Fixkosten 300 200 200 300

produktgruppenbezogene

Fixkosten 1.200 180

gesamtunternehmens-

bezogene Fixkosten 200

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3.6 Kostenanalyse

Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (2/3)

26.02.2018 188 Kosten- und Finanzmanagement

1. Berechnung des Betriebsergebnisses auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitragsrechnung:

Positives Betriebsergebnis, sodass die Summe der Deckungsbeiträge der Getränke die

Summe der Fixkosten decken und sich das Unternehmen insgesamt in der Gewinnzone

befindet

Aber die individuellen Beiträge der Getränke zur Fixkostendeckung können einer einstufigen

Deckungsbeitragsrechnung nicht entnommen werden, sodass mögliche „Verlustbringer“ nicht

identifiziert werden können.

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Energy Fitness Relax Power

Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00

variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40

Stückdeckungsbeitrag 1,00 0,80 0,50 0,60

Absatzmenge 1.500 1.000 800 400

Gesamtdeckungsbeitrag 1.500 800 400 240

Summe der Gesamt-

deckungsbeiträge

2.940

Gesamte Fixkosten

(„Fixkosten-Block“)

2.580

Betriebsergebnis 360

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3.6 Kostenanalyse

Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (3/3)

26.02.2018 189 Kosten- und Finanzmanagement

2. Berechnung des Betriebsergebnisses auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitragsrechnung:

Tiefere Analyse der Zusammensetzung des Betriebsergebnisses möglich

Getränk „Power“ ist noch nicht einmal in der Lage, die eigenen Fixkosten zu decken; ggf. sollte

die Produktion von „Power“ eingestellt werden

Eine derartige Analyse ist auf Basis der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung nicht möglich!

Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung

Energy Fitness Relax Power

Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00

variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40

Stückdeckungsbeitrag 1,00 0,80 0,50 0,60

Absatzmenge 1.500 1.000 800 400

Gesamtdeckungsbeitrag 1 1.500 800 400 240

produktbezogene Fixkosten

(Fixkosten 1)

300 200 200 300

Gesamtdeckungsbeitrag 2 1.200 600 200 -60

produktgruppenbezogene

Fixkosten (Fixkosten 2) 1.200 180

Gesamtdeckungsbeitrag 2 600 -40

gesamtunternehmens-

bezogene Fixkosten 200

Betriebsergebnis 360

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3.6 Kostenanalyse

kurzfristige Betriebsergebnisrechnung als Teilkostenrechnung

26.02.2018 190 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 221.

variable

Umsatzkosten

(= Produktion)

Umsatz

fixe Kosten

Gewinn

Periode t1

Produktion = Absatz

Periode t2

Produktion > Absatz

(Bestandserhöhung)

Periode t3

Produktion < Absatz

(Bestandsminderung)

variable

Umsatzkosten

(= Produktion)

Umsatz

fixe Kosten

Gewinn

variable Kosten

der Bestands-

erhöhung

∆ Bestand

variable Kosten

„Lagergewinn“ ∆ Bestand

fixe Kosten

variable Kosten

der Produktion

Umsatz

variable Kosten

Bestandsminder.

fixe Kosten

Gewinn

„Lagerverlust“

variable

Kosten des

Umsatzes

variable

Kosten der

Produktion

variable Kosten

fixe Kosten

Fixkostenanteile

Betriebsergebnis (VKR)

=

Betriebsergebnis (TKR)

Betriebsergebnis (VKR)

>

Betriebsergebnis (TKR)

Betriebsergebnis (VKR)

<

Betriebsergebnis (TKR)

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3.6 Kostenanalyse

Abweichungsanalyse

26.02.2018 191 Kosten- und Finanzmanagement

• Analyse der Gesamtabweichung von Ist- und Plankosten durch verursachungsgerechte Aufspaltung

in Einzelabweichungen auf Kostenstellenebene zur Verdeutlichung der Abweichungsursachen

– Abweichungen sowohl für Gesamtkosten der Kostenstelle als auch für jede einzelne Kostenart der Kostenstelle

Beschäftigungs-

abweichung (BA)

Differenz zwischen Kosten/

Erlösen bei Ist-Beschäftigung und

Plan-Beschäftigung

Gesamtabweichung

(Ist-Beschäftigung ./. Plan-Beschäftigung)

x Plan-Kosten

= Beschäftigungsabweichung (BA)

Preis-

abweichung (PA)

mit Verbrauchsmengen

gewichtete Differenz zwischen

Ist- und Planpreisen

(Ist-Preise ./. Plan-Preise)

x Ist-Beschäftigung

= Preisabweichung (PA)

Verbrauchs-

abweichung (VA)

Differenz zwischen den

Ist-Kosten zu Plan-Preisen

und Sollkosten

Ist-Kosten zu Plan-Preisen

./. Sollkosten

= Verbrauchsabweichung (VA)

Ergänzung um Erlösabweichung zur Verdeutlichung der Erfolgsveränderung

=> Erfolgsabweichunggesamt = Erlösabweichung ./. (BA + KFA + VA + PA)

Fixkosten-

abweichung (KFA)

Differenz zwischen den

Ist-Fixkosten und

Plan-Fixkosten

Ist-Fixkosten

./. Plan-Fixkosten

= Fixkostenabweichung (KFA)

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26.02.2018 192 Kosten- und Finanzmanagement

4. Finanzwirtschaft und

Finanzmanagement

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4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement

Gliederung

4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement

1. Begrifflichkeiten der Finanzierung

2. Kassenhaltung/Zahlungsverkehr

3. Finanzierung (Mittelbeschaffung)

1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung

2. Kreditfinanzierung

3. Selbstfinanzierung

4. Rückstellungsfinanzierung

4. Investition (Mittelverwendung)

5. Risikomanagement

1. Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements

2. Risikomanagement mit Termingeschäften

26.02.2018 193 Kosten- und Finanzmanagement

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Begriff der Finanzierung

26.02.2018 194 Kosten- und Finanzmanagement

Finanzierung =

jede Form der Beschaffung und Bereitstellung von

Zahlungsmitteln, indem

• Einzahlungen zusätzlich generiert oder zeitlich vorgezogen,

• Auszahlungen vermieden oder zeitlich verschoben oder

• Verträge abgeschlossen werden, nach denen unter bestimmten

Bedingungen und in bestimmter Höhe Ein- oder Auszahlungen

erfolgen oder nicht erfolgen

Kernaufgabe der Finanzierung

ist die Klärung der Fragen,

– in welcher Höhe,

– zu welchen Zeitpunkten und

– mit welchem Risiko

(Unsicherheit)

Zahlungen (Ein- und/oder

Auszahlungen) erfolgen

Unternehmen

Arbeitsmarkt

Arbeitsleistungen

Lohn- und

Gehaltszahlungen

Güter- und Finanzströme der Unternehmung Finanzströme

Güterströme

Finanzmarkt (Kredit- und Kapitalmarkt)

Finanzierungsmaßnahmen

Investitionsmaßnahmen

Produktionsmittel

Bezug der Produktionsmittel

Zahlungen an Lieferanten

Absatzmarkt

Güter und Dienstsleistungen

Verkaufserlöse

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Begriff des Finanzmanagements

26.02.2018 195 Kosten- und Finanzmanagement

Finanzmanagement = alle führenden Tätigkeiten in einem Unternehmen, die auf die

Planung, Steuerung und Kontrolle finanzieller Mittel gerichtet ist

Kassenhaltung/

Zahlungsverkehr

Abwicklung des kurzfristigen

(i.d.R. täglichen) Zahlungs-

verkehrs (cash management)

Finanzierung

(Mittelbeschaffung)

Investition

(Mittelverwendung) Risiko-

management

Beschaffung und

Bereitstellung kurz-, mittel-

und langfristiger finanzieller

Mittel

• SEPA-Lastschriftläufe

Debitoren

• Zahlläufe an Kreditoren

• manuelle Überweisungen

• tägliche Liquiditäts-

disposition (Kontokorrent-

bankkonten)

• …

• Kontokorrentkredite

• Aufnahme kurz- oder

mittelfristiger Kredite

• Kapitalerhöhungen

• Ausgabe von

Unternehmensanleihen

• …

Überwachung der Sach-

investitionen und Geldanlage

(am Kapitalmarkt)

• Kontrolle der Zahlungs-

entwicklung getätigter

Sachinvestitionen

• Anlage überschüssiger

Mittel an Wertpapieren

• …

Überwachung und

Steuerung

finanzwirtschaftlicher

Risiken

• Einsatz von Derivaten zur

Risikoreduktion (bspw.

Zinsswaps zur Zinsrisiko-

steuerung)

• …

Alle Maßnahmen des Finanzmanagements sind auf die

„Sicherung des finanziellen Gleichgewichts“ ausgerichtet

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Finanzielles Gleichgewicht

26.02.2018 196 Kosten- und Finanzmanagement

dispositive

Liquidität

Sicherung der

jederzeitigen

Zahlungsfähigkeit

Finanzielles Gleichgewicht

strukturelle

Liquidität

Sicherung der

gleichgewichtigen

Kapitalstruktur

Rentabilität

Sicherung der

hinreichenden

Ertragskraft

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 646.

Zu jedem Zeitpunkt gilt:

Zahlungsmittelanfangsbestand

+ Einzahlungen

./. Auszahlungserfordernisse

≥ 0

Einhaltung anerkannter

Finanzierungsregeln

(Fristenstruktur;

Verschuldungsgrad)

Zusammenhang zur

finanzwirtschaftlichen

Bilanzanalyse

leistungswirtschaftliche

Ereignisse reichen aus, die

(risikoabhängigen) Kosten von

Fremd- und Eigenkapital

mindestens zu decken

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Liquidität (1/2)

26.02.2018 197 Kosten- und Finanzmanagement

Vgl. hierzu Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 13 f.

Tatbestände der Liquidität

Zahlungsmittel-

bestand

Liquidität als positiver

Zahlungsmittelbestand

(Liquiditätsüberschuss

(cash flow))

Liquidierbarkeit

Liquiditätsgrade

Zahlungsfähigkeit

Liquidität als

Deckungsverhältnis von

Vermögensobjekten zur

Rückwandlung in

Geldeinheiten

Liquidität als

Deckungsverhältnis von

Vermögensteilen zu

Verbindlichkeiten

Liquidität als Eigenschaft von

Wirtschaftssubjekten, ihren

Zahlungsverpflichtungen bei

Aufforderung jederzeit

nachkommen zu können

aktueller

Zahlungsmittelbestand

Ermittlung von Liquiditäts-

kennzahlen (bspw. Liquidität

1. Grades, Working Capital)

künftiger (potentieller) Zahlungsmittelbestand

Rückgriff auf Methoden

der finanzwirtschaftlichen

Bilanzanalyse

Aufrechterhaltung der Liquidität ist unbedingte Voraussetzung für

den Fortbestand des Unternehmens (Insolvenz!)!

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Liquidität (2/2) – Illiquidität / Insolvenz

26.02.2018 198 Kosten- und Finanzmanagement

Illiquidität = Zahlungskraft reicht nicht aus, die bestehenden aktuellen

Zahlungsverpflichtungen (= Verbindlichkeiten) zu erfüllen

aktuelle Zahlungs-

unfähigkeit (§ 17 InsO)

Schuldner ist nicht in der

Lage, die aktuell fälligen

Zahlungsverpflichtungen

zu erfüllen

Gründe einer Insolvenz gemäß InsO

drohende Zahlungs-

unfähigkeit (§ 18 InsO)

(bilanzielle) Überschuldung

(§ 19 InsO)

Verpflichtung juristischer Personen zur Stellung eines

Insolvenzantrags bei „bilanzieller Überschuldung“

(Vermögen < Schulden) und Aufstellung einer

Sonderbilanz (Überschuldungsstatus)

Illiquidität

(§§ 17, 18 InsO)

Insolvenzanmeldung

zwingend vorgeschrieben!

Einleitung eines Insolvenzverfahrens

auf Antrag des Schuldners, wenn der

Schuldner voraussichtlich nicht in der

Lage ist, die fälligen Zahlungsver-

pflichtungen zu erfüllen (noch kein

Eintritt aktueller Zahlungsunfähigkeit)

Aufstellung eines Finanzplans

Fortführungsbilanz Liquidationsbilanz

sofern Zahlungsfähigkeit bis

2 Jahre gegeben, dann

Bewertung zu Fortführungs-

werten (positive

Fortführungsprognose)

Aktiva > Passiva =

keine Überschuldung

Aktiva < Passiva =

Überschuldung

sofern Zahlungsfähigkeit bis

Ende des Folgejahres nicht

gegeben, dann Bewertung

zu Liquidationswerten

(negative

Fortführungsprognose)

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Rentabilität

26.02.2018 199 Kosten- und Finanzmanagement

• Rentabilität = Verzinsung des von den Kapitalgebern eingesetzten Kapitals

Eigenkapitalgeber:

Eigen- und Fremdkapitalgeber:

• Erzielung maximaler Rentabilität bedingt das Ziel der Gewinnmaximierung

• Zusammenhang von Liquidität und Rentabilität

– Liquidität ist zwingende Voraussetzung für Rentabilität

– Rentabilität garantiert aber noch keine gute Liquidität

„Vom Umsatz/Gewinn allein kann man sich Nichts kaufen!“

Rentable Unternehmung muss bei Illiquidität zugrunde gehen

Ein liquides Unternehmen kann (temporär) unrentabel arbeiten

alEigenkapit

schussJahresüber itätalrentabilEigenkapit

talGesamtkapi

(EBT) Zinsen-FK schussJahresüber litättalrentabiGesamtkapi

Return On Investment (ROI)

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Risiko (Unsicherheit)

26.02.2018 200 Kosten- und Finanzmanagement

Unsicherheit (Risiko i.w.S.) = Möglichkeit der Abweichung vom erwarteten Wert

(d. h. positiv: „Chance“; negativ: „Gefahr“)

Risiko i.e.S.

dem Entscheider liegen objektive oder

zumindest subjektiv Wahrscheinlichkeiten

für das Eintreten alternativer Zielwerte vor

Ungewissheit

Entscheider hat überhaupt keine

Vorstellung, was die Zahlungen

ausmachen könnte => rationale

Entscheidung wird unmöglich

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 17.

W

E

Erträge

(Rentabilität)

Wahrscheinlich-

keitsdichte

µA µB

Alternative B ist risikoärmer als

Alternative A, da die Streuung

geringer ist (Wahrscheinlichkeit

ist höher, dass erwartetes

Ergebnis um µ liegt)

Sicherheit

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 118.

umso problematischer, je länger-

fristiger und irreversibler eine

Entscheidung (Investition) ist

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

Risikograde der Entscheidungstheorie

26.02.2018 201 Kosten- und Finanzmanagement

Risikograde der Entscheidungstheorie

Risikoaversion

(Risikoscheu)

Entscheidung des Subjekts

(Entscheider) fällt auf

Alternative, die bei gleichem

Erwartungswert des Nutzens

(bspw. Rendite) das geringste

Risiko des Ergebnisses

beinhaltet

Risikoindifferenz

(Risikoneutralität) Risikoaffinität

(Risikofreude)

Subjekt (Entscheider) trifft

Entscheidung ausschließlich

anhand des Erwartungswerts

des Nutzens und bezieht das

Risiko nicht mit in die

Entscheidung ein

Subjekt (Entscheider) wählt die

Alternative, die bei gleichem

Erwartungswert des Nutzens

das höchste Risiko und damit

gleichzeitig das höchste

Gewinnpotential beinhaltet

Entscheider präferiert

möglichst sicheren Gewinn

Entscheider präferiert

möglichst hohen (wenn auch

unsicheren) Gewinn

finale Entscheidung hängt maßgeblich von der Risikobereitschaft des

Entscheiders ab und kann bei gleichen Ausgangsbedingungen zu erheblichen

Unterschieden zwischen verschiedenen Entscheidern führen

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4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung

shareholder value-Konzept

26.02.2018 202 Kosten- und Finanzmanagement

• Nach dem shareholder value-Konzept erfolgt die

fortlaufende Bewertung des Unternehmens

insgesamt und einzelner Maßnahmen

(Investitionen, Projekte, etc.) aus Perspektive de

Anteilseigner (shareholder)

Steuerung der Geschäfte in der Weise, dass

langfristig der finanzielle Wert der

Unternehmung für die Anteilseigner

(shareholder) maximiert wird (Unternehmens-

wertmaximierung/wertorientrierte

Unternehmensführung)

• Interessen der Anteilseigner werden in den

Mittelpunkt der Unternehmung gestellt

(= Absage an stakeholder-Ansatz)

Unterstellung, dass Interesse der Anteilseigner

primär finanzieller Natur ist

Primäres Interesse an Verbesserung der

Einkommens- und Vermögensposition und

damit an der Unternehmenswertentwicklung

• Als Bewertungsverfahren kommen bekannte

Verfahren der Investitionsrechnung zur Anwendung

Unternehmens-

leitung

Mitarbeiter

Eigenkapitalgeber

(shareholder)

Kunden

Lieferanten

Fremdkapital-

geber

Interessen-

verbände Wett-

bewerber

Staat

(insb.

