Das Österreichische Umweltzeichen · Darüber hinaus trägt das Umweltzeichen zu mehr Transparenz...

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Das Österreichische Umweltzeichen

Impressum

Medieninhaber & Herausgeber: Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft 1010 Wien, Stubenbastei 5 Redaktion: Ing. Josef Raneburger

[email protected]

gedruckt auf Biotop 3 Mondi Business Paper, ausgezeichnet mit dem

Österreichischen Umweltzeichen

© Lebensministerium, alle Rechte vorbehalten

Wien, November 2007

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INHALTSVERZEICHNIS

Seite

1 EINLEITUNG.................................................................................................. 2

2 EIN ZEICHEN FÜR DIE UMWELT................................................................. 2

3 ZIELE ............................................................................................................. 2

4 RICHTLINIENERSTELLUNG......................................................................... 3

4.1 Bewertungsmaßstäbe .................................................................................... 3

4.2 Ablauf der Richtlinienerstellung...................................................................... 3

5 VERLEIHUNG DES UMWELTZEICHENS..................................................... 6

5.1 Bestätigungen und Unterlagen....................................................................... 6

5.2 Zeichengeber und Nutzungsgebühren ........................................................... 8

6 ZEICHENNUTZUNG UND MARKETING....................................................... 8

6.1 Inhalt des Nutzungsvertrages......................................................................... 8

6.2 Kontrolle der Vertragserfüllung....................................................................... 9

6.3 Sanktionen bei Vertragsverletzungen und Zeichenmissbrauch...................... 9

6.4 Verlängerung der Zeichennutzung ................................................................. 9

6.5 Erlöschen der Verbandsmarke..................................................................... 10

6.6 Das Umweltzeichen als Imagesignal und Verkaufsplus ............................... 10

6.7 Werbesupport und wirksamer Zeicheneinsatz ............................................. 10

7 TOURISMUS- UND GASTRONOMIEBETRIEBE ........................................ 11

8 BILDUNG ..................................................................................................... 13

8.1 Schulen ........................................................................................................ 13

8.2 Außerschulische Bildungseinrichtungen....................................................... 15

9 VERÖFFENTLICHTE RICHTLINIEN ........................................................... 18

10 KONTAKTE UND ANSPRECHPARTNER ................................................... 19

Abbildungen

Richtlinienerstellung................................................................................................ 5

Verleihung des Umweltzeichens............................................................................. 7

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1 EINLEITUNG

Umweltschutz spielt heute bei einem steigenden Anteil der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Dabei zeigt sich, dass immer mehr Menschen durch ihr persönliches Konsum-verhalten einen Beitrag zum Umweltschutz leisten wollen. Für eine ausgewogene Kaufentscheidung fehlen den KonsumentInnen jedoch oft entsprechende Informatio-nen. Zusätzlich werden sie durch die Fülle verschiedener im Umlauf befindlicher "Um-welt-Pickerl" verunsichert.

Aus diesem Grund wurde auf Initiative des Umweltministeriums 1990 das "Österreichi-sche Umweltzeichen" geschaffen. Dadurch ist es nun möglich, der Öffentlichkeit Infor-mationen über die Umweltbelastung von Verbrauchsgütern durch deren Herstellung, Gebrauch und Entsorgung zu liefern und den KonsumentInnen umweltfreundliche Pro-duktalternativen und Dienstleistungen erkenntlich zu machen.

2 EIN ZEICHEN FÜR DIE UMWELT

Die graphische Gestaltung des Österreichischen Umweltzeichens erfolgte durch den Künstler Friedensreich Hundertwasser, der dem Umweltministerium seine Entwürfe unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. Das aufgrund seiner kreativen Symbolik (Erde, Wasser, Luft, Natur) sehr einprägsame Zeichen wurde vom Umweltministerium als Verbandsmarke angemeldet.

3 ZIELE

Das Umweltzeichen wendet sich primär an KonsumentInnen, aber auch an die Wirt-schaft. Den KonsumentInnen soll mit dem Umweltzeichen eine Orientierungshilfe für den Einkauf geboten werden. Sie sollen durch das Umweltzeichen auf umweltfreundli-che bzw. umweltfreundlichere Produkte aus dem Warenangebot aufmerksam gemacht werden. Umweltfreundlich bedeutet in diesem Zusammenhang "umweltfreundlicher als das aktuelle Angebot der demselben Gebrauchszweck dienenden Produkte". Ziel ist es, das Nachfrageverhalten von KonsumentInnen dahingehend zu beeinflussen, dass umweltfreundlichen Produkten der Vorzug gegeben wird.

Das Umweltzeichen soll aber auch die Hersteller und den Handel motivieren, weniger umweltbelastende Produkte zu entwickeln und anzubieten. Am Markt soll dadurch ein dynamischer Prozess ausgelöst werden, der die Angebotsstruktur positiv in Richtung umweltfreundlicher Produkte beeinflusst (Wettbewerbseffekt).

Darüber hinaus trägt das Umweltzeichen zu mehr Transparenz bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen von Produkten bei. Produkte mit dem Umweltzeichen müssen eine Reihe von Kriterien (sog. Richtlinien) erfüllen, die ihrerseits durch ein Gutachten nachzuweisen sind.

Ausgezeichnet werden weiters nur jene nachgewiesen umweltschonenden Produkte, die auch eine angemessene Gebrauchstauglichkeit (Qualität) aufweisen. Auf diese

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Weise garantiert das Umweltzeichen einen gehobenen Umweltstandard, ohne dass dabei Einbußen bei Qualität und Sicherheit befürchtet werden müssen.

In den Tourismusbetrieben soll das Österreichische Umweltzeichen den bewussten Umgang mit Energie und Wasser, sowie die Abfallvermeidung und –reduktion dazu beitragen, die Betriebskosten zu senken. Die umweltfreundliche Betriebsführung trägt zur Erhaltung einer intakten Natur und Umwelt bei, die eine wichtige Grundlage für den Tourismus ist.

