Der Deutsche Strassenverkehr / 1982/03

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Die Elbfähre in Dresden-Pillnitz, die Umwege von etwa 20 km er-spart, war lange Zeit wegen Personalmangel außer Betrieb. Nun ver-

kehrt sie wieder täglich von 6 bis 17.30 Uhr - soweit es die Witte-rungsbedingungen zulassen. Die Fähre bedarf keines Fremdantrie-bes. Sie hängt an einem Seil von 105 m Länge und wird von derStrömung über den Fluß gebracht. Sie pendelt pro Tag etwa 50malhin und her. Jeden Sonnabendvormittag wird das Seil kontrollierteinmal im Monat wird es ausgewechselt. Die Tragfähigkeit der Fährebeträgt 21 Tonnen. Das Foto zeigt das Herunterfahren von Pkw vonder Fähre auf der Klein-Zschachwitzer Elbseite. oto: R. Scheibe

taktion: DDR-086 Berlin,

fflottenstraße 60Nr. 1286efon: 2071169rner Sündram

Preusch

fram Riedel

uzeuge)bert Schadewaldrkehrssicherheit, Touristik)

s Zwingenberger-kehr, Recht)taltung: Evetin FunkRedaktion wurde 1919 mit derJienstmedaille der OrganeMinisteriums des Inneren in1 und 1978 mit der EhrennadelADMV der DDR in Gold aus-

usgeber: transpress VEB

gfür Verkehrswesen, DDR-Berlin, Französischee 13/14, Telefon: 20410

Harald Böttcherfredakteur des Verlages:c Kinzenznummer 1150 des Presse-es beim Vorsitzenden desisterrates der DDR;keINummer (EDV) 5830ck: Berliner Druckerei, DDR -1 Berlin, Dresdener Straße 43inige AnzeigenverwaltungVAG Berlin, DDR —1026 Berlin,

enthaler Straße 28-31, PSF29,fon: 2362776, Anzeigen-

ahme DEWAG Berlin. alleVAG-BotriebeundderenZweig-

Ion in den Bezirken der DDR.tige Preisliste: Nr. 8land: Interwerbung, DDR-Berlin, Herrmann-Dunckor-

ße 89

er Deutsche Straßenverkehr"scheint einmal monatlich.Ausland: Der internationale

ich- und Zeitschriftenhandel,sätzlich in der BRD und West-rlin der örtlich Buchhandel,ma Helios Literaturvertrieb

nbH, Berlin (West) 52. Eichborn-mm 141-167. sowie Zeitungs-rtrieb Gebrüder PetermannnbH&Co. KG, Berlin (West) 30,

rfürstenstraße 111.islandspreise bitten wir denitschriftenkatalogen von Buch-port. Volkseigener Außen-ndelsbetrieb der DDR, DDR -10Leipzig.PF180,zuentnehmender DDR werden zur Zeit keineuen Abonnemontsbe-llungen entgegengenommen.

le Rechte vorbehalten. Nach-‚ck, Übersetzungen undAuszüger mit Quellenangabe gestattet.e Redaktion wertet jede Zu-hrift aus, ist aber auf Grund deralzahl nicht in der Lege, jedeschrift direkt zu beantworten.

Unser Titelbild

zeigt den Trabant 601 S de luxe

(aufgenommen von EberhardPreusch), dessen Test in diesemHeft veröffentlicht ist. Er hat einige

interessante Neuheiten und Wei-terentwicklungen zu bieten, die

sich nicht nur auf die Ausstattungdes Luxusmodells beziehen, son-dern für alle Trabant-Typen einge-

setzt werden. Nähere Einzelheitenfinden Sie in Wort und Bild aufden Seiten 4 bis 8.

Zusatzstudium

Mit Beginn des Studienjahres1981/82 wurde an der Hochschulefür Verkehrswesen „Friedrich List"Dresden ein postgraduaies Stu-dium zu Problemen der Sicherheitim Straßenverkehr eingerichtet.Diese aus humanistischer undvolkswirtschaftlicher Sicht so be-deutungsvolle Weiterbildungsmaß-

nahme ist für unsere Republikvöllig neuartig. Bisher gab es eineAus- und Weiterbildung auf demGebiet der Verkehrssicherheitim Rahmen des RGW nur in derUdSSR und der VR Bulgarien.Während des zweijährigen Fern-studium qualifizieren sich 32 mitVerkehrsicherheitsfragen befaßteHoch- und Fachschulkader ausverschiedenen Bereichen desTransportwesens und des Ministe-riums des Innern. Ziel der Weiter-bildung ist es, alle Teilnehmerunter dem Aspekt der Komplexitätder Straßenverkehrssicherheit

zur effektiven und schöpferischenLösung von erzieherischen, tech-nisch-organisatorischen, ökonomi-schen und leitungsmäßigen Si-cherheitsproblemen zu befähigen.Dazu dienen Lehrveranstaltungenüber die aktive und passive Sicher-heit der Verkehrsmittel und Stra-ßenverkehrsanlagen, die optischeWahrnehmungssicherheit, denKomplex Umwelt und Verkehrs-sicherheit, über statistische, juristi-sche und psychologische Pro-bleme und zu Fragen der Verkehrs-bildung und Erziehung, der Ver

kehrsorganistion, aber auch zur

Untersuchung von Unfallursachensowie zur Planung und Leitungvon Maßnahmen für die Erhöhungder Verkehrssicherheit.Die Ausbildung ist in den Speziali-

sierungsrichtungen „Kraftverkehr"und „Straßenwesen" möglich.Sie schließt mit dem Erwerb derzusätzlichen Berufsbezeichnung„Fachingenieur bzw. Fachökonomfür Straßenverkehrssicherheit"ab.

Einheitliche

Prüfungen

in der Schweiz sollen in diesemJahr einheitliche Prüfungsrichtli-nien zum Erwerb eines Führer-

scheines eingeführt werden, diebisher zwischen den einzelnen

Kantonen differierten. Dabei sindaus einem Katalog von 600 Fragen,

der von der Vereinigung der Stra-ßenverkehrsämter genehmigt

wurde, zehn Fragebögen mit je50 Fragen zusammengestellt wor-den. 14 Fragen davon sind reine

Textfragen, zu denen drei Antwor-ten vorgegeben sind. Sechs Fra-

gen beziehen sich auf Signale,zwölf sind grafisch dargestellteVerkehrssituationen und 18 Fotosaus dem Verkehrsgeschehen, diees zu beurteilen gilt. Zum Bestehender Prüfung müssen 45 Fragenrichtig beantwortet werden.Bemängelt wurde bereits, daßsowohl alle 60 Fragen als auchdie richtigen Antworten daraufveröffentlicht worden sind, sodaß die Gefahr besteht, daß rich-tige Antworten durch Auswendig-lernen und nicht durch Beherr-schen der Verkehrsregeln gegebenwerden.

GekontertIn London suchte ein Geistlichervergeblich nach einem Parkplatz.Nachdem er einen Häuserblockzehnmal umrundet hatte und im-mer noch keinen Parkplatz gefun-den hatte, schrieb er einen Zettel,auf dem er etwaigen Kontrollper-sonen mitteilte, daß er diesenbeträchtlichen Suchaufwand be-trieben habe und nun mit schiechtem Gewissen im Parkverbotparke, weil er wegen eines wichti-

gen Termins unbedingt aussteigenmüsse. Er schloß seine Mitteilung,

die er an der Frontscheibe befe-stigte, mit der Bitte: „Vergib unsunsere Schuld 'Als er zurückkam, fand er an selberStelle einen Strafgebührenzettelund eine andere Mitteilung. Sie

lautete: „ich umrunde den Häu-serblock seit zehn Jahren undriskiere meine Stellung, wenn ich

nicht für Ordnung Sorge." Nebender Unterschrift war noch der Satzzu finden: „Führe uns nicht in Versuchung "Der Londoner Pfarrer zahlte nichtnur seine Strafe anstandslos, son-dern schrieb auch noch einen lan-gen Entschuidigungbrief an denpflichtbewußten Beamten.

Wildschaden

Eiche haben sich in Schwedenals starke Verursacher von Ver-kehrsunfällen entwickelt. 1980

kam es zu 5000 Kollisionen mitAutos. Dabei mußten 13 Tote und600 Verletzte beklagt werden.

Turbinen-antrieb

Auf der Versuchsstrecke des VW-Konzerns bei Wolfsburg drehtein Auto seine Runde, das demÄußeren nach ein alter Ro 80 (dasehemalige Wankel-Motor-Autovon NSU) ist, im inneren aber eine

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22,

Der finnische Motorrad-Trickfahrer Archie Nyqvist verbesserte aufdieser Fahrt seinen eigenen Weltrekord im „Schliddern auf Holzschu-hen hinter einem fahrenden Motorrad" von 203 auf 211 km/h

alternative Antriebsquelle besitzt- eine Gasturbine. Sie verbrenntalle flüssigen Treibstoffe, undwenn es sein muß, auch feste- zum Beispiel Kohlenstaub. DieGasturbine arbeitet nahezu vibra-tionsfrei, mit geringem Verschleißund wenig Schadstoffen.Ihr Verbrauch soll gegenwärtigdem eines Ottomotors mit 100kW (135 PS) entsprechen. In der

nächsten Entwicklungsstufe solldie Gasturbine auf das Verbrauchs-niveau eines Dieselmotors gesenktwerden. Dazu müssen die Arbeits-temperaturen von 1 000 auf 1 300°C angehoben werden.

Auf Veranstaltungen in der

Schweiz, die dem Ziel dienen, diePartnerschaft zwischen sehbe-hinderten Menschen und ihrerUmwelt zu verbessern, werdenunter anderem Tandemfahrtenangeboten, die von Blinden sehrgeschätzt werden.

Straßenverkehrin Kairo

Was sich auf den Straßen derägyptischen Hauptstadt tagtäglichabspielt, ist etwas, was die Englän-der „Traffic Jam' und die Araber„Asmar Morur' nennen - bei unswürde man es mit permanentemVerkehrsstau bezeichnen.Kairos Straßen sind ein Paradiesfür Lückenspringer, Slalom- undRennfahrer, Kurvenschneider und

Vorfahrterzwinger. Ohne gewisseFertigkeiten in dieser Hinsichtkommt man aber auch gar nichtvorwärts. Wer als Fremder nachheimatlichem Brauch auf einenSicherheitsabstand achtet, findetdiesen bald mit Fahrzeugen gefülltund sich selbst weit nach hintenabgedrängt. Im Prinzip gelten inKairo die gleichen Verkehrsregelnund -zeichen wie bei uns zu Hause.Sie werden jedoch - mit Aus-nahme der Verkehrsampeln, diein letzter Zeit etwas mehr Respektgenießen - ständig mißachtet.Niemand beachtet beispielsweisedie regelmäßig erneuerten Leitli-nien und Richtungspfeile. Ausder ganz rechten Reihe nach linksabzubiegen ist so normal wie Ge-

genverkehr in einer Einbahnstraßeoder daß Fußgänger bei Rot quer

über einen befahrenen Platz lau-fen. Radfahrer genießen Narren-freiheit, dürfen also auch bei Rotdie Kreuzung passieren. Solltensie aber an- oder umgefahren wer-den, trifft den Autofahrer eineharte Strafe.Ansonsten werden die Geldstrafenfür Verkehrssünder - die Polizei

schreibt fleißig Autonummernvon Schuldigen und Unschuldigenauf - erst am Jahresende einge-trieben, die jeder lächelnd bezahlt.Keiner kann sich mehr erinnern,für welche der vielen strafbarenFahrweisen er bezahlt, sofern erRegeln überhaupt kenntHochstraßen, in den letzten Jahrengebaut, haben einige Magistralenund Kreuzungen entlastet. Häufigaber ist die „erste Etage" genausoverstopft wie das „Erdgeschoß".Zu den Verkehrshindernissen aufBürgersteigen und Fahrbahnengehören schließlich zahlreiche

Kioske, fahrbare Garküchen undEselskarren. Der Versuch, dieEseiskarren von 7 bis 19 Uhr vonden Straßen zu verbannen, mußtestillschweigend wieder aufgeho-ben werden, da die einen Gemüsein die Stadt herein- und die ande-ren Müll hinausbringen.

Harald Dittmar, Kairo, ADNZitiert nach: Berliner Zeitung

vom 22.123. August 1981

Lebenslänglich

Die neue französische Regierung

unter Staatspräsident FrancoisMitterand will mit energischenMaßnahmen gegen die hohenUnfallzahlen in Frankreich zu Feldeziehen. Als Ursachen für die zahl-reichen Unfälle werden Selbst-überschätzung, Leichtsinn, einzum Teil miserabler technischerZustand der Fahrzeuge und vorallem Alkohol am Lenkrad ge-nannt.Für die Zukunft sind deshalb einVerkehrsunterricht für alle Schul-kinder, schwierigere Fahrerlaubnis-prüfungen, Anlegepflicht von Si-cherheitsgurten auf den Vordersit-

zen und scharfe Kontrollen derGeschwindigkeitsbegrenzungenangekündigt.Als drastischste Maßnahme kann

Karikatur: Frank Steger

'Z — E R

die Ankündigung gewertet werden,daß Kraftfahrer, die das zweitemal

beim Fahren unter Alkohol ange-troffen werden, den Führerscheinauf Lebenszeit verlieren.Die Streitfrage, ob in Ortschaftenmit Abblend- oder Standlicht zufahren ist, wurde so entschieden,däß es den Kraftfahrern selbstüberlassen bleibt, mit welchemLicht sie fahren.

Teilung

In den letzten Tagen des altenund ersten Wochen des neuenJahres wurde in Neapel ein Experi-

ment gemacht, das vorwiegendein positives Echo fand. An denWochentagen durften abwech-selnd jeweils nur Autos mit gera-den bzw. mit ungeraden Endziffernder polizeilichen Kennzeichenverkehren. Die damit verbundeneAbnahme der Verkehrsdichteführte dazu, daß die Fahrgeschwin•digkeit in Spitzenzeiten auf derMagistrale Via Roma von drei auf30 km/h stieg.Zur Unterstützung des Versuchswaren am Stadtrand in der Näheöffentlicher Verkehrsmittel großeParkplätze für die Pendler einge-richtet worden, wo sie für einenganzen Tag umgerechnet nur eineMark Gebühren zu zahlen brauch-ten. (Ein innerstädtischer Parkplatz

kostet pro Stunde das doppelte.)Wer sich nicht an die Bestimmung

hielt, mußte mit relativ hohenStrafgebühren rechnen. Außerdemwurden nichtberechtigt parkendeAutos gebührenpflichtig abge-schleppt.Die Stadtverwaltung nahm 150Omnibusse zusätzlich und sofortin Betrieb, weitere 150 wurdenfür die nahe Zukunft vorgesehen.

Sortiments-veränderung

In der Struktur der Berliner IFA-Fachfilialen hat es einige Verände-rungen gegeben. Die Fachfilialein der Storkower Straße 50, diebis Jahresende Ersatzteile für denTrabant, Wolga und Moskwitschführte, bietet seit Jahresbeginnweiterhin das Trabantsortimentan, anstelle der Wolga- undMoskwitschteile werden jetzt ko-dateile (ab 5 100) geführt. Gleich-zeitig wurde an der Ecke War-schauer/Revaler Straße eine neueFachfiliale eröffnet, in der es Er-satzteile für den Moskwitsch (alleTypen) und den Wolga GAS 24 gibt.

Dunkelziffer

In der BRD ereignet sich fast jederdritte Verkehrsunfall bei Dunkel-heit, wobei pro Jahr mehr als 6000Personen ums Leben kommen.Nach Meinung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen könne die Zahlsolcher Unfälle gesenkt werden,wenn öfter mit Fernlicht gefahrenwürde und Fußgänger im Dunkelnmehr helle Kleidung trügen. Indiesem Zusammenhang wurdedie Forderung erhoben, serienmä-

ßige Scheinwerfer mit polarisier-tem Licht zu entwickeln, die dienotwendige Weitsicht böten, ohnezu blenden.

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NY

Der Rückfahrscheinwerfer wird bei der Se-

rienausstattung von einem Stößelschalter

eingeschaltet, der direkt am Getriebe ange-

schraubt ist und seine Kontakte nur beim

Einlegen des Rückwärtsganges schließt.

Ein Fahrzeug, das rund 20 Jahre fast unverän-dert produziert wurde und das etwa die Hälftealler in unserem Lande zugelassenen Pkw aus-macht, läßt sich nicht nur mit den üblichentechnischen Maßstäben messen. Vergleichemit anderen Pkw, deren Konstruktionen we-sentlich jüngeren Datums sind, können nichtzugunsten des technisch älteren Typs ausfal-

len, und in Form und Aussehen löst eine fastzwei Jahrzehnte lang produzierte Karosseriekeinen Jubel mehr aus, weil sich alle schondaran sattgesehen haben. An solche Fahr-

zeuge hat man sich aber im Laufe der Zeit ge-wöhnt, und zwar nicht nur an die positiven Ei-genschaften, sondern auch an bauartbedingteNachteile oder typische Fehlerquellen, mit de-nen jeder rechnet und auf die er sich einrich-tet.In unserer Republik ist der Trabant der popu-lärste Pkw. Wer ihn kauft - ob neu oder ge-

braucht - tut das nicht mit Illusionen, sondernweiß genau, daß zum Beispiel die Platzverhält-nisse im Innenraum recht bescheiden sind undder Komfort nicht an die nächstgrößeren Pkwheranreichen kann. Dafür kostet der Trabantaber auch nur etwa halb so viel. Größere Pkwsind zwar bequemer und schneller, aber in derWirtschaftlichkeit, im geringen Wartungsauf-

wand, in der Reparaturfreundlichkeit und inder Haltbarkeit der Karosserie, die die Lebens-dauer des Gesamtfahrzeugs bestimmt, hältder Trabant mit Abstand die Spitze. Wennman sich dann noch vergegenwärtigt, welche

Lasten diesem Kleinwagen zugemutet wurdenund werden und die er schadlos übersteht,kann man in etwa abschätzen, wie robust derkleine Pkw ausgelegt ist und welchen Reife-grad die betagte Konstruktion inzwischen er-reicht hat. Aus all diesen Gründen hat die At-traktivität des Trabant im Laufe der Jahre eherzu- als abgenommen.