Fiskus)

Presse

Unternehmen

Auskunfteien

Öffentlichkeit

insbesondere

finanzielle

Interessen

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4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr

Working Capital

26.02.2018 203 Kosten- und Finanzmanagement

• Working Capital = Überschuss des kurzfristig

gebundenen Umlaufvermögens über das kurzfristig

gebundene Fremdkapital („Reinumlaufvermögen“)

Ermittlung der Liquiditätsveränderung (ähnlich

der „Liquidität 3. Grades“)

Abschätzung des vorhandenen langfristigen Finanzierungspotentials und damit des

zukünftigen Liquiditätsrisikos

Umlaufvermögen (nur kurzfristige Teile (innerhalb

eines Jahres liquidierbar))

./. kurzfristige Verbindlichkeiten

= Working Capital

Kasse

Forderungen

Vorräte

Umsatzzyklus

Umsatzprozess bindet liquide Mittel in Vorräte; bei

Verkauf der Vorräte entstehen Forderungen, die

anschließend durch Zahlungseingänge wieder in

liquide Mittel transformiert werden, von denen

erneut Vorräte produziert/erworben werden usw…

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 164.

Betrag des

Working

Capital

Zeit

permanentes Working Capital

flukturierendes

Working Capital

• Permanentes Working Capital: Prozentsatz des Working Capital,

der immer vorhanden ist (mittel- und langfristiges Kapital)

• Flukturierendes Working Capital: nicht planbare Kapitalbindung

bzw. Kapitalfreisetzung (kurzfristig)

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4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr

Kassenhaltung

26.02.2018 204 Kosten- und Finanzmanagement

• Kassenhaltung = Bargeldbestand und Buchgeld, welches in liquider Form zur

Verfügung steht (bspw. Bankguthaben)

Bereitstellung der liquiden Mittel sowohl aus Eigen- als auch Fremdkapital

Wesentlicher Teil der kurzfristigen Finanzplanung

Gründe einer Kassenhaltung

Transaktionsmotiv

(„Transaktionskasse“)

Abdeckung des laufenden

(prognostizierten)

Liquiditätsbedarfs

Vorsichtsmotiv

(„Vorsichtskasse“) Spekulationsmotiv

(„Spekulationskasse“)

Vorhaltung einer Liquiditäts-

reserve für kurzfristig

unvorhersehbare Auszahlungen

(dient der Stabilität des

Zahlungswesens)

Vorhaltung einer Liquiditäts-

reserve zur (kurzfristigen)

Nutzung günstiger

Kapitalanlagemöglichkeiten

Kassendisposition (cash management) hat sich an der Zielsetzung des Unternehmens

zu orientieren und muss aus finanzwirtschaftlicher Sicht zur Rentabilitätssteigerung

unter zwingender Beachtung der Liquiditätssicherung beitragen (Zielkonflikt!)

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4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr

Aufgaben der Kassenhaltung

26.02.2018 205 Kosten- und Finanzmanagement

Gründe einer Kassenhaltung

kurzfristige

Finanzplanung

planerische Vorausschau

(Prognose) der kurzfristigen

Ein- und Auszahlungen zur

Ermittlung des kurzfristigen

Liquiditätsbedarfs

aktive Gestaltung der

Zahlungsvorgänge

Beschleunigung

von Einzahlungen

Maßnahmen, die zu einer

zeitlich früheren Einzahlung

liquider Mittel führen

Verzögerung von

Auszahlungen

Beispiele:

• Schnellere Fakturation

(Rechnungstellung)

• Lastschriftvereinbarung

• Vorkasse/Anzahlungen

Maßnahmen, die zu einer

zeitlich späteren Auszahlung

liquider Mittel führen

Beispiele:

• Inanspruchnahme von

Lieferantenkrediten

• Verlängerung von

Zahlungszielen bei Lieferanten

insbesondere Optimierung

des Debitorenziels

insbesondere Optimierung

des Kreditorenziels

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4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr

Disposition des Forderungsbestandes

26.02.2018 206 Kosten- und Finanzmanagement

• Forderungsbestand eines Unternehmens verursacht

– Finanzierungskosten: Einräumung von Zahlungszielen gegenüber Kunden müssen

bis zum Zahlungseingang (kostenwirksam) zwischenfinanziert werden

• eigene Kreditaufnahme: Zinsaufwand

• Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten: Skontoaufwand (= Skontoverzicht)

– Verwaltungskosten: Personal- und Sachaufwand (bspw. Portokosten, Kosten der

Buchhaltung (z. B. Verbuchung der Zahlungseingänge, Kontenklärung, etc.))

– Inkassokosten: Kosten des Mahn- und Inkassowesens bei säumigen Kunden

– Gefahr des Kapitalverlusts: Risiko des Verlusts der Forderung aufgrund schwacher

Bonität des Kunden (ggf. Wertberichtigung und Abschreibung der Forderung)

• Höhe des Forderungsbestandes wird bestimmt durch

– Höhe des Umsatzes

– Zahlungs- und Kreditkonditionen:

Steuerung der Rückflüsse der liquiden Mittel

der Kunden durch Kreditkonditionen (Kreditlimit,

Nettofälligkeit) und Zahlungskonditionen (insb.

Skontofrist)

– Handhabung des Mahn- und Inkassowesens:

intensive Anmahnung säumiger Kunden sowie

Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren

360

1

erUmsatzsteuUmsatz

LuL nForderunge ielDebitorenz

360

1

VorsteuertzWareneinsa

LuL hkeitenVerbindlic zielKreditoren

Geldausgangsdauer (Kreditorenziel):

Geldeingangsdauer (Debitorenziel):

Ermittlung der durchschnittlichen Forderungen bzw.

Verbindlichkeiten auf monatlicher Basis, da dadurch die

Aussagekraft gegenüber Stichtagsbetrachtung steigt

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4.3 Finanzierung

Arten der Finanzierung

26.02.2018 207 Kosten- und Finanzmanagement

Außenfinanzierung Innenfinanzierung

Zufluss externer

Finanzierungsmittel

Bildung von

Finanzierungsmitteln

im Umsatzprozess

Eigenfinanzierung

Beteiligungsfinanzierung

• Individualfinanzierung

• Marktfinanzierung

Selbstfinanzierung

• Gewinnfinanzierung

• Abschreibungsfinanzierung

Fremdfinanzierung

Kreditfinanzierung

• Individualfinanzierung

• Marktfinanzierung

Rückstellungsfinanzierung

• langfristig

• kurzfristig

Quelle: Rudolph, B.: Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt (2006), S. 7.

• Individualfinanzierung: Bereitstellung finanzieller Mittel durch eine bzw. wenige Finanziers

• Marktfinanzierung: Ausgabe der Finanztitel am Kapitalmarkt; Emittenten kennen i.d.R. Käufer nicht

• Selbstfinanzierung: Finanzierung aus eigenen Unternehmensumsätzen (sofern Erlöse > Kosten)

• Abschreibungsfinanzierung: Verhinderung des Abflusses von durch Unternehmensumsätze generierte Liquidität an Fiskus bzw. Anteilseigner durch Ansatz der Abschreibungen (Gewinnreduzierung)

• Rückstellungsfinanzierung: Bildung langfristiger Rückstellungen zur Verhinderung des Liquiditätsabflusses (identische Funktion/Wirkung wie Abschreibungsfinanzierung)

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4.3 Finanzierung

Merkmale von Eigen- und Fremdkapital

26.02.2018 208 Kosten- und Finanzmanagement

Eigenkapital Fremdkapital

Haftung mindestens in Höhe der Einlage

(= (Mit-)Eigentümerstellung)

keine Haftung

(= Gläubigerstellung)

Ertragsanteil volle Teilhabe an Gewinn und Verlust i.d.R. fester Zinsanspruch

(kein Anteil an Gewinn und Verlust)

Vermögensanspruch Quotenanspruch

(wenn Liquidationserlös > Schulden)

Rückanspruch

in Höhe der Gläubigerforderung

Unternehmensleitung i.d.R. berechtigt grundsätzlich ausgeschlossen

Verfügbarkeit i.d.R. zeitlich unbegrenzt i.d.R. zeitlich terminiert

steuerliche Belastung Gewinnbelastung mit Einkommensteuer

sowie Körperschafts- und Gewerbesteuer

(variiert nach Rechtsform)

Zinsen bei Unternehmen als

Aufwand steuerlich absetzbar

(Einschränkung bei Gewerbesteuer)

Finanzierungs-

kapazität

durch private Vermögenslage der

Unternehmer beschränkt

grundsätzlich unbeschränkt

(abhängig vom Vorliegen von

Sicherheiten)

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 421.

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung - Grundlagen

26.02.2018 209 Kosten- und Finanzmanagement

• Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung = alle Formen der Beschaffung von

Eigenkapital durch Einlagen aktueller oder neu hinzutretender Gesellschafter des

Unternehmens (Außenfinanzierung durch Eigenkapital)

Möglichkeiten und rechtlicher Rahmen hängen maßgeblich von der Rechtsform und

Kapitalmarktorientierung ab, da unterschiedliche

gesetzliche Regelungen für Rechtsfolgen der Gesellschafter sowie

steuerliche Regelungen und damit Konsequenzen für die Gesellschafter aus steuerlicher

Sicht existieren

Beteiligungsfinanzierung des Unternehmens

ohne Zugang zur Börse

keine Verfügbarkeit eines hoch organisierten

Kapitalmarktes zur Beschaffung von Eigenkapital

mit Zugang zur Börse

• Einzelunternehmen

• Personengesellschaften (oHG, KG, …)

• GmbH/UG

• kleinere AG (nicht börsennotiert)

keine Kapitalmarktorientierung

Verfügbarkeit eines hoch organisierten

Kapitalmarktes zur Beschaffung von Eigenkapital

• börsennotierte AG/KGaA

• geplanter Börsengang einer AG/KGaA

Kapitalmarktorientierung

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung – Rechtsformen (1/2)

26.02.2018 210 Kosten- und Finanzmanagement

Merkmale

Einzel-

unternehmen OHG KG GmbH / UG AG eG

Gesetzliche

Vorschriften

HGB

(insb. §§ 1 – 104,

§§ 238 - 263)

HGB

(insb. §§ 105 – 160,

§§ 238 - 263)

HGB

(insb. §§ 105 – 177,

§§ 238 - 263)

GmbH-Gesetz,

§§ 238 -336 HGB

(Rechnungslegung)

AktG,

§§ 238 – 336 HGB

(Rechnungslegung)

GenG,

§§ 238 – 339 HGB

(Rechnungslegung)

Eigentümer Kaufmann

(Unternehmer) Gesellschafter

a) Komplementär(e)

b) Kommanditist(en) Gesellschafter Aktionäre Genossen

Mindestzahl

der Gründer

1 2 a) 1

b) 1

1 1 7

Mindest-

kapital/-anteil

• kein festes Kapital

• keine Mindest-

einlage

• kein festes Kapital

• keine Mindest-

einlage

wie OHG

(feste Einlagen, Höhe

beliebig)

• festes Stamm-

kapital (mind. 25.000

€; UG: 1 €)

• Mindestanteil

100 € (oder mehr)

• festes Grundkapital

(mind. 50.000 €)

• Nennwert der Aktie

mind. 1 € oder ein

ganzes Vielfaches

• kein festes Grund-

kapital

• Mindesteinlage

statuarisch

festgelegt

Haftung unbeschränkte

persönliche Haftung

des Kaufmanns

gesamtschuldneri-

sche Haftung (jeder

Gesellschafter haftet

unmittelbar, unbe-

schränkt und

solidarisch für

Schulden der

Gesellschaft

a) Unbeschränkte

persönliche

Haftung

b) Unbeschränkte

persönliche

Haftung bis zur

Höhe der Einlage

das Gesellschafts-

vermögen haftet in

voller Höhe (bis zur

konsitutiven Handels-

registereintragung

unbeschränkte

persönliche Haftung

der Gesellschafter)

das Gesellschafts-

vermögen haftet in

voller Höhe (bis zur

konsitutiven Handels-

registereintragung

unbeschränkte

persönliche Haftung

der Gesellschafter)

Das Genossen-

schaftsvermögen

haftet in voller Höhe

(Satzung kann

Nachschüsse der

Genossen bei

Insolvenz

beschränken)

Organe Kaufmann

(Unternehmer)

Gesellschafter Komplementäre • Geschäftsführung

• Gesellschafterver-

sammlung

• Vorstand

• Aufsichtsrat

• Hauptversammlung

• Vorstand

• Aufsichtsrat

• Generalversamml.

Steuersubjekt Kaufmann

(Ausnahme:

Gewerbesteuer)

Gesellschafter

(Ausnahme:

Gewerbesteuer)

Gesellschafter

(Ausnahme:

Gewerbesteuer)

Gesellschaft Gesellschaft Genossenschaft

Steuern • Einkommensteuer

• Gewerbesteuer

• Einkommensteuer

• Gewerbesteuer

• Einkommensteuer

• Gewerbesteuer

• Körperschaftssteuer

• Gewerbesteuer

• Körperschaftssteuer

• Gewerbesteuer

• Körperschaftssteuer

• Gewerbesteuer

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung – Rechtsformen (2/2)

26.02.2018 211 Kosten- und Finanzmanagement

Klassifizierung der Unternehmen nach

Rechtsform und Umsatzgröße

• Schlussfolgerungen aus der Umsatzsteuer-

statistik

– ca. 70% der Unternehmen sind als Einzelunter-

nehmen organisiert

– Alle Unternehmensrechtsformen sind in allen

Umsatzgrößenklassen vertreten

• Bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis ca.

500.000 €) dominieren klar die Rechtsformen

der Personengesellschaften (geringer Anteil an

Kapitalgesellschaften von ca. 22%)

• mit zunehmender Unternehmensgröße ist eine

Tendenz weg von der Personengesellschaft hin

zur Kapitalgesellschaft zu verzeichnen

• Selbst bei Großunternehmen (Umsatz >

250 Mio. €) stellt die Aktiengesellschaft (AG bzw.

KGaA) nicht die dominierende Rechtsform dar

(nur 15,9 %)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Umsatzsteuerstatistik 2008, Wiesbaden 2010.

Grafik entnommen bei Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 24.

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung ohne Börsenzugang

26.02.2018 212 Kosten- und Finanzmanagement

Merkmale

Einzel-

unternehmen OHG KG GmbH / UG „Kleine AG“ eG

Art der

Eigenkapital-

beschaffung

im Rahmen

der Außen-

finanzierung

• Zuführungen (sog.

