Datenschutz und Arbeitsrecht

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Die sogenannte Digitalisierung der Gesellschaft fordert auch die Rechtsfortbildung in diesen Bereichen. Ein wichtiger Aspekt ist der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Beschäftigungsverhältnissen. Datenschutz greift bereits bei der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses und geht auch über die Beendigung dieses hinaus. #Arbeitsrecht #Datenschutz

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Normierungen

● RL 95/46/EG Verarbeitung personenbezogener Daten

● Grundgesetz: Allgemeines Persönlichkeitsrecht (informationelle Selbstbestimmung)

● Bundesdatenschutzgesetz: § 28, § 32 BDSG

● Landesdatenschutzgesetze

● § 83 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

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Was ist geschützt?● Schutz persönlicher Daten vor missbräuchlicher

Verwendung

● nicht nur staatlichen Einrichtungen gegenüber

● auch im privaten Rechtsverkehr

● Nicht die Daten als solches sind geschütz

● sondern der Mensch vor Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit

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Personenbezogene Daten

● Alter

● Geschlecht

● Familienstand

● Ausbildung

● Sprachkenntnisse

● Entgeltdaten

● Gesundheitsdaten

● Behinderungen

● Fehlzeiten

● Dienstliche Beurteilungen

● Gewerkschafts-zugehörigkeit etc.

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Zulässigkeit ● Datenerhebung, Verarbeitung grundsätzlich verboten

● Ausnahme das BDSG oder eine andere Rechtsnorm erlaubt es, vgl. § 1 BDSG

● Arbeitnehmer hat vorher (schriftlich) eingewilligt, diese Einwilligung kann der Arbeitnehmer jederzeit widerrufen.

● Gem. § 32 BDSG ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten eines Beschäftigten durch den Arbeitgeber nur erlaubt:

● wenn sie für die Einstellungsentscheidung im Hinblick auf einen Bewerber oder die Durchführung einer Beschäftigung erforderlich ist.

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Schnittpunkte

● Background-Check● Bewerbungsverfahren● Vorstellungsgespräch● Fragebögen● Onlinebewerbungen● Bewerbungsfragen● Personalakten● Kündigungen● Auskünfte

● Kontrolle von Mitarbeitern● Videoüberwachung● GPS, RFID, Google Maps?● Internetnutzung, E-Mail● Bring your own device (BYOD)● Soziale Netzwerke● Website: Mitarbeiterfotos, Newsletter etc.● Betrieblicher Datenschutzbeauftragter etc.

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Beendigung... Speicherfristen... nachvertragliche

Regelungen...Auskünfte!?...

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Regelungen treffen!

Verhaltenskodex...Betriebsvereinbarungen...Mitarbeiterschulungen...

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Maria DimartinoRechtsanwältin

Schulstraße 5D- 69214 EppelheimTel: 06221 6734302Mobil: 01791081769

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- Abmahnungen- Kündigungen- Verträge- Vergleiche- Zeugnisse

Arbeitsrecht von A bis Z

- Lohn- Teilzeit- Betriebsverfassung- Vorträge- Schulungen

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