Der Trabant 601 S de Luxe, den wir diesmal nä-her untersuchten, ist das Spitzenmodell des

gesamten Typenprogramms. Zur Ausstattunggehören nicht nur die auf den ersten Blick

sichtbaren verchromten Stoßstangen und diezweifarbige Außenlackierung, sondern auchdie mit hellbraunem Schaumkunstleder bezo-

genen Sitze und Seitenverkleidungen. Die Ab-lagefläche vor der Heckscheibe ist mit glei-chem Material bedeckt und der gesamte In-nenraum mit Teppichen in der Farbe der Sitze

ausgelegt. Anfangs sieht das gut aus. Ob sol-

che Teppiche auf die Dauer im Auto zweckmä-ßig sind, bleibt angesichts des Straßen-

schmutzes, den die Insassen unvermeidlichhereinbringen, jedoch fraglich. Die Sitzbezügeaus dem Schaumkunststoff Gambiten mach-ten einen sehr strapazierfähigen und pflege-

leichten Eindruck. Ohne Zweifel ist das starkporöse Material wesentlich vorteilhafter alsdas früher verwendete dichte Kunstleder,

denn man schwitzt an warmen Tagen ver-gleichsweise weniger. Bei Kälte jedoch dauertes sehr lange, bis sich der eisigkalte Bezugmerklich erwärmt. Stoffe sind unter diesen Be-

dingungen vorteilhafter.

Auf den ersten Blick nicht sichtbar ist die voll-ständige Auskleidung des Kofförraums mitFormstücken aus schwarzem Nadelfilz. Sie be-decken nicht nur die sonst nackten Innenseitender Kotflügel und der Heckwand, sondern um-hüllen auch die in den Kofferraum ragendenTeile der Radkästen und bilden eine zusätzli-che Trennwand zum Innenraum, die über dasQuerrohr und die Rücksitzlehne bis hoch zurHutablage unter dem Heckfenster reicht. Ab-gesehen vom Schutz der im Kofferraum unter-

Mit dem Tandem-Hauptbremszylinder ist die

hydraulische Bremsanlage in zwei Brems-

kreise Vorderachse und Hinterachse ge-

trennt) aufgeteilt. Bei Ausfall eines Brems-

kreises bleibt dann immer noch die Brems-

wirkung einer Achse erhalten.

Außer dem leiser laufenden Wischermotor

mit Schneckengetriebe, der über zwei

Dauergeschwindigkeiten verfügt, hatte der

Testwagen auch. noch einen pneumatischen

Schalter vor dem Wischermotor), der bei

Bedienung der Scheibenwaschanlage auto-

matisch die Wischer kurzzeitig einschaltete.

gebrachten Gegenstände dämpft diese Voll-verkleidung im beträchtlichen Umfang Rollge-räusche der Hinterachse und Dröhngeräusche,die als Körperschall vom Triebwerk ausgehen,

von den Karosserieflächen, insbesondere vonder blechernen Heckwand, abgestrahlt werdenund durch Undichtheiten an der Rückenlehneauch in den Fahrgastraum gelangen.Da wir gerade beiden Geräuschen sind, mußvermerkt werden, daß der Testwagen allen In-sassen, die damit fuhren, wesentlich ruhigererschien als bisher bekannte Pkw dieses Typs.Zwei wesentliche Geräuschquellen wurden mitden neuen Türschlössern und neuen Stoß-dämpfernbeseitigt. Die Stoßdämpfer, die bis-her vor allem im kalten Zustand knarrende bisklopfende Geräusche von sich gaben, funktio-nieren jetzt unter allen Bedingungen lautlos,und die Türschlösser haben einen gefederten„Antiklapperkeil", der jedes Spiel ausschaltet.Das neue Schloß sichert auch ein leichtes Türschließen, wenn der Schließkeil an der Mittel-säule richtig eingestellt ist. Der Schließkeil

Hier das neue Türschloß mit dem gefederten

Keil an der Unterkante. Der zum besseren

Verständnis der Funktion am Schloß einge-

steckte Schließkeil samt Befestigungsele-

menten) ist sonst an der Mittelsäule der Ka-

rosserie angeschraubt Bild rechts).

Die Nebelschlußleuchte und der Rückfahr-

scheinwerfer gehören beim 601 S de Luxe

ebenso zur Serienausstattung wie die ver

chromten Stoßstangen und aufgesetzten

Gummihörner.

wird nicht mehr wie bisher von Schlitzschrau-ben gehalten, sondern von 3 Innensechskant-schrauben, die sich mit dem passendenSchlüssel wesentlich fester anziehen lassen -dieser fehlt jedoch im Bordwerkzeug. Leider

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Die Zusatzluft gelangt durch den Kanal (K)bis zu der Bohrung, durch die das Leerlaufge-misch in das Mischrohr des Vergasers ein-strömt.

und die Gemischdüse (100) nach

Aufrollen des abgeleg-links unten).

Der frei schwingende Antennenstab schlägtbei Karosseriebewegungen an die Regenlei-ste der Dachkante. Er sollte besser senk-recht stehen.

Das Tesla-Autoradio für Mittel- und Kurz-welle gibt es jetzt speziell für den Trabant in6-V-Ausführung. Der Lautsprecher ist rechts

unter dem Armaturenbrett angebracht. DieAnzeige für den Kraftstoffvorrat funktio-nierte genauer als in zahlreichen anderenPkw.

gibt es im Innern der Mittelsäule für die Ver-

schraubung des Schließkeils wie bisher nur

eine Platte mit 2 Gewindebohrungen, währenddie 3. Schraube eine gesonderte Mutter hat.Das zwingt bei Korrekturen an den Schließkei-len zum Ausbau der Rücksitze und Seitenver-kleidungen, nur um an diese Mutter heranzu-kommen. Eine Platte mit 3 zum Schließkeilpassenden Gewindebohrungen würde Lage-korrekturen am Keil und das korrekte Anziehenaller Schrauben ohne jede Demontage zulas-

sen.Für ausgezeichnet in der Form und Griffigkeithalten wir das neue Lenkrad, mit dem künftigdie Luxusvarianten ausgestattet werden. Hervorragend griffgerecht ist nicht nur der dickerund rauher gehaltene Kranz, sondern auch dieAnordnung der von der Prallplatte ausgehen-

den vier Speichen. Im Durchmesser ist dasneue Lenkrad übrigens genau so groß wie dasalte, es wirkt durch die sportliche Gestaltungnur kleiner. Uns gefiel es wesentlich besser alsdas neue Wartburg-Lenkrad (siehe Heft 11/81).Neu im 601 S de Luxe ist das neben dem Ta-chometer angeordnete Instrument für den

Kraftstoffvorrat, das im Vergleich zu zahlrei-chen anderen Pkw recht genau anzeigte. Dasliegt aber weniger am Anzeigesystem, sondernan der für die Füllstandsmessung mit einemSchwimmergeber geradezu idealen Rechteck-

form und Höhe des Trabanttanks.Das eingebaute Tesla-Autoradio (Mittel- undKurzwelle) steht jetzt speziell für den Trabantin 6-Volt-Ausführung zur Verfügung, so daß

der bisher zusätzlich notwendige Transverterentfällt. Im Rahmen dessen, was die stark be-legte Mittelwelle bieten kann, ist die Empfind-lichkeit dieses Radios recht gut. Weniger

zweckmäßig ist die stark abgewinkelte, paral-lel zur Dachsäule stehende Antenne. Nichtsgegen deren Empfangseigenschaften, aber aufwelliger bzw. holpriger Fahrbahn klopft derschwingende Antennenstab sehr vernehmlichan die Regenleiste. Das dröhnt ähnlich wie ander Stoßstange montierte Bordkantenwarner,die vor Jahren Mode waren.Die sehr funktionssicheren Drehschalter (diebei jedem Schaltschritt ihre Kontakte selbstreinigen) für Scheibenwischer und Fahrbahn-beleuchtung sind noch immer mit den runden

Drehknöpfen versehen, die wir für unpraktischhalten, weil man nicht eindeutig sehen bzw. imDunkeln fühlen kann, in welcher Stellung siestehen. Die Schaltknebel, mit denen die glei-

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Anstelle eines Horns hat der 601 S de Luxeauf dem linken Radkasten montierte Zwei-klangfanfaren, die über ein Relais (rechts un-ten im Bild) gesteuert werden.

Die große Batterie (6 V/84 Ah) sorgte auchbei Frost unter minus 10°C für tadellosesStarten. Die elektrische Scheibenwaschan-lage erhöhte den Bedienungskomfort.

chen Schalter im Wartburg bedient werden,sind zweckmäßiger.

Der 601 S de Luxe hat im Rahmen des soge-nannten Elektropakets außer der Nebelschluß-leuchte und dem Rückfahrscheinwerfer auchZweiklangfanfaren, eine elektrische Scheiben-waschanlage, die bei Druck auf den Wischer-schaltknopf arbeitet, sowie einen druckge-steuerten Schalter, der die Wischer automa-tisch einschaltet und einige Male hin- und her-laufen läßt, wenn die Scheibe von den Strah-len der Waschanlage benetzt wurde. In Verbin-dung mit der elektrischen Waschanlage haltenwir den zusätzlichen druckabhängigen Schal-ter, der mit viel Aufwand nur die geringfügigeDrehung des ohnehin gedrückten Schaltknop-fes erspart, für einen Luxus, der den Bedie-nungskomfort unnötig auf die Spitze treibt.

Zum Elektropaket gehört noch ein besondererWischermotor mit Schneckengetriebe, der lei-ser läuft und über zwei Wischergeschwindig-keiten im Dauerbetrieb verfügt, wobei mit demvierstufigen Schalter noch zwei Intervallstufenmit unterschiedlichen Pausen zwischen denWischbewegungen zur Verfügung stehen. Inder für die meisten Regenfälle ausreichendenund wünschenswerten langsamen Wischge-schwindigkeit liefen die Wischer aber nichtgleichmäßig, sondern ratterten über die

Scheibe. Das hat stark wechselnde Beanspru-chungen des Wischergestänges zur Folge, diebeim Testwagen bis zum Bruch der Feder-spange eines Gelenks und zum Totalausfall derWischer führten.

Die nunmehr serienmäßige Fernbedienung fürden Benzinhahn hat zwar lange auf sich war-ten lassen, dafür wird aber jetzt eine Lösunggeboten, die bei aller Einfachheit keine Wün-sche mehr offen läßt. Der Bedienungsknebelist gut erreichbar, seine Stellung mit einemBlick sichtbar, und der Benzinhahn ragt nichtmehr direkt in den Beifahrer-Fußraum, wo ervor Beschädigungen durch Anstoßen nicht si-cher war.Die Doblina-Rollgurte, mit denen der Testwa-gen ausgerüstet war, empfanden wir nicht nurbeim An- und Ablegen als wohltuende Bedie-nungserleichterung. Der nunmehr in die Mittel-säule verlegte obere Befestigungs- bzw. Um-lenkpunkt führt den Gurt auch sicher über den

Oberkörper und läßt ihn nicht mehr von derSchulter rutschen, wie das beim bisherigenAnschlußpunkt unter der hinteren Seiten-

scheibe bisweilen geschah. Jahrelang waren

Durch den Beifahrer-Fußraum führt nur nochder relativ dünne Draht (D) der Fernbedie-nung des Benzinhahns.

Der Bedienungsgriff (F) ist neben den Zug-knöpfen für Heizung und Lüftung nicht nurgut erreichbar, sondern auch mit einem Blick

sichtbar

Die kappenlose Gestaltung der Räder paßtbesser zum Trabant, aber die Plasthütchenfür die Radmuttern fehlen im Ersatzteilange-bot.

die Fachleute der Meinung, daß die Festigkeitder schmalen MiUelsäule nicht ausreicht, umdie für den Gurtanschlußpunkt gefordertenKräfte aufzunehmen. Jetzt wurde eine Lösunggefunden, die nicht nur die innere Profilhälfte

der Säule, sondern auch deren Außenblech indie Kraftaufnahme einbezieht.Ein Nachteil des Doblina-Roilgurtes, der inviertürigen Wagen überhaupt nicht stört, beim

Trabant aber den Einstieg zu den Rücksitzenbehindert, ist die Gestaltung der Schließ-

zunge, durch die das Gurtband doppelt unddamit nicht frei beweglich läuft. Dadurch bil-det der abgelegte Gurt eine gefährliche Fußan-gel, die genau dort hängt, wo die Rücksitzpas-sagiere ein- und aussteigen. Die Gestaltungdes Gurtdurchlaufs wie bei der Schließzungedes Norma-Rollgurtes und die Anordnung ei-nes gesonderten Steges auf dem Gurt könnteden vollständigen Rücklauf des Gurtes si-

chern. Diese Änderung ist bereits vorgesehen.Unabhängig davon halten wir die Einstiegsver-hältnisse in den Fond generell für verbesse-rungsbedürftig. Ein Beifahrersitz, bei dem

nicht nur die Lehne nach vorn geklappt werdenkann, sondern der ganze Sitz oder leichtgän-gige kugelgelagerte Sitzschienen, die es er-

möglichen würden, den Beifahrersitz mit ei-nem Handgriff weit nach vorn zu schieben,könnten wesentlich bessere Bedingungen

schaffen. Technische Lösungen dafür bietetbereits der Trabant in Versehrtenausführung,den Sachsenring auf der Herbstmesse 1981vorstellte. Die hinter der Sitzlehne versteckteund für den Fahrer schlecht zugängliche Ver-riegelung der rechten Tür ist auch keine bedie-nungsfreundliche Lösung. Ein Schloß im rech-ten Türaußengriff wie beim Wartburg wärehier wünschenswert.

Die Fahreigenschaften

Mit seinem extrem kurzen Radstand von rund

2 m und der Spurweite von reichlich 1,20 m,die wesentlich größeren Pkw kaum nachsteht,bietet der Trabant auch unter kompliziertenBedingungen eine Straßenlage und Fahrsi-cherheit, die von zahlreichen größeren Pkwnicht erreicht wird. Nachteilige Folgen des kur-zen Radstandes waren bisher die Nickschwin-gungen, die auf welliger und holpriger Fahr-bahn den Fahrkomfort beeinträchtigten. Dieneuen Stoßdämpfer haben hier eine wesentli-che Besserung gebracht. Auch auf extremschlechten Strecken hielten sie die Karosserie-bewegungen in Grenzen, wie wir das bishervom Trabant nicht kannten. Mit dem inzwi-schen bei allen Modellen serienmäßigen Tan-dem-HaUptbremszylinder hat der Trabant nun

auch die den internationalen Sicherheitsbe-stimmungen entsprechende Zweikreisbrems-anlage, wobei bei Ausfall eines Bremskreisesimmer noch eine der beiden Achsen bremst.

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3

ff/Öl: VK 88, 50:1

2. Gang 9,163. Gang 6,004. Gang 436

R.-Gang 15,13

asse: 615 kg fahrfertig

202,50 M)

ung des Trabant ist seine sofortigeereitschaft einer der Hauptvorteile.

nach dem Start

n jedoch nicht nur Startsicherheit. Sie

4.Gan

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20 0 9 OkmIhlOO

serienmäßige kleine (6 V/54 Ah) spätestensnach dem dritten Winter erneuert werden

mußte.

Da wir gerade bei den winterlichen Bedingun-gen sind, noch einige Worte zur Heizung, vonder wir im Heft 3/77 nach Einsatz der Auspuff-krümmerheizung (KHZ) schrieben, daß sieetwa dem Niveau der meisten anderen Pkw na-

hekommt und im Hinblick auf die Kurzstrek-kentauglichkeit sogar vielen überlegen ist. Die-ses Urteil können wir nicht aufrechterhalten.Wir haben die Heizung des 1981 er Testwagens

bei gleichen Außentemperaturen auf den glei-chen Fahrstrecken und unter den gleichen Be-dingungen (Geschwindigkeiten usw.) geprüftwie damals. Das Ergebnis zeigt die Vergleichs-tabelle:

Fahrstrecke emperaturdifferenz in Gradkm it KHZ ohne it KHZ

KHZ1977 977 981

3

6 2

9 8 3

12 1,5 2 615 4 5 9

18 5,5 7 0

21 7 9 2

24 9 0,5 4

27 0 2 4

30 0 3,5 4

Mit dieser bescheidenen Heizleistung sind diehinteren Scheiben bei mittleren und strengenFrösten, wie wir sie in diesem Winter erlebten,nicht eisfrei zu halten. Damit ist das Fahrzeugohne zusätzlichen rechten Außenspiegel imWinter nicht verkehrssicher.Neu am Motor ist der Vergaser 28 HB 3-1, beidem das Leerlaufsystem umgestaltet wurde.

Das Leerlaufgemisch wird nach wie vor von ei-ner 45er Kraftstoffdüse und einer 150er Luft-düse aufbereitet, vor dem Eintritt in das Misch-rohr, dort, wo sich früher die Gemischregu-lierschraube befand, aber noch von einer 100erDüse begrenzt. Dem Gemisch, das diese Düseverläßt, wird, geregelt mit einer Konus-

schraube, noch Zusatzluft beigemischt, die eingesonderter Kanal aus dem Ansaugrohr (ne-ben der Leerlaufluftdüse) heranführt. Die Leer-laufluftregulierung ist nicht nur viel besser zu-gänglich, sie ermöglicht auch außerordentlichgeringe CO-Einstellungen, mit denen der Zwei-takter erstaunlicherweise tadellos läuft.Der Testwagen beschleunigte in 22 Sekundenbis 80 km/h, in 45 Sekunden bis 100 km/h underreichte eine Höchstgeschwindigkeit von

112,5 km/h nach der Stoppuhr, wobei der Ta-chometer 120 anzeigte. An den Laufeigen-schaften dieses kleinen Motors gab es nichtdas geringste auszusetzen. Er vertrug hoheDauergeschwindigkeiten genau so gut wie un-tertouriges Fahren um 40 km/h im 4. Gang,wozu das Schieberucken in den freilaüflosenunteren Gängen immer wieder verleitet.Die Kraftstoffverbrauchskurven für konstanteGeschwindigkeiten, die Karl-Heinz Rabis vomVEB Autoservice Berlin ermittelte, lassen er-kennen, daß Geschwindigkeiten um 70 km/him vierten Gang am sparsamsten sind (knappunter 6 1/100 km). Höhere Geschwindigkeiten

haben einen steilen Anstieg bis auf 9,5 l bei110 km/h zur Folge. Noch krasser (Verbrauchs-werte bis 13 1/100 km) beeinflussen jedoch dieunteren Gänge den Durchschnittsverbrauch.Die Kurven wurden sämtlich bei betriebswar-mer Maschine ermittelt. Bei kaltem oder halbkaltem Motor, wie das im Kurzstreckenbetrieb

häufig der Fall ist, können sich ungünstigereWerte einstellen.Bei häufig wechselnden Drehzahlen und zahl-reichen Schaltvorgängen scheint auch derFliehkraftversteller der Zündanlage die Wirt-schaftlichkeit nachteilig zu beeinflussen. Nach-dem sich im Stadtverkehr auch bei sparsamerFahrweise keine geringeren Verbrauchswerteals 8,1 bis 8,3 1/100 km ergaben, blockierten

wir den Fliehkraftversteller (wie im Heft 3/74auf Seite 94 beschrieben) und fuhren mit kon-stanter Zündeinstellung (4 mm vor OT). Damitsank der Verbrauch im Stadtverkehr sofort auf7,3 1/100 km. Er blieb auch später unter 8 1, alsSchnee, Matsch und Kälte einsetzten. Der Mo-tor sprang übrigens mit blockiertem Fliehkraft-versteller eher besser an (mit weniger

Anlasserumdrehungen).Im Hinblick auf die Energiesituation halten wirauch eine Überprüfung für ratsam, ob standfe-stere Unterbrecher (wie im Wartburg) den Ge-samtdurchschnittsverbrauch des Trabant nochsenken können. Weitere Reserven zur Vermin-derung des Kraftstoffverbrauchs bietet unse-res Erachtens das Getriebe. Die Platzverhält-

nisse würden es zulassen, den jetzt nur im 4.Gang kraftstoffsparenden Freilauf auch aufden 3. Gang auszudehnen, der bei dem

schwach motorisierten Fahrzeug mit am häu-figsten benutzt werden muß.Wie unsere Zeichnung zeigt, brauchten dazulediglich die Antriebsräder des 4. und 3. Gan-ges auf einer gemeinsamen Hohlwelle zu sit-zen, die auf der Antriebswelle drehbar gela-gert und vom gleichen Freilauf wie bisher mit-genommen wird. Die komplette Antriebswellebliebe dabei gegen die bisherige Ausführungaustauschbar. Auf die Sperrbarkeit des Frei-laufs könnte nach wie vor verzichtet werden,denn das Anschieben des Wagens oder dasBremsen mit dem Motor, zum Beispiel bei

komplizierten Bergabfahrten, wäre nach wievor im 2. oder 1. Gang möglich.

