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Das Praktikum im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft Ein Leitfaden für Praxiseinrichtungen, Studierende und DozentInnen © Universität Koblenz-Landau Fachbereich 1: Erziehungswissenschaft PRAKTIKUMSBÜRO FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Universitätsstr. 1 56070 Koblenz Stand: 01. November 2002

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Das Praktikum im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft

Ein Leitfaden für Praxiseinrichtungen, Studierende und DozentInnen © Universität Koblenz-Landau Fachbereich 1: Erziehungswissenschaft PPRRAAKKTTIIKKUUMMSSBBÜÜRROO FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Universitätsstr. 1 56070 Koblenz Stand: 01. November 2002

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Inhalt

1. Das Praktikum im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft: Anschauung, Orientierung und Integration

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2. Die formalen Anforderungen der Universität an die Praktika im Dip-lomstudiengang Erziehungswissenschaft: Die formale Regelung des Praktikums

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3. Die Zielsetzung des Praktikums im Diplomstudiengang Erziehungs-wissenschaft

4

4. Mögliche Formen der Ausgestaltung des Praktikums 5

4.1 Das Blockpraktikum 54.2 Die studiumbegleitende Praktika 54.3 Praktika an der Universität:

Forschungspraktikum und Praktikum in Praxisprojekten

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4.4 Vorpraktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienst (FSJ), und Berufstätigkeit

6

5. Das Zusammenspiel der am Praktikum Beteiligten 8

6 Die konkrete Durchführung des Praktikums 8

6.1 Perspektive der Praktikumsstelle – Was es bedeutet, eine Praktikumsstelle bereitzustellen?

8

6.2 Die Praxisanleitung – Aufgabenstellung und Anforderungen 9 6.3 Zum selbständigen Arbeiten der Praktikantin/-en

127 Die Reflexion der Praktikumerfahrungen

147.1 Der Praktikumsbericht 147.2 Was bedeutet das Praktikum für den individuellen Studienpro-

zess? 147.3 Supervision für PraktikantInnen

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8. Zusammenarbeit zwischen Universität und Praktikumseinrichtungen 16

9. Das Praktikumsbüro an der Universität 16

10. Literatur 18

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1. Das Praktikum im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft: Anschauung, Orientierung und Integration

Mit der Entscheidung, das Studium der Erziehungswissenschaft aufzunehmen, ist oft die eher vage Vorstellung verknüpft „Irgendetwas mit Menschen tun zu wollen“. Ob-wohl das Studium berufsqualifizierend angelegt ist, kann es nicht auf den Beruf „Dip-lom-PädagogIn“ vorbereiten. Sind doch Berufstätigkeit und Arbeitsfelder, für die das Studium ausbildet, so vielfältig wie die Lebenszusammenhänge und Problemlagen der Menschen unterschiedlich. So fällt es Studierenden oft schwer aus dieser Vielfalt von professionellen Begegnungen im „Tun mit Menschen“ ihre Studieninteressen zu konkretisieren und ihre Schwerpunkte im erziehungswissenschaftlichen Studium zu setzen. Das Praktikum ermöglicht den Studierenden die für ein erfolgreiches Studium unverzichtbare Vorstellung über mögliches „Tun“ in einem Anwendungsfeld der Er-ziehungswissenschaft. Die Funktion des Praktikums besteht aber nicht nur im Üben von grundlegenden berufspraktischen Handlungsvollzügen, sondern es erfüllt viel-mehr eine grundlegende Orientierungs- und Integrationsfunktion: Orientierung ermöglicht den Studierenden reflektierte Praxiserfahrung im Hinblick auf die Vielzahl der Aspekte und Perspektiven, unter denen im wissenschaftlichen Fach Pädagogik über menschliche Lern- und Bildungsprozesse nachgedacht wird; Integration ermöglicht reflektierte Praxiserfahrung, indem sie die Vielzahl der zu studierenden Einzelbausteine auf ein Anwendungsproblem hin ordnen und bewerten hilft. Der konkrete Anwendungsfall schafft Anschauung, in bezug auf die historische Entwicklung pädagogischer Konzepte, die gesellschaftliche Funktion pädagogischer Handlungsfelder, ihre institutionelle und rechtliche Struktur oder die methodische Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen. Die exemplarischen Anschauungen aus den Praktika, wenn sie qualifiziert begleitet und reflektiert werden, ermöglichen den Studierenden, die in einem universitären Studium notwendigerweise dominierenden theoriebezogenen Lernstoffe und Lern-formen auf eine sich entwickelnde Vorstellung eigener Professionalität als Pädagoge zu beziehen. Somit ist die qualifizierte Gestaltung der Praktika konstitutiv für ein er-folgreiches Studium der Erziehungswissenschaft. (Weitere Ausführungen zum Prak-tikum im Studiengang Erziehungswissenschaft in: Schrapper et. al. 2000, S.129). Der berufsqualifizierende Studiengang umfasst eine 9semestrige Regelstudienzeit, die in Grund- und Hauptstudium unterteilt ist. In beiden Studienabschnitten sind Praktika zu leisten. Das Grundstudium hat eher orientierenden Charakter und dient der Fundierung erziehungswissenschaftlichen Grundwissens. Das Hauptstudium mit seiner Schwerpunktsetzung nimmt verstärkt Bezug auf die pädagogische Praxis. Die Schwerpunktsetzungen des Studiums bilden an der Universität in Koblenz die Stu-dienrichtungen Pädagogik der frühen Kindheit, Sozialpädagogik und Erwachsenen-bildung / Weiterbildung. Die Studienrichtung Sonderpädagogik kann voraussichtlich ab dem SoSe 2003 als Schwerpunkt gewählt werden. In bezug auf die Studienrich-tungen korrespondieren gut ausdifferenzierte Berufsfelder. Im Allgemeinen üben Dip-lom-PädagogInnen folgende Tätigkeiten aus: Diagnose bzw. Fallverstehen und in-tensiv-pädagogische Betreuung, Vermittlung und Beratung, Dokumentation und In-formation, Gutachten- und Sachverständigenwesen, Forschung und Lehre, Bildung

