Das Gewerbe ist tot - Lang lebe das Gewerbe*€¦ · ganz andere Krisen überlebt hat. In diesem...

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Das Magazin für Taxiunternehmer Dezember 2014 DIE NEUE B-KLASSE UNTERNEH- MER, FAHRER, POLITIK UND VERWALTUNG AN EINEM TISCH MYTAXI ZAHLT 50% DES FAHRPREISES UBERGE- SCHNAPPT? UBER BEDROHT FAMILIEN VON JOURNALISTEN MESSE IN KÖLN - VON GEWINNERN UND VERLIERERN 31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461 Das Gewerbe ist tot - Lang lebe das Gewerbe* *Nur noch wenige Tage bis zum Mindest- lohn

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Das Magazin für Taxiunternehmer Dezember 2014

Die neue b-Klasse

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31. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461

Das Gewerbe ist tot - Lang lebe das Gewerbe**Nur noch wenige Tagebis zum Mindest-lohn

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Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,7–3,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 156–94 g/km.Anbieter: Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart

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ist abwarten eigentlich arbeitszeit?

Kurz vor Einführung des Mindest-lohnes wird vielerorts noch

spekuliert und abgewartet. Keiner traut sich so recht eine Prognose

darüber zu, was im Taxigewerbe in wenigen Wochen so vor sich gehen

wird. Ein 3-Milliarden-Euro-Gewerbe fährt auf Sicht. Dabei sind

die Rahmenbedingungen, die ab dem 1.1.2015 gelten werden, seit Monaten genau bekannt. Es gibt

überhaupt keine Zweifel. Deutlich wird aber auch eines: Dass wir die

Gräben im Gewerbe zwischen Ein- und Mehrwagenunternehmern,

zwischen Zentralen und Verbän-den und zwischen all den anderen

tatsächlichen oder selbsternannten Gewerbevertretern nicht mehr weg-

diskutieren können.

TiTelbilD: (c) fpaT Murray (hTTps://www.flicKr.coM/phoTos/fpaT), unTer creaTive coMMens lizenz, cc by 2.0, (hTTps://creaTivecoMMons.org/licenses/by/2.0), Keine ÄnDerungen vorgenoM-Men, TiTel: caDillac ranch, aMarillo, Texas

Das Schließen unserer Reihen, das Ziehen an einem Strang wäre doch

mal ein guter Vorsatz für das nächste Jahr. Die (unfreiwillige)

mediale Präsenz des Gewerbes der vergangenen Monate hat schließlich auch gezeigt: Das Taxi steht gut da. Es wird in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen als man vielleicht befürchten müsste. Unsere Dienst-

leistung genießt einen guten Ruf. Die Nachfrage wird in den nächsten

wenigen Jahrzehnten dramatisch steigen. Es gab schon düsterere Aus-blicke auf unser Gewerbe, das schon

ganz andere Krisen überlebt hat.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg und alles Gute für das

kommende Jahr 2015.

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Steffen Breyer, erst seit einigen Wo-chen diesen Jahres beim Verkehrs-senator zuständig für das Taxige-werbe zuständig, führte mit einem thematischen Rundumschlag in die Diskussion ein: Eine Änderung der Taxitarifordnung für Bremen sei in Arbeit und soll noch zum 1.3.2015 in Kraft treten. Allgemeine Kos-tensteigerungen, vor allem aber der Mindestlohn, würde zu einer Tarif-erhöhung führen müssen. Bisher be-

wege sich das Bremer Gewerbe im bundesdeutschen Mittelfeld, wo es sich in einem Jahr bewegen wird, sei noch nicht absehbar. Auch zur Ein-führung des Fiskaltaxameters könne man derzeit noch nichts genaueres bekannt oder geplant. Federführend

sei hierbei das Finanzressort. Auch mit Uber und anderen Mietwa-genvermittler setzte sich der Behör-denvertreter auseinander und kün-digte an dass man die Entwicklung genau beobachten werde.

Phlipp Seloff, selbst Taxiunterneh-mer und Mitglied des Vorstandes der Fachvereinigung Personenver-kehr, berichtete anschließend von den Diskussionen im Verband und davon, dass man sich auf eine sehr moderate Tariferhöhung geeingt hatte um die Kunden nicht zu ver-graulen. Allerdings sei seiner An-sicht vor allem die zu hohe Anzahl ausgegebener Konzessionen Grund vielen Übels sei. Uber sei außer-dem ein illegaler Marktteilnehmer der eine Bedrohung des etablierten Taxigewerbes darstellt. Auch über die Freistellungsverkehre müssten diskutiert werden. Die Politik müs-se prüfen ob hier Anpassungen not-wendig seinen.

„Das Gewerbe im Wandel“

Die Bremer Bürgerschaftsfraktion der SPD lädt zur Diskussion

Von Jan Cassalette([email protected])

Wenige Wochen vor der Einführung des Mindestlohnes im Taxigewer-be liegen die Nerven blank. Das macht eine Veranstaltung in Bre-men deutlich. Gewerbe- und Arbeit-nehmervertreter sowie Politik und Verwaltung diskutierten mit dem Ex-Taxifahrer und Bürgerschaftsab-geordneten Rainer Hamann (SPD) über die Zukunft des Taxigewerbes.

Philipp Seloff, Mitglied im Vorstand der Fachvereinigung Bremen (unten) und Kai Düvell von der IG Bremer Taxifahrer diskutierten mit einem Vertreter der

Verkehrsbehörde und Rainer Hamann, Sprecher für Datenschutz und Informationsfreiheit und ehemaliger Taxifahrer

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Kay Düvell, Mitglied der Arbeitneh-mervertretung „IG Bremer Taxiun-ternehmer“ wurde dann sehr deut-lich und sprach zu den anwesenden Taxifahrern: „Das Taxigewerbe hat verschlafen. Wisst ihr eigentlich was am 1. Januar 2015 auf Euch zu-kommt? Als betroffene Fahrer sind Fragen nach der Entlohnung oder nach dem Erhalt des Arbeitsplatzes aber sehr wichtig. Die Unterneh-mer hätten nach wie vor noch nicht begriffen dass auch sie sich an die Regeln halten müssten. Es sei zu befürchten dass auch im kommen-den Jahr kein Mindestlohn gezahlt werden wird. Die derzeit gezahlten Löhne von teilweise 3 oder 4 Euro würden auch mit dem Mindestlohn nicht verschwinden.“

Philip Seloff betonte dass im Ver-band ein Flottenmanagement dis-kutiert wurde, dass es derzeit aber nicht absehbar sein wie sich dies umsetzen ließe. Die Unternehmer und das Fahrpersonal müsse zusam-menrücken, so ließen sich die Prob-leme lösen. Herr Breyer machte dem Gewerbe allerdings wenig Hoffnung, dass die Behörde eine Möglichkeit hätte, durch das Ordnungsrecht ein Flottenmanagement zu etablieren. Dies müsste das Gewerbe selbst auf die Beine gestellt bekommen. Düvell bestätigte das. Letztend-lich habe das Überangebot zu einer Verschlechterung der Dienstleis-tungsqualität und Steuerehrlichkeit geführt. Die IG Bremen hätte es au-ßerdem befürwortet, den Mindest-lohn zeitgleich mit dem Fiskaltaxa-meter einzuführen. Rainer Hamann brachte ins Ge-spräch dass das Hamburger Modell ja zu einer Reduzierung der Konzes-sionen geführt habe. Steffen Breyer machte dem Bremer Gewerbe jedoch keine Hoffnung dass vor der Einfüh-rung des Fiskaltaxameters ausrei-chend Personal zur Verfügung steht um die Unternehmen so intensiv zu kontrollieren dass es tatsächlich zu einem Einzug von Konzessionen in wesentlicher Größenordnung kom-men würde. In der anschließenden Diskussion wurde immer wieder die Erhöhung der Abgabenehrlichkeit als Schlüs-