Ziel des Umweltzeichens für Schulen ist es, bei allen beteiligten Personengruppen, wie SchülerInnen, Eltern, lehrendes und nicht lehrendes Personal, die Bewusstseinsbil-dung für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zu ökologisch sinnvollem Han-deln auch im Alltag zu motivieren. Durch gesetzte Ziele und der Evaluation wird eine interne Qualitätssteigerung der Bildungsanstalt erreicht.

4 RICHTLINIENERSTELLUNG

4.1 Bewertungsmaßstäbe

Produkte bzw. Dienstleistungen, für die Richtlinien erstellt werden, unterliegen einer gesamtheitlichen Beurteilung. Dabei werden nicht nur die Umweltauswirkungen beim Gebrauch des Produktes bzw. der Dienstleistung, sondern auch das Produktionsver-fahren, die Entsorgung sowie Qualität und Gebrauchstauglichkeit erfasst ("Lebens-zyklus"). Als Grundlage für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Produkten sind daher anzusehen:

• Rohstoff- und Energieverbrauch

• Toxizität der Inhaltsstoffe

• Emissionen (z. B. Abgase, Abwasser, Lärm, ...)

• Entsorgung/Wiederverwertung (Abfälle, Recyclingfähigkeit)

• Verpackung

• Vertrieb und Transport (bei Bedarf)

• Qualität, Sicherheit, Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit.

Ergebnis der Produktbewertung ist die Ausarbeitung einer Umweltzeichen-Richtlinie.

4.2 Ablauf der Richtlinienerstellung

Für die Administration sowie für die Erstellung der Richtlinien sind das Lebensministe-rium und der Verein für Konsumenteninformation verantwortlich. Das Bildungsministe-rium ist bei Schul- & Bildungseinrichtungen mit zuständig.

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Darüber hinaus wurden mit dem Beirat Umweltzeichen und dem Fachausschuss zwei Gremien gegründet, in denen weitere Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Wirt-schaft und KonsumentInnenschutz sowie unabhängige Experten vertreten sind*).

Beirat Umweltzeichen

Der Beirat Umweltzeichen unter Vorsitz des Lebensministeriums erfüllt vor allem fol-gende Aufgaben:

• Festlegung von Arbeitsprogrammen;

• Beschluss jener Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche, für die Richtlinien erstellt werden sollen;

• Vorgabe allgemeiner Rahmenbedingungen für die Richtlinienbearbeitung;

• Diskussion und Beschlussfassung vorgelegter Richtlinienentwürfe;

• gegebenenfalls Ablehnung eines Richtlinienentwurfs und Zurückweisung an den Fachausschuss bzw. Beschluss der Einstellung des Verfahrens;

• Bildung eines Schlichtungsausschusses zur Entscheidung bei Streitigkeiten über die Erfüllung von Rechten & Pflichten auf Grund von Zeichennutzungsverträgen.

Fachausschuss

Für jede neue Produktgruppe werden Fachausschüsse unter Vorsitz des VKI neu for-miert, die sich ebenfalls aus Fachexperten der Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Kon-sumentInnenschutz zusammensetzen. Aufgabe dieser Fachausschüsse ist es, die von BMLFUW, VKI sowie externen Experten gemeinsam ausgearbeiteten Kriterienvor-schläge zu diskutieren und – möglichst konsensual – einen Richtlinienentwurf zu ver-abschieden. Das Zusammenwirken von Beirat, Fachausschuss und den übrigen betei-ligten Institutionen ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.

Wurde ein Richtlinienentwurf vom Fachausschuss verabschiedet, muss er vom Beirat Umweltzeichen bestätigt und schließlich vom Lebensministerium begutachtet werden. Nach positiver Begutachtung wird die Richtlinie durch den Umweltminister genehmigt und veröffentlicht.

Sofern nichts anderes bestimmt wird, treten die Richtlinien mit dem auf ihre Veröffentli-chung folgenden Monatsersten eines jeden Kalendervierteljahres in Kraft. Die Gültig-keit einer Richtlinie beträgt vier Jahre, kann jedoch bei kurzfristig erwarteten umwelt-technischen Innovationen auch verkürzt werden. Eine vorzeitige Außerkraftsetzung oder Änderung von Richtlinien ist bei Vorliegen wichtiger Gründe, etwa einer wesentli-chen Änderung des Standes von Wissenschaft und Technik oder einer die Rechtswid-rigkeit der Richtlinienerfüllung bewirkenden Rechtsänderung, möglich. Solange kein Antrag auf Zeichenvergabe gestellt wurde, ist das Lebensministerium berechtigt, eine Richtlinie zurückzuziehen oder abzuändern.

*) z. B.: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), BMUKK, Bundesministerium für Soziales und Kon-

sumentenschutz, Umweltbundesamt GmbH, Ö Städtebund, Ö Gemeindebund, Verbindungsstelle der Bundes-länder, Wirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Österreich, „die Umweltberatung“ Österreich, Fo-rum Umweltbildung, Arbeiterkammer, ÖGB, Österreichisches Normungsinstitut, Experten des BMLFUW.

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So entstehen die Umweltzeichen-Richtlinien

BMLFUW ... BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft VKI ... Verein für Konsumenteninformation

Einstellung des Verfahrens

Ablehnung des Vorschlages

Auflagen

Annahme

Annahme

Produkt/Dienstleistungs-Vorschläge von Herstellern, Institutionen, Interessensvertretungen,

Wirtschaft, NGO`s etc.

