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Wir bitten um Beachtung der besonderen Hinweise auf den letzten Seiten dieser Studie.
NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO>
Themen Seite
Marktumfeld Der Markt im Überblick 2
Financials Update: MREL und TLAC 4
Events Calendar Earnings Releases 13
Rating Changes Im Zeitraum vom 25.08.2016 bis 07.09.2016 14
Anhang Konferenzen 15
Charts & Grafiken 15
Ausgaben im Überblick 20
Ansprechpartner 21
Spreadverlauf: iTraxx Senior Financials vs. Subordinated Fin.
Senior Unsecured: Emissionsvolumen der letzten 12 Monate
0
50
100
150
200
250
300
350
Sep. 14 Dez. 14 Mrz. 15 Jun. 15 Sep. 15 Dez. 15 Mrz. 16 Jun. 16
BP
Spread Sen vs. Sub. iTraxx € Senior FinancialiTraxx € Subordinated Financial
0
2
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EU
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n
AT
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LU
NL
NO
PT
SE
US
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
*Emissionen bis 1 Tag vor Studienveröffentlichung Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
CDS Index in bp aktuell 5D ∆ 1M ∆ 6M ∆ YTD ∆ 1Y ∆
Markit iTraxx Europe 65 -3 0 -26 -12 -6
Markit iTraxx Senior Financials 83 -4 -3 -18 6 1
Markit iTraxx Subordinated Financials 187 -15 0 -36 34 25
Cash Bond Index ASW in bp aktuell 5D 1M 6M YTD 1Y
Markit iBoxx € Financials Senior 65 45 50 89 73 77
Markit iBoxx € Financials Subord. 169 217 225 280 226 220
Markit iBoxx € Banks Senior 54 42 48 80 64 71
Markit iBoxx € Banks Subordinated 126 158 162 216 170 170
*Mittelwert der Einzelanleihen
Die gezeigten Veränderungen beziehen sich auf den aktuellen Stand/Spread im Vergleich zum Schlusskurs vor X Tagen.
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Fixed Income Research
Financial View 8. September 2016 14/2016
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Marktumfeld Der Markt im Überblick
Analysten:
Michaela Hessmert
Melanie Kiene, CIIA
Der Credit-Markt kommt mit dem Beginn des Septembers und dem Ende der
Sommerpause wieder etwas in Bewegung gekommen. Während sich die
Pipeline für Euro-Benchmarkemissionen mit fixem Kupon jedoch nur ge-
mächlich füllt, ist am Markt für CDS wieder etwas mehr Aktivität erkennbar.
Der iTraxx Senior Financial (Sen.Fin.) engte sich in den vergangenen Tagen
moderat ein und notiert bei 84bp. Gegenüber dem iTraxx Europe engte sich
der Spread des SenFin Index zuletzt moderat ein und liegt derzeit 19bp über
dem iTraxx Europe. Ende Juni 2016, kurz nach dem Brexit Votum, betrug die
Differenz bis zu 39bp. Während der Markt für Corporates vom Ankaufpro-
gramm der EZB profitiert, können Financials nur sehr eingeschränkt im
Windschatten der Corporates vom insgesamt positiven Umfeld des Credit
Marktes profitieren. Die Marktteilnehmer warten heute alle gespannt auf die
EZB-Zinsentscheidung. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Notenbank
die drei Leitzinssätze anpasst. Vorstellbar sind aktuell höchstens Anpassun-
gen der Laufzeit des Programms und der Ankaufregularien. So ist nicht aus-
zuschließen, dass Mario Draghi eine zeitliche Ausweitung um sechs Monate
oder sogar bis zum Jahresende 2017 ankündigt. In diesem Fall wären aller-
dings einige Spielregeln für den Erwerb der Anleihen zu ändern, da ansons-
ten schon recht genau auszurechnen ist, wann das Programm mangels
Masse vorzeitig leer läuft.
Issuer Country Timing ISIN Maturity Vol.
(€bn) ASW
Actual Issue
Spread Rating
(Fitch / Moody’s / S&P)
HSBC Holding UK 30.08 XS1485597329 8,0 2,0 MS +87 AA- / A1e / -
Santander UK HoldCo UK 01.09 XS1487315860 7,0 1,0 MS +117 Ae / Baa1e / -
Commerzbank DE 06.09 DE000CZ40LR5 7,0 1,0 MS +62 BBB+e / Baa1e / -
Stand: 25.08.2016, 08:57 Uhr; Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Primärmarkt Die vergangenen Monate waren von extremer Zurückhaltung der Emittenten
bei Neuemissionen geprägt. Die Sommerpause begann aufgrund der Brexit
Abstimmung der Briten bereits Mitte Juni. Mit der HSBC und Santander UK
haben sich zunächst zwei UK-Emittenten aus der Deckung gewagt und je-
weils über ihre Holding Gesellschaften Senior Unsecured Bonds im Euro-
Benchmarkformat begeben. Investoren nahmen die Papiere nach der Emis-
sionsflaute der vergangenen Monate gut auf, so dass sich die Spreads in
den ersten Handelstagen einengten. Am vergangenen Dienstag hat die
Commerzbank einen siebenjährigen Senior Bond im Volumen von EUR 1,0
Mrd. emittiert. Weiterhin ist die Aktivität am Primärmarkt unterdurchschnitt-
lich. Wir erwarten, dass im weiteren Verlauf des Septembers die Emissions-
aktivität deutlich anziehen sollte, da wir mit einem gewissen Nachholeffekt –
trotz der unklaren MREL-Ausgestaltung – seitens der Emittenten rechnen.
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NORD/LB Fixed Income Research
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UK-Großbanken drängen auf
Übergangsabkommen mit der
EU
Meldungen zufolge üben die großen britischen Banken Druck auf die briti-
sche Premierministerin Theresa May aus, bereits im Vorfeld zum offiziellen
Brexit, ein Übergangsabkommen für Finanzinstitute mit der EU zu vereinba-
ren. Dieses Übergangsabkommen sollte dahingehend ausgestaltet sein,
dass die Vereinbarung des „passporting“, d.h. die Möglichkeit für Banken
innerhalb der EU uneingeschränkt Produkte und Dienstleistungen anzubie-
ten und zu vertreiben, über die zweijährige Verhandlungsphase (nach dem
Triggern des Artikels 50 des Lissabon-Vertrages) bestand hat. Konkret for-
dern die UK-Banken drei zusätzliche Jahre zu der zweijährigen Verhand-
lungsphase, die mit der Berufung auf Artikel 50 ausgelöst wird. Diese Be-
strebungen dürften schwierig durchzusetzen sein, da die EU-Partner wieder-
holt betont haben, dass sie im Vorfeld keine informellen Gespräche führen
werden. Der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk verwies auf
das Prinzip: „no notification, no negotiaton“. Ohne eine entsprechende Über-
gangsvereinbarung müssten international agierende Investmentbanken
(nach der erfolgten Berufung auf Artikel 50 des Lissaboner Vertrages und
der daraus resultierenden Zwei-Jahres-Frist zum Ausstieg aus der EU) in-
nerhalb von wenigen Wochen Mitarbeiter und Geschäftsbetriebe aus Groß-
britannien in die EU verlagern.
Bankenvereinigungen
fordern weniger strenge
Basel IV Regeln
In einem gemeinsamen Brief an den Basler Ausschuss haben die Europäi-
sche Bankenvereinigung, die Japanische Bankenvereinigung und die Kana-
dische Bankenvereinigung weniger strenge Basel IV Regeln gefordert. Die
aktuellen Vorschläge würden zu einem deutlichen Anstieg der Kapitalanfor-
derungen für Banken führen. Es wird zudem gefordert, dass der Basler Aus-
schuss Pläne, zur Begrenzung der Möglichkeit die Kapitalanforderungen
durch interne Modelle zu reduzieren, zu begrenzen, fallenlässt.
iTraxx Index-Roll steht wieder
bevor
Im September steht der halbjährliche Rolltermin für die iTraxx Indices an.
Während der Handel der neuen Serie 26 am 20. September beginnt, wird
Markit bereits am 16. September die abschließenden Informationen (z.B.
Austauschkandidaten) zur neuen Serie veröffentlichen. Eine vorläufige Liste
der Index-Mitglieder wird bereits am heute Abend auf der Website von Markit
bekannt gegeben.
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Financials Update: MREL und TLAC
Analysten:
Michaela Hessmert
Melanie Kiene, CIIA
Bail-in statt Bail-out
Seit Januar 2016 gilt in der Eurozone das Bail-in Regime, welches ein Kern-
element der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
(BRRD; Bank Recovery and Resolution Directive) darstellt. Die BRRD wurde
bereits am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet und
die Einführung erfolgte gemäß Art. 130 BRRD über die Umwandlung in nati-
onales Recht zum 1. Januar 2015. Ziel der BRRD ist es, nationalen Instituti-
onen Befugnisse und Instrumente einzuräumen, um Bankenkrisen vorzu-
beugen und Finanzinstitutionen, sofern notwendig, unter Minimierung der
Verluste für die Steuerzahler und Wahrung wichtiger Bankfunktionen geord-
net abwickeln zu können. Des Weiteren soll das Bail-in Tool dazu führen,
dass Fehlanreize im Bankensektor, wie beispielsweise das Eingehen von zu
hohen Risiken, vermieden werden. Vorgesehen ist, dass mindestens 8% der
Verbindlichkeiten gewandelt oder abgeschrieben werden, bevor für das Insti-
tut die Möglichkeit besteht, auf Mittel des Abwicklungsfonds zurückzugreifen.
