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CESE 1468/2005 rev.

DE

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

UMSETZUNG DER LISSABON-STRATEGIE

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BEITRÄGE IN ERFÜLLUNG DES MANDATS DES

EUROPÄISCHEN RATES VOM 22./23. MÄRZ 2005

• Synthesebericht - in Zusammenarbeit mit den nationalen Wirtschafts- und Sozialräten der Europäischen Union erstellt

• Beiträge der beiden Beitrittskandidaten • Bericht der Kontaktgruppe zwischen dem EWSA und den europäischen

Organisationen und Netzen der Zivilgesellschaft

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INHALTSVERZEICHNIS

Zusammenfassung Einleitung Der Standpunkt des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

I. Einführende Anmerkungen II. Die Berichte der Mitglieder des interaktiven Netzwerks des

Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und der natio-nalen Wirtschafts- und Sozialräte (WSR)

III. Die zwölf wichtigsten Erkenntnisse aus den nationalen Berichten IV. Perspektiven und Handlungsfelder für die Zivilgesellschaft

a) Gesamtgesellschaftliche Verantwortung, "Good Governance" und Beteiligung

b) Bedeutung des Sozialen und spezifische Rolle der Sozial-partner

c) Vernetzung und Kommunikation d) Künftige Entwicklung des interaktiven Netzwerkes

S. 1 S. 3 S. 4 S. 4 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 S. 10 S. 11 S. 12

Die Beiträge der nationalen Wirtschafts- nd Sozialräte der EU (in protokollarischer Reihenfolge)

S. 13

• Belgien S. 14 • Tschechische Republik S. 20 • Dänemark S. 25 • Deutschland S. 31 • Estland S. 33 • Griechenland S. 38 • Spanien S. 41 • Frankreich S. 47 • Irland S. 52 • Italien S. 55 • Zypern S. 59 • Lettland S. 63 • Litauen S. 64 • Luxemburg S. 66 • Ungarn S. 70 • Malta S. 75 • Niederlande S. 79 • Österreich S. 83 • Polen S. 86

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• Portugal S. 91 • Slowenien S. 95 • Slowakei S. 99 • Finnland S. 103 • Schweden S. 108 • Vereinigtes Königreich S. 112 Die Beiträge der beiden Beitrittskandidaten

S. 113

• Bulgarien S. 114 • Rumänien S. 119 Der Bericht der Kontaktgruppe zwischen dem EWSA und den europäischen Organisationen und Netzen der Zivilgesellschaft

S. 122

Danksagung

S. 128

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ZUSAMMENFASSUNG Gemäß dem vom Europäischen Rat im März 2005 erteilten Mandat legt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nun in Form dieses Berichts die Ergebnisse der Konsultation seiner Partner in allen EU-Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene zur Umsetzung der Lissabon-Strategie sowie zur Rolle der Sozialpartner und sonstigen Akteure der organisierten Zivilgesellschaft dar. Ausgehend von der Auswertung der Berichte seiner Partner hält der EWSA folgendes fest: 1. Die Lissabon-Strategie ist unverzichtbar, sie ist ein gesellschaftliches Projekt für Europa. 2. Die drei - gleichberechtigten - Säulen Soziales, Wirtschaft und Umwelt dürfen nicht auseinander

dividiert werden. 3. Es ist richtig und notwendig, dass die EU-Mitgliedstaaten Nationale Reformprogramme ausarbei-

ten. 4. Eine klare Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen den unterschiedlichen Ebenen und

Akteuren ist notwendig. 5. Die Politik muss den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren neue Handlungsmöglichkeiten eröff-

nen. 6. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie ist nicht konkret genug, es fehlt an klaren Methoden und

überprüfbaren Fristen. 7. Die Methode der offenen Koordinierung erfordert eine starke zivilgesellschaftliche Mitwirkung. 8. Die Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft insgesamt ist von grundlegender Bedeutung,

bislang aber nicht in ausreichendem Maße gegeben. 9. Die Lissabon-Strategie wurde noch immer nicht ausreichend an die Bürger herangetragen, ge-

schweige denn ihnen verständlich gemacht. 10. Es gibt keinen öffentlichen Diskurs über die Lissabon-Strategie als gemeinsames europäisches

Projekt. 11. Der Erfolg der Lissabon-Strategie hängt von der Förderung einer "Win-Win-Situation" ab, bei der

es nur Gewinner gibt. 12. Die Organisationen der Zivilgesellschaft verfügen über die notwendigen Kompetenzen für eine

funktionsfähige Partnerschaft. Der EWSA schlägt daher vor, in Zusammenarbeit mit dem interaktiven Netzwerk für Initiativen der Zivilgesellschaft folgende gemeinsame Strategien umzusetzen: 1. Nachdrückliche Erinnerung der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Entscheidungs-

träger an ihre Verantwortung; 2. Unterstreichung der Koordinierungsrolle der Europäischen Institutionen im Sinne des Subsidiari-

tätsprinzips; 3. Forderung einer umfassenden bürgerlichen Beteiligung an den wichtigsten politischen und strate-

gischen Vorhaben;

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4. Forderung der Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft in die Nationalen Reformpro-gramme;

5. gezielte Herausstellung qualitativer Maßnahmen gemäß den Werten und Zielen der Europäischen Union;

6. Aufzeigen der Bedeutung der Wirtschafts- und Sozialräte als Partner der Mitgliedstaaten; 7. Förderung der Strukturen der Zivilgesellschaft, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten; 8. Unterstützung der Überzeugung, dass "die menschlichen Ressourcen der höchste Trumpf Europas

sind"; 9. Förderung von Investitionen in die Menschen und die europäische Gesellschaft; 10. Stärkung des Bewusstseins, dass diese Investitionen einen wichtigen Produktivfaktor darstellen; 11. Vermittlung der grundlegenden Bedeutung von Sozialpartnerschaft und sozialem Dialog; 12. Hinweis auf die spezifischen Aufgaben der Sozialpartner sowie ihre Handlungsmöglichkeiten; 13. Aufschluss darüber geben, wie die Unternehmerverbände und Gewerkschaften ihrer gesellschaft-

lichen Verantwortung gerecht werden; 14. Nutzung des einzigartigen Verbindungsnetzwerks des EWSA als zusätzliches Atout für die Um-

setzung der Lissabon-Strategie; 15. Rückgriff auf dieses Netzwerk des EWSA, um weite Teile der Bevölkerung zu erreichen; 16. Verdeutlichung des Beitrags dieses Netzwerks, die Bürger von der Sinnhaftigkeit der Lissabon-

Strategie zu überzeugen; 17. Vorschlag eines "Europäischen Tags der Zivilgesellschaft", um die Gesellschaft aufzuklären. Der EWSA ist auch in Zukunft und auf Ersuchen des Rates bereit, die Tätigkeiten des interaktiven Netzwerks in folgenden Bereichen zu unterstützen: − Erfassung und Dokumentation von einschlägigen bewährten Verfahren im Zusammenhang mit

der Umsetzung der Lissabon-Strategie; − Bündelung und Verbreitung strukturierter Berichte der organisierten Zivilgesellschaft über die

Überwachung der Umsetzung der Lissabon-Strategie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten; − Ermutigung der Zivilgesellschaft zur Erarbeitung von Konzepten für die wirksame Umsetzung der

Lissabon-Strategie, die konstruktive Verbesserungen und Neuerungen zu den Reformprogrammen der Regierungen enthalten;

− Mitwirkung bei Aufbau und Stärkung der Strukturen der Zivilgesellschaft in den Ländern, die noch nicht über entsprechende Strukturen verfügen bzw. in denen ihre Zuständigkeiten noch sehr begrenzt sind.

All diese Vorschläge werden in dem Kapitel "Der Standpunkt des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses" im Einzelnen erläutert.

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EINLEITUNG Der Europäische Rat vom 22./23. März 2005 hat den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) dazu aufgerufen, "gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialausschüssen der Mitglied-staaten und anderen Partnerorganisationen ein interaktives Netz von Initiativen der Zivilgesell-schaft zur Förderung der Umsetzung der [Lissabon-]Strategie einzurichten" und dessen Ergebnisse zur nächsten Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2006 vorzulegen (Punkt 9 der Schlussfolge-rungen des Ratsvorsitzes). Der EWSA ist dieser Aufforderung mit großem Engagement nachgekommen und möchte mit dem vorliegenden Bericht einen substantiellen Beitrag zur wirksamen Umsetzung der Lissabon Strategie leisten. Zu diesem Zweck hat sich der EWSA an seine "natürlichen" Partnerstrukturen in allen Mitglied-staaten, die nationalen Wirtschafts- und Sozialräte (WSR) gewendet. Gemeinsam wurde beschlossen, in kurzen Berichten die Nationalen Reformprogramme sowie die Bedürfnisse und Prioritäten zu skizzieren und gegebenenfalls auch die für besonders wichtig erachteten Bereiche zu kommentieren. In einem zweiten Teil des Berichts sollte die Rolle der Sozialpartner und sonstigen Akteure der organisierten Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie verdeutlicht und sollten möglichst auch bewährte Verfahren und künftige Prioritäten aufgezeigt werden. Für Mitgliedstaaten, in denen kein WSR oder eine vergleichbare Einrichtung besteht, wurde der Bericht durch ein besonders sachkundiges Mitglied des EWSA erstellt. Die Kontaktgruppe zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den euro-päischen Organisationen und Netzwerken der Zivilgesellschaft, die 2004 vom EWSA eingerichtet wurde, um den Dialog mit den nicht unmittelbar im Ausschuss vertretenen europäischen Organi-sationen der Zivilgesellschaft zu vertiefen, hat außerdem einen eigenen Bericht ausgearbeitet. Der vorliegende Bericht ist in drei Teile gegliedert: • Der erste Teil beinhaltet den Standpunkt des EWSA und die wichtigsten Schlussfolgerungen die-

ser gemeinsamen Initiative. • Der zweite Teil enthält die Einzelberichte der Partner des EWSA in den 25 EU-Mitgliedstaaten

sowie die Beiträge des bulgarischen und des rumänischen WSR. • Als dritter Teil schließlich folgt der Bericht der Kontaktgruppe zwischen dem Europäischen Wirt-

schafts- und Sozialausschuss und den europäischen Organisationen und Netzwerken der Zivil-gesellschaft mit dem Titel "Zur Zukunft der Lissabon-Strategie".

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DER STANDPUNKT DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES

I. Einführende Anmerkungen In seiner Sitzung im März 2000 in Lissabon hatte der Europäische Rat ein neues strategisches Ziel für die Europäische Union während des kommenden Jahrzehnts bis 2010 festgelegt, um den Heraus-forderungen der Globalisierung und der neuen wissensbasierten Wirtschaft gerecht zu werden. Da die mit der Strategie angestrebten Veränderungen jeden Aspekt des Lebens der Bürger betreffen, mussten sie gemäß der damaligen Auffassung des Rates durch die Europäische Union in einer Weise gestaltet werden, die mit ihren Werten und ihren Überzeugungen zur europäischen Gesellschaft übereinstimmt. Die sich aus den Möglichkeiten der neuen Situation ergebenden Chancen konnten nur mit einem anspruchsvollen Programm zum Aufbau von Wissens-Infrastruk-turen, zur Förderung von Innovation und wirtschaftlichen Reformen sowie zur Modernisierung der Systeme sozialer Wohlfahrt und der Bildung genutzt werden (Europäischer Rat von Lissabon; Einführung "Die neue Herausforderung"). Als geeigneter Weg, das neue strategische Ziel zu erreichen, wurden neben strukturellen Reformen zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auch eine Modernisierung des Europäischen Gesellschaftsmodells insbesondere durch Investitionen in die Menschen genannt. In Artikel 24 heißt es: "Die Menschen sind Europas wichtigstes Gut und müssen im Zentrum der Politik der Union stehen. Investitionen in die Menschen und die Entwicklung eines aktiven und dynamischen Wohlfahrtsstaates werden von entscheidender Bedeutung sowohl für die Stellung Europas in der wissensbasierten Wirtschaft als auch dafür sein, sicherzustellen, dass die Herausbildung dieser neuen Wirtschaftsform die schon bestehenden sozialen Probleme Arbeitslosigkeit, soziale Aus-grenzung und Armut nicht noch verschärft", sondern auf die Anpassung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger abzielt. Zur Umsetzung der Lissabon-Strategie wird die Methode der offenen Koordinierung eingeführt und gemäss Artikel 38 dieser Schlussfolgerungen beschlossen: "Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip wird nach einem völlig dezentralen Ansatz vorgegangen werden, so dass die Union, die Mitglied-staaten, die regionalen und lokalen Ebenen sowie die Sozialpartner und die Bürgergesellschaft im Rahmen unterschiedlicher Formen von Partnerschaften aktiv mitwirken. Die Europäische Kommis-sion wird in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anbietern und Nutzern, wie den Sozialpartnern, den Unternehmen und den nichtstaatlichen Organisationen, ein Benchmarking der bewährten Prakti-ken zur Gestaltung des Wandels erstellen." Und in Artikel 41 wird ausgeführt: "Ausschlaggebend für die Verwirklichung des neuen strategischen Ziels sind der private Sektor sowie Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Sie hängt von der Mobilisierung der auf den Märkten verfügbaren Mittel sowie von den Anstrengungen der Mitgliedstaaten ab. Die Union soll in diesem Prozess als Katalysator fungieren."

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Aus dem Originaldokument zur Lissabon-Strategie lässt sich also völlig klar nachweisen, dass es sich im Prinzip und zuvorderst um ein europäisches gesamtgesellschaftliches Entwicklungsprojekt handelt, in dem der Mensch in seinen werteorientierten, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologi-schen Bezügen im Mittelpunkt steht. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung in allen Schlüsselbereichen der europäischen Gesellschaft. Dass entspre-chendes politisches Handeln von der europäischen Makrodimension bis auf die Mikro-Ebene der ört-lichen Lebenswelt den Menschen sowohl als Subjekt wie als Objekt der Strategie und ihrer konkreten Ausformulierung wie Umsetzung wahrnehmen und einbeziehen muss, ist logische Konsequenz der europäischen demokratisch verfassten Gesellschaft. Daraus ergibt sich zweifelsfrei die Bedeutung einer umfassenden zivilgesellschaftlichen Beteiligung an allen Phasen der Strategie. II. Die Berichte der Mitglieder des interaktiven Netzwerks des Europäischen Wirtschafts-

und Sozialausschusses und der nationalen Wirtschafts- und Sozialräte (WSR) Die Berichte der nationalen WSR sind heterogen und beziehen sich auf einige ausgewählte Aspekte der Nationalen Reformprogramme sowie die Rolle der jeweiligen Einrichtung. Dies ist verständlich, wenn man die jeweils sehr unterschiedliche landesspezifische Ausgangslage berücksichtigt, die nationalen Traditionen, die besonderen Erfahrungen und natürlich auch die politi-schen Prioritäten der einzelnen Länder. Hinzu kommt, dass die hier unter dem Begriff "nationale Wirtschafts- und Sozialräte" gemeinten Einrichtungen unterschiedliche Strukturen, Zusammensetzun-gen, Aufgaben und Funktionsweisen aufweisen. Kritisch anzumerken ist, dass einige dieser Berichte nicht von einem unabhängigen und selbst-verwalteten nationalen WSR verfasst wurden sondern von einem quasi öffentlichen Gremium oder einem staatlich gestellten Vorsitzenden. Einige Berichte mögen nur wenig Distanz zur Politik und öffentlichen Verwaltung aufweisen und zeichnen gewissermaßen "rosige" Einschätzungen der Natio-nalen Reformprogramme. Da es sich bei dieser Berichterstattung um ein innovatives Verfahren han-delt, ist berechtigterweise davon auszugehen, dass sich die Qualität des Berichtswesens bei Wieder-holung schnell substanziell verbessert. Der Bericht der Kontaktgruppe zwischen dem EWSA und den europäischen Organisationen und Netzwerken der Zivilgesellschaft mit dem Titel "Zur Zukunft der Lissabon-Strategie" ist eine zwi-schen den Mitgliedern der Kontaktgruppe sorgfältig abgestimmte Synthese von Auffassungen. Dieses Papier enthält die Sichtweise, die Überzeugungen und Forderungen der europäischen zivilgesell-schaftlichen Netzwerke, die ihrerseits die Auffassungen ihrer Mitglieder und deren Mitglieder in den einzelnen EU-Staaten bündeln. Sie reichen vom Sozialbereich über die Menschenrechte, die Kultur und die Sozialwirtschaft bis hin zum Verbraucherschutz, um nur einige zu nennen. Bei der Verwendung des Begriffs "organisierte Zivilgesellschaft" ist die Definition des EWSA zu-grunde gelegt, so wie sie auch von der Europäischen Kommission in ihrem Weißbuch "Europäisches Regieren" und anderen Grundsatzdokumenten und vom Europäischen Parlament anerkannt wurde.

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III. Die zwölf wichtigsten Erkenntnisse aus den nationalen Berichten 1) In allen Beiträgen wird nachdrücklich die Auffassung vertreten, dass die Lissabon-Strategie unverzichtbar ist. Es wird anerkannt, dass es sich in der Tat um ein gesamt-gesellschaftliches Projekt für Europa handelt, wobei die Werte und die Ziele der Union voll respektiert werden müssen. Die Lissabon-Strategie muss somit als unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Integrationsprojektes angesehen und auch als solcher kommuniziert werden. Weitge-hend wird betont, dass die ursprünglichen Zielsetzungen der Strategie (mit der später zugefügten ökologischen Dimension) und die Vorgehensweisen allgemein angemessen sind. 2) Gleichzeitig wird unterstrichen, dass die Trias, d.h. die gleichberechtigten drei Säulen der Strategie (Soziales, Wirtschaft und Umwelt) nicht auseinanderdividiert werden dürfen. Andern-falls würde das Projekt durch die Unterminierung der Balance zwischen so wichtigen Bereichen gesellschaftlichen Handelns und individueller Lebensrealitäten seine Rechtfertigung verlieren. Das heißt aber auf keinen Fall, dass Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum nicht als eine der conditio sine qua non für Fortschritt und Modernisierung anerkannt wird, sondern dass sie kein Selbstzweck sind. Zu den wesentlichen offenen Diskussionspunkten gehören ferner die Fragen nach Qualität und Quan-tität sowie nach der Zuordnung der Wachstumsgewinne. 3) Es wird auch als richtig und notwendig begrüßt, dass die EU-Mitgliedstaaten nunmehr Nationale Reformprogramme ausarbeiten, da dieser Ansatz gewährleistet, dass auf den jeweiligen Entwicklungsstand, auf die nationalen Traditionen und Erfahrungen sowie auf die besonderen Priori-täten des Landes Rücksicht genommen werden kann - und diese auch in ihrer Spezifizität an die EU-Ebene vermittelt und in die Gesamtstrategie integriert werden können. Hingegen wird auch ange-merkt, dass die Lissabon-Strategie noch keine oder noch völlig unzureichende Wahrnehmung bzw. Bedeutung auf der nachgeordneten, also der regionalen und lokalen Ebene erreicht hat. 4) Wünschenswert ist eine klarere Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Akteuren. Wenngleich die Übereinkunft des Lissabonner Rates von 2000 auch diesbezüglich deutliche Akzente gesetzt hatte, sind diese bisher nicht ausreichend zum Tragen gekommen. Hinsichtlich des dezentralen Ansatzes, der Rolle des privaten Sektors, der Bedeu-tung der Zivilgesellschaft und der Katalysatorfunktion der Europäischen Union in diesem Prozess sind die jeweils zuzuordnenden Verantwortungen und Handlungsbereiche unvollständig und nicht eindeutig. 5) Es ist wichtig, dass die Politik und der Staat auf den unterschiedlichen Ebenen neue Orientierungsleitlinien setzen und neue Handlungsspielräume und -möglichkeiten für die wirtschaftlichen und sozialen Akteure eröffnen und dass der Grundsatz "Global denken - lokal handeln" (Rio-Slogan) auch Anwendung für den Lissabon-Prozess findet. Dies erfordert allerdings einen hohen Grad der Koordinierung aller wesentlichen Handlungsfelder seitens der Politik und der öffentlichen Verwaltung, um die Handlungsstrategien in unterschiedlichen Sektoren und auf unter-schiedlichen Ebenen auf die wesentlichen Ziele zu fokussieren und widersprüchliche Programme und Aktionen zu verhindern. Das Prinzip der "konzertierten Aktion" zur Überwindung des Problems

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"Jeder denkt und handelt in seinem Kästchen" muss zu einer Maxime werden. So wird die Ver-mittlung der Strategie an die Bürger und an die zur Mitarbeit aufgerufenen Einrichtungen und Organi-sationen wesentlich erleichtert. 6) Ein zentraler Kritikpunkt bezieht sich auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie. Noch wird zu viel über theoretische Pläne, Indikatoren, Konzepte usw. debattiert, der politische Wille zu einer ambitionierten Umsetzung mittels konkreter Ziele, verbindlicher Einzelmaßnahmen, klarer Me-thoden und überprüfbarer Fristen scheint in vielen Feldern noch rudimentär. Als äußerst wichtig werden präzise Überwachungs- und Bewertungsverfahren erachtet. 7) Die Anwendung der Methode der offenen Koordinierung wird als wichtiges Instrument weitgehend positiv beurteilt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass folgende Bedingungen unverzichtbar sind: starke zivilgesellschaftliche Mitwirkung und systematische Beteiligung der Parlamente. 8) Die Beteiligung der nationalen WSR sowie der organisierten Zivilgesellschaft insgesamt ist absolut defizitär. Wo es, wie in der Strategie klar ausgeführt, nicht nur um Strukturen und Verfahren geht, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht (und stehen muss), sind die von Bürgern selbst gegründeten und verantworteten Organisationen von grundlegender Bedeutung. Sie ver-mitteln bevorzugt die Bedürfnisse, Probleme, Erwartungen und Vorschläge der Bürger, sie können die notwendigen Informationen an den Bürger weitertragen, sie fördern und nähren den öffentlichen Diskurs, sie formen entscheidend Akzeptanz oder Ablehnung der Menschen gegenüber den Plänen und Maßnahmen von Politik und Verwaltung. 9) Obgleich nach Auffassung des Europäischen Rates von Lissabon die zu gestaltenden Verän-derungen und die zu beantwortenden Herausforderungen "jeden Aspekt des Lebens der Menschen betreffen", ist die Lissabon-Strategie noch immer nicht an die Bürger herangetragen, geschweige denn ihnen verständlich gemacht worden. Diese fühlen sich daher noch nicht unmittelbar betroffen. Die Strategie ist keineswegs Teil des von ihnen mitgestalteten Lebensentwurfs; sie sehen sie auch nicht als Realität und Notwendigkeit ihrer Kinder und Enkel. 10) Einen von jedem wahrgenommenen öffentlichen Diskurs über die Lissabon-Strategie als integrales Element eines gemeinsam verantworteten Projektes der Gestaltung der Zukunft des Gemeinwesens, an dem alle in der europäischen Gesellschaft teilhaben, gibt es nicht. Diese Dimension wurde bisher nicht vermittelt. Sofern beim Bürger ein Wissen über die Lissabon-Strategie besteht, wird diese als eine elitäre, technokratische und weit entfernte Angelegenheit betrachtet. Das hat fatale Konsequenzen: Modernisierung wird immer weniger als positive und aktiv die Zukunft gestaltende Reform verstanden, sondern als Infragestellung und gar Pervertierung des bisher Erreich-ten. 11) Durch die Förderung einer "Win-Win-Situation", von der der einzelne Bürger bewusst gleichermaßen profitieren kann wie die Gesellschaft insgesamt, wird die Lissabon-Strategie erfolgreich umzusetzen sein. Der organisierten Zivilgesellschaft obliegt dabei eine ergänzende Rolle

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zum Staat bei der Informationsvermittlung und im Bereich der gestaltenden Teilnahme am Wandel. Der Staat hat die Verpflichtung, nicht nur die Chancen, Strukturen und Prozesse zu optimieren, sondern auch sicherzustellen, dass das Potential und die Kreativität aller Mitglieder der Gesell-schaft ausgeschöpft wird. 12) Die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa bringen die Kompetenzen und Kapazitäten mit, um ihre partnerschaftlichen Aufgaben voll erfüllen zu können. Sie vermögen die notwendige Öffentlichkeit durch die Vermittlung von Informationen nach unten und nach oben zu fördern, sie verfügen über das notwendige Sachwissen, sie stellen Beteiligung sicher und schaffen damit das Gefühl der Teilhabe an den Prozessen, sie stimulieren Motivation und Verantwortungs-bereitschaft, sie sind ein wertvolles Experimentierfeld für gesellschaftliche Innovation, sie fördern den zivilen Dialog und die Kompromissbereitschaft zwischen Gruppen und divergierenden Interessen in der Gesellschaft, sie sind erfolgreiche Akteure im Bereich der öffentlichen-privaten Partnerschaften und sie sind Meister der europäischen Kooperation und Vernetzung außerhalb der öffentlichen Verwaltung. IV. Perspektiven und Handlungsfelder für die Zivilgesellschaft Bei der Feststellung, dass die Informationsvermittlung an den Bürger gerade erst am Anfang steht, kann es sicher nicht bleiben. Auch die Feststellung, dass jeder EU-Mitgliedstaat seine eigenen Reali-täten, Erfahrungen, Bedürfnisse und Prioritäten hat, reicht nicht aus, um die Lissabon-Strategie zum Erfolg zu führen, denn es handelt es sich um ein europäisches Gesellschaftsprojekt, um die Reform und Vertiefung des Europäischen Sozialmodells. Die organisierte Zivilgesellschaft ist in der Lage und Willens, einen grundlegenden Beitrag für einen gemeinsamen Ansatz und dessen gemeinsame Umsetzung zu leisten. Das vom EWSA aufgebaute und von ihm getragene interaktive zivilgesellschaftliche Netzwerk mit den nationalen WSR in den EU-Mitgliedstaaten und anderen Partnerorganisationen im Bereich von Initiativen der Zivilgesellschaft zur Förderung der Umsetzung der Lissabon-Strategie kann im Zusam-menhang mit der Ausrichtung und konkreten Umsetzung eine entscheidende Rolle spielen. Die zivilgesellschaftlichen Anstöße, Mobilisierungsmaßnahmen und Aktionen stellen einen europäischen Mehrwert bei der Zukunftsgestaltung dar. Ausgehend von diesen Überlegungen werden die folgenden gemeinsamen Aktionsstrategien vorge-schlagen. Sie sind geeignet, die Lissabon-Strategie für die europäische Gesellschaft verstärkt zu einer Realität werden zu lassen und ihre Umsetzung entscheidend zu beschleunigen. a) Gesamtgesellschaftliche Verantwortung, "Good Governance" und Beteiligung Die Umsetzung der Lissabon Strategie ist ein europäisches Zukunftsprojekt, das in der gemein-samen Verantwortung aller tragenden Akteure der europäischen Gesellschaft liegt - seien es nun die staatlichen Instanzen, die Akteure des Marktes oder die Organisationen der Zivilgesellschaft.

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Geteilte Verantwortung gilt auch für die unverzichtbare Komplementarität der Ebenen, insbesondere zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Allerdings sind jeweils zugeordnete Zuständigkeiten und der Grad der Verantwortung unterschiedlich und ein Sektor kann den anderen nicht ersetzen. Die Lissabon-Strategie muss außerdem gemäß dem Grundsatz der nachhaltigen Ent-wicklung analysiert und umgesetzt werden, und zwar gleichberechtigt in Bezug auf alle drei Säulen, d.h. Soziales, Wirtschaft und Umwelt. 1. Die organisierte Zivilgesellschaft muss die öffentlichen Instanzen auf europäischer,

nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene immer wieder nachdrücklich an ihre Ver-antwortung erinnern, insbesondere in Bereichen der Zielfestlegung, der Koordinierung, der Moderation, der Transparenzsicherung, des Dialogs sowie auch der Schaffung eines geeig-neten Umfeldes, damit die wirtschaftlichen und sozialen Akteure ihr Handlungspotential und ihre Aktionsmöglichkeiten im Sinn der Lissabon-Strategie umfassend und kreativ aus-schöpfen können.

2. Die organisierte Zivilgesellschaft unterstreicht insbesondere die zentrale Zuständigkeit der

europäischen Institutionen bei der Koordinierung, insbesondere der Wirtschafts- und Währungspolitik, sowie die entscheidende Rolle der regionalen und lokalen Ebene im Sinne der Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und der Maxime "Global denken – lokal handeln".

3. Die organisierte Zivilgesellschaft verweist darauf, dass moderne Demokratie sich unter

anderem durch große Informationsoffenheit und ein Maximum an bürgerlicher Betei-ligung an wichtigen politischen wie strategischen Prozessen auszeichnet. Dies gilt insbe-sondere für die Lissabon-Strategie. Die Organisationen der Zivilgesellschaft müssen an ihrer Detailformulierung, an ihrer effektiven Umsetzung, an der Wahl der dazu benutzten Instru-mente, an der Überwachung des Umsetzungsprozesses und letztlich auch an der Bewertung der Ergebnisse und einer eventuell erforderlichen Anpassung beteiligt werden.

4. Die organisierte Zivilgesellschaft fordert und ist bereit dazu, in die Konzeption,

Formulierung und Umsetzung der Nationalen Reformprogramme einbezogen zu wer-den. Ihr besonderes Wissen in wichtigen Lebensbereichen der Bürger gewährleistet, dass unerwünschte Nebeneffekte der Reformprogramme weitmöglichst erkannt und gegebenen-falls verhindert werden können.

5. Die organisierte Zivilgesellschaft legt speziell in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung,

Bildung und Ausbildung, Forschung und Technologieentwicklung, Umwelt sowie Soziales ein besonderes Augenmerk auf qualitative Fortschritte und Investitionen gemäß der anerkannten gemeinsamen Werte und Ziele der europäischen Gesellschaft und prangert davon abweichende und dem einzelnen Bürger wie der Gesamtgesellschaft schadende Ent-wicklungen an.

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6. Eine geeignete und effektive Form der dauerhaften zivilgesellschaftlichen Beteiligung sind selbstverwaltete, vom Staat voll anerkannte und in ihrer Willensbildung unabhängige WSR, die sich aus Vertretern der Sozialpartner und anderer wichtiger zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen. Daher sollten solche Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden.

7. Der EWSA und seine Partner im interaktiven Netzwerk sind Willens, mit ihrem Wissen

und ihrer Erfahrung in diesem Bereich beratend und unterstützend tätig zu sein. b) Bedeutung des Sozialen und spezifische Rolle der Sozialpartner 8. Der EWSA und seine Partner im interaktiven Netzwerk unterstützen uneingeschränkt

die Auffassung des Europäischen Rates von Lissabon 2000: "Die Menschen sind Europas wichtigstes Gut und müssen im Zentrum der Politik der Union stehen. Investitionen in die Menschen und die Entwicklung eines aktiven und dynamischen Wohlfahrtsstaates werden von entscheidender Bedeutung sowohl für die Stellung Europas in der wissensbasierten Wirt-schaft als auch dafür sein, sicherzustellen, dass die Herausbildung dieser neuen Wirtschafts-form die schon bestehenden sozialen Probleme Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung und Armut nicht noch verschärft", sondern auf die Anpassung und Verbesserung der Lebens-bedingungen der Bürger abzielt. Sie werden dafür Sorge tragen, dass diese Überzeugung auch weiterhin die Ausrichtung der Gesellschaft bestimmt - nicht nur auf der europäischen, sondern auch auf der nationalen, regionalen und lokalen Ebene.

9. Als eine der wichtigsten Investitionen in die Menschen und in die europäische Gesell-

schaft insgesamt erachten der EWSA und seine Partner die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung. Der EWSA hat sich in einer im Dezember 2005 verabschiedeten Sondierungsstellungnahme zum Thema "Auf dem Weg zur europäischen Wissensgesellschaft - Der Beitrag der organisierten Zivilgesellschaft zur Lissabon-Strategie" mit dieser Frage auseinandergesetzt.

10. Der EWSA und seine Partner werden die Lissabon Strategie fördern, indem sie ihren

Mitgliedern und der breiten Öffentlichkeit verständlich machen, dass solche Investi-tionen nicht zuletzt auch einen ganz wichtigen Produktivfaktor und damit einen ent-scheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen.

11. Zu den besonders wichtigen konstitutiven Elementen des Europäischen Sozialmodells

zählen die Sozialpartnerschaft und der autonome sozialen Dialog. Deren Förderung wird vom EWSA und seinen Partnern im interaktiven Netzwerk als eines ihrer zentralen Anliegen verstanden.

12. Der EWSA und seine Partner verstehen es auch als ihre Aufgabe, immer wieder auf die

spezifischen Funktionen und die besonderen Handlungsinstrumente der Sozialpartner hinzuweisen. Diese haben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie im nationalen Kontext,

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insbesondere aber auch auf der lokalen-betrieblichen Ebene, eine ganz entscheidende Bedeutung, die klar im politischen wie öffentlichen Bewusstsein verankert werden muss.

13. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen als integraler Bestandteil der organisierten

Zivilgesellschaft werden sich nicht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung entzie-hen, sondern die Chancen der Lissabon-Strategie unterstützen und auch nutzen, um innovative Strategien zu entwickeln. Entsprechende Beispiele wie etwa Sozialpakte sollten von den Partnern inventarisiert und bewertet werden, um sie in den Blickpunkt zu rücken und zu verbreiten. Gleiches gilt für Kooperationsexperimente mit öffentlichen Partnern wie etwa konzertierte Aktionen, Flexicurity-Modelle oder Bündnisse für Arbeit.

c) Vernetzung und Kommunikation 14. Durch seine immer intensiver werdende Zusammenarbeit mit den nationalen WSR in den EU-

Mitgliedstaaten und durch die Einrichtung der Kontaktgruppe mit den europäischen Organi-sationen und Netzwerken der Zivilgesellschaft verfügt der EWSA bereits über ein einzig-artiges Netzwerk zur Kommunikation, zum Austausch von Erfahrungen und zur Zusammenarbeit im Bereich der Umsetzung der Lissabon-Strategie.

15. Über dieses Netzwerk und über seine eigenen Mitglieder, die in einer breiten Palette natio-

naler zivilgesellschaftlicher Organisationen fest verankert sind, kann der EWSA weite Teile der europäischen Bevölkerung erreichen. Er hat damit die Möglichkeit, die Bewusst-seinsbildung zur Zukunft Europas zu fördern, die Lissabon-Strategie verständlicher zu machen und auch die Reaktionen der Bürger einzufangen und widerzuspiegeln.

16. Aufgrund seiner spezifischen Natur und Zusammensetzung ist das Netzwerk auch ganz

besonders geeignet, den Bürger in seinem vitalen Lebenszusammenhang und in seinen spezifischen Interessenssphären zu erreichen - wie etwa Arbeit, sozialen Anliegen, Konsu-mentenschutz usw. Diese Möglichkeiten der Interaktion müssen in Zukunft verstärkt für Information, Verständnis und Mitwirkung genutzt werden. Erst wenn man vom Abstrakten ins Konkrete geht, kann man die Bürger für die Lissabon-Strategie interessieren und sie von deren Sinnhaftigkeit überzeugen.

17. Der EWSA und seine Partner schlagen die Einrichtung eines "Europäischen Tags der

Zivilgesellschaft" mittels europäischer Konzertation vor. Dieser hätte nicht nur den Sinn, die Bedeutung der organisierten Zivilgesellschaft in der modernen und partizipativen euro-päischen Demokratie zu verdeutlichen, sondern wäre auch ein sehr geeignetes Mittel, die Zukunftsstrategien Europas verstärkt in das gesellschaftliche und mediale Interesse zu stellen.

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d) Künftige Entwicklung des interaktiven Netzwerkes Je nach Reaktion des Europäischen Rates im Frühjahr 2006 ist der EWSA bereit, die Aktivitäten des interaktiven Netzwerkes weiter zu stimulieren und zu propagieren. Insbesondere wird er mit seinen Partnern in folgenden Bereichen tätig werden: − Aufbau von Dokumentationen über bewährte Verfahren von Bedeutung für die Umsetzung

der Lissabon-Strategie - wie etwa wirksame Beteiligungs- und Mitwirkungsformen, innovative Sozialpartnerschaft usw.;

− Strukturiertes und gebündeltes Berichtswesen der organisierten Zivilgesellschaft im Rahmen

der Überwachung der Umsetzung der Lissabon-Strategie auf unterschiedlichen Ebenen und Ver-breitung dieser Berichte;

− Förderung der Erarbeitung von Konzepten seitens der Zivilgesellschaft zur wirksamen

Umsetzung der Lissabon-Strategie, die aus Sicht der organisierten Zivilgesellschaft besonders relevant sind, als konstruktive Gegenstücke, Korrektive und Ergänzungen zu regierungsamtlichen Reformplänen;

− Mitwirkung bei Aufbau und Stärkung von zivilgesellschaftlichen Strukturen, insbesondere

von Wirtschafts- und Sozialräten, in Ländern, wo sie noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang bestehen.