Beirat Umweltzeichen Vorsitz BMLFUW

Richtlinien-Ausarbeitungsbeschluss einfache Mehrheit

Richtlinienvorschlag Ausarbeitung durch VKI/BMLFUW

Fachausschuss Debatte und Erarbeitung eines

Richtlinien-Entwurfes, Vorsitz VKI

Bericht über Fachausschussergebnis

Beirat Umweltzeichen Diskussion und Beschluss

Stellungnahme zum Richtlinienbeschluss durch BMLFUW

Genehmigung, Veröffentlichung der Richtlinie durch BMLFUW

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5 VERLEIHUNG DES UMWELTZEICHENS

Anträge auf Verleihung des Umweltzeichens werden an den Verein für Konsumenten-information (VKI) 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, gerichtet.

Antragsteller kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, Produkte in Österreich herstellt oder nach Österreich importiert bzw. eine Dienstleistung in Österreich anbietet. Das Erfordernis des Sitzes oder Wohnsitzes im Inland gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller seinen Sitz oder Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem EWR-Staat hat.

Anträge auf Vergabe des Umweltzeichens können erst nach Veröffentlichung einer Richtlinie für die entsprechende Produktgruppe oder Dienstleistung gestellt werden.

Für Anträge, für die noch keine Richtlinien bestehen, gilt die Vorgangsweise gemäß Kapitel 4.2. ("Richtlinienerstellung"). Einen Überblick über Ablauf und Reihenfolge der Umweltzeichenverleihung gibt die Abbildung auf der nächsten Seite.

5.1 Bestätigungen und Unterlagen

Als Unterlagen sind dem Antrag für das Österreichische Umweltzeichen für Pro-dukte anzuschließen:

1. Name (Firma) und Anschrift des/der Antragsteller(s)/in und des/der Produkther-steller(s)/in.

2. Kopie von Gewerbeberechtigung und Betriebsanlagengenehmigung(en).

3. Bezeichnung und Beschreibung des Produktes/Dienstleistung für das/die das Umweltzeichen angestrebt wird.

4. Art der beabsichtigen Anbringung des Umweltzeichens auf dem Produkt, der Ver-packung oder Art der Kennzeichnung der Dienstleistung.

5. Unterlagen, die glaubhaft machen und bestätigen, dass das Produkt/die Dienst-leistung den gesetzlichen Vorschriften (z. B. betreffend Sicherheit, Gesundheit und Kennzeichnung) sowie den technischen Normen und Standards entspricht.

6. Der/Die Antragsteller/in muss weiters glaubhaft machen und bestätigen, dass die Produktion den im Erzeugungsland geltenden Umweltschutzbestimmungen und sonstigen gesetzlichen Auflagen entspricht.

7. Gutachten, die bestätigen, dass das Produkt/die Dienstleistung die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Das Gutachten muss von einer qualifizierten Prüfstelle erstellt werden. In der Richtlinie können Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung der Prüfstellen (z. B. Erfüllung der Good Laboratory Practice – GLP) festgelegt werden.

Alle verlangten Unterlagen sind dem VKI zur Überprüfung zu übermitteln. Bei Bedarf werden die Unterlagen und/oder Gutachten zur Berichtigung oder Überarbeitung zu-rück an den Antragsteller oder Gutachter verwiesen.

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Vom Antrag zur Umweltzeichen-Verleihung

Ergänzungen

Bekunden des Antragsinteresses durch Betrieb bzw. Schule beim VKI

ev. Berichtigung bzw. Ergän-zungen

Übermittlung der Antragsunterlagen durch den VKI

Gesamt-Gutachten einer qualifizierten Prüfstelle,

Beauftragung durch Antragsteller

Vorlage von Antragsunterlagen und

Gutachten beim VKI

Verleihung des Umweltzeichens durch

den Umweltminister

Überprüfung VKI, BMLFUW

Umsetzung der Richtlinie im Tourismusbetrieb bzw. in der Schule,

ev. Beratung

Überprüfung des Tourismusbetriebes bzw. der Schule

durch unabhängige/n PrüferIn

Vorlage des Prüfprotokolls

beim VKI

Umsetzung der Richtlinie betreffend Produkt

und Betrieb

TOURISMUS-BETRIEBE

PRODUKTE

BILDUNG

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5.2 Zeichengeber und Nutzungsgebühren für das Österreichische Umweltzeichen für Produkte

Das Österreichische Umweltzeichen wird durch die Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vergeben. Mit der Vergabe des Umweltzeichens ist die Bezahlung einer Nutzungsge-bühr an das Lebensministerium fällig. Die jährlichen Nutzungsgebühren sind vom spe-zifischen Sparten- bzw. Produktgruppenumsatz des beantragenden Unternehmens abhängig:

KOSTEN – Umweltzeichen für Produkte

Jahresumsatz in EURO Nutzungsgebühr in EURO

bis 200.000 200 über 200.000 bis 750.000 700 über 750.000 bis 2.200.000 1.400 über 2.200.000 bis 3.600.000 1.800 über 3.600.000 2.200

Seitens des Lebensministeriums wird – etwa im Rahmen einer Gebührenordnung – eine Anpassung der Gebührensätze an die Geldwertentwicklung unter Bedachtnahme auf eine kostendeckende Gebührengestaltung vorgenommen.

25% der jährlichen Nutzungsgebühr wird bei Erstantragstellung einmalig als Bearbei-tungsgebühr zuzüglich eingehoben.

6 ZEICHENNUTZUNG & MARKETING

6.1 Inhalt des Nutzungsvertrages

Zwischen dem Lebensministerium und dem/der Antragsteller/in wird ein Zeichen-nutzungsvertrag abgeschlossen. Dieser enthält die Rechte und Pflichten des/der Zei-chennutzer(s)/in sowie Regelungen zur Kontrolle der Richtlinieneinhaltung. Enthalten sind weiters Bestimmungen über die werbliche Nutzung des Umweltzeichens, eventu-elle Nutzungsbeschränkungen zur Vermeidung von Irreführungen der KonsumentInnen sowie mit der Zeichennutzung verbundene Auflagen (z.B. Kennzeichnung von Inhalts-stoffen, Begründung der Zeichenvergabe, Unterlassung bestimmter werblicher Anprei-sungen). Die Dauer des Zeichennutzungsvertrages beträgt vier Jahre.

