der Bayern Innovativ. Im Auftrag des Bayerischen ... · Gefördert durch Das schnelle...
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Gefördert durch
Das schnelle Förderprogrammfür kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern
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Bayern Innovativ und der Projektträger Bayern als Innovationsmoderator für den Freistaat Bayern
Bayern Innovativ unterstützt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft mit maßgeschneiderten Dienstleistungen gezielt dabei, ihre Innovations-dynamik zu erhöhen. Der Projektträger Bayern ist ein wichtiger Teil der Bayern Innovativ. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betreut er mehrere leistungsstarke Technologieförderprogramme.
Bayern Innovativ GmbHInnovationsgutschein BayernAm Tullnaupark 890402 Nürnbergwww.bayern-innovativ.de
T 0800 0268724innovationsgutschein@bayern-innovativ.dewww.innovationsgutschein-bayern.de
Das Förderprogramm „Innovationsgutschein Bayern” ist maßgeschneidert für kleine Unternehmen und Handwerks-betriebe, die eine neue Idee umsetzen wollen oder ein bereits bestehendes Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung verbessern wollen.
Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen das Team „Innovationsgutschein Bayern” gerne zur Verfügung!
Das schnelle Förderprogramm
Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Hand werksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes ma chen? Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistun gen für z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Pro gramm „Innovati-onsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe”. Mit dem Innovationsgutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder ver-besserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.
Voraussetzungen Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen
Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)
Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten
Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenz- gründerinnen und -gründern personenbezogenWer
wird gefördert ?
Was
Kriterien
Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld von Entwicklungen
Konstruktionsleistungen, Service Engineering
Prototypenbau und Design
Produkttest zur Qualitätssicherung
wird gefördert ?
Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Innovationsgutschein Standard
Zur Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer bzw. einer wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienst-leistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- € betragen.
Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 30.000,- €
Innovationsgutschein Spezial
Bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen.
Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- € betragen.
Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 80.000,- €.
Folgende Punkte müssen erfüllt werden:
Beratungsgespräch
Einreichung einer Skizze
Einreichung des Antrages
Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung
Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen
80.000,- €
30.000,- €
Kombinationen
Mehrfachförderung
Im Rahmen eines Innovationsvorhabens können mehrere Innovationsgutscheine gewährt werden
Pro Antragsteller können innerhalb von zwei Jahren maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden
Berücksichtigt werden alle Bewilligungen innerhalb der letzten zwei Jahre
Die Berechnung erfolgt vom Zeitpunkt der Antragstellung
Es ist möglich, unterschiedliche Fördersätze und Fördersummen zu kumulieren!
Anträge kumulieren
Bis zu vier Antragsteller können denselben Antrag(sinhalt) gemeinsam stellen
Die Anträge müssen zeitgleich beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden
Jeder Antragsteller muss einen eigenen Antrag stellen
Jeder Antragsteller bekommt einen eigenen Bescheid
Es müssen derselbe/dieselben Dienstleister beantragt und beauftragt werden
Jeder Antragsteller muss ein eigenes Angebot und eine eigene Rechnung vom/n (den) Dienstleister/n erhalten
Jeder Antragsteller muss einen eigenen Verwendungs-nachweis beim Projektträger einreichen
Jeder Antragsteller bekommt die Förderung einzeln ausbezahlt
Kosten und Zuschuss
Wie viel wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40%In folgenden Fällen erhöht sich der Fördersatz auf maximal 60%:
Sitz des antragstellenden Unternehmens liegt in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf
Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichba-ren außeruniversitären Forschungseinrichtungen
für Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter)
40%
+10%
+10%
+10%
In einem Innovationsgutschein können gleichzeitig mehrere Teilaufträge an verschiedene Dienstleister vergeben werden.