BRRD räumt nationalen
Abwicklungsinstituten
verschiedene Möglichkeiten
ein
Auf der Ebene der Abwicklung (Art. 31 bis 86 BRRD) stehen künftig vier
Instrumente zur Verfügung (siehe Tabelle). Es ist jedoch das Bestreben der
Aufsicht, frühzeitig einzugreifen. Daher wurden den nationalen Abwicklungs-
behörden besondere Befugnisse eingeräumt. Zur Vorbereitung und Vorsor-
ge werden Finanzinstitutionen zur Erstellung von jährlich zu aktualisierenden
Sanierungsplänen verpflichtet. Diese müssen die Prozesse beinhalten, die
die Institute zur eigenen Sanierung im Falle einer deutlichen Verschlechte-
rung der Finanzsituation durchführen würden. Abwicklungsbehörden müssen
Abwicklungspläne für jedes Finanzinstitut entwerfen, die angewendet wer-
den würden, sofern ein Institut die entsprechenden Bedingungen für eine
Abwicklung erfüllt. Auf der Ebene der frühen Intervention, wird es Abwick-
lungsinstitutionen ermöglicht, z.B. spezielle Manager zur Leitung eines Fi-
nanzinstituts einzuberufen, wenn sich die Finanzsituation des Instituts deut-
lich verschlechtert hat oder ernste Gesetzesverstöße vorliegen.
Abwicklungsinstrumente im Überblick
Sale of Business (Art. 38-39 BRRD)
Brückeninstitut (Art. 40-41 BRRD)
Asset separation (Art. 42-43 BRRD)
Bail-in (Art. 44-86 BRRD)
Grundidee Übertragung von Anteilen an dem abzuwickelnden Institut oder einigen oder allen Aktiva oder Passiva
des Instituts an einen bestehenden
übernehmenden Rechtsträger
Fortführung tragfähiger Teile des Unternehmens
Auslagerung von Teilen des Unternehmens oder einer schon errichteten
Brückenbank auf behördlich kontrollierte
Zweckgesellschaft (asset management vehicle;
AMV)
Verbesserung der Kapitalbasis des Instituts
durch Kürzung von Verbindlichkeiten oder
Umwandlung von Verbindlichkeiten in
Eigenkapital
Beschreibung Grundsätzlich (Ausnahmen möglich) zu
kommerziellen Konditionen; vorherige
Bewertung. Gegenleistungen an Institut bzw. bisherige Anteilseig-
ner Hoheitlich durch Abwicklungsbehörde
Übernehmender Rechtsträger tritt
hinsichtlich Zulassungen, Mitgliedschaften etc. in die
Position des abzuwickelnden Instituts
Brückeninstitut wird von Abwicklungsbehörde
errichtet und von ihr oder anderen öffentlichen Be-
hörden kontrolliert Übertra-gung von Anteilen oder Aktiva/Passiva auf das
Brückeninstitut zu Regeln, die dem sale of business
ähneln Brückeninstitut wird ggf. als Bank lizensiert und
beaufsichtigt Zweck: Kontinuität
bestimmter oder aller Funktionen, Dienste und
Tätigkeiten des abzuwickelnden Instituts
Umfasst sowohl Aktiva als auch Passiva Unterschied
zum Brückeninstitut: Ziel der
Zweckgesellschaft ist die Veräußerung oder
geordnete Liquidation, nicht Fortführung der
Tätigkeit Gegenleistung (kann auch in Schuldtiteln
des AMV bestehen) für das Institut wird von
Abwicklungsbehörde nach Bewertung festgesetzt
Kürzung/Umwandlung von Verbindlichkeiten
orientiert sich an der Haf-tungskaskade und dem
benötigten Kapital
Quelle: BRRD, Deutsche Bundesbank, NORD/LB Fixed Income Research
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NORD/LB Fixed Income Research
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Bail-in hierarchy according to the BRRD
Quelle: BRRD, NORD/LB Fixed Income Research
Ziel: Vermeidung von
Bankenschieflagen
Grundsätzlich ist es Ziel der Aufsicht, eine Bankenschieflage mit potenziel-
lem Bail-in zu vermeiden. Dazu wurde strengere Vorgaben zur Kapitalisie-
rung (CET1), Liquiditätshaltung (LCR, NSFR) und der Verschuldungsquote
(Leverage Ratio) eingeführt sowie eine Vielzahl von Kontrollmechanismen
etabliert, die die Banken in ihrer Geschäftstätigkeit überwachen. Innerhalb
des so genannten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses
(SREP, Supervisory Review and Evaluation Process) ist die Aufsicht ange-
halten, sich ein umfassendes Bild über die Risikosituation der Bank zu ma-
chen. Im Rahmen des SREP wird das Risikoprofil einer Bank durch die Auf-
sicht aus vier verschiedenen Blickwinkeln geprüft.
SREP prüft nach gleichen Wettbewerbsbedingungen
Geschäftsmodell
Beurteilung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
der einzelnen Banken; sind die Aktivitäten der Bank
gut diversifiziert oder konzentriert sie sich auf nur
wenige Geschäftsfelder.
Governance und
Risikomanagement
Die Aufseher untersuchen die Organisationsstruktur
einer Bank, indem sie ihre Führungsorgane einer
Kontrolle unterziehen und prüfen, ob Risiken ange-
messen gesteuert werden.
Kapitalrisiko
Prüfung, ob das Sicherheitsnetz der Bank in der
Lage ist, Verluste aufzufangen. Beispiele: Cyberan-
griffe auf das IT-System der Bank, drastischer
Rückgang der Ölpreise, Kreditnehmer zahlen ihre
Darlehen nicht rechtzeitig zurück.
Liquiditäts- und
Refinanzierungsrisiko
Die Aufseher prüfen, ob eine Bank in der Lage ist,
ihren Liquiditätsbedarf kurzfristig zu decken, etwa in
wirtschaftlich unsicheren Zeiten, die dazu führen
können, dass Kunden erheblich mehr Geld als ge-
wöhnlich abheben.
Quelle: EZB, NORD/LB Fixed Income Research
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NORD/LB Fixed Income Research
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SREP dient der
Frühintervention
SREP wird für die 129 national systemrelevanten Banken der Eurozone
angewandt, die sich unter der direkten Aufsicht der EZB befinden. Potenziel-
le Maßnahmen, welche die Aufsicht im Bedarfsfall ergreifen kann, erstrecken
sich über die Aufforderung als zusätzliche Absicherung mehr Kapital vorzu-
halten oder zur Senkung des Kreditrisikos bestimmte Kreditportfolios zu
veräußern. Im Extremfall kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass eine
Bank ihre Unternehmensführung ändert oder ihre Geschäftsstrategie an-
passt, um rentabler zu werden.
SREP Zuschlag Institute werden durch die Aufsicht aufgefordert, im Bedarfsfall ein SREP-
Zuschlag vorzuhalten. Dieser soll folgende Risiken abdecken:
Nicht durch CRR-Methoden abgedeckte Aspekte von Kredit-, Markt-
preis-und operationellen Risiken
Konzentrationsrisiken im Kreditgeschäft
Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Ggf. weitere kapitalbezogene Risiken
Ggf. Modellschwächen, die zu Risikounterzeichnung führen können
Ggf. Kontroll-, Governance-, Prozessmängel nur als temporäre
Maßnahme
SREP: EBA Guideline
Quelle: BaFin, NORD/LB Fixed Income Research
Konzepte zur Sicherstellung
von ausreichend
verlustabsorbierendem
Kapital
Für den Fall, dass ein Institut dennoch restrukturiert oder abgewickelt wer-
den muss, will die Aufsicht sicherstellen, dass im Rahmen des Bail-ins auch
ausreichend verlustabsorbierendes Kapital zur Verfügung steht. Um dies zu
gewährleisten hat das Financial Stability Board (FSB) für die global system-
relevanten Banken (G-SIBs) und die EBA für die europäischen Banken ein
Konzept erarbeitet.
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NORD/LB Fixed Income Research
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Timetable Implementation of MREL and TLAC
MR
EL
(E
BA
)
TL
AC
(F
SB
)
Quelle: EBA, FSB, NORD/LB Fixed Income Research
TLAC soll „too big to fail“
lösen
Am 9. November 2015 hat das Financial Stability Board (FSB; Finanzstabili-
tätsrat, der das globale Finanzsystem überwacht und von den G20-Staaten
eingerichtet wurde) die TLAC-Leitlinien für global systemrelevante Banken
(G-SIBs) veröffentlicht. TLAC (total loss absorbing capacity) bezeichnet den
Verlustpuffer, den die betroffenen Großbanken mindestens vorhalten müs-
sen. Die Anforderungen gelten nicht nur für die Holding-Gesellschaft, son-
dern für jede identifizierte Abwicklungseinheit. Dabei differenziert das FSB
zwischen externem und internem TLAC. Die Mindestanforderungen setzen
das Haftungskapital einerseits ins Verhältnis zu den RWA und andererseits
ins Verhältnis zum ungewichteten Geschäftsvolumen (Leverage Exposure).
Ab 2019 muss ein externer TLAC-Puffer von mindestens 16% der jeweiligen
Bilanzrisiken (RWA) vorgewiesen werden bzw. eine Leverage Ratio (LR)
von 6%. Bis 2022 steigt der Puffer auf 18% bzw. eine LR von 6,75%. Für
den Fall, dass eine Tochtergesellschaft mehr als 5% der Risikoaktiva der
G-SIB Gruppe auf sich vereint, muss diese ein internes TLAC ausweisen,
das 75-90% des Externen ausmacht. Regulatorische Basel III Kapitalpuffer,
wie beispielsweise der Kapitalerhaltungspuffer, bleiben unberücksichtigt.
