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Korrekte Übertragung von Unternehmerpflichten Die VEFK – Verantwortlich im Elektrobereich Arbeitsunfälle werden in Deutschland zu ca. 80 % durch organisatorische Mängel und Fehlverhalten der Menschen verursacht. Passieren kann natürlich immer etwas. Aber um das Risiko eines Unfalls oder einer beruflichen Erkrankung niedrig zu halten, ist es wichtig die Arbeitsabläufe im Betrieb vernünftig zu organisieren. Viele Unternehmer wissen zu wenig von der rechtssicheren Organisation des eigenen Betriebes. Häufig ist es reine Glückssache, dass nichts Schlimmeres passiert. Dabei ist es in der Praxis gar nicht so schwer, eine auf die tatsächlichen Belange abgestimmte Organisation aufzubauen und zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig die Verantwortlichkeiten und Spielregeln im Betrieb festzulegen. Für den elektrotechnischen Teil einer Firma spielt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) eine wichtige Rolle. Wer braucht eine VEFK, welche Aufgaben hat Sie und wie muss die Bestellung erfolgen soll Inhalt diese Beitrages sein. Grundsätzliches zum Thema Arbeitsschutz Ein häufiger Denkfehler im Arbeitsschutz ist folgendes:“ Was soll ich da groß organisieren, ich beschäftige doch erfahrene Fachleute. Die wissen schon wie sicher gearbeitet wird.“ Diese Annahme ist leider häufig nicht richtig. Die Mitarbeiter sind gut ausgebildet und kennen meistens auch die berufsspezifischen Gefahren. Doch das Wissen alleine reicht nicht aus, es muss in der Praxis auch angewendet werden. Durch Gewöhnung, Routine, Zeitdruck und finanziellen Zwänge werden die einfachsten Sicherheitsregeln, wie z.B. die 5- Sicherheitsregeln, nicht angewandt. Nach Jahren der Gewöhnung an gefährliche Arbeitsweisen ist dann der Unfall doch passiert. Hinterher sind alle Beteiligten bekanntlich schlauer und fragen sich, wie es soweit kommen konnte. Bei einer systematischen Aufarbeitung des Unfalls werden höchst wahrscheinlich alle zu dem Ergebnis kommen, dass hätte so gar nicht passieren brauchen. Gerade das Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen beinhaltet eine oftmals unterschätzte Gefährdung. Auch in Niederspannungsanlagen kann eine Körperdurchströmung schon nach wenigen Millisekunden zum Tode führen. Wer darüber hinaus schon einmal die Auswirkungen eines Störlichtbogens erlebt hat, weiß welche Energien dort freigesetzt werden. Im Mittel- und Hochspannungsbereich sind die Gefahren und Auswirkungen noch dramatischer. Auch unzureichend geprüfte und falsch ausgewählte elektrische Anlagen und Betriebsmittel führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Unfällen und Bränden. Autor: Dipl.-Ing. Jörn Martens ARSIO GmbH

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Korrekte Übertragung von Unternehmerpflichten Die VEFK – Verantwortlich im Elektrobereich Arbeitsunfälle werden in Deutschland zu ca. 80 % durch organisatorische Mängel und Fehlverhalten der Menschen verursacht. Passieren kann natürlich immer etwas. Aber um das Risiko eines Unfalls oder einer beruflichen Erkrankung niedrig zu halten, ist es wichtig die Arbeitsabläufe im Betrieb vernünftig zu organisieren. Viele Unternehmer wissen zu wenig von der rechtssicheren Organisation des eigenen Betriebes. Häufig ist es reine Glückssache, dass nichts Schlimmeres passiert. Dabei ist es in der Praxis gar nicht so schwer, eine auf die tatsächlichen Belange abgestimmte Organisation aufzubauen und zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig die Verantwortlichkeiten und Spielregeln im Betrieb festzulegen. Für den elektrotechnischen Teil einer Firma spielt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) eine wichtige Rolle. Wer braucht eine VEFK, welche Aufgaben hat Sie und wie muss die Bestellung erfolgen soll Inhalt diese Beitrages sein.