Einlagen) aus dem

Privatvermögen des

Unternehmers

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

• Einbringung neuen

Kapitals bisheriger

Gesellschafter

• Aufnahme neuer

Gesellschafter

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

• Einbringung neuen

Kapitals bisheriger

Gesellschafter

• Aufnahme neuer

Gesellschafter

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

• Einbringung neuen

Kapitals bisheriger

Gesellschafter

• Aufnahme neuer

Gesellschafter

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

• Einbringung neuen

Kapitals bisheriger

Gesellschafter

• Aufnahme neuer

Gesellschafter

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

• Einbringung neuen

Kapitals bisheriger

Gesellschafter

• Aufnahme neuer

Gesellschafter

• Aufnahme eines

oder mehrerer stiller

Gesellschafter

Probleme der

Eigenkapital-

beschaffung

Höhe der

Eigenkapital-

beschaffung wird

durch Höhe des

verfügbaren Privat-

vermögens des

Unternehmers

begrenzt

• Höhe der Einlagen

der bisherigen

Gesellschafter wird

durch deren ver-

fügbares privates

Vermögen begrenzt

• Anzahl neuer

Gesellschafter wird

faktisch (nicht recht-

lich!) begrenzt durch

eine „mögliche

ordnungsgemäße

Unternehmens-

leitung“ („nicht zu

viele Köpfe“)

• Beteiligung neuer

Gesellschafter an

stillen Reserven

• Begrenzung der

Einlagenhöhe

bisheriger und neuer

Gesellschafter durch

Verfügbarkeit des

Privatvermögens

• Anzahl neuer

Komplemetäre

(Vollhafter) faktisch

begrenzt durch

„ordnungsgemäße

Unternehmens-

leitung“

(≠ Kommanditisten)

• Keine Handelbarkeit

der Kommandit-

anteile (im Wesent-

lichen ist

Kommanditeinlage

eine Kapitalanlage)

• notarielle Beurkun-

dungen sind notwen-

dig für Aufnahmen

neuer Gesellschafter

oder Anteilsüber-

tragungen

• keine Handelbarkeit

der Stammeinlagen

• notarielle Beurkun-

dungen sind notwen-

dig für Aufnahmen

neuer Gesellschafter

oder Anteilsüber-

tragungen

• keine Handelbarkeit

der Aktien aufgrund

fehlender Börsen-

notierung

• Schwankende

Eigenkapitalbasis

durch jährliche

Kündigungsmöglich-

keit der Genossen-

schaftsanteile und

damit Austritt aus

Genossenschaft

• Stimmrechte auf

Basis von Köpfen

(unabhängig der

tatsächlichen

Beteiligungshöhe)

macht Erhöhung

einer bestehenden

Einlage sehr

unattraktiv

• keine Handelbarkeit

der Genossen-

schaftsanteile

Schwierig-

keitsgrad sehr hoch hoch mittel mittel mittel sehr hoch

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Eigenkapitalausstattung im Mittelstand

26.02.2018 213 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Statistisches Bundesamt: Eigenkapitalquoten im deutschen Mittelstand bis 2016, Wiesbaden 2017.

(Abruf unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/150148/umfrage/durchschnittliche-eigenkapitalquote-im-

deutschen-mittelstand/ am 12.01.2018)

Durchschnittliche Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen

nach Beschäftigungsgrößenklassen von 2005 bis 2016

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Kapitalbeteiligungsgesellschaften

26.02.2018 214 Kosten- und Finanzmanagement

• Direkte Eigenkapitalbeteiligung an nicht kapital-marktorientierten Unternehmen oftmals mit wesentlichen unerwünschten Folgen für Kapitalanleger (Investoren) – mangelnde Handelbarkeit (Fungibilität) der Anteile aufgrund

eines fehlenden (liquiden) Marktes

– schwierige individuelle Beurteilung des Anlagerisikos wegen geringer Transparenz

– Keine Stellung von Sicherheiten (≠ Kreditfinanzierung)

– Unerwünschte Einräumung von Mitspracherechten

Lösung stellt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bzw. Wagniskapitalgesellschaften (Venture Capital-Gesellschaften (VCG)) dar

• Kapitalbeteiligungs- bzw. VC-Gesellschaften – Bankenähnliche Institute mit dem Ziel der Finanzierung des

Wachstums mittelständischer Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital von außen

Wesentliche Finanzierungsform für junge Unternehmen (start ups) als „Minderheitenkapital“

– Auflage eines Fonds (Spezial oder Publikumsfonds) und Platzierung bei institutionellen Anlegern und Privatpersonen

– Funktionen

• Beratungsfunktion gegenüber Unternehmen, in die investiert wird

• Finanzierungsfunktion

– Desinvestition (sog. „Exit“) der KBG/VCG durch Rückverkauf an Gründer, Verkauf an andere Unternehmen oder Börsengang (going public)

Venture Capital-

Fonds

Start-Up-

Unternehmen 1

private

Investoren

Bete

iligung B

ete

iligung

Venture Capital-

Gesellschaft (VCG)

Auflage d

es F

onds

Bete

iligung +

Managem

ent institutionelle

Investoren

Start-Up-

Unternehmen 2

Start-Up-

Unternehmen 3

Bete

iligung

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung junger Unternehmen

26.02.2018 215 Kosten- und Finanzmanagement

Phasen

Frühphasenfinanzierung

(early stage)

Anschlussphasenfinanzierung

(later stage)

Seed start up first stage Expansion

stage

Divesting

stage

Unternehmens-

phase

Cash- +

Erstellung eines

Produktkonzepts

Marktanalyse

Gründung des

Unternehmens,

Produktionsreife,

Marketingkonzept

Aufnahme der

Produktion

Markteinführung

Aufbau und Ausbau

der Vertriebskanäle

Intensivierung des

Wettbewerbs

Aufnahme neuer

Produkte

Weiterung des

Produktions- und

Vertriebssystems

Flow -

Auftretende

Probleme

Einschätzung von

Idee und Markt

Suche von

Führungskräften

Suche des

Personals

Restrukturierungs-

bedarf

aufkommende

Konkurrenz,

Organisationsprobleme

Finanzierungs-

mittel

Fördermittel Bankkredite

Gründermittel Venture Capital Bridge Financing Emission

von Aktien

Business Angels Mezzanine Capital

Private Equity

Quelle: Rudolph, B.: Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt (2006), S. 223.

Finanzierungsphasen im Cash Flow-Zyklus junger Unternehmen (start ups)

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (1/4)

26.02.2018 216 Kosten- und Finanzmanagement

• Erhöhung des Eigenkapitals einer börsennotierten Aktiengesellschaft über den

Kapitalmarkt möglich

• Struktur des Eigenkapitals einer (börsennotierten) AG

– Gezeichnetes Kapital („Grundkapital“) = Anzahl ausgegebener Aktien x Nennwert pro Aktie

– Kapitalrücklage = Emmissionserlös pro Aktie ./. Nennwert pro Aktie

– Gewinnrücklage = gesetzliche Rücklage + Rücklage für eigene Anteile + satzungsmäßige

Rücklagen + andere Gewinnrücklagen (thesaurierte Jahresergebnisse, etc.)

• Mögliche Kapitalmaßnahmen der AG sind detailliert gesetzlich geregelt

Eigenkapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft (AG)

Kapitalerhöhung

Kapitalherabsetzung

ordentliche

Kapital-

herabsetzung

(§§ 222 – 228

AktG)

Veränderung der Aufteilung

des gezeichneten Kapitals

Kapitalerhöhung

gegen Einlagen

(§§ 182 – 191

AktG)

bedingte

Kapital-

erhöhung

(§§ 192 – 201

AktG)

genehmigtes

Kapital

(§§ 202 – 206

AktG)

Kapital-

erhöhung aus

Gesellschafts-

mitteln

(§§ 207 – 220

AktG)

vereinfachte

Kapital-

herabsetzung

(§§ 229 – 236

AktG)

Kapitalherab-

setzung durch

Einziehung

eigener Aktien

(§§ 237 – 239

AktG)

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (2/4)

26.02.2018 217 Kosten- und Finanzmanagement

• Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

– Zustimmung von mind. 75,0 % des in der Hauptversammlung (HV) vertretenen Grundkapitals

– bisheriges Grundkapital ist vollständig eingezahlt (=> keine ausstehenden Einlagen!)

– Anmeldung des HV-Beschlusses und der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung ins Handelsregister

– Gesetzliches Bezugsrecht für Altaktionäre zum Schutz der Beteiligungsquote (Stimmrechtsanteil) und gegen

Kapitalverwässerung

– Ausgabe der jungen Aktien nicht unter ihrem Nennwert von mind. 1,00 €

Formen der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft

ordentliche

Kapitalerhöhung

(§§ 182 – 191 AktG)

Ausgabe neuer („junger“)

Aktien gegen Bareinlagen

der Aktionäre

bedingte

Kapitalerhöhung

(§§ 192 – 201 AktG)

Gewährung von Umtausch-

oder Bezugsrechten an

Gläubiger von Wandel- oder

Optionsanleihen, Ausgabe

von Belegschaftsaktien (inkl.

stock options) und Vorbe-

reitung von Unternehmens-

zusammenschlüssen

genehmigtes

Kapital

(§§ 202 – 206 AktG)

Ermächtigung des

Vorstands durch die

Hauptversammlung, das

Grundkapital innerhalb

einer bestimmten Frist

(max. 5 Jahre) in einem

bestimmten Umfang (max.

50% des bestehenden

Grundkapitals) zu erhöhen

Kapitalerhöhung aus

Gesellschaftsmitteln

(§§ 207 – 220 AktG)

Umwandlung eines Teils der

Rücklagen in Grundkapital

(„nominelle Kapitalerhöhung“/

„Ausgabe von Gratisaktien“);

Kapitalrücklage und

gesetzliche Rücklage dürfen

nicht unter 10% des

Grundkapitals sinken)

grundsätzlich Bezugsrecht

für Altaktionäre

effektive Kapitalerhöhung hängt

von Rechteausübung ab

keine Beteiligungsfinanzierung i.e.S.,

da AG keine neuen Mittel zufließen

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (3/4)

26.02.2018 218 Kosten- und Finanzmanagement

• Bezugsrechte der Altaktionäre im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung – „Materieller Ausschluss“ des Bezugsrechts (und somit kein tatsächliches Angebot der neuen Aktien an Altaktionäre)

nur bspw. bei Fusionen oder Ausgabe von Belegschaftsaktien mit qualifiziertem (mind. 75,0%) HV-Beschluss (formeller Ausschluss bspw. bei Übertragung an Bank (Übernahmekonsortium) mit anschließender Andienung der neuen Aktien durch die Bank)

– Grundsätzlich steht den Altaktionären ein Bezugsrecht zu, welches einen monetären Wert besitzt und auch eigen-ständig an der Börse gehandelt wird (Kauf und Verkauf der Bezugsrechte)

– Rechnerischer Wert des Bezugsrechts (vgl. Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 438.):

Ausgangsinformationen:

• Aktienkapital (bisher): 2.000.000 € (eingeteilt in 2.000.000 Aktien zum Nennwert von 1 €)

• Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 1.000.000 € (Kapitalerhöhung)

• Börsenkurs der Aktien: 125 €

• Ausgabekurs der jungen Aktien: 100 € (kein Dividendennachteil)

Berechnungen:

• Bezugsverhältnis = (Aktienkapital (bisher) / Kapitalerhöhung) = 2.000.000 € / 1.000.000 € = 2/1 = 2:1

• Anzahl der jungen Aktien = Anzahl aktuell umlaufender Aktien x (1/Bezugsverhältnis) = 2.000.000 € x (1/2) = 1.000.000 Aktien

• Bezugsrecht = (Aktienkurs vor Kapitalerhöhung ./. (Ausgabekurs junge Aktien ./. Dividendennachteil)) = 125 – (100 – 0) = 25 = 8,33 €

Bezugsverhältnis + 1 (2 / 1) + 1 3

• Aktienkurs nach Kapitalerhöhung = (Anzahl alter Aktien x Aktienkurs vor Kapitalerhöhung) + (Anzahl junger Aktien x Ausgabekurs junge Aktien)

Anzahl alte Aktien + Anzahl junge Aktien

= (2.000.000 x 125 €) + (1.000.000 x 100 €) / (2.000.000 + 1.000.000) = 350.000.000 / 3.000.000 = 116,67 €

• Erhöhung des gezeichneten Kapitals = 1.000.000 Aktien x 1 € = 1.000.000 €

• Erhöhung der Kapitalrücklage = 1.000.000 Aktien x (100 € - 1 €) = 1.000.000 x 99 € = 99.000.000 €

• Erhöhung der liquiden Mittel („Emissionserlös“) = 1.000.000 Aktien x 100 € = 100.000.000 €

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4.3 Finanzierung

4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (4/4)

26.02.2018 219 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 17 f.

Berichterstattung der SAP SE über Kapitalmaßnahmen zum 31. Dezember 2016

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Grundlagen

26.02.2018 220 Kosten- und Finanzmanagement

• Bei der Kreditfinanzierung stellt der Kreditgeber (Gläubiger) dem Kreditnehmer (Schuldner)

finanzielle Mittel (Fremdkapital) zur Verfügung im Vertrauen darauf, dass der Kreditnehmer in der

Lage ist, die mit der Kapitalüberlassung anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen stets fristgerecht

und in vollem Umfang zu leisten

• Kreditarten: Investitionskredite (Anlagevermögen), Betriebsmittelkredite (Umlaufvermögen), Zwischen-

kredit (Überbrückung)

Charakteristika einer Kreditbeziehung

keine

Mitspracherechte

Gläubiger hat trotz

Kapitalüberlassung

grundsätzlich keine

Stimmrechte hinsichtlich

der Geschäftsführung

des Schuldners

befristete

Kreditüberlassung

Rechtsanspruch

auf Rückzahlung

des Kredits

feste Verzinsung

der Kapital-

überlassung

feste Liquiditäts-

belastungen

Mittelüberlassung ist

i.d.R. von Vornherein

befristet

Gläubiger besitzt einen

Rechtsanspruch auf

Rückzahlung des

Kredits in nomineller

Höhe (keine Beteiligung

am Vermögenszuwachs

oder stillen Reserven

des Schuldners)

Gläubiger ist weder am

Gewinn noch Verlust

des Unternehmens

beteiligt, sondern es

wird ein (i.d.R.) fester

Zinssatz für die Kapital-

überlassung vereinbart

Rückzahlung des

Schuldners an den

Gläubiger liegt ein fixer

Tilgungsplan zugrunde,

der Zins- und Tilgungs-

zahlungen detailliert

vorgibt und die vom

Schuldner zwingend

einzuhalten sind

wesentliche Unterscheidungskriterien zur Beteiligungsfinanzierung mit Eigenkapital

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (1/4)

26.02.2018 221 Kosten- und Finanzmanagement

Prüfung der Kreditwürdigkeit des Schuldners durch Gläubiger, um sich einen

zuverlässigen Eindruck über die Bonität des Schuldners zu verschaffen

Prüfung der Kreditwürdigkeit

Kreditfähigkeit

rechtliche Fähigkeit, als Kreditnehmer

(Schuldner) aufzutreten

• Natürliche Personen:

Prüfung, ob Person geschäftsfähig ist

• Personen-/Kapitalgesellschaft:

Prüfung der Legitimation der Vertretung

persönliche

Kreditwürdigkeit

Prüfung des Verhaltens des

Kreditnehmers in der Vergangen-

heit mit anschließender Bildung von

Rückschlüssen auf das Verhalten in

der Zukunft zur Bewertung der

persönlichen Vertrauenswürdigkeit

des Schuldners

Einholung von Auskünften bei

Banken oder Auskunfteien (z. B.

SCHUFA oder Creditreform)

wirtschaftliche

Kreditwürdigkeit

Prüfung der Bilanz (Bilanzanalyse)

und der Kreditsicherheiten zur

Beurteilung der Ertragskraft bzw.

Zahlungsfähigkeit und der Qualität

der Sicherheiten

Einreichung spezifischer Unterlagen zur

Kreditprüfung (bspw. Jahresabschlüsse,

Finanzplanungen, Verzeichnis der

Sicherheiten, etc.)

Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung entscheidet maßgeblich über Kreditvergabe und

Kreditkonditionierung (Betrag, Zinssatz, Sicherheiten) (sog. Risikoabgeltungshypothese)

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (2/4)

26.02.2018 222 Kosten- und Finanzmanagement

• Beispiel für den Fall eines zahlungsschwachen

Kunden (ohne Kreditbeurteilung):

– Verkauf von Waren an zahlungsschwachen Kunden auf

Ziel (Rechnung) für 2.500 € (netto)

– Kunde zahlt Rechnung nicht (keine verfügbare Liquidität)

– Forderung wird an Rechtsanwalt übergeben, hingegen

keine erfolgreiche Beitreibung der Forderung möglich

vergeblicher Arbeitsaufwand (Verkauf, Lager, etc.)

