Das Grundgesetz als prinzipaler EntscheidungsmaRstab · PDF fileBodo von Wolff Das Grundgesetz...

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Bodo von Wolff Das Grundgesetz als prinzipaler EntscheidungsmaRstab bei der Landesverfassungsbeschwerde Zugleich ein Beitrag zur vorrangigen, aber nicht ausschlieftlichen Entscheidungszustandigkeit des Bundesverfassungsgerichts PETER LANG EuropSischer Verlag der Wissenschaften

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Bodo von Wolff

Das Grundgesetzals prinzipaler

EntscheidungsmaRstab bei derLandesverfassungsbeschwerde

Zugleich ein Beitrag zur vorrangigen,aber nicht ausschlieftlichenEntscheidungszustandigkeit

des Bundesverfassungsgerichts

PETER LANGEuropSischer Verlag der Wissenschaften

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Inhalt

Vorwort 7

Abkiirzungen 15

Einleitung 19

ERSTER TEIL

DIE PRTIFUNGSLIMITIERUNG DER LANDESVERFASSUNGS-GERICHTE UND DEREN AUSWIRKUNG AUF DIE LANDESVER-FASSUNGSBESCHWERDE 25

A Uberblick fiber die Rechtsprechung 27

I. Die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte 28

1) Die Individualverfassungsbeschwerde in den Landern 28

2) Uberblick iiber die einschlagige Rechtsprechung 29

a) Freistaat Bayern 30b) Berlin 30c) Brandenburg 30d)Hessen 31e) Rheinland-Pfalz 32f) Das Saarland 32g) Freistaat Sachsen 32h) Freistaat Thiiringen 33

II. Die Grundsatzentscheidung BVerfGE 96,345 33

1) Darstellung der Entscheidungsgriinde 34

a) Zustandigkeit der Landesverfassungsgerichte im Rahmender grundgesetzlichen Kompetenzordnung 35

b) Fortgeltung der Landesgrundrechte im bundesrechtlichgeordneten Verfahren 37

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2) Offene Fragen 40

a) Landesverfassungsbeschwerde auch gegen die Anwendungmateriellen Bundesrechts? 40

b) Prufungspflicht der Landesverfassungsgerichte? 43

B Systematische Darstellung der Rechtsprechung 48

I. Darstellung der ,,Parallelkonstruktion" 50

1) Uberblick Uber die Entwicklung 502) Zusammenfassung der Argumentation 55

II. Darstellung der ,,Spielraumkonstruktion" 60

III. Darstellung der ,,Willkttrkonstruktion" 65

C Kritische Bewertung der Rechtsprechung 67

I. Schwachen der Parallelkonstruktion 67

1) Anwendbarkeit der Landesgrundrechtetrotz abschlieBender Bundesgesetzgebung? 67

a) Fehlende Kollision keine hinreichende Bedingung 68b) Anwendungsfall fiir ein Landesgrundrecht nicht begriindbar 70

aa) Mangelnde Einwirkungskraft der Landesgrundrechte 70bb) Der vergebliche Begriindungsversuch der Parallelkonstruktion.. 72cc) Keine Sonderstellung der Verfahrensgrundrechte 76

2) Die vorrangige Zustandigkeit der (Landes-)Fachgerichtsbarkeit flir

die Auslegung des Bundesrechts 79

II. Schwachen der Spielraumkonstruktion 85

1) Strenge Voraussetzungen fur die Annahme

bundesrechtlicher Spielraume 85

2) Kompetenzrechtliche "Achillesferse" 92

III. Schwachen der Willkurkonstruktion 93

IV. Zusammenfassung 9610

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ZWEITER TEIL

ZUR ABGRENZUNG UND ZUORDNUNG DER PRCFUNGS-ZUSTANDIGKEITEN ZWISCHEN BUNDES- UND LANDESVERFAS-SUNGSGERICHTSBARKEIT 99

A. Der Grundsatz der limitierten Prtifungskompetenzund seine Herleitung durch Ernst Friesenhahn 101

I. Die Friesenhahnsche "SphSrentheorie" und ihre Weimarer Wurzeln.... 102

II. Friesenhahns Folgerungen fiir das Verhaltnis von Bundes- undLandesverfassungsgerichtsbarkeit 105

III. Abschwachende Modifikation des zunachst striktenAusschlieBlichkeitsprinzips 113

B. Joachim Burmcisters Gegenmodell 116

I. Burmeisters Kritik am Friesenhahnschen Modell 117

II. Burmeisters Modell der gegenstandlichen Trennung -Landesverfassungsgerichte als Hiiter und Wachter gegeniiberder Landesstaatsgewalt 118

III. Kritische Bewertung des Ansatzes von Burmeister 120

1) Der mehrdeutige Begriff des "Verfassungsraumes" 1202) Keine uberzeugende Losung

des Problems der Zustandigkeitskonkurrenzen 1213) Jochen Rozeks Replik 1234)Fazit 126

C. Gemeinsame Schwachen der strikt maBstabs-bzw. gegenstandsbezogenen Abgrenznng 128

I. Eingriff in die Autonomie der Lander 129

II. Nichteignung der starren einfachen Modelle zur Erfassungder vielschichtigen Problematik - Vermengung materiell-und kompetenzrechtlicher Fragestellungen 133

