Delegiertenversammlung 23. September 2010

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Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung 23. September 2010 23. September 2010 TVöD TVöD Tarifabschlüsse Tarifabschlüsse 2010 2010

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Delegiertenversammlung 23. September 2010. TVöD Tarifabschlüsse 2010. Tarifabschlüsse 2010 (TVöD). Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD - PowerPoint PPT Presentation

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DelegiertenversammlungDelegiertenversammlung23. September 201023. September 2010

TVöDTVöD

TarifabschlüsseTarifabschlüsse

20102010

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Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)

Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010)

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum BT-B

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Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)

Folgende Tarifverträge wurden abgeschlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010)

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVÜ-VKA Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund

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Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)

Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010)

Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVAöD – Besonderer Teil Pflege – Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVPöD

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Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)

Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010)

Tarifvertrag Pauschalzahlung Tarifvertrag Sonder- zahlung 2011

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Tarifabschlüsse 2010 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)(TVöD)

Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010)

■ Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitrege-lungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – (VKA)■ Tarifvertrag zur Regelung flexibler Ar-

beitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund)

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Tarifabschlüsse 2010 (TVöD) Tarifabschlüsse 2010 (TVöD) Übernahme durch die AR-MÜbernahme durch die AR-M

§ 2 Anwendung tariflicher Bestimmungen

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Änderungstarifvertrag Nr. 5 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD zum TVöD

Lineare Erhöhung des Entgelts:

Die Tabellenentgelte werden

ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H., ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H.

erhöht.

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Änderungstarifvertrag Nr. 5 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD zum TVöD

Die Tarifeinigung be-deutet bei einer Min-destlaufzeit von 26 Monaten eine lineare Erhöhung von ins-gesamt 2,3 v.H.(ohne Leistungs-entgelt)

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Änderungstarifvertrag Nr. 5 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD zum TVöD

Erhöhung des Leistungsentgelts:

Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 Absatz 3 Satz 1 TVöD (VKA) erhöht sich

für das Jahr 2010 von 1,0 v.H. auf 1,25 v.H., für das Jahr 2011 von 1,25 v.H. auf 1,5 v.H., für das Jahr 2012 von 1,5 v.H. auf 1,75 v.H. und für das Jahr 2013 von 1,75 v.H. auf 2,0 v.H.

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Änderungstarifvertrag Nr. 9 Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V zum BT-V

Inhalt:

Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind

Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministerium der Verteidigung

Sonderregelungen für den Bereich der Ver-einigung der kommunalen Arbeitgeberver-bände

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Änderungstarifvertrag Nr. 9 Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V zum BT-V

Der Änderungstarifvertrag enthält außerdem folgende Entgelttabellen:

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungs-dienst (VKA)

– 01.01.2010 – 31.12.2010– 01.01.2011 – 31.07.2011– 01.08.2011 - ?

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K zum BT-K

Inhalt:

Die Bereitschaftsdienstentgelte steigen ent-sprechend der allgemeinen linearen Erhöhung > besondere Entgelttabelle.

Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte steigen entsprechend der allgemeinen linearen Erhöhung > besondere Entgelttabelle.

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K zum BT-K

Inhalt:

Der Zeitzuschlag für Nachtdienst wird 1,28 € auf 15 v.H. des auf eine Stunde entfallenden An-teils der Stufe 3 der je-weiligen Entgeltgruppe erhöht.

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Änderungstarifvertrag Nr. 4 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum BT-B zum BT-B

Inhalt:

Die Bereitschaftsdienstentgelte steigen ent-sprechend den allgemeinen linearen Er-höhungen > besondere Entgelttabelle.

Die Beträge der Bereitschaftsdienstentgelte verändern sich ab dem 1. März 2012 bei allge-meinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgelt-gruppe festgelegten Vomhundertsatz.

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-B zum BT-B

Inhalt:

Die Entgelttabellen für die Be-schäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beinhalten dieselben Beträge wie die Entgelttabellen im Besonderen Teil Verwaltung.

