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Das kleine 1x1 der Immobilie für Eigentümer • Grundbegriffe • Arten unserer Wohnungsverwaltung • Vergleich Mietpool- und Sondereigentumsverwaltung

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Das kleine 1x1 der Immobilie für Eigentümer

• Grundbegriffe• Arten unserer Wohnungsverwaltung• Vergleich Mietpool- und Sondereigentumsverwaltung

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Grundbegriffe

Sondereigentum (SE) = alles in Ihrer Eigentumswohnung. Hierzu gehören alle untrennbaren Gebäudeteile in der Woh-nung (auch Leitungen, Anschlüsse und Armaturen bis zum Leitungsstrang).

Grundbegriffe

Gemeinschaftseigentum = alle Gebäude- und Grundstückteile, die gemeinschaftlich nutzbar sind. Hierzu gehören beispielsweise das Treppenhaus, die Klingelanlage, das Grundstück, das Dach, die Fassade, die Heizungsanlage etc.

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) = Zusammenschluss aller Eigentümer der einzelnen Wohnungen.

Hausverwalter (HV) = Der HV organisiert eine reibungslose Bewirtschaftung Ihrer Im-mobilie. Sämtliche Geldströme werden vom Hausverwalter überwacht und gesteuert. Die kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben werden vom Hausverwalter übernom-men.

Teilungserklärung (TE) = das Werkzeug für die Tätigkeit des Hausverwalters. Darin ist die Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft festgeschrieben sowie die Rechte und Pfl ichten der Wohnungseigentümer.

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Miteigentumsanteil (MEA) = defi niert Ihren Anteil am Gesamtobjekt und richtet sich nach der Wohnfl äche Ihrer Wohnung (SE). Die Miteigentumsanteile werden meist in 1000stel gegliedert. So trägt z.B. ein Eigentümer mit 45,34/1000stel bei Kosten von 1.000,00 € einen Anteil von 45,34 €.

Wirtschaftsplan (WP) = eine Vorschau für die zu erwartenden Ausgaben. So haben Sie als Eigentümer sofort im Überblick, wie hoch Ihr Anteil an den Gesamtkosten ist. Die Höhe des Hausgeldes wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Die Ausgaben werden hier unterglie-dert in:

Verwalterabrechnung = alle tatsächlich angefallenen Kosten eines Wirtschaftsjahres. Ein Soll-IST- Vergleich der Hausgeldzahlungen (laut Wirtschaftsplan) aus dem sich eventuelle Nachzahlungen oder Rückerstattungen für Sie ergeben.

Eigentümerversammlung (ETV) = jährliche Zusammenkunft aller Eigentümer um einen Austausch untereinander zu ermöglichen. Es wird über die Ereignisse des letzten Jahres und über geplante Maßnahmen gesprochen.

Instandhaltungsrücklage (IHR) = ist ein separat geführtes Konto auf dem bewusst Geld angespart wird um größere Reparaturen zu fi nanzieren, welche nach der fünfjährigen Ge-währleistungsfrist anfallen könnten.

umlagefähigen Kosten

= alle Ausgaben die an den Mieter weiterberechnet werden können

z.B. Müllkosten, Heizkosten, Grundsteuer

nicht umlagefähigen Kosten

= Ausgaben die durch den Eigentümer zu tragen sind

z.B. Verwaltergebühren, Instandhalt-ungsrücklage, Rechts- und Beratungskosten

Grundbegriffe

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Arten unserer Wohnungsverwaltung

Arten der Wohnungsverwaltung

Neben der Verwaltertätigkeit für das Gemeinschaftseigentum (WEG-Verwaltung), gibt es drei Möglichkeiten zur Wohnungsverwaltung:

Sondereigentumsverwaltung (SE)

• der Verwalter entlastet Sie dabei als Eigentümer und wickelt sämtliche Prozesse mit dem Mieter ab

• hierfür entsteht eine SE-Verwaltergebühr

Mietpool (MP)

• ist ein Zusammenschluss von meheren Wohnungseigentümern zu einer Solidargemeinschaft

• der Verwalter wickelt auch bei dieser Form der Wohnungsverwaltung sämtliche Prozesse mit dem Mieter ab

• hierfür entsteht eine MP-Verwaltergebühr

Eigenverwaltung

• Sie als Vermieter sind direkter Ansprechpartner gegnüber dem Mieter. Dazu gehören sämtliche Aufgaben (Erstellung der Nebenkostenabrechnung, Ansprechpartner bei Reparaturen, Ausfertigung von Mietverträgen, Wohnungsübergaben etc.)

• kostenfrei

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Vergleich Mietpool- und Sondereigentumsverwaltung

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Vergleich

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede der Verwaltung Ihrer Wohnung etwas näher bringen.

SondereigentumsverwaltungMietpoolverwaltung

Vermietungskosten und Hausgeldzahlungen

Mietausfallrisiko

Mietausschüttung

• sämtliche Kosten werden durch alle Mietpoolmitglieder getragen

• alle Kosten werden durch den Eigentümer getragen

• das Risiko wird durch alle Mietpoolmitglieder getragen und ist daher sehr gering

• ein totaler Mietausfall ist bei leerstehender Wohnung nicht möglich

• das Risiko wird vom Eigentü- mer allein getragen

• bei einem Leerstand trägt der Eigentümer den Mietausfall allein

• der Eigentümer erhält Mietpoolausschüttungen, deren Höhe sich nach den Einnahmen und Ausgaben des Mietpools richten

• die monatliche Auszahlung variiert

• der Eigentümer erhält die vollständige Miete abzüglich des Hausgeldes und der Verwaltergebühr

• die monatliche Auszahlung ist konstant

• Übergabe der Wohnung bei Ein- und Auszug erfolgt durch die Hausverwaltung • Neuvermietung bei Auszug des Mieters durch ein lang- jähriges Maklernetzwerk ist gewährleistet • Betriebskosten werden nach den gesetzlichen Forderungen abgerechnet • etwaige Einspruchsverfahren bei Betriebskostenabrechnungen werden rechtlich geprüft und im Sinne des Vermieters geregelt • eingesetzte Mietvertragsunterlagen entsprechen stets der neuen Rechtsprechung • für Belange Ihres Mieters ist die Hausverwaltung zuständig • Führung des Schriftverkehrs mit dem Mieter wird durch die Hausverwaltung getätigt • Sondereigentum wird durch die Hausverwaltung stets überwacht und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger werden durchgesetzt • Mietzahlungen werden überwacht und ein Mahnwesen sorgt für den Geldeingang

Gemeinsamkeiten

Unterschiede

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Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!

Jana BeneckeGeschäftsführerin

Darja MylzewImmobilienkauffrau

Anja StimpelImmobilienkauffrau

Stefan FreistedtImmobilienkaufmann

Um als Vermieter auch weiterhin sorgenfrei die Immobilie als Anlage zu nutzen, empfehlen wir eine professionelle Betreuung Ihres Mieters durch eine Hausverwaltung. Welche Form dabei für Sie die richtige ist, entschieden Sie selbst. Gern übernehmen wir diese Aufgaben für Sie.

Ansprechpartner

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Notizen:

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Stefan FreistedtImmobilienkaufmann

Notizen

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IMG - Immobilien Management GmbH Lennéstraße 439112 Magdeburg

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