Der Badisc he Winzer...Tel. 07 61 / 2 71 33-49, Mobil 01 71 / 2 87 22 30, Fax 07 61 / 2 02 18 86...
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Mediadaten2017
die informativsten Seiten für das
drittgrößte Weinbaugebiet in Deutschland
Der WinzerBadischeMitteilungsblatt des Badischen Weinbauverbandes
Preisliste Nr. 37gültig ab 1. 1. 2017
Kurzcharakteristik
2
Der Badische Winzer
• EineunverzichtbareInformationsquellefüralleWinzerinBaden• Wirdseitbald40JahrenvomBadischenWeinbauverbandinZusammenarbeitmitdemstaatlichenWeinbauinstitutFreiburgherausgegeben
• ÜberdieRegionhinausalsFachmagazinbundesweitbeiWeinverantwortlicheninWissenschaft,HandelundVermarktungbekanntundgeschätzt
Monat für Monat – bestens informiert
• umfassend,praxisnahundkompetent• dieneuestenTrendsinAnbau,KellertechnikundVermarktung• aktuelleBrancheninformationen
Gedruckte Kompetenz für das Weinland Baden
Der WinzerBadischeMitteilungsblatt des Badischen Weinbauverbandes
VerlagundAnzeigenverwaltungBadischerLandwirtschafts-VerlagGmbHAnschriftMerzhauserStraße111,79100FreiburgPostfach209,79002FreiburgTelefon 0761/27133-0Anzeigenabteilung: 0761/27133-453/-454/-455Vertriebsabteilung: 0761/27133-432/-433FaxAnzeigenabteilung 0761/27133-451Vertriebsabteilung 0761/[email protected]
VerbreitungsgebietWeinbaugebietBaden
AnzeigenschlusssieheTermin-undThemenplan
RedaktionPeterWohlfarth(Chefredakteur),WalterEberenz,GernotRaiser,MarionVogt,RenéBossert, SylviaPabst,SabineKöllner,GiselaEhret,PetraLittner
VerlagsgeschäftsführerinBarbaraSester
AnzeigenleitungKarinWirbals-Langner
VertriebsleitungSonjaWahl
Zahlungsbedingungen3%SkontobeiVorauszahlungoderAbbuchung2%SkontobeiZahlunginnerhalb14TagennachRechnungserhaltnetto30TagenachRechnungserhalt
BankverbindungenSüdwestbankFreiburgIBAN:DE46600907000603942008BIC:SWBSDESSXXX
VolksbankFreiburgIBAN:DE61680900000009366318BIC:GENODE61FR1
PostbankKarlsruheIBAN:DE20660100750068859752BIC:PBNKDEFF
Identifikations-NummerDE142102674
DurchschnittlichverbreiteteAuflageim2.Quartal20166.421
Kurzcharakteristik / Verlagsangaben / Zahlungsbedingungen / Auflage 2/3
HerausgeberBadischerWeinbauverbande.V.79100FreiburgMerzhauserStraße115Tel.0761/459100
Verlagsangaben / Zahlungsbedingungen / Auflage
Erscheinungsweisemonatlichjeweils1.Freitag/Monat
BezugspreisJahresaboInland 46,30e
Preisliste Nr. 37,gültig ab 1. 1. 2017
Beilagen, Einhefter, techn. Zusatzkosten und dgl. werden nicht rabattiert.Alle Preise in e zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Formate / Preise / Nachlässe
Malstaffel3Anzeigen5%6Anzeigen10%9Anzeigen15%12Anzeigen20%
Anzeigenpreise
Größe SatzspiegelformateBreite mm Höhe mm
Euro
1/1 Seite
3/4 Seite
2/3 Seite
1/2 Seite
185 270
185 203 sw 2.340,90138 270 2c 2.955,90
3c 3.600,90
185 180 sw 2.080,80122 270 2c 2.695,80
3c 3.340,80
185 135 sw 1.560,6090 270 2c 2.175,60
