Der Badisc he Winzer...Tel. 07 61 / 2 71 33-49, Mobil 01 71 / 2 87 22 30, Fax 07 61 / 2 02 18 86...

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Mediadaten 2017 die informativsten Seiten für das drittgrößte Weinbaugebiet in Deutschland Der Winze r Badische Mitteilungsblatt des Badischen Weinbauverbandes Preisliste Nr. 37 gültig ab 1. 1. 2017

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Mediadaten2017

die informativsten Seiten für das

drittgrößte Weinbaugebiet in Deutschland

Der WinzerBadischeMitteilungsblatt des Badischen Weinbauverbandes

Preisliste Nr. 37gültig ab 1. 1. 2017

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Kurzcharakteristik

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Der Badische Winzer

• EineunverzichtbareInformationsquellefüralleWinzerinBaden• Wirdseitbald40JahrenvomBadischenWeinbauverbandinZusammenarbeitmitdemstaatlichenWeinbauinstitutFreiburgherausgegeben

• ÜberdieRegionhinausalsFachmagazinbundesweitbeiWeinverantwortlicheninWissenschaft,HandelundVermarktungbekanntundgeschätzt

Monat für Monat – bestens informiert

• umfassend,praxisnahundkompetent• dieneuestenTrendsinAnbau,KellertechnikundVermarktung• aktuelleBrancheninformationen

Gedruckte Kompetenz für das Weinland Baden

Der WinzerBadischeMitteilungsblatt des Badischen Weinbauverbandes

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VerlagundAnzeigenverwaltungBadischerLandwirtschafts-VerlagGmbHAnschriftMerzhauserStraße111,79100FreiburgPostfach209,79002FreiburgTelefon 0761/27133-0Anzeigenabteilung: 0761/27133-453/-454/-455Vertriebsabteilung: 0761/27133-432/-433FaxAnzeigenabteilung 0761/27133-451Vertriebsabteilung 0761/[email protected]

VerbreitungsgebietWeinbaugebietBaden

AnzeigenschlusssieheTermin-undThemenplan

RedaktionPeterWohlfarth(Chefredakteur),WalterEberenz,GernotRaiser,MarionVogt,RenéBossert, SylviaPabst,SabineKöllner,GiselaEhret,PetraLittner

VerlagsgeschäftsführerinBarbaraSester

AnzeigenleitungKarinWirbals-Langner

VertriebsleitungSonjaWahl

Zahlungsbedingungen3%SkontobeiVorauszahlungoderAbbuchung2%SkontobeiZahlunginnerhalb14TagennachRechnungserhaltnetto30TagenachRechnungserhalt

BankverbindungenSüdwestbankFreiburgIBAN:DE46600907000603942008BIC:SWBSDESSXXX

VolksbankFreiburgIBAN:DE61680900000009366318BIC:GENODE61FR1

PostbankKarlsruheIBAN:DE20660100750068859752BIC:PBNKDEFF

Identifikations-NummerDE142102674

DurchschnittlichverbreiteteAuflageim2.Quartal20166.421

Kurzcharakteristik / Verlagsangaben / Zahlungsbedingungen / Auflage 2/3

HerausgeberBadischerWeinbauverbande.V.79100FreiburgMerzhauserStraße115Tel.0761/459100

Verlagsangaben / Zahlungsbedingungen / Auflage

Erscheinungsweisemonatlichjeweils1.Freitag/Monat

BezugspreisJahresaboInland 46,30e

Preisliste Nr. 37,gültig ab 1. 1. 2017

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Beilagen, Einhefter, techn. Zusatzkosten und dgl. werden nicht rabattiert.Alle Preise in e zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Formate / Preise / Nachlässe

Malstaffel3Anzeigen5%6Anzeigen10%9Anzeigen15%12Anzeigen20%

Anzeigenpreise

Größe SatzspiegelformateBreite mm Höhe mm

Euro

1/1 Seite

3/4 Seite

2/3 Seite

1/2 Seite

185 270

185 203 sw 2.340,90138 270 2c 2.955,90

3c 3.600,90

185 180 sw 2.080,80122 270 2c 2.695,80

3c 3.340,80

185 135 sw 1.560,6090 270 2c 2.175,60

3c 2.820,60

sw 3.121,202c 3.736,203c 4.381,20

Größe SatzspiegelformateBreite mm Höhe mm

Euro

1/3 Seite

1/4 S.im Text-teil

1/4 S.Anz.-teil

1/8 S. Anz.-teil

185 90

185 68 sw 1.037,3242,5 270 2c 1.667,00

3c 2.327,13

185 65 sw 751,4090 130 2c 845,00

3c/4c 941,20

185 33 sw 375,7090 65 2c 422,50

3c/4c 470,60

sw 1.279,672c 1.894,673c 2.539,67

60 270

42,5 260

42,5 130

Anzeigenpreise

Millimeterpreis im Anzeigenteil: je mm 1-spaltig (42,5 mm breit)sw = 2,89 e / 2c = 3,25 e / 3c + 4c = 3,62 e