Des weiteren regelt der Zeichennutzungsvertrag auch Sanktionsmöglichkeiten des Le-bensministeriums (z. B. vorübergehende oder dauernde Untersagung der Zeichennut-zung), wenn nach Zeichenvergabe Umstände bekannt werden, die eine (neuerliche) Vergabe oder eine weitere Nutzung des Zeichens unzulässig erscheinen lassen (z. B. falsche Prüfgutachten oder Bestätigungen über die Einhaltung gesetzlicher Auflagen bei der Produktion, vertragswidrige Zeichennutzung etc.).

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6.2 Kontrolle der Vertragserfüllung

Dem Nutzungsvertrag entsprechend wird vom VKI im Auftrag des Lebensministeriums die Einhaltung der Richtlinien und des Zeichennutzungsvertrags überprüft bzw. eine Überprüfung veranlasst.

6.3 Sanktionen bei Vertragsverletzungen und Zeichenmissbrauch

Bei Verletzungen des Zeichennutzungsvertrages (z. B. Nichteinhaltung der Richtlinie, Zeichenmissbrauch) wird vom Lebensministerium die Berechtigung zur Zeichennut-zung – dauernd oder bis zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes – entzogen. Daneben bleiben Sanktionen aufgrund des Markenschutzgesetzes oder wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) unberührt.

Verletzungen des Zeichennutzungsvertrages, die zur (vorübergehenden) Untersagung der Zeichennutzung führen, sind insbesondere:

• das Produkt/die Dienstleistung entspricht nicht mehr der Richtlinie,

• die für die Zeichenvergabe eingereichten Unterlagen waren unrichtig oder gefälscht,

• die bei Antragstellung bekannt gegebenen Inhaltsstoffe waren unrichtig,

• das Umweltzeichen wurde missbräuchlich (z. B. in der Werbung) auch für andere Produkte/Dienstleistungen verwendet,

• die Nutzungsgebühr wurde nicht (vollständig) entrichtet,

• die Durchführung von Kontrollen wurde behindert, verhindert oder verzögert.

6.4 Verlängerung der Zeichennutzung

Die Zeichennutzung kann auf Antrag des/der Zeichennutzer(s)in jeweils für eine weite-re Periode von 4 Jahren verlängert werden, wenn das Produkt, der Betrieb, die Schule bzw. die Dienstleistung den Anforderungen der jeweils anzuwendenden Richtlinie in der geltenden Fassung entspricht.

Frühestens sechs und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Nutzungsdauer ist ein Antrag auf Verlängerung der Zeichennutzung zu stellen.

Bei Änderungen des Produktes/der Dienstleistung, die Inhalte der Richtlinie berühren, ist innerhalb eines Jahres ein Gutachten über die geänderten Parameter vorzulegen. Bei einer Änderung der Vergaberichtlinien ist – ausgenommen für Tourismusbetriebe sowie Schul- und Bildungseinrichtungen - spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten ein Gutachten über die geänderten Parameter bzw. Anforderungen und Kriterien vorzule-gen. Mit Vorlage dieses Gutachtens kann die Verlängerung des Zeichennutzungsver-trags um eine weitere Periode beantragt werden.

Tourismusbetriebe sowie Schul- und Bildungseinrichtungen sind bei einer Änderung der Vergaberichtlinie verpflichtet, innerhalb eines Jahres die für sie relevanten Ände-rungen und Anpassungen vorzunehmen und eine Verpflichtungserklärung über die Einhaltung der geänderten Vergaberichtlinie abzugeben.

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Alle 4 Jahre ist jedenfalls ein neues Gesamtgutachten erforderlich. Basiert eine Richtli-nie auf den Vergabekriterien des EU Ecolabels, ist innerhalb eines Jahres nach Inkraft-treten der überarbeiteten Vergabekriterien ein neues Gesamtgutachten erforderlich.

6.5 Erlöschen der Verbandsmarke

Das Recht zur Nutzung der Verbandsmarke „Umweltzeichen“ erlischt, wenn die Ver-bandsmarke aus dem Markenregister gelöscht wird.

6.6 Das Umweltzeichen als Imagesignal und Verkaufsplus

Das Österreichische Umweltzeichen signalisiert den Zielgruppen der ausgezeichneten Betriebe, Produkte und Schulen eine hohe Umwelt- & Gesundheitsverträglichkeit bzw. eine konsequente Orientierung an Umwelt und Nachhaltigkeit. Bekanntheit und Glaub-würdigkeit sind besonders bei umweltsensiblen KonsumentInnen, Eltern und Gästen besonders hoch, was auch die Marktforschung immer wieder bestätigt..

Dabei fungiert das Umweltzeichen als "Zusatzmarke" und wirkt als "Zusatzplus" neben anderen wichtigen Entscheidungsfaktoren wie Preis, Service, Qualität und Marke. Das Gewicht des Umweltzeichens im Entscheidungsprozess hängt stark von der Umwelt-sensibilität der Zielgruppe, aber auch von der überzeugenden Positionierung des Zei-chens in Werbung und PR ab. Besonders in Situationen wo die konkurrierenden Ange-bote sich die Waage halten, kann es – wie Untersuchungen über Zusatzmarken am Point of Sale (P.O.S.) bestätigen – leicht zum entscheidenden Kriterium werden.

6.7 Werbesupport und wirksame Zeichenanwendung

Ausgezeichnete Produkte, Betriebe und Schulen profitieren von zahlreichen Werbe-maßnahmen:

• Gratiseinträge für Betriebe, Produkte und Schulen auf Umweltzeichen-Homepage www.umweltzeichen.at sowie in zielgruppenadäquaten Publikationen

• Promotions mit Gewinnspielen auf Messen und Events sowie Werbeschwerpunkte

• Umweltzeichen-Verleihungen durch den Umweltminister und/oder Landesräte.

Sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für das Umweltzeichen-Logo sind beispielsweise:

• am Produkt, auf der Verpackung, in Produktinfos, Inseraten, Katalogen oder Inter-netseiten

• auf Firmen- und Schulinfos (Briefpapier, Poster, Inserate, Presseartikel etc.)

• im Eingangsbereich des Betriebs bzw. der Schule sowie im Verkaufsbereich (Regalkleber, Hänger, Infos etc.)

Weitere Tipps zur optimalen Zeichenverwendung sowie einen Überblick über aktuelle Marketingaktivitäten und Möglichkeiten bieten unsere beiden Marketing-Infoblätter, anzufordern bei der Abteilung Betrieblicher Umweltschutz/Technologie Tel.: 01/515 22-1656 oder zum Selbst-Herunterladen aus dem Internet von www.umweltzeichen.at.

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7 TOURISMUS- UND GASTRONOMIEBETRIEBE

Das Österreichische Umweltzeichen für Tourismusbetriebe – UZTB

Der Tourismus in Österreich lebt nach wie vor von und mit seiner Umwelt, ein sorgfälti-ger Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist Grundlage, um die Voraussetzungen für Österreich als Tourismusland aufrecht zu erhalten.

Durch die Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber Umweltschäden wird es speziell für touristische Betriebe immer wichtiger, sich Maßnahmen für umweltschonende Be-triebsabläufe zu überlegen, da viele Menschen bereits ihr Urlaubsziel oder die Unter-kunft nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen.

Mit dem Österreichischen Umweltzeichen für Tourismusbetriebe wurde 1996 ein Güte-siegel geschaffen, durch dessen Erwerb Österreichs Tourismusunternehmen die Mög-lichkeit geboten wird, Umweltbewusstsein auch nach außen zu demonstrieren.

Das Österreichische Umweltzeichen für Tourismusbetriebe

• spart Betriebskosten. Der bewusste Umgang mit Energie und Wasser sowie Abfall-vermeidung und -reduzierung helfen die Betriebskosten zu senken.

• belebt das Marketing. Mit dem Umweltzeichen werden neue Marktsegmente er-schlossen.

• steht für Qualität. Ein hoher Standard im touristischen Angebot sind die Vorausset-zungen für das Österreichische Umweltzeichen.

• bringt direkten Umweltnutzen. Durch die umweltfreundliche Betriebsführung helfen die Betriebe mit, die intakte Natur und Umwelt zu erhalten und somit einen Anreiz für Gäste zu schaffen, wiederzukommen.

DIE KRITERIEN

Grundvoraussetzung für die Verleihung des Umweltzeichens ist die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Darüber hinaus gibt es einen Anforde-rungskatalog, der die gesamtheitliche Beurteilung des Betriebes in folgenden Berei-chen vorsieht:

• Allgemeine Betriebsführung, Umweltmanagement

• Energie

• Wasser, Abfall, Luft, Lärm, Büro

• Reinigung, Chemie, Hygiene

• Bauen und Wohnen, Ausstattung

• Lebensmittel, Küche

• Verkehr und Außenbereich

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Die zu erfüllenden Anforderungen sind in Muss- und Soll-Kriterien gegliedert, wobei erstere unabdingbare Mindestanforderungen darstellen. Die Soll-Kriterien werden mit Punkten bewertet. Jeder Betrieb muss insgesamt mindestens 65 Punkte erreichen. Dabei ist es verpflichtend, in allen sieben Bereichen auch Soll-Kriterien umzusetzen.

Durch die Einbindung aller Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Beherber-gungsbetriebe bzw. Campingdienste in den Kriterienkatalog des Österreichischen Um-weltzeichens soll es Betrieben dieser beiden Betriebskategorien leichter gemacht wer-den, das Österreichische Umweltzeichen und das EU-Umweltzeichen in einem Prü-fungsprozess zu erhalten.

Ausgebildete „Umweltzeichen-BeraterInnen“ sind bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Erlangung des Umweltzeichens behilflich. Einige Bundesländer unterstützen diese Beratungen durch Fördermaßnahmen. Umfassende Unterlagen und Hilfsmittel zur Um-setzung der Kriterien werden bereitgestellt. Mit der Prüfungsabwicklung wurde der VKI vom Umweltministerium beauftragt. Es besteht ein bundesweiter PrüferInnenpool.

Für sein Engagement erhält der Betrieb nach positiver Prüfung die Auszeichnungsur-kunde des Lebensministers sowie diverse Unterlagen. Der Betrieb ist nun berechtigt, das Umweltzeichen vier Jahre lang für Werbezwecke zu nutzen. Danach ist eine Neu-überprüfung nach der gültigen Richtlinie notwendig, um die Zeichennutzungsdauer zu verlängern.

KOSTEN

Die beim Antrag zur erstmaligen Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens zu entrichtende Antragsgebühr deckt auch die Kosten für die Erstprüfung ab. Die Jahres-gebühr enthält auch die Kosten für die Folgeprüfung.

Kategorie Antragsgebühr Jahresgebühr

Kategorie 1 € 300,- € 90,-

Kategorie 2 € 470,- € 170,-

Kategorie 3 € 580,- € 250,-

Kategorie 4 € 690,- € 380,-

Kategorie 1 Beherbergungsbetriebe (bis 20 Betten) Kategorie 2 Beherbergungsbetriebe (21 bis 100 Betten) Gastronomiebetriebe,

Gruppenunterkünfte, Campingplätze, Schutzhütten

Kategorie 3 Beherbergungsbetriebe (101 bis 200 Betten) Kategorie 4 Beherbergungsbetriebe (> 200 Betten)

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8 BILDUNG

8.1 Das Österreichische Umweltzeichen für Schulen & LehrerInnenbildungseinrichtungen – UZSB

Schulen können durch ökologische und pädagogische Maßnahmen nicht nur intern positive Umweltauswirkungen und qualitätssteigernde Effekte erzielen, sondern auch gleichzeitig das Umweltbewusstsein von SchülerInnen, LehrerInnen und schulinternen MitarbeiterInnen fördern.