sel zu einer Genesung des Gewerbes angeführt. Auch auf Nachfrage die-ses Magazins betonte Steffen Breyer jedoch, dass sich bis zum 1.1.2017 keine wesentliche Veränderung der Personaldecke geben kann. Ein Einzelunternehmer stelle der Po-litik und Verwaltung die Frage wieso Mehrwagenunternehmer nicht auf z.B. 5 Konzessionen begrenzt werden könnten. Seloff schlug als Alternati-ve vor, dass man auch das Heraus-brechen einer einzelnen Konzession aus einem Mehrwagenunternehmen ermöglichen sollte, damit sich der-zeitges Fahrpersonal selbständig machen könne. Der Vertreter der IG Bremen bestätigte die Befürchtun-

gen, dass es durch den Mindestlohn zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen wird, fügte aber hinzu, dass „nicht jeder Arbeitsplatz seinen Na-men verdient. Es sollten doch lieber etwas weniger Menschen von ihrer Arbeit leben können als dass etwas mehr Menschen nicht von ihrer Ar-beit leben können.“Rainer Hamann schlug abschließend vor, möglichen Bedarf einer Anpas-sung des Personenbeförderungs-gesetztes zu identifizieren. Breyer sieht so zumindest die Ortskunde-prüfung zur disponabel, während die Gesundheitsprüfung, das Steuer- und Gewerberecht nicht angefasst werden dürften.

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Das Bundeskabinett hat die Verord-nung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie die Verordnung über Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsge-setz zur Kenntnis genommen.

Die beiden Verordnungen regeln im Detail die gesetzlichen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Die Mindestlohnkontrollen der Zollver-

waltung werden dadurch effizienter und effektiver. Beide Verordnungen sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt in Kürze.Arbeitgeber und Entleiher sind zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeits-zeit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet. Mit der neuen Verordnung wird diese Auf-zeichnungspflicht vereinfacht. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mern mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu

Beginn und Ende der täglichen Ar-beitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeitszeit eigenver-antwortlich einteilen, entfällt die Aufzeichnung von Beginn und Ende der Arbeitszeit. Liegen diese drei Vo-raussetzungen vor, reicht es aus, nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.Diese Erleichterungen gelten nur für einen sehr kleinen Kreis von Fällen, wie zum Beispiel für Zeitungszustel-ler und Kurierdienste. Sie gelten z.B. nicht für die Baubranche oder das Transport- und Gaststättengewerbe.

Neue Verordnung regelt Arbeitszeiterfassung...

Im August 2014 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Min-destlohns in Kraft getreten, das die Einführung eines allgemeinen ge-setzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesge-biet vorgeschrieben. Weiter enthält das MiLoG weitere Pflichten für Arbeitgeber und Entleiher, die den Behörden der Zollverwaltung die Prüfung der Einhaltung des gesetz-lichen Mindestlohnes erleichtern sollen. Besonders beachtlich ist aus Sicht der Branche die Verpflichtung für Arbeitgeber (und Entleiher) zur Aufzeichnung der täglichen Arbeits-zeit (Beginn, Ende, Dauer). Zugleich enthält das MiLoG die Ermächti-gung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die angesproche-nen Verpflichtungen durch Rechts-verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ohne Zustim-mung des Bundesrates zu verein-fachen oder abzuwandeln, sofern

Besonderheiten der zu erbringen-den Werk- oder Dienstleistungen oder Besonderheiten des jeweiligen Wirtschaftsbereiches oder Wirt-schaftszweiges dies erfordern. Einer Presseerklärung aus dem BMF ist zu entnehmen, dass von den Ver-ordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht wird und das Bundeskabi-nett letzte Woche u.a. den Entwurf einer Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeich-nung nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsende-gesetz (MiLoAufzV) verabschiedet hat. Kern dieser Verordnung ist, dass für Arbeitnehmer mit ausschließ-lich mobilen Tätigkeiten, die keinen Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und die sich ihre tägliche Arbeits-zeit eigenverantwortlich einteilen, die Aufzeichnung vom Beginn und Ende der Arbeitszeit entfällt, also nur die Dauer der täglichen Arbeits-zeit aufzuzeichnen ist. Auch wenn die Tätigkeit des Fahrpersonals im

Taxi- und Mietwagenbereich sicher-lich eine ausschließlich mobile Tä-tigkeit ist, ist damit das Vorliegen der anderen beiden Voraussetzun-gen - keine Vorgaben zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie eigenverantwortliche Einteilung der täglichen Arbeitszeit – nach Bewer-tung des BZP sehr fraglich. Der BZP ist aber einer endgültigen und ver-bindlichen Klärung dieser Frage auf der Spur und wir werden auch sofort informieren, wenn hier Rechtssi-cherheit besteht. Nach derzeitiger Sachlage wollen wir aber davor war-nen, dass Unternehmen vorschnelle Schlüsse ziehen, die sich später als sehr teuer erweisen könnten. Die Unternehmen des Taxi- und Mietwa-gengewerbes sollten also zum jetzi-gen Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie in ihrer Arbeitgebereigenschaft verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren haben.

...und alarmiert den BZP:„Keine voreiligen Schlüsse“

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Taxifahren zu Preisen wie zu Groß-mutters Zeiten. Mit einer Rabat-taktion macht die Intelligent Apps GmbH, Betreiber der populären Ta-xibestell-App mytaxi, auf sich auf-merksam. Vom 1. bis einschließlich 24. Dezember übernimmt mytaxi die Hälfte der Taxirechnung für alle Taxifahrten in Hamburg, die per my-taxi App bezahlt werden.

Nicht jeder kann oder will sich ein Taxi leisten. Da kommt das vor-weihnachtliche “Geschenk” von mytaxi gerade richtig. Eine Fahrt zum Flughafen Hamburg, die im Schnitt um die 30 Euro kostet, kann nun für 15 Euro durchgeführt wer-den. Eine typische Stadtfahrt im Wert von 10 Euro kostet so nur noch 5 Euro. Wer clever ist und sich zu-sätzlich noch ein Taxi teilt, kommt mit mytaxi teilweise günstiger und schneller an sein Ziel als mit ande-ren öffentlichen Verkehrsmitteln. Interessierte laden sich die myta-xi App kostenlos in einem der App Stores (iOS, Android, Windows oder Blackberry) herunter. Während der

einmaligen Registrierung hinter-legt man entweder seinen PayPal Account oder seine Kreditkarte als Zahlungsmittel. Mit nur einem Klick bestellt man anschließend ein mytaxi mit der Buchungsoption “Zahlen per App”. Die GPS-Ortung erkennt den Aufenthaltsort des Fahr-gasts automatisch und der Fahrgast kann über die App mitverfolgen, wie sich sein bestelltes Taxi nähert. Am Ende der Fahrt tippt der Taxifahrer den regulären Fahrpreis in seine App ein und der Fahrgast bekommt den Preis bei sich in der App angezeigt. Genau in diesem Moment erhält der mytaxi Nutzer automatisch einen Gutschein in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, der sofort mit der Tour verrechnet werden kann. Nic Mewes, Gründer und CEO von my-taxi, erklärt den Hintergrund dieser einmaligen Aktion: „Hier in Ham-burg hat für uns alles begonnen. Die Hamburger haben unseren neuen Service sehr gut angenommen und haben damit wesentlich zum Erfolg von mytaxi beigetragen. Als Ham-burger Unternehmen fühlen wir uns verpflichtet den Hamburgern etwas

zurück zu geben. Dies tun wir mit der 50 Prozent Aktion. Das Gedrän-gel in vollbesetzten Bussen und Bah-nen in der Vorweihnachtszeit ist nicht jedermanns Sache. Mit unse-rer Aktion bieten wir den Hambur-ger Bürgern einen Anreiz beispiels-weise ihre Weihnachtseinkäufe bequem und günstig nach Hause zu bringen, oder sicher und schnell von der Weihnachtsfeier nach Hause zu kommen oder aber auf günstige Wei-se Freunde oder Familienangehörige zu besuchen, die man lange nicht ge-sehen hat”.Von der 50 Prozent Akti-on profitieren übrigens nicht nur die Fahrgäste. mytaxi Fahrer zahlen bis zum Jahresende nur die Hälfte der Vermittlungsgebühren die mytaxi normalerweise berechnet. Ein guter Deal für alle Beteiligten. Die 50 Pro-zent Aktion startet am 1. Dezem-ber und gilt bis Mitternacht am 24. Dezember 2014 und ist beschränkt auf Fahrten innerhalb des Hambur-ger Stadtgebietes. Eines steht heute schon fest: Günstiger wird man in Hamburg wohl nie wieder Taxi fah-ren können.

