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Das Sekretariat der Klinikpartnerschaften
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH stellt
im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und der Else Kröner-Fresenius-Stiftung das
Sekretariat der Initiative Klinikpartnerschaften.
Die GIZ verwaltet die Ausschreibung im Rahmen der Förderrunden und
begleitet die Umsetzung von Partnerschaften. Öffentlichkeits- und
Netzwerkarbeit sowie die fachliche und kaufmännisch-administrative
Beratung der Partnerschaftsprojekte gehören ebenso zu den
Sekretariatsaufgaben.
Verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln ist die Grundlage
der Arbeit und der Glaubwürdigkeit der GIZ.
Die ordnungsgemäße Mittelverwendung in der GIZ hat höchste Priorität.
Als Unternehmen, das mit öffentlichen Geldern arbeitet, sorgt die GIZ in
ihrem Abrechnungswesen durch Transparenz und Rechenschaftslegung
dafür, dass die Mittel ordnungsgemäß, wirtschaftlich und effektiv
verwendet werden. Stand: 26.06.2018
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Was ist unsere vertragliche Grundlage?
ANBest-P 2016 vom 21.09.2016 - Allgemeine Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO
Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige
Erläuterungen.
Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuschussvertrages, soweit
dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Download auf www.klinikpartnerschaften.de:
http://health.bmz.de/where_we_work/Networks_and_CoP/klinikpartnersch
aften/includes/downloads/Anlage_2_ANBest-P_2016.pdf
Stand: 26.06.2018
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Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss
Stand: 26.06.2018
Gemeinnützigkeit
Juristische Person
Kaufmännische Eignung
Empfänger
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Nachweis der Gemeinnützigkeit (1)
Der Projektvorschlag des
Empfängers sollte mit
seinen gemeinnützigen
Zwecken
übereinstimmen.
Stand: 26.06.2018
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Gültigkeit des Steuerbescheids
• Der Bescheid muss zum Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses gültig sein
Stand: 26.06.2018
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Juristische Eigenständigkeit
Stand: 26.06.2018
Nachweis der juristischen Eigenständigkeit
Registerauszug:
Vereins-/ Handelsregister
Satzung/
Gesellschaftsvertrag
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Kaufmännische Eignung
Stand: 26.06.2018
Geprüft werden:
Die Organisationsform
Die bisherigen Abwicklungsverfahren
Eventuell Korruptionsvorwürfe
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Verwendung des Finanzierungsbeitrags nach
Vertragsabschluss
Stand: 26.06.2018
Empfänger
Finanzierungsbeitrag zur
Durchführung seines Projektes
Verwendung
Nachweiswährend des
laufenden Vertrages
zweckgebunden
wirtschaftlich/
sparsam
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Sachmittel
Stand: 26.06.2018
Der Beschaffung von Medikamenten wurde nur bei dem Projekt der
Klinikpartnerschaften (als Ausnahmefall) zugestimmt. Der Grund dafür ist,
dass davon ausgegangen wird, dass die Ärzte ihre Sorgfaltspflicht
(insbesondere in Bezug auf die Medikamentenbeschaffung) erfüllen.
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Verwaltungsgemeinkosten (VGK)
Stand: 26.06.2018
+
+
= 43.000 €
* 5%
= 2.150 €
Nie ausführen VGK werden nur in der Gesamtsumme aufgeführt. Kosten (bis zu 5%) die keiner
der Kostenarten zugeordnet werden können, können unter VGK zusammengefasst werden.
VGK (aktuell bis zu
5%) werden anhand
der Summe der
Kostenarten berechnet
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Vorsteuerabzugsberechtigung (Zif. 5.5 Zuschussvertrag)
• Nicht zuschussfähig ist die Umsatzsteuer, die ein Zuschussempfänger
nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehen kann
• Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug kann nur dann vorliegen, wenn
steuerpflichtige Umsätze vorhanden sind
Stand: 26.06.2018
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Vertragsrückläufe
• Der Vertrag sollte zeitnah vom Empfänger geprüft, unterschrieben und
an uns zurückgeschickt werden
• Es muss jeweils nur ein unterschriebenes Exemplar zurückgeschickt
werden Die zweite Ausfertigung ist bei dem Empfänger
aufzubewahren
Bei jeder Art von Änderung während des laufenden Vertrages
wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Klinikpartnerschaften
(ggfs. Vertragsänderung)
Stand: 26.06.2018
Hinweis
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Wann darf mit der Planung und Ausführung des
Projekts begonnen werden?
