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Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich (1995–2010) Schlussbericht Fassung zu Handen André Woodtli, Amtsvorsteher Amt für Jugend und Berufsberatung Dörflistrasse 120 8090 Zürich Prof. Dr. Christian Liesen Projektmitarbeit: lic. phil. Angela Wyder, Dr. Achim Hättich Zürich, im Dezember 2012 Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Departement Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen Bereich Forschung & Entwicklung Schaffhauserstrasse 239 Postfach 5850 8050 Zürich Kontakt: Christian Liesen Tel. 044 317 1232 | [email protected]

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Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich (1995–2010)

Schlussbericht Fassung zu Handen André Woodtli, Amtsvorsteher Amt für Jugend und Berufsberatung Dörflistrasse 120 8090 Zürich Prof. Dr. Christian Liesen Projektmitarbeit: lic. phil. Angela Wyder, Dr. Achim Hättich Zürich, im Dezember 2012 Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Departement Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen Bereich Forschung & Entwicklung Schaffhauserstrasse 239 Postfach 5850 8050 Zürich Kontakt: Christian Liesen Tel. 044 317 1232 | [email protected]

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Inhalt

Zusammenfassung 3  

1   Ausgangslage und Ziele der Analyse 5  

2   Vorgehen  2.1 Vorbemerkungen zu den Grundmechanismen der Heimfinanzierung 7  2.2 Auswahl der Untersuchungseinheiten: Der Heimbereich im Überblick 10  2.3 Kategorisierung der Einrichtungen für die Auswertung 12  2.4 Verfügbare Datengrundlagen und Wahl der Kernvariablen 13  

3   Ergebnisse 16  Themenfe ld 1 : D ie He imlandschaf t 3.1   Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen 17  

3.1.1   Resultate für das Jahr 2010 17  3.1.2 Resultate im Verlauf 1995–2010 19  

3.2   Auslastung der Einrichtungen 24  3.2.1   Resultate für das Jahr 2010 24  3.2.2   Resultate im Verlauf 1995–2010 24  

3.3   Geschlechts- und Altersverteilung 26  3.3.1   Geschlechterverteilung 1995–2008 27  3.3.2   Altersverteilung 1995–2008 28  

3.4   Kantonsübergreifende Platzierungen 29  3.4.1   Auswertung der Gesuche 2011 29  3.4.2   Kantonsübergreifende Platzierungen im Verlauf 1995–2010 31  

Themenfe ld 2 : F inanzen 3.5   Kostenströme in den Einrichtungen 34  

3.5.1   Resultate für das Jahr 2010 34  3.5.2 Resultate im Verlauf 1995–2010 39  

3.6   Personalaufwand 42  3.6.1 Resultate für das Jahr 2010 42  3.6.2 Resultate für die Jahre 1995–2010. 43  

Themenfe ld 3 : Le is tungserbr ingung 3.7   Personalzusammensetzung 48  3.8   Anschlusslösungen (geplante / ungeplante Austritte) 51  

4   Bewertung der Ergebnisse 54  

5   Limitationen der Studie 58  

Dank 58  

Referenzen 59  

Anhang  A. Dateninventar 60  B. Kategorisierung der Einrichtungen 68  C. Beschreibung der Datenauswertungen 70  

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Zusammenfassung Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge des Kantons Zürich steht zur Totalrevision an. Das Amt für Jugend und Berufsberatung AJB hat in diesem Zusammenhang unter anderem die Erhebung der jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Auftrag gegeben. Für die vorliegende Studie werden diese Einrichtungen über vier Erhebungszeitpunkte betrachtet, 1995, 2000, 2005 und 2010.

Dabei fällt ein Wechsel der Aufsichtsbehörden zwischen die Messzeitpunkte 2005 und 2010: Seit 2007 ist das Volksschulamt für die Sonderschulheime zuständig; zuvor unterstanden sämtliche Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe dem AJB. Im Hinblick auf die Gesetzesrevision ist es zweckdienlich, diese heute gültige Unterscheidung zwischen schulischen und nicht-schulischen Angeboten der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich über alle vier Erhebungs-zeitpunkte beizubehalten. Der «Blick zurück» erfolgt im Bericht durchgängig auf diese Weise.

Sämtliche Ergebnisse der Studie beruhen auf einem geschlossenen Datenkorpus, der vom AJB und vom Volksschulamt für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt wurde (Dokumentation im Anhang); davon gesonderte Recherchen oder Datenerhebungen wurden nicht durchgeführt.

Die Ergebnisse lassen sich entlang von drei Themenfeldern zusammenfassen:

Themenfeld 1: Die Heimlandschaft ist im betrachteten Zeitraum 1995–2010 hinsichtlich Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen recht stabil. Es gibt rund 60 staatsbeitragsberechtigte stationäre Einrichtungen im Kanton, die ca. 1'900 Plätze umfassen. Das Platzangebot ist gemessen am in Frage kommenden Bevölkerungsanteil der 0–22-Jährigen nicht gestiegen, sondern stabil. Die Auslastung der Plätze hat vor allem in Sonderschulheimen seit 2005 zuge-nommen, sie war dort vorher zum Teil vergleichsweise tief. Über die Klientel liegen ausser Geschlecht und Alter (näherungsweise) keine Daten vor.

Themenfeld 2: Die Kosten sind trotz Angebotsstabilität markant gestiegen pro Platz und auch pro Aufenthaltstag (Tag, an dem ein vorhandener Platz tatsächlich belegt war); bei den Sonderschulheimen scheinen die Kosten pro Aufenthaltstag infolge ihrer besseren Auslastung seit 2005 gesunken zu sein. 2010 betrug der Gesamtaufwand 232 Mio. Franken, davon entfielen 116 Mio. auf die Gemeinden, 50 Mio. auf den Kanton und 66 Mio. auf sonstige Quellen. Die Hauptlast tragen somit die Gemeinden; sie können aber nicht steuern, was die Frage nach der kantonalen Gesamtverantwortung unterstreicht. – Die Personalkosten folgen dem allgemeinen Kostenanstieg, bilden sie doch für die Aufwendungen einer Einrichtung die wesentlichste Grösse; es sticht dabei keine Personalkategorie heraus. Kantonsübergreifende Platzierungen (bewirtschaftet vom AJB) sind, obschon mit merklichen Kostenströmen verbunden, nur dürftig dokumentiert, insgesamt scheinen sich die Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen und die Abgaben an andere Kantone gut die Waage zu halten.

Themenfeld 3: Zur Leistungserbringung ist in den Daten nur wenig zu erkennen. Eine Annäherung ist über die Personalzusammensetzung und über einen

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Wirkungsindikator im Kantonalen Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) möglich. Bei den Personalkategorien zeigen sich insbesondere Therapie und Beratung gering besetzt und rund ein Drittel des erzieherischen Personals befindet sich in Ausbildung; beide Befunde werfen Fragen nach den Erwartungen an das erzieherische Personal auf. Der Wirkungsindikator W2, nach dem Austritte aus den Einrichtungen zu einem bestimmten Prozentsatz geplant erfolgen sollen, wird ohne grosse Mühe eingehalten und ist wenig aussagekräftig.

Hinsichtlich der Bewertung der Befunde sind zwei Punkte hervorzuheben:

1. Die datengestützte Beobachtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe für Steuerungszwecke erweist sich als schwierig bis nicht möglich. Die Daten-erfassung der letzten 15 Jahre ist geprägt von Modellwechseln. Aussagen über die Heimrealität (Klientel, Angebotsdifferenzierung und -entwicklung, realer Personalstamm, Leistungserbringung, Umfeld) sind nur eingeschränkt möglich, die Steuerungsentwicklung des Kantons Zürich wird in den hier vorliegenden Daten nicht sichtbar. Für die Zukunft sind von beiden Ämtern bereits deutliche Daten-Verbesserungen auf den Weg gebracht worden: So überprüft etwa das VSA die Schulheime mit einem umfangreichen Aufsichtsprotokoll und das AJB hat seine Datenblätter markant weiterentwickelt. Damit gibt es die Möglichkeit, bei Bedarf künftig gewisse Daten für Steuerungszwecke zu aggregieren.

2. Auch in Zukunft wird die kantonale Leitvorstellung in einer guten Qualität der geleisteten Arbeit in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bestehen (ein Hauptgedanke bereits in § 7–9 der bisherigen Verordnung über die Jugendheime, LS 852.21, aus dem Jahr 1962). Folgt man einem gesamt-kantonalen Blick, so zeigen sich nach Massgabe der hier vorliegenden Daten aktuell Regelungslücken hinsichtlich der Aufsichts- und Kostenwege: Das AJB sieht vor allem Bewilligungseinheiten und damit nur einen Teil der Einrichtungen, in die im Kanton effektiv platziert wird (für die Sonderschulheime, in sich homogener, gilt dies nicht); Platzierungen erfolgen schul-, zivil-, straf- oder versicherungsrechtlich mit entsprechenden Komplikationen für Aufsicht und Leistungsbestellung; der Status der Versorgertaxen ist diffizil; kantonsüber-greifende Platzierungen ebenfalls. Um solche Lücken zu schliessen ist es erforderlich, zu klären, inwiefern sie aus der Optik der Ämter inhaltlich für die Qualität der Leistungserbringung bedeutsam sind.

Es wird im Sinne einer effektiven und nachhaltigen Leistungsbestellung empfohlen, (a) eine Individualstatistik einzuführen, (b) das Heimumfeld periodisch zu überprüfen und (c) die Kategorisierung der Angebote und den realen Ausbildungsstand des Personals bezogen auf erwartete Standards zu erfassen.

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1 Ausgangslage und Ziele der Analyse Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge des Kantons Zürich (Jugendheimgesetz, LS 852.2) datiert vom 1. April 1962. Es regelt die ausserfamiliä-re Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Bestimmungen wurden mehrfach angepasst, zuletzt mit Beschluss vom Dezember 2009. Sie entsprechen alles in allem aber nur mit Einschränkungen den heutigen Realitäten der Heimlandschaft und der politischen Stossrichtung: Im Januar 2011 wurde der Auftrag erteilt, wenn möglich bis 2015 eine von Grund auf modernisierte Fassung des Gesetzes in Kraft zu setzen (Totalrevision). Die gesetzlichen Grundlagen für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe sollen damit neu geregelt werden.1

Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) erhielt als ausführendes Organ für die Kinder- und Jugendheime im Kanton den Auftrag, die inhaltlichen und fachlichen Grundlagen für die Totalrevision zu schaffen und den Regierungsratsbeschluss im Entwurf vorzubereiten. Neben dem Wunsch, zukunftsweisende Fachkonzepte der Jugend- und Familienhilfe stärker zu berücksichtigen, wird nach Aussage der Amtsleitung eine erheblich aktivere und gestaltendere Rolle des Kantons angestrebt. Nach aktuellem Jugendheimgesetz führt der Kanton die Aufsicht über die Heime (§§ 4–6) und kann Staatsbeiträge bzw. die Staatsbeitragsberechtigung sprechen (§§ 7–9). Im Revisionsprozess finden sich programmatisch weiter vorausgedachte Punkte wie:

• Festlegung der Rolle des Kantons als Leistungsbesteller • Entwicklung eines optimierten Finanzierungsmodells • Regelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei den Platzierungen • Geregelte Steuerung und Nutzung des Heimangebots.2

Das AJB setzt den ihm erteilten Auftrag in fünf Teilprojekten um:

Teilprojekt 1 Leitideen und Eckwerte zur Versorgungssteuerung entwickeln

Teilprojekt 2 Fallbezogene Finanzierungsfragen klären

Teilprojekt 3 Rechtsgutachten zur künftigen gesetzlichen Regelung der Schulheime, derzeit dem Volksschulamt (VSA) zugeordnet

Teilprojekt 4 Erhebung des Ist-Zustands in der Heimlandschaft

Teilprojekt 5 Totalrevision des Gesetzes, ggf. Teilrevision tangierter Gesetze.3

Die hier durchgeführte Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich steht im Kontext des

1 Für den ambulanten Bereich – ohne ausserfamiliäre Platzierung – wurde die Neuregelung bereits vollzogen, am 1. Januar 2012 trat das revidierte Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft (KJHG, LS 852.1). 2 Vgl. Amt für Jugend und Berufsberatung AJB, internes Papier der Praxisgruppe Angebot: «Information zur Vorbereitung» vom 25. Mai 2011, revidiert am 09. Juni 2011, S. 1–2. 3 Vgl. Amt für Jugend und Berufsberatung AJB: «Beschrieb Vorprojekt 2011» zuhanden RR Regine Aeppli, Oktober 2011, S. 3–4.

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Teilprojekts 4, der Erhebung des Ist-Zustands in der Heimlandschaft. Detaillierte Untersuchungen gibt es dazu bislang nicht.

Für das Auftragsverständnis ist zentral, was als «Ist-Zustand» bzw. «jüngere Entwicklung» der Einrichtungen anzusehen ist. Bei der Auftragsvereinbarung wurde entschieden, so eng wie möglich dem Blickwinkel einer kantonalen Leistungs-bestellung zu folgen und den Zeithorizont einzuschränken auf rund 15 Jahre. Konkret bedeutet das, ausschliesslich bereits vorhandene Daten der involvierten Ämter AJB und VSA heranzuziehen: Denn beide Ämter können die Leistungser-bringung nur nach Massgabe dessen steuern, was sie in ihren eigenen Daten über den Heimbereich sehen.

Damit sind zugleich zwei Restriktionen des Mandats verbunden:

1. Der Ist-Zustand wird konsequent aus Amtsoptik verstanden. Es wurden keine neuen Variablen erhoben oder gesonderte Recherchen durchgeführt. Aus anderer Perspektive würden sich die Realitäten in der Heimlandschaft mit Sicherheit anders darstellen – etwa aus Optik der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; aus der Optik der Familien; aus der Optik der Trägerschaften und Heimeinheiten.

2. Während der Vorbereitungen für das Mandat war mehrfach und von verschiedener Seite zu hören, dass das Umfeld der stationären Kinder- und Jugendhilfe (ausgenommen schulische Angebote) relevanter sei als die stationären Einrichtungen selbst. Wichtig sei vor allem, was neben dem Heimbereich passiere, dieser selbst sei unspektakulär. Dem AJB liegen jedoch keine Daten dazu vor, das Umfeld konnte deswegen im vorliegenden Rahmen nicht analysiert werden. Für die Schulheime wäre eine Analyse anhand von Aufsichtsprotokollen versuchsweise möglich gewesen, doch sind diese Angebote nach Aussage von VSA-Mitarbeitenden nicht nennenswert von Veränderungen im Umfeld betroffen; auf die Umfeldanalyse wurde somit auch dort verzichtet.

Auftrag und Zielsetzung der Analyse ist es somit, die Entwicklung der letzten rund 15 Jahre in der Heimlandschaft im Kanton Zürich im Spiegel der vorhandenen Daten zu dokumentieren. Als Erhebungszeitpunkte wurden 1995, 2000, 2005 und 2010 festgelegt: Vorabklärungen ergaben, dass es für diesen Zeitraum Daten-material gibt, das mit vertretbarem Aufwand ausgewertet werden kann.

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2 Vorgehen 2.1 Vorbemerkungen zu den Grundmechanismen der Heimfinanzierung

Die Perspektive, aus der die Ämter den Heimbereich wahrnehmen, ist stark durch die Grundmechanismen der Heimfinanzierung geprägt. Diese Grundmechanismen sind von Bedeutung für das Verständnis aller weiteren Punkte, weil sie zentrale Begrifflichkeiten, Modelle und Vorgänge verdeutlichen. Bevor das Vorgehen näher dargelegt wird, seien deswegen zum besseren Verständnis stichwortartig einige Erläuterungen vorangeschickt, die den Finanzierungsmodus der stationären Heimangebote betreffen. Sachkundige Leserinnen und Leser können diesen Abschnitt getrost überspringen (vgl. für eine detaillierte Darstellung das Handbuch Finanzielle Führung: Zentralstelle Kinder- und Jugendheime, Vasella 2011).

1. Der Kanton selbst betreibt keine Einrichtungen: Es ist sozusagen dem ‹Markt› – den Heimträgerschaften – überlassen, eine Berechtigung zu beantragen. Vom Grundsatz her besteht ein Bottom up-Ansatz mit den folgenden Abläufen:

— Eine Einrichtung beantragt eine kantonale Betriebsbewilligung. Diese wird vom AJB erteilt bzw. bei Sonderschulheimen vom VSA. Voraus-setzung ist ein genehmigtes Konzept.

— Die Einrichtungen finanzieren sich aus mehreren Quellen. Die beiden wichtigsten sind (i) Versorgertaxen, also jene Beträge, die eine Einrich-tung der Gemeinde verrechnen kann, und (ii) Staatsbeiträge, also eine Kostenbeteiligung des Kantons. Zusätzlich zu nennen sind (iii) BJ-Beiträge, also eine Kostenbeteiligung des Bundesamtes für Justiz; (iv) IV-Beiträge, also Gelder der Invalidenversicherung, namentlich für die sog. Erstmalige Berufliche Ausbildung (EBA) bei Heimen mit Ausbil-dungsplätzen sowie für allfällige behinderungsbedingte Mehrkosten; (v) Krankenkassenbeiträge. Hinzuweisen ist ferner (vi) auf die Beiträge an kantonsübergreifende Platzierungen, siehe dazu später ausführlicher Punkt 3.4.2 auf S. 31 ff.

— Wenn ein Heim Staatsbeiträge beantragt, muss es einen Stellenplan vorlegen mit genug und ausreichend qualifiziertem Personal für die Leistungserbringung. Dazu werden, begleitet und beraten vom aufsichts-führenden Amt, (a) die Angebote im Heim aufgeschlüsselt,4 (b) Aus-lastungsvorgaben berücksichtigt5 und auf dieser Grundlage, nach Massgabe der Personalgesetzgebung des Kantons, (c) die Personal-kosten ermittelt. Als Prozentanteil vom Personalaufwand werden (d) der übrige Aufwand sowie Liegenschaftskosten berechnet. Alles zusammen

4 Eine Auflistung der Angebotstypen, wie sie derzeit von AJB und VSA erfasst werden, findet sich auf S. 12. 5 Die vorausgesetzte Auslastung liegt beispielsweise bei 75 % für Durchgangsheime, bei 85 % für Wohn- und Ausbildungsheime und bei 95 % für Sonderschulheime.

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ergibt die anerkannten Gesamtkosten, die schlussendlich in der kantonalen Tagespauschale an die Einrichtung gipfeln.6

2. Bis 2006 existierte kantonsseitig eine Deckung für das jährliche Restdefizit der Heime. Ab 2007 wurde auf ein Pauschalen-Modell umgestellt, so dass Staatsbeiträge nur noch im Rahmen festgelegter Pauschalen übernommen werden. Auslöser dafür war das Sanierungsprogramm 04 mit der Plafo-nierung der Staatsbeiträge auf 41 Mio. Franken jährlich («Modell 41»).7 Praktisch zeitgleich wurden die Sonderschulheime dem VSA zugeordnet. Die Arbeitsweisen und Arbeitsgrundlagen beider Ämter sind verschieden (für ein Beispiel siehe weiter unten, Punkt 5). 2008 trat die NFA in Kraft mit entsprechenden Auswirkungen auf die finanzielle Lastenverteilung und die vormalige Plafonierungsvorgabe.

3. Der Kanton leistet heute zwei Teilzahlungen pro Jahr an die Heime. Am Jahresende weist das Heim die tatsächlichen Aufenthaltstage aus, also die Tage, an denen ein Platz belegt war (gemeldet wird im November, die Zahlen werden für Dezember extrapoliert), das Konto wird dann mittels einer Schlusszahlung ausgeglichen. Diese Kostenströme lassen sich sowohl in projektierten (geplanten) wie auch in realen Kosten ausdrücken.

4. Ein mit dem neuen Pauschalisierungsmodell eingerichteter Schwankungs-fonds gibt jedem Heim die Möglichkeit, Belegungsschwankungen auszu-gleichen, indem es einen Teil seines Aufwands äufnet (als eine Art ‹Bank für schlechte Zeiten›). Die meisten Heime füllten den Schwankungsfonds, dank recht grosszügig bemessener Anfangszahlungen, innert dreier Jahre auf das Maximum von ⅓ der Personalkosten. Gemäss neuer Finanzierungsrichtlinien muss es auf 15 % reduziert werden.8

5. Die Kostenbeteiligung der IV (EBA-Tage) kann bei den AJB-Heimen von Jahr zu Jahr schwanken, weshalb das AJB sie in den Factsheets direkt in die Berechnung des Staatsbeitrags einbezieht. Das VSA behandelt EBA-Beiträge dagegen wie eingestreute feste Plätze, mit Ausnahme von zwei BJ-anerkannten Heimen (Bühl und Regensberg), die wiederum über das AJB laufen.

6 Siehe dazu im Einzelnen die «Richtlinien zur Finanzierung der beitragsberechtigten Kinder-, Jugend- und Sonderschulheime im Kanton Zürich» vom 25. März 2011, http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj/allg/merk_empf/Richtlinien_Heimfinanzierung_2011.pdf [Stand 08.01.2012]. 7 http://www.rr.zh.ch/internet/regierungsrat/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2004-285_inkraftsetzung.html [Stand 08.01.2012]. 8 Vgl. zum Schwankungsfonds Vasella 2011, S. 13–14, sowie die «Richtlinien zur Finanzierung der beitragsberechtigten Kinder-, Jugend- und Sonderschulheime im Kanton Zürich» vom 25. März 2011, http://www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj/allg/merk_empf/Richtlinien_Heimfinanzierung_2011.pdf [Stand 08.01.2012], Ziffer 7.