Ziel des Umweltzeichens für Schul- und Bildungseinrichtungen ist es, dass sich alle im schulischen Alltag beteiligten Personengruppen für eine nachhaltige Entwicklung ihrer jetzigen und zukünftigen Lebenswelt einsetzen. Dabei sollen die Erfahrungen aus der Machbarkeit und kontinuierlichen Umsetzung von Umweltprojekten in der Schule zum weiteren Handeln im Alltag anregen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung schließt der Begriff Umwelt sowohl Ökologie als auch physische, psychische und sozia-le Gesundheit mit ein.

Bildungseinrichtungen können durch die Ist-Analyse ihrer Umweltsituation und der Lehr- und Lernkultur sowie den daraus folgenden Zielen und der Evaluation der gesetz-ten Maßnahmen eine interne Qualitätssteigerung erreichen. Darüber hinaus soll durch Kooperationen mit weiteren Umweltprogrammen, mit dem Schulerhalter bzw. mit der Gemeinde, durch die Beschaffung regionaler, ökologischer oder fair gehandelter Pro-dukte sowie über Medienarbeit eine weit reichende Wirkung des Umweltzeichens er-zielt werden.

Das Umweltzeichen für Schulen zeichnet daher Bildungseinrichtungen für ihr besonde-res Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schulklimas aus. Neben dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft trägt das Bundesministerium für Bil-dung, Wissenschaft und Kultur diese Initiative mit.

SCHULKATEGORIEN

Das Umweltzeichen kann an folgende Ausbildungsstätten vergeben werden:

• Pflichtschulen

• allgemein bildende höhere Schulen

• Berufsschulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen

• Akademien für die Aus- und Weiterbildung von LehrerInnen

Dabei beziehen sich die Kriterien sowohl auf den Standort als auch auf die Organisati-on. Exposituren sind daher in die Überprüfung der Konformität mit dem Umweltzeichen einzubeziehen. Bei „Schulzentren“ wird jede Schule gesondert evaluiert.

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KRITERIEN

Der Kriterienkatalog umfasst alle für Schul- und Bildungseinrichtungen relevanten Be-reiche und verknüpft zu gleichen Teilen Anforderungen aus dem ökologisch-technischen sowie aus dem umweltpädagogischen Bereich:

Um der Heterogenität im Schulbereich Rechnung zu tragen, setzt sich der Kriterien-katalog aus Muss-Kriterien, Soll-Kriterien und Zusatzinitiativen zusammen. Muss-Kriterien sind von jeder Bildungseinrichtungen unbedingt zu erfüllen, von den Soll-Kriterien, die mit einer bestimmten Punkteanzahl bewertet sind, müssen 60 % der ma-ximal möglichen Gesamtpunkteanzahl umgesetzt werden. Durch Zusatzinitiativen – besonders innovative Ideen oder aufwändige Verfahren – kann eine bestimmte Anzahl von Soll-Punkten kompensiert werden.

Dabei werden Anforderungen an folgende zehn Bereiche gestellt:

• Umweltmanagement, Information und Soziales

• Umweltpädagogik

• Gesundheitsförderung, Ergonomie und Innenraum

• Energienutzung und -einsparung, Bauausführung

• Verkehr und Mobilität

• Beschaffung und Unterrichtsmaterialien

• Lebensmittel und Buffet

• Chemische Produkte und Reinigung

• Wasser, Abwasser, Abfallvermeidung und -reduktion

• Außenraum

Nach einer positiv abgeschlossen externen Überprüfung wird das Umweltzeichen für einen Zeitraum von vier Jahren verliehen, danach muss durch eine neuerliche Evalua-tion die weitere Gültigkeit bestätigt werden.

Bei der Einführung des Umweltzeichens besteht auch die Möglichkeit eines Stufenmo-dells. Dabei müssen beim Erstantrag folgende Bereiche erfüllt werden:

• Umweltmanagement, Information und Soziales,

• Umweltpädagogik,

• Energienutzung und -einsparung, Bauausführung,

• Außenbereich,

• sowie aus den verbleibenden sechs drei weitere frei wählbare Bereiche.

Die Anforderungen der restlichen drei Themengebiete müssen spätestens bis zur nächsten Überprüfung nach vier Jahren umgesetzt werden.

ORGANISATION

Österreichweit gibt es UmweltzeichenberaterInnen- und -prüferinnen für Bildungsein-richtungen, die in speziellen Kursen ausgebildet wurden. Sie sollen sowohl als Berate-rInnen zur Umsetzung des Umweltzeichens fungieren als auch die externe Überprü-fung abwickeln, wobei sie diese beiden Funktionen nicht an der selben Schule ausüben dürfen. Einige Bundesländer unterstützen die Beratungen durch Fördermaßnahmen.

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Neben den BeraterInnen steht den Schulen zur Erleichterung der Umsetzung ein Um-setzungsleitfaden zur Verfügung. Dieser soll den Einstieg in die Umsetzung des Um-weltzeichens vereinfachen. Er enthält neben allgemeinen Informationen konkrete Vor-schläge sowie Hilfsmittel zur Umsetzung der Kriterien wie z. B. Muster für Konzepte oder Vorlagen für Aufzeichnungen. Mit der Prüfungsorganisation und Stellungnahme zu Prüfungsberichten wurde der VKI beauftragt.