Eberhard Preusch

Der bisher nur im 4. Gang wirksame Freilauf(Zeichnung links) könnte bei Änderung derAntriebswelle (Zeichnung rechts) auch aufden3. Gang ausgedehnt werden. 1 - An-

triebswelle, 2 - Antriebsrad 4. Gang, 3 - An-triebsrad3. Gang, 4 - Antriebsrad 2. Gang, 5- Antriebsrad 1. Gang, F - Freilauf.

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Um die Forderung nach leistungsstarken und

zuverlässigen Feuerlöschern, die für Pkw ge-eignet sind, erfüllen zu können, wurde intensivan der Verbesserung der Löschkraft der Halon-löscher gearbeitet. Im Ergebnis der For-

schungsarbeit entstand ein neues Zerstäuber-verfahren (Aerosol-Löschmittelstrahl) für Ha-lonlöschmittel, welches bereits als Patent be-stätigt wurde. Mit 0,4 bzw. 0,8 Liter dieses zer-stäubten Halonlöschmittels kann eine um daszwei- bis dreifach bessere Löschleistung er-reicht werden, als sie mit den bisher üblichenChlorbrommethanlöscher CB 0,5 L und CB 2 Lerzielt werden konnte. Die verbesserteLöschkraft ist zudem mit einer Erweiterungdes Einsatzgebietes verbunden, da nunmehrauch Gasbrände damit gelöscht werden kön-nen.

EinsatzmöglichkeitenMit der Neuentwicklung „Halon 0,4" und „Ha-Ion 0,8" werden gleichzeitig weitere wichtigeGebrauchswerteigenschaften verbessert. Sosorgt eine Epoxidharz-Plastbeschichtung füreinen verbesserten Behälterkorrosionsschutz,

der Funktionsbereich wurde auf —40°C bis+60'C erweitert und durch die Reduzierungdes Gesamtgewichtes (CB 2 L = 5,7 kg; Ablö-seerzeugnis CB 0,8 L = 2,5 kg) hat sich dieHandlichkeit erhöht.Als Halonlöschmittel dient Chlorbrommethan(CB). Dieses Löschmittel eignet sich gut fürdie Löschung von Flüssigkeitsbränden, Brand-

klasse B (z. B. Benzin, Petroleum, Öle, Fette,Wachs, Farben) von Gasbränden, BrandklasseC (z. B. Propan- und Stadtgas, Azethylen) undvon Bränden der Brandklasse E (Brände derBrandklassen B und C unter Gegenwart elektri-

scher Spannung).Die vorteilhaften Eigenschaften der Halonesind die rückstandslose Verdampfung, diegute Frostbeständigkeit und die elektrischeNichtleitfähigkeit.

Technische Beschreibung

Die Behälter sind aus Stahlblech gefertigt undplastbeschichtet. Als Farbton wurde - wie bei

Technische Daten

Preis (M)

solchen Geräten üblich - signalrot gewählt.

Durch ein Messingdrehventil werden die Lö-scher in Betrieb gesetzt, wobei eine Unterbre-chung des Aerosol-Löschmittelstrahles mög-lich ist. Halonlöscher werden gefüllt geliefertund stehen ständig unter Druck, wodurch siejederzeit einsatzbereit sind. Die Bedienungsan-leitung und Typenbezeichnung   befinden sichals weißer Siebdruck auf dem Behälter. ZumLieferumfang gehört auch eine rüttelbestän-dige Halterung. Die technischen Daten könnender Tabelle entnommen werden.

Anbringungsvorschläge

Am günstigsten wird der Löscher im Fahrgast-raum in greifbarer Nähe des Fahrersitzes soangebracht, daß er im Falle eines Unfalles dieInsassen nicht behindert. Ein Löscher im Kofferraum oder auf der Ladefläche ist nutzlos, daer im entscheidenden Moment nicht rechtzei-tig zur Verfügung steht.Zu empfehlen ist die Montage auf oder seitlichdes Mitteltunnels zwischen den Sitzen, an denSeitenwänden des Fußraumes (häufigster An-bringungsort) oder quer vor oder unter demVordersitz des Fahrers.

Prüfvorschrift

Entsprechend der Brandschutzanordnung 3/1- Prüfung der Feuerlöschgeräte vom 31. 3.1964 - unterliegen alle Handfeuerlöscher derPrüfungspflicht. Nach § 4, Absatz 1 dieserBrandschutzanordnung und der Festlegungder Hauptabteilung Feuerwehr vom 17. 3. 1972bzw. der TGL 300228/04 „Brandschutz, Ausrü-stung mit Brandschutztechnik, Prüfung derFunktionstüchtigkeit", die seit Juli 1981 im Ent-wurf vorliegt und nach Bestätigung die ver-bindliche Richtlinie sein wird, müssen die

Handfeuerlöscher im Abstand von zwei Jahreneiner Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit un-terzogen werden. Diese Überprüfung erfolgtdurch die zuständigen Bezirksprüfstellen desVEB Prüforganisation für Löschgeräte. Ein In-formationsblatt mit dem Verzeichnis sämtli-

Löschertyp

CBO,4L CBO,8L

B2 B3

B,C,E B,C,E

2 bis 3 2 bis 3

9 16

1,2 bis l,6 1,2 bis l,6—40 bis +60 —40 bis +60

1,4 2,5280 305

75 90

85 110

Pkw, Camping Pkw, Camping, Lkw

Traktoren, Motorboote,Garagen, Werkstätten,elektrische Anlagen

49,60 119,00

Neuentwickelte Feuerlöscher aus demKorn

binat VEB Feuerlöschgeräte Neuruppin, CB0,8 L (links) und CB 0,4 L (rechts).

Foto: Autor

cher in der DDR vorhandener Prüfstellen, derGebrauchsanweisung und Hinweise zu den An-wendungsgebieten und der Löschtaktik wirdjedem Löschgerät werksseitig mitgegeben.

Lohnender Aufwand?

Wie bei Brandversuchen an verschiedenenPkw ermittelt wurde, bleiben beim Vergaser-brand die Flammen etwa 1,5 min. im Motorraum lokalisiert. Beim Pkw mit Frontmotor er-reicht die Flammenfront nach ungefähr 5 minBrandzeit das Armaturenbrett. Wenig späterfällt die Frontscheibe durch beiderseitige Hit-zeeinwirkung in sich zusammen, und die Flam-men erfassen sehr schnell den gesamten In-nenraum. Bereits nach 30 min Brandzeit ist dasFahrzeug bis auf die Blechteile völlig zerstört.Bei den Brandversuchen wurde ersichtlich,daß die Brandbekämpfung mittels Autofeuer-löscher innerhalb von 1,5 min nach Ausbruchdes Brandes vorgenommen werden soll, damitder Entstehungsbrand, der zu dieser Zeit nochauf den Motorraum lokalisiert ist, wirksam be-kämpft und der Brandschaden relativ geringgehalten werden kann. In diesem Zusammen-hang sei darauf hingewiesen, daß die Kasko-Versicherung bei einem total ausgebranntenKraftfahrzeug nur den Zeitwert bezahlt. Repa-raturkosten bei einem abgelöschten, aber

noch aufbaufähigen Fahrzeug werden dage-gen entsprechend den Versicherungsbedin-gungen voll ersetzt. Somit kann man mit

einem Feuerlöscher nicht nur Leben und Sach-werte retten, sondern auch erhebliche Kosten

sparen.

Leistet man anderen Personen beim Löscheneines anderen Fahrzeuges mit dem eigenenFeuerlöscher Hilfe, so sollte man sich das poli-zeiliche Kennzeichen des betreffenden Fahr-zeuges notieren, da die Kosten für eine neueLöscherfüllung von der Versicherung ersetztwerden.

Verhalten im Brandfall

Oberster Grundsatz ist ruhiges und besonne-nes, aber dennoch schnelles Handeln.Menschenrettung geht in jedem Fall vor

Brandbekämpfung. Der Brandherd ist syste-matisch von vorn nach hinten und von untennach oben in Windrichtung zu löschen. Die

Kraftstoffzufuhr muß unterbrochen werden.Ing. Helmut KwiatkowskiGruppenleiter ErzeugnisentwicklungVEB Kombinat Feuerlöschgeräte

- Stammbetrieb Neuruppin -

DrHi 411Ii1iV4k

Neue Feuerlöscher aus Neuruppin

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Ab 1. Juni 1982: Neue Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO -Oberst der VP Werner H ö t 1 n g, Stellvertretender Leiter der HA Verkehrspolizei im Mdl

m Straßen-

chriften wirksam:

StVZO mit ergänzenden Vorschriften über

die Zulassung von Kraftfahrzeugführern undFahrzeugen zum öffentlichen Straßenver-kehr;

mmung zur

StVZO — Tauglichkeitsvorschrift zum Füh-ren von Kraftfahrzeugen - TauVo-K —;

gsbestimmung zur

StVZO — Bau, Betrieb und Ausrüstung vonFahrzeugen — und

schulen und Fahrlehrern und die Ausbildungvon Kraftfahrzeügführern — Fahrschulord-nung (FO) -.

Straßenverkehr geführt haben.

mungen noch besser Rechnung tragen, auchbei wachsender Verkehrsdichte die Ordnung,Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehrweiter zu erhöhen, das Leben und die Gesund-heit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, dieEntwicklung unserer Volkswirtschaft zu si-chern und das gesellschaftliche und persönli-che Eigentum vor Schäden zu bewahren. Da-mit wird ein wichtiger Beitrag für die weitereErfüllung der Hauptaufgabe und des sozialpoli-tischen Programms des X. Parteitages derSED geleistet und dem in der Präambel zurStVO erwähnten obersten Grundsatz derSorge um die Gesundheit, das Wohlergehenund das Glück der Menschen entsprochen.Die jetzige StVZO vom 30. Januar 1964 ist letzt-

malig am 20. Mai 1971 geändert und ergänztworden. Mit den dazu erlassenen drei Durch-führungsbestimmungen und fünf Anordnun-gen sind die Zulassungsvorschriften auch

nicht mehr genügend übersichtlich und ver-ständlich. Im Vergleich zur bisherigen StVZO(99 Paragraphen) ist die neue StVZO (26 Para-graphen) wesentlich kürzer gefaßt und auf diewichtigsten Zulassungsanforderungen be-

schränkt worden, die für die Kraftfahrzeugfüh-rer, Fahrzeugeigentümer und -halter von Be-deutung sind. Nach ihrer Gliederung regelt dieneue StVZO die allgemeinen Voraussetzungenfür

— die Zulassung von Kraftfahrzeugführern

(§§ 2-8),die Zulassung von Fahrzeugen (9-14) und

— den Bau und Betrieb sowie die Ausrüstungvon Fahrzeugen (§§ 15 — 20).

Die detaillierten Vorschriften über die Beschaf-fenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge undüber die Erteilung der Betriebserlaubnis fürFahrzeuge bzw. Bauartgenehmigung für Fahr-zeugteile und Ausrüstungen, die erfahrungsge-mäß wegen des wissenschaftlich-technischenFortschritts im Fahrzeugbau einer regelmäßi-gen Ergänzung und Präzisierung bedürfen,sind nicht mehr in der StVZO als Verordnungdes Ministerrates, sondern werden in der 3.Durchführungsbestimmung zur StVZO gere-

gelt. Sie sind auch vorrangig für die Herstellerund Importbetriebe und weniger für die Bürgerund Verkehrsteilnehmer von Bedeutung.Bei der Zulassung von Kraftfahrzeugführernund Fahrzeugen zum Straßenverkehr gilt essolche Verfahren festzulegen und anzuwen-den, die einerseits die notwendige staatlicheOrdnung bei der Ausbildung, Prüfung und

beim Erwerb der Fahrerlaubnis sowie bei derZulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und Erfassung der Fahrzeugbestände si-chern und andererseits den administrativenAufwand und die Wartezeiten der Bürger aufein Mindestmaß beschränken.Mit der neuen StVZO mußten zudem weitge-hend internationale Regelungen berücksichtigt

werden. Die DDR hat im März 1975 ihren Bei-tritt zur UNO-Konvention über den Straßenver-kehr bekanntgegeben und ist seitdem Vertrags-partner weiterer multilateraler internationalerVereinbarungen für den Straßenverkehr ge-

worden. Sie ist interessiert und bestrebt, imRahmen des RGW'und der ECE zur Vereinheit-lichung der Regeln für den Straßenverkehr bei-zutragen und die innerstaatlichen Vorschrifteninternationalen Regelungen weitgehend anzu-gleichen.

Neue Führerscheine ab 1. Juni 1982

Die zweifellos wichtigste Problematik im Ab-schnitt II über die „Zulassung von Kraftfahr-zeugführern" — wie überhaupt in der neuenStVZO - besteht in der Einführung neuer Füh-rerscheine und Fahrzeugklassen. Sie sind nachder UNO-Konvention über den Straßenverkehrim Prinzip einheitlich gestaltet und finden inder Mehrzahl der europäischen Länder bereitsAnwendung. Die jetzt gültigen Fahrerlaubnis-scheine der DDR in verschiedener Ausführungmit den Fahrerlaubnisklassen 1 — 5 bzw. 1 — 4widersprechen in der Gestaltung, Farbe, Be-zeichnung und Klasseneinteilung der interna-tionalen Praxis und werden bei Fahrten imAusland von den Kontrollorganen anderer

Staaten oft nicht verstanden und anerkannt.Wegen der abweichenden Klasseneinteilungtreten auch Schwierigkeiten bei einem bean-tragten Umtausch einer in der DDR erteiltenFahrerlaubnis in einen Führerschein eines an-deren Staates in Erscheinung.Mit der Anpassung der in der DDR erteilten Er-laubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen anmultilaterale Regelungen wird im Prinzip dieinternationale Anerkennung der Führerscheineder DDR gesichert und die Ausgabe gesonder-ter internationaler Führerscheine grundsätzlichüberflüssig.Ab 1. Juni 1982 wird zunächst der neue Führer-schein der DDR mit einem dazugehörigen

neuen Berechtigungsschein bei Neuerwerbder Fahrerlaubnis ausgegeben. Danach sollsukzessiv mit dem Umtausch aller bisherigen --Fahrerlaubnis- und Berechtigungsscheine in einem längeren Zeitraum begonnen werden.Vorrangig wird dabei den Fahrerlaubnisinha-bern der Umtausch empfohlen, die zeitweiligaußerhalb der DDR tätig sind oder die Grenzen

der DDR überschreitende Fahrten mit Kraft-fahrzeugen unternehmen wollen. Es sei aberausdrücklich darauf hingewiesen, daß vorerstalle Fahrerlaubnis- und Berechtigungs-

scheine noch ihre volle Gültigkeit im Rah-

men der bisherigen Fahrerlaubnisklassen be-

halten (vgl. § 24 StVZO). Erst nach ca. 5 Jah-ren ist vorgesehen, ihre weitere Gültigkeit zeit-lich zu begrenzen.

Was ist neu am neuenFührerschein?

Die neuen Führerscheine haben nur noch

4 Seiten und sind nach internationaler Praxisrosafarben. Die Gestaltung und Beschriftung

auf den ersten drei Seiten wurde nach demMuster der UNO-Konvention vorgenommen.Auf der Vorderseite ist die französische Bezeichnung „PERMIS DE CONDUIRE" (Erlaubnis zum Fahren) .und das ovale Unterschei

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Eintragung der Fahrzeugklassen beim Umtausch eines Fahrerlaubnisscheins in einen Führerschein

Klassen der Fahrerlaubnis Klassen der Fahrerlaubnis Fahrerl./B-Scheinausgestellt ausgestellt für

Fahrzeugklassen, für die vor dem 1. April 1957 nach dem 1. April 1957der Führerschein erteilt wird

1 2 3 4 1 2 3 4 5 langsam- Klein-(alt) (alt) (alt) (alt) fahrende

KfzKraft-räder

AKrafträder

(mit und ohne Seitenwagen) x x2 1 x2 ) x2

Kraftfahrzeuge- ußer Klasse A-mit

Beiner zulässigen Gesamtmasse bis3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen-außer Fahrersitz- auch mit Anhänger

X x x3 x  X X

bis 750 kg Gesamtmasse)

CKraftfahrzeuge mit einer zulässigenGesamtmasse über 3500 kg (auch mitAnhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

X X

Kraftfahrzeuge zur Personenbeför-derung mit mehr als 8 Sitzen- ußerFahrersitz- auch mit Anhänger bis

4) 4)

750 kg Gesamtmasse)

EKraftfahrzeuge der Klasse B, C oder Dmit Anhänger über 750 kg Gesamt- X Xmasse

IV Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle X X X X X X X X X X X

Traktoren, Elektrokarren und Arbeits-

T kraftfahrzeuge mit einer zulässigenHöchstgeschwindigkeit bis 30 km/h

x x x x x x x(auch mit Anhänger)

beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm 

Hubraum, Elektrokarren - auch mit Anhänger - sowie maschinell angetriebeneDie in Fahrerlaubnisscheinen eingetrage- rankenfahrstühlenen Auflagen und Bedingungen behalten ) beschränkt auf Krafträder bis 150 cm  Hubraumihre Gültigkeit und werden in den Führer- ) beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm Hubraum

schein übertragen. 4) Eintragung erfolgt nur, wenn eine gültige Personenbeförderungs-Erlaubnis für Kraftomnibusse vorgelegt wird

dungszeichen „DDR" abgedruckt, wie es für

Kraftfahrzeuge der DDR im grenzüberschrei-tenden Verkehr Verwendung findet. Die Be-zeichnung „Führerschein" macht den Unter-3chied zur „Fahrerlaubnis" deutlich. Gleichzei-tig wird damit die bisherige Zweideutigkeit ver-mieden, weil gegenwärtig mit dem Begriff

„Fahrerlaubnis" sowohl die inhaltliche staatli-che Erlaubnis (Befugnis oder Genehmigung)zum Führen von Kraftfahrzeugen als auch das

Dokument (der Schein selbst) gemeint seinkann. Diese Unterschiedlichkeit wird beispiels-weise deutlich, wenn nach einer Straftat vomGericht im Urteil auf einen Entzug der Fahrer-laubnis als Zusatzstrafe (t 54 StGB) erkanntwird, aber die Einziehung der Fahrerlaubnis(des Dokuments) früher oder später von derDeutschen Volkspolizei vorgenommen wird.Im § 2 und in anderen Bestimmungen der

neuen StVZO wird dieser Situation Rechnunggetragen und deutlich gemacht, daß die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen als„Fahrerlaubnis" mit .....einem Führerschein derDeutschen Demokratischen Republik und ei-nem dazugehörigen Berechtigungsschein..."nachgewiesen wird.Die Seite 2 enthält die wichtigsten Personalienund die Unterschrift des Inhabers. Sie wird miteinem Lichtbild in den Abmessungen30 >< 40 mm versehen. Hinter dem Ausstel-

lungsdatum im eingeklammerten Teil der Zeilewird beim Umtausch unter dem Lichtbild dasDatum eingetragen, an dem der Inhaber erst-malig die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahr-zeugen erworben hat.Nicht ganz einfach wird es sein, sich an dieneuen Fahrzeugklassen A bis E, M und T zu ge-wöhnen, die in mehrfacher Hinsicht mit denbisherigen Fahrerlaubnisklassen 1 bis 5 bzw. 1bis 4 nicht übereinstimmen. Vereinfacht kannman sich die neuen Fahrzeugklassen folgen-dermaßen merken:A - Krafträder - PKW und LieferwagenC — LKW — KOM

E - Anhänger über 750 kg GesamtmasseM - Mopeds - TraktorenDie Fahrzeugklasse (n), für die der Inhaber dieErlaubnis erwirbt oder besitzt, wird jeweils imfreien Feld dahinter gesiegelt; die restlichenfreien Felder werden gelocht. Bei Erwerb derFahrerlaubnis für eine weitere Fahrzeugklasse(,‚Erweiterung" der Fahrerlaubnis) wird einneuer Führerschein ausgestellt.Beachtenswert ist auch, daß in der StVZOnicht mehr geregelt ist, daß einzelne Fahrzeug-klassen andere einschließen, weil bei der Aus-

stellung eines Führerscheines jede Fahrzeug-klasse gesiegelt wird, für die der Inhaber dieErlaubnis erhalten hat.Auf Seite 4 unter „Auflagen/Bedingungen"

werden vorrangig die Festlegungen eingetra-gen, die mit der Untersuchung der Kraftfahr-tauglichkeit bestimmt wurden. Die Kraftfahr-tauglichkeit wird künftig nicht mehr nach

Tauglichkeitsgruppen festgestellt, sondernnach der beantragten und erworbenen Fahr-zeugklasse. Der Nachweis über die Kraftfahr-tauglichkeit wird im „Ausweis für Arbeit undSozialversicherung" eingetragen.Der Umtausch aller bisherigen Fahrerlaubnis-scheine wird ohne Prüfung und Nachweis derKraftfahrtauglichkeit und bei der Umschrei-bung auf die neuen Fahrzeugklassen grund-sätzlich so vorgenommen, daß für den Inhaberkeine Benachteiligung gegenüber der vorheri-gen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugeneintritt. Alle Auflagen und Bedingungen wer-den aus dem bisherigen Fahrerlaubnisscheinin den Führerschein übertragen.Mit dem neuen Führerschein wird wieder ein„Berechtigungsschein" ausgegeben, der sich

vom bisherigen in der Farbe (gelb statt grau),sonst aber nicht wesentlich unterscheidet.

Weitere Neuerungen bei derZulassung von Kraftfahrzeugführern

- Die bisherige Sonderregelung für den Er-werb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträderund langsamfahrende Kraftfahrzeuge, die

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keinen Fahrschulbesuch und nur eine ver-einfachte Prüfung vorsah, wird mit der Ein-führung der Fahrerlaubnisklassen M und T

aufgehoben. Das machte sich angesichtsder höheren Anforderungen im dichter wer-denden Straßenverkehr und der teils be-denklichen Entwicklung der Unfallbeteili-gung dieser Kraftfahrzeugführer notwendig.(Eine entsprechende Vorabregelung ist

nach zentralen Festlegungen bereits ab 1.9.1981 wirksam.) Einheitlich wird nunmehr für

alle Kraftfahrzeugführer vor dem Erwerb derFahrerlaubnis der Besuch einer Fahrschuleund die Ablegung einer Prüfung gefordert,die sich im Umfang nach der beantragtenFahrzeugklasse bestimmt.

StVZO treten auch neue Ausbil-

dungs- und Prüfungsrichtlinien, eine neueTauglichkeitsvorschrift (TauVO K), überar-beitete ärztliche Richtlinien für die Bestim-mung der Kraftfahrtauglichkeit und eine

neue Fahrschulordnung (FO) in Kraft. Damitim Zusammenhang werden auch neue Fahr-lehrerscheine und Erlaubnisscheine für diePersonenbeförderung auf LKW und Anhän-gern sowie in Taxi ausgegeben.

relle Anerkennung ausländischer Führer-scheine in der DDR und bestimmt in Abs. 2,daß diese Führerscheine für die Dauer einesJahres zum Führen von Kraftfahrzeugen inder DDR berechtigen, wenn in zwischen-staatlichen Vereinbarungen nichts anderesgeregelt ist. Mit dieser Bestimmung wirdauch der international allgemein üblichenPraxis Rechnung getragen.

Kraftfahrzeugen

neuen StVZO sind im Abschnitt III

die Zulassung

r präzisiert worden. Für alle

die gewissenhaft in-

des Fahrzeugs mit den Fahrzeugpa-

ver-

anerkennenswerter Weise

Zur weiteren Erhöhung der Ordnung, Sicher-heit und Flüssigkeit im Straßenverkehr wirdfolgendes verordnet:

1. Allgemeine Bestimmung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Zulassung vonKraftfahrzeugführem und Fahrzeugen zumVerkehr auf öffentlichen Straßen.

II. Zulassung vonKraftfahrzeugführern

§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraft-fahrzeug führen will, bedarf einer Erlaubnis derDeutschen Volkspolizei (nachfolgend Fahrer-laubnis genannt).

(2) Die Fahrerlaubnis wird durch einen Füh-rerschein der Deutschen Demokratischen Re-publik und einen dazugehörigen Berechti-

gungsschein nachgewiesen (nachfolgend Füh-

rerschein genannt).(3) Voraussetzungen für die Ausgabe eines

Führerscheins sind:a) das erforderliche Alter gemäß Abs. 4

b) der Nachweis der Kraftfahrtauglichkeit

c) die Teilnahme an einer Fahrschulausbil-

dungd) die bestandene theoretische und prakti-

sche Grundprüfung sowie Abschlußprü-fung für die jeweilige Fahrzeugklasse.

(4) Der Führerschein kann grundsätzlichnach vollendetem 18. Lebensjahr ausgegebenwerden. Führerscheine für die Fahrzeugklassen A - beschränkt auf Krafträder bis 150 cmHubraum - und T können nach Vollendung des16. Lebensjahres und für die Fahrzeugklasse Mnach Vollendung des 15. Lebensjahres ausge-geben werden. Ausnahmen können die Zulas-

sungsstellen der Deutschen Volkspolizei(nachfolgend Zulassungsstellen genannt) ge-nehmigen, wenn mindestens das 15. Lebens-jahr vollendet ist. Jede Ausgabe eines Führer-scheins an einen Jugendlichen vor vollende-tem 18. Lebensjahr setzt die schriftliche Zu-stimmung seines gesetzlichen Vertreters vor-aus.

(5) Wer von einem Fahrlehrer bei der Fahr-schulausbildung oder Prüfung beaufsichtigtwird, darf Kraftfahrzeuge führen, für die ernicht die Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrlehrerist im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für dieFührung des Fahrzeugs verantwortlich Er darfdie Fahrschulausbildung oder Prüfung nur fürdie Kraftfahrzeuge beaufsichtigen, für die er

den Fahrlehrerschein besitzt.

§ 3 Ausgabe des Führerscheins

(1) Führerscheine sind bei der für den Wohn-Sitz des Antragstellers zuständigen Zulas-

sungsstelle zu beantragen. Der Antragstellermuß sich mit einem nach den Rechtsvorschrif-ten1 gültigen Personalausweis oder einem an-deren zur Legitimation geltenden Personaldo-kument der Deutschen Demokratischen Repu-blik ausweisen.

(2) Führerscheine berechtigen zum Führenvon Kraftfahrzeugen der bestätigten Fahrzeug-klasse. Sie können mit Auflagen oder Bedin-gungen versehen sein Liegen die Gründe in ei-ner bedingten Kraftfahrtauglichkeit, kann derNachweis der Kraftfahrtauglichkeit in be-

stimmten Zeitabständen erneut gefordert wer-den.

(3) Die Zulassungsstelle kann die Erteilungder Fahrerlaubnis versagen, wenn der Antrag-steller durch wiederholte oder schwerwie-

gende Verstöße gegen Rechtsvorschriftenzum Ausdruck brachte, daß er der gesell-

schaftlichen Verantwortung, die mit der Füh-rung eines Kraftfahrzeugs verbunden ist, nichtgerecht wird.

(4) Jeder Kraftfahrzeugführer darf nur einenFührerschein und einen Berechtigungsscheinbesitzen.

(5) Der Führerschein ist beim Führen einesKraftfahrzeugs mitzuführen und auf Verlangenden Angehörigen der Deutschen Volkspolizeioder dazu ermächtigten Personen zur Prüfungauszuhändigen.

§ 4 Einteilung der Fahrzeugklassen

(1) Führerscheine werden für folgende Fahr-zeugklassen ausgegeben:

A: Krafträder (mit oder ohne Seitenwagen);B: Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit ei-

ner zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kgund nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fah-rersitz - (auch mit Anhänger bis 750 kgGesamtmasse);

C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Ge-samtmasse über 3500 kg (auch mit An-

hänger bis 750 kg Gesamtmasse);D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung

mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz- (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamt-

masse);E: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D

mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse;M: Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle;T: Traktoren, Elektrokarren und Arbeitsfahr-

zeuge mit einer zulässigen Höchstge-schwindigkeit bis 30 km/h - (auch mitAnhänger).

(2) Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugsgenügt die Fahrzeugklasse des abschleppen-den Fahrzeugs. Zur Führung des geschleppten

1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 23. September 1963 über die

Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik -Personalausweisordnung - (GBl. II Nr. 88 S. 7001 in der Fas-sung der Dritten Verordnung vom 10. August 1978 (GBI. 1

Nr. 31 S. 343).

zum traßenverkehr

(Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung - StVZO)

vom 26. November 1981

GB . 1, Nr. 1, Seite 6 bis 11 vom 14. Januar 1982

ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Fahrzeugs ist die Fahrzeugklasse für diesesFahrzeug erforderlich.

(3) Führerscheininhaber der Fahrzeugklasse

A dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjah-

res nur Krafträder bis 150 cm3 Hubraum füh-ren.

§ 5 Zurücknahme der Fahrerlaubnis

(1) Die Fahrerlaubnis ist zurückzunehmen,wenn die Kraftfahrtauglichkeit nicht mehr ge-geben ist oder der Aufforderung zum erneutenNachweis der Kraftfahrtauglichkeit nicht Folge

geleistet wird.(2) Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

hat zu erfolgen, wenn die Gründe, die zur Zu-rücknahme führten, nicht mehr bestehen. DieWiedererteilung kann von der Vorlage einesärztlichen Zeugnisses oder Sachverständigen-gutachtens sowie einer erneuten Prüfung oderSchulung abhängig gemacht werden.

§ 6 Entzug der Fahrerlaubnis

(1) Die Deutsche Volkspolizei kann die Fahr-erlaubnis entziehen, wenn der Inhaber

a) durch wiederholte oder schwerwiegendeVerstöße gegen Rechtsvorschriften zumAusdruck brachte, daß er der gesell-

schaftlichen Verantwortung, die mit der

Führung eines Kraftfahrzeugs verbundenist, nicht gerecht wird oder

b) den im Führerschein eingetragenen Auf-lagen oder Bedingungen zuwiderhan-delte.

(2) Die Fahrerlaubnis kann bis zur Dauer von3 Jahren entzogen werden, wenn der Inhaberals Führer eines Kraftfahrzeugs eine Straftatbegangen hat und deshalb von einem gesell-schaftlichen Gericht zur Verantwortung gezo-gen wurde.

(3) Die Wiedererteilung der Fahrerlaubniskann erfolgen, wenn der Bürger in der Folge-zeit durch sein Verhalten beweist, daß dieGründe, die zum Entzug führten, nicht mehrbestehen. Die Deutsche Volkspolizei kann dieWiedererteilung der Fahrerlaubnis von Bedin-gungen sowie einer erneuten Prüfung oderSchulung abhängig machen und für die Bean-tragung der Wiedererteilung Fristen festlegen.Die Frist soll 3 Jahre nicht überschreiten.

§ 7 Rückgabe des Führerscheins

Wird die Fahrerlaubnis gemäß §§ 5 oder 6zurückgenommen oder entzogen, ist der Inha-ber verpflichtet, den Führerschein und den da-zugehörigen Berechtigungsschein unverzüg-lich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nachZustellung oder Bekanntgabe der Entschei-dung bei der zuständigen Zulassungsstelle ab-zugeben.

1 Name

2. Vorname

3. Geburtsdatum

Geburtsort

4. Wohnsitz h.Personaldokument

Unterschrift des Inhabers

8. Ausgestellt

VoIkspolizeKmisamt

6. inDS

am

7. Gültigkeit:unbefristet/vgl S. 4

Unterschritt

F•h'zugldsssn, für dl. der Führur.ch n 9ültlg ist

A Krafträder(mit oder ohne Seitenwagen)

B Kraftfahrzeuge- ußer Klasse A -mit einer zulässigen Gesamtmassebis 3500kg und nicht mehrals 8 Sitzen - er Fahrersitz-(auch mit r bis 750 kgG amtma

c ahrzeug mit einer zulässigentmasse über 3500 kg

mit Anhänger bis 750 kgGesamtmasse)

D Kraftfahrzeuge zur Personen-

beförderung mit mehrals 8 Sitzen - außer Fahrersitz-(auch mit Anhänger bis 750 kg

Gesamtmasse)

E Kraftfahrzeuge der Klassen 8, Coder 0 mit Anhänger über 750 kgGesamtmasse

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§ 8 Ausländische Führerscheine

(1) Gültige ausländische Führerscheine, dienach internationalen Regelungen für den Stra-ßenverkehr ausgestellt worden sind, berechti-gen zum Führen von Kraftfahrzeugen in derDeutschen Demokratischen Republik entspre-chend den in den Führerscheinen bestätigtenFahrzeugklassen.

(2) Ausländische Führerscheine gemäß

Abs. 1 berechtigen zum Führen von Kraftfahr-zeugen in der Deutschen Demokratischen Re-publik für die Dauer 1 Jahres, wenn in zwi-schenstaatlichen Vereinbarungen nichts ande-res geregelt ist.

(3) Von der Deutschen Volkspolizei wird an

den Inhaber eines ausländischen Führer-scheins auf Antrag der Führerschein der Deut-schen Demokratischen Republik ausgegeben,wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten so-wie seiner Kraftfahrtauglichkeit bestehen undder Antragsteller

a) sicl1 mit einem nach den Rechtsvorschriften gültigen Personalausweis oder ei-nem anderem zur Legitimation geltendenPersonaldokument der Deutschen Demo-kratischen Republik ausweist sowie

b) den internationalen oder nationalen Füh-rerschein - erforderlichenfalls mit einerÜbersetzung in deutscher Sprache - vor-legt.

(4) Dem Inhaber eines ausländischen Führer-scheins kann unter den Voraussetzungen ge-mäß §§ 5 oder 6 das Recht aberkannt werden,

Kraftfahrzeuge in der Deutschen Demokrati-schen Republik zu führen. Die Aberkennung istaufzuheben, wenn die Gründe dafür nicht

mehr bestehen.

III. Zulassung von Fahrzeugen

§ 9 Voraussetzungen für die Zulassung

(1) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger(nachfolgend zulassungspflichtige Fahrzeugegenannt) bedürfen für den Verkehr auf öffentli-chen Straßen einer Zulassung durch die Deut-sche Volkspolizei, die durch einen Zulassungs-schein, ein polizeiliches Kennzeichen und dieBestätigung einer Kennzeichentafel erteilt

wird.(2) Voraussetzungen für die Zulassung von

zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind:a) die Vorlage des Fahrzeugbriefs mit der

darin bestätigten Betriebserlaubnis,

b) die Verkehrs- und Betriebssicherheit desFahrzeugs,

c) der Nachweis der Eigentums- und Besitz-verhältnisse,

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Berechtigungsscheinzum

Führerschein Nr.

Fahrzeugklasse(n)

(Unterschrift)

Ohne tihrerschein gültig bis

PANr.

‚den 9(Unterschrift)

½9

(Unterschrift) schr

½

(Unterschrift) Unterschrift)

der Nachweis über die Entrichtung derKraftfahrzeugsteuer und des Beitrageszur raftfahr-Haftpflicht-Versicherungunddie Vorlage der gegebenenfalls erforderli-

chen staatlichen Ausbau-, Umbau- oderEinfuhrgenehmigung

) Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle undMotorschlitten,

) Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwin-digkeit 6 km/h nicht überschreitet,

c) Arbeitskraftfahrzeuge und land- und

forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und) Anhänger gemäß den in anderen Rechts-

vorschriften enthaltenen Regelungen.4) Fahrten mit nichtzugelassenen zulas-

spflichtigen Fahrzeugen, die sich zur Er-

n ein zeitlich befristeter Aus-Zulas-

(5) Für Fahrten mit noch nicht zugelassenenflichtigen Fahrzeugen zur Feststel-

können Probe-

§ 10 Erteilung der Zulassung

(1) Die Zulassung ist bei der für den Wohn-Sitz des Fahrzeugeigentümers oder

benannten Einrichtung zu beantra-

t

(2) Die Zulassung kann mit Auflagen oder

2 Z. Z. geltendie Anordnung vom 9. April 1963 über den Aufbau von Kraft-

fahrzeugen (GB . II Nr. 38 S. 253) i. d. F. der Ziff. 10 der An-ordnung vom 3. August 1971 (GB . II Nr.62 S. 545),

Verordnung vom 25. Juni 1959 über die Einfuhr von Kraft-fahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Aus-land, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin (GB . 1

Nr.41 S. 610).

(3) Fahrzeugeigentümer oder -halter dürfenfür jedes zulassungspflichtige Fahrzeug nur ei-nen Fahrzeugbrief, einen Zullassungsscheinund eine polizeilich bestätigte Kennzeichenta-fel besitzen.

(4) Der Zulassungschein und der Nachweisüber die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuerund des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung sind vom Fahrzeugführer mitzu-führen und auf Verlangen den Angehörigender Deutschen Volkspolizei oder dazu ermäch-tigten Personen zur Prüfung auszuhändigen.Für Kleinkrafträder ist der Nachweis über dieEntrichtung des Beitrages zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung erforderlich.

(5) Fahrzeughalter, deren beauftragte Ver-treter oder Personen, die ständig oder zeitwei-lig die Verfügungsbefugnis über den Einsatzzulassungspflichtiger Fahrzeuge ausüben, dür-fen eine Inbetriebnahme auf öffentlichen Stra-ßen nur gestatten, wenn diese Fahrzeuge zu-

gelassen sind.

§ 11 Meldepflichten

(1) Die Eigentümer und Halter zulassungs-pflichtiger Fahrzeuge haben zu gewährleisten,daß die Angaben im Fahrzeugbrief, im Zulas-sungsschein und im Nachweis über die Ent-richtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Bei-trages zur Kraftfahr- Haftpflicht-Versicherungden tatsächlichen Verhältnissen entsprechenund mit den technischen Daten und der Be-

schaffenheit des Fahrzeugs sowie mit demTypschild am Fahrzeug übereinstimmen.

(2) Innerhalb von 10 Tagen sind der zuständi-gen Zulassungsstelle oder dazu ermächtigten

Personen zu melden:

a) jeder Eigentumswechsel (Verkauf, Kauf,Tausch, Schenkung, Erbschaft usw.),

b) Wechsel des Fahrzeughalters,

c) Namensänderung des Fahrzeugeigentü-mers oder -halters,

d) Änderung der Wohnanschrift sowieWechsel des Wohnsitzes oder Sitzes desFahrzeugeigentümers oder -halters inner-halb des Zulassungsbereiches oder in ei-nen anderen Zulassungsbereich,

e) Verlegung des regelmäßigen Standortesdes Fahrzeugs in einen anderen Zulas-sungsbereich,

f) Farbänderung des Fahrzeugs,

g) Veränderung am Fahrzeug, die eine Än-derung der technischen Daten zur Folgehaben oder bei denen Teile verwendetwerden, deren Beschaffenheit vorge-

schrieben ist oder die typfremd sind,

h) Stillegung des Fahrzeugs undi) endgültige Außerbetriebsetzung des

Fahrzeugs.(3) Bei einem Eigentumswechsel hat der bis-

herige Eigentümer der für das Fahrzeug zu-

ständigen Zulassungsstelle die Anschrift desneuen Eigentümers zu melden. Er hat demneuen Eigentümer zur Weiterbenutzung desFahrzeugs den Zulassungsschein, den Fahr-zeugbrief und den Nachweis über die Entrich-tung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitra-ges zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung ge-gen Empfangsbestätigung auszuhändigen.

(4) Für die Umschreibung der Fahrzeugpa-piere bei Veränderungen gemäß Abs. 2 sindder Zulassungsstelle die erforderlichen schrift-lichen Unterlagen vorzulegen.

§ 12 Technische Überprüfungen

(1) Alle zulassungspflichtigen Fahrzeugesind durch die Fahrzeughalter periodisch tech-

nisch überprüfen zu lassen.(2) Die technische Überprüfung wird von An-

gehörigen der Deutschen Volkspolizei oderdazu ermächtigten Personen durchgeführt, imZulassungsschein eingetragen und auf der hin-teren Kennzeichentafel am Fahrzeug kenntlichgemacht, wenn

a) die Verkehrs- und Betriebssicherheit unddie ordnungsgemäße Ausrüstung desFahrzeugs festgestellt wurde,

b) die Eintragungen im Zulassungsscheinund Fahrzeugbrief den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechen und

c) der Nachweis über die Entrichtung derKraftfahrzeugsteuer und des Beitrageszur Kraftfahr- Haftpflicht-Versicherung inder festgesetzten Höhe erbracht wurde.

(3) Die Zeiträume für die technischen Über-prüfungen werden durch die Deutsche Volks-polizei bekanntgemacht.

§ 13 Ungültigkeit und Zurücknahme derZulassung

(1) Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit,wenn

a) eigenmächtige Veränderungen des Fahr-zeugbriefs, des Zulassungsscheins, derBeschriftung der Kennzeichentafel, desTypschildes oder der Fahrgesteltrtummeram Fahrzeug vorgenommen wurden,

b) das Fahrzeug im vorgegebenen Zeitraumzur technischen Überprüfung gemäß § 12nicht vorgeführt wurde,

c) die Kraftfahrzeugsteuer und der Beitragzur raftfahr-1-Iaftpflicht-Versicherungnicht oder nicht in der festgesetzten

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Höhe entrichtet wurde oderd) die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug

oder die Bauartgenehmigung für ein ge-nehmigungspflichtiges Fahrzeugteil ge-mäß §§ 16 oder 17 aufgehoben wurde.

(2) Die Deutsche Volkspolizei hat die Zulas-sung zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug inerheblicher Weise den Bestimmungen überden Bau, Betrieb und die Ausrüstung widerspricht.

(3) Fahrzeugeigentümer oder -halter sind

verpflichtet, bei Ungültigkeit oder Zurück-nahme der Zulassung den Zulassungsscheinund die polizeilich bestätigte Kennzeichentafelunverzüglich der Zulassungsstelle vorzulegen.

(4) Die Wiedererteilung der Zulassung hat zuerfolgen, wenn die Gründe, die zur Zurück-nahme führten, nicht mehr bestehen.

§ 14 Ausländische Zulassungen

Die außerhalb der Deutschen Demokrati-schen Republik nach internationalen Regelun-gen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungenfür den Straßenverkehr ausgegebenen Zulas-sungsscheine berechtigen in Verbindung mitden amtlichen Kennzeichen zum Verkehr derdamit ausgerüsteten Fahrzeuge in der Deut-

schen Demokratischen Republik.

IV. Bau, Betrieb und Ausrüstungvon Fahrzeugen

§ 15 Allgemeine Anforderungen

(1) Der Bau und Betrieb sowie die Ausrü-stung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr müs-sen den wachsenden Anforderungen nach ho-her Verkehrssicherheit sowie den in der Deut-schen Demokratischen Republik geltenden in-ternationalen Regelungen entsprechen.

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonenderBauweise hergestellt und so gebaut und aus-gerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb

niemand schädigt oder mehr als unvermeidbargefährdet, behindert oder belästigt. Fahrzeug-teile, die für die Verkehrs- und Betriebssicher-heit wichtig und der Abnutzung oder Beschädi-gung besonders ausgesetzt sind, müssen

leicht auswechselbar sein.(3) Das Fahrzeugäußere, die Fahrerkabine

und der Fahrgastraum dürfen keine scharfkan-tigen Teile aufweisen. Soweit Teile unvermeid-bar aus dem Umriß herausragen, müssen sie

bei Gewalteinwirkung stumpf oder versenkt ab-brechen, sich lösen oder verbiegen. Aufprall-kanten im Fahrzeuginneren müssen gut gerun-det, gepolstert oder aus einem verformbarenMaterial hergestellt sein, das eine ausrei-

chende Verformungsarbeit aufzunehmen im-stande ist.(4) An Fahrzeugen dürfen keine Zeichen,

Symbole, Abbildungen oder Vorrichtungen an-gebracht werden, die die Sicht des Fahrzeug-führers beeinträchtigen, mit polizeilichen

Kennzeichen oder Unterscheidungszeichenverwechselt werden können, deren Erkennbar-keit einschränken oder andere Fahrzeugführer-von ihren Pflichten im Straßenverkehr ablen-ken können.

3 Z. Z. gelten- die Konvention über den Straßenverkehr vom 8. Novem-

ber1968 (Sonderdruck Nr. 791 des Gesetzblattes),- das Abkommen vom 20. März 1958 über die Annahme ein-

heitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegensei-

tige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegen-stände und Teile von Kraftfahrzeugen (Bekanntmachungvom 24. September 1976, GBI. II Nr. 155.307) sowie die Re-gelungen zu diesem Abkommen (Sonderdruck Nr. 886 desGesetzblattes). deren Verbindlichkeit gesondert erklärtwird.

§ 16 Erteilung der Betriebserlaubnis

(1) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger be-dürfen für die Zulassung und den Betrieb auföffentlichen Straßen einer Betriebserlaubnis,deren Erteilung bei zulassungspflichtigen Fahr-zeugen im Fahrzeugbrief eingetragen ist undbei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugendurch eine Abschrift der Betriebserlaubnis be-stätigt wird.

(2) Die Betriebserlaubnis wird für Fahrzeuge,die erstmalig in den Verkehr gebracht werden

und den Bestimmungen über den Bau und Be-trieb sowie die Ausrüstung von Fahrzeugenund den zu ihrer Durchführung erlassenen Vor-schriften entsprechen, wie folgt erteilt:

a) für Fahrzeuge, die in Serie gefertigt oderimportiert werden, durch eine Allge-

meine Betriebserlaubnis des Kraftfahr-zeugtechnischen Amtes der DDR,

b) für einzeln gefertigte, eingeführte oderimportierte Fahrzeuge grundsätzlich

durch eine Einzel-Betriebserlaubnis desKraftfahrzeugtechnischen Amtes der

DDR.Eine Allgemeine Betriebserlaubnis gemäß

Buchst. a wird erteilt, wenn mehr als 5 Fahr-zeuge gefertigt oder importiert werden, unab-

hängig davon, in welchem Zeitraum die Ferti-gung oder der Import erfolgt.

(3) Die Betriebserlaubnis ist vom Hersteller,Importbetrieb oder Eigentümer eines Fahrzeugs schriftlich zu beantragen.

(4) Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sienicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur end-gültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugswirksam, solange nicht Teile des Fahrzeugsverändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Ge-fährdung verursachen kann. Nach solchen Veränderungen hat der Fahrzeugeigentümer oder-halter eine Ergänzung der Betriebserlaubnisbei der zuständigen Zulassungsstelle zu bean-tragen. Eine Ergänzung der Betriebserlaubnisist nicht erforderlich, wenn für die ein- oderausgebauten Teile eine gesonderte Bauartge-nehmigung erteilt ist.

(5) Die Betriebserlaubnis kann mit Auflagenoder Bedingungen erteilt oder versagt werden,wenn die Voraussetzungen nach den Bestim-mungen über den Bau und Betrieb sowie dieAusrüstung von Fahrzeugen nicht vorliegen.

§ 17 Bauartgenehmigung für Fahrzeugteileund Ausrüstungen

(1) Für die Herstellung oder den Import ein-zelner Teile von Fahrzeugen oder Ausrüstun-gen, die der Verkehrs- und Betriebssicherheit

sowie dem Umweltschutz dienen und eineselbständige technische Einheit bilden, ist eineBauartgenehmigung des Kraftfahrzeugtechni-schen Amtes der DDR erforderlich. Für licht-und meßtechnische Einrichtungen wird dieBauartgenehmigung vom Amt für Standardi-sierung, Meßwesen und Warenprüfung

(ASMW) erteilt.(2) Die Bauartgenehmigung ist vom Herstel-

ler oder Importbetrieb schriftlich bei denDienststellen gemäß Abs. 1 zu beantragen. Siekann befristet oder unbefristet erteilt und wi-derrufen werden.

(3) Im Verfahren auf Erteilung einer Bauart-genehmigung werden Genehmigungen undPrüfzeichen anerkannt, die für Fahrzeugteile

und Ausrüstungen auf der Basis der durch dieDeutsche Demokratische Republik angenom-menen internationalen Regelungen und unterBeachtung der vereinbarten Bedingungen er-teilt wurden.

(4) Der Inhaber einer Bauartgenehmigunghat das ihm vorgeschriebene Prüfzeichen aufjedes entsprechende Fahrzeugteil und jedenAusrüstungsgegenstand anzubringen und da-

durch dessen Obereinstimmung mit dem ge-nehmigten zu bestätigen.

(5) Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die ei-ner genehmigten Bauart entsprechen müssen,dürfen nur angeboten, veräußert, erworbenoder verwendet werden, wenn sie mit einemvorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet

sind. Den im Handel angebotenen genehmi-gungspflichtigen Fahrzeugteilen und Ausrü-stungen ist eine Ein- oder Anbauanleitung bei-zulegen, sofern bei der Erteilung der Bauartge-nehmigung nichts anderes festgelegt wurde.

(6) Bauartgenehmigungen können mit Aufla-gen oder Bedingungen hinsichtlich der Art desEin- oder Anbaus sowie der Verwendung derFahrzeugteile oder Ausrüstungen erteilt oderversagt werden, wenn gesetzliche Anforderun-gen nicht erfüllt werden.

§ 18 Polizeiliche Kennzeichen

(1) An der Rückseite zugelassener Fahr-zeuge ist eine polizeilich bestätigte Kennzei-chentafel zu führen.

(2) Mit Ausnahme von zulassungspflichtigenAnhängern und Krafträdern ist eine mit demzugeteilten polizeilichen Kennzeichen beschriftete zweite Kennzeichentafel an der Vorderseite des Fahrzeugs anzubringen.

(3) An der Rückseite von Kraftradanhängernist eine dem ziehenden Fahrzeug entspre-chende Kennzeichentafel zu führen.

§ 19 Unterscheidungszeichen

(1) An in der Deutschen Demokratischen Re-publik zugelassenen Fahrzeugen ist bei Fahr-ten außerhalb der Deutschen DemokratischenRepublik ein ovales Unterscheidungszeichenmit den schwarzen Kennbuchstaben „DDR"auf weißem Grund zu führen. Das Unterschei-

dungszeichen muß an der Rückseite des Fahr-zeugs angebracht und im Verkehr außerhalbder Deutschen Demokratischen Republik deut-lich lesbar sein.

(2) Das Führen anderer Unterscheidungszei-chen an in der Deutschen Demokratischen Re-publik zugelassenen Fahrzeugen ist nicht ge-stattet.

§ 20 Typschild und Fahrgestellnummer

(1) An jedem zulassungspflichtigen Fahr-zeug muß am vorderen Teil rechts gut sichtbarund leicht zugänglich ein Typschild angebrachtsein, auf dem mindestens der Hersteller, derFahrzeugtyp, das Baujahr, die Fahrgestellnum-mer und die zulässige Gesamtmasse eingetra-gen sind.

(2) An der rechten Seite des Rahmens odereinem anderen ihn ersetzenden Fahrzeugteilmuß außerdem gut sichtbar und leicht zugäng-lich die Fahrgestellnummer eingeschlagensein.

V. Schlußbestimmungen

§ 21 Ausnahmeregelungen

Bei Notwendigkeit können die zuständigenMinister und die Leiter der anderen zentralenStaatsorgane von den Festlegungen dieserVerordnung abweichende Regelungen mit Zu-stimmung des Ministers des Innern und Chefsder Deutschen Volkspolizei treffen.

§ 22 Sonderrechte

(1) Die bewaffneten Organe sind von den

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üllung ihrer Aufgaben zwin

§ 23 Ordnungsstrafbestimmungen

lt, kann mit Verweis oder Ord-

ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz ei-ner gültigen Fahrerlaubnis der betreffen-den Fahrzeugklasse zu sein oderein nichtzugelassenes zulassungspflichti-ges Fahrzeug führt oderals Halter oder Verantwortlicher für dasFahrzeug in den Fällen gemäß Buchst. aoder b das Führen eines Fahrzeugs ge-

stattet,

Ordnungsstrafe geahndet wurde.

Bei besonders groben Zuwiderhandlun-

3 Jahren ausgesprochen

Fahrer-

Wochen nicht überschreiten.

nuar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswid-rigkeiten - OWG —(GBI. 1 Nr.3 S. 101).

§ 24 Übergangsbestimmungen

(1) Die vor Inkrafttreten dieser Verordnungausgestellten Fahrerlaubnisscheine und Be-rechtigungsscheine behalten wie folgt ihreGültigkeit:

a) Ab 1. April 1957 ausgestellte Fahrerlaub-

nisscheine und Berechtigungsscheine:Klasse 1:

Gültig für Fahrzeuge der Klasse A;Klasse 2:Gültig für Fahrzeuge der Klasse B(beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cmHubraum, Elektrokarren - auch mit An-hänger - sowie maschinell angetriebeneKrankenfahrstühle);Klasse 3:

Gültig für Fahrzeuge der Klasse T;Klasse 4:

Gültig für Fahrzeuge der Klasse B;Klasse 5:Gültig für Fahrzeuge der Klassen C und E.

b) Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Fahrer-

laubnisscheine und Berechtigungs-scheine:Klasse 1 (alt):Gültig für Fahrzeuge der Klassen A und B(beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm3

Hubraum, Elektrokarren - auch mit An-hänger - sowie maschinell angetriebeneKrankenfahrstühle);Klasse 2 (alt):

Gültig für Fahrzeuge der Klassen A(beschränkt auf Krafträder bis 150 cmHubraum), C und E;Klasse 3 (alt):Gültig für Fahrzeuge der Klassen A(beschränkt auf Krafträder bis 150 cmHubraum) und B;

Klasse 4 (alt):Gültig für Fahrzeuge der Klassen A(beschränkt auf Krafträder bis 150 cmHubraum) und B (beschränkt auf Kraft-wagen bis 250 cm Hubraum) sowie T.

c) Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungs-scheine:- für langsamfahrende Kraftfahrzeuge

gültig für Fahrzeuge der Klassen T undM;

- für Kleinkrafträdergültig für Fahrzeuge der Klasse M.