Die Vorschläge des FSB haben keinen Gesetzescharakter (genau wie die
Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht) und müssen daher
von den betroffenen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bei der
noch ausstehenden Kalibrierung zwischen TLAC und der an die europäi-
sche BRRD-Bankenabwicklungsrichtlinie angelehnten Kennziffer MREL
(Minimum Requirement of Eligible Liabilities) bemühen sich die Behörden
um eine weitestgehende Angleichung.
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NORD/LB Fixed Income Research
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TLAC requirements
Quelle: FSB, NORD/LB Fixed Income Research
TLAC-Instrumente Gemäß FSB sind folgende Instrumente TLAC-fähig:
Regulatorische Kapitalinstrumente wie CET1, AT1 und T2
TLAC-fähige Schuldtitel
TLAC-fähige Schuldtitel müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, wie
beispielsweise voll eingezahlt und unbesichert sein. Zudem müssen TLAC-
fähige Schuldtitel vorrangig zur Verlustkompensation beitragen. Erforderlich
ist entweder eine vertraglich vereinbarte Nachrangigkeit (conctractural sub-
ordination) gegenüber ausgeschlossenen Verbindlichkeiten der Abwick-
lungseinheit (Beispiel: Spanien und Frankreich) oder eine gesetzliche Sub-
ordination innerhalb der Haftungskaskade (Beispiel: Deutschland) oder als
dritte Möglichkeit müssen die Schuldtitel eine strukturelle Nachrangigkeit
aufweisen, indem sie von der Abwicklungseinheit emittiert wurden, die keine
weiteren ausgeschlossenen Verbindlichkeiten hat. Das ist der Fall bei Hol-
ding-Gesellschaften (Beispiel: UK).
Different ways of subordination
Common Equity Tier 1 Capital
Additional Tier 1 Capital
Tier 2 Capital Subordinated Debt
Subordinated Senior Bonds („Tier 3“)
Senior UnsecuredDeposits from large Corp., Derivatives,
Others
Deposits from private customers and SMEs above EUR 100k
Excluded liabilities (covered deposits up toEUR 100k, Covered Bonds
Contractural Subordination
Common Equity Tier 1 Capital
Additional Tier 1 Capital
Tier 2 Capital Subordinated Debt
Senior Unsecured
Deposits from large Corp., Derivatives, Others
Deposits from private customers and SMEs above EUR 100k
Excluded liabilities (covered deposits up toEUR 100k, Covered Bonds
Statutory Subordination
Liab
ility
casc
ade
Structural Subordination
Holding Company (Hold-Co)
Operating Company (Op-Co)
Refinancing of OpCosenior unsecured debt
Operating liabilities
Resolution Entity has to fulfill minimum TLAC-requirements
Single Point of Entry (SPE)
Multiple Point of Entry (MPE)
G-SIBs can have one (SPE) or more (MPE) Resolution Entities.While every resolution entity has to meet external TLAC requirements, material subgroubs have to meet internal TLAC requirements (75%-90%)
Quelle: NORD/LB Fixed Income Research
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NORD/LB Fixed Income Research
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Nicht-TLAC-fähige
Instrument
Folgende Instrumente sind vom TLAC ausgenommen:
Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen
Sichteinlagen und kurzfristige Einlagen (ursprüngliche Fälligkeit
< 1 Jahr)
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Schuldtitel mit derivativen Elementen wie z. B. strukturierte
Schuldverschreibungen
Steuerverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die gemäß Insolvenzordnung gegenüber Senior
Unsecured Gläubigern bevorzugt werden
Jegliche Verbindlichkeiten, die nach Gesetzeslage des Emittenten
vom Bail in ausgenommen sind oder von der Abwicklungsbehörde
nicht abgeschrieben werden bzw. in Eigenkapital umgewandelt wer-
den dürfen, ohne dabei erhebliche Rechtsrisiken in Form von Anfech-
tungsklagen oder berechtigten Schadensersatzansprüche einzuge-
hen
Erleichterungen sind insofern möglich, dass die Abwicklungsbehörde be-
stimmte TLAC-fähige Verbindlichkeiten einbeziehen kann, die eigentlich pari
passu mit ausgeschlossenen Verbindlichkeiten rangieren. Dies ist jedoch
begrenzt auf 2,5% (ab 2019) bzw. 3,5% der RWA (ab 2022). Demnach
könnten auf Geheiß der Abwicklungsbehörde auch Mittel aus Einlagensi-
cherungssystemen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, angerechnet wer-
den. Daraus ergibt sich, dass TLAC-fähiges Senior Unsecured Debt, das
nicht nachrangig eingestuft ist auf 2,5% bzw. 3,5% der RWA begrenzt ist.
Gegenüberstellung MREL TLAC
Ziel Verlustabsorbtion, Vermeidung von staatlicher Beteiligung,
Verhinderung der „too-big-to-fail”-Problematik
Gültigkeit Banken in Europa G-SIBs
Inkrafttreten 2016
(evtl. Übergangsphase von 48 Monaten) 2019
Berücksichtigungsfähige Instrumente Regulatorisches Kapital (CET1, AT1, T2), ausstehende Senior Unsecured Anleihen
Regulatorisches Kapital (CET1 Anteil an TLAC begrenzt auf 2/3
Senior Unsecured Papiere mit Subordinaton-Klausel
Höhe Institutsspezifische Kalibrierung nach
Risikoprofil des Institutes
Einheitliche Mindestvorgabe 16-18% der RWA und Tier1 Leverage Ratio von 6-
6,75%. ggf. zzgl. institutsspezifischem Puffer
Engagements in TLAC/MREL-Titeln Keine Berücksichtigung Abzug von TLAC-Investments bei anderen
G-SIBs
Offenlegung Noch von EBA zu definieren Betrag, Laufzeit, Verhältnis interne und
externe Instrumente
Quelle: EBA, FSB, EU-Kommission, NORD/LB Fixed Income Research
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NORD/LB Fixed Income Research
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MREL Die „Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities“ (MREL;
Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbind-
lichkeiten) haben ihren Ursprung in Artikel 45 der BRRD (Richtlinie
2014/59/EU Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD), die wiederum
als harmonisiertes Instrument zur Sanierung und Abwicklung von Finanzin-
stituten innerhalb der EU dient und für alle europäischen Institute gilt. Als
Richtlinie muss die BRRD in nationales Recht umgesetzt werden. In
Deutschland erfolgte dies durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
(SAG; §§49ff.). Obwohl seitens der EBA bereits der finale Entwurf des tech-
nischen Regulierungsstandards (EBA/RTS/2015/05) vorlag, er sieht ein kri-
terienbasiertes Verfahren zur Ermittlung der MREL-Quote vor, folgten erneut
Änderungen durch die EU-Kommission. Ende Mai 2016 veröffentlichte die
Kommission einen Verordnungsentwurf als delegierten Rechtsakt
(C2016/2976), der zur Genehmigung an das Parlament gegeben wurde.
Ende Juni wies das Parlament jedoch den Entwurf zur Überarbeitung an die
Kommission zurück.
MREL-Kriterien: Geschäfts-
und Fundingmodell, Größe
und Risikoprofil
Im Folgenden stellen wir aus dem Rechtsakt trotzdem einige Artikel näher
dar. Bei der Ermittlung, wieviel Bail-in-fähige Verbindlichkeiten ein Institut
vorhalten muss, fordert der delegierte Rechtsakt in Artikel 4 und 5, dass „das
Geschäftsmodell, das Refinanzierungsmodell, die Größe und das allgemeine
Risikoprofil“ jedes einzelnen Instituts bei der Erhebung berücksichtigt wer-
den. Detailangaben zur Einwertung fehlen jedoch. Die EU-
Abwicklungsbehörde Single Resolution Board will für die 150 größten Ban-
ken des Euroraums die MREL-Quote auf Gruppenebene bis Ende dieses
Jahres ermitteln.
Kriterien für MREL-fähige
Verbindlichkeiten
Zur Anrechnung als MREL-fähige Verbindlichkeit im Zähler müssen Fremd-
kapitalinstrumente sechs Kriterien erfüllen. Sie sind in Artikel 45 Abs. (4) der
BRRD fixiert und wurden in Deutschland in §49 SAG Abs. (2) umgesetzt:
Kriterien an MREL-fähige Verbindlichkeiten: Artikel 45 Abs. (4) der BRRD
Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten dürfen im Betrag der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkei-
ten gemäß Absatz 1 nur dann enthalten sein, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das Instrument wurde aufgelegt und in voller Höhe eingezahlt.
b) Die Verbindlichkeit besteht weder gegenüber dem Institut selbst, noch ist sie von ihm abgesichert oder garantiert.
c) Der Erwerb der Instrumente wurde weder direkt noch indirekt von dem Institut finanziert.
d) Die Verbindlichkeit hat eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr.
e) Es handelt sich nicht um eine Verbindlichkeit aus einem Derivat.
f) Es handelt sich nicht um eine Verbindlichkeit aus Einlagen, für die im Einklang mit Artikel 108 eine Vorzugsstellung in
der nationalen Insolvenzrangfolge besteht.
Für die Zwecke des Buchstabens d gilt, dass bei einer Verbindlichkeit, die ihrem Inhaber einen Anspruch auf frühzeitige
Rückzahlung gewährt, für die Fälligkeit dieser Verbindlichkeit der früheste Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem eine solche
Rückzahlung verlangt werden kann.
Quelle: BRRD, NORD/LB Fixed Income Research
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Von einer Nachrangigkeit ist im obigen Kriterienkatalog keine Rede. Ebenso
ist keine Grenze enthalten, die bei der Relation von Eigenmitteln zu Fremd-
kapitalinstrumenten einzuhalten ist. Abgesehen von den Mindestanforderun-
gen an die Eigenmittel (CET1, AT1, etc.) wäre es theoretisch möglich zur
Quotenerfüllung ausschließlich auf eine Bereitstellung von MREL-fähigen
Verbindlichkeiten zurückzugreifen. Praktisch ist dies jedoch auszuschließen.
Der Vorschlag der EU-Kommission enthält ebenso wie der Entwurf der EBA
keine explizite Nachrangigkeit (Subordination) für Verbindlichkeiten, die bei-
spielsweise bei TLAC erforderlich ist, um sie als berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten anzuerkennen. Zwar gibt es den Hinweis, dass eine Bil-
dung eines entsprechend hohen Verlustabsorptionspuffers erforderlich ist,
um für Glaubwürdigkeit zu sorgen, doch der erforderliche Abstimmungsbe-
darf wird ersichtlich. Globalsystemrelevante Banken müssen sowohl TLAC
als auch MREL erfüllen. In der Pressemitteilung der Europäischen Kommis-
sion vom 23. Mai heißt es zudem, dass bei der MREL-Überprüfung „insbe-
sondere die kürzlich von der G-20 angenommene internationale Norm für die
Gesamt-Verlustabsorptionskapazität (TLAC) global systemrelevanter Ban-
ken berücksichtigt“ wird. „Die Kommission beabsichtigt, im Jahr 2016 – d. h.
rechtzeitig vor Inkrafttreten der Norm im Jahr 2019 – einen Vorschlag zur
Einführung dieser Norm in EU-Recht vorzulegen.“ Die MREL-Quote ermittelt
sich wie folgt.
MREL-Minimum Geht es nach den Vorgaben aus der Abwicklungsrichtlinie für eine Beteili-
gung des Abwicklungsfonds (Single Resolution Funds) im Ernstfall, dann
müssen mindestens 8% der Gesamtverbindlichkeiten plus Eigenmitteln her-
abgeschrieben/eingesetzt worden sein. In Artikel 1 der vorgelegten Verord-
nung ist in Absatz 5 b) jedoch zu lesen, dass der Verlustabsorbtionsbetrag
höher oder niedriger als der in Absatz 4 genannte standardmäßige Verlust-
absorbtionsbetrag (der sich aus den gesetzlichen Anforderungen aus der
CRDIV/CRR, Basel I, Leverage Ratio, etc. ergibt) sein kann, soweit es auf-
grund des Geschäftsmodells, der Größe, dem Risikoprofil, dem Stresstest-
ergebnis, dem makroökonomischen Umfeld vertretbar ist sowie wenn die
Abwicklungsbehörde davon ausgeht, dass ein geringerer Betrag ausreichen
würde, um das Marktvertrauen wiederherzustellen. Beträge, die von der
Einlagensicherung übernommen werden, können abgezogen werden. Das
Reporting über die verfügbaren MREL-fähigen und vom Bail-in ausgenom-
menen Verbindlichkeiten wird frühestens 2017 kommen.
Financial View 08. September 2016
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MREL-Minimum von 8%?! Wie erwähnt, sandte das Parlament die Verordnung am 29. Juni 2016 zu-
rück an die Kommission, womit diese nicht in Kraft treten könne. Das Parla-
ment fordert einen neuen Rechtsakt, der u.a. einen speziellen Test für Ab-
wärtskorrekturen für systemische Institutionen enthält, eine MREL-Quote
von nicht unter 8% fordert und eine 48-monatige Übergangszeit als Empfeh-
lungen enthält.
Während die EBA in ihrem Vorschlag eine Mindestquote nannte, taucht die-
se im Rechtsakt der EU-Kommission jedoch nicht mehr auf. Auch aus der
BRRD geht kein harmonisiertes Mindestniveau für die MREL hervor. Ebenso
ist kein Übergangszeitpunkt genannt, ab wann die MREL-Anforderung bzw.
der MREL-Puffer vollumfänglich erfüllt werden muss. Die EBA hatte in ihrem
Entwurf damals einen Übergangszeitraum von 48 Monaten vorgeschlagen,
welcher nun vom Parlament wieder gewünscht wird. In Sachen Übergangs-
zeit geht Artikel 8 lediglich von „einem angemessenen Übergangszeitraum,
der so kurz wie möglich ist“ aus. Aber auch hier muss nochmal nachgebes-
sert werden, damit in den einzelnen Mitgliedstaaten ein einheitliches „level
playing field“ gilt. Bis Ende 2016 soll es jedoch endlich einen finalen Rechts-
akt für MREL sowie eine Angleichung von MREL und TLAC geben.
Calls on the Commission to submit a new delegated act which takes account of the following recommendations:
(a) the assessment, for systemic institutions, of whether the burden-sharing require-
ments as established by Article 44(5) of Directive 2014/59/EU could be met (accord-
ing to which shareholders and creditors should make a contribution to loss absorption
and recapitalisation of no less than 8 % of total liabilities including own funds) should
be explicitly maintained in the delegated regulation in order to ensure consistency
with the directive and provide legal certainty;
(b) the test for downward adjustments to the recapitalisation amount and peer group
reference for systemic institutions (Article 2(3)(c) of the draft) should be maintained in
the delegated regulation;
(c) the 48-month limit for the transitional period (Article 8(2) of the draft) should be
maintained in the delegated regulation;
Quelle: EU-Parlament, NORD/LB Fixed Income Research
EBA veröffentlicht Interim
Report zum MREL
Framework
Am 19. Juli hat die EBA die Konsultationsphase (bis 30. August 2016) für
den „Interim Report on MREL“, der die Ausgestaltung und Implementierung
von MREL widergibt, eröffnet. Dieser Report ist eine Anforderung mit diver-
sen Mindestkriterien aus Artikel 45 Absatz 19 und 20 der BRRD und geht an
die Europäische Kommission, die bis Ende des Jahres einen Gesetzesvor-
schlag für die Umsetzung der MREL (sowie Umsetzung und Konsistenz zu
TLAC) erarbeitet. Die EBA hat den Report in enger Zusammenarbeit mit
dem Single Resolution Board (SRB) und den nationalen Abwicklungsbehör-
den erarbeitet, um die bisherigen Erfahrungen mit MREL einfließen zu las-
sen. Auch der Single Supervisory Mechanism (SSM) und die Europäische
Kommission waren bei der Erstellung involviert. Während der Interim Report
vorläufige Empfehlungen zum MREL Framework beinhaltet, wird der finale
Report, der bis 31. Oktober 2016 von der EBA erstellt wird, weiteres Feed-
back und Auswirkungsanalysen beinhalten.
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Events Calendar Earnings Releases
Datum Zeit Land Unternehmen Ticker Periode* Währung (e) Pre-Tax Profit
in Mio. (e) EPS GAAP (e) ROE in % Homepage
08.09. 8:00 FI OP CORPORATE BAN POH1S FH S1 2016 EUR (0) 1,410 (2) (0) http://www.pohjola.fi
08.09. AT BAWAG P.S.K. BAN 1002Z AV S1 2016 EUR (0) (0) (0) http://www.bawagpsk.com
08.09. DK NYKREDIT BANK AS 314767Z DC Q2 2016 DKK (0) (0) (0) http://www.nykredit.dk
30.09. DE DZ BANK AG DEUTS DZBK GR Q2 2016 EUR (0) (0) (0) http://www.dz-bank.de
Stand: 08.09.2016 08:35 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research *(Q=Quartal; S=Halbjahr; Y=Jahr); **Bef-mkt = bevor der Aktienmarkt öffnet; (e) Bloomberg Konsenserwartung- (Zahl) Anzahl der Schätzungen
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Rating Changes Im Zeitraum vom 25.08.2016 bis 07.09.2016
Datum Land Unternehmen Agentur Art des Ratings Rating alt Rating
neu Trend
31.08.16 PT Caixa Geral de Depositos SA S&P LT Foreign Issuer Credit BB- BB- *+ ↑
26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch LT Issuer Default Rating BBB+ * BBB+ →
26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch Senior Unsecured Debt BBB+ * BBB+ →
26.08.16 DE Deutsche Postbank AG Fitch Outlook STABLE ↓
Bei den oben ausgewählten Informationen zu Ratings handelt es sich um eine selektive Auswahl. Stand: 08.09.2016 – 08:35 Uhr (CET) Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 15 von 25
Anhang Konferenzen
Datum Themen Ort Link
15.09.2016 The Euromoney / ECBC Covered Bond Congress Deutschland, Düsseldorf euromoneyconferences
10.11.2016 NORD/LB International Covered Bond Day Deutschland, Hannover
Quelle: Anbieter (siehe Links), NORD/LB Fixed Income Research
Anhang Charts & Grafiken I
Senior Unsecured
Fälligkeiten vs. Emissionen - Fixed
Senior Unsecured
Fälligkeiten je Monat - Fixed
0
10
20
30
40
50
60
70
80
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Rbn
AT
AU
BE
CA
CH
DE
DK
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FR
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IN
IT
LU
NL
NO
PT
SE
US
0
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6
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6
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7
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7
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7
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7
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7
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7
09/1
7
EU
Rb
n
AT
AU
BE
CA
CH
DE
DK
ES
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FR
GB
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IN