3c 2.820,60
sw 3.121,202c 3.736,203c 4.381,20
Größe SatzspiegelformateBreite mm Höhe mm
Euro
1/3 Seite
1/4 S.im Text-teil
1/4 S.Anz.-teil
1/8 S. Anz.-teil
185 90
185 68 sw 1.037,3242,5 270 2c 1.667,00
3c 2.327,13
185 65 sw 751,4090 130 2c 845,00
3c/4c 941,20
185 33 sw 375,7090 65 2c 422,50
3c/4c 470,60
sw 1.279,672c 1.894,673c 2.539,67
60 270
42,5 260
42,5 130
Anzeigenpreise
Millimeterpreis im Anzeigenteil: je mm 1-spaltig (42,5 mm breit)sw = 2,89 e / 2c = 3,25 e / 3c + 4c = 3,62 e
4c 5.016,20
4c 4.235,90
4c 3.975,80
4c 3.455,60
4c 2.978,12
4c 3.174,67
4
Mengenstaffel500mm5%1.000mm10%3.000mm15%5.000mm20%
RabattebeiAbnahmeinnerhalbvon12Monaten(Insertionsjahr)
HerstellungFreiburgerDruckGmbH&Co.KGLörracherStraße3,79115Freiburg
DruckverfahrenBogen-Offsetdruck
Papier Umschlag115g/m2Bilderdruck, holzfrei,weiß,matt,gestrichen
Papier Inhalt80g/m2Bilderdruck,holzfrei,weiß,matt,gestrichen
VerarbeitungmitzweiKlammerndurchdenRückengeheftet(Ringösenheftung),dreiseitigbeschnitten
Digitale DruckunterlagenPDF(effektiveAuflösung300dpi)mitFarbausdruck
Farbfolge im DruckK•C•M•Y•Farben: ISO2846-1
Farbanpassung: ISOcoated_v2
Rastertonwerte2%indenhellenBereichen(Licht),97%indendunklenBereichen(Tiefe)
Formate / Preise / Nachlässe / Technische Angaben 4/5
Zeitschriftenformat210mmbreitx297mmhoch
Satzspiegel185mmbreitx270mmhoch1/1Seite=1080mm
SpaltenzahlAnzeigenteil:4Spaltenà42,5mmTextteil:4Spaltenà42,5mm3Spaltenà60mm
Anschnittmöglich
Preise für VorzugsplatzierungenTextteil-/Inselanzeigen(mind.30mmhoch,promm)42,5mmbreit8,11e /60mmbreit10,87eEckfeldanzeigen(mind.60mmhoch,promm)90mmbreit6,83e /122mmbreit8,91e / 138mmbreit10,23eStreifenanzeigeunter100mmHöhe,alleinunterText,promm13,36e
FarbzuschlägeNormalfarbe nach Euroskala pro Seite2c:615,00e /3c:1.260,00e /4c:1.895,00e
Anschnittformate1/1Seite =216mmbreit/303mmhoch1/2Seitequer=216mmbreit/154mmhoch1/2Seitehoch=111mmbreit/303mmhochKeineZuschlägefürAnzeigenimSonderformat,überBundundbeiPlatzvorschriften.
Ermäßigte Grundpreiseohne Rabatt und ohne MittlervergütungGebrauchtmaschinenanzeigenmitRandMindesthöhe10mm 2,012/mmGeschäftlicheKleinanzeigenimFließtext 2,012/mm15,002ZuschlagfürreineInternetanzeige
Einhefter und Durchhefterbis25g4-seitig3.139,-2GrößereUmfängeundGewichteaufAnfrage
Ihre Ansprechpartner:
Karin Wirbals-LangnerAnzeigenleitung Tel.0761/27133-453
Laurenz Haas Tel. 27133-454
Marc Lampe Tel. 27133-455
E-Mail: [email protected] 0761/27133-451
Technische Angaben
Mitseinen15.500HektarRebflächeundseinemDurchschnittsmostertragvonca.1,1Millionen HektoliternistBadendasdrittgrößte WeinbaugebietderBundesrepublik.Es reicht am weitesten nach Süden undgehört als einziges in Deutschland zurWeinbauzone B der EU wie auch das Elsass,die Champagne und das Loire-Tal.Es gelten daher generell höhere Mindest-anforderungen für Qualitäts- undPrädikatsweine.
Burgunderland BadenInBadennehmenderzeitdiedreiHaupt-rebsortenderBurgunderfamilie(Weiß-burgunder,Grauburgunder/RuländerundderBlaueSpätburgunder)56,2%derbadischenRebflächeein,diesewirdergänztdurchdieSortenChardonnay,AuxerroisundSchwarzriesling.Begünstigtdurchdietopogra-phischenundklimatischenVorgabenkönnendieBurgunderindieserMengeangebautwerdenunddiegewünschtenhohenQualitätenhervorbringen.
Weinland Baden
6
Informationen zum Weinland Baden 6/7
Das badische Anbaugebiet erstreckt sich etwa 400 Kilometer lang über die neun Bereiche Tauberfranken, Badische Bergstraße, Kraichgau, Ortenau, Breisgau, Kaiserstuhl, Tuniberg, Markgräflerland und Bodensee, und ist in 16 Großlagen sowie 306 Einzellagen gegliedert.
Bodensee 592HektarMarkgräflerland 3.167HektarTuniberg 1.064HektarKaiserstuhl 4.158HektarBreisgau 1.612Hektar
Ortenau 2.724HektarKraichgau 1.158HektarBergstraße 389HektarTauberfranken 617Hektar
Die badischen RebflächenDieEntwicklungdesbadischenWeinbausimLaufederJahrzehnteundJahrhundertelässtsichamdeutlichstenanderZunahmederRebflächeablesen:
Jahr Fläche in Hektar1813 26.0001906 17.7101936 11.5731949 5.8621971 10.075
Jahr Fläche in Hektar1984 14.8151985 14.8511987 15.4661997 15.5561999 15.3112001 15.3402003 15.3462005 15.4782007 15.5372009 15.4782011 15.5202013 15.4362014 15.4912015 15.481
Frankreich
Schweiz
-DieGoldgelbeVergilbung
-KreativerWeintourismusAngebote
(Beispiele,Tipps,Vermarktung),Workshops
-RückblickIntervitis
-Kirschessigfliege:Rückblick2016
-StatistikQualitätsweinprüfung
-WeinundArchitektur
-FachgerechterEinsatzvonHerbiziden
-Sozialwahlen(WahlderVertreterversammlungder
Berufsgenossenschaft)
- Beihefter Rebschutz 2017
-AktuelleszuBurgunderKlonen
-N-undP-DüngungimWeinbau(NovellierungDüV)
-HerausforderungRebenperonospora(Integriert)
-HerausforderungRebenperonospora(Öko)
-WohnmobiltourismusbeimWinzer(Beispiele,Tipps,
Vermarktung),Workshops
-Stickstoffdüngebedarf,NID,EuF
-NeueRegelungbeiderAnwendungvonPflanzenschutzmitteln
-MaschinenvorführungaufdemBlankenhornsberg:
Bodenbearbeitung
Termine und Themen 2017
Ausgabe Anzeigen- Themen / Fachartikel Messen /
Erscheinungstermin schluss Veranstaltungen
30.12.16
20.01.17
17.02.17
24.03.17
21.04.17
01/17
vom 13. Januar
02/17
vom3.Februar
03/17
vom3.März
04/17
vom7.April
05/17
vom5.Mai
Badischer Weinbautag
Offenburg,16.03.2017
Badische Weinmesse
Offenburg,
06.–07.05.2017
Termine und Themen 2017 8/9
19.05.17
23.06.17
21.07.17
18.08.17
22.09.17
20.10.17
17.11.17
06/17
vom2.Juni
07/17
vom7.Juli
08/17
vom4.August
09/17
vom1.September
10/17
vom6.Oktober
11/17
vom3.November
12/17
vom1.Dezember
-WeitereErgebnissezuMuskateller-Klonen
-NeueszurEsca-Situation
-RechtsfragenderDirektvermarktung
-Erosionsschutz
-AbsterbendeRebstöcke:UrsachenundDiagnosemöglichkeiten
-StrukturdatenzumJahrgang2016
-NeuePflanzungsregelung
-OenologischeVersuche2016
-Böschungspflege
-VorbereitungenzumHerbst2017
-KupferimWein–Cu-Spurenelemente
-Projektstand:ErlebnismarkeBadischeWeinstraße
(Zielerreichung:Weinradwegetc.)