myTaxi verschenkt 50%

Nachdem im Laufe des Jahres die Vorlaufzeiten vor allem in der Ta-xi-Produktion aufgrund einer über 30%igen Auftragssteigerung auf zwölf Wochen angestiegen waren, ist es INTAX gelungen diese erheblich zu reduzieren. Zum Jahresende wer-den die Vorlaufzeiten wieder die von

INTAX gewohnten vier Wochen be-tragen, so dass wieder zeitnah Neu-fahrzeuge in die Serienfertigung der Taxi-Manufactur eingeplant werden können. Die Zeiten-Reduzierung wurde durch diverse Maßnahmen in Form eines separaten Produktions-zelts, Aufstockung der Belegschaft

und Mehrarbeit realisiert. Um zu-künftig der gestiegenen Anfrage ge-wachsen zu sein sind weitere Schrit-te der Unternehmensvergrößerung wie die Erweiterung der Parkflächen und ein Hallenneubau in die Wege geleitet worden.

Intax-Taxi wieder schnell

foto: intax

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Ab sofort darf Mydriver bei Goog-le keine Anzeigen mehr mit dem Suchbegriff „Taxi“ schalten, wenn nicht gleichzeitig darauf hingewie-sen wird, dass gar kein Taxiverkehr angeboten wird. Das Landgericht Berlin hat dies in einem Urteil ge-richtlich verboten.

Die Taxivereinigung Frankfurt e.V. hatte argumentiert, dass Mydri-ver damit Verbraucher täuscht (Ur-teil des LG Berlin, Az. 15 O 290/14 vom 04.11.2014, schriftlich zuge-stellt am 10.11.2014). Die Taxiverei-nigung hatte erfolgreich gegen den unlauteren Wettbewerb geklagt. Mydriver vermittelt Mietfahrzeu-ge mit Fahrer und hatte dies online mit ‚Taxi für Frankfurt buchen‘ be-worben. „Grundsätzlich unterlie-gen Trittbrettfahrer-Anzeigen bei

Google strengen Regeln“, erläutert Rechtsanwältin Sandra Charalam-bis von der Rechtsanwaltskanzlei Charalambis & Bonn, die das Urteil erstritten hat. „Erlaubt ist, eine Ad-words-Anzeige auf den Suchbegriff ‚Taxi‘ zu schalten“, so Charalambis. „Der Verbraucher muss aber am An-zeigentext erkennen können, dass die Anzeige nicht von einem Taxiun-ternehmen stammt, damit er nicht getäuscht wird.“ Mietwagenunter-nehmen ist es gesetzlich verboten, eine Verwechslung zum Taxi herzu-stellen (PBefG § 49, Absatz 4, Satz 5).

Hintergrund war eine umfangrei-che Werbekampagne von Mydriver bei Google. „Nur, wer sich als Ta-xiunternehmen prüfen und regulie-ren lässt, soll auch als Taxiservice werben dürfen“, meint Hans-Peter Kratz, der erste Vorsitzende der Taxi-

Vereinigung Frankfurt am Main e.V., der im Interesse seiner rund 800 Mitgliedsunternehmen gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegangen war. Kratz selbst hatte zuvor bereits als Taxiunternehmer erfolgreich ge-gen einen Uberpop-Fahrer geklagt (siehe http://taxi-deutschland.net/index.php/pressemitteilung/112-zweite-einstweilige-verfuegung-ge-gen-uberpop-fahrer).Hält sich Mydriver nicht an das Ur-teil, kündigt die Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e.V. an, von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft Gebrauch zu machen.Rückfragen zum Urteil beantwor-tet die Rechtsanwältin Sandra Cha-ralambis (Tel.: +49 69 959 282 92). Das Urteil zum Download finden Sie unter: www.taxi-vereinigung-frankfurt.de

myDriver darfnicht als „Taxi“ werben

Sixt unterliegt vor Gericht / Google-Anzeigen bei Suchbegriff „Taxi“ untersagt

Uber ist in Stuttgart noch gar nicht vertreten, dennoch zückt die „Stutt-garter Taxi-Auto-Zentrale“ schon die ersten juristischen Knüppel. Per Unterlassungserklärung woll-te man Uber an einem Start in der Hauptstadt Baden-Württembergs hindern. Die hatte das Unterneh-men allerdings nicht unterzeichnet und sah sich prompt mit einer Un-terlassungsklage konfrontiert. „Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt,

dass Uber auf einmal auftaucht und dann erst einmal da ist. Das wol-len wir verhindern“, sagte Murat Arslan, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, den Stuttgarter Nachrichten. Im Janu-ar will das Landesgericht über die Klage entscheiden. Sollten die Kol-leginnen und Kollegen der Stuttgar-ter Taxi-Auto-Zentrale Erfolg haben, wäre das ein weiterer heftiger Rück-schlag für illegalen Personenbeförde-

rer. Bislang ist jedoch nicht bekannt, wann Uber den Betrieb in Stuttgart aufnehmen will. Dort hatte schon die Stadtverwaltung erklärt, den Markteinstieg von Uber verhindern zu wollen. Trete Uber in Stuttgart auf, sei beabsichtigt, das per Unter-lassungsverfügung zu unterbinden, hatte das Amt für öffentliche Ord-nung bereits im August mitgeteilt.Nachahmer waren bei Redaktions-schluss noch nicht bekannt.

Uber-Prophylaxe

Stuttgarter Taxi-Zentrale geht vorsorglich gegen illegale Personenbeförderer vor

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Dank einer gemeinsamen Daten-schnittstelle kann man von nun an Taxis bundesweit aus verschie-denen Apps heraus bestellen. „Mit unserem Deutschen Taxi-Service-Netzwerk wird der Serviceradius der angeschlossenen Taxi-Apps für Smartphones schlagartig erwei-tert und Taxi-Kunden erhalten in Deutschland einen flächendecken-den Service für praktisch jedes Smartphone“, sagte BZP-Präsident Michael Müller vor Beginn der Euro-päischen Taximesse in Köln.

Es sei dabei unerheblich, welche App der Kunde nutze und wo in Deutsch-land er sich befindet: „DTN leitet den Kundenwunsch über ein Auto-booking-System an die richtige Ad-resse weiter, damit das gewünschte

Taxi schnell für den Fahrgast bereit steht – egal, ob in Flensburg, Gar-misch, Aachen oder Görlitz“, er-gänzte Müller.

Unter dem Dach des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) wurde die Schnittstelle für die Appli-kationen „cab4me“, „Taxi Deutsch-land“ und „taxi.eu“ bereits 2013 entwickelt. Nach einer intensiven Testphase wird sie nun in Betrieb genommen. Müller: „Vermittelt werden ausschließlich Taxifahrer,

die ihren Service nach den Bestim-mungen der Personenbeförderungs-regelungen anbieten und deren Ser-vice von einer örtlichen Taxizentrale überwacht wird. Die gemeinsame Schnittstelle stärkt internetbasierte Systeme, die aus dem Taxigewerbe

heraus gewachsen sind.“

Während ihrer Herbst-Konferenz in Kiel hatten die Verkehrsminister einhellig die Personenbeförderungs-richtlinien bekräftigt und zugleich digitale Steuerungssysteme als in-novatives Element aus der Branche begrüßt. „Das Taxigewerbe ist inno-vativ und entwickelt ihren digitalen und kundenfreundlichen Fahrgast-service innerhalb der gesetzlichen Richtlinien kontinuierlich weiter“, so BZP-Präsident Müller.