Grundsätzliches zum Thema Arbeitsschutz

Ein häufiger Denkfehler im Arbeitsschutz ist folgendes:“ Was soll ich da groß organisieren, ich beschäftige doch erfahrene Fachleute. Die wissen schon wie sicher gearbeitet wird.“ Diese Annahme ist leider häufig nicht richtig. Die Mitarbeiter sind gut ausgebildet und kennen meistens auch die berufsspezifischen Gefahren. Doch das Wissen alleine reicht nicht aus, es muss in der Praxis auch angewendet werden. Durch Gewöhnung, Routine, Zeitdruck und finanziellen Zwänge werden die einfachsten Sicherheitsregeln, wie z.B. die 5- Sicherheitsregeln, nicht angewandt. Nach Jahren der Gewöhnung an gefährliche Arbeitsweisen ist dann der Unfall doch passiert. Hinterher sind alle Beteiligten bekanntlich schlauer und fragen sich, wie es soweit kommen konnte. Bei einer systematischen Aufarbeitung des Unfalls werden höchst wahrscheinlich alle zu dem Ergebnis kommen, dass hätte so gar nicht passieren brauchen.

Gerade das Arbeiten an oder in der Nähe elektrischer Anlagen beinhaltet eine oftmals unterschätzte Gefährdung. Auch in Niederspannungsanlagen kann eine Körperdurchströmung schon nach wenigen Millisekunden zum Tode führen. Wer darüber hinaus schon einmal die Auswirkungen eines Störlichtbogens erlebt hat, weiß welche Energien dort freigesetzt werden. Im Mittel- und Hochspannungsbereich sind die Gefahren und Auswirkungen noch dramatischer. Auch unzureichend geprüfte und falsch ausgewählte elektrische Anlagen und Betriebsmittel führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Unfällen und Bränden.

Autor: Dipl.-Ing. Jörn Martens ARSIO GmbH

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Bild 1 Art der Einwirkung bei Stromunfällen

Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage wer eigentlich für was die Verantwortung trägt und warum das Fehlverhalten so lange geduldet wurde. Hauptursache dafür ist die schon erwähnte menschliche Gewöhnung an die Gefahren, die uns umgeben. Ein Verhalten, welches ein positives Ergebnis hat, wird meistens beibehalten und wird dann schließlich zur Gewohnheit. So ist es nach wie vor für viele Elektrofachkräfte „selbstverständlich“, an unter Spannung stehenden Anlagen zu arbeiten. Über die Möglichkeit einer Freischaltung wird nicht nachgedacht, da dies einen Mehraufwand bedeutet. Es ist ja bis jetzt auch immer gut gegangen.

Wie kann aus diesem „Teufelskreis“ der Gewöhnung ausgestiegen werden? Eine Herangehensweise ist die systematische Ermittlung der betrieblichen Gefährdungen durch den Unternehmer in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei werden die tatsächlichen Risiken besprochen und es wird zusammen festgelegt, welches Risiko eigentlich akzeptabel ist. Die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen werden verbindlich festgelegt und alle Beteiligten versprechen die Maßnahmen auch wirklich einzuhalten. Ist dies einmal nicht möglich, werden Ersatzmaßnahmen besprochen. Das Restrisiko muss aber trotzdem akzeptabel bleiben. Es wird auch verbindlich vereinbart, was bei Nichtbeachtung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu passieren hat. Im Grunde legt der Unternehmer zusammen mit seinen Mitarbeitern die Spielregeln fest. Passiert dies nicht, spielt jeder nach seinen eigenen Regeln. Dieser beschriebene Prozess ist nichts anderes, als die schon lange geforderte Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Im elektrotechnischen Bereich einer Firma führt diese Gefährdungsbeurteilung die verantwortliche Elektrofachkraft durch und legt die Arbeitsweisen fest. Doch wer ist die verantwortliche Elektrofachkraft und wie wird sie bestellt. Dies soll im Folgenden beschrieben werden.