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DIE BEITRÄGE DER NATIONALEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRÄTE DER EU

(in protokollarischer Reihenfolge)

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BELGIEN 1. Stand der Umsetzung der Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene Belgien unterstützt die Lissabon-Strategie aus voller Überzeugung. Durch die Schaffung eines nach-haltigen Wirtschaftswachstums in einem stabilen makroökonomischen Rahmen bemüht sich Belgien um mehr und qualitativ hochwertigere Arbeitsplätze, einen stärkeren sozialen Zusammenhalt und eine saubere Umwelt. Diese Politik wird auf föderaler Ebene sowie auf der Ebene der einzelnen Regionen und Gemeinschaften strikt befolgt. Belgien ist föderal aufgebaut, daher ist zum Teil die föderale Ebene für die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zuständig, zum Teil sind es aber auch die regio-nalen Gebietskörperschaften. Belgien legt Wert auf die Wohlfahrt und den sozialen Schutz, die es all seinen Bürgerinnen und Bürgern garantiert. Um dieses Modell auch langfristig finanzierbar zu machen, verfolgt Belgien kon-sequent sechs Ziele: • ein ausgeglichener Haushalt mit dem langfristigen Ziel des Schuldenabbaus, • die Beschäftigung stärken, indem Arbeit billiger gemacht und die Arbeitslosigkeit abgebaut wird, • die Reform des Arbeitsmarkts und Investitionen in Bildung und Ausbildung, • Investitionen in die Wirtschaftsförderung, • Ausbau der sozialen Sicherheit und multidimensionale Bekämpfung der Armut, • Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum. Die wichtigsten politischen Schwerpunkte Belgiens sind im Rahmen dieser Gesamtstrategie ange-siedelt und entsprechen den Belgien erteilten länderspezifischen Empfehlungen, nämlich: Nachhaltig-keit der öffentlichen Finanzen, Erhöhung der Beschäftigungsquote, Maßnahmen im Bereich der strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit und der interregionalen Mobilität von Arbeitnehmern sowie Intensivierung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor. Diese Schwerpunkte, die selbstverständlich auch den Erhalt und den Ausbau des Wohlstands und des Sozialschutzes zum Ziel haben, sind der rote Faden, der sich durch die Maßnahmen der drei Teile des Nationalen Reformplans (NRP) zieht. Der Plan besteht aus den Teilen "Makroökonomische Politik", "Mikroökonomische Politik" und "Gute Arbeitsplätze für alle - Jung und Alt". Die für die Ausarbeitung des belgischen NRP zuständigen Verwaltungen und die Dienststellen des Premierministers hatten bei der Ausarbeitung des NRP regelmäßigen Kontakt zu den Sozialpartnern im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialräte (Zentraler Wirtschaftsrat (CCE-CRB) und Nationaler Arbeitsrat (CNT-NAR)). Die Räte haben in diesem Zusammenhang am 31. August 2005 auch eine Stellungnahme zum NRP vorgelegt. In ihrer Stellungnahme fordern die Räte, dass die Strategie nicht nur auf Wachstum und Beschäftigung zu Lasten der anderen Zielsetzungen der Strategie, insbesondere der Bereiche Soziales und Umwelt ausgerichtet sein dürfe. Ferner müsse der transversale Charakter einer solchen Dimen-

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sion gewahrt bleiben. Abgesehen von dem Bereich, den die integrierten Leitlinien abdecken, müsse Belgiens NRP auch für andere Aspekte der Lissabon-Strategie geöffnet werden, und es müsse darauf geachtet werden, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Bestandteile der Strate-gie, nämlich Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt sowie ökologische Nachhaltigkeit, gewahrt bleibe. Es sei erforderlich, die Gesamtheit der Zielsetzungen der Strategie im Gleichgewicht zu halten und dabei auch einigermaßen realistisch zu bleiben, indem in diesen Bereichen Schwerpunkte gesetzt würden. Die Belastung durch die aufgrund der Lissabon-Strategie erforderlichen Korrekturen sollte durch die makroökonomische Koordination auf europäischer Ebene und die Gewichtung der makroökonomischen Politikbereiche (Haushalts-, Währungs- und Einkom-menspolitik) optimal und ausgewogen verteilt werden. Die Strukturreformen sollten fortgeführt werden, wobei stets eine ausgewogene Strategie angestrebt werden sollte, die Synergien zwischen den einzelnen Bestandteilen ermöglicht. 2. Die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Akteure im Rahmen der Umsetzung der

Lissabon-Strategie 2.1 Tätigkeiten im Rahmen des CCE-CRB zur Förderung der Lissabon-Strategie Das belgische Gesetz zur Beschäftigungsförderung und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit umfasst zwei Pfeiler für das Anstreben eines einzigen Ziels - der Beschäftigungszunahme. Der erste Pfeiler verfolgt das Ziel, die Lohnentwicklung auf makroökonomischer Ebene auf die Lohnentwicklung bei den wichtigsten Handelspartnern abzustimmen. Der zweite Pfeiler bezieht sich auf die strukturellen Aspekte von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Das Gesetz schreibt eine Evaluierung (den technischen Bericht) - ggf. mit entsprechenden Empfehlungen -, des Funktionierens des Arbeits-marktes, der Innovationsprozesse, der Finanzierungsstrukturen der Wirtschaft, der Determinanten der Produktivität, der Bildungs- und Ausbildungsstrukturen und der Veränderungen der Organisation und Entwicklung der Unternehmen vor. Die Sozialpartner wünschten, dass der Aufbau des technischen Berichts über die größtmöglichen Margen für die Lohnkostenentwicklung, die sie in gemeinsamen Beratungen festlegen, den einzelnen Leitlinien für die Wirtschaftspolitik der EU entsprechen sollte. Aufgrund dieses Aufbaus kann der Beitrag Belgiens zur Durchführung der EU-Strategie auch beurteilt werden. Dieser technische Bericht bildet einen der wichtigsten Referenzpunkte für die Tarifverhandlungen. In dieser Hinsicht verweisen die Räte darauf, dass die Lohnbildung, die in den integrierten Leitlinien zur Sprache kommt, in den nationalen Zuständigkeitsbereich fällt. Ferner wird im EG-Vertrag die Autonomie der Sozialpartner anerkannt, die in einigen Ländern, darunter auch Belgien, Tarifvereinba-rungen eigenverantwortlich aushandeln. Auch im Zusammenhang mit dem technischen Bericht hat der CCE-CRB mit Unterstützung durch ein universitäres Zentrum (Vlerick Leuven Gent Management School) und einige Behörden (Föderaler Öffentlicher Programmierungsdienst Wissenschaftspolitik und Föderales Planbüro) das Thema FuE und Innovation sowie generell die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit Belgiens eingehend unter-sucht. Ziel ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Diagnose und durchführbarer Empfehlungen für das

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nationale Innovationssystem und die Wettbewerbsfähigkeit. Der CCE-CRB ist ferner vom föderalen Minister für Wissenschaftspolitik um eine Stellungnahme zu dem im Rahmen der Lissabon-Strategie in Barcelona aufgestellten Ziel für FuE (3% des BIP bis 2010) ersucht worden. 2002 hat der CCE-CRB im Rahmen der Lissabon-Strategie das Fachwissen des Föderalen Planbüros für die Analyse sozioökonomischer Themen, vor allem in Bezug auf Netzwerkunternehmen, in An-spruch genommen. Diese Zusammenarbeit mündete im Juni 2005 in ein internationales Kolloquium zum Thema "Die Lissabon-Strategie: Motor der Marktreformen bei Netzwerkindustrien". Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss war an dieser Initiative beteiligt. Ziel dieses Kollo-quium war, eine Bilanz der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Reformen auf die Netzwerkindustrien und auf die europäische und belgische Wirtschaft insgesamt aufzustellen. Eine weitere wichtige Hilfe im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie ist die Einrichtung eines Referats zur Verfolgung der aktuellen Entwicklung in der EU innerhalb des CCE-CRB. Unter Mitwirkung eines universitären Zentrums können die Sozialpartner hier für sie interessante Dossiers auswählen und sich über die wichtigsten Entwicklungen der Lissabon-Strategie auf dem neuesten Stand halten. Das Referat baut ein Netzwerk zur Zusammenarbeit mit einigen belgischen Vertretern in den EU-Institutionen und -Organen auf, sowohl in Institutionen, die politische Entschei-dungen treffen, als auch in beratenden Organen. Im CCE-CRB finden regelmäßig Anhörungen mit der Vertretung Belgiens bei der Europäischen Union sowie mit den belgischen Vertretern im Ausschuss für Wirtschaftspolitik und im Wirtschafts- und Finanzausschuss statt. Außerdem hatten die Sozialpartner (CCE-CRB und CNT-NAR) Gelegenheit, in einigen an die poli-tischen Entscheidungsträger gerichteten Stellungnahmen einige Leitlinien mitzuteilen, auf die sich ihre Perspektive der Abstimmung zwischen den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung gründet. Die Themen im Umweltbereich bezogen sich auf Produktnormen, den Einsatz von Bioziden in der Landwirtschaft, den Vorentwurf des Föderalen Plans (2003-2005) betreffend Produktpolitik und Um-welt, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kyoto-Protokolls auf Belgien sowie auf die Problematik der Klimaverhandlungen für die Zeit nach 2012. Im Bereich Armut und soziale Ausgrenzung haben der CCE-CRB und der CNT-NAR Stellung genommen zum zweiten Zweijahresbericht "Im Dialog", der vom Dienst zur Bekämpfung von Armut, prekären Lebensumständen und sozialer Ausgrenzung erstellt wurde. Im Bereich der Mobilität war Untersuchungsgegenstand insbesondere die Datenerhebung über den Fahrweg zum Arbeitsplatz sowie die Höhe der Arbeitgeberzuschüsse zu Jahreskarten für die Bahn. Auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung haben der CCE-CRB und der CNT-NAR Stellung-nahmen zur Evaluierung der Politik für nachhaltige Entwicklung in Belgien, zur Überarbeitung der europäischen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, zu den Kapiteln Mobilität, Armut und Über-alterung der Bevölkerung im Vorentwurf des Föderalen Plans für Nachhaltige Entwicklung 2004-

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2008 sowie zu dem Plan zur Durchführung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johan-nesburg vorgelegt. Im Bereich der Energieeffizienz hat der CCE-CRB Stellung genommen zu dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen. Derzeit beschäftigt sich der Rat mit der Energieeffizienz im belgischen Wohnwesen. Schließlich hat sich die Wettbewerbskommission des CCE-CRB in ihrem Gutachten vom 4. Juli 2005 positiv zu den Gesetzesentwürfen zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs, die im Anschluss an die Überarbeitung der EU-Wettbewerbsregeln gebilligt werden müssen, geäußert. U.a. wurden Bemerkungen zu den Prärogativen und der Abstimmung zwischen den Wettbewerbs-behörden und den sektoralen Regulierungsbehörden vorgebracht. 2.2 Tätigkeiten innerhalb des CNT-NAR zur Förderung der Lissabon-Strategie 2.2.1 Behandlung von EU-Fragen Die Lissabon-Strategie wird auch im CNT-NAR regelmäßig begleitet. So verfolgen zwei Arbeits-gruppen im Rahmen der Europakommission täglich die Arbeiten des Beschäftigungsausschusses, des Ausschusses für Sozialschutz, des Rates Beschäftigung und Soziales sowie der EU-Gipfeltreffen. Regelmäßige Kontakte zu den belgischen Vertretern in diesen Ausschüssen, zu den Vertretern der Ministerkabinette und betroffenen Behörden sowie zu den belgischen Vertretern im AStV stellen diese Behandlung von EU-Fragen sicher. Die Arbeitsgruppen bieten einen flexiblen Rahmen für einen informellen Austausch zwischen den Organisationen und den Vertretern der Behörden und Minister-kabinetten, insbesondere wenn der EU-Zeitplan Dringlichkeit erforderlich macht. In diesem Rahmen veranstaltete der Rat 2005 in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministern auch zwei Seminare zur Bewertung der Methode der offenen Koordinierung zu den Themen Renten bzw. soziale Eingliederung. Der Nationale Arbeitsrat erhielt über diese Seminare am 16. Juni 2005 die Gelegenheit, der Regierung seine Haltung gegenüber der Bewertung der Methode der offenen Koordinierung im Sozialbereich mitzuteilen. Bei der diesbezüglichen Stellungnahme des Arbeits-rates handelte es sich um eine Initiativstellungnahme, die aufgrund der guten Kontakte zu den Behör-den vorgelegt werden konnte. Ferner veröffentlichte der CNT-NAR gemeinsam mit dem Zentralen Wirtschaftsrat im Vorfeld der Annahme des Reformprogramms die Stellungnahme Nr. 1.527 vom 31. August 2005 zum nationa-len Reformprogramm. 2.2.2 Umsetzung der Maßnahmen in Belgien Zu den konkreten Maßnahmen des CNT-NAR zählen insbesondere folgende:

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− Der CNT-NAR hat vor kurzem zwei Stellungnahmen zu den Rechtsvorschriften und Regelungen zur Umsetzung des Solidaritätspakts zwischen den Generationen vorgelegt. Dieser Solidari-tätspakt, von dem zahlreiche Bestimmungen die Lissabon-Strategie betreffen, war von der Regie-rung in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erarbeitet worden. Im Rahmen des Soli-daritätspakts werden die Sozialpartner auf unterschiedlichen Ebenen gefordert sein, bei so wichti-gen Themen wie der Einstellung jüngerer Arbeitnehmer, dem aktiven Altern, der betrieblichen Fortbildung, den Lohnkosten, der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, den Unternehmens-umstrukturierungen, der Flexibilität (Teamarbeit) sowie der Reform des Rentensystems und der Vorruhestandsregelung. Der CNT-NAR und die Sozialpartner im Allgemeinen werden in einigen Fällen eine entscheidende Rolle bei der Durchführung dieser Maßnahmen spielen.

− Die Sozialpartner stehen im Zentrum der neuen Politik für die Bewältigung von Umstruk-

turierungen. So sahen die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und der Regierung im Rahmen einer Branchenvereinbarung für den Zeitraum 2005-2006 die allmähliche Ausweitung des Interventionsbereichs des Fonds für Unternehmensschließungen vor. Die Ausweitung auf Unternehmen mit 10 bis 19 Arbeitnehmern führte zu einer Änderung der Rechtsvorschriften und sollte die Unternehmen nicht mit zusätzlichen Kosten belasten. Diese Ausweitung trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Die Sozialpartner wurden zu diesem Problem konsultiert und das Gesetz wurde veröffentlicht. Die Sozialpartner sind im Zusammenhang mit dem Solidaritätspakt aufgerufen, bis Ende März 2006 einen Vorschlag für eine neue Definition von Unternehmen, die einen Umstruk-turierungsprozess durchlaufen, vorzulegen. Ferner sind sie direkt in die begleitenden Gremien für die Umschulung der Arbeitnehmer, die aufgrund einer Umstrukturierung entlassen wurden, einge-bunden.

− Die von den Sozialpartnern verfolgte Politik zur Integration von Risikogruppen in den Arbeits-

markt sowie die Begleitung und aktive Unterstützung von Arbeitslosen wird über einen Beitrag zur Finanzierung durch die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung fortgeführt. Die Sozialpartner haben sich ferner für eine Anhebung der geringsten Nettoeinkommen einge-setzt.

− Der CNT-NAR hat den Tarifvertrag Nr. 84 vom 6. Oktober 2004 betreffend die Beteiligung der

Arbeitnehmer an der Europäischen Gesellschaft abgeschlossen. − In Bezug auf die Organisation der Arbeit bildeten die Verhandlungen zwischen den Sozial-

partnern die Grundlage für eine flexiblere Überstundenregelung. Durch diese Reform können statt der bisherigen Höchstgrenze von 65 Stunden 130 Stunden angehäuft werden, was eine größere Flexibilität ermöglicht.

− Das europäische Rahmenabkommen über Telearbeit wurde durch den Tarifvertrag Nr. 85 vom

9. November 2005 betreffend die Telearbeit umgesetzt. Dadurch dass der CNT-NAR befugt ist, Tarifverträge abzuschließen, kann er europäische Richtlinien oder Rahmenabkommen, die von den europäischen Sozialpartner autonom ausgehandelt wurden, direkt umsetzen.

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− Im Bereich der Arbeitsplatzqualität hat der CNT-NAR eine Broschüre zum Thema Stress-prävention herausgegeben.

− Zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben führte der CNT-NAR eine Bewertung

des Systems der Arbeitszeitkonten durch. − Mit Blick auf die ständige Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern wurden die von den

Sozialpartnern im Rahmen der nationalen Konferenz für Beschäftigung im Oktober 2003 einge-gangenen Verpflichtungen bestätigt. Hierbei handelt es sich um folgende Verpflichtungen:

• 1,9% der Lohnmasse der Unternehmen sollen in die Fort- und Weiterbildung fließen (Bestä-

tigung der in den jüngsten branchenübergreifenden Vereinbarungen eingegangenen Ver-pflichtungen).

• Jedes Jahr sollen zusätzlich 60.000 Arbeitnehmer eine Fortbildungsmaßnahme durchlaufen, um das Ziel der Europäischen Union, dass bis 2010 einer von zwei Arbeitnehmern im Laufe eines Jahres an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt, zu erreichen.

• Besondere Aufmerksamkeit wird bestimmten Zielgruppen gewidmet. Hierfür haben die Sozialpartner die Sektoren und Unternehmen ersucht, die 0,10% für Risikogruppen insbeson-dere für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer sowie für Menschen mit Behinderungen und Ausländer aufzuwenden.

Durch diese verstärkten Bemühungen dürfte auch die Besetzung von Stellen in Engpassberufen erleichtert und eine direkte Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und den Arbeitsvermittlungen geschaffen werden. 2004 sollte 10.000 Personen eine angemessene Ausbildung angeboten werden. Der CNT-NAR und der CCE-CRB haben vor kurzem das neue Messinstrument fertiggestellt, das eine Bewertung der Verwirklichung der Ziele im Bildungsbereich ermöglichen soll. − Im Bereich der Verwaltungsvereinfachung sind der CNT-NAR und die Sozialpartner generell

auf der Ebene der Verwaltungsausschüsse und der Ausschüsse für die soziale Sicherheit direkt in die Umsetzung der unterschiedlichen Formen der elektronischen Anmeldung eingebunden (DMFA, DIMONA, DRS). Außerdem hat der CNT-NAR vor kurzem eine Stellungnahme mit seinen konkreten Vorschlägen für die Vereinfachung der Sozialbilanz vorgelegt.

− Schließlich wurden die Sozialpartner zur Frage des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben

konsultiert, und der CNT-NAR hat seinen Bericht Nr. 66 betreffend die Finanzierung der sozialen Sicherheit vorgelegt.

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TSCHECHISCHE REPUBLIK Die Europäische Union hat nach der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie damit begonnen, die Ziele dieser Strategie zu überarbeiten. Auf dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates im März 2005 in Brüssel beschlossen die Staats- und Regierungschefs ein neues Konzept für die Lissabon-Strategie. Nunmehr soll die Förderung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung unter Beachtung der Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen getroffen, die Umsetzung des Lissabon-Prozesses dahingehend zu ändern, dass die einzelnen Mitgliedstaaten stärker einbezogen werden. Das Ziel des neuen Ansatzes besteht darin, sowohl eine umfassendere Identifizierung der Mitgliedstaaten mit den aufgestellten Prioritäten als auch deren bessere Umsetzung zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten der EU wurden daher aufgerufen, sog. Nationale Reformprogramme zu erarbeiten (Nationale Lissabon-Programme) und diese im Herbst 2005 (d.h. bis zum 15. Oktober 2005) der Europäischen Kommission und dem Rat vorzulegen. (Die Regierung der Tschechischen Republik verabschiedete ihr Nationales Reformprogramm am 14. September 2005 und legte es nach weiteren Verhandlungen am 14. Oktober 2005 der Europäischen Kommission vor). Das Nationale Lissabon-Programm der Tschechischen Republik ist ein politisches Dokument, in dem Reformschritte vorgeschlagen werden, die zur Förderung von Wachstum und von Beschäf-tigung in den Jahren 2005-2008 beitragen sollen, wobei eine jährliche Aktualisierung des Programms geplant. Das Nationale Lissabon-Programm beruht auf den Strategien für nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum. Im Rahmen der Erarbeitung des Pro-gramms wurden zugleich Überlegungen zur Vorbereitung der Aktualisierung des Konvergenz-programms der Tschechischen Republik angestellt und darüber hinaus die Vorkehrungen zur Aufstellung eines nationalen strategischen Referenzrahmens und eines nationalen Entwicklungs-plans getroffen. Um zu einem möglichst breiten Konsens über die wichtigsten Reformen zu gelangen, wurde dieses Programm mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern erörtert und durch den Ausschuss für Europaangelegenheiten des tschechischen Abgeordnetenhauses sowie von den zuständigen Ausschüssen des Senats im Tschechischen Parlament begutachtet. Die Tschechische Republik hat neue Mechanismen entwickelt, um die bestmögliche Effizienz in der Koordinierung der staatlichen Verwaltungsorgane und weiterer interessierter Kreise bei der Umsetzung der angestrebten Reformen zu erreichen. Auch die Partnerschaft mit den entscheidenden Akteuren wird weiter entwickelt. Die Tschechische Republik beabsichtigt, die breite Öffentlichkeit schrittweise in die Debatte einzubeziehen. Im Nationalen Lissabon-Programm werden in drei Kapiteln (1. Makroökonomie 2. Mikroökonomie und 3. Beschäftigung) grundlegende Maßnahmen mit dem Ziel erarbeitet, Wachstum und Beschäf-tigung in der Tschechischen Republik zu fördern. Für die einzelnen Maßnahmen werden ihre Zweck-mäßigkeit, die für die Umsetzung benötigte Zeit, die zu erwartende Wirkung und ein möglicher Zeitplan für ihre Umsetzung aufgeführt. Bei Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen werden die Finanz-quellen unter Einbeziehung einer möglichen Nutzung von Mitteln aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds angegeben.

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In makroökonomischer Hinsicht hat in der Tschechischen Republik die Fortführung der Reform der öffentlichen Finanzen oberste Priorität. Das Defizit der öffentlichen Finanzen muss schrittweise bis 2008 auf das im Vertrag von Maastricht vorgeschriebene BIP-Defizit von 3% und die Brutto-verschuldung der öffentlichen Haushalte unter 60% des BIP gesenkt werden. Mit der Geldpolitik sollte ausgehend von Inflationszielen erreicht werden, dass der Anstieg des Preisniveaus niedrig und stabil gehalten wird. Die Tschechische Republik bemüht sich um die Mitgliedschaft in der Eurozone, daher sollte das Ziel der durchgeführten Reformen die Erfüllung der Maastricht-Kriterien sein, damit der Euro bis 2010 eingeführt werden kann. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ist die systema-tische Restrukturierung der Ausgabenseite des Staatshaushalts - vor allem im Bereich der obligatori-schen Ausgaben. Zur Sicherstellung einer langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen müs-sen insbesondere im Hinblick auf die demografischen Entwicklung das Rentensystem und die Finan-zierung des Gesundheitswesens reformiert werden. Außerdem werden Maßnahmen auf dem Arbeits-markt getroffen, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen. Darüber hinaus müssen öffentliche Finan-zierungsprogramme auf vorrangige Bereiche konzentriert werden, die dem Wirtschaftswachstum neue Impulse verleihen (Infrastruktur, Bildung, Forschung, Wissenschaft und Innovation sowie die Entwicklung eines institutionellen Umfelds für Unternehmen). Auf der Einnahmenseite des Haushalts wird der Umbau des Steuersystems fortgeführt. Die Besteuerung wird weiterhin schrittweise von direkten zu indirekten Steuern verschoben. Ab 2006 werden Familien mit geringem Einkommen niedriger besteuert, wodurch der Anreiz für eine aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt erhöht werden soll. Im Bereich der Mikroökonomie sind die einzelnen Reformen miteinander verflochten und speziell auf Maßnahmen konzentriert, die unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tschechischen Wirtschaft führen. Durch die wichtigsten Reform-schritte wird ein Umfeld geschaffen, in dem Wissenschaft, Forschung und Innovation einschließlich ihrer wirtschaftlichen Vermarktung gefördert werden. So kann ein qualitativ gutes Umfeld für die Unternehmen entstehen, in der Unternehmensgründungen erleichtert und Unternehmern allgemein geringe Verwaltungs-lasten auferlegt werden. Weitere Bereiche von besonderem Interesse sind die Modernisierung und die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, die effiziente Nutzung von Informations- und Kommunika-tionstechnologien, die Unterstützung umweltfreundlicher Technologien sowie die rationale Ressour-cennutzung. Für die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit des unternehmerischen Umfelds sind Maßnahmen zum Abbau administrativer Hemmnisse für Unternehmen von ausschlaggebender Bedeutung, nicht nur in der Zeit ihrer unternehmerischen Tätigkeit sondern auch in ihrer Gründungsphase. Im Hinblick darauf wird ein System zentraler Registrierungsstellen für Unternehmer eingerichtet. In diesen sollen alle oder zumindest ein überwiegender Teil der Tätigkeiten zusammengefasst werden, die mit dem Beginn der Unternehmenstätigkeit oder mit den Veränderungen während der Entwicklung eines Unternehmens in Zusammenhang stehen. Ein bedeutender Schritt wird die umfassende Neufassung des Insolvenzrechts sein, durch die Gesetze geschaffen werden sollen, die eher auf die Fortführung eines Unternehmens

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abzielen, als auf dessen Zerschlagung und Verkauf. Zudem soll der Gläubigerschutz verbessert und die Teilnahme von Gläubigern am Insolvenzverfahren ermöglicht werden. Ein weiterer Schlüsselpunkt zur Verbesserung des unternehmerischen Umfelds in der Tschechischen Republik ist die Schaffung einer hocheffizienten und produktiven modernen Steuerverwaltung, durch die den Steuerzahlern eine möglichst geringe Last aufgebürdet wird und die es ihnen erleichtert, ihrer Steuerpflicht nachzu-kommen. Gegenwärtig ist es für die Tschechische Republik von Bedeutung, das vorhandene wissenschaftlich-technische Potenzial zu nutzen und weiter auszubauen, wobei ein hohes Maß an Innovationsfähigkeit erreicht werden soll. Aus diesem Grunde wird die Tschechische Republik bis zum Jahr 2008 die öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) schrittweise erhöhen. Bis 2010 sollten demnach die Ausgaben für FuE auf 1% des BIP ansteigen. Gleichzeitig kommt es zu strukturellen Veränderungen bei den öffentlichen Ausgaben für FuE, so dass eher zweckgebunden gefördert wird, anstatt Institutionen zu finanzieren. Zur Erhöhung der Wirksamkeit von FuE im Hinblick auf Innovationen wird es eine Zunahme bei den öffentlichen Ausgaben geben, die direkt in die indus-trielle FuE sowie in weitere innovative Bereiche fließen. Die effiziente Nutzung und die strukturelle Veränderung bei den Ausgaben für FuE werden auch von der geplanten Änderung des Statuts der Einrichtungen profitieren: Umwandlung der heute staatlich gestützten Einrichtungen für FuE in öffentliche Forschungsinstitute. Die Innovationsfähigkeit ist auf das Engste mit der Tätigkeit der Privatwirtschaft und seiner engen Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen verbunden. Die Entwicklung von Innovationstätig-keiten hängt nicht nur davon ab, dass FuE genügend Ergebnisse zur Förderung von Innovation erbringen, sondern auch vom Vorhandensein einer entwickelten Innovationsinfrastruktur (Wissen-schafts- und Technologieparks, Unternehmensinkubatoren und Zentren für Technologietransfer, Auf-bau von Clustern), von den für innovative Unternehmen zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und nicht zuletzt auch von innovativ handelnden Menschen. Maßnahmen werden getroffen, um inno-vativen Unternehmen den Zugang zu einer Finanzierung über Risikokapital und den Rückgriff auf ein Netz sogenannter "Business Angels" zu erleichtern. Die Tschechische Republik wird zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Reduzierung nega-tiver Umwelteinflüsse eine Senkung des Energie- und Materialverbrauchs der Wirtschaft durch eine effiziente Nutzung der Ressourcen und die Einführung neuer Technologien mit geringem Energie- und Rohstoffbedarf fördern. Besondere Aufmerksamkeit wird der Steigerung der Energieeffizienz industrieller Produktionsverfahren durch die Verwendung erneuerbarer Energieträger, der Nutzung von Sekundärenergiequellen in der Industrie, der verstärkten Förderung der Verwendung von Hausmüll zur Energieerzeugung und von Biomasse zur Wärmeerzeugung gelten. Die Tschechische Republik wird parallel hierzu die Grundlagen einer ökologischen Steuerreform schaffen, was zu einer weiteren Restrukturierung der Besteuerung führt, um so Verhaltensweisen zu unterstützen, die die Umwelt möglichst wenig belasten. Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur plant die Tschechische Republik, das Netz der wichtigsten Autobahnen und Schnellstraßen sowie modernisierte Eisenbahnkorridore weiter auszubauen. Die

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Modernisierung der sonstigen wichtigen Eisenbahnlinien wird ebenfalls fortgeführt. Auch der Ausbau der grenzübergreifenden Infrastrukturanbindungen ist sehr wichtig. Der Marktanteil des Schienen-transports von Frachtgütern wird vergrößert und der kombinierte Güterverkehr weiterentwickelt. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Informationsgesellschaft wird die Tschechische Republik den Aufbau der Infrastruktur für schnelle Breitband-Internetverbindungen mit Anschluss an das internationale Netz fördern. Zur Unterstützung einer weitverbreiteten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im öffentlichen Dienst, in KMU und in privaten Haushalten ist die tatkräftige Entwicklung elektronisch gestützter öffentlicher Dienstleistungen entscheidend (elektro-nische Verwaltung und Beschaffung, elektronisches Gesundheitswesen und elektronisches Lernen). Im Bereich des Arbeitsmarktes (Kapitel Beschäftigung) konzentrieren sich die Reformmaßnahmen auf die Schaffung eines flexiblen Rechtsrahmens, um flexible Arbeitsbeziehungen zu ermöglichen, die Lohnnebenkosten zu senken und die geografische Mobilität der Arbeitskräfte zu erhöhen. Die Tschechische Republik wird für eine Ausweitung der Vertragsfreiheit bei den Arbeitsbeziehungen sorgen, Arbeitgeber und –nehmer können so die Organisation der Arbeit und der Arbeitszeiten flexi-bel an den gemeinsamen Interessen ausrichten und besser auf den Konkurrenzdruck reagieren. Zur Förderung eines beschäftigungsfreundlichen Umfeldes für gut ausgebildete Arbeitskräfte werden die hohen gesetzlichen Lohnnebenkosten reduziert. Im Rahmen der geplanten Krankenkassenreform werden Höchstgrenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung festgelegt. Durch die vorgesehenen rechtlichen Regelungen wird eine jährliche Obergrenze der Bemessungsgrundlage für die Festle-gung der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge festgeschrieben. Die Tschechische Republik wird des Weiteren den Pendelverkehr sowie die Übersiedlung an den Arbeitsort unterstützen. Die Motivation der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsplätzen zu pendeln, wird dadurch erhöht, dass die Arbeitgeber in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Ein weite-rer Schritt zur Verbesserung der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt wird durch die Lockerung der in der Tschechischen Republik heutzutage bestehenden Mietpreisbindung unternommen. Das Ziel dieser neuen Rechtsetzung besteht darin, so schnell wie möglich Marktverzerrungen zu beseitigen und die Mieten zu deregulieren. Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden vor allem für Personen eingeleitet, die entweder am Anfang oder am Ende ihres beruflichen Werdegangs stehen. Reformen im Bildungsbereich verbessern die Arbeitskraft qualitativ, erweitern die Möglichkeiten der Bildung und Weiterbildung und unterstützen die Fähigkeiten, den Ansprüchen des sich verändernden Arbeitsmarktes zu genügen. Die Tschechische Republik strebt nicht nur eine Erhöhung des Bevölke-rungsanteils mit höherer Bildung und (tertiärer) Hochschulbildung an, sondern in erster Linie eine stärkere Diversifizierung sowie eine Erleichterung des Wechsels zwischen verschiedenen Einrichtun-gen tertiärer Bildung. Außerdem wird Wert auf eine Qualitätsverbesserung der Studienprogramme und auf eine umfassendere stärkere Ausrichtung auf den Erfolg der Absolventen in der Berufspraxis gelegt werden.

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Die Förderung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung ist von großer Bedeutung. Sie wird dadurch ermöglicht, dass Arbeitgeber sich an der Ausarbeitung von schulischen Bildungsplänen und Studienprogrammen beteiligen, praktizierende Fachleute zur Ausbildung beitragen, die praktische Anwendung gesichert sowie die Mobilität der Studenten und Lehrkräfte durch die Vermittlung von Praktikumsplätzen in den Betrieben erhöht wird. Weitere Finanzmittel vor allem aus dem Bereich der Privatwirtschaft werden die Verknüpfung der Tätigkeiten der Hochschulen und weiterer Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung mit den Regionen, potenziellen Arbeitgebern und den Nutzern der Ergebnisse aus FuE ermöglichen. Gestützt auf einen systematischen Ansatz zur Förderung des lebenslangen Lernens wird bei der Vollendung des nationalen Bildungssystems der Schwerpunkt auf der Vernetzung der Erstausbildung mit dem weiterbildenden System liegen. Ein untrennbarer Bestandteil im Entwicklungskonzept des lebenslangen Lernens wird die Förderung der weiterführenden Ausbildung an Grund-, Mittel-, Fach-hoch- und Hochschulen sein - vor allem im Hinblick auf die Nutzung bestehender Einrichtungen und Kapazitäten.

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DÄNEMARK Der Prozess Dänemarks Bemühungen im Rahmen der Lissabon-Strategie werden im sog. Lissabon-Kontakt-ausschusses koordiniert, in dem Fachministerien, regionale und lokale Gebietskörperschaften sowie einschlägige Interessenverbände vertreten sind (ein Überblick über die in diesem Ausschuss vertretenen Interessenverbände und Institutionen befindet sich in der Anlage). Im Mittelpunkt der Zusammenkünfte dieses Ausschusses steht Dänemarks Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates, bei der die Lissabon-Strategie auf der Tagesordnung steht. Der Kontaktausschuss war folglich auch an der Ausarbeitung des dänischen Reformprogramms beteiligt. Bei der Ausformulierung des Reformprogramms wurde die Leitung der redaktionellen Arbeit einer Redaktionsgruppe mit Ver-tretern des Finanz-, Arbeits-, Wirtschafts- und Außenministeriums übertragen. Die Entwürfe für die Kapitel wurden in den jeweiligen Fachministerien verfasst. Aus diesen Beiträgen erarbeitete die Redaktionsgruppe einen strukturierten Text, der dem Lissabon-Kontaktausschuss vorgelegt wurde, wo er erörtert wurde und Gegenstand mündlicher und schriftlicher Kommentare war. Ausgehend hiervon formulierte die Redaktionsgruppe das Reformprogramm, das anschließend zur Begutachtung in den Europa-Ausschuss des dänischen Parlaments gelangte. Die endgültige Fassung des Reformprogramms wurde der Kommission am 26. Oktober 2005 übermittelt. Zentrale Themen des Reformprogramms sind die Bevölkerungsalterung, die Qualität der Bildung, die Produktivitätssteigerung und der öffent-liche Sektor. Im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2006 tritt der Lissa-bon-Kontaktausschuss zusammen, um an der Vorbereitung des dänischen Beitrags für die durch den Gipfel vorzunehmende Beurteilung der nationalen Reformprogramme und der Lissabon-Strategie mitzuwirken. Die Kerninhalte Das dänische Reformprogramm gliedert sich in sechs Themengebiete, deren Relevanz für die Reformstrategie als besonders hoch eingeschätzt wird. Für jedes Thema wird der besondere dänische Kontext beleuchtet, sodann werden die besonderen Kernziele benannt, die jetzt und künftig angestrebt werden: 1. Wirtschaftlicher Hintergrund: Dank jahrelanger Bemühungen zur Konsolidierung seiner

öffentlichen Haushalte konnte Dänemark die Verschuldung der öffentlichen Hand drastisch senken. Aufgrund der positiven Zahlungsbilanz ist auch die Auslandsverschuldung markant gefal-len. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig und die Beschäftigung hoch. Die dänische Wirtschaftspolitik - darunter die Finanz- und Strukturpolitik sowie die Anbindung des Wechselkurses an den Euro - hat auch zu dieser günstigen Entwicklung beigetragen. Daher sind die Aussichten gut, dass die demographische Herausforderung - immer mehr ältere Bürger und immer weniger Bürger im her-kömmlichen Erwerbsalter - bewältigt werden kann. Zu den Kernzielen der nächsten Jahre gehört die Weiterführung des finanzpolitischen Kurses. Damit dies gelingt, muss 1) ein dauerhafter Beschäftigungszuwachs - ca. 50-60.000 Personen bis zum Jahre 2010 - stattfinden, was einer

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Verbesserung der öffentlichen Finanzen von 1% des BIP entspricht; 2) der Anstieg der öffent-lichen Ausgaben gezügelt verlaufen - hier wird ein reales Wachstum von ½ Prozent jährlich im Zeitraum 2005-2010 angepeilt. Ziel ist, den durchschnittlichen strukturellen Überschuss von ½-1½ Prozent des BIP bis 2010 beizubehalten und so die Verschuldung der öffentlichen Haushalte noch weiter zu senken.

2. Dänemark als Wissensgesellschaft: Um die Bedeutung Dänemarks als Wissensgesellschaft in

den Mittelpunkt zu stellen, wurde 2001 ein selbständiges Ministerium für Wissenschaft, Tech-nologie und Entwicklung geschaffen. Von 2001 bis heute wurde eine umfassende Neuordnung der beratenden Strukturen im Forschungsgebiet und der Führungsebenen im Hochschulbereich sowie in den übrigen Forschungsanstalten vorgenommen. Dies geschah mit Blick auf eine verbesserte Qualität der Forschung, die beispielsweise durch einen stärkeren Wettbewerb um For-schungsgelder gesteigert werden soll. Außerdem wurde ein Globalisierungsrat geschaffen, der sich besonders mit dem Thema "Wissensgesellschaft" auseinandersetzt. Die Kernziele für die kommenden Jahre werden sein: 1) Gewährleistung verstärkter Privatinvestitionen in Forschung und Entwicklung sowie eine verbesserte Verzahnung mit der öffentlichen Forschung; 2) Ver-doppelung der Promotionen; 3) Qualitätssteigerung in der Volksschule, darunter bessere Evaluie-rung und Qualitätsentwicklung; 4) mehr Jugendliche sollen in den Genuss einer Erstausbildung kommen und später eine weiterführende Ausbildung absolvieren; 5) kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen und Firmengründer und 6) Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Kronen in Forschung, Innovation, Firmengründungen und Bildung bis zum Jahr 2010.

3. Effizienter Wettbewerb und der Binnenmarkt: Der innerdänische Wettbewerb hat sich in den

letzten Jahren verbessert. Die Zahl der Branchen mit Wettbewerbsproblemen ist seit 2001 um 17 Prozent gesunken, das bürokratische Umfeld wurde vereinfacht. Allerdings sind die dänischen Nettopreise immer noch ca. 5 Prozent höher als in den anderen EU-Staaten. Das Wettbewerbs-recht wird kontinuierlich angepasst, um den Wettbewerb optimal zu fördern. Eine inter-ministerielle Arbeitsgruppe hat überregulierte Gebiete ermittelt - hier sollen die behördlichen Auflagen abgebaut werden. Die Kernziele für die nächsten Jahre sind 1) die weitere Verbesserung des Wettbewerbs, sodass sich die Anzahl der Branchen mit Wettbewerbsproblemen bis zum Jahre 2010 halbiert und sich die dänischen Nettopreise an das Niveau in den anderen Staaten annähern; 2) die sukzessive Senkung der Verwaltungskosten der Unternehmen, sodass sie bis zum Jahr 2010 gegenüber dem Vergleichsjahr 2001 um 25 Prozent niedriger sind; 3) die Sicherung der konti-nuierlichen Umsetzung der Binnenmarkt-Richtlinien. 4) Gemeinsam mit Deutschland soll die Arbeit an einer festen Verbindung über den Fehmarn-Belt aufgenommen werden.

4. Nachhaltigkeit, Umwelt und Energie: Was den Umweltschutz und die mit ihm verbundenen

positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Verbraucherschutz und Natur betrifft, kann Dänemark auf bedeutende Fortschritte verweisen. In wichtigen Bereichen zeichnet sich eine Trendwende ab - Wirtschaftswachstum ist nicht mehr automatisch mit wachsender Umweltverschmutzung gleichzusetzen (beispielsweise in den Bereichen Energie, Abfall und Wasser). Allerdings gibt es immer noch eine Reihe von Umweltproblemen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Die

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Kernziele für die kommenden Jahre sind: 1) Sicherung des weiteren Wirtschaftswachstums bei hohem Umweltschutzniveau; 2) Förderung effizienter Lösungen für Umweltprobleme, besonders in den Bereichen Klima, Luftverschmutzung, Chemikalien, Gewässerschutz und Verbesserung des Naturschutzes. Die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien leistet einen Beitrag hierzu; 3) Abbau des Kohlendioxidausstoßes um 21 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 bis zum Jahr 2010 nach Maßgabe der Vereinbarung über die "Lastenverteilung" zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des Kyoto-Abkommens.

5. Die dänische Arbeitsmarktpolitik: Der dänische Arbeitsmarkt befindet sich in einer erfreulichen

Ausgangsposition. Unter anderem dank der hohen Frauenerwerbsquote liegt die Beschäftigungs-rate bereits etwas über dem gemeinsamen EU-Ziel. Auch ist die strukturelle Arbeitslosigkeit in Dänemark relativ niedrig, was unter anderem dem dänischen Flexicurity-Model mit seiner flexib-len Regelung der Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, einem gut entwickelten System für Arbeitslosengeld und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik mit strengen Regeln für die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, Umschulung usw. geschuldet ist. Es wurden umfassende Reformen durch-geführt, besonders hinsichtlich der Bekämpfung der strukturellen Arbeitslosigkeit und um Perso-nen mit begrenztem Arbeitsvermögen auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Die Kernziele für die kommenden Jahre sind: 1) Um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken, soll die strukturelle Beschäftigungslage weiter verbessert werden, sodass bis 2010 weitere 50-60.000 Bürger in Arbeit kommen können. Nachdrücklich will man darauf hinarbeiten, dass Arbeitnehmer möglichst früh auf den Arbeitsmarkt gelangen und dort auch möglichst lange bleiben. Die "Integrationsvereinbarung" muss umgesetzt werden, damit Zuwanderer und ihre Nachkommen vermehrt Arbeit finden. 2) Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unter-nehmen soll weiter verbessert werden, unter anderem durch intensive Bemühungen in der Erwachsenen- und der Weiterbildung, um ungenutzte Potenziale zu erschließen und sich für die Globalisierung und die technologische Entwicklung zu wappnen.

6. Kontinuierliche Verbesserung des öffentlichen Sektors: In den letzten Jahren wurden Bemü-

hungen unternommen, Bürgern und Unternehmen bessere Dienstleistungen anzubieten und Effizienzsteigerungen durchzuführen, etwa durch die Schaffung von Wahlmöglichkeiten. Eine Strukturreform (Kommunalreform), die tiefgreifende Umgestaltungen der Verwaltungseinheiten und der Zuständigkeitsbereiche vorsieht, wurde beschlossen. Die Kernziele für die kommenden Jahre sind: 1) Umsetzung der Strukturreform; 2) kontinuierliche Erweiterung der freien Wahl zwischen verschiedenen Anbietern von Dienstleistungen und Verbesserung ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme; 3) Umsetzung des Modernisierungsprogramms der Regierung, u.a. des neuen Konzepts der Ziel- und Resultatsteuerung im Staat.

Im Rahmen der dänischen Reformstrategie wurden außerdem zwei Gremien eingerichtet, die damit beauftragt wurden, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und konkrete Empfehlungen dafür auszu-sprechen, wie Dänemark künftigen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht werden könnte. Bei diesen Gremien handelt es sich um die "Kommission für den Sozialstaat", die aus unab-hängigen Sachverständigen besteht, und den "Globalisierungsrat" unter der Leitung des Minister-präsidenten, der ein breites gesellschaftliches Spektrum abdeckt und mit Vertretern der Gewerk-

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schaften, der Berufsverbände sowie mit Vertretern aus Bildung und Forschung besetzt ist. Die Kommission für den Sozialstaat legte ihren Bericht am 7. Dezember 2005 vor, die Erkenntnisse des Globalisierungsrates werden für Anfang 2006 erwartet. Diese Analysen und Empfehlungen sollen bei der weiteren gemeinsamen Reformarbeit von Regierung und Parlament berücksichtigt werden.