Branchenexperten sprechen von einem marktübergreifenden Be-stellsystem. „Mit dem Deutschen Taxi-Service-Netzwerk ist es uns gelungen, von Kiel bis Ulm über 90 Prozent aller Taxis in Deutschland elektronisch zu vereinen. Kunden, die über eine unserer Apps ein Fahr-zeug ordern, werden zuverlässig ih-ren gewünschten Service erhalten – egal, wann oder wo“, erläutert Her-mann Waldner, Geschäftsführer der Applikation taxi.eu, die Idee dahin-ter.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsit-zender Taxi Deutschland eG: „Das Teamwork der Taxizentralen ist unser Signal. Die Taxiindustrie ist technisch innovativ, flächendeckend aufgestellt und zuverlässig für jeden da, in jeder Kleinstadt und in jeder Großstadt.“

taxi.eu, Taxi Deutschland und cab4me sind Applikationen, die kos-tenfrei aus den Markets von Apple und Android auf das Smartphone geladen werden können. In Deutsch-land werden bei den Taxi-Services lediglich die nach den gesetzlichen Bestimmungen gültigen Tarife abge-rechnet.

Start des „Deutschen Taxi-Service-Netzwerks“

Taxigewerbe installiert marktübergreifendes Bestellsystem

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10 • Hallo TAXI

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Optisch hat sich die neue B-Klasse nur auf dem zweiten Blick verän-

dert. Ein neuer Stoßfänger vorn, eine verbreiterte Kühlerverkleidung mit zwei Lamellen und das in die Schein-werfer integrierte LED-Tagfahrlicht sind die auffälligsten Veränderungen. Auch das Heck wurde etwas modifi-ziert. Am meisten jedoch tat sich in Technik und Ausstattung. Vor allem eine Vielzahl zum Teil sogar serien-mäßige Fahr-Assistenz-Systeme defi-niert den Sicherheitsstandard in der Kompaktklasse nahezu neu. Viele dieser Systeme sind zwar bekannt, waren bisher aber auf die höherwer-tigen Modelle aus der C- und E-Klas-se beschränkt. Jetzt haben sie auch in der B-Klasse Einzug gehalten. Die wesentlichste Neuerung ist der serienmäßige Collision Prevention Assist Plus (Auffahr-Verhinderungs-Assistent). Er verringert die Gefahr

eines Auffahrunfalls wesentlich und auch messbar – im engen Stadtver-kehr eine für Fahrer und Passagiere nicht zu unterschätzende Verbes-serung. Er leitet, sollte eine solche Situation unverhofft auftauchen, selbstständig die Bremsung ein. Und das bis zum vollständigen Stillstand. Bremst der Fahrer eigenständig, wird das System abgeschaltet, bleibt aber wachsam und warnt, wenn es den-noch eng werden sollte. Serienmäßig ist jetzt auch ein Aufmerksamkeits-Assistent, der mit einer fünfstufigen Balkenanzeige den aktuellen Auf-merksamkeits-Zustand des Fahrers in einem erweiterten Geschwin-digkeitsbereich (60 bis 200 km/h) anzeigt. Mit dem ebenfalls serien-mäßigen Kommunikations-Modul „Mercedes connect me“ vernetzt

B-Klasse wird fröhlich und elektrisch

Die 3. Generation der B-Klasse im Hallo TAXI-Test

Von Klaus-Peter Berg([email protected])

Für die nunmehr dritte Generation der B-Klasse – sie ist seit 2005 auf dem Markt und wurde inzwischen über eine Million Mal verkauft – hat sich Mercedes einen eingängigen Slogan ausgedacht. „B-Happy“ heißt die Werbebotschaft. Sei fröhlich. Für die Branche lässt sie sich mü-helos erweitern: B-Taxi. Denn die deutlich aufgewertete Kompaktklas-se aus Stuttgart hat durchaus das Zeugs, ein erfolgreiches Personen-Transportmittel zu werden.

Die neue B-Klasse ist auch als elektrisch unterwegs und heißt dann „Electric Drive“

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sich die B-Klasse mit der Umwelt. Zu den bisher verfügbaren Diens-ten zählen das Unfall-, Pannen- und Wartungs-Management. Das Not-rufsystem verbindet die Insassen im Fall eines (Un-)-Falles automatisch mit der Notrufzentrale. Es sendet Position und Zustand des Fahrzeu-ges an die Rettungsleitstelle, die im Notfall direkt einen Rettungswagen schicken kann. Gerade, wer viel im Stadtverkehr unterwegs ist – und das sind Taxifahrer in der Regel fast immer – wird die vielen, allerdings zum Teil auch Aufpreis pflichtigen, Helferlein zu schätzen wissen, die den Fahrer auf jedem Meter unter-stützen. Der „Tote-Winkel-Warner“ lässt in den Außenspiegeln ein rotes Lämpchen aufleuchten, wenn man die Spur wechseln möchte, dort aber schon jemand fährt. Geht es zu flott vorwärts, blinkt im Display ein ent-sprechendes Warn-Verkehrszeichen auf und ein leichtes Vibrieren des Lenkrades weist den Fahrer darauf hin. Auch Spurhalte-Systeme oder Rückfahr-Kamera können geordert werden. Es sind besonders diese Fea-tures, die die neue B-Klasse auch für das Gewerbe interessant machen.

Denn Platz für bis zu vier Mitfahrer einschließlich Gepäck ist reichlich vorhanden. Die große Heckklappe erleichtert das Einräumen. Über-sichtlich gestaltet ist das Cockpit, über dem mittig ein großes, 20,3 Zentimeter in der Diagonale mes-sendes, Display thront. Dass die Mercedes-Spezifische Taxiausstat-tung für nahezu alle Modelle order-bar ist, versteht sich von selbst. Vier sparsame Diesel-Aggregate (90, 109, 136 und 177 PS) mit einer Ver-brauchsspanne von 3,6 bis 5,0 Liter sowie vier Benzin-Varianten (90, 115, 135 und 155 PS) mit Verbräuchen zwischen 5,4 bis 6,6 Liter stehen zur Verfügung. Hinzu kommen zwei al-ternative Antriebe mit Erdgas bzw. Elektro-Motoren. Die Preisspanne reicht beim Modell Style von 27 102 Euro beim B 180 bis zu 38 228,75 für den B 220 CDI 4Matic. Der B 200 Natural Gas Drive mit Hand-schalter, 115 kW / 156 PS und einem Normverbrauch von 4,4 kg Erdgas pro 100 km kostet 32 903,50 Euro.Als Alternative für die in der Taxi-branche dominierende E- und auch C-Klasse taugt die neue B-Klasse al-lemal. Das umso mehr, als die Bran-

che durchaus unter finanziellem Druck steht. Denn die Mindestlohn-Entscheidung und das Vordringen privater Anbieter belasten. Dennoch sieht man bei den Stuttgartern die aufgepeppte Kompaktklasse nicht als Konkurrenz aus dem eigenen Haus. „Hauptsache ist doch, man fährt überhaupt mit dem Stern“, heißt es hier.

