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Gefördert durch Das schnelle Förderprogramm für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern 18051 I werbersbuero.de I Bildnachweis: Bayern Innovativ GmbH, fotolia/3dradius.de, fotolia/cherezoff, fotolia/mooshny, fotolia/peshkova, fotolia/4th Life Photography, iStock/Peshkova Bayern Innovativ und der Projektträger Bayern als Innovationsmoderator für den Freistaat Bayern Bayern Innovativ unterstützt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft mit maßgeschneiderten Dienstleistungen gezielt dabei, ihre Innovations- dynamik zu erhöhen. Der Projektträger Bayern ist ein wichtiger Teil der Bayern Innovativ. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betreut er mehrere leistungsstarke Technologieförderprogramme. Bayern Innovativ GmbH Innovationsgutschein Bayern Am Tullnaupark 8 90402 Nürnberg www.bayern-innovativ.de T 0800 0268724 [email protected] www.innovationsgutschein-bayern.de Das Förderprogramm „Innovationsgutschein Bayern” ist maßgeschneidert für kleine Unternehmen und Handwerks- betriebe, die eine neue Idee umsetzen wollen oder ein bereits bestehendes Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung verbessern wollen. Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen das Team „Innovationsgutschein Bayern” gerne zur Verfügung!

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Gefördert durch

Das schnelle Förderprogrammfür kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern

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Bayern Innovativ und der Projektträger Bayern als Innovationsmoderator für den Freistaat Bayern

Bayern Innovativ unterstützt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft mit maßgeschneiderten Dienstleistungen gezielt dabei, ihre Innovations-dynamik zu erhöhen. Der Projektträger Bayern ist ein wichtiger Teil der Bayern Innovativ. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betreut er mehrere leistungsstarke Technologieförderprogramme.

Bayern Innovativ GmbHInnovationsgutschein BayernAm Tullnaupark 890402 Nürnbergwww.bayern-innovativ.de

T 0800 0268724innovationsgutschein@bayern-innovativ.dewww.innovationsgutschein-bayern.de

Das Förderprogramm „Innovationsgutschein Bayern” ist maßgeschneidert für kleine Unternehmen und Handwerks-betriebe, die eine neue Idee umsetzen wollen oder ein bereits bestehendes Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung verbessern wollen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen das Team „Innovationsgutschein Bayern” gerne zur Verfügung!

Das schnelle Förderprogramm

Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Hand werksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes ma chen? Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistun gen für z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Pro gramm „Innovati-onsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe”. Mit dem Innovationsgutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder ver-besserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.

Voraussetzungen Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen

Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern

Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)

Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)

Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten

Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenz- gründerinnen und -gründern personenbezogenWer

wird gefördert ?

Was

Kriterien

Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld von Entwicklungen

Konstruktionsleistungen, Service Engineering

Prototypenbau und Design

Produkttest zur Qualitätssicherung

wird gefördert ?

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Innovationsgutschein Standard

Zur Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer bzw. einer wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienst-leistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.

Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- € betragen.

Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 30.000,- €

Innovationsgutschein Spezial

Bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen.

Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- € betragen.

Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 80.000,- €.

Folgende Punkte müssen erfüllt werden:

Beratungsgespräch

Einreichung einer Skizze

Einreichung des Antrages

Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung

Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen

80.000,- €

30.000,- €

Kombinationen

Mehrfachförderung

Im Rahmen eines Innovationsvorhabens können mehrere Innovationsgutscheine gewährt werden

Pro Antragsteller können innerhalb von zwei Jahren maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden

Berücksichtigt werden alle Bewilligungen innerhalb der letzten zwei Jahre

Die Berechnung erfolgt vom Zeitpunkt der Antragstellung

Es ist möglich, unterschiedliche Fördersätze und Fördersummen zu kumulieren!

Anträge kumulieren

Bis zu vier Antragsteller können denselben Antrag(sinhalt) gemeinsam stellen

Die Anträge müssen zeitgleich beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden

Jeder Antragsteller muss einen eigenen Antrag stellen

Jeder Antragsteller bekommt einen eigenen Bescheid

Es müssen derselbe/dieselben Dienstleister beantragt und beauftragt werden

Jeder Antragsteller muss ein eigenes Angebot und eine eigene Rechnung vom/n (den) Dienstleister/n erhalten

Jeder Antragsteller muss einen eigenen Verwendungs-nachweis beim Projektträger einreichen

Jeder Antragsteller bekommt die Förderung einzeln ausbezahlt

Kosten und Zuschuss

Wie viel wird gefördert?

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40%In folgenden Fällen erhöht sich der Fördersatz auf maximal 60%:

Sitz des antragstellenden Unternehmens liegt in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf

Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichba-ren außeruniversitären Forschungseinrichtungen

für Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter)

40%

+10%

+10%

+10%

In einem Innovationsgutschein können gleichzeitig mehrere Teilaufträge an verschiedene Dienstleister vergeben werden.