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MITGLIEDER DES LISSABON-KONTAKTAUSSCHUSSES Akademikernes Centralorganisation (Zentralverband der Akademiker) Arbejderbevægelsens Erhvervsråd (Wirtschaftsrat der Arbeiterbewegung) Amtsrådsforeningen (Vereinigung der Kreistage in Dänemark) Dansk Arbejdsgiverforening (Dänischer Arbeitgeberverband) Dansk Handel og Service (Dänischer Handels- und Dienstleistungsverband) Dansk Industri (Dänischer Industrieverband) ITEK - Branchefællesskabet for IT, Tele, Elektronik og Kommunikationsvirksomheder (Fachverband der IT-, Telekommunikations-, Elektronik- und Kommunikationsunternehmen) Dansk Metal (Dänische Metallarbeitergewerkschaft) Dansk Ungdoms fællesråd (Dänischer Jugendrat) De Samvirkende Invalideorganisationer (Dachverband der dänischen Behindertenverbände)

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Det Økologiske Råd (Ökologischer Rat) Danmarks Naturfredningsforening (Dänemarks Naturschutzverband) Funktionærernes og Tjenestemændenes Fællesråd (Zentralverband der Beamten- und Angestelltenorganisationen) Greenpeace Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (Gewerkschaft der kaufmännischen Angestellten und Büroangestellten) HTS - Handel, Transport og Serviceerhvervene (Vereinigung dänischer Handels-, Transport- und Dienstleistungsunternehmen) Håndværksrådet (Handwerksrat) IT-Brancheforeningen (IT-Fachverband) Kommunernes Landsforening (Vereinigung der dänischen Städte und Gemeinden) Kvindeligt Arbejderforbund (Dänischer Arbeitnehmerinnenverband) Landbrugsraadet (Landwirtschaftsrat) Landorganisationen i Danmark (Dänischer Gewerkschaftsbund) Ledernes Hovedorganisation (Verband der Führungskräfte) Nærings- og Nydelsesmiddelarbejder Forbundet (Verband der Beschäftigten in der Lebens- und Genussmittelindustrie) NORDEN

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Novo Nordisk (Pharmaunternehmen) Sammenslutningen af Landbrugets Arbejdsgiverforening (Dachverband des Arbeitgeberverbandes Landwirtschaft) Specialarbejder Forbundet i Danmark (Allgemeiner Arbeiterbund) WWF Dänemark Arbeitsministerium Finanzministerium Ministerium für Ernährung Ministerium für innere Angelegenheiten und Gesundheit Integrationsministerium Justizministerium Umweltministerium Ministerium für Verbraucher- und Familienangelegenheiten Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung Steuerministerium Sozialministerium Amt des Ministerpräsidenten Ministerium für Verkehr und Energie Außenministerium Bildungsministerium Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie

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DEUTSCHLAND Die BRD hat nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2005 eine neue Bundes-regierung gebildet, in der die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eine Grosse Koalition gebildet haben. In der Regierungserklärung wird mitgeteilt, dass die begonnenen umfangreichen Reformen im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie im Bildungs- und Ausbildungswesen, der Forschung und Wissenschaft, der Innovation und Technologie verstärkt fortgesetzt werden sollen. Die deutsche Bundesregierung will dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft auf den globalen Märkten stärken, die sozialen Sicherungssysteme für die arbeitende und nicht mehr tätige Bevöl-kerung ausbauen und für Chancengleichheit aller Bürger sorgen. Die Bundesregierung hat die feste Absicht, die derzeit hohe Arbeitslosigkeit und das große Staats-defizit abzubauen, den Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht) wieder einzuhalten und die Ziele der Lissabon-Strategie zu unterstützen. In Deutschland gibt es keinen "Wirtschafts- und Sozialausschuss", wie z.B. seit 50 Jahren in Frankreich. Aber es existieren teilweise seit mehr als 100 Jahren eine grosse Zahl von Organisationen, Kammern und Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften, der Industrie, des Handels und Hand-werks, der Landwirtschaft und Freien Berufe, der Banken und Versicherungen und der Verkehrs-betriebe in fast allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft, des privaten Sektors und der öffentlichen Hand in Bund, Ländern, Städten und Gemeinden. Es bestehen außerdem in fast allen Bereichen der Bürgergesellschaft (Zivilgesellschaft) Nichtregie-rungsorganisationen (NGO). Sie sind zum Teil durch berufene Repräsentanten im EWSA vertreten. Der EWSA ist jedoch zahlenmäßig beschränkt, so dass z.B. Vertreter der Organisationen der Jugend, des Sports, der Kultur (Kunst, Musik, Theater) fehlen. Eine Spitzenorganisation der Nichtregierungs-organisationen gibt es in Deutschland nicht. Die Lissabon-Strategie wurde in den vergangenen 5 Jahren auf Regierungsebene im Bund und in den Ländern sowie in den Ausschüssen des Bundesrates behandelt. Die Organisationen in Wirtschaft und Gesellschaft (z.B. bei den Sozialpartnern) haben in ihren Sitzungen und öffentlichen Veranstaltungen zu den anspruchsvollen Zielen von Lissabon Stellung genommen und sie teilweise sehr kritisch beurteilt. Eine bewusst positive Einstellung ist nicht deutlich erkennbar. An Universitäten und Hochschulen sind Diplomarbeiten und Dissertationen zu "Lissabon" vergeben worden. Wissenschaftliche Institute in Deutschland haben sich eingehend mit der Lissabon-Strategie befasst und Arbeiten veröffentlicht.

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Im politischen und auch im vorpolitischen Raum, z.B. bei den Stiftungen, ist die Lissabon-Strategie seit Verkündung vor 5 Jahren ein großes Arbeits- und Gesprächsthema in zahlreichen Konferenzen, öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen. Fazit: Trotz großer Bemühungen von vielen Seiten in Deutschland in Veranstaltungen der Sozial-partner und der NGO ist die Lissabon-Strategie von den Regierungen und Parlamenten von "oben bis unten" nicht durchgedrungen. Der Begriff ist zu vieldeutig und schwer vermittelbar. (Schülerfrage : Hat das etwas mit Fußball zu tun?). Er kommt beim Bürger so nicht an. Es ist dringend erforderlich, die Kommunikation für diese nach wie vor wichtigen Arbeiten in jeder nur denkbaren Form über alle Medien zu verbessern; denn das vom Europäischen Rat in Lissabon am 23./24. März 2000 beschlossene Ziel für ein größeres Europa bleibt nach wie vor erstrebenswert.

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ESTLAND 1. Stand der Arbeiten, besondere Bedürfnisse und künftige Prioritäten Die estnische Regierung hat den Aktionsplan für Wachstum und Beschäftigung 2005-2007 zur Um-setzung der Lissabon-Strategie am 13. Oktober 2005 angenommen. Dieses Dokument umfasst ein dreijähriges nationales Reformprogramm (NRP) für Estland, in dem die wesentlichen Prioritäten der estnischen Regierung für den Zeitraum 2005-2007 umrissen werden. Der Plan ist in drei Kapitel unterteilt, nämlich makro-, mikroökonomische und beschäftigungspolitische Aspekte. Makroökonomische Maßnahmen Der Plan hebt auf die Gewährleistung eines stabilen makroökonomischen Umfelds und einer lang-fristigen Tragfähigkeit der Finanzpolitik als wichtige Faktoren für die Erzielung wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen ab. Die wesentlichen Grundsätze, die den Unterbau für ein stabiles makroökonomisches Umfeld bilden, sind die Wahrung eines ausgeglichenen Staatshaushalts und die Stärkung der Finanzlage der lokalen Gebietskörperschaften. Zur Gewährleistung von Stabilität muss auch für eine angemessene Hand-habung von Faktoren gesorgt werden, die eine ausgeglichene Wirtschaftsentwicklung gefährden; dies bedeutet, dass das Leistungsbilanzdefizit verringert und das Kreditwachstum eingedämmt werden muss. Das angestrebte Ziel besteht darin, die Kriterien für eine Vollmitgliedschaft in der Europäi-schen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung des Euro zu erfüllen. Zu diesem Zweck wird zunächst an der derzeit betriebenen konservativen Wirtschafts- und Haushaltspolitik fest-gehalten. Ein weiterer vorrangiger Bereich ist die langfristige Tragfähigkeit der Renten- und Krankenversi-cherungssysteme. Als Ziel wird angestrebt, eine angemessene Altersrente sowie finanzielle Sicherheit für den Fall von Gesundheitsrisiken infolge sich wandelnder demografischer Gegebenheiten zu gewährleisten. Voraussetzung für die Konzipierung einer Finanzpolitik, die zu Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung beiträgt, ist einerseits eine Verlagerung der Steuerlast von der Einkommensbesteue-rung auf eine Besteuerung der Nutzung natürlicher Ressourcen und umweltverschmutzender Tätig-keiten und andererseits eine verstärkte und vereinfachte Zuweisung von Haushaltsmitteln für Bereiche, die Wachstum und Beschäftigung zugute kommen, so wie Bildung (insbesondere berufliche Bildung), Forschung und Entwicklung (FuE), aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und einschlä-gige Infrastrukturen.

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Mikroökonomische Maßnahmen Das übergreifende Ziel der mikroökonomischen Maßnahmen besteht darin, ein wissensbasiertes und zukunftsfähiges Umfeld für Unternehmen zu schaffen. Die vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren sich auf zwei Bereiche: erstens die Qualität von FuE, Innovation und langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit und zweitens die Schaffung unternehmerfreundlicher Rahmenbedingun-gen. Der Bereich Forschung und Entwicklung spielt bei der Steigerung der internationalen Wettbe-werbsfähigkeit Estlands und der Schaffung eines attraktiven Klimas für wissensintensive ausländische Direktinvestitionen eine bedeutende Rolle. So würde eine Steigerung der derzeit relativ geringen Investitionen in diesem Bereich die Qualität von FuE verbessern. Darüber hinaus würden diese Investitionen mit einer erhöhten Absorptionskapazität einhergehen, so dass eine enge Verbindung zwischen den FuE-Aktivitäten und den sozioökonomischen Zielen Estlands hergestellt würde. Verschiedene konkrete Maßnahmen wie die Bereitstellung geeigneter Informationen zu unter-schiedlichen Aspekten unternehmerischer Initiative, der Austausch bewährter Verfahrensweisen und die Gewährleistung eines Zugangs zu Kapital und Beratungsdiensten für neu gegründete Unterneh-men sollen zur Stimulierung der gegenwärtig geringen unternehmerischen Tätigkeit beitragen. Wie aus dem NRP klar hervorgeht, ist die Schaffung eines günstigen rechtlichen Rahmens ein wesentlicher Faktor für die Förderung der Unternehmertätigkeit. Daher ist die Einrichtung eines Systems vorgesehen, mit dem die rechtlichen Auswirkungen neuer Legislativvorschläge mit Bezug auf die Unternehmertätigkeit analysiert und bewertet sowie die damit verbundene Verwaltungslast abgeschätzt werden sollen. Ferner ist eine Überprüfung und Vereinfachung der derzeit geltenden, die Unternehmertätigkeit betreffenden Rechtsvorschriften geplant. Weitere in dem Reformprogramm hervorgehobene Schlüsselelemente für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen sind die Entwicklung von Infrastrukturen (sowohl im Ver-kehrsbereich als auch in Bezug auf Internetverbindungen) und die Erhöhung der Synergie zwischen Umweltschutz und Wirtschaftswachstum. Beschäftigungspolitische Maßnahmen Hinsichtlich der estnischen Beschäftigungspolitik werden in dem Aktionsplan drei wesentliche Priori-täten festgelegt, namentlich eine bessere Qualifikation der Arbeitskräfte, die Steigerung des Arbeitskräfteangebots und der Flexibilität des Arbeitsmarkts sowie die Modernisierung der Bezie-hungen zwischen den Sozialpartnern. Mit Blick auf eine bessere Qualifikation der Arbeitskräfte stehen in dem Plan Qualität, Flexibilität und Effizienz des Bildungswesens im Vordergrund. Hierbei gilt auch der beruflichen Bildung beson-deres Augenmerk. Das Gesamtziel besteht darin, eine enge Verbindung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarktbedarf herzustellen. Ein weiteres vorrangiges Ziel ist es, die Fähigkeiten und Qualifi-

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kationen der bereits auf dem Arbeitsmarkt befindlichen Personen zu erhalten und stets auf den neusten Stand zu bringen. Dies soll durch die Entwicklung zusätzlicher Systeme zur Beratung bzw. Aus- und Weiterbildung erreicht werden, die den Grundsätzen des lebenslangen Lernens entsprechen. Im Zuge der angestrebten Steigerung des Arbeitskräfteangebots liegt der Schwerpunkt auf einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die durch zusätzliche sozialpolitische Maßnahmen flankiert wird. Aktive Maßnahmen zur Stärkung und Diversifizierung des Arbeitsmarkts, gestützt durch ein angemessenes System sozialer Dienste und Leistungen, werden als beste Lösung des derzeitigen Problems der strukturellen Arbeitslosigkeit betrachtet. Reformen im Bereich der öffentlichen Arbeitsverwaltung und der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (insbesondere durch die Einführung eines Fall-verwaltungssystems - Case Management System (CMS) - und eines einzelfallbezogenen Ansatzes) sind Grundpfeiler der derzeit stattfindenden Umstrukturierung in der Arbeitsmarktpolitik. Allgemei-ner werden zur Abfederung des erwarteten Rückgangs des Arbeitskräfteangebots verschiedene Maß-nahmen unternommen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und so die derzeitige Erwerbs-bevölkerung in Beschäftigung zu halten. Die Bereitstellung präventiver Gesundheitsdienste, die Förderung eines gesunden Lebenswandels und -umfelds sowie die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz sind einige Beispiele wichtiger Maßnahmen, mit denen aktives Altern unterstützt und die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbstätigen erhalten werden soll. Eine weitere große Herausforderung der Zukunft besteht darin, die Flexibilität des Arbeitsmarkts zu erhöhen und für eine Modernisierung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zu sorgen. Im Hinblick darauf wird in dem NRP ein sogenannter Flexicurity-Ansatz für die Arbeitsmarktpolitik vorgeschlagen. In den letzten Jahren sind in Estland bedeutende Fortschritte zur Verbesserung der Arbeitnehmersicherheit erzielt worden; die erfolgreiche Umsetzung der Arbeitslosenversicherung und des Arbeitslosenhilfesystems hat die soziale Sicherheit der Erwerbstätigen im Falle von Arbeits-platzverlust erheblich verbessert. Hingegen waren bei der Flexibilisierung des Arbeitsrechts weniger zufrieden stellende Ergebnisse zu verzeichnen. Daher liegt ein Schwerpunkt des Reformprogramms auf einer Überprüfung der hohen Kosten, die den Arbeitgebern im Fall von Entlassungen entstehen, sowie auf der Festlegung von Regelungen für vorübergehende Beschäftigungsverhältnisse und der Förderung flexibler Arbeitsformen. 2. Die Rolle von Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft bei der Umsetzung der

Lissabon-Strategie In Estland obliegt die Hauptverantwortung für die Koordinierung des Lissabon-Prozesses - ein-schließlich der Erstellung des nationalen Reformprogramms - der Staatskanzlei. Das NRP wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ministerien, den Sozialpartnern sowie mit Organisationen und Sachverständigen aus der Zivilgesellschaft erarbeitet, die von Beginn an in diesen Prozess eingebunden wurden.

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Arbeitsgruppe zum NRP Die Staatskanzlei richtete eine Arbeitsgruppe zur Koordinierung des NRP ein, die sich aus Vertretern der betroffenen Ministerien, staatlicher Institutionen, der Sozialpartner und sonstiger Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzte. Beteiligt waren u. a. folgende Organisationen und Einrich-tungen: der estnische Gewerkschaftsbund, der Zentralverband der estnischen Arbeitnehmervereini-gungen, der estnische Arbeitgeberverband, die estnische Handelskammer, der estnische Städtebund sowie der Gemeindebund Estlands, der estnische Rat der mit Umweltfragen befassten Nichtregie-rungsorganisationen und der estnische Verband der nicht gewinnorientierten Organisationen und Stiftungen. Darüber hinaus waren Fachleute aus Hochschule und Forschung vertreten. Im Sinne einer flexibleren Gestaltung des Arbeitsprozesses und einer zielgerichteteren Behandlung der Themen wurde die Arbeitsgruppe in drei bereichsspezifische Unterarbeitsgruppen aufgegliedert, die jeweils vom Finanzministerium, vom Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation bzw. vom Ministerium für soziale Angelegenheiten koordiniert wurden; hierbei waren die einzelnen Untergrup-pen jeweils für die Erarbeitung der Kapitel zu den makro- bzw. mikroökonomischen Themen bzw. zur Beschäftigungspolitik zuständig. In jeder Untergruppe waren ebenfalls die jeweils betroffenen Sozial-partner und Organisationen der Zivilgesellschaft vertreten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe konnten ihre Beiträge zu dem Aktionsplan in Sitzungen der Arbeitsgruppe und der Unterarbeitsgruppen einbringen oder ihre Anregungen in elektronischer und/oder sonstiger schriftlicher Form einreichen. Zu diesem Zweck erhielten die Mitglieder der Arbeitsgruppe regelmäßig Entwurfsfassungen des NRP. Die gesamte Arbeitsgruppe trat zwei Mal - zu Beginn und am Ende des Erarbeitungsprozesses - zusammen. Zusätzlich fanden Sitzungen der Untergruppen statt, in denen Inhalt und Struktur des Reformprogramms sowie die diesbezüglich eingegangenen Bemerkungen und Standpunkte erörtert wurden. Ferner leitete die Regierung eine öffentliche Debatte ein, indem sie den Aktionsplan über das Internetportal "Heute entscheide ich" http://tom.riik.ee/) öffentlich zugänglich machte. Die Ergeb-nisse der Debatten und die von den Ministerien und Sozialpartnern unterbreiteten Vorschläge wurden erörtert und - wenn möglich - berücksichtigt. Die Regierung hat den Staatssekretär zur weiteren Umsetzung des Reformprogramms damit beauf-tragt, die Überwachung, Bewertung und Umsetzung des Aktionsplans zu koordinieren. Darüber hinaus muss der Staatssekretär der Regierung regelmäßig Berichte über die Umsetzung vorlegen und sicherstellen, dass der jährliche Aktionsplan der Regierung und die Jahresarbeitspläne der Ministerien mit dem Reformprogramm in Einklang stehen. Die zur Erstellung des Aktionsplans eingesetzte minis-terienübergreifende Arbeitsgruppe setzt ihre Arbeit derzeit mit dem Ziel fort, die Umsetzung und Aktualisierung des Aktionsplans zu gewährleisten sowie über die Ergebnisse des Prozesses zu berichten und diese zu bewerten. Über die besonderen Aufgaben der Arbeitsgruppe wird in Abstim-mung mit den Ministerien und dem Staatssekretär entschieden. Einbeziehung des estnischen Wirtschafts- und Sozialrats Bei der Erarbeitung des Aktionsplans wurde unter anderem deutlich, dass Status und Aufgaben des estnischen Wirtschafts- und Sozialrats näher definiert werden müssen, insbesondere, da er als

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Institution nicht an der Erörterung des nationalen Reformprogramms beteiligt war. Nach seinem Statut ist der Wirtschafts- und Sozialrat jedoch das einzige ständige Beratungsorgan der Regierung und wurde speziell zur Unterstützung des dreiseitigen Dialogs gegründet. In der Praxis hat sich die Regierung indes nicht aktiv um eine Zuweisung bestimmter Themen an den Wirtschafts- und Sozialrat bemüht, sondern es vielmehr diesem überlassen, Diskussionen anzustoßen. Die Initiativen und Vorschläge des Wirtschafts- und Sozialrats entsprechen nicht immer der Prioritätenliste der Regierung und sind deshalb ohne große Wirkung geblieben. In voller Anerkennung der bedeutenden Rolle beratender Organe dieser Art hat das Ministerium für soziale Angelegenheiten daher eine Debatte über die Funktionsweise des Wirtschafts- und Sozialrats und über die Vereinfachung der Mechanismen der dreiseitigen Konsultation allgemein eingeleitet, um deren Wirkung und Effizienz zu steigern.

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GRIECHENLAND Gemessen an den Indikatoren, anhand derer die Erreichung der Lissabon-Ziele bewertet werden soll, schneidet Griechenland schlechter ab als die übrigen Länder der EU der 15. Das rasante Wachstum der griechischen Wirtschaft in den letzten Jahren war fast ausschließlich auf Faktoren zurückzuführen, die heute entweder nicht mehr gegeben sind (z.B. Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele) oder deren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes allmählich abnimmt (z.B. die Mittel aus den Strukturfonds, die im vierten Programmzeitraum voraussichtlich reduziert werden). Die Produktionstätigkeit Griechenlands scheint offenbar immer noch nicht "anzuziehen", während die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft sogar in den Sektoren Produktion und Dienstleis-tungen, in denen sie anerkannte Wettbewerbsvorteile bietet, nachlässt. Der Arbeitsmarkt seinerseits ist nach wie vor durch langsames Beschäftigungswachstum, anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und weit verbreitete Schwarzarbeit gekennzeichnet. Trotz der vielfältigen Beschäftigungsförderungsmaßnahmen hält sich die Arbeitslosenquote auf einem höheren Niveau als im EU-Durchschnitt, die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt, der Frauenanteil auf dem Arbeitsmarkt ist weiterhin niedrig und die Jugendarbeitslosigkeit hoch. Ziel der griechischen Wirtschaft muss es also sein, auf nationaler und regionaler Ebene die Bedin-gungen zu schaffen, die eine effiziente Nutzung der Infrastrukturen, die Ausschöpfung des Produk-tionspotenzials und die Mobilisierung der brachliegenden gesellschaftlichen Ressourcen ermöglichen. Diese Bedingungen müssen durch die materielle und funktionelle Ergänzung der bestehenden "har-ten" Infrastrukturen, vor allem jedoch durch "weiche" Infrastrukturen und strukturelle Reformen auf der Grundlage von Wissen, Innovation und modernen Kommunikations- und Informationstechno-logien erreicht werden. Die Lissabonner Ziele erfordern naturgemäß Reformen, mit denen die soziale Dimension als treibende Kraft für Produktivität und Wachstum und der soziale Dialog und die Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft als wichtiger Bestandteil des gesamten Prozesses gefördert werden. Der Konsens der Sozialpartner bei einer Reihe von Politiken und Maßnahmen zugunsten der Errei-chung dieser Ziele verdeutlicht, dass die sozialen Kräfte in Griechenland den Fortschritt wollen und hier auch an einem Strang ziehen, um ihn voranzubringen, auch wenn sie sonst in vielen anderen Politikbereichen erwartungsgemäß inhärent unterschiedliche Ansätze verfolgen. So sollten die not-wendigen Reformen entsprechend den gemeinsamen Standpunkten der Sozialpartner beispielsweise auf Folgendes abzielen: • die Förderung des Unternehmergeistes als Grundlage für die Schaffung von Wohlstand und

Wohlergehen; • die Sicherung des sozialen Zusammenhalts als eigenständiges Ziel und als Voraussetzung für

einen reibungslosen Entwicklungsprozess;

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• die Entwicklung einer flexiblen und effizienten öffentlichen Verwaltung auf allen territorialen Ebenen, die Neuerungen erleichtert und gleichzeitig den Zusammenhalt und das Gleichgewicht innerhalb der Gesellschaft begünstigt;

• die Aufwertung von Bildungs- und Ausbildungsträgern dahingehend, dass die von ihnen bereit-gestellten Dienstleistungen den Bedürfnissen der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft gerecht werden;

• die Ausrichtung der Forschungstätigkeit auf die Erfordernisse der regionalen und der nationalen Wirtschaft;

• die Kultivierung einer Mentalität des Forschens, des Schaffens und der Nutzbarmachung von Neuem - und des Innovationsgeistes,

• die Regelung des Verhältnisses zwischen Umwelt und Produktion; • die Vereinbarkeit des wirtschaftlichen Aufschwungs in jeder Region des Landes mit der Wah-

rung, Förderung und - in vernünftigem Rahmen - Nutzung der natürlichen und kulturellen Res-sourcen.

Um eine wettbewerbsfähige durch Kontinuität und soziale Ausrichtung gekennzeichnete Wirtschaft zu entwickeln, ist die Zusammenarbeit und Komplementarität aller Politikfelder erforderlich. Zudem bedarf es einer systematischen und fortlaufenden Überwachung der institutionellen Entwicklungen und ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Qualität der Umwelt, die Aufwertung der Humanressourcen und den sozialen Zusammenhalt. Nach dem Dafürhalten des griechischen Wirtschafts- und Sozialrates besteht ein besonders wichtiger Aspekt seiner Rolle darin, die Entwicklungen der griechischen Wirtschaft im Zuge der Annäherung an die Lissabonner Ziele systematisch zu verfolgen. Dazu hat der Wirtschafts- und Sozialrat die Beobachtungsstelle für die Lissabon-Strategie eingerichtet, die Bestandteil seiner Gesamttätigkeit ist. Die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen (Institut für Beschäftigung (INE)/Allgemeiner Griechischer Gewerkschaftsbund (GSEE), Stiftung für wirtschaftliche und industrielle Forschung (IOBE), Panhellenischer Verband der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (PASEGES)) und die wissenschaftliche Kompetenz der Sozialpartner ist eine grundlegende Voraussetzung für das Gelingen des gesamten Unterfangens, denn dadurch werden der Sachverstand, die wissenschaftliche Unterstützung und der konstruktive Dialog gesichert, die für derartige Initiativen unentbehrlich sind. Bei der Arbeit der Beobachtungsstelle liegt das Hauptaugenmerk auf folgenden Schwerpunkten: a) Beobachtung und Bewertung der nationalen Politiken zur Verbesserung der Wettbewerbs-

fähigkeit, der Qualität der Humanressourcen und der Beschäftigung (Qualität und Quantität der Arbeitsplätze);

b) Beobachtung und Bewertung der Durchführung der im Rahmen der vorgenannten Politiken

verwirklichten Maßnahmen sowie ihrer Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Human-ressourcen und Beschäftigung;

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c) Ermittlung von Verzögerungen und Versäumnissen und Formulierung konkreter Verbesse-rungsvorschläge;

d) Verfassung regelmäßiger Berichte über die Fortschritte bei den Indikatoren für die Verwirk-

lichung der Lissabonner Ziele. Bislang hat die Beobachtungsstelle drei Initiativstellungnahmen herausgegeben, und zwar zum Thema Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, zum "Bericht der hochrangigen Gruppe Wim Kok" und zu den prioritären Bereichen für die Zwischenbewertung der Lissabon-Strategie 2005. Darüber hinaus hat sie zum "Nationalen Reformrahmen 2005-2008 für die Lissabon-Strategie" Stellung genommen. In der Phase der Ausarbeitung des nationalen Reformrahmens haben die Sozialpartner dem Sach-verständigenrat der Regierung konkrete politische Maßnahmen zur Erreichung der Lissabon-Ziele vorgelegt. Die Beobachtungsstelle hat im Oktober 2005 ein Kolloquium zum Thema "Lissabon-Strategie: Notwendigkeit oder Wahl?" veranstaltet, um die Sozialpartner zu mobilisieren und die Zivilgesellschaft aktiv in die Lissabon-Strategie einzubeziehen. Derzeit ist die Beobachtungsstelle damit beschäftigt, die Auswirkungen der Regierungsmaßnahmen auf die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt zu verfolgen.

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SPANIEN 1. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie in Spanien Die Bewertung der Lissabon-Strategie in Spanien weist in einigen Bereichen auf bedeutende Fort-schritte hin, so z.B. bei den Beschäftigungsdaten, die auf eine Annäherung an den EU-Durchschnitt bzw. eine Reduzierung der Kluft zu den Ländern mit besseren Ergebnissen schließen lassen. Gleich-wohl sind diese Fortschritte nicht ausreichend, um die Zwischenziele 2005 zu erreichen. Darüber hinaus ist in anderen Bereichen keine günstige Entwicklung zu verzeichnen, einige Indikatoren haben sich im Vergleich zur Ausgangssituation im Jahr 1999 sogar verschlechtert. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erscheint es notwendig, die reformpolitischen Maßnahmen zur Behebung der wichtigsten Schwachstellen zu intensivieren, die Spanien u.a. in den Bereichen Innovation und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Produktivität, Integrationspolitik und nach-haltige Entwicklung aufweist, und zwar so, dass die Nachhaltigkeit des in den letzten zehn Jahren verzeichneten Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen konsolidiert werden. Die beigefügte Tabelle gibt Aufschluss über den Stand der Umsetzung der Lissabon-Strategie in Spanien unter Bezugnahme auf die jeweiligen Indikatoren und die wichtigsten Ziele und Maßnahmen des nationalen Reformprogramms. 2. Die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft und bewährte Praktiken Bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie in Spanien ist der in den letzten Jahren entwickelte soziale Dialog von Bedeutung. Hier sind zunächst die Vereinbarungen zu nennen, welche die wichtigsten spanischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen mit dem Ziel unterzeichnet haben, die Tarifverhandlungen an Zielen wie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung auszurichten, die zu Wirtschaftswachstum, zur Förderung einer größeren Resistenz gegen Konjunkturschwäche, zur Lohn-zurückhaltung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen haben (branchen-übergreifende Vereinbarung für die Tarifverhandlungen in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005). In der jüngsten dieser Vereinbarungen werden Kriterien für Inflationsbekämpfung, Beschäftigungs-wachstum, Anstieg der Anlageinvestitionen, Steigerung der Kaufkraft der Löhne und Gehälter und Verbesserung der Unternehmenslage festgelegt. Enthalten sind ferner Kriterien für Beschäftigungs-stabilität, Weiterbildung und Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten. Die unterzeichnenden Organisationen haben die Geltungsdauer dieser Vereinbarung bis 2006 verlängert. Mit der Unterzeichnung der "Erklärung für den Sozialen Dialog 2004: Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsstabilität und sozialer Zusammenhalt" seitens der Regierung und der wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände im Jahr 2004 wurde im sozialen Dialog eine neue Phase eingeläutet. In dieser Erklärung sind die Zielsetzungen und Engagements zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Arbeitsbeziehungen sowie des Sozialschutzes enthalten. Im Rahmen dieses Prozesses bemüht man sich an verschiedenen Verhand-

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lungstischen darum, Vereinbarungen über die Reform des Arbeitsmarktes, des Sozialschutzsystems und der Weiterbildungssysteme für Arbeitnehmer, zur Verhütung von Arbeitsunfällen und zur Ver-sorgung von Pflegebedürftigen zu erzielen. Die Wiederbelebung der Lissabon-Strategie fällt somit in Spanien mit einem offenen Prozess des sozialen Dialogs zusammen, der die für die Erreichung der Gemeinschaftsziele notwendigen Refor-men maßgeblich beeinflussen kann. Parallel zu diesem Prozess wurden die Sozialpartner zum Nationalen Reformprogramm gehört. Darüber hinaus waren die wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Landwirt-schafts- und Fischereiverbände, die Sozialwirtschaft und die Verbraucher und Nutzer aktiv an der Verfolgung und Umsetzung der Lissabon-Strategie beteiligt. Denn sie alle sind im Wirtschafts- und Sozialrat vertreten, der sich in den letzten Jahren im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit weitgehend mit den Zielen dieser Strategie befasste. Prognosen und Vorschläge in verschiedenen Stellungnahmen und Berichten des Rates, insbesondere im Jahresbericht über die wirtschaftliche, soziale und arbeitsmarktpolitische Lage Spaniens, haben die Herausforderungen und Fortschritte in Richtung der Lissabon-Ziele besonders betont. Zu den wichtigsten Dokumenten in diesem Bereich gehören: • Bericht CESE 1/2002 zum Konsultationspapier über die spanische Strategie für nachhaltige

Entwicklung • Stellungnahme CESE 9/2003 zum 5. Nationalplan für Forschung, Entwicklung und Innovation • Bericht CESE 1/2005 über Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt und aktive Beschäftigungs-

politiken • Bericht CESE 4/2005 über den Entwurf des Dritten Nationalen Aktionsplans für die soziale Ein-

gliederung im Königreich Spanien 2005-2006 • Bericht CES 5/2005 über Unternehmensgründungen und Unternehmensdynamik Ein anschauliches Beispiel für den Beitrag, den die wichtigsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-organisationen zu den Zielen im Rahmen des Lissabon-Prozesses leisten, lässt sich im Bereich der Weiterbildung der Arbeitnehmer finden. Auf der Grundlage des sozialen Dialogs stellten die Sozial-partner 1992 ein System zur Entwicklung der Weiterbildung von Arbeitnehmern auf die Beine, dem eine paritätische Verwaltungsstruktur mit Unterstützung durch die staatlichen Behörden zugrun-de liegt. Dieses System ist zu einem Kerninstrument der aktiven Beschäftigungspolitiken zur Gewähr-leistung der Weiterbildung und zur leichteren Anpassung der Arbeitnehmer an den Produktions-wandel geworden. So können jedes Jahr rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer und 100.000 Unternehmen die Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Verwaltet wird dieses System von der Drei-parteien-Stiftung für berufliche Weiterbildung (www.fundaciontripartita.org/ft.jsp). Initiativen im Zusammenhang mit den Zielen der Lissabon-Strategie gehen auch von anderen Handlungsträgern aus. Erwähnenswert sind, aufgrund ihrer Bedeutung im wirtschaftlichen und sozia-len Gefüge Spaniens, z.B. die Organisationen der Sozialwirtschaft, die traditionell sehr wertvolle Arbeit in Bereichen leisten, die mit der Politik zur Förderung der Integration und des sozialen Zusam-menhalts in Verbindung stehen.

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- 43 - FORTSCHRITTSINDIKATOREN, ZIELE UND INSTRUMENTE DES NRP

NATIONALES REFORMPROGRAMM BEREICHE BEWERTUNG

ZIELE WESENTLICHE MASSNAHMEN WIRTSCHAFTSLAGE

Phase wirtschaftlichen Wachstums mit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegendem BIP-Zuwachs (1999-2004); Entwicklung der mittelfristigen Inflation (Differenz von 1,3 Punkten im Vergleich zum europäischen Durchschnitt); schwache Entwicklung des Exportsektors aufgrund geringer Exportwettbewerbs-fähigkeit; Arbeitsproduktivitätsdefizit (Stagnation auf dem Niveau von 1990).

Hauptziel: Konvergenz des Pro-Kopf-BIP mit dem Gemeinschafts-durchschnitt bis 2010; Verringerung der Staatsverschuldung auf 34% des BIP; Verbesserung der Position Spaniens in Bezug auf die Wettbewerbs-indikatoren und Annäherung an den Gemeinschaftsdurchschnitt.

Reform der Rechtsvorschriften über die Haushaltsstabilität: Anwendung des Stabilitätsgrundsatzes während des gesamten Wirtschaftszyklus und Vorgabe, in Phasen starken Wachstums Überschüsse zu erwirtschaften; Reformen im Bereich der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer; Reform des Systems zur Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften mit dem Ziel, deren wirtschaftliche Unabhängigkeit, Autonomie und Ausgewogen-heit zu fördern; Maßnahmen zur Unterstützung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems und zur Eindämmung der Gesundheitskosten (Strategischer Plan für die Arzneimittelpolitik).

BESCHÄFTIGUNG

Entwicklung der Beschäftigungsindikatoren im Jahr 2004: Gesamterwerbsquote: 61,1%; Frauenerwerbsquote: 48,3%; Erwerbsquote der Arbeitnehmer über 55: 41,3%; Beschäftigungswachstum unterhalb des Lissabon-Ziels für 2005 und unter dem europäischen Durchschnitt; hoher Zeitar-beitsanteil (32,4% im Jahr 2004); hohe Arbeitslosenquoten bei Frauen (15%) und Jugendlichen (22%).

Hauptziel: Erreichung einer Gesamt-beschäftigungsquote von 66% bis 2010 und somit Annäherung an das EU-Ziel; Erhöhung der Frauenerwerbsquote auf den Durchschnitt in der EU-15 (57%); Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Durchschnitt in der EU-25 (18,6%); Verringerung der Arbeitsunfälle um ca. 15%; Steigerung der Gründungsrate neuer Unternehmen mit mehr als einem Beschäftigten (um ca. 25%).

Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung im Rahmen eines Prämiensystems zugunsten von Unternehmen, die dauerhafte Beschäfti-gungsverhältnisse bieten, und Bereitstellung von Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen, die seit sechs Monaten arbeitslos sind; Maßnahmen zur Anhebung der Frauenerwerbsquote und Beseitigung der Diskriminierung von Frauen im Rahmen eines Prämiensystems zugunsten von Unternehmen, die dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse bieten; 60% der Maßnahmen zur positiven Diskriminierung sollen Frauen zugute kommen; Maßnahmen zur Förderung eines längeren Erwerbslebens; Reform des Berufsbildungsmodells mit dem Ziel, lebenslanges Lernen zu fördern: Schaffung eines neuen Untersystems der beruflichen Bildung für Beschäftigung unter Einbeziehung von Berufsbildung (Arbeitslose) und Weiterbildung (Erwerbstätige); Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung; Plan zur Unternehmensförderung.

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- 44 -NATIONALES REFORMPROGRAMM BEREICHE BEWERTUNG

ZIELE WESENTLICHE MASSNAHMEN UMWELT

Negative Entwicklung der wesentlichen Indikatoren: 2003 war Spanien in der EU-25 das Land mit den höchsten Treibhaus-gasemissionen; die Energieintensität der Wirtschaft nimmt weiter zu und in Bezug auf das Straßengüterverkehrsaufkommen steht Spanien an vierter Stelle.

Einbeziehung des Querschnittsziels, die Energieeffizienz zu erhöhen und die CO2-Emissionen bis 2010 von 40 auf 24% zu senken; Fortsetzung der Bemühungen um Stärkung des sozialen und terri-torialen Zusammenhalts, Verbesse-rung der Effizienz des Verkehrs-systems, Senkung des Wasserver-brauchs sowie Stärkung ökologischer Aspekte und Verbesserung der Qualität der Ressourcen.

Strategischer Plan für Infrastruktur und Verkehr: soll gewährleisten, dass das Verkehrssystem zur ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt; umfasst Maßnahmen zum Ausbau des Bahnstreckennetzes mit dem Ziel, pro 1000 km2 Fläche eine Strecke von 35 km abzudecken; soll die Intermodalität sowohl im Personen- als auch im Warenverkehr ver-bessern. Programm AGUA (Maßnahmen für Wasserwirtschaft und -nutzung): soll das Wassermanagement und die Nutzung der Wasserressourcen zugunsten eines besseren territorialen Zusammenhalts verbessern; umfasst Maßnahmen zur Optimierung der hydrologischen Infrastruktur und zur Verbesserung der Wasseraufbereitung, -reinigung und -entsalzung.

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- 45 -NATIONALES REFORMPROGRAMM BEREICHE BEWERTUNG

ZIELE WESENTLICHE MASSNAHMEN

FuE, BILDUNG UND INFORMATIONS-GESESELLSCHAFT

FuE: Investitionen 2003 von rund 1,1% des BIP, d.h. die Hälfte des Durchschnitts in der EU-25 und somit weit entfernt vom Lissabon-Ziel für 2010 (3% des BIP); unzureichendes Wachstum im Zeitraum 1998-2003 aufgrund mangelnder FuE-Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor. Bildung: schlechtere Ergebnisse als in der EU-25 hinsichtlich fünf Bezugskriterien, insbesondere in Bezug auf den Anteil Jugendlicher mit Abschluss der Sekundarstufe II (61,8% im Jahr 2004, was einen Rückgang von 3,4 Punkten seit 1999 und eine Abweichung vom EU-Durchschnitt bedeutet, der im gleichen Zeitraum um 1,9 Punkte gestiegen ist); hohe Schulabbruchsrate (31,1%) und geringe Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen (5,1%). Informationsgesellschaft: vergleichsweise niedriges Niveau in Bezug auf einige Indikatoren (IKT-Ausgaben 1,7% des BIP, Internetzugang in Privathaushalten 34% gegenüber 43% in der EU-25 im Jahr 2004).

Verdopplung der FuE-Investitionen (2% des BIP bis 2010); Halbierung der Schulabbruchsrate (20% bis 2008, 15% bis 2010); Annäherung an den europäischen Durchschnitt in Bezug auf die Informationsgesellschaft.

Neuausrichtung der öffentlichen Ausgaben zugunsten produktiver Investitionen in Human- und Sachkapital sowie in technologische Ressourcen. FuE: Der fünfte nationale Plan für wissenschaftliche Forschung, Entwicklung und technologische Innovation 2004-2007 (V Plan Nacional I+D+I), strategischer Schwerpunkt der spanischen FuE-Politik, sieht eine Erhöhung der Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation vor, insbesondere im öffentlichen Sektor. Mit dem Programm Ingenio 2010 soll in den wesentlichen Indikatoren eine Annäherung an den europäischen Durchschnitt erreicht werden, und zwar durch verschiedene Instrumente: Programm CENIT (Consorcios Estratégicos Nacionales en Investigación Técnica - Strategische nationale Konsortien für technologische Forschung): Entwicklung von Mechanismen zur Förderung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit mit Hilfe strategischer nationaler Konsortien für techno-logische Forschung; Einrichtung eines Dachfonds zur Schaffung von Anreizen für die Neugründung technologieorientierter Unternehmen sowie das Pro-gramm Torres Quevedo, mit dem die Einstellung von Technologieexperten und hochqualifizierten Akademikern gefördert wird; Programm Consolider: Förderung von Spitzenleistungen im Forschungs-bereich. Bildung: Maßnahmen zur Aufwertung des Bildungswesens auf allen Ebenen sowie zur Verbesserung der Qualität der Bildung und zur Verringerung der Schulabbruchsrate; Maßnahmen zur effizienteren Nutzung der Bildungsmittel, wie die Programme zur Stützung, Orientierung und Hilfestellung während der Pflichtschulzeit; Entwurf eines Organgesetzes zu Bildungsfragen derzeit im parlamentarischen Verfahren; Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften mit dem Ziel, eine Annäherung Spaniens an den europäischen Hochschulraum zu erreichen; Schaffung eines Netzes integrierter Berufsbildungszentren. Informationsgesellschaft: Plan Avanz@: zielt darauf ab, in allen Indikatoren für die Informationsgesellschaft den europäischen Stand zu erreichen.

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- 46 -NATIONALES REFORMPROGRAMM BEREICHE BEWERTUNG

ZIELE WESENTLICHE MASSNAHMEN SOZIALER ZUSAMMENHALT

Positive Entwicklung der langfristigen Arbeitslosenquote (3,5% der Erwerbs-bevölkerung im Jahr 2004 gegenüber 4% in der EU-25), jedoch bei den Frauen immer noch unzureichend (5,3% im Jahr 2004 gegenüber 4,6% in der EU-25); weiterhin starkes regionales Ungleich-gewicht hinsichtlich der Beschäftigungs-quoten, auch wenn seit 1999 ein Rückgang des Streukoeffizienten in Bezug auf die regionale Beschäftigung zu verzeichnen ist; Spanien gehört zu den Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung am höchsten ist (19% im Jahr 2004, unverändert seit 1999).

Verringerung der Langzeitarbeits-losigkeit; Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie von Bevölkerungsgruppen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind; Stärkung der Mechanismen zur Einkommensumverteilung innerhalb des Systems der sozialen Sicherheit.

Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose; Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und sonstigen Personen bzw. Bevölkerungsgruppen, die sozial ausgegrenzt bzw. von sozialer Ausgrenzung bedroht sind; Programme zur Armutsbekämpfung im Rahmen der nationalen Pläne für die soziale Eingliederung; Entwurf eines Gesetzes über die persönliche Autonomie und zur Versorgung Pflegebedürftiger.

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FRANKREICH Der Wirtschafts- und Sozialrat der Französischen Republik (WSR) begrüßt die Errichtung des interaktiven Netzes zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und den nationalen WSR. Zur Erarbeitung dieses Kurzbeitrags hat der französische WSR zwei Stellung-nahmen und eine Mitteilung verabschiedet1, die an seine vorhergehenden Arbeiten anknüpfen. Er führte Anhörungen durch, an denen unter anderem Frau Maria João Rodrigues teilnahm, die in der Europäischen Kommission mit der Überwachung der Lissabon-Strategie betraut ist. 1. Von der Umsetzung der Ziele von Lissabon hin zum nationalen Reformprogramm

(NRP) Der WSR stellt ein relatives Scheitern der Lissabon-Strategie fest. Er bringt Vorbehalte (u.a. in Bezug auf die Methodik) gegen die Auswahlliste der Indikatoren der Lissabon-Strategie2 und die Bedeu-tung der Rangfolge zum Ausdruck. Insgesamt halten sich seit Beginn des Lissabon-Prozess die Fortschritte in den meisten Ländern der EU-15 in Grenzen. Im Vergleich zum Durchschnitt der EU-25 stellt der WSR allerdings fest, dass Frankreich – im Hinblick auf die mit der wirtschaftlichen Lage und der Innovation zusammenhängenden Indi-

katoren bis zum Jahr 2001 relativ gute Ergebnisse erzielen konnte. Danach wurde diese Tendenz jedoch rückläufig;

– im Umweltbereich Fortschritte zu verzeichnen hat; – im Hinblick auf die Integration der Märkte und die Wirtschaftsreform, die noch vom Staat vor-

zunehmen ist, weiterhin uneinheitliche Resultate erreicht; – in Bezug auf die Kohäsion und die Beschäftigungsrate hingegen entsprechen die Indikatoren dem

EU-Durchschnitt, womit Frankreich unter der Gesamtnorm liegt. Die Schlüsselwörter der Lissabon-Strategie sind "die Wissensgesellschaft" als die eigentliche Quelle der Wettbewerbsfähigkeit, "ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum", "mehr und bessere Arbeitsplätze" und "ein größerer sozialer Zusammenhalt". In diesem Zusammenhang möchte der WSR betonen, dass das ursprünglich im Lissabon-Prozess angestrebte wirtschaftliche, soziale und ökologische Gleichgewicht aufrechterhalten werden muss und die Prioritäten nicht einzig und allein auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet wer-den dürfen. So muss mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen jeder einzelnen Komponente des BIP Rechnung getragen werden, um den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu gewähr-leisten. Insbesondere muss bei der angestrebten Erhöhung der Beschäftigungsrate der verschiedenen Altersgruppen der qualitative Aspekt der Beschäftigung berücksichtigt werden (Status, Arbeitszeit, 1 "Die Wissensgesellschaft im Rahmen der Lissabon-Strategie" (Berichterstatter: Hubert Bouchet) vom 26.10.2005; "Die

Wirtschaftspolitik im Dienste der Lissabon-Strategie" (Berichterstatter: Henri Feltz) vom 26.10.2005; "Beitrag des Wirtschafts- und Sozialrats zum Europäischen Pakt für die Jugend" (Koordinatorin: Elisabeth Morin) vom 29.9.2005.

2 "Situation Frankreichs im Hinblick auf die Indikatoren von Lissabon" (Berichterstatterin: Frau Évelyne Pichenot) vom

22. Februar 2005.

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Vergütungsbedingungen). Der WSR ist der Auffassung, dass die wachsenden Einkommens- und Wohlstandsunterschiede, die Zunahme an Arbeitsplätzen mit verringerten sozialen Rechten, die hohe Arbeitslosigkeit und die fehlende Flankierung der Folgen von Umstrukturierungen jeglicher Art sehr große Teile unserer Gesellschaften schwächen und letztendlich das Wirtschaftswachstum gefährden. Die derzeit fehlende Abstimmung bei der Erarbeitung von Strategien für den Steuer- und Sozial-wettbewerb verschärft diese Situation des Stillstands nur. Eine echte gemeinschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftspolitik ist unerlässlich, um die Ziele von Lissabon zu erreichen und gleichzeitig den Anliegen der Bevölkerung zu entsprechen. In diesem Zusammenhang berühren drei Schlüsselfaktoren die Frage der Ordnungspolitik auf euro-päischer Ebene und verdienen besondere Aufmerksamkeit: – die Umsetzung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes, dessen Reform sich noch bewähren

muss; – der Haushaltsplan der Union, der einer verantwortungsvollen Handhabung bedarf, um die für den

Erfolg des europäischen Projekts erforderlichen finanziellen Bedingungen zu gewährleisten; – die Währungspolitik der Eurozone, durch die Wachstum und Beschäftigung stärker gefördert

werden müssen. Im Allgemeinen ist es nach Auffassung des WSR notwendig, die Koordinierung und Zusammenarbeit zu stärken und Projekte insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung zusammen-zulegen. Dabei entstehen neue Herausforderungen für die Bürger und die kollektiven Organisationen - die Akteure der wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft. So muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich im Rahmen eines dynamischen Wissenserwerbs und -austausches lebenslang weiter-zubilden (d.h. Bereitschaft zum kontinuierlichen Lernen). Eine solche Geisteshaltung beginnt bereits in der Familie und in der Schule (Grundlagenerwerb, Abbau von Ungleichheiten und insbesondere Entwicklung der Wissbegierde und des Wetteifers). Diese Lernhaltung müssen sich aber auch die Organisationen zu Eigen machen, die allesamt - je nach ihrer Art - zur Erleichterung der Vermittlung und Vernetzung der Kenntnisse und der Akteure beitra-gen sollten. Es muss eine langfristige, auf die Globalisierung ausgerichtete Strategie entwickelt und ein dynami-sches Umfeld geschaffen werden, das das Handeln öffentlicher Akteure und die für die wissens-basierte Wirtschaft förderlichen Infrastrukturen miteinander verknüpft. Dies setzt voraus, dass – die Forschungsanstrengungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene intensiviert

und zum "kategorischen Imperativ" erklärt werden, wobei die hierfür vorgesehenen Finanzmittel auf 3% des BIP festgesetzt und von konjunkturellen Haushaltsregelungen ausgenommen, und die strategischen Entscheidungen in unseren Exzellenzbereichen gefällt werden müssen;

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– ein europäisches und internationales Netz von Universitäten, Forschungsorganisationen, Hoch-schulen und Unternehmen aufgebaut wird;

– eine industriepolitische Strategie entwickelt und eine europäische Innovationspolitik umgesetzt wird, in deren Rahmen die Produktion von Gütern und Dienstleistungen gefördert und (nach dem Vorbild des Small Business Innovation Research - SBIR) insbesondere die KMU-Netze und die Gründung neuer Unternehmen unterstützt werden;

– der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zugunsten einer Weiter-entwicklung der Wissensgesellschaft verstärkt verbreitet und die Initiative "i-2010 - Eine euro-päische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" der Kommission gefördert wird;

– die Medien auf ihre erzieherische Funktion hin angesprochen werden, damit die Verbreitung von Wissen gefördert und die Bürger über die damit zusammenhängenden heutigen und künftigen Herausforderungen aufgeklärt werden können;

– die Aus- und Weiterbildung aller und aller Altersgruppen gefördert wird, um den beruflichen Werdegang zu sichern und mittels Regelungen wie dem individuellen Bildungsurlaub, dem indi-viduellen Recht auf Bildung, der Anerkennung einschlägiger Erfahrungen und der Kompetenz-bilanz für alle Wechselfälle der Zukunft gerüstet zu sein.

Frankreich setzt bei der Verfolgung dieses Ziels auf Wettbewerbspole, um Unternehmen, Universi-täten und lokale Entscheidungsträger einander anzunähern. Um alle Akteure für einen Ausbau des Wissens zu mobilisieren, müssen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten konkrete Ziele festlegen, sie mit den entsprechenden Mitteln und Zeitplänen ver-sehen und der Öffentlichkeit auf eine möglichst klare Art und Weise vermitteln. Mit der Verabschiedung des europäischen Paktes für die Jugend auf dem Frühjahrsgipfel 2005 sollte der Herausforderung begegnet werden, den Jugendlichen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, berufliche Eingliederung, lebenslanges Lernen, Mobilität, Wohnverhältnisse und Familienleben die ihnen in Europa gebührende Bedeutung einzuräumen. Dies ist eine außerordent-liche Gelegenheit, um auf nationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass in den Jugendlichen das Bewusstsein für Europa und für die gegenseitige Achtung der Menschen und Völker als Pfeiler eines neuen Humanismus heranreift. Der WSR unterbreitet Vorschläge zu den drei Schwerpunkten des Paktes: Beschäftigung, Integration, soziale Förderung; allgemeine und berufliche Bildung, Mobilität; Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben junger Erwachsener. Mithilfe des europäischen Paktes für die Jugend muss jeder Mitgliedstaat dem einzelnen Bürger den ihm in Europa gebührenden Platz einräumen. 2. Die erforderliche Beteiligung der wirtschaftlichen und sozialen Akteure Die Lissabon-Strategie muss auf der nationalen Ebene verwurzelt werden. Die Notwendigkeit der Teilnahme am Prozess gilt zunächst einmal für die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament, die sich bislang am schwächsten engagiert haben, aber auch für die WSR und die Organi-sationen der Zivilgesellschaft.

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Hierzu müsste der vom Europäischen Rat von Köln (1999) eingeleitete makroökonomische Dialog richtig in Gang gebracht und zum Forum einer echten Konzertierung (Fristen, Transparenz) werden. Dies könnte zu einer besseren Koordinierung der drei untrennbaren Bereiche der makroökonomischen Politik (Haushalt, Währung, Löhne und Gehälter) beitragen und sich positiv auf das Wirtschafts-wachstum und die Lebensqualität der Bürger auswirken. Ausgehend von seiner im Oktober 2002 verabschiedeten Stellungnahme3 macht sich der WSR bei den Organen, die mit der Erarbeitung des französischen Standpunkts für die europäischen Frühjahrsgipfel betraut sind, für seine Vorschläge stark. Seit 2003 trägt der WSR seine Hauptanliegen in einer jähr-lichen Mitteilung4 zusammen, wodurch ihre Berücksichtigung durch die Dienststellen des Minister-präsidenten erleichtert wird. Die vom EWSA befürwortete Methode der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung der nationalen Reformpläne (NRP) eröffnet interessante Perspektiven der demokratischen Mitwirkung. Aufgrund der kurzen vorgesehenen Fristen ist deren unmittelbare Tragweite jedoch begrenzt. Das für europäische und internationale Fragen zuständige beratende Organ trat zusammen, und seine Bemer-kungen werden dem französischen NRP als Anhang beigefügt. Die Konsultierung des WSR zu diesem Programm ist geplant. Der WSR, der sich zu den grundlegenden Fragen der Lissabon-Strategie bereits äußern konnte, ist bereit, die Fortführung des Prozesses zu begleiten und seinen Standpunkt einzubringen. Die Umsetzung und die künftigen Anpassungen des NRP bedürfen einer regelmäßigen und weitreichenden Konzertierung, um die Zivilgesellschaft so umfassend wie nötig einzubeziehen5. Die WSR-Mitglieder vertreten im Hinblick auf die Lissabon-Strategie unterschiedliche Standpunkte. Angesichts der Zweifel und Sorgen der europäischen Bürger ist es notwendig, ihre berechtigten Anliegen zu berücksichtigen und die demokratische Debatte über die Zielsetzungen auszubauen. Den WSR der Mitgliedstaaten und dem EWSA kommt eine bedeutende Rolle dabei zu, der Zivil-gesellschaft die Ziele von Lissabon und die Bewertung dieser Strategie so umfassend wie möglich nahe zu bringen. Eine unabdingbare Verbesserung der Lesbarkeit und Glaubwürdigkeit dieser Strate-gie würde dazu beitragen, dass sie besser verstanden und von den verschiedenen Akteuren intensiver mitverfolgt würde. Die regionalen Wirtschafts- und Sozialräte in Frankreich und seinen überseeischen Hoheitsgebieten sind in einer besonders günstigen Position, um die Debatte möglichst bürgernah zu führen. Zu diesem Zweck vertiefen die regionalen Wirtschafts- und Sozialräte und der nationale WSR ihre Zusam-

3

"Soziale Kompetenzen und Akteure in einer erweiterten Europäischen Union" (Berichterstatterin: Frau Evelyne Pichenot). 4

"Der Lissabon-Prozess - Mitteilung des Präsidiums auf der Grundlage der Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialrates im Vorfeld des Frühjahrsgipfels 2005" (Koordinator: Herr Alain Deleu im Namen der Delegation für die Europäische Union, 12. Oktober 2004); "Der Lissabon-Prozess - Mitteilung des Präsidiums auf der Grundlage der Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialrates im Vorfeld des Frühjahrsgipfels 2004" (Koordinator: Herr Alain Deleu im Namen der Delegation für die Europäische Union, 18. November 2003).

5 Nach dieser Stellungnahme befasste die französische Regierung den Wirtschats- und Sozialrat offiziell mit der Umsetzung und

den Folgemaßnahmen des NRP für die gesamte Laufzeit seiner Anwendung und brachte damit seine Anerkennung für die Rolle der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Lissabon-Strategie zum Ausdruck.

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menarbeit und veranstalteten gemeinsam zum zweiten Mal ein "nationales Treffen der Wirtschafts- und Sozialräte", an dem der Ministerpräsident und die EWSA-Präsidentin teilnahmen. Im Mittelpunkt stand eine Frage, die auch dem EWSA ein Anliegen ist: "Stellung der organisierten Zivilgesellschaft in öffentlichen Entscheidungsprozessen". Der WSR wird zunehmend offener für vorausschauende Debatten über gesellschaftspolitische Fragen, veranstaltet Konferenzen zu delikaten Themen, setzt entsprechende Arbeitsgruppen ein und baut sein Reaktionsvermögen aus, wodurch er sich im Leben der Zivilgesellschaft immer mehr verwurzelt. Er kann für die öffentliche Debatte Impulse geben, sie beleben und verbreiten und daraus entsprechende Schlussfolgerungen für das Gemeinwohl ziehen. Der WSR wird diesen Aspekten besondere Aufmerk-samkeit schenken, denn die Beteiligung aller, und insbesondere der jungen Generationen, an einem gemeinsamen nationalen und europäischen Projekt muss dringend gefördert werden.

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IRLAND 1. Umsetzung der Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene Überblick Im Hinblick auf die wichtigsten Ziele von Lissabon bietet die Wirtschaft Irlands ein zufrieden stellendes Bild, das einen lebhaften Aufschwung bei Wachstum und Beschäftigung erkennen lässt. Im Jahr 2005 liegt die Beschäftigungsrate leicht über dem Lissabon-Ziel in Höhe von 67% für diesen Zeitraum. Die Beschäftigungsquote von Frauen in Irland belief sich im 2. Quartal 2005 auf 58% - einen Prozentpunkt über der entsprechenden Lissabon-Vorgabe in Höhe von 57%. Bei den öffentlichen Finanzen Irlands wurden die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstums-pakts (ausgeglichener Haushalt oder Überschuss) erfüllt. Dieser Bereich stellt sich im Hinblick auf die langfristigen Anforderungen an die Nachhaltigkeit offensichtlich gut dar. Zu den Faktoren, die eine länger ausgerichtete Nachhaltigkeit sichern, gehören eine geringe Staatsverschuldung und die Schaf-fung von Reserven, um einen Teil der künftigen Rentenausgaben abzudecken. Während Irland die makroökonomischen Ziele der Lissabon-Strategie erfüllt, stellt diese Strategie Irland aber vor eine Reihe bedeutender struktureller Herausforderungen, die nachstehend erörtert werden. Strukturelle Herausforderungen Innovation und wissensbasierte Wirtschaft: Wissensintensive Unternehmen spielen in der irischen Wirtschaft eine bedeutende Rolle, und zwar in beträchtlichem Umfang aufgrund ausländischer Direkt-investitionen. Die Ausgaben Irlands für FuE im Jahre 2005 (1,6% des BIP) bleiben deutlich hinter der Lissabon-Vorgabe (3% des BIP bis 2010) zurück. Die öffentlichen Ausgaben Irlands in den Bereichen FuE verzeichneten einen beträchtlichen Anstieg; hierbei lag der Schwerpunkt insbesondere auf For-schung in den Bereichen Information, Kommunikationstechnologien und Biotechnologie. Nach Auf-fassung des nationalen Wirtschafts- und Sozialrates Irlands (NESC) muss Innovation verstärkt und auch mit einer breiteren Perspektive angegangen werden. Hierzu gehört auch, die Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich zu intensivieren, die Investitionen für angewandte Forschung zu erhöhen und institutionelle Vereinbarungen über Postgraduierten- und Doktorandenstudien zu treffen. Schaffung eines die Arbeitssuchenden und benachteiligte Menschen integrierenden Arbeitsmarkts: Die Arbeitslosigkeit ist in Irland deutlich zurückgegangen und die Arbeitslosenrate ist die niedrigste der ganzen Union. Dennoch ist der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter, die auf Unter-stützung aus dem sozialen Sicherungssystem angewiesen sind, nicht in gleicher Weise zurück-gegangen. Die Zahl Alleinerziehender sowie von Personen, die wegen Behinderung oder Krankheit Unterstützung beanspruchen, hat stark zugenommen. Es ist eine ganze Reihe von Initiativen ergriffen

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worden, um Menschen, die benachteiligten Personengruppen angehören, besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der irische Wirtschafts- und Sozialrat hat jedoch zu radikaleren und durchschlageneren Reformen aufgerufen, um dieses Ziel rascher zu erreichen. Lebenslanges Lernen: In diesem Bereich waren in Irland bedeutende Entwicklungen zu verzeichnen. Hierzu gehört die Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens, eines innovativen Systems von Netzwerken für die berufliche Bildung und eine bessere Förderung der Empfänger von Sozialtransfer-leistungen, um diese wieder der Bildung zuzuführen. Diese Initiativen müssen ausgebaut werden, um in Irland ein tatsächlich gut funktionierendes System für die allgemeine und berufliche Bildung von Erwachsenen zu schaffen. Der irische Wirtschafts- und Sozialrat tritt dafür ein, Erwerbstätigen mehr finanzielle Unterstützung zu gewähren, damit sie mehr in allgemeine und berufliche Bildung inves-tieren können, wobei Geringqualifizierten und Personen, die am stärksten von einem Arbeitsplatz-verlust bedroht sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Nachhaltigkeit im Umweltbereich: Der Zustand der Umwelt in Irland ist im Allgemeinen zufrieden stellend, das starke Wirtschaftswachstum hat jedoch zu beträchtlichen Umweltbelastungen geführt. Zu den aktuellen Aufgaben, die im Bereich der Umwelt bewältigt werden müssen, zählen: Überwachung der durch Verkehr und Energieerzeugung verursachten Emissionen, Reduzierung der Gewässer-verschmutzung, Schaffung eines umfassenden Systems für die Abfallbewirtschaftung sowie - in städtischen, aber auch in ländlichen Gebieten - von hochwertigen und nachhaltigen Wohnsiedlungen, Verbesserung des Schutzes natürlicher Lebensräume und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zur Natur. 2. Die Rolle der Sozialpartner Die Lissabon-Studie des irischen Wirtschafts- und Sozialrates Der irische Wirtschafts- und Sozialrat wird in Kürze einen Bericht zur Lissabon-Strategie vorlegen. In diesem Dokument wurde der Ansatz gewählt, die so genannte Methode der offenen Koordinierung (OMC) und ihre Wechselwirkung mit dem System der Sozialpartnerschaft Irlands zu untersuchen. Gegenstand der Studie war auch eine Prüfung der Auswirkungen der OMC auf zwei Bereiche: berufliche Bildung und Kinderbetreuung. In beiden Bereichen steht Irland vor wichtigen politischen Herausforderungen und in beiden Fällen müssen sich Regierung und Sozialpartner für einen lösungs-orientierten Ansatz entscheiden. In der Studie wird der Frage auf den Grund gegangen, inwieweit diese Koordinierungsmethode die Wahl eines derartigen Ansatzes erleichtern konnte. Nationale Reformpartnerschaften In den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004 wurden die Mitglied-staaten aufgerufen, im Einklang mit den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten Reform-partnerschaften, an denen die Sozialpartner beteiligt werden, ins Leben zu rufen. In der Sozial-partnerschafts-Plenartagung im April 2004 wurde Übereinkunft darüber erzielt, dass die Sozial-partnerschaft Irlands das geeignete Mittel zur Umsetzung der nationalen Reformpartnerschaft Irlands

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sei. Die Sozialpartner wurden bei der Überprüfung der Lissabon-Strategie und der Erarbeitung des nationalen Reformprogramms konsultiert. Die bevorstehenden Herausforderungen für die Sozialpartner Als nächstes müssen die Regierung und die Sozialpartner die Aufgabe bewältigen, eine neue landes-weite Übereinkunft über die Lohnentwicklung, die makroökonomische Politik und die Prioritäten der Strukturreform zu erzielen, die auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt sind. Es wird davon ausgegangen, dass die offiziellen Verhandlungen in nächster Zeit aufgenommen werden. Wie bereits in der Vergangenheit, werden diese auch auf dem strategischen Drei-Jahres-Überblick des irischen WSR basieren, der Anfang Dezember veröffentlicht werden soll.

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ITALIEN Einleitung Der Nationalrat für Wirtschaft und Arbeit (CNEL) hält es für sinnvoll, zunächst auf den engen Zusammenhang einzelstaatlicher und europäischer Maßnahmen zur Neubelebung der Lissabon-Strategie einerseits und den Ausgang der laufenden Verhandlungen über den Gemeinschaftshaushalt und die Finanzielle Vorausschau andererseits hinzuweisen. Es bedarf einer klaren Position zum Gemeinschaftshaushalt und zur Finanziellen Vorausschau, die so schnell wie möglich verabschiedet werden müssen: Aufrechterhaltung der derzeitigen maximalen Höhe der Eigenmittel und ausgewogenere Verteilung zwischen den einzelnen Ausgabenposten. Darüber hinaus ist die konkrete Umsetzung der Lissabon-Agenda unmöglich, wenn hierfür keine entsprechenden Mittel, die mit der strategischen Entscheidung für deren Neubelebung im Einklang stehen, bereitgestellt werden. Der italienische Plan (Erläuterung) Am 14. Oktober 2005 - somit innerhalb der auf Gemeinschaftsebene gesetzten Frist - hat die italie-nische Regierung den Plan für Innovation, Wachstum und Beschäftigung verabschiedet. Ausgehend von den 24 auf Gemeinschaftsebene festgelegten Leitlinien zur Neubelebung der Lissa-bon-Strategie wurden fünf vorrangige Ziele zusammengefasst: • Ausdehnung der Wahlfreiheit der Bürger und Unternehmen • Schaffung von Anreizen für die wissenschaftliche Forschung und technologische Innovation • Verbesserung der Bildung und Ausbildung des Humankapitals sowie Ausweitung der entspre-

chenden Vorteile für die Bevölkerung und insbesondere für junge Menschen • Bereitstellung adäquater materieller und immaterieller Infrastrukturen • Umweltschutz In dem Plan, auf den zugunsten einer knappen Darstellung verwiesen sei, wird die Umsetzung zweier Maßnahmenkategorien vorgeschlagen:

1. Allgemeine Maßnahmen für das Wirtschaftssystem 2. Spezifische Projekte zur Steigerung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der italie-

nischen Wirtschaft.

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Einschätzungen Die wesentlichen Organisationen der Sozialpartner – der Arbeitnehmer und Arbeitgeber - sind über-einstimmend der Ansicht, dass die Ziele der Lissabon-Strategie unverändert aufrechtzuerhalten sind, denn sie erachten diese als einzig mögliche Strategie zur Wiederankurbelung von Wachstum und Beschäftigung in der europäischen Wirtschaft. Der anlässlich der "Halbzeitbewertung" der Lissabon-Politik beschlossene Übergang von der euro-päischen zur einzelstaatlichen Ebene mit der Festlegung "nationaler Reformpläne", die in den einzel-nen Mitgliedstaaten die auf Gemeinschaftsebene eingegangenen Verpflichtungen umsetzen sollen, ermöglicht die Wahrung der Besonderheiten jedes Landes. Im Falle Italiens ist vorrangig zu bedenken, dass die industrielle Entwicklung mit Maßnahmen zugunsten angeschlagener Sektoren - aufgrund der Größe und Bedeutung der betroffenen Unter-nehmen - und zur Qualitätssteigerung der Produktion und Beschäftigung einhergehen muss. Von den allgemeinen Zielen der Lissabon-Strategie heben die Sozialpartner folgende Punkte hervor:

1. die Bedeutung, die öffentlichen Maßnahmen für Forschung und Entwicklung auszubauen und dabei ein Gleichgewicht zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung zu gewährleisten: durch Förderung umfangreicher privater Investitionen und besondere Unter-stützung der F&E in Gebieten mit hohem KMU-Anteil, die das Grundgerüst unseres Produk-tionssystems bilden. Der Prozess der technologischen Erneuerung und des Wissensausbaus ist auch mit entsprechenden Steueranreizen und mit einem Gemeinschaftsrahmen zur Förderung von Kooperationsnetzwerken zwischen Forschung, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu unterstützen;

2. das Erfordernis, Wettbewerb und Liberalisierungen - durch Erleichterung der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren - voranzutreiben. Unerlässlich ist insbeson-dere eine durchgreifende Reform einzelstaatlicher protektionistischer und korporatistischer Rechtsvorschriften;

3. die völlige Gültigkeit und Aktualität einiger von den Sozialpartnern unterzeichneter Ver-einbarungen, u.a.:

a) die 2003 unterzeichnete Vereinbarung "Für Entwicklung, Beschäftigung und Wettbe-

werbsfähigkeit im nationalen Wirtschaftssystem: gemeinsame Prioritäten hinsichtlich der Politik für Forschung, Ausbildung, Infrastrukturen und für Süditalien";

b) das 2004 unterzeichnete gemeinsame Dokument "Projekt Mezzogiorno. Die Protago-

nisten der Wirtschaft und des Arbeitmarktes für die Entwicklung Süditaliens".

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Mittel Nach der Konzeption und Erläuterung des Plans für Innovation, Wachstum und Beschäftigung ist Italien nunmehr zu dessen Umsetzung verpflichtet, die neben politischen Schwierigkeiten womög-lich auch finanzielle Unsicherheiten verursachen wird. Zu letzteren betont der CNEL - wie auch die Organisationen der wesentlichen Sozialpartner - , dass einige für die Projektumsetzung vorgesehenen Mittel (13 Milliarden EUR, davon 3 Milliarden im Jahr 2006) aus dem Verkauf von Sachvermögen sowie von Liegenschaften des Staates stammen sollten. Des Weiteren sind sämtliche für den Plan bereitgestellten Ressourcen (ca. 46 Milliarden EUR) bereits teilweise in den Kassenansätzen für den Haushaltsplan bis 2005 und im Haushaltsplan für den Dreijahreszeitraum 2006-2008 vorgesehen. Dies sind folglich Mittel, die auch frühere Sektormaßnahmen umfassen, die in Diskussionen mit den Sozialpartnern oftmals als unzureichend eingestuft wurden. Die Einbindung der Sozialpartner Dieser Aspekt wird von den wesentlichen Organisationen der italienischen Sozialpartner unter-schiedlich beurteilt. Einerseits betonen die Gewerkschaftsorganisationen, dass sie in der Vorbereitungsphase des Plans aufgrund der Sitzungsmodalitäten und Sitzungszahl nur allgemeine, grundsätzliche Bemerkungen statt fundierter Bewertungen abgeben konnten, und dass diese Begegnungen daher eher als Infor-mations- und/oder Konsultationsveranstaltungen denn als echte Partnerschaft und Konzer-tierung zu bezeichnen sind. Andererseits begrüßt die größte Arbeitgeberorganisation (Confindustria) die Methode zur Vorbe-reitung des Plans und betont, dass dieser eine wirkliche Einbindung der Sozialpartner ermög-licht hat. Die Confindustria ist ferner der Ansicht, dass viele Anregungen von der Regierung berück-sichtigt und in den Plan für Innovation, Wachstum und Beschäftigung aufgenommen wurden. Der CNEL erkennt seinerseits die vielfältigen Erfahrungen und Einschätzungen an, kann indes nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass er selbst nicht in die Vorbereitungsphase des italienischen Plans einbezogen wurde. Im Rahmen der Konferenz des CNEL am 7. Februar 2006 kann jedoch eine Diskussion mit dem Minister für Gemeinschaftspolitik, der von der italienischen Regierung mit der Beobachtung der Umsetzung der Lissabon-Politik beauftragt wurde, stattfinden.

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Der CNEL hofft folglich, dass durch die Fortsetzung der Zusammenarbeit des EWSA und der nationalen WSR der Europäischen Union zur Lissabon-Strategie die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Akteure sowie der Zivilgesellschaft insgesamt gestärkt werden kann. Diese Rolle muss als unabdingbare Voraussetzung für die wirksame Umsetzung einer Politik gelten, die das ehrgeizige Ziel verfolgt, Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt miteinander in Einklang zu bringen.

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ZYPERN 1. Umsetzung der Lissabon-Strategie In Zypern wurde im Oktober 2005 ein Nationales Lissabon-Programm erarbeitet, um die in der Lissabon-Strategie festgelegten Ziele zu verwirklichen. Es wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom März 2005 und unter umfassender Berücksichtigung des inte-grierten Leitlinienpakets der EU (wirtschafts- und beschäftigungspolitische Leitlinien) erstellt. In dem Programm werden die Prioritäten für Zypern klar definiert, die derzeitige Situation für jeden vorran-gigen Bereich analysiert, die Schwierigkeiten/politischen Prioritäten für jeden Bereich bestimmt und die politischen Initiativen und Maßnahmen, die hinsichtlich der einzelnen Schwierigkeiten/politischen Prioritäten geplant werden, wurden oder werden müssen, dargestellt. Wir sind der Ansicht, dass die Hauptschwierigkeiten, mit denen Zypern konfrontiert ist, in diesem Programm effektiv angegangen werden und das Programm bei richtiger Umsetzung dazu beitragen kann, die Wirtschaft Zyperns zu stärken, seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und mehr Arbeits-plätze zu schaffen. Gleichzeitig wird es den Beitrag Zyperns zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele maximieren. Das Nationale Lissabon-Programm umfasst drei Kapitel (Makroökonomie, Mikroökonomie, Beschäf-tigung), während der Anhang Informationen über den Einsatz der Kohäsions- und Strukturfonds zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele enthält. Die im Programm aufgeführten Hauptaufgaben/Prioritäten Zyperns bestehen darin, nachhaltige öffentliche Finanzen sicherzustellen, die Wirtschaft zu diversi-fizieren und auf Aktivitäten mit höherer Wertschöpfung auszuweiten, FuE und Innovation zu fördern und die Verbreitung der IKT zu erleichtern, Strukturreformen zur Stärkung des Wettbewerbs und Verbesserung des allgemeinen Geschäftsklimas voranzutreiben, Infrastrukturen auszubauen und zu modernisieren, die ökologische Nachhaltigkeit sicherzustellen, weiterhin deutliche Zuwächse beim Arbeitskräfteangebot zu gewährleisten, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, das Humankapital fortzuentwickeln sowie die Bedingungen für sozialen Zusammenhalt weiter zu verbessern. Eine der Hauptprioritäten Zyperns ist die offenkundige Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen dauerhaft zu sanieren. Bekanntlich wurde das zyprische Pfund im April 2005 in den Wechsel-kursmechanismus II (WKM II) aufgenommen, und es wird erwartet, dass Zypern der Eurozone am 1. Januar 2008 beitritt. Die Verpflichtung zur Erfüllung und Einhaltung der Maastricht-Kriterien ist deshalb von größter Bedeutung. Darüber hinaus gibt es natürlich noch zahlreiche andere Gründe für die Notwendigkeit einer Konsolidierung der Staatsfinanzen, wie z.B. makroökonomische Stabilität, Wachstumsimpulse und Überalterung der Bevölkerung. Auch wenn auf diesem Gebiet in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden, muss noch einiges mehr getan werden, um die Schwierigkeiten zu überwinden und die öffentlichen Finanzen stabil zu halten. Die im Nationalen Lissabon-Programm dargestellten Initiativen und Maßnahmen müssen vollständig umgesetzt werden, ohne - wie im Programm betont wird - auf zusätzliche Steuern zurückzugreifen.

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Ein weiterer vorrangiger Bereich, der vieler Anstrengungen bedarf, ist FuE und Innovation. Hier liegt Zypern zweifellos zurück: Die Höhe der Ausgaben für FuE in Zypern liegt bei 20% des EU-Durchschnitts. Auch im Hinblick auf das EU-Ziel, die durchschnittlichen FuE-Ausgaben um 50% zu erhöhen, ist die Situation in Zypern geradezu enttäuschend. Wir unterstützen deshalb uneingeschränkt die im Programm vorgesehenen Initiativen und Maßnahmen, insbesondere jene, die auf eine stärkere Einbindung des privaten Sektors in FuE abzielen. Ebenso wichtig erscheinen uns die geplanten Maßnahmen zur Erleichterung sämtlicher Formen der Innovation, vor allem zur Erhöhung der Inno-vationskapazität von Unternehmen und zur Schaffung einer Innovationskultur. Was die IKT betrifft, so stimmen wir allen im Programm genannten politischen Prioritäten zu, wie auch den Maßnahmen, die insbesondere in den Bereichen elektronische Behörden- und Gesund-heitsdienste, elektronischer Geschäftsverkehr sowie Breitbandzugang und -netze ergriffen werden müssen. Wir können uns keine weiteren Verzögerungen in diesen Bereich leisten; da Zypern den anderen EU-Mitgliedstaaten hinterherhinkt, muss sofort gehandelt werden. Es ist auch sehr wichtig, dass wir uns weiter um die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und des allgemeinen Geschäftsklimas bemühen. Diese würde eine Erhöhung der Effizienz des öffentlichen Sektors, eine Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands (u.a. durch systematische Fol-genabschätzungen für geltende und neue Rechtsvorschriften), die Erweiterung und Vertiefung des Binnenmarkts, die Förderung des Unternehmertums und die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln umfassen. Wir begrüßen auch die geplanten Maßnahmen hinsichtlich der Notwendigkeit der Diversifizierung der Wirtschaft und ihrer Ausweitung auf die Produktion von Waren und Dienstleistungen mit hohem Mehrwert (was u.a. der übermäßigen Abhängigkeit unserer Wirtschaft vom Tourismus entgegenwirken würde) sowie hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausbaus und der Erneuerung grundlegender Infrastrukturen (vor allem der See- und Flughäfen - nicht zuletzt, weil Zypern dem Schengen-Abkommen beizutreten beabsichtigt) und hinsichtlich der Notwendigkeit der ökologischen Nach-haltigkeit (insbesondere des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen und Abfallstoffen, der Reduzierung der CO2-Emissionen und der Förderung des Energiesparens und der erneuerbaren Energieträger). Was die Beschäftigungsziele angeht, so wird im Nationalen Lissabon-Programm zu Recht die Not-wendigkeit betont, das Arbeitskräfteangebot zu vergrößern, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, das Humankapital fortzuentwickeln und die Bedingungen für den sozialen Zusammenhalt weiter zu verbessern. Der Arbeitsmarkt Zyperns ist durch einen Arbeitskräftemangel gekennzeichnet, wobei es auch die demografische Alterung zu berücksichtigen gilt. Wir stimmen deshalb den im Programm genannten Prioritäten zu, d.h. der Notwendigkeit, die Teilhabe von Frauen und älteren Menschen am Arbeits-markt zu verstärken sowie Jugendlichen und Arbeitslosen Wege zur Beschäftigung zu eröffnen. Wir teilen zudem die Auffassung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern - vor allem hin-sichtlich des Lohns - vorangetrieben werden muss.

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Darüber hinaus ist die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von größter Bedeutung. Modernisierung der öffentlichen Arbeitsvermittlung, Förderung flexibler Beschäftigungsformen und kontinuierliche Beurteilung der Arbeitsmarkterfordernisse der Wirtschaft sind in diesem Programm vorgesehene Schritte in die richte Richtung. Ebenso wichtig für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung ist die Entwick-lung des Humankapitals. Die Situation erweist sich in diesem Falle als ziemlich positiv, obgleich es Schwachpunkte gibt, für die im Nationalen Lissabon-Programm zu Recht Lösungen vorgeschlagen werden. Zu diesen Punkten zählen in erster Linie: Lehrlingsförderung, Verbesserung der Bildungs-qualität (u.a. durch den Einsatz moderner Technologien im Unterricht), fortwährende Weiterbildung zur Erfüllung der Arbeitsmarkterfordernisse und Entwicklung einer umfassenden Strategie für lebensbegleitendes Lernen. Schließlich ist die Verbesserung der Bedingungen für den sozialen Zusammenhalt eine Priorität bzw. eine Herausforderung mit einer sozialen und einer wirtschaftlichen Dimension. Wir unterstützen deshalb die im Programm festgelegten Maßnahmen, die im Wesentlichen auf benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen (Sozialhilfeempfänger, Behinderte, ältere Menschen, Arme usw.) ausge-richtet sind und auf deren (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt abzielen. 2. Rolle der organisierten Zivilgesellschaft und bewährte Verfahren Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Lissabon-Programms hat die zyprische Regierung Sozialpartner, Wirtschaftsakteure und politische Parteien in angemessener Weise konsultiert. Sie konnten alle ihre Ansichten und Positionen zu Form und Inhalt des Programms vorbringen. Ihre Beiträge wurden auf der Website des Finanzministeriums, das für die Erstellung des nationalen Programms zuständig war, veröffentlicht. Zudem wurden die wichtigsten Sozialpartner eingeladen, an einer Sitzung am 25. Juli 2005 mit einer Gruppe von Vertretern der Europäischen Kommission, die Zypern besuchte, teilzunehmen, um die Vorbereitungen für das Nationale Lissabon-Programm mit den nationalen Behörden und Sozialpartnern zu erörtern. In dieser Sitzung kam es zu einem sehr nützlichen und konstruktiven Meinungsaustausch. Der Entwurf des Lissabon-Programms wurde Mitte September 2005 vorgelegt und mit den Sozial-partnern und anderen Betroffenen diskutiert. Die Schlussfassung wurde dem Ministerrat übermittelt und von diesem im Oktober 2005 genehmigt. Unserer Auffassung nach waren die Konsultationen nutzbringend und konstruktiv. Sie ermöglichten den Vertretern der Zivilgesellschaft, sich am gesamten Prozess zu beteiligen und zur Erarbeitung des Nationalen Lissabon-Programms beizutragen. Wir freuen uns, dass die Regierung zahlreiche Ansichten und Positionen der Sozialpartner, Wirt-schaftsakteure und anderen repräsentativen Organisationen bei der Erarbeitung des Programms berücksichtigt und aufgenommen hat.

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Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms alle Betroffenen aufzufordern, Vorschläge zur Einrichtung eines effizienten Kontrollmechanismus für die Umsetzung des Programms zu unterbreiten - dies ist aber noch nicht geschehen. Die Einrichtung des Kontrollmechanismus soll durch das Finanzministerium koordiniert werden. Die Regierung beabsichtigt, regelmäßige (d.h. halbjährliche) Fortschrittsberichte anzufertigen und dem Ministerrat vorzulegen. Wir vertreten nachdrücklich die Ansicht, dass die verschiedenen Betroffenen (insbeson-dere die Sozialpartner) an der Erstellung dieser Berichte sowie allgemeiner an der Umsetzung des Programms - zumindest innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche - beteiligt werden sollten. Darüber hinaus halten wir es für die Pflicht der Sozialpartner, die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms zu überwachen, im Falle von Untätigkeit oder Fehlern bzw. Lücken im Umsetzungsprozess Maßnahmen zu ergreifen, den erforderlichen Druck auszuüben und Verbesse-rungsvorschläge zu unterbreiten. Die Regierung hat ferner mitgeteilt, dass eine Reihe von Indikatoren schrittweise entwickelt würde, um die Beurteilung des Fortschritts bei der Implementierung des Lissabon-Programms zu erleichtern, und dass dazu zunächst die zentralen strukturellen Indikatoren verwandt werden könnten. Die neu definierten Indikatoren würden die Überwachung der Programm-umsetzung sehr erleichtern - auch für die Sozialpartner. Schließlich sind wir der Auffassung, dass die Regierung wie auch andere Betroffene - vornehmlich die Sozialpartner - dazu verpflichtet sind, das Nationale Lissabon-Programm (und ihre diesbezüg-lichen Beiträge) im Besonderen und die Lissabon-Strategie im Allgemeinen in ihren Zielgruppen wie auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Viele Sozialpartner in Zypern haben damit bereits begonnen.