Doch auch als Diesel ist die neue B-Klasse ein hervorragendes Taxi

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Einige Daten der Mercedes-Benz B-Klasse (Hier B 180 CDI Blue Efficiency Edition): Länge x Breite x Höhe (in m): 4,36 x 1,79 (mit Spiegeln 2,01) x 1,56Radstand: 2,70 mMotor: R4-Diesel, 1461 ccm, Turbo, Direkteinspritzung Getriebe: 6-Gang-Schaltung oder 7-Gang DoppelkupplungsautomatLeistung: 80 kW /109 PS bei 4000 U/min Höchstgeschwindigkeit: 190 km/hBeschleunigung 0 auf 100 km/h: 11,6 Sek. Durchschnittsverbrauch: 3,6 LiterCO2-Emissionen: 94 g/km (Euro 5), Emissionsklasse: A+Leergewicht: 1395 kg Kofferraumvolumen: 488 bis 1547 LiterZuladung: 505 KiloPreis: 24.650 Euro (zzgl. MwSt.)

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12 • Hallo TAXI

12/2014

Da waren die Politiker, Richter, An-wälte, Gewerkschaftler etc. welche mithalfen das Mindestlohngesetz zu entwerfen bestimmt Taxi fahren!Damals, als wir noch Studenten hat-ten, welche in höchster Dankbarkeit ihr Studium mit dem Taxi finanzie-ren durften, war es doch der einzige „Job“, welcher flexibel genug war sich den Studienzeiten anzupassen und wo man auch noch was in der Tasche hatte. Gleich!So mancher verfiel „dem taxeln“ und musste Semester nachholen, weil man lieber Taxi fuhr als zu stu-dieren. Das waren noch Zeiten.Wer hatte denn damals nach Stun-den gefragt? Wie könnt ihr die Kuh, die Euch die Milch gab, jetzt wo ihr sie nicht mehr braucht, schlachten?So etwas Undankbares. Hätten wir das nur gewusst, wir hätten Euch zu Aldi geschickt, Regale einräumen.Aber nein, ihr liebtet sie auch, un-sere „taxlerische Freiheit“, das Un-gebunden sein, das Geld verdienen dürfen.In Ihrer blindwütigen, gesetzgeberi-schen Art alles bis ins Kleinste zu reglementieren, um auch ihre Da-seinsberechtigung zu festigen, hat „das Gesetzgeberin“ nun mal eben ohne nachzudenkenrechnen dieses Mindestlohnungeheuer auf uns Tax-

ler gehetzt.„Ihr zahlt 8,50 € bei maximal 9 Stun-den Arbeitszeit, rund um die Uhr, egal ob sich das rechnet oder nicht, basta!Ach so….Wer unsere Zahlen kennt, weiß auch, dass die prognostizierten 25 % Arbeitsplatzverlust bei Wei-tem nicht ausreichen.Da wird wohl mindestens jeder zweite Arbeitsplatz draufgehen und die Taxen werden unter der Woche nachts stehen. Aber halt, geht ja auch nicht. Betriebspflicht !!!Da war doch was! Die Quadratur des Kreises eben, frei nach dem Motto:Diejenigen, die das Unmögliche for-dern, erreichen wenigstens das Mög-liche!Aber Moment mal, das Mögliche hatten wir Taxiunternehmer und Fahrer / innen doch schon „ohne Euch“ möglich gemacht.Er hat funktioniert – unser Taxi-markt, bevor Ihr darin herumgesto-chert habt.Was habt Ihr eigentlich gegen die Taxirianer? Aufgezwungener Min-destlohn ob der Fahrer ihn will oder nicht, Arbeitszeitbeschneidung (Üb-rigends: wenn wir am Halteplatz stehen und warten, ist das keine Ar-beit, das dürft ihr einem glauben, der schon 34 Jahre aufm Bock sitzt, das ist ermüdender als Fahren), Fiskalta-xameter um den letzten aller Cents heraus zu quetschen und dann lasst Ihr noch die Uber-Geier und Konsor-ten auf uns los, weil Ihr Angst vor der Prozesslawine habt, die durch Milliarden von Euro abgesichert ist.Um jedoch den Gesetzgebungswahn dennoch zu befriedigen, hauen wir mal den Leuten den Mindestlohn auf die Backe, die haben ja nicht Goldman und Sachs oder Google im Rücken, die klagen nicht.Die haben ja keine Zeit mehr, da sie ihr Taxi wieder selbst bewegen müs-

sen. Den Rest der Zeit steht es eben.Bisher bekam man auch mitten in der Nacht oder sonntags mittags eine Taxe, wenn man eine brauchte. Und man braucht sie immer, oder fährt jemand zum Spaß mit dem Taxi herum?Das wird bald vorbei sein, wenn das Bereitstellen der Taxen mehr kos-tet als es bringt. Unwirtschaftlich ist eben. Aber da sind wir ja wieder beim Rechnen….Mathevorlesung…erinnert Ihr Euch?Hättet Ihr uns doch einfach mal unternehmen lassen und uns nicht dazwischen wurschteln, hättet Ihr uns Jobs schaffen lassen, in denen nur zu oft Ungelernte etwas leisten konnten und nicht dem Staat auf der Tasche lagen. Die werden jetzt bald kommen und die Hand aufhalten, denn wir, wir können sie nicht mehr beschäftigen. Dann gehen sie eben hartzeln statt taxeln.Also Taxi steht, weil unrentabel. Dann brechen ja die Umsätze ein und Ihr bekommt weniger Steuern als das erhoffte Mehr, welches Ihr uns auszuquetschen versuchtet. Zusätzlich die Belastung der 100000 arbeitslosen Fahrer / innen, welche nicht mehr beschäftigbar sind, gibt zusammen:Weniger Steuern plus Mehrausga-ben für Arbeitslosengeld incl. Hartz4 macht ein Plus von: „viel Minus“ !Gut gemacht! ……..oder doch nicht? Dabei ist Addieren die leichteste al-ler Mathematik Genres.Mal wieder gefehlt bei der Mathe-vorlesung, damals, als Ihr noch Stu-denten wart und Taxi gefahren seid…

Leserbriefeines Unternehmers

„Das Taxigewerbe und der Mindestlohn“

Von Ralf Senck1. Vorsitzender der Taxi-Zentrale Ludwigshafen e.V.

Wie Politiker rechnen können oder die Kreisur des Quadrates ….…..oder hieß es umgekehrt? Ich weiß es gar nicht mehr. Hab da in Geome-trie und Mathe nicht so aufgepasst. Oje, da hab ich ja doch etwas mit den Gesetzgeberianern gemeinsam.

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14 • Hallo TAXI

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Ubergeht unter

Kommentar: Ist Uber noch eine Firma oder schon eine kriminelle Vereinigung?

Konsequenzen hat das Unternehmen bisher nicht gezogen. Sowohl der US-Sprecher als auch der Deutschland-Chef Fabien Nestmann sind nach wie vor im Amt und versuchen nicht ein-mal, das Gesagte zu rela-tivieren. Vielmehr gehört dieses aggressive Auftre-ten zum Geschäftmodell: Kunden, Fahrer und die Öffentlichkeit werden belogen, z.B. was den Ver-sicherungsschutz angeht. So behauptete Uber, dass Fahrten mit dem inzwischen verbo-tenen Dienst UberPop versichert sei-en. Auch als längst klar war dass die private Kfz-Haftpflicht-Versicherung nicht für Schäden aufkommt, die während gewerbsmäßigen Fahrten anfallen. Ein Kunde, der in einem Uber-Auto zu einem Pflegefall wird, würde unter Umständen auf seinen Ansprüchen sitzen bleiben und zum Sozialfall werden. Ubers Geschäfts-modell: Profitmaximierung auf Kos-ten der Allgemeinheit. In einem Interview mit der Frank-furter Allgemeinen Sonntagszeitung machte Deutschlands Uber-Soldat auch keinen Hehl aus dieser Geis-

teshaltung: Für Uber-Fahrer solle der Gesetzgeber doch bitteschön eine Be-schäftigungsform entwickeln, bei der der angestellte Fahrer keine Sozial- abgaben und Versicherungsbeiträge zahlen soll und die Fahrten darüber-hinaus gleich als Privatfahrten gel-ten: So müssten dann ja auch keine Steuern gezahlt werden. Dass nach Nestmanns Meinung auch gleich die Gesundheitsprüfung für Uber-Perso-nal entfallen sollte, war im Verhält-nis ja schon fast lustig.