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und Erziehung, Organisation und Verwaltung1. sowie Koordination und Evaluation von Projekten. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in öffentlichen und privaten Ein-richtungen sowie in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege. Die Arbeitsbereiche sind u. a.: Psycho-soziale Beratung, pädagogische Fachberatung, Personal- und Or-ganisationsberatung, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, Jugendzentren, sozial- und sonderpädagogische Einrichtungen, Erwachsenen- und Weiterbildung, außerschuli-sche Jugendbildung, berufliche Bildung, Freizeitpädagogik.

1 Verteilung der Diplom-PädagogInnen auf verschiedene Tätigkeitsfelder nach dem Bundesverband Deutscher Diplom-Pädagogen (BDDP) in: IBZ Informationen für ArbeitnehmerInnen in den Bereich Psychologie, Soziologie, Politologie, Pädagogik und Sozialarbeit. Heft 27. S.47. Nürnberg 2000.

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2. Die formalen Anforderungen der Universität an die Praktika im Diplomstu-diengang Erziehungswissenschaft:

Die formale Regelung des Praktikums Zum Wintersemester 00/01 ist für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft in Koblenz eine Praktikumsordnung2 in Kraft getreten, die auf Grundlage der gültigen Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs die formalen Anforderungen des Praktikums regelt. Die Regelungen nehmen Bezug auf Ziel und Aufgabe des Praktikums, Art und Dauer des Praktikums, Betreuung des Praktikums (u. a. durch die Einrichtung des Praktikumsbüros an der Universität), Praktikumsbericht und die Anerkennung von Äquivalenzzeiten. Zu den formalen Anforderungen gehört die Anmeldung des Praktikums im Prakti-kumsbüro3. Diese ist mit der Unterzeichnung des Praktikumsvertrages (Anhang) durch den Studierenden, den/der Praxisanleiter/in der Praktikumseinrichtung, den/die betreuenden Dozent/in und mit der bestätigenden Unterschrift der MitarbeiterIn des Praktikumsbüros erfolgt. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der/die Studierende das Praktikum ordnungsge-mäß durchzuführen, der/die Praktikumsanleiter/in die/den Studierenden berufsprak-tisch anzuleiten und die/der Dozent/in den/die Studierenden fachlich zu betreuen. 3. Die Zielsetzung des Praktikums im Diplomstudiengang Erziehungswissen-

schaft Die Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft sieht zwei Praktika vor, die in den jeweiligen Studienstufen – Grund- und Hauptstudium – abzuleisten sind. Aus dieser Zuordnung der einzelnen Praktika zur jeweiligen Studienstufe - dem Orientierungspraktikum von 8 Wochen im Grundstudium und - dem Praktikum in der Studienrichtung von 16 Wochen im Hauptstudium begründet sich auch eine unterschiedliche Zielsetzung. So dient das Orientierungspraktikum der Überprüfung und Konkretisierung der Studienmotivation. Insbesondere soll eine Auseinandersetzung mit den persönlichen Voraussetzungen des Studierenden, mit den Problematiken der sozialen Interaktion und den institutionellen Bedingungen der Praxiseinrichtung stattfinden. Während des viermonatigen Hauptpraktikums soll Gelegenheit zu einer vertieften Einarbeitung in ein pädagogisches oder pädagogisch-soziales Tätigkeitsfeld geben werden. Das

2 Die Praktikumsordnung befindet sich im Anhang dieser Broschüre, des Weiteren ist sie im Prakti-kumsbüro, in der Studierendenberatung oder im Asta erhältlich oder im Internet unter www.uni-koblenz.de~sempaed zum Downloaden. 3 Der Anmeldeweg befindet sich im Anhang.

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Hauptpraktikum dient der intensiven Reflexion des eigenen pädagogischen Han-delns, auch im Hinblick auf die fachliche Qualifikation einer späteren Berufspraxis. Daher ist das Praktikum auf die gewählte Studienrichtung zu beziehen. 4. Mögliche Formen der Ausgestaltung des Praktikums