Qualifikation der Elektrofachkräfte

In verschiedenen Verordnungen und Vorschriften ist genau definiert, welche Qualifikation für das Betreiben, die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln notwendig ist. Es muss eine Elektrofachkraft sein. Diese Fachkraft kann die Gefahren im Umgang mit der elektrischen Energie einschätzen und mögliche Gefahren erkennen. Bei der Vielzahl der elektrotechnischen Aufgaben muss es selbstverständlich Abstufungen in der Qualifikation der Mitarbeiter geben. Nicht jeder kann alles. Und genau

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hier setzt die DIN VDE 1000-10:2009-01 an. Diese Norm gibt die fachlichen Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen wieder und unterstreicht die Wichtigkeit einer verantwortlichen fachlichen Leitung und Aufsicht in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil.

Was ist ein elektrotechnischer Betriebsteil? Als elektrotechnischer Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Aufgaben befassen muss. Die DIN VDE 1000-10:2009-01 gibt im Abschnitt 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die wichtig für die elektrische Sicherheit in einem Betrieb sind und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind.

Dies sind die Tätigkeiten:

• Planen, Projektieren und Konstruieren

• Einsatz von Arbeitskräften - Organisieren der Arbeiten: Wer, wann, wo, wie - Festlegen von Arbeitsverfahren, z.B. Arbeiten im spannungsfreien Zustand - Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte - Mitarbeiter einweisen und unterweisen - Teilnahme an Fachseminaren organisieren - Festlegung der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung, z.B. Helm mit Gesichtsvisier

• Errichten von elektrischen Anlagen

• Prüfen elektrischer Anlagen - Besichtigen - Erproben - Messen - Dokumentieren

• Betreiben elektrischer Anlagen - Inbetriebnehmen - Bedienen - Arbeiten - Instandhalten

• Ändern von elektrischen Anlagen

Fazit: Jeder Betrieb ist in der Verantwortung sich um die Sicherheit seiner elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu kümmern. Natürlich hängt der Umfang der Organisation von den Gefährdungen ab.

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Verantwortlich ist immer der Unternehmer

Der Unternehmer und jeder Vorgesetzte hat in seinem Betrieb für die notwendige Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sorgen. Dies wird definiert durch das Arbeitsschutzgesetz und die verschiedenen staatlichen Verordnungen, z.B. durch die Betriebssicherheitsverordnung.

Mit Unternehmer sind ausdrücklich alle Unternehmer gemeint, also auch der Inhaber eines Supermarktes oder eines Herrenausstatters und nicht etwa nur der Elektrounternehmer. Ist der Unternehmer selber keine Elektrofachkraft, muss er z.B. für Erweiterungen seiner elektrischen Anlage, zur Beseitigung von Störungen oder zur Durchführung von Wiederholungsprüfungen an der ortsfesten Anlage oder den elektrischen Betriebsmitteln eine Elektrofachfirma beauftragen.

Organisation

Die richtige Organisation der betrieblichen Abläufe mit ihren verschiedenen Ebenen der Verantwortung ist für den Unternehmer und seine Beschäftigten sicherlich kein leichtes Unterfangen. Aber der Aufbau einer geeigneten Linienverantwortung hilft allen Beteiligten bei der betrieblichen Arbeit. Verantwortung für einen Bereich zu übernehmen kann nur derjenige, dem die Verantwortung auch übertragen wurde und der seinen Handlungsspielraum kennt. Letztendlich vereinfachen klare, unmissverständliche Absprachen und Kompetenzen das alltägliche Miteinander. Deshalb bietet das Arbeitsschutzgesetz im § 13 die Möglichkeit, fachlich und persönliche geeignete Mitarbeiter schriftlich mit der Wahrnehmung unternehmerischer Aufgaben zu beauftragen. Wichtig hierbei ist, dem Mitarbeiter den Verantwortungsbereich und die von Ihm erwarteten Aufgaben klar zu verdeutlichen.

Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Jemand muss die „ Spielregeln“ festlegen, an die sich alle verbindlich zu halten haben. Neben dem fachlichem Wissen und Können muss diese Person auch die nötige persönliche Eignung aufweisen. In der Regel wird es ein Handwerks- oder Industriemeister sein. In größeren Betrieben auch Techniker oder Ingenieure. Die Hauptaufgabe der VEFK ist das Organisieren der Arbeiten und das Festlegen der Arbeitsverfahren. Soll z.B. aus zwingenden Gründen unter Spannung gearbeitet werden, muss die Auswahl der eingesetzten Fachkräfte und die Erstellung von Arbeitsanweisungen von der VEFK erfolgen. Sie gibt auch Hinweise auf besondere Gefahren und unterweist über anzuwendende Schutzmaßnahmen. Auch das Planen von Neuanlagen oder Erweiterungen, sowie der Kontakt zu anderen Fachfirmen erfolgt durch sie oder wird von ihr organisiert.

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In der DIN VDE 1000-10:2009-01 wird beschrieben, wer als Verantwortliche Elektrofachkraft in Frage kommt und wie die beruflichen Voraussetzungen aussehen müssen, um zur VEFK vom Unternehmer bestellt zu werden.

Bild 2 DIN VDE 1000-10:2009-01 „Verantwortung der in der Elektrotechnik tätigen

Personen“

Es können zwei Arten der VEFK unterschieden werden: 1. Verantwortliche Elektrofachkraft ohne übertragene fachliche Leitung Diese VEFK übernimmt die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die Mitarbeiter und für bestimmte Anlagenbereiche. Dies kann z.B. der Bereich Mittelspannung sein, für den diese Person die Schaltberechtigung übertragen bekommen hat. Es könnte aber z.B. auch der Anlagenverantwortliche nach DIN VDE 0105-100:2009-10 sein. Nach DIN VDE 1000-10:2009-01 ist hiermit die VEFK nach Abschnitt 3.1 gemeint. „ Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft nach Abschnitt 3.2 die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.“ Diese Qualifikationsstufe kann mit einer abgeschlossenen elektrotechnischen Ausbildung und Berufserfahrung, sowie persönlicher Eignung besetzt werden. In der Praxis wird es aber meistens ein Elektromeister sein.

Generelle Definition Elektrofachkraft: Elektrofachkraft nach Abschnitt 3.2 ist eine Person, die Aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

2. Verantwortliche Elektrofachkraft mit übertragener fachlicher Leitung

Die nächste Qualifikationsstufe ist die verantwortliche Elektrofachkraft nach Abschnitt 5.3. Diese VEFK hat vom Unternehmer die fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles übertragen bekommen und wird somit unternehmerisch tätig und voll verantwortlich. Diese Bestellung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Abschnitt 5.3 muss diese VEFK über eine fachliche Ausbildung mit bestandenem Abschluss als

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• Staatlich geprüfter Techniker/ Technikerin

• Industrie –oder Handwerksmeister-/in

• Dipl.-Ing., Bachelor oder Master im Bereich Elektrotechnik

verfügen.

Bild 3 Die Verantwortliche Elektrofachkraft übt die Fachverantwortung aus

Grundsätzlich hängt die Fähigkeit einer Person Verantwortung zu übernehmen von ihrem Können und Wissen ab. Sie muss in der Lage sein, die übertragenden Aufgaben sicher zu beurteilen und entsprechende Entscheidungen zu treffen. Verantwortung bedeutet auch, bei Fehlern für die Folgen Rechenschaft abzulegen.

Aufgaben der VEFK Als vom Unternehmer eingesetzter „Cheforganisator“ für den elektrotechnischen Fachbereich muss die VEFK Ihrer Auswahl-, Organisations- und Aufsichtsverantwortung nachkommen. Aufgaben:

• Aufbau einer funktionierenden Elektroabteilung ersichtlich durch ein Organigramm, aus dem die Verantwortlichkeiten und die Hierarchie klar werden.