-Böschungspflege
-Kalium-undMagnesium-Versorgung
-Zahlungsansprüche:Übertragung/Verkauf
-DerJahrgang2016inBaden
Wahl und Krönung der
Badischen Weinkönigin
Freiburg,23.06.2017
2. Winzer-Service Messe
Karlsruhe,
29.–30.11.2017
Höchst-/MindestformatDIN A 4 / DIN A 6Mindestauflage1.000 ExemplareTeilbelegunginnerhalb des 3-stelligenPLZ-Leitbereiches(in Landkreisen, Orten +Gemeinden nicht möglich)
Prospekte mit Fremdanzeigenkönnen nicht beigelegtwerdenAnlieferungfrachtfrei 10 Tage vor BeilegeterminBestimmungsvermerkTitel und AusgabeKonkurrenzausschlussnach Absprache möglich
Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz/Saarland/HessenFritz KnopPostfach 1804, 33346 Rheda-WiedenbrückTel. 0 52 42 / 4 93 90, Fax 4 51 86E-Mail: [email protected]
Südbaden/Elsass/SchweizGünther LugmeierBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostfach 209, 79002 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-49, Fax 2 02 18 86E-Mail: [email protected]
Süd-Württemberg/Bayern/Sachsen/Thüringen/Brandenburg und Sachsen-Anhalt(südl. der E 30) sowie Österreich und ItalienSaupe VerlagsvertretungenRötfeldstraße 10, 73453 Abtsgmünd-WöllsteinTel. 0 73 66 / 96 30-0, Fax 96 30 30E-Mail: [email protected]
Nordbaden/Nord-WürttembergMedienService SaupeGradmannstraße 3774348 LauffenTel. 0 71 33 / 96 11 96, Fax 96 11 98E-Mail: [email protected]
Verlagskontakt: Karin Wirbals-Langner, AnzeigenleitungTel. 07 61 / 2 71 33-53Badischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 FreiburgHausanschrift: Friedrichstraße 43, 79098 FreiburgTelefon 07 61 / 2 71 33-0, Telefax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]
Beilagenwerbung / Kontakte / Aus unserem Verlag 10/11
Kontakte:
Informationsquelle fürHaupt- + Neben-
erwerbsbetriebe, fürDirektvermarkter sowie für
Betriebe mit Sonderkulturenim Verbreitungsgebiet
Südbaden.
imWeinlandBaden
In unserem Verlag erscheintaußerdem das Wochenblatt
des BadischenLandwirtschaftlichen
Hauptverbandes Freiburg:
www.badische-bauern-zeitung.de
Frankreich
Schweiz
Elsass
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PreiseGesamtbeilage bis 25 g 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / ab 6.001 Expl. 185,00 €*/1.000Teilbeilage bis 25 g / bis 6.000 Expl.195,00 €*/1.000*höhrere Gewichte auf Anfrage
Auftragserteilungmindestens 3 Wochen vor Beilegetermin,10 Muster an den Verlag
10
Deutschland / Frankreich / Schweiz / Italien / Österreich
Günther LugmeierBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 Freiburg Hausanschrift: Friedrichstr. 43, 79098 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-49, Mobil 01 71 / 2 87 22 30, Fax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]
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Karin Wirbals-Langner, AnzeigenleitungBadischer Landwirtschafts-Verlag GmbHPostanschrift: Postfach 209, 79002 Freiburg Hausanschrift: Friedrichstr. 43, 79098 FreiburgTel. 07 61 / 2 71 33-53, Fax 07 61 / 2 02 18 86E-Mail: [email protected]
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Auftragserteilungmindestens 3 Wochen vor Beilegetermin, 10 Muster an den Verlag
BeilagenformateHöchstformatDINA4Mindestformat90mmlangx90mmbreit,gefalzteBeilagenanderLängsseitegeschlossenMindestauflage1.000ExemplareTeilbelegunginnerhalbdes3-stelligenPLZ-Leitbereiches(inLandkreisen,Orten+Gemeindennichtmöglich)
PreiseGesamtbeilagebis25g* 195,001/1.000Expl.Teilbeilagebis25g/ab6.001Expl. 195,001/1.000Expl.Teilbeilagebis25g/bis6.000Expl. 205,001/1.000Expl.*höhereGewichteaufAnfrage
Auftragserteilungmindestens3WochenvorBeilegetermin,10MusterandenVerlag
Prospekte mit FremdanzeigenkönnennichtbeigelegtwerdenAnlieferungfrachtfrei10TagevorBeilegeterminBestimmungsvermerkTitelundAusgabeAnliefervorgabeloseaufPaletteKonkurrenzausschlussnachAbsprachemöglich
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Das Wochenblatt des Badischen Hauptverbandes Freiburg
…istInformationsquellefürHaupt- undNebenerwerbsbetriebe,DirektvermarktersowieBetriebe mitSonderkulturenim VerbreitungsgebietSüdbaden
…erscheintmiteinerAuflagevon 13.908 Exemplaren (durchschnittl.VerbreiteteAuflage/ 2.Quartal2016)imBadischenLandwirtschafts-Verlag
www.badische-bauern-zeitung.de
Beilagenwerbung / Ansprechpartner / Portfolio 10/11
Ansprechpartner Badische Bauern Zeitung Land.Leben.Baden
Das regionale Landmagazin für Baden
MenschenausunsererRegionmitihrenGeschichten,IdeenundTraditionen.Freizeit-undAusflugstippsabseitsbekannterPfade,MundartlichesunddieSchönheitBadens.