4.1 Das Blockpraktikum

Das Blockpraktikum ist die übliche Form des Praktikums. Das Orientierungsprakti-kum muss im Block geleistet werden und ist vorzugsweise in die vorlesungsfreie Zeit zwischen dem zweiten und dritten Semester zu legen. Die vorgeschriebene Dauer von 8 Wochen in einer Einrichtung hilft den Studierenden die Arbeitsprozesse sowie die Vielschichtigkeit pädagogischen Handelns in der (sozial)pädagogischen Praxis zu erfassen, um konkrete Beobachtungen und Analysen vornehmen zu können. Wäh-rend Hospitationen nur Momentaufnahmen der pädagogischen Praxis darstellen und einem Vorverständnis bedürfen, erlebt sich der/die Studierende im Blockpraktikum als in die Einrichtung integrierte handelnde Person. Im Hauptpraktikum kann die Praktikumszeit von 16 Wochen zusammenhängend zwi-schen Sommer- und Wintersemester gelegt werden. Allerdings besteht die Möglich-keit das Hauptpraktikum in zwei Blöcken in den semesterfreien Zeiten abzuleisten. Wird das Praktikum in zwei Blöcke geteilt, so ist der zweite Block in die folgende vor-lesungsfreie Zeit zu legen. Trotz Teilung ist das Praktikum in einer Einrichtung und auf eine Studienrichtung bezogen zu leisten. Im Hinblick auf die Berufseinmündung ist es ratsam, diese längere Praktikumszeit in einer Einrichtung zu nutzen, da das Hauptpraktikum vor dem Berufseinstieg der letzte Praxiskontakt im Studium darstellt.

4.2 Die studiumbegleitende Praktika Die Praktikumsordnung sieht neben der Form des Blockpraktikums auch die Ablei-stung des Praktikums in Teilzeit vor. Der Zeitrahmen eines Blockpraktikums ist damit selten einzuhalten, so dass die Praktikumzeit in einem Stundenkontingent zu leisten ist. Da diese Form eine längere Dauer des Praktikum beansprucht, kann das Prakti-kum auch während der Vorlesungszeit geleistet werden (Studienbegleitende Form. Dem Praktikum wird eine 38,5 Stundenwoche innerhalb einer pädagogischen Ein-richtung zugrunde gelegt. Manche Praxisfelder können diese Vorgabe nicht erfüllen, da zum einen die/der Praktikant/in nicht an jedem Handlungsvollzug der praktischen Arbeit in der Einrichtung teilnehmen kann. Dieses wäre z. B. in einer Lebensbera-tungsstelle, in der Studierendenberatung oder in der persönlichen Beratung im Frau-enhaus der Fall. Überall da, wo die Vertrauensbasis zwischen PädagogIn und AdressatIn einem besonderen Schutz bedarf. Zum anderen kann auch durch die üb-liche Dienstplanregelung der Einrichtung eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung not-wendig werden, was z. B. in der Jugendpflege, in der Erwachsenen- und Jugendbil-dungsarbeit, in der Verbands- und Vereinsarbeit oder der persönlichen Betreuung behinderter Menschen der Fall ist. Hier ist es sinnvoll ein entsprechendes Arbeitszeitmodell zu entwickeln, dass sowohl die Anleitung des Praktikanten sichert, als auch der/dem Praktikantin/-en ein eigenes

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Arbeitsgebiet zugewiesen wird, dass sie/er auch ohne engen institutionellen Rahmen bewältigen kann.

4.3 Praktika an der Universität: Forschungspraktikum und Praktikum in Praxisprojekten

Es besteht auch die Möglichkeit eines Praktikums an der Universität. Folgende Mo-delle sind möglich: das Forschungspraktikum oder das Praktikum im Praxisprojekt. Beide Praktika müssen in einer studienbegleitenden Form geleistet werden. Da we-der das Eingebundensein in ein Projekt der Praxis noch in einem Forschungsteam in der Zeit von 8 bzw. 16 Wochen geleistet werden kann. Die Mitarbeit in einem Praxis-projekt erfordert mindestens einen Einsatz im Zeitraum von zwei Semestern, um die Projektarbeit in ihrer Theorie- und Praxis-Dimension zu erfassen. Ähnliches gilt für das Forschungspraktikum, das zusätzliche Kenntnisse in Forschungsmethoden und in das Theoriefundament des zu erforschenden Gegenstands erfordert. Ebenso ist die Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Handlungsfeld notwendig. Die Forschungspraktika als auch die studienbegleitenden Praktika sind vorwiegend im Hauptstudium angesiedelt und werden nur zur Hälfte als Praktikum anerkannt. Die restliche Zeit des Praktikums ist in einer Einrichtung zu leisten. Diese Teilung er-scheint sinnvoll, da Studierende Praxiserfahrung während des Studiums machen müssen, die über den Forschungs- und Projektcharakter der wissenschaftlichen Pra-xis hinausgeht. Mit dem Perspektivenwechsel, der sich mit dem Eintritt in andere pä-dagogische Institutionen vollzieht, wird auch die Konfrontation mit der anderen Ge-setzmäßigkeit in der Praxis vollzogen. Diese unterschiedlichen Blickwinkel kann al-lerdings auch das Projektpraktikum gewährleisten. Neben der wissenschaftlichen Begleitung im Seminar erfolgt die konzeptionelle Umsetzung der Arbeitsschwerpunk-te vor Ort durch die Studierenden. Allerdings zeichnet sich diese Praxis eher durch ihre Modellhaftigkeit aus, die vorwiegend von den Studierenden gestaltet wird, als durch institutionell gewachsene Strukturen und bewährte pädagogische Praxis. Da-her werden innerhalb des Praxisprojekts Exkursionen und Hospitationen durchge-führt. Das Praktikum im Praxisprojekt setzt intensive Vor- und Nachbereitung voraus.