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LETTLAND 1. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie In Lettland billigte die Regierung das nationale Reformprogramm zur Erreichung der in der Lissabon-Strategie gesteckten Ziele am 11. Oktober 2005. Das Programm wurde entsprechend dem Dokument zur Entwicklung der Gemeinschaftsstrategie aus dem Jahr 2000 und der Entscheidung der Euro-päischen Kommission vom März 2005 erarbeitet. Die Prioritäten des lettischen Reformprogramms sollen in das Strategiepapier zum Einsatz der europäischen Fonds 2007-2013 aufgenommen werden. In dem Programm werden die Prioritäten Lettlands deutlich herausgestellt: eine jährliche Wachstums-rate des BIP in Höhe von 6-8%; eine Senkung des Haushaltsdefizits; eine Steigerung der Beschäf-tigungsrate auf 65% bis 2008 (darunter 61% bei Frauen, 48% bei älteren Menschen, 82% bei jungen Menschen, die über die allgemeine Hochschulreife verfügen) erreicht; Verwendung von 1,1% des BIP für Forschung und Entwicklung und von 23-25% für private Investitionen. Die allgemeinen und besonderen Schwerpunkte des nationalen Lissabon-Programms liegen in folgen-den Bereichen: makroökonomische Stabilität, Förderung von Wissen und Innovation, Entwicklung eines investitions- und beschäftigungsfreundlichen Umfelds, Schaffung von Anreizen für die Schaf-fung von Arbeitsplätzen sowie Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung. 2. Die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft Der Wirtschaftsminister, der den Rat zur Überwachung der Lissabon-Strategie Lettlands leitet, beab-sichtigt, die Sozialpartner in die Erarbeitung eines Programms zur Information der Öffentlichkeit über die bereits erreichten Ziele einzubinden. Im Zuge der Erarbeitung des Programms konsultierte der Wirtschaftsminister bereits KMU, Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften. Wir sind der Auffassung, dass eine Abstimmung mit Vertretern der Zivilgesellschaft eine gute Gelegenheit für sie ist, während des gesamten Prozesses eingebunden zu werden und einen Beitrag zu der Erarbeitung des nationalen Reformprogramms leisten zu können. Auf der anderen Seite ist der Verfasser dieses Beitrags der Ansicht, dass das nationale Reformprogramm mit 44 Seiten zu umfang-reich ist, mitunter die nötige Prägnanz und zudem eine Konzentration auf die wichtigsten Aspekte vermissen lässt.

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LITAUEN Das Nationale Reformprogramm Litauens 2005-2008 stellt auf drei klar definierte Prioritäten ab: Sicherung eines schnellen Wirtschaftswachstums und makroökonomischer Stabilität; Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen; und Förderung von Beschäftigung sowie Investitionen in Humankapital. Jede dieser Prioritäten wird ausführlich dargelegt, unter Angabe der konkreten Ziele und der Instrumente, Verfahren sowie Finanzmittel zur Verwirklichung dieser Ziele. Trotz zahlreicher Vorzüge scheint das Nationale Reformprogramm jedoch eher verfahrens- als ergeb-nisorientiert zu sein. Die Formulierungen sind teils recht abstrakt, und es werden notwendige Kon-zepte erörtert, ohne dass die Ergebnisse vorweggenommen würden. Die Vorschläge des Litauischen Industrieverbandes (LPK) und anderer Nichtregierungsorganisationen waren ursprünglich radikaler formuliert als sie letztlich in das Programm übernommen wurden. Gegenstand dieser Vorschläge war die Verbesserung steuerlicher Anreize für Unternehmen im Hin-blick auf Investitionen in Innovationen, Forschung und Entwicklung sowie Bildungsmaßnahmen. Trotz der Unzulänglichkeiten des Programms konnten erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Berücksichtigung der Vorschläge der Nichtregierungsorganisationen verbucht werden, und das Doku-ment in seiner endgültigen Fassung gilt als zufriedenstellend. Die Ausarbeitung des Nationalen Reformprogramms erfolgte unter aktiver Einbindung von Nicht-regierungsorganisationen. Dem litauischen Wirtschaftsministerium, der für die Ausarbeitung des Pro-gramms zuständigen Behörde, gingen umfangreiche Beiträge aus der Zivilgesellschaft zu. Auch wenn viele Vorschläge unberücksichtigt blieben, nahm das Ministerium die Vorschläge der verschiedenen Organisationen aufmerksam zur Kenntnis und führte von Anfang an zahlreiche Anhörungen von Nichtregierungsorganisationen durch. Diese Verfahrensweise des Ministeriums ist wohl nicht zuletzt auf Initiativen der Organisationen und vor allem des litauischen Industrieverbandes (LPK) zurück-zuführen, der im März 2005 eine internationale Konferenz zum Thema "Halbzeit des Lissabon-Prozesses: Ziele und Erwartungen der Regierungen und Industrie- und Unternehmensverbände der neuen EU-Mitgliedstaaten" veranstaltete. An der Konferenz nahmen der Präsident, der Minister-präsident sowie verschiedene Minister der Republik Litauen, Wim Kok, Philippe de Buck, der Gene-ralsekretär der UNICE, die Vorsitzenden von Industrieverbänden aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und aus einigen nordischen Ländern sowie Vertreter nationaler Gewerkschaftsorganisationen aus Litauen und aus anderen Staaten teil. Während der Ausarbeitung des Nationalen Reformprogramms wurde der litauische Industrieverband zum wichtigsten Berater des Wirtschaftsministeriums und der anderen für die Programmkonzeption zuständigen Institutionen. Der Industrieverband führte auch Beratungsgespräche mit Gewerkschafts-vertretern. Er leistete außerdem einen wesentlichen Beitrag zu der vom Wirtschaftsministerium orga-nisierten Abschlusskonferenz über das Nationale Reformprogramm.

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Nach Ansicht der organisierten Zivilgesellschaft in Litauen sind bei einer korrekten Durchführung des nationalen Programms in den nächsten Jahren konkrete Ergebnisse zu erwarten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sind fest entschlossen, die Umsetzung des Programms aufmerksam zu überwachen, und werden in diesem Zusammenhang als zuverlässige und kritische Partner mit der litauischen Regierung zusammenarbeiten.

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LUXEMBURG 1. Stand der Umsetzung der Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene: Anforderungen und

Prioritäten − Zur Halbzeit der Lissabon-Strategie sind ihre Ziele noch nicht erreicht worden. Der luxemburgische Wirtschafts- und Sozialrat hat die Übernahme der Ziele der Lissabon-Strategie in die einzelstaatliche Politik in den Mittelpunkt seiner letzten jährlichen Stellungnahmen - und insbe-sondere der Stellungnahme vom 11. März 2005 - zur wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Ent-wicklung des Großherzogtums gestellt. Der WSR bekräftigt, dass der integrierte Ansatz bei der Durchführung der Lissabon-Strategie weiter-hin auf den drei Säulen Wirtschaft, sozialer Zusammenhalt und Umwelt beruhen muss. Er ist der Auffassung, dass das der Lissabon-Strategie zu Grunde liegende Konzept der nachhaltigen Entwick-lung alle drei Bereiche umspannt, wobei Wirtschaft, sozialer Zusammenhalt und Umwelt gleichbe-rechtigt sind und den gleichen Stellenwert einnehmen. Der für die Verwirklichung der Wissensgesellschaft erforderliche Aufbau von Wissen und Kompeten-zen bildet das Fundament der Lissabon-Strategie. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind eine Forschungsoffensive, die Förderung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie der Ausbau der Innovationsinvestitionen. Nach Ansicht des WSR zielt die Wirtschaftspolitik darauf ab, das Vertrauen zu stärken und so zur Erhöhung der Binnennachfrage und des Investitionsniveaus beizutragen. Der WSR hat Vorschläge zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, zur Intensivierung der For-schung und Entwicklung, zur Förderung der Bildung im Allgemeinen, zum Ausbau vernetzter Infra-strukturen und Industrien, zur Stärkung umweltfreundlicher Produktionsmethoden sowie zur Schaf-fung eines umweltbewussten Verbraucherverhaltens unterbreitet. Diese wurden um Vorschläge für eine bessere Funktionsweise des Arbeitsmarkts, insbesondere durch Anreize für die Förderung des aktiven Alterns und die Anhebung der Frauenerwerbstätigkeitsquote, sowie um weitere Überlegungen und Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität, die Stärkung des sozialen Zusammen-halts und die Förderung einer offensiven und integrierten Politik der sozialen Eingliederung ergänzt. Die Wettbewerbsfähigkeit darf niemals ein Selbstzweck sein, sondern immer nur ein Mittel von vielen zur Förderung des Wohlstands aller Bürger. Der WSR hat auf die Notwendigkeit eines starken langfristigen Wirtschaftswachstums hingewiesen - das auf einer Steigerung der Beschäftigung und der Produktivität beruht - welches für die Sicher-stellung des Sozialschutzniveaus auf lange Sicht und hoher Umweltnormen unerlässlich ist.

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− Der Nationale Reformplan (NRP) mit dem Titel "Nationaler Planer für Innovation und Voll-

beschäftigung" wurde von der Wettbewerbsbeobachtungsstelle unter Federführung des Ministe-riums für Wirtschaft und Außenhandel erstellt, das als nationaler Koordinator für die Lissabon-Strategie verantwortlich ist.

Dieser Plan wurde dem dreiseitigen Koordinierungsausschuss unter Vorsitz des Premierministers vorgelegt, in dem die Sozialpartner und die Regierung vertreten sind. Er wurde zwar mit den Sozial-partnern erörtert, ist jedoch letztlich ein unter Verantwortung der Regierung ausgearbeitetes Doku-ment. Es handelt sich hierbei um das mittel- und langfristige Programm mit 20 integrierten Leitlinien, das den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungen Rechnung trägt. Die integrierten Leitlinien Nr. 3 und 6 wurden nicht in ihrer ursprünglichen Form in den Nationalen Reformplan auf-genommen, sie werden allerdings in anderen Kapiteln dieses Plans aufgegriffen. Nach einer Debatte und der Einfügung einiger Änderungen hat das Parlament den Nationalen Plan für Innovation und Vollbeschäftigung am 16. November 2005 verabschiedet. Viele der darin angekündigten Maßnahmen sind weiterhin Gegenstand von Diskussionen mit den Sozialpartnern im Hinblick auf ihre mögliche Durchführung. 2. Die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Akteure − Seit der Reform des Organgesetzes zum Wirtschafts- und Sozialrat 2004 gilt, dass der WSR in

seinen Stellungnahmen die einzelnen Etappen der Ausarbeitung der Grundzüge der Wirtschafts-politik behandelt.

Durch die Neuausrichtung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik auf die Ziele der Lissabon-Strategie bedeutet dies, dass der WSR in seinen Stellungnahmen nunmehr auch die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung auf nationaler Ebene verfolgt. Seine erste diesbezügliche Stellungnah-me wurde am 15. Mai 2005 veröffentlicht. Angesichts der knappen Fristen aufgrund des neuen Politikgestaltungszyklus konnte der WSR keine eingehende Analyse vornehmen, geschweige denn vor der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2005 einen konsensgetragenen Standpunkt in Bezug auf die von der Europäischen Kommission vor-gelegten integrierten Leitlinien ausarbeiten. Der dreiseitige Koordinierungsausschuss stand vor den gleichen Schwierigkeiten. Außerdem waren die nicht den Sozialpartnern angehörenden Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft nicht in die Debatten über die integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und die Ausarbeitung des Nationalen Reformplanes eingebunden. Der Nationale Reformplan sieht allerdings vor, dass alle Akteure der Zivilgesellschaft, vor allem die Sozialpartner, in den Plan für Innovation und Vollbeschäftigung einbezogen werden. Zur schrittweisen Konkretisie-rung des an die Europäische Union übermittelten Plans werden diese Debatten fortgeführt.

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− Die Lissabon-Strategie ist ein auf Kontinuität und Dauerhaftigkeit ausgerichtetes Programm des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, auch wenn seine Umsetzung gegenüber dem festgelegten Fahrplan in Verzug geraten ist.

− In den letzten Jahren wurden Maßnahmen getroffen, um die Umwandlung der Wirtschaft in eine

Wissensgesellschaft voranzubringen sowie Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern haben daher deren repräsentativste wirtschaftliche und soziale Organisationen eine Kollektivvereinbarung über den indi-viduellen Zugang zur beruflichen Weiterbildung ausgehandelt. Die Diskussionen zum Thema "Telearbeit" haben zu einem konkreten Ergebnis geführt, eine ein-schlägige Vereinbarung wird demnächst unterzeichnet. Die Reform der Teilzeitarbeit ist noch Gegen-stand von Verhandlungen, die im Laufe des Jahres 2006 abgeschlossen werden. Zur Umsetzung der gemeinsamen Charta zur Förderung der Chancengleichheit und zum Beschäfti-gungszugang für Menschen mit Behinderungen haben die Sozialpartner u.a. eine Aufklärungskam-pagne zur Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderungen gestartet. Am 23. Juli 2004 verabschiedete der WSR eine Stellungnahme zum Thema "Gleitzeit", die die Rich-tung für ihre Umsetzung auf rechtlichem Weg und im Zuge von Verhandlungen zwischen den Sozial-partnern aufgezeigt hat. Die Regierung muss nun ein einschlägiges Rahmengesetz auf den großteils einstimmig angenommenen Vorschlägen des WSR ausarbeiten. Derzeit erörtert der WSR die Wege und Möglichkeiten zur Umsetzung der Europäischen Rahmen-vereinbarung über Stress am Arbeitsplatz auf nationaler Ebene. Zur Erleichterung der Unternehmensgründung wurde der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere zu Kapital, in den letzten Jahren erheblich verbessert. Ferner wurde ein neues Rahmen-gesetz für den Mittelsstand verabschiedet. Die nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société nationale de crédit et d'investissement, SNCI) hat zahlreiche Initiativen ergriffen, um ihr Angebot an Finanzprodukten besser an die sich weiterentwickelnden Anforderungen der Unternehmen anzu-passen. Das Ausrüstungskreditwesen wurde modernisiert, eine neue Forschungseinrichtung "Centres de Recherche Publiques (CRP)" gegründet und ein Kooperationsabkommen mit dem europäischen Investitionsfonds unterzeichnet, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern. Darüber hinaus wer-den auch Produkte entwickelt, um die Forschungsergebnisse direkt in die Gründung neuer Unterneh-men umzumünzen. − Der WSR wird seine Analysen im Zusammenhang mit der Verfolgung und Bewertung des

Nationalen Reformprogramms gemäß seiner verbindlichen Aufgaben fortführen und hierbei die Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft in die sie betreffenden Fragen einbeziehen.

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Die Informations-, Energie- und Kommunikationsinfrastrukturen sind von grundlegender Bedeutung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherstellung einer harmonischen und nach-haltigen Entwicklung. Die Einwanderung und eine Politik, die die aktive Eingliederung in die multikulturelle Gesellschaft Luxemburgs fördert, sind ebenfalls von zunehmender Bedeutung. Über die Mobilisierung des internen Potentials hinaus (Arbeitssuchende, ältere Arbeitnehmer, Frauen usw.) stellt die Zuwanderung einen weiteren Faktor zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Konsolidierung des luxem-burgischen BIP dar. Der soziale Zusammenhalt ist eine wichtige Säule der Lissabon-Strategie, die beibehalten werden muss, um ein der Beschäftigung und dem Zusammenleben zuträgliches Umfeld sicherzustellen. Ohne sichere Berufsaussichten und stabile Lebensbedingungen kann es keine Wissensgesellschaft geben. − Zur Vermittlung der Lissabon-Strategie hat der Wirtschafts- und Sozialrat im Rahmen des luxem-

burgischen Ratsvorsitzes der EU sechs Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem EWSA und den nationalen WSR veranstaltet, an denen auch Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt waren, um Aufklärungsarbeit bei den Bürgern über das europäische Einigungswerk, die Herausforderungen der Globalisierung und die Lösungsmodelle zu leisten, in denen sowohl ihren Bedürfnissen wie auch den Anforderungen der Wirtschaft Rechnung getragen wird.

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UNGARN Mit seiner Stellungnahme möchte der ungarische Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) die Planungs-einrichtungen bei ihrer konzeptionellen Schwerpunktsetzung leiten. Die Organisation erhebt künftig den Anspruch, über ihre Ausschüsse und Mitglieder in die Planungsarbeit einbezogen zu werden. 1. Globales und internationales Umfeld Man stelle sich ein Land mit einer harmonisch und gesund funktionierenden Gesellschaft vor, in dem Kinder und Erwachsene sich wohlfühlen, Bildungs- und Gesundheitswesen Weltniveau haben, die Wirtschaft wettbewerbsfähig und eine umweltbewusste Lebensführung selbstverständlich ist. Die dort lebenden Menschen sind entscheidungsfähig, autonom, offen, und lernwillig. Sie sind traditions-bewusst und denken flexibel. Sie leben in Sicherheit, sind miteinander solidarisch, wirken als aktive Mitglieder und Gestalter der Gemeinschaft, kennen Gewaltfreiheit als Konfliktlösungsmechanismus und wenden sie an. Demnach ist es für die Lebensqualität der Menschen in erster Linie erforderlich, dass auch die nicht materiellen Bedürfnisse befriedigt werden. Aus alledem ergeben sich die sekto-ralen, fachpolitischen und horizontalen Feststellungen und Aufgaben. Die Überprüfung des Verhältnisses und der Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft, Staat und Wirtschaft, Staat und Bürgern unter Berücksichtigung der neuen Umstände und Herausforderungen ist ebenso unvermeidlich wie die Festlegung der strategischen Ausrichtung. Bei der Verwirklichung der entwicklungspolitischen Ziele ist es wichtig, klar festzulegen, welche Funktionen und Pflichten der Staat hat, über welche Instrumente er verfügt, wie die Finanzierung erfolgt, wie die Aufgaben und Zuständigkeiten (zwischen Zentralstaat und Regionen sowie Kreisen und Gemeinden) verteilt sind und welche Gemeinwohlverpflichtungen dem Staat obliegen. Die angestrebten Ziele müssen in einer Welt verwirklicht werden, in der mit schärferem Wettbewerb und dem Anstieg der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Risikofaktoren zu rechnen ist. Gemäß den Prognosen könnte die Welt künftig von Krisen geprägt sein und die wirtschaftliche Abhängigkeit und Verwundbarkeit Ungarns steigen. Die Verwirklichung der mit den Plänen für Entwick-lungspolitik und Raumordnung verfolgten Ziele, die in einigen Punkten Korrekturen und struktureller Änderungen bedürfen, wird dadurch zu einer großen Herausforderung. Zweckdienlich wäre auch eine genauere Darlegung der Bedingungen. 2. Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, nachhaltige Entwicklung Die künftige Entwicklung der sich weiter globalisierenden internationalen Wirtschaftsprozesse und die an Reformen, Haushalt, Institutionen und Instrumenten der Union vorgenommenen Änderungen sowie die hiervon zu erwartenden Wirkungen müssen eingehend analysiert werden. Es ist mit einem sich verschärfenden Wettbewerb, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Spannungen sowie einer friedlosen Welt zu rechnen. Es ist erforderlich, sich auf die Veränderungen einzustellen, und da es um die ungarische Gesellschaft und Wirtschaft wesentlich beeinflussende Faktoren geht, sollten bereits

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bei der Konzeption mehrere Möglichkeiten in Auge gefasst werden. Der Begriff "Wettbewerbs-fähigkeit", ihr Rahmen, ihre Indikatoren und ihre Bezugspunkte müssen klar definiert werden. Neben der Wettbewerbsfähigkeit verbessern Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft die Aussichten. Auch hier ist hervorzuheben, dass es nicht nur um wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit geht. Für Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung sind ebenfalls eine genaue Definition und Analyse erforderlich. Zudem muss eine nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet werden. 3. Forschung, Entwicklung und Innovation Die akademischen Forschungsinstitute, die universitären Forschungseinrichtungen und der Unterneh-menssektor tragen entsprechend ihren Besonderheiten und Ressourcen in entscheidendem Maß zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, zu Innovation, zur Verwirklichung der terri-torialen und regionalen Entwicklungsziele (regionale Wissenszentren - Beschäftigung und regionale Wettbewerbsfähigkeit) sowie zur Stärkung der Aspekte der Humanressourcenpolitik bei. 4. Solidarität und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Chancengleichheit Die Erhöhung von Solidarität, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Chancengleichheit lässt sich als wesentliches strategisches Ziel in die Dokumente zu den nationalen Entwicklungs- und Raumord-nungsplänen aufnehmen. Es sind Programme und gesellschaftliche Unterstützung erforderlich, die Zusammenhalt und Integration fördern und als selbstverständliche Komponente die Erhöhung der Chancen und die Förderung benachteiligter Gruppen beinhalten, wie Menschen mit Behinderungen, Roma, arme und ältere Menschen, Kinder, Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gewalt-freiheit, friedliche Vermittlung sowie eine jegliche Art von Diskriminierung bekämpfende Gesell-schaft sind ein Grundpfeiler der gesellschaftlichen Modernisierung. Demographische Fragen lassen sich nicht unter einem rein rationalen Blickwinkel behandeln. Staat und Gemeinschaft müssen in angemessener und klarer Form Aufgaben übernehmen und die Unterstützung von Familien darf sich nicht nur auf finanzielle Hilfe beschränken. 5. Allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und kulturelle Bildung Entsprechend der Funktion, die die allgemeine und berufliche Bildung in der Wettbewerbssituation spielt (Stärkung der wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft) - worauf auch die Entwicklungsdokumente hinweisen - muss die Kleinkinderziehung und die Tagesbetreuung von Kindern im Rahmen der Grundschulausbildung (Persönlichkeits-entwicklung, Selbsterkenntnis, positives Selbstbild) stärker durch die Gesellschaft unterstützt werden. Daneben ist die Unterstützung der Facharbeiterausbildung und des Fremdsprachenerwerbs durch die Umgestaltung der Erwachsenenbildung vorrangig. Grundlegend sind die Erziehung und der Ansporn zu einer umweltbewussten Denk- und Lebensweise. Die Kultur spielt eine entscheidende Rolle für den Erhalt unserer nationalen Traditionen und Werte, gleichzeitig jedoch stärkt sie auch Bereiche wie kreative Fähigkeiten, innovative Denkweise und

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Selbstausdruck. Zudem trägt die Kultur dazu bei, das multikulturelle Europa besser kennen zu lernen, den Bildungsstand zu erhöhen, die Betrachtungsweise zu ändern und dadurch auch die Integra-tionskapazität der Gesellschaft zu steigern. 6. Zivilgesellschaft Es muss für die direkte Einbeziehung und die Mitsprachemöglichkeit der Zivilgesellschaft in allen Bereichen gesorgt werden, insbesondere jedoch in Bezug auf Solidarität, Chancengleichheit, Bildung und Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz. 7. Umweltfragen Die Entwicklungsprioritäten für die Umwelt sind in den Planungsdokumenten in horizontaler Form enthalten. Um die Entwicklung der sehr umfassenden Bereiche zu ermöglichen, die unter den Umweltschutz fallen, ist eine integrierte Entwicklungsplanung und –methodik erforderlich, was mit nachhaltiger Entwicklung sowie mit der weiter oben genannten Betrachtungsweise von Wirtschaft und Humanressourcenpolitik in Zusammenhang steht. Bei Infrastrukturinvestitionen ist es wesentlich, die langfristigen Anforderungen für ökologische Nachhaltigkeit und die entsprechende Methodik bereits in der Phase der strategischen Planung geltend zu machen und anzuwenden. 8. Die finanzielle Unterstützung der EU und die wirtschaftliche und gesellschaftliche

Modernisierung Ohne die finanzielle Unterstützung der EU lässt sich die Modernisierung der ungarischen Gesellschaft und Wirtschaft nicht abschließen. Insofern ist eine Verringerung der in den nationalen Entwicklungs- und Raumordnungsplänen enthaltenen Ziele zu erwägen. Gemäß den Grundsätzen für den Einsatz der Strukturfonds können zwischen 4 und 6 strategische Entwicklungsziele festgelegt werden. Demnach ist es angezeigt, die 9 (8+1) strategischen Ziele des nationalen Plans für Entwicklungspolitik durch die Festlegung der folgenden fünf Ziele neu zu definieren: • anhaltende Zunahme der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, • gutes Gesundheits-, Wissens- und Bildungsniveau, • Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität, • Modernisierung der territorialen Struktur und Verwaltung, • Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt. Mit dieser Aufteilung lassen sich die derzeitige Lage, die verfügbaren Erfahrungen, die dynamische Beziehung zwischen Wirtschaft und Gesellschaft sowie die auf nationaler, territorialer, regionaler und horizontaler Entwicklungsebene zur Geltung kommenden Aspekte der Humanressourcenpolitik wirk-lichkeitsgetreu widerspiegeln. So können die umfassenden, territorialen und sektoralen Ziele - in ähn-licher Form wie in den Entwicklungsdokumenten - selbstverständlich überschaubar dargestellt wer-den. Der obigen Logik vergleichbar können auch die im Plan für Raumordnung aufgeführten Ziele der Raumordnungspolitik, wenn auch in geringerem Maße, geändert werden:

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• Aufholprozess der rückständigen Gebiete und territoriale Wettbewerbsfähigkeit, • nachhaltige Entwicklung und räumliche Integration, • Dezentralisierung und Regionalismus. 9. Rolle des Staates, Dezentralisierung und Regionalismus Für die harmonische, nicht von sektoralen Erwägungen geprägte strategische Planung und Durch-führung bedarf es eines ökonomisch, vergleichsweise kostengünstig und mit einem kleinen Apparat arbeitenden, gut vorbereiteten Expertenteams. Die Verwaltungsreform kann nicht verschoben werden. In den Entwicklungsdokumenten ist genau darzulegen, wie das Hauptziel sowie die bereits früher definierten Zielsetzungen zu erreichen sind und welche enormen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Kosten damit einhergehen. Durch die Koordinierung der Aspekte von Wirtschafts- und Humanressourcenpolitik sowie der durch die EU festgelegten territorialen und räumlichen, regionalen und horizontalen Aspekte innerhalb der ungarischen Entwicklungspolitik lässt sich auch auf so komplexe Fragen eine befriedigende Antwort finden wie die Verbesserung der Lebensumstände der im ländlichen Raum lebenden Menschen, die Stärkung der - noch genau zu definierenden - Möglichkeiten zur Eindämmung der Landflucht, der wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufholprozess der rückständigen Gebiete, der Rechtsstatus der kleinen Gebietseinheiten in der Raumpolitik und beim Zugang zu Finanzmitteln. Eines der zentralen Elemente der entwicklungspolitischen Methodik der EU, die integrierte Betrach-tungsweise, sollte auf die gesamte vertikale Planungsstruktur für die wirtschaftliche und gesellschaft-liche Entwicklung des Landes angewandt werden. 10. Geeignete Methodik Zur Verwirklichung des Hauptziels, der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Gesellschaft und der Gewährleistung eines dynamischen Gleichgewichts zwischen ihnen - im Rahmen der strategischen Planung -, ist eine fundierte Methodik erforderlich, die der von der Europäischen Kommission in diesem Bereich empfohlenen Praxis entspricht. Den beiden Entwicklungsdokumenten sind mehrere in Ungarn und international erhobene statistische Daten und angewandte Methodiken zugrunde zu legen. Die verschiedenen von der EU bei der stra-tegischen Planung im Bereich der Entwicklungspolitik (z.B. in Irland und den nordischen Staaten im Fall der Mitgliedstaaten oder von Nordregio und NUTEK im Fall von Einrichtungen, die sich mit Methodik beschäftigen) benutzten Formen der Partnerschaft (wie innovative, institutionelle, strate-gische und Projektpartnerschaften) eignen sich dazu, dass sich der Staat stärker als bisher auf die Ressourcen der akademischen und universitären Forschungsinstitute, des Unternehmenssektors und der Organisationen der Zivilgesellschaft stützt. Der verstärkte Einsatz dieser Partnerschaftsformen sowohl horizontal (Nachhaltigkeitsaspekte: Umweltschutz, Chancengleichheit) als auch vertikal

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(Rechtsetzung in den einzelnen Politikbereichen, Vorbereitung und Durchführung von Entschei-dungen zur Mittelverteilung) hilft den staatlichen Entscheidungsträgern bei der Planung der natio-nalen Entwicklungspolitik. Es handelt sich hier also nicht um eine Partnerschaft zur Anhörung, sondern um eine gesellschaftliche Partnerschaft. Bei den Evaluierungen sind Qualitätskriterien, Rechenschaftspflicht, Verantwortung und Folgen min-destens so ernst zu nehmen, wie die finanziellen Aspekte und die Aspekte der Kosteneffizienz.

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MALTA 1. Umsetzung der Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene Mit der Erstellung eines Nationalen Reformprogramms (NRP) für Malta zur Umsetzung der in der Lissabon-Strategie festgelegten 24 Leitlinien wurde der vom Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation geleitete Kabinettsausschuss für Wettbewerb beauftragt. Eine spezielle Beratungs-stelle innerhalb der Regierung koordinierte die Erarbeitung der NRP in Zusammenarbeit mit diesem Minister, weiteren zuständigen Ministerien, dem öffentlichen Sektor und allen sonstigen Akteuren. Das NRP wurde im November 2005 veröffentlicht. Es war das Ergebnis mehrerer Diskussionen mit allen betroffenen Akteuren und analysiert auch die zu diesem Thema existierende Dokumentation. Dieses Dokument wurde der Kommission im Oktober 2005 vorgelegt. Malta weist im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten eine Reihe relativer Stärken auf. Hierzu gehören eine Bevölkerung mit einem recht hohen Kenntnisstand im EDV-Bereich, eine weite Verbreitung von Internet und Mobilfunk, ein effizienter und integrierter Finanzdienstleistungsmarkt, eine wirksame soziale Integration sowie eine niedrige Arbeitslosenquote. Jedoch gibt es auch einige verbesserungsbedürftige Bereiche: Es gilt, das Wirtschaftswachstum zu steigern, die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren, das Staatsdefizit zu senken, ein attraktiveres Unternehmensumfeld zu schaffen, die Erwerbsquote zu steigern, insbesondere diejenige der Frauen, die Zahl der Graduierten im Bereich Wissenschaft und Technik zu erhöhen und mehr Umweltschutzmaßnahmen einzuführen. Die Stärken und Schwächen Maltas dienten als Grundlage bei der Festlegung der wichtigsten Priori-täten des NRP: Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Bil-dung und Umwelt. Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen Mit Hilfe eines Programms zur allmählichen Konsolidierung der Staatsfinanzen konnte das Defizit im Jahr 2005 auf 3,87% des BIP gesenkt werden. Gemäß dem Haushaltsplan für 2006 muss dieses Defizit weiter reduziert werden, auf 2,66% im Jahr 2006 und 2,26% im Jahr 2007. Die Verwirk-lichung der im Bereich der Defizitsenkung gesteckten Ziele bleibt eine der Prioritäten der malte-sischen Regierung. Dies soll in erster Linie durch eine Senkung der öffentlichen Ausgaben und Steuerungsmaßnahmen erreicht werden. Dank Personalumschulung und –umsetzung sollen die Perso-nalausgaben des öffentlichen Sektors eingedämmt werden. Die Effizienz des öffentlichen Sektors soll durch die Umstrukturierung der verschiedenen Stellen des öffentlichen Sektors optimiert werden, was zu weiteren Reduzierungen bei den Zuschüssen und Betriebskosten führt. Das Privatisierungs-programm soll fortgeführt werden, wobei die öffentlich-privaten Partnerschaften weiter gefördert werden. Gleichzeitig wird auf den strategischen Partnerschaften aufgebaut. Die Kosten für Sozial- und Gesundheitswesen gehören ebenfalls zu den laufenden Ausgaben des Staates. Die Regierung bringt derzeit die Reform des Rentensystems zum Abschluss und führt die erforderlichen Ver-änderungen für dessen Nachhaltigkeit, Angemessenheit und Modernisierung ein. Es ist die Durch-

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führung eines drastischen Plans zur Bekämpfung von Betrug bei den Sozialleistungen vorgesehen. Außerdem werden strukturelle Veränderungen im Gesundheitssektor vorgenommen, um für eine effiziente Erbringung der Gesundheitsdienstleistungen zu sorgen und so Kostensteigerungen zu vermeiden. Wettbewerbsfähigkeit Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören Forschung, Entwicklung und Innovation, das Unter-nehmensumfeld und die Liberalisierung. Die vorrangigen Ziele sind u.a. die Förderung und Erleich-terung der Unternehmensgründung durch ausländische Direktinvestitionen, insbesondere in den Wachstumsregionen, Neugründungen auf lokaler Ebene, die Entwicklung der bereits ansässigen Unternehmen und die Hilfe bei der Bildung von Clustern. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählt die Verbesserung der Effizienz der maltesischen Häfen und die Steigerung der Attraktivität Maltas für Touristen. Außerdem sind die Stärkung des Finanzdienstleistungssektors dank der Bemühungen der maltesischen Finanzdienstbehörde (Financial Services Authority), die Förderung der maltesischen Börse im Ausland, die Schaffung von Industrieparks, die Rentabilisierung der Unternehmenscluster und die internationale Ausrichtung der KMU von Bedeutung. Darüber hinaus sind Anstrengungen vorgesehen, um Anreize für ausländische Direktinvestitionen zu bilden, vorzugsweise im Bereich der hochrangigen Forschung und Entwicklung oder auf Gebieten mit einem hohen Niveau an tech-nologischer Kompetenz. Zurzeit wird eine regionale Innovationsstrategie erarbeitet, und die KMU sollen bei der Entwicklung ihrer Humanressourcen im Bereich IKT und Innovation unterstützt werden. Die im Rahmen des NRP durchzuführenden Maßnahmen umfassen eine Reduzierung der Ver-waltungs- und rechtlichen Auflagen der Regierung für Unternehmen, die Schaffung eines einfachen, jedoch umfassenden und wirkungsvollen Regelungsumfeldes, die Verbesserung der Effizienz des öffentlichen Sektors, eine Überarbeitung des Unternehmensförderungsgesetzes (Business Promotion Act) und eine angemessene Förderung des Unternehmergeistes. Beschäftigung Die Gesamterwerbsquote belief sich im Dezember 2004 auf 54,1%, und für 2010 ist das Ziel von 57% vorgegeben. Dies soll auf mehrerlei Art erreicht werden. Erstens sieht das NRP eine Senkung der Jugendarbeitslosigkeit und eine Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Gruppen mit Hilfe zielgerichteter Programme und Dienstleistungen der Arbeits-verwaltung, einschließlich Ausbildung und Maßnahmen zum Erwerb von Berufserfahrung, vor. Der Frauenanteil betrug in Malta im Jahr 2004 32,8%. Bis 2010 soll dieser Anteil auf 41% erhöht werden. Dies soll einerseits durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungsdienstleistungen und anderen Maß-nahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bewerkstelligt werden und andererseits durch die Überarbeitung der Steuer- und Rentensysteme mit dem Ziel, die Erwerbstätigkeit der Frauen zu fördern. Ferner sollen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz mit Hilfe ver-schiedener Kampagnen verbessert werden.

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Bildung Das NRP führt eine Reihe von Maßnahmen ein, um diese Probleme anzugehen, insbesondere verbesserte Lernprogramme zur Senkung der Zahl von Schulabbrechern, die sich derzeit auf ca. 45% der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens über einen Mittelstufenabschluss verfügen, beläuft, das Unter-richten grundlegender Lese-, Schreib-, Rechen- und Computerkenntnisse auf verschiedene Arten zur Reduzierung der Zahl der des Lesens und Schreibens unkundigen Schulabgänger und die Entwicklung eines offiziellen Systems zur Anerkennung der Abschlüsse mit dem Ziel der Förderung einer stär-keren Beteiligung der Bevölkerung an der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Bildungssystem muss außerdem an die aktuellen Anforderungen angepasst werden, indem das Kursangebot erneut überprüft und so abgewandelt wird, dass es den neuen Herausforderungen des Arbeitsmarkts entspricht, das System zur Vergabe von Stipendien überarbeitet wird, um mehr Graduierte im Bereich Wissenschaft und Technik anzuziehen, deren Anteil derzeit etwas weniger als 0,4% der 20- bis 29-Jährigen ausmacht, die Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen gefördert wird, um mehr Studenten für die Bereiche Technik und Ingenieurswissenschaften zu gewinnen, und die Bildungsinfrastruktur an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst wird. Umwelt Des Weiteren gehört das Streben nach nachhaltiger Entwicklung, Energieeffizienz und Umweltschutz zu den Zielen des NRP. Dieses Ziel wird durch die Behandlung des gesamten Abwassers vor dessen Entsorgung an drei Standorten auf Malta und Gozo, die Entwicklung von Offshore-Windparks und schließlich die Gewinnung von Energie aus Abfall verwirklicht. 2. Die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Akteure bei der Umsetzung der Lissabon-

Strategie Das NRP-Koordinierungsteam hat lange an der Formulierung der ersten Fassung des NRP gearbeitet. Zunächst überprüfte es gründlich die EU-Leitlinien, die strategischen Pläne der zuständigen Minis-terien sowie die Dokumentation der Sozialpartner. Dann hielt es Sitzungen mit den zuständigen Ministerien und den Organisationen des öffentlichen Sektors ab und bezog diese eng in die Formulierung der jeweiligen Vorschläge für das NRP ein. Darüber hinaus leitete es mit der Veran-staltung einer Konferenz am 5. Juli 2005 zu der Frage, wie die Lissabon-Strategie vorangebracht werden kann, gemeinsam mit dem Ministerium für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation den öffentlichen Konsultationsprozess zum NRP ein. Ferner erörterten das Koordinierungsteam und eine Delegation der Europäischen Kommission in einer eintägigen gemeinsamen Sitzung am 20. Juli 2005 allgemeine und technische Fragen in Bezug auf das maltesische Programm. Im Laufe dieser Sitzung traf die Europäische Kommission auch mit dem maltesischen Rat für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (MCESD) sowie seinem Ausschuss für die Zivilgesellschaft zusammen, um sich ein Bild von ihren Meinungen und Erwartungen zu machen. Schließlich wurden die erzielten Ergebnisse vom Koordinierungsteam analysiert und zusammengestellt und der erste Entwurf des NRP erarbeitet, der anschließend dem Kabinettsausschuss für Wettbewerb zur Erörterung, Genehmigung und Zustim-mung vorgelegt wurde. In der zweiten Phase der öffentlichen Konsultation, die vom 30. August 2005

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bis zum 23. September dauerte, konnte das Team von den betroffenen Akteuren Feedback zu den erörterten potenziellen Maßnahmen sammeln und individuelle Sitzungen mit Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft veranstalten. Im Anschluss an diese Phase der öffentlichen Konsultation wurde das eingegangene Feedback analysiert und bei der Erarbeitung des endgültigen Entwurfs des NRP herangezogen, der dem Kabinettsausschuss für und dem Kabinett zur Genehmigung und schließlich der Europäischen Union vorgelegt wurde. Der soziale und zivile Dialog findet im maltesischen Rat für wirtschaftliche und soziale Entwicklung statt, der die Interessen von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern vertritt. Der Premier-minister ernennt den Vorsitzenden in Absprache mit Mitgliedern des Rates und wählt den stellver-tretenden Vorsitzenden unter den Beamten aus. Neben dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden hat der Rat noch vierzehn weitere Mitglieder: vier hohe Beamte, den Präsidenten der Zentralbank, vier Gewerkschaftsvertreter und fünf Vertreter der Arbeitgeberverbände. Die Zusam-mensetzung des Rates ist gesetzlich festgelegt. Auch ein Ausschuss zur Vertretung der Interessen der Zivilgesellschaft, dessen Vorsitz der Rats-vorsitzende führt, gehört dem Rat an. Die Vertreter der Zivilgesellschaft werden nicht auf Ebene des Rates, sondern nur auf Arbeitsgruppenebene vertreten. Der Rat hat maßgeblich zur Förderung des gegenseitiges Verständnisses der Sozialpartner hinsichtlich ihrer jeweiligen Situation und Belange und somit zum industriellen Frieden beigetragen. Außerdem hat der Rat insofern erfolgreiche Arbeit geleistet, als aus Mitgliedern des Rates bestehende Arbeits-gruppen im Vorfeld der Verhandlungen über den Sozialpakt Dokumente zum Thema Wettbewerbs-fähigkeit, die Rolle des öffentlichen Sektors und die Reform des Gesundheitssystem erstellt haben. In diesen Berichten wurden einige der im Rahmen der Lissabon-Strategie geäußerten Bedenken ange-sprochen. Darüber hinaus hatte der Rat Erfolge bei der Mitwirkung an der Schaffung wichtiger politischer Rahmenwerke wie im Falle des Gesetzes über Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen (2002) zu verbuchen. Der Rat hält sich streng an den Einstimmigkeitsgrundsatz, was ihn oft davon abhält, Entscheidungen zu treffen und der Regierung förmliche Empfehlungen zu geben. Da es sich jedoch bei vielen seiner Mitglieder um hochrangige Beamte handelt, ist die Regierung immer voll und ganz über den jewei-ligen Standpunkt der im Rat vertretenen Organisationen informiert.