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Da bezüglich der Kostenströme aus Steuerungsoptik vor allem die Höhe der Staatsbeiträge interessiert, seien zusätzlich noch Stichworte zu deren Berechnung festgehalten.

6. Der Staatsbeitrag wird pro anerkanntem Tag an das Heim ausgerichtet.9 Die Pauschale wird wie folgt ermittelt: Der projektierte Gesamtaufwand des Heims für alle Angebote ergibt die Bruttotageskosten (BTK). Von diesen werden Aufwandsminderungen und Erträge abgezogen, zudem werden Auslastungsvorgaben berücksichtigt. Übrig bleiben die Soll-Bruttotageskos-ten (Soll-BTK) je Angebot. Diese werden um Faktoren wie BJ-Beiträge, nicht beitragsberechtigte Tage, Krankenkassenbeiträge, Teuerung, Ist-Auslastung vergangener Zeitpunkte u.a. korrigiert, so dass sich die Nettotageskosten (NTK) ergeben. Nach Abzug des Gemeindeanteils – der Versorgertaxe – von den NTK ergibt sich der Staatsbeitrag je Angebot und Tag: die Tagespauschale.

7. Eine Besonderheit stellt der Finanzierungsmechanismus bei überkantonalen Platzierungen dar (vgl. dazu Abschnitt 3.4 auf S. 29 ff.). Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden.

(a) Wenn ein Kind oder Jugendlicher aus einem anderen Kanton in einem Zürcher Heim untergebracht wird, zahlt der Wohnsitzkanton die für das Heim gültigen Nettotageskosten. Der Aufwand des Kantons Zürich für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe vermindert sich entsprechend.

(b) Wenn ein Kind oder Jugendlicher aus dem Kanton Zürich in einem anderen Kanton im Heim untergebracht wird, so müssen die Zürcher Stellen (Gemeinde wie Kanton) die Kosten tragen, die dort für die Unterbringung festgelegt sind. Auf deren Höhe haben sie keinen Einfluss, ebenso wenig wie umgekehrt andere Kantone Einfluss auf die Zürcher Kosten nehmen können. Der Aufwand ist deswegen nur schlecht budgetierbar.

Zusammengenommen bedeuten diese Ausführungen, dass es um einen verflochte-nen Kostenmix geht, bei dem zwischen den Erhebungszeitpunkten 2005 und 2010 das Finanzierungsmodell geändert hat und zahlreiche Spezialfälle in den verschie-denen Datenquellen zu bedenken sind.

9 Zur Anerkennung von Tagen vgl. die in Fussnote 8 erwähnten Richtlinien, Ziffer 5. Beispielsweise sind höchstens 360 Tage pro Platz und Jahr anerkennbar und es gibt nicht beitragsberechtigte Tage, dazu zählen etwa die EBA-Tage oder Schnupperaufenthalte.

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2.2 Auswahl der Untersuchungseinheiten: Der Heimbereich im Überblick

Im Sinne von § 1 des Jugendheimgesetzes ist ein Jugendheim eine Einrichtung, die mehr als fünf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 22. Lebensjahr zur Betreuung und Erziehung aufnimmt. Die zum Stichjahr 2010 im Kanton Zürich vorhandenen Einrichtungen stellen sich im Überblick wie folgt dar:

• Insgesamt gibt es 74 bewilligte Einrichtungen im Kanton. Sie können je nachdem aus mehreren, relativ unabhängigen Subeinheiten bestehen.10

• 53 der 74 Einrichtungen sind dem Verantwortungsbereich des AJB unterstellt. Das AJB hat ihre Betriebskonzepte genehmigt und führt über sie die gesetzliche Aufsicht. Näherhin gilt:

— 41 der 53 AJB-Heime sind staatsbeitragsberechtigt. Sie erhalten Staatsbeiträge nach Massgabe ihres Konzepts und eines mit dem AJB abgestimmten Stellenplans.

— 12 der 53 AJB-Heime sind nicht staatsbeitragsberechtigt. Sie finanzieren sich ohne Kantonsbeitrag.

• 21 der 74 Einrichtungen – jene mit Schulangebot – sind seit 2007 dem VSA unterstellt (früher dem AJB). Das VSA nimmt den Verantwortungsbereich analog zum AJB wahr; es gibt bezogen auf die Platzierungen jedoch in drei Bereichen eine Ämterüberschneidung:

— VSA-Heime, die eine Anerkennung des Bundesamtes für Justiz haben («BJ-Anerkennung»), erhalten einen direkten Kostenbeitrag pro Aufenthaltstag aus Bundesmitteln. Für die Mitteilung der Aufenthaltstage ist das AJB zuständig.11

— Die Platzierung eines Kindes oder Jugendlichen in ein Schulheim kann nicht nur aus schulischen, sondern auch aus sozialen Gründen erfolgen. In diesen Fällen greift die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege-kinderverordnung PAVO, SR 211.222.338), womit das AJB für diese Platzierung zuständig ist.

10 Würde jede einzelne Subeinheit gezählt, so ergäbe sich eine Zahl von über 100 Einrichtungen. Dies entspricht jedoch nicht der Optik der Ämter: Für sie ist die übergeordnete Bewilligungseinheit zentral. Beispielsweise ist Gott hilft ein Verbund von 4 Pflegefamilien, die nach Bedarf und Möglichkeit aktiv sind; das AJB hat dem Verbund – nicht der einzelnen Pflegefamilie – 20 Plätze bewilligt bei dann stark schwankender Auslastung. 11 BJ-anerkannt sind 6 Heime beim VSA und 28 beim AJB (alle 6 Spezialeinrichtungen, 13 von 14 Jugendheimen; 9 von 16 Kinder- und Jugendheimen; keine Kleinkinderheime; vgl. Abschnitt 2.3). Als Klientel der BJ-Anerkennung definiert sind strafrechtlich eingewiesene oder «in ihrem Sozialverhalten erheblich gestörte» Kinder und Jugendliche (nach verschiedenen Artikeln des StGB und ZGB). Einige der Rahmenbedingungen für die Einrichtungen sind: organisatorisch und baulich unabhängige stationäre Einrichtungen; 365 Tage im Jahr rund um die Uhr geöffnet mit max. 14 Tagen Betriebsferien mit Pikettdienst; auf 6–10 Klienten 450 Stellenprozente und min. ¾-Quote ausgebildetes Personal.

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— Das AJB führt die Aufsicht für Platzierungen, die im Zusammenhang mit der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) stehen. Dies schliesst Platzierungen in Schulheimen ein. Überkantonale Platzierungen fallen dadurch immer auch in den Zuständigkeitsbereich des AJB.

Gesondert herauszuheben ist schliesslich das Zentrum für Gehör und Sprache (ZGSZ). Diese Einrichtung zählt zu den 21 VSA-Heimen, wurde aber 2008 mit einem eigenen Gesetz geregelt (LS 412.41) und stellt somit einen Sonderfall dar. Das Zentrum ist in den Daten deutlich stärker vertreten als etwa die 12 bewilligten Heime ohne Staatsbeitragsberechtigung.

Tab. 1 zeigt die geschilderte Heimlandschaft schematisch im Überblick.

Tab. 1 Anzahl der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich, Stand Ende 2010

74 bewilligte Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

53 AJB 21 VSA

41 mit Staatsbeitrag 12 ohne Staatsbeitrag

20 Schulheime + Sonderfall ZGSZ

In die folgende Untersuchung einbezogen werden vor allem die staatsbeitrags-berechtigten Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, also 41 AJB- und 20 VSA-Heime, insgesamt 61 Einrichtungen. Die 12 Einrichtungen ohne Staatsbeitrag sowie das ZGSZ werden zwar berücksichtigt, aber nicht in den Fokus gestellt; dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ausrichtung der Staats-beiträge potenziell ein steuerndes Element für die Ämter ist.

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2.3 Kategorisierung der Einrichtungen für die Auswertung

Die Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind in sich sehr heterogen: Ein Heim kann, wie schon erwähnt, unter einem Dach zahlreiche Subeinheiten beherbergen. Es kann darüber hinaus auch sehr unterschiedliche Angebote umfassen und auf verschiedene Altersstufen zielen. Zwar sind die Schulheime in sich homogener als die übrigen Einrichtungen, doch auch dort gibt es eine gewisse Vielfalt. Für die Auswertungen war es notwendig, die Variationsbreite zu reduzieren.

Die Einrichtungen wurden deswegen kategorisiert. Drei Dimensionen flossen querschnittartig in die Kategorienbildung ein:

a. die Zuständigkeit der Ämter AJB und VSA, wie sie sich heute darstellt; b. das Alter der Zielgruppe, gestuft von 0 bis 22 Jahren; c. die Art des Angebots.

Zu Punkt c., der Art des Angebots, führen AJB und VSA heute in ihren Datenblättern die folgenden 14 Angebotskategorien (Tab. 2):

Tab. 2 Angebotskategorien der Ämter, Stand 2010

interne Nr. (Datenblatt)

Angebotsbezeichnung Bemerkung zum Vorkommen

2.1 Tagesstruktur und sozialpädagogische Betreuung mit interner Ausbildung oder Beschäftigung

Kein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

2.2 Tagessonderschule im Heim Kein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

2.3 Tagessonderschule mit sozialpädagogischer Ganztagesbetreuung (‹Tagessonderschule Plus›)

Kein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

2.4 Integrative Sonderschulung Kein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

3.1 Sonderschulheime —

3.1.1 Sonderschulheime für Behinderte —

3.2 Heime mit interner Ausbildung oder Beschäftigung

Nur drei Heime mit diesem Angebot ohne 3.1 oder 4.1

4.1 Kleinkinderheime, Kinderheime, Jugendheime, Wohngruppen

Umfangreiche Kategorie mit grosser Altersspanne

4.1.1 Mutter in Mutter-Kind-Angebot Nur ein Heim mit diesem Angebot

4.1.2 Kind in Mutter-Kind-Angebot Nur ein Heim mit diesem Angebot

4.2 Heilpädagogische und sozialpädagogische Pflegefamilien

Nur ein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

4.3 Nachbetreuung Kein Heim mit ausschliesslich diesem Angebot

5.1 Offene Durchgangsheime, Beobachtungsstationen, stationäre Krisenintervention

5.2 Geschlossene Durchgangsabteilungen —

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In der Übersicht wird deutlich, dass die vorhandenen Angebotskategorien für die Auswertungen nicht einfach übernommen werden konnten. Sie schwanken zwischen Kategorien, die nur ein einziges Heim umfassen, und solchen mit grosser Spannbreite. Zudem trennen sie nicht eindeutig zwischen den Einheiten.

Gebildet wurden daher die folgenden sechs Kategorien als Mittelweg über die drei Dimensionen Ämterzuständigkeit – Klientelalter – Angebotsart, der dann auch für die Auswertung der Einrichtungen zugrundegelegt wurde:

AJB Kleinkinderheime Einrichtungen im Vorschulalter Kinder- und Jugendheime Schulalter bis 22 Jahre / Lehrabschluss Jugendheime / -wohngruppen ab 13 bis 22 Jahren / Lehrabschluss Spezialeinrichtungen offene Durchgangsheime, Beobacht- ungsstation, stationäre Kriseninterven- tion, geschlossene Durchgangsabteilung

VSA Sonderschulheime für Lern-, Sprach- und Verhaltensbehinderungen Sonderschulheime für Behinderte12

Eine Zuordnung aller 61 staatsbeitragsberechtigten Einrichtungen und des ZGSZ zu den sechs Kategorien findet sich in Anhang B (Kategorisierung der Einrichtungen, S. 68 ff.). Feinere, individuelle Charakteristika der Heime gehen auf diese Weise natürlich verloren. Die AJB-Heime sind davon vergleichsweise stärker betroffen, da sie in sich heterogener sind als die VSA-Heime. Dies war nicht zu vermeiden.

2.4 Verfügbare Datengrundlagen und Wahl der Kernvariablen

Wie bereits ausgeführt dienen ausschliesslich die von den Ämtern bereitgestellten Daten als Grundlage für die Auswertungen. Weil kein einheitlicher, aufbereiteter Datenbestand für die stationäre Jugendhilfe existiert, mussten mehrere Datenquellen herangezogen werden. Stichwortartig umfassten sie:

• Heimlisten (AJB und VSA) für 2010 • Stellenpläne (AJB und VSA) für alle vier Erhebungszeitpunkte (lückenhaft) • AJB-Auswertung der Heimaustritte für 2000, 2005, 2010 • AJB Factsheets und VSA Datenblätter 2010 sowie Kostenentwicklung

(längsschnittliche Betriebskostenrechnung) 1995–2005 • AJB Stichtagserhebungen (enthalten für 1995 und 2000 auch heutige VSA-

Heime) • Aufenthaltstage für 2000, 2005, 2010

12 Die Benennung dieser beiden Kategorien folgt der Einteilung des VSA. Das VSA verfügt zudem über drei Kategorien für die Beschreibung der Klientel: (A) Kinder mit besonderen Strukturbedürfnissen (Verhaltens- und Sprachbehinderungen); (B) Kinder mit intensiven Förder- und Pflegebedürfnissen (Körper-, Sinnesbehinderung, Autismus); (C) Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen (geistige Behinderung). Da die Sonderschulheime diejenigen Heime mit Kindern des Typs A umfassen, kann die erste Kategorie ‹Sonderschulheime für Lern-, Sprach- und Verhaltensbehinderungen› genannt werden.

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• BJ-Erhebungen 2003, 2008 • Datenbanken für kantonsübergreifende Platzierungen 1995–2010 • Bista-Datensatz 1986–2010 für Heime mit Schulangebot.

Auf eine detailliertere Beschreibung des Dateninventars wird an dieser Stelle verzichtet, sie findet sich für Interessierte im Anhang (Dateninventar in Anhang A, S. 60 ff.). Dort ist auch aufgeführt, wie die einzelnen Quellen aus dem Dateninventar später mit den Kernvariablen (s.u.) verknüpft wurden (Zuordnung von Datenquellen und Auswertungen in Anhang C, S. 70 ff.); im Berichtsteil selbst wird darauf nur eingegangen, soweit es dem unmittelbaren Verständnis dient.

Als äusserst wichtig erwies sich aufgrund der Vielzahl der Datenquellen die Kontextualisierung der Daten: Was sie bedeuten und wie sie untereinander in Beziehung stehen, musste von den Mitarbeitenden beider Ämter gegenüber den Auftragnehmenden immer wieder erläutert und präzisiert werden. Bei der Bewertung der Ergebnisse in Kapitel 4 wird darauf zurückzukommen sein.

Mit den verfügbaren Datengrundlagen konnten Kernvariablen ausgewählt werden, in denen sich die jüngere Entwicklung der stationären Kinder- und Jugendhilfe abbilden lassen sollte. Es sind dies:

Ebene Einrichtung

• Art und Anzahl der Einrichtungen • Grösse der Einrichtungen • Personalaufwand und Personalprofile der Einrichtungen • Kantonsübergreifende Platzierungen • Kostenströme in den Einrichtungen

Ebene Klientel in den Einrichtungen

• Geschlecht der betreuten Kinder und Jugendlichen • Alter der betreuten Kinder und Jugendlichen • Aufenthaltstage • Fluktuation (Eintritte und Austritte) in den Einrichtungen • Anschlusslösung für die betreuten Kinder und Jugendlichen bei Austritt

Der Untersuchungsplan stellte sich im Überblick wie folgt dar:

1. Beschaffung und Aufbereitung der vorhandenen Daten für die Jahre 1995, 2000, 2005 und 2010 für alle 61 staatsbeitragsberechtigten stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

2. Erfassen, Verifizieren, Bereinigen, Auswerten der Daten differenziert nach den vorhandenen Variablen

3. Aufbereitung der Ergebnisse 4. Validierung und Feedback der Ergebnisse an Auftraggeber und Expertengruppe 5. Abschlussbericht 6. (Expertenhearing)

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Zeitlich fanden die Projektarbeiten der Schritte 1–3 von Dezember 2011 bis Juni 2012 statt. Durch Verzögerungen im gesetzlichen Revisionsprozess ergab sich ein gestreckterer Zeitplan als ursprünglich gedacht.

Es ist hier noch darauf zurückzukommen, dass im Vorfeld des Mandats umfangreiche Vorabklärungen erfolgt sind. Sie führten dazu, eine Reihe denkbarer Fragestellungen und Zugänge zu verwerfen, weil entweder die Datenbestände nicht ausreichten oder weil Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis standen. Die Vorabklärungen fanden von Juni bis August 2011 statt und umfassten 10 Expertengespräche sowie die Daten- und Dossiereinsicht an vier Stellen: AJB, VSA, Staatsarchiv des Kantons Zürich und eine Heimträgerschaft (Stiftung Schloss Regensberg). Im Ergebnis zeigte sich, dass es nicht möglich sein würde, beispiels-weise Fallverläufe nachzuzeichnen, zuweisende Stellen zu analysieren oder Heim-platzierungen aus Gemeindesicht darzustellen. Die hier verwendeten Kernvariablen blieben übrig als die Punkte, über die mit dem vorhandenen Datenbestand beider Ämter etwas ausgesagt werden kann. Im Lauf der Arbeiten kamen trotz der Vorabklärungen auch zu diesen Kernvariablen immer wieder neue Dokumente und Datenquellen zum Vorschein, eine Folge des Umstandes, dass es keinen einheitlichen Datenbestand gibt, der alle vier Erhebungszeitpunkte abdeckt.

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3 Ergebnisse Im Folgenden werden die Resultate der Untersuchung dargelegt. Die verschiedenen Kernvariablen wurden dafür in drei Themenfeldern zusammengefasst:

1. Heimlandschaft 2. Finanzen (Kosten) 3. Leistungserbringung.

Die wichtigsten Befunde zu diesen drei Feldern finden sich auf den folgenden Seiten (16–53), eine Bewertung der Befunde erfolgt in Kapitel 4 (S. 54 ff.). Der Bericht ist so aufgebaut, dass er der besseren Lesbarkeit halber die Erläuterungen zur Vorgehensweise knapp hält – diese können jeweils nachgelesen werden im Abschnitt Zuordnung von Datenquellen und Auswertungen in Anhang C auf S. 70 ff.

Themenfeld 1: Die Heimlandschaft Das erste Themenfeld bezieht sich auf die Heimlandschaft, wie sie sich in den Daten über alle vier Erhebungszeitpunkte hinweg darstellt. Die Befunde lassen sich in vier Kernaussagen zusammenfassen:

1. Der Bereich ist hinsichtlich Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen insgesamt recht stabil.

2. Hinsichtlich der Auslastung ist der Bereich bei den AJB-Heimen ebenfalls stabil, VSA-Heime verzeichnen aber von 2005 auf 2010 einen markanten Anstieg.

3. Über die Klientel liegen ausser Geschlecht und (näherungsweise) Alter keine Daten vor. Die Verteilung nach diesen Merkmalen ist unauffällig – allerdings mangelt es an Differenzierungsmöglichkeiten.

4. Die Datenlage bei kantonsübergreifenden Platzierungen ist lückenhaft und nur mit Vorsicht zu interpretieren. Die vorhandenen Zahlen können aber so gelesen werden, dass es näherungsweise ebenso viele Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen gibt wie Abgaben an andere Kantone.

In den folgenden Abschnitten werden die Befunde hinter diesen Kernaussagen vorgelegt. Abschnitt 3.1 behandelt Art und Anzahl der Einrichtungen, Abschnitt 3.2 ihre Grösse und Auslastung, Abschnitt 3.3 die Geschlechts- und Altersverteilung und Abschnitt 3.4 die kantonsübergreifenden Platzierungen. Wann immer möglich wird im Sinne des ‹Ist-Zustandes› zuerst das Jahr 2010 dargestellt und dann die jüngere Entwicklung 1995–2010.

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3.1 Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen

Kernaussage 1: Der Bereich ist hinsichtlich Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen insgesamt recht stabil.

3.1.1 Resultate für das Jahr 2010

Zunächst seien Art und Anzahl der Einrichtungen in einer Momentaufnahme für 2010 betrachtet. Abb. 1 gibt die Situation im Überblick wieder.

Abb. 1 Anzahl der AJB- und VSA-Heime nach Kategorie, Beitragsberechtigung und Häufigkeit, Stand 2010

Zunächst einmal ist zu bemerken, dass das Gros der Einrichtungen («Bewilligungs-einheiten») im Verantwortungsbereich des AJB auf die Kinder- und Jugendheime sowie auf die reinen Jugendheime / Jugend-Wohngruppen entfällt. Spezialein-richtungen und Kleinkinderheime sind in geringerer Zahl vertreten. Schulheime, über die das VSA die Aufsicht führt, nehmen bezogen auf die Anzahl eine mittlere Position ein.

Abb. 1 unterscheidet zudem zwischen staatsbeitragsberechtigten Einrichtungen und solchen, die keine Beitragsberechtigung haben. Hier fallen vor allem die neun Einrichtungen in der Kategorie der Jugendheime / Jugend-Wohngruppen auf, die sich ohne Kantonsbeitrag finanzieren, sowie die zwei Einrichtungen in der Kategorie Kleinkinderheime. Die Möglichkeiten der Leistungsbestellung und -steuerung und des Controllings sind bei diesen Einrichtungen für das AJB eingeschränkt gegenüber den Einrichtungen, die der Pauschalabgeltung unterliegen (vgl. zum Zürcher Pauschalisierungsmodell ausführlich Vasella 2011, insbes. Kap. 2.3, S. 8–17).