4.4 Vorpraktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Zivildienst (FSJ), und Berufstä-tigkeit

Das Praktikum kann durch Praxiserfahrungen, die vor dem Studium gemacht wur-den, erlassen werden. Für das Grundpraktikum werden als äquivalent anerkannt, ein Vorpraktikum von mindestens 3monatiger Dauer, ein FSJ bzw. Zivildienst oder eine einjährige ehrenamtliche Tätigkeit. Die geleistete Zeit muss durch Bescheinigungen im Praktikumsbüro angezeigt werden. Der Bericht zur Vorleistung ist frühestens nach 2 Semestern anzufertigen und dem betreuenden Dozenten unter Vorlage der Origi-nalbescheinigung der Praxiseinrichtung abzugeben. Bei Äquivalenzzeiten entfällt die Frist von 3 Monaten zwischen Praktikumsende und Berichtsabgabe. Für das Hauptpraktikum wird lediglich eine dem Studium entsprechende Berufstätig-keit anerkannt. Die Anerkennung erfolgt in der jeweiligen Studienrichtung, die der vorherigen erwobenen Qualifikation entspricht. Wurde eine Berufsfachschulausbil-

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dung erworben, muss ein Bericht zur Berufstätigkeit angefertigt werden. Hierzu kann ein besonderer Aspekt der Berufstätigkeit, z. B. die konzeptionelle Arbeit des Teams, reflektiert werden. Bei einer Fachhochschulausbildung wird das Hauptpraktikum samt Bericht erlassen. Allerdings gilt hier auch die Regelung der Grundqualifikation, die der studierten Stu-dienrichtung entsprechen muss. Die Berufstätigkeit wird dem Praktikumsbüro mit Vorlage der entsprechenden Zeug-nisse und der Arbeitgeberbescheinigung angezeigt, das dann an den entsprechen-den Dozenten verweist.

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5. Das Zusammenspiel der am Praktikum Beteiligten Die drei Partner haben unterschiedliche Erwartungen und Ansprüche an das Prakti-kum: • Die Universität leistet die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des Prakti-

kums als verpflichtender Bestandteil des Studiums. • Für die Studierenden bietet sich die Möglichkeit, Erfahrungen in Arbeitsfeldern zu

sammeln. Er/Sie wird dabei mit den Anforderungen sowohl von Seiten der Uni-versität als auch der Praktikumseinrichtung konfrontiert.

• Die Praktikumseinrichtung erhält personelle Verstärkung für den pädagogischen Alltag, übernimmt aber die „Mehrarbeit“ der praktischen Anleitung einer noch ler-nenden Person.

Diese unterschiedlichen Leistungen und Anforderungen abstimmend zu koordinieren, erfordert eine geregelte Zusammenarbeit der an einem Praktikum beteiligten Men-schen und Institutionen. Zur Klärung und Verständigung werden im Folgenden die Erwartungen der Universität an die Durchführung des Praktikums, sowie ihren Bei-trag zur Kooperation vorgestellt. 6. Die konkrete Durchführung des Praktikums

6.1 Perspektive der Praktikumsstelle – Was es bedeutet, eine Praktikumsstelle bereitzustellen?

Der Lernort Praxis stellt sich dem Praktikanten auf drei Dimensionen dar:

• Der eher abstrakten Dimension einer Einrichtung als sozialer Institution mit ih-rer Einbettung in einen gesellschaftlichen Kontext i. d. R. der Bildung und Er-ziehung,

• die Dimension der institutionellen Strukturen und Konzepte mit ihren offiziellen und inoffiziellen Normen, Werten und Bedingungen, und

Universität

Praktikums-einrichtung

PraktikantIn

Praxis LehreStudium

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• die Dimension der unmittelbaren Tätigkeit auf der konkreten Arbeitsebene, angeleitet durch die persönliche Betreuung einer Fachkraft in der Einrichtung.

Die Aufgabe der Einrichtung im Rahmen des Praktikums besteht darin, Zugänge zu den inhaltlichen, organisatorischen und strukturellen Gegebenheiten der Einrichtung zu ermöglichen; eine „lernenden Person“ in die Strukturen, den Organisationsrahmen, die Arbeitsvor-gänge und in das soziale Miteinander der Einrichtung einzuführen; den praktisch-pädagogischen und sozialen Arbeitsauftrag der Einrichtung für den Praktikant/in in den gesetzlichen und theoretischen Bezugsrahmen zu setzen; bei praxis- und studienbezogenen Fragen dem Lernenden Hilfestellung zu geben und zur kritischen Reflexion des pädagogischen Handelns anzuregen. Die Bereitschaft der Einrichtung PraktikantInnen in ihrem Mitarbeiterstab aufzuneh-men, bedeutet einerseits, dass sie ihr Tätigkeitsfeld gegenüber Dritten öffnet, aber auch gleichzeitig die Chance wahrnimmt, Personen für Ihr Arbeitsgebiet zu gewin-nen. Praktisch gewendet heißt das, die Praktikantin / der Praktikant sowohl in den Tätigkeitsbereich der Einrichtung zu integrieren und dessen Arbeitskraft zu nutzen, aber auch eine Mehrbelastung in der Erfüllung dem alltäglichen Arbeitsaufwand durch die Bereitstellung einer PraxisanleiterIn, die die Praktikantin / den Praktikanten durch das Praktikum führen wird. Den o. a. Dimensionen werden die Studierenden im Laufe ihres Praktikums begeg-nen und sie werden persönliche Erfahrungen machen. Von besonderem Augenmerk ist für das Gelingen des Praktikums dabei eine qualifizierte Praktikumsanleitung, die der/dem Studierenden hilft, die konkreten Praxiserfahrungen mit professioneller Dis-tanz und unter theoretischer Bezugnahme auf grundlegende Konzepte zu reflektie-ren.