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NIEDERLANDE 1. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie in den Niederlanden: die derzeitige Lage Die Niederlande verfolgen seit Anfang der Neunziger Jahre eine der Lissabon-Strategie ähnliche politische Linie, vor allem in Bezug auf eine finanzpolitische Konsolidierung und die Reform des Arbeitsmarktes, der Sozialsysteme und des Produktmarktes. Zwei Hindernisse sind jedoch schwer zu überwinden: die hohe Zahl von Erwerbslosen, die Invaliditätsrenten beziehen, und die uneinheitliche Struktur des Krankenversicherungssystems. Diese Probleme sind von der gegenwärtigen zweiten Regierung Balkenende endlich angegangen und im Nationalen Reformprogramm (NRP) berück-sichtigt worden. Das niederländische Nationale Reformprogramm spiegelt in großen Teilen die Koalitionsverein-barungen der gegenwärtigen Regierung aus dem Jahr 2003 wider. Diese Vereinbarungen beziehen sich auch auf Kernpunkte der Lissabon-Strategie. Nichtsdestotrotz hat die niederländische Regierung keine umfassende Lissabon-Strategie hervorgebracht, wie aus dem nationalen Reformprogramm ersichtlich ist. Es gibt keine Gesamtstrategie, die die Zwangslagen bewältigen könnte, die entstünden, wenn die weite Auslegung des Wohlfahrtstaatskonzeptes ernst genommen würde. Es wäre nur möglich, solche politischen Zwangslagen zu überwinden, wenn die Spanne des nationalen Reform-programms weit genug wäre, um die verschiedenen Wechselbeziehungen zwischen den wirtschaft-lichen, sozialen und ökologischen Aspekten von Wohlstand einzubeziehen. Vier Beobachtungen Im Folgenden werden vier Beobachtungen bezüglich des niederländischen nationalen Reform-programms eingehender behandelt: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, ökologische Aspekte nachhaltiger Entwicklung, die Lage erwerbstätiger Mütter und sozialer Zusammenhalt. Ausgaben für Forschung und Entwicklung Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) sind in den Niederlanden relativ niedrig (1,8%), vor allem im Vergleich zum Ziel von Barcelona (3% des BIP im Jahr 2010). Im nationalen Reform-programm heißt es, dass die Niederlande beabsichtigen, die privaten FuE-Ausgaben bis 2007 unge-fähr auf den europäischen Durchschnitt zu erhöhen. In den darauffolgenden Jahren wollen die Niederlande diese Ausgaben weiter erhöhen, bis sie zu den ersten fünf in der EU gehören. Obwohl private FuE-Ausgaben in den Verantwortungsbereich des privaten Sektors fallen, hat die Regierung dieses Ziel vorgegeben, ohne sich vorher des Engagements der Sozialpartner zu vergewissern. In Bezug auf die öffentlichen FuE-Ausgaben ist das nationale Reformprogramm weit weniger ehr-geizig. Obwohl die FuE-Ausgaben des öffentlichen Sektors unter dem EU-Durchschnitt liegen, kommt die Regierung nicht zu dem Schluss, dass die öffentlichen FuE-Ausgaben ebenfalls erhöht werden müssten. Stattdessen hebt das nationale Reformprogramm hervor, dass die Niederlande über

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ein effizientes Bildungssystem verfügten, das trotz verhältnismäßig geringer öffentlicher Ausgaben ausgezeichnet funktioniere. Obwohl das zutreffen mag, ist es höchst unwahrscheinlich, dass die niederländischen Ziele auf dem Gebiet von Wissen und Innovation ohne höhere öffentliche und private FuE-Ausgaben erreicht werden können. Ökologische Aspekte nachhaltiger Entwicklung Es wäre nicht gerecht, dem jetzigen nationalen Reformprogramm zu unterstellen, Umweltthemen spielten in ihm überhaupt keine Rolle. Das tun sie wohl, sie enthalten jedoch nichts Neues. Das nationale Reformprogramm hat mehrere Ziele aus bestehenden Regierungsprogrammen übernommen, z.B. auf den Gebieten Energie, Klimawandel und einem "grünen" öffentlichen Beschaffungswesen. Das nationale Reformprogramm könnte sich verstärkt die Vereinbarkeit von Wirtschaftswachstum und qualitativ hochwertigem Lebensumfeld auf die Fahnen schreiben. Hier bieten die anhaltenden Probleme in Bezug auf die lokale Luftqualität ein gutes Beispiel. Die Regierung hat einige begrüßenswerte Maßnahmen zur Eindämmung des Problems unternommen, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen (80 km/h in einigen bebauten Gebieten) und eine Beschleunigung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Fahrzeugen mit Dieselmotor. Keine Fortschritte macht die Regie-rung jedoch bei ökologisch viel effektiveren Neuerungen wie der Einführung einer Straßenmaut, deren Höhe sich nach Kilometern, Zeit, Ort und Umweltbelastung richtet. Sowohl der Wirtschafts- und Sozialrat der Niederlande (SER) als auch eine speziell hierfür eingerichtete nationale Plattform haben die Annahme des Vorschlags zur Einführung einer variablen Maut empfohlen. Die Lage erwerbstätiger Mütter Angesichts des angekündigten Bestrebens der Regierung, die allgemeine Erwerbstätigkeit anzuheben, würde man erwarten, dass den (potenziell) erwerbstätigen Müttern besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Die Niederlande weisen eine hohe Erwerbstätigenrate unter Frauen auf, allerdings handelt es sich hierbei überwiegend um Teilzeitbeschäftigungen - ungefähr zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen arbeiten weniger als 32 Stunden pro Woche. Um eine Anhebung der allge-meinen Erwerbstätigkeit zu erreichen, müssen Anreize zur Anhebung der Arbeitszeit von Frauen geschaffen werden. Frauen werden jedoch durch hohe Kinderbetreuungskosten und ungünstige Schulzeiten geradezu davon abgehalten, Vollzeitbeschäftigung anzustreben, wie eine vergleichende Studie der OECD gezeigt hat. Obwohl das gegenwärtige nationale Reformprogramm einige neuere Initiativen (ein-schließlich eines neuen Kinderbetreuungsgesetzes) auflistet, ändert es insgesamt sehr wenig in Bezug auf Verfügbarkeit (Vereinbarkeit von Schul- und Arbeitszeiten) und Kosten.

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Sozialer Zusammenhalt Eine andere wichtige Beobachtung bezieht sich darauf, dass in dem niederländischen nationalen Reformprogramm beschlossen wurde, den sozialen Zusammenhalt als von der Lissabon-Strategie losgelösten und parallel zu ihr laufenden Prozess zu behandeln. Der Unterschied ist mehr als nur oberflächlicher Natur. Das gegenwärtige nationale Reformprogramm enthält viele unbeliebte und pro-zyklische Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits und Steigerung der Erwerbsquote. In unseren Augen wird dieser "Peitschen-Ansatz" nicht durch positive Begleitmaßnahmen ausgeglichen, die denen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft helfen, die durch die Kürzungen besonders hart getroffen werden (vormals arbeitsunfähige Personen, deren Invaliditätsrente wegfällt, ältere Arbeitnehmer, die Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung verlieren). Auch wenn die Regierung solche Maßnahmen in einem parallel laufenden Prozess in Erwägung ziehen sollte, ist es viel überzeugender, ein Gesamtpaket von Maßnahmen zu schnüren, das sowohl „Zuckerbrot“ als auch „Peitsche“ beinhaltet. 2. Die Rolle der niederländischen Sozialpartner Fehlendes Engagement der niederländischen Sozialpartner In den Niederlanden haben Konsultationen zwischen Regierung und Sozialpartnern zu sozialen und wirtschaftlichen Themen eine lange Tradition. Seit den frühen Neunzigern gibt es einen wachsenden nationalen Konsens über die Ausrichtung der niederländischen Wirtschafts- und Sozialpolitik. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll gewesen, die Umsetzung der nationalen Lissabon-Strategie in die regelmäßigen Konsultationen zwischen der Regierung und den niederländischen Sozialpartnern einzuschließen. Die Regierung hat jedoch keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, einen Konsens mit den Sozialpartnern zu erreichen. Bei ihrem Amtsantritt im Jahr 2003 nahm sich die neugewählte Regierung vor, eine vernunftgeleitete Politik zu verfolgen, und beschloss, einigen heiklen Teilen der Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialrates nicht nachzugehen. Dadurch wurden konsensgetra-gene Politikempfehlungen, die für die niederländische Lissabon-Strategie von Bedeutung sind, gefährdet. Hieraus folgt, dass für den gegenwärtigen Text allein die niederländische Regierung verantwortlich ist. Die niederländischen Sozialpartner haben ihre Eingaben in einem eigenen Memorandum umrissen, da sie einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Ziele von Lissabon in den von ihnen verantworteten Politikbereichen leisten möchten. Schwache Durchsetzungskraft der Lissabon-Strategie innerhalb der niederländischen Regierung Ein weiterer Grund für das fehlende Engagement der Sozialpartner besteht in der schwachen Durch-setzungskraft der Lissabon-Strategie innerhalb der niederländischen Regierung. Die niederländische Regierung entschied entgegen der Empfehlung des Kok-Berichts und der Europäischen Kommission,

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einen Minister mit der Umsetzung der Lissabon-Strategie zu beauftragen. Diese Aufgabe wird in Wirklichkeit von einem hochrangigen Beamten, dem Generalsekretär des Wirtschaftsministeriums, wahrgenommen. Obwohl er eine Schlüsselstellung in der Verwaltung einnimmt, fehlt ihm die Auto-rität, auch andere Minister zum Überdenken der niederländischen Lissabon-Strategie zu bewegen. An der Art und Weise, wie das niederländische nationale Reformprogramm ausgearbeitet wurde, zeigt sich, dass ein grundsätzliches Nachdenken nicht stattgefunden hat. Während des Sommers 2005 waren drei verschiedene Ministerien für "ihr" Kapitel des nationalen Reformprogramms verant-wortlich. Die "Gesamtstrategie" wurde zu einem viel späteren Zeitpunkt hinzugefügt. Dies führte dazu, dass es keine Gesamtstrategie gab, über die mit den Sozialpartnern diskutiert werden konnte. Regierungsvertreter gaben sogar an, dass sich das niederländische nationale Reformprogramm so oder so nicht von der gegenwärtigen Regierungspolitik unterscheiden könne. Wie können die Sozialpartner weiterhin einbezogen werden? Glücklicherweise wurden die Gespräche zwischen der Regierung und den Sozialpartnern wieder aufgenommen. Viele Fragen der Lissabon-Strategie in Bezug auf die mittelfristige Sozial- und Wirtschaftspolitik werden in einer an die Regierung gerichteten Stellungnahme behandelt, die vom Wirtschafts- und Sozialrat (SER) erstellt wird. Dieses Stellungnahme wird folgende drei Hauptthemen umfassen: − die wissensbasierte Wirtschaft; − soziale Innovation innerhalb der Berufsverbände; − die Eigenschaften eines nachhaltigen Wohlfahrtsstaates, insbesondere die Folgen für die

Verantwortlichkeiten des Staates, der Sozialpartner und von Einzelpersonen. Allgemein gesagt enthalten die Arbeitsprogramme des Wirtschafts- und Sozialrates für die Jahre 2005 und 2006 mehrere für die Lissabon-Strategie relevante Stellungnahmen. Für 2005 handelt es sich hierbei beispielsweise um die europäische Dienstleistungsrichtlinie, Ökoeffizienz als Chance und die zukünftige Seniorenpolitik (siehe www.ser.nl). Das provisorische Arbeitsprogramm für 2006 beinhaltet u.a. die Umsetzung der Lissabon-Strategie auf lokaler und regionaler Ebene und die Sicherstellung der zukünftigen Energieversorgung. Zusätzlich haben die Sozialpartner und die Regierung im Rahmen der Stiftung für Arbeit eine Einigung über den Ausbau von Hilfsangeboten und die Schaffung weiterer Arbeitsplätze für Personen mit geringen Beschäftigungsaussichten, vor allem teilbehinderten Arbeitslosen, erzielt (siehe www.stvda.nl). Diese Einigung zwischen den drei Parteien trägt dazu bei, einen Ausgleich für die mangelnde Aufmerksamkeit zu schaffen, die das niederländische nationale Reformprogramm dem sozialen Zusammenhalt entgegenbringt.

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ÖSTERREICH EINLEITUNG • Das "Österreichische Programm für Wachstum und Beschäftigung" wurde am 18. Oktober 2005

vom Ministerrat ohne parlamentarische Debatte beschlossen und der Europäischen Kommission übermittelt.

• Dieses nationale Reformprogramm ist in 7 strategische Kernbereiche für die Steigerung von

Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit gegliedert:

1) Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen: Senkung der Schuldenquote durch Senkung der Ausgaben und Qualitätsverbesserung in Richtung Zukunftsausgaben;

2) Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik: neben Wachstumsbelebung auch Maßnahmen zur

Verbesserung der Arbeitsvermittlung und Qualifizierung, zur Erhöhung von Flexibilität und Sicherheit ("Flexicurity") sowie zur Unterstützung von "aktivem Altern" und Wieder-eingliederungshilfen;

3) Forschung und Entwicklung, Innovation: Förderung der universitären und außeruniversitären

Forschung und der Unternehmen, Ausbau von Technologie- und Wissenstransfer, Forcierung von Kooperation und Neugründungen etc.;

4) Infrastrukturoffensive: Ausbau von Verkehrsverbindungen nach Mittel-/Osteuropa, Brenner-

Basistunnel, Verbesserung der Breitband-Versorgung; 5) Standortsicherung und Mittelstandsoffensive: Maßnahmenpakete unter anderem zur Erleich-

terung von Betriebsgründungen ("better regulation", Verfahrensoffensive), zur Unterneh-mensfinanzierung sowie für die "Headquarter"-Attraktivität;

6) Bildung und Weiterbildung: neue Strategien werden entwickelt für lebensbegleitendes Ler-

nen, zur Aktualisierung der Berufsausbildung und zur Modernisierung des Hochschulwesens; 7) Umwelt: Zielsetzung der Forcierung erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energie-

effizienz, Aktionsplan für Umwelttechnologien und zur Steigerung der Ressourceneffizienz der Wirtschaft.

BEWERTUNG Die österreichischen Sozialpartner halten die ausdrückliche Einbeziehung der Sozialpartner auf euro-päischer und auf nationaler Ebene für einen sehr positiven Aspekt der Lissabon-Strategie. Zum spezifisch österreichischen Programm gibt es unterschiedliche Einschätzungen:

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(I) Die Arbeitgeberseite anerkennt die richtige Richtung des Programms, dessen Formulierungen

der wirtschaftspolitischen Strategie der Arbeitgeberseite weitgehend entsprechen. Dennoch gibt es noch zusätzliche Forderungen; dazu zählen:

o Im makroökonomischen Teil fehlen positive Signale zur Belebung von Wachstum und

Beschäftigung durch eine umfassende Staatsreform, durch die Forcierung von "PPP"-Modellen (private-public-partnership) zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sowie zeitlich beschränkte Investitionsanreize in Zeiten schwacher Konjunktur.

o Im mikroökonomischen Teil (Stichwort: “effizientere Allokation der Ressourcen”) könnten

zusätzliche Investitionsanreize, z.B. zur Förderung der thermischen Sanierung von Gebäuden, zur Erreichung des Kyoto-Zieles beitragen. Es fehlen auch Anreize, um die Abhängigkeit von fossiler Energie zu reduzieren.

o Im Bereich Arbeitsmarkt hätte sich die Arbeitgeberseite Maßnahmen zur Lohnneben-

kostensenkung, zur Arbeitslosenversicherung von Selbständigen bis hin zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und anderes mehr erhofft.

o Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung kleiner Unternehmen fehlen (Mittelstandspaket).

(II) Die Arbeitnehmerseite sieht im österreichischen Aktionsplan zwar positive Elemente, generell

vermisst sie aber innovative Ansätze: das Programm enthält vorwiegend bereits bekannte, beschlossene oder bereits durchgeführte Maßnahmen.

o Vor allem fehlt das Bekenntnis zu einer expansiven, wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik

auf europäischer und auf nationaler Ebene. Dies wäre notwendig zu einer Stärkung der Binnennachfrage und zur koordinierten Ausweitung der öffentlichen Investitionen.

o Der Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wird zu wenig Rechnung getragen;

Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, Fortführung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden nicht ausreichend berücksichtigt.

o Die "Offensiven" zur Förderung von Forschung, Infrastruktur und Breitbandtechnologie sind

unzureichend dotiert.

o Wie die internationalen Verpflichtungen zur Erreichung des Kyoto-Zieles eingehalten werden sollen, bleibt offen.

EINBINDUNG DER REPRÄSENTATIVEN VERBÄNDE

o Die traditionellen, im Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen vertretenen vier reprä-sentativen österreichischen Sozialpartnerorganisationen (Bundesarbeitskammer, Landwirt-

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schaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer Österreich) setzen sich seit Jahren engagiert mit dem Lissabon-Prozess auseinander, und sie beteiligten sich aktiv an der Ausarbeitung österreichischer Positionen in den Lissabon-relevanten Politik-feldern. Diese Beteiligung umfasst sowohl Stellungnahmen zu den verschiedenen Leitlinien, Aktionsprogrammen, Ratsgipfeln etc. als auch Analysen zur gesamten Strategie oder zu Teilaspekten.

o Insgesamt waren neben den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie der im Beirat

vertretenen landwirtschaftlichen Interessenvertretung auch regionale bzw. kommunale Inter-essenvertretungen eingebunden.

o Die Qualität der Einbindung war nach Bereichen unterschiedlich: Die formelle Kooperation

(Konsultationsverfahren und Arbeitstreffen) mit dem Bundeskanzleramt, mit dem Ministe-rium für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Ministerium für Soziales verlief befriedigend, während bei der Erarbeitung des makroökonomischen Teiles unter Federführung des Ministeriums für Finanzen praktisch keine Einbindung stattfand.

o Die vier im Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen vertretenen repräsentativen Verbände

unterstützen die Lissabon-Strategie, deren Zielsetzungen sich mit vielen Zielen der Sozial-partnerorganisationen decken. Sie bedauern allerdings, dass zum Teil wesentliche Aspekte ihrer Forderungen und Anregungen nicht in das nationale Programm aufgenommen wurden.

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POLEN 1. Umsetzung der Lissabon-Strategie Der Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 erforderte die Anpassung bisheriger Lösungen im Bereich der Kohäsionspolitik an die Grundsätze zur Regelung der Strukturinstrumente der EU. Die polnische Integrationsstrategie unterstützt in vollem Umfang Entwicklungsrichtungen der Gemeinschaft, die in den Planungsdokumenten, insbesondere der Lissabon-Strategie und dem mit ihr verbundenen Konzept der nachhaltigen Entwicklung zum Ausdruck kommen. Um jedoch die Mitgliedschaft Polens in der Europäischen Union richtig zu nutzen und die von der Union zur Verfügung gestellten Mittel angemessen einzusetzen, war die Ausarbeitung eines Nationalen Ent-wicklungsplans erforderlich. Das erste umfangreichere Dokument zur Festlegung der wirtschaftlichen und sozialen Strategie Polens in den ersten Jahren der EU-Mitgliedschaft war der Nationale Entwicklungsplan 2004-2006. Darin waren die wichtigsten Strukturmaßnahmen (Förderung von Unternehmen, Entwicklung der Infrastruktur und Entwicklung von Humanressourcen) festgelegt, die Polen in den Jahren 2004-2006 zu ergreifen beabsichtigte. Das strategische Ziel des Nationalen Entwicklungsplans war der Aufbau einer auf Wissen und Unternehmergeist gestützten wettbewerbsfähigen Wirtschaft, die zu einer langfristigen, harmonischen Entwicklung fähig ist, für mehr Beschäftigung sowie einen stärkeren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt mit der Europäischen Union auf regionaler und nationaler Ebene sorgt. Das nächste, für den kommenden Haushaltszeitraum der EU erarbeitete Dokument ist der Nationale Entwicklungsplan 2007-2013, dessen Vorentwurf am 11. Dezember 2005 vom Ministerrat angenom-men wurde. Im Unterschied zu dem Nationalen Entwicklungsplan 2004-2006, dessen Ziel haupt-sächlich darin bestand, der Europäischen Union ein Dokument vorzulegen, in dem die aus Mitteln der Europäischen Union (Strukturfonds und Kohäsionsfond) finanzierten Maßnahmen erfasst sind, stellt der Nationale Entwicklungsplan 2007-2013 ein umfangreiches Programm für die soziale und wirt-schaftliche Entwicklung dar. In diesem Plan sind alle in Polen unternommenen Anstrengungen und Maßnahmen aufgeführt, die aus staatlichen Mitteln finanziert oder mit EU-Mitteln kofinanziert werden. In dem Entwurf des Nationalen Entwicklungsplans für 2007-2013 wurden folgende strategischen Ziele formuliert: − Aufrechterhaltung eines starken Wirtschaftswachstums; − Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und Unternehmen sowie Verbesserung der

Beschäftigungslage; − Stärkung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts.

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Die im Nationalen Entwicklungsplan 2004-2006 und dem Entwurf für den Nationalen Entwick-lungsplan 2007-2013 festgelegten nationalen Ziele wurden auch in dem Entwurf für ein Nationales Reformprogramm 2005-2008 berücksichtigt. Letzteres umfasst die Maßnahmen, die die polnische Regierung in den Jahren 2005-2008 zur Umsetzung der grundlegenden Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie zu ergreifen beabsichtigt. Das Nationale Reformprogramm stellt zugleich eine Synthese der in den wichtigsten Programmen sowie im Haushaltsentwurf für diesen Zeitraum enthaltenen wirt-schafts- und sozialpolitischen Maßnahmen der Regierung bis 2008 dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine finanziell, wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwick-lung des Landes gefördert und somit der Entwicklungsabstand zwischen Polen und anderen EU-Ländern aufgeholt werden. Im Nationalen Reformprogramm wurde als Ziel für die Jahre 2005-2008 die Aufrechterhaltung eines für die Schaffung neuer Arbeitsplätze günstigen raschen Wirtschaftswachstums festgeschrieben. Die Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation zeigt, dass unabdingbare Vorausset-zungen für ein beschleunigtes Wirtschaftswachstum und einen rascheren Anstieg der Beschäftigungs-quote eine Konsolidierung der Staatsfinanzen, die Schaffung der Voraussetzungen zur effektiven Nutzung der europäischen Strukturfonds, die Unterstützung von Unternehmergeist und der Innova-tionsfähigkeit von Unternehmen, die Verbesserung der Beschäftigungssituation und die Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind. Die Erarbeitung des Nationalen Reformprogramms lag in der Zuständigkeit des Wirtschafts- und Arbeitsministers, dem auch die Rolle des Koordinators des Lissabon-Prozesses in Polen übertragen wurde ("Mr. Lissabon"). In die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers werden auch die Koordinie-rung der Umsetzung und Überwachung des Nationalen Reformprogramms sowie die jährlichen Berichte an den Ministerrat über dessen Verwirklichung fallen. Für die Vorbereitung des Nationalen Reformprogramms war eine Beteiligung der Sozialpartner ebenso wie der Vertreter der beiden Kammern des polnischen Parlaments, des Sejms und des Senats, vorgesehen. Die öffentliche Konsultation wurde am 22. Juni 2005 durch eine nationale Konferenz unter Beteiligung zahlreicher Vertreter aus Wissenschaft, Hochschule, Expertenkreisen, Unternehmer- und Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen eingeleitet. Im August 2005 nahm die interministerielle Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Nationalen Entwick-lungsplans für den Zeitraum 2007-2013 umfassende öffentliche Konsultationen zum Nationalen Re-formprogramm auf. Der Vorentwurf des Nationalen Reformprogramms 2005-2008 wurde Anfang November 2005 der Kommission übermittelt und von dieser positiv bewertet. Der nach den interministeriellen und öffentlichen Konsultationen erstellte endgültige Entwurf des Nationalen Reformprogramms wurde der Europäischen Kommission am 28. Dezember 2005 übermittelt.

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2. Die Rolle der Sozialpartner Die polnischen Sozialpartner nehmen - durch das Forum der Dreiparteien-Kommission für wirt-schaftlich-soziale Angelegenheiten - an der Umsetzung der Lissabon-Strategie sowohl auf europäi-scher als auch auf nationaler Ebene äußerst aktiv Anteil. Diese Einrichtung, die wichtigste Institution für den nationalen Dialog in Polen, entwickelt sich zu einem Forum des sozialen Dialogs für den Ausgleich zwischen Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Gemeinwohlinteressen. Die polnische Dreiparteien-Kommission für wirtschaftlich-soziale Angelegenheiten verfügt über eine traditionelle dreigliedrige Struktur und setzt sich aus Vertretern des Staates, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammen. Außerdem nehmen mit beratender Stimme unter anderem Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, der Polnischen Nationalbank und des Nationalen Statistischen Amtes an der Arbeit der Kommission teil. Überdies wird durch die Teilnahme der in der Dreiparteien-Kom-mission vertretenen polnischen Sozialpartner an den Organen für den Dialog auf europäischer Ebene, wie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschüssen für den sektoralen Dialog, den Organisationen wie dem Europäischen Gewerkschaftsbund EGB, der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa UNICE, dem Europäischen Verband des Handwerks und der kleinen und mittleren Betriebe UEAPME, dem Europäischen Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft CEEP und der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften CESI sowie den Branchenverbänden ein rascherer Informationsfluss zwischen den nationalen Organisationen des sozialen Dialogs gewährleistet und eine bessere Koordinierung der Arbeiten sowie die Beeinflussung von Entscheidungen auf europäischer Ebene ermöglicht. Um den Sozialpartnern den Zugang zur Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu erleichtern, haben die polnischen Sozialpartner nach dem Gesetz über die Gewerkschaften vom 23. Mai 1991 sowie dem Gesetz über Arbeitgeberorganisationen vom 23. Mai 1991 das Recht, zu den Grundkonzeptionen und Entwürfen von Rechtsakten, die ihren Aufgabenbereich betreffen, sowie zu den zugehörigen Durch-führungsbestimmungen Stellung zu nehmen. Die Regierung ist dadurch gesetzlich verpflichtet, natio-nale Entwürfe von Rechtsakten den Sozialpartnern zur Stellungnahme vorzulegen. Die im Sinne des Gesetzes vom 6. Juli 2001 über die Dreiparteien-Kommission für wirtschaftlich-soziale Angelegenheiten und die Wojewodschaftskommissionen für den sozialen Dialog repräsen-tativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben überdies das Recht, zu Konsultations-dokumenten der Europäischen Union, insbesondere Weißbüchern, Grünbüchern und Mitteilungen sowie Entwürfen für Rechtsakte der Europäischen Union, die den Aufgabenbereich der Gewerk-schaften und Arbeitgeberorganisationen betreffen, Stellung zu nehmen. Um den Mechanismus der Konsultation sowie die Koordinierung ihrer Durchführung effizienter zu gestalten, wurde im Rahmen der Dreiparteien-Kommission eine Expertengruppe für die Konsultation zu Fragen der Europäischen Union gebildet. Diesem Team, das auf der Ebene des Präsidiums der Dreiparteien-Kommission tätig ist, gehören Experten aller in der Kommission vertretenen Organisationen an. Zu seinen Aufgaben gehört es, Konsultationen durchzuführen sowie Anfragen an die Regierung zu richten.

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Im Rahmen der Kommission wurde zudem eine für die Strukturfonds der Europäischen Union zuständige Expertengruppe gegründet. Zu deren Aufgaben gehört es, die Vorbereitungen Polens zur Nutzung der EU-Strukturfonds zu unterstützen, die Entwürfe zu Programmplanungsdokumenten ebenso wie die Nutzung der Mittel aus den Strukturfonds zu bewerten sowie den mit den Programmen befassten Institutionen die Stellungnahmen und Positionen zum Funktionieren einzelner operationeller Programme vorzulegen sowie die Erfahrungen anderer Länder bei der Nutzung der Strukturfonds zu vergleichen. Ebenfalls ist zu erwähnen, dass die der Dreiparteien-Kommission angehörenden Vertreter der Arbeit-nehmer- und Arbeitgeberorganisationen aktiv an den Arbeiten der zehn Überwachungsausschüsse und der zwölf Lenkungsausschüsse für die operationellen Programme der EU-Strukturfonds teilnehmen. Tätigkeiten der Dreiparteien-Kommission für -wirtschaftlich-soziale Angelegenheiten im Zusam-menhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategie im Jahr 2005 Plenartagungen der Dreiparteien-Kommission: • 28. Januar 2005 - Debatte über den Nationalen Entwicklungsplan 2007-2013 (Auftakt der natio-

nalen Debatte während der Plenartagung der Kommission) • 27. Juni 2005 - Plenartagung zum Thema: Ein Jahr Mitgliedschaft in der Europäischen Union –

Diskussion über die Themen: – Mitwirkung der Sozialpartner in den europäischen Institutionen, – Rechtsetzung auf EU-Ebene, – Vergleich der strukturellen Indikatoren einzelner Länder der EU gemäß den integrierten

Leitlinien der Lissabon-Strategie (Auftakt zur Debatte über das Nationale Reformprogramm 2005-2008)

• Diskussion auf dem Forum der Dreiparteien-Kommission zum Thema Beschäftigungspolitik und soziale Wiedereingliederung u.a. über folgende Aspekte: – Fragen in Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsprogramm für Beschäftigung 2005, das

die Aufgaben für den Bereich Beschäftigung im Rahmen der europäischen Beschäftigungs-strategie festlegt,

– Fragen in Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsprogramm für soziale Eingliederung 2004-2006 zur Umsetzung der Nationalen Strategie für soziale Eingliederung.

Arbeiten im Rahmen der Expertengruppen der Dreiparteien-Kommission: Gemäß ihren Zuständigkeiten kann die Dreiparteien-Kommission auch ständige und nicht-ständige Expertengruppen einberufen, deren Aufgabe darin besteht, für alle Seiten gemeinsame Positionen und Stellungnahmen zu erarbeiten. Gegenwärtig sind im Rahmen der Kommission zehn Gruppen zu folgenden Fragen tätig: Soziale Sicherheit; Arbeitsrecht und Tarifverträge; Haushalt, Löhne und Sozialleistungen; Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarkt; Entwicklung des sozialen Dialogs; öffentliche Dienstleistungen; Zusammenarbeit mit der ILO; EU-Strukturfonds; Konsultation zu Fragen der revidierten Europäischen Sozialcharta sowie Konsultation zu Fragen der Europäischen Union.

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2005 wurden im Kreis dieser Gruppen unter anderem folgende Themen erörtert: • Beschäftigungspolitik:

– Diskussion über flexible Formen der Beschäftigung als Mittel der Reduzierung von Arbeits-losigkeit – Reform des Gesetzes zur Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern;

– Fragen in Zusammenhang mit dem Aufbau einer wissensbasierten Gesellschaft - Verbesse-rung der Hochschulbildung, Schulung von Arbeitnehmern, lebensbegleitendes Lernen.

• Fragen in Zusammenhang mit der Rechtsetzung auf europäischer Ebene - Probleme aus folgenden Themenbereichen: – Information über Konsultationen mit Arbeitnehmern sowie deren Durchführung, – Richtlinienentwurf zu Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt (Information in der Gruppe für

die Konsultation zu Fragen der Europäischen Union) – Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit-

gestaltung (Information in der Gruppe für die Konsultation zu Fragen der Europäischen Union).

• soziale Sicherung und Rentenfonds: – Konsultationen zur nationalen Rentenstrategie – ein adäquates und stabiles Rentensystem,

erarbeitet durch das Ministerium für Sozialpolitik.

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PORTUGAL 1. Ausgangspunkt Seit der Annahme der Lissabon-Strategie durch den Europäischen Rat im Jahr 2000 wurde den dieser Strategie zugrundeliegenden Prinzipien die Unterstützung der verschiedenen Regierungen und wirtschaftlichen und sozialen Kräfte Portugals zuteil, ohne dass jedoch (bis vor kurzem) irgendwelche politischen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung ergriffen wurden. Auf der Ebene der Europäischen Union sah es nicht anders aus, wie in der Analyse in der entsprechenden Stellungnahme des EWSA (Oktober 2004) und in dem Bericht von Wim Kok (November 2004) deutlich wird. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 22./23. März 2005 eine Neubelebung der Lissabon-Strategie und ihre vorrangige Ausrichtung auf die Ziele Wachstum und Beschäftigung beschlossen. Dazu sollen natio-nale Reformprogramme aufgestellt und von jedem Mitgliedstaat ein nationaler Koordinator eingesetzt werden. Der Europäische Rat hat zudem angeregt, dass der EWSA ein interaktives Netzwerk mit den WSR der Mitgliedstaaten aufbaut, um den Initiativen der Zivilgesellschaft neue Impulse zu verleihen. Das vorliegende Dokument ist Teil des portugiesischen Beitrags zu diesem Netz. 2. Das nationale Reformprogramm Portugals Die seit 2001 zu beobachtende Verlangsamung der portugiesischen Wirtschaft, eine gewisse Instabi-lität der Regierung und die auf eine Haushaltskonsolidierung ausgerichtete Sparpolitik haben es den portugiesischen Behörden schwer gemacht, sich voll der Lissabon-Strategie zu widmen. Die derzeitige portugiesische Mehrheitsregierung nahm im März 2005 die Arbeit auf, und ihr Programm berücksichtigt entweder ausdrücklich oder mittelbar die Prinzipien der Lissabon-Strategie. Im Juli 2005 hat die Regierung den nationalen Koordinator für die Lissabon-Strategie benannt, der im Oktober 2005 das nationale Reformprogramm (Nationales Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008) in Brüssel vorgelegt hat. Dieses Dokument soll eine Referenz für die strategische Governance sein, mit der unter den Bedin-gungen nachhaltiger öffentlicher Finanzen, des sozialen Zusammenhalts, der Wettbewerbsfähigkeit und der nachhaltigen Entwicklung ein Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gewährleistet werden sollen. Der nationale Aktionsplan ist die portugiesische Antwort auf die vom Europäischen Rat im März 2005 genannten Herausforderungen und umfasst 125 Umgestaltungs- und Reformmaßnahmen, zu denen einige der wichtigsten wachstums- und beschäftigungspolitischen Pro-gramme und Aktionspläne der Regierung zählen, namentlich folgende: Programm für Stabilität und Wachstum (2005-2009): Mit diesem der Europäischen Kommission vorgelegten Programm will die portugiesische Regierung die strukturellen Verwerfungen der portu-giesischen Wirtschaft und insbesondere der öffentlichen Finanzen korrigieren. Hauptziel ist es, bis

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zum Jahr 2008 das Haushaltsdefizit auf 2,8 Prozent des BIP abzubauen, eine jährliche BIP-Wachs-tumsrate von 2,6 Prozent und eine Gesamtbeschäftigungsquote von 69 Prozent zu erreichen. Nationaler Plan für Beschäftigung (2005-2008): Damit sollen die konjunkturellen und strukturellen Probleme des portugiesischen Arbeitsmarktes überwunden werden, unter anderem durch Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, durch vorausschauende Maßnahmen zur Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen auf Ebene der Unternehmen, durch die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte und die Modernisierung des Sozialschutzsystems. Technologieplan: Damit sollen die Portugiesen auf die Wissensgesellschaft vorbereitet, der Rück-stand in Wissenschaft und Technik aufgeholt und der Innovation neue Impulse verliehen werden, unter anderem durch die Förderung der Bildung, Verbreitung, Aufnahme und Anwendung von Wis-sen als Mittel, um Portugal zu einer dynamischen und weltmarktfähigen Wirtschaftskraft zu machen. 3. Die notwendigen Veränderungen Nach einer langen Periode des Wachstum und der Annäherung an den europäischen Durchschnitt verzeichnet die portugiesische Wirtschaft seit 2001 eine ausgeprägte Verlangsamung, für die es interne und internationale Ursachen konjunktureller wie struktureller Art gibt. Hier sind vor allem die Folgen der Globalisierung des Welthandels und der industrielle Struktur-wandel, die Bevölkerungsalterung, die Ungleichgewichte im Bildungssystem und die Notwendigkeit neuer Antworten auf die Herausforderungen der Wettbewerbsfähigkeit zu nennen. Daraus resultiert eine Stagnation mit einem schwachen Wirtschaftswachstum, einem hohen öffent-lichen Defizit, steigender Arbeitslosigkeit, sinkenden Investitionen, abnehmender Wettbewerbsfähig-keit und höherer Staatsverschuldung. Der Abstand zum wirtschaftlichen und sozialen Leistungsdurch-schnitt der Europäischen Union ist noch größer geworden. Die sozialen Bedingungen verschlechtern sich und die Ungleichheiten werden größer. Mit den von der portugiesischen Regierung im Jahr 2005 verabschiedeten Programme soll auf die verschiedenen Herausforderungen reagiert werden, vor denen das Land steht und in den letzten Jahren stand. Dies gilt insbesondere für die Wiederherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität (Pro-gramm für Stabilität und Wachstum), die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung des Bildungssystems (nationaler Beschäftigungsplan) und die Erschließung von Faktoren für die nationale Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere Wissen und Qualifikation sowie wissenschaftliche Forschung und Innovation (Technologieplan). Die Regierung hat die Programme auf mittlere und lange Sicht angelegt, womit die Möglichkeiten, das Programm aus wahltaktischen Gründen zu blockieren, auf ein Mindestmaß reduziert werden und die soziale Konzertierung zwischen den verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Kräften zuneh-men dürfte.

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Wenn man sich die Reaktionen auf die bereits angekündigten beziehungsweise eingeleiteten Maßnahmen insbesondere in puncto nachhaltige Haushaltsführung anschaut, gelangt man jedoch zu dem Schluss, dass es der Regierung noch nicht gelungen ist, bei den Wirtschaftsteilnehmern Vertrau-en aufzubauen bzw. wiederherzustellen. Und dies obwohl die Öffentlichkeit ein größeres Verständnis für die Notwendigkeit zeigt, sich an die laufenden Veränderungen in einer immer stärker durch Intelligenz, Wissen und Innovation geprägten Welt anzupassen. 4. Die wirtschaftlichen und sozialen Kräfte Die verschiedenen von der portugiesischen Regierung im Rahmen der Lissabon-Strategie verab-schiedeten Reformprogramme sind nicht das Ergebnis einer breit angelegten Debatte mit den Sozialpartnern, was sicherlich mit dem politischen Zeitplan der Regierung zusammenhängt, denn die gegenwärtige Regierung, die im März 2005 die Geschäfte aufnahm, machte es sich zum vorrangigen Anliegen, das Programm für Stabilität und Wachstum für den Zeitraum 2005-2009 mit der Euro-päischen Kommission neu auszuhandeln. Die Sozialpartner waren an der Aufstellung des Nationalen Plans für Beschäftigung beteiligt, jedoch nicht an der Erarbeitung des Technologieplans. Das vom nationalen Koordinator für die Lissabon Strategie ausgearbeitete und von der portugie-sischen Regierung verabschiedete Nationale Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008 wurde den Sozialpartnern einige Tage vor der Einreichung bei der Europäischen Kommis-sion lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der portugiesische WSR, dem Vertreter der Sozialpartner und anderer Interessengruppen der organi-sierten Zivilgesellschaft angehören, wurde nicht um einen Beitrag zur Erarbeitung der genannten Pläne und Programme ersucht, obgleich er eine Initiativstellungnahme zur Lissabon-Strategie erarbei-tet hat (24. Mai 2005). Das Defizit bei der Beteiligung der wirtschaftlichen und sozialen Kräfte an der Ausarbeitung dieser Dokumente ist an und für sich natürlich nicht positiv zu bewerten, es gibt aber Anzeichen dafür, dass diese Beteiligung in den nächsten Jahren stärker sein wird. Einige Sozialpartner haben sich im Juli 2005 zu dem Thema geäußert: - der Dachverband der portugiesischen Industrie (Confederação da Indústria Portuguesa - CIP) veröffentlichte eine Halbzeit-bewertung der Lissabon-Strategie, in der Prioritäten genannt werden, die bei der Aufstellung des Nationalen Reformprogramms 2005-2008 berücksichtigt werden sollten; - der Dachverband des portugiesischen Handels und Dienstleistungsgewerbes (Confederação do Comércio e Serviços de Portugal - CCP) arbeitete ein Dokument mit Vorschlägen zum Nationalen Plan für Beschäftigung aus. Nach der Vorlage des nationalen Aktionsplans in Brüssel gab es noch kaum Reaktionen der Sozial-partner darauf mit Ausnahme der Gewerkschaft União Geral dos Trabalhadores (UGT), die den

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Aktionsplan zwar nicht völlig ablehnte, aber die Nichteinbeziehung der Sozialpartner bei der Auf-stellung des Plans und das Fehlen messbarer Ziele und Vorgaben für die vorgeschlagenen Maßnah-men bemängelte. Es ist vorgesehen, dass der nationale Koordinator für die Lissabon-Strategie dem Plenum des portu-giesischen WSR den nationalen Aktionsplan eingehender erläutert, um zu ergründen, wie die im WSR vertretenen Institutionen und Organisationen zur besseren Umsetzung des Plans beitragen können. Dieses Treffen wird sicherlich dazu beitragen, die entsprechenden Kräfte zu mobilisieren und den notwendigen Konsens zu fördern, um die Herausforderungen in Bezug auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung anzugehen, denen sich nicht nur Portugal, sondern in größerem Maßstab auch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union derzeit gegenübersehen.