Die Planung beginnt bereits mit der Vorbereitung ihres
Antrags. Sie dürfen selbstverständlich auch vor
Vertragsbeginn schon Aktivitäten mit ihren Partner
planen.
Aber, bitte beachten: Die Umsetzung des Projektes
darf erst nach Vertragsunterzeichnung beginnen. Es
können keine Kosten abgerechnet werden, die vor
dem vereinbarten Vertragsbeginn entstehen. Dies
bezieht sich auch auf Belege deren Datum vor dem
Vertragsbeginn liegt.
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun…
• Einrichtung eines separaten Kontos, Unterkontos oder Kostenträgers
• Rücksendung des unterzeich-neten Vertrags
Vertrag
• Erstellung des Mittelbedarfsplans für die gesamte Projektlaufzeit
• 1. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 1 und 2 (zusammen mit dem Mittelbedarfsplan)
• 2. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 3 und 4
Mittelplanung und Mittelanforderung
• Spätestens nach 4 Monaten Abrechnung der jeweiligen Vorauszahlungund ggf. weitere Vorauszahlungs-anforderungen
Abrechnung
• Alle 6 Monate Berichte über den Projekt-verlauf
Berichtswesen
• Schluss-rechnungund Schluss-bericht
Abschluss
Stand: 26.06.2018
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Dokumente für die finanzielle Vertragsabwicklung
www.klinikpartnerschaften.de/vertraege
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun…
• Einrichtung eines separaten Kontos, Unterkontos oder Kostenträgers
• Rücksendung des unterzeich-neten Vertrags
Vertrag
• Erstellung des Mittelbedarfsplans für die gesamte Projektlaufzeit
• 1. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 1 und 2 (zusammen mit dem Mittelbedarfsplan)
• 2. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 3 und 4
Mittelplanung und Mittelanforderung
• Spätestens nach 4 Monaten Abrechnung der jeweiligen Vorauszahlungund ggf. weitere Vorauszahlungs-anforderungen
Abrechnung
• Alle 6 Monate Berichte über den Projektverlauf
Berichtswesen
• Schluss-rechnungund Schluss-bericht
Abschluss
Stand: 26.06.2018
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Nach Vertragsunterzeichnung per Post einsenden:
Mittelbedarfsplan (5c)
s. Seite 1 des Vertrages
s. Punkt 2. d.
Vertrages
jeweils 2
Monate
Summen entsprechend Punkt 3.3 d. Vertrages
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun, wenn eine Investition, die im
Budget ursprünglich über Sachkosten
finanziert werden sollte, nun über Spenden
finanziert wird? Beispiel: In einem Projekt
soll ein Ultraschallgerät angeschafft
werden. Dafür sind nun Spenden
gesammelt worden. Können die
freigewordenen Gelder für andere Kosten
im Projekt verwendet werden?
Grundsätzlich gilt, dass 20% einer Budgetlinie
quer verrechnet werden können. Bei einer
Umwidmung einer kompletten Budgetlinie ist
eine Vertragsergänzung notwendig. Ebenfalls
dürfen die grundsätzlich vereinbarten
Budgetgrenzen nicht überschritten werden.
Dürfen die Jahresbudgets im
Mittelbedarfsplan von den im Antrag
genannten abweichen?
Grundsätzlich sollten die Summen in etwa
eingehalten werden. Kleine
Veränderungen können über den
Mittelbedarfsplan kommuniziert werden.
Am Ende eines Haushaltsjahres geht
nicht abgerufenes Geld nicht verloren,
sondern kann stattdessen im darauf
folgenden Jahr angefordert werden.
Was passiert, wenn sich Mittelbedarfe
etwas verschieben?
Kleinere Verschiebungen sind kein
Problem. Wenn z.B. geringere Summen
abgerufen werden als geplant, kann das
übrige Geld im nächsten Intervall
abgerufen werden.
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Ist es möglich, zu Beginn des
Projektes aufgrund notwendiger
Investitionen eine
vergleichsweise hohe
Vorauszahlung anzufordern?
Ja, das ist möglich. Wir bitten um
ein kurzes Begleitschreiben zur
Erläuterung und entsprechende
Berücksichtigung im
Mittelbedarfsplan.
Stand: 26.06.2018
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Für jeden Vorauszahlungsintervall per Post einsenden:
Vorauszahlungsanforderung (5b)
je eine Vorauszahlungsanforderung
pro 2-Monatsintervall wie im Mittel-
bedarfsplan angegeben
Bitte im Original per Post an GIZ
Stand: 26.06.2018
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Wie lange vorher müssen Gelder beantragt werden,
wenn Bargeld mit ins Partnerland genommen
werden muss?