6.2 Die Praxisanleitung – Aufgabenstellung und Anforderungen4 Während des Praktikums kommen der Praxisanleitung folgende Aufgaben zu: an das Grundlagenwissen für die konkrete pädagogische und soziale Arbeit der/des Studierenden anknüpfen bzw. konkrete Grundlagen vermitteln; darauf aufbauend, bei den berufpraktischen Arbeitsvollzügen zu beraten; einen Transfer zu den theoretischen Grundlagen herstellen; in administrative Aufgaben einweisen; den Lern- und Entwicklungsprozess der Studierenden anregen und fördern. Die Aufgaben beruhen auf folgender der Grundlage: a) Das Praktikum in einem wissenschaftlichen Studiengang ist nicht ausschließlich dem Erwerb praktischer Handlungskompetenzen, sondern auch Teil der theoreti-

4 In Anlehnung an das Modell zur Anleitung bei Bernler/Johnson 1995, S. 18 – 26.

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schen Studien über Erziehungs- und Bildungsprozesse. Die Kompetenz solche Pro-zesse zu deuten, d. h. die Fähigkeit, theoretische Annahmen von Erziehungswirk-lichkeit in den jeweiligen Kontext der lebenspraktischen Handlungs- und Entschei-dungszwänge zu übersetzen, bildet den Ausgangspunkt für eine reflektierte Ausei-nandersetzung mit den berufspraktischen Handlungsvollzügen. Dabei ist die „Theo-rie“, die die/der Studierende aus der Hochschule mitbringt und die Frage, wie er die-se in der Reflexion seiner „Anwendung“ nutzt, die Basis möglicher Reflexionen. Für den weiteren Lernprozess ist es nützlich, wenn die Praxisanleitung auf dieser Refle-xionsebene alternative theoretische Gesichtspunkte einbringen kann. Dieser Reflexi-onsprozess ist wesentlicher Bestandteil der Praxisanleitung. b) Die Anleitung und Hinführung zu einer professionellen Berufsauffassung:

Die unterstützenden, beratenden und führenden Fähigkeiten der Praxisanleitung sind gefordert, wenn er der/dem Studierenden mit dem pädagogischen bzw. sozialen Arbeitsgebiet vertraut macht, indem die AdressatInnen und entsprechende Arbeitsvollzüge kennen gelernt werden; Unterstützung gibt, methodisch sachgerechtes Handeln anzuwenden, über rechtliche, institutionelle, finanzielle und politische Bedingungen des jeweiligen Arbeitsfeldes informiert; in kollegialer, reflektierter Weise und als kritisch Handelnder begegnet; Beratung im Erwerb von professioneller Kompetenzen gibt und bei der Klärung ihrer/seiner beruflichen Fähigkeiten und Interessen hilft. Darüber hinaus hilft die Praxisanleitung die Erfahrungsgrundlage des Praktikanten zu erweitern, indem sie ihm mit der Zusammenarbeit der Kooperationspartner der Prak-tikumsstelle vertraut macht oder an der Organisation von Projekten (Exkursionen; Freizeiten; Tagungen etc.) aktiv beteiligt. Letztlich wird durch das Praktikum und den damit verbundenen Einblick in die Strukturen und Arbeitsabläufe der Einrichtung, die berufliche Identitätsentwicklung wesentlich gefördert. Große Bedeutung hat dabei der Förderung der selbständigen Tätigkeit der/des Studierenden. c) Hilfestellung bei der Entwicklung der beruflichen Identität

Die Praxisanleitung fördert die berufliche Identität der/des Studierenden, im Be-wusstsein über die Modellfunktion der Praxisanleitung als BerufsvertreterIn; die Integration des Praktikanten in das soziale Gefüge der Einrichtung; das Vertrauen und die Akzeptanz in die Person der/des Studierenden. Die Person der Praxisanleitung ist für die/den Studierenden auch ein Modell; diese Funktion muss bewusst gestaltet, z. B. indem allgemeine berufsbezogene Fragen, berufsethische Perspektiven sowie Wertmaßstäbe und Vorgehensweisen pädagogi-scher oder sozialer Arbeit besprochen werden.

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Folgende Rahmenbedingungen sollte eine geeignete Praktikumsstelle erfüllen: • Praxisanleitung benennen und ggf. Praktikumsplan erstellen: Das Praktikum ist gezielt und systematisch zu planen, evtl. ist ein Praktikumsplan zu erstellen. Es ist an den Vorkenntnissen des Praktikanten anzuschließen, um daran die anstehenden Aufgaben und den eigenen Auftrag der/des Studierenden festzule-gen. Grundmaxime: Mit den einfachen Tätigkeiten beginnen und zu komplexeren Tätigkeiten zu gelangen. • Die Individualität der Einrichtung und des Praktikanten beachten: Ein Praktikumsplan kann nur in der Einrichtung mit ihren ganz spezifischen Aufga-benfeldern und Tätigkeitsbereichen und durch die Praxisanleitung unter Berücksich-tigung der studentischen Vorkenntnisse erstellt werden. • Abstimmung der Kompetenz: Lassen Sie sich die Kompetenzen vom Studierenden schildern. Der/Die Studierende hat ihre Einrichtung gewählt und hat dazu bestimmte Vorstellungen über ihre/seine Fähigkeiten, die sie/er in ihrer Einrichtung einsetzen will. • Fragenkatalog