4c 5.016,20

4c 4.235,90

4c 3.975,80

4c 3.455,60

4c 2.978,12

4c 3.174,67

4

Mengenstaffel500mm5%1.000mm10%3.000mm15%5.000mm20%

RabattebeiAbnahmeinnerhalbvon12Monaten(Insertionsjahr)

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HerstellungFreiburgerDruckGmbH&Co.KGLörracherStraße3,79115Freiburg

DruckverfahrenBogen-Offsetdruck

Papier Umschlag115g/m2Bilderdruck, holzfrei,weiß,matt,gestrichen

Papier Inhalt80g/m2Bilderdruck,holzfrei,weiß,matt,gestrichen

VerarbeitungmitzweiKlammerndurchdenRückengeheftet(Ringösenheftung),dreiseitigbeschnitten

Digitale DruckunterlagenPDF(effektiveAuflösung300dpi)mitFarbausdruck

Farbfolge im DruckK•C•M•Y•Farben: ISO2846-1

Farbanpassung: ISOcoated_v2

Rastertonwerte2%indenhellenBereichen(Licht),97%indendunklenBereichen(Tiefe)

Formate / Preise / Nachlässe / Technische Angaben 4/5

Zeitschriftenformat210mmbreitx297mmhoch

Satzspiegel185mmbreitx270mmhoch1/1Seite=1080mm

SpaltenzahlAnzeigenteil:4Spaltenà42,5mmTextteil:4Spaltenà42,5mm3Spaltenà60mm

Anschnittmöglich

Preise für VorzugsplatzierungenTextteil-/Inselanzeigen(mind.30mmhoch,promm)42,5mmbreit8,11e /60mmbreit10,87eEckfeldanzeigen(mind.60mmhoch,promm)90mmbreit6,83e /122mmbreit8,91e / 138mmbreit10,23eStreifenanzeigeunter100mmHöhe,alleinunterText,promm13,36e

FarbzuschlägeNormalfarbe nach Euroskala pro Seite2c:615,00e /3c:1.260,00e /4c:1.895,00e

Anschnittformate1/1Seite =216mmbreit/303mmhoch1/2Seitequer=216mmbreit/154mmhoch1/2Seitehoch=111mmbreit/303mmhochKeineZuschlägefürAnzeigenimSonderformat,überBundundbeiPlatzvorschriften.

Ermäßigte Grundpreiseohne Rabatt und ohne MittlervergütungGebrauchtmaschinenanzeigenmitRandMindesthöhe10mm 2,012/mmGeschäftlicheKleinanzeigenimFließtext 2,012/mm15,002ZuschlagfürreineInternetanzeige

Einhefter und Durchhefterbis25g4-seitig3.139,-2GrößereUmfängeundGewichteaufAnfrage

Ihre Ansprechpartner:

Karin Wirbals-LangnerAnzeigenleitung Tel.0761/27133-453

Laurenz Haas Tel. 27133-454

Marc Lampe Tel. 27133-455

E-Mail: [email protected] 0761/27133-451

Technische Angaben

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Mitseinen15.500HektarRebflächeundseinemDurchschnittsmostertragvonca.1,1Millionen HektoliternistBadendasdrittgrößte WeinbaugebietderBundesrepublik.Es reicht am weitesten nach Süden undgehört als einziges in Deutschland zurWeinbauzone B der EU wie auch das Elsass,die Champagne und das Loire-Tal.Es gelten daher generell höhere Mindest-anforderungen für Qualitäts- undPrädikatsweine.

Burgunderland BadenInBadennehmenderzeitdiedreiHaupt-rebsortenderBurgunderfamilie(Weiß-burgunder,Grauburgunder/RuländerundderBlaueSpätburgunder)56,2%derbadischenRebflächeein,diesewirdergänztdurchdieSortenChardonnay,AuxerroisundSchwarzriesling.Begünstigtdurchdietopogra-phischenundklimatischenVorgabenkönnendieBurgunderindieserMengeangebautwerdenunddiegewünschtenhohenQualitätenhervorbringen.

Weinland Baden

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Informationen zum Weinland Baden 6/7

Das badische Anbaugebiet erstreckt sich etwa 400 Kilometer lang über die neun Bereiche Tauberfranken, Badische Bergstraße, Kraichgau, Ortenau, Breisgau, Kaiserstuhl, Tuniberg, Markgräflerland und Bodensee, und ist in 16 Großlagen sowie 306 Einzellagen gegliedert.

Bodensee 592HektarMarkgräflerland 3.167HektarTuniberg 1.064HektarKaiserstuhl 4.158HektarBreisgau 1.612Hektar

Ortenau 2.724HektarKraichgau 1.158HektarBergstraße 389HektarTauberfranken 617Hektar

Die badischen RebflächenDieEntwicklungdesbadischenWeinbausimLaufederJahrzehnteundJahrhundertelässtsichamdeutlichstenanderZunahmederRebflächeablesen:

Jahr Fläche in Hektar1813 26.0001906 17.7101936 11.5731949 5.8621971 10.075

Jahr Fläche in Hektar1984 14.8151985 14.8511987 15.4661997 15.5561999 15.3112001 15.3402003 15.3462005 15.4782007 15.5372009 15.4782011 15.5202013 15.4362014 15.4912015 15.481

Frankreich

Schweiz

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-DieGoldgelbeVergilbung

-KreativerWeintourismusAngebote

(Beispiele,Tipps,Vermarktung),Workshops

-RückblickIntervitis

-Kirschessigfliege:Rückblick2016

-StatistikQualitätsweinprüfung

-WeinundArchitektur

-FachgerechterEinsatzvonHerbiziden

-Sozialwahlen(WahlderVertreterversammlungder

Berufsgenossenschaft)

- Beihefter Rebschutz 2017

-AktuelleszuBurgunderKlonen

-N-undP-DüngungimWeinbau(NovellierungDüV)

-HerausforderungRebenperonospora(Integriert)

-HerausforderungRebenperonospora(Öko)

-WohnmobiltourismusbeimWinzer(Beispiele,Tipps,

Vermarktung),Workshops

-Stickstoffdüngebedarf,NID,EuF

-NeueRegelungbeiderAnwendungvonPflanzenschutzmitteln

-MaschinenvorführungaufdemBlankenhornsberg:

Bodenbearbeitung

Termine und Themen 2017

Ausgabe Anzeigen- Themen / Fachartikel Messen /

Erscheinungstermin schluss Veranstaltungen

30.12.16

20.01.17

17.02.17

24.03.17

21.04.17

01/17

vom 13. Januar

02/17

vom3.Februar

03/17

vom3.März

04/17

vom7.April

05/17

vom5.Mai

Badischer Weinbautag

Offenburg,16.03.2017

Badische Weinmesse

Offenburg,

06.–07.05.2017

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Termine und Themen 2017 8/9

19.05.17

23.06.17

21.07.17

18.08.17

22.09.17

20.10.17

17.11.17

06/17

vom2.Juni

07/17

vom7.Juli

08/17

vom4.August

09/17

vom1.September

10/17

vom6.Oktober

11/17

vom3.November

12/17

vom1.Dezember

-WeitereErgebnissezuMuskateller-Klonen

-NeueszurEsca-Situation

-RechtsfragenderDirektvermarktung

-Erosionsschutz

-AbsterbendeRebstöcke:UrsachenundDiagnosemöglichkeiten

-StrukturdatenzumJahrgang2016

-NeuePflanzungsregelung

-OenologischeVersuche2016

-Böschungspflege

-VorbereitungenzumHerbst2017

-KupferimWein–Cu-Spurenelemente

-Projektstand:ErlebnismarkeBadischeWeinstraße

(Zielerreichung:Weinradwegetc.)

-Böschungspflege

-Kalium-undMagnesium-Versorgung

-Zahlungsansprüche:Übertragung/Verkauf

-DerJahrgang2016inBaden

Wahl und Krönung der

Badischen Weinkönigin

Freiburg,23.06.2017

2. Winzer-Service Messe

Karlsruhe,

29.–30.11.2017

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Höchst-/MindestformatDIN A 4 / DIN A 6Mindestauflage1.000 ExemplareTeilbelegunginnerhalb des 3-stelligenPLZ-Leitbereiches(in Landkreisen, Orten +Gemeinden nicht möglich)

Prospekte mit Fremdanzeigenkönnen nicht beigelegtwerdenAnlieferungfrachtfrei 10 Tage vor BeilegeterminBestimmungsvermerkTitel und AusgabeKonkurrenzausschlussnach Absprache möglich

Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz/Saarland/HessenFritz KnopPostfach 1804, 33346 Rheda-WiedenbrückTel. 0 52 42 / 4 93 90, Fax 4 51 86E-Mail: [email protected]