Der Zeitraum zwischen der Beantragung und dem Erhalt
eines Vorschusses entspricht in etwa einer bis zwei
Wochen ab Eingang in der GIZ.
Wenn Bargeld ins Partnerland eingeführt wird, ist zu
beachten, dass die GIZ hierfür keine Haftung
übernehmen kann.
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun, wenn nicht alle Gelder einer Vorauszahlung
verausgabt wurden?
In diesem Fall sollten die Gelder nicht zurückgezahlt, sondern
einbehalten werden. Sie werden dann mit der nächsten
Vorauszahlung verrechnet.
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Was ist zu tun…
• Einrichtung eines separaten Kontos, Unterkontos oder Kostenträgers
• Rücksendung des unterzeich-neten Vertrags
Vertrag
• Erstellung des Mittelbedarfsplans für die gesamte Projektlaufzeit
• 1. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 1 und 2 (zusammen mit dem Mittelbedarfsplan)
• 2. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 3 und 4
Mittelplanung und Mittelanforderung
• Spätestens nach 4 Monaten Abrechnung der jeweiligen Vorauszahlungund ggf. weitere Vorauszahlungs-anforderungen
Abrechnung
• Alle 6 Monate Berichte über den Projektverlauf
Berichtswesen
• Schluss-rechnungund Schluss-bericht
Abschluss
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Abrechnung
Nach den ersten beiden Zahlungsanforderungen ist mit jeder weiteren
Anforderung, spätestens jedoch 4 Monate nach der jeweiligen
Vorauszahlung, ein Zwischennachweis im Original mit Unterschrift
gemäß Ziffer 5 des Vertrages einzureichen…
Hierzu sortieren Sie bitte alle Belege für den jeweiligen Zeitraum nach
Einzelansatz (Verwaltungs-, Reise-, Trainings-, Sachkosten u. Sonstige
Kosten) und füllen für jeden Einzelansatz (Kostenart) ein separates
Blatt (5e) aus.
Die Gesamtsummen je Einzelansatz übertragen Sie anschließend in die
Kostenzusammenstellung (5f).
Einzelansätze (außer Verwaltungs- u. Sachkosten) sind um 20 %
variabel, d. h. eine „Überschreitung“ des einen Einzelansatzes kann mit
entsprechenden „Einsparungen“ in einem anderen Einzelansatz bis zu
20 % querverrechnet werden.
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Können auch Telefon- und
Internetkosten abgerechnet werden?
Diese können auch anteilig als Belege
(Kopie) eingereicht werden (bspw. 50%
der Monatsgebühr). Dies ist möglich wenn
Pauschalen hierfür im Budget vorgesehen
sind.
Stand: 26.06.2018
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Ihre Durch-
numme-
rierung der
Belege
siehe
Beleg
z. B. Reisebüro,
XY-Services
GmbH o. ä.
z. B. Flugticket, med.
Gerät XY
je ein Blatt für Reisekosten, Trainingskosten, Sachmittel,
sonstige Kosten und Verwaltungskosten
Stand: 26.06.2018
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Das Belegdatum in der Einzelbelegaufstellung
entspricht dem Rechnungsdatum NICHT dem
Datum, an dem die Rechnung beglichen wurde.
Die Belege müssen zweifelsfrei dem Projekt
zugeordnet werden können. Deshalb sollten sie
unbedingt auf den deutschen Projektträger
ausgestellt sein
Stand: 26.06.2018
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Kostenzusammenstellung (5f):
siehe S. 1 d. Vertragessiehe Punkt 3.3
d. Vertrages
Kurze Angabe der dazugehörigen im Antrag genannten Aktivität(en)
bzw. des entsprechenden Ziels
Stand: 26.06.2018
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Belege
Belege der Kosten, die im Rahmen des Zuschussvertrages abgerechnet
werden, müssen auf die in Deutschland ansässige Organisation
ausgestellt sein (dies betrifft insbesondere größere Beschaffungen),
auch dann, wenn der Partner vor Ort Einkäufe tätigt.
Bei Abrechnung mit Belegliste sind der Liste Belegkopien ab einem Wert
von 1.000 EUR beizufügen (wenn nicht anders vereinbart!).
Bitte nummerieren Sie selbst handschriftlich auf dem Beleg eigene
Belegnummern von 1 aufwärts fortlaufend und tragen Sie diese Nummern
im jeweiligen Einzelbelegnachweis ein.