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SLOWENIEN Strategischer Rahmen der Erarbeitung des Programms und Konsultationen. Das "Reformpro-gramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" basiert auf der "Entwicklungsstrategie für Slowenien" (im Folgenden als SRS bezeichnet), die von der slowenischen Regierung im Juni 2005 als grund-legendes nationales Strategiepapier beschlossen wurde.6 Im Mittelpunkt der Strategie steht der ganzheitliche Wohlstand jedes und jeder Einzelnen. Deshalb konzentriert sie sich nicht allein auf Wirtschaftsfragen, sondern schließt auch soziale, ökologische, politische, rechtliche und kulturelle Gegebenheiten mit ein. Wegen dieser Zielsetzungen ist die SRS inhaltlich auch eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung Sloweniens; gleichzeitig bedeutet sie die Übernahme der Ziele der Lissabon-Strategie auf die nationale Ebene unter Berücksichtigung der spezifischen Entwicklungs-chancen und –rückstände Sloweniens7. Nach dem Beschluss dieser Strategie hat die Regierung eine spezielle Expertengruppe eingesetzt (Ausschuss für Reformen) und sie damit beauftragt, Vorschläge für Wirtschafts- und Sozialreformen zu erarbeiten, die für die Umsetzung der SRS erforderlich sind. Im Oktober 2005 hat dieser Ausschuss der Regierung seinen ersten Vorschlag unterbreitet; zu diesem Vorschlag wurden zahlreiche Diskus-sionen veranstaltet, auch im Wirtschafts- und Sozialrat und mit Gewerkschafts- und Arbeitgeber-vertretern. Der Ausschuss für Reformen hat den Vorschlag aufgrund der Diskussionen teilweise ergänzt, und die Regierung hat ihn als "Rahmen für Wirtschafts- und Sozialreformen zur Mehrung des Wohlstands" verabschiedet. Dabei hat sie den Beschluss gefasst, dass die Maßnahmen, die Gegen-stand des sozialen Dialogs sind, den Status ihres Vorschlags für die Verhandlungen über den Ab-schluss des neuen Sozialabkommens genießen. Unter diesen Gegebenheiten - die vorgesehenen Reformen haben noch keine endgültige Form, son-dern sind noch Gegenstand des sozialen Dialogs und der Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit in die Erarbeitung konkreter gesetzlicher Lösungen - hat die Regierung das "Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" v.a. auf der Grundlage der geltenden SRS und jenes Teils der vor-geschlagenen Reformen, die sich in der Diskussion als am wenigsten strittig erwiesen haben, gestaltet. Sie hat beschlossen, dass die formale Konsultation zu dem Dokument erst dann beginnen soll, wenn auch der engere Rahmen der Wirtschafts- und Sozialreformen bekannt ist. Deshalb war sie zur Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen gezwungen, das "Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" schon als Regierungsdokument nach Brüssel zu übermitteln, bevor der Konsul-tationsprozess abgeschlossen war. Sie hat den Status dieses Dokuments klar erläutert und sich verpflichtet, nachträglich einen Bericht über die Konsultation zu verfassen. Öffentliche Diskussion über den Entwurf der SRS. Die slowenische Regierung hat den Entwurf der SRS im Juni 2004 verabschiedet. Der Entwurf der Strategie wurde unter Mitwirkung breit gefächerter 6

Mit der Erarbeitung dieser beiden Dokumente war das Amt für makroökonomische Analysen und Entwicklung befasst, das im Rahmen der Regierung auch für die Lissabon-Strategie zuständig ist.

7 Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Strategie und des Reformprogramms sind in slowenischer und

englischer Sprache auf der Website http://www.gov.si/umar/ abrufbar.

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Expertengruppen erstellt, was jedoch aus der Sicht der Erreichung eines möglichst breiten gesell-schaftlichen Konsens nicht ausreicht. Deshalb folgte eine breite öffentliche Diskussion. Die Ziele der Durchführung dieses öffentlichen Dialogs beruhten auf der Erkenntnis, dass fachliche Feststellungen und Entwicklungsausrichtungen, wie sie im "Entwurf der Strategie" geboten wurden, durch öffent-liche Diskussionen überprüft werden müssen. Diese haben begonnen mit der Konsultation beim Premierminister Anfang Juli 2004, an der Vertreter der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und anderer gesellschaftlicher Gruppen teilnahmen. Daran schlossen sich zahlreiche spontane Diskussionen in den Medien und mit verschiedenen Interessengruppen auf deren eigene Initiative an. Auch der Wirt-schafts- und Sozialrat hat sich mit dem Entwurf befasst. Die Hauptachse der Diskussionen bestand in der Organisation durch das Sekretariat des Rats für nachhaltige Entwicklung, den die Regierung mit der Durchführung von fünf thematischen Diskussionen mit den einzelnen Gruppen der gesell-schaftlichen Akteure befasst hat (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, nichtstaatliche Organisationen, soziale Einrichtungen, regionale und lokale Interessen). Zweck dieser Diskussionen war ein inhaltlicher Beitrag zur Endfassung dieses Rahmenstrategiepapiers. Der slowenische Wirtschafts- und Sozialrat hat bei der Erörterung des Entwurfs der SRS die Meinung vertreten, dass die Rolle und Bedeutung der Sozialpartnerschaft in dem Entwurf zu wenig hervor-gehoben werden. Aus der breiteren öffentlichen Diskussion, an der auch andere nichtstaatliche Orga-nisationen beteiligt waren, konnte jedoch die Ansicht herausgelesen werden, dass der soziale Dialog im heutigen Slowenien v.a. als Tätigkeit im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialrates verstanden wird. In einer Funktion, die mehr ist als nur "aktive Öffentlichkeit", sehen sich jedoch auch die nichtstaatlichen Organisationen, die daher im Rahmen der Strategie eine größere und aktivere Rolle eingefordert haben. Bericht über die öffentliche Debatte. Im Anschluss an die öffentliche Debatte hat das Amt für makroökonomische Analysen und Entwicklung (UMAR) im Januar 2005 einen Bericht erstellt, in dem die wichtigsten inhaltlichen Beiträge aus der Debatte zusammengefasst und bestimmte Empfeh-lungen für die Regierung abgegeben wurden, wie sie die einzelnen Kapitel und Ausrichtungen der Strategie ergänzen soll8. Die wesentliche Botschaft, die aus der öffentlichen Debatte hervorging, war, dass die Ziele der Strategie breit angelegt sind, vom Staat jedoch v.a. erwartet wird, dass er im Schlussdokument die Ziele und vorgesehenen Maßnahmen stärker konkretisiert und eine öffentliche politische Verpflichtung zur Umsetzung der Strategie abgibt. Vorgeschlagen wurde auch, die Rolle des sozialen Dialogs und des tertiären Sektors stärker zu betonen und genauer zu definieren. Auf der Grundlage einer sinngemäßen Berücksichtigung der Vorschläge aus der öffentlichen Debatte, der Anregungen und Bemerkungen der Ministerien und staatlichen Strategieausschüsse sowie in Zusammenarbeit mit den Leitern der Expertengruppen hat das UMAR eine endgültige Version der Strategie vorgeschlagen. Diese wurde auch in dem besonderen "Gespräch über die Zukunft"' beim Staatspräsidenten behandelt, aus dem hervorging, dass die Schlüsselausrichtungen und –maßnahmen der Strategie von einem breiten Kreis von Experten und Parteien unterstützt werden. Die slowenische Regierung hat somit am 23. Juni 2005 die Strategie beschlossen, in der die Vision und die Ziele der

8

Der Bericht sowie alle schriftlichen Stellungnahmen und Protokolle der veranstalteten Debatten sind im Internet abrufbar.

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Entwicklung Sloweniens sowie fünf Entwicklungsprioritäten mit Aktionsprogrammen für ihre Umset-zung in den Jahren 2005 und 2006 deutlich gemacht werden. Die öffentliche Debatte vor der Erarbeitung des Vorschlags für ein Reformprogramm zur Umset-zung der Lissabon-Strategie. 2005 fanden mehrere öffentliche Debatten über die Lissabon-Strategie statt; darüber hinaus wurde die erneuerte Lissabon-Strategie auch in den ordentlichen Sitzungen der Arbeitsorgane der Staatsversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrates behandelt. Die Wirt-schaftskammer Sloweniens hat im April im Rahmen der 3. slowenischen "Wirtschaftswoche" eine öffentliche Debatte veranstaltet und konkrete Vorschläge und Standpunkte zur Behandlung der einzelnen Thematiken im Rahmen des Reformprogramms beigetragen. Die Schlüsselbotschaft war, dass das Programm auf prioritäre Maßnahmen ausgerichtet sein muss, die rasch und wirksam die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft verbessern. Im Rahmen der „europäischen Woche“ hat im Mai in der Staatsversammlung auch eine öffentliche Erörterung der Lissabon-Strategie stattgefunden, bei der Vertreter der Regierung, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ihre Stand-punkte darlegten. Noch vor Beginn der Erstellung des Dokuments wurden die Sozialpartner am Sitz des Wirtschafts- und Sozialrates zur Unterbreitung konkreter Vorschläge zum Reformprogramm eingeladen. Das "Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" wurde auf der Grundlage der "Strategie zur Entwicklung Sloweniens" sowie der Programme und Pläne der einzelnen Ressortministerien erstellt, übernimmt jedoch auch konkrete Vorschläge und Empfehlungen der Wirtschaft, der For-schung und sonstiger interessierter Kreise der Öffentlichkeit, die konkrete Vorschläge eingereicht haben. Die Erörterung des "Reformprogramms zur Umsetzung der Lissabon-Strategie". Die Erörterung des Programms war für Anfang September vorgesehen, aus Zeitmangel jedoch vertagt. Zu der Verspätung kam es, weil der Rat für Reformen Änderungen des "Reformprogramms zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" wünschte, die damals noch nicht vorlagen. So fand im Oktober im WSR die erste Debatte über den Arbeitsvorschlag des Rats für Reformen statt, in der die Sozialpartner auch einige konkrete Vorschläge unterbreiteten. Diese Vorschläge spiegeln sich teilweise in dem "Reform-programm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" wider; hingegen sind die Maßnahmen, die von den Gewerkschaften ausdrücklich verworfen wurden, nicht in das Programm eingeflossen. Außerdem wurde das "Reformprogramm zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" Anfang November in den zuständigen Ausschüssen der slowenischen Staatsversammlung behandelt. Der Ausschuss für Wirtschaft und der Ausschuss für EU-Angelegenheiten haben sich mit dem Programm vertraut gemacht und in ihren Beschlüssen ihre Unterstützung für die Ausrichtung des Programms zum Ausdruck gebracht. Es wurde hervorgehoben, dass eine angemessene Organisation der Regierung erforderlich sei, um eine effiziente und koordinierte Umsetzung des beschlossenen Reformprogramms zu ermöglichen. Einbeziehung der Sozialpartner in die Erstellung des "Reformprogramms zur Umsetzung der Lissabon-Strategie". Das Programm wurde den Sozialpartnern auf der Dezembertagung des Wirt-schafts- und Sozialrates vorgestellt. Die Sozialpartner haben darauf aufmerksam gemacht, dass an der Erstellung eines solchen Dokuments im Rahmen eines konstruktiven sozialen Dialogs alle Sozial-

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partner zusammenarbeiten müssen, da die Aufgaben sonst schwer zu verwirklichen seien. Der WSR hat daher keine konkrete Stellungnahme zum Reformprogramm abgegeben, sondern der slowenischen Regierung empfohlen, die Sozialpartner in alle weiteren Arbeiten schon in der Anfangsphase der Erstellung von Dokumenten zur Festlegung von Strategien, Politiken und Aktionsprogrammen gleich-berechtigt einzubeziehen. Die Arbeitgeber unterstützen das Dokument, haben jedoch Bedenken v.a. hinsichtlich der Frage geäußert, ob die Maßnahmen für einen billigeren und effizienteren Staat ausreichend sind, und darauf verwiesen, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft fehlen. Die slowenische Wirt-schaftskammer sieht ihre Rolle v.a. in der Umsetzung der in dem Programm festgelegten Maßnahmen und bereitet daher einen eigenen konkreten Arbeitsplan vor, der mit den Zielen der erneuerten Lissabon-Strategie und mit dem Reformprogramm übereinstimmt und in der ersten Phase nach Quartalen für das Jahr 2006 gegliedert ist. Mit Unterstützung der slowenischen Wirtschaftskammer (v.a. über den slowenischen Wirtschaftsverband mit Sitz in Brüssel) wurde im Oktober ein euro-päisches Regionalforum veranstaltet, dessen Zweck darin bestand, positive Erfahrungen und bewährte Praktiken bei der erfolgreichen Umsetzung der Lissabon-Strategie auch auf regionaler und lokaler Ebene auszutauschen. Die Gewerkschaften haben ihre Ablehnung einiger Kapitel des Programms zum Ausdruck gebracht. Bedenken wurden gegen den Bereich Beschäftigung geäußert, v.a. gegen Maßnahmen für eine stärkere Flexibilität des Arbeitsmarktes, die ihres Erachtens einen Abbau sozialer Rechte darstellen. Die Gewerkschaften haben sich gegen den Vorschlag gewandt, die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes zu prüfen. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass Änderungen im Bereich Lohnpolitik Gegenstand der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sein müssen. Auch haben die Gewerkschaften darauf hingewiesen, dass geeignete Umschulungsprogramme für Arbeiter, die ihre Stelle verlieren, fehlen. Die Gewerkschaften können das Programm in der derzeitigen Form daher nicht unterstützen und auch keine Verantwortung für seine Umsetzung übernehmen. Weitere Schritte. Die slowenische Regierung hat im November den Beschluss zur Einsetzung eines Regierungsamtes für die Koordinierung und Beobachtung der Umsetzung der "Strategie zur Ent-wicklung Sloweniens" gefasst. Dieses Amt wird die Umsetzung der SRS, des "Reformprogramms zur Umsetzung der Lissabon-Strategie" und des "Rahmens für Wirtschafts- und Sozialreformen zur Mehrung des Wohlstands in Slowenien" koordinieren. Die Regierung hat auch ihre Standpunkte für das Sozialabkommen beschlossen, die alle wesentlichen Elemente der vorgesehenen Reformen ent-halten. Ihre endgültige Form wird somit erst nach Abschluss der Verhandlungen über das Sozial-abkommen und nach Konsultierung der betroffenen Öffentlichkeit im Verfahren der Erstellung von Änderungen der einschlägigen Gesetzgebung bekannt. Die Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) werden nach Ermessen und bei Bedarf auch eigene operative Programme zur Verwirklichung des "Reformprogramms zur Umsetzung der Lissabon-Strategie in Slowenien" beschließen und durchführen.

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SLOWAKEI 1. Die Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene in der Slowakischen Republik Die SLOWAKEI ist ein Land mit außergewöhnlich gut ausgebildeten und kreativen Menschen, in dem Wissenschaft und Technik florieren sowie fortwährend innovative Produkte und Dienstleistungen hervorragender Qualität entstehen. In den vergangenen 15 Jahren hat in der slowakischen Wirtschaft ein grundlegender Wandel statt-gefunden. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören: der Übergang von der zentralen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft, die umfassende Integration in die Europäische Union sowie die Durchführung tiefgreifender Strukturreformen. Das Hauptziel der Strategie besteht ist klar: Es soll gewährleistet werden, dass die Slowakei möglichst rasch den Lebensstandard der am weitesten entwickelten Staaten der EU erreicht. Die zwei wichtigsten Säulen der Strategie in der Slowakei sind: die erfolgreiche Vollendung der Strukturreformen und die Wahrnehmung ihrer Errungenschaften die systematische Konzentration auf die Erfüllung der im Entwicklungskapitel der Lissabon-

Strategie formulierten Ziele Bei der Umsetzung der Strategie sollte auch den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine eigene Rolle zukommen. Deren Tätigkeit muss daher nach Möglichkeit das Wachstum aller Regionen der Slowakei fördern. Gleichzeitig darf aber der rasche Anstieg der Leistungsfähigkeit des gesamten Landes nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund ist es auch notwendig, dass die Mittel aus den Strukturfonds der EU in erster Linie dazu verwendet werden, die Konkurrenzfähigkeit und das Wachstum der slowakischen Wirtschaft insgesamt zu stärken. I. DER ABSCHLUSS DER STRUKTURREFORMEN UND DIE WAHRUNG IHRER

ERRUNGENSCHAFTEN Grundlage der Lissabon-Strategie sind die notwendigen Strukturreformen. Reformbedürftig sind in erster Linie folgende Bereiche: die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, das Steuersystem, das Gesundheitswesen, das Sozialsystem, der Arbeitsmarkt, das Rentensystem, die Finanzierung des Schulwesens und die öffentliche Verwaltung. Makroökonomie und Finanzen In makroökonomischer sowie finanzpolitischer Hinsicht lauten die wichtigsten Ziele und Prinzipien wie folgt:

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Entwicklung der Marktwirtschaft und Reduzierung der Eingriffe in das freie Spiel der Kräfte des Marktes auf ein Minimum

Reduzierung des Defizits im Bereich der öffentlichen Finanzen Vermeidung einer Erhöhung der wirtschaftlichen Umverteilung Beibehaltung einer transparenten und neutralen Steuerpolitik

Soziales Die grundlegenden Prinzipien und Ziele lauten wie folgt: Betonung der Mitverantwortung des Einzelnen und seiner Familie bei der Lösung der eigenen

Probleme Vermeidung einer Sozialpolitik, durch die die Aktivität und schöpferische Tätigkeit des Einzelnen

eingeschränkt werden Verringerung der absoluten Armut Gewährleistung eines effizient funktionierenden sozialen Netzes Gewährleistung eines flexiblen Arbeitsmarktes

Gesundheitswesen und Rentenversicherung: Die wichtigsten zwei Prinzipien sind: Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen dem Grundsatz der Wahrung der Grundrechte und

Menschenwürde und dem Leistungsprinzip Sicherung einer langfristigen wirtschaftlichen Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und in der

Rentenversicherung II. DIE PRIORITÄTEN IM BEREICH ENTWICKLUNG Langfristig lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit der Slowakei nur dadurch aufrechterhalten, dass die Bedingungen für die Entwicklung der sog. wissensbasierten Wirtschaft geschaffen werden. Es ist daher unerlässlich, unsere Entwicklungsstrategie auf folgende vier Punkte auszurichten: Informationsgesellschaft - EDV-Kenntnisse, die effiziente Ausstattung der öffentlichen Verwal-

tung mit Datenverarbeitung sowie flächendeckender Internetzugang Wissenschaft, Forschung und Innovation - Ausbildung und Unterstützung talentierter Wissen-

schaftler, Forschung von internationaler Qualität und mit angemessener Vernetzung mit den Unternehmen, effiziente öffentliche Förderung unternehmerischer, auf Entwicklung und Innova-tion ausgerichteter Aktivitäten

unternehmerisches Umfeld - hohe Durchsetzbarkeit des Rechts, öffentliche Stellen als Partner und nicht als Bürde, effizienter Zugang aller Unternehmer zum Kapitalmarkt, hochwertige technische Infrastruktur sowie Dienstleistungen im Bereich der Netzindustrien

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Bildung und Beschäftigung - moderne Bildungspolitik, hohe Beschäftigungsquote, Berücksich-tigung des steigenden Durchschnittsalters der Bevölkerung

2. Die Lissabon-Strategie für die Slowakei Die Regierung der Slowakischen Republik verabschiedete 2005 die Lissabon-Strategie für die Slo-wakei bis 2010 sowie das nationale Reformprogramm der Slowakischen Republik für die Jahre 2006-2008 und das Konvergenzprogramm des Landes bis 2010. Die Lissabon-Strategie ist eine große Herausforderung auch für die Wirtschafts- und Sozialpartner der Slowakei. Die nationale Lissabon-Strategie der Slowakei ruht auf zwei Säulen: Die erste Säule repräsentiert insbesondere die Notwendigkeit, Strukturreformen durchzuführen, die gegenwärtige Wirtschaftspolitik fortzuführen sowie ein relativ hohes Wirtschaftswachstum zu sichern (für den Zeitraum 2006-2008 ein Anstieg des BIP von über 5%). Die zweite Säule des Programms, der Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft, ist auf die Gewähr-leistung eines hohen slowakischen Wirtschaftswachstums ausgerichtet und beruht auf dem Anstieg der Beschäftigungsquote sowie auf einer besseren Ausbildung, einer erhöhten Produktivität und somit auch auf einem Anstieg der Löhne und einem höheren Lebensstandard insgesamt. Von entscheidender Bedeutung wird in diesem Zusammenhang die Frage sein, wie die angeführten Prioritäten aus öffentlichen Mitteln, Mitteln der Privatwirtschaft sowie Mitteln der Europäischen Union finanziert werden. Die Aufwendungen für die erwähnten Entwicklungsprioritäten sind zum Teil, aber noch nicht im erforderlichen Umfang, im Haushaltsplan bei den Ausgaben der öffentlichen Hand berücksichtigt worden. Die Finanzmittel aus den Strukturfonds der EU werden in der Slowakei ebenfalls nur eingeschränkt genutzt. In diesem Zusammenhang begrüßen die Wirtschafts- und Sozialpartner die Einigung auf eine Kompromisslösung für den europäischen Haushalt - die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013. Die Entwicklung der slowakischen Wirtschaft ist gut angelaufen mit einem nach wie vor hohen Realwachstum des BIP. Die ungünstige Situation auf dem Arbeitsmarkt hält jedoch an, wenn auch die Arbeitslosenquote leicht gesunken ist. Die durch die Beschäftigungsentwicklung bzw. den fehlenden Rückgang der Arbeitslosigkeit entstehenden Risiken zeigen sich in der unterschiedlichen demogra-fischen Entwicklung der slowakischen Regionen mit ihrem weiterhin verhältnismäßig geringen Bevölkerungswachstum und darüber hinaus ihrer Strukturschwäche. Ferner ist das Bildungssystem in der Slowakei demotivierend und die derzeitige Sozialpolitik irrational.

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Wir halten es für notwendig, dass die Wirtschafts- und Sozialpolitik eine Ausgewogenheit zwischen Markt und Staat respektiert. Wo der Markt versagt, muss der Staat eingreifen. Das Verhältnis zwischen Privatwirtschaft und Regierung sollte durch Sachkenntnis und Ethik gekennzeichnet sein, aber auch durch eine bessere gegenseitige Kommunikation und einen verbesserten Informations-austausch über die Auswirkungen der Reformen auf die Bevölkerung und ihren Lebensstandard. Die Unternehmen stehen den Verzögerungen bei den Reformen auf den Gebieten des Schulwesens, der Justiz und des Gesundheitswesens recht kritisch gegenüber. Die Wirtschafts- und Sozialpartner in der Slowakei sind sich der Tatsache bewusst, dass eine ganze Reihe konkreter, aus der Lissabon-Strategie resultierender Maßnahmen umgesetzt werden muss, und sie wollen sich in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen aktiv daran beteiligen.

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FINNLAND 1. Umsetzung der Lissabon-Strategie auf nationaler Ebene Ausgangssituation und Herausforderungen Bezüglich einiger der makroökonomischen Schlüsselindikatoren liegt die Wirtschaftsleistung Finn-lands derzeit über dem EU-Durchschnitt. Das Pro-Kopf-BIP, die Arbeitsproduktivität und die Beschäftigungsquote Finnlands sind höher als der Durchschnitt der 15 alten EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus verzeichnete Finnland in den letzten Jahren höhere Zuwachsraten bei Produktivität und Beschäftigung und daher auch ein schnelleres BIP-Wachstum. Dies ist grundlegenden Reformen zu verdanken, die von mehreren aufeinanderfolgenden Regierungen während und nach einer sehr schweren Wirtschaftskrise Anfang der 90er Jahre durchgeführt wurden. Die in Finnland eingeschla-gene wirtschaftliche Strategie setzt sich aus folgenden Schlüsselelementen zusammen: 1) Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit durch makroökonomische Maßnahmen; 2) Konsolidierung der öffentlichen Finanzen mittels Ausgabensenkung; und 3) deutliche und dauerhafte Anhebung der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Ent-

wicklung. Vor kurzer Zeit wurde eine deutliche steuerliche Entlastung von Arbeit vorgenommen, was zu raschem Wirtschaftswachstum und zu einem Strukturwandel geführt hat - von einer auf der Ver-fügbarkeit natürlicher Rohstoffe beruhenden Wirtschaft hin zu einer Wirtschaft, in der Informations- und Kommunikationstechnologien eine entscheidende Rolle spielen. Trotzdem ist die strukturelle Arbeitslosigkeit nach wie vor hoch, und auch die Beschäftigungsquote liegt erheblich unter jener in den angrenzenden skandinavischen Ländern sowie unter jener, die Finnland vor der Krise verzeichnete. Auch scheint Finnland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten Nachholbedarf bei der Produktivität des Dienstleistungssektors zu haben. Darüber hinaus altert die finnische Bevölkerung schneller als die der meisten der anderen EU-Mitgliedstaaten, was den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Finanzen erheblich belastet. Überdies ist die finnische Wirt-schaft im Hinblick auf den Konkurrenzdruck durch die Schwellenländer möglicherweise verwund-barer als die Wirtschaftssysteme der meisten anderen europäischen Länder, da sie auf das verar-beitende Gewerbe und, innerhalb dieses Bereichs, bis zu einem gewissen Maße auf Produkte spezia-lisiert ist, bei denen es einen überaus harten Wettbewerb gibt. Um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen die Produktivitätswachstumsraten und die Beschäftigungsquote zulegen. Des Weiteren muss die Effizienz des Dienstleistungssektors gesteigert werden, um die Versorgung der alternden Bevölkerung mit entsprechenden öffentlichen Dienstleistungen sicherstellen zu können. Eine kleine Volkswirtschaft, die weder die Vorteile eines großen Inlandsmarktes genießt noch über Rohstoffvorkommen verfügt, mit einer Gesellschaft, die sich klar zur Chancengleichheit bekennt, erreicht die vorgenannten Ziele am besten, indem sie ihre

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Humanressourcen weiter stärkt, ihr technisches Know-how ausbaut, ihre Märkte öffnet und die Fähigkeit entwickelt, sich rasch auf etwaigen Konkurrenzdruck der Wettbewerber einzustellen. Auf diesen Überlegungen beruht das finnische Reformprogramm. Makroökonomische Politik Oberstes Ziel makroökonomischer Maßnahmen ist es, gesunde öffentliche Finanzen auf Dauer zu sichern, um die künftig entstehenden Sozialausgaben bestreiten zu können, ohne auf Steuer-erhöhungen zurückgreifen zu müssen. Darüber hinaus wirkt sich das Vertrauen in die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen positiv auf das Vertrauen der Verbraucher aus, was kurzfristig zu mehr Konsumbereitschaft führt. Zur Kontrolle der öffentlichen Ausgaben werden mehrere Maßnahmen ergriffen: 1) Festlegung einer Obergrenze für einen Großteil der staatlichen Ausgaben; 2) ein Aktionsprogramm zur Steigerung der Produktivität; 3) ein Programm für Basisdienstleistungen; 4) eine Reform der kommunalen Strukturen und des Dienstleistungsbereichs. Mit der 2005 ein-

geführten Rentenreform wurde ein entscheidender Schritt zur Reduzierung der künftigen Aus-gabenlast für die Rentenfinanzierung getan und gleichzeitig ein wertvoller Beitrag zum Ange-bot an Arbeitskräften geleistet.

Mikroökonomische Politik Mikroökonomische Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, Wissen und Innovationstätigkeit zu steigern und gleichzeitig den Unternehmergeist und den Wettbewerb auf den Gütermärkten zu stärken. Im nationalen Reformprogramm wird als Ziel festgelegt, bis 2010 die staatlichen Ausgaben für For-schung und Entwicklung um jährlich 7% anzuheben. Die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung sollen von derzeit 3,5% des BIP auf 4% erhöht werden. Es werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Bildung von Exzellenzzentren für Forschung und Entwicklung ergriffen. Ferner soll ein spezielles Programm ins Leben gerufen werden, aus dem Forschungseinrichtungen die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind, um Spitzenforscher aus dem Ausland anziehen zu können. Die Universitäten werden angehalten, sich zu spezialisieren; des Weiteren ist eine gezielte Weiterentwicklung der öffentlichen Forschung vorgesehen in dem Anliegen, ihre Effizienz zu steigern. Ein bereichsübergreifendes Programm ist der Förderung des Unternehmergeistes gewidmet. Die Re-form der Unternehmens- und Kapitalertragssteuer wird darüber hinaus von spezifischen Maßnahmen begleitet, die das Wachstum innovativer Firmen unterstützen sollen. Zu diesem Zweck wurde ein neuer staatlicher Risikokapitalfonds eingerichtet. Außerdem werden Reformen im Bereich der Ver-

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fahrensvorschriften, der Dienstleistungen im Beratungs- und Consultingbereich und der Sozial-versicherung für Unternehmer durchgeführt. Beschäftigungspolitische Maßnahmen Die beschäftigungspolitischen Maßnahmen zielen einerseits auf eine Senkung der strukturellen Arbeitslosigkeit und andererseits auf eine Verlängerung des Erwerbslebens ab. Zu diesem Zweck wird Finnland seine Politik der steuerlichen Entlastung von Arbeit auch in der nächsten Mandatsperiode fortsetzen. Dadurch werden die Grenzsteuersätze im Durchschnitt um zwei Prozentpunkte sinken. Mit Hilfe verschiedener spezifischer Maßnahmen soll die Nachfrage nach weniger qualifizierten Arbeitskräften belebt werden. Zur Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber, die über 53-Jährige mit einem Monatseinkommen unter 2000 EUR beschäftigen, wird ab 2006 eine Sonderregelung ein-geführt. Darüber hinaus wird der Steuerfreibetrag für Haushaltshilfen hinaufgesetzt. Es sind verstärkt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose vorgesehen, und die Gewährung der Arbeitsmarktförderungspauschale wird an die Teilnahme an einer solchen Maßnahme gekoppelt. Außerdem sollen die Finanzierungsmodalitäten geändert werden, um den Gemeinden mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, die Bezieher einer solchen Unterstützung zur Teilnahme an diesen Maßnahmen anzuhalten. Die Förderung der regionalen und beruflichen Mobilität von Arbeitnehmern erfolgt über zahlreiche Maßnahmen, angefangen von einer besseren Planung des Bildungsbedarfs über die Einrichtung eines einfachen, innerbetrieblichen Weiterbildungssystems bis hin zu politischen Initiativen, mit deren Hilfe das Problem des Wohnungsmangels in den wichtigsten Wachstumszentren gelöst werden soll. Die auf eine Verlängerung des Erwerbslebens abzielenden Maßnahmen setzen sowohl beim Eintritt ins Erwerbsleben als auch beim Zeitpunkt der Verrentung an, wobei Letzterem besondere Bedeutung beigemessen wird. Mittels intensiver Betreuung werden alle Schulabgänger dazu angehalten, ihre Bildung unmittelbar nach ihrem Schulabgang fortzusetzen. Die Bewerbungs- und Studienplatz-vergabeverfahren für die Universitäten werden vereinfacht, damit Jugendliche ihr Hochschulstudium rascher beginnen können. Mit Hilfe zusätzlicher Tutorien und finanzieller Anreize soll die im inter-nationalen Vergleich relativ lange Durchschnittsstudiendauer gesenkt werden. Das Renteneintrittsalter soll in erster Linie mit Hilfe der Rentenreform erhöht werden, die deutliche finanzielle Anreize für Arbeitnehmer vorsieht, die auch nach Erreichen des 62. Lebensjahres im Erwerbsleben verbleiben. Begleitend dazu ist eine Reihe von Programmen vorgesehen, die darauf abzielen, die berufliche Entwicklung und die Qualifikationen der Arbeitnehmer zu fördern, sodass eine Verlängerung des Erwerbslebens für diese eine interessante und realistische Option darstellt.

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2. Die Rolle der wirtschaftlichen und sozialen Akteure Das finnische Reformprogramm wurde neben dem Regierungsprogramm aus dem Jahre 2003 auf Grundlage zweier Projekte erarbeitet, die auf eine Initiative des Premierministers zurückgehen und 2004 durchgeführt wurden: 1) das Projekt "Finnland in der Weltwirtschaft", in dessen Rahmen die Chancen und die

Herausforderungen der Globalisierung für die Wirtschaft Finnlands analysiert und zahlreiche politische Empfehlungen formuliert werden; sowie

2) der Bericht der finnischen Regierung an das Parlament über die Zukunft unter dem Blick-winkel der Bevölkerungsalterung und der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen.

Im Rahmen beider Projekte, und insbesondere im Rahmen des erstgenannten Vorhabens

wurden sowohl die Sozialpartner als auch die Zivilgesellschaft im weiteren Sinne einge-bunden. Es wurden etwa 20 branchenspezifische Dialoge zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geführt, von denen manche auch nach Abschluss des Projekts fortgesetzt werden.

Mit der Ausarbeitung des finnischen Reformprogramms wurde unter der politischen Leitung des Ausschusses der finnischen Regierung für Wirtschaftspolitik offiziell im Juni begonnen. Das Projekt, an dem mehrere Ministerien beteiligt waren, wurde vom Finanzministerium geleitet und von einer Koordinierungsgruppe koordiniert. Die einzelnen Akteure haben auf unterschiedliche Weise zur Ausarbeitung dieses Programms beige-tragen. Die Koordinierungsgruppe traf zunächst im Rahmen einer Reihe von Sitzungen im August mit Vertretern der Sozialpartner zusammen. Dabei wurden die Sozialpartner von den Ausgangspunkten für die Programme in Kenntnis gesetzt und trugen einige allgemeine Bemerkungen zu deren Inhalt vor. Am 1. September wurde ein Seminar mit 180 Teilnehmern aus unterschiedlichen Organisationen veranstaltet, die über das finnische Reformprogramm debattierten. Dazu zählten Vertreter der Sozial-partner, innovativer Organisationen, lokaler Gebietskörperschaften sowie verschiedener Regierungs-stellen. Angeführt vom Premierminister legte die Regierung ihre wichtigsten Vorhaben im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie dar. In drei parallel stattfindenden Gesprächs-kreisen wurden drei Themenbereiche eingehender diskutiert und die Standpunkte der einzelnen Teilnehmer in einer Schlussdebatte zusammengefasst. Am 21. September wurde der Programmentwurf im Wirtschaftsrat erörtert, der sich aus Spitzen-vertretern der Akteure des Arbeitsmarktes, von Unternehmern, der Landwirte, der Zentralbank, der lokalen Gebietskörperschaften und den maßgeblichen, mit wirtschaftspolitischen Fragen betrauten Minister zusammensetzt. Das Projekt wurde im Großen und ganzen gut aufgenommen, und es wurden keine substantiellen Änderungen vorgeschlagen.

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Am 30. September fand ein Seminar statt, in dessen Rahmen nicht nur über das finnische Reform-programm, sondern über die Lissabon-Strategie im Allgemeinen diskutiert werden sollte. An diesem Seminar nahmen nicht nur Vertreter der Sozialpartner, sondern auch der Zivilgesellschaft im weiteren Sinne teil. Ab Anfang Oktober wurde das Reformprogramm von mehreren Parlamentsausschüssen erörtert. Der Konsultationsprozess hat zu einem tieferen Verständnis der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der anhaltenden Globalisierung und zu einer Stärkung des Konsenses bezüglich einer Strategie geführt, die darauf basiert, dass mehr in Forschung, Entwicklung und Human-ressourcen investiert und Offenheit und Anpassungsfähigkeit gefördert werden. Dieser breite Konsens ist insofern begrüßenswert, als die Laufzeit des Programms über die derzeitige Mandatsperiode hinausreicht.

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SCHWEDEN Anhörung der organisierten Zivilgesellschaft zum Nationalen Reformprogramm (NRP) Die Anhörung zum NRP kann nicht vom normalen Dialog zwischen der Regierung und den Inter-essensvertretern in den verschiedenen Politikbereichen getrennt werden. In diesem Zusammenhang sollte ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass die regionalen Partner-schaften im Rahmen der regionalen Wachstumsprogramme (und die Strukturfonds) sektorüber-greifender Natur sind. Ihre Zusammensetzung spiegelt das gesamte Spektrum der Interessenverbände im öffentlichen und privaten Sektor sowie im No-Profit-Bereich wider. Einbeziehung der Sozialpartner Der schwedische Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch einen gut entwickelten sozialen Dialog zwischen dem schwedischen Unternehmensverband (SN), den Kommunal- und Provinzialverbänden auf der Arbeitgeberseite und dem Gewerkschaftsbund (LO), dem Angestellten- und Beamten-gewerkschaftsbund (TCO) und dem Akademikerzentralverband (SACO) auf der Arbeitnehmerseite. Die Sozialpartner spielen bei der Erleichterung von Umstrukturierungs- und Anpassungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen auf dem schwedischen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Zwischen der Regierung und den Sozialpartnern finden regelmäßig Konsultationen zu Fragen der Beschäftigung und der Sozialpolitik statt. EU-Themen, die mit nationalen Maßnahmen verbunden sind - wie z.B. die europäische Beschäftigungsstrategie oder andere wichtige Initiativen der EU -, sind ebenfalls Gegenstand dieser Konsultationen. Die Sozialpartner wurden unmittelbar nach Beginn der Erarbeitung des schwedischen Nationalen Reformprogramms konsultiert. Sie wurden um Vorlage ihrer Prioritäten und Empfehlungen gebeten. Die Sozialpartner versuchten vergeblich, sich auf gemeinsame Vorschläge zum Nationalen Reform-programm zu einigen. Anschließend legten beide Seiten ihre getrennte Vorschläge vor, und zwar sowohl auf einem Treffen in Anwesenheit von Vertretern der Europäischen Kommission als auch in einem von der Regierung veranstalteten Seminar zum NRP. Die Arbeitgeber betonten, dass weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Vereinfachung grenz-überschreitender Wirtschaftsaktivitäten, die Einführung des lang ersehnten Europäischen Patents sowie die verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung notwendig seien. Die Gewerkschaften unterstrichen ihrerseits, dass die drei Säulen der Lissabon-Strategie - Wirt-schafts-, Sozial- und Umweltpolitik - beizubehalten seien. Sie vertreten des Weiteren die Auffassung,

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dass die Lissabon-Strategie durch eine ausreichende Nachfrage untermauert werden muss. Angebots-seitige Maßnahmen führen nicht zu Wachstum und zu Beschäftigungszunahme, wenn sie nicht von einer entsprechenden Gesamtnachfrage getragen werden. Die Gewerkschaften haben auch auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinge-wiesen und betonten, dass Weiterbildung und ein verbessertes Arbeitsumfeld für das "aktive Altern" besonders wichtig sind. Das Abkommen bezüglich der industriellen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit (industriavtalet) wird im NRP als ein Beispiel vorbildlicher Verfahren bezeichnet. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-organisationen vereinbarten, zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bei den Tarifverhandlungen wirtschaftliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Zusätzlich sollte Forschung, Innovation und Weiterbildung Priorität erhalten. Die Maßnahmen umfassen z.B. die Förderung sektoraler For-schungsprogramme; die Intensivierung des Austauschs zwischen den Unternehmen, Forschungs-einrichtungen und Bildungseinrichtungen; die Schaffung einer neuen Struktur für die Ingenieurs-ausbildung sowie Verbesserungen der beruflichen Weiterbildung. Andere Organisationen der Zivilgesellschaft Während der Vorbereitungsphase fanden spezifische Gespräche mit Umwelt- und Jugendverbänden statt. Grund für die Gespräche mit den Umweltverbänden ist die Tatsache, dass die - allerdings nicht auf Umweltpolitik begrenzte - nachhaltige Entwicklung zu den übergreifenden Zielen des schwe-dischen NRP gehört. Die Gespräche mit den Jugendverbänden sind eine Folge des Europäischen Jugendpakts. Erörtert wurden verschiedene Ideen für die Umsetzung des Pakts sowie Wege der künftigen Information und Anhörung von Jugendlichen bezüglich des Pakts. Das Thema Beschäfti-gung gehört zu den Prioritäten und der Aspekt der Jugendlichen sollte bei der Europäischen Beschäf-tigungsstrategie berücksichtigt werden. Die Integration junger Zuwanderer und die Bekämpfung der Diskriminierung sind von größter Bedeutung. Weitere wichtige erörterte Punkte betrafen die Anerkennung nicht-formalen und informellen Lernens sowie den Unternehmergeist. Die Regierung veranstaltete ein spezifisches Seminar, um ein größeres Spektrum zivilgesellschaft-licher Organisationen zu erfassen und forderte die Organisationen auf, ihre Prioritäten zu nennen. Das einzige greifbare Ergebnis dieses Konsultationsprozesses im Rahmen des NRP besteht in der Beto-nung der Rolle sozialwirtschaftlicher Unternehmen für die arbeitsmarktpolitische Integration benach-teiligter Bevölkerungsgruppen. Diese Unternehmen ermöglichen einen Übergang von passiver Unter-stützung zu Rehabilitation, Ausbildung und Arbeit mit besonderem Schwerpunkt auf Entwicklung von Unternehmergeist und auf "Empowerment". Das schwedische NRP - allgemeine Bemerkungen Das schwedische NRP gleicht immer noch mehr einem Tätigkeitsbericht der Regierung als einem Aktionsprogramm, das auf den Beiträgen der einschlägigen Interessenträger basiert. Es wurde zusam-

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men mit dem Haushalt für 2006 vorbereitet und spiegelt deshalb die politischen Prioritäten und die vorgeschlagenen Aktivitäten der Regierung wider. Dabei geriet der - gleichwohl erhebliche - Beitrag des Privatsektors und der Organisationen der Zivil-gesellschaft sowohl für die Vorbereitung, als auch für die Durchführung der Maßnahmen ins Hinter-treffen. Wie bereits erwähnt wurden stets regelmäßige Konsultationen der Sozialpartner durchgeführt. Den-noch wurde mit der Europäischen Beschäftigungs- und der Lissabon-Strategie tatsächlich ein lang-samer Prozess der Einbeziehung und des Dialogs mit allen einschlägigen Akteuren - und nicht nur mit den Sozialpartnern - in Gang gesetzt. Der schwedische NRP kann in dieser Hinsicht als ein relativ gutes Beispiel für bewährte Verfahren bezeichnet werden. Die Halbzeitbewertung scheint diesen Prozess der Einbeziehung weiterer Organisationen der Zivil-gesellschaft neben den Sozialpartnern beschleunigt zu haben. Dieser Prozess wird dadurch verstärkt, dass das NRP auf einem dreijährigen Zyklus basiert. In einer der Schlussfolgerungen des bereits erwähnten spezifischen Seminars wurde gefordert, das Konsul-tationsverfahren weiterzuentwickeln und besser auf die diversen Prioritäten und Leitlinien der Lissabon-Strategie auszurichten. Die einschlägigen Akteure bezüglich der jeweiligen Leitlinie (oder Gruppierung von Leitlinien) müssen auch beteiligt werden. Besondere Bemerkungen In zivilgesellschaftlichen Organisationen herrscht gewisse Enttäuschung darüber, dass die Beiträge der Zivilgesellschaft im NRP keine Berücksichtigung fanden. Die Sozialpartner sind der Ansicht, dass ihre Erfahrungen mit den nationalen Aktionsprogrammen im Rahmen der Europäische Beschäftigungsstrategie ein sehr gutes Beispiel für einen funktionierenden Koordinierungsprozess bieten. In diesem Zusammenhang wurden die Sozialpartner gebeten, eigene Vorschläge vorzulegen. Die Einbeziehung der Sozialpartner sollte stets das Ziel verfolgen, gemein-same Positionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden. Die Prioritäten der schwedischen Sozialpartner für aktive Teilhabe an Planung und Durchführung unterscheiden sich von denen anderer Länder: Im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie haben die Sozialpartner in Schweden eine ganz besondere Rolle und Verantwortung. Die schwedischen Organisationen für nicht-formales Lernen (folkbildningsförbunden) legten einen Vorschlag zur Stärkung des lebenslangen Lernens vor, der allerdings nicht berücksichtigt wurde. Ferner wurden in zahlreichen Fällen Organisationen nicht einmal erwähnt, so z.B. die Haltung von Verbraucherverbänden zur Verbraucherschutzpolitik.