Beinahe täglich erreichen uns Nach-richten wozu die völlige Liberalisie-rung des Personenbeförderungsge-werbe führt: Der 35jährigen Roberto Chicas aus San Francisco verlor ein Auge nach-dem ihn sein Uber-Fahrer mit einem Hammer ins Gesicht geschlagen hat. In Los Angeles wurde ein Uber-Fah-rer festgenommen nachdem dieser eine Frau entführt und vergewaltigt haben soll. Und in Florida wurde ein Fahrer nach einem sexuellen Über-griff festgenommen, für den die Frau Schuld war, da sie sich zu aufreizend angezogen habe. Doch nicht nur das Fahrpersonal

scheint von Schwerkriminellen un-terwandert zu sein. Auch Vertreter des Unternehmens selbst nehmen es mit Recht und Gesetz häufig nicht so genau. So sprach der Sprecher des Unternehmens, Emil Michael, in ei-nem kleinen, aber öffentlichen Kreis davon, Journalisten mit Details aus ihrem Privatleben unter Druck zu setzen. Michael ist nach wie vor im Amt und das Gesagte dürfte der Unternehmenskultur entsprechen. Uber dementiert das zwar, doch die Aussage dürfte ihren Zweck erfüllt

haben: Kritische Journalis-ten sind vor diesem Unter-nehmen nicht sicher. Und vor einigen Tagen kam her-aus, dass Uber den Aufent-haltsord der Kunden aus-spioniert durch eine Lücke in der Smartphone-App. Das geht selbst dem US-amerikanischen Senator Al Franken zu weit. Er schrieb einen bösen Brief ab Uber.Chef Kalanick und verlang-te Antworten. Und der li-berale US-Bundesstaat, der einzige in dem Prostitution erlaubt ist, hat Uber nun verboten. Früher oder spä-

ter werden auch die Gerichte anders-wo reagieren und Recht sprechen. Uber setzt ein im Kern illegales Ge-schäftsmodell um und kann durch Anpassungen hier und dort den eige-nen Untergang nur verzögern, aber nicht aufhalten.Dass Uber-Boss Kalanick, dessen Unternehmen nun mit ca. 40 Mil-liarden Dollar bewertet wird, an-lässlich eines Gespräches mit In-vestoren die Schwierigkeiten seines Unternehmens mit den Unruhen US-amerikanischen Ferguson ver-glich, überrascht jedenfalls auch nicht mehr besonders. Geschmack kann man eben nicht kaufen.

Von Jan Cassalette([email protected])

Derzeit erreichen uns fast jeden Tag beinahe unglaubliche Nachrichten über Uber. So droht ein Unterneh-menssprecher in aller Öffentlichkeit den Familien von Journalisten mit Vergeltung für die kritische Bericht-erstattung. Und der deutsche Statt-halter fordert mal eben die Legalisie-rung von Sozialversicherungsbetrug.

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Hallo TAXI • 15

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Gemischte Gefühle in Köln

Die letzte Taximesse vor dem bundesweiten Mindestlohn

Auch diesen November war die Domstadt wieder DER Mittelpunkt des deutschen und europäischen Taxigewerbes. Die im Anschluss an die Mitgliederversammlung des

Deutschen Taxi- und Mietwagenver-bandes e.V. (BZP) am 7.11.2014 er-öffnete Europäische Taximesse mit dem Motto „TAXI - Anytime! Any-where!“ konnte trotz Bahnstreiks sehr gute Besucherzahlen aus dem In- und Ausland und hervorragend besuchte Begleitveranstaltungen verzeichnen. Damit wurde nicht nur ihre Rolle als weltweit größte Messe für das Taxigewerbe, sondern auch als herausragender Ort für gewerbe-politische Diskussionen unterstri-chen.

Auf der BZP-Mitgliederversamm-lung am 6.11.2014 wurden im inter-nen Teil vor allem die Positionen des BZP zu den derzeitigen Angriffen auf den Ordnungsrahmen durch ille-

gale Privatfahrtenvermittler beraten. Ergebnis war der Appell, dass alle Teile des BZP im Rahmen ihrer Mög-lichkeiten dazu beitragen sollen, die gemeinsamen Gegner zu bekämp-fen. Einstimmig dabei auch das ausdrückliche Bekenntnis der Dele-gierten zum bestehenden Ordnungs-rahmen. Dieses Thema beherrschte neben dem zweiten Topthema Min-destlohn auch die Diskussionen im öffentlichen Teil der Herbstver-sammlung. BZP-Präsident Michael Müller fasste sich bei seinem Abriss über die Verbandsaktivitäten im lau-fenden Jahr dabei bewusst kurz – al-lerdings nicht ohne zu betonen, dass die Fülle der auf das Gewerbe einbre-chenden Themen sowohl Ausschüs-sen und Arbeitskreisen des BZP und

Von Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

Rückblick auf Köln: Die Themen Mindestlohn und illegale Beförde-rungsanbieter dominieren die ge-werbepolitischen Diskussionen. Die Europäische Taximesse behauptet sich auch unter erschwerten Bedin-gungen als der Event des internatio-nalen Taxigewerbes und glänzt mit hohen Besucherzahlen.

Auch die diesjährige Taximesse war, trotz einiger Verunsicherung, sehr gut besucht

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seiner Mitgliedsorganisationen als auch Vorstand und dem Team der Geschäftsstelle im laufenden Jahr wirklich viel abverlangen. Mit Her-ausforderungen wie der Umsetzung des Mindestlohnes, kommenden steuerlichen Aufzeichnungspflich-ten in Gestalt des Fiskaltaxameters und insbesondere der Bedrohung durch Schwarzkonkurrenz stünden auch für 2015 mehr als genug Haus-aufgaben für die Gewerbevertretun-gen an. Der BZP werde dafür z.B. sei-ne Kontakte zur Politik und anderen Interessenverbänden ausbauen.

Trotz aller ernsten Sachthemen blieb bei der Versammlung auch Raum für zwischenzeitliche Ehrungen: so wurden der Klever Taxiunternehmer Rolf Peters sowie der langjährige fms-Geschäftsführer Herbert Adler als auch der von 2001 bis 2014 tätige oberste Taxibeauftragte von Merce-des-Benz Deutschland, Robert Wil-helm, für herausragende Verdienste für das deutsche Taxi Gewerbe mit der goldenen Ehrennadel des BZP ausgezeichnet. Mit einer humorigen Bilderreihe wurde dann eine weitere Laudatio eingeleitet: auch BZP-Ge-schäftsführer Thomas Grätz konnte sich über die goldene Ehrennadel freuen, eine für aktive Hauptamtli-che eigentlich sehr seltene Ehrung. Das BZP-Präsidium würdigte damit aber herausragende Verdienste des Frankfurter Rechtsanwaltes, der seit 1990 und damit fast einem Viertel-jahrhundert die Geschäfte des Bun-desverbandes führt.

Präsident Müller konnte bei allem gewerbepolitischen Gegenwind auch Positives herausstellen: das Ta-xigewerbe genieße z.B. im Zusam-menhang mit dem Mindestlohn eine mediale Aufmerksamkeit wie selten zuvor, es könne so seine Positionen und sein weites Leistungsspektrum klar und deutlich vermitteln. In der Auseinandersetzung mit Firmen wie Uber erfahre die Branche viel Rückenwind und Unterstützung in der Presse und Öffentlichkeit, auch die wichtige Rolle des Taxis in der ÖPNV-Systematik werde dabei hin-reichend gewürdigt. Dies sei we-sentlich der deutlich verbesserten

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Kommunikation des Verbandes zu-zuschreiben.