KOSTEN

Die Schul- und Bildungseinrichtungen sind von der Zeichen-Nutzungsgebühr befreit. Die Prüfungsgebühren betragen für die Schulen je nach Schultyp:

Gruppe 1: Volksschulen und Sonderschulen € 300,-

Gruppe 2: Hauptschulen, Allgemeinbildende höhere Schulen, Berufsbildende Schulen (Berufsschulen, mittlere und höhere Schulen) ohne Werkstätten und/oder Lehrküchen € 450,-

Gruppe 3: Berufsbildende Schulen (Berufsschulen, mittlere und höhere Schulen) mit Werkstätten und/ oder Lehrküchen € 600,-

Die Gebühren beinhalten die Vor- und Nachbereitung, die Prüfung vor Ort und die Fahrtkosten.

Bei positivem Prüfgutachten können die Prüfungsgebühren vom Bildungsförde-rugnsfonds für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung refundiert werden. Nähere In-formationen dazu unter www.umweltbildung.at/bidlungsfoerderungsfonds.

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8.2 Das Österreichische Umweltzeichen für Außerschulische Bildungseinrichtungen

Bildungseinrichtungen, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet sind, wollen Leh-rende, nichtlehrende MitarbeiterInnen und KundInnen dazu anregen, für sich und ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen und im Sinne einer nachhaltigen Zukunft tätig zu werden. Das Österreichische Umweltzeichen zeichnet Bildungseinrichtungen aus, die den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung gerecht werden. Vorsorgendes Umweltmanagement und Bildung für nachhaltige Entwicklung sind die zentralen Anforderungen dieser Umweltzeichen-Richtlinie. Bildungseinrichtungen können durch eine Ist-Analyse ihrer Umweltsituation und des Bildungsprogramms sowie den daraus folgenden Zielen und Verbesserungs-Maßnahmen eine erhebliche Qualitätssteigerung erreichen.

VORAUSSETZUNGEN

• Die Bildungseinrichtung muss über ein eigenes Bildungsprogramm verfügen (es können auch Teilorganisationen zertifiziert werden, wenn intern und extern klar kommuniziert wird, für welche Standorte inklusive Bildungsprogramm das Um-weltzeichen vergeben wird).

• Die Bildungsangebote sind für jeden Interessenten frei zugänglich

KRITERIEN

Der Anforderungskatalog umfasst Muss-Kriterien aus den Bereichen Bildung für nach-haltige Entwicklung (BNE) und Umweltmanagement.

Die Kriterien aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung gliedern sich wie folgt:

1. Klare Positionierung der Bildungseinrichtung durch ein Leitbild

2. Verantwortung bzw. Zuständigkeit für das Umweltzeichen

3. Sicherung der Qualität (Organisation und Bildungsprogramm)

4. Inhalte einer Bildung für nachhaltige Entwicklung

5. Soziale Rolle der Bildungseinrichtung (Berücksichtigung sozialer Aspekte inner-halb der Bildungseinrichtung gemäß den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit)

6. Information und Kommunikation des gesetzten Maßnahmen des Umweltzei-chenprogramms

7. Vernetzung und Partnerschaften (Kooperationen mit regionalen, nationalen oder internationalen Partnern zum Thema nachhaltige Entwicklung und/oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.

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Die Kriterien aus dem Bereich Umweltmanagement gliedern sich in:

1. Umweltmanagement allgemein (Ist-Analysen, Maßnahmenpläne, kontinuierliche Verbesserung und Evaluation, Regelungen für unterschiedliche Standortverhält-nisse)

2. Energie und Bauausführung

3. Wassernutzung

4. Abfallmanagement

5. Mobilitätsmanagement

6. Beschaffungsmanagement

Zusätzlich zu den zu erfüllenden Muss-Kriterien hat die Bildungseinrichtung die Mög-lichkeit, weitere Sollpunkte durch umgesetzte Eigeninitiativen zu erreichen. Die zu er-reichende Mindestpunkteanzahl von 25, 15 oder 12 Punkten ist abhängig davon, ob für die Bildungseinrichtung ein Eigentums-, bzw. unbefristetes Hauptmietverhältnis besteht oder ob eine lang- oder eine kurzfristige Mietdauer gegeben sind. Bei der Erstprüfung sind alle Kriterien umzusetzen und Maßnahmenpläne festzulegen. Bei der Folgezertifi-zierung nach vier Jahren werden neuerlich alle Kriterien überprüft, insbesondere je-doch die Umsetzung der bei der Erstprüfung festgelegten Maßnahmen sowie die fort-laufenden bzw. aufbauenden Kriterien.

ORGANISATION

Für die Beratung können eigens ausgebildete BeraterInnen verpflichtet werden.

Der Verein für Konsumenteninformation informiert über qualifizierte BeraterInnen.

Die Prüfung wird durch den VKI organisiert und erfolgt durch unabhängige PrüferInnen. Nach der positiven Beurteilung wird das Österreichische Umweltzeichen für einen Zeit-raum von vier Jahren verliehen.

KOSTEN

Für den Antrag, die Erstprüfung sowie die Zeichennutzung werden die Kosten je nach MitarbeiterInnenanzahl der Bildungseinrichtung berechnet.

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9 VERÖFFENTLICHTE RICHTLINIEN

