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Datenschutz – UPDATE Erste Erfahrungen mit der DSGVO BildungsKickOff 2019 15. Jänner 2019 Ursula Illibauer Bundessparte Information & Consulting

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Datenschutz – UPDATEErste Erfahrungen mit der DSGVO

BildungsKickOff 2019

15. Jänner 2019

Ursula Illibauer

Bundessparte Information & Consulting

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Seit 25. Mai 2018…

über 1.200 Beschwerden bei der DSB anhängig (Stand:

21.12.2018)

über 250 Meldungen von Datenschutzverletzungen

(„data breach“)

über 60 amtswegige Prüfverfahren

nur ein Viertel der Unternehmen DSGVO-konform? (Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Kaum-

Fortschritt-bei-der-Umsetzung-der-Datenschutz-Grundverordnung.html,

Stand: 27.09.2018)

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Wenig Neues…

Rechtmäßigkeit („warum darf ich das?“)

Speicherdauer („wie lange?“)

Verarbeitungsverzeichnis („Protokoll“)

Informationspflicht („Datenschutzerklärung“)

Datensicherheit / IT-Sicherheit („wie sicher?“)

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Wenig Neues, dennoch neue Probleme…

Handhabe mit Betroffenenrechten

Informationspflichten

Aufbewahrungsfristen bestimmen

Abgrenzung im DSGVO Rollenbild

Abgrenzung mit Telekommunikationsgesetz (TKG)

Unsicherheit bei IT- bzw Datensicherheit

Sicherheit

Warten auf aktuelle Entscheidungen

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Aufbewahrungsfristen

Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht (§ 132 Abs 1 BAO): 7 Jahre

Allgemeiner Schadenersatz (§ 1489 ABGB): 30 Jahre

Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses (§ 1478 ABGB): 30 Jahre

Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung (§§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG): 6 Monate

Geldwäschebestimmungen (§ 365y GewO): 5 Jahre

Aufbewahrungspflicht (§ 98 VAG): 7 Jahre

weitere Aufbewahrungsfristen: wko.at/datenschutzservice

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Rollenbild…

Verantwortlicher = jemand, der allein oder gemeinsam mit

anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von

personenbezogenen Daten entscheidet

Auftragsverarbeiter = jemand, der personenbezogene

Daten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet

Beispiele:

Verantwortlicher: Rechtsanwälte, Steuerberater

Auftragsverarbeiter: externer Buchhalter, Clouds

FDL: grundsätzlich (immer im Anwendungsfall zu prüfen)

eigenständige Verantwortliche

Vgl: Steuerberater – Lohnverrechnung (GZ: DSB-D122.767/0001-DSB/2018)

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wie weitreichend / wann

noch transparent / wann

überbordend?

Visitenkarten

postalische Werbung

Informationen im

Geschäftslokal

Verlinkungen / QR-Codes /

Comics

Datenschutzerklärung…

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1. Anrufe zu Werbezwecken und

1. Telefaxe und elektronische Post (zB E-Mails, SMS, Social

Media Nachrichten) zu Direktwerbezwecken (Achtung! NEU)

Abgrenzung zum TKG…

bedürfen der vorherigen, jederzeit widerruflichen

Zustimmung des Empfängers (§ 107 TKG)

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Newsletter

Ausnahme von der Einwilligungsnotwendigkeit für elektronische Post im aufrechten Kundenverhältnis unter den Voraussetzungen:

die E-Mail-Adresse des Kunden wird beim Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erhoben; und

die Zusendung erfolgt zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte; und

der Kunde erhält bei Erhebung der E-Mail-Adresse die Möglichkeit, den Empfang kostenfrei und problemlos abzulehnen; und

der Kunde erhält bei jeder Zusendung die Möglichkeit, den Empfang kostenfrei und problemlos abzulehnen; und

der Kunde ist nicht in die sog „ECG-Liste“ (https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_ECGListe) eingetragen.

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IMMER unzulässig:

Versenden anonymer elektronischer Post

kommerzielle Kommunikation muss so gestaltet sein, dass diese (§ 6

Abs 1 ECG)

als solche erkennbar ist,

natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in

Auftrag gegeben hat, erkennen lässt,

Angebote zur Absatzförderung (Zugaben, Geschenke) als solche erkennen

lässt und einfachen Zugang zu den Bedingungen enthält sowie

Preisausschreiben/ Gewinnspiele als solche erkennen lässt und einfachen

Zugang zu Teilnahmebedingungen enthält

der Empfänger wird aufgefordert, Websites zu besuchen, die gegen §

6 Abs 1 ECG verstoßen oder

keine authentische Adresse vorhanden, an die der Empfänger eine

Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann

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Einwilligung-Formulierungsvorschlag:

O Hiermit stimme ich …. zu, den Newsletter des Unternehmens … an folgende E-Mail-Adresse zugestellt zu erhalten: ……..