Im Mittelpunkt der folgenden Podi-umsdiskussion stand dann wieder der Mindestlohn: BZP-Geschäfts-führer Thomas Grätz stellte klar, dass die mit ver.di geführten Ver-handlungen nach dem Scheitern al-ler politischen Initiativen für eine Übergangslösung vom Bundesar-beitsministerium als Königsweg aufgezeigt wurden, um doch noch eine Übergangslösung für das beson-ders betroffene Taxigewerbe hinzu-bekommen. Nach seiner Auffassung sei es absolut richtig gewesen, die-sen Weg wenigstens zu versuchen. Geschäftsführer Guido Borning vom Koblenzer Landesverband berichtete dann als Mitglied der Tarifkommis-sion von den Verhandlungen. So sei er selbst als langjähriger Begleiter von Tarifverhandlungen im Busbe-reich von der Härte der Forderungen

überrascht gewesen, die überhaupt nicht zu den positiven Signalen der Gewerkschaft im Vorfeld passten. Z.B. sei die technische Dokumen-tation der Arbeitszeiten ab 1.1.2015 Kernforderung von ver.di gewesen, obwohl die hierfür notwendigen technischen Ausrüstungen weder verfügbar noch überhaupt in Sicht-weite sind. Als regelrechtes Dogma wurde auch die 40-Stunden-Woche behandelt, ab der 41. Stunde habe Verdi einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % verlangt. Auf der Gegen-seite habe keinerlei Bereitschaft be-standen, für Bereitschaftszeiten eine zweite, geringere Lohnstufe zu ak-zeptieren. Persönlich könne er sich des Eindrucks nicht erwehren, dass weniger ernsthafter Verhandlungs-wille als vielmehr die Demonstra-tion guten Willens gegenüber der Bundesarbeitsministerin ver.di´s Motivation für die Gespräche war. Präsident Müller betonte hier, dass

das Gewerbe wirklich alles getan habe, um eine Lösung zu ermögli-chen. Auch nach den gescheiterten Tarifverhandlungen gebe es aber das klare Signal aus der Politik, dass man keinerlei Zugeständnisse mehr erwarten kann.

Der Fachspartengeschäftsführer Gunter Zimmermann vom Gesamt-verband Verkehrsgewerbe Nieder-sachsen (GVN) erläuterte anschlie-ßend Anwendungsfragen rund um den Mindestlohn, die GVN-Justitiar Benjamin Sokolovic im Auftrag des BZP in einer Broschüre zusammen-gefasst hat. Die sechsseitige Infor-mationsschrift steht allen BZP-or-ganisierten Unternehmen über die Mitgliedsorganisationen zur Verfü-gung.

Hans-Jürgen Zetzsche, Vorstands-mitglied des sächsischen Landes-verbandes LVS, berichtete von der

Zahlreiche Aussteller und Besucher machten die diesjährige zur spannendsten Taximesse bisher

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praktischen Umsetzung und den Auswirkungen des Mindestlohns. Als Unternehmer habe er bereits einen Mitarbeiter entlassen müs-sen, als Leiter einer Funkzentrale in Leipzig habe er mitgewirkt, bereits viele Fahrzeuge vorübergehend von der Betriebspflicht entbinden zu las-sen. Man werde die Entwicklung bis Frühjahr 2015 abwarten und dann neu bewerten. In den Kreisen und Städten des regionalen, mitteldeut-schen Taxitarifes sei eine Erhöhung um 26 % beantragt. In der Höhe wer-de dies voraussichtlich akzeptiert, die beteiligten Landkreise würden die Tarife bis spätestens Mai 2015 umsetzen. Auftretende Verzögerun-gen seien auch auf die Inaktivität der Unternehmer vor Ort zurückzu-führen.

Rechtsanwalt Herwig Kollar berich-tete dann vom Stand der Auseinan-dersetzung mit illegalen Privatfahr-tenvermittlern wie Uber. Auf der Verwaltungsebene hätten die Städte Hamburg und Berlin Uber-Angebote mittlerweile untersagt. Die zwi-schenzeitliche Aufhebung der Ham-burger Verordnung durch das Verwal-tungsgericht aus formalen Gründen sei vom OVG mittlerweile gekippt, die Untersagungsverfügung gelte also. Die Berliner Verfügung gegen UberPOP und UberBLACK (wegen im System organisierten Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht) sei vom VG Berlin mittlerweile bestätigt und beim OVG anhängig. Absolut bekla-genswert sei allerdings, dass bisher in anderen Uber-Städten wie Düs-seldorf und Frankfurt trotz offenen Rechtsbruchs keine weiteren Be-hörden aktiv wurden. Auch wettbe-werbsrechtlich werde vom Gewerbe vorgegangen, neben einem Verfahren in Berlin habe vor allem das in Frank-furt betriebene Verfahren viel (sogar internationale) Aufmerksamkeit er-fahren, in dem er die Genossenschaft Taxi Deutschland rechtlich vertritt. Ohne mündliche Verhandlung habe das LG Frankfurt am 25.8.14 den UberPOP-Dienst bundesweit un-tersagt, da dieser entgeltliche Per-sonenbeförderung an Fahrer ohne PBefG-Genehmigung vermittelt. Nach einer späteren mündlichen

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Verhandlung habe das Gericht dann zwar die Eilbedürftigkeit wieder ver-neint und die einstweilige Anord-nung aufgehoben, ausdrücklich aber seine Überzeugung von der Rechts-widrigkeit des Uber-Angebotes un-terstrichen. Hier werde jetzt das Hauptsacheverfahren angestrengt. Unabhängig davon betrieben Frank-furter Unternehmer auch diverse einstweilige Verfügungen gegenüber Uber-Fahrer, die zumindest bisher nicht juristisch angegriffen wurden. Die rechtliche Auseinandersetzung sei insgesamt schwierig, aber auf ei-nem guten Weg. Positiv festzuhalten sei, dass sich kein einziges Gericht bisher ernsthaft mit den Uber-Vor-trägen zur angeblichen Rechtmäßig-keit der angebotenen Dienstleistun-gen auseinandergesetzt habe.

Präsident Müller betonte, dass in der Auseinandersetzung mit Uber alle Wege – einschließlich der ver-waltungs- und zivilrechtlichen – weiterverfolgt werden müssen. Für die Koordination der rechtlichen Schritte und der Öffentlichkeits-arbeit sei innerhalb des BZP eine Taskforce eingerichtet worden. Ein Arbeitsergebnis sei das Schwarzbuch Uber, das auf der Messe vorgestellt und verteilt wird. Für den Wettbe-werb mit anderen Anbietern habe das traditionelle Taxigewerbe mit dem aktuell initiierten Deutschen Taxi-Service-Netzwerk (bisher auch als BZP-Schnittstelle bekannt) jetzt auch ein technisches Eisen im Feuer. Mit den bekannten Taxi-Apps taxi.eu, Taxi Deutschland und Cab4me könne man damit ab sofort deutsch-landweit praktisch flächendeckend Taxis bestellen.

Präsident Müller beendete dann die Sitzung mit seinem herzlichen Dank an die Sponsoren und Veranstalter der begleitenden Rahmenveranstal-tungen und Events, insbesondere Mercedes-Benz und Volkswagen für deren eigenen Abendveranstaltun-gen, der Signal Iduna-Versicherung, sowie Citroën, Hale, Ford-Fiegl, Deutsche Telekom und Toyota.

Angesichts des Bahnstreiks waren die Besucherprognosen für die Eu-

ropäische Taximesse am 7. und 8. November eigentlich ziemlich ge-dämpft. Doch spätestens am Sams-tag war klar, dass diese wieder ein herausragender Erfolg war. Über 14.000 Besucher ließen sich von streikbedingt erschwerter Anreise oder Zusatzgeschäft daheim nicht davon abhalten, die Angebote von über 100 Ausstellern aus 14 Natio-nen persönlich in Augenschein zu nehmen, rund ein Viertel der Besu-cher kam wieder aus dem Ausland.