Zinskosten durch Vorfinanzierung des Materials

Verwaltungs- sowie Anwalts- und Prozesskosten

• Inanspruchnahme von Auskunfteien (bspw.

SCHUFA, Creditreform, etc.) zur gezielten

Reduktion des Kreditrisikos

Vertragspartnerverhältnis von Auskunftei und

Unternehmen (Vertragspartner)

• Kreditinstitute, Handelsunternehmen (insbesondere

eCommerce), Telekommunikationsunternehmen, ..

Kernaufgabe von Auskunfteien ist Information der

Vertragspartner über Kreditwürdigkeit des

(aktuellen/potentiellen) Schuldners zum Schutz vor

Verlusten aus einem Kreditgeschäft

rechtzeitige Einholung der Bonitätsinformationen

reduziert Kreditrisiko (Bestandteil des Kreditrisiko-

managements des Unternehmens)

Voraussetzung: Vorliegen eines sog. berechtigten

Interesses (aus Datenschutzgründen!)

Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Materialaufwand (Wareneinkauf)

Rechts- und Prozesskosten

Forderungsverlust

+2.500

-1.850

-500

-2.500

Gewinn/Verlust -2.350

sehr geringes

Ausfallrisiko

(sehr gute Bonität)

sehr hohes

Ausfallrisiko

(sehr schlechte

Bonität)

zunehmendes Risiko des Zahlungsausfalls („SCHUFA-

Score“)

durch echte Gemeinkosten der Geschäfts-

abwicklung ist „tatsächlicher Verlust“ noch höher

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (3/4)

26.02.2018 223 Kosten- und Finanzmanagement

Kreditbesicherung = Möglichkeit des Gläubigers, bei Nichterfüllung der

Zahlungsverpflichtungen des Schuldners auf gestellte Sicherheiten zur

Verwertung zurückzugreifen

Arten von Kreditsicherheiten

Personalsicherheiten

Haftung einer dritten Person

(Sicherungsgeber) neben dem

Kreditnehmer für den Kredit

(schuldrechtlicher Anspruch des

Kreditgebers (Sicherungsnehmer))

• Bürgschaft

• Garantie

• Patronatserklärung

Real-/Sachsicherheiten

dem Gläubiger (Sicherungsnehmer)

werden vom Sicherungsgeber bestimmte

Rechte an Vermögenswerten eingeräumt

(sachenrechtlicher Anspruch des

Gläubigers)

an beweglichen

Sachen

an unbeweglichen

Sachen an Rechten

• Eigentumsvorbehalt

• Pfandrecht • Grundschuld

• Hypothek

• Pfandrecht

• Forderungszession

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (4/4)

26.02.2018 224 Kosten- und Finanzmanagement

Covenants = zusätzliche vertragliche Vereinbarungen

zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer

Arten von Covenants

Financial Covenants

Erlaubnis des Kreditgebers zur

Anpassung oder Kündigung des

Kreditvertrages bei Nichteinhaltung von

im Zusatzvertrag vereinbarter finanzieller

Kennzahlen

• Eigenkapitalquote

• Gesamtkapitalrentabilität

• Anlagedeckungsgrad

• Cash Flow-Kennzahlen

• …

Affirmative Covenants

Verpflichtung des Kreditnehmers zur

Durchführung oder Unterlassung

bestimmter Handlungen

• Verbot der Besicherung künftiger Schulden

• Gleichbehandlungserklärung von Verbindlichkeiten

im Insolvenzfall

• Zugeständnisse weiterer Rechte oder Kündigung

bei Eigentümerwechsel (Owner-Maintenance-

Klausel)

• Untersagung des Verkaufs bestimmter Vermögens-

werte (Disposal-of-Assets-Klausel)

• Verbot der Dividendenausschüttung in schwierigen

Zeiten (Dividend-Restriction-Klausel)

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Möglichkeiten

26.02.2018 225 Kosten- und Finanzmanagement

Möglichkeiten der Kreditfinanzierung im Unternehmen

Kredite aus dem

Waren- und Leistungs-

verkehr (Nichtbanken)

Inanspruchnahme von

Krediten aus dem

Geschäftsumfeld des

Unternehmens von

Nichtbanken

(insbesondere

Lieferanten)

Kredite von

Banken

(Geld- oder Kreditleihe)

• Lieferantenkredit

• Einrichtungs-/Ausstattungs-

kredit

• Kundenanzahlung

Inanspruchnahme

klassischer Bankkredite

• Kontokorrentkredit

• Avalkredit

• mittel-/langfristiger

Bankkredit

Kredite am Geld- und

Kapitalmarkt

Ausgabe von

Schuldverschreibungen

am Geldmarkt

(kurzfristig) oder

Kapitalmarkt

(langfristig)

• Anleihen

• Schuldscheindarlehen

Kredit-

substitute

Inanspruchnahme von

Möglichkeiten

alternativer Formen der

Kreditfinanzierung

• Factoring

• Leasing

• Asset Backed Securities

(ABS)

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (1/4)

26.02.2018 226 Kosten- und Finanzmanagement

Kredite aus dem Waren- und Lieferverkehr

(Bereitstellung durch Nichtbanken)

Lieferantenkredit

kurzfristiger Kredit des

Lieferanten (Verkäufer) an

Käufer im Zusammenhang mit

dem Warenabsatz, wobei keine

finanziellen Mittel bereitgestellt

werden, sondern der Kaufpreis

(i.d.R. zinslos) gestundet wird

Wettbewerb über

Zahlungskonditionen

(Skontofrist, Skontosatz,

Nettofällgikeit, etc.)

Einrichtungs-/

Ausstellungskredit

Lieferant stellt dem Abnehmer

einen mittel-/langfristigen

Investitionskredit zur

Beschaffung von Einrichtungs-

oder Ausrüstungsgegen-

ständen mit gleichzeitiger

(mittel-/langfristiger)

Verpflichtung zur

Warenabnahme

• Gaststätten

• Tankstellen

• …

Kundenanzahlungen

Abnehmer (Kunde) geht in

Vorleistung und gewährt

Kredit durch teilweiser oder

vollständiger Vorabzahlung

der Ware (i.d.R. keine

Verzinsung)

• Reduzierung des Ausfallrisikos

• Erhöhung des Verkaufsvolumens

• Finanzierungsfunktion

• Disziplinierungsfunktion

Absicherung über

Eigentumsvorbehalt (i.d.R. im

Rahmen der AGBs)

Bilanzausweis erfolgt in den

Verbindlichkeiten bis zur

finalen Lieferung/Leistung

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (2/4)

26.02.2018 227 Kosten- und Finanzmanagement

• Die Y GmbH hat als Softwaredienstleister bei einem größeren Kunden eine ERP-Lösung installiert

und würde in den nächsten Tagen die diesbezügliche Rechnung an den Kunden stellen. Dessen

Zahlungsziel beträgt 21 Tage (netto). Hingegen liegt seit dem heutigen Tage die große

Lieferantenrechnung vor, die innerhalb von 8 Tagen abzüglich 3,00 % Skonto oder nach 30 Tagen

rein netto zu bezahlen ist. Fraglich ist nun, ob die Lieferantenrechnung nach Zahlungseingang des

Kunden und somit am Ende der Nettofälligkeit in 30 Tagen oder nach 8 Tagen unter Abzug von

3,00 %, aber mit gleichzeitiger kurzfristiger Verschuldung bei der Hausbank bezahlt werden sollte.

Was wäre die für die Y GmbH günstige Lösung ?

Beispiel zum Lieferantenkredit (Funktionsweise und Vorteilhaftigkeit)

𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠𝑧𝑖𝑛𝑠𝑠𝑎𝑡𝑧 =

𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑠𝑎𝑡𝑧100% − 𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑠𝑎𝑡𝑧

𝑍𝑎ℎ𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑧𝑖𝑒𝑙 𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜 − 𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑓𝑟𝑖𝑠𝑡 × 365 =

3,00%100,00% − 3,00%

30 − 8× 365 = 𝟓𝟏, 𝟑𝟏 %

• Umrechnung des Lieferantenkredits in einen Bankkredit mit Jahreszinssatz:

Der Verzicht auf den Skontoabzug und demzufolge die Zahlung nach 30 Tagen netto wäre nur

dann gegenüber der kurzfristigen Verschuldung bei der Bank und Zahlung mit Skontoabzug

vorteilhaft, wenn die Hausbank der Y GmbH dem kurzfristigen Darlehen einen Zinssatz (auf

Jahresbasis) von über 51,31 % zugrunde legen würde. Da dies sehr unwahrscheinlich ist, wäre

die kurzfristige Verschuldung und Zahlung der Lieferantenrechnung unter Skontoabzug definitiv

vorteilhaft!

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (3/4)

26.02.2018 228 Kosten- und Finanzmanagement

Funktionsweise einer Anzahlung

Reduzierung des

Ausfallrisikos

Reduzierung der Höhe

eines möglichen Zahlungs-

ausfalls durch Vereinbarung

einer Vorabzahlung in voller

oder anteiliger Höhe des

Auftragswertes

Erhöhung des

Verkaufsvolumens

durch Vorabzahlungen

können auch Aufträge

mit Kunden schwacher

Bonität (quasi-)risikolos

abgewickelt werden

Finanzierungs-

funktion

(teilweise) Finanzierung

des Einkaufspreises, indem

der vom Kunden geleistete

Anzahlungsbetrag für die

Zahlung der Lieferanten-

rechnung verwendet wird

Disziplinierungs-

funktion

durch die (teilweise)

Vorabzahlung der Ware

werden Kunden angehalten,

ihre Ware umgehend (!)

abzuholen bzw. ausliefern zu

lassen

Optimierung des Debitorenziels

(frühe Einzahlung) mit

gleichzeitiger Vermeidung von

Zinskosten zur Zwischen-

finanzierung und möglichen

Inanspruchnahme einer Skonto-

gewährung des Lieferanten

(„Skontoziehen“ möglich)

Entlastung des Lagers durch

nicht blockierte Lagerplätze zur

Reduzierung der Lagerkosten

je nach Risikoausmaß (bspw.

SCHUFA-Score) kann eine

Anzahlung in entsprechender

Höhe vereinbart

Anzahlung stellt einen essentiellen Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements dar!

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (4/4)

26.02.2018 229 Kosten- und Finanzmanagement

• Umsatzrendite = wieviel Prozent vom Umsatz bleibt als Gewinn übrig ?

• Für eine korrekte Ermittlung der Umsatzrendite müssen alle Faktoren (Umsatz, Kosten, etc.) auf einen

identischen Zeitpunkt bezogen werden („übliche Ermittlung der Umsatzrendite“ (ohne Berücksichtigung

der Zahlungszeitpunkte) vs. „betriebswirtschaftlich richtige Ermittlung der Umsatzrendite“ (mit

Berücksichtigung der Zahlungszeitpunkte))

• Beispiel:

– Abschluss eines Auftrags mit Kunden im Juli 2018 über die Lieferung von Waren

– Verkaufspreis: 1.000 Euro; Einkaufspreis: 800 Euro; Nebenkosten (z.B. Lohn, Fracht, etc.): 130 Euro; Lieferzeit: 8 Wochen (= 2 Monate)

– Lieferung und Rechnungstellung durch Lieferanten im September 2018 (Zahlung der Lieferantenrechnung auch im September 2018)

– Auslieferung und Rechnungstellung an Kunden im Oktober 2018

– Kunde zahlt Rechnung erst im November 2018

– Die Kapitalkosten betragen 5,00 % p.a.

𝑼𝒎𝒔𝒂𝒕𝒛𝒓𝒆𝒏𝒅𝒊𝒕𝒆 = 𝑬𝒓𝒈𝒆𝒃𝒏𝒊𝒔

𝑼𝒎𝒔𝒂𝒕𝒛

„übliche

Ermittlung“

Verkaufspreis (= Umsatz) 1.000 €

Einkaufspreis 800 €

Rohertrag 200 €

Nebenkosten 130 €

Jahresergebnis 70 €

Umsatzrendite 70 € / 1.000 €

= 7,0 %

Bezugszeitpunkt

n/a

„betriebswirtschaftlich

richtige Ermittlung“

1.000 €

800 € x 1,051/6 = 807 €

193 €

130 € x 1,051/6 = 131 €

62 €

62 € / 1.000 €

= 6,2 %

November 2018

(Zahlung AR durch Kunde)

„betriebswirtschaftlich richtige

Ermittlung“ (mit Anzahlung)

1.000 € x 1,051/6 = 1.008 €

800 €

208 €

130 €

78 €

78 € / 1.000 €

= 7,8 %

September 2018

(Zahlung ER durch Unternehmen)

Steigerung der

Umsatzrendite durch

Anzahlung um

ca. 26 %!!!

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (1/3)

26.02.2018 230 Kosten- und Finanzmanagement

Kredite von Banken

Kontokorrentkredit

Klassische kurzfristige

Kreditform als sog. „laufende

Rechnung“ durch

Berücksichtigung der Plus- und

Minusbewegungen und des

sich daraus ergebenden

Saldos; Abwicklung erfolgt über

Kontokorrentkonten

(= Girokonten)

Durchführung einer

Kreditwürdigkeitsprüfung mit

anschließender Einräumung einer

Kontokorrentkreditlinie (maximaler

Betrag der kurzfristigen

Kreditbeanspruchung)

Avalkredit

Kreditleihe, bei der ein

Kreditinstitut für die

Verbindlichkeiten eines

Kunden die Haftung in Form

einer Bürgschaft oder

Garantie übernimmt

(Kreditinstitut gibt Erklärung

gegenüber Begünstigtem ab)

Kreditinstitut stellt eigene

Kreditwürdigkeit zur

Verfügung und erhält dafür

eine Gebühr (sog.

Avalprovision (ca. 1,0 –

2,5% der Kreditsumme))

Bankkredite

endfällige

Zins und

Tilgung

Raten-

tilgung

Annuitäten-

tilgung

endfällige

Tilgung

Sammlung

der Zinsen

über Kredit-

laufzeit und

Rückzahlung

von Zins und

Tilgung am

Ende der

Laufzeit

(Zins-

sammler)

laufende

Zins-

zahlungen

und Tilgung

des Gesamt-

betrages am

Ende der

Laufzeit

gleichmäßige

Tilgung über

Gesamtlauf-

zeit des

Kredits in

Höhe gleicher

Tilgungs-

beträge und

wechselnder

Zinsen

Rückzahlung

über Gesamt-

laufzeit in

kontinuierlich

gleichbleiben-

den Raten

(sog. Annuität),

wobei sich

deren

Zusammen-

setzung ändert

mittel-/langfristige Finanzierung kurzfristige Finanzierung

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (2/3)

26.02.2018 231 Kosten- und Finanzmanagement

Darstellung der unterschiedlichen Tilgungsvarianten eines Bankkredits

• Aufnahme eines Bankkredits (Nominalvolumen: 100.000 €; Laufzeit: 5 Jahre; Zinssatz: 3,00%)

Endfällige Zins und Tilgung (Zinssammler)

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 100.000 0 0 0 103.000

2 103.000 0 0 0 106.090

3 106.090 0 0 0 109.273

4 109.273 0 0 0 112.551

5 112.551 15.927 100.000 115.927 0

Summe 15.927 100.000 115.927

Endfällige Tilgung

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 100.000 3.000 0 3.000 100.000

2 100.000 3.000 0 3.000 100.000

3 100.000 3.000 0 3.000 100.000

4 100.000 3.000 0 3.000 100.000

5 100.000 3.000 100.000 103.000 0

Summe 15.000 100.000 115.000

Ratentilgung

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 100.000 3.000 20.000 23.000 80.000

2 80.000 2.400 20.000 22.400 60.000

3 60.000 1.800 20.000 21.800 40.000

4 40.000 1.200 20.000 21.200 20.000

5 20.000 600 20.000 20.600 0

Summe 9.000 100.000 109.000

Annuitätentilgung

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 100.000 3.000 18.835 21.835 81.164

2 81.164 2.434 19.400 21.835 61.764

3 61.764 1.852 19.982 21.835 41.781

4 41.781 1.253 20.582 21.835 21.199

5 21.199 635 21.199 21.835 0

Summe 9.177 100.000 109.177

11

t

nom

nom

t

nom

i

ii1 N Annuität

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (3/3)

26.02.2018 232 Kosten- und Finanzmanagement

• Zur Vergleichbarkeit von Krediten sind neben der Nominalverzinsung (reguläre Zinszahlungen) auch

zusätzliche Kreditkosten (bspw. Disagio oder Bearbeitungsgebühren) in die Betrachtung mit einzu-

beziehen, da diese wesentlich die gesamten Kreditkosten beeinflussen

Ermittlung der Effektivverzinsung des Kredites

• Effektivverzinsung (Effektivzinssatz) = interner Zinssatz (i*) des Zahlungs-

stroms des Kredits, bei dem der Kapitalwert des Kredits 0 wird (C0)

Durchschnittliche Verzinsung des genutzten Kapitals aus Sicht des

Kreditnehmers

• Verfahren der Effektivzinsrechnung (Ermittlung des Effektivzinses)

1. Schätzung über den Nominalzinssatz (i* = inom) („Praktikerformel“)

2. Näherungsformeln (statischer Effektivzinssatz)

3. Verfahren der linearen Interpolation (dynamischer Effektivzinssatz)

• Näherungsweise Ermittlung des Effektivzinssatzes (i*) durch Berechnung der Kapitalwerte von

„zwei Seiten“ (Iterationsverfahren)

• ausgehend vom Nominalzinssatz wird der Kapitalwert

eines Zinssatzes ober- und unterhalb des Nominalzins-

satzes ermittelt und die Werte nach folgender Formel

ins Verhältnis gesetzt

Je nach Ergebnis (=Entfernung zum Zielwert 0) können weitere Iterationsschritte durchgeführt werden, um

sich schrittweise dem Zielwert 0 zu nähern (als Ausgangswert wird dann der jeweils zuvor ermittelte

(Zwischen-)Effektivzinssatz herangezogen und Kapitalwerte ober- und unterhalb ermittelt usw.)

