Datenschutz in Heil- und Pflegeberufen

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1 Datenschutz in Heil- und Pflegeberufen 6 Fragen, 4 Tipps Zum Umgang mit persönlichen Daten In Heil- und Pflegeberufen

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In Heil- und Pflegeberufen werden oft besondere personenbezogene Daten erfasst, die einen besonderen Schutz der betroffenen Personen ergeben. In 6 Fragen und 4 Tipps werden Hinweise gegeben, die den Umgang mit personenbezogenen Daten erleichtern.

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1 Datenschutz in Heil- und Pflegeberufen

6 Fragen, 4 Tipps

Zum Umgang mit persönlichen Daten

In Heil- und Pflegeberufen

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2 Besondere Daten

1. Verwenden Sie allgemeine persönlichen Daten und auch diese besonderen?

– Gesundheitsdaten, Sexualdaten

– Angaben über die Rasse, ethnische Herkunft

– politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen

– Gewerkschaftszugehörigkeiten Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit Technische Hilfsmittel

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3 Technische Hilfsmittel

2. Setzen Sie technische Hilfsmittel ein?

– Emailsysteme

– Telefonanlagen

– Smartphones

– Kameras

– Mikrofone oder

– EDV-gestütztes Zeiterfassungssystem Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit Erfassung und Speicherung

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4 Erfassung und Speicherung

3. Werden folgende Unterlagen verwendet?

– Beurteilungen

– Abmahnungen

– Zeugnisse

– Bonitätsfeststellungen Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit EDV-Systeme

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5 EDV-Systeme

4. Ist in Ihrem Unternehmen

– ein EDV-gestütztes Controlling im Einsatz

– Bewertungen von Personen in EDV-Systemen gespeichert

– die Datenerfassung zur Auswertungen oder Forschung üblich

Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit Missbrauchsmöglichkeiten

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6 Missbrauchsmöglichkeiten

4. Haben Sie Daten, die bei Missbrauch

– persönlichen Schäden herbeiführen oder

– eine Gefahr für das Leben darstellen könnten

Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit Personenanzahl

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7 Personenanzahl

6. Wie viel Personen sind normalerweise bei Ihnen mit persönlichen Daten befasst?*

– 10 oder mehr mit EDV-Systemen oder

– 20 Personen oder mehr ohne EDV Ja Bedarf klären / Folie 8

Nein Weiter mit Tipps umsetzen

*Personen umfasst auch Externe oder Heimarbeiter

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8 Ergebnis 1 – Bedarf klären

• Die Verarbeitung persönlicher Daten bei Ihnen

– umfasst besondere Personendaten oder

– wird von einer größeren Personenzahl durchgeführt

• Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass

Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen. §4f BDSG – Datenschutzbeauftragter

http://dejure.org/gesetze/BDSG/4f.html

Wie beraten Sie Kontakt/Folie 15

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9 Ergebnis 2 – Tipps umsetzen

• Die Anzahl von Personen im Umgang mit persönlichen Daten ist gering oder

• Die Art der persönlichen Daten bewegt sich im normalen Rahmen

• Der Gesetzgeber sieht darin kein unangemessenes Risiko für die Betroffenen.

• Bei der Umsetzung der Tipps unterstützen wir Sie, versprochen.

Kontakt/Folie 15

Weiter mit Tipps

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Tipp 1 – Dokumentation

• Die Dokumentation der Verfahren bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

– erhöht die Transparenz im Unternehmen,

– erleichtert die Bearbeitung von Anfragen durch Betroffene oder Aufsichtsbehörden,

– verringert das Risiko einer Bußgeldzahlung. §4e Bundesdatenschutzgesetz – Meldepflicht

http://dejure.org/gesetze/BDSG/4e.html

§43 Bundesdatenschutzgesetz – Bußgeldvorschriften http://dejure.org/gesetze/BDSG/43.html

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Tipp 2 – Datengeheimnis

• Personen mit Zugang zu Personendaten werden auf das Datengeheimnis verpflichtet, das sind

– Vollzeitmitarbeiter,

– Teilzeitmitarbeiter,

– Heimarbeiter,

– externe Kräfte oder

– Beauftragte bei Dienstleistern. §5 Bundesdatenschutzgesetz – Datengeheimnis,

http://dejure.org/gesetze/BDSG/5.html

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Tipp 3 – Sparsamkeit

• Verwenden Sie personenbezogene Daten

– so wenig wie möglich und

– nur für den vereinbarten Zweck. §3a Bundesdatenschutzgesetz – Datensparsamkeit

http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html

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134 – Technisch-organisatorische Maßnahmen

• Regeln helfen im Umgang mit Personendaten

1. Zutrittskontrolle

2. Zugangskontrolle

3. Zugriffskontrolle

4. Weitergabekontrolle

5. Eingabekontrolle

6. Auftragskontrolle

7. Verfügbarkeitskontrolle

8. Trennungsgebot § 9 BDSG – Technische und organisatorische Maßnahmen

http://dejure.org/gesetze/BDSG/9.html

http://dejure.org/gesetze/BDSG/Anlage.html

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Datenschutzbeauftragte

• Aufgaben

– Verfahrensdokumentation

– Beratung zum Datenschutz

– Mitarbeiterschulung

– Vertretung im Bereich Datenschutz

• Eigenschaften

– Zeugnisverweigerungsrecht wie Auftraggeber §4f, Abs 4a BDSG

http://dejure.org/gesetze/BDSG/4f.html

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Für Fragen stehen wir zu Ihrer Verfügung

• Daleth-Datenschutzc/o Speech & Phone GmbH Bredereckstr. 412621 BerlinFon: 030-91685914www.daleth-datenschutz.de

• Diethelm [email protected]

• Dietmar [email protected]

• Daleth-Datenschutz ist ein Bereich der Speech & Phone

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