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Hinzuweisen ist darauf, dass sich die Häufigkeitsverteilung ändert, wenn beitrags-berechtigte und bewilligte Heime in jeder Kategorie zusammengezählt werden. Die Jugendheime / Jugend-Wohngruppen führen dann mit 23 Einrichtungen, gefolgt von den VSA-Schulheimen mit 21 und den Kinder- und Jugendheimen mit 17 Einrich-tungen. Die sieben Kleinkinderheime bilden mit den sechs Spezialeinrichtungen die Schlussgruppe.

Die Grösse der Einrichtungen kann über die verfügbaren Plätze abgeschätzt werden. Dabei zählt hier das Gesamt bzw. die Kategorien; die Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen finden sich in Anhang B, S. 68 f. In einer ersten Annäherung seien die aktuell vorhandenen Plätze betrachtet in jenen Einrichtungen, die Staatsbeiträge erhalten (2010), differenziert nach AJB und VSA. Demnach halten die beitragsberechtigten stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugend-hilfe insgesamt 1'904 Plätze bereit, wovon mit 1'025 Plätzen der grössere Teil auf die Schulheime entfällt (VSA) und die übrigen 879 Plätze die Kinder- und Jugend-heime, Wohngruppen und Spezialeinrichtungen (AJB) betreffen. In Abb. 3 ist dies grafisch dargestellt.

Abb. 3 Plätze der beitragsberechtigten Heime, nach Ämtern, 2010

Ein genaueres Bild ergibt sich, wenn diese Plätze wiederum nach den Heimkate-gorien differenziert werden und zusätzlich auch die bewilligten, aber nicht staats-beitragsberechtigten Einrichtungen einbezogen werden. Das Ergebnis zeigt Abb. 4.

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Abb. 4 Plätze in beitragsberechtigten und bewilligten Heimen, nach Kategorie und Amt, 2010

Hier ist zunächst zu bemerken, dass die 1'025 Plätze in Schulheimen (VSA, hell-blaue Balken) recht gleichmässig auf Schulheime für Behinderte und Sonderschul-heime entfallen. Anders ist dies bei den 879 Plätzen in AJB-Heimen – dunkelblau –, die eine grössere Schwankungsbreite aufweisen. Aus Steuerungsoptik fallen vor allem die bewilligten Heime bei den Jugendheimen / Jugend-Wohngruppen und den Kleinkinderheimen ins Auge. Die Kreisdiagramme rechts schlüsseln diese nochmals prozentual auf. Im Bereich der Jugendheime sind demnach 41 % der Einrichtungen bewilligt, aber ohne Staatsbeiträge, bei den Kinderheimen sind es 25 %. Dass es reine ‹bewilligte› Heime gibt ist eine Folge der erstmaligen Einführung von Bewilli-gungsrichtlinien im Jahr 1998, des steigenden Finanzbedarfs und nicht zuletzt der NFA. Manche Einrichtungen konnten früher ausschliesslich mit Bundesbeiträgen gut wirtschaften; gleichzeitig profitieren einige vom regen Fremdplatzierungssektor (vgl. unten Abschnitt 3.4, S. 29 ff.). Die Frage drängt sich auf, wie sich die beobachteten recht hohen prozentualen Anteile in einzelnen Kategorien zu einer effizienten Leistungsbestellung verhalten. Es handelt sich weder nach der Anzahl Plätze noch nach der Anzahl Einrichtungen (Abb. 2, S. 17) um ein Randphänomen.

Die vorhandenen Plätze sagen natürlich nichts darüber aus, wie sie real besetzt werden. Der Auslastung wird in Kapitel 3.2 (S. 24 ff.) noch eigens nachgegangen, zuvor seien jedoch Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen in der jüngeren Entwicklung betrachtet, also über alle vier Erhebungszeitpunkte 1995–2010.

3.1.2 Resultate im Verlauf 1995–2010

Für die Verlaufsresultate muss der Blickwinkel bei dieser Fragestellung ändern, denn die für 2010 angelegten Kriterien haben für davorliegende Erhebungszeit-punkte keine Gültigkeit:

• Das aktuelle Finanzierungsmodell und die Trennung der Zuständigkeiten von AJB und VSA wurden 2007 eingeführt (s.o., S. 8).

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• Datenblätter mit gesammelten Informationen über die Einrichtungen existieren für die früheren Erhebungszeitpunkte nicht oder nicht in vergleichbarer Form (vgl. Dateninventar, insbes. A.1 auf S. 60 f.).

Für die Verlaufsdarstellung mussten Daten daher extrapoliert und früheren Verhältnissen angepasst werden. Zunächst ist festzuhalten, dass es im betrachteten Zeitraum 1995–2010 zu einigen institutionellen Veränderungen, zum Teil aber auch einfach zu unterschiedlichen behördlichen Zählweisen oder Namenswechseln ohne substanzielle Änderung der Einrichtung gekommen ist. Gemessen an der gesamten Heimlandschaft (vgl. Tab. 1 auf S. 11) sind die Veränderungen gering.13 Für die Zählung in Abb. 5 wurden diese ermittelten Verschiebungen berücksichtigt, so dass die Entwicklung der Anzahl der Heime nach Kategorisierung sichtbar wird:

Abb. 5 Anzahl der Heime nach Kategorien, 1995–2010

Der Eindruck, der sich aus Abb. 5 gewinnen lässt, ist, dass Art und Anzahl der Einrichtungen über den betrachteten Zeitraum ziemlich stabil geblieben sind. Die beobachteten Verschiebungen und Änderungen haben keinen substanziellen Charakter. Eine deutlichere Dynamik im Bereich der stationären Kinder- und Jugendhilfe wäre auch erwartungswidrig, zumal über den recht kurzen betrachteten Zeitraum: Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind per Definition keine kurzlebigen Einheiten.

13 Das Mädchenhaus, Ghangetwies und die Mutter und Kind-WG Inselhof entstehen, zwei Einrichtun-gen werden geschlossen (Wagerenhof und Verein Plus), zwei weitere sind von einem Erhebungszeit-punkt auf den anderen nicht mehr vertreten (Kinderheim im Kehr und Kleinkinderheim Sunneblueme). Daneben gibt es administrative Änderungen in der Heimerfassung der ZKJ-Heime und der Villa Ra sowie divergierende Angaben zur Stiftung Dihei.

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Der Befund verdankt sich allerdings zumindest zum Teil der erheblichen Flughöhe, aus der die Beobachtung erfolgt. Sowohl in den einzelnen Einrichtungen als auch im Heimumfeld mag eine beträchtliche Dynamik wirken, die in dieser Darstellungsweise verborgen bleibt (vgl. dazu oben, S. 13).

Hinsichtlich der Grösse der Einrichtungen ist ebenfalls zu fragen: Wie hat sich, gegenüber der Momentaufnahme von 2010, das Angebot seit 1995 entwickelt? Unter dieser Perspektive ergibt sich Abb. 6.

Abb. 6 Entwicklung der Plätze nach Ämtern (Schulheime VSA / andere AJB), 1995–2010

Wie Abb. 6 zeigt, ist vor allem im Bereich der Schulheime ein Anstieg der Platz-zahlen zu verzeichnen, von 954 im Jahr 1995 auf heute 1'025 Plätze. Bei den anderen («AJB»-) Einrichtungen ist die Platzzahl von 857 im Jahr 1995 auf die heutigen 879 Plätze nur leicht angestiegen. Zwischendurch ist in beiden Bereichen eine rückläufige Bewegung klar erkennbar, mit einem Tief von 914 Plätzen bei den Schulheimen im Jahr 2005 bzw. 829 Plätzen bei den übrigen Einrichtungen im Jahr 2000 (vgl. unten Tab. 3).

Um diese Beobachtung besser einschätzen zu können, wurde als Anhaltspunkt der Anteil der 0- bis 22-jährigen Bevölkerung im Kanton für die vier Erhebungszeit-punkte mit abgebildet (schwarze, gestrichelte Linie). Er ist stetig gestiegen. Das Minimum liegt hier im Jahr 1995 bei 281'180 Personen in dieser Altersgruppe, das Maximum wird 2010 erreicht mit 305'553 Personen.

Damit relativiert sich der Anstieg der Platzzahlen. Auch sind die Schwankungen absolut gesehen ohnehin nicht sehr gross – die Skala links (Platzzahlen) beginnt bei 750, um überhaupt Unterschiede sichtbar werden zu lassen.

Werden die Platzzahlen im Heimbereich konsequent in Beziehung gesetzt zur Bevölkerungsgruppe der 0- bis 22-Jährigen, so zeigt sich relational sogar überhaupt kein Anstieg, wie Tab. 3 verdeutlicht.

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Tab. 3 Entwicklung der Platzzahlen und des 0- bis 22-jährigen bzw. 7- bis 22-jährigen Bevölkerungsanteils, 1995–2010. Hervorgehobene Zahlen: Platzzahl je 1'000 Personen für 1995 und 2010 im Vergleich.

1995 2000 2005 2010

«VSA»-Plätze 954 966 914 1'025

«AJB-Plätze» 857 829 847 879

Total 1'811 1'795 1'761 1'904

0- bis 22-Jährige 281'180 288'577 293'028 305'553

Anzahl Plätze / 1'000 Personen der Altersgruppe

6.4 6.2 6.0 6.3

davon «VSA» 3.4 3.3 3.1 3.4

davon «AJB» 3.0 2.9 2.9 2.9

7- bis 22-Jährige 198'515 205'867 211'240 215'105

Anzahl Plätze / 1'000 Personen der Altersgruppe

8.5 8.2 7.8 8.3

davon «VSA» 4.8 4.7 4.3 4.8

davon «AJB» 3.7 3.5 3.5 3.5

Auch hier sind die Platzzahlen wieder so gruppiert, wie die Ämter heute für die Heime zuständig sind. Insgesamt ist die Anzahl der Heimplätze pro 1'000 Personen der Gruppe der 0- bis 22-Jährigen gesunken, von 6.4 im Jahr 1995 auf 6.3 im Jahr 2010. Die «VSA»-Plätze – Schulheime – verzeichnen absolut gesehen zwar einen Anstieg um mehr als 100 Plätze von 2005 auf 2010. Relational gesehen bedeutet dies aber 3.4 Plätze je 1'000 Personen, was dem Niveau von 1995 entspricht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass es sich – jedenfalls zum Teil – um ein Artefakt handelt.14 Bei den «AJB»-Plätzen ist relational gesehen gar kein Anstieg zu verzeichnen, sondern ab 2000 eine Stabilisierung.

Dieses Bild ändert auch nicht, wenn Kleinkinder unberücksichtigt bleiben und nur die 7- bis 22-jährige Bevölkerung betrachtet wird. Für die «VSA»-Heime sind Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter ja nicht relevant.15 Wie Tab. 3 zeigt, liegen die relationalen Anteile für diese Altersgruppe zwar naturgemäss höher, aber die Relationen verhalten sich analog zur Bevölkerungsgruppe der 0- bis 22-Jährigen.

Wird beides zusammengenommen – eher geringe Schwankungshöhe in absoluten Zahlen, relational betrachtet insgesamt leichte Absenkungen –, so wiederholt sich der Eindruck aus 3.1.1 (S. 20), dass es sich alles in allem um einen stabilen Bereich handelt. 14 Den Daten zufolge entfällt der Grossteil des Anstiegs auf eine einzige Einrichtung: Die Stiftung Bühl wurde von vermeintlich 70 auf 150 Schulheimplätze ausgebaut. Dies wäre eine absolute Ausnahme in der Heimlandschaft. Eine Nachfrage bei der Stiftung ergab, dass sie sowohl interne wie auch externe Plätze (Wohnort ausserhalb) anbietet. Nach Unterlagen, in die wir Einblick erhielten, hatte die Stiftung seit 1993 nie weniger als 70 interne und zusätzlich zwischen 16 und 61 externe Plätze, das Total zwischen 2005 und 2010 liegt bei 129 bis 174 belegten Plätzen. Zudem wurde die Stiftung 2005 stark reorganisiert. Es spricht somit einiges dafür, dass hier zum Teil Daten eingeschränkt gemeldet oder erfasst worden sind. 15 Auch erkennt das BJ nur Heime an, deren Kinder mindestens 7 Jahre alt sind.

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Denkbar wäre es allerdings, dass die Entwicklung in einzelnen Heimkategorien sehr wohl stärkeren Schwankungen unterliegt, die im Gesamtbild nicht erkennbar werden. Abb. 7 dient zur Überprüfung dieser Möglichkeit.

Abb. 7 Entwicklung der Plätze nach Heimkategorie, 1995–2010

Wie erkennbar wird, ist dem nicht so, auch die einzelnen Heimkategorien erscheinen alles in allem stabil. Mit einer Ausnahme: Bei den Sonderschulheimen für Behinderte fällt vor allem der Anstieg 2005–2010 ins Auge. Dieser ist allerdings zum Teil erklärbar durch einen Sondereffekt einer einzigen Einrichtung (absonderliche Datenlage bei der Stiftung Bühl, vgl. Fussnote 14 auf S. 22).

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in der Entwicklung der Platzzahlen bei den Schulheimen auch Tagessonderschulplätze enthalten sind. Diese lassen sich für 1995, 2000 und 2005 nicht herausrechnen (auch nicht mittels Daten der Bildungs-statistik) und sind deswegen auch 2010 mitgezählt worden. Möglich ist, dass dem VSA differenziertere Daten auch für frühere Jahre – vor der Ämtertrennung – vorliegen; wir haben im Rahmen der vorliegenden Auswertung jedoch keine Kenntnis davon erhalten.

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3.2 Auslastung der Einrichtungen

Kernaussage 2: Die Auslastung ist bei den AJB-Heimen stabil, VSA-Heime verzeichnen aber von 2005 auf 2010 einen markanten Anstieg.

3.2.1 Resultate für das Jahr 2010

Die Auslastung der Einrichtungen spiegelt sich in den Aufenthaltstagen wider, also jenen Tagen, an denen ein Platz belegt war: Denkbar wäre, dass sich die Heimland-schaft nur den Platzzahlen nach stabil präsentiert, aber nicht der Auslastung nach. Die Aufenthaltstage können aus den Datenbeständen erschlossen werden (für Details s. Anhang C, S. 71 f.). Erkennbar ist dabei allerdings nur, für wie viele Tage im Jahr ein Platz belegt war – von wem er belegt war und wie er genutzt wurde (z.B. vollumfänglich oder nur tageweise, nach Bedarf), zeigt sich nicht.

Abb. 8 Aufenthaltstage nach Heimkategorie 2010

Abb. 8 zeigt die Anzahl der Aufenthaltstage für 2010 nach Heimkategorien. Die Sonderschulheime verzeichnen deren gut 100'000 mehr als die AJB-Heime. Dies passt ins Bild der Schulheim-Angebote: Es sind zahlenmässig weniger, aber grössere Einrichtungen (mit mehr Plätzen, s. 3.1.1). Bei den AJB-Heimen entsprechen die Aufenthaltstage grob der Verteilung der Platzzahlen aus Abb. 4 (S. 19), wobei die bewilligten, nicht staatsbeitragsberechtigten Heime in Abb. 8 nicht enthalten sind (für sie standen keine Aufenthaltstage zur Verfügung).

3.2.2 Resultate im Verlauf 1995–2010

Aufschlussreicher ist die in Abb. 9 dargestellte Entwicklung seit 1995:

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Abb. 9 Entwicklung der Aufenthaltstage nach Heimkategorie, 1995–2010 (VSA 1995 ohne Daten)

Die Verläufe in verschiedenen Kategorien der AJB-Heime wirken in Abb. 9 alles in allem über die vier Erhebungszeitpunkte stabil; es gibt eher moderate Abweichungen. Ins Auge stechen aber die Auslastungszahlen für die VSA-Heime, zum einen methodisch: die Zahlen für 1995 lagen nicht vor; zum anderen inhaltlich: die Aufenthaltstage von 2005 auf 2010 steigen markant an. Der beobachtete Anstieg ist dabei nicht auf eine Varianz in den Platzzahlen zurückzuführen, wie Tab. 4 aufzeigt.

Tab. 4 Entwicklung der Aufenthaltstage und der Plätze von 2005 auf 2010

von 2005 auf 2010: Entwicklung der Aufenthaltstage

Veränderung Anzahl Plätze

platzbezogen erwartbare Veränderung (Platz x 360)

erwartbare vs. beobachtete Aufenthaltstage (gerundet)

Sonderschulheime +44ʻ539 -10 -3ʻ600 -1:12

Sonderschulheime für Behinderte (ohne ZGSZ)

+74ʻ231 39 +14ʻ040 1:5

Kinder- und Jugendheime +3ʻ212 1 +360 1:9

Jugendheime / -wohngruppen +3ʻ453 10 +3ʻ600 1:1

Kleinkinderheime +6ʻ847 12 +4ʻ320 1:2

Spezialeinrichtungen +1ʻ463 9 +3ʻ240 1:0

Für Tab. 4 wurde die Entwicklung der Aufenthaltstage zwischen 2005 und 2010 denjenigen Veränderungen gegenübergestellt, die nach Abweichungen in den Platz-zahlen im selben Zeitraum erwartbar gewesen wären. Die Spalte ‹erwartbare vs. beobachtete Aufenthaltstage (gerundet)› gibt Auskunft darüber, wie das Verhältnis von erwarteten zu tatsächlichen Aufenthaltstagen ist. So verzeichnen die Daten-bestände für die Sonderschulheime zwischen 2005 und 2010 einen Verlust von 10

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Plätzen, doch die Zahl der Aufenthaltstage steigt an statt zu sinken: Pro erwart-barem Minustag gab es rund 12 tatsächliche Aufenthaltstage. Bei den Sonderschul-heimen für Behinderte kamen auf einen erwartbaren 5 tatsächliche Tage. – Die Zahlen sind vermutlich nicht fehlerfrei (es sei an die durchwachsene Datenqualität im Schulheimsektor erinnert), aber sie deuten in der Summe darauf hin, dass die Schulheime unter dem Defizitmodell eine spürbar tiefere Auslastung hatten als mit dem neuen Modell der Pauschalbeiträge. Auch Abb. 9 wäre in diesem Sinne zu lesen. Das neue Modell hätte somit dazu geführt, dass die vorhandenen Plätze besser ausgelastet werden.

Hinzuweisen ist noch auf die Kinder- und Jugendheime: Wie in Tab. 4 ersichtlich ist, kommen bei ihnen auf einen erwartbaren Tag neun tatsächliche Aufenthaltstage; in Abb. 9 sticht ihr Verlauf jedoch nicht hervor, weil der Anstieg um rund 3'200 Aufent-haltstage von 2005 auf 2010 gemessen am Gesamtbereich (y-Achse) klein ist. Gleichwohl ist ihre Auslastungsdynamik beachtlich, vor allem im Vergleich mit den verbleibenden drei AJB-Heimkategorien. Auch hier scheinen also vorhandene Plätze mit dem neuen Modell stärker ausgelastet zu werden.

3.3 Geschlechts- und Altersverteilung

Kernaussage 3: Über die Klientel liegen ausser Geschlecht und (näherungsweise) Alter keine Daten vor. Die Verteilung nach diesen Merkmalen ist unauffällig – allerdings mangelt es an Differenzierungmöglichkeiten.

Die Geschlechts- und Altersverteilung wurde für 1995 und 2000 den Stichtags-erhebungen entnommen. Für spätere Zeitpunkte gibt es diese Erhebungsform jedoch nicht mehr, und auch den sonstigen Datenbeständen der Ämter i.e.S. sind keine Angaben zu Geschlecht und Alter zu entnehmen. Es wurde deswegen auf die BJ-Erhebungen aus den Jahren 2003 und 2008 zurückgegriffen. Eine Konsequenz daraus ist, dass die Erhebungszeitpunkte ändern (statt 2005–2010 jetzt 2003–2008); auch sind die Altersstufen nicht deckungsgleich (Alterskategorien der Stichtagserhebungen: 0–6, 7–15, 16–17, 18–20, >20 Jahre; Alterskategorien der BJ-Erhebungen: 0–6, 7–14, 15–17, 18–25+ Jahre); die Heimkategorien können nicht verwendet werden, weil die BJ-Erhebungen nur Totale ausweisen; und schliesslich enthalten die BJ-Erhebungen vier Einrichtungen, die nicht zu den AJB- und VSA-Heimen zählen bzw. nicht staatsbeitragsberechtigt sind, sie können aus den Totalen aber nicht herausgerechnet werden. Diese und weitere Einschränkungen sind festgehalten in Anhang C (Abschnitt 3.3, S. 72 f.).

Die Daten geben aber immerhin einen Eindruck von der Geschlechts- und Altersverteilung der Klientel der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Es ist dies die einzige Möglichkeit in den uns vorliegenden Datenbeständen, an der auf die Kinder und Jugendlichen geschlossen werden kann.

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3.3.1 Geschlechterverteilung 1995–2008

Die Geschlechterverteilung der Jahre 1995–2008 zeigt Abb. 10. Es ist wenig überraschend, dass sich deutlich mehr männliche als weibliche Personen in der Klientel der stationären Einrichtungen wiederfinden.

Abb. 10 Entwicklung der Geschlechterverteilung, 1995–2008

Die BJ-Erhebungen führten, wie in Abb. 10 zu erkennen ist, im Jahr 2008 eine neue Geschlechterkategorie ‹unbestimmt› ein. Dadurch nimmt der Messfehler bei ‹männlich› und ‹weiblich› zu. Einen genaueren Eindruck als Abb. 10 liefert daher möglicherweise Tab. 5 mit der prozentualen Verteilung des Geschlechts.