4. Exakte finanzmathematische Berechnung anhand obiger Kapitalwertformel

0

10*

0

n

tn

Kredit

i

CashflowC

Genauigkeit der

Effektivzins-

bestimmung

nomnom

nom

nomnomnom

nomnom

nom

nomnom

nom

ii

i

iii

ii

i

ii

i

CC

Ciiii

ii

ii

CC

C

00

0*

*

00

00

-

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (1/4)

26.02.2018 233 Kosten- und Finanzmanagement

• Unternehmer A möchte eine Investition in Höhe von 250.000 € tätigen und muss diese aufgrund

der aktuellen Liquiditätssituation vollständig über seine Hausbank finanzieren. Nach dem

Kreditgespräch mit der Bank liegen ihm zur Entscheidung folgende Informationen vor:

– Der Kreditbetrag gelangt zu 97,00 % zur Auszahlung (= Disagio in Höhe von 3,00 %).

– Der Nominalzinssatz beträgt 4,00 %.

– Die Laufzeit des Kredits beläuft sich auf 5 Jahre.

– Zur Kredittilgung stehen drei Alternativen zur Verfügung:

• fester jährlicher Tilgungsbetrag in Höhe von 50.000 € (Tilgungsdarlehen)

• annuitätische Tilgung (Annuitätendarlehen)

• endfällige Tilgung mit laufenden Zinszahlungen (endfälliges Darlehen)

• Stellen Sie die Tilgungspläne für die jeweiligen Tilgungsvarianten auf und vergleichen Sie die

Darlehen insbesondere hinsichtlich ihrer absoluten Zinsbelastung.

• Bestimmen Sie die Effektivzinssätze nach dem Verfahren der linearen Interpolation für die

Zinssätze i<inom = 3,50 % und i>inom

= 5,50 % (nur ein Interationsschritt) und nehmen Sie kurz dazu

Stellung.

Beispiel zur Kreditfinanzierung über Banken

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (2/4)

26.02.2018 234 Kosten- und Finanzmanagement

• Tilgungsdarlehen (fester Tilgungsbetrag)

• Annuitätendarlehen

Tilgungspläne der jeweiligen Varianten der Kredittilgung

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 250.000 10.000 50.000 60.000 200.000

2 200.000 8.000 50.000 58.000 150.000

3 150.000 6.000 50.000 56.000 100.000

4 100.000 4.000 50.000 54.000 50.000

5 50.000 2.000 50.000 52.000 0

Summe 30.000 250.000 280.000

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 250.000 10.000 46.156 56.156 203.843

2 203.843 8.153 48.003 56.156 155.840

3 155.840 6.233 49.923 56.156 105.917

4 105.917 4.236 51.920 56.156 53.996

5 53.996 2.159 53.996 56.156 0

Summe 30.783 250.000 280.783

156.56

11

tnom

nomt

nom

i

ii1 N Annuität

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (3/4)

26.02.2018 235 Kosten- und Finanzmanagement

• Endfälliges Darlehen

• Vergleich der Tilgungspläne

Auf Basis des absoluten Vergleichs der Summe der Zinsaufwendungen erscheint das Tilgungs-

darlehen die günstigste Variante der Kreditfinanzierung

Tilgungspläne der jeweiligen Varianten der Kredittilgung

Jahr Betrag

(Anfang) Zinsen Tilgung

Kapital-

dienst

Betrag

(Ende)

1 250.000 10.000 0 10.000 250.000

2 250.000 10.000 0 10.000 250.000

3 250.000 10.000 0 10.000 250.000

4 250.000 10.000 0 10.000 250.000

5 250.000 10.000 250.000 260.000 0

Summe 50.000 250.000 300.000

Betreff Tilgungs-

darlehen

Annuitäten-

darlehen

endfälliges

Darlehen

Kapitaldienst (Summe) 280.000 280.783 300.000

Tilgung (Summe) 250.000 250.000 250.000

Zinsbelastung (Summe) 30.000 30.783 50.000

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (4/4)

26.02.2018 236 Kosten- und Finanzmanagement

• Vergleich der Effektivzinssätze

Auf Basis des Effektivzinssatzes wäre das Darlehen mit endfälliger Tilgung vorzuziehen!

Effektivzinssätze der jeweiligen Varianten der Kredittilgung

Betreff Tilgungs-

darlehen

Annuitäten-

darlehen

endfälliges

Darlehen

C0 (3,50 %) 10.963,91 11.050,80 13.143,82

C0 (5,50 %) -2.450,67 -2.694,58 -8.513,57

Effektivzinssatz 5,13 5,11 % 4,71 %

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite am Geld- und Kapitalmarkt (1/2)

26.02.2018 237 Kosten- und Finanzmanagement

Kredite am Geld- und Kapitalmarkt

Schuldscheindarlehen

langfristiges Finanzierungsinstrument,

bei dem Kapitalsammelstellen

(insbesondere Versicherungen)

gegenüber dem Aussteller des

Schuldscheins (Kreditnehmer

(Unternehmen)) als Kreditgeber

fungieren und deren Anteile weder zur

Börse zugelassen noch handelbar

sind und demnach grundsätzlich kein

Wertpapier darstellen (≠ Schuld-

verschreibung); geringe Fungibilität,

da Anteile nur per Forderungs-

abtretung übertragbar sind

Schuldverschreibung

reguläre

Schuld-

verschreibung

Floating

Rate Note

(FRN)

Wandel-

anleihe

Zero-

Bond

langfristige

festverzins-

liche Schuld-

verschreibung

(Industrie-

obligationen)

langfristige

Schuldver-

schreibung ohne

laufende

Zinszahlung,

sondern

Kapitalisierung und

Auszahlung mit

Tilgung am Ende

der Laufzeit

variabel verzinsliche

Schuldver-

schreibung, bei der

der Zinssatz in

regelmäßigen

zeitlichen Abständen

(bspw. 3 Monate) an

einen Referenzzins

(z. B. EURIBOR)

angepasst wird

Schuldverschrei-

bung, die dem

Inhaber (alternativ

zur regulären

Rückzahlung bei

Fälligkeit) ein Recht

auf Umtausch der

Anleihe in Eigen-

kapital (Aktien) zu

vorab festgelegten

Konditionen gewährt

(Anleihe geht bei

Wandlung unter)

Options-

anleihe

Schuldverschrei-

bung, die dem

Inhaber das

zusätzliche Recht

gewährt, zu im

Vorfeld festgelegten

Konditionen Aktien

des Emittenten zu

beziehen

(Anleihe bleibt bei

Optionsausübung

bestehen)

langfristiges Fremdkapitalinstrument, das am

Geld- oder Kapitalmarkt handelbar sind

Hybridkapital (Mezzanine), zu dessen

Emission eine bestehende bedingte

Kapitalerhöhung notwendig ist

langfristiges Fremdkapitalinstrument,

das nicht handelbar ist

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite am Geld- und Kapitalmarkt (2/2)

26.02.2018 238 Kosten- und Finanzmanagement

Merkmal

Industrieanleihe/

Industrieobligation

Schuldscheindarlehen/

Schuldschein

Aussteller emissionsfähige Unternehmen

(i.d.R. nur große Aktiengesellschaften, die zum amtlichen Markt

zugelassen sind)

bedeutende Unternehmen unabhängig von der Rechtsform,

soweit sie den Sicherheitsanforderungen (z.B. Einhaltung von

Bilanzrelationen) genügen

Schuldurkunde Wertpapier

(Übertragung von Inhaberschuldverschreibungen

durch Einigung und Übergabe)

kein Wertpapier

(nur beweiserleichterndes Dokument, da zur Geltendmachung

der Forderung Schuldschein nicht erforderlich ist (Übertragung

durch Forderungsabtretung))

Fungibilität der

Kapitalanlage (für

Kreditgeber)

hohe Fungibilität, da Börsenhandel geringe Fungibilität, da zum Börsenhandel nicht zugelassen

(begrenzte Möglichkeit der Forderungsabtretung)

Kreditgeber anonymer Kapitalmarkt

(institutionelle und private Anleger (auch in Kleinstbeträgen))

Kapitalsammelstellen

(speziell Lebensversicherungen (Großbeträge))

Kapitalaufnahme Für die Börsenzulassung sind je nach Börse unterschiedlich

bestimmte Mindestbeträge vorgeschrieben. Darüber hinaus wird

die Aufnahme wegen der fixen Nebenkosten erst bei

hinreichendem Volumen lohnend, daher sukzessive

Kapitalaufnahme erschwert.

Flexible Anpassung an den Kapitalbedarf möglich durch

sukzessive Kapitalaufnahme. Bei sehr großen Beträgen können

sich Beschränkungen durch die Marktenge ergeben.

Tilgung Tilgungsplan festgelegt, darüber hinaus jedoch freihändiger

Rückkauf über die Börse möglich; im Allgemeinen nach Ablauf

der tilgungsfreien Zeit Kündigungsmöglichkeit des Schuldners

vorgesehen

Tilgung nach Darlehensvertrag, freihändiger Rückkauf nicht

möglich; im Vertrag kann ein Kündigungsrecht des Schuldners

vorgesehen sein, wobei einseitiges Kündigungs-recht des

Schuldners jedoch Ausnahme darstellt.

Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren bis maximal 15 Jahre (individuelle Vereinbarung)

Publizität Publizitätspflicht für Schuldner keine Publizitätspflicht

Zinsen abhängig von der Kapitalmarktlage ca. 0,25 – 0,5 % über dem jeweiligen Anleihesatz

Nebenkosten einmalige (4 – 5 %) sowie laufende (1 - 2%) des Nominalbetrags einmalige (ca. 1 %) und laufende (ca. 2%) des Nominalbetrags

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 481.

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditsubstitute – Übersicht

26.02.2018 239 Kosten- und Finanzmanagement

Arten von Alternativen der Kreditfinanzierung (Kreditsubstitute)

Factoring

vertraglich festgelegter

laufender Ankauf von

Forderungen aus Lieferung und

Leistung des Unternehmens

durch einen Factor

(bspw. Factor-Bank)

Leasing

Vermietung von Vermögens-

gegenständen durch

Finanzierungsinstitute und

andere Unternehmen, die das

Leasinggeschäft

gewerbsmäßig betreiben

Asset Backed

Securities (ABS)

Zusammenfassung (pooling) von

zahlungsmittelgenerierenden

Vermögensgegenständen und

Übertragung auf eine

Zweckgesellschaft (special

purpose entity); Verbriefung der

Ansprüche an diesem Pool an

Vermögenswerten in

handelbaren Wertpapieren mit

anschließender Andienung/

Ausgabe an institutionelle

Anleger

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditsubstitute – Factoring

26.02.2018 240 Kosten- und Finanzmanagement

• Factoring = vertraglich festgelegter laufender Ankauf

von Forderungen LuL eines Unternehmens durch

einen Factor (spezielles Kreditinstitut)

• Funktionen des Factoring:

– Finanzierungsfunktion: Ankauf der Forderungen in der

Regel vor Fälligkeit

– Dienstleistungsfunktion: Übernahme bestimmter

Dienstleistungen (bspw. Mahnwesen)

– Delkrederefunktion: Übernahme des Ausfallrisikos des

Schuldners

• Vor- und Nachteile des Factoring

+ Erhöhung der Liquidität

+ Kosteneinsparung durch Fremdbezug von Dienstleistungen

+ Stärkung der Einkaufsposition (bspw. Skontoabzug)

+ Zinsgewinn durch Ablösung teurer (Lieferanten-)Kredite

+ Entfall des Kreditrisikos der Debitoren

Factoring-Gebühr (ca. 1 – 2,5% des Umsatzes)

Delkrederegebühr (bei Übernahme des Kreditrisikos und in

Abhängigkeit der Bonität der Schuldner!!)

Sperrkonto (10 – 20% der Forderungen werden für Fälle

von Reklamationen, Nichtzahlung der Schuldner, etc. auf

einem Sperrkonto zunächst zurückbehalten)

abnehmende Kundenkontakthäufigkeit

unechtes

Factoring

echtes

Factoring

Finanzierungsfunktion + +

Dienstleistungsfunktion + +

Delkrederefunktion - +

Nur beim echten Factoring

trägt Factor auch das Kreditrisko!

Lieferant,

Factoringkunde Abnehmer,

Schuldner

1. Lieferung der Ware

2. Entstehung eine

Verbindlichkeit/Forderung

Factoring-

institut

Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 139.

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4.3 Finanzierung

4.3.2 Kreditsubstitute – Leasing

26.02.2018 241 Kosten- und Finanzmanagement

• Leasing = Vermietung von Vermögensgegenständen

durch Finanzierungsinstitute und andere Unter-

nehmen (Leasinggeber), die das Leasinggeschäft

gewerbsmäßig betreiben, an nachfragende Unter-

nehmen (Leasingnehmer) zur Nutzungsüberlassung

• Wesentliche Formen von Leasingverhältnissen:

– Stellung des Leasinggebers:

• Direktes Leasing (= Hersteller-Leasing)

• Indirektes Leasing (= über Leasinggesellschaft)

– Ausgestaltung des Leasingvertrages:

• Operating-Leasing

• Finanzierungs-Leasing

• Vor- und Nachteile des Leasing:

+ Weitergabe günstiger Einkaufs- und Finanzierungs-

konditionen vom Leasinggeber an Leasingnehmer

+ Bessere Verwertbarkeit der Leasinggegenstände durch

Leasinggeber nach Ablauf der Leasingvertrages aufgrund

besserem Einblick in den betreffenden Sekundärmarkt

(bspw. zwecks Veräußerung)

+ Bilanzstruktureffekte (sofern nicht bilanzwirksam!)

(Kennzahlen, Bilanzsumme)

(grundsätzlich) kein Eigentumserwerb

Kündigungsgefahr des Leasinggebers bei Zahlungsverzug

des Leasingnehmers

Unternehmen

(Leasingnehmer) Leasing-

gesellschaft

(Leasinggeber)

Leasing-Raten

Leasing-Vertrag

Kredit-

institut

Sic

herh

eite

n

Refin

anzie

rung

Hersteller =

Verkäufer

Kaufv

ertra

g K

aufp

reis

Operating Leasing Finanzierungs-

Leasing

Laufzeit i.d.R. kurzfristig i.d.R. langfristig

Kündigungsrecht Leasingnehmer unkündbare Grundmietzeit

Investitions-/

Nutzungsrisiko Leasinggeber Leasingnehmer

Bilanzierung • Leasinggeber:

Leasinggegenstand

• Leasingnehmer:

Leasingrate = Aufwand

• Leasinggeber:

Leasing-Forderung

• Leasingnehmer:

Leasinggegenstand +

Leasingverbindlichkeit

Wesentliche Unterschiede in der Bilanzwirksamkeit!

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4.3 Finanzierung

4.3.3 Selbstfinanzierung

26.02.2018 242 Kosten- und Finanzmanagement

Formen der Selbstfinanzierung

Gewinn-

finanzierung Abschreibungs-

finanzierung

offene

Gewinnfinanzierung

teilweise oder vollständige

Einbehaltung (Thesaurierung)

des in Bilanz bzw. GuV offen

ausgewiesenen Jahres-

überschusses nach Steuern und

Einstellung in die Rücklagen

stille

Gewinnfinanzierung

Einbehaltung nicht

ausgewiesener Gewinne durch

Ausnutzung handelsrechtlicher

Bewertungsspielräume (Gewinn-

ausweis wird bewusst reduziert)

thesaurierte Gewinne unterliegen der

Besteuerung, jedoch erfolgt keine

Ausschüttung an Gesellschafter

(„partieller Finanzierungseffekt“)

einbehaltene Gewinne unterliegen nicht der Besteuerung

und gelangen nicht zur Ausschüttung an Gesellschafter

(„voller Finanzierungseffekt“)

Legung stiller Reserven durch

Unterbewertung von Aktiva /

Überbewertung von Passiva

periodenbezogene Verteilung der

Wertminderungen der Vermögens-

gegenstände über die Nutzungsdauer

durch die Ansatz von Abschreibungen

führt zu einer Reduzierung des

Gewinnausweises (Höhe der

Abschreibung ist wesentlich abhängig

von der Abschreibungsart und zugrunde

liegender Nutzungsdauer)

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4.3 Finanzierung

4.3.4 Rückstellungsfinanzierung

26.02.2018 243 Kosten- und Finanzmanagement

• Rückstellung = pflichtmäßig zu bilden für Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag

dem Grunde und/oder der Höhe und Fälligkeit nach noch nicht feststehen

Pflichtrückstellungen sind in § 249 HGB definiert

Ansatz von Rückstellungen führt zu einer „innerbetrieblichen Fremdfinanzierung“, da

die Rückstellungsbildung aufwandswirksam und somit gewinnreduzierend wirkt,

durch die Gewinnreduzierung sich die Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen an Anteilseigner und

Steuerzahlungen an den Fiskus verringert und

die Rückstellung selbst Fremdkapital darstellt

• Finanzierungswirkung der Rückstellungsbildung anhand eines Beispiels:

– Gewinn vor Steuern (und vor Rückstellungsbildung): 200.000 €

– Steuersatz: 30,00 % (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer)

– Unterlassene Instandhaltung einer Maschine in 2017 => Kosten = 15.000 €

Nachholung der Instandhaltungsmaßnahme im Februar 2018

Aufwandsrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB

aber: erfolgsneutrale Inanspruchnahme im Februar 2018, daher „nur“ Zinsvorteil!

ohne Rückstellung mit Rückstellung Finanzierungseffekt

Gewinn vor Steuern (vor Rückstellung) 200.000 200.000 ./.

Rückstellung für Instandhaltung ./. -15.000 ./.

Gewinn vor Steuern (nach Rückstellung) 200.000 185.000 ./.

Steuern (30,00 %) -60.000 -55.500 + 4.500

Gewinn nach Steuern 140.000 129.500 + 10.500

Summe: + 15.000

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (1/7) – Zusammenhang Eigen- und Fremdkapital

26.02.2018 244 Kosten- und Finanzmanagement

• Optimierung der Kapitalstruktur eines Unternehmens setzt zentral am Verhältnis von

Eigen- und Fremdkapital und demnach am Verschuldungsgrad an

Analyse des Zusammenhangs von Verschuldungsgrad und Eigenkapitalrentabilität zur Ableitung

von Optimierungsmaßnahmen

Zunehmende Zinsverpflichtungen

Abnahme des absoluten Eigenkapitalanteils am Periodenergebnis

Zunahme (Beispiel 1) bzw. Abnahme (Beispiel 2) des Verhältnisses vom Eigenkapitalanteil am Periodenergebnis

(netto) zum eingesetzten Kapital => Eigenkapitalrenditeeffekt (positiv (Beispiel 1); negativ (Beispiel 2))

Abhängigkeit der Eigenkapitalrendite vom

Verschuldungsgrad („Leverage-Effekt“)

Fremdkapital

(FK)

Eigenkapital

(EK)

Verschuldungs-

grad (V)

Perioden-

ergebnis

(brutto) (EBIT)

FK-Zinsen =

FK x i

(i = 5,00 %)

Perioden-

ergebnis

(netto) (EBT)

Eigenkapital-

rendite (rEK)

Beis

pie

l 1

0 500.000 0,00 (0,00 %) 50.000 0 50.000 10,00 %

100.000 400.000 0,25 (25,00 %) 50.000 5.000 45.000 11,25 %

250.000 250.000 1,00 (100,00 %) 50.000 12.500 37.500 15,00 %

450.000 50.000 9,00 (900,00 %) 50.000 22.500 27.500 55,00 %

Beis

pie

l 2

0 500.000 0,00 (0,00 %) 20.000 0 20.000 4,00 %

100.000 400.000 0,25 (25,00 %) 20.000 5.000 15.000 3,75 %

250.000 250.000 1,00 (100,00 %) 20.000 12.500 7.500 3,00 %

450.000 50.000 9,00 (900,00 %) 20.000 22.500 -2.500 -5,00 %

irVrirEK

FKrr GKGKGKGKEK

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (2/7) – „Leverage-Effekt“

26.02.2018 245 Kosten- und Finanzmanagement

• rGK > iFK => rEK (positiv) => „Leverage-Chance“ (Beispiel 1)

zunehmende Verschuldung führt zu höherer Eigenkapitalrendite (lineare Abhängigkeit)

Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital vorteilhaft

Aber: ggf. höherer Fremdkapitalzins bei zunehmender Verschuldung (unterproportionale Abhängigkeit)

• rGK < iFK => rEK (negativ) => „Leverage-Gefahr“ (Beispiel 2)

zunehmende Verschuldung führt zu abnehmender (ggf. sogar negativer) Eigenkapitalrendite

Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital nicht ratsam

10,00 %

20,00 %

30,00 %

40,00 %

50,00 %

60,00 %

1,00 2,00 3,00 4,00 6,00 7,00 8,00 9,00 5,00 -10,00 %

EK-Rendite

(rEK)

rEK (positiv)

rEK (negativ)

iFK

∆ = ca. 60 %!

Verschuldungs-

grad (V)

„Leverage-

Chance“

„Leverage-

Gefahr“

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (3/7) - Gesamtkapitalkosten

26.02.2018 246 Kosten- und Finanzmanagement

• Rolle der Kapitalkosten bei der Unternehmensbewertung

– Einsatz der Kapitalkosten als Kalkulationszinssatz

Durch Einsatz als Kalkulationszinssatz wird der Frage nachgegangen, ob das Unternehmen

„seine Kapitalkosten erwirtschaftet“ und damit die Renditeforderungen der Kapitalgeber erfüllt

M

M

FKM

M

EKGKGK

FKk

GK

EKkk

Renditeforderung der Kapitalgeber

(Kapitalgeberperspektive) Kapitalkosten des Unternehmens

(Unternehmensperspektive) =

Gewichtetes Mittel der Eigen- und Fremdkapitalkosten (weighted average cost of capital (WACC)):

Eigen-, Fremd- und Gesamtkapital bewertet zu

Marktwerten (keine Bilanz- oder Nominalwerte!)

n

tn

GKk

CashflowGKUW

1

001

00 FKEKGK mit 0 00 FKGKEK 0

Fremdkapital

(FK)

Eigenkapital

(EK)

Verschuldungs-

grad (V)

Eigenkapital-

kosten (kEK)

Fremdkapital-

kosten (kFK)

Gesamtkapital-

kosten (kGK)

Unternehmens-

wert (UW0)

0,00 % 100,00 % 0,00 10,00 % 6,00 % 10,00 % (50/0,1) = 500

25,00 % 75,00 % 0,33 10,00 % 6,00 % 9,00 % (50/0,09) = 556

50,00 % 50,00 % 1,00 10,00 % 6,00 % 8,00 % (50/0,08) = 625

75,00 % 25,00 % 3,00 10,00 % 6,00 % 7,00 % (50/0,07) = 714

Annahme: Konstanz der Renditeforderungen,

da Verschuldungs-/Kapitalstrukturrisiko akzeptabel

Theoretisch wäre vollständige

Fremdfinanzierung unternehmenswert-

maximierend und damit ideal!

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (4/7) – optimaler Verschuldungsgrad möglich ?

26.02.2018 247 Kosten- und Finanzmanagement

• Mit zunehmender Verschuldung steigt Kapitalstruktur-/Verschuldungsrisiko

Ab einem bestimmten Verschuldungsgrad werden Eigen- und Fremdkapitalgeber ihre

Renditeforderungen anpassen (= Erhöhung! (sog. „Risikoabgeltungshypothese“))

Verlangen nach einem höheren Risikozuschlag (= höhere Rendite)

Je nach individuellem Risikograd der Eigen- und Fremdkapitalgeber werden die Erhöhungen

unterschiedlich aus- und demnach bei unterschiedlichen Verschuldungsgraden anfallen

Ab einem bestimmten Verschuldungsgrad sind Eigen- und Fremdkapitalgeber nicht mehr

bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen (sog. „Risikovermeidungshypothese“)

kEK

kGK

kFK

V1 Vopt V2 V3 Verschuldungs-

grad (V)

kFK

kEK

kGK

risikoarm risikohaft, aber

indifferent

risikohaft und nicht indifferent

„Risikoabgeltungshypothese“ „Risikovermeidungshypothese“

Bereich des Kostensenkungseffekts

Quelle: In Anlehnung an Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 570.

Da in Vopt die Gesamt-

kapitalkosten (kGK) minimal sind,

ist dort der Unternehmenswert

maximal. Somit wäre dies der

optimale Verschuldungsgrad

(sog. „traditionelle These).

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (5/7) – Beispiel (1/3)

26.02.2018 248 Kosten- und Finanzmanagement

• Vervollständigen Sie anhand der

vorliegenden Daten die Tabelle.

• Stellen Sie für die in der Tabelle vorliegenden

Werte den Leverage-Effekt dar und geben

Sie auch wieder, was passiert, wenn die

Gesamtkapitalrendite auf 5,00 % sinkt.

• Welchen Verschuldungsgrad müsste die

X AG eingehen, um eine Eigenkapitalrendite

in Höhe von 18,00 % zu erreichen ?

X AG

Gesamtkapital 12.000.000

Eigenkapital 4.000.000

Fremdkapital

Verschuldungsgrad

Eigenkapitalquote

Fremdkapitalquote

Gesamtkapitalrendite

Eigenkapitalrendite

Umsatzrendite

Kapitalumschlagshäufigkeit

Fremdkapitalzinssatz 8,00 %

Umsatz 16.000.000

Jahresüberschuss vor Zinsen

(EBIT) 1.200.000

Beispiel zur Verschuldungspolitik

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (6/7) – Beispiel (2/3)

26.02.2018 249 Kosten- und Finanzmanagement

• Vervollständigen Sie anhand der vorliegenden Werte die Tabelle.

GK = EK + FK FK = GK – EK = 8.000.000

V = (FK/EK) = (8.000.000 / 4.000.000) = 2

EKQ = (4.000.000 / 12.000.000) = 1/3 = 0,33

FKQ = (8.000.000 / 12.000.000) = 2/3 = 0,67

rGK = (1.200.000 / 12.000.000) = 0,10 = 10,00 %

rEK = 560.000 / 4.000.000 = 0,14 = 14,00 %

rUmsatz = 560.000 / 16.000.000 = 0,035 = 3,50 %

X AG

Gesamtkapital (GK) 12.000.000

Eigenkapital (EK) 4.000.000

Fremdkapital (FK) 8.000.000

Verschuldungsgrad (V) 2

Eigenkapitalquote (EKQ) 0,33

Fremdkapitalquote (FKQ) 0,67

Gesamtkapitalrendite (rGK) 10,00 %

Eigenkapitalrendite (rEK) 14,00 %

Umsatzrendite 3,50 %

Fremdkapitalzinssatz (i) 8,00 %

Umsatz 16.000.000

Jahresüberschuss vor Zinsen

(EBIT) 1.200.000

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4.3 Finanzierung

Verschuldungspolitik (7/7) – Beispiel (3/3)

26.02.2018 250 Kosten- und Finanzmanagement

• Stellen Sie für die in der Tabelle vorliegenden Werte den Leverage-Effekt dar und geben

Sie auch wieder, was passiert, wenn die Gesamtkapitalrendite auf 6,00 % sinkt.

• Welchen Verschuldungsgrad müsste die X AG eingehen, um eine Eigenkapitalrendite in

Höhe von 18,00 % zu erreichen ?

Leverage-Formel: rEK = rGK + (rGK – i) x V

0,18 = 0,10 + (0,10 – 0,08) x V V = (0,18 – 0,10) / (0,10 – 0,08) = 0,08 / 0,02 = 4,00

Fremdkapital

(FK)

Eigenkapital

(EK)

Verschuldungs-

grad (V)

Perioden-

ergebnis

(brutto) (EBIT)

FK-Zinsen =

FK x i

(i = 8,00 %)

Perioden-

ergebnis

(netto) (EBT)

Eigenkapital-

rendite (rEK)

r GK =

10,0

0 %

8.000.000 4.000.000 2,00 1.200.000 640.000 560.000 14,00 %

9.000.000 3.000.000 3,00 1.200.000 720.000 480.000 16,00 %

10.000.000 2.000.000 5,00 1.200.000 800.000 400.000 20,00 %

11.000.000 1.000.000 11,00 1.200.000 880.000 320.000 32,00 %

r GK =

5,0

0 %

8.000.000 4.000.000 2,00 720.000 640.000 80.000 2,00 %

9.000.000 3.000.000 3,00 720.000 720.000 0 0,00 %

10.000.000 2.000.000 5,00 720.000 800.000 -80.000 -4,00 %

11.000.000 1.000.000 11,00 720.000 880.000 -160.000 -16,00 %

„L

ev

era

ge

-

Ch

an

ce“

„L

ev

era

ge

-

Gefa

hr“

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4.4 Investition

Grundlagen der Investitionsrechnung (1/3)

26.02.2018 251 Kosten- und Finanzmanagement

• Investition = zielgerichteter Einsatz von finanziellen Mitteln zur Beschaffung von Gütern

Investition bedingt Auszahlungen in der Gegenwart in der Überzeugung/Hoffnung künftiger (höherer)

Einzahlungen zwecks Verbesserung des Konsumnutzens des Investors

Nutzen der Investition für den Investor wird maßgeblich bestimmt durch

• Höhe des Konsumeinkommens („Höhe“)

• zeitlicher Anfall des Konsumeinkommens („zeitliche Struktur“)

• Wahrscheinlichkeit des Eintritts („Risiko“)

Investitionsrechnung liefert das für Entscheidungsfindung des Investors notwendige „Handwerkzeug“

Fragestellungen der Investitionsrechnungen

Sollte ein Investitions-

objekt durchgeführt

werden? Ist die Investition

gegenüber der

Unterlassungs-Alternative

vorteilhaft ?

Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 32.

Einzelinvestitions-

entscheidung

Welches von mehreren, sich

ausschließenden

Investitionsprojekten soll

durchgeführt werden ? Ist

die Investition A gegenüber

Investition B vorteilhaft ?

Auswahlproblem

Mit welcher Laufzeit soll ein

Investitionsprojekt

durchgeführt werden ?

Wann sollte die Ersatz-

investition vorgenommen

werden ?

optimale Nutzungsdauer /

optimaler Ersatzzeitpunkt

Welches Investitions-

programm soll bei

verschiedenen gegebenen

Finanzierungsannahmen

gewählt werden ?

optimales

Investitionsprogramm

Investitionsrechnung liefert Antworten zur Entscheidungsunterstützung (aber keine Vorgabe/Festlegung)

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4.4 Investition

Grundlagen der Investitionsrechnung (2/3)

26.02.2018 252 Kosten- und Finanzmanagement

Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 32.

Verfahren der Investitionsrechnung

statische

Investitionsrechnungen dynamische

Investitionsrechnungen

explizite Berücksichtigung des

zeitlichen Anfalls der Ein- und

Auszahlungen der Investition

(Struktur) sowie des Zeitwertes des

Geldes (Zinsen)

• Kapitalwertmethode

• Annuitätenmethode

• Methode des internen

Zinsfußes

• Vermögensendwert-

methode

• Sollzinsmethode

keine bzw. unzureichende

Berücksichtigung des zeitlichen

Anfalls der Ein- und Auszahlungen

der Investition Struktur) durch

Bildung von Durchschnittswerten

sowie des Zeitwertes des Geldes

(Zinsen)

• Kostenvergleichsverfahren

• Gewinnvergleichsverfahren

• Rentabilitätsvergleiche

• Amortisationsrechenverfahren

Abzinsungs-

methoden

Aufzinsungs-

methoden Methoden für Entscheidungsfindung ungeeignet, da

• Missachtung der zeitlichen Struktur der Zahlungen

• fehlende Zinsberücksichtigung

• Betrachtung lediglich einer Periode

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4.4 Investition

Grundlagen der Investitionsrechnung (3/3)

26.02.2018 253 Kosten- und Finanzmanagement

• Wesentliche Unterschiede der dynamischen Investitionsrechnungen zu den statischen

Investitionsrechnungen (= Gründe für Nichteignung der statischen Verfahren)

– exakte zeitliche Erfassung der Ein- und Auszahlungen (cash flows) während der Nutzungsdauer

– Berücksichtigung des unterschiedlichen zeitlichen Anfalls der Zahlungen während der gesamten

Nutzungsdauer durch Ansatz von Zinseszinsen

• Berücksichtigung von Zinsen

– Aufzinsung: Berechnung, wieviel ein in der Gegenwart (t0) eingesetzter Betrag nach einer

Anzahl von Jahren bei Anfall von Zins und Zinseszins wert ist

– Abzinsung: Berechnung, welcher Betrag in t0 eingesetzt werden muss, um im Zeitpunkt n

einen Betrag K zu erhalten

– Rentenbarwertfaktor: Berechnung des Gegenwartwerts (in t0) einer Reihe von Rückflüssen

in gleicher Höhe über einen gewissen Zeitraum

– Wiedergewinnungsfaktor: Verteilung eines in der Gegenwart (in t0) verfügbaren Betrags zu

gleichen Teilen auf eine bestimmte Periode

nnq bzw. i1 sfaktorAufzinsung

nnq

1 bzw.

i1

1 kontfaktorfaktor/DisAbzinsungs

ii

i1 (RBF) ertfaktorRentenbarw

n

n

1

1

Berechnung des Barwerts

anhand Abzinsungsfaktor

11

n

n

i

ii1 (WGF) ornnungsfaktWiedergewi Kehrwert des Rentenbarwertfaktors (RBF)

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4.4 Investition

Kapitalwertmethode (1/3) - Allgemein

26.02.2018 254 Kosten- und Finanzmanagement

• Kapitalwertmethode ermittelt den Kapitalwert einer bevorstehenden Investition

Messung der Zahlungsreihe der Investition an einer Alternativanlage, die sich zum Kalkulations-

zinssatz i verzinst

Kapitalwert = Summe der Barwerte aller Ein- und Auszahlungen

bzw. Ausgliederung der Anschaffungsauszahlung

• Deutung des Kapitalwerts

– Angabe des barwertigen (!) Zahlungsüberschusses einer Investition (≠ Kassenbestand!)

– Verzinsung des mit der Investition gebundenen Kapitals ist höher als der Kalkulationszins

(= Maßstab für die Verzinsung)

– Kapitalwert stellt den durch das Investitionsprojekt bedingten, sofort entnehmbaren Vermögens-

zuwachs des Investors dar

n

n

t

tt0i

AEC

1

1

0

n

n

t

tt0i

AEIC

1

1

1

0

C0 > 0 => Verzinsung der Investition > Kalkulationszinssatz

=> Durchführung der Investition vorteilhaft

C0 < 0 => Verzinsung der Investition < Kalkulationszinssatz

=> Durchführung der Investition nicht vorteilhaft

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4.4 Investition

Kapitalwertmethode (2/3) – Beurteilung der Vorteilhaftigkeit

26.02.2018 255 Kosten- und Finanzmanagement

• Beispiel zur Funktionsweise der Kapitalwertmethode:

– Anschaffungsauszahlung (Investition A): 90.000 €

– Kalkulationszinssatz (i): 10,00 %

– Zahlungsüberschüsse (cash flows) der Perioden

– Ist die Investition vorteilhaft und sollte durchgeführt werden ?

Investition A Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 18.000 34.400 41.600 42.000

Summe der Zahlungsüber-

schusse 136.000

Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 57.

Investition A Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 18.000 34.400 41.600 42.000

Abzinsungsfaktor

Barwert des Zahlungsüber-

schusses in t0

18.000 x 0,909 =

16.363,64

34.400 x 0,826 =

28.429,75

41.600 x 0,751 =

31.254,70

42.000 x 0,683 =

28.686,57

Summe der Barwerte der

Zahlungsüberschüsse 104.734,65

./. Anschaffungsauszahlung -90.000

Kapitalwert (C0) 14.734,65

909,0

1,01

11

ni1

1

826,0

1,01

12

751,0

1,01

13

683,0

1,01

14

Kapitalwert (C0) > 0, daher ist die Investition als

vorteilhaft einzustufen und grundsätzlich durchzuführen

Page 256: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

Investition Investition A Investition B Differenz (A – B)

Kapitalwert (C0) 14.734,65 12.899,50 1.835,15

4.4 Investition

Kapitalwertmethode (3/3) – Auswahl der lohnenden Investition

26.02.2018 256 Kosten- und Finanzmanagement

• Weitere Investitionsmöglichkeit (Investition B):

– Anschaffungsauszahlung (wie Investition A): 90.000

– gegenseitiger Ausschluss von Investition A und B, da nur 90.000 liquide Mittel verfügbar

– Ist die Investition B gegenüber Investition A vorteilhaft und sollte stattdessen durchgeführt werden ?

Investition B Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 11.200 16.500 51.200 59.500

Abzinsungsfaktor

Barwert des Zahlungsüber-

schusses in t0

11.200 x 0,909 =

10.180,80

16.500 x 0,826 =

13.629,00

51.200 x 0,751 =

38.451,20

59.500 x 0,683 =

40.638,50

Summe der Barwerte der

Zahlungsüberschüsse 102.899,50

./. Anschaffungsauszahlung -90.000

Kapitalwert (C0) 12.899,50

909,0

1,01

11

ni1

1

826,0

1,01

12

751,0

1,01

13

683,0

1,01

14

da Kapitalwert (C0) bezogen auf die identische

Anschaffungsauszahlung (hier: 90.000) von A höher ist,

wäre Investition A gegenüber B vorzuziehen

Investition B Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 11.200 16.500 51.200 59.500

Summe der Zahlungsüber-

schusse 138.400 Summe Investition A: 136.000 => + 2.400 von B gegenüber A

=> Investition B vorziehenswürdig ?

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4.4 Investition

Investitionsrechnung unter Unsicherheit (1/2)

26.02.2018 257 Kosten- und Finanzmanagement

• Bisher wurde Investitionsentscheidung unter Sicherheit der Zahlungsströme sowie der allgemeinen

Umstände getroffen

In der Realität werden Investitionsentscheidungen jedoch immer (!) unter Unsicherheit getroffen

Risiko der Investition muss somit zwingend in der Investitionskalkül berücksichtigt werden

Quelle: Sigloch, J.: Investition (2012), S. 179.

Alternativen der individuellen Risikoberücksichtigung

in der Zahlungsreihe

(Alternative 1) im Zinssatz

(Alternative 2)

Sicherheitsäquivalent-

Zahlungsreihe

(SÄ = ErW - ∆ ErW)

Erwartungswert-Zahlungsreihe

des mehrwertigen Zahlungsstroms

aus der Investition (ErW)

Zahlungen

(Investition als

mehrwertiger

Zahlungsstrom)

Zins

(Kapitalmarkt

als einwertige

Zahlungsreihe)

sicherer

Kapitalmarktzins

(i)

risikoangepasster

Zins

(i* = i + ∆ i)

C0i (SÄ) C0

i* (ErW)

oder

Rechnung mit „sicheren“ Größen Rechnung mit „unsicheren“ Größen

Risikozuschlag

Risikoabschlag

!

=

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4.4 Investition

Investitionsrechnung unter Unsicherheit (2/2)

26.02.2018 258 Kosten- und Finanzmanagement

Vgl. hierzu Sigloch, J.: Investition (2012), S. 183 ff.

Ansätze der Risikoberücksichtigung

Dominanz-

regeln

Allgemeingültige

Entscheidungsregeln

ohne Berücksichtigung

eventuell vorliegender

Wahrscheinlichkeits-

vorstellungen

Entscheidungs-

regeln auf Basis

von Verteilungs-

parametern

Risiko-

analyse

sequentielle

Risiko-

berücksichtigung

Portfolio-

analyse

Entscheidungsregeln

werden aus Kennzahlen

abgeleitet, die zur

Beschreibung von

Wahrscheinlichkeits-

verteilungen

herangezogen werden

(unmittelbare als

Präferenzwerte / mittelbar

zur Berechnung von

Präferenzwerten)

Rechnerische

Ermittlung und

grafische Darstellung

des Zusammenspiels

aller Einflussfaktoren

und deren

Auswirkungen auf die

Zielgröße (Simulation

der Investition durch

mehrere Durchläufe)

Investitionsentschei-

dung wird in einem

zeitlich gestuften

Entscheidungsprozess

getroffen (schrittweise

Entscheidungen); da

Schritte aufeinander

aufbauen, beeinflussen

die vorherigen

Entscheidungen die

Folgeentscheidungen

Planung eines für den

Investor optimalen

Investitionsprogramms

unter Berücksichtigung

der wesentlichen

Parameter „Erwartungs-

wert“ (Ø erwarteter

Ertrag (µ)) und

„erwarteter Risikograd“

(Standardabweichung

(Ϭ))

• absolute Dominanz

• Zustandsdominanz

• Wahrscheinlichkeist-

dominanz

• Mittelwert

• Erwartungswert

• Streuung (Varianz)

• Risikoeinstellungen

(Risikonutzenfunktion)

Monte-Carlo-Simulation Entscheidungsbaum-

verfahren (mit Rückwarts-

rechnung (roll back-

Verfahren))

capital asset pricing model

(CAPM)

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4.4 Investition

Portfolioanalyse (1/2)

26.02.2018 259 Kosten- und Finanzmanagement

• Basiert grundsätzlich auf dem Erwartungswert-Standardabweichungs-Prinzip ((µ,Ϭ)-Prinzip)

• Kriterien:

– Durchschnittlich erwarteter Ertrag/Rendite der Anlage: Erwartungswert (µ)

– erwarteter Risikograd der Anlage als gewichtete Abweichung möglicher Erträge vom Durchschnitt/

Erwartungswert (µ): Standardabweichung (Ϭ)

• Indifferenzkurven als Ausdruck der Risikoeinstellung des Investors

– Alle Anlagen und Anlagekombinationen, die den gleichen Nutzen versprechen, liegen auf einer Indifferenzkurve

– Nutzenniveau steigt mit Abstand vom Ursprung

– Verlauf der Indifferenzkurve hängt ab von der Risikoeinstellung des Investors

– Rationaler Investor:

• Gleiche Risiken (Ϭ) der Anlagen: Wahl der Anlage mit höchstem Erwartungswert (µ)

• Gleicher Ertrag (µ), aber unterschiedliche Risiken (Ϭ): Kenntnis der Risikoeinstellung des Investors notwendig

µ

Ϭ

µ

Ϭ

µ

Ϭ Risikoaversion Risikofreude Risikoneutralität

(µ,Ϭ)-Prinzip (µ)-Prinzip

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4.4 Investition

Portfolioanalyse (2/2) – capital asset pricing model (CAPM)

26.02.2018 260 Kosten- und Finanzmanagement

• Capital asset pricing model (CAPM) ist ein Kapitalmarktmodell zur Ermittlung marktmäßig objektivierter

Risikoprämien

– Ermittlung einer marktmäßig objektivierten risikoäquivalenten Rendite bei Existenz einer (quasi-)

risikolosen Anlage (risikoadjustierter Kalkulationszinssatz)

– CAPM entgeltet nur das systematische Risiko der Anlage (z. B. Marktrisiko, Inflationsrisiko, etc.),

nicht das durch gezielte Diversifikation eliminierbare unsystematische Risiko

µ

β

2

,)M

MiiM

i ifMfiσ

ρσσβ mitβrrErE(r

• β-Faktor gibt Risiko des einzelnen Wertpapiers an

(nur systematisches Risiko)

• Gleichzeitig Angabe der Schwankungsanfälligkeit

gegenüber Marktänderungen:

βM (Referenzwert) = 1

βi > βM = stärkere Schwankung (Änderung) des

Wertpapiers als Marktportfolio

βi < βM = schwächere Schwankung (Änderung)

des Wertpapiers als Marktportfolio

βM = 1

rM

rf WPA

WPB

βA βB

Unter-

bewertung

Über-

bewertung

Renditegleichung des CAPM (Wertpapierlinie): E(ri) = erwartete Rendite der Anlage

E(rM) = erwartete Rendite des Marktportfolios

rf = risikoloser Zinssatz

ϬM = Standardabweichung (Varianz) des Marktportfolios

Ϭi = Standardabweichung (Varianz) der Anlage

pi,M = Korrelationskoeffizient von Anlage zu Marktportfolio

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4.4 Investition

Investitionsrechnung – Beispiel (1/2)

26.02.2018 261 Kosten- und Finanzmanagement

Start GmbH Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 320.000 350.000 380.000

Summe der Zahlungsüber-

schusse 1.050.000

• Investor A hat einen mittelfristigen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 750.000 €, den

er möglichst ertragsbringend für drei Jahre anlegen will. Nach ausführlicher

Sondierung der Möglichkeiten liegen im hingegen lediglich folgende (seriöse)

Anlagealternativen vor (beide weisen ein identisches Risiko auf):

– Anlage der liquiden Mittel in ein festverzinsliches Wertpapier mit einer jährlichen

Verzinsung in Höhe von 6,00 % (sog. „Unterlassungsalternative“)

– Anlage in das junge Start-Up-Unternehmen „Start GmbH“

• Welche Alternative wäre für Investor A unter der Prämisse der Ertragsmaximierung

vorziehenswürdig ?

Beispiel zur Investitionsrechnung

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4.4 Investition

Investitionsrechnung – Beispiel (2/2)

26.02.2018 262 Kosten- und Finanzmanagement

• Welche Alternative wäre für Investor A unter der Prämisse der Ertragsmaximierung

vorziehenswürdig ?

– Entscheidung muss anhand des Kapitalwerts der Zahlungsreihe der Start GmbH erfolgen.

– Als Kalkulationszinssatz muss der Zinssatz des festverzinslichen Wertpapiers verwandt

werden, da dieser die Vergleichsbasis darstellt.