Lacke, Lasuren und Holzversiegelungslacke UZ 01Druck- und Schreibpapier UZ 02Büroordnungssysteme aus Altpapier UZ 03Hygienepapiere aus Altpapier UZ 04Haushaltskühl- und Gefriergeräte UZ 05Holzmöbel UZ 06Holzwerkstoffe UZ 07Haushaltswaschmaschinen UZ 08Wiederaufbereitung von Farbträgern (Tonermodule, Farbbandkassetten, Tintenpatronen) UZ 11Elektronische Einzelsteuerungen für Sanitärinstallationen UZ 13Schmierstoffe UZ 14Sonnenkollektoren UZ 15Kopiergeräte UZ 16Wandfarben UZ 17Produkte aus Recyclingpapiere (Kuverts, Collegeblöcke,..) UZ 18Handgeschirrspülmittel UZ 19Maschinengeschirrspülmittel UZ 20Textilwaschmittel UZ 21Schadstoffarme Druckerzeugnisse UZ 24Kompostierbare Papiersäcke für biogene Abfälle UZ 25Mehrweggebinde für Getränke und andere flüssige Lebensmittel UZ 26Umweltorientierte Fahrausweise UZ 27Standortgebundene Holzspielgeräte für den Außenbereich UZ 28Kompostierbare Blumenarrangements und Kränze UZ 29Reinigungsmittel UZ 30Torffreie Kultursubstrate und Bodenhilfsstoffe UZ 32Wasser- und energiesparende Sanitärarmaturen UZ 33Bürostühle und Bürodrehstühle UZ 34Publikationspapier UZ 36Holz-Zentralheizungskessel UZ 37Brennstoffe aus Biomasse (Briketts, Pellets) UZ 38Mineralisch gebundene Bauprodukte UZ 39Kanalrohre aus Kunststoff UZ 41Wärmedämmstoffe aus fossilen Rohstoffen mit hydrophoben Eigenschaften UZ 43Wärmedämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen UZ 44Wärmedämmstoffe aus mineralischen Rohstoffen UZ 45Grüner Strom UZ 46Energiesparlampen UZ 47Motorbetriebene Gartengeräte UZ 48Grüne Fonds UZ 49Energie-Contracting UZ 50Zierpflanzen UZ 51Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzprodukte UZ 52Tapeten (Engel) UZ 53Polstermöbel (Engel) UZ 54Matratzen (Ecolabel) UZ 55Fußbodenbeläge UZ 56Büro- und Schulartikel UZ 57Körperseifen, Shampoos und Hairconditioner UZ 58Tourismusbetriebe Beherbergung UZ TB_BTourismusbetriebe Camping UZ TB_CTourismusbetriebe Gastronomie plus UZ TB_GSchulen und Bildungseinrichtungen UZ SBAußerschulische Bildungseinrichtungen UZ WB

Stand November 2007

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10 KONTAKTE UND ANSPRECHPARTNER

www.umweltzeichen.at [email protected]

Für fachliche Auskünfte und Infomaterialbestellungen stehen Ihnen jederzeit gerne folgende Einrichtungen zur Verfügung:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft

DI Andreas Tschulik (AL), [email protected]

Ing. Josef Raneburger (Bereich Produkte), [email protected]

Dr. Mag. DI Regina Preslmaier (Tourismus), [email protected]

DI Elvira Kreuzpointner (Tourismus und Bildung),

[email protected]

Elisabeth Schneider (Bildung), [email protected]

Tel.: (01) 515 22-1656; Fax-DW: -7649 1010 Wien, Stubenbastei 5

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Dr. Günther Pfaffenwimmer (Bereich Schulen), [email protected]

Tel.: (01) 53120-2532 1014 Wien, Minoritenplatz 5

Verein für Konsumenteninformation (VKI)

DI Christian Kornherr (Koordination), [email protected]

DI Otto Fichtl (Tourismus), [email protected]

DI Arno Dermutz (Bildung), [email protected]

Tel.: (01) 588 77-254 bzw. -235; Fax-DW: -99255 1060 Wien, Linke Wienzeile 18

Coop GUKA (Arbeitsgemeinschaft Göllner & Leitner Werbe- und Verlags GmbH und Energon Energie- und Umweltmanagement GmbH)

Mag. Ernst Leitner (G&L), [email protected]

Mag. Stefan Tauchhammer (G&L), [email protected]

Dr. Andreas Scherlofsky (Energon GmbH), [email protected]

Tel.: (01) 712 28 18; Fax-DW: -22 1030 Wien, Kundmanngasse 33/8

Clever einkaufen für die SchuleFür den umweltbewussten Einkauf von Schulartikeln gibt es jetzt einen Folder mit Einkaufstipps und Produktempfehlungen. Weitere Schulinfos: der Infofolder mit Erstinformation, der Umweltzeichen-ordner für Schulen, die Infoblattserie „Die umweltfreundliche Schultasche “ etc.

Die folgende Infomaterialien können kostenlos angefordert werden: per E-Mail unter [email protected], telefonisch beim Umweltservice Tel. 0800-240 260 (Mo–Fr, 8–15) oder per Post: Lebensministerium, Umweltzeichen, A-1010 Wien, Stubenbastei 5.

BetriebekatalogMehr als 200 Tourismus- und Gastronomiebetriebe warten darauf, Sie zu verwöhnen. Hier finden Sie bestimmt auch einen Betrieb in Ihrer Traumurlaubsregion! Außerdem gibt's noch tolle Rezepte und umweltfreundliche Packages. Für einen schöneren Urlaub gleich be-stellen!

Der Umweltzeichen-NewsletterAktuelle Umweltzeichen-Infos bietet der E-Mail Newsletter:Promotionstermine, neue Publikationen, Veranstaltungsberichte, Richtlinen-News, usw. Anforderung am besten direkt auf der Umweltzeichen Homepage.

www.umweltzeichen.at Alles über das Österreichische Umweltzeichen: News, das Leitbild, die ausgezeichneten Produkte, Tourismusbetriebe, und Schu-len, Richtlinien und Anforderungen, PR-Aktivitäten und Infomateri-alien – zum Nachschauen, Anfordern und Herunterladen.

Qualitätsprodukte mit dem Umweltplus Die Produktfibel für KonsumentInnen mit allen ausgezeichneten Pro-dukten, Bezugsquellen, Einkaufstipps und Ökomarken-Übersicht.

Informationsfolder „Grüne Energie“ Kurzinfo über die ausgezeichneten Produkte im Bereich Biomasse-heizung, Sonnenkollektoren, Ökostrom, Speicherziegel, Dämmstoffe und Energie Contracting – ihre Vorteile, Bezugsquellen etc.

Alles, was Sie über das Österreichische Umweltzeichen wissen sollten, finden Sie in diesen Broschüren: