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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de SEPTEMBER 2016 Sommerfortbildung 2016 des ZBV Oberbayern Wurzelkanalbehandlung beim gesetzlich versicherten Patienen – ein Abrechnungsdschungel Durchführungs- quote von Heil- und Kostenplänen Enorale Fotografien Anzahl der Wurzel- kanäle beim Privatpatienten GKV: Massive Verluste durch die erweiterte Versicherungspflicht Zuckersteuer – wozu? Autoklav von Dentares Direkt Restauration versus Reparatur Steuerbefreite Kieferorthopädie

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

SEPTEMBER 2016

� Sommerfortbildung 2016 des ZBV Oberbayern � Wurzelkanalbehandlung beim

gesetzlich versicherten Patienen – ein Abrechnungsdschungel � Durchführungs-

quote von Heil- und Kostenplänen � Enorale Fotografien � Anzahl der Wurzel-

kanäle beim Privatpatienten � GKV: Massive Verluste durch die erweiterte

Versicherungspflicht � Zuckersteuer – wozu? � Autoklav von Dentares Direkt

� Restauration versus Reparatur � Steuerbefreite Kieferorthopädie

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I N H A L T

2 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

F O RUM

Sommerfortbildung ZBV Oberbayern 2016in Bad Tölz 2

Ausarbeitung des KVZD zur Wurzelkanal-behandlung in der GKV 4

Durchführungsquote von Heil- und Kostenplan 6

Enorale Fotografien 7

Anzahl der Wurzelkanäle beim Privatpatienten 8

GKV – Massive Verluste durch die erweiterteVersicherungspflicht 9

Zuckersteuer – wozu? 10

Dentares Direkt 12

DeWeTec Service –Auftragszettel ZBV Oberbayern 13

BLZK Info Mundgesundheit vom 11.08.2016 14

PM BLZK 16.06.2016: 57. Bayerischer Zahn-ärztetag vom 20. bis 22. Oktober in München 14

BLZK „Info ZBV direkt” vom 29.07.2016:Keine Umsatzsteuer auf KFO-Apparate 15

PM BIG von 12.07.2016: Änderung Sachverständigenrecht 16

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 18– Anmeldebogen allgemein– Seminare Zahnärzte– Zahnersatz-Crashkurs zur Prüfungsvorbereitung– Fit für die Winterprüfung ZFA 2017– PZR – aber richtig!– Seminar Kinderprophylaxe– Seminar Bleaching– Aktuelle Kursangebote des ZBV München– Nachgefragt Festsitzendes Interimsprovisorium– Programm Fortbildung RoAK 2016

Amtliche Mitteilungen 26– Delegiertenversammlung ZBV Oberbayern September

2016– Ausbildungsverträge im Berufsregister des

ZBV Oberbayern– Gebärdensprache– Faxnummer gefragt!– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Börse für Praxisabgaben – Behandlung von Risikopatienten– Ungültigkeit von Zahnarztausweisen– Jugendarbeitsschutzgesetz

Obmannsbereiche 30

Verschiedenes 31

Sommerfortbildung 2016 des ZBV Oberbayernfür Zahnärzte/-innen und Praxismitarbeiter/innen

Fast 100 interessierte Zuhörer habensich zur Sommerfortbildung des ZBVOberbayern am 09. Juli 2016 in Bad

Tölz eingefunden. Im stimmungsvollenKurhaus Bad Tölz wurden die Teilnehmerin gewohnt charmanter Weise vom Vor-sitzenden des Zahnärztlichen Bezirksver-bands Oberbayern, Dr. Klaus Kocher,begrüßt. Sein besonderer Dank galt hierden Ausstellern, die eine solche Veran-staltung erst möglich machten. DieBegrüßung des Referenten, Herrn Profes-sor Dr. Norbert Krämer, Direktor der Poli-klinik für Kinderzahnheilkunde im Univer-sitätsklinikum Gießen, übernahm derFortbildungsreferent des ZBV, Dr. MartinSchubert.

Herr Professor Krämer begleitete uns imLaufe des Tages auf einer kurzweiligenReise durch die aktuelle Kinderzahnheil-kunde. Einleitend wurde auf die beson-dere Bedeutung der Ernährungslenkunghingewiesen. So zeigt sich bei derBetrachtung der Flascheninhalte von Kin-dern erheblicher Aufklärungsbedarf derEltern. Präventiv sollten Kinder nicht mitdem Fläschchen einschlafen und ab dem1. Geburtstag nicht mehr aus der Flaschetrinken. Niedermolekulare Kohlenhydra-te sind zu vermeiden, der Zahnarztbe-such wird ab dem 6.-12. Lebensmonatempfohlen und die Mundhygiene sollte

ab dem ersten Zahn kontrolliert werden.Zur Kariesdiagnostik stehen uns nebender einfachen klinischen Kontrolle, Fiber-optische Transillumination und auch dasneuere Verfahren DiFoti zur Verfügung,dem eine infrarote Illumination des Zah-nes über den Alveolarknochen zugrundeliegt. Radiologisch wird das Orthopanto-mogramm ab dem 9. – 10. Lebensjahrempfohlen. Hier steht die Diagnostik derZahnanlagen und das Erkennen von Eckzahnretentionen im Vordergrund. ZurErkennung von Approximalkaries der 2. Dentition wird die Bissflügelaufnahmeab dem 12. Lebensjahr empfohlen. In der1. Dentition bedarf es hier zwingendeiner rechtfertigenden Indikation!

Bezüglich der Kariesprophylaxe mit Fluo-riden gibt der Gießener Professor folgen-de Empfehlungen: Spezielle Kinderzahn-creme sollte bis zum Alter von 6 Jahrenverwendet werden. Ab diesem Alterkann auf Zahncreme mit einem Fluorid-gehalt von 0,15 % gewechselt werden.Bei Risikokindern empfiehlt sich dannauch der unterstützende Einsatz vonFluorid Gelees. Die lebenslange Verwen-dung von fluoridiertem Speisesalz zeigtsich unproblematisch, der Einsatz vonFluoridtabletten sollte aber auf den sehrseltenen Ausnahmefall beschränkt wer-den.

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FORUM

Im Falle einer bestehenden tiefen Karieszeigen spezielle Polymer-Rosenbohrervielversprechende Ergebnisse. Ihre Mate-rialeigenschaften sind dahingehend opti-miert, dass gesundes Dentin geschontwird. Der Substanzabtrag beschränkt sichsomit weitgehend auf erweichtes Dentin.Überhaupt tendiert man heute mehr alsfrüher dazu, gegebenenfalls pulpennahinfiziertes Dentin zu belassen, um eineEröffnung der Pulpa zu vermeiden. Einekorrekte und dichte Füllung vorausge-setzt, kann die Nährstoffzufuhr der Bak-terien wirksam unterbrochen werden.Die Karies wird in diesen Fällen arretiert.

Die Ursachen der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) sind weiterhinunklar. Diskutiert werden hier Vitamin-D-Mangel und Erkrankungen bzw. Medika-mentenverabreichungen während derersten drei Lebensjahre Auch Dioxinein-flüsse aus Kunststoffverpackungen und –flaschen erscheinen wahrscheinlich. DasTrinken aus Plastikfläschchen und derVerzehr in Plastik verpackter Lebensmittelist zu vermeiden. MIH-Zahnschmelzbesitzt nur etwa ein Zehntel der Härte desnormalen Schmelzes. Der Einbruch desSchmelzes unter Kaubelastung muss,soweit möglich, verhindert werden. Inleichten Fällen sollten nach Zahndurch-bruch und Fluoridierung die beeinträch-tigten Bereiche mit einem Versiegler oderniedrigviskösem Komposit abgedecktwerden. In schweren Fällen werden dieZähne zunächst mit einem Glasionomer-

zement gedeckt. Eine spätere Versor-gung der Zähne unter Anästhesie mitKomposit erfolgt dann nach komplettemZahndurchbruch.

Den Abschluss des interessanten Vor-tragstages bildete ein kurzer Exkurs in dieTraumatologie. Schienungen sind heutevon der Zeitdauer her deutlich kürzer undauch deutlich weniger rigide, erklärteProfessor Krämer. Eine hervorragendeUnterstützung zur Behandlung von Trau-mapatienten stellt die Webseite des„Traumapapstes“ Professor Jens OveAndreasen, The Dental Trauma Guide(www.dentaltraumaguide.org) dar. Hiersind alle vorstellbaren Traumasituationen

nach 1. und 2. Dentition gegliedert.Äthiologie, Diagnose, Behandlung undPrognose sind ausführlich ausgeführtund mit Bild- und Videodokumentationversehen.

Um etwa 18 Uhr verabschiedete Profes-sor Krämer eine begeistertes Auditorium,das trotz herrlichem Wetter den Verlok-kungen des Tölzer Landes ausdauerndstandgehalten hat. Herzlichen Dank demZBV Oberbayern mit Frau Hindl und Dr. Schubert für die Organisation derFortbildung in angenehmer Atmosphäreund inspirierendem Rahmen.

Dr. Georg Heiss, Hohenkammer

Dr. Klaus Kocher, Prof. Dr. Norbert Krämer und Dr. Martin Schubert.Referent Prof. Dr. Norbert Krämer imGespräch.

Kurhaus Bad Tölz.

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Der KVZD (Kompetenzverbundzahnärztlicher Dienstleister e.V.)hat sich am 24.06.2016 in einer

intensiven Arbeitstagung mit der äußerstkomplexen Materie „Wurzelkanalbe-handlung beim gesetzlich versichertenPatienten – ein Abrechnungsdschungel“befasst:

Problemkreis 1 „Zu unklareund zu komplexe Richtlinien“:

Nur unter bestimmten Voraussetzungenwird die Wurzelkanalbehandlung über-haupt als Sachleistung von den gesetzli-chen Krankenkassen übernommen.Besondere Einschränkungen gibt es indiesem Zusammenhang bei der Wurzel-kanalbehandlung von Molaren.In der „Richtlinie des Gemeinsamen Bun-desausschusses (G-BA) gem. § 91 Abs. 6SGB V in der Besetzung für die vertrags-zahnärztliche Versorgung für eine ausrei-chende, zweckmäßige und wirtschaftli-che vertragszahnärztliche Versorgung(Behandlungsrichtlinien)“ finden wirunter dem Teil B „VertragszahnärztlicheBehandlung“, Punkt III. „KonservierendeBehandlung“ unter Punkt 9 viele Kriterienfür die Wurzelkanalbehandlung.Die dort genannten sind einerseits sehrkompliziert, andererseits lassen sie einenerheblichen Interpretationsspielraum. DieZahnarztpraxen sind immer mehr verun-sichert:

1) Wann darf man die Wurzelkanalbe-handlung beim gesetzlich versichertenPatienten im Einzelfall als vertragszahn-ärztliche Leistung mit den bekanntenBEMA-Nrn. durchführen?Klarheit herrscht zumindest darüber, dassneben der vertragszahnärztlichen Wur-zelkanalbehandlung abgrenzbare Privat-leistungen (die es im BEMA gar nicht gibt)nach §4 Abs. 5 BM-Z bzw. §7 Abs.7 EKVZvereinbart und dann nach den Vorgabender GOZ berechnet werden können. Sie-he auch „Schnittstellen zwischen BEMAund GOZ“ der KassenzahnärztlichenBundesvereinigung (KZBV), Stand01.06.2015, z.B. zu den GOZ-Nrn. 2400und 2420.

2) Wann muss man die Wurzelkanalbe-handlung beim gesetzlich versichertenPatienten im Einzelfall komplett als Privatleistung nach §4 Abs. 5 BM-Z bzw.§7 Abs.7 EKVZ vereinbaren und dannnach den Vorgaben der GOZ berechnen ?

Der KVZD würde es sehr begrüßen,wenn die Kassenzahnärztliche Bun-desvereinigung (KZBV) den Gemein-samen Bundesausschuss (G-BA)anruft mit dem Anliegen, die Richt-linien für die vertragszahnärztlicheWurzelkanalbehandlung zu vereinfa-chen und zu konkretisieren.

Problemkreis 2 „Zeitgemäßeendodontische Behandlung“:

Immer wieder stellt sich in der Zahnarzt-praxis folgende Frage:Wie können endodontische Behandlun-gen beim gesetzlich versicherten Patien-ten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft (Techniken bei Wurzelka-nalaufbereitung, medikamentöser Einla-ge, Wurzelkanalfüllung) durchgeführtund berechnet werden, ohne dass dergesetzlich versicherte Patient denAnspruch auf die Sachleistung (solangebeim konkreten Zahn nach den Richtlini-en eine vertragszahnärztliche Wurzelka-nalbehandlung möglich wäre) verliert?In manchen KZV-Bereichen sind hierwegweisende und sachgerechte Einzellö-sungen bereits geschaffen worden. Soz.B. die „Vereinbarung zur besonderenzahnärztlichen Versorgung bei der endo-dontischen Behandlung – Wurzelbe-handlung“ zwischen der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB)und dem Landesverband der Betriebs-krankenkassen in Bayern.