Tab. 5 Prozentuale Geschlechterverteilung 1995–2008

Jahr % männlich % weiblich unbestimmt

1995 (n = 1'146) 63.7 36.3 —

2000 (n = 1'569) 67.2 32.8 —

2003 (n = 1'514) 69.4 30.6 —

2008 (n = 1'576) 57.7 28.5 13.8

In Übereinstimmung mit den grafischen Verlaufskurven lässt sich ablesen, dass das Verhältnis Jungen zu Mädchen ganz grob bei 2:1 liegt – das muss als Näherung genügen, zumal hier wie gesagt zwei verschiedene Datenbestände verkettet worden sind.

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28

3.3.2 Altersverteilung 1995–2008

Die Altersverteilung der Jahre 1995–2008 zeigt Abb. 11. Die unterschiedliche Einteilung der beiden mittleren Altersklassen in den Stichtags- und den BJ-Erhebungen wurde dabei belassen, obschon sie zu Überlappungen führt.

Abb. 11 Entwicklung der Altersverteilung, 1995–2008

Einen genaueren Eindruck liefert auch hier der prozentuale Überblick mit Tab. 6.

Tab. 6 Prozentuale Altersverteilung 1995–2008

Jahr Alter 0–6 7–15/-14 16-/15–17 18–25+ unbestimmt

1995 (n = 1'146) 14.1 43.9 17.4 24.6 —

2000 (n = 1'569) 10.9 54.7 18 16.4 —

2003 (n = 1'514) 9.8 44.2 31.1 14.9 —

2008 (n = 1'576) 9 35.6 28.7 12.4 14.3

Abb. 11 und Tab. 6 lassen erkennen, dass – erwartungsgetreu – der weitaus grösste Teil der Klientel der stationären Kinder- und Jugendhilfe auf die Alters-kategorie der 7–17-Jährigen entfällt, und zwar zwischen 61 und 75 %. Der Anteil an noch nicht schulpflichtigen Kindern liegt bei 10–14 %, derjenige von Schülerinnen und Schülern über 18 Jahren bei 15–25 % pro Erhebungszeitpunkt.

Mehr kann und sollte aus diesen Daten nicht herausgelesen werden. Zwar gibt es, um ein Beispiel zu geben, in der Altersspanne 7–17 Jahre interessanterweise viele eher ältere Jugendliche: Zu den 16–17-Jährigen (Stichtagserhebungen) bzw. den 15–17-Jährigen (BJ-Erhebungen) zählen zwischen 33 und 81 % dieser Alterskatego-rie, die Prozentanteile schwanken merklich über die vier Erhebungszeitpunkte. Aufgrund der eingeschränkten Datenqualität sollte dies aber nicht überbewertet werden. Es spricht eher für die genannten Limitationen im Datenmaterial – verschie-dene Datensätze, sich überschneidende Alterskategorien, keine 1:1-Deckung mit der hier interessierenden Zürcher Heimlandschaft – als für eine echte Populationsentwicklung und -dynamik.

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3.4 Kantonsübergreifende Platzierungen

Kernaussage 4: Die Datenlage bei kantonsübergreifenden Platzierungen ist lückenhaft und nur mit Vorsicht zu interpretieren. Die vorhandenen Zahlen können aber so gelesen werden, dass es näherungsweise ebenso viele Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen gibt wie Abgaben an andere Kantone.

Kantonsübergreifende Platzierungen, auch für die Sonderschulheime, werden vom AJB bewirtschaftet. Die Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) regelt den Aufenthalt von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in Einrichtungen ausserhalb des Wohnkantons.16 Zu unterscheiden ist zwischen der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kantonen in Zürcher Einrichtungen und der Abgabe von Zürcher Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen anderer Kantone. Die Kosten für die Platzierung eines Kindes oder Jugendlichen in einem anderen Kanton sind für den Herkunftskanton nicht beeinflussbar und dadurch schwierig zu budgetieren; gleichzeitig können sie nicht vermieden werden, da beispielsweise nicht jeder Kanton jeden Heimtypus vorzuweisen hat. Diese und ähnliche Punkte wurde an anderer Stelle bereits erwähnt (s.o., S. 9 f.)

Kantonsübergreifende Platzierungen sind ein Kapitel für sich. Es gibt unbestritten einen regen, die Kantonsgrenzen überschreitenden Verkehr stationär aufge-nommener Kinder und Jugendlicher, und die transferierten Summen – in beide Richtungen – sind nennenswert. Doch die Datenlage ist besonders vertrackt, so dass letztlich nur Näherungswerte präsentiert werden können (vgl. ausführlich Anhang C, Abschnitt 3.4, S. 72 ff.).

3.4.1 Auswertung der Gesuche 2011

Betrachtet sei zunächst eine Auswertung der Gesuche für die Aufnahme oder Abgabe im Jahr 2011, um eine Grössenvorstellung zu geben. Bei einem Gesuch handelt es sich im Prinzip um eine Anfrage zur Kostenübernahme – Kantons-beiträge – an überkantonale Platzierungen, die ein Kanton an den anderen richtet. Die Gesuche sind nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Personen, die platziert werden, denn während ein Gesuch in einem Kalenderjahr erfasst worden ist, kann die eigentliche Platzierung darüber hinauslaufen und erscheint dann nicht in den Daten. Zudem sind Platzierungen, bei denen die Versorgertaxe die Kosten deckt, in der Gesuchsstatistik nicht enthalten; der Kanton muss für diese Kosten ja nicht garantieren.17 Abb. 12 stellt eine Momentaufnahme der ‹Nachfrage› in beide Richtungen dar.

16 Vgl. http://sodk.ch/ueber-die-sodk/ivse/ (Stand 03.03.2012). 17 Dies betrifft nach den Datenblättern 2010 nur wenige Angebote, namentlich Sonnenberg mit 10 Plätzen im Angebot Tagessonderschule; Grünau mit 3 Plätzen in der Nachbetreuung; Stiftung Dihei mit allen 30 Plätzen im Angebot Kleinkinder-, Kinder- und Jugendheime; ferner Landheim 1 Platz,

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30

Abb. 12 Aufnahme und Abgabe von Kindern und Jugendlichen bei kantonsübergreifender Platzierungen

Gegenübergestellt sind die Aufnahme (links) und Abgabe (rechts) von Kindern und Jugendlichen in kantonsübergreifenden Platzierungen. Deutlich wird, dass ein grosser Teil des kantonsübergreifenden Austausches auf die Schulangebote entfällt, gefolgt von den Kleinkinder-, Kinder- und Jugendheimen.18 Genaueres lässt sich Tab. 7 entnehmen.

Tab. 7 Kantonsübergreifende Platzierungen, Aufnahme und Abgabe

 Kleinkinder-­‐,  Kinder-­‐  und  Jugendheime  

Tagessonder-­‐  schulen  

Sonderschul-­‐  heime  

Sonderschulheime  für  Behinderte  

Spezial-­‐  einrichtungen  

total  

Aufnahme   95   80   74   46   13   308  

Abgabe   49   18   185   0   25   277  

Differenz   46   62   -­‐111   46   -­‐12   31  

In der tabellarischen Darstellung wird deutlich, dass sich die Aufnahmen und Abgaben – nach Gesuchslage – näherungsweise ausmitteln: Der Kanton Zürich nimmt 31 Kinder und Jugendliche mehr auf, als er seinerseits in anderen Kantonen platziert.19 Bemerkenswert erscheinen die Sonderschulheime für Behinderte, ein Angebot, dass es in anderen Kantonen möglicherweise nicht in gleicher Häufigkeit gibt, so dass es zu einer deutlichen Nachfrage nach den Zürcher Plätzen kommt ohne gleichzeitige Abgabe von Zürcher Kindern an vergleichbare Einrichtungen anderer Kantone. Doch auch Kleinkinder-, Kinder- und Jugendheime und Tages-sonderschulen werden nachgefragt. Bei den Sonderschulheimen hingegen fällt die

Rhyhuus 4 Plätze und Heizenholz 12 Plätze). Allerdings ist mit der IVSE die Finanzierungsmethode ‹Defizit› immer noch erlaubt, so dass bei Kantonen, die sie nach wie vor anwenden, nicht im Vorherein bestimmt werden kann, ob die Versorgertaxe ausreicht oder nicht. Für welche Kantone das der Fall ist, war im Rahmen des Mandats nicht festzustellen. 18 Kleinkinder-, Kinder- und Jugendheime müssen hier wieder zu einer grossen Kategorie zusammengeführt werden, weil die ausserkantonalen Einrichtungen datenseitig nicht weiter differenziert werden können. Es ist sonst kein Vergleich möglich. 19 Zu beachten ist, dass Tagessonderschulplätze enthalten sind. Diese zählen natürlich nicht zum stationären Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, da aber die Aufnahmegesuche im Rahmen der IVSE nur per Heim und nicht per Angebot erfasst sind, können sie nicht herausgerechnet werden. Werden sie subtrahiert, verkehrt sich das Total ins Minus: Der Kanton Zürich hätte dann 31 Kinder und Jugendliche weniger aufgenommen, als er abgegeben hat.

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hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen auf, die an andere Kantone gegeben werden; ein Grund dafür ist nach Datenlage nicht auszumachen.

Um einen Eindruck davon zu geben, in welcher Vielfalt der überkantonale Austausch stattfindet, zeigt. Abb. 13 die Verteilung der Gesuche nach Kanton und Einrichtung.

Abb. 11 Aufschlüsselung der Abgabe-Gesuche nach Empfängerkanton, 2011

Der Kanton ersuchte demnach in 14 Kantonen um die Aufnahme von Zürcher Kindern in insgesamt 71 Einrichtungen, wobei der Grossteil auf Sonderschulheime entfällt. Zur Einschätzung der jüngeren Entwicklung: Seit 1995 – auf Grundlage der Daten aus Abschnitt 3.4.2, s.u. – wurden Platzierungen in 196 Einrichtungen in 19 anderen Kantonen vorgenommen.

Darüber, wie viele Kantone umgekehrt in Zürich um eine Platzierung anfragen oder diese vornehmen, sind keine Zahlen ermittelbar. Der gesuchstellende Kanton ist in der Gesuchsauswertung nicht erkennbar.

Von Interesse ist natürlich die Frage, was die kantonsübergreifenden Platzierungen kosten. Uns wurde dazu eine Gesamtsumme genannt: Demnach wendete der Kanton Zürich im hier betrachteten Jahr 2011 rund 12.4 Mio. Franken für ausser-kantonale Platzierungen auf.

3.4.2 Kantonsübergreifende Platzierungen im Verlauf 1995–2010

Um die jüngere Entwicklung der kantonsübergreifenden Platzierungen 1995–2010 darzustellen wurde auf eine Datenbank zurückgegriffen, die Realdaten zu den Aufenthaltstagen enthält (keine Gesuche). Aus den Aufenthaltstagen kann auf das Platzierungsgeschehen geschlossen werden. Diese Datenbank ist jedoch stark lückenhaft, denn sie wurde inzwischen durch eine neue ersetzt (‹Übertritte und Gesuche›, seit 2011 im Einsatz) mit der Folge, dass die letzten Jahre (seit ca. 2007) im alten Format nicht mehr gleich gut dokumentiert sind. Vor allem fehlen Austritts-

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daten, d.h. es wurde vergessen, Kinder und Jugendliche, die nicht länger kantons-übergreifend platziert sind, entsprechend zu markieren. Die Zahlen für 2010 konnten deswegen nur näherungsweise berechnet werden: In vielen Fällen wurde das Jahr 2006 als das letzte aussagekräftige Jahr im Datenbestand ausgewählt und nur die Kinder und Jugendlichen für die Auswertung beibehalten, die im Jahr 2010 nicht bereits zu alt für eine Heimplatzierung waren. Insgesamt konnten 1'275 Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen und 1'055 Abgaben an andere Kantone berücksichtigt werden, das entspricht 31 bzw. 38% des Datenbestandes.20 Die Fehlerquote in den Daten liegt überschlagsmässig bei 15–25 %, wobei Abgaben an andere Kantone, für die der Kanton Zürich ja kostenmässig aufkommen muss, vollständiger dokumentiert sind als die Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen.21

Abb. 14 Entwicklung kantonsübergreifender Platzierungen 1995–2010 (einschliesslich Einträgen ohne Austrittsdatum)

In Abb. 14 sind die Abgaben und Aufnahmen nach Aufenthaltstagen dargestellt. Wie sich zeigt, halten sie sich in den Jahren 1995, 2000 und 2005 die Waage, erst 2010 driften die Linien auseinander aufgrund einer höheren Aufnahme. Dabei könnte es sich aber, bedingt durch die stark abnehmende Datenqualität, um ein Artefakt handeln: Gemeinsam mit der Gesuchsauswertung aus Abschnitt 3.4.1 spricht u.E. wenig dafür, die Lesart ‹Ausmittelung› an dieser Stelle aufzugeben, also die Auffassung, dass die Aufnahme in Zürcher Einrichtungen und die Abgabe an andere Kantone sich näherungsweise ausgleichen.

20 Für die Aufnahmen gab es total 4'065 Einträge, davon waren 1'275 für die Auswertung verwendbar (31 %). Bei den Abgaben waren es total 2'746 Einträge, davon 1'055 verwendbare (38 %). Frühere Jahre sind besser repräsentiert als spätere. 21 Die Grössenordnung des Fehlers ergibt sich aus Stichproben, mit denen gezielt Kinder und Jugend-lichen im Datensatz identifiziert wurden, die ihrem Alter nach unmöglich noch unter die Angebote fallen können. Deren Quote lag je nach Jahr zwischen 6 und 15 %. Hochgerechnet auf den Datensatz resultiert die genannte Fehlerschätzung von 15–25 % für die letzten repräsentierten Jahre ab 2007. Die vollständigere Dokumentation der Abgaben in andere Kantone zeigt sich u.a. darin, dass nur halb so viele Austrittsdaten fehlen wie umgekehrt bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus anderen Kantonen in Zürcher Einrichtungen (371 gegenüber 734 fehlenden Austritten).

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2010  

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33

Zur Kostenentwicklung liegen uns insgesamt folgende Zahlen vor, für die Abgaben wiederum als Pauschalsummen:

Tab. 8 Kosten für kantonsübergreifende Platzierungen (Archivdaten)

  1995   2000   2005   2010  

Aufnahme  (Mio.  Fr.)   k.A.   k.A.   k.A.   47.9  

Abgabe  (Mio.  Fr.)   4   7.5   4   10.7  

1995 und 2005 wandte der Kanton 4 Mio. Franken für überkantonale Platzierungen auf. 2000 waren es 7.5 Mio. Franken, also deutlich mehr. Es wurden zwei Erklärungsmöglichkeiten dafür angeboten. Die erste ist, dass die Kosten generell gestiegen sind, sich dies aber nicht in jedem Jahr auswirkt. Im fraglichen Zeitraum galt noch die Restdefizitdeckung; die Heime waren darauf angewiesen, dass das BSV seine Schlussrevision vorlegte, bevor sie die definitive Rechnung erstellen konnten. Dies dauerte durchaus mehrere Jahre und könnte sich im Jahr 2000 gehäuft haben. Die zweite ist, dass einige grössere Einrichtungen zu diesem Zeitpunkt eine umfangreiche Rechnungsrevision vorgenommen haben, mit entsprechenden Kostenfolgen.

Interessanter erscheint indessen das Jahr 2010. Durch die NFA sind viele BSV-Beiträge entfallen, so dass der Kanton nun mehr aufwenden muss. Seinen Aufwendungen in Höhe von rund 11 Mio. Franken stehen Einnahmen durch über-kantonale Platzierungen in Höhe von 48 Mio. Franken gegenüber (die Einnahmen können im neuen Modell als ‹AK-Beiträge› direkt berechnet werden, vgl. unten beispielsweise Abb. 16.1 auf S. 37). Rund ein Drittel der Einnahmen, also 16 Mio. Franken, ist der Kantonsanteil. Die überkantonalen Platzierungen waren damit alles in allem also leicht vorteilhaft für den Kanton Zürich.22

22 Vgl. zusätzlich die Ausführung zum Kostenanteil überkantonaler Platzierungen in den VSA-Daten auf S. 36.

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Themenfeld 2: Finanzen Das zweite Themenfeld zeigt die Finanzen, wie sie sich in den Daten über alle vier Erhebungszeitpunkte hinweg darstellen. Die Befunde lassen sich in vier Kernaussagen zusammenfassen:

1. Die Kosten sind seit 1995 markant gestiegen. 2. Die Gemeinden leisten mit der Versorgertaxe den grössten Beitrag, gefolgt

von den Kantonsbeiträgen und den Beiträgen an kantonsübergreifende Platzierungen.

3. Der frühere Anstieg der Gemeindebeiträge ist 2010 zu Lasten des Kantons gestoppt.

4. Die Personalkosten folgen dem allgemeinen Kostenanstieg. Keine Personalkategorie sticht in der Kostenentwicklung hervor. Infolge besserer Auslastung der Sonderschulheime sinken dort die Personalkosten pro Platz.

In den folgenden Abschnitten werden die Befunde hinter diesen Kernaussagen vorgelegt. Abschnitt 3.5 behandelt die Kostenströme in den Einrichtungen und Abschnitt 3.6 die Entwicklung der Personalkosten.

3.5 Kostenströme in den Einrichtungen

Kernaussagen 1–3: Die Kosten sind seit 1995 markant gestiegen. Die Gemeinden leisten mit den Versorgertaxen den grössten Beitrag, gefolgt von den Kantonsbeiträgen und den Beiträgen an kantonsübergreifende Platzierungen. Der frühere Anstieg der Gemeindebeiträge ist 2010 zu Lasten des Kantons gestoppt.

3.5.1 Resultate für das Jahr 2010

Als erstes sei im Sinne des ‹Ist-Zustandes› der Kostenmix zum letzten aktuellen Erhebungszeitpunkt 2010 aufgeschlüsselt. Hierfür interessieren alle Beträge, die in den Datendossiers der Ämter zu den Einrichtungen erfasst werden und in die Berechnung der Pauschalen einfliessen.

Es handelt sich zunächst um projektierte Kosten für das bevorstehende Jahr, nicht um reale Kosten. Mit der Kostenprojektion kann der Kostenfluss vorausge-schätzt werden, während die realen Kosten die tatsächlich erfolgten Ausgaben am Jahresende darstellen. Der Nachvollziehbarkeit halber wird bei den 21 VSA-Heimen unterschieden nach Einrichtungen mit (6) und ohne BJ-Anerkennung (15), denn diese werden unterschiedlich projektiert (s.o., S. 9). Abb. 15.1 zeigt, wie die Kosten sich verteilen.

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Abb. 15.1 Verteilung der projektierten Kosten für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, 2010 AK-Beitrag: Beitrag anderer Kantone an Platzierungen in Zürcher Einrichtungen

Die dargestellte Verteilung der projektierten Kosten erlaubt bereits eine Reihe von Beobachtungen. So fällt als erstes auf, dass sowohl bei den VSA- als auch bei den AJB-Heimen der Gemeindebeitrag den Kantonsbeitrag übertrifft. Im Gesamt sind Aufwendungen der Gemeinden in Höhe von rund 124 Mio. Franken für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen, beim Kanton sind es rund 76 Mio. Die Lastenverteilung lässt sich noch deutlicher zeigen, wenn – getrennt nach Ämtern – die Aufwandsbeträge aufsummiert und anteilig dargestellt werden (d.h. alle Beiträge an AJB- und alle Beiträge an VSA-Heime, mit und ohne BJ-Anerkennung, werden aufgefächert). Wie dies aussieht, zeigt. Abb. 15.2.

Abb. 15.2 Anteilige projektierte Kosten für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, nach Ämtern, 2010

In dieser Darstellung wird deutlich, dass die Gemeinden über ihre Versorgertaxen etwa die Hälfte der projektierten Kosten für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe tragen. Aus Steuerungsoptik ist das bemerkenswert, weil sie selbst kaum Steuerungsmöglichkeiten haben: Wer viel zahlt, kann also nicht viel steuern. Die Kantonsbeiträge machen bei den AJB-Heimen rund ein Viertel, bei den Schul-heimen rund 40 % aus, die BJ-Beiträge 10 % bzw. 2 %. Im Prinzip sind nur mit

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diesen beiden Beitragsarten und -anteilen ämterseitig Steuerungsoptionen verknüpft.

Eine zweite Beobachtung betrifft die VSA-Heime. Kinder und Jugendliche, die aus anderen Kantonen in Zürcher Schulheimen sind, werden, wenn das Schulheim nicht BJ-anerkannt ist (das sind 14 von 20 Schulheimen), im Datenblatt nicht ausgewie-sen. Entsprechend sind AK-Beitrag und BJ-Beitrag in den Tabellendaten in Abb. 15.1 bei Null. Dies bedeutet, dass in dem vom VSA ausgewiesenen kanto-nalen Kostenanteil sowie im Gemeindeanteil immer dann, wenn diese Heime ein Kind aus einem anderen Kanton aufnehmen, Kosten stecken, die ein anderer Kanton trägt. Der kantonale Kostenanteil und auch der Gemeindeanteil ist bei den VSA-Heimen also in Wahrheit geringer; um wie viel, lässt sich nicht sicher sagen.23 Das AJB weist dagegen immer den AK-Beitrag aus.