IT
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NL
NO
PT
SE
US
Senior Unsecured
Fälligkeiten vs. Emissionen - Floating
Senior Financials
Fälligkeiten je Monat - Floating
0
10
20
30
40
50
60
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90
100
EU
Rbn
AT
AU
BE
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CH
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DK
ES
FI
FR
GB
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IN
IT
LU
NL
NO
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US
0
1
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4
5
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9
10/1
6
11/1
6
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6
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7
02/1
7
03/1
7
04/1
7
05/1
7
06/1
7
07/1
7
08/1
7
09/1
7
EU
Rb
n
AT
AU
BE
CA
CH
DE
DK
ES
FI
FR
GB
IE
IN
IT
LU
NL
NO
PT
SE
US
Sektor: Banks; Währung: EUR; Collateral Type: Senior Unsecured; Amt. Outstanding/Issued: EUR >= 500 Mio.; Maturity Type: Bullet; Coupon Type: Fixed/Variabel/Floating; Country: AT, AU, BE, CA, CH, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LU, NL, NO, NZ, PT, SE, US; In der Säule „Issued 2016“ sind nur die bis gestern emittierten Anleihen enthalten. Stand: 08.09.2016 – 09:13 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Anhang Charts & Grafiken II
iTraxx Senior Financials: CDS-Mover
Best Performer ∆ 2W % 25.08.2016 08.09.2016 Worst Performer ∆ 2W % 25.08.2016 08.09.2016
Banco Santander SA -12,8% 130 113 Credit Agricole SA -4,4% 70 67
Muenchener Rueckversicherung -10,8% 36 32 Credit Suisse Group AG -4,6% 127 121
Aviva PLC -10,5% 84 75 BNP Paribas SA -5,8% 73 69
UniCredit SpA -10,5% 181 162 Societe Generale SA -6,1% 110 99
Royal Bank of Scotland PLC/T -10,3% 110 99 Cooperatieve Rabobank UA -6,2% 59 56
Spreadentwicklung: letzte 10 Benchmark Neuemissionen mit Fix-Kupon iTraxx Senior Financials aktuell: 83 BP
SA
NU
K 1
1/8
09/0
8/2
3
01.0
9.2
016
BC
HIN
A 0
3/4
07/1
2/2
1
05.0
7.2
016
KB
CB
B 1
04/2
6/2
1
20.0
4.2
016
PB
BG
R 1
1/8
04/2
7/2
0
19.0
4.2
016
JYB
C 0
5/8
04/1
4/2
1
07.0
4.2
016
RA
BO
BK
1 1
/4
03/2
3/2
6 1
4.0
3.2
016
MIN
GN
O
0 3
/4
06/0
8/2
1 0
1.0
6.2
016
DA
NB
NK
0 3
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06/0
2/2
3 2
5.0
5.2
016
DK
RED
0 5
/8 0
6/0
8/2
1
01.0
6.2
016
DA
NB
NK
0 1
/2
05/0
6/2
1 3
0.0
3.2
016
CS
1 0
6/0
7/2
3
31.0
5.2
016
NA
B 1
1/4
05/1
8/2
6
10.0
5.2
016
AB
NA
NV
0 5
/8
05/3
1/2
2 2
3.0
5.2
016
SB
AB
0 1
/2 0
5/1
1/2
1
04.0
4.2
016
CS
1 1
/2 0
4/1
0/2
6
04.0
4.2
016
0
20
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80
100
120
140
bp
ASW at issue ASW as of 08 Sep iTraxx at issue
Name Announce
date ASW at issue ASW today CDS 5Y at issue CDS 5Y today
iTraxx Sen. Fin. at issue
SANUK 1 1/8 09/08/23 01.09.2016 116 105 90
BCHINA 0 3/4 07/12/21 05.07.2016 93 72 114
KBCBB 1 04/26/21 20.04.2016 108 40 87
PBBGR 1 1/8 04/27/20 19.04.2016 123 41 87
JYBC 0 5/8 04/14/21 07.04.2016 64 46 101
RABOBK 1 1/4 03/23/26 14.03.2016 62 37 57 56 77
MINGNO 0 3/4 06/08/21 01.06.2016 82 31 92
DANBNK 0 3/4 06/02/23 25.05.2016 61 24 62 90
DKRED 0 5/8 06/08/21 01.06.2016 65 35 92
DANBNK 0 1/2 05/06/21 30.03.2016 57 17 69 91
CS 1 06/07/23 31.05.2016 89 50 137 121 90
NAB 1 1/4 05/18/26 10.05.2016 75 34 96
ABNANV 0 5/8 05/31/22 23.05.2016 51 20 97
SBAB 0 1/2 05/11/21 04.04.2016 57 23 91
CS 1 1/2 04/10/26 04.04.2016 104 61 140 121 91
Stand: 08.09.2016 – 08:19 Uhr (CET); Quelle: Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 17 von 25
Anhang Charts & Grafiken III
Ratingverteilung iBoxx € Financials (volumengewichet) iBoxx € Financials: Top 10 Länderübersicht
AAA/Aaa0,1%
AA+/Aa10,0%
AA/Aa20,8%
AA-/Aa37,3%
A+/A110,3%
A/A226,1%
A-/A39,0%
BBB+/Baa117,7%
BBB/Baa214,2%
BBB-/Baa312,5%
BB+/Ba11,7%
BB/Ba20,3%
Country Vol. (€ bn) No. of Bonds
Mean Vol. (€bn)
FR 130,36 145 0,9
US 97,24 89 1,1
NL 93,19 88 1,1
GB 69,39 70 1,0
DE 53,78 61 0,9
SE 34,79 37 0,9
IT 34,31 33 1,0
ES 25,12 24 1,0
CH 22,90 15 1,5
AU 18,60 23 0,8
Länderverteilung im iBoxx € Financials
iBoxx € Financials: Volumen gewichtete Modified Duration nach Land
AE0,1%
AT0,7%
AU2,9%
BE0,7%
BR0,0%
CA0,3%
CH3,5%
DE8,3%
DK1,2%
ES3,9%
FI1,2%
FR20,0%
GB10,7%
GG0,3%
HK0,1%
IE2,0%
IT5,3%
JE0,5%
JP0,8%
KR0,1%
KY0,1%
LU0,8%
NL14,3%
NO1,7%
NZ0,2%
SE5,3%
TR0,2%
US14,9%
VG0,1%
0
1
2
3
4
5
6
7
AE
AT
AU
BE
CA
CH
DE
DK
ES FI
FR
GB
GG
HK IE IT JE JP KR
KY
LU NL
NO
NZ
SE
TR
US
VG
Performance iBoxx € (Total Return) Performance iBoxx € Financials (Total Return)
0 2 4 6 8
FinancialsSenior
FinancialsSubordinated
Banks Senior
BanksSubordinated
Covered
% YTD % 1M % 6M % 1Y
-10% 0% 10% 20% 30%
Overall
1-3Y
3-5Y
5-7Y
7-10Y
2016 ytd
2015
2014
2013
2012
2011
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Anhang Charts & Grafiken IV
Germany & Austria & BeNeLux France & Great Britain & Switzerland
0
50
100
150
200
250
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
DE AT BE NL LU
0
50
100
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200
250
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
FR GB CH
Nordics Periphery
-20
0
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0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
DK FI SE NO
0
20
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120
140
160
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
IT IE ES
Asia Pacific Overseas
0
50
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0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
AU NZ JP HK KR
0
20
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80
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140
160
180
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
AS
W in
bp
years to maturity
CA US
iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, KY, TR, VG; Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Markit, Bloomberg, NORD/LB Fixed Income Research
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
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Anhang Charts & Grafiken
iBoxx € Financials: Spreadveränderung nach Land
-80
-60
-40
-20
0
20
40
60
AT AU BE CH DE DK ES FI FR GB GG IT JE NL NO NZ SE TR VG US
in b
p
Δ Week Δ Month Δ 3 Months
iBoxx € Financials, Subindex: SEN; exkl. AE, GG, JE, JP, HK, KR, KY, TR, VG; Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
iBoxx € Financials: Ausgewählte Bank-Anleihen iBoxx € Financials: Ausgewählte Senior-Anleihen
0
50
100
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200
250
300
350
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4
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5
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p
SEN Banks SUB Banks T1 Banks LT2 Banks
20
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170
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270
32011
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6
AS
W i
n b
p
SEN Banks SEN Insurance SEN Financial Services
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
Stand: 08.09.2016 – 08:19 (CET) Quelle: Bloomberg, Markit, NORD/LB Fixed Income
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NORD/LB Fixed Income Research
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Anhang Ausgaben im Überblick
Ausgabe Themen
13/2016
25. August 2016
Der Markt im Überblick
Primärmarkt
Vorschlag der EU zur Bevorzugung von AT1 Kuponzahlungen gegenüber Dividendenzahlungen
UniCredit vor Verkauf der polnischen Tochter Pekao
Asset Qualität in Italien
EU G-SIBSs verbessern ihre Kapitalisierung
EBA-Stresstest besser als erwartet
Credit Suisse, UBS Group, Banco Santander
12/2016
11. August 2016
Der Markt im Überblick
Primärmarkt
Moody's: UK-Banken bei Wirtschaftskrise mit hohem Kapitalbedarf
Lloyds spart eisern
Italien: Privatanleger wichtige Gläubiger italienischer Bankanleihen
Gesetz zur Umwandlung der Hypothekenkredite in Schweizer Franken wird gelockert
Atlante 2 startet holprig
Neues von der EBA: Leverage Ratio und MREL
Auslegungshilfe Abwicklungsmechanismusgesetz
EBA-Stresstest besser als erwartet
Credit Suisse, UBS Group, Banco Santander
11/2016
02. Juni 2016
Der Markt im Überblick
Primärmarkt
Banco Popular plant Kapitalerhöhung
Übernimmt BCP Novo Banco?
Postbank-IPO vorerst vom Tisch
Atlante springt erneut ein
Nächster Schritt auf dem Weg zu MREL
10/2016
19. Mai 2016
Der Markt im Überblick
Primärmarkt
Neue Rechnungslegungs-vorschriften potentiell belastend für US-Institute
Investorenvertrauen in UniCredit ist angeschlagen
RZB und RBI prüfen Fusion
Comprehensive Assessment bei vier weiteren Banken
AIB verschiebt IPO auf H1/17
HSBC, UniCredit, Aareal Bank
09/2016
04. Mai 2016
Der Markt im Überblick
Primärmarkt
EU-Kommission stellt ein Ultimatum
EZB überdenkt CoCosEZB uneinig über Behandlung von Staatsanleihen-Risiko bei Banken
EU-Kommission ebnet Weg für den Verkauf der HSH
IPO der Banca Popolare di Vicenza scheitert
Bankenmarkt Kanada
Deutsche Bank
NORD/LB-Research-Portal PROFI Bloomberg-Kürzel: NRDR <GO>
Financial View 08. September 2016
NORD/LB Fixed Income Research
Seite 21 von 25
Anhang Ansprechpartner in der NORD/LB
Fixed Income Research
Michael Schulz Head +49 511 361-5309 [email protected]
Kai Niklas Ebeling Covered Bonds +49 511 361-9713 [email protected]
Mario Gruppe Public Issuers +49 511 361-9787 [email protected]
Michaela Hessmert Banks +49 511 361-6915 [email protected]
Melanie Kiene Banks +49 511 361-4108 [email protected]
Jörg Kuypers Corporates / Retail Products +49 511 361-9552 [email protected]
Matthias Melms Covered Bonds +49 511 361-5427 [email protected]
Sascha Remus Corporates / Retail Products +49 511 361-2722 [email protected]
Norman Rudschuck Public Issuers +49 511 361-6627 [email protected]
Martin Strohmeier Corporates / Retail Products +49 511 361-4712 [email protected]
Kai Witt Corporates / Retail Products +49 511 361-4639 [email protected]
Markets Sales
Carsten Demmler Head +49 511 361-5587 [email protected]
Institutional Sales (+49 511 9818-9440)
Daniel Gutschka (Head) [email protected] Gabriele Schneider [email protected]
Thorsten Bock [email protected] Dirk Scholden [email protected]
Uwe Kollster [email protected] Uwe Tacke [email protected]
Daniel Novotny-Farkas [email protected]
Sales Sparkassen & Regionalbanken (+49 511 9818-9400)
Christian Schneider (Head) [email protected] Martin Koch [email protected]
Oliver Bickel [email protected] Bernd Lehmann [email protected]
Tobias Bohr [email protected] Jörn Meißner [email protected]
Kai-Ulrich Dörries [email protected] Lutz Schimanski [email protected]
Jan Dröge [email protected] Ralf Schirrling [email protected]
Sascha Goetz [email protected] Brian Zander [email protected]
Stefan Krilcic [email protected]
Sales Asien (+65 64 203136)
Jefferson Ko [email protected] Muhammad Peter Shepherd
Fixed Income / Structured Products Sales Europe (+352 452211-515)
René Rindert (Head) [email protected] Patricia Lamas [email protected]
Morgan Kermel [email protected] Laurence Payet [email protected]
Corporate Sales
Schiffe / Flugzeuge +49 511 9818-8150 Firmenkunden +49 511 9818-4003
Immobilien / Strukturierte Finanzierung
+49 511 9818-8150 FX/MM +49 511 9818-4006
Syndicate / DCM (+49 511 9818-6600)
Thomas Cohrs (Head) [email protected] Wlada Pesotska [email protected]
Axel Hinzmann [email protected] Andreas Raimchen [email protected]
Thomas Höfermann [email protected] Udo A. Schacht [email protected]
Alexander Malitsky [email protected] Marco da Silva [email protected]
Julien Marchand [email protected]
Financial Markets Trading
Corporates +49 511 9818-9690 Collat. Mgmt / Repos +49 511 9818-9200
Covereds / SSAs +49 511 9818-8040 Cust. Exec. & Trading +49 511 9818-9480
Financials +49 511 9818-9490 Frequent Issuers +49 511 9818-9640
Governments +49 511 9818-9660 Structured Products +49 511 9818-9670
Länder & Regionen +49 511 9818-9550
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NORD/LB Fixed Income Research
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Disclaimer
Diese Anlageempfehlung/Anlagestrategieempfehlung (nachfolgend als „Anlageempfehlung“ bezeichnet) ist von der NORDDEUTSCHEN
LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) erstellt worden. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäi-
sche Zentralbank („EZB“), Sonnemannstraße 20, D-60314 Frankfurt am Main, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht
(„BaFin“), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt am Main. Sofern Ihnen diese Anlage-
empfehlung durch Ihre Sparkasse überreicht worden ist, unterliegt auch diese Sparkasse der Aufsicht der BaFin und ggf. auch der EZB.
Eine Überprüfung oder Billigung dieser Präsentation oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige
Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erfolgt.
Diese Anlageempfehlung richtet sich ausschließlich an Empfänger in Deutschland (nachfolgend als „relevante Personen“ oder „Empfän-
ger“ bezeichnet). Die Inhalte dieser Anlageempfehlung werden den Empfängern auf streng vertraulicher Basis gewährt und die Empfän-
ger erklären mit der Entgegennahme dieser Anlageempfehlung ihr Einverständnis, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustim-
mung der NORD/LB an Dritte weiterzugeben, zu kopieren und/oder zu reproduzieren. Die in dieser Anlageempfehlung untersuchten
Werte sind nur an die relevanten Personen gerichtet und andere Personen als die relevanten Personen dürfen nicht auf diese Anlage-
empfehlung vertrauen. Insbesondere darf weder diese Anlageempfehlung noch eine Kopie hiervon nach Japan, Kanada oder in die
Vereinigten Staaten von Amerika oder in ihre Territorien oder Besitztümer gebracht oder übertragen oder an Mitarbeiter oder an verbun-
dene Gesellschaften in diesen Rechtsordnungen ansässiger Empfänger verteilt werden.
Diese Anlageempfehlung wurde in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes und der
Verordnung über die Analyse von Finanzinstrumenten erstellt. Der Bereich Research der NORD/LB ist in organisatorischer, hierarchi-
scher, funktioneller und örtlicher Hinsicht unabhängig von Bereichen, die für die Emission von Wertpapieren und für Investment Banking,
für den Wertpapierhandel (einschließlich Eigenhandel) mit und Verkauf von Wertpapieren und für das Kreditgeschäft verantwortlich sind.
Diese Anlageempfehlung und die hierin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und werden
ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Es ist nicht beabsichtigt, dass diese Anlageempfehlung einen Anreiz für Investiti-
onstätigkeiten darstellt. Sie wird für die persönliche Information des Empfängers mit dem ausdrücklichen, durch den Empfänger aner-
kannten Verständnis bereitgestellt, dass sie kein direktes oder indirektes Angebot, keine individuelle Empfehlung, keine Aufforderung
zum Kauf, Halten oder Verkauf sowie keine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzin-
strumenten und keine Maßnahme, durch die Finanzinstrumente angeboten oder verkauft werden könnten, darstellt.
Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen sind Quellen entnommen, die von der
NORD/LB für zuverlässig erachtet wurden. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen wird, kann
die NORD/LB keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen überneh-
men. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Anlageempfehlung geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche
Werturteile der Analysten der NORD/LB dar. Veränderungen der Prämissen können einen erheblichen Einfluss auf die dargestellten
Entwicklungen haben. Weder die NORD/LB, noch ihre Organe oder Mitarbeiter können für die Richtigkeit, Angemessenheit und Voll-
ständigkeit der Informationen oder für einen Renditeverlust, indirekte Schäden, Folge- oder sonstige Schäden, die Personen entstehen,
die auf die Informationen, Aussagen oder Meinungen in dieser Anlageempfehlung vertrauen (unabhängig davon, ob diese Verluste
durch Fahrlässigkeit dieser Personen oder auf andere Weise entstanden sind), die Gewähr, Verantwortung oder Haftung übernehmen.
Frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Währungskurse, Kursschwankungen der
Finanzinstrumente und ähnliche Faktoren können den Wert, Preis und die Rendite der in dieser Anlageempfehlung in Bezug genomme-
nen Finanzinstrumente oder darauf bezogener Instrumente negativ beeinflussen. Die Bewertung aufgrund der historischen Wertentwick-
lung eines Wertpapiers oder Finanzinstruments lässt sich nicht zwingend auf dessen zukünftige Entwicklung übertragen.
Diese Anlageempfehlung stellt keine Anlage-, Rechts-, Bilanzierungs- oder Steuerberatung sowie keine Zusicherung dar, dass ein In-
vestment oder eine Strategie für die individuellen Verhältnisse des Empfängers geeignet oder angemessen ist, und kein Teil dieser
Anlageempfehlung stellt eine persönliche Empfehlung an einen Empfänger der Anlageempfehlung dar. Auf die in dieser Anlageempfeh-
lung Bezug genommenen Wertpapiere oder sonstigen Finanzinstrumente sind möglicherweise nicht für die persönlichen Anlagestrate-
gien und -ziele, die finanzielle Situation oder individuellen Bedürfnisse des Empfängers geeignet.
Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Anlageempfehlung im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufs- oder anderweitigen Prospekt.