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund zum TVÜ-Bund

Der Änderungstarifvertrag enthält folgende geänderte Protokollerklärung:

„Die individuelle Zwischenstufe verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2009 um den von den Tarifver-tragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz.“

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund zum TVÜ-Bund

Der Änderungstarifvertrag enthält folgende Entgelttabellen (2 Ü + 15 Ü):

Tabelle TVöD – 01.01.2010 – 31.12.2010 Tabelle TVöD – 01.01.2011 – 31.07.2011 Tabelle TVöD – 01.08.2011 - ?

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Änderungstarifvertrag Nr. 3 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund zum TVÜ-Bund

Der Änderungstarifvertrag be-inhaltet eine Verlängerung des Übergangsrechts beispiels-weise bei § 8 (Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege) bis zum 29. Februar 2012

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Nicht erhöhte Nicht erhöhte EntgeltbestandteileEntgeltbestandteile

Folgende Entgeltbestandteile werden beispielsweise nicht erhöht:

die Wechselschicht- und Schichtzulage die vermögenswirksame Leistungen das Jubiläumsgeld die Strukturausgleiche

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Änderungstarifverträge Nr. 3 zum TVAöDÄnderungstarifverträge Nr. 3 zum TVAöD- Besonderer Teil BBiG –- Besonderer Teil BBiG –

- Besonderer Teil Pflege -- Besonderer Teil Pflege -

Inhalt:

Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich entsprechend den Erhöhungen der Tabellenentgelten der TVöD-Beschäftigten.

Der Tarifvertrag regelt die Übernahme von Auszu- bildenden.

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ÄnderungstarifvertragÄnderungstarifvertragNr. 1 zum TVPöD Nr. 1 zum TVPöD

Die Entgelte der Prakti-kantinnen und Prakti-kanten erhöhen sich ent-sprechend den Erhö-hungen der Tabellen-entgelten der TVöD-Beschäftigten.

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Tarifvertrag Tarifvertrag einmaligeeinmalige Pauschalzahlung Pauschalzahlung

Inhalt:

Personenkreis: für ehe-malige Angestellte

EG 2 bis 8 Höhe: 250 Euro Auszahlungszeitpunkt:

Juli 2010

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TarifvertragTarifvertrageinmaligeeinmalige Pauschalzahlung Pauschalzahlung

Die Zahlung der einmaligen Pauschalzahlung kommt - unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen - nur für drei Gruppen von Beschäftigten in Betracht:

Beschäftigte, die seit 1. Oktober 2005 (AR-M: 1. Januar 2006) neu eingestellt worden sind, Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 1. Juli 2010 begonnen hat, und die bei Fortgeltung des BAT nach spätestens einem Jahr in eine höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären und

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TarifvertragTarifvertrageinmaligeeinmalige Pauschalzahlung Pauschalzahlung

Die Zahlung der einmaligen Pauschalzahlung kommt - unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen - nur für drei Gruppen von Beschäftigten in Betracht:

in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, denen nach der Überleitung eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung geführt hat.

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TarifvertragTarifvertrageinmaligeeinmalige Pauschalzahlung Pauschalzahlung

Beschäftigte mit Arbeiter- tätigkeiten, in der

Kranken- pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst haben keinen Anspruch auf die einmalige Pauschalzahlung. Teilzeitbeschäftigte er-halten die Pauschal-zahlung anteilig.

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TarifvertragTarifvertrageinmaligeeinmalige Sonderzahlung 2011 Sonderzahlung 2011

Inhalt:

Beschäftigte > Januar 2011 > 240 Euro

Auszubildende sowie Praktikantinnen/ Praktikanten > Januar 2011 > 50 Euro

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Tarifvertrag zur Regelung flexibler Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom

27. Februar 2010 (Bund)27. Februar 2010 (Bund)

Näheres ist nachzulesen im entsprechenden Aufsatz von Walter Berroth. (Seite 19 und 20).

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Tarifabschluss 2010 (TVöD) Tarifabschluss 2010 (TVöD)

P A U S E ! ! !

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