Folgende Fragen können den Aufbau erleichtern: Welche Fertigkeiten und Fähigkeiten werden in dem Arbeitsbereich vorausgesetzt? Beispielsweise, das Lesen einschlägiger Literatur zu einer bestimmten Methodik oder Grundlagen der Erwachsenenbildung, rechtliche Kenntnisse, u. W. . Mit welchen Fragestellungen beginnt die/der Studierende ihr/sein Praktikum? Kön-nen daraus Aufgaben abgeleitet werden, deren Fertigkeiten und Kenntnisse nach der sachlichen und zeitlichen Gliederung des Praktikumsplans vermittelt werden kön-nen? Fragen zu Erwartungen und zur Motivation: Zwischen den Erwartungen der/des Stu-dierenden und den Erwartungen der Praktikumsstelle ist eine Erwartungskonkordanz herzustellen. Mit welcher Motivation hat der Praktikant gerade diesen Tätigkeitsbe-reich gewählt? So ist u. a. zu klären, was die/der Studierende in der Zeit des Prakti-kums erfahren, ausprobieren will. Entspricht dies den Vorstellungen der Einrichtung? Welche Aufgaben wird die/der Studierende übernehmen und weitet sich das Aufga-benfeld im Laufe des Praktikums aus?

• Gemeinsame Besprechungen und Auswertungen während des Praktikums (siehe Praktikumsverlaufsplan), d. h. feste, kontinuierliche Besprechungstermine festle-gen. Die Planung des Praktikums, als auch die Anleitungsgespräche während des Praktikums können nach dem Schema: Informieren – Planen – Entscheiden – Ausführen – Bewerten – (Abschluss-)Gespräch verlaufen.

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Vorbereitung, Planung und Reflexion eines Praktikums

Tableau 1: Praktikumsverlaufsplan

Die Erfahrungen des Praktikums werden auf das Studium zurückwirken, als neue Fragestellungen oder als gewecktes Studieninteresse für besondere Themen und Gegenstände aus der erfahrenen pädagogischen Praxis.

6.3 Zum selbständigen Arbeiten der Praktikantin/-en Um der Praktikantin / dem Praktikanten zu helfen, eine Erfahrungsbasis zu gewin-nen, ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Auswahl an Arbeitsaufgaben zu treffen, die der Praktikanten selbständig durchführen kann. Dass der Praktikant / die Praktikantin eine eigene Arbeit ausführen darf, d. h. in zumutbaren Maß und den spezifischen Bedingungen der Einrichtung berücksichtigend, eigenverantwortlich handelt, bildet das Kernstück jedes Praktikums. Da die eigenverantwortliche Arbeit eine Primärer-fahrung ist, lässt sie sich nicht durch bloße Anwesenheit und Beobachtung ersetzen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Praxiseinrichtung der/dem Studierenden die Fähigkeit vermitteln, flexibel auf sich ändernde Anforderungen eines Aufgabenfeldes der Einrichtung zu reagieren. Schließlich zeichnet sich berufliche Kompetenz durch die Fähigkeit und Bereitschaft aus, in unterschiedlichen Situationen problemorientiert und sachgerecht durchdacht sowie in eigener Verantwortung zu handeln. Dabei wird

Fragestellung undArbeitsauftrag

der/des Praktikantin/en

Praktikumszeit: Welche Zeit steht zur Erfüllung des Ar-beitsauftrags zur Verfügung? Gibt es Teilschritte?

Methoden und Arbeitsab-läufe: Welche speziellen Anforderungen der Einrich-tung sind zu erfüllen?

Einzelarbeit oder Teamarbeit: In welcher Arbeitsorganisation wird gearbeitet?

Rahmenplan/Studienverlaufsplan: Welche Fähigkeiten und Kenntnis-se werden dabei erlernt bzw. ein-geübt? Was setze ich voraus?

Schlüsselqualifikation: Welche fachübergreifen-de Fähigkeiten werden benötigt bzw. geübt?

Evaluation: Wurden die Teilaufgaben er-füllt? Was muß verän-dert werde?

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es auch zu Verunsicherung, „Fehlern“ und Probleme kommen, die durch gute Vorbe-reitung und anschließende Reflexion nicht ausgeschlossen, aber eingeschränkt und für die Lernprozesse aller Beteiligten nutzbar gemacht werden können. Selbständi-ges Handeln bildet das Lernfeld, in dem die/der Studierenden ihre/seine berufliche Handlungsfähigkeit erproben und entwickeln kann. Dazu benötigen sie aber, einen ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Freiraum und die nötige Ver-trauensbasis, um selbsttätig Arbeitsvollzüge ausführen zu können, sowie ausrei-chende Vorbereitung, um die Praktika für Institution, KlientInnen und Studierenden überschaubar und verantwortbar zu gestalten.