Druckauflage: 32.000 Ex. davon23.000Ex.beigelegtinBadischeBauern
ZeitungundDerBadischeWinzerdavon9.000Ex.imEinzelverkauf–
Zeitschriftenhandelund ZG-Raiffeisen-Märkte
Erscheinungstermine2017
Ausgabe 01_17 Frühling/Sommer-Ausgabe ET:AprilAS:EndeFebruar
Ausgabe 02_16 Herbst/Winter-Ausgabe ET:OktoberAS:EndeAugust
WeitereInformationenzuLand.Leben.Baden:Dennis NannTel.0761/27133-405E-Mail:[email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften1„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Ver-
öffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druck-schrift zum Zweck der Verbreitung.
2Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist imRahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb einesJahres seit Erscheinen der ersten Anzeigen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genanntenFrist abgerufen und veröffentlicht wird.3Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.4Gibt ein Werbemittler (Agentur usw.) für mehrere Werbetreibende im Rahmen von Geschäftsbesorgungsver-
trägen Anzeigen auf, so ist die individuelle Anzahl der Anzeigen des einzelnen Werbetreibenden maßgebend für dieGewährung von Rabatten.5Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe-
schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab-nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhe-rer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.6Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrück-lich davon abhängig gemacht hat und dies vom Verlag ausdrücklich bestätigt worden ist.7Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom
Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.8Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beila-
genaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Ge-setze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für den Verlag un-zumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wer-den.Beilagen- und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage beziehungsweisedes Beihefters und deren Billigung bindend. Beilagen oder Beihefter, die durch Form oder Aufmachung beim Leserden Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.9Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unver-züglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der aufgrund der Druckunterla-gen gegebenen Möglichkeiten.10Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck derAnzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in demder Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür angemessene Nachfrist verstreichenoder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubterHandlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmög-lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Einsatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die be-treffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er-füllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraus-sehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Eingang vonRechnungen oder Beleg gemacht werden.11Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für dieRichtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalbder bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab-druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.13Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Ver-öffentlichung der Anzeige übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu be-zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist be-rechtigt, ein Kreditlimit festzusetzen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.14Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der Höhe von 1 v. H. über dem Diskontsatz der DeutschenBundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführungdes laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch wäh-rend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglichvereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beträge abhängig zu machen.15Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigen-auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-öffentlichung und Verbreitung der Anzeige.16Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Zeichnun-gen hat der Auftraggeber zu bezahlen, für Anzeigen-Veröffentlichungen sind vom Kunden geeignete Druckunterla-gen zur Verfügung zu stellen.17Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichertist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt.Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlegerdem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinender Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei den laufenden Auf-trägen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.19Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalteines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet.Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zurAusschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichenAnpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.20Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf-bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.21Die Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert.22Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Verlagsort.
Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa)Der in Ziffer 3 festgesetzte Nachlassanspruch des Werbungstreibenden erlischt, wenn er diesen nicht spätestenseinen Monat nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht hat, für die ihm der Nachlass zusteht; der Werbungstreiben-de muss seinen Anspruch belegen. Art der Nachvergütung nach Vereinbarung.b)Werden Mängel beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keineAnsprüche.c)Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderseiten oder Kollektivseiten Sonderpreise festzuset-zen.d)Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.