Eine dritte Beobachtung besteht in dem Hinweis, dass der Kanton Zürich um die AK-Beiträge entlastet wird. Diese Beträge erhält er ja aus dem platzierenden Kanton. Für 2010 lag die projektierte Entlastung bei 16.5 Mio. Franken; es stellt sich allerdings die Frage, wie viel der Kanton Zürich an andere Kantonen für ausser-kantonale stationäre Platzierungen zahlt (vgl. oben Abschnitt 3.4, S. 29 ff.). Eine ähnliche Entlastung stellen auch die Beiträge von BJ, IV und den Krankenkassen dar. – Im Gesamt summieren sich die aufwandsreduzierenden Beiträge (einschliesslich AK) auf rund 42 Mio. Franken.

Die vierte und letzte Beobachtung besteht darin, dass der projektierte Kantons-beitrag von rund 76 Mio. Franken die frühere Sanierungsprogramm-Plafonierung von 41 Mio. deutlich überschreitet. Er ist zudem ungleich zwischen den Ämtern verteilt: Die Schulheime machen das 2.4-fache des Kantonsbeitrags der AJB-Heime aus. Durch die NFA sind die Vorgaben des Sanierungsprogramms 04 nicht mehr ohne Weiteres als Referenzgrösse anzusehen; offizielle Aussagen dazu konnten wir jedoch nicht finden.

Wie ändert nun das Bild, wenn nicht mehr die projektierten, sondern reale Kosten betrachtet werden? Diese können aus den Betriebsabrechnungen 1995 und aus den Kostenentwicklungen 2000–2005 entnommen werden, und für 2010 sind sie anhand der Aufenthaltstage berechenbar (über die tatsächliche Belegung in Kombination mit den Brutto- und Nettotageskosten sowie den Versorgertaxen). Einen grafischen Eindruck geben die Abb. 16.1 (nach Ämtern) und 16.2 (nach Heimkategorien). Gegenübergestellt werden die Werte im Einzelnen dann etwas weiter unten in Tab. 9.

23 Der Ausgleich zum Jahresende (Schlusszahlung) müsste dadurch für die VSA-Heime tendenziell höher ausfallen als für die AJB-Heime. Dies konnte nicht überprüft werden. Festzuhalten ist, dass für die bewilligten Kosten (Berechnungsgrundlage) gewisse Ungenauigkeiten bestehen, die sich später so bei den realen Kosten nicht zeigen bzw. ausgleichen.

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Abb. 16.1 Reale Kosten für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, nach Ämtern, 2010

Wie Abb. 16.1 zeigt, übersteigt auch bei den realen Kosten der Aufwand für die Schulheime jenen für die AJB-Heime deutlich. Ebenfalls erkennbar ist der erhebliche Beitrag der Gemeinden; bei den Schulheimen macht er das 2.2-fache, bei den AJB-Heimen das 2.6-fache des Kantonsbeitrags aus. Ins Auge fallen ferner die AK-Beiträge, die in dieser Höhe wie gesagt eine Entlastung des Kantons darstellen.

Für Abb. 16.2 wurden die realen Kosten nach Heimkategorien und nicht mehr nach Ämtern aufgeschlüsselt.

Abb. 16.2 Reale Kosten für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, nach Heimkategorie, 2010 Kantonsbeitrag korrigiert um Schwankungsfonds

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Auch in dieser Aufschlüsselung nach Heimkategorien in Abb. 16.2 fällt die Bedeutung der Gemeindebeiträge und der AK-Beiträge ins Auge, über alle Heimtypen hinweg. Bei den AJB-Heimen wirken die Kantonsbeiträge zudem weniger prominent als bei den Schulheimen.

Für Abb. 16.1 und 16.2 wurden die Gelder, die im Schwankungsfonds liegen, beim Kantonsbeitrag zum Abzug gebracht. Dies ist unseres Wissens nicht unumstritten, denn gefüllt wurde der Fonds ja aus dem Kostenmix der Einrichtungen, so dass die Beträge nicht klar einer Quelle zugeordnet werden können. Der rechnerische Maximalbetrag unter der alten Regelung, also im Umfang von ⅓ der anrechenbaren Personalkosten, liegt pro Jahr bei 25.4 Mio. Franken (AJB). Nach den neuen Richtlinien zur Heimfinanzierung muss dies wie gesagt auf 15 % reduziert werden,24 was in der Umsetzung schwierig ist (vgl. Vasella 2001, S. 13–14). Kalkuliert wurde Abb. 16.2 mit der realen Deposition von 43.3 Mio. Franken, verteilt auf 4 Jahre, entsprechend sind 10.8 Mio. Franken in Abzug gebracht beim Kantonsanteil für das Jahr 2010.

Es liegt nun nahe, die realen Kosten mit den projektierten Kosten in Beziehung zu setzen und nach Differenzen Ausschau zu halten. Dieser Gegenüberstellung dient Tab. 9.

Tab. 9 Reale und projektierte Kosten der stationären Kinder- und Jugendhilfe (in Mio. Franken), 2010

 AJB  

real   projektiert   Differenz  VSA    

real   projektiert   Differenz  GESAMT    

real   projektiert   Differenz  

Total   101.0   98.3   2.7   131.0   144.7   -­‐13.7   232.0   243.0   -­‐11.0                      

Gemeinde   48.2   49.1   -­‐0.9   67.7   75.0   -­‐7.3   115.9   124.1   -­‐8.1  

in  Prozent   47.7   49.9   -­‐2.2   51.7   54.9   -­‐3.2   50.0   51.0   -­‐1.0  Kanton   18.3   22.2   -­‐3.9   31.2   54.2   -­‐23.0   49.5   76.4   -­‐26.9  

in  Prozent   18.1   22.6   -­‐4.5   23.8   39.7   -­‐15.9   21.3   31.4   -­‐10.1  

AK-­‐Beitrag   20.1   12.6   7.5   27.8   4.0   23.8   47.9   16.6   31.3  in  Prozent   19.9   12.8   7.1   21.2   2.9   18.3   20.6   6.8   13.8  

BJ-­‐Beitrag   12.7   9.8   2.9   4.0   3.6   0.4   16.7   13.4   3.3  

in  Prozent   12.6   10   2.6   3.0   2.6   0.4   7.2   5.5   1.7  IV-­‐Beitrag25   4.0   3.3   0.7   0.4   7.9   -­‐7.5   4.4   11.2   -­‐6.8  

in  Prozent   4.0   3.3   0.7   0.3   5.8   -­‐5.5   1.9   4.6   -­‐2.7  

Krankenkassen   0   1.3   -­‐1.3   0   0   0   0   1.3   -­‐1.3  in  Prozent   0   1.4   -­‐1.4   0   0   0   0   0.5   -­‐0.5  

24 Vgl. die Referenz in Fussnote 7 auf S. 8. 25 ‹IV-Beitrag› bedeutet später für die Jahre 1995–2000 die Kosten für die IV (EBA). Hier, also für das Jahr 2010, beinhaltet dieser Posten die Kosten für die EBA-Tage und beim AJB z.T. auch für die Kosten von Aufenthaltstagen von unter 7-Jährigen, Asylsuchenden etc. (dies wird im LEI, der die Aufenthaltstage erfasst, nicht differenziert), die im Fall eines EBA-Tages zwischen IV und Gemeinde aufgeteilt werden. Bei den anderen Tagen erfolgt die Bezahlung unterschiedlich, z.T. durch die Sozialhilfe oder auch durch die Eltern.

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39

Wie Tab. 9 zu entnehmen ist, lagen die realen Kosten 2010 um 11 Mio. Franken unter den projektierten Gesamtkosten (eine Abweichung von 4.5 %). Zurückzuführen ist dies, wie die letzte Spalte zeigt, auf die AK-Beiträge, die um 31.3 Mio. Franken höher ausfielen; das VSA hatte für Nicht-BJ-Heime zuvor keine AK-Beiträge projektiert. Entsprechend verminderte sich rechnerisch der Kantonsbeitrag bei den Schulheimen um 23 Mio. Franken, die Gemeindebeiträge lagen um 7.3 Mio. Franken tiefer. Dies verweist wiederum darauf, dass der Grossteil überkantonaler Platzierungen in den Schulangeboten zu suchen ist – wie oben in Abschnitt 3.4 (ab S. 29) bereits dargelegt. Hervorzuheben sind zudem die Differenzen beim IV-Beitrag: Es scheint, dass vor allem in den Schulheimen nur ein Bruchteil der vorge-sehenen EBA-Tage ausgerichtet wurde. Möglicherweise liegt hier aber auch einfach eine Erfassungsdiskrepanz vor, das VSA behandelt IV-Tage wie erwähnt anders als das AJB.

Tab. 9 lässt ausserdem erkennen, dass die Kostenströme in den VSA-Heimen erheblich stärker schwanken als im AJB-Sektor (Vergleich der Differenz-Spalten bei AJB und VSA).

3.5.2 Resultate im Verlauf 1995–2010

Wie stellen sich die Kostenströme dar, wenn sie über alle vier Erhebungszeitpunkte hinweg betrachtet werden?

Diese Frage kann nur anhand der realen Kosten beantwortet werden, dies ist die aussagekräftigste Variante. Abb. 17.1 zeigt die Entwicklung der realen Gesamt-kosten nach Ämtern und nach Heimkategorien, Abb. 17.2 nach Beitragsarten. In Tab. 10 sind die Zahlen im Einzelnen aufgelistet.

Abb. 17.1 Entwicklung der Gesamtkosten nach Ämtern und nach Heimkategorie, 1995–2010

Die Gesamtkostenentwicklung zeigt bei allen Heimen einen Anstieg – sowohl bei jenen, für die heute das VSA zuständig ist, als auch bei den AJB-Heimen. Für 1995 gibt es bei den Schulheimen allerdings keine Daten. Rechts ist der Anstieg nach Heimkategorien aufgeschlüsselt: Einen augenfälligen Anstieg verzeichnen neben den Schulheimen auch die Jugendheime und -wohngruppen (von 2005 auf 2010).

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Abb. 17.2 schlüsselt den Anstieg nach den wichtigsten Beitragsarten auf: Wo sind markante Verläufe zu erkennen?

Abb. 17.2 Entwicklung der Kosten nach den wichtigsten Beitragsarten, 1995–2010

Wieder fehlen in Abb. 17.2 für 1995 Daten zu den Schulheimen. Bei der Betrachtung der Gemeindebeiträge ergibt sich der Eindruck eines insgesamt deutlichen Kosten-anstiegs, insbesondere bei den Sonderschulheimen und Jugendheimen. Bei den Kantonsbeiträgen fällt vor allem das Abtauchen der Werte zum Erhebungszeitpunkt 2005 auf – möglicherweise zeigt sich hier ein Umstellungseffekt im Zuge der Einführung des neuen Kostenmodells. Denkbar ist auch eine andere Erklärung: Im Jahr 2004 stieg, wie uns mitgeteilt wurde, die Versorgertaxe markant an, korrespon-dierend könnten die Kantonsbeiträge gesunken sein, um dann 2010 infolge der NFA und dem Wunsch, die Gemeinden nicht noch weiter zu belasten, wieder anzu-

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steigen. Die Kostenentwicklung kann alles in allem aber nicht völlig aufgehellt werden. – Die AK-Beiträge weisen einen ausgesprochen starken Zuwachs in den VSA-Heimen aus, jedoch auch in den Jugendheimen und -wohngruppen. Die BJ-Beiträge schliesslich vollziehen letzteren Anstieg ebenfalls nach, zudem fallen hier und nur hier die Spezialeinrichtungen auf.

Tab. 10 stellt die Kostenanteile detaillierter dar.

Tab. 10 Reale Kosten der stationären Kinder- und Jugendhilfe (in Mio. Franken), 1995–2010 Hervorgehobene Zahlen: Anstieg des Gemeindeanteils wird 2010 durch Kantonsanteil gebremst

 AJB  

1995   2000   2005   2010  VSA  

1995   2000   2005   2010  

Gemeinde   25.9   31.2   48.5   48.2   0   30.3   56.4   67.7  

in  Prozent   39.4   42.0   54.4   47.7   0   31.9   48.6   51.7  

 Kanton*   18.4   18.7   12.2   18.3   0   17.6   9.8   31.2  in  Prozent   27.9   25.2   13.7   18.1   0   18.6   8.5   23.8  

AK-­‐Beitrag   9.4   12.1   12.7   20.1   0   9.5   13.6   27.8  

in  Prozent   14.2   16.4   14.3   19.9   0   10.1   11.7   21.2  BJ-­‐Beitrag   8.1   7.9   10.5   10.4   0   3.5   2.4   4.0  

in  Prozent   12.3   10.6   11.8   10.3   0   3.7   2.1   3.0  

IV-­‐Beitrag**   4.1   4.3   5.2   4.0   0   33.8   33.8   0.4  in  Prozent   6.2   5.9   5.8   3.9   0   35.7   29.2   0.3  

total   65.8   74.2   89.2   101.0   0   94.7   116.0   131.1  

in  Prozent   100   100   100   100   0   100   100   100  *2010: bereinigt um den Schwankungsfonds **2010: EBA- und Erwachsenen-Tage

Der Vergleich über die vier Erhebungszeitpunkte macht mit Tab. 10 deutlich, dass die Kosten in der stationären Kinder- und Jugendhilfe markant gestiegen sind – obwohl der Bereich, wie oben die Abschnitte 3.1 und 3.2 aufzeigten, insgesamt recht stabil ist. Es handelt sich also nicht um Kosteneffekte im Nachgang einer Angebotserweiterung, sondern das bestehende Angebot ist teurer geworden. (Das «Modell 41», also die Plafonierung der Kosten für die stationäre Jugendhilfe auf 41 Mio. Franken im Rahmen des Sanierungsprogramms 04, war u.a. als Reaktion auf die anwachsenden Kosten zu verstehen.)

Bei den Kostenzuwächsen von 2005 auf 2010 darf nicht vergessen werden, dass Umstellungseffekte im Spiel sind: Zum einen zog sich die IV aus der Sonderschul-finanzierung zurück, was einen Anstieg der Kantonsbeiträge zur Folge hatte; teilwei-se können auch die AK-Beiträge damit erklärt werden. Zum anderen wurde auf das neue Finanzierungsmodell umgestellt und dabei den Heimen durch grosszügige Pauschalierung ermöglicht, den Schwankungsfonds zu füllen und allfällige Härten durch den Wegfall der Restdefizitgarantie gar nicht erst entstehen zu lassen. Hervorzuheben ist, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Anstieg der Versorgertaxen praktisch gestoppt wurde: Dies wird vor allem mit Blick auf die Prozentuale der Gemeindebeiträge deutlich. Der Kanton sah sich nach unseren Informationen in der Pflicht, die Gemeinden nach den markanten Kostenanstiegen der Vergangenheit zu entlasten.

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42

3.6 Personalaufwand

Kernaussage 4: Die Personalkosten folgen dem allgemeinen Kostenanstieg. Keine Personalkategorie sticht in der Kostenentwicklung hervor. Infolge besserer Auslastung der Sonderschulheime sinken dort die Personalkosten pro Platz.

3.6.1 Resultate für das Jahr 2010

Als nächstes sei der Personalaufwand betrachtet. Einen ersten Eindruck von der Grössenordnung gibt Abb. 18, in der für 2010 die realen den projektierten Kosten gegenübergestellt sind. Die realen Kosten ergeben sich aus den Daten zu den Kostenentwicklungen, die projektierten aus dem Stellenplan kombiniert mit der Lohnklasseneinteilung.

Abb. 18 Reale und projektierte Personalkosten, nach Ämtern, 2010

Der reale Aufwand lag demzufolge 2010 bei 130 Mio. Franken für VSA-Heime und bei 79 Mio. Franken für AJB-Einrichtungen. Dazu zeigt Tab. 11 die Aufstellung nach Heimkategorien.

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43

Tab. 11 Reale und projektierte Personalkosten 2010 *Reale Personalkosten exkl., projektierte inkl. Stiftung Dihei (1.7 Mio. Franken)

Personalkosten 2010 Reale Personalkosten

Projektierte Personal- kosten (Factsheet)

Differenz

Sonderschulheime 62'743'846 57'596'250 5'147'596

Sonderschulheime für Behinderte (inkl. ZGSZ) 66'857'707 56'930'676 9'927'031

Spezialeinrichtungen 11'791'612 10'920'189 871'423

Kleinkinderheime 11'868'727 12'049'584 -180'857

Kinder- und Jugendheime (ohne Verein Contetto)* 24'540'862 26'707'519 -2'166'657

Jugendheime / -wohngruppen 30'575'765 30'369'944 205'821

Tab. 11 macht abermals deutlich, dass die Differenzen beim AJB geringer ausfallen. Der Grund dürfte in diesem Fall darin zu suchen sein, dass das AJB die Factsheets – und somit die Stellenzusammensetzung – jährlich prüft und korrigiert, sie werden von den Einrichtungen so periodisch vorgelegt und angepasst. Das VSA passt die Datenblätter hingegen nicht laufend den Stellenplänen an, da es sie nur im Sinne der Ressourcierung nutzt und Aufsichtsinstrumente getrennt davon führt. Dadurch entstehen gewisse Abweichungen (die letzte Anpassung geschah 2009). Der Zusammenhang zwischen beiden Verfahrensweisen ist aber nicht eindeutig.

3.6.2 Resultate für die Jahre 1995–2010.

Den Verlauf, zunächst im groben Überblick nach Ämtern, stellt Abb. 19 dar.

Abb. 19 Entwicklung der realen Personalkosten, nach Ämtern, 1995–2010

Die Gesamtkosten sind markant gestiegen – die Personalkosten ebenfalls. Ihre Entwicklung bildet den Kostenanstieg augenfällig mit ab, was nach den Befunden

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aus Abschnitt 3.5 auch nicht überraschend ist: Sie machen naturgemäss den grössten Teil der Gesamtkosten aus (vgl. etwa Abb. 17.1 auf S. 39). Bei den Schulheimen (für 1995 liegen erneut keine Daten vor) ist der Zuwachs rasanter als bei den AJB-Heimen; auch dies ein bereits bekannter Befund.

Eine Differenzierungsmöglichkeit bietet die Aufschlüsselung der Entwicklung der Personalkosten nach Heimkategorien. Die nächsten drei Abbildungen (Abb. 20.1, 20.2 und 20.3) zeigen dies erst im Überblick, dann bezogen auf die Kosten pro Platz, und schliesslich bezogen auf die Kosten pro Aufenthaltstag (Auslastung).

Abb. 20.1 Entwicklung der realen Personalkosten nach Heimkategorie, 1995–2010

Wie Abb. 20.1 deutlich macht, weisen die Sonderschulheime einen besonders markanten Personalkostenanstieg auf. Die Kostenkurve der AJB-Heime steigt ebenfalls an, doch weniger steil.

Das Bild ändert, wenn die Personalkosten auf die verfügbaren Plätze je Heimkategorie umgelegt werden, also auf das Angebot. Dies zeigt Abb. 20.2.

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Abb. 20.2 Entwicklung der realen Personalkosten nach Heimkategorie und Platz, 1995–2010

Die stärkste Kostenentwicklung pro Platz verzeichnen hier die Spezialeinrichtungen mit Personalkosten, die ab 2005 bei mehr als 160'000 Fr. je Platz liegen. Dies sind einige wenige Einrichtungen mit einigen wenigen, aber kostspieligen Plätzen. Es folgen die Sonderschuleinrichtungen, wobei bei den Sonderschulheimen für Behinderte als einziger Heimkategorie die Personalkosten pro Platz von 2005 auf 2010 leicht sinken. – Betrachtet seien nun noch die Personalkosten pro Aufenthaltstag, also nicht nach vorhandenem Platzangebot, sondern nach Auslastung. Abb. 20.3 gibt den Verlauf wieder.

Abb. 20.3 Entwicklung der realen Personalkosten nach Heimkategorie und Aufenthaltstagen, 1995–2010

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Die Verlaufsentwicklung der Personalkosten pro Aufenthaltstag ähnelt bei den AJB-Heimen stark der Verlaufsentwicklung der Personalkosten pro Platz aus Abb. 20.2. Bei den Sonderschulheimen fallen die Verlaufslinien hingegen von 2005 auf 2010 deutlich ab, ein Indiz dafür, dass diese Heime besser ausgelastet worden sind – wie bereits ausgeführt, vermutlich eine Folge der Umstellung von Restdefizitdeckung auf das Pauschalenmodell (s.o., S. 26). Allerdings kann, wie bereits ausgeführt, bei den Schulheimen nicht zwischen stationären Plätzen und den Plätzen der Tagessonderschulung unterschieden werden (s.o., S. 23), wodurch sich die Annahme der besseren Auslastung wieder relativiert. – Der Vollständigkeit halber seien noch die Personalkosten pro Aufenthaltstag angegeben, sie liegen real für das VSA bei 364 Franken (projektiert, gegeben die Soll-Auslastung der Plätze ist erreicht, bei 345 Fr.) und für das AJB bei 309 Franken (316 Fr).

Abschliessend sei noch der Frage nachgegangen, ob es eine bestimmte Personal-kategorie ist, die für den Kostenanstieg (mit) verantwortlich zeichnet. Aus den Datenblättern lassen sich die folgenden neun entnehmen:

1. Leitung 2. Erziehung 3. Erziehung in Ausbildung 4. Pflege 5. Beratung 6. Therapie 7. Berufsbildung 8. Betrieb und Verwaltung 9. Schule

‹Erziehung› und ‹Erziehung in Ausbildung› wurde für die Auswertungen getrennt, die Datenblätter führen sie unter einer Oberkategorie.