Hier der Original-Text aus dem Rund-schreiben Nr. 9 / 2009 der KZVB vom03.12.2009: „Im Rahmen einer Vereinbarung zwi-schen der KZV Bayerns und dem BKKLandesverband Bayern können die Versi-cherten von rund 170 Betriebskranken-kassen mit Versicherten in Bayern beiendodontischen Behandlungen Behand-

lungsverfahren nach neuestem wissen-schaftlichen Stand wählen, die ansonstennicht von der vertragszahnärztlichen Ver-sorgung umfasst sind, ohne ihrenAnspruch auf die zu Grunde liegendenSachleistungen zu verlieren.Diese Vereinbarung nimmt damit denRechtsgedanken von § 28 Abs. 2 SGB Vin entsprechender Form auf: Wählen Ver-sicherte unter dem Blickwinkel der Quali-tätsverbesserung im Bereich bei endo-dontischen Versorgung ein zusätzlichesVersorgungsangebot, so haben sie dieMehrkosten selbst zu tragen.Bei Leistungen nach den Bema-Nummern32 (WK = Aufbereitung des Wurzelka-nals), 34 (Med = Medikamentöse Einlage)und 35 (WF = Wurzelkanalfüllung) kannder BKK-Versicherte moderne Endodon-tieverfahren wählen (vgl. dazu Anlage 2des Endo-Vertrags), die einen erheblichenzahnärztlichen Mehraufwand bedeuten.Diese Leistungen kann der Zahnarzt nachentsprechender vorheriger Aufklärungdes Patienten und schriftlicher Vereinba-rung mit dem Patienten auf der Grund-lage der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ) direkt mit dem Patienten abrech-nen. Ein Muster „Mehrkostenvereinba-rung für endodontische Leistungen“ istals Anlage 3 zum Vertrag beigefügt. DerZahnarzt bringt dabei das entsprechen-de, über die Krankenversichertenkarte(KVK) abzurechnende Bema-Honorar derNummern 32, 34 und 35 jeweils inAbzug.Der Zahnarzt rechnet alle weiteren not-wendigen Begleitleistungen (z. B. Anäs-thesien, Röntgenmessaufnahmen, Rönt-genkontrollaufnahmen, Spanngummi)und Diagnostik-leistungen (z. B. 01, Vipr.,Rö2), auf die der BKK-Versicherte nachBEMA Anspruch hat, über die Krankenver-sichertenkarte (KVK) im Rahmen der KCH-Quartalsabrechnung mit der KZVB ab.Die Vereinbarung gilt nur für BKK-Versi-cherte mit Wohnsitz in Bayern und in Bay-ern niedergelassene Vertragszahnärzte.Diese Mehrleistungsvergütungsvereinba-rung gilt auch bei Durchführung dergenerellen Kostenerstattung.Diese Mehrleistungsvergütungsvereinba-rung betrifft nur Wurzelbehandlungen

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Wurzelkanalbehandlung beim gesetzlich versicherten Patienten – ein Abrechnungsdschungel

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an Zähnen, die gemäß den BEMA-Richtli-nien zur vertragszahnärztlichen Versor-gung gehören.Zähne die diese Kriterien nicht erfüllenkönnen unverändert rein privat nachGOZ mit dem Patienten – nach entspre-chender vorheriger schriftlicher Vereinba-rung – abgerechnet werden, jedoch nichtals Kassenleistung.“

Ähnliche erfreuliche Einzellösungen miteinzelnen Krankenkassen gibt es auch inanderen KZV-Bereichen, z.B. gibt es inBaden-Württemberg eine ähnliche Ver-einbarung wie in Bayern mit dem dorti-gen BKK-Landesverband, hier sogar mitallen „Endo-Leistungen“, also Trep1,VitE, WK, Med und WF.Eine einheitliche, deutschlandweiteRegelung würde daher für alle viel Licht inden „Abrechnungsdschungel Wurzelka-nalbehandlung“ bringen.Den Zahnarztpraxen in allen KZV-Berei-chen würde viel Aufwand erspart. Der Patient würde sich nicht im Dschun-gel der unterschiedlichsten Aussagen ver-lieren und würde schneller in die Lageversetzt sein, sich für seine Lösung zuentscheiden.Den Krankenkassen würden viele Diskus-sionen erspart.Doch wie könnte eine solche Regelunggestaltet werden?

Der KVZD würde es sehr begrüßen,wenn die Kassenzahnärztliche Bun-desvereinigung (KZBV) zusammenmit dem Spitzenverband der gesetz-lichen Krankenkassen in Deutschlanddiese Möglichkeiten einer Mehrko-stenvereinbarung bei vertragszahn-ärztlichen Wurzelkanalbehandlun-gen schriftlich vereinbart, so dass allegesetzlich versicherten Patientenund alle Zahnarztpraxen in Deutsch-land diese sachgerechten Möglichkei-ten auch rechtlich abgesichert beivertragszahnärztlichen Wurzelkanal-behandlungen analog der „Mehrko-sten in der Füllungstherapie“ verein-baren können.

Vorstand des KVZD www.kvzd.de

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FORUM

SEPTEMBER• Fachkunde zum Strahlenschutz für die digitale Volumen-tomographie

Der Kurs beinhaltet die alle fünf Jahre fällige Aktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärzte nachRöV 2002. Der Kurs ist anerkannt als Spezialkurs im Strahlenschutz „Digitale Volumentomographie“im Sinne des § 18 a, Abs. 1 RöV.

Teil I – Sachkundekurs DVT-Zertifizierungskurs • Übersicht 3D der digitalen Volumentomographie • Grundsätze der Schnittbilddiagnostik • Rechtfertigende Indikationen, Maßnahmen zum Strahlenschutz (Teil I) • Gerätekunde und Aufnahmetechnik • Rechtliche Aspekte, Fachkunderichtlinien, RöV Teil II – Fachkundekurs zum DVT-Zertifizierungskurs • Fallbesprechung • Gesetzliche Grundlagen und Qualitätssicherung • Rechtfertigende Indikationen,Maßnahmen zum Strahlenschutz (Teil II) • Implantat-Planungsschablonen

Teil I, Mi., 07.09.2016, 12.00 – 20.00 Uhr • Teil II, Mi., 07.12.2016, 12.00 – 20.00 Uhr Ort: NWD Bayern, München Referent/-in: Prof. Dr. Margrit-Ann Geibel, Oberärztin Klinik für MKG, Fachzahnärztin für Oralchirurgie Fortbildungspunkte: 8 Preis: 950,00 € p. P. für beide Teile, zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

• Vom Abdruck zum Provisorium Workshop für Zahnarzthelfer/-innen und Azubis. In kleinen Gruppen werden wichtige theoretischeInformationen sowie praktische Tipps und Tricks vermittelt.

Mi., 21.09.16, 13.00 – 17.00 Uhr Ort: mdf Rohrdorf Referent/-in: Tanja Worlitschek, 3M ESPE Fortbildungspunkte: 6 Preis: 75,00 € p. P. zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

OKTOBER• Notfall in der Zahnarztpraxis Ein lebensbedrohlicher Notfall in der Zahnarztpraxis – jetzt heißt es, richtig und schnell handeln!Das Seminar vermittelt in Theorie und Praxis alle Kenntnisse, um einen Notfall in der Praxis sicherzu beherrschen.

Mi., 05.10.16, 13.00 – 17.00 Uhr Ort: mdf Rohrdorf Referent/-in: Michael Fraunhofer, Ltd. Lehrkraft, Dozent im Rettungsdienst Fortbildungspunkte: 6 Preis: 80,00 € p. P., Teampreis für 2 Personen: 140,00 €, zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

• Lachgassedierung in der Zahnheilkunde – Einführungskurs Patienten, sowohl Kinder als auch Erwachsene, haben oft Angst vor einer dentalen Behandlung.Darum helfen immer mehr Zahnärzte ihren Patienten mit der beruhigenden und schonendenLachgassedierung. Dieser Informationskurs beinhaltet die ersten wichtigen Punkte im Umgangmit Lachgas als Sedierungsmethode. Im Praxisteil haben Sie die Möglichkeit, die beruhigendeWirkung von Lachgas selbst zu testen.

Mi., 12.10.16, 15.00 – 19.00 UhrOrt: mdf RohrdorfReferent/-in: Dr. med. Kay O. Furtenhofer, Zahnarzt, Mitglied inder Dental Sedation Teachers Group (dstg)Fortbildungspunkte: 4Preis: 105,00 € p. P. zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung Wir freuen uns auf Sie! Information/Anmeldung:

Nicole Gruber, mdf Rohrdorf, Tel. 0 80 31-72 28-110, Fax: 0 80 31-72 28-102 Ihr mdf-Team

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Zunächst soll einigesan Basics zum Thema„Heil- und Kosten-

plan“ bzw. „Kostenvoran-schlag“ erläutert werden:

GOZ-Kommentar der Bun-deszahnärztekammer(BZÄK) Stand Juni 2016 zu§9 GOZ (Seite 25), letztlichzum Thema „Kostenvoran-schlag“ allgemein:

„Ein Kostenvoranschlagist nach den Bestim-mungen des Bürger-lichen Gesetzbuches

(BGB) grundsätzlich nur eine unver-bindliche Berechnung der voraus-sichtlich entstehenden Kosten. EinePreisgarantie gibt der Zahnarzt damitnicht.

Trotzdem ist der Zahnarzt verpflichtet,das zahnärztliche Honorar, das für seineLeistungen anfallen wird, so genau wiemöglich im Vorhinein aufzuschlüs-seln. Patienten- oder verfahrensbe-zogene Gründe, die dem Zahnarztzum Zeitpunkt der Erstellung desHeil- und Kostenplanes bekannt sind,müssen bei der Bemessung der vor-hergesagten Gebühren Berücksichti-gung finden. Der Patient/Zahlungs-pflichtige ist ebenfalls daraufhinzuweisen, dass eventuell erst imVerlauf der Behandlung Tatsachenersichtlich werden können, die eineErhöhung des vorhergesagten zahn-ärztlichen Honorars bewirken. DerPatient wird dadurch in die Lage versetzt,seine Entscheidung zu treffen, ob er dieBehandlung von diesem Zahnarzt in dervorgesehenen Art und Weise durchfüh-ren lassen will. Eine Erhöhung des imKostenvoranschlag veranschlagten Zahn-arzthonorars ist möglich, wenn im Ver-lauf der Behandlung für den Zahnarztnicht vorhersehbare Schwierigkeiten, einerhöhter Zeitaufwand und/oder sonstigeUmstände auftreten. Eine wesentlicheÄnderung der ursprünglichen Pla-nung und eine damit verbundene

wesentliche Veränderung des Vergü-tungsanspruchs, ist dem Patientenumgehend mitzuteilen.

Wirkung entfaltet der Kostenvoran-schlag im Übrigen nur hinsichtlich derin ihm erfassten Leistungen. Zur Klar-stellung empfiehlt sich ein Hinweis,dass eventuell notwendige zusätzli-che Leistungen oder sogenannteBegleitleistungen nach individuellemAufwand zusätzlich in Rechnunggestellt werden.“

Schlussfolgerungen:

Heil- und Kostenpläne sollten reali-stisch sein. Man sollte dem Patientenklipp und klar sagen, dass man„worst case“ geplant hat. Sollte dieBehandlung weniger aufwendigwerden (Zeit, Schwierigkeit, Umstän-de) als vorliegend geplant, könnendie geplanten bzw. vereinbartenSteigerungsfaktoren (nach §2 GOZz.B. jenseits Steigerungsfaktor 3,5) jaggf. ein wenig absinken zur „positi-ven Überraschung“ des Patienten.

Diese Erläuterungen schaffen Ver-trauen und erhöhen die „Durchfüh-rungsquote“ von Heil- und Kosten-plänen.

Auch sollte man dem Patienten klarzu erkennen geben, dass ein Heil-und Kostenplan ein Behandlungsvor-schlag, ein Behandlungsangebotbasierend auf unserer Diagnostik ist,das der Patient annehmen kann odereben halt nicht. Der Patient ist hierHerr der Dinge, wir können nur pro-fessionell beraten bzw. anraten.

Auch sollte der Patient die legendärenWorte des englischen SozialreformersJohn Ruskin (1819 – 1900) kennen:

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,das nicht irgendjemand etwasschlechter machen und etwas billigerverkaufen könnte.

Die Menschen, die sich nur am Preisorientieren, werden die gerechteBeute solcher Machenschaften.

Es ist unklug zuviel zu bezahlen, aberes ist noch schlechter zu wenig zubezahlen.

Wenn Sie zuviel bezahlen, verlierenSie etwas Geld, das ist alles.

Wenn Sie dagegen zu wenig bezah-len, verlieren Sie manchmal alles, dader gekaufte Gegenstand die Ihmzugedachte Aufgabe nicht erfüllenkann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietetes, für wenig Geld viel Wert zu er-halten.

Nehmen Sie das niedrigste Angebotan, müssen Sie für das Risiko, das Sieeingehen, etwas hinzurechnen.

Und wenn Sie das tun, dann habenSie auch genug Geld, um für etwasBesseres zu bezahlen.

Die Erinnerung an schlechte Qualitätwäre länger als die kurze Freude amniedrigen Preis.

Dr. Peter Klotz, Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom 11.07.2016

Durchführungsquote von Heil- und Kostenplänen

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Dr. Peter Klotz

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Enorale Fotografien

In der GOZ findet sich zum Thema„Fotografie“ zunächst folgendes:

GOZ 6000: Profil- oder en-face-Foto-grafie einschließlich kieferorthopädi-scher Auswertung.Eine mehr als viermalige Berechnungder Leistung nach der Nummer 6000im Verlauf einer kieferorthopädi-schen Behandlung ist in der Rech-nung zu begründen.

Zur Bewertung:

schließlich zu dokumentarischenZwecken angefertigt worden sind,mit den Gebührennummern abge-golten und dürfen nicht gesondertberechnet werden. Fotos, die thera-peutischen oder diagnostischenZwecken, nicht jedoch einer kieferor-thopädischen Auswertung dienen,sind analog berechnungsfähig. Ausgrundsätzlichen Erwägungen empfiehltdie BZÄK keine konkrete Analoggebühr.Der PKV-Verband hält als Analoggebührdie GOZ-Nr. 6000 für angemessen.

Häufig werden für enorale Fotografien zutherapeutischen und diagnostischenZwecken die nachfolgenden Analogposi-tionen verwendet:

„Enorale Fotographie zur Diagnostik“; z.B. entsprechend GOZ 6000 „...“ mit 80Punkten (ergibt 10,35 € im Steigerungs-faktor 2,3) auch Empfehlung BDIZoder entsprechend GOZ 0065 „...“ mit80 Punkten (ergibt 10,35 € im Steige-rungsfaktor 2,3)plus Laborkosten nach § 9 GOZ

„Intraorale und extraoraleFotoaufnahmen, die eineandere als eine kieferortho-pädische Auswertungerfahren“ (betrifft alleGebührenabschnitte); z.B. entsprechend GOZ6000 „...“ mit 80 Punkten(ergibt 10,35 € im Steige-rungsfaktor 2,3)

Für Videodarstellungen fürtherapeutische und diagno-stische Zwecke wird häufigdie nachfolgende Analog-position verwendet:„Videodarstellung intra-/extraoral zu Diagnose/Therapie, intrao-rale Kamera”; z.B. entsprechend GOÄ 5004 „…“ mit400 Punkten (ergibt 41,96 € im Steige-rungsfaktor 1,8).

Dr. Peter Klotz, Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom 04.07.2016

Leistung 6000 (80)

1,0-facher Satz 4,50 €2,3-facher Satz 10,35 €3,5-facher Satz 15,75 €

Die Berechnung erfolgt also je Fotografie.Enorale Fotografien zu therapeutischenund diagnostischen Zwecken sind nichtBestandteil der GOZ 6000, vielmehr exi-stiert hierfür keine GOZ-Nummer imGebührenverzeichnis der GOZ .

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)schreibt in ihrem Kommentar (Stand Juni2016) zur GOZ 6000 wie folgt:Intraorale Aufnahmen entsprechen nichtdieser Nummer, sondern sind nach § 6Abs. 1 oder als Verlangensleistung nach §2 Abs. 3 zu berechnen.

Folgerichtig findet sich im Katalog „selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Lei-stungen“ der BZÄK (Stand 19.02.2015)auf Seite 6 folgendes:Intraorale und extraorale Fotoaufnah-men, die eine andere als eine kieferortho-pädische Auswertung erfahren (betrifftalle Gebührenabschnitte)

Ferner findet sich im „Beschlusskatalog“des GOZ-Beratungsforums (BZÄK, PKV,Beihilfe) folgendes:Beschluss Nr. 15 „ThemenbereichFotodokumentation“: Im Rahmen einer zahnärztlichenBehandlung sind Fotos, die aus-

Dr. Peter Klotz

www.notdienst-zahn.de

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Eigentlich sollte ja alles klar sein:Die GOZ-Nrn. 2410 „Aufbereitungeines Wurzelkanals auch retrograd,

je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sit-zungen“ und GOZ 2440 „Füllung einesWurzelkanals“ werden grundsätzlichnach tatsächlicher Anzahl der jeweils vor-handenen und versorgten Wurzelkanäleeines Zahnes berechnet.

Gleiches gilt für GOZ 2360 „Exstirpationder vitalen Pulpa einschließlich Exkavie-ren, je Kanal“, GOZ 2400 „Elektrometri-sche Längenbestimmung eines Wurzel-kanals“ und GOZ 2420 „ZusätzlicheAnwendung elektrophysikalisch-chemi-scher Methoden, je Kanal“.

Bekanntlich haben gerade z.B. Molaren

nicht grundsätzlich 3 Wurzelkanäle, son-dern z.B. ggf. 4 oder mehr Wurzelkanäle.Dann erfolgen die Ansätze der GOZ-Nrn.2360, 2400, 2410, 2420 und 2440 natür-lich entsprechend der Anzahl der tatsäch-lich vorhandenen Wurzelkanäle. Eineentsprechende Liquidation ist gleichzeitigeine schriftliche Bestätigung dafür, dassder vorliegend wurzelbehandelte Zahndie berechnete Anzahl von Wurzelkanä-len hatte. Selbstverständlich geht dieserSachverhalt auch aus der Behandlungs-dokumentation hervor.

Eine zusätzliche Bestätigung dieses Sach-verhaltes (z.B. als zusätzlicher Textbau-stein in der Liquidation oder als Kurz-schreiben an den Patienten / Versichertenbzw. dessen Kostenerstatter) wird im

Anzahl der Wurzelkanäle beim Privatpatienten

§ 10 GOZ „Fälligkeit und Abrechnungder Vergütung; Rechnung“ nicht gefor-dert.

Vereinzelte Forderungen von PKVen oderanderen Kostenerstattern, der Zahnarztmüsse die Anzahl der behandelten Wur-zelkanäle zusätzlich schriftlich bestäti-gen, obwohl die Anzahl der behandeltenWurzelkanäle klar aus der Liquidationhervorgeht, stehen daher im Wider-spruch zu den Vorgaben der GOZ.

Dr. Peter Klotz,Referent des ZBV Oberbayern fürGebühren- und Leistungsrecht

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terweise bei stationärer Pflege die Lei-stungen aus der Versicherung nicht aus-reichen und man trotzdem den Gangzum Sozialamt antreten muss, sofern eskeine zahlungspflichtigen Angehörigengibt. Lediglich die Höhe der Zuwendun-gen aus den Sozialkassen der Kommunenist geringer.

Die Kassen, als Sachwalter der Beitrags-zahler, haben kaum eine Chance dieKostenbelastungen den „Schuldigen“weiterzureichen. Nun kommen neueakute Belastungen hinzu: die Asylsuchen-den / Flüchtlinge samt zu erwartendennachziehenden Familienangehörigenwerden alle zu Pflichtversicherten derGKV und belasten die Kassen erheblich,ohne dass sichergestellt wäre, dass ent-sprechende Einnahmen entgegenstün-den. Vergessen wir nicht, aktuell bezie-hen in Deutschland etwa 5 MillionenMenschen „Hilfe zur Sicherung desLebensunterhalts“, also Sozialhilfe. Hin-zukommen zig Millionen Geringverdie-ner, die kaum etwas einzahlen insSystem, jedoch auch für alle kostenfreimitversicherten Familienmitglieder vollenAnspruch auf Gesundheitsleistungenhaben. Seriöse Schätzungen gehendavon aus, dass nur sehr wenige der Neu-bürger wesentliche Beiträge ins Systemeinzahlen werden, der Großteil der über-wiegend als „gering qualifiziert“ einge-stuften Zuwanderer wird entweder gleichgar nichts beitragen, weil Sozialhilfeemp-fänger - in Großbritannien sind minde-stens die Hälfte der Zuwanderer aus denehemaligen Kolonien, die auch bei unseinen Großteil der Zuwanderer darstellen- dauerhaft ohne eigenes Einkommen,und dies über Generationen (!) hinweg -oder Geringverdiener, bei einer solidari-schen Sozialgemeinschaft immer proble-matisch, da so den Einzahlern immerhöhere Abgaben zugemutet werden(müssen).

Damit geraten die gesetzlichen Kassen in eine immer stärkere wirtschaftlicheSchieflage, die sie, wenn auch zöger-lich, durch Zusatzbeiträge zum festge-schriebenen Beitragssatz auszugleichen

GKV: Massive Verluste durch die erweiterteVersicherungspflicht

Nach Angaben von dpa haben diegesetzlichen Kassen bislang Beitragsrück-stände in Höhe von 4,48 Mrd. € ange-häuft, 1,2 Mrd. mehr als noch vor einemJahr und ganze 3,5 Mrd. mehr als 2011.Die Zahlungsausfälle häufen sich also.Die neu in die Versicherungspflicht auf-genommenen bzw. „freiwillig“ versicher-ten Selbständigen kommen ihrer Zah-lungspflicht ebenso nicht bzw.ungenügend nach wie Menschen nachPrivatinsolvenz oder „fehlendem Ein-kommen“. Ob nun tatsächlich Zahlungs-unfähigkeit oder „nur“ Zahlungsunwil-ligkeit vorliegt, ist kaum herauszufinden.Die Kosten für ein Beitreibungsverfahrensind hoch und müssen für den Fall derZahlungsunfähigkeit des Schuldners –Schätzungen sprechen von bis zu 20 Mil-lionen „Überschuldeten“ – vom Gläubi-ger – hier den Kassen – getragen werden.Wie jedem vernünftigen Gläubiger, derberechtigte Zweifel hat, ist das den Kas-sen zu heiß, das Risiko viel zu hoch. Sotürmen sich Rückstände immer höherauf.

Nun sollte man den Hintergrund der Pro-bleme nicht aus den Augen verlieren: vorder verhängnisvollen Einführung einerallgemeinen Versicherungspflicht (Jedermuss nun krankenversichert sein, egal ob„privat“ oder „gesetzlich“) übernahmendie Sozialämter die Kosten einer notwen-digen Heilbehandlung. Nach Einführungder Versicherungspflicht mussten dieGKVen Jeden aufnehmen, der die Vor-aussetzungen erfüllte (vor Erreichen derAltersgrenze von 55 also alle). Was diePolitik damit bezweckt hat ist wohl klarersichtlich: wie bei Einführung des „Jahrhundertprojekts“ Pflegeversiche-rung sollten die Kommunen (die die Sozi-alhilfe leisten müssen) entlastet werden,die Kosten wurden und werden den Sozi-alversicherungsträgern und damit Bei-tragszahlern (Arbeitnehmern und Arbeit-gebern je zur Hälfte) aufgebürdet.Natürlich wurden andere Gründe vorge-schoben, wie das in der Politik durchausüblich ist: bezüglich Pflegeversicherungsollte den Menschen „der Gang zumSozialamt erspart bleiben“, wobei pikan-

suchen, nebst knallhar-ten Verhandlungen mitden Leistungserbringern(Ärzte, Krankenhäuser,Pflege) um fehlende Ein-nahmen auf der Ausga-benseite zu kompensie-ren. Die daraus abzu-leitenden Mängel (Perso-nalmangel, Qualitäts-mängel) wegen Geld-mangel im Systemwerden dann einseitigden Leistungserbringernangelastet. Eine ange-messene Vergütung pfle-gerischer oder ärztlicherLeistungen ist schon lan-ge nicht mehr gegeben.

Die Forderung der Kassen ist so nachvoll-ziehbar: wenn der Staat, der Gesetzge-ber, schon solche Gesetze macht, sollte ersich auch verantwortlich für die Folgenzeigen, so der Spitzenverband der GKV.Da werden die Kassen aber wohl auf taube Ohren stoßen…

Dr. Gerhard Hetzwww.dental-observer.de

Dr. Gerhard Hetz

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F O RUM

Zuckersteuer – wozu?

Dass Zucker einübles Zivilisations-suchtgift ist, sollte

unter Fachleuten unbe-stritten sein. Insbesonde-re Zahnkaries, Überge-wicht, Diabetes, sowiealle daraus abgeleitetenFolgeerkrankungen, sinddurch die Zuckersucht inden „zivilisierten Län-dern“ Kostentreiberersten Ranges für diejeweiligen Gesundheits-systeme. Insbesonderegesüßte Getränke wer-den gar nicht mehr als„Zucker“ wahrgenom-

men. Wenn dann noch „Bio“ draufstehtwird hemmungslos konsumiert – Bespiel„Bionade“. Die Zusammenhänge wer-den von den Süchtigen stets geleugnet,das gilt auch für andere Suchtmittel, wieNikotin, Alkohol, etc.

In ärmeren Gegenden steht Zucker nichtso ubiquitär in der Ernährung zur Verfü-gung. Deshalb haben Menschen in Entwicklungsländern teilweise einen bes-seren Gesundheitszustand als „Zivilisati-onsbürger“. Den Gesundheitsökonomenbereitet dies große Sorgen: die Kosten imGesundheitswesen steigen überall steilan, da nützt auch „Kostendämpfung“nichts, denn, niemand mag Erkranktendie Behandlung versagen. Und „Wirt-schaftlichkeitsreserven“ sind nicht mehrso einfach zu schöpfen, der bürokratischeAufwand übersteigt, wie immer beistaatlichen Eingriffen, zumeist die her-ausgearbeiteten Einsparungen. Honorar-kürzungen, bislang probates Mittel umErfolge vorzeigen zu können, funktionie-ren auch nicht mehr – die bereits heuteevidenten Versorgungslücken führen zuimmer weiteren Engpässen in der ärztli-chen Versorgung, trotz weiter hoherAbsolventenzahlen an jungen Ärzten.Hier wirken bereits die Marktmechanis-men - wenn der Preis nicht stimmt, gehtdas Angebot zurück. Nun muss gegenge-steuert werden, durch höhere Vergütun-gen in unterversorgten Gegenden, da ist

es wohl nichts mehr mit weiterer„Kostendämpfung“ wie gehabt. Auch inDeutschland steigen die Ausgaben wie-der, und diesmal wohl ohne Aussicht,diese eindämmen zu können.

Es wäre nun nur gerecht wenn diejeni-gen, die die Kosten auslösen, nämlich dieSüchtigen, sich auch an der Finanzierungder Folgen beteiligen. Bei Rauchern istdies seit Jahrzehnten der Fall – Raucherzahlen wohl schon mehr in die Kassen einals sie entnehmen, zumindest in Deutsch-land. Auch bei Alkohol werden die Ver-braucher durch hohe Steuern an denKosten beteiligt.

Nur Zucker, der eine der teuersten Sucht-erkrankungen hervorruft, soll da ausge-spart bleiben?!

Es sollte bekannt sein dass Bloomberg,Alt-OB von New York, schon einmal eineZuckersteuer auf Süßgetränke einzufüh-ren versucht hat (da ging es lediglich umdie Großflaschen) und damit gescheitertist – die Limonadenindustrie hat dagegenmit Erfolg geklagt gehabt.

Nun gibt es wieder einen Versuch: am 16. Juni hat das Stadtparlament von Phil-adelphia die Einführung einer Zucker-steuer auf Limonaden beschlossen,wogegen die Getränkeindustrie – ver-ständlicherweise! – bis zuletzt erbittertenWiderstand geleistet hat und mittels mil-lionenschweren (!) Werbekampagnenden Beschluss zu verhindern suchte.

Sollte diese Steuer dauerhaft Erfolghaben – es werden etwa 50 Cent je Litererhoben – könnte daraus eine Pilotfunk-tion werden und andere ermuntern dasebenfalls zu versuchen. In USA gibt esderzeit nur noch eine weitere Kommune,in der eine Steuer auf Süßgetränke erho-ben wird, nämlich Berkeley in Kalifornien.Berkeley ist dabei kein Wunder, ist dieStadt doch Sitz der besten Universitätenund „Thinktanks“ im Großraum SanFrancisco gelegen, wo sich die gesamteSoftwareindustrie tummelt. Leute aus derOberschicht sind immer gesundheitsbe-

wußter, so eindeutige Aussagen der Epi-demiologen. Philadelphia hingegen istbislang nicht aufgefallen durch beson-ders hohe Dichte an Intellektuellen, des-halb auch die Probleme: 68 Prozent derErwachsenen und 41 Prozent der Kindersind laut Statistik übergewichtig, 27 Pro-zent der Einwohner leben unterhalb derArmutsgrenze. So sind die Kosten desGesundheitswesens dann weit überpro-portional im Vergleich zu den USA insge-samt. Wie bei uns wird die die ärztlicheBehandlung der Armen von der Allge-meinheit getragen, und da sind dieKosten, ganz wenige Ausnahmen abge-sehen, heftig geklettert. Dabei sind inden USA die Kommunen – auch eine Par-allele – auch fast alle pleite. Die Kommu-nen – auch dies gleich geartet – müssenzusammen mit dem jeweiligen Bundes-staat die Behandlung der Bedürftigenfinanzieren.

Not macht erfinderisch!Geht alles seinen Gang soll die Steuer ab2017 erhoben werden, die Stadtverwal-tung rechnet mit Einnahmen in Höhe von80 Millionen jährlich, die zweckgebun-den für Prophylaxe in Vorschulen undSchulen ausgegeben werden sollen,nebst Zuschüssen für Bibliotheken undöffentliche Freizeiteinrichtungen.

Die neue Steuer gilt für Limonaden,Sportgetränke, aromatisiertes Wasserund vorgesüßte Tee- und Kaffeegeträn-ke. So wird die halbe Gallone (bzw. 2-Liter-Flasche) zukünftig etwa einen Dollarmehr kosten.

Um diese Zuckersteuer tobte monatelangein erbitterter Streit. Kritiker hattengemeint, dass die Sondersteuer vor allemdie Armen belaste, die sich dann –erwünschter Effekt! – weniger von demklebrig süßen Zeug leisten könnten. Undder Handel befürchtete Umsatzeinbußen– ebenfalls erwünschter Effekt! – undzusätzlich könnte es sein, dass nun ver-mehrt Limonaden in anderen umliegen-den Gemeinden gekauft werden könn-ten. Viel Theaterdonner eben, Zuständewie zur Zeit der Prohibition werden pro-

Dr. Gerhard Hetz

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 11

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phezeit, dabei sind doch gerade die „klei-nen Leute“ viel zu bequem längere Fahr-ten auf sich zu nehmen um sich „günsti-ger“ einzudecken.

Auch in Deutschland werden die Leuteund insbesondere Kinder immer fetter,auch hier werden die ekelhaft süßenGetränke bevorzugt konsumiert, und

auch hier findet sich kaum noch einLebensmittel ohne Zuckerzusatz –betrachtet man Fertiggerichte und Spei-sen in Restaurantbetrieben –, und auchhier finden wir die Schieflage: diejenigen,die wenig oder gar nichts ins Gesund-heitssystem einzahlen fragen am meistenLeistungen nach, weil sie kränker sind. Dadie Politik in Deutschland stets annimmt,

man könne Verhalten durch Strafen oderBelohnungen steuern, wäre es auch hierüberfällig, eine Zuckersteuer einzuführen– gerade die „sozial benachteiligten“würden besonders profitieren, wenn sieweniger Zucker konsumieren würden!

Dr. Gerhard Hetzwww.dental-observer.de

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F O RUM

Die Firma Dentares ver-treibt unter anderem Auto-klaven für Zahnarztpraxen.Das Unternehmen hebtsich nach eigenen Aussa-gen durch innovative Pro-dukte, absolut zuverlässi-gen Service, hoheWachstumsraten unddurch die stabile wirt-schaftliche Position ab. DieKunden schätzen an Den-tares angeblich, dass siestets um die höchste Quali-tät ihrer Produkte bemühtsind und die Preise fair undehrlich kalkulieren. Sie wür-den die Handelsspanne

nicht künstlich erhöhen, um anschlie-ßend falsche „Rabatte“ anbieten zu kön-nen.„Für uns zählt, dass Sie als unser Kundeund somit als unser Partner zufriedensind“, heißt es auf der Homepage, „dennnur dann kann es uns auch gut gehen“.Soweit die Werbung!Das ist so nicht richtig, denn die Preispo-litik lässt es der Firma auch gut gehen,wenn die Kunden und Partner nichtzufrieden sind. Die Gerätepreise selbstsind für deutsche Verhältnisse günstig,aber kassiert wird hinterher. Eine Abhol-pauschale von 189,21 Euro, eine Repara-turpauschale von 713,05 Euro und eineLieferpauschale wiederum von 189,21Euro.Die Kunden sind nicht zufrieden, wie einekurze Nachfrage in einem Portal zeigt.• „Damit scheint es, zumindest wennman Google folgt, wohl schon seit eini-ger Zeit Probleme zu geben.

• „…beim Namen Dentares geht mir derHut hoch, ich könnte ein Buch schrei-ben über das Geschäftsgebaren,....Dreistigkeit, Unfähigkeit, Unzuver-lässigkeit, – ich habe mich viele Jahremit dem Verein rumgeschlagen,( habeinige Ordner an Unterlagen )…“

• „Nachdem ich meinen Dentaclave B innur 5 Jahren durch Servicekostenbereits 2x bezahlt hatte (damals nochohne Validierung) habe ich das Dinggespendet und mir 2011 einen Melag

zugelegt. Das habe ich noch keinen Tagbereut. Ich bin heute noch froh, daß ichmich frühzeitig davon getrennt habe.“

• „Sieh an, da sind also noch andere Col-legas in die Falle getappt.... Habe vorknapp 6 Jahren einen Dentaclave Bgekauft, mit 5 jährigem Servicevertrag.Anfahrtskosten wie geschrieben hoch,jedoch manchmal verhandelbar. Bei 3Kontrallen war im Zeitraum von 2 – 3Wochen dann plötzlich etwas defekt.Honi soit qui mal y pense...“

• „Habe mich vor Jahren auch zum Kaufeines Dentares Dentaclav B hinreißenlassen, wegen des günstigen Preisesund der "langen" Garantie von 5 Jah-ren (ich hatte eine Garantieverlänge-rung dazu erworben). Es ist dann aberschon bald und mehrfach zu techni-schen Problemen mit dem Gerätgekommen und da stellte sich genauwie jetzt bei Ihnen heraus, dass die Ser-vicequalität unter aller Kanone ist. Lan-ge Reaktionszeiten, am Telefon nur Ver-trösterei, angekündigtt Rückrufewerden nicht getätigt, endlose TelefonWarteschleifen. Bei einer Reparaturnach 41/2 Jahren, die ja schließlich nochin der Garantieverlängerung lag, wurdemir dann klar gemacht, dass ich abernur Anspruch auf den halben Preis beiden Ersatzteilen und das übrige voll zubezahlen hätte. Bin dann irgendwanneingeknickt und habe bezahlt. Würdeaber auch niemals mehr bei Dentareskaufen!“

• „Dentares...hatte ich schon fast völligverdrängt...gibt es Herrn Matekalonoch? Ich bin eigentlich ein friedfertigerMensch, aber wenn ich diesem Typenmal persönlich begegnen sollte, ist hof-fentlich jemand dabei, der mich ein-bremsen kann...grrrrrr.”

• „Jow, gibt es wohl noch, und wenn Siesich nicht bremsen können, dann ruhigeinen Schlag von mir mit drauf....... denKerl hab ich gefressen ... LG.”

• „Alles was die lieben Kollegen hierschreiben kann ich nur bestätigen. Ruhigmal im Internet recherchieren. MeinFazit: Finger weg von der Firma und Hr.Matekalo, ansonsten sind Ärger, Kostenund viel Frust vorprogrammiert.“

Da ist es direkt wohltuend, wenn wenig-stens ein Kunde der Firma die Stangehält:„Seltsam, habe seit Jahren Dentares Ste-ris, und keine Probleme, weder mit denGeräten noch mit dem Personal.“Komisch????Die Fa. Dentares fordert Abhol- und Prü-fungsaufträge mit der Schlussbemerkung„Die Geschäftsbedingungen und Preisli-ste des Geschäftsbereichs Dentares derAdemik Service GmbH & Co. KG sindBestandteil des Auftrages und wurdenzur Kenntnis genommen.“, ohne dieAGB‘s oder Preisliste zur Kenntnis zugeben. Nach wiederholter anwaltlicherAufforderung hat diese Firma – die ver-mutlich schnell zusammengezimmer-ten – AGB‘s übersandt. Alle Bedingun-gen, Preise, Abholung, Lieferung,Lieferzeiten, Gewährleistung etc. werdenausnahmslos durch Dentares festgelegt.Die Fa. Dentares bezieht sich vermutlichauf gelegentliche Rechtsprechung, dassbei Geschäften unter Unternehmern garkeine AGB‘s erforderlich sind, vergisstaber dabei, dass sie sich explizit bei ihrenVerträgen darauf bezieht. AGB‘s werdennur wirksam, wenn die andere Vertrags-partei sie kannte oder kennen konnte. BeiGeschäften mit Verbrauchern müssen siedeutlich sichtbar sein. Bei Geschäftenzwischen Unternehmern reicht ein Hin-weis, dass es AGB‘s gibt und wo diese zufinden sind. Die Folge bei Verstoß gegendiese Einbeziehungsregel ist, dass dieAGB‘s schlichtweg nicht gelten. Daranändert auch die Übermittlung nach 7Wochen nichts.Der Zahnarzt handelt als Unternehmerund kann an dieser Situation nur etwasändern, wenn er als Besteller beim Den-talhandel selbst eigene AGB‘s erstellt undbei Einkauf oder Reparatur dem Auftragzu Grunde legt. Geeignete Vorlagen wur-den leider bisher von keiner Zahnärzte-kammer vorgelegt.Die vielen schlechten Erfahrungen derKollegenschaft mit dieser Firma lassennur einen Schluss zu: Ich rate ab!

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.Neumarkt-St. Veit

Autoklav von Dentares DirektBesser, Günstiger oder doch Abzocke im Dentalmarkt?

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.

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F O RUM

Neu: „Aktuelles Thema“ bei der BLZK-Telefonsprechstunde Zahnärzte beantworten Fragen zur Mundgesundheit

München – Trockener Mund,Parodontitis, die richtigeZahnbürste, Mundgeruch –

die Telefonsprechstunde der Bayeri-schen Landeszahnärztekammer(BLZK) präsentiert sich mit einemneuen Service: Beraten wird zueinem speziellen Thema, das in regel-mäßigen Abständen wechselt. DieTelefonsprechstunde der BLZK findetzweimal wöchentlich statt und istkostenfrei. Die Patientenberater sinderfahrene Zahnärzte. Über das aktu-elle Thema hinaus beantworten siealle Fragen rund um die Zahn- undMundgesundheit – und das bereitsseit dem Jahr 1999.

Vorgestellt wird das aktuelle Thema derTelefonsprechstunde mit Beschreibungund Bild auf www.zahn.de, der Patien-ten-Website der BLZK. Die Patienten wer-den mit möglichen Fragen auf die Bera-tungsinhalte aufmerksam gemacht. Aufwww.zahn.de gibt es darüber hinaus vie-le weitere hilfreiche und praxisnahe Infor-

mationen zur Zahn- und Mundgesund-heit.

Wann kann die Telefonsprech-stunde helfen?

Ziel aller Beratungsgespräche ist es, zahn-medizinische Fragen zu beantworten.Danach wird der Patient an den eigenenbehandelnden Zahnarzt zurückverwie-sen. Eines können und dürfen die Exper-ten am Telefon allerdings nicht: Zahnarzt-empfehlungen aussprechen. Wer einenZahnarzt in seiner Nähe in Bayern sucht,kann die Online-Zahnarztsuche der BLZKnutzen: http://zahnarztsuche.blzk.de

Wann sind die Zahnärzte amTelefon zu erreichen?

• Telefon: 01805 211366• Zweimal pro Woche, auch in den bayerischen Schulferien

• Montags von 18.00 bis 20.00 Uhr, mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr

Die Beratung ist ausschließlich telefo-nisch möglich. Der Service ist kostenfreiund ergänzt das Gespräch zwischenZahnarzt und Patient in der Praxis. DerAnrufer trägt lediglich die Telefonkosten(aus dem Festnetz 24 ct/min., Handytari-fe können abweichen).

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Die Presseinformation finden Sie unterwww.blzk.de/pressemeldungen oderunter www.zahn.de.

Info Mundgesundheitder Bayerischen Landeszahnärzte-kammervom 11. August 2016

Restauration versus Reparatur 57. Bayerischer Zahnärztetag vom 20. bis 22. Oktober in München

München – „Zahnerhalt oderZahnersatz?” – fast täglichstellt sich diese Frage in der

Praxis. Antworten auf der Basis wis-senschaftlicher Präventions- und Be-handlungskon zepte gibt es beim 57.Bayerischen Zahnärztetag vom 20.bis 22. Oktober in München. Die zen-trale Fortbildungsveranstaltung derbayerischen Zahnärzte steht in die-sem Jahr unter dem Motto „Zahner-halt statt Zahnersatz – Restaurationversus Reparatur”.

Die Referenten des Kongresses für Zahn-ärzte widmen sich dabei den unterschied-

lichen Facet ten der restaurativen Zahn-heilkunde: Sie untersuchen das Span-nungsfeld zwischen Restauration undReparatur, beleuchten das Thema im Kon-text von Parodontologie, Kariestherapie,Endodontie, Chirurgie und Zahnersatz,diskutieren das Pro und Contra neuerAnsätze, Werk stoffe und Verfahren.

„Die Experten vermitteln den Teilneh-mern Wissenswertes aus Wissenschaftund Praxis. Sie sensibilisieren für Problem-stellungen und zeigen Behandlungsmög-lichkeiten und Alternativen auf”, erläu-tert Christian Berger, Präsident derBayerischen Landeszahnärztekammer

(BLZK) und Leiter des Bayerischen Zahn-ärztetages, das Konzept des wissen-schaftlichen Programms für Zahnärzte.

Der vertragszahnärztliche Teil befasst sichmit der Qualitätsförderung durch dieKassenzahn ärztliche Vereinigung Bayerns(KZVB). Ein weiterer Schwerpunkt ist dieAbrechnung endodon tologischer Be-handlungen bei gesetzlich krankenversi-cherten Patienten.

Beim ebenfalls zweitägigen, parallellau-fenden Programm für das zahnärztlichePersonal steht die Aufforderung „Wissenerhalten – Praxis gestalten” im Vorder-

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FORUM

grund. Vorträge zu Therapie konzepten,Abrechnungsfragen und zum souverä-nen Patientenumgang setzen Akzente.

Veranstalter des 57. Bayerischen Zahn-ärztetages sind BLZK und KZVB, alsKooperations partner für das wissen-schaftliche Programm fungiert die Deut-sche Gesellschaft für Zahnerhaltung(DGZ). Die Organisation wird unterstütztdurch die eazf, die Fortbildungsakademieder BLZK. Eine begleitende Dentalausstel-lung rundet das Programm ab.

Frühbucherrabatt für Zahn-ärzte und Praxispersonal

Zahnärzte und Praxisangestellte, die sichbis zum 19. September anmelden, profi-tieren von einem Frühbucherrabatt.Anmelden kann man sich im Internet:www.bayerischer-zahnaerztetag.de.

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Info ZBV direktder Bayerischen Landeszahnärzte-kammervom 16. Juni 2016

Steuerbefreite Kieferorthopädie Keine Umsatzsteuer auf KFO-Apparate

München – Ein selbst angefer-tigter kieferorthopädischerApparat, den ein Kieferor-

thopäde seinem Patienten im Rah-men der Heilbehandlung überlässt,fällt nicht unter die Umsatzsteuer.Das stellt die Bayerische Landeszahn-ärztekammer (BLZK) klar und ver-weist auf ein Urteil des Bundesfi-nanzhofes (BFH). Das oberstedeutsche Finanzgericht hatte bereitsim Jahr 1997 entschieden, dass dieseLeistung „regelmäßig Teil des steuer-freien Umsatzes aus der Tätigkeit alsZahnarzt“ sei (Az.: V R 36/96).

In einer Vorabinformation an die BLZKvom 26. April kündigte das BayerischeLandesamt für Steuern an, Zahnarztpra-xen, die bislang nicht zur Umsatzsteuerveranlagt wurden, zur Abgabe einerUmsatzsteuererklärung für das Jahr 2015aufzufordern. In diesem Zusammenhangwies die BLZK auf die Regelung in § 4 Nr.14 Umsatzsteuergesetz (UStG) hin,wonach die meisten zahnärztlichen Leis-tungen von der Umsatzsteuer befreitsind. Dies gilt auch für die Überlassungeines kieferorthopädischen Apparats,

den ein Kieferorthopäde für die Heilbe-handlung des Patienten selbst angefer-tigt hat.

Zwar beinhaltet § 4 Nr. 14 Buchstabe a)Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) eineRegelung für die Lieferung oder Wieder-herstellung von Zahnprothesen und kie-ferorthopädischen Apparaten, soweit sieder Unternehmer in seinem Unterneh-men hergestellt oder wiederhergestellthat. Allerdings stellten die Richter klar,dass eine Gesamtbetrachtung zum„Wesen des Vorgangs“ Grundlage fürdie steuerliche Bewertung sein müsse.Bei der kieferorthopädischen Behand-lung seien der Einsatz kieferorthopädi-scher Apparate und deren ÜberlassungTeil der Heilbehandlung. Ohne deren Ein-satz sei die Behandlung nicht fachge-recht. Insofern umfasst die grundsätzlichsteuerbefreite zahnärztliche Dienstlei-stung auch die Überlassung der zur Heil-behandlung vom Zahnarzt angefertigtenGegenstände.

Weitere Differenzierungen

Der BFH differenzierte in der genanntenEntscheidung auch zwischen kieferortho-

pädischen Apparaten und Zahnprothe-sen. Letztere waren nach Auffassung derFinanzrichter nicht Teil einer einheitlichenDienstleistung des Zahnarztes und konn-ten auch nicht als Nebenleistung zurSteuerfreiheit zahnärztlicher Tätigkeitangesehen werden.

Ob Kieferorthopäden sich das Eigentuman den eingesetzten Apparaten vorbehal-ten haben oder nicht, ist nach Auffas-sung des BFH nicht maßgeblich. NachBeendigung der Benutzung sei derGegenstand regelmäßig wirtschaftlichverbraucht, sodass eine zivilrechtlicheZuordnungsvereinbarung keinerleirechtserhebliche Bedeutung habe.

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbe-reich Kommunikation der BayerischenLandeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Info ZBV direktder Bayerischen Landeszahnärzte-kammervom 29. Juni 2016

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F O RUM

Kämpfen lohnt sich!Endlich: Änderung des Sachverständigenrechts

In der Nacht vom 07.07.2016 erfolgte inder 183. Sitzung des Deutschen Bun-destages unter Tagungsordnungspunkt

32 der Beschluss zur Änderung des Sach-verständigenrechts. Die aus unserer Sichtwichtigen Bestandteile sind:

1. Es besteht nun ein Anhörungsrecht derParteien bei der Auswahl von Sachver-ständigen durch das Prozessgericht.Dies stärkt nach unserer Auffassungdie Rechte der Bürger nachhaltig.

2. Es besteht eine Pflicht des Sachver-ständigen zur Prüfung von Befangen-heitsgründen. Somit muss der Sachver-ständige sich selber als unabhängigund nicht von einseitigen Interessengesteuert prüfen. Wenn er im Verfah-ren nachweislich dagegen verstoßenhat, kann er mit einer Geldstrafe bis zu€ 3.000,00 belangt werden. Wirbegrüßen diese neue Regelung im Sin-ne der Versicherten und Patientensowie Familien.

3. Im Falle einer Arbeitsüberlastungdes Sachverständigen hat dieser dasunmittelbar dem Gericht mitzuteilen.Damit werden unnötige zeitliche Ver-zögerungen der Verfahren begrenzt.

4. Die Bestellung eines Sachverstän-digen muss in der Zukunft miteiner Fristsetzung zur Übermittlungdes Gutachtens verbunden sein.Dies beschleunigt die Verfahren zuGunsten der Bürger.

Zu den einzelnen Inhalten verweisenwir auf die Drucksache 18/6985 desDeutschen Bundestages aus der Wahlpe-riode 18.

Zusätzlich verweisen wir auf den Tatbe-stand, dass unser langjähriges MitgliedEx- Polizist Horst Glanzer dieses Gesetz-gebungsverfahren mit Unterstützung derEx- Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in den letzten Jah-ren wegen seiner persönlichen Erfahrun-gen mit sehr viel Energie und Aktivitäteninitiiert hat.

Horst Glanzer ist durch zwei prozessualeAuseinandersetzung mit den großendeutschen Versicherungen Allianz undBarmenia (Quelle: BAMS vom10.06.2016) und entsprechenden Gut-achten oder Gutachtern in den Ruingetrieben worden und kämpft trotzdemerfolgreich und ehrenamtlich für die Ver-besserung der Rechte der Bürger und dieDemokratisierung der Entscheidungenvon Gerichten, bezogen auf die Auswahlund Arbeit der Sachverständigen.

Wir sind stolz ein solches engagiertesMitglied zu haben. Dies ist ein Beweis fürdie erfolgreiche Durchsetzung von Bür-gerrechten ohne die Einbindung in großeOrganisationen oder durch hohen finan-ziellen Aufwand. Horst Glanzer agiert miteinem sehr hohen sozialem Enga-gement und war bereits bei 7Gesetzesänderungen der Impulsgeber.Nach unseren Informationen begrüßtauch unser BundesgesundheitsministerHermann Gröhe diese Gesetzesänderungals Beitrag zur Stärkung der Rechte derPatienten gegenüber Versicherungenund vor Gericht.

Sollten Sie einen persönlichen Kontakt zuHerrn Horst Glanzer herstellen wollen,dann bitte melden Sie sich bei uns.

Wolfram – Arnim CandidusPräsidentBürger Initiative Gesundheit e.V

Kontakt Pressestelle: Angela BruggerBürger Initiative Gesundheit e.V.Beethovenstraße 2, 86150 AugsburgTel.: 08 21/50 86 79 60, Fax: 08 21/50 86 79 69 presse@buerger-initiative-gesundheit.dewww.buerger-initiative-gesundheit.de

Pressemitteilung Bürger Initiative Gesundheit e.V.vom 12. Juli 2016

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AU S - U ND F O R T B I L D UNG

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 911Mi. 28.09.2016, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

TRAUNSTEIN: Kurs 904Fr. 30.09.2016, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzelbaumer, Tauben-markt 11 – 13, 83278 Traunstein

Weitere regionale Termine inPlanung

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (für Verpflegung istgesorgt)

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript) /EUR 30,00 (ohne Skript)

MÜNCHEN: Kurs 186Mi. 28.09.2016, 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

TRAUNSTEIN: Kurs 184Fr. 30.09.2016, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzelbaumer, Tauben-markt 11 – 13, 83278 TraunsteinWeitere regionale Termine inPlanung

Kurs 620Sa. 08.10.2016, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (für Verpflegung ist gesorgt)

Kurs 718 AUSGEBUCHTFr./Sa. 04.11./05.11.2016 und Sa.19.11.2016, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Wiedenmann

EUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 530 AUSGEBUCHTKursort: München

Fr./Sa., 04.11. – 05.11.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 11.11. – 12.11.2016, 09:00 bis 18:00 Uhr

Do./Fr./Sa., 01.12/02.12./03.12.2016(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 14.12.2016, 09:00 – 15.30 Uhr Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

6) BLEACHINGFür Mitarbeiter/innen,Zahnärzte/innenRef.: Frau WiedenmannEUR 80,00 (inkl. Skript und Verpflegung)Erfahren Sie mehr über:Ursachen einer ZahnverfärbungMöglichkeiten und Grenzen einerZahnaufhellungsbehandlungAnwendung verschiedener MethodenKurs 225Kursort: München

Mi., 16.11.2016, 14:00 bis 18:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) KinderprophylaxeFür Mitarbeiter/innen,Zahnärzte/innenRef.: Frau WiedenmannEUR 95,00 (inkl. Skript und Verpflegung)

Alles zum Thema Individualprophylaxe.Gibt es wirklich Unterschiede bei derProphylaxe zwischen Kindern undErwachsenen?Karies- und Gingivitisentstehung, Indices, Kariesrisikobestimmung, Ernährungsberatung, Behandlung,Fluorid- und CHX-Therapie.