Dementsprechend stellen die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als
Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Eine vollständige Beschreibung der Einzelheiten von
Finanzinstrumenten oder Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Anlageempfehlung stehen könnten, ist der
jeweiligen (Finanzierungs-) Dokumentation zu entnehmen. Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzin-
strumenten um prospektpflichtige eigene Emissionen der NORD/LB handelt, sind allein verbindlich die für das konkrete Finanzinstru-
ment geltenden Anleihebedingungen sowie der jeweilig veröffentlichte Prospekt und das jeweilige Registrierungsformular der NORD/LB,
die insgesamt unter www.nordlb.de heruntergeladen werden können und die bei der NORD/LB, Georgsplatz 1, 30159 Hannover kosten-
los erhältlich sind. Eine eventuelle Anlageentscheidung sollte in jedem Fall nur auf Grundlage dieser (Finanzierungs-) Dokumentation
getroffen werden. Diese Anlageempfehlung ersetzt nicht die persönliche Beratung. Jeder Empfänger sollte, bevor er eine Anlageent-
scheidung trifft, im Hinblick auf die Angemessenheit von Investitionen in Finanzinstrumente oder Anlagestrategien, die Gegenstand
dieser Anlageempfehlung sind, sowie für weitere und aktuellere Informationen im Hinblick auf bestimmte Anlagemöglichkeiten sowie für
eine individuelle Anlageberatung einen unabhängigen Anlageberater konsultieren.
Jedes in dieser Anlageempfehlung in Bezug genommene Finanzinstrument kann ein hohes Risiko einschließlich des Kapital-, Zins-,
Index-, Währungs- und Kreditrisikos, politischer Risiken, Zeitwert-, Rohstoff- und Marktrisiken aufweisen. Die Finanzinstrumente können
einen plötzlichen und großen Wertverlust bis hin zum Totalverlust des Investments erfahren. Jede Transaktion sollte nur aufgrund einer
eigenen Beurteilung der individuellen finanziellen Situation, der Angemessenheit und der Risiken des Investments erfolgen.
Die NORD/LB und mit ihr verbundene Unternehmen können an Geschäften mit den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzin-
strumenten oder deren Basiswerte für eigene oder fremde Rechnung beteiligt sein, weitere Finanzinstrumente ausgeben, die gleiche
oder ähnliche Ausgestaltungsmerkmale wie die der in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumente haben sowie Absiche-
rungsgeschäfte zur Absicherung von Positionen vornehmen. Diese Maßnahmen können den Preis der in dieser Anlageempfehlung
dargestellten Finanzinstrumente beeinflussen.
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Soweit es sich bei den in dieser Anlageempfehlung dargestellten Finanzinstrumenten um Derivate handelt, können diese je nach Aus-
gestaltung zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses einen aus Kundensicht anfänglichen negativen Marktwert beinhalten. Die
NORD/LB behält sich weiterhin vor, ihr wirtschaftliches Risiko aus einem mit ihr abgeschlossenen Derivat mittels eines spiegelbildlichen
Gegengeschäfts an Dritte in den Markt abzugeben.
Nähere Informationen zu etwaigen Provisionszahlungen, die im Verkaufspreis enthalten sein können, finden Sie in der Broschüre „Kun-
deninformation zum Wertpapiergeschäft“. die unter www.nordlb.de abrufbar ist.
Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer entsprechenden Anlageempfehlung
und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung der Anlageempfehlung. Zukünftige Versionen dieser Anlageempfeh-
lung ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Anlageempfehlung zu aktualisieren
und/oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann
daher nicht gegeben werden.
Mit der Verwendung dieser Anlageempfehlung erkennt der Empfänger die obigen Bedingungen an.
Die NORD/LB gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Informationen erhält der Empfänger
unter Nr. 28 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NORD/LB oder unter www.dsgv.de/sicherungssystem.
Vorkehrungen zur vertraulichen Behandlung von sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und
zum Umgang mit Interessenkonflikten
Die NORD/LB hat Geschäftsbereiche, die Zugang zu sensiblen Kunden- und Geschäftsdaten haben können (Vertraulichkeitsbereiche),
funktional, räumlich und/oder durch dv-technische Maßnahmen von anderen Bereichen (z.B. dem NORD/LB-Research) abgeschottet.
Zusätzliche Informationen für Empfänger im Vereinigten Königreich
Die NORD/LB unterliegt einer teilweisen Regulierung durch die „Financial Conduct Authority“ (FCA) und die „Prudential Regulation
Authority“ (PRA). Details über den Umfang der Regulierung durch die FCA und die PRA sind bei der NORD/LB auf Anfrage erhältlich.
Diese Anlageempfehlung ist “financial promotion“. Empfänger im Vereinigten Königreich sollten wegen möglicher Fragen die Londoner
Niederlassung der NORD/LB, Abteilung Investment Banking, Telefon: 0044 / 2079725400, kontaktieren.
Ein Investment in Finanzinstrumente, auf die in dieser Anlageempfehlung Bezug genommen wurde, kann den Investor einem signifikan-
ten Risiko aussetzen, das gesamte investierte Kapital zu verlieren.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Frankreich
Die NORD/LB ist teilweise reguliert durch die „Autorité des Marchés Financiers“. Details über den Umfang unserer Regulierung durch
die zuständigen Behörden sind von uns auf Anfrage erhältlich.
Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG, Art. L.544-1 und R.621-30-1 des Französi-
schen Geld- und Finanzgesetzes dar und ist als Empfehlung gemäß der Richtlinie 2003/6/EG und 2003/125/EG zu qualifizieren.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Österreich
Keine der in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen stellt eine Aufforderung oder ein Angebot der NORD/LB oder mit ihr
verbundener Unternehmen dar, Wertpapiere, Terminprodukte oder andere Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen oder an
irgendeiner Anlagestrategie zu partizipieren. Nur der veröffentlichte Prospekt gemäß dem Österreichischen Kapitalmarktgesetz kann die
Grundlage für die Investmententscheidung des Empfängers darstellen.
Aus Regulierungsgründen können Finanzprodukte, die in dieser Anlageempfehlung erwähnt werden, möglicherweise nicht in Österreich
angeboten werden und deswegen nicht für Investoren in Österreich verfügbar sein. Deswegen kann die NORD/LB ggf. gehindert sein,
diese Produkte zu verkaufen bzw. auszugeben oder Anfragen zu akzeptieren, diese Produkte zu verkaufen oder auszugeben, soweit sie
für Investoren mit Sitz in Österreich oder für Mittelsmänner, die im Auftrag solcher Investoren handeln, bestimmt sind.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Belgien
Die Bewertung individueller Finanzinstrumente auf der Grundlage der in der Vergangenheit liegenden Erträge ist nicht notwendigerweise
ein Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die Empfänger sollten beachten, dass die verlautbarten Zahlen sich auf vergangene Jahre
beziehen.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Zypern
Diese Anlageempfehlung stellt eine Analyse i.S.d. Abschnitts über Begriffsbestimmungen der Zypriotischen Richtlinie D1444-2007-01
(Nr. 426/07) dar. Darüber hinaus wird diese Anlageempfehlung nur für Informations- und Werbezwecke zur Verfügung gestellt und stellt
keine individuelle Aufforderung oder Angebot zum Verkauf, Kauf oder Zeichnung eines Investmentprodukts dar.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Dänemark
Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt i.S.d. Dänischen Wertpapierrechts dar und dementsprechend besteht keine Verpflich-
tung, noch ist es unternommen worden, sie bei der Dänischen Finanzaufsichtsbehörde einzureichen oder von ihr genehmigen zu lassen,
da diese Anlageempfehlung (i) nicht im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Dänemark oder der Zulas-
sung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt i.S.d. Dänischen Wertpapierhandelsgesetzes oder darauf erlassenen
Durchführungsverordnungen erstellt worden ist oder (ii) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Anbieten von Wertpapieren in Däne-
mark oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel auf einem regulierten Markt unter Berufung auf einen oder mehrere Ausnahme-
tatbestände von dem Erfordernis der Erstellung und der Herausgabe eines Prospekts nach dem Dänischen Wertpapierhandelsgesetz
oder darauf erlassenen Durchführungsverordnungen erstellt worden ist.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Griechenland
Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen beschreiben die Sicht des Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und
dürfen vom Empfänger nicht verwendet werden, bevor nicht feststeht, dass sie zum Zeitpunkt ihrer Verwendung zutreffend und aktuell
sind.
Erträge in der Vergangenheit, Simulationen oder Vorhersagen sind daher kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Invest-
mentfonds haben keine garantierten Erträge und Renditen in der Vergangenheit garantieren keine Erträge in der Zukunft.
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Zusätzliche Informationen für Empfänger in Irland
Diese Anlageempfehlung wurde nicht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2003/71/EG (in der gültigen Fassung) betreffend Prospekte
(die „Prospektrichtlinie“) oder aufgrund der Prospektrichtlinie ergriffenen Maßnahmen oder dem Recht irgendeines Mitgliedsstaates oder
EWR-Vertragsstaates, der die Prospektrichtlinie oder solche Maßnahme umsetzt, erstellt und enthält deswegen nicht alle diejenigen
Informationen, die ein Dokument enthalten muss, das entsprechend der Prospektrichtlinie oder den genannten Bestimmungen erstellt
wird.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Luxemburg
Unter keinen Umständen stellt diese Anlageempfehlung ein individuelles Angebot zum Kauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Abnahme von Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen in Luxemburg dar.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in den Niederlanden
Der Wert Ihres Investments kann schwanken. Erzielte Gewinne in der Vergangenheit bieten keinerlei Garantie für die Zukunft. (De
waarde van uw belegging kan fluctueren. In het verleden behaalde resultaten bieden geen garantie voor de toekomst).