• Auswahl der oder des Anlagenverantwortlichen,

• Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für den elektrotechnischen Betriebsteiles,

• Fachliche Begleitung der Geschäftsführung bei Einstellungsgesprächen im Elektrobereich,

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• Erstellung von schriftlichen Arbeitsanweisungen ( Erteilung der Schaltberechtigung, Erlaubnis zum Arbeiten unter Spannung),

• Durchführung der elektrotechnischen Unterweisungen,

• Organisation der Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einschließlich Dokumentation,

• Auswahl und Einweisung von Fremdfirmen,

• Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung für elektrotechnische Arbeiten.

Bestellung zur VEFK

So gut wie alle Aufgaben der VEFK ergeben sich direkt aus dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 und den staatlichen Verordnungen z.B. auch der Betriebssicherheitsverordnung aus dem Jahre 2002. In diesen Rechtsgrundlagen ist der Ansprechpartner der Unternehmer eines Betriebes. Wenn der Unternehmer fachlich oder aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage ist seinen Verpflichtungen im Bereich des elektrotechnischen Betriebsteiles nachzukommen, hat er geeignete Personen schriftlich zu bestellen.

㤠13 Arbeitsschutzgesetz - Verantwortliche Personen

(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber

1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im

Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen

Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.

(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“

Der bestellten VEFK muss klar sein, dass Sie unternehmerisch tätig wird und die volle Verantwortung für den elektrotechnischen Betriebsteil hat. Der bestellende Unternehmer hat natürlich weiterhin die Aufsichts- und Kontrollverantwortung und wird sich regelmäßig von der VEFK nachweisen lassen, dass der elektrotechnische Betriebsteil vernünftig geführt wird.

Die VEFK unterliegt aber keinen fachlichen Weisungen des Unternehmers oder anderer Vorgesetzter. Sie unterliegt also keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend der DIN VDE 1000-10:2009-0, als verantwortliche Elektrofachkraft gelten.

Der Unternehmer muss nicht nur die Verantwortung delegieren, sondern auch die entsprechende Kompetenz. Dies schließt z.B. auch die Bereitstellung finanzieller Mittel mit ein, über die die VEFK in Ausübung Ihrer Funktion verfügen kann.

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Die VEFK ist in der Verantwortung, sich durch den regelmäßigen Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen fachlich auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.

Alle diese Vorgaben werden in einer Bestellurkunde zusammengefasst und vom Unternehmer und der VEFK unterschrieben. Die Bestellung sollte dann am „schwarzen Brett“ bekanntgegeben werden. Im Anhang finden Sie ein Muster zur Bestellung einer VEFK.

Häufig kann der Unternehmer aufgrund seiner Ausbildung diese Aufgabe auch selber wahrnehmen, z.B. als Inhaber eines Elektroinstallationsunternehmens. Es besteht für Firmen auch die Möglichkeit eine externe Firma mit der Ausübung der Verantwortlichen Elektrofachkraft zu beauftragen. So kann z.B. ein Produktionsbetrieb der Elektrogesellen in der Instandhaltung beschäftigt die fachliche Aufsicht und Verantwortung an den Meister eines Elektroinstallationsbetriebes übergeben. Die Praxis zeigt leider häufig, dass zwar Elektriker beschäftigt werden, aber eine verantwortliche fachliche Leitung nicht vorhanden ist, weil z.B. der Werksleiter selber keine Elektrofachkraft ist. Solange nichts passiert wird das auch niemanden stören. Kommt es aber zu einem Unfall oder Sachschaden durch mangelnde Führung und Aufsicht liegt die Vermutung nach „Organisationsverschulden“ des Unternehmers nahe. Vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen. Ein Mangel an der Organisation wird den Beteiligten meist erst im Ernstfall klar. Es lohnt sich also vorher zu handeln.

Buchtipp: VDE Schriftenreihe „Normen verständlich“ Ausgabe 135 - Die verantwortliche Elektrofachkraft.

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Anhang: Musterbestellung VEFK

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