Demokratie braucht Dich! Der Vorarlberger Landtag.

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Demokratie braucht Dich! Der Vorarlberger Landtag

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Demokratie braucht Dich!

Der Vorarlberger Landtag

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Was ist der Landtag?

Der Landtag ist das Parlament des Landes Vorarlberg.

In der Demokratie werden wichtige politische Entscheidungen durch das vom Volk gewählte Parlament getroffen.

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Landtagsgeschichte

Der Landtag wurde 1861 eingerichtet.

Seit 1919 wird er auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gewählt.

Seit 1918 ist Vorarlberg ein eigenständiges Land Österreichs mit eigenen Gesetzgebungszuständigkeiten.

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Aufgaben

Im Landtag erfolgt die

• Gesetzgebung des Landes• Wahl der Landesregierung• Genehmigung des Landesbudgets• Kontrolle der Landesregierung

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Landesgesetzgebung

Das Land hat viele wichtige Aufgaben, z.B.:• Soziale und gesundheitliche Angelegenheiten z.B. Jugendschutz, Spitalsrecht, Katastrophenschutz

• Umweltschutz z.B. Naturschutz, Bodenschutz, Abwasserbeseitigung

• Bauwesen z.B. Baurecht, Wohnbauförderung, Wasserversorgung

• Bildungswesen z.B. Schulrecht, Kindergartenwesen

• Verwaltung

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Entstehung eines Landesgesetzes

• Gesetzesvorschlag (z.B. der Landesregierung oder von Abgeordneten)

• Beratungen im Rechtsausschuss• Diskussion und Beschluss im Landtag• Inkrafttreten, wenn weder vom Volk noch von

den Gemeinden eine Volksabstimmung verlangt wird

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Kontrolle

Die Kontrolle erfolgt über• den Budgetbeschluss• den Rechenschaftsbericht der Regierung• Anfragen der Abgeordneten an die

Regierungsmitglieder• Berichte des Rechnungshofs, des Landes-

Rechnungshofs und der Landesvolksanwältin• Beschlüsse des Landtags, mit denen die

Regierung aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen

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Landtagspräsidentin

Aufgaben • Leitung der Landtagssitzungen• Vertretung des Landtags nach außen,

insbesondere in Gremien auf nationaler und internationaler Ebene

• Wahrung der Würde und der Rechte des Landtags

• Handhabung der Geschäftsordnung

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Landtagsdirektion

Aufgaben• Geschäftsstelle des Landtags, der

Ausschüsse, der Landtagspräsidentin, der Landtagsvizepräsidenten sowie des Erweiterten Präsidiums

• Unterstützung und Beratung der Landtagspräsidentin

• Öffentlichkeitsarbeit• Besucherdienste

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Landtagsfraktionen

• Alle in den Landtag gewählten Abgeordneten, die derselben wahlwerbenden Partei angehören, bilden eine Fraktion.

• Eine Fraktion mit mindestens drei Abgeordneten hat das Recht, einen Klub zu bilden.

• Ein Klub hat das Recht auf Räumlichkeiten und finanzielle Unterstützung.

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Ausschüsse

• Vorberatung der Entscheidungen des Landtags

Im Vorfeld der Landtagssitzung können Standpunkte abgeklärt und Kompromisse gefunden werden.

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Landtagssitzung

• Öffentliche Sitzung• Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher

Mehrheit• Ausnahmen:

- Verfassungsgesetze

- Wahl der Landesvolksanwältin und des Landes-Rechnungshofdirektors

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