Die GIZ, das BMZ, die EKFS und der Bundesrechnungshof können
jederzeit (…) die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen oder
durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Belege sind zu diesem Zweck mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
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Müssen die Belege der lokalen
Partnerorganisation alle 2 Monate im Original
zugesandt werden oder reichen Scans?
Ab 1000 Euro müssen Belegkopien eingereicht
werden. Hierfür reicht zunächst ein Scan des Belegs.
Bis zur Schlussrechnung ist dafür Sorge zu tragen,
dass alle Belege bei dem Zuwendungsempfänger
gesammelt und aufbewahrt werden
(Aufbewahrungsfrist mindestens 5 Jahre).
Stand: 26.06.2018
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Beschaffung von Sachgütern
Bitte beachten Sie:
Ab einem Auftragswert von über 1.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) sind
Sie verpflichtet mindestens 3 Angebote verschiedener Bieter einzuholen
und die Vergabeentscheidungen schriftlich zu dokumentieren. Sämtliche
Vergabeunterlagen sind mindestens fünf Jahre nach Vorlage des
Verwendungsnachweises aufzubewahren.
Folgende Selbstverpflichtungserklärung muss Bestandteil des Angebots
des Auftragnehmers sowie des zwischen dem Auftragnehmer und dem ZE
zu schließenden Vertrages sein:„Wir unterstreichen die Wichtigkeit eines freien, fairen und wettbewerbsorientierten Vergabewettbewerbs, der
Missbrauch ausschließt. In dieser Hinsicht hat dieses Unternehmen bisher weder direkt noch indirekt öffentlich
Bediensteten oder sonstigen Personen im Zusammenhang mit seinem Angebot unzulässige Vorteile angeboten
oder gewährt, noch wird es im vorliegenden Angebotsverfahren oder im Falle des Zuschlages bei der
anschließenden Durchführung des Vertrages solche Anreize oder Belohnungen anbieten oder gewähren. Wir
unterstreichen ebenfalls die Wichtigkeit, der Einhaltung von Mindestsozialstandards („Kernarbeitsnormen“) bei
der Durchführung des Vorhabens. Wir verpflichten uns, die in (Name des Landes) ratifizierten
Kernarbeitsnormen einzuhalten.“
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun wenn keine drei
Angebote eingeholt werden können?
Sollte es Gründe geben, weshalb es nicht
möglich ist, drei Angebote einzuholen,
muss dies schriftlich dokumentiert werden
(z. B. nur Firma XY bietet vor Ort die
Wartung des Gerätes Z an).
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Beschaffung von Sachgütern
Bitte beachten Sie:
Versicherung hochwertiger Güter gegen Transportschäden abschließen
(ab 1.000 EUR erforderlich)
Inventarverzeichnis (5g) für Sachgüter ab 410 EUR erstellen und dem
Verwendungsnachweis beilegen
Übergabeprotokolle (5g) – am besten gleich vor Ort erstellen und dem
Verwendungsnachweis im Original beilegen
Stand: 26.06.2018
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Fallgestaltung: Abrechnung von Reise- und
Trainingskosten
Per Diems für Teilnehmer:
Bitte achten Sie darauf, daß die Höhe den örtlichen Gepflogenheiten
entspricht.
Die Barauszahlung von Per Diems muss durch eine Teilnehmerliste mit
entsprechenden Unterschriften oder Fingerabdrücken belegt werden.
Bewirtung /Catering bei Trainingsveranstaltungen:
Bitte legen Sie der Rechnung des Restaurants oder Caterers eine
Teilnehmerliste bei.
Reisebelege:
Sollten Reisebelege (Tickets etc.) auf Einzelpersonen ausgestellt sein, ist
darauf zu achten, dass diese Personen entweder bereits im Projektantrag
genannt sind oder via Teilnehmerlisten zweifelsfrei dem Projekt
zuzuordnen sind.
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Bitte auch bei Trainingskosten darauf achten, dass die Belege
zweifelsfrei dem Projekt zugeordnet werden können (zum
Beispiel über Teilnehmerlisten).
Was ist im Bezug auf Trainingskosten zu beachten, wenn
Trainings durch Dritte durchgeführt werden?
In diesem Fall muss der deutsche Partner einen Vertrag mit der
dritten Institution unterzeichnen. Die Rechnung über die
entsprechende Leistung kann dann – nachdem sie vom
deutschen Partner beglichen wurde - von der GIZ erstattet
werden. Die GIZ leistet jedoch keine Zahlungen direkt an Dritte.