(2) Die im Fahrerlaubnisschein eingetrage-nen Auflagen oder Bedingungen behalten ihreGültigkeit.

(3) Der Minister des Innern und Chef derDeutschen Volkspolizei bestimmt den Zeit-punkt des Ablaufs der Gültigkeit der im Abs. 1genannten Fahrerlaubnisscheine und Berechti-gungsscheine.

§ 25 Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen erlassen diezuständigen Minister und die Leiter der ande-ren zentralen Staatsorgane.

§ 26 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1982 inKraft.(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

a) die Verordnung vom 30. Januar 1964 überdie Zulassung von Personen und Fahrzeu-gen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO -) (GBI. IINr. 50 S. 373),

b) die Ziffer 50 der Anpassungsverordnungvom 13. Juni 1968 (GBI. II Nr. 62 S. 363),

c) die Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Ände-

rung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung - StVZO - (GBI. II Nr. 51 S. 416),

d) die Dritte Durchführungsbestimmung vom10. August 1973 zur Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung - StVZO - Tauglichkeits-vorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen- TauVoK - ((361. 1 Nr. 42 S. 440),

e) die Vierte Durchführungsbestimmung vom20. Juni 1975 zur Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung - StVZO - Technische

Überprüfungen - (GBI. 1 Nr. 28 S. 529),f) die Fünfte Durchführungsbestimmung vom

9. Juni 1978 zur Straßenverkehrs-Zulas-sungs-Ordnung - StVZO - (GBI. 1 Nr. 18S.224),

g) die Anordnung Nr. 2 vom 20. Juli 1972 zurStraßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungStVZO - Fahrtschreiber in Kraftfahrzeugen- (GBI. II Nr. 46 S. 537),

h) die Anordnung Nr. 3 vom 12. Oktober 1973zur Straßenverkehrs-Zulassungs'Ordnung -StVZO -. Unterscheidungszeichen für denVerkehr mit Fahrzeugen außerhalb der

Deutschen Demokratischen Republik -(GBI. 1 Nr. 49 S. 508),

i) die Anordnung Nr.4 vom 16. September1974 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung - StVZO - Polizeiliche Kennzeichen -(GBI. 1 Nr. 51 S. 478),

j) die Anordnung Nr. 6 vom 18. Februar 1977zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO' - Geräuschpegel/Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung - (GBI. 1 Nr. 7 S. 56),

k) die Anordnung Nr. 7 vom 27. September1979 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ord-nung - StVZO - Geschwindigkeitsschilder- (GBI. 1 Nr. 345. 323).

Berlin, den 26. November 1981

Der Ministerratder Deutschen Demokratischen RepublikW. S t o p h VorsitzenderDer Minister des Innern undChef der Deutschen Volkspolizei D i c k e 1

Wenn alle erforderlichen Unterla-gen vollständig vorgelegt wer-den, ist in den Zulassungsstellender VP auch eine zügige Abferti-gung gewährleistet.

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Achtung

Die Straßenbahn gehört in vielen Städten un-

serer Republik zu den wichtigsten Nahver-

kehrsmitteln. Der Straßenbahnbetrieb mußauch unter den Bedingungen wachsender Ver-

kehrsdichte sicher und pünktlich abgewickeltwerden. Dazu ist ein hohes Maß an Disziplinund Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer

- Fahrzeug- und Schienenfahrzeugführer so-wie Fußgänger - notwendig.Mit Inkrafttreten der neuen StVO am 1. Januar1978 waren eindeutige gesetzliche Grundlagenzu diesem Problem geschaffen worden. Dastrifft beispielsweise für das Verhalten von

Fahrzeugführern und auch von Fußgängern anHaltestellen von Schienenfahrzeugen zu. Esmußte aber ein Ansteigen der Unfallzahlen indiesem Bereich verzeichnet werden. Haupt-sächliche Ursachen dafür sind mangelnde Auf-

merksamkeit und unangemessene Geschwin-digkeit, aber auch noch verschiedentlich unzu-reichende Kenntnis verkehrsrechtlicher Be-stimmungen.Deshalb soll unser Preisausschreiben diesmaldem Verhalten von Fußgängern und Fahrzeug-führern gegenüber Straßenbahnen gewidmetsein.Ihre Antworten auf unsere drei Fragen sendenSie bitte auf einer Postkarte an

RedaktionDer Deutsche Straßenverkehr8072 DresdenPSF 136

Einsendeschluß ist der 2. April 1982 (Datumdes Poststempels).Die Hauptabteilung Verkehrspolizei im Mini-sterium des Innern und die Staatliche Versi-

UnserPreisausschreiben

cherung der DDR stellten uns für die richtigenAntworten die folgenden 32 Preise zur Verfü-gung:

1 5 Mark

3 250Mark7 100 Mark2 0 Mark

Frage 1

Wie habe ich mich zu verhalten, wenn mir aufmeiner Fahrbahn eine Straßenbahn entgegen-kommt und ein Ausweichen nach rechts we-gen zu geringen Abstandes zwischen Schie-nenfahrzeug und rechtem Fahrbahnrand nichtmöglich ist?

A) Ich muß die Geschwindigkeit verringernund bei Gegenverkehr zunächst im Gleisbe-

reich anhalten, auch wenn dadurch dieStraßenbahn ebenfalls kurzzeitig anhaltenmuß.

B) Ich muß rechtzeitig nach links ausweichen,auch wenn dadurch entgegenkommende

Fahrzeuge zum Anhalten gezwungen wer-den.

C) Ich verringere die Geschwindigkeit lind

fahre mit den rechten Rädern etwas aufden Fußweg, damit die Straßenbahn unge-hindert vorbeifahren kann.

rje 2

Wann dürfen Fußgänger an einer Haltestelledie Fahrbahn betreten, um in eine Straßen-bahn einzusteigen?

A) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, wenn dieSpitze der Straßenbahn das Verkehrszei-chen „Haltestelle" (Bild 244 der Anlage 2zur StVO) passiert.

B) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, wenn dieSpitze der Straßenbahn das (gelb-grüne)Haltestellenschild passiert.

C) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, kurz be-vor die Straßenbahn hält.

Frage 3

Wo ist ein Fahrzeug anzuhalten, wenn sicheine Straßenbahn in der Haltestelle befindetund durch das Weiterfahren Fußgänger behin-dert oder gefährdet werden könnten?A) Es ist an der (in Fahrtrichtung) letzten ge-

öffneten Tür des Straßenbahnzuges anzu-halten.

B) Es ist am Ende des Schienenfahrzeugs an-zuhalten.

C) Es ist am Verkehrszeichen „Haltestelle"(Bild 244 der Anlage 2 zur StVO) anzuhal-ten.

Auflösung und Gewinner

Ausunq 1

Bei den meisten Unfällen im Straßenver-kehr wirkt menschliches Fehlverhalten mit.Eine Analyse zeigt, daß es Kraftfahrzeug-

führern häufig nicht gelingt, eine sich an-bahnende Gefahrensituation rechtzeitigvorauszuerkennen. Eine wirkungsvolle

Möglichkeit, bereits vorliegende Erfahrun-gen beim Erkennen, Vermeiden oder Be-wältigen kritischer Situationen rechtzeitigund gefahrlos zu erweitern, ist ein theoreti-sches und praktisches Training. Das trägtzur Herausbildung bzw. Vertiefung einervorausschauenden Fahrweise, aber auchzur Entwicklung von Fertigkeiten, das Kraft-fahrzeug in Gefahrensituationen sicher zubeherrschen, bei. Diese Trainingsmethodeheißt Sicherheitstraining (so hieß das Lö-sungswort). Fälschlicherweise wird es auchals Gefahrentraining bezeichnet.

Auflösung 2

Richtig war die Antwort B. Sie stellen dieLenkung in Rutschrichtung, um die füh-

rungslos gewordenen Vorderräder wiederzum Rollen und somit zur Bodenhaftung zubringen. Dann führen Sie mit kleinen Lenk-einschlägen gefühlvoll die erforderlicheRichtungsänderung durch.

3

In der von uns geschilderten Situationschalten Sie unmittelbar nach dem Passie-ren des Busses, der Ihnen entgegenkam,das Fernlicht wieder ein, behalten Ihre ver-ringerte Geschwindigkeit bei und fahrenmit erhöhter Aufmerksamkeit weiter, bisSie Ihre Umgebung wieder uneinge-

schränkt wahrnehmen. Richtig war B.

eiv1ner

Unter Ausschluß des Rechtsweges ermit-telten wir unter den richtigen Einsendun-gen die folgenden Gewinner:500 Mark: P. Maurus (2000 Neubranden-

burg)250 Mark: G. Bittner (9345 Pockau), SörenLehmann (6110 Hildburghausen), Klaus Ma-

zalla (2510 Rostock 5)

100 Mark: Manfred Bartko (3540 Oster-burg), Knut Funke (4090 Halle), HerbertJäckel (5601 Bischofferode), R. Meinhardt(4220 Leuna), Werner Storch (6089 Truse-tal), Josef Weimann (1800 Brandenburg),Veronika Zappe (6220 Vacha)0 Mark: Ursula Blanke (3552 Arendsee),

Steffen Bucher (6502 Gera), H.-J. Diener(8028 Dresden), Horst Eichlnger (8044 Dres-den), Melitta Heineck (7026 Leipzig), RenöHewerer (1502 Babelsberg), Gerhard Köh-ler (6219 Bad Salzungen), Udo Krause (1260Strausberg), Peter Lammert (6901 Krippen-dorf), Felix Leder (5060 Erfurt), Gerd Mei-ster (3033 Magdeburg), Lina Meyer (6081Hohleborn), Kurt Müller (4020 Halle), UwePahlke (1500 Potsdam), Hans Reichel (1298Werneuchen), Erich Runge (8019 Dresden),Uwe Saebelfeld (1040 Berlin), BernhardSchulze (5300 Weimar), Christine Seifert(9900 Plauen), Angelika Töpfer (5000 Er-furt), K. Triyttnow (2300 Stralsund).Herzlichen Glückwunsch Die Post bringtIhnen demnächst die Postanweisung insHaus.

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In Sachen VerkehrAus der Praxis der Verkehrsrechtsprechung

aßenverkehr konsequent entgegenge-

k, daß die ergriffenen

zurückzuführen?

Ver-

Fahrziel durch Lückenspringen

en Verkehrsunfällen mit er

er Vorfahrt. Sicherlich

mmer noch sehr akutes ProblemAlkohol. Welche

in der Ver-

che und persönliche materielle

teilnehmer gefährden bzw. ihnen erheblicheSchäden an Gesundheit und Eigentum zufü-gen.Auch wurden jene zur Verantwortung gezo-gen, die durch ihre Trunkenheit den Verkehrgefährdeten. Selbst wenn es in diesen Fällennoch nicht zu einem Unfall gekommen ist, sostellt ihr Verhalten doch eine grobe Verantwor-tungslosigkeit dar und offenbart eine rück-sichtslose Einstellung zu den Pflichten aus derStVO.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage. Worin be-steht eigentlich der Unterschied zwischenAlkoholeinfluß und Trunkenheit?

Alkoholeinfluß führt noch nicht in jedem Fallzu strafverschärfenden Maßnahmen. Entschei-dend ist der Grad der Beeinflussung der Fahr-tüchtigkeit. Ab einer bestimmten alkoholi-schen Beeinflussung liegt Fahruntüchtigkeitvor. Nach medizinischen Erkenntnissen ist diesab mindestens ein Promille der Fall. Kommt esunter diesen Umständen zu einem schwerenVerkehrsunfall, wird die Strafe gemäß Para-graph 196 Absatz 3 Ziffer 2 StGB verschärft.Auch eine dadurch eintretende Gefährdunganderer Verkehrsteilnehmer infolge der damitverbundenen erheblichen Beeinträchtigungder Fahrtüchigkeit wird nach Paragraph 200StGB bestraft.Es ist allerdings auch denkbar, daß dieseGrenze geringfügig unterschritten wird. Das al-lerdings muß dann durch ein medizinischesGutachten bestätigt werden bzw. muß ausdem konkreten Fahrverhalten zweifelsfrei ge-schlußfolgert werden können.

Wie macht man das?

Wenn also ein Fahrer mit einer alkoholischenBeeinflussung von 0,8 Promille in Schlangenli-nien fährt und damit weitere Verkehrsteilneh-mer gefährdet oder einen Unfall herbeiführt,dann ist es nicht verfehlt, zu schlußfolgern,daß die Ursachen im Alkoholgenuß gelegenhaben. Dann liegt auch eine strafrechtliche re-levante Alkoholbeeinflussung vor. Wenn aller-dings die Grenze von 1,0 Promille erreicht ist,dann ist in jedem Fall von einer erheblichenBeeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auszuge-hen. Das berührt allerdings nicht das generelleVerbot, unter Einfluß von Alkohol ein Fahrzeugzu führen.

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage. Siesagten, daß diejenigen, die den Verkehr in-folge Trunkenheit gefährden, entsprechendzur Verantwortung gezogen werden. Was istkonkret darunter zu verstehen?

Die gerichtlichen Maßnahmen haben diesen

Kraftfahrern spürbar ihre rücksichtslose Ver-haltensweise bewußtgemacht. Das geschahunter anderem durch entsprechende Geldstra-fen. Unabhängig davon wird in jedem Falle beiVerkehrsstraftaten unter Einfluß von Alkoholdie Fahrerlaubnis entzogen.

Reicht die Geldstrafe aus?

Der Ausspruch von Geldstrafen erfolgt nur,wenn es sich um eine Verkehrsgefährdungdurch Trunkenheit handelt. Bei der Herbeifüh-rung eines schweren Verkehrsunfalls unter Ein-fluß von Alkohol werden Freiheitsstrafen vonmindestens einem Jahr ausgesprochen.

Wie groß ist dabei die Anzahl der Rückfalltä-ter?

Die Erfahrungen zeigen, daß Täter, die durch

die Gerichte zur Verantwortung gezogen wur-den, selten wieder straffällig werden. Das giltsowohl für diejenigen, die unter Einfluß von Al-kohol einen schweren Verkehrsunfall verur-sachten, als auch für jene, die eine Verkehrs-gefährdung durch Trunkenheit begingen.

Obwohl es wenig Rückfalltäter gibt, sinkt dieAnzahl derer, die unter Alkoholeinfluß fah-ren, nicht.

Ja, Sie haben recht. Das ist leider eine bedau-erliche Feststellung. Dieser Fakt läßt erkennen,daß Kraftfahrer, die bisher noch nicht straffäl-lig geworden sind, jedoch diefährlichen Fol-gen des Alkohols kennen, aus solchen, allge-mein bekannten tragischen Vorfällen keine ge-nügenden Schlußfolgerungen für ihr Verhaltenziehen.

Muß man also warten, bis solch leichtfertigeingestellte Kraftfahrer eimal wegen einesAlkoholdelikts vor Gericht gestanden haben,damit diese Unfallgefahr gebannt wird?

So drastisch möchte ich das nicht sehen. Derüberwiegende Teil der Fahrzeugführer verhältsich, insbesondere hinsichtlich des Alkoholver-bots beim Führen von Fahrzeugen, verantwor-tungsbewußt.Diese von Ihnen geäußerte Auffassung ent-spräche auch nicht unserer sozialistischenRechtsauffassung. Denn in erster Linie wollenwir vorbeugend erzieherisch wirken und nichtabstrafen. Hierbei kommt auch den Verkehrs-journalisten die Aufgabe zu, durch entspre-chende Veröffentlichungen noch intensiver

aufklärend zu wirken.

Es besteht doch aber bei uns gerade in die-sem Punkt keine Unklarheit. Jeder, der unterEinfluß von Alkohol ertappt wird, bestätigt,gewußt zu haben, daß er rechtswidrig han-delt. Da ist doch ein Widerspruch?

Gewiß. Aber ein solches Verhalten bestätigtunsere Einschätzung, daß der Alkoholgenußschon in geringen Mengen zur Enthemmungführt. Dann bleiben auch eigentlich gute Vor-sätze einfach unbeachtet. Es werden nur dienaheliegenden egoistischen Interessen reali-siert, um beispielsweise nach einer Zechtourschnell nach Hause zu kommen.

Und dann sind sie der Auffassung, daß sievielleicht nicht erwischt werden und nichts

passieren wird.

Eben. Aber es gibt auch solche Personen, dieso erheblich unter Alkoholeinfluß stehen, daßsie nicht zurechnungsfähig sind. Aber unser

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Strafgesetzbuch macht bekanntlich dort kei-nen Unterschied. Auch solche Personen wer-den wie andere zur Verantwortung gezogenund sie haben die Konsequenzen voll zu tra-gen.

Abschließend möchte ich doch noch einmalin dem Zusammenhang auf die Geldstrafenzurückkommen. Sie sagten vorhin, daß beiVerkehrsgefährdung durch Trunkenheit häu-fig Geldstrafen zur Anwendung kommen. Inwelchen Größenordnungen liegen diese?

Die untere Grenze für Geldstrafen bei Ver-kehrsgefährdung durch Trunkenheit liegt inder Regel bei 1000 Mark. Damit wird in Be-tracht gezogen, daß durch die Volkspolizei dasFahren unter Einfluß von Alkohol als Ord-nungswidrigkeit bis zu 1000 Mark bestraft wer-den kann, wenn keine allgemeine Gefahr ein-getreten ist. Hat das Verhalten aber eine sol-che Schwere erreicht, daß es als Straftat zubeurteilen ist, dann muß es sich auch in derStrafhöhe von der Ordnungsstrafe sichtbar ab-heben. So ist es also gerechtfertigt, je nachSchwere der Tat, insbesondere auch derSchuld, beispielsweise Strafen zwischen 1500und 2500 Mark auszusprechen.

Und dann ist der Täter ja noch außerdem re-greßpflichtig.

Ja. Soweit in diesem Zusammenhang bei-spielsweise auch Sachschäden entstanden,1 estehen selbstverständlich auch Regreß-flichten gegenüber der Staatlichen Versiche-

rung, so daß der volle Schadenersatz zusätz-lich zu zahlen ist. In diesem Falle schützt dieKraftfahrhaftpflichtversicherung den Kraftfah-rer nicht. Die Regreßpfticht gilt selbstverständ-lich auch für die Herbeiführung eines Ver-kehrsunfalls unter Einfluß von Alkohol.Unabhängig davon werden aber auch andereStrafen ausgesprochen. Es wird bei der Ver-kehrsgefährdung durch Trunkenheit nicht al-lein mit Geldstrafen reagiert, sondern mit Ver-urteilung auf Bewährung und bei hartnäckigenTätern mit Freiheitsstrafen.