Kurs 533Kursort: München

Mi., 12.10.2016, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8) Zahnersatz – Crashkurs für PrüfungsvorbereitungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9032Kursort: München

Sa., 19.11.2016, 09:00 bis 17:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

9) Check Up – Fit für die Winterab-schlussprüfungRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9033Kursort: München

Mi., 11.01.2017, 13:00 bis 20:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

10) PZR – aber richtig!!Ref.: Frau WiedenmannEUR 180,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 534Kursort: München

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 19

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter der

Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden.

Hier finden Sie auch detaillierte Erläu-terungen zu den jeweiligen Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8,82287 Jesenwang,

Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

Mi., 25.01.2017, 09:00 bis 17:00 Uhr

Do., 26.01.2017, 09:00 bis 17:00 Uhr

Praktischer Teil – Gruppe A

Fr., 27.01.2017, 09:17:00 UhrPraktischer Teil – Gruppe B

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

11) Notfallsituationen in IhrerZahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10PersonenKurstermine nach Vereinbarung

Aktuelle SeminarübersichtZBV OberbayernSeminare fürZahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen vonBZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN – Kurs 186 Mi. 28.09.2016 – 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

TRAUNSTEIN – Kurs 184 FR. 30.09.2016 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzelbaumer, Taubenmarkt 11 – 13, 83278 Traunstein

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für ZÄ

Weitere regionale Kurstermine sind noch in Planung.

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 9 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium-AZUBI

Sie sind schon gut auf die Abschlussprü-fung vorbereitet? Sie möchten Ihr Wissenvor der Prüfung testen und vertiefen?Dann kommen Sie in unseren Tageskurs:

• Zahnersatz• Chirurgie, Implantologie• Parodontologie, Prophylaxe• Füllungen, Endodontie

Auf vielfachen Wunsch ist dieser Kursneu in unserem Angebot.

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de oder bei

Ruth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895; [email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ)

Christine Kürzinger (ZMF)

Check-Up: Fit für die Winterprüfung

Zahnersatz-Crashkurs zur Prüfungsvorbereitung⇨ Fachkunde & Abrechnung Sie haben wenig oder keine Erfahrungmit Zahnersatz? Hier sind Sie genau rich-tig! Mit vielen prüfungsrelevantenBeispielen und Übungen führen wir Siein den Zahnersatz ein.

• Befundklasse 1, 2, 3, 4• Einstieg in Kombi-ZE• HKP (Erstellen + Abrechnung)

Termin: Samstag, 19. November 2016, 9.00 – 17.00 Uhr; 75 € inkl. Mittagessen

In gewohnter Form werden Frau Dr. Killian und Fr. Kürzinger alle Ihre Fragenrund um die ausgeschriebenen Themenfachkundlich und verwaltungs-/abrech-nungstechnisch beantworten. Sie bear-beiten an Hand eines Skriptes Fragenselbst um Ihren Wissenstand zu überprü-fen und zu ergänzen.

Termin: Mittwoch, 11. Januar 2017, 13.00 – 20.00 Uhr; 75 € inkl. Mittagessen

Kursort: ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Strasse 15, 80999 München

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

KinderprophylaxeAlles zum Thema Individualprophy-laxe. Gibt es wirklich Unterschiedebei der Prophylaxe zwischen Kindernund Erwachsenen?

Karies- und Gingivitisentstehung,Indices, Kariesrisikobestimmung,Ernährungsberatung, Behandlung,Fluorid- und CHX-Therapie.

Termin: Mittwoch, 12.10.2016 in München

Kurs Nr.: 533

Uhrzeit:09:00 bis 17:00 Uhr

Kursgebühr:€ 95,00 inkl. Skript + Verpflegung

PZR – aber richtig!!In diesem 2-Tages-Kurs werden dieGrundlagen der professionellen Zahnrei-nigung in Theorie und Praxis vermittelt.Von A wie Anamnese bis Z wie Zahnhal-teapparat. Unter fachlicher Anleitungwird am 2. Kurstag die Theorie in die Pra-xis umgesetzt. Sie erlernen durch gegen-seitiges Üben die

• richtige Durchführung des PSI und ver-schiedene Indices

• Anwendung von manuellen undmaschinellen Instrumenten

• Glatt- und Interdentalraumpolitur

• Ergonomie und Abstützung

Kursgebühr:EUR 180,00 (inkl. Verpflegung)

Referentin:Ulrike Wiedenmann, DH

Kursort:ZBV Oberbayern,80999 München-Allach, Elly-Staegmeyr Str. 15

Kursdauer:2 Tage

Uhrzeit:jeweils 9:00 Uhr – 17:00 Uhr

Kursnr.: 534

Neuer Termin in München: Mi. 25.01. – Fr. 27.01.2017

Daten:Mi. 25.01.2017(Theorie) Gruppe A/B

Do. 26.01.2017(praktisches Arbeiten) Gruppe A

Fr. 27.01.2017(praktisches Arbeiten) Gruppe B

Begrenzte Teilnehmerzahl!

Verbindliche und schriftlicheAnmeldung per

Einzugsermächtigung über dieKursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen desZahnärztlichen Bezirksverbandes

Oberbayern

Ruth HindlGrafrather Straße 8, 82287 Jesenwang,

Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

BleachingDer Wunsch nach „weißen“ Zähnenbesteht bei uns Menschen schon seitJahrzehnten, auch bei Ihren Patien-ten.

Studien zeigen, dass bei sachgemäßangewendeten Materialien keineZahnschäden zu befürchten sind.

Erfahren Sie mehr über:• Ursachen einer Zahnverfärbung

• Möglichkeiten und Grenzen einerZahnaufhellungsbehandlung

• Anwendung verschiedener Methoden

Termin: Mittwoch, 16.11.2016 in München

Kurs Nr.: 225

Uhrzeit:14:00 bis 18:00 Uhr

Kursgebühr:€ 80,00 inkl. Getränke + Verpflegung

Referentin:Frau Wiedenmann DH

Referentin:Frau Wiedenmann DH

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 20161. TEAM-PROGRAMM

Prophylaxe BasiskursKursnummer 1604: 16. – 18.11. und 24. – 27.11.2016

PAssKursnummer 1605: 16. – 18.09. und 23. – 25.09.2016und 02. – 04.12.2016

Deep ScalingKursnummer 1607: 07. und 08.10.2016

10-Stunden RöntgenKursnummer 1611: 21.10.2016

Aktualisierung ZAHKursnummer 1609: 09.11.2016

2. ZA/ZÄ-PROGRAMM

Aktualisierung ZÄKursnummer 1613: 09.11.2016

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

2. Teil – Befundklasse 5:festsitzendes Provisorium (laborgefertigt)Befundklasse 5.X

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

Liegt ein Befund der Befundklasse 5 vor, kann ein festsitzendes Provisoriumberechnet werden, wenn die endgültige Versorgung noch nicht geplant werdenkann.

Befundklasse 5 Regelversorgung = partielle Kunststoffprothese

HPK Im HKP muss bereits bei der Antragstellung vermerkt werden, dass ein fest-sitzendes, laborgefertigtes Provisorium beantragt wird

Abrechnungsgrundlage: GOZ und § 9 GOZ

Andersartige Versorgung

Festsitzende Interimsversorgungen

Im zeitlichen Zusammenhang mit einer endgültigen Versorgung oder fest-sitzende Interimsversorgungen aus Gründen des Tragekomforts/Ästhetiksind nicht zuschussfähig.

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Fortbildungsprogramm Rosenheimer Arbeitskreis – 2. Halbjahr 2016

Kurs Nr. 8 – 28.09.2016

Qualitätsmanagement undQualitätssicherung

Was kommt auf die Praxen durch diezu Neuregelungen zu? KZVB-Kurs!

Nachdem jeder Vertragszahnarzt ein ein-richtungsinternes Qualitätsmanagementeinführen und weiterentwickeln muss,stehen der Zahnärzteschaft in den kom-menden Jahren neue gesetzgeberischeHerausforderungen zur Qualitätssiche-rung bevor. Qualitätsmanagement undQualitätssicherung werden in Zukunfteinen wesentlichen Umfang in der Tätig-keit der Zahnarztpraxen als auch derKZVen ausmachen.

Der Referent setzt sich mit der aktuellenSituation auseinander und wird insbeson-dere die unterschiedlichen Qualitätssi-cherungsmaßnahmen erläutern. WelcheSicherungsmaßnahmen müssen Ver-tragszahnärzte ergreifen?

Inwieweit werden Behörden Zahnärzteüberprüfen und kontrollieren und welcheHilfestellungen gibt die KZVB? Diese Fragen wird der Referent beantworten.

Referent: Dr. N. SchediwyJurist bei der KZVB

Ort: Mdf-Dental-Fachhandel,Seb.-Tiefenthaler-Str. 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Mittwoch, 28.09.2016, 18.00 bis 19.30 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 20 Teiln.

Fortbildungspunke: 2

Gebühr: Mitglieder: 0,– €Nichtmitglieder: 20,– €Tagungspauschale

Kurs Nr. 9 – 14.10.2016

Gutachterliche Bewertungder Richtlinien bei PAR-Planungen

KZVB-Kurs!

Dieses Seminar behandelt die Themen:■ Behandlungsnotwendigkeit ■ Behandlungsvoraussetzungen ■ Erhaltungswürdigkeit■ individuelle Mitarbei■ Rauchen ■ Röntgenbilder ■ offene/geschlossene Therapie■ Ergänzungstherapie

■ erneute Therapie ■Widerspruch gegen Gutachten

Referenten: Dr. Armin WalteroderErnst BinnerZahnärzte/Referenten KZVB

Ort: Mdf-Dental-Fachhandel,Seb.-Tiefenthaler-Str. 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Freitag, 14.10.2016, 15.00 bis 18.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 20 Teiln.

Fortbildungspunke: 2

Gebühr: Mitglieder: 20,– €Nichtmitglieder: 40,– €Tagungspauschale

Kurs Nr. 10 – 19.10.2016

AbrechnungWorkshop für moderne, innovativeZahnarztpraxen

Rund um den BEMA ~ aktueller Standder Bestimmungen

■ Update Abdingung – korrekte Berech-nung von Zusatz- und Privatleistungenu. GOZ 2016

■ Neukommentierungen und Beschlüssedes Beratungsforums

■ Immer Ärger mit der PKV...■ Informationen zu Erstattungsproble-men

■ Aktuelle Rechtsprechung mit Auswirkungen auf die Praxis

■ Festzuschuss-System –aktuelle Beschlüsse mit Fallbeispielen

■ Aus der Praxis, für die Praxis: Informationen und Beispiele zu aktuellen Fragestellungen

Referent: M. Hackenberg, PRAXIS PLAN

Ort: wird noch bekannt gegeben

Zeit: Mittwoch, 19.10.2016, 13.00 bis 19.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 15 Teiln.

Fortbildungspunke: 6

Gebühr: Mitglieder: 150,– €Nichtmitglieder: 200,– €

Kurs Nr. 11 – 26.10.2016

Ergonomisch arbeiten in der Zahnarztpraxis

Korrekte Arbeitshaltung, gezielterAusgleich

Wie verhalte ich mich im Arbeitsalltag,um den Feierabend genießen zu können?Wie optimiere ich meine (Arbeits)umge-bung? Was kann ich tun, um mich amArbeitsplatz fit zu halten? Was macheich, wenn doch Schmerzen und Verspan-nungen auftauchen?

Auf alle diese Fragen versucht der Work-shop ein paar Antworten zu geben undsofort umsetzbare Lösungsansätze zuzeigen.

Sie erhalten grundlegende Informationenzum Thema „Ergonomie” und denAspekten des gesunden Arbeitens, sowieEinblich in optimale Arbeitsumgebungund richtige Arbeitshaltung, als Teamund auch alleine. Ein Schwerpunkt liegthierbei auf der optimalen patientenlage-rung als „Schlüssel” für korrekte Körper-haltung während der zahnärztlichenTätigkeit. Zudem lernen Sie konkreteAusgleichsübungen (Mikro- und Mini-pausen) für sofortige Aktivität währendund zwischen den Behandlungen oderverschiedenen Arbeitsschritten kennenund erfahrenGrundlagen der Selbstthera-pie am Arbeitsplatz, um die Bewegungs-ähigkeit = Arbeitsfähigkeit wieder herzu-stellen.

Referent: Manfred Just, JUST-Institut

Ort: Mdf-Dental-Fachhandel,Seb.-Tiefenthaler-Str. 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Mittwoch, 26.10.2016, 14.00 bis 19.30 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 15 Teiln.