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7. Die Reflexion der Praktikumerfahrungen

7.1 Der Praktikumsbericht Über das geleistete Praktikum erhält die/der Studierende einen Nachweis, wenn eine entsprechende Bescheinigung der Praktikumsstelle vorliegt und über das Praktikum ein Bericht verfasst wurde. Lediglich dieser Bericht kann das Beurteilungskriterium sein, auf dessen Grundlage die/der betreuende Dozent/-in den Praktikumsnachweis vergibt. Aus diesem Bericht muss hervorgehen, inwieweit die/der Student/-in, die für den späteren Beruf nötigen Grundvoraussetzungen mitbringt und diese in eigenstän-diger Arbeit reflektiert zu Papier bringen kann. Diese chronologische bzw. prozess-orientierte und systematische Darstellung eigener pädagogisch-reflektierter Tätigkeit zeigt, dass die/der Studierende die Fähigkeit besitzt, das an der Universität systema-tisch erworbene Wissen auf die Handlungsvollzüge in der beruflichen Praxis zu be-ziehen. Der Bericht dient als Diskussionsbasis im Abschlussgespräch zwischen Stu-dent/in und Dozent/in. Der Aufbau des Praktikumsberichts bemisst sich an der individuellen Fragestellung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung des/der Verfasser/-in. Der Praktikumsbericht kann in unterschiedlichen Formen und Varianten abgefasst werden, bspw. als Pro-jektbeschreibung, Fallanalyse oder Seminarplanungsprozess. Die wichtigen Elemen-te des Berichts, die Reflexion eigenen pädagogischen Handelns und die Rückbin-dung von Studieninhalten des individuellen Studienplans in den Bericht, müssen al-lerdings erfüllt werden. Die im Anhang befindlichen Leitfäden sind somit nur als As-pekte zu betrachten, die individuell in einem Bericht unterschiedlich zu gewichten sind. Der Nachteil von vorgegebenen Gliederungspunkten liegt in der Verführung, die einzelnen Punkte des vorgegebenen Analysekatalogs abzuhaken, ohne die Chance der Sachlichkeit zu nutzen, die in der Verschriftlichung und der Reflexion der eigenen subjektiven Praxiserfahrungen liegt.

7.2 Was bedeutet das Praktikum für den individuellen Studienprozess?

Orientierung im pädagogischen Handeln:

Es ist nach dem Verhältnis von Wissen und Handeln zu fragen. Diese Frage zielt auf das Anwenden von Wissen in der Praxis, aber auch auf das Verstehen von Prozes-sen und Deutungen der Praxis sowie dem Nachdenken über das eigene Handeln bzw. das Handeln anderer.

Motivierung für das Studium:

Der Kontakt zum Tätigkeitsfeld hilft persönliche Perspektiven zu prüfen und eigne Interessen zu klären.

Strukturierung des Studiums:

Aus dem Praktikum können Kriterien entwickelt werden, um den Aufbau des eigenen Studiums gezielt zu planen, Lehrveranstaltungen auszuwählen und Schwerpunkte zu setzen.

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Integration der Praxiserfahrungen ins Studium

Praxiserfahrungen und Situationen dienen als Bezugrahmen in der Auseinanderset-zung mit Theorien.

Habitualisierung:

Im Zusammenhang mit wissenschaftlich geleiteter, biographischer sowie berufsethi-scher, kritischer Reflexion kann sich ein professionelles Selbstverständnis herausbil-den.

Rekrutierung für ein sich erweiterndes Berufsfeld:

Praktika schaffen Zugangsmöglichkeiten, in die Studierende Ihre Kompetenzen ein-bringen können. Für viele potentielle Beschäftigte wird so der Berufsfeldbezug er-kennbar und eine Rekrutierung durch schrittweise Einmündung plausible. (nach Faulstich / Schmidt-Lauff 2001, S. 63)

7.3 Supervision für PraktikantInnen In diesem Semester findet die Übung: „Supervision für PraktikantInnen im Diplom-studiengang Erziehungswissenschaft“ unter der Leitung von Frau Dipl.-Psych. Dzial-las statt. Die Veranstaltung möchte praktische Erfahrung mit dem Beratungsmodell „Supervision“ vermitteln. Unter professioneller Moderation besteht die Möglichkeit, problematische Praxiserfahrung im Rahmen der Supervision zu reflektieren und neue Lösungswege zu finden. Neben diesem Verfahren der Praxisreflexion wird für selbstinitiative reflexive Begleit-gruppen während der Praktikumsphase der notwendige Rahmen geschaffen. In Form der Kollegialen Beratung können Praktikumserfahrungen in studentischen Kleingruppe reflektiert und verstanden werden. Interessierte können sich im Prakti-kumsbüro anmelden.

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8. Zusammenarbeit zwischen Universität und Praktikumseinrichtungen Bisher konnte die Zusammenarbeit zwischen Universität und Praxiseinrichtungen durch Exkursionen, Hospitationen, Bereitstellung von Praktikumsplätzen und Lehr-aufträgen an Praktiker/-innen, aber auch durch Projektarbeiten intensiviert werden. Durch die Besetzung eines Praktikumsbüros haben wir eine Kontaktstelle an der Uni-versität geschaffen, die die Koordination von praxis- und praktikumsbezogene Anlie-gen garantiert. Einen Austausch zwischen den Praktikumseinrichtungen und der Universität kann durch Weiterbildungsangebote, im Rahmen von Kooperationstagungen / Praxis-anleitertreffen oder Projektarbeiten forciert werden. So wird angestrebt, die Vertreter aller interessierten Praktikumsstellen einmal jährlich zu einem Austausch- und Kon-taktgespräch einzuladen. Im jährlichen Turnus findet regelmäßig im Wintersemester ein Berufsinfotag für unse-re Studierenden und Absolventen/-innen in Kooperation mit dem Hochschulteam des Arbeitsamtes statt. Neben den wichtigen Informationen über aktuelle Arbeitsmarktla-ge, Berufschancen für Seiteneinsteiger und Bewerbungsstategien werden Work-shops zu Handlungsfeldern angeboten, die von Praktikern durchgeführt werden. 9. Das Praktikumsbüro an der Universität Zu allen Fragen, die das Praktikum betreffen, stehen wir Ihnen zur Verfügung: Kontaktadresse: Universität Koblenz-Landau FB 1 Seminar Pädagogik - Praktikumsbüro – Postfach 324 Universitätsstr. 1 56070 Koblenz Postanschrift: Postfach 201 602 56016 Koblenz e-Mail: [email protected] Telefon: 0261/287-1875 Fax: 0261/287-1861 Öffnungszeiten : Mo 12.30 – 13.30 Uhr Mi 14.00 – 15.00 Uhr