Es wurden die Kostenverläufe je Personalkategorie ermittelt. Das Ergebnis zeigt Abb. 21. Für jeden der drei Zeitpunkte (keine Daten für 1995) wurde ermittelt, wie häufig jede Lohnklasse in jeder der neun Personalkategorien vorkommt. Die Lohn-höhe wurde auf Stufe 6 festgelegt (2010) bzw. auf der äquivalenten Erfahrungsstufe nach dem früher gültigen Lohnklassensystem (2000 und 2005). Dann wurden die Durchschnittswerte gebildet.

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Abb. 21 Entwicklung der Lohnkosten nach Personalkategorie, 2000–2010

Wie erkennbar wird, sticht keine Personalkategorie bei den Kostensteigerungen hervor. Der Anstieg ist alles in allem recht gleichförmig; turnusmässig kantonsseitige Lohnerhöhungen sind darin enthalten. Einzig bei dem in der Beratung tätigen Personal gibt es einen markanten Anstieg von 2005 auf 2010. Wie gleich noch zu sehen sein wird, macht es aber nur einen sehr geringen Anteil des Personals aus.

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20  

40  

60  

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120  

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2000   2005   2010  

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Entwicklung  Lohnkosten,  2000-­‐2010  Leitung  

Beratung  

Therapie  

Schule  

Berufsbildung  

Erziehung  

Pflege  

Betrieb  und  Verwaltung  Erziehung  in  Ausbildung  

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Themenfeld 3: Leistungserbringung Das dritte und letzte Themenfeld befasst sich mit der Leistungserbringung. In den uns vorliegenden Daten ist dazu nur wenig sichtbar.26 Die Befunde können in zwei Kernaussagen zusammengefasst werden:

1. Rund ⅓ des Erziehungspersonals befindet sich in Ausbildung. Die Personalkategorien für Therapie und Beratung sind nur gering besetzt.

2. Bei den Anschlusslösungen in Form geplanter und ungeplanter Austritte (Wirkungsindikator W2) wird die Richtquote problemlos erreicht.

Abschnitt 3.7 befasst sich mit der Personalzusammensetzung, Abschnitt 3.8 mit den Anschlusslösungen.

3.7 Personalzusammensetzung

Kernaussage 1: Rund ⅓ des Erziehungspersonal befindet sich in Ausbildung. Die Personalkategorien für Therapie und Beratung sind nur gering besetzt.

Für die Personalzusammensetzung wurden die neun Personalkategorien beibehalten, wie sie in den Factsheets und Datenblättern verwendet werden (s.o., S. 46).

Zu bedenken ist hier, dass in den Daten nicht das Personal, sondern Stellen zu sehen sind, also Planungsgrössen: Die tatsächliche Anzahl Personen oder Stellen, wie das Heim sie führt, kann davon abweichen und ist nicht erkennbar. Aufgrund der eingeschränkten Datenqualität konnte die Plan-Personalzusammensetzung zudem nur für den Erhebungszeitpunkt 2010 in aussagekräftiger Weise ausgewertet werden. Zu den anderen Erhebungszeitpunkten sind die Lücken zu gross: Nur 11 der 61 Einrichtungen sind 1995–2010 vollständig dokumentiert, noch dazu sind sie unregelmässig verteilt auf die Heimkategorien. Auf dieser Basis können keine Aussagen über den Verlauf und die Entwicklung der Personalkategorien getroffen werden.

Für 2010 sieht die Personalzusammensetzung so aus wie in Abb. 22.1.

26 Wie sich nach Abschluss der Arbeiten herausstellte, verfügt das VSA über Personalformulare, die den Ausbildungsstand und die Fluktuation der Mitarbeitenden in den Schulheimen im Detail dokumentieren. Diese Formulare wurden uns versehentlich nicht für die Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt und konnten dementsprechend auch nicht berücksichtigt werden.

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Abb. 22.1 Personalzusammensetzung nach Personalkategorie und Ämtern, 2010

Vor allem zwei Dinge fallen hier ins Auge. Das eine ist der Anteil des Erziehungs-personals in Ausbildung. Wird dieser am gesamten Erziehungspersonal berechnet, so ergibt sich Abb. 22.2.

Abb. 22.2 Anteil von Ausbildungsstellen bezogen auf das Erziehungspersonal, 2010

Beim VSA entfallen demnach fast 40 %, beim AJB gut 30 % der Stellen für erziehe-risches Personal auf Ausbildungsstellen – über alle Heime gesehen sind es 33 %.

Der andere ins Auge fallende Punkt in Abb. 22.1 ist die recht geringe Besetzung von Therapie und Beratung. Die fachliche Bedeutung, die dieser Kategorie normaler-weise beigemessen wird, ist höher, als die Zahlen vermuten lassen (vgl. dazu die Referenzen auf S. 59). Zumindest Beratungsleistungen dürften auch oder zum Teil vom erzieherischen Personal erwartet werden (und Beratung auftragsgemäss auch von den Kantonalen Kinder- und Jugendhilfestellen). Es stellen sich dann eine Reihe von Anschlussfragen: Das erzieherische Personal ist augenscheinlich mit der Betreuung von Auszubildenden gut beschäftigt: Wie viel Zeit steht ihnen für die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung? Was für Ausbildungs-standards bestehen bezüglich beispielsweise Beratung? Wird vom auszubildenden

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VSA  

AJB  

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erzieherischen Personal erwartet, dass es neue fachliche Inputs aus den Ausbildungsgängen einbringt? – Therapeutisches Personal kommt unter Umständen von extern, finanziert beispielsweise über die Krankenkassen, und erscheint somit nicht in der Ämteroptik.

Diese und andere Hinweise auf die Leistungserbringung lassen sich noch etwas differenzieren, wenn die Personalzusammensetzung nach Heimkategorien betrachtet wird wie in Abb. 22.3.

Abb. 22.3 Personalzusammensetzung nach Heimkategorien, 2010

Hier fällt auf, dass erzieherisches Personal in Ausbildung einzig in den Spezialein-richtungen keinen nennenswerten Teil ausmacht. In den anderen Heimkategorien ist es gut vertreten, besonders in den Schulheimen und auffallend häufig auch in den Kleinkinderheimen. Ob und was dies fachlich für die Leistungserbringung bedeutet, kann hier nicht diskutiert werden. Dasselbe gilt für das therapeutische und beratende Personal, das sich in den Schulheimen findet, aber nur in sehr geringem Umfang in den AJB-Heimen.

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3.8 Anschlusslösungen (geplante / ungeplante Austritte)

Kernaussage 2: Bei den Anschlusslösungen in Form geplanter und ungeplanter Austritte (Wirkungsindikator) wird die Richtquote problemlos erreicht.

Im Rahmen des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) für den Kanton Zürich wurden Wirkungs-, Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsindikatoren für die Jugend- und Familienhilfe festgelegt. Hier ist der Wirkungsindikator W2 von Interesse: Er gibt eine Richtgrösse von 80 % für «Austritte aus stationären Einrichtungen gemäss individuellen Planungen» vor. 27 Dies kann als Hinweis auf die Leistungserbringung gelesen werden – mit Einschränkungen.

Abb. 23 zeigt für 2010 die geplanten und ungeplanten Austritte nach Ämtern im Überblick. Die Zahlen beruhen auf einer Selbstdeklaration der Einrichtungen und beziehen sich darauf, dass sechs Wochen vor dem geplanten Austritt eine Anschlusslösung vorhanden ist.

Abb. 23 Geplante und ungeplante Austritte nach Ämtern, 2010

Wie erkennbar wird, erreichen beide Ämter die Vorgabe: Beim VSA erfolgen 86 % der Austritte geplant, beim AJB genau 80 %. Für den Wirkungsindikator ist die Zuständigkeitstrennung der Ämter allerdings irrelevant, betrachtet wird nur die Gesamtzahl: In diesem Fall stehen 765 geplante Austritte 170 ungeplanten

27 Die anderen Indikatoren sind im Rahmen des Mandats nicht von Interesse: So gibt es noch den Wirkungsindikator W1, der sich auf den Anteil zivilrechtlicher Kinderschutzmassnahmen an der Gesamtfallzahl bezieht; die Leistungsindikatoren L1 und L2, die die Anzahl der Fälle in der Jugend- und Familienberatung (durch die Kantonalen Kinder- und Jugendhilfestellen) und die Durchlaufzeit der Stipendien- und Darlehensgesuche betreffen; und die Wirtschaftlichkeitsindikatoren B1 bis B3, die den Nettoaufwand pro Jugend- und Familienberatung bzw. pro Aufenthaltstag in bestimmten Einrichtungen in den Blick nehmen. Wie das meiste Zahlenmaterial der Kinder- und Jugendhilfe hat auch dieses seine Eigenheiten (vgl. dazu Vasella 2011, S. 27 f.).

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gegenüber, es sind also 82 % der Austritte geplant und die Vorgabe wird auch im Gesamtbild erreicht.

Um die Differenzierungsmöglichkeit nicht zu verschenken, seien im Folgenden die Austritte auch noch nach Heimkategorie betrachtet – auch wenn dies nicht der Funktionsweise des Wirkungsindikators W2 entspricht. Die Resultate für 2010 zeigt Abb. 24.

Abb. 24 Geplante und ungeplante Austritte nach Heimkategorien, 2010

Bereits nach Augenschein wird mit Abb. 24 sichtbar, dass auch nach Heimkategorien die 80 %-Vorgabe geplanter Austritte meistenteils erreicht wird; einzige klare Ausnahme sind die Kinder- und Jugendheime, nicht ganz eindeutig sind die Spezialeinrichtungen. Nachrechnen ergibt, dass dieser Eindruck nicht trügt: Die Kinder- und Jugendheime liegen bei 70 %, die Spezialeinrichtungen bei 76 %. Die vier übrigen Kategorien erreichen Werte zwischen 80 und 96 %.

Da es die Daten erlauben, seien auch die drei Erhebungszeitpunkte 2000, 2005 und 2010 noch ausgewertet. Die Ergebnisse hält Tab. 12 fest.

Tab. 12 Anteil geplanter und ungeplanter Austritte nach Ämtern und Heimkategorie, 2000–2010

 VSA   AJB  

Sonderschul-­‐heime  

Sonderschul-­‐heime  für  Behinderte  

Spezial-­‐einrichtungen  

Kleinkinder-­‐heime  

Kinder-­‐  und  Jugendheime  

Jugendheime  und  -­‐wohn-­‐gruppen  

2000   87.1   82.5   84.9   91.7   87.7   68.2   94.2   78.3  

2005   84.8   82.0   83.1   87.4   79.3   96.8   93.8   77.8  2010   86.0   80.3   80.3   94.2   76.2   95.8   70.3   84.9  

Die hervorgehobenen Werte in Tab. 12 bezeichnen die Jahre und Heimkategorien, in denen die 80 %-Marke nicht erreicht worden wäre. Die Spezialeinrichungen und auch die Jugendheime und -wohngruppen fallen dabei etwas ab. Die Ämter – und

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der Heimbereich insgesamt – haben die Vorgabe auch in der Vergangenheit schon immer gut erreicht.

Insgesamt fragt sich, was der Wirkungsindikator W2 soll und will. Er bleibt unverbunden mit anderen Kennzahlen und Messgrössen und fokussiert einen Aspekt der Leistungserbringung, der über die gesamte Heimlandschaft hinweg kaum eine aussagekräftige Steuerung erlaubt, zumal er stets im vorgesehenen Mass erreicht worden ist (gemäss Selbstdeklaration der Einrichtungen). Einige Kategorien der stationären Kinder- und Jugendhilfe – namentlich die Spezial-einrichtungen – werden ihrem Leistungsprofil nach immer Mühe haben, 80 % geplanter Austritte zu erreichen; andere, wie die Sonderschulheime für Behinderte, werden sie aus demselben Grund fast immer sehr komfortabel erfüllen. Was kann dies bedeuten für die Rolle des Kantons und der Ämter als Leistungsbesteller? Spricht es für einen Schnitt über den gesamten Heimbereich?

ENDTEXTMARKE (wird noch verborgen)

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4 Bewertung der Ergebnisse Lässt man die Befundlage aus Kap. 3 Revue passieren, so zeigt sich stichwortartig folgendes Bild:

Themenfeld 1 Die Heimlandschaft ist hinsichtlich Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen recht stabil. Das verfügbare Platzangebot ist gemessen am in Frage kommenden Bevölkerungsanteil der 0–22-Jährigen nicht gestiegen, sondern stabil. Die Auslastung hat vor allem in Sonderschulheimen zugenommen, wo sie vorher zum Teil vergleichsweise tief war.

Themenfeld 2 Die Kosten sind markant gestiegen, sowohl pro Platz als auch pro Aufenthalt-stag, bei den Sonderschulheimen mit besserer Auslastung scheinen sie jedoch gesunken zu sein. Die Hauptlast tragen die Gemeinden. Die Personalkosten folgen dem allgemeinen Kostenanstieg, es sticht aber keine Personalkategorie heraus. Die überkantonalen Platzierungen sind schwer durchschaubar, scheinen sich aber zwischen Aufnahmen in Zürcher Einrichtungen und Abgaben an andere Kantone auszumitteln.

Themenfeld 3 Zur Leistungserbringung ist in den Daten nur wenig zu erkennen. Bei den Personalkategorien sind Therapie und Beratung gering besetzt und rund ein Drittel des erzieherischen Personals befindet sich in Ausbildung, was Fragen nach den Erwartungen an das erzieherische Personal aufwirft. Der Wirkungs-indikator W2 der geplanten Austritte wird ohne grosse Mühe eingehalten.

Auftrag und Zielsetzung der Analyse war es, die jüngere Entwicklung der Heimlandschaft im Kanton Zürich zu dokumentieren. Wird eine Bewertung der Befunde vorgenommen, so ist zu sagen, dass dies nur zum Teil gelungen ist. Überraschende Einsichten waren den Daten kaum abzugewinnen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand, führt man sich vor Augen, was aus einer kantonalen Perspektive derzeit schwer oder nicht in den Daten sichtbar ist (vgl. auch Abb. 25).

Kaum oder nicht datenseitig aufzuhellen sind insbesondere, verdeutlicht anhand einiger exemplarischer Fragen aus der Optik des AJB:

— die Heimrealität der Einrichtungen und ihrer Subeinheiten: Wie agieren die Einheiten, wie gestalten sie ihre Abläufe, über welche Kompetenzen verfügen sie?

— das Heimumfeld, auch nicht für einzelne Heimkategorien oder Angebote: Welche Angebotskonkurrenzen gibt es; wie ist die Einbettung im Sozialraum beschaffen?

— Angebotsdifferenzierung und Angebotsentwicklung: Welche neuen fachlichen Entwicklungen wurden und werden umgesetzt?

— Angaben zur Klientel, Profile oder Rahmenpunkte der betreuten Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien:

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Wie viele Kinder und Jugendliche werden wann in jeder Einrichtung betreut und wie ist ihre soziale Situation einzuschätzen?

— der reale Personalstamm: Wie viele Personen sind in den Heimen angestellt; mit welchem Ausbildungsstand; mit wie vielen Stellenprozenten und mit welcher Fluktuation?

— die überkantonale Heimlandschaft und das effektive Platzierungsgeschehen: In welche Einrichtungen wird wo weshalb kantonsübergreifend platziert; und zu welchem Preis?

— Wirkungen der Leistungserbringung: Zeigen sich deeskalierende Entwicklungsverläufe; stabilisierte familiäre Situationen; schulische Erfolge; Ausbildungserfolge; eine geregelte Inanspruchnahme von Leistungen u.a.m.?

Alles in allem, so illustriert Abb. 25, erweist sich der planvolle Rundblick über den Heimbereich mit den zur Verfügung stehenden Daten als schwierig bis unmöglich.

Abb. 25 Datenoptik der Ämter im grösseren Kontext

Für manche Aspekte fehlen Vergleichsgrössen, aus denen sich erst eine Aussage-kraft gewinnen liesse (sind 232 Mio. Franken für die stationäre Kinder- und Jugend-hilfe viel oder wenig, und woran darf und soll das gemessen werden?). Für andere ist der betrachtete Zeitraum 1995–2010 zu kurz, beispielsweise für Angebotsent-wicklung und Angebotsdifferenzierung. Für wiederum andere ist die Datenqualität

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unzureichend für einen Gesamtüberblick. Die Aufspaltung der Zuständigkeit der Ämter hat die Ausgangslage für eine steuerungsorientierte Beobachtung der stationären Kinder- und Jugendhilfe sicher nicht entscheidend verbessert. Das VSA verfügt für die Sonderschulheime allerdings über ein dossierbasiertes Controlling-system, das es seit etwa 2008 etabliert hat und das ihm prinzipiell Daten zu allen oben gestellten Fragen systematisch zu liefern imstande ist, und auch das AJB hat seit 2008 Verbesserungen auf den Weg gebracht (etwa bezüglich der Daten-erfassung oder konzeptionell bezüglich finanzieller Führung), so dass die Entwick-lung ab heute in der Zukunft auf jeden Fall besser nachzuvollziehen sein wird.

Können zudem zum Beispiel bestimmte fachliche Ansätze mit Anreizen gezielt gefördert werden? Der Heimlandschaft liegt wie gesagt ein Bottom up-Ansatz von Marktteilnehmern zugrunde: Wer eine Einrichtung gründen möchte, kann das tun, indem er ein bewilligungsfähiges Konzept vorlegt und sich sein Budget organisiert. Möglicherweise kann das Bewilligungsverfahren hier Impulse setzen.

Voraussetzung wäre indessen auch hier die verbesserte Erfassung der bestehenden Heimlandschaft und die Aufhellung der ‹blinden Flecken›, die Abb. 25 verdeutlicht. Die Ämter können, wie eingangs schon einmal gesagt, nur steuern nach Massgabe dessen, was sie in ihren Daten sehen. Und die Steuerungs-entwicklung des Kantons Zürich wird bisher in den Daten nicht sichtbar. Hier ist Abhilfe zu schaffen.

Leitvorstellung des kantonalen Verständnisses der Kinder- und Jugendhilfe ist die gute Qualität der geleisteten Arbeit, keine Verwaltung von Fällen. Wichtige Punkte bleiben diesbezüglich momentan noch inhaltlich vage und müssen zudem in ihrer Bedeutung für den Kanton noch strukturell bewertet werden, d.h. mit welcher Brennweite ein Amt sie überhaupt sehen kann, muss und sollte. Die exemplarischen Fragen oben sollten dies andeuten. Entsprechend schwierig ist es, im Revisions-prozess beispielsweise auf Unwuchten im Zusammenspiel der Prozesseinheiten wirkungsvoll zu reagieren (Ämter, Heime, Eltern / Beratung, Sozialraum und Umfeld), wovon fachliche und wirtschaftliche Leitgedanken ebenso berührt sind wie eine zukünftige Rolle des Kantons als Leistungsbesteller. Eine nuancierte Daten-erfassung, wie sie zum Teil schon auf den Weg gebracht wurde, kann dies später unterstützen.

Aus den Befunden und Erfahrungen im Rahmen des Mandats lassen sich abschliessend zum einen Empfehlungen und zum anderen weiterführende Fragen formulieren, die in zukünftigen Studien beantwortet werden sollten. Sie gehen davon aus, dass der Kanton und die zuständigen Ämter sich in Richtung Leistungs-bestellung bewegen werden.

Empfehlungen

— Wir empfehlen dringend, für einen verbesserten Klientenbezug eine Individual-statistik einzuführen. Mit ihr liessen sich Platzierungsverläufe und -erfolge besser verfolgen, Anschlusslösungen abbilden und aussagekräftigere Indikato-ren erstellen (bspw. Stabilisierung von Familien, Fluktuationsraten, Ausbildungs-

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abschlüsse). Auch ungünstige Fallverläufe seitens der Kostenträger könnten erkannt werden (bspw. Herumreichen bei den Ämtern; lange Reaktions-, Warte- oder Interimszeiten; Platzierungsgrundlagen straf-, zivil- oder schulrechtlich mit allfälliger Bedeutung für die Kostenfolgen oder den Wirkungserfolg). Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter wäre ein Anschluss an die kantonale Bildungsstatistik denkbar. Für Kleinkinder, Jugendliche nach Ende der Schul-pflicht und für die überkantonalen Platzierungen müssen andere Lösungen entwickelt werden.

— Wir empfehlen dringend, das Heimumfeld periodisch zu untersuchen. In ausreichend grossen Zeitabständen sollten die Ämter Informationen zusammentragen über nicht bewilligte stationäre Angebote, die berufliche Ausbildung, Time-Out-Lösungen sowie die Trends und Tendenzen in jenen Kantonen, mit denen wesentliche überkantonale Platzierungen bestehen. Die vorhandenen eigenen Daten sollten ebenfalls herangezogen werden (Beispiel: eine geringe Auslastung von Heimen mit interner Ausbildung bei gleichzeitiger Zunahme ausserkantonaler Platzierungen würde auf eine verringerte Nachfrage aus Zürich hindeuten, ein Indiz für eine Veränderung im Heimumfeld). In diesem Zusammenhang sollten auch bewilligte, aber nicht staatsbeitragsberechtigte Einrichtungen als ‹Marktteilnehmer› angesehen und mit einbezogen werden, insbesondere dort, wo sie einen wesentlichen Teil des Angebots stellen (wie im vorliegenden Fall bei den Jugendheimen und -wohngruppen).