Kein Wunder bei der enormen Band-breite an Produkten und Dienstleis-tungen von Abrechnungsdienstleis-tern für Krankenfahrten, Anbietern von Vermittlungssystemen und Taxametern bis hin zu Spezialver-sicherern. Bei den Autos waren wieder vor allem die zahlreichen be-hindertengerechten Umbauten von diversen Anbietern bemerkenswert. Insbesondere bei den traditionellen Hauptlieferanten Mercedes und VW herrschte reger Betrieb. Der Markt-führer hatte mit dem neuen Vito, der

Ulrike Downar-Gröne, Gewinnerin des E-Klasse-Taxis, war eine der wenigen wirklich glücklichen Unternehmerinnen auf der diesjährigen Taximesse.

Andreas Bösche, der neue Taximann bei Mercedes-Benz, durfte als eine seiner ersten Amtshandlungen den Schlüssel übergeben. Ob es sich dabei um das

Original handelte, konnte nicht geklärt werden

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facegelifteten B-Klasse und der Taxi-Weltpremiere des neuen T-Modells der C-Klasse gleich drei Neuheiten zu bieten. VW zeigte den nagelneu-en Passat gleich in mehreren Vari-anten. Vorschläge für Elektro- und Hybridtaxis kamen vor allem von den asiatischen Anbietern, Toyota kann z.B. neben gleich drei Hybrid-fahrzeugen im Taxitrimm mit dem neuen Lexus GS 300h auch eine re-gelrechte Luxusvariante anbieten. Citroën stellte mit dem Concept Car C4 Cactus Urban Taxi die Frage, ob auch originelle Fahrzeuge im Taxige-werbe eine Chance haben. Der BZP-Messestand erwies sich wieder als Mittelpunkt des Messe-Dialogs. Tausende von Besuchern hielten Delegierte, Ausschussmit-glieder und das Messe-Team des Bundesverbandes insbesondere am Samstag gehörig in Schwung, allein fast 2.500 BZP-Umhängetaschen mit Infomaterial gingen über die Theken. Die International Road Transport Union (IRU) richtete sich mit einem hier integrierten Counter vor allem an das internationale Pu-blikum.

Bei der Podiumsdiskussion am Messe-Freitag erläuterte Präsi-dent Müller die BZP-Positionen zu Schwarzkonkurrenz, Mindestlohn und Fiskaltaxameter. Neben Forde-rungen an Politik, Kommunen und Krankenkassen formulierte er hin-sichtlich des Mindestlohnes auch dringende Empfehlungen an die Un-ternehmerschaft: diese müsste zum Beispiel ihre Einsatzzeiten genau analysieren und ggf. den Flottenein-satz entsprechend anpassen. Sein besonderer Dank galt in diesem Zu-sammenhang dem Geschäftsführer der Fachvereinigung Personenver-kehr Nordrhein, Holger Goldberg, der – zeitgleich neben der Vorbe-reitung der Taximesse – auch die BZP-Tarifkommission bei den Ge-sprächen mit ver.di angeführt hat. Ein Reisegutschein als kleine Wie-dergutmachung für den arbeits- und zeitintensiven Einsatz wurde dann auch gerne akzeptiert. Dem internationalen Anspruch wurde die ETM auch durch das in-

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ImpressumRedaktion:Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 BremenTelefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 [email protected] / www.hallo-taxi.deDe-Mail: [email protected]

Chefredaktion:Jan Cassalette ([email protected])Redaktion: Hilmar Bender ([email protected])Christian Brüggmann ([email protected])Tom Buntrock ([email protected])Wiebke Gloe-Carstensen ([email protected])Su Celensü ([email protected])Theresa Juranek ([email protected])Jochen Liedtke ([email protected])Viviane Reineking ([email protected])Peter Schmidt de Boer ([email protected])

Verlag: Cassalette Verlagsgesellschaft mbHPostfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 BremenHandelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 28465 HBUSt.-IdNr.: DE288195524 / Steuernummer: 6010807148Telefon: 0421 / 170 470 / Telefax: 0421 / 170 [email protected] / www.cassalette.de

Anzeigen:Christine Böttger ([email protected])Abonnentenservice: Erscheinungsweise: 10x jährlichHerausgeber: Jan Cassalette (V.i.S.d.P.)ISSN 0949-9288Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka, www.Bremer-Vis-Kom.deDruck: Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG, Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen, Telefon 0421/427 980 E-Mail: [email protected]

Die januar/februar-ausgabe von hallo Taxi erscheint am

28.2.2015zwischen 6. internationale Taxifo-rum der IRU am Samstagvormittag gerecht. Die Teilnehmer befassten sich mit der Optimierung von Ord-nungsrahmen anhand von Beispie-len aus Russland, Australien und dem mittleren Osten sowie der App-Revolution und deren Auswir-kungen auf die Dienstleistungsqua-lität. BZP-Präsident Müller konnte hier verkünden, dass die in der IRU organisierte internationale Taxi-branche mit dem Global IRU Taxi Service Quality Network (GTN) auch in der Zusammenarbeit ge-gen irreguläre Wettbewerber näher zusammenrückt. Interessenten sei die umfassende Information auf der IRU-Webseite (http://www.iru.org/en_6taxiforum) mit zahlreichen Vor-trägen zum Download sehr ans Herz gelegt! Bei der BZP-Abschlusskundgebung am Samstagnachmittag begrüßte Präsident Müller den NRW-Ver-kehrsminister Michael Groschek, der der Taxibranche seine „volle Unterstützung“ bei der Umsetzung des Mindestlohns zusicherte. „Wer A sagt, muss auch B sagen. Es kann nicht sein, dass wir Mindestlohn feiern und gleichzeitig rufen „Geiz

ist geil“ sagte Groschek vor 5.000 Taxiunternehmern. Er fügte hinzu: „Die Kommunen sind wie alle ande-ren öffentlichen Stellen verpflichtet, Aufträge nach dem Tariftreue- und Vergaberecht zu vergeben. Das Ta-riftreuerecht ist ja gerade gemacht worden, um Dumpinglohnvergaben zu verhindern.“BZP-Präsident Müller forderte, dass die Kommunen nun zügig die Tarife anheben, angesichts des kommen-den Mindestlohns müssten die Ta-rife dringend nach oben angepasst werden. Ansonsten stünden von den 200.000 Arbeitsplätzen im Taxige-werbe rund 50.000 auf der Kippe.

Auch im Hinblick auf illegale Be-förderungsangebote wie Uber signa-lisierte der Minister Unterstützung, man könne nicht für Mindestlohn eintreten und „im gleichen Atemzug Tür und Tor für diese neue Form der Grau- und Schwarzarbeit öffnen“. Er erwarte, dass die Bundespolitik klare Maßstäbe bei solchen Beförderungs-angeboten durchsetze. Den Vorwurf Ubers, in Deutschland verhindere ein sogenanntes Taxi-Kartell den Wettbewerb, konterte Groschek auf gut Rheinländisch mit den Worten: „Das ist doch Kappes, was da an die

Wand gemalt wird.“Auf www.bzp.org finden Sie neben Videoberichten über die Kölner Ver-anstaltungen auch Audio-Mitschnit-te der kompletten Rede von Minister Groschek sowie der anschließenden Diskussion mit Präsident Michael Müller!

In besonders schwierigen Zeiten für das Gewerbe also auch positive Si-gnale aus der Politik, die ein wenig Hoffnung machen. Die zahlreichen Erwartungen auf den „traditionel-len“ Hauptgewinn mussten jedoch zwangsläufig enttäuscht werden. Bis auf die Hoffnung der Unterneh-merin Ulrike Downar-Gröne, die den von der Daimler AG gestifteten Mercedes E 200 Blue Tec „Das Taxi“ glückstrahlend in ihre Heimatstadt Dortmund mitnehmen konnte.

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister (SPD) Michael Groschek sprach zu mehr als 5.000 Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern

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