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Angebote des Praktikumsbüros: Die Beratung und das Bereitstellen von Informationen für Studierende zum Praktikum im erziehungswissenschaftlichen Studiengang bildet den größten Arbeitsschwer-punkt des Praktikumsbüros. Informations- und Beratungshilfen sind

• der Praktikumsstellenführer5. Er gibt einen Überblick von möglichen Prakti-kumsstellen sowie über deren Art, Angebot, Beschaffenheit und Erwartungen.

• Informationen zu Forschungspraktika bzw. Praxisprojekten der Universität; • der Leitfaden zur Erstellung der Praktikumsberichte, welcher auch als Beratungs-

grundlage in der Beratung zur Praktikumsdurchführung dient. Als Ansprechpartnerin für die Praxisstellen bietet es

• die Veröffentlichung aktueller Praktikantinnen- und Praktikantengesuche; • die Kooperationsmöglichkeit mit den Praktikumsstellen, um eine qualifizierte An-

leitung zu ermöglichen. • In der Zusammenarbeit mit den Dozentinnen und Dozenten der Universität ist

von besonderer Bedeutung die • Koordination der wissenschaftlichen Begleitung der Studierenden durch das Per-

sonal der Universität, um eine An- und Rückbindung der Praktika ins Studium zu gewährleisten.

5 Der Aufnahmebogen befindet sich im Anhang.

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10. Literatur Bernler, Gunnar / Johnson, Lisbeth: Das Praktikum in sozialen Berufen. Ein sys-

tematisches Modell zur Anleitung. Weinheim 1995 Bundesanstalt für Arbeit: BIZ – Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer in den Bereichen Psychologie, Soziologie, Politologie, Pädagogik und Sozialarbeit (ohne Lehramt). Heft 27. Nürnberg 21999.

Faulstich, Peter / Schmidt-Lauff: Praktika im Diplom-Studium – Schwerpunkt Er-

wachsenenbildung. S. 54 - 64 In: Schulze-Krüdener, Jochen /Homfeldt, Hans Günther (Hrsg.): Praktikum – eine Brücke schlagen zwischen Wissenschaft und Beruf. Neuwied 2001.

Haar, Elke van der: Das Berufspraktikum in der sozialen Arbeit. Neuwied 1996. Schrapper, Christian / Dickopf, Christa / Kalter, Birgit: Anschauung, Orientierung

und Integration – Situation und Perspektiven der Organisation und Begleitung der Praktika im Studiengang Erziehungswissenschaft der Universität Koblenz-Landau, Standort Koblenz. S. 127 – 139. In: Homfeld, Hans Gün-ther / Schulze-Krüdener, Jörgen (Hrsg.): Praktikum im Schnittfeld von Diszip-lin, Profession und Berufsfeld. Trier 2000.

Wert, Marie-Anna / Weinem, Martina: Gezielt bewerben für Praktika im Studium.

Niedernhausen 1999.

10.1 Weitere Literatur zum Praktikum (Auswahl) Schulze-Krüdener, Jochen / Homfeldt, Hans Günther (Hrsg.): Praktikum – eine

Brücke schlagen zwischen Wissenschaft und Beruf. Neuwied 2001. Schulze-Krüdener, Jochen / Homfeldt, Hans Günther: Praktika: Pflicht oder Kür?

– Perspektiven und Ziele der Hochschulausbildung zwischen Wissenschaft und Beruf. S. 196 – 206. In: Der pädagogische Blick. Zeitschrift für Wissen-schaft und Praxis in pädagogischen Berufen.

Martin Scherpner, Waltraud Richter-Markert und Ingrid Sitzenstuhl: Anleiten Be-

raten und Lehren: Prinzipien sozialpädagogischen Handelns. Frankfurt am Main 1992.

10.2 Die andere Literatur Eichenbrenner, Ilse: Der Praktikant, die Wölffin und das Amt. Bonn 1999. Eichenbrenner, Ilse: Alles wird gut. Bonn 2001

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10.3 Links

Seit Juli 2001 können interessierte Studierende und Institutionen der Erwachsenen-bildung Angebote und Gesuche für Praktika, Diplom- und Magisterarbeiten – oder auch für Werkverträge – in der Praktikums- und Kleinforschungsbörse abrufen und aufgeben. Und das sowohl auf der Homepage des Deutschen Instituts für Erwachse-nenbildung (DIE), als auch beim Infopool Erwachsenenbildung (IPEB), einer studen-tischen Initiative an der Philipps-Universität Marburg. http://www.ipeb.de http://www.die-frankfurt.de www.praktikum-service.de www.praktikum.de www.traineeship.de/index.html www.karriere.unicum.de www.prabo.de/ www.praktikums-boerse.de