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D. Entwurf eines flexibleren Abgrenzungsmodells -Ersetzung des AusschlieBlichkeitsprinzipsdurch das Vorrangigkeitsprinzip 139

I. Die Auflosung von "Zustandigkeitskonkurrenzen"als Rechtfertigung flir Zustandigkeitsbeschrankungen 141

1) Funktionsrechtlicher Ansatz 1422) Kompetenzrechtlicher Ansatz 143

II. Die Vorrangigkeit bundesverfassungsgerichtlicher Zustandigkeiten.... 144

1) Die Leitentscheidung BVerfGE 69,112 145

2) Das Vorrangigkeitsprinzip und die abschlieBendeEntscheidungszustandigkeit des Bundesverfassungsgerichts 147

3) Der Unterschied zum Ansatz von Herbert Bethge 150

4) Umfassende Priifungskompetenz den Landesverfassungsgerichtennur insoweit durch Bundesrecht verwehrt, als die abschlieBendeEntscheidungszustandigkeit des Bundesverfassungsgerichts dementgegensteht 154

a) Argumentation mit Art. 100 Abs. 3 GG 155b) Argumentation mit Art. 100 Abs. 1 GG 157c) Argumentation mit Art. 99,1. Var. GG

und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4,3. Var. GG 159

5) Kontinuitat der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.... 160

6) Die Friesenhahnsche Rechtskreislehreund ihre bleibende Bedeutung 164

III. Zur Ausgestaltung der "abschlieBenden Entscheidungszustandigkeit"des Bundesverfassungsgerichts fur das Bundes(verfassungs)recht 167

1) Auseinandersetzung mit dem Schrifttum 1692) Der zweigliedrige Begriff der "Entscheidung" 1743) AbschlieBende Entscheidungszustandigkeit im formellen Sinne.... 1774) AbschlieBende Entscheidungszustandigkeit im materiellen Sinne.. 184

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DRTTTER TEIL

DIE ZUORDNUNG DER PRCFUNGSZUSTANDIGKEITEN NACHDEM VORRANGIGKEITSPRINZIP UND DIE LANDESVERFAS-SUNGSBESCHWERDE 187

A. Landesrechtliche Kompetenzzuweisungen -Znr Auslegung des kompetentiellen Begriffs der"Grnndrechte der Landesverfassung" 189

I. Der kompetentielle Begriff der" Verfassung"und ahnliche Begriffe in den Verfahren zur Kontrollevon Normentwiirfen bei der Volksgesetzgebung 190

II. Der kompetentielle Begriff der " Verfassung" in den Verfahren zurEntscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes.... 193

1) Zur Leitentscheidung der "Einwirkungsrechtsprechung"(BVerfGE 1,208) 194

a) Darstellung der maBgeblichen Aussagen 194b) Interpretation der (kompetenzrechtlichen) Entscheidung 198

2) Die begriffliche Unterscheidung zwischen "Landesverfassung"und "Verfassung des Gliedstaates" - Bundesgrundrechte alsDurchgriffsnormen Bestandteile der gliedstaatlichenVerfassungsordnung im weiteren Sinne 206

3) Fortschreibung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofsfur das Deutsche Reich zu Art. 19 Abs. 1 WRV 211

a) Die subsidiSre Zustandigkeit des Reichsstaatsgerichtshofsnach Art. 19 Abs. 1 WRV fur "Verfassungsstreitigkeiteninnerhalb eines Landes", welche Vorschriften der Reichs-verfassung betreffen 212

b) Die Zustandigkeit der Staatsgerichtshofe der Lander auch fiirsolche "Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes", diereichsverfassungsrechtliche Einwirkungs- und Erganzungs-normen zum Gegenstand haben 214

c) Kontinuitat der Rechtsprechung zu Art. 93 Abs. 1 Nr. 4,3. Var. GG und Art. 99,1. Var. GG 216

4) Weitere Einwande gegen die Deutung der (kompetenzrechtlichen)Rechtsprechung mit Hilfe des Inkorporationsgedankens 219

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III. Der kompetentielle Begriff der "Verfassung" in den Verfahrender Landesverfassungsbeschwerde 223

1) Moglichkeit extensiver Auslegung 223

2) Argumente fiir und gegen eine erweiterte Priifungs-zustandigkeit der Landesverfassungsgerichte 226

B. Bundesrechtliche Zustandigkeitsbeschrankungenaufgrund der abschlieBenden Entscheidungszustandig-keit des Bundesverfassungsgerichts 238

I. Kein landesverfassungsgerichtlich.es Vorgreifen -Vorbehalt zugunsten der Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts (nur) dann, wenn diesem im zu entscheidenden Fall (noch)die abschlieBende Entscheidungszustandigkeit im formellen Sinnezukommt 240

II. Keine letztverbindliche Auslegung des Grundgesetzes -Beschrankte Wirkungen landesverfassungsgerichtlicherEntscheidungen als Folge der fehlenden abschlieBendenEntscheidungszustandigkeit im materiellen Sinne 244

SCHLUB 249

A.Ausblick 249

B. Zusammenfassung 253

Literaturverzeichnis 265

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