Kommen wir zu einem anderen Thema. Un-abhängig vom Alkohol kommt es immer wie-der zu Strafverfahren wegen der Herbeifüh-rung eines schweren Verkehrsunfalls. Wiewird hier die gerichtliche Praxis einge-

schätzt?

Das Präsidium stellte fest, daß die Gerichteauch bei der Ahndung von schweren Verkehrs-unfällen ausgewogen und differenziert reagie-ren. In vielen Fällen ist es nicht erforderlich,mit Freiheitsstrafen zu reagieren. Es handeltich überwiegend um Täter, die zum erstenmaltraffäIIig geworden sind und sich bisher in ih-

rem sonstigen Leben verantwortungsbewußtverhalten haben. Wenn sie den Unfall nurdurch eine Unachtsamkeit verursacht haben,die keine erhebliche Schuld offenbart, ist esgerechtfertigt, auf eine Strafe ohne Freiheits-

entzug zu erkennen. Es wird dann vorwiegendeine Verurteilung auf Bewährung und eventu-ell eine Zusatzgeldstrafe ausgesprochen. Indiesen Fällen ist auch nicht immer der Entzugder Fahrerlaubnis erforderlich.

Kann auf die Freiheitsstrafe ganz verzichtetwerden?Nein. Es gibt nämlich eine Reihe von sehrschweren Verkehrsunfällen, bei denen einMensch getötet bzw. mehrere lebensgefähr-lich verletzt wurden oder eine Vielzahl Perso-nen von diesem Unfall betroffen sind. In sol-chen Fällen erkennen die Gerichte vor allemdann, wenn eine erhebliche Schuld des Unfall-verursachers vorliegt, auch auf Freiheitsstra-fen. Damit wird dem erforderlichen Schutz der

Bürger vor leichtfertigem und verantwortungs-losem Verhalten Rechnung getragen.

Wenn eine Verurteilung auf Bewährung er-folgt, wird gleichzeitig eine Freiheitsstrafe

angedroht. Wie lang sind Bewährungszei-

ten?Das ist sehr differenziert. Es gibt eigentlichkeine Durchschnittswerte, weil das immer vomkonkreten Fall abhängt. Kürzlich wurde einBürger nach Paragraph 196 Absätze 1 und 2StGB mit einer Bewährungszeit von einemJahr verurteilt. Der Grad seiner Schuld an demvon ihm verursachten schweren Verkehrsunfallwar gering. Er hatte seine Rechtspflichten un-bewußt verletzt. Auch waren die herbeigeführ-ten Folgen nicht erheblich, so daß eine stren-gere Bestrafung nicht erforderlich war. In an-deren Fällen wiederum ist es notwendig, einelängere Bewährungszeit auszusprechen. Be-sonders dann, wenn der Verurteilte in dieserZeit unter Beweis stellen muß, daß er die er-forderlichen Lehren für eine künftig einwand-freie Verhaltensweise zieht.

Im Zusammenhang mit der Verurteilung auf-Bewährung erwähnten Sie auch die Zusatz-geldstrafe. Könnten Sie das noch präzisie-ren?

Die Zusatzgeldstrafe muß in angemessenemVerhältnis zur Hauptstrafe stehen. Hier hat dieGeldstrafe eine unterstützende Wirkung. Dieeigentliche Hauptreaktion auf die Straftat istdie Bewährungsverurteilung. In diesen Fällensind die Zusatzgeldstrafen niedriger als dieGeldstrafen, die als Hauptstrafen ausgespro-chen werden.

Wir sprachen vorhin von der Rückfallquotebei den Alkoholtätern. Wie ist das hier?

Ich sagte schon, daß es sich überwiegend um

Täter handelt, die zum erstenmal straffälligwurden. Auch in diesen Fällen werden nur we-nige nach der Verurteilung erneut straffällig.Dieser Umstand bestätigt die Richtigkeit unse-rer Strafpraxis und die Tatsache, daß die vonden Gerichten erkannten Maßnahmen auchdie erforderlichen Wirkungen bei diesen Perso-nen hinterlassen.

Ich möchte diesen Fragenkomplex abschlie-ßen und zu einem anderen Problem der Ver-kehrsstraftaten kommen. In welchem Maßemüssen sich die Gerichte mit der unbefugtenBenutzung von Kraftfahrzeugen befassen?

Die unbefugte Benutzung spielt in zweierleiHinsicht eine Rolle. Es handelt sich sowohl umdie unbefugte Benutzung von Privatfahrzeugenals auch um die unbefugte Benutzung von

Be-triebsfahrzeugen für private Zwecke. Ichmöchte speziell zum letzten Problem etwas sa-gen.Die unbefugte Benutzung von Betriebsfahrzeu-gen für private Zwecke geschieht aus verschie-denen Gründen, aber auch häufig aus spekula-tiven Erwägungen. Es ist nicht in erster LinieAufgabe der Gerichte, auf solche unbefugtenBenutzungen zu reagieren. Das ist Angelegen-heit vor allem der staatlichen Leiter und damiteiner straffen innerbetrieblichen Ordnung.Werden doch durch die unbefugte Benutzungvolkseigene Mittel für private Zwecke verwen-det, was vor allem aus ökonomischen Gründennicht statthaft ist. Wenn aber die unbefugteBenutzung ein erhebliches Ausmaß annimmt,dann reichen in der Regel die disziplinarischen

Maßnahmen nicht mehr aus, um auf solcheVerstöße zu reagieren. Dann haben die Ge-richte auch in verschiedenen StrafverfahrenPersonen wegen unbefugter Benutzung vonFahrzeugen nach Paragraph 201 StGB zur Ver 

antwortung gezogen. Das geschah in erster Li-nie auch, um die Benutzung von Betriebsfahr-zeugen zu spekulativen, zum eigenen Vorteilbestimmten Zwecken zu unterbinden.

Wie reagieren die Gerichte, wenn bei derarti-gen Schwarzfahrten ein Unfall passiert?

Das hat zur Folge, daß in der Regel dann derentstandene Schaden nicht nach den Bestim-mungen des Arbeitsgesetzbuches zu erstattenist, sondern nach den Regelungen des Zivilge-setzbuches.

Was bedeutet das?

Daß der verursachte Schaden in voller Höhezu erstatten ist.

Und wenn bei solchem Schwarzfahrt-UnfallPersonenschäden entstehen?

Dann hat sich der Betreffende eventuell zu-sätzlich noch nach Paragraph 196 StGB zu ver-antworten, sofern es sich um eine erheblicheGesundheitsschädigung handelt. Ist das Aus-maß des Gesundheitsschadens geringer, kanner wegen fahrlässiger Körperverletzung ge-mäß Paragraph 118 StGB zur Verantwortunggezogen werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Je nach Ausmaß der Folgen kann auch eineFreiheitsstrafe ausgesprochen werden. Bei-spielsweise dann, wenn durch den Unfall einMensch getötet wurde und der Grad derSchuld erheblich ist.

Im neuesten Verkehrssicherheitsprogrammwerden auch Maßnahmen zur weiteren Aus-gestaltung der verkehrserzieherischen Öf-fentlichkeitsarbeit genannt. Damit werdenunter anderem auch die Juristen angespro-chen. Gibt es dazu bereits konkrete Vorstel-lungen?

Ja, diese gibt es. Das Präsidium des OberstenGerichts hat die Gerichte darauf orientiert, imZusammenhang mit Verkehrsstrafverfahrendie dort festgestellten Ursachen der Unfälleauszuwerten. Die entsprechenden Festlegun-

gen sind sowohl den betreffenden Betriebenbzw. den örtlichen Organen zur Verfügung zustellen. Das soll auch in den Verkehrsteilneh-merschulungen und den Verkehrssicherheits-konferenzen im jeweiligen Territorium gesche-hen. Die Auswertung der Ursachen von Ver-kehrsstraftaten ist wichtig für die Vorbeugungvon Rechtsverletzungen im Straßenverkehr.Die Gerichte können hierbei einen wertvollenBeitrag leisten. Das Präsidium ist der Auffas-sung, daß die bisher gesammelten Erfahrun-gen und Ergebnisse eine gute Grundlage fürdie Verstärkung der Offentlichkeitsarbeit sind.

Öffentlichkeitsarbeit bedeutet aber auch Zu-sammenarbeit mit den Massenmedien. Wel-che Vorstellungen gibt es dazu?

Hier kommt es meines Erachtens darauf an, inZusammenarbeit mit den Redaktionen in denverschiedensten Presseorganen und anderenMassenmedien anschaulich geeignete Verkehrsstraftaten auszuwerten. Somit kann an-wendbares Wissen vermittelt werden, um mitder erforderlichen Sicherheit am Straßenverkehr teilzunehmen.Als gutes Beispiel möchte ich an dieser Stelledie kontinuierliche, gute Zusammenarbeit mitder Redaktion Ihrer Zeitschrift hervorheben.So haben wir gewährleistet, daß beispiels-weise alle Hauptfragen der Verkehrsrechtspre-chung, der Ursachen und der Verhütung vonVerkehrsunfällen in der Zeitschrift ausführlichbehandelt wurden. Damit konnte eine großepublizistische Wirkung erzielt werden. Das giltübrigens auch für die Zusammenarbeit mit der

Redaktion Straßenbekanntschaften im Berli-ner Rundfunk.

Besten Dank für dieses ausführliche Ge-

spräch.

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4

E i

Suzukis Vorschlag für ein wendiges, aber vorallem ökonomisches Stadtwägelchen. Dermit einem 50-cm3 -Motor ausgerüstete Proto-typ „CV 1" erinnert an einen Kabinenroller.Mit einem Liter Kraftstoff soll sich das Ge-fährt 50 Kilometer weit bewegen lassen.

Technikinternational

Werden die Autos

kleiner?

Trends im Automobilbau zeichneten sich deut-lich auf der letzten Autoausstellung des Jah-res, der 24. Internationalen Automobilausstel-lung in Tokio (Tokyo Motor Show) ab. Dabeipräsentierten vor allem die japanischen Her-steller eine ganze Reihe weiterentwickelterund neuer Pkw, verbesserte Motoren und zu-kunftsorientierte Fertigungstechnologien. Ge-prägt wurden alle Exponate von den Grundfor-derungen der Zeit, von Wirtschaftlichkeit undSparsamkeit.Auffällig waren die vielen platzsparenden

Mini-Autos, die teilweise allerdings eher an ei-nen Kabinenroller erinnerten und wohl nur alsreine Stadtwagen eine Absatzchance haben.

Nicht alles, was in dieser Richtung gezeigtwurde, dürfte überhaupt Serienreife erlangen.Suzukis Angebot, das „Suzuki Community Ve-

hicle" z. B. (siehe Farbaufnahme), ist nur ersteine Idee für ein ein- bis zweisitziges Kurz-strecken-Kleinfahrzeug. Besondere Merkmale:50-cm3-Motor ( ) und enge Hinterradspur, einScheinwerfer. Es überrascht nicht, daß die ge-

radezu winzige Suzuki-CV-Kabine von ihren ja-panischen Konkurrenten dieser neuen Auto-Kategorie in Abmessungen und Antriebsquel-len deutlich übertroffen wird (siehe Schwarz-weißfotos).

Speziell für den innerstädtischen Einsatz beiakutem Parkplatzmangel hat Honda seinen

neuen Pkw „City" präsentiert. Er löst den klei-nen „N 600" ab, dessen zweizylindriger 600-cm3-Viertakter nun ebenfalls einem vierzylindri-gen 1,2-1-Motor Platz machen mußte. DerHonda „City" ist damit der am stärksten moto-risierte japanische Kleinwagen der jüngstenGeneration. Daß er dem Parkplatz-Suchendeneine Alternative zum Einkauf per Pkw anbietet,ist wohl mehr ein Werbegag als eine überzeu-gend rationelle Lösung. Im Kofferraum des„City" liegt nämlich - serienmäßig bzw. wahl-weise - ein zusammengeklappter Mini-Motor-roller, mit dem vom Pkw-Parkplatz aus der Ein-kaufsbummel durchs Verkehrsgewühl gestar-tet werden soll. Und wohin dann mit dem Ein-gekauften?

Nissan zeigte als Kompaktwagen für 1982 den„NX-018", einen Dreitürer mit 1000 cm3 Hub-raum (Vierzylinder-Motor). Bislang hatte d

Mitsubishi mischt in der Konkurrenz der Kleinsten kräftig mit. Mitdem „CV" sollen Stadtfahrten zu einem preiswerten Vergnügen wer-den. Das Miniauto ist ganze 2,70 m lang. Gedacht ist das „ConciseVehicle" (,‚kurzes Auto") auch als Landaulette-Version mit aufmach-barem Dachhinterteil. Attraktion des „CV": Federn aus kohlefaser-verstärktem Kunststoff (Fotos unten).

Die Karosserie des Daihatsu- „Charade -Coupes wurde von TomasoItalien geschneidert. Zur bisherigen Originalität des dreizylindrigenViertaktmotors von 993 cm3 kommt nun noch der Turbö-,,Pfiff" deskleinen Wagens. Der 1-1-Motor bringt es mit Aufladung bei 5500 U/min auf stattliche 55 kW (75 PS). Der kleine „Cuore" wird neuerdingsauch mit einem Motor von nur 617 cm3 Hubraum gebaut. (Foto oben)

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Tokioter Automobilfabrik, die ihre Pkw unterdem Markennamen „Datsun" vertreibt, keinePkw unter 1,6 1 Hubraum ins Fertigungspro-gramm genommen.Der dem „Mazda 323" recht ähnliche „NX-018"vergrößert die ohnehin schon breite internatio-nale Palette der kompakten Pkw in Nähe der1 -1-Hubraumgrenze weiter. enerell, oscheint es, werden Pkw in aller Welt kleiner.Ausnahmen freilich bestätigen - wie immer -die Regel.

Weniger vorstellbar bleibt allerdings, daß sichrollende Einmann-Kabinen durchzusetzen ver-mögen. Für das Haushalten mit Kilowatt undKraftstoff haben Kraftfahrer sicher Verständ-nis, für radikale Komforteinbußen aberwohl kaum. olfram Riedel

Nissans (Datsuns) kommender neuer Klein-wagen „NX-018" hat Frontantrieb und einen1000-cm3-Vierzylinder-Vjertaktmotor. Er sollnoch 1982 in Serienfertigung genommenwerden.

Toyotas „RV 5" ist zwar kein Kleinwagen,aber ebenfalls eine Alternative. Als„ Recre-

ation Vehicle" (RV) - zu deutsch „Freizeit-fahrzeug" - soll es Naturverbundenen die-an. Elektrisches Schiebedach, Dachplatt-

.orm und wie Flügeltüren zu öffnende hin-tere Seitenfenster lassen Lufthungrige aufihre Kosten kommen. Der Wagen hatVierradantrieb, kann aber auch als bloßerFronttriebler" gefahren werden.

Hondas Gag: üer .‚Cty -i'..enwagenmdem eigens für ihn entwickelten Klapp-Mini-roller, der genau in den Kofferraum paßt.Der „City" ist mit 1231 cm3 und 45 bis 50 kW(61 bis 67 PS) recht üppig motorisiert, denndas Auto ist nur 3380 mm lang und 635 bis 670kg schwer - je nach Ausführung (Radstand:2220 mm). Der „City" wird als Zweisitzer undals Fünfsitzer gebaut. Originelles gibt es in.Inneren zu bestaunen; darunter neuartigeAblagen für notwendigen Kleinkram und einDosenfach für Getränke, das sogar von Kühl-luft umströmt wird.Der Roller„ Motocompo" bringt 42 kg auf dieWaage. Sein 49-cm3-Zweitaktmotor leistet

bei 5000 U/min 1,8 kW (2.5 PS). Er ist mitFliehkraftkupp ung und Kickstarter ausgerü.stet Tanknhalt: 2.2 1

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Die Preisminderung

- ho leterminumzubestellen.

ahrzeuges bzw. bei der Probefahrt festge-tellt werden. Selbstverständlich kann der

äufer die Übernahme eines derart mangelhaf-die Übergabe einer

are in einwandfreier Beschaffenheit beste-en (§ 139, Absatz 1 ZGB). Dann müßte zumächstmöglichen Termin bzw. nach dem näch-

sten Wareneingang ein anderes, einwand-reies Fahrzeug für diesen Käufer disponiert

werden. Wenn die Beeinträchtigung der Qualt-ät durch den Mangel jedoch gering ist bzw.

öchte können sich Verkäufer und Käufer

sgeminderter Wa-

gebotenen und möglichen Sorgfalt

it dem Käufer folglich schon die Eini-

g unmittelbar beim Verkauf er-

uoer eine rreusinunuerung einigen.

Kommt es während der gesetzlichen Garantie-zeit zu einer Preisminderung, so können dafürmehrere Gründe vorliegen. Oft handelt es sichnur um geringfügige Einschränkungen der Ge-brauchsfähigkeit oder Beschaffenheit der

Ware (Lacknasen, Beulen, Kratzer, leichtd Un-terrostungen, Passurigsfehler usw.), die vomKäufer unter Umständen sogar selbst behobenwerden können oder deren Reperatur er auf ei-gene Kosten im Zusammenhang mit einerDurchsicht oder einem anderen Werkstattauf-enthalt in Auftrag geben kann. Durch den Ver-

kauf oder die Ausleihe von Spezialwerkzeu-gen, mit der Propagierung und Durchführungvon Selbsthilfekursen und auf Grund des Bausund der Bereitstellung von Rampen oder Repa-raturgruben steigt die Bereitschaft und Fähig-keit zur Selbsthilfe. Damit bekommt die Preis-minderung als Garantieanspruch ein immergrößeres Gewicht, und volkswirtschaftlich

dringend benötigte Reparaturkapazitäten wer-den eingespart.

Es ist auch möglich, die Preisminderung zu-sätzlich zur Nachbesserung anzuwenden,

wenn beispielsweise nach einer erfolgten

Nachbesserung noch Folgeschäden oder deko-rative Mängel verblieben sind oder die Nach-

besserung nur durch den Einbau regenerierterTeile möglich ist. Dabei entsteht das Problem,daß die Mehrzahl der Nachbesserungen in Ver-tragswerkstätten erfolgt, diese aber keine

Preisminderung gewähren können. Es verstößtdeshalb in diesen Fällen nicht gegen das Verbot, den Käufer an einen anderen Garantiever-pflichteten zu verweisen (§ 158, Absatz 2 ZGB),wenn die Werkstätten nach vorheriger Abstim-mung mit dem Verkäufer und dem Käufer nurdie Nachbesserung durchführen und der Ver-käufer für die verbliebenen Mängel oder Folge-schäden Preisminderung gewährt.Mit der Preisminderung wird die Ware nicht zueiner Ware 2. Wahl degradiert. Die Preismin-derung bezieht sich auf einen oder mehrere

konkrete Mängel. Über diesen, durch die Preis-minderung aufgewogenen Umfang hinaus hatdie Ware voll den Qualitätskriterien des § 148ZGB zu entsprechen.