Fortbildungspunke: 5

Gebühr: Mitglieder: 120,– €Nichtmitglieder: 170,– €

Kurs Nr. 12 – 11.11. u. 12.11.2016

Prophylaxe Marketingund Kommunikation

Dieses Seminar vermittelt den Teilnehme-rinnen und Teilnehmern grundlegendesWissen über Marketing für die zahnmedi-

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

zinische Prophylaxe. Es ist geradezu idealfür Zahnarztpraxen, welche den Fokusauf die Vorsorge legen und neue Patien-ten gewinnen möchten. Dabei spielt dieKommunikation eine entscheidende Rol-le. Im Seminar wird vermittelt, wie sichder Einfluss auf Patienten durch verbes-serte Kommunikation optimieren lässtund wie systematisch Patientenbegeiste-rung entstehen kann. Bei der Patienten-beratung wird gezeigt, wie man über-zeugt satt überredet. Des Weiteren gehtes um das interessante Thema Preis. Hier-bei wird den Teilnehmerinnen und Teil-nehmern die Preisgestaltung, Abrech-nung und den professionellen Umgangmit Preisverhandlungen vonseiten derPatienten vermittelt.

Referentin: Stephanie Entenmann, Prophylaxeprofi

Ort: Hotel zur Post,Raum Samerberg Dorfplatz 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Freitag, 11.11.2016, 13.00 bis 19.00 Uhr Samstag, 12.11.20169.00 – 16.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 25 Teiln.

Fortbildungspunke: 12

Gebühr: Mitglieder: 220,– €Nichtmitglieder: 270,– €

Vorankündigung 2017Kurs Nr. 1 – 25.01.2017

Implantatprothetik

Der Einführung moderner Fertigungsver-fahren hat zahlreiche Innovationen undVerbesserungen im Bereich der Implant-Suprakonstruktionen mit sich gebracht.Diese umfassen sowohl neue zahnfarbe-ne Materialien und deren Kombinatio-nen, wie auch innovative Konstruktions-möglichkeiten individueller Hybrid-abutments und Hybridabutmentkronen.Vor diesem Hintergrund ist auch die Fra-ge nach einer Zementierung oder Ver-schraubung der Suprakonstruktion undnach der Wahl eines adäquaten Restaura-tionsmaterials neu entflammt. DemBehandler wird aktuell eine große Vielfaltvon Versorgungsmöglichkeiten an dieHand gegeben, die häufig im klinischen

Langzeitverhalten nur unzureichend ein-geschätzt werden können. Ein entschei-dender Parameter für den Langzeiterfolgist dabei das Okklusionskonzept.

Der Vortrag gibt eine Übersicht überaktuell verfügbare vollkeramischeImplant- Suprakonstruktionen, vermit-telt Entscheidungskriterien für verschie-dene Versorgungsmöglichkeiten undbewertet unterschiedliche Varianten aufder Grundlage wissenschaftlicher Unter-suchungen.

Referent: Prof. Edelhoff, Zahnarzt

Ort: Hotel zur Post,Raum Samerberg Dorfplatz 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Mittwoch, 25.01.201716.00 – 19.30 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 20 Teiln.

Fortbildungspunke: 4

Gebühr: Mitglieder: 150,– €Nichtmitglieder: 200,– €

Kurs Nr. 2 – 08.02.2017

Workshop: Regenerative Methodenin der Zahnmedizin speziell Knochenund Parodontalgewebe:

CGF (PRP, PPP, CD 34+ Stammzellen) beiTrigeminus-Neuralgie, Myoarthropathie,Zahnärztliche Chirurgie (speziell: socketpreservation, NICO), Knochenaufbau(speziell: Bone ring, sinus lift, Knochen-aufbau), Implantologie, Parodontologie.Theoretische Grundlagen und praktischeÜbungen. Herstellung von autologenMembranen und Knochenaugmentatendirekt vor Ort aus Patientenblut.

Referent: Prof. Tapparo, Zahnarzt

Ort: Hotel zur Post,Raum Samerberg Dorfplatz 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Mittwoch, 08.02.201714.00 – 19.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 20 Teiln.

Fortbildungspunke: 4

Gebühr: Mitglieder: 100,– €Nichtmitglieder: 150,– €

Werden Sie Mitglied im RosenheimerArbeitskreis für zahnärztliche Fortbildunge.V. und sparen Sie dadurch Kursgebüh-ren.Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 49,–€.

Kurs-Anmeldungen bitte mit beigefügtemFormular per Fax, oder per Mail – hier kön-nen Sie auch unsere Beitrittserklärunganfordern, oder auf unserer Webseite her-unterladen!

Besuchen Sie unsere Website:www.ro-ak.de

Ihr Rosenheimer Arbeitskreis f. zahnärztli-che Fortbildung e.V., c/o Dr. Pfleger,Griesstr. 10, 85567 Grafing,Tel.: 0151 - 19 38 38 69e-mail: [email protected]: 032229565295

Unsere NOTFALLPUPPE ist für Mitgliederin der Praxis Dr. Eickholt jederzeit kosten-los auszuleihen. Tel.: 0 80 31-6 69 90.

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

DelegiertenversammlungZBV Oberbayern 2016

Die diesjährige Delegiertenversammlungdes ZBV Oberbayern findet am Mittwoch,den 14.09.2016 um 14.00 Uhr in derGeschäftsstelle des ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Str. 15 in München statt.

Mitglieder des ZBV Oberbayern sindberechtigt, als Zuhörer an der Delegier-tenversammlung teilzunehmen.

Ausbildungsverträgeim Berufsregisterdes ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe derAusbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungsvertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

3. Wir möchten Sie höflichst darauf hin-weisen, dass die Verträge eingetragenund dementsprechend auch ausgetra-gen werden müssen!

Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:

Wir benötigen bei der Lösung einesVertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende aufWunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Gebärden-sprache?Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sofern in Ihrer Praxis Mitarbeiter tätigsind, die die Gebärdensprache beherr-schen, bitten wir um Mitteilung an denZBV Oberbayern, damit wir bei diesbe-züglichen Anfragen von Zahnarztpraxenoder Patienten oder karitativen Organisa-tionen entsprechend Auskunft gebenkönnen.

Bitte wenden Sie sich an Herrn WolfgangSteiner, Tel. 0 89/79 35 58 81, Fax:0 89/81 88 87 40 oder per E-Mail: [email protected].

Vielen Dank!

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Faxnummerngefragt!Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir bitten Sie im Zuge einer verbessertenKommunikation, so z.B. im Rahmen vonFaxaktionen, mit denen wir wichtigeInformationen zu Kursen und Weiterbil-dungsangeboten an Sie und Ihre An-gestellten übermitteln möchten, uns Ihreaktuellen Faxnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Praxis mitzuteilen.

Dies bitte formlos und einfach per Tele-fon, Fax oder E-Mail an den ZBV Ober-bayern melden.

Ihr Ansprechpartner ist Frau Claudia Mehrtens (Mitgliederverwaltung)Tel.: 089-79 35 58 82Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Ihr ZBV Oberbayern

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 27

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Börse für Praxis-abgabenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,wenn Sie für Ihre Praxis einen Nachfolgersuchen bzw. die Übernahme einer Praxisanstreben, können Sie sich an den ZBVOberbayern wenden und uns dies mittei-len. Bitte vergessen Sie aber nicht unsmitzuteilen, wenn Sie einen Nachfolgergefunden haben bzw. eine Praxis gefun-den haben, damit wir Sie dann aus derListe wieder streichen können. Dies bitte formlos einfach per Telefon, Faxoder E-Mail an den ZBV Oberbayern mel-den.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Wolfgang SteinerTel.: 089-79 35 58 81Fax. 089-81 88 87 40Email: [email protected]

Ihr ZBV Oberbayern

Ungültigkeitvon Zahnarzt-ausweisen(aufgrund Verlust des Ausweises)

Der Zahnarztausweis von Frau ZahnärztinDr. Carolin Aschenbrenner, geboren am12.08.1962, Ausweis-Nr. 102273, wirdfür ungültig erklärt.erklärt.

Immer häufiger wird der ZBV Oberbayernvon Kollegen, Patienten, Altersheimenund der Presse kontaktiert und um Infor-mationen gebeten, welche Zahnärzte fürdie Behandlung von Risikopatientengezielt ausgestattet sind. Gerne könnenSie uns kontaktieren, wenn Sie in diesemBereich tätig sind und besondere Praxis-ausstattung hierfür besitzen.

Kontaktdaten:Tel. 089/79 35 58 81E-Mail: [email protected]: 089/81 88 87 40

Dr. Peter Klotz,2. Vorsitzender ZBV Oberbayern

Behandlung von Risiko-patienten

Jedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:

• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung

• Aufgabe oder Ausscheiden aus einerPraxis, bitte auch Assistenten, ange-stellte Zahnärzte Vertreter usw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

Meldeordnung ZBV Oberbayern• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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28 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Wir bitten Sie höflichst, auf dasJArbSchG zu achten, sollte Ihre Aus-zubildende noch nicht volljährig sein.

Anbei ein paar sehr wichtige Paragra-phen:

§ 8 Dauer der Arbeitszeit(1) Jugendliche dürfen nicht mehr alsacht Stunden täglich und nicht mehr als40 Stunden wöchentlich beschäftigt wer-den.

(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagenan Werktagen nicht gearbeitet wird,damit die Beschäftigten eine längerezusammenhängende Freizeit haben, sodarf die ausfallende Arbeitszeit auf dieWerktage von fünf zusammenhängen-den, die Ausfalltage einschließendenWochen nur dergestalt verteilt werden,daß die Wochenarbeitszeit im Durch-schnitt dieser fünf Wochen 40 Stundennicht überschreitet. Die tägliche Arbeits-zeit darf hierbei achteinhalb Stundennicht überschreiten.

(2a) Wenn an einzelnen Werktagen dieArbeitszeit auf weniger als acht Stundenverkürzt ist, können Jugendliche an denübrigen Werktagen derselben Wocheachteinhalb Stunden beschäftigt werden.(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendli-che über 16 Jahre während der Erntezeitnicht mehr als neun Stunden täglich undnicht mehr als 85 Stunden in der Doppel-woche beschäftigt werden.

§ 9 Berufsschule(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichenfür die Teilnahme am Berufsschulunter-richt freizustellen. Er darf den Jugend-lichen nicht beschäftigen • vor einem vor 9 Uhr beginnendenUnterricht; dies gilt auch für Personen,die über 18 Jahre alt und noch berufs-schulpflichtig sind,

• an einem Berufsschultag mit mehr alsfünf Unterrichtsstunden von minde-stens je 45 Minuten, einmal in derWoche,

• in Berufsschulwochen mit einem plan-mäßigen Blockunterricht von minde-

stens 25 Stunden an mindestens fünfTagen; zusätzliche betriebliche Ausbil-dungsveranstaltungen bis zu zweiStunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerech-net • Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mitacht Stunden,

• Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3mit 40 Stunden,

• im Übrigen die Unterrichtszeit ein-schließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch denBesuch der Berufsschule nicht eintreten.(4) (weggefallen)

§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume(1) Jugendlichen müssen im Voraus fest-stehende Ruhepausen von angemesse-ner Dauer gewährt werden. Die Ruhe-pausen müssen mindestens betragen • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als viereinhalb bis zu sechs Stun-den,

• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit vonmehr als sechs Stunden.

Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunter-brechung von mindestens 15 Minuten.

(2) Die Ruhepausen müssen in angemes-sener zeitlicher Lage gewährt werden, frü-hestens eine Stunde nach Beginn und spä-testens eine Stunde vor Ende derArbeitszeit. Länger als viereinhalb Stundenhintereinander dürfen Jugendliche nichtohne Ruhepause beschäftigt werden.

(3) Der Aufenthalt während der Ruhe-pausen in Arbeitsräumen darf denJugendlichen nur gestattet werden,wenn die Arbeit in diesen Räumen wäh-rend dieser Zeit eingestellt ist und auchsonst die notwendige Erholung nichtbeeinträchtigt wird.

(4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbauunter Tage.

§ 15 Fünf-Tage-WocheJugendliche dürfen nur an fünf Tagen inder Woche beschäftigt werden. Die bei-den wöchentlichen Ruhetage sollen nachMöglichkeit aufeinander folgen.

§ 16 Samstagsruhe und § 17 Sonntagsruhe(1) An Samstagen dürfen Jugendlichenicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugend-licher an Samstagen nur • in Krankenanstalten sowie in Alten-,Pflege- und Kinderheimen,

• in offenen Verkaufsstellen, in Betriebenmit offenen Verkaufsstellen, in Bäcke-reien und Konditoreien, im Friseur-handwerk und im Marktverkehr,

• im Verkehrswesen,• in der Landwirtschaft und Tierhaltung,• im Familienhaushalt,• im Gaststätten- und Schaustellergewer-be,

• bei Musikaufführungen, Theatervor-stellungen und anderen Aufführungen,bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunkund Fernsehen), auf Ton- und Bildträgersowie bei Film- und Fotoaufnahmen,

• bei außerbetrieblichen Ausbildungs-maßnahmen,

• beim Sport,• im ärztlichen Notdienst,• in Reparaturwerkstätten für Kraftfahr-zeuge.

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

(3) Werden Jugendliche am Samstagbeschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einemanderen berufsschulfreien Arbeitstagderselben Woche sicherzustellen. InBetrieben mit einem Betriebsruhetag inder Woche kann die Freistellung auch andiesem Tag erfolgen, wenn die Jugendli-chen an diesem Tag keinen Berufsschul-unterricht haben.