Südbaden/Elsass/SchweizGünther LugmeierBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostfach 209, 79002 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-49, Fax 2 02 18 86E-Mail: [email protected]

Süd-Württemberg/Bayern/Sachsen/Thüringen/Brandenburg und Sachsen-Anhalt(südl. der E 30) sowie Österreich und ItalienSaupe VerlagsvertretungenRötfeldstraße 10, 73453 Abtsgmünd-WöllsteinTel. 0 73 66 / 96 30-0, Fax 96 30 30E-Mail: [email protected]

Nordbaden/Nord-WürttembergMedienService SaupeGradmannstraße 3774348 LauffenTel. 0 71 33 / 96 11 96, Fax 96 11 98E-Mail: [email protected]

Verlagskontakt: Karin Wirbals-Langner, AnzeigenleitungTel. 07 61 / 2 71 33-53Badischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 FreiburgHausanschrift: Friedrichstraße 43, 79098 FreiburgTelefon 07 61 / 2 71 33-0, Telefax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]

Beilagenwerbung / Kontakte / Aus unserem Verlag 10/11

Kontakte:

Informationsquelle fürHaupt- + Neben-

erwerbsbetriebe, fürDirektvermarkter sowie für

Betriebe mit Sonderkulturenim Verbreitungsgebiet

Südbaden.

imWeinlandBaden

In unserem Verlag erscheintaußerdem das Wochenblatt

des BadischenLandwirtschaftlichen

Hauptverbandes Freiburg:

www.badische-bauern-zeitung.de

Frankreich

Schweiz

Elsass

die informativstenSeiten für das

drittgrößteWeinbaugebiet

in Deutschland

Beilagenwerbung in der

auflagenstärkstenWeinbau-

fachzeitschriftDeutschlands

Beilagenwerbung

VersandanschriftLahrer Anzeiger GmbHDruckerei und VerlagSenefelderstraße 377933 Lahr

PreiseGesamtbeilage bis 25 g 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / ab 6.001 Expl. 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / bis 6.000 Expl.195,00 €*/1.000*höhrere Gewichte auf Anfrage

Auftragserteilungmindestens 3 Wochen vor Beilegetermin,10 Muster an den Verlag

10

Deutschland / Frankreich / Schweiz / Italien / Österreich

Günther LugmeierBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 Freiburg Hausanschrift: Friedrichstr. 43, 79098 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-49, Mobil 01 71 / 2 87 22 30, Fax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]

Verlagskontakt:

Karin Wirbals-Langner, AnzeigenleitungBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 Freiburg Hausanschrift: Friedrichstr. 43, 79098 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-53, Fax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]

Höchst-/MindestformatDIN A 4 / DIN A 6Mindestauflage1.000 ExemplareTeilbelegunginnerhalb des 3-stelligenPLZ-Leitbereiches (in Landkreisen,Orten + Gemeinden nicht möglich)

Prospekte mit Fremdanzeigenkönnen nicht beigelegt werdenAnlieferungfrachtfrei 10 Tage vorBeilegeterminBestimmungsvermerkTitel und AusgabeKonkurrenzausschlussnach Absprache möglich

VersandanschriftLahrer Anzeiger GmbHDruckerei und VerlagSenefelderstraße 377933 Lahr

PreiseGesamtbeilage bis 25 g 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / ab 6.001 Expl. 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / bis 6.000 Expl. 195,00 €*/1.000*höhere Gewichte auf Anfrage

Auftragserteilungmindestens 3 Wochen vor Beilegetermin, 10 Muster an den Verlag

BeilagenformateHöchstformatDINA4Mindestformat90mmlangx90mmbreit,gefalzteBeilagenanderLängsseitegeschlossenMindestauflage1.000ExemplareTeilbelegunginnerhalbdes3-stelligenPLZ-Leitbereiches(inLandkreisen,Orten+Gemeindennichtmöglich)

PreiseGesamtbeilagebis25g* 195,001/1.000Expl.Teilbeilagebis25g/ab6.001Expl. 195,001/1.000Expl.Teilbeilagebis25g/bis6.000Expl. 205,001/1.000Expl.*höhereGewichteaufAnfrage

Auftragserteilungmindestens3WochenvorBeilegetermin,10MusterandenVerlag

Prospekte mit FremdanzeigenkönnennichtbeigelegtwerdenAnlieferungfrachtfrei10TagevorBeilegeterminBestimmungsvermerkTitelundAusgabeAnliefervorgabeloseaufPaletteKonkurrenzausschlussnachAbsprachemöglich