— Wir empfehlen, die Kategorisierung der Angebote und den realen Ausbildungsstand des Personals in standardisierter Form zu erheben. Durch eine geeignete Bildung von Personalkategorien im Rahmen der finanziellen Führung der Heime kann die Angebotsentwicklung mittel- und längerfristig besser verfolgt werden (über eine reine Optik auf Kostenträgerschaft hinaus). Zumindest periodisch und stichprobenartig sollte zudem der reale Ausbildungs-stand in verschiedenen Angebotsformen erfasst werden, möglichst verbunden mit einem Dialog über erwartete kantonale Standards unter Einbezug der Ausbildungsgänge.

Folgende Fragen sollten weiterführend beantwortet werden:

1. Wie kann möglichst geschickt und effizient eine Individualstatistik aufgebaut werden (‹proof of concept›)?

2. Was sind aktuell die wesentlichen Faktoren im Umfeld der stationären Kinder- und Jugendhilfe, die kurz- und mittelfristig die Leistungserbringung beeinflussen werden?

3. Welche Rahmen- und welche Kernpunkte definieren die Wirtschaftlichkeit der stationären Kinder- und Jugendhilfe? Was folgt daraus für die finanzielle Führung und für Zielvorgaben (Indikatoren)?

4. Wie kann der Kanton seine Verantwortung gegenüber den Gemeinden als grössten Kostenleistern unterstreichen?

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5 Limitationen der Studie Es sei abschliessend auf einige Limitationen der vorliegenden Studie hingewiesen.

So war die Datenlage bei diesem Mandat sehr vielschichtig und erforderte, alle Daten sorgfältig in ihren Kontext zu stellen. In vielen Fällen erschloss sich nur so, was sie wirklich aussagen, stammen sie doch aus einem von aussen zunächst einmal schwer zugänglichen und komplexen Prozessgeschehen. Wir waren immer wieder auf die Mithilfe der Mitarbeitenden beider Ämter angewiesen, AJB und VSA. Allfällige Fehler in der Kontextualisierung und Interpretation liegen bei uns.

Es war unser Bestreben, das vorhandene Datenmaterial möglichst auszuschöpfen, doch die Datenqualität minderte häufig die Möglichkeit. Zahlreiche Auswertungen wurden erstellt, fanden jedoch keinen Eingang in den Bericht, weil sie zu kleine Ausschnitte der Heimlandschaft beleuchten und wir am Überblick interessiert waren. Ein Beispiel dafür sind die Personalprofile und die Ausbildungsheime: Das N war zu gering, um aussagekräftig zu sein. Andere Auswertungen wurden für den Bericht verworfen, weil sie einen zu grossen Fehleranteil aufwiesen und nicht hinreichend konsistent interpretierbar waren; dies betrifft beispielsweise Teile der überkantona-len Platzierungen, aber auch einige Kostenauswertungen vor allem für frühere Jahre und ganz besonders Querbezüge zwischen den Kernvariablen.

Die Aussagekraft der Studie insgesamt wird unter anderem durch das Fehlen geeigneter Vergleichsgrössen gemindert. War es bei der Entwicklung der Platzzahlen noch möglich, den entsprechenden Bevölkerungsanteil heranzuziehen, um die Befunde besser einschätzen zu können (vgl. Tab. 3 auf S. 22), so erwies sich die Bestimmung von Referenzgrössen bei den meisten anderen Fragen als problematisch. Was, zum Beispiel, ist eine relevante, effektiv verfügbare und politisch unverfängliche Bezugsgrösse für die Personalkostenentwicklung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe? Hier noch weitere Abklärungen zu treffen, sprengte den verfügbaren Rahmen.

Dank Die Studie wäre ohne den Einsatz verschiedener Personen nicht möglich gewesen, denen wir an dieser Stelle unseren Dank aussprechen möchten.

Cristina Vasella und René Schöpfer vom AJB beantworteten mit eindrücklicher Geduld alle unsere Fragen und machten uns viel Datenmaterial zugänglich. Ohne ihre Fachkenntnis und ihr Erfahrungswissen hätte der Auftrag nicht durchgeführt werden können.

Pia Fontana und Peter Kägi waren unsere Ansprechpartner beim VSA. Auch von ihnen erhielten wir viele Daten und Informationen, von denen das Mandat profitiert hat.

Ein besonderer Dank geht zudem an die Stiftung Schloss Regensberg, die uns im Vorfeld des Auftrags umfassend Zugang zu ihren Unterlagen gewährte. Die Einsicht in die Jahresberichte aus 125 Jahren war ausgesprochen nützlich für eine realitäts-gerechte Planung.

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Referenzen Arnold, C., Huwiler, K., Raulf, B., Tanner, H., & Wicki, T. (2008). Pflegefamilien- und

Heimplatzierungen. Eine empirische Studie über den Hilfeprozess und die Partizipation von Eltern und Kindern. Zürich: Rüegger.

Curaviva Schweiz / Berner Fachhochschule BFH (2010). Flexible Jugend- und Familienhilfe im Sozialraum. Bern: Curaviva.

Hammerschmidt, P. (2002). Heimfinanzierung – aktuelle Tendenzen im Licht historischer Erfahrungen. Neue Praxis, 32 (6), 567–583.

Huwiler, K. (2011): Angebotsplanung. Präsentation (PPT) am Werkstattgespräch Jugendheimgesetz vom 30. Juni 2011.

Schallberger, P. (2009). Diagnostik und handlungsleitende Individuationsmodelle in der Heimerziehung. Empirische Befunde im Lichte der Professionalisierungs-debatte. In R. Becker-Lenz, S. Busse, G. Ehlert, & S. Müller (Hg.), Professio-nalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven (2. Aufl, S. 265–286). Wiesbaden: VS.

Vasella, C. (2011). Handbuch Finanzielle Führung Zentralstelle Kinder- und Jugendheime. Abschlussarbeit CAS BWL und Führung. Zürich: ZHAW School of Management and Law.

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Anhang A. Dateninventar

Das Dateninventar listet vollständig die Datenquellen auf, die im Zuge der Auftrags-ausführung herangezogen wurden (Stand: 14. August 2012). Die Liste entspricht den Bezeichnungen der Datengrundlagen, wie sie in Anhang C Beschreibung der Datenauswertungen angegeben werden (s.u., S. 70 ff.).

Daten, die in einem elektronischen Format vorlagen, wurden auch so übernommen. Die Originaldaten wurden gesichert und Arbeitskopien für die Auswertungen verwendet. Daten, die nur in Papierform vorlagen, wurden eingescannt und von Hand in ein elektronisches Format übertragen. Testweise erfolgte eine automati-sierte Erfassung der eingescannten Blätter, es zeigte sich jedoch, dass die Vorlagen dafür zu uneinheitlich waren. In beiden Fällen, sowohl bei elektronischen als auch bei den von Hand übertragenen Daten, wurden für eine möglichst geringe Fehler-quote die Arbeitskopien bzw. die übertragenen Daten systematisch mit den Originalen abgeglichen.

A.1 Factsheets (AJB) / Datenblätter (VSA); Stellenpläne

Dateiname A.1 Factsheets; Stellenpl.

Inhalt erhalten von

erhalten am

BAB_'Heimname' Betriebsabrechnungsbogen Severino 14.08.2012

Personalaufwand Heime 2010

u.a. in blauer Spalte reale Personalkosten Spasojevic 18.04.2012

Checkliste SB 2010_111214

u.a. Punkt 6.6 reale Personalkosten (PERS) und Punkt 5 Schwankungsfonds

Vasella 13.04.2012

„Heimname“_“Jahre“ Vom Kanton bewilligte Stellenpläne der früheren Jahre: Zusammenstellung des Personals nach Funktion und Lohnklasse

Zugang ins Archiv durch Vasella Zugang ins Archiv durch Kägi und Eicher

17.02.2012 07.02.2012

Stellen-Heime_2010_für HfH

Zusammenstellung der Stellen über alle Heime und Funktionen (fehlerhaft!)

Fontana 24.01.2012

2010_VSA_Factsheet (ursprünglicher Name: Datenblatt 2010)

Rechnungen der Heime (zur Bestimmung des Beitrags des VSA) Für jedes Heim Total und pro Angebot (sofern ein Heim verschiedene Angebote hat) • Plätze und Belegungstage • Stellenplan • Liegenschaften & übriger Aufwand • Aufwandminderungen und Erträge • Berechnung des Kostenanteils des Kantons • Plausibilisierung VSA (Kostenträgerschaften)

Fontana 24.01.2012

2010_AJB-Factsheet Rechnungen der Heime (zur Bestimmung des Beitrags des AJB)

Schöpfer 20.12.2011

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Dateiname A.1 Factsheets; Stellenpl.

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Für jedes Heim Total und pro Angebot (sofern ein Heim verschiedene Angebote hat) • Plätze und Belegungstage • Stellenplan • Liegenschaften & übriger Aufwand • Aufwandminderungen und Erträge • Berechnung des Kostenanteils des Kantons • Plausibilisierung AJB (Kostenträgerschaften)

Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU

Übersicht über die Rechnungen von 2000–2005: • für alle Heime insgesamt • und für jedes Heim einzeln die Rechnungen sind weniger detailliert als die Jahresrechnungen der einzelnen Heime Angaben zu: • Platzzahl • Öffnungstage und Konzepttage • Auslastung • Total Aufenthaltstage (Berufliche IV-

Eingliederungs-, ausserkantonale und Zürcher Tage)

• Total Aufwendung • Total Nettoaufwand • Total Nettokosten • Total erstmalige berufliche IV-Eingliederung • Total Anteil ausserkantonal • Total Anteil Zürcher • Total Einnahmen

Vasella Vasella

12.01.2012 15.02.2012

KE_Heimname Gleicher Inhalt wie die Kostenentwicklung aus 2000 und Folgende. Nur vom AJB. VSA hat diese Formulare bereits entsorgt.

Archiv-Zu-gang durch Vasella

07.03.2012

A.2 Stichtagserhebungen; Aufenthaltstage

Dateiname A.2 Stichtage; Aufenthaltstg.

Inhalt erhalten von

erhalten am

AT-2010_Schulheime Pro Heim ein Formular mit den Aufenthaltstagen von 2010 nach: • BJ-anerkannte Institution und Angebot • Platzzahl • Erreichen der ¾-Quote sozialpädagogischen

Personals • Zürcher / ausserkantonale Tage • nicht BJ- / BJ-anerkannte Tage • Tage Asylsuchende • Tage erstmalige berufliche Ausbildung

Fontana 24.01.2012

2010_Aufenthaltstage Pro Heim ein Formular mit den Aufenthaltstagen von 2010 nach: • BJ-anerkannte Institution und Angebot • Platzzahl • Erreichen der ¾-Quote sozialpädagogischen

Schöpfer 21.12.2011

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Dateiname A.2 Stichtage; Aufenthaltstg.

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Personals • Zürcher / ausserkantonale Tage • nicht BJ- / BJ-anerkannte Tage • Tage Asylsuchende • Tage erstmalige berufliche Ausbildung

Indikatorformular_Stich- tagserhebungen

Formular für die Erhebungen der Belegungs- und Personalstatistik an den Stichtagen (durch die Heime auszufüllen)

Vasella 05.01.2012

belegue00 Belegung der einzelnen Heime am Stichtag im Jahr 2000 in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Privates oder kommunales Heim • Beitragsberechtigung durch BJ, BSV, Kanton

oder Gemeinde / Stadt • Platzangebot (aus Dez. 92) • Geschlecht und Alter • Anteil an: Tagespflege, Strafmassnahme, IV-

Berechtigte (wurde ausgeblendet), Wohnsitz der Eltern / Erziehungsberechtigten inner- oder ausserkantonal

Vasella 20.12.2011

belegue00_seso

Es geht ebenfalls um die Belegung am Stichtag im Jahr 2000. Es sind aber nur Zahlen zu Heimen mit interner Sonderschule (nach Vasella reine Behinderteneinrichtungen ohne BJ-Anerkennung) vorhanden. Diese wurden vom AJB zwischen 1995 und 2000 übernommen.

Vasella 20.12.2011

BELEGUE95 Belegung der einzelnen Heime am Stichtag im Jahr 1995 in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Privates oder kommunales Heim • Beitragsberechtigung durch BJ, BSV, Kanton

oder Gemeinde / Stadt • Platzangebot (aus Dez. 92) • Geschlecht und Alter • Anteil an: Tagespflege, Strafmassnahme, IV-

Berechtigte (wurde ausgeblendet), Wohnsitz der Eltern / Erziehungsberechtigten inner- oder ausserkantonal

Vasella 20.12.2011

JAHRBE00 Zusammengefasste Daten aus der Stichtagserhebung im Jahr 2000 in Zeilen nach:

Vasella 20.12.2011

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63

Dateiname A.2 Stichtage; Aufenthaltstg.

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• Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit Sonderschule, Heim für Jugendliche)

• Heime, die aus dem Volksschulamt übernommen wurden

in Spalten nach: • Anzahl Private und kommunale / kantonale

Heime pro Angebotskategorie • Anzahl der Heime pro Angebotskategorie • Anzahl Knaben und Mädchen pro

Angebotskategorie • Platzangebot (aus Dez. 92) • Anzahl Erziehungspersonal vollamt. pro

Angebotskategorie • Anzahl Stellen in der Erziehung pro

Angebotskategorie • Gesamtpersonal pro Angebotskategorie

JAHRBE00_seso Zusammengefasste Daten aus der Stichtagserhebung im Jahr 2000. Nur Daten zu SeSo-Heimen (sind alle aus dem Volksschulamt)

Vasella 20.12.2011

JAHRBE95 Zusammengefasste Daten aus der Stichtagserhebung im Jahr 2000. in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Heime, die dem Volksschulamt unterstehen in Spalten nach: • Anzahl private und kommunale / kantonale

Heime pro Angebotskategorie • Anzahl der Heime pro Angebotskategorie • Anzahl Knaben und Mädchen pro

Angebotskategorie • Platzangebot (aus Dez. 92) • Anzahl Erziehungspersonal vollamt. pro

Angebotskategorie • Anzahl Stellen in der Erziehung pro

Angebotskategorie • Gesamtpersonal pro Angebotskategorie

Vasella 20.12.2011

Person00 Erfassung des Personals (in Stellenprozent) an der Stichtagserhebung im Jahr 2000 (was in dieser Tabelle ausgeblendet wurde, ist in PERZUS00 zu finden) in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Privates oder kommunales Heim • Heimleitung • Schulleitung • Lehrkräfte Schule • Lehrkräfte Berufsbildung

Vasella 20.12.2011

Page 64: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

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Dateiname A.2 Stichtage; Aufenthaltstg.

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• Erzieherisches Personal nach verschiedenen Ausbildungen bzw. ohne pädagogische Ausbildung

• Therapeutisches Personal • Betriebspersonal • Subventionen von IV, BJ und Kanton

Person00_seso Erfassung des Personals (in Stellenprozent) an der Stichtagserhebung im Jahr 2000 (was in dieser Tabelle ausgeblendet wurde, ist in PERZUS00 zu finden) Es sind aber nur Zahlen zu Heimen mit interner Sonderschule vorhanden.

Vasella 20.12.2011

PERSON95 Erfassung des Personals (in Stellenprozent) an der Stichtagserhebung im Jahr 1995 (was in dieser Tabelle ausgeblendet wurde, ist in PERZUS95 zu finden) in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Privates oder kommunales Heim • Heimleitung • Schulleitung • Lehrkräfte Schule • Lehrkräfte Berufsbildung • Erzieherisches Personal nach verschiedenen

Ausbildungen bzw. ohne pädagogische Ausbildung

• Therapeutisches Personal • Betriebspersonal • Subventionen von IV, BJ und Kanton

Vasella 20.12.2011

PERZUS00 Personalzusammensetzung hinsichtlich Voll- und Teilzeitstellen an der Stichtagserhebung im Jahr 2000 (enthält ergänzende Angaben zu Person00) in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Vollzeitstellen: Heimleitung, verschiedene

ErzieherInnenstellen (die Kürzel von a–d entsprechen den Ausbildungen in Person00)

• Teilzeitstellen: Heimleitung, verschiedene ErzieherInnenstellen (die Kürzel von a–d entsprechen den Ausbildungen in Person00), Praktikant/in, StiftIn/SchülerInn

Vasella 20.12.2011

perzus00_seso Personalzusammensetzung hinsichtlich Voll- und Teilzeitstellen an der Stichtagserhebung im Jahr 2000 (enthält ergänzende Angaben zu

Vasella 20.12.2011

Page 65: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

65

Dateiname A.2 Stichtage; Aufenthaltstg.

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Person00_seso) Es sind aber nur Zahlen zu Heimen mit interner Sonderschule vorhanden.

PERZUS95 Personalzusammensetzung hinsichtlich Voll- und Teilzeitstellen an der Stichtagserhebung im Jahr 1995 (enthält ergänzende Angaben zu Person95) in Zeilen nach: • Angebotskategorie (Bsp.: Kinderheim mit

Sonderschule, Heim für Jugendliche) • Einzelnes Heim in Spalten nach: • Vollzeitstellen: Heimleitung, verschiedene

ErzieherInnenstellen (die Kürzel von a–d entsprechen den Ausbildungen in Person95)

• Teilzeitstellen: Heimleitung, verschiedene ErzieherInnenstellen (die Kürzel von a–d entsprechen den Ausbildungen in Person95), Praktikant/in, StiftIn/SchülerInn

Vasella 20.12.2011

A.3 BJ-Erhebungen

Dateiname A.3 BJ-Erhebungen

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Erhebung BJ-Anerkennung_2003 BJ2003_Auswertung_20050330 (Excel-File)

Angaben zu • Plätzen (Anzahl, Alter, Geschlecht) • Betriebstage • Klientinnen (Anzahl, Alter, Geschlecht,

Einweisungsgrundlagen) • Aufenthaltstage • Auslastungsgrad • in andere Kantone platzierte ZH-Kinder

(Kantone, Alter, Geschlecht, Grund) • Klientinnen aus anderen Kantonen in ZH-

Heimen (Kantone, Alter, Geschlecht)

Schöpfer 06.03.2012 (digital)

Erhebung BJ-Anerkennung_2008 BJ2008_Auswertung_20091020 (Excel-File)

Angaben zu • Plätzen (Anzahl, Alter, Geschlecht) • Betriebstage • Klientinnen (Anzahl, Alter, Geschlecht,

Einweisungsgrundlagen) • Aufenthaltstage • Auslastungsgrad • in andere Kantone platzierte ZH-Kinder

(Kantone, Alter, Geschlecht, Grund) • Klientinnen aus anderen Kantonen in ZH-

Heimen (Kantone, Alter, Geschlecht)

Schöpfer 06.03.2012 (digital)

Page 66: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

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A.4 Heimlisten (AJB und VSA)

Dateiname A.4 Heimlisten

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Aufsicht Tabelle 2012 Enthält alle Heime (bewilligte und beitragsberechtigte) des VSA mit Angaben zu: • Altersklassen • Angebot • BJ-Anerkennung • Platzzahl

Schöpfer 27.03.2012

Liste Sonderschulheime für HfH

Liste der Heime, die dem VSA unterstehen Fontana 24.01.2012

Heime_Beitrag Liste der Heime, die beitragsberechtigt sind Nach den Formularen zu den Aufenthaltstagen (vgl. Datei „2010_Aufenthaltstage“) fehlen 5 Heime auf der Liste: — ZH323 Altendorf –ZKJ — ZH164 Gott hilft – Rohrhaldenstr. 25, Stäfa — ZH155 Gott hilft – Rebhalde 7, Herrliberg — ZH154 Gott hilft – Rebhalde 5, Herrliberg — ZH164 Gott hilft – Rohrhaldenstr. 24, Stäfa

Vasella 20.12.2011

Heime_bewilligt Liste der Heime, die vom AJB nur eine Bewilligung haben (keine Beitragsberechtigung)

Vasella 20.12.2011

A.5 Austritte (Globalbudget)

Dateiname A.5 Austritte (Globalbudget)

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Auswertung00 Excel-Tabelle mit einer teilweisen Auswertung des Formulars Globalbudget von 2000 • Nach Heim Anzahl geplante bzw. ungeplante

Austritte • Nach Heim und sozialer Anschlusslösung Anzahl

geplante und ungeplante Austritte

Vasella 20.12.2011

Auswertung05 Excel-Tabelle mit einer teilweisen Auswertung des Formulars Globalbudget von 2005 • Nach Heim Anzahl geplante bzw. ungeplante

Austritte • Nach Heim und sozialer Anschlusslösung Anzahl

geplante und ungeplante Austritte

Vasella 20.12.2011

Auswertung10 Excel-Tabelle mit einer teilweisen Auswertung des Formulars Globalbudget von 2010 • Nach Heim Anzahl geplante bzw. ungeplante

Austritte • Nach Heim und sozialer Anschlusslösung Anzahl

geplante und ungeplante Austritte

Vasella 20.12.2011

Indikatorformular_A2012 Formular „Globalbudget“ Vasella 20.12.2011

Page 67: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

67

A.6 Jahresberichte der Heime 2010

Dateiname A.6 Jahresber.