Stand: 26.06.2018
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Was ist zu tun…
• Einrichtung eines separaten Kontos, Unterkontos oder Kostenträgers
• Rücksendung des unterzeich-neten Vertrags
Vertrag
• Erstellung des Mittelbedarfsplans für die gesamte Projektlaufzeit
• 1. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 1 und 2 (zusammen mit dem Mittelbedarfsplan)
• 2. Vorauszahlungs-anforderung für Monat 3 und 4
Mittelplanung und Mittelanforderung
• Spätestens nach 4 Monaten Abrechnung der jeweiligen Vorauszahlungund ggf. weitere Vorauszahlungs-anforderungen
Abrechnung
• Alle 6 Monate Berichte über den Projekt-verlauf
Berichtswesen
• Schluss-rechnungund Schluss-bericht
Abschluss
Stand: 26.06.2018
Seite 44
Auch ältere Belege können am Ende
mit der Schlussrechnung noch
nachgereicht werden – wichtig ist
jedoch, dass die Kosten innerhalb
der Vertragslaufzeit entstanden sind.
Stand: 26.06.2018
Seite 45
Berichtswesen und Abschluss
Alle 6 Monate Berichte an das Sekretariat der Klinikpartnerschaften:
http://health.bmz.de/where_we_work/Networks_and_CoP/klinikpartnersch
aften/includes/downloads/Anlage_3_Vorgaben_zur_Berichterstattung.docx
Zum Abschluss des Projektes
Schlussbericht:
http://health.bmz.de/where_we_work/Networks_and_CoP/klinikpartnersch
aften/includes/downloads/Anlage_3_Vorgaben_zur_Berichterstattung.docx
und Schlussrechnung
Stand: 26.06.2018
Seite 46
Für die Berichte bitte in jedem Fall die
vorgegebenen Formate der Initiative
Klinikpartnerschaften verwenden. Dies
erleichtert uns die Aggregation und
Systematisierung von Informationen.
Abschnitte, in denen es keine Neuigkeiten
zu berichten gibt, können gerne
freigelassen werden.
Stand: 26.06.2018
Seite 47
• Grundsätzlich sollte bei sämtlichen Änderungen eine zeitnahe
Rückmeldung an das Sekretariat erfolgen.
• Bei kleineren Änderungen (z. B. Personalwechsel oder Indikatoren)
erfolgt vorerst eine ‚Sammlung‘, sodass ggf. mehrere Änderungen in nur
einer Vertragsergänzung abgedeckt werden.
• Bei der Änderung der Hauptaktivitäten muss zwingend eine direkte
Vertragsergänzung erfolgen.
• Bei Änderung des Hauptziels ist keine weitere Förderung des Projektes
möglich.
• Laufzeitverlängerungen müssen zwingend über eine
Vertragsergänzung abgebildet werden und müssen noch während des
laufenden Vertrages beantragt werden (zur Zeit ist eine Verlängerung
nur bis zum 30.04.2019 möglich).
Wenn sich doch mal was ändert…
Stand: 26.06.2018
Seite 48
Grundsätzlich sollte die Projektimplementierung so erfolgen wie auch im
Projektantrag vorgesehen. Auf Grund des Konzeptes des Projektantrages
erfolgte die Auswahl und Entscheidung zur Förderung über das
Technische Komitee der Initiative, das BMZ und die Else Kröner-
Fresenius-Stiftung. Ebenfalls haben die jeweiligen deutschen Botschaften
in den Partnerländern, auf Basis der ursprünglichen Anträge,
Unbedenklichkeitserklärungen ausgestellt.
Laufzeitverlängerungen sind mit Einschränkungen möglich, es gibt jedoch
kein grundsätzliches Anrecht auf eine Laufzeitverlängerung.
Falls ein Projekt früher als geplant abgeschlossen sein sollte, ist keine
Laufzeitanpassung nötig. In diesem Fall kann die Schlussrechnung sowie
der Abschlussbericht früher erfolgen.
Stand: 26.06.2018
Seite 49
Wer hilft mir weiter?
Für alle allgemeinen Fragen und Änderungen in den Projekten:
Sekretariat der Klinikpartnerschaften
Telefon: +49 (0)228 4460-3800
Fax: +49 (0)228 4460-1766
Email: [email protected]
Fragen zum Vertrag:
Nadja Galin
Abteilung Einkauf und Verträge
E290 /
T + 49 6196 79 – 3241
F +49 6196 79 80 3241
Fragen zur Abrechnung:
René Rudius
Abteilung Finanzielle
Vertragsabwicklung II
T +49 6196 79-1375
F +49 6196 79 80 1375
Stand: 26.06.2018