VersandanschriftFreiburgerDruckGmbH&Co.KGWarenannahmeBeschilderungbeachten!BaslerStraße8879115Freiburg

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Günther LugmeierBadischerLandwirtschafts-VerlagGmbHPostanschrift:Postfach209,79002FreiburgHausanschrift:MerzhauserStr.111,79100Freiburg Tel.0761/27133-456Mobil0171/2872230,Fax0761/27133-451E-Mail:[email protected]

Verlagskontakt:

Karin Wirbals-Langner, Anzeigenleitung BadischerLandwirtschafts-VerlagGmbH Postanschrift:Postfach209,79002FreiburgHausanschrift:MerzhauserStr.111,79100Freiburg Tel.0761/27133-453Fax0761/27133-451E-Mail:[email protected]

Das Wochenblatt des Badischen Hauptverbandes Freiburg

…istInformationsquellefürHaupt- undNebenerwerbsbetriebe,DirektvermarktersowieBetriebe mitSonderkulturenim VerbreitungsgebietSüdbaden

…erscheintmiteinerAuflagevon 13.908 Exemplaren (durchschnittl.VerbreiteteAuflage/ 2.Quartal2016)imBadischenLandwirtschafts-Verlag

www.badische-bauern-zeitung.de

Beilagenwerbung / Ansprechpartner / Portfolio 10/11

Ansprechpartner Badische Bauern Zeitung Land.Leben.Baden

Das regionale Landmagazin für Baden

MenschenausunsererRegionmitihrenGeschichten,IdeenundTraditionen.Freizeit-undAusflugstippsabseitsbekannterPfade,MundartlichesunddieSchönheitBadens.

Druckauflage: 32.000 Ex. davon23.000Ex.beigelegtinBadischeBauern

ZeitungundDerBadischeWinzerdavon9.000Ex.imEinzelverkauf–

Zeitschriftenhandelund ZG-Raiffeisen-Märkte

Erscheinungstermine2017

Ausgabe 01_17 Frühling/Sommer-Ausgabe ET:AprilAS:EndeFebruar

Ausgabe 02_16 Herbst/Winter-Ausgabe ET:OktoberAS:EndeAugust

WeitereInformationenzuLand.Leben.Baden:Dennis NannTel.0761/27133-405E-Mail:[email protected]

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften1„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Ver-

öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druck-schrift zum Zweck der Verbreitung.

2Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist imRahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb einesJahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genanntenFrist abgerufen und veröffentlicht wird.3Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist

auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4Gibt ein Werbemittler (Agentur usw.) für mehrere Werbetreibende im Rahmen von Geschäftsbesorgungsver-

trägen Anzeigen auf, so ist die individuelle Anzahl der Anzeigen des einzelnen Werbetreibenden maßgebend für dieGewährung von Rabatten.5Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-

schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab-nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhe-rer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.6Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen

der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrück-lich davon abhängig gemacht hat und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist.7Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom

Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beila-

genaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Ge-setze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für den Verlag un-zumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wer-den.Beilagen- und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage beziehungsweisedes Beihefters und deren Billigung bindend. Beilagen oder Beihefter, die durch Form oder Aufmachung beim Leserden Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der

Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unver-züglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der aufgrund der Druckunterla-gen gegebenen Möglichkeiten.10Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck derAnzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in demder Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Nachfrist verstreichenoder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubterHandlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmög-lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Einsatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die be-treffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er-füllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraus-sehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Eingang vonRechnungen oder Beleg gemacht werden.11Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für dieRichtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalbder bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab-druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Ver-öffentlichung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu be-zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist be-rechtigt, ein Kreditlimit festzusetzen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1 v. H. über dem Diskontsatz der DeutschenBundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführungdes laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch wäh-rend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglichvereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beträge abhängig zu machen.15Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen-auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Zeichnun-gen hat der Auftraggeber zu bezahlen, für Anzeigen-Veröffentlichungen sind vom Kunden geeignete Druckunterla-gen zur Verfügung zu stellen.17Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichertist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt.Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlegerdem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinender Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei den laufenden Auf-trägen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.19Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalteines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet.Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zurAusschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichenAnpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.20Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.21Die Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert.22Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Verlagsort.

Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa)Der in Ziffer 3 festgesetzte Nachlassanspruch des Werbungstreibenden erlischt, wenn er diesen nicht spätestenseinen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die ihm der Nachlass zusteht; der Werbungstreiben-de muss seinen Anspruch belegen. Art der Nachvergütung nach Vereinbarung.b)Werden Mängel beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keineAnsprüche.c)Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderseiten oder Kollektivseiten Sonderpreise festzuset-zen.d)Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.