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Polen
Diese Anlageempfehlung stellt keine Empfehlung i.S.d. Regelung des Polnischen Finanzministers betreffend Informationen zu Empfeh-
lungen zu Finanzinstrumenten oder deren Aussteller vom 19.10.2005 dar.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Portugal
Diese Anlageempfehlung ist nur für institutionelle Kunden gedacht und darf nicht (i) genutzt werden von, (ii) in irgendeiner Form kopiert
werden für oder (iii) verbreitet werden an irgendeine andere Art von Investor, insbesondere keinen Privatkunden. Diese Anlageempfeh-
lung stellt weder ein Angebot noch den Teil eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von in der Anlageempfehlung behandelten Wertpa-
piere dar, noch kann sie als eine Anfrage verstanden werden, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, sofern diese Vorgehensweise
für ungesetzlich gehalten werden könnte. Diese Anlageempfehlung basiert auf Informationen aus Quellen, von denen wir glauben, dass
sie verlässlich sind. Trotzdem können Richtigkeit und Vollständigkeit nicht garantiert werden. Soweit nicht ausdrücklich anders angege-
ben, sind alle hierin enthaltenen Ansichten bloßer Ausdruck unserer Recherche und Analyse, die ohne weitere Benachrichtigung Verän-
derungen unterliegen können.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Schweden
Diese Anlageempfehlung stellt keinen Prospekt, kein öffentliches Angebot, kein sonstiges Angebot und keine Aufforderung (und auch
keinen Teil davon) zum Erwerb, Verkauf, Zeichnung oder anderen Handel mit Aktien, Bezugsrechten oder anderen Wertpapieren dar.
Sie und auch nur Teile davon dürfen nicht zur Grundlage von Verträgen oder Verpflichtungen jeglicher Art gemacht oder hierfür als
verlässlich angesehen werden. Diese Anlageempfehlung wurde von keiner Regulierungsbehörde genehmigt. Jedes prospektpflichtige
Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich Anlageempfehlung der EG-Prospektrichtlinie und diese Anlageempfehlung ist nicht an
Personen oder Investoren in einer Jurisdiktion gerichtet, in der eine solche Anlageempfehlung vollständig oder teilweise rechtlichen
Beschränkungen unterliegt oder wo eine solche Anlageempfehlung einen zusätzlichen Prospekt, Registrierungen oder andere Maßnah-
men erfordern sollte.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in der Schweiz
Diese Anlageempfehlung wurde nicht von der Bundesbankenkommission (übergegangen in die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
FINMA am 01.01.2009) genehmigt.
Die NORD/LB hält sich an die Vorgaben der Richtlinien der Schweizer Bankiervereinigung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der
Finanzanalyse (in der jeweils gültigen Fassung).
Diese Anlageempfehlung stellt keinen Ausgabeprospekt gemäß Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar.
Diese Anlageempfehlung wird allein zu Informationszwecken über die in dieser Anlageempfehlung erwähnten Produkte veröffentlicht.
Die Produkte sind nicht als Bestandteile einer kollektiven Kapitalanlage gemäß dem Bundesgesetz über Kollektive Kapitalanlagen (CI-
SA) zu qualifizieren und unterliegen daher nicht der Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Kanada
Diese Anlageempfehlung wurde allein für Informationszwecke im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen Produkten erstellt und ist
unter keinen Umständen als ein öffentliches Angebot oder als ein sonstiges (direktes oder indirektes) Angebot zum Kauf oder Verkauf
von Wertpapieren in einer Provinz oder einem Territorium Kanadas zu verstehen.
Keine Finanzmarktaufsicht oder eine ähnliche Regulierungsbehörde in Kanada hat diese Wertpapiere dem Grunde nach bewertet oder
diese Anlageempfehlung überprüft und jede entgegenstehende Erklärung stellt ein Vergehen dar.
Mögliche Verkaufsbeschränkungen sind ggf. in dem Prospekt oder anderer Dokumentation des betreffenden Produktes enthalten.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Estland
Es ist empfehlenswert, alle Geschäfts- und Vertragsbedingungen der von der NORD/LB angebotenen Dienstleistungen genau zu prüfen.
Falls notwendig, sollten sich Empfänger dieser Anlageempfehlung mit einem Fachmann beraten.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Finnland
Die in dieser Anlageempfehlung beschriebenen Finanzprodukte dürfen, direkt oder indirekt, Einwohnern der Republik Finnland oder in
der Republik Finnland nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den anwendbaren Finnischen Geset-
zen und Regelungen. Speziell im Falle von Aktien dürfen diese nicht, direkt oder indirekt, der Öffentlichkeit angeboten oder verkauft
werden – wie im Finnischen Wertpapiermarktgesetz (746/2012, in der gültigen Fassung) definiert.
Der Wert der Investments kann steigen oder sinken. Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in
der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
Zusätzliche Informationen für Empfänger in Tschechischen Republik
Es gibt keine Garantie dafür, den investierten Betrag zurückzuerhalten. Erträge in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige
Ergebnisse. Der Wert der Investments kann steigen oder sinken.
Die in dieser Anlageempfehlung enthaltenen Informationen werden nur auf einer unverbindlichen Basis angeboten und der Autor über-
nimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts.
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NORD/LB Fixed Income Research
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Die Weitergabe vertraulicher Informationen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben kann, wird durch die von den Handels-, Geschäfts- und Abwicklungsabteilungen unabhängige Compliance-Stelle der NORD/LB überwacht. Diese neutrale Stelle kontrolliert täglich die von der NORD/LB und ihren Mitarbeitern durchgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese den Marktbedingungen entsprechen. Die Compliance-Stelle kann evtl. erforderliche Handelsverbote und -beschränkungen aussprechen, um sicherzustellen, dass Informatio-nen, die Einfluss auf Wertpapierkurse haben können, nicht missbräuchlich verwendet werden und um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen an Bereiche weitergegeben werden, die nur öffentlich zugängliche Informationen verwenden dürfen. Um Interessenkonflik-te bei der Erstellung von Anlageempfehlungen zu verhindern, sind die Analysten der NORD/LB verpflichtet, die Compliance-Stelle über die Erstellung von Studien zu unterrichten und dürfen nicht in die von ihnen betreuten Finanzinstrumente investieren. Sie sind verpflich-tet, die Compliance-Stelle über sämtliche (einschließlich externe) Transaktionen zu unterrichten, die sie auf eigene Rechnung oder für Rechnung eines Dritten oder im Interesse von Dritten tätigen. Auf diese Weise wird die Compliance-Stelle in die Lage versetzt, jegliche nicht-erlaubten Transaktionen durch die Analysten, wie Insiderhandel und Front- und Parallel Running, zu identifizieren. Bei der Erstel-lung einer Anlageempfehlung, bei der offen zu legende Interessenkonflikte innerhalb der NORD/LB Gruppe bestehen, werden Informati-onen über Interessenkonflikte erst nach der Fertigstellung der Anlageempfehlung von der Compliance-Stelle verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Änderung einer Anlageempfehlung kommt nur nach Einbindung der Compliance-Stelle in Betracht, wenn sichergestellt ist, dass die Kenntnis dieser Interessenkonflikte das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Weitere Informationen hierzu sind unserer Anla-geempfehlung bzw. Interessenkonflikt-Policy zu entnehmen, die auf Nachfrage bei der Compliance Stelle der NORD/LB erhältlich ist.
Redaktionsschluss
08. September 2016 09:05h
Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bei der NORD/LB nach § 34 B WpHG und Artikel 5 und 6
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016 ("Marktmissbrauchs-
verordnung“)
Keine vorhanden.
Zusätzliche Angaben
Quellen und Kursangaben
Für die Erstellung der Anlageempfehlungen nutzen wir emittentenspezifisch jeweils Finanzdatenanbieter, eigene Schätzungen, Unter-nehmensangaben und öffentlich zugängliche Medien. Wenn in der Studie nicht anders angegeben, beziehen sich Kursangaben auf den Schlusskurs des Vortages. Im Zusammenhang mit Wertpapieren (Kauf, Verkauf, Verwahrung) fallen Gebühren und Provisionen an, welche die Rendite des Investments mindern.
Bewertungsgrundlagen und Aktualisierungsrhythmus
Für die Erstellung der Anlageempfehlungen verwenden wir jeweils unternehmensspezifische Methoden aus der fundamentalen Wertpa-pieranalyse und quantitative / statistische Methoden sowie Verfahrensweisen aus der technischen Analyse. Die jeweils verwendeten Methoden sowie die diesen zugrunde gelegten Annahmen und die analytischen Herleitungen der Empfehlung können der Analyse ent-nommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Analysen Momentaufnahmen sind und die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Erträge ist. Die Bewertungsgrundlagen können sich jederzeit und unvorherseh-bar ändern, was zu abweichenden Urteilen führen kann. Der Empfehlungshorizont liegt bei 6 bis 12 Monaten. Die vorstehende Studie wird zweiwöchentlich erstellt. Ein Anspruch des Empfängers auf Veröffentlichung von aktualisierten Studien besteht nicht. Nähere Infor-mationen zu unseren Bewertungsgrundlagen erhalten Sie unter www.nordlb-pib.de/Bewertungsverfahren.
Empfehlungssystematik Anteile Empfehlungsstufen (12 Monate)
Positiv: Positive Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihety-
pen oder eine Anleihe des Emittenten.
Neutral: Neutrale Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihe-typen oder eine Anleihe des Emittenten.
Negativ: Negative Erwartungen für den Emittenten, einen Anleihe-typen oder eine Anleihe des Emittenten.
Relative Value (RV): Relative Empfehlung gegenüber einem Markt-
segment, einem einzelnen Emittenten oder Laufzeitenbereich.
Positiv: 47%
Neutral: 46%
Negativ: 7%
Empfehlungshistorie (12 Monate)
Eine Übersicht über unsere gesamten Rentenempfehlungen der vergangenen 12 Monate erhalten Sie unter www.nordlb-pib.de/empfehlungsuebersicht_renten. Das Passwort lautet "renten/Liste3".
Emittent / Anleihe Datum Empfehlung Gattung Anlass
1. Weitergabe am: 08.09.2016 09:45