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Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigung und die „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“

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Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigung und die „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen

Instrumente“

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arbeitslos

beschäftigt

Quali / Ausbildung

2. Arbeitsmarkt

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„horizontale Mauer“

Niedriglohnsektor

ALG Inicht-prekär beschäftigt

ALG II

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arbeitslos

beschäftigt

Keine Zeitverzögerung – sofortige Qualifikation,

Maßnahmen, Vermittlung

Hohe Flexibilität, wenig Kündigungsschutz

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Öffentlich finanzierter Arbeitsmarkt High-End-Arbeitsmarkt

Regulierter Arbeitsmarkt

Recht auf Arbeit: Niedrige Arbeitsintensität, hohe Vereinbarkeit, Training on job Regulation:

Mindestlohn, Kündigungsschutz, Recht auf Weiterbildung, Vereinbarkeit

Angebote: Austausch, Qualifikation, sabbatical, Arbeitszeitverkürzung

Vereinbarkeit

Förderung Abgaben

Intensität

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Gestaltung auf kommunaler und Länderebene, hohe Flexibilität der Instrumente

Aufhebung der Trennung der Regelkreise (SGB II – SGBIII)

Langfristige Instrumente im öffentlich finanzierten Sektor, keine Zugangs-beschränkungen, angemessene Bezahlung

Arbeitsmarktpolitik in Beschäftigungspolitik integrieren, proaktive Strukturpolitik

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Neoliberale Auffassung Rationale Arbeitsmarktpolitik

• unzureichende persönliche Voraussetzungen („Zugangshemmnisse“)

• unzureichende persönliche Motivation

• Leistungsschwäche

• Recht auf Arbeit und Einkommen

• unterschiedliche Lebenslagen

• Marktversagen

Zugangsbeschränkung

Repression

Niedrigstlohn

Freiwilligkeit, lebenslanges Lernen

Umverteilung von Arbeit, Arbeitszeitverkürzung

Marktkorrektur, Regulierung, Abgaben

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Neoliberale Auffassung Rationale Arbeitsmarktpolitik

„Den Hasen drücken“ „Den Hasen entfalten“

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Repression und niedrige Transferleistungen erzwingen Arbeitsaufnahme zu jeder Bedingung

Der „Zirkel“ senkt die Lohnkosten

Dysfunktionen von Arbeitsmarkt und lokaler Ökonomie können durch internationalen Arbeits- und Dienstleistungsmarkt ausgeglichen werden

Strukturell hohe Arbeitslosigkeit ist daher funktional, aber die Kosten sollen gesenkt werden („Wachkoma-Politik“)

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BAgIS EUBABund + KommuneBA

Instrumente SGB II

70 Mio.

Leistungen KdU

250 Mio.

Leistungen ALG I/II (+SV)

400 Mio.

Landesmittel

Instrumente SGB III (Quali)

(bundesweit ausgeschrieben)

Arb.markt-qualifikation + Integration

30 Mio.

Eigene Instrumente + Kofinanz.

0 Euro

Insgesamt: ca. 800 Mio. Euro

40.000 Arb.lose, 70.000 BG-Personen

Kosten für 40.000 Jobs a 20.000 AG-Brutto: 800 Mio. Euro

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Volkswirtschaftliche Perspektive statt betriebswirtschaftliche Perspektive der BA

Aktivierung der passiven Mittel

Es geht nicht nur um Beschäftigung, sondern um Gute Arbeit, lebenslanges Lernen und soziale Sicherheit auf dynamischen Arbeitsmärkten

Stufenloses System des Ausgleichs von Marktversagen und von Ausschluss durch funktionierenden Markt

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Gesetz soll zum 1.1.2009 in Kraft treten

In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition im Bund 2005 vereinbart (Überprüfung und Neuausrichtung)

Bisherige Linie wird bekräftigt

Referentenentwurf liegt vor

Klagen vor den Sozialgerichten sollen durch rechtliche Nachjustierung vermieden werden

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist von 6,5 % (2006) auf 3,3 % (2008) gefallen

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Keine ABM mehr für ALG-II-EmpfängerInnen

(1) Trennung der Regelkreise bleibt, wird faktisch verschärft:

Unverändert: 16a-Stellen, Entgelt-Variante, Ein-Euro-Jobs, d.h.: keine volle Sozialpflichtigkeit, keine Rückkehr in ALG I

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Arbeit auch dann zumutbar, wenn dadurch andere Erwerbstätigkeit beendet wird

(2) Verschärfte Repression:

Keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen mehr !

Sprachkurse als Zwangsmaßnahmen

Nichtunterzeichnung von Eingliederungsvereinbarung wird nicht mehr direkt sanktioniert (< Rechtslage), aber:

Nichterscheinen wird sofort sanktioniert

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Maßnahmen der Berufvorbereitenden Bildung werden von BA zentral eingekauft (Vergabe)

(3) Verbetriebswirtschaftlichung:

Jobrotation als Instrument fällt weg

Abschaffung der Sonstigen Weiteren Leistungen (SWL)

(4) Fixierung auf Vermittlung:

Qualifizierungsmaßnahmen bei Wegfall der Hilfsbedürftigkeit auf Darlehensbasis

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Stärkere Steuerung der BA durch Zielvereinbarung mit der Bundesregierung

(5) Positive Aspekte:

Betonung der sozialpolitischen Funktion der BA

Hauptschulabschluss, EGZ für junge Arbeitslose: widersprüchlich/unklar

Förderung innovativer Projekte (2 Prozent)

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„Die vorgelegten Eckpunkte müssen erheblich nachgebessert werden.“

Stellungnahme des BDA, April 2008

„Strikt abzulehnen ist die vorgesehene Ermächtigung des Bundesarbeitsministeriums zu eigenen Zielvorgaben für die BA.“

ABM soll auch im SGB III verschwinden.

„Anlass zur Sorge gibt die Vorgabe, die im SGB III enthaltenen Ziele, ‚die über eine rasche Eingliederung in Erwerbstätigkeit hinaus gehen‘, ‚herauszuheben‘.

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VBB-Tarif. Tarife der Beschäftigungsträger liegen unter Mindestlohn! Die Leute kommen trotz Arbeit nicht aus Hartz raus. Akteure: VaDiB (= Verband arbeitsmarktpolitischer Dienstleister, Nachfolger des VBB =

Verband Bremer Beschäftigungsträger), ver.di, Senat.

Wegfall der Landesmittel. Im BAP (Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm) werden nur noch BA- und EU-Mittel verwendet. Folge: keine eigenen landespolitischen Zielsysteme mehr. Akteur: Senat.

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Also: Es gibt viel zu tun !