Ich kann meine Zustimmungserklärung jederzeit widerrufen; am einfachsten, indem ich den Widerruf an folgende E-Mail-Adresse schicke: ….

Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Datenschutzrechtlich verantwortlich: …. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter: …. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zum Zweck des Newsletter-Versandes ist Ihre Zustimmung. Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck des Newsletter-Versandes bis zum Widerruf Ihrer Zustimmung. Zur Abwicklung des Newsletter-Versandes arbeiten wir mit einem Betreiber eines Newsletter-Managementsystems mit Sitz in der EU zusammen. Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Einschränkung und Widerspruch zu einer Datenverarbeitung sowie Löschung und Übertragbarkeit Ihrer Daten zu. Wenn Sie glauben, dass wir gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, können Sie sich bei uns … oder bei einer Datenschutzbehörde beschweren.

(Datum, Unterschrift)

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„Cookie-Regelung“ (§ 96 Abs 3 TKG)

Informationsverpflichtung:

1. welche personenbezogenen Daten werden ermittelt, verarbeitet und übermittelt,

2. auf welcher Rechtsgrundlage,

3. für welche Zwecke,

4. für wie lange die Daten gespeichert werden,

5. über die Nutzungsmöglichkeiten auf Grund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen.

6. Information in geeigneter Form und spätestens bei Beginn der Rechtsbeziehungen (Pop-Up)

7. Auskunftsrecht „nach dem Datenschutzgesetz“

Webtracking / Websites

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Einwilligung nötig, außer:

technischen Speicherung oder Zugang,

wenn alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer

Nachricht über ein Kommunikationsnetz ist oder,

wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Dienst, der vom

Benutzer ausdrücklich gewünscht wurde, zur Verfügung gestellt

werden kann.

Änderung der Browsereinstellungen auf „privacy by default“

Einwilligung über Pop-Up über Website selbst (Link zur

Datenschutzerklärung!)

„Anpingen“ des Browsers, iSe Einwilligung über die jeweilige

Website (verschiedene Modelle am Markt erst verfügbar)

alle nicht-technisch notwendigen Cookies werden erst ab dem

Zeitpunkt der Einwilligung gesetzt (Cookie zum Nachweis der

Einwilligung = notwendig)

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• Überarbeitung der geltenden ePrivacy RL

(Richtlinie 2002/58/EG) durch die ePrivacy VO

• sektorspezifischer Datenschutz

• Telekommunikation

• Datenverarbeitung zu Werbezwecke

• Cookies / Webtracking

• Verzeichnisse

• „Nachbessern und Aufholbedarf im Hinblick auf

DSGVO“

Wann kommt die neue ePrivacy?

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Aktuelle Entscheidungen

• erste Strafbescheide: hauptsächlich „Bildverarbeitung“

bis zu 4.800 EUR (DSB-D550.038/0003-DSB/2018)

• Entscheidung zum Auskunftsbegehren (GZ: DSB-D122.844/0006-DSB/2018):

Bank muss kostenlos Auskunft über Bankdaten der letzten Jahre erteilen (5 Jahre).

Ein derartiges Auskunftsbegehren ist nicht exzessiv.

noch nicht rechtskräftig

• Entscheidung zu Aufbewahrungsfristen (GZ: DSB-D216.471/0001-DSB/2018 ):

Löschungsbegehren für Stammdaten

§ 207 Abs 2 BAO: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

§ 132 Abs 1 BAO, § 212 UGB: Aufbewahrungsfrist 7 Jahre

DSB: Aufbewahrungsdauer in diesem Fall 7 Jahre

• weitere Entscheidungen abrufbar unter ris.bka.gv.at

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Black-List

= Verordnung über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V): Black-List & Erläuterungen

Datenverarbeitung zur Bewertung oder Einstufung natürlicher Personen (inkl Profiling)

hinsichtlich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort, Ortswechsel und

ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhend und

Potential für negative rechtliche, physische oder finanzielle Auswirkungen

mögliche Anwendungsfälle: Ablehnung eines Online-Kreditantrags, Bonitätsdatenbanken, Datenbank für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusbekämpfung, Verhaltens- oder Marketingprofile (ausgenommen personalisierte Werbung)

Verarbeitungen von Daten zur Bewertung des Verhaltens und anderer persönlicher Aspekte von natürlichen Personen

und die von Dritten dazu genutzt werden können, automatisierte Entscheidungsfindungen zu treffen,

die Rechtswirkung gegenüber den bewerteten Personen entfalten, oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen

mögliche Anwendungsfälle: Big Data Analysen Banken- und Finanzsektor, Gesundheitswesen, Steuerwesen, Versicherungen, Marketing und Werbung

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Zusammenführung / Abgleich von Datensätzen aus zwei oder mehreren Verarbeitungen, die zu unterschiedlichen Zwecken oder von verschiedenen Verantwortlichen durchgeführt wurden

im Rahmen einer Datenverarbeitung, die über die von einer betroffenen Person üblicherweise zu erwartenden Verarbeitungen hinausgeht,

sofern durch die Anwendung von Algorithmen Entscheidungen getroffen werden können, welche die betroffene Person in erheblicher Weise beeinträchtigen

mögliche Anwendungsfälle: Scoringmethoden, Fraud-Prevention-Systeme

2 Kriterien müssen erfüllt sein:

umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten,

umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten,

Erfassung von Standortdaten

Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger betroffener Personen

Zusammenführung / Abgleich von Datensätzen aus zwei oder mehreren Verarbeitungen, die zu unterschiedlichen Zwecken oder von verschiedenen Verantwortlichen durchgeführt wurden

im Rahmen einer Datenverarbeitung, die über die von einer betroffenen Person üblicherweise zu erwartenden Verarbeitungen hinausgeht,

sofern diese für Zwecke erfolgen, für welche nicht alle der zu verarbeitenden Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben wurden.

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Prüfschritte:

Datenverarbeitung definieren

DFA Kriterien der Blacklist prüfen

Rechtsgrundlagen und Grundsätze prüfen

Verarbeitungsvorgänge und Zwecke prüfen

Bewertung Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

Schutz- und mögliche Angriffsziele definieren

Risikoanalyse (Black List BFDI)

Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos

Abhilfemaßnahmen und Maßnahmenplan definieren

Konsultation DSBA

Dokumentation

vgl auch: EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Ablaufplan Datenschutz-Folgenabschätzung

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Datensicherheit

data breach notification (Art 33 und 34 DSGVO)

neues Formular der DSB selbst

tlw Einstellungen, tlw Aufforderung zur Nachreichung von

Dokumenten

wann liegt ein Risiko vor, wann ein hohes Risiko?

Leitfaden der Artikel 29 Gruppe

(http://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-

detail.cfm?item_id=612052) bringt nur tlw Hilfestellung, mehr

Praxisbeispiele wären hilfreich

Meldung an Betroffene: EU-Datenschutz-Grundverordnung

(DSGVO): Data Breach Notification - Muster Benachrichtigung

der betroffenen Person

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Anhaltspunkt: Leitfaden IT-Sicherheit in Kreditinstituten – FMA

IT-Safe.at (Leitfäden, Mitarbeiterhandbücher, KMU-Handbücher

Basics:

ausdrückliche Festlegung Aufgabenverteilung zwischen

den Mitarbeitern;

Bindung der Datenverwendung an einen gültigen

Auftrag z.B. eines oder einer Vorgesetzten;

Information und Schulung der Mitarbeiter über ihre

Pflichten und internen Datensicherheitsvorschriften;

Zutrittsberechtigungen zu Räumen, in denen Daten

verarbeitet werden;

Schutz der IT-Systeme und Datenträger vor unbefugten

Zugriffen;

Schutz der IT-Systeme vor unbefugter Inbetriebnahme;

Protokollierung der Datenverwendung;

die Dokumentation der oben angeführten

Sicherheitsmaßnahmen in Form eines

Datensicherheitshandbuchs

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it-safe.at

Blog

Erklärvideos

EPU Checkliste

Online-Ratgeber

Handbuch KMU

Handbuch Mitarbeiter

Tagesaktuelles

Veranstaltungen

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wko.at/datenschutzservice

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Kontakt

Mag. Ursula Illibauer

Bundessparte Information und Consulting

E [email protected]

T +43 (0)5 90 900 3151

www.wko.at/ic / www.it-safe.at