(4) Können Jugendliche in den Fällen desAbsatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht achtStunden beschäftigt werden, kann derUnterschied zwischen der tatsächlichen

Wichtige Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz

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AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigenArbeitszeit an dem Tag bis 13 Uhr ausge-glichen werden, an dem die Jugendlichennach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.

§ 19 Urlaub(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen fürjedes Kalenderjahr einen bezahlten Erho-lungsurlaub zu gewähren.

(2) Der Urlaub beträgt jährlich • mindestens 30 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,

• mindestens 27 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,

• mindestens 25 Werktage, wenn derJugendliche zu Beginn des Kalender-jahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendliche, die im Bergbau unter Tagebeschäftigt werden, erhalten in jederAltersgruppe einen zusätzlichen Urlaubvon drei Werktagen.

(3) Der Urlaub soll Berufsschülern in derZeit der Berufsschulferien gegeben wer-den. Soweit er nicht in den Berufsschulfe-rien gegeben wird, ist für jeden Berufs-schultag, an dem die Berufsschulewährend des Urlaubs besucht wird, einweiterer Urlaubstag zu gewähren.

(4) Im Übrigen gelten für den Urlaub derJugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und§ 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes.Der Auftraggeber oder Zwischenmeisterhat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1des Bundesurlaubsgesetzes den jugendli-chen Heimarbeitern für jedes Kalender-jahr einen bezahlten Erholungsurlaubentsprechend Absatz 2 zu gewähren; dasUrlaubsentgelt der jugendlichen Heimar-beiter beträgt bei einem Urlaub von 30Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einemUrlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hun-dert und bei einem Urlaub von 25 Werk-tagen 9,5 vom Hundert.

§ 32 Erstuntersuchung(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufs-leben eintritt, darf nur beschäftigt wer-den, wenn

• er innerhalb der letzten vierzehn Mona-te von einem Arzt untersucht wordenist (Erstuntersuchung) und

• dem Arbeitgeber eine von diesem Arztausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(2) Absatz 1 gilt nicht für eine nur gering-fügige oder eine nicht länger als zweiMonate dauernde Beschäftigung mitleichten Arbeiten, von denen keinegesundheitlichen Nachteile für denJugendlichen zu befürchten sind.

§ 33 Erste Nachuntersuchung(1) Ein Jahr nach Aufnahme der erstenBeschäftigung hat sich der Arbeitgeberdie Bescheinigung eines Arztes darübervorlegen zu lassen, daß der Jugendlichenachuntersucht worden ist (erste Nach-untersuchung). Die Nachuntersuchungdarf nicht länger als drei Monate zurück-liegen. Der Arbeitgeber soll den Jugendli-chen neun Monate nach Aufnahme derersten Beschäftigung nachdrücklich aufden Zeitpunkt, bis zu dem der Jugendli-che ihm die ärztliche Bescheinigung nachSatz 1 vorzulegen hat, hinweisen und ihnauffordern, die Nachuntersuchung bisdahin durchführen zu lassen.

(2) Legt der Jugendliche die Bescheini-gung nicht nach Ablauf eines Jahres vor,hat ihn der Arbeitgeber innerhalb einesMonats unter Hinweis auf das Beschäfti-gungsverbot nach Absatz 3 schriftlichaufzufordern, ihm die Bescheinigung vor-zulegen. Je eine Durchschrift des Auffor-derungsschreibens hat der Arbeitgeberdem Personensorgeberechtigten unddem Betriebs- oder Personalrat zuzusen-den.

(3) Der Jugendliche darf nach Ablauf von14 Monaten nach Aufnahme der erstenBeschäftigung nicht weiterbeschäftigtwerden, solange er die Bescheinigungnicht vorgelegt hat.

Verstöße gegen das JArbSchG sind Ord-nungswidrigkeiten und können, je nachVergehen, geahndet werden, siehe hier-zu:

§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften§ 59 BußgeldvorschriftenAuszug aus dem Arbeitszeitgesetz:

§ 16 Aushang und Arbeitszeit-nachweise(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einenAbdruck dieses Gesetzes, der auf Grunddieses Gesetzes erlassenen, für denBetrieb geltenden Rechtsverordnungenund der für den Betrieb geltenden Tarif-verträge und Betriebs- oder Dienstverein-barungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3,§§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stel-le im Betrieb zur Einsichtnahme auszule-gen oder auszuhängen.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieüber die werktägliche Arbeitszeit des § 3Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit derArbeitnehmer aufzuzeichnen und einVerzeichnis der Arbeitnehmer zu führen,die in eine Verlängerung der Arbeitszeitgemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. DieNachweise sind mindestens zwei Jahreaufzubewahren.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 9-2016

OBMANN S B E R E I C H E

Obmanns-bereich FFBStammtischtermine Germering 2016

Dienstag, 04.10.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 29.11.2016, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

Obmanns-bereich IngolstadtFortbildungsveranstaltung:

Termin: Dienstag, 20.09.2016 ab 19:30 Uhr

Ort: Hotel Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

Thema: Behandlung von Risikopatientenin der zahnärztlichen Praxis – was gibt es„Neues” für Sie als Behandler

Referent: Prof. Ralf SmeetsFür die Teilnahmebestätigung bitte umAnmeldung per Mail oder Fax 08 41-3 70 84 23.

Fortbildungsveranstaltung:

Termin: Dienstag, 18.10.2016 ab 19:30 Uhr

Ort: Hotel Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

Thema: Das DROS-Schienentherapie-konzept

Referent: Dr. Hans Roos und ZT FranzWeiß

Für die Teilnahmebestätigung bitte umAnmeldung per Mail oder Fax 08 41-3 70 84 23.

Dr. Thomas Vierling, Obmann im Obmannsbereich Ingolstadt

Obmanns-bereich RosenheimZahnärztetreffenmit Fortbildungsveranstaltung:

Termin:Mittwoch, 28.09.2016 19:00 – 21:00 Uhr

Ort: Hotel zur Post, 83101 Rohrdorf

Thema: Das DROS-Schienentherapie-konzept

Referent: Dr. Hans Roos und ZT FranzWeiß

Die Teilnahme wird mit 2 Fortbildungs-punkten bewertet. Die Fa. DMG lädtnach dem Vortrag zu einem Abendessenein.Anmeldung obligatorisch an: [email protected]

Dr. Helmut Hefele,Freier Obmann im Obmannsbereich Rosenheim

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9-2016 I DER BEZIRKSVERBAND 31

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Das Canaletto-Panorama ist wiederkomplettDie sächsische Landeshauptstadt Dresden wahrt ihr Erbe als Barockstadt

Brühlsche Terrasse mit Teil des Canaletto-Panoramas

Die sächsische Metropole Dresden ist aufdem Weg zu einem wahren Elb-Florenz,umgeben von herrlichen Elbauen aneinem Strom, dessen Wasser schon fastwieder Badequalität hat. Von den maje-stätischen Schlössern an seinen Ufernsind die meisten hervorragend restau-riert. So ist es kein Wunder, dass sichDresden seit einigen Jahren schon übereinen enormen Aufschwung im touristi-schen Bereich freuen kann. Aus aller Weltkommen die Gäste, um zu bestaunen,wie sich die Stadt entwickelt hat. Im ver-gangenen Jahr zählte Dresden 4,3 Millio-nen Übernachtungen, trotz der allmon-täglichen Demos von Pegida.

Ein Glück, dass zu DDR-Zeiten kein Geldda war, um etwa das Stadtschloss oderdas Taschenbergpalais abzureißen. Heuteerstrahlt schon vieles wieder im altenGlanz, vielleicht schöner denn je. Wun-derbarer Barock, einst von Pöppelmannund Permoser im Auftrag von Augustdem Starken geschaffen, ist wieder aufer-standen oder zumindest restauriert. Wieder Zwinger – einst der Festplatz höfi-scher Gesellschaften. Durch sein Kronen-tor – übrigens das Wahrzeichen der Stadt– strömen täglich Tausende, um beispiels-weise die Gemäldegalerie „Alte Mei-ster“, den Porzellanpavillon, das Glok-kenspiel mit seinen 40 Glocken ausMeißner Porzellan oder die Rüstkammerzu besuchen.

Nicht weit davon, hat man von der Brühl-schen Terrasse, dem „Balkon Europas“,einen herrlichen Blick über die Elbufer mitden Radebeuler Weinbergen und derwaldreichen Dresdner Heide auf der Neu-städter Seite, aber auch auf den Theater-platz mit der weltbekannten Semperoper.Einst lag an dieser Stelle, an der der Besu-cher auch das Albertinum mit der Galerie„Neue Meister“ und der Skulpturen-sammlung sowie die Kunstakademie mit

dem „Zitronenpresse“ genannten Kup-pelbau findet, der Lustgarten des GrafenBrühl. Ganz versteckt unter der Terrasselassen sich im kühlen Halbdunkel großeTeile der gut erhaltenen Renaissance-Festung der Stadt erkunden. In denGewölben experimentierte einst Böttger,der dabei zwar kein Gold herstellenkonnte, aber immerhin das Rezept fürfeinstes Porzellan fand.

Wohl sind noch selbst im Herzen derStadt hier und da öde Plattenbauburgen,ehemalige Kaufhäuser und Hotels mitwenig Charme und Chic anzutreffen;manche zieren sogar die Prager Straße,die einst als prächtigster Boulevard deralten Residenzstadt galt. Doch die Silhou-ette der Stadt, die von weither sichtbarist, gleicht wieder der, die uns von denGemälden Canalettos bekannt ist. Einewesentliche Lücke wurde allerdings erstvor wenigen Jahren geschlossen – mit derFertigstellung der Frauenkirche, die buch-stäblich auferstanden ist aus Ruinen. EinKraftakt, eine bewundernswerte Arbeitder Architekten, Künstler, Handwerker,die dieses Werk vollendeten. Das abernur in Angriff genommen werden konn-te, weil Millionen Menschen aus aller

Semperoper

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IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

Welt – auch viele Dresdener, die es offen-bar in aller Herren Länder verschlagen hat– enorme Mittel zusammengetragenhaben.

Nach mehr als elf Jahren Wiederaufbauist die Dresdner Frauenkirche im Oktober2005 geweiht worden. BundespräsidentHorst Köhler und Sachsens LandesbischofJochen Bohl würdigten den Wiederauf-bau des Gotteshauses als Symbol desOptimismus und der Versöhnung. Schonimmer hatte das barocke Kuppelbauwerkdes Dresdner Ratszimmermeisters undArchitekten George Bähr, von 1726 bis1743 errichtet, eine besondere Symbol-kraft. Für die Zeitgenossen war sie ein„Sankt Peter der wahren menschlichenReligion“, und die lutherische Bürger-schaft der Residenzstadt Dresden wagteselbstbewusst den Vergleich mit derHauptkirche der katholischen Christen-heit. Für den katholischen KurfürstAugust den Starken war vor allem ihreStadt prägende Gestalt wichtig, vonMalern unzählige Male festgehalten.

Als die Kirche am 15. Februar 1945,einen Tag später als die übrige Altstadt, in

Blick in den Dresdener Zwinger

Trümmer fiel, war das für die Dresdnerdas endgültige Zeichen des Untergangsihrer Stadt. Aus der schönsten Stadtkir-che Deutschlands war die in ihrer Sym-bolkraft mächtigste Ruine des Landesgeworden. Damals dachte kein Menschmehr an einen Wiederaufbau, und biszuletzt gab es auch Stimmen, die die Rui-ne als Mahnmal erhalten wollten. Heute,angesichts der wieder aufgebauten Kir-che, sind diese weitgehend verstummt.

Nicht vergessen ist in Dresden aber, dass„König Kurt“, wie sie Kurt Biedenkopfnannten, diese Entwicklung insgesamtentscheidend forciert hat. Er unterstütztedie private Initiative zu Wiederaufbau derFrauenkirche, ließ den Altmarkt durch

Neubauten wieder verkleinern. Er ent-schied, die fast zerfallene Neustadt zurestaurieren, die mit ihren kleinen Cafés,Kneipen und Läden, den bewirtschafte-ten Innenhöfen und den Passagen mitihren Minnesängern und Pantomimenheute vor allem auch von jungen Leutengeliebt wird, die gern hier wohnen.Wenn sie es sich leisten können.

Wem ein Rundgang durch die Stadt als zubeschwerlich erscheint und wer eineStadtrundfahrt per Bus scheut, kannDresden – zumindest zum ersten Ken-nenlernen – auch zu Wasser erkunden.Die älteste und größte Raddampferflotteder Welt und engagierte, meist geistrei-che, aber immer mit der Geschichte derStadt bestens vertraute Gästeführerbegleiten die Tour, die direkt am Terras-senufer startet. Die Fahrt führt an Schlös-sern und Palais vorbei, bis zum BlauenWunder.

Wer vom historischen Schaufellraddamp-fer aus aber noch mehr sehen will, kannauch eine Reise bis zum Schloss Pillnitzsowie Erlebnisreisen in die SächsischeSchweiz oder sogar bis nach Böhmenbuchen. Normalerweise stehen die Räderder Dampfer jeweils vom 31. Oktober biszum 31. März still. Aber seit Frauenkircheund Grünes Gewölbe fertig gestellt sind,kommen auch in den Wintermonatenmehr Touristen in die Stadt. So entschiedman, die historischen Raddampfer zumersten Mal auch im Winter einzusetzen.

Eva-Maria Becker