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Schlussbemerkungen Das erste Jahr eines neuen Prozesses ist zu Ende gegangen. Im Unterschied zu den vorausgegangenen Beschäftigungsberichten war ein anderes Ministerium für die Erarbeitung des nationalen schwe-dischen Berichts zuständig. Die Erfahrung zeigt, dass eine engere Einbeziehung der Sozialpartner für die künftige Entwicklung von großer Bedeutung sein wird. Berechtigte Kritik könnte z.B. daran geübt werden, dass das schwedische Parlament nicht beteiligt wurde. Die entsprechende Aussprache im schwedischen Reichstag fand erst statt, als das NRP bereits der Europäischen Kommission vorgelegt worden war.

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VEREINIGTES KÖNIGREICH Kommentar des Gewerkschaftskongresses (TUC): "Im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es im Vereinigten Königreich kein formelles System für den sozialen Dialog über Arbeitsfragen. Zu einem bestimmten Zweck (und mitunter für einen begrenzten Zeitraum) werden Ad-hoc-Gremien - wie der Ausschuss für Niedriglöhne (Low Pay Commission) oder das Forum der verarbeitenden Industrie (Manufacturing Forum) - eingesetzt, doch ist der soziale Dialog im Vereinigten Königreich nicht die Regel. Dieses Jahr (2005) haben Beamte des Ministeriums für Arbeit und Renten eine Stellungnahme zur Europäischen Beschäftigungsstrategie vorgelegt, in der sie erläutern, wie die britische Regierung ihrer Meinung nach die Strategie umsetzt. Die Stellungnahme wurde mit der Bitte um Kommentare und Änderungsvorschläge an den Verband der Britischen Industrie (CBI), den Gewerkschafts-kongress (TUC) und den Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft, Sektion Vereini-gtes Königreich (CEEP-UK), verschickt, doch fand keine formelle Sitzung statt. In solchen Verfahren schlagen wir in der Regel Änderungen zu Fragen, die uns am Herzen liegen, vor und weisen auf das Fehlen eines sozialen Dialogs hin." Unserer Ansicht nach ist die endgültige Fassung des Nationalen Reformprogramms ein relativ gutes Spiegelbild der Regierungspolitik, die wir grundsätzlich unterstützen, besonders was die Errungenschaften des Vereinigten Königreichs in puncto Inflation, Schaffung von Arbeitsplätzen und Erreichung der zentralen Lissabon-Ziele angeht. Zu speziellen Bereichen wie der Arbeitszeit üben wir jedoch konkrete Kritik an der Regierungspolitik und bedauern, dass zur Umsetzung des Nationalen Reformprogramms kein entsprechendes Verfahren für den sozialen Dialog eingerichtet wurde. Dieses Vorgehen verhindert einen konkreten Beitrag der Gewerkschaften." Der Verband der Britischen Industrie (CBI): "Der CBI befürwortet uneingeschränkt die Ausgestaltung des Nationalen Reformprogramms (NRP) im Vereinigten Königreich. Die Regierungspolitik wird darin insgesamt richtig bewertet, und die CBI-Mitglieder sind der Auffassung, dass ihre Ansichten vollständig berücksichtigt wurden. Nach Meinung des CBI sind formelle Abkommen der Sozialpartner für den Ausbau des Reform-programms nicht notwendig, denn dessen Ausgestaltung spiegelt bereits das große Engagement der Regierung für eine Konsultation der interessierten Kreise wider, wodurch unserer Meinung nach ein konstruktiver Beitrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht wurde."

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DIE BEITRÄGE DER BEIDEN BEITRITTSKANDIDATEN

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BULGARIEN 1. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie auf einzelstaatlicher Ebene 1.1 Die politischen Voraussetzungen und Prioritäten Die bulgarische Regierung und die beteiligten Akteure unterstützen die Umsetzung der Lissabon-Strategie mit Nachdruck. Aus diesem Grund steht in den wichtigsten programmatischen Dokumenten die Umsetzung der in der Lissabon-Strategie formulierten Ziele und Prioritäten im Mittelpunkt. Es sind dies der nationale Entwicklungsplan (2007-2013) und die nationalen Aktionsprogramme, die Regionalpläne, die nationale Strategie für die Entwicklung von kleinen und mittelständischen Unter-nehmen (2002-2006), die Innovationsstrategie, die Strategie für die Investitionsförderung (2005-2010), die nationale Strategie für berufliche Weiterbildung (2005-2010) und die Beschäftigungs-strategie (2004-2010). Die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen in Bulgarien sind günstig, um die in der Lissabon-Strategie formulierten Zielsetzungen zu erfüllen und den Prioritäten gerecht zu werden. Die bulgarische Regierung hat einen starken politischen Willen zur Durchsetzung wirtschaftlicher und sozialer Reformen bekundet, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. 1.2 Die makroökonomische Entwicklung Die Entwicklung der bulgarischen Wirtschaft verläuft weiterhin in einem sehr raschen Tempo. Bei den Auslandsinvestitionen und dem realen BIP-Wachstum ist ein dynamischer Anstieg zu ver-zeichnen. Im Bereich der öffentlichen Finanzen zeichnet sich ein Trend hin zu wachsenden Haushalts-überschüssen ab. Die höchsten Wachstumsraten sind in der verarbeitenden Industrie, der Tourismus-branche sowie im Telekommunikationsbereich zu verzeichnen. Die Verkehrs- und Unternehmens-infrastruktur ist dagegen immer noch unterentwickelt. Das Realwachstum des BIP lag 2004 bei 5,6%, die höchste Rate seit dem Beginn der Transforma-tionsperiode. Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner betrug 2004 (in Kaufkraftparitäten) 30% des Durchschnitts in der EU-25. Mit 54,2% war die Beschäftigungsrate 2004 niedriger als im Durch-schnitt der EU-25, wo sie 63,3% betrug. Die Arbeitslosenquote sank weiter von 13,7% im Jahr 2003 auf 12,0% im Jahr 2004. Auch die Beschäftigungslage verbesserte sich weiter. Der Beschäf-tigungsanteil stieg 2004 um 3,1%, aber die Beschäftigungsrate war mit 54,2% immer noch sehr niedrig. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit von 25,5% im Jahr 2004 gibt weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung betrugen lediglich 0,5% des Gesamt-haushalts. Die durchschnittliche Inflationsrate lag 2004 bei 6,1%. Ein besonderes Merkmal des bulgarischen Arbeitsmarktes bilden die regionale Diskrepanz in den Bereichen Beschäftigungs-fähigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsproduktivität, Bildungsniveau und Bevölkerungsstruktur. Die laufenden Wirtschaftsreformen sind auf Maßnahmen zur Stärkung und Erhöhung der wirt-schaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Bulgariens ausgerichtet. Die öffentlichen Ausgaben für FuE sowie Innovation betrugen 2005 ca. 0,57% des BIP.

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1.3 Beschäftigungspolitik Im Aktionsplan für Beschäftigung werden im Hinblick auf die Beschäftigungspolitik Bulgariens folgende Prioritäten festgelegt: aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Reduzierung der Langzeitarbeits-losigkeit, Förderung von KMU und Firmengründungen, Förderung der Mobilität von Arbeitskräften sowie Intensivierung des sozialen Dialogs. Der bulgarische Aktionsplan für Beschäftigung zielt auch auf die Qualität der Arbeitskräfte und die Effizienz des Bildungssystems ab. Besondere Aufmerk-samkeit gilt dem lebenslangen Lernen und der beruflichen Weiterbildung. Das Hauptziel besteht darin, eine Verbindung zwischen dem Bildungssektor und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes auf-zubauen. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhöhen und die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zu modernisieren. 1.4 Allgemeine Bewertung des Fortschritts bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie Makroökonomische Indikatoren Große

Erfolge Durchschnitt-liche Erfolge

Geringe Erfolge

Anstieg des Pro-Kopf-BIP (in Kaufkraftpari-täten)

X

Beschäftigungsrate X Arbeitslosenquote X Ausgaben für Forschung und Entwicklung X Arbeitsproduktivität X Indikatoren für das Unternehmensklima Gesetzgebung zur Förderung von Auslands-investitionen

X

Gesetzgebung zur Förderung von IT-Techno-logie und Innovation in KMU

X

Investitionen in IT- und Kommunikationstech-nologien

X

Öffentlich-private Partnerschaften X Administrative Hemmnisse X Steuerlast und Sozialabgaben X elektronische Behördendienste und Online-Dienstleistungen

X

Entwicklung des Arbeitsmarktes Beziehungen zwischen den Universitäten und der Industrie

X

Aktive Arbeitsmarktmaßnahmen X Flexibilität des Arbeitsmarktes X Mobilität der Arbeitskräfte X Indikatoren für die Entwicklung der Human-

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ressourcen IT im Bereich der höheren Bildung X Internetzugang in Schulen und Universitäten X Bildungsniveau der Jugend X Lebenslanges Lernen X Berufliche Aus- und Weiterbildung X Nachhaltige Entwicklung Innovationen in KMU X Verkehrsinfrastruktur X Umwelttechnologien X Umweltverschmutzung durch die Industrie, Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Reaktorsicher-heit und Strahlenschutz

X

2. Die Einbeziehung des bulgarischen Wirtschafts- und Sozialrates (WSR) und der

Sozialpartner Der bulgarische WSR wurde aufgrund eines Gesetzes als unabhängiges, beratendes Organ im Jahre 2003 gegründet, um den Willen und die Interessen der organisierten Zivilgesellschaft zum Ausdruck zu bringen. Gleichzeitig wird die dreiseitige Zusammenarbeit fortgesetzt. Im November 2005 verabschiedete der bulgarische Wirtschafts- und Sozialrat im Hinblick auf die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie eine Initiativstellungnahme zum Thema: "Die Probleme der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Bulgarien." Die 13. Sitzung des Gemischten Beratenden Ausschusses EU/Bulgarien fand am 17./18. Oktober 2005 statt. Sie stand unter dem Thema: "Die berufliche Aus- und Weiterbildung in Bulgarien vor dem Hintergrund der bewährten Verfahren in Europa sowie der Zielsetzungen der Lissabon-Strategie." Die Stellungnahme zum Thema "Die Lissabon-Strategie der EU und die politischen Maßnahmen der Republik Bulgarien zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen und florierenden Wirtschaft" wurde auf der Plenartagung des WSR am 30. Januar 2006 verabschiedet. Die wichtigsten Punkte dieser Stel-lungnahme sind: • die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der auf IT und Innovationsentwicklung basierenden

Wirtschaft, Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes durch Abschaffung der bestehenden administrativen Hemmnisse und Vorschriften sowie durch Entbürokratisierung;

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• die Entwicklung der Humanressourcen: Die in der Stellungnahme skizzierten Prioritäten zielen darauf ab, die berufliche Weiterbildung zu verbessern, das lebenslange Lernen zu etablieren sowie Synergien zwischen den Universitäten und der Industrie zu entwickeln;

• die Förderung der Arbeitsmarktflexibilität durch weitere aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Lohn-

mechanismen, Arbeitskräftemobilität, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum. Die wichtigsten an die Regierung und die öffentliche Verwaltung gerichteten Empfehlungen der Stellungnahme zur Lissabon-Strategie lauten: Ein nationales Lissabon-Reformprogramm für Wachs-tum und Beschäftigung (2006-2008) soll ins Leben gerufen werden, das die verschiedenen Bestand-teile der Strategie vereint - Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und ökolo-gische Nachhaltigkeit sowie eine Strategie zur Förderung der Exportwirtschaft. Die verabschiedete Stellungnahme könnte durch breite Mitwirkung der Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen einen wichtigen Impuls zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit geben. Die zweckmäßigste Vorgehensweise zur Steigerung der nationalen Wettbewerbsfähigkeit besteht in der Erarbeitung eines detaillierten nationalen Aktionsplans, eines "Fahrplans für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit". Die Sozialpartner haben der bulgarischen Regierung vorge-schlagen, ein eigenes nationales Aktionsprogramm zur Informationsgesellschaft zu erarbeiten. Die Sozialpartner: Die Sozialpartner nehmen an Arbeitsgruppen teil, die einen Beitrag dazu leisten, das nationale Aktionsprogramm und den nationalen Entwicklungsplan, den nationalen Aktionsplan für Beschäf-tigung und weitere Pläne zu erarbeiten. Die Regierung unterstützt den dreiseitigen Dialog. In der Praxis gehen die Vorschläge und Diskussionen der Sozialpartner nicht immer mit den Entscheidungen der zentralen öffentlichen Verwaltung konform, und die Auswirkungen ihrer Vorschläge sind nicht ausreichend. Der bulgarische Wirtschafts- und Sozialrat und die Sozialpartner sind der Ansicht, dass sich die Wirkung der Lissabon-Strategie nur durch langfristige Beobachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die wichtigsten Ziele wie Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Innovation, Ent-wicklung der Informationsgesellschaft und sozialer Zusammenhalt zeigt. Die Sozialpartner nahmen an verschiedenen Projekten teil, die in ihren Zielsetzungen und ihrer Durchführung für die Lissabon-Strategie relevant sind. Der Verband der unabhängigen Gewerkschaften Bulgariens ist am Projekt Leonardo Da Vinci über berufliche Aus- und Weiterbildung für Drittstaatsangehörige (2004-2007) beteiligt. Im Rahmen dieses Projekts haben neun Partner aus sechs europäischen Staaten (Schweden, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, die Niederlande und Spanien) ein transnationales Netz errichtet, in dem Kenntnisse und innovative Methoden für die berufliche Bildung in Europa zusammengetragen und weiterentwickelt werden. Das Ziel besteht darin, neue Materialien und neue Ergebnisse in verschiedenen Bereichen der beruflichen Bildung zu entwickeln und zu verbreiten. Der Verband der unabhängigen Gewerkschaften hat Arbeitspapiere und andere Publikationen zu folgenden Themenschwerpunkten erarbeitet: die Rolle der Gewerkschaften bei der Beschäftigungsförderung, Sozialschutz und Arbeitnehmer-

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organisation in kleinen und mittelständigen Unternehmen, die bulgarischen Unternehmen im IT-Zeitalter, der Arbeitsmarkt des Landes - Frühwarnsystem, europäische Beschäftigungsstrategie: Herausforderungen und Perspektiven für die Sozialpartner in den Kandidatenländern. Die Industrie- und Handelskammer Bulgariens hat verschiedene Initiativen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen der Lissabon-Strategie gestartet: • Ausbildung von Ausbildern und Unternehmensvertretern im Bereich Unternehmertum im Rah-

men eines gemeinsamen bulgarisch-belgischen Projekts; • die Kammer nimmt an einer Reihe von EU-Projekten teil (PHARE, Leonardo Da Vinci und

Interreg). Die meisten von ihnen sind auf den Erfahrungstransfer und die Verbreitung bewährter Unternehmerpraktiken auf verschiedenen wirtschaftlichen Gebieten und in Praktika ausgerichtet;

• die Kammer wird gemeinsam mit TAIEX (Büro für den Informationsaustausch über technische

Hilfe der GD Erweiterung der Europäischen Kommission) eine Reihe von Seminaren zu verschie-denen Themen organisieren, wie z.B.: öffentliches Beschaffungswesen, die auf die Innovation der IT-Technologie basierende Wettbewerbsfähigkeit der KMU, der Transfer von Kenntnissen über die EU-Politik und die Prioritäten der Lissabon-Strategie.

Der Industrieverband Bulgariens beteiligt sich aktiv am Programm für die Einführung des elek-tronischen Behördendienstes in Bulgarien, insbesondere für die Einführung von IT-Technologien und den Ausbau der Informationsgesellschaft. Zwei Zentren für berufliche Aus- und Weiterbildung wur-den eingerichtet, wobei die meisten Ausbildungsmodelle auf die Entwicklung einer auf Information und Wissen basierenden Wirtschaft, auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung sowie auf die Anwendung von IT-Technologien und Innovationen ausgerichtet sind. Die Teilnehmer an diesen Programmen kommen in den meisten Fällen aus der Wirtschaft oder sind arbeitslos gemel-det. Der WSR und die organisierte Zivilgesellschaft werden ihre Tätigkeiten auch weiterhin auf die Ziele der Lissabon-Strategie ausrichten, um ihren Beitrag dazu zu leisten, dass sie in Bulgarien korrekt und effizient umgesetzt werden.

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RUMÄNIEN Rumänien und die Ziele der Lissabon-Strategie Der Aufbau einer innovationsbasierten Wirtschaft ist für alle Staaten - und Rumänien macht da keine Ausnahme - ein sinnvolles Ziel, da dies der Weg zu Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Wohlstand ist. Die Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der strategischen Ziele der Lissabon-Strategie durch Rumänien hat ergeben, dass eine deutliche Entwicklung zu verzeichnen ist. Infolge der Libera-lisierung wurden in den Bereichen Telekommunikation, Verkehr und Finanzdienstleistungen erheb-liche Fortschritte erzielt. Die Bedingungen für Unternehmensgründungen haben sich zwar verbessert, aber es sind noch weitere Maßnahmen zur Senkung der staatlichen Beihilfen und Umsetzung der Rechtsvorschriften erforderlich. Die Arbeitslosenquote ist relativ niedrig; dies ist dem gegenwärtigen günstigen wirtschaftlichen Klima zu verdanken, das die Schaffung neuer Arbeitsplätze leichter und erschwinglicher macht. Was die ökologische Nachhaltigkeit angeht, erleichtert die industrielle Umstrukturierung Rumänien die Einhaltung der Bestimmungen des Kyoto-Protokolls, und bei den erneuerbaren Energieträgern liegt es vor den meisten europäischen Volkswirtschaften. Die rumänische Regierung hat sich verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen für weitere Fortschritte in allen obengenannten Bereichen zu fördern. Überprüfung der Fortschritte Rumäniens – Die Strukturindikatoren der Lissabon-Strategie RUMÄNIEN EU MAX EU MIN Innovation und Forschung

Ausgaben für Humanressourcen (% des BIP) 3,28 7,32 3,51 Gesamtausgaben für FuE (% des BIP)

0,38 4,27 0,64

Private FuE (% des BAFE) 41,6 71,88 31,54 Staatliche FuE (% des BAFE) 48,4 60,95 20,99 Ausländische Mittel für FuE (% des BAFE) 7 18,68 2,47 Internetzugang (% der Haushalte) 4,5 65,5 12,2 EPA-Patente (pro Mio. Einwohner) 0,7 366,5 5,4 USPTO-Patente (pro Mio. Einwohner) 0,49 213,6 1,9 IT-Ausgaben (% des BIP) 1,1 4,4 1,2 Ausgaben für Innovationskapazitäten 5,3 4,4 2,6

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RUMÄNIEN EU MAX EU MIN Liberalisierung

Fernsprechgebühren: Ortsgespräche (in EUR, 10-minütiges Gespräch)

0,27 0,56 0,23

Strompreise: gewerbliche Abnehmer (EUR pro Kwh)

0,04 0,082 0,052

Gaspreise: gewerbliche Abnehmer (EUR pro GJ)

2,29 6,80 5,26

Unternehmen

Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung (Tage)

27 123 18

Kosten einer Unternehmensgründung (% des Pro-Kopf-Einkommens)

11,7 69,6 1

Staatliche Beihilfen (% des BIP) 6,3 1,58 0,66 Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt

Gesamtbeschäftigungsquote (% der Gesamtbevölkerung)

57,6 75,9 55,5

Lebenslanges Lernen (% der Erwachsenen-bevölkerung, die allgemeine und berufliche Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen)

1,3 34,2 3,6

Ungleiche Einkommensverteilung (Verhältnis des Einkommens des obersten Quintils zum untersten Quintil der Bevölkerung)

4,6 6,5 3,1

Schulabbrecher (% der 18- bis 24-Jährigen) 23,2 41,1 9,0 Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt (% der Gesamterwerbsbevölkerung)

3,8 5,1 0,8

Nachhaltige Entwicklung

Treibhausgasemissionen (% des Basisjahrs 1990, angestrebt wird eine Senkung um 8% bis 2010)

92 125,5 72

Energieintensität der Wirtschaft (kg Rohlöleinheit pro 1000 EUR)

1164 263 125

Anteil der erneuerbaren Energieträger (% des nationalen Bruttostromverbrauchs)

28,4 67,3 1,6

Quellen: Eurostat, Rumänisches Institut für Statistik, Weltbank

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Die Rolle des rumänischen Wirtschafts- und Sozialrats Am 8./9. Dezember 2005 fand die 12. Sitzung des Gemischten Beratenden Ausschusses EU/Rumänien statt. Es wurde die zunehmende Notwendigkeit erörtert, die Rolle der Sozial-partner zu stärken und die des Wirtschafts- und Sozialrats nach dem Vorbild des europäischen Modells mit besonderer Betonung auf der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln. Der Ausbau des Dialogs mit der Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Faktor bei der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie, insbesondere was die Modernisierung des europäischen Sozialmodells durch Investitionen in die Menschen und den Aufbau eines aktiven Wohlfahrtsstaats angeht. Im vergangenen Jahr hat der rumänische Wirtschafts- und Sozialausschuss viel Arbeit in die Veröf-fentlichung von Stellungnahmen investiert, und zahlreiche Gesetzesentwürfe mit einem unmittelbaren Bezug zu den in der Lissabon-Strategie behandelten Bereichen und Themen wurden in Fachkommis-sionen erörtert. In diesem Zusammenhang sollte auf die Bedeutung folgender Initiativen hingewiesen werden: Geset-zesentwurf zur betrieblichen Ausbildung; Gesetzesentwurf zur Einsetzung eines europäischen Betriebsrats; Gesetzesentwurf zur Änderung und Vollendung des Gesetzes über die Förderung und Entwicklung der KMU; Entwurf eines Beschlusses über das Statut der nationalen Behörde für die Gleichstellung von Männern und Frauen; Entwurf für die kurz- und mittelfristige Strategie im Bereich des lebenslangen Lernens für den Zeitraum 2005-2010; Gesetzesentwurf über die Organisation und Arbeitsweise der nationalen Beschäftigungsbehörde; Gesetzesentwurf zur Wahrung der Arbeitneh-merrechte beim Übergang von Unternehmen, Niederlassungen oder Teilen von Unternehmen bzw. Niederlassungen, und Entwurf eines Beschlusses über die Organisation und Arbeitsweise der nationa-len Behörde für wissenschaftliche Forschung. Die Priorität des Wirtschafts- und Sozialrats besteht gegenwärtig darin, sich zu einer Organisation zu entwickeln, die sich auf Wissen und Lernen stützt. Dieses umfassende Ziel kann durch die Durch-führung des PHARE-Projekts zur Stärkung des autonomen sozialen Dialogs erreicht werden. Ziel dieses Projekts ist zum einen die Schaffung eines speziellen Schulungs- und Ressourcenzentrums für den sozialen und industriellen Dialog sowie zum andern die Verbesserung der Kapazitäten der Sozialpartner für die Mitwirkung an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Acquis im Bereich des sozialen Dialogs.

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DER BERICHT DER KONTAKTGRUPPE ZWISCHEN DEM EWSA UND DEN

EUROPÄISCHEN ORGANISATIONEN UND NETZEN DER ZIVILGESELLSCHAFT

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1. Die Lissabon-Strategie wurde 2000 in Form einer einfachen Empfehlung auf den Weg gebracht, um das Problem des demografischen Wandels und die Herausforderungen der Globalisierung anzugehen. Es handelte sich um eine Strategie für eine nachhaltige Entwick-lung, die die Umsetzung der erforderlichen Reformen zur Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit und zur Stärkung des Wachstums in Europa ermöglicht und gleichzeitig die Bürger bei der Bewältigung dieser Veränderungen unterstützt, indem sie ihnen einen angemessenen Sozialschutz gewährleistet, Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung bietet und die soziale Eingliederung fördert.

2. Dieses Europäische Gesellschaftsmodell, das integraler Bestandteil der gemeinsamen Iden-

tität der europäischen Bürger ist, umfasst u.a. wichtige moralische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Aspekte (die Göteborg-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung), die eng miteinander verwebt sind, sich gegenseitig bedingen und nicht vonein-ander abgekoppelt werden können.

3. Seit 2000 ist das Verhältnis zwischen den drei Säulen der Lissabon-Strategie immer stärker

aus dem Gleichgewicht geraten. So wurden insbesondere die Dimension der sozialen Einglie-derung und in gewissem Maße auch die Umweltfragen in der Strategie immer mehr ver-nachlässigt. Wenn der Schwerpunkt jedoch ausschließlich auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum gelegt wird, würde dies den Verzicht auf die langfristige Perspektive der Lissabon-Strategie bedeuten. Ein derartiges Ungleichgewicht könnte die Nachhaltigkeit dieses Modells in sozialer, ökologischer und finanzieller Hinsicht gefährden. Eine Neudefinition der Strategie auf kurze Sicht stünde im Widerspruch zur Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, auf die sich die Europäische Union festgelegt hat.

4. Es geht darum, die erforderliche Schaffung einer wohlhabenden und wettbewerbsfähigen

Gesellschaft mit der Notwendigkeit zu verbinden, den europäischen Bürgern einen angemes-senen Sozialschutz in einer sich rasant weiterentwickelnden Welt zu garantieren. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass sich die Bürger ausreichend abgesichert wissen und bereit sind, die komplexen Veränderungen anzugehen, mit denen sie in der heutigen Gesellschaft zu kämpfen haben.

5. Die Debatte über die Zukunft und Erneuerung des Europäischen Sozialmodells ist für die

Umsetzung der Lissabon-Strategie ebenso unverzichtbar wie die Steigerung der Wirtschafts-leistung, die Schaffung einer wissensbasierten Gesellschaft, der Umweltschutz und die Förderung der partizipativen Demokratie und der "Good governance".

6. Der Sozialschutz ist ein Produktivfaktor, bildet er doch die Grundlage für das Wirtschafts-

wachstum und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit, die ihrerseits wieder zum sozialen Fortschritt beitragen. Ohne Frage stellen ausgeklügelte Wirtschaftsstrategien auf der Grund-lage der sozialen Marktwirtschaft das materielle Fundament für die Qualität und den Zusam-menhalt der europäischen Gesellschaft dar. Dennoch wäre der Ansatz, den Fragen der Leis-tungs- und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten anderer grundlegender Ele-

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mente des Europäischen Gesellschaftsmodells zu viel Gewicht beizumessen, zum Scheitern verurteilt. Langfristig hängt der wirtschaftliche Erfolg stark von dem Wertesystem, dem kulturellen Umfeld, einem guten Sozialschutz und angemessenen Investitionen in die Human-ressourcen ab.

7. Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Modells wird in erster Linie von der Qualität und

der Nachhaltigkeit bestimmt, insbesondere in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, For-schung, Gesundheit und Sozialschutz, Lebenschancen und -bedingungen, Herstellung von Gütern und Dienstleistungen sowie Recht, Sicherheit und öffentliche Angelegenheiten.

8. Oberstes Ziel der Lissabon-Strategie muss es sein, die internen gesellschaftlichen Probleme

anzugehen (u.a. den wirtschaftlichen Strukturwandel, die Alterung der Bevölkerung, die Rasanz der technologischen Entwicklung, der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe), aber es gilt auch, das Europäische Gesellschaftsmodell so leistungsfähig und attraktiv wie möglich zu gestalten, damit es bei diesem Modell nicht einfach nur ums Über-leben geht, sondern es sich auch in den sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Aus-einandersetzungen auf globaler Ebene mit Erfolg behaupten kann.

9. Es muss eindeutig anerkannt werden, dass die einzige Möglichkeit für die erfolgreiche

Erneuerung des Europäischen Gesellschaftsmodells darin besteht, die Bedürfnisse und Erwar-tungen der Bürger in den Mittelpunkt der Strategie zu stellen und diesen Gelegenheit zu bieten, sich an ihrer Konzipierung, Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen, sowie die Fähigkeiten der Bürger so oft wie möglich zu mobilisieren und zu nutzen, d.h. den Bürgern das Gefühl der Dazugehörigkeit und der Teilhabe zu vermitteln. Dem derzeitigen Ungleichgewicht zwischen den drei Säulen der Lissabon-Strategie nicht entgegenwirken zu wollen, wäre eine zu enge Sichtweise, die das Vertrauen der Bürger in das "Projekt Europa" noch weiter untergraben könnte. Die europäischen Bürger können sich die Lissabon-Strategie nur dann zu eigen machen, wenn diese ihren Erwartungen und Befürchtungen Rechnung trägt. Daher ist ein ausgewogener Ansatz von entscheidender Bedeutung.

10. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erneuerung der euro-

päischen Gesellschaft ist sowohl Aufgabe der Staaten wie auch der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Alle Entscheidungsebenen müssen politische Verpflichtungen gemäß ihrer Stellung in der Gesellschaft eingehen und sich in die Verwirklichung der Lissabon-Strategie einbringen. Außerdem müssen sie sich an der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der erforderlichen Reformen beteiligen.

11. Die Umsetzung der Lissabon-Strategie und der damit verbundenen Reformen muss auf einer

klareren und ansprechenderen Erklärung der Gründe und allgemeinen Ziele der Strategie selbst beruhen. Dann muss diese in überschaubare Einzelmaßnahmen unterteilt, das Interesse des einzelnen Bürgers wie auch der Gesellschaft insgesamt an ihrer erfolgreichen Verwirk-lichung unterstrichen und all dies auch den betroffenen Akteuren vermittelt werden. Und

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schließlich müssen die Bürger ermutigt werden, sich aktiv einzubringen, wobei ihnen hierfür natürlich auch Gelegenheit geboten werden muss.

12. Bildung ist der Schlüssel zur Wettbewerbfähigkeit und zum Funktionieren unserer Gesell-

schaft. Bildung ist außerdem eine Präventivmaßnahmen, um der sozialen Ausgrenzung vor-zubeugen. Für eine solide und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit müssen den Bürgern Mög-lichkeiten für ihre Weiterbildung während ihrer gesamten Berufslaufbahn angeboten werden. Die Strategien für das lebenslange Lernen müssen, wenn sie wirksam sein sollen, Hand in Hand mit anderen Maßnahmen gehen und mit diesen zusammenspielen, insbesondere in den Bereichen Forschung, technologische Innovation, Beschäftigung, Kultur und Soziales.

13. Eines der unumstößlichen Schlüsselziele der Lissabon-Strategie ist, allen Bürgern eine ange-

messene Beschäftigung zu garantieren. Dieses Konzept beinhaltet den Zugang zur Arbeit für alle, das Verbot von Diskriminierung, die Sicherstellung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitsplatzsicherheit, den Sozialschutz und einen loyalen sozialen Dialog.

14. Ein Merkmal der europäischen Wirtschaft ist bislang, dass zu wenige Frauen auf dem

Arbeitsmarkt vertreten sind, der Arbeitsmarkt eine geschlechtsspezifische Segregation auf-weist, ein hoher Prozentsatz der Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und nur wenige Frauen Führungspositionen innehaben. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum kann es nur dann geben, wenn die Beschäftigungsquote sowohl von Männern als auch von Frauen steigt. In diesem Zusammenhang müssen den Bürgern Dienste in den Bereichen Familienplanung und Betreuung älterer Menschen, für alle zugängliche, erschwingliche und angemessene Sys-teme der Kinderbetreuung sowie finanzielle Unterstützung und Arbeitsplatzsicherheit nach der Mutterschaftspause bereit gestellt werden. Außerdem müssen Maßnahmen ausgearbeitet werden, um das unterschiedliche Lohnniveau zwischen Männern und Frauen auszugleichen und mehr Frauen die Möglichkeit zur Ganztagsarbeit zu bieten.

15. Es darf keinerlei Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geben. Die Ausarbeitung einer

gemeinsamen Einwanderungspolitik könnte einen Beitrag zu den Bemühungen der Euro-päischen Union leisten, die mit dem demografischen Wandel und der technologischen Ent-wicklung verbundenen Probleme anzugehen.

16. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2004 erkennt die Weltkommission zur sozialen Dimension der

Globalisierung der ILO die Bedeutung der Lissabon-Strategie auf dem Weg hin zu einer gerechteren Globalisierung an. Die Europäische Union hat sich bereits dazu verpflichtet, sich mit der Frage der sozialen Dimension der Globalisierung sowohl welt- wie auch europaweit zu befassen. Einige Aspekte der Lissabon-Strategie sind in die Außenpolitik der EU einge-flossen. So wurde beispielsweise der Schwerpunkt auf die Arbeitsplatzqualität gelegt, indem die Einhaltung der Kernarbeitsnormen zur Grundvoraussetzung gemacht wurde, um in den Genuss des neuen allgemeinen Präferenzsystems "APS plus" zu kommen. Die Lissabon-Strategie sollte noch viel stärker auf die Außenpolitik der EU einwirken und als Rahmen für

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die gemeinschaftlichen Maßnahmen in Bezug auf die soziale Dimension der Globalisierung dienen.

17. In bi- und multilateralen Handelsverhandlungen hat die EU Gelegenheit, diese Elemente des

europäischen Modells als Alternative zu neoliberalen Wirtschaftskonzepten in Reinkultur zu fördern und gleichzeitig auch sicherzustellen, dass die Handelspolitik die soziale Entwicklung voll unterstützt. Die Verhandlungen im Rahmen der ILO sind ein Beispiel für eine Gelegenheit, bei der die EU die Besonderheit des europäischen Modells herausstellen sollte, das auf dem Zusammenspiel zwischen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten sowie der Solidarität und dem Zugang zu einer angemessenen Beschäftigung für alle beruht.

18. Die Verwirklichung des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist einer der wichtigsten Aspekte

zur Verbesserung der europäischen Produktivität. In den Wettbewerbsregeln muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Rechte der Arbeitnehmer in ganz Europa geachtet werden und die Erbringung von qualitativ hochwertigen und für alle zugänglichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht gefährdet wird.

19. Es ist von vorrangiger Bedeutung sicherzustellen, dass die Bürger auch wirklich verstehen,

was auf dem Spiel steht, und dass sie sich für dieses Projekt begeistern lassen. Ziel der "europäischen Modernisierungsstrategie" bzw. der "Strategie für eine nachhaltige Entwick-lung" (oder wie immer man die Lissabon-Strategie auch verständlicher bezeichnen möchte) ist es, diese besondere europäische Gesellschaft zu schützen, mit der sich die Bürger identi-fizieren, und die Lebensbedingungen und -chancen für die derzeitigen und künftigen Genera-tionen zu verbessern. Es geht nicht nur um ein wirtschaftliches Projekt für eine begrenzte Anzahl an Nutznießern, sondern um das ureigene Interesse aller Europäer.

20. Außerdem muss den Europäern, vor allem den jungen Menschen, das Gefühl gegeben

werden, dass sie an diesem Prozess Teil haben - und dazu ist es notwendig, dass sie sich ihrer eigenen Bedeutung, ihrer jeweiligen Rolle, ihrer Interessen und ihrer Verantwortung in diesem Bereich bewusst sind. Zu diesem Zweck müssen beachtliche Anstrengungen unter-nommen werden, um die Lissabon-Strategie zu "entmystifizieren" und sie aussagekräftiger und sinnvoller für alle Bürger zu gestalten.

21. Gleichzeit muss ein psychologisches Klima geschaffen werden, in dem die "latente Angst vor

Veränderung" überwunden und das Vertrauen in die Zukunft gestärkt werden können. In diesem Zusammenhang ist die Förderung des "sozialen Kapitals" und einer "Flexicurity-Strategie" in mehreren Lebensbereichen eine conditio sine qua non. So sollte der Austausch positiver Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen und das "kreative Nachahmen" in diesen Bereichen gefördert werden.

22. Auch wenn die Strategie einer nachhaltigen Veränderung auf Gemeinschaftsebene konzipiert

und verabschiedet werden muss, muss sie, um auch zielführend zu sein, auf das wirkliche Lebens gemäß dem Slogan von Rio "Global denken - lokal handeln" umgelegt werden. Denn

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die Städte und Gemeinden, die Schulen und Unternehmen, die Verbände und Familien sind die Handlungsebene, auf der sich Erfolg oder Misserfolg einer Maßnahme entscheiden.

23. Bei der Umsetzung der Strategie und der effizienten Beseitigung des Informationsdefizits

spielt die organisierte Zivilgesellschaft eine wichtige, wenn nicht sogar entscheidende Rolle. Durch ihre Bürgernähe können die Organisationen der Zivilgesellschaft dazu beitragen, die Probleme auszumachen und Lösungen zu erarbeiten, indem sie eine Brücke zwischen den Bürgern und den Institutionen schlagen, mit beiden kommunizieren, Inhalte und Verfahren erklären, den Dialog und konstruktive Kritik sowie das Engagement Einzelner oder ganzer Gruppen fördern.

24. Dennoch liegt es an den öffentlichen Behörden, ein geeignetes Umfeld zu schaffen, es ist ihre

Aufgabe, die notwendigen Voraussetzungen und Mittel rechtlicher, struktureller, administra-tiver, finanzieller, steuerlicher oder anderer Art bereitzustellen – allerdings stets nach einem intensiven Dialog mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Insbesondere im Zusammen-hang mit der Durchführung und Bewertung der Nationalen Reformprogramme müssen angemessene Strukturen und Verfahren unter Einbeziehung der organisierten Zivilgesell-schaft, der Sozialpartner und der nachgeordneten Gebietskörperschaften aufgebaut werden.

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DANKSAGUNG Wir möchten den Teilnehmern und Vertretern der nationalen WSR für ihre Beiträge danken: Belgien Conseil Central de l'Économie / Centrale Raad voor het Bedrijfsleven

Conseil National du Travail / Nationale Arbeidsraad Tschechische Republik Rada hospodárské a sociální dohody CR Dänemark Søren Kargaard und Leif Nielsen, Mitglieder des EWSA, Mitglieder des

Unterausschusses "Lissabon-Strategie" Deutschland Göke Frerichs, Mitglied des EWSA, Mitglied des Unterausschusses

"Lissabon-Strategie" Estland Eesti Sotsiaalmajandusnõukogu Griechenland Oικονοµική και Κοινωνική Επιτροπή της Ελλάδος (Ο.Κ.Ε) Spanien Consejo Económico y Social Frankreich Conseil économique et social Irland National Economic and Social Council Italien Consiglio Nazionale dell'Economia e del Lavoro Zypern Manthos Mavrommatis, Mitglied des EWSA, Mitglied des

Unterausschusses "Lissabon-Strategie" Lettland Henriks Danusēvičs, Mitglied des EWSA, Mitglied des Unterausschusses

"Lissabon-Strategie" Litauen Gintaras Morkis, Mitglied des EWSA, Mitglied des Unterausschusses

"Lissabon-Strategie" Luxemburg Conseil économique et social Ungarn Gazdasági és Szociális Tanács Malta Malta Council for Economic and Social Development Niederlande Sociaal-Economische Raad Österreich Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen Polen Trójstronna Komisja do spraw Społeczno-Gospodarczych Portugal Conselho Económico e Social Slowenien Ekonomsko socialni svet Slowakei Rada hospodárskej a sociálnej dohody Slovenskej republiky Finnland Talousneuvosto Schweden Ernst Erik Ehnmark und Jan Olsson, Mitglieder des EWSA, Mitglieder des

Unterausschusses "Lissabon-Strategie" Vereinigtes Königreich Peter Coldrick, Mitglied des EWSA, Mitglied des Unterausschusses

"Lissabon-Strategie" Bulgarien Bulgarskijat Ikonomičeski i Socialen Komitet Rumänien Consiliul Economic si Social

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Außerdem möchten wir auch den Vertretern der verschiedenen Bereiche der europäischen organisier-ten Zivilgesellschaft in der Kontaktgruppe für ihre Mitarbeit danken: SEKTOREN DER ORGANISIERTEN

ZIVILGESELLSCHAFT KONTAKTORGANISATIONEN/-NETZE

ENTWICKLUNGZUSAMMENARBEIT Confédération européenne des ONG d'urgence et de

développement (CONCORD) JUGEND Europäisches Jugendforum (EJF)

CHANCENGLEICHHEIT European Women's Lobby (EWL) ERZIEHUNG UND BILDUNG Plattform Erziehung und Zivilgesellschaft

FAMILIE Bund der Familienorganisationen der Europäischen Gemeinschaft (COFACE)

FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN IDEE

Internationale Europäische Bewegung

VERBRAUCHER Europäisches Büro der Verbraucherorganisationen (BEUC)

SOZIALEWIRTSCHAFT Comité européen des Associations d'intérêt général (CEDAG)

GENOSSENSCHAFTEN Koordinierungsausschuss der europäischen Genossenschaftsverbände (CCACE)

KRANKENVERSICHERUNG UND SOZIALER SSCHUTZ

Internationale Vereinigung der Krankenversicherer auf Gegenseitigkeit (AIM)

KUNST UND KULTUR Forum européen pour les Arts et le Patrimoine (FEAP) UNIONSBÜRGERSCHAFT Ständiges Forum der Zivilgesellschaft

SCHUTZ UND EINGLIEDERUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Europäisches Behindertenforum (EBF)

ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

Internationaler Verband "Ländlicher Raum - Umwelt - Entwicklung" (RED)

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