DE VERSION FRANCAISE POLITIQUE DE VOTE MARS 2011

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STIMMRECHTSPOLITIK Financière de l’Echiquier in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft eines auf Aktien spezialisierten OGAW nach französischem Recht ist veranlasst, mittels ihrer Anlagen, die sie im Auftrage Dritter tätigt, Aktien von börsennotierten Unternehmen zu halten. Demzufolge und in Anwendung der geltenden Gesetze: Artikel 314-100 der allgemeinen Vorschriften der fr. Börsenaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF), präsentiert Ihnen Financière de l’Echiquier, als Portfoliomanagementgesellschaft mit AMF-Zulassung unter Nr. GP 91004, ihre „Stimmrechtspolitik für die Hauptversammlungen der Aktionäre“: Organisation der Ausübung von Stimmrechten Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über ein Team von „Buy-Side“ Führungskräften und Analysten, die mit der Aufklärung und Analyse der Beschlüsse beauftragt sind, die von den Geschäftsführern der börsennotierten Unternehmen vorgelegt werden, in denen die OGAW der Verwaltungsgesellschaft investiert sind. Die finale Abstimmung nach dem nachfolgend definierten Modus erfolgt durch den(die) Geschäftsführer, der(die) von dem Anlagewert betroffen ist(sind), welcher Gegenstand einer Aktionärshauptversammlung ist oder durch den für den Anlagewert zuständigen Analysten, der die Analyse der Beschlüsse durchgeführt hat. Aufgabe des Support-Teams für kollektive Verwaltung ist es, dem Verwahrer die Abstimmungsentscheidung sowie die Anzahl der betroffenen Wertpapiere mitzuteilen. Entscheidende Prinzipien für Fälle, in denen die Verwaltungsgesellschaft die Stimmrechte nicht ausübt 1

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Die finale Abstimmung nach dem nachfolgend definierten Modus erfolgt durch den(die) Geschäftsführer, der(die) von dem Anlagewert betroffen ist(sind), welcher Gegenstand einer Aktionärshauptversammlung ist oder durch den für den Anlagewert zuständigen Analysten, der die Analyse der Beschlüsse durchgeführt hat. Aufgabe des Support­Teams für kollektive Verwaltung ist es, dem Verwahrer die Abstimmungsentscheidung sowie die Anzahl der betroffenen Wertpapiere mitzuteilen. 1

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STIMMRECHTSPOLITIK

Financière de l’Echiquier in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft eines auf Aktien spezialisierten OGAW nach französischem Recht ist veranlasst, mittels ihrer Anlagen, die sie im Auftrage Dritter tätigt, Aktien von börsennotierten Unternehmen zu halten.

Demzufolge und in Anwendung der geltenden Gesetze: Artikel 314-100 der allgemeinen Vorschriften der fr. Börsenaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF), präsentiert Ihnen Financière de l’Echiquier, als Portfoliomanagementgesellschaft mit AMF-Zulassung unter Nr. GP 91004, ihre „Stimmrechtspolitik für die Hauptversammlungen der Aktionäre“:

Organisation der Ausübung von Stimmrechten

Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über ein Team von „Buy-Side“ Führungskräften und Analysten, die mit der Aufklärung und Analyse der Beschlüsse beauftragt sind, die von den Geschäftsführern der börsennotierten Unternehmen vorgelegt werden, in denen die OGAW der Verwaltungsgesellschaft investiert sind.

Die finale Abstimmung nach dem nachfolgend definierten Modus erfolgt durch den(die) Geschäftsführer, der(die) von dem Anlagewert betroffen ist(sind), welcher Gegenstand einer Aktionärshauptversammlung ist oder durch den für den Anlagewert zuständigen Analysten, der die Analyse der Beschlüsse durchgeführt hat.

Aufgabe des Support-Teams für kollektive Verwaltung ist es, dem Verwahrer die Abstimmungsentscheidung sowie die Anzahl der betroffenen Wertpapiere mitzuteilen.

Entscheidende Prinzipien für Fälle, in denen die Verwaltungsgesellschaft die Stimmrechte nicht ausübt

Französische und europäische Anlagewerte sind das bevorzugte Gebiet in der Verwaltung der OGAW von Financière de l’Echiquier, so setzt sich das globale Portfolio der Unternehmen, in die die Manager von Financière de l’Echiquier investieren, zu 66% aus französischen Aktien, 23% aus europäischen Aktien und 11% aus internationalen Aktien zusammen. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Zahlen sich jederzeit verändern können.

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Die Verwaltungsgesellschaft hat sich dementsprechend die folgenden Stimmrechtsprinzipien gesetzt:

- Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt notwendigerweise sobald die Verwaltungsgesellschaft über den von ihr gemanagten OGAW mehr als 2% des Kapitals oder der Stimmrechte eines Unternehmens hält.

Financière de l’Echiquier hat diesen Schwellenwert aus zwei wesentlichen Gründen gewählt:

- Sie geht davon aus, dass die Verwaltungsgesellschaft unterhalb dieser Schwelle nicht über eine bedeutsame und einflussreiche Beteiligung in Bezug auf Stimmrechte verfügt.

- Im Übrigen schätzt Financière de l’Echiquier in Anbetracht der Praxis der börsennotierten Unternehmen, so wie es die Verwaltungsgesellschaft beobachten konnte, dass dieser Schwellenwert stellvertretend für den Wert steht, der satzungsmäßig von zahlreichen börsennotierten Unternehmen übernommen wird, die eine präzise Kenntnis ihrer Aktionäre wünschen.

- Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt für französische Aktien und seit 2008 für europäische Aktien. Ausgeschlossen sind allerdings Belgien, Dänemark, Finnland und Schweden aufgrund der juristischen Schwerfälligkeit in diesen Ländern, gegen die man es zur Ausübung der Stimmrechte aufnehmen müsste.

Zur Information: Die Verwaltungsgesellschaft führt keine befristeten Wertpapiertransaktionen durch.

Die Prinzipien der Stimmrechtspolitik

Financière de l’Echiquier ist eine Portfolio-Verwaltungsgesellschaft, deren Kerngeschäft das Stock Picking ist. Dieses Management besteht in einer rigorosen Auswahl von Wertpapieren durch die Umsetzung eines Prozesses, zu dem auch die direkte Begegnung mit den Unternehmen zählt, in die die Fonds investieren.Es folgt eine Fundamentalanalyse eines jeden Vorgangs, gestützt auf eine interne Benotung. Die betreffenden Werte sind Gegendstand der Fixierung von Zielkauf- und Zielverkaufspreisen auf der Basis einer mittelfristigen Bewertung.

Die ausgewählten Vorgänge unterlagen somit einem sehr selektiven und qualitativen Prozess. Die Methode, die die Festlegung eines Kauf- und Verkaufspreises vorsieht, ermöglicht eine Positionierung auf Werten, die marktseitig ein starkes Wertsteigerungspotenzial für die Zukunft aufweisen.

Wenn die OGAW-Manager von Financière de l’Echiquier also in börsennotierte Wertpapiere investieren, dann aus dem Grunde, weil sie vollstes Vertrauen in die Geschäftsführer haben und mit deren festgelegten Unternehmensstrategien übereinstimmen. Die Verwaltungsgesellschaft investiert in Unternehmen, die für ihre Aktionäre Wert schaffen.

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Infolgedessen gibt es von vornherein keine grundlegenden Gründe, dem Management in Bezug auf die Beschlüsse zu widersprechen, die dieses bei Aktionärshauptversammlungen zur Genehmigung vorlegt. Es handelt sich somit um Entscheidungen über eine Änderung der Satzungen, die Genehmigung der Abschlüsse und die Verteilung der Ergebnisse, die Nominierung und die Abberufung sozialer Organe oder die Benennung von gesetzlichen Abschlussprüfern.

Financière de l’Échiquier studiert aufmerksam jede für die Interessen der Gesellschaft oder der Minderheitenaktionäre ungünstige Entscheidung und zeigt sich besonders wachsam in Bezug auf vier besondere Punkte:

- die Emission von Aktien ohne bevorzugtes Zeichnungsrecht für Personen, die bereits Aktionäre sind;- Kapitalerhöhungen im Falle einer feindlichen Übernahme und alle anderen Maßnahmen gegen feindliche Übernahmen;- die Emission von Optionsscheinen (BSA) oder irgendwelchen anderen Wertpapieren mit Kapitalzugang zum alleinigen Profit einer bestimmten Kategorie von Aktionären (zum Beispiel Mitarbeiter), die aus diesem Grund zu einer Kapitalverwässerung der anderen Aktionäre führt.- die Genehmigung reglementierter Übereinkommen, wenn ihr Inhalt den Regeln verantwortungsvoller Unternehmensführung entgegensteht oder nicht leicht zugänglich ist.

In diesen präzisen Fällen zur Verteidigung der Minderheitenaktionäre, die indirekt die Träger der Fondsanteile von Financière de l’Echiquier sind, behält sich die Verwaltungsgesellschaft folglich das Recht vor, gegen solche Beschlüsse zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.

Interessenskonflikte

-Financière de l’Echiquier ist eine völlig unabhängige Verwaltungsgesellschaft, die von ihren Geschäftsführern und Mitarbeitern gehalten wird: Sie hängt also von keinem Finanzinstitut mit vielfältigen Tätigkeiten ab, was zu eventuellen Interessenskonflikten führen könnte.

- Im Übrigen sind alle Mitarbeiter der Gesellschaft strengen berufsethischen Regeln unterworfen, was persönliche Transaktionen auf den Finanzmärkten betrifft. Die Mitarbeiter legen einmal jährlich alle auf ihren Namen oder mit einem Dritten geführten Konten oder Konten, für die sie eine Vollmacht besitzen, offen.Sie dürfen nur in Form von OGAW investieren und / oder in Form eines diskretionären Anlagemandats bei Financière de l’Echiquier, innerhalb dessen Gelder ausschließlich in OGAW investiert werden. Diese Transaktionen werden im Nachhinein von Seiten des Konformitätsbeauftragten und Revisionsleiters kontrolliert.

In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsgesellschaft der Meinung, auf vernünftige Weise vor eventuellen Interessenskonflikten, die die freie Ausübung der Stimmrechte beeinträchtigen könnten, geschützt zu sein.

Die Art der Ausübung der Stimmrechte

Financière de l’Echiquier bevorzugt die Briefwahl, behält sich aber je nach Situation das Recht vor, die Stimmabgabe durch eine effektive Teilnahme an

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Aktionärshauptversammlungen zu leisten oder durch die Bevollmächtigung des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens oder ausnahmsweise per Vollmacht.

Aktualisierung März 2011

Dieses Dokument kann von Financière de l’Echiquier jederzeit aktualisiert werden. Es ist auf einfache Anfrage bei Financière de l’Echiquier 53, Avenue d’Iéna, 75116 Paris, Frankreich, Abteilung Gestion Collective (Gemeinsame Anlagen) erhältlich.

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