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JB_10_Die Alternative Jahresbericht aus 2010 der genannten Institution Homepage 21.12.2011

JB_10_Heim Lattenberg Jahresbericht aus 2010 der genannten Institution Homepage 21.12.2011

… … Vasella 05.01.2012

A.7 AJB weitere Daten

Dateiname A.7 weitere Daten

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Kostengutsprachen_HfH_ 20120509

Exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen

Vasella 11.05.2012

Oracle_HfH_120509 Adressliste der Heime aus der Datei „Kostengutsprachen_HfH_20120509“

Vasella 09.05.2012

AuswertungGesuche 2011-10-24

Kostenübernahmegarantien IVSE, Stichtag 24.10.2011 Zürcher Heime, die aus anderen Kantonen Kinder und Jugendliche haben Ausserkantonale Heime, die Kinder und Jugendliche aus Zürich haben

Homepage 21.12.2011

Ntk_Ch Nettotageskosten der Heime in der gesamten Schweiz (ca. 1990–2008)

Homepage 21.12.2011

Ntk_Züricher Einrichtungen

Nettotageskosten der Heime des Kantons Zürich (ca. 1990–2008) Es sind nur Heime auf der Liste, die Kinder aus anderen Kantonen haben Es sind nur die Jahre auf der Liste, in welchen Kinder aus anderen Kantonen im entsprechenden Heim waren

… …

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B. Kategorisierung der Einrichtungen Für die Auswertungen war es notwendig, die Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu kategorisieren. Die Dimensionierung der Kategorien wurde eingangs erläutert (vgl. S. 12 f.). Nachstehend ist ersichtlich, welchen Kategorien die 61 staatsbeitragsberechtigten Heime und der Sonderfall ZGSZ jeweils zugeordnet wurden; zudem sind ihre Platzzahlen aufgeführt.

Sonderschulheime

1. Stiftung Buechweid (76 Plätze) 2. Villa RA Schulheim Redlikon & Villa RA Schulheim Aathal (72 Plätze) 3. Stiftung Schloss Regensberg (62 Plätze) 4. Stiftung Albisbrunn (56 Plätze) 5. Schulheim Elgg (43 Plätze) 6. Wohnschule Freienstein (36 Plätze) 7. Schulinternat Ringlikon (36 Plätze) 8. Schulinternat Heimgarten (32 Plätze) 9. Pädagogisches Zentrum Pestalozzihaus Räterschen (26 Plätze) 10. Zürcherische Pestalozzistiftung Knonau (24 Plätze) 11. Sonderschulheim Friedheim (24 Plätze) 12. Werkschule Grundhof (8 Plätze)

Sonderschulheime für Behinderte

13. Stiftung Bühl (151 Plätze) 14. Zentrum für Gehör und Sprache Zürich ZGSZ (82 Plätze) 15. Sprachheilschule Stäfa (60 Plätze) 16. Sprachheilschule Zürich (60 Plätze) 17. Sonderschulheim Ilgenhalde (54 Plätze) 18. Stiftung Schulheim Dielsdorf (43 Plätze) 19. Heilpädagogisches Institut St. Michael (20 Plätze) 20. Mathilde Escher Heim (20 Plätze) 21. Tanne, Schweizerische Stiftung für Taubblinde (20 Plätze)

Kleinkinderheime

22. Kinderhaus Pilgerbrunnen (33 Plätze) 23. Zentrum Inselhof, Kinderhaus (30 Plätze) 24. Die Alternative Kinderbereich Tipi (25 Plätze) 25. Stiftung Monikaheim (22 Plätze) 26. Mutter- und Kind Wohngruppe Inselhof (12 Plätze)

Kinder- und Jugendheime 27. Verein contetto (70 Plätze) 28. Wohn- und Tageszentrum Heizenholz (62 Plätze) 29. Kinderhaus Thalwil (34 Plätze) 30. Kinder- und Jugendheim Oberi (31 Plätze) 31. Haus Sonnenberg (26 Plätze) 32. Kinderheim Paradies (24 Plätze) 33. Stiftung Dihei (20 Plätze)

Page 69: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

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34. Gott hilft (20 Plätze) 35. Kinderheim Grünau (17 Plätze) 36. Entlastungsheim Sunnemätteli (16 Plätze) 37. Sozialpädagogische Wohngruppe Neumünsterallee (16 Plätze) 38. Fennergut (15 Plätze) 39. Heim Lattenberg (15 Plätze) 40. Rhyhuus Flurlingen (12 Plätze) 41. Kinderheim Weidhalde (11 Plätze) 42. Ghangetwies (9 Plätze)

Jugendheime / -wohngruppen 43. Sozialpädagogisches Zentrum Gfellergut (65 Plätze) 44. Pestalozzi Jugendstätte Burghof (40 Plätze) 45. Landheim Brüttisellen (32 Plätze) 46. Schenkung Dapples (30 Plätze) 47. Lehrlingshaus Eidmatt (24 Plätze) 48. Jugendwohngruppen Limmattal (16 Plätze) 49. Foyer Obstgarten (15 Plätze) 50. Stiftung Hirslanden (14 Plätze) 51. Stiftung Jugendnetzwerk Horgen & Hirzel (13 Plätze) 52. Sozialpädagogische Wohngruppe Sternen (8 Plätze) 53. Sozialpädagogische Wohngruppe Bachstei (8 Plätze) 54. Altenhof (8 Plätze) 55. Sozialpädagogische Wohngruppe 22 (8 Plätze) 56. Wohnheim für Lehrlinge Winterthur (7 Plätze)

Spezialeinrichtungen 57. Modellstation SOMOSA (20 Plätze) 58. Florhof Durchgangsheim (15 Plätze) 59. Riesbach (12 Plätze) 60. Durchgangsstation Winterthur DSW (9 Plätze) 61. Schlupfhuus (8 Plätze) 62. Mädchenhaus (7 Plätze)

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C. Beschreibung der Datenauswertungen Nachfolgend ist stichwortartig festgehalten, welche Datenquellen bei der Auswer-tung der Kernvariablen herangezogen und wie sie ausgewertet wurden. Die Dar-stellung folgt der Gliederung von Kap. 3, den Ergebnissen.

Themenfeld 1: Die Heimlandschaft

3.1 Art, Anzahl und Grösse der Einrichtungen

Die Art der Einrichtungen wurde nach Heimkategorien ermittelt. Diese gelten für 2010 und wurden für anderen Jahre übernommen aufgrund der Aussage von AJB-Mitarbeitenden, dass sich kein Heim über die Jahre grundlegend verändert hat (beispielsweise durch eine Veränderung der Klientel).

Die Anzahl der Einrichtungen wurde über ihr Vorkommen in den Daten ermittelt:

1995 Vorkommen in Stichtagserhebungen (BELEGUE95), ergänzt mit Kostenentwicklungen aus 1995 (aus dem Archiv; KE_Heimname) und Bista-Datensatz für VSA-Heime (da Kostenentwicklungen nicht vorhanden und Heime in Stichtagen z.T. aufgrund eines früheren Ämterwechsels fehlen).

2000 Vorkommen Kostentwicklung 2000–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU) ergänzt mit Auswertungen der Austritte (im Rahmen des Globalbudgets 2000, Auswertung00).

2005 Vorkommen Kostentwicklung 2005–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU), ergänzt mit Auswertungen der Austritte (im Rahmen des Globalbudgets 2005, Auswertung05).

2010 Vorkommen im Factsheet bzw. Datenblatt (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich von VSA Datenblatt2010 genannt).

Aussagekraft für die Grösse der Einrichtungen hat in diesen Daten vor allem die Anzahl der Plätze in einer Einrichtung.28 Sie wurden daher ausgezählt:

1995 Stichtage (BELEGUE95) und Bevölkerungsstatistik (STAT-TAB: Interaktive Statistikdatenbank des Bundesamts für Statistik, Zugriff 17.04.2012).

2000 Kostenentwicklung 2000–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU) und Stichtage (belegue00 und belegue00_seso) und

28 Eine andere Möglichkeit wären die Konzepttage gewesen, also die Anzahl Tage, an denen ein Platz im Jahr belegt werden kann. Für gewöhnlich entspricht 1 Platz 360 Konzepttagen, doch es gibt Ausnahmen. Das Datenmaterial ist lückenhaft, insbesondere liegen für 1995 keine Daten vor. Die Konzepttage wurden deshalb zwar so weit wie möglich ausgewertet, aber nicht in den Bericht übernommen. – Möglich gewesen wären auch die Aufenthaltstage, also die Anzahl Tage, an denen ein Platz effektiv belegt war: die reale Auslastung. Vgl. dazu weiter unten im Anhang, Punkt 3.2.

Page 71: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

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Bevölkerungsstatistik (STAT-TAB: Interaktive Statistikdatenbank des Bundesamts für Statistik, Zugriff 17.04.2012).

2005 Kostenentwicklung 2000–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU) und Bevölkerungsstatistik (STAT-TAB: Interaktive Statistikdatenbank des Bundesamts für Statistik, Zugriff 17.04.2012).

1995–2005 einzelne Lücken gefüllt mit Angaben aus Stellenplan (Heimname_Jahre); auffallende Sprünge zwischen 2000 und 2005 mit Angaben aus BJ-Erhebung aus 2003 und 2008 verglichen (BJ2008_Auswertung_20091020 und BJ2003_Auswertung_20050330).

2010 Factsheet bzw. Datenblatt (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich von VSA Datenblatt2010 genannt) und Bevölkerungsstatistik (STAT-TAB: Interaktive Statistikdatenbank des Bundesamts für Statistik, Zugriff 17.04.2012).

Es versteht sich, dass aus diesen Zahlen keine Belegungsrealität herleitbar ist: So kommen beispielsweise auf einen Platz in einer Durchgangsstation im Lauf eines Jahres mehrere Kinder oder Jugendliche, und umgekehrt kann es in einem Jugend-heim durchaus sein, dass ein Jugendlicher einen Platz innehat, ihn aber nur an einigen Tagen pro Woche nutzt und die anderen Tage in der Familie verbringt. Die Zahlen geben also nur Auskunft über die Grössenordnung des Angebots.

Die wichtigste Limitation über alle Auswertungen bleibt, dass insbesondere der Verein Contetto, das ZGSZ und die ZKJ-Heime aus anderen Kantonen (3 Sonder-schulheime und 1 Sonderschulheim für Behinderte; der ‹Austritt› aus dem Kanton erfolgte über mehrere Jahre mit irregulärer Repräsentanz in den Daten) nur vereinzelt einbezogen werden konnten. Es wird jeweils explizit erwähnt, wenn das der Fall war.

3.2 Auslastung der Einrichtungen

Die Auslastung der Einrichtungen wurde ermittelt, indem die Aufenthaltstage aus folgenden Datenquellen ausgezählt wurden:

1995 Kostenentwicklung 1995 (KE_Heimname; nur für AJB vorhanden).

2000 Kostenentwicklung 2000–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2005 Kostenentwicklung 2000–2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2000–2005 einzelne Lücken und auffallende Sprünge zwischen 2000 und 2005 mit Angaben aus BJ-Erhebung aus 2003 und 2008 überprüft (BJ2008_Auswertung_20091020 und BJ2003_Auswertung_20050330).

2010 Aufenthaltstage (AT-2010_Schulheime und 2010_Aufenthaltstage).

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Wie erkennbar ist, mussten für 2000–2005 zusätzlich Daten aus 2003 und 2008 herangezogen werden, namentlich die ermittelten Aufenthaltstage in den Heimen zuhanden des Bundesamtes für Justiz (BJ). Dies war notwendig, da in der Kosten-entwicklung 2000–2005 vereinzelt Platzzahlen fehlten oder im Vergleich zu den anderen Erhebungszeitpunkten 1995 und 2010 seltsame Sprünge aufweisen. Mit den BJ-Zwischenjahren 2003 und 2008 konnten sie überprüft werden.

Die wichtigste Limitation besteht darin, dass die Daten zur Platzentwicklung aus drei verschiedenen Quellen stammen (Stichtage, Kostenentwicklungen und Factsheets). Die Korrektheit der Daten ist bisweilen fraglich (ein Beispiel dafür ist die Datenlage zur Stiftung Bühl, vgl. Fussnote 14 auf S. 22).

3.3 Geschlecht und Altersverteilung

Die Geschlechts- und Altersverteilung wurde aus folgenden Quellen ermittelt:

1995 Stichtage (BELEGUE95).

2000 Stichtage (belegue00 und belegue00_seso).

2003 BJ-Erhebung aus 2003 (BJ2003_Auswertung_20050330).

2008 BJ-Erhebung aus 2008 (BJ2008_Auswertung_20091020).

Eine Auswertung nach Heimkategorien war nicht möglich, da die BJ-Erhebungen dafür zu wenig differenziert sind. Wie im Text erläutert verwenden Stichtage und BJ-Erhebungen unterschiedliche Altersspannen.

Die bedeutendste Limitation zeigt sich darin, dass diese Daten sehr fehleranfällig sind und nur Näherungswerte liefern. So enthält die BJ-Erhebung wie erwähnt vier Einrichtungen (strafrechtlich und nur bewilligt), die nicht zu den interessierenden Zürcher Heimen gehören. Diese können aber nicht hinausgerechnet werden, da die Angaben nur im Total enthalten sind. Zudem fehlen 2003 der Verein Plus und das Kinderhaus Inselhof. 1995 auf 2000 kommen in den Stichtagen die 15 Seso-Heime dazu (1995 beim VSA, 2000 beim AJB), und diese Heime machen ein Plus aus: Männlich sind +419 und weiblich +211 Zählungen (was bedeutet, dass der Zuwachs von 1995 auf 2000 durch diese fehlenden Heime zu erklären ist).

3.4 Kantonsübergreifende Platzierungen

Aufnahme

1995 Exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2000 Aufenthaltstage 2000 der Kinder aus anderen Kantonen aus Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU), in Kombination mit den Öffnungstagen aus Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU), in geschätzte Plätze umgerechnet; b) exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen

Page 73: Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der ......Datenanalyse zur jüngeren Entwicklung der Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe im Kanton Zürich

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Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2005 Aufenthaltstage 2005 der Kinder aus anderen Kantonen aus Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU), in Kombination mit den Öffnungstagen aus Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU), in geschätzte Plätze umgerechnet; b) exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2010 Aufenthaltstage der Kinder aus anderen Kantonen (AT-2010_Schulheime und ergänzend für fehlendes ZGSZ AT-2010_ZGSZ und detailliertere Angaben zu den BJ-anerkannten Heimen 2010 Lei approx für BJ-Heimname und 2010_Aufenthaltstage (enthält die gescannten Formulare der AJB-Heime, welche in die Datei AT-2010_AJB übertragen wurde), in Kombination mit den Konzepttagen des Factsheets bzw. Datenblatts (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich (von VSA) Datenblatt2010 genannt), in geschätzte Plätze umgerechnet; b) exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2011 Gesuche für Platzierung im Kanton Zürich (AuswertungGesuche20111024).

Abgabe

1995 exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2000 exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2005 exportierte Oracle-Datenbank zu den überkantonalen Platzierungen (Kostengutsprachen_HfH_20120509 und Oracle_HfH_120509).

2011 Gesuche für Platzierung in einem anderen Kanton (AuswertungGesuche20111024).

Die wichtigste Limitation bei den Auswertungen besteht in der dürftigen Datenqualität, auf die im Text hingewiesen wird (vgl. oben, S. 31).

Themenfeld 2: Finanzen

3.5 Kostenströme in den Einrichtungen

Projektierte Kosten:

2010 Factsheet bzw. Datenblätter (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich von VSA Datenblatt2010 genannt).

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VSA-Heime, die keine BJ-Anerkennung haben, werden in den Factsheets anders berechnet: Es wird nur von Zürcher Kindern und Jugendlichen ausgegangen und nicht von ausserkantonalen. Würden ausserkantonale Platzierungen mit berechnet, dann würden der Gemeindeanteil (der sich ja nur auf Zürcher Gemeinden bezieht) und der Kantonsanteil sinken.

Reale Kosten:

1995 Kostenentwicklungen aus 1995 (aus dem Archiv und nur vom AJB; KE_Heimname).

2000 Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2005 Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2010 Aufenthaltstage (AT-2010_Schulheime und ergänzend für fehlendes ZGSZ AT-2010_ZGSZ und detailliertere Angaben zu den BJ-anerkannten Heimen 2010 LEI approximiert für BJ-Heimname und 2010_Aufenthaltstage (enthält die gescannten Formulare der AJB-Heime, welche in die Datei AT-2010_AJB übertragen wurde), kombiniert mit den Rechengrundlagen aus den Factsheets bzw. Datenblättern (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich von VSA Datenblatt2010 genannt).

Sowohl für die realen als auch für die projektierten Kosten enthält die Auswertungskategorie ‹IV-Beitrag und andere› (i) nicht beitragsberechtigte Tage EBE und (ii) Erwachsene ohne Heimerfahrung – somit Nicht-BJ-Tage und ohne kantonalen Beitrag. Die Aufteilung eines EBE-Tages zwischen IV und Gemeinde kann auf Basis des Factsheets nicht berechnet werden. Wer den Aufenthalt für Erwachsene ohne Heimerfahrung bezahlt, ist auch nicht ersichtlich (Sozialamt, Erwachsener selbst, Familie?).

Eine weitere Limitation besteht darin dass die Auswertung der Entwicklung auch den Verein Contetto enthält für die Jahre 1995 (2ʻ299ʻ213 Franken) und 2000 (2ʻ529'739 Franken, für diese Jahre liegt eine Kostenentwicklung vor). 2005 erhält der Verein dann keinen Beitrag vom Kanton und 2010 findet sich nur noch die Angabe, dass der Kanton der Geschäftsstelle 70ʻ000 Franken bezahlt; Rest unbekannt. Dies ist naturgemäss eine Fehlerquelle.

Es liegt am Sanierungsprogramm 04, dass keine weiteren Daten vorliegen: Die Gesetzesvorlage wurde an der Volksabstimmung vom 26. September 2004 angenommen (Gesetz über den mittelfristigen Ausgleich der laufenden Rechnung) und die Änderungen am Jugendheim- und Schulleistungsgesetz traten am 1. Januar 2005 in Kraft. Die Umstellung der Heimfinanzierung von der Restdefizitdeckung auf ein Pauschalenmodell nebst Plafonierung der Staatsbeiträge auf 41 Mio. Franken erforderte neue Richtlinien und Instrumente, die erst ab 2007 wirksam wurden (vgl.

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dazu Vasella 2011, S. 5–7; s.a. die Medienmitteilung des Regierungsrates vom 16.12.200429).

3.6 Personalaufwand

Personalaufwand projektiert:

2010 Factsheet bzw. Datenblatt (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich (von VSA) Datenblatt2010 genannt).

Personalaufwand real:

1995 Kostenentwicklungen aus 1995 (aus dem Archiv und nur vom AJB; KE_Heimname).

2000 Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2005 Kostenentwicklung 2000-2005 (Kostenentwicklung 2000 uF übrige_ZKJ_Total_NEU und Kostenentwicklung Kostenentwicklung 2000 uF ZKJ_NEU).

2010 Checkliste des AJB zum Staatsbeitrag (Checkliste SB 2010_111214) und Zusammenstellung der verschiedenen Aufwände des VSA (Personalaufwand Heime 2010).

Personalaufwand pro Platz:

1995–2010 Daten zum Personalaufwand real und zur Grösse bzw. Platzzahl (siehe oben in diesem Anhang C Abschnitt 4.1).

In Abb. 20.3 werden die Personalkosten pro Aufenthaltstag angegeben. Hinter den aggregierten Zahlen verbirgt sich natürlich eine Mechanik wie folgt: Sind die realen Personalkosten pro Aufenthaltstag höher als die berechneten pro Soll-Tag kann dies bedeuten, dass entweder die realen Personalkosten höher sind als die berechneten oder dass die Soll-Auslastung nicht erreicht wurde. Sind die realen Personalkosten pro Aufenthaltstag hingegen geringer als die berechneten pro Soll-Tag kann dies das Umgekehrte bedeuten: Das Personal war real billiger als berechnet oder die Soll-Auslastung wurde überschritten. Diese feinkörnigeren Auswertungen sind im Bericht zugunsten der Lesbarkeit entfallen.

29 http://www.rr.zh.ch/internet/regierungsrat/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2004-285_inkraftsetzung.html [Stand 08.01.2012].

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Themenfeld 3: Leistungserbringung

3.7 Personalzusammensetzung

Personalprofile:

2010 Factsheet bzw. Datenblatt (2010_AJB_Factsheet und 2010_VSA_Factsheet, ursprünglich (von VSA) Datenblatt2010 genannt).

Personalprofile pro Platz:

2010 Daten zum Personalprofil 2010 und zur Grösse bzw. Platzzahl 2010 (siehe oben Abschnitt 4.2).

Darauf, dass es sich bei den Zählungen um Stellen aus den Stellenplänen der Factsheets handelt und nicht um die tatsächlichen Stellen, wie das Heim sie besetzt hat, wird im Text hingewiesen. Es ist zusätzlich anzumerken, dass für die anderen Erhebungszeitpunkte 1995, 2000 und 2005 ebenfalls Auswertungen zu den Personalprofilen vorgenommen wurden, die aufgrund der Datenqualität keinen Eingang in den Bericht gefunden haben.

3.8 Anschlusslösungen (geplante / ungeplante Austritte)

2000 Auswertungen der Austritte (im Rahmen des Globalbudgets) 2000 (Auswertung00).

2005 Auswertungen der Austritte (im Rahmen des Globalbudgets) 2005 (Auswertung05).

2010 Auswertungen der Austritte (im Rahmen des Globalbudgets) 2010 (Auswertung10).

Die Betrachtungen nach Zuständigkeit der Ämter oder nach Heimkategorien entsprechen nicht der Funktionsweise des Wirkungsindikators W2, worauf im Text hingewiesen wird (s. S. 51). Dieser betrachtet die Anschlusslösungen im Total.