– Kapitalwert der Zahlungsreihe der Start GmbH:

Start GmbH Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3)

Zahlungsüberschuss (cash flow) 320.000 350.000 380.000

Abzinsungsfaktor

Barwert des Zahlungsüber-

schusses in t0

320.000 x 0,943 =

301.760

350.000 x 0,890 =

311.500

380.000 x 0,840 =

319.200

Summe der Barwerte der

Zahlungsüberschüsse 932.460

./. Anschaffungsauszahlung -750.000

Kapitalwert (C0) 182.460

ni1

1 1

1+0,06= 0,943

1

1+0,06 2= 0,890

1

1+0,06 2= 0,840

da Kapitalwert (C0) der Anlage in die Start GmbH positiv

gegenüber der Unterlassungsalternative, ist die

Investition in die Start GmbH der Nichtanlage

vorzuziehen

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4.5 Risikomanagement

4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (1/3)

26.02.2018 263 Kosten- und Finanzmanagement

• Risikomanagement = Planung, Steuerung und Kontrolle von Risikopositionen im

Unternehmen (speziell aus Sicht der Anteilseigner)

Grundlegende Annahme: Risikoaversion (Risikoscheue) der Anteilseigner

• Ziele des Risikomanagements:

– Steigende Komplexität betriebswirtschaftlicher Entscheidungen

– Frühwarnfunktion bestandsgefährdender Entwicklungen/Risiken

– Schaffung eines Risikobewusstseins bei Mitarbeitern des Unternehmens

– Erhöhung der Transparenz für interne und externe Entscheidungsträger

– Erfüllung gesetzlicher Pflichten (bspw. Einrichtung eines Risikomanagementsystems bei

börsennotierten Unternehmen (§ 91 Abs. 2 AktG) und dessen Erläuterung im Lagebericht

(§ 289 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Bereiche des Risikomanagements

Risikoanalyse/

Risikomessung

Identifikation sämtlicher

relevanter Risiken und deren

Messung auf unterschiedlichen

Ebenen

Risikosteuerung

gezielte Risikosteuerung

anhand geeigneter Instrumente

Risikokontrolle

effiziente Risikokontrolle mit Hilfe

geeigneter Instrumente

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4.5 Risikomanagement

4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (2/3)

26.02.2018 264 Kosten- und Finanzmanagement

Risikoarten im Rahmen des Risikomanagements

Preis-

risiken

Bonitäts-

risiken

Liquiditäts-

risiken

Termin-

risiken

Betriebs-

risiken

Währungs-

risiken

Aktienkurs-

risiken

Sonstige

Preisrisiken

Zins-

risiken

EDV-

Risiken

personelle

Risiken

Sonstige

Organisations-

risiken

kriminelle

Risiken

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4.5 Risikomanagement

4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (3/3)

26.02.2018 265 Kosten- und Finanzmanagement

wichtige Instrumente zur Risikoabsicherung

Währungs-

risiko

Zinsänderungs-

risiko

Rohstoffpreis-

risiko

Aktienkurs-

risiko

Kredit-

risiko

• Devisentermin-

geschäfte

• Währungs-Futures

(Currency Futures)

• Devisenoptionen

• Währungsswaps

• Forward Rate

Agreements (FRA)

• Zins-Futures

• Zinsoptionen

• Zinsswaps

• Zinsbegrenzungs-

verträge

• Rohstofftermin-

geschäfte

• Rohstoff-Futures

• Rohstoffoptionen

• Rohstoffswaps

• Langfristige

Lieferverträge

• Aktienoptionen

• Index-Futures

• Index-Optionen

• Asset Swaps

• Kreditderivate

Preisrisiken

Quelle: In Anlehnung an Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 348.

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (1/10)

26.02.2018 266 Kosten- und Finanzmanagement

• Termingeschäft = Vereinbarung über den tatsächlichen oder durch Differenzzahlung substituierbaren

bedingten oder unbedingten Kauf, Verkauf oder Tausch genau bestimmter Gegenstände (Leistungen /

Finanzinstrumente) zu einem späteren Termin, aber zu einem bereits im Voraus festgelegten Preis

Abschluss- und Erfüllungszeitpunkt fallen zeitlich auseinander (≠ Kassakurs)

• Derivat (derivare = ableiten) = Finanzinstrument, dessen Wert (Preis) von der Entwicklung einer

zugrunde liegenden Referenzgröße (sog. Basisobjekt (underlying)) abhängt

– Arten von Basisobjekten: originäre oder derivative Finanzinstrumente , Währungen, Referenzzinssätze oder Indizes

– Börsenhandel (standardisiert) vs. außerbörslicher Handel (individuell) (over the counter (OTC))

– Arten der Erfüllung:

• Physische Lieferung: Basisobjekt wird zum Ausübungszeitpunkt tatsächlich geliefert (Transfer des Basisobjekts)

• Barausgleich: Zahlung der Differenz zwischen Terminkurs und Kassakurs zum Ausübungszeitpunkt (kein Transfer

des Basisobjekts) (sog. „Differenzgeschäft“)

Arten von Termingeschäften

unbedingte

Termingeschäfte bedingte

Termingeschäfte

Lieferung bzw. Abnahme

(ggf. Ausgleichzahlung) sind für beide

Vertragspartner verpflichtend

• Forwards

• Futures

• Swaps

Mindestens für einen Vertragspartner

besteht die Wahlmöglichkeit zwischen

Erfüllung und Rücktritt

Optionen

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (2/10)

26.02.2018 267 Kosten- und Finanzmanagement

Einsatzmotive für Derivate im Risikomanagement

Hedging

Reduzierung/Ausgleich des Preis-

änderungsrisikos einer (bestehenden

oder geplanten) Kassaposition durch

eine entsprechende Gegenposition am

Terminmarkt mit möglichst hoher

negativer Korrelation

Spekulation

und Trading

Übernahme eines Preisänderungs-

risikos in der Erwartung der Änderung

der Marktpreise von Finanztiteln

zugunsten der eigenen Position

Arbitrage und

Spreading

• Bestands-Hedge:

Absicherung einer bereits bestehenden

Kassaposition

• antizipativer Hedge:

Absicherung einer geplanten

Kassaposition

• Mikro-Hedge:

Basisobjekt entspricht Kassaposition

• Makro-Hedge:

Basisobjekt ist eine andere Position mit

hoher Korrelation zur Kassaposition

• Portfolio-Hedge:

Zusammenfassung gleicher oder

ähnlicher Geschäfte

Zentrale Funktion im Risikomanagement

Unterschied zum Hedging ist, dass

Spekulant bewusst eine neue Position

einnimmt (beim Hedging liegt diese dem

Grunde nach bereits vor)

risikoloses, gewinnbringendes

Ausnutzen von räumlichen und

zeitlichen Preisdifferenzen für gleiche

Positionen durch gleichzeitigen Kauf

und Verkauf der Position

Eliminierung von

Marktunvollkommenheiten

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (3/10)

26.02.2018 268 Kosten- und Finanzmanagement

Futures/Forwards

• Börsengehandelte standardisierte (Future) bzw. nicht

börsengehandelte individuelle (Forward) unbedingte

Termingeschäfte

• Verpflichtung über

– die Lieferung (Verkäufer des Future/Forward-Kontrakts)

– die Abnahme (Käufer des Future/Forward-Kontrakts)

– der bestimmten Menge eines bestimmten zugrunde liegenden

Finanztitels (Basisobjekt)

– zu einem im voraus festgelegten Preis (Future/Forward-Preis)

– zu einem späteren Zeitpunkt (Liefertag)

• Grundpositionen:

– Long Position: Ergebnis des Kaufs

profitiert von Kurserhöhungen

Short Position: Ergebnis des Verkaufs

profitiert von Kursverlusten

• Gewinn- und Verlustprofil:

– symmetrisches Gewinn- und Verlustprofil , da Gewinne des

Käufers bzw. Verluste des Verkäufers faktisch unbegrenzt

sind

– Verlust des Käufers bzw. Gewinn des Verkäufers ist begrenzt

auf die Höhe des Basispreises

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes

Basis-

preis

Long Future/Long Forward

(=Käufer)

Verlust

Gewinn

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes Basis-

preis

Short Future/Short Forward

(=Verkäufer)

Verlust

Gewinn

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (4/10)

26.02.2018 269 Kosten- und Finanzmanagement

Swaps

• Vereinbarung über unbedingten wiederholten Tausch

von vorher bestimmten Waren oder Dienstleistungen

Insbesondere Zins- und Währungsswaps

Aufgrund wiederholender Täusche stellen Swaps

eine „Folge von Forward-Geschäften“ dar

• Beispiel eines Zinsswaps (Standard-Swap):

– Austausch von Zinszahlungen auf einen bestimmten

Kapitalbetrag für einen bestimmten Zeitraum in

bestimmten Abständen

• Verbindlichkeit mit Festzinssatz (payer)

• Verbindlichkeit mit variablem Zins (receiver)

• Lediglich Austausch der Nettobeträge der

gegenseitigen Ansprüche (kann sich je nach

Referenzzinssatzes ändern)

– Festlegung folgender Parameter:

• Festzinssatz (Swap-Satz)

• Variabler Zinssatz

• Länge der Zinsperiode

• Anzahl der Zinsperioden

• Zinszahlungstermine und Berechnungsmethode

• Nominalbetrag

Bank

Unternehmen

3,59 % (fix)

EURIBOR

Kredit-

geber

EURIBOR

+ 0,6 %

Zinsswap

Quelle: Rudolph, B./Schäfer, K.: Derivative Finanzinstrumente (2005), S. 118.

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (5/10)

26.02.2018 270 Kosten- und Finanzmanagement

Kreditmittelbeschaffung mit.. Hausbank Softwehr AG Zinsdifferenz

variabler Verzinsung EURIBOR + 0,5 % EURIBOR + 1,25 % 0,75 %

fester Verzinsung 4,00 % 5,2 % 1,20 %

• Die Softwehr AG muss aufgrund der Digitalen Transformation massiv in IT-Infrastruktur

und Personal investieren und benötigt dafür Fremdkapital in beträchtlicher Höhe. Das

Fremdkapital kann sowohl variabel als auch festverzinslich beschafft werden. Bank und

Softwehr AG weisen dabei folgende Kreditbeschaffungskonditionen auf:

Die Softwehr AG ist an einer festverzinslichen Fremdfinanzierung interessiert, hingegen

ist die direkte Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt sehr teuer. Demnach vereinbart sie

mit ihrer Hausbank den Abschluss eines Zinsswaps, bei dem die Softwehr AG eine

Festzinszahlung in Höhe von 4,75 % leistet und von der Bank eine variable Zinszahlung

in Höhe von EURIBOR + 1,00 % erhält. Veranschaulichen Sie die Finanzierungs-

beziehungen und berechnen Sie die Kostenvorteile des Abschlusses des Zinsswaps

gegenüber der direkten Fremdfinanzierung.

Beispiel zur Vereinbarung eines Zinsswaps (1/2)

0,45 %

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (6/10)

26.02.2018 271 Kosten- und Finanzmanagement

• Berechnung der Kostenvorteile des Zinsswaps („komparative Kostenvorteile“)

Beispiel zur Vereinbarung eines Zinsswaps (2/2)

Bank

Unternehmen

4,75 % (fix)

EURIBOR + 1,00 %

Kredit-

geber

EURIBOR

+ 1,25 %

Zinsswap

Zinszahlung Erläuterung

Bank - 4,00 % Zinsverpflichtung aus festverzinslicher Anleihe

+ 4,75 % Swap-Inflow

- (EURIBOR + 1,00 %) Swap-Outflow

- (EURIBOR + 0,25 %) Saldo

+ EURIBOR + 0,50 % umgangene Zinsverpflichtung aus variabel verzinslicher Anleihe

+ 0,25 % Vorteil aus dem Zinsswap („komparativer Kostenvorteil“)

Softwehr AG - (EURIBOR + 1,25 %) Zinsverpflichtung aus variabel verzinslicher Anleihe

+ EURIBOR + 1,00 % Swap-Inflow

- 4,75 % Swap-Outflow

- 5,00 % Saldo

+ 5,20 % umgangene Zinsverpflichtung aus festverzinslicher Anleihe

+ 0,20 % Vorteil aus dem Zinsswap („komparativer Kostenvorteil“)

Kredit-

geber

4,00 % (fix)

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (7/10)

26.02.2018 272 Kosten- und Finanzmanagement

Optionen

• Option berechtigt (nicht verpflichtet!) den Options-

käufer (Inhaber)

– eine bestimmte Menge eines bestimmten Guts (Basisobjekt)

– zu einem im voraus festgelegten Preis (Basispreis)

– zu einem festgelegten Zeitpunkt bzw. jederzeit bis zur

Fälligkeit

– zu erwerben (Kaufoption (call))

– zu verkaufen (Verkaufsoption (put))

Bei Ausübung der Option wird Verkäufer (sog. Stillhalter)

zur Lieferung bzw. zum Barausgleich an den Käufer (sog.

Inhaber) verpflichtet

• Für das Recht zur Optionsausübung zahlt der Inhaber

dem Stillhalter eine Prämie (sog. Optionsprämie)

Einflussgrößen auf den Optionspreis:

• Bezugspreis (Basispreis)

• Aktueller Kurs/Preis des Basisobjektes

• Volatilität des Basisobjektes

• Restlaufzeit der Option

• Zinsniveau

• Dividende

Kontraktposition

Art der Option

Käufer Verkäufer

zahlt Optionspreis:

aktives

Entscheidungs-

recht

erhält

Optionsprämie:

passive

Verpflichtung

Kaufoption

(call)

Käufer einer

Kaufoption

(Recht auf Bezug von

Wertpapieren)

Stillhalter in

Wertpapieren

Pflicht, Wertpapiere

zu liefern

Verkaufsoption

(put)

Käufer einer

Verkaufsoption

Recht auf Abgabe

von Wertpapieren

Stillhalter in Geld

Pflicht, Wertpapiere

zu kaufen

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 374.

Kaufoption

(call)

Verkaufsoption

(put)

Basispreis über

dem Aktienkurs out-of-the-money in-the-money

Basispreis beim

Aktienkurs at-the-money at-the-money

Basispreis unter

dem Aktienkurs in-the-money out-of-the-money

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 377.

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4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (8/10)

26.02.2018 273 Kosten- und Finanzmanagement

Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 374 f.

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes

Basis-

preis +

Prämie

Kauf einer Kaufoption

(Long Call)

begrenzter Verlust

unbegrenzter

Gewinn

Basis-

preis

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes Basis-

preis +

Prämie

Verkauf einer Kaufoption

(Short Call)

unbegrenzter

Verlust

begrenzter

Gewinn

Basis-

preis

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes

Basis-

preis +

Prämie

Kauf einer Verkaufsoption

(Long Put)

begrenzter Verlust

begrenzter

Gewinn

Basis-

preis

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes

Basis-

preis +

Prämie

Verkauf einer Verkaufsoption

(Short Put)

begrenzter

Verlust

begrenzter

Gewinn

Basis-

preis

Page 274: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (9/10)

26.02.2018 274 Kosten- und Finanzmanagement

• Investor A besitzt überschüssige Liquidität, die er gewinnbringend am Kapitalmarkt

anlegen, gleichzeitig aber auch den Kapitaleinsatz sowie das Verlustpotential möglichst

minimieren möchte. Ihm stehen dazu folgende Alternativen zur Verfügung:

– Investition in Aktie der Z AG (aktueller Aktienkurs: 85,00 €)

– Kaufoption (call) für eine Aktie der Z AG (Optionsprämie: 10,00 €; Basispreis: 85,00 €)

– Verkaufsoption (put) für eine Aktie der Z AG (Optionsprämie; 8,00 €; Basispreis: 85,00 €)

a. Für welches Instrument sollte sich Investor A entscheiden ? Veranschaulichen Sie

ihre Antwort anhand der einschlägigen Gewinn- und Verlustprofile der Instrumente.

b. Für welches Instrument muss sich Investor A entscheiden, wenn er bereits die Aktie

der Z AG besitzt und trotz erwarteter Kursverluste der Aktie diese trotzdem halten

und demnach die Verluste vermeiden bzw. minimieren möchte ?

Beispiel zum Risikomanagement mit Optionen (1/2)

Page 275: Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde mit ... · • Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als

4.5 Risikomanagement

4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (10/10)

26.02.2018 275 Kosten- und Finanzmanagement

a. Gewinn- und Verlustprofile der Anlagealternativen

b. Sicherung der Aktienkursentwicklung gegen Verluste (hedging)

Beispiel zum Risikomanagement mit Optionen (2/2)

Gewinn/

Verlust

Aktienkurs 85,00 €

Kauf der Aktie der Z AG

Verlust

Gewinn

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes 85,00 €

Kauf einer Kaufoption

Verlust

Gewinn

10,00 €

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes 85,00 €

Kauf einer Verkaufsoption

Verlust

Gewinn

8,00 €

Gewinn/

Verlust

Kurs des

Basisobjektes

85,00 €

Kauf einer Verkaufsoption

Gewinn

10,00 €

Kauf der

Aktie „Resultierende“