Preisminderung- ie?

Eine Preisminderung muß in zweierlei Hinsichtvereinbart werden; dem Grunde nach und derHöhe nach. Nur wenn eine übereinstimmendeWillenserklärung der Partner des Kaufvertra-ges über beide Punkte vorliegt, kommt es zueiner rechtswirksamen Vereinbarung diesesGarantieanspruchs. Einseitig kann die Preis-minderung damit weder aufgedrängt noch er-zwungen werden.Die Einigung dem Grunde nach bedeutet, daßVerkäufer und Käufer sich darüber einig seinmüssen, die durch den Mangel gestörte Äqui-valenz zwischen dem Kaufpreis und dem Ge-brauchswert der Ware durch eine angemes-sene Herabsetzung des Kaufpreises auszuglei-chen. Der Höhe nach angemessen ist eine

Preisminderung dann, wenn sie den Arbeits-aufwand und den Materialeinsatz berücksich-tigt, die notwendig wären, wenn der Mangeldurch Nachbesserung beseitigt werden würde.Dieser Berechnungsmodus findet auch dannAnwendung, wenn ungewiß ist, ob - oder

auch schon feststeht, daß - der Käufer denMangel nicht nachbessern wird.Grundlage für die Berechnung sind gültigePreisanordnungen und bestätigte Preisregelun-gen wie z. B. die PAO Nr. 44/31 vom 1. 4. 1966oder das Preiskarteiblatt Nr. 1/75 vom 26. 8.1975 sowie die Preislisten für Ersatzteile dereinzelnen Fahrzeugtypen. In den VEB IFA-Vertrieben existiert ein Richtwertkatalog als Anlei-tungsmaterial für die Festlegung von Minde-

rungsbeträgen. Dazu einige Beispiele.

1. Preisminderung für Fehlteile

Obgleich der Verkauf von unkompletten Pkwder Außerregelfall ist, kann es vorkommen,daß an einem Skoda 105 bzw. 120 z. 8. eineSonnenblende fehlt. Dann wird folgende Rech-nung angestellt:EVP des Einzelteils (Sonnenblende) 8,00 M

Einbaukosten nach Regelleistungs-preis (1 Sonnenblende einbauen) ,90 M.Diese Kosten sind die Aufwendungen des Kun-den. Er erhält also einen Preisnachlaß von18,90 M, der üblicherweise auf 20,00 M aufge-rundet wird.

2. BeschädigungenEs wird ein Pkw Wartburg 353 W mit einer be-schädigten rechten Vordertür, die nur durchAustausch zu reparieren ist, angeboten. Dabeientstehen folgende Kosten:EVP der Einzelteile:1 rechte Vordertür 7,00 M

diverses Kleinmaterial 4,00 M

Gesamtsumme der Einzelteile 111,00M

Regelleistungspreise für die Instandsetzung:1 Seitentür vorn, ausbauen ,30 M

1 Seitentür demontieren ,70M1 Seitentür vorn, komplettieren 5,40 M

1 Seitentür vorn, einbauen ,10M1 Seitentür vorn, einpassen 1,30M

1 Seitentür vorn, entfetten ,45 M

1 Seitentür vorn, lackieren 8,10 M1 Seitentür mit Anti-Dröhn Spritzen ,70MGesamtsumme 4er Regelleistungspreise

68,05M

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-. .JL JJ Lii ii 1L31.1

Jf

-

Für den Kunden entstehen auf dieser Basis fol-gende Aufwendungen:Gesamtsumme Einzelteile 111,00MGesamtsumme Regelleistungspreise 68,05M

Zwischensumme 79,05 M10 Prozent für Aufwendungen des Kundenbezogen auf die Zwischensumme 7,90Mweitere 10 Prozent fürverbleibende dekorative Mängel 7,90MGesamtpreisminderung 14,85M.Der Kunde erhält die aufgerundete Summevon 215,00 M als Preisminderung.

3. Nachbesserungsfähige Verarbeitungsfeh-1er

Ein Skoda 105 bzw. 120 hat an der rechten, hin-teren Tür einen Passungsfer.EVP für Einzelteile(diverses Material) 5,00 MRegelleistungspreise für die Instandsetzung:

1 Seitentür ausbauen ,55M1 Seitentür hinten, einpassen 1,30M1 Seitentür hinten, einbauen ,60MGesamtsumme für Regelleistungspreise

19,45MAußerregelleistung (1 Fensterrahmenrichten) ,38MFür den Kunden entstehen damit folgende Auf-wendungen:Gesamtsumme Einzelteile 5,00mGesamtsumme Regelleistungspreise 19,45MAußerregelleistung ,38 MZwischensumme 1,83 M10 Prozent für Aufwendungen des Kundenbezogen auf die Zwischensumme ,18MGesamtpreisminderung 6,01 M.

Der Käufer erhält die aufgerundete Summevon 47,00 M als Preisminderung.

4. Verarbeitungsfehler, die aus ökonomi-schen Gründen nicht nachgebessert werden

Ein Pkw Wartburg 353 W hat z. B. eine überspritzte Einbeulung am linken, unteren Karos-serieschweller. Sie liegt nicht im unmittelba-ren Blickfeld und besitzt keinen Einfluß auf dieKorrosion des Fahrzeuges.Bei Beulschädem am unteren Karosserieholmsind Preisnachlässe von maximal einem Pro-zent vom EVP möglich, im konkreten Fall abernur 0,25 Prozent gerechtfertigt. Beim Wart-burg ergibt das einen Preisnachlaß von

50,00 M.

Diese Berechnungsbeispiele sollten deutlichgemacht haben, in welchen Fällen die Preis-minderung bevorzugt gewährt wird. Auf garkeinen Fall darf es zu einer Preiminderungkommen, wenn es sich um Mängel handelt,

Drei Beispiele für Schäden, die durch einePreisminderung abgegolten werden können

die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges be-einträchtigen. Hier hat vor dem Verkauf einelnstandsetzuung zu erfolgen.

Preisminderung Folgen

Nach erfolgter Preisminderung kann es Streitgeben, wenn der Mangel schwerwiegender ist,als ursprünglich angenommen und der Preis-minderung zugrunde gelegt worden war.

Wenn der Verkäufer z. B. ein mangelbehafte-tes Fahrzeug vor dem Verkauf nicht instand-setzen kann oder will, läßt er anhand der oben-genannten Berechnungsprinzipien die Höheder Preisminderung feststellen und verkauftdas Fahrzeug wertgemindert. Wenn der Käuferdieses Fahrzeug dann nachbessern läßt undfeststellt, daß die Nachbesserung erheblichteurer wird, als beim Verkauf angenommenwurde, oder eine Reparatur eventuell gar nichtmöglich ist, kann er den Kaufvertrag über

diese wertgeminderte Ware anfechten (§ 70

ZGB), da er sich beim Abschluß seines Vertra-ges im Irrtum befand und in Kenntnis der tat-sächlichen Sachlage den Vertrag so nicht ab-geschlossen hätte. Diese Anfechtungsmög-lichkeit bleibt jedoch dem Extremfall vorbehal-

ten. Auf jeden Fall muß aber die Höhe derPreisminderung neu festgesetzt werden.Wird bei einer Preisminderung, die innerhalbder Garantiezeit gegeben wurde, ein solchesMißverhältnis festgestellt, kann keine Anfech-tung des Vertrages erfolgen, sondern nur eineNeufestsetzung der Höhe der Preisminderung.Es kommen aber auch Fälle vor, in denen z. B.für eine begrenzte Unterrostung eine Preismin-derung vereinbart wurde, und im weiteren Ver-lauf der Garantiezeit stellt sich dann heraus,daß die Unterrostung die gesamte Karosseriebetrifft. Dann wäre die Preisminderung keines-wegs ausreichend, und es müßten andere Ga-rantieansprüche geprüft werden (hier vor al-lem die Nachbesserung durch den Austauschder Karosserie oder eine Ersatzlieferung un-ter Rückzahlung der bereits gewährten Preis-minderung).

Die Preisminderung wird vom Verkäufer imGarantieleistungsnachweis vermerkt. Dazuwird der genaue Mangel eingetragen, für dendie Preisminderung erfolgte, und deren Höhe.Der Betrag der Preisminderung kann vom Ver-käufer im Zusammenhang mit dem Kaufpreisverrechnet, sofort in bar ausgezahlt oder auchan den Käufer überwiesen werden.Die Preisminderung schließt alle weiteren Ga-rantieansprüche für den betreffenden Mangelaus (mit Ausnahme der oben geschildertennachträglichen Änderungen, die jedoch äu-ßerst selten vorkommen). Auf diesen Aus-schluß hat der Verkäufer in Erfüllung seinerBeratungspflicht aus § 158, Absatz 1 ZGB vorder Vereinbarung der Preisminderung hinzu-

weisen.Die Gewährung einer Preisminderung hat kei-nen Einfluß auf den Lauf der Garantiezeit. ImGegensatz zur Nachbesserung kommt es teieiner Preisminderung nicht zur Verlängerungder Garantiezeit um die Zeit von der Mängel-anzeige an bis zur Rückgabe der Ware. Ab-schließend sei noch einmal betont, daß derGarantieanspruch Preisminderung nur dannseine Funktion erfüllt, wenn er verantwor

tungsbewußt angewandt wird. Der Verkäufersollte die Preisminderung deshalb nur dann an-bieten, wenn die Ware entweder mit dem

Mangel genutzt werden kann oder eine Nach-besserung möglich ist. Auf gar keinen Fall darfder Verkäufer seine Verpflichtung zur Liefe-

rung einwandfreier Waren dadurch umgehen,daß er die Preisminderung in solchen Fällenanbietet, in denen der Käufer trotz aller Bemü-hungen den vollen Gebrauchswert nicht wie-der herstellen kann. Dr. Manfred Pflichtbeil

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982 3

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informiertVEB Imperhandel

ERTRIEB

den Skoda-Besitzern fachli-

Bremsscheiben geben.

Anspruch genommen

oder Kombizange, Vorrichtung zum Hinein-drücken der Kolben (z.B. Hammerstiel, Hebel)Das Fahrzeug ist mit der Handbremse gegenWegrollen zu sichern und dann mit dem Wa-genheber vorn so anzuheben, bis sich die Vor-derräder frei drehen. Vor dem Anheben desFahrzeuges sollten die Radmuttern mittelsRadmutterschlüssel SW 17 gelöst werden.Durch Unterstellböcke oder Unterlegklötze istdas Fahrzeug möglichst zusätzlich zu sichern.Diese Absicherungen sind aber nur unter den

Wagenheberaufnahmen anzubringen, da sonstder Fahrzeugboden beschädigt werden kann.Vor Beginn jeglicher weiterer Arbeiten sollteman sich vom -sicheren Stand des Fahrzeugsüberzeugen.

Danach sind durch Entfernen der Radmuttern

(bis zum Modell 80 Radzierkappen und ab Mo-dell 80 die Radmutternkappen und Radnaben-deckel aus Plaste abnehmen) die Vorderräderabzuziehen. Die Radnabendeckel werden mit

zwei gegenüberliegenden Radmuttern gehal-ten. Damit ist der Zugang zu den Bremssätteln(Festsattelausführung), die beim Skoda vorder Vorderachse angebracht sind, frei. Bevormit der Arbeit am Bremssattel selbst begon-nen wird, müssen alle äußeren Teile das Sat-

tels sorgfältig gereinigt werden.Danach sind die Sicherungsösen zu entfernen(siehe Bild 7). Sie befinden sich bei den TypenS 100 bis Mai 1976 an der Innenseite und da-nach beim S 100, 105/120 an der Außenseite.Die Führungsbolzen sind herauszuziehen. Beiden Typen S 100 ist, wie aus dem Bild 1 er-sichtlich, die Abdeckung abzunehmen.Die Baureihe S 100 ab Mai 1976 und der

S 105/120 haben anstelle der Abdeckung einesogenanntes Schild, ein dünnes Federstahl-blech (Bild 8c).Der Bremsbelag (jeweils 2 Stück pro Bremssat-tel) ist herauszuziehen (siehe Bild 2). Ist dieseArbeit beendet, solte man (wie in Bild 3 zu er-kennen) den Sattelschacht und den herausra-

genden Teil der Bremskolben sorgfältig reini-gen. In diesem Zusammenhang wird empfoh-len, die Staubmanschette (Bild 3 b) auf Beschädigung bzw. Verschleiß zu überprüfen undnotfalls auszutauschen. Beim Wechsel der

1 bremsstte S O9 nks - teilweise demontiert

3 Sattelschacht, a - Sicherungsring, b - Staubmanschette, c -Brernskolhen, d Brernsscheibe

2 Bremssattei S 100 iirks - Demontage ßremsster:

4 Sattelschacht. a - Kolbenzapfen. b - Vorrichtung HP 6 - 134(nicht unbedingt nötig)

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hen.

. : .

Staubmanschetten ist der Sicherungsring (Bilda) zu entfernen, die Staubmanschette abzu-

ziehen und durch eine neue zu ersetzen.Beim

ufsetzen des Sicherungsringes darf dieStaubmanschette keinesfalls beschädigt wer-

an.bild 4 zeigt eine Vorrichtung zum Zurückdrük-ken der Bremskolben bis zum Anschlag in den

ylinder. Auch ohne das SpezialwerkzeugHP 6-134) kann man diese Arbeit erledigen.in Hammerstiel läßt sich z.B. zwischen

Bremskolben und Bremsscheibe stecken. Un-er Abstützung auf der Gegenseite lassen sichdie Kolben so hineindrücken. Dabei ist aberder Bremsflüssigkeitsbehälter zu kontrollieren.Er kann überlaufen. Die Abstützung auf derGegenseite ist erforderlich, weil bei zu star-kem Druck die Bremsscheibe verzogen wer-den kann. Bei dieser Gelegenheit stellt man

gleich fest, ob die Bremskolben leichtgängigsind.Es wird empfohlen, vor und nach jeder Winter-periode nach Demontage der Sicherungsringe(Bild 3a) und Anheben der Staubmanschetten

6 Bremssatte Sbolzen

(Staubmanschetten jedesmal auf Beschädi-gungen überprüfen) mit einer Spritzölkanne et-was Bremsflüssigkeit hinter die Manschetten

zu bringen. Damit gewährleistet man dieLeichtgängigkeit der Bremskolben über einenlangen Zeitraum und erspart sich die meist ho-hen finanziellen Aufwendungen zur Beseiti-gung von Folgeschäden.Im Bild 4 ist der Kolbenzapfen (a) beim S 100zu sehen. Bei Wagen, die ab Mai 1976 gebautwurden, und den Typen 105/120 ist dieser Zap-fen nicht mehr vorhanden. Die Kolben sindhohl (Bild 9c).Der Zapfen hat beim S 100 die Aufgabe, denBremsstein so zu halten, daß bei unbelasteterBremse ein Spiel von ca. 0,1 mm zwischenBremsstein und Bremsscheibe gewährleistetund ein Klappern der Bremssteine vermiedenwird. Bei Bremsenausführung mit hohlem Kol-

ben übernimmt das Schild diese Funktion, dasdünne Stahlblech also, das auf Bild 8 c zu er-kennen ist.Bild 5 zeigt die Montage der Bremssteine. Esist darauf zu achten, daß die Haltefeder (Bild

bdekung und Fuhrungs-

8a) auf dem Kolbenzapfen (Bild 4a) sitzt. BeimS 100 ab Mai 1976 (Kolben hohl) und den Ty-pen 105/120 ist diese Haltefeder nicht mehr

vorhanden (Bild 8b).Die Bremssteine mit Haltefeder können in derneuen Ausführung montiert werden, aber nichtdie neuen Bremssteine in der alten Ausfüh-rung.Es ist erforderlich, darauf hinzuweisen, daßBremssteine mit gleichem Reibkoeffizientenzum Einsatz kommen. (Reibkoeffizient ist wieaus Bild 8b zu erkennnen - siehe Pfeil - aufdem Trägermaterial des Bremssteins einge-prägt.)Ein Tausch der Bremssteine auf einer Seitevon innen nach außen und umgekehrt ist nichtempfehlenswert. Bei normaler Nutzung weisendie Bremssteine nach einiger Zeit unterschied-liche Belagstärken auf. Diese Erscheinung ist

typisch und tritt bei allen Scheibenbremsenauf. Dieser Umstand verleitet dazu, die Grenz-nutzungsdauer der Bremssteine auf solcheWeise zu verlängern. Die Folgeerscheinungwäre aber erhöhter Verschleiß an den Brems-

8 Einzelteile der Bremsanlage S105/120, a - Bremsstein S 100 mit Haltefeder, b - Brems-stein S 105/120, c - SchildS 105/120, d - Führungsbolzen S 105/120, e - Bohrung für Siche-rungsösen, f - Sicherungsösen

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982 5

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 77

&

flL Lt

Austausch der Bremsscheibe

Benötigte Werkzeuge: Maul- und Ringschlüs-seI SW 17 o. 19, Steckschlüssel SW 14, Maul-oder Ringschlüssel SW 22, Hammer, Zange,Schiebelehre

Nach längerer Laufzeit (40 - 50000 km entspre-chend den Einsatzbedingungen und auch un-ter der Voraussetzung, daß die Bremsanlageimmer vorschriftsmäßige Pflege und Wartung

erfahren hat) macht es sich auf Grund norma-ler Verschleißerscheinungen erforderlich, dieBremsscheiben auszutauschen bzw. durch auf-gearbeitete Bremsscheiben zu ersetzen. BeimWechsel der Bremsscheiben ist beim Anhe-ben, Aufbocken und Sichern des Fahrzeugeszu verfahren wie im vorhergehenden Ab-

schnitt beschrieben.

stellen. Man sollte die Achsmutter zuerst fest(aber gefühlvoll) anziehen und das Rad mehr-mals drehen, damit sich die Lager setzen. Da-nach ist die Mutter zu lösen, bis ein kaum

merkliches Spiel vorhanden ist. Einstellungund Überprüfung sollte man bei montiertemRad vornehmen. Dabei faßt man das Rad obenund unten an und versucht, es in der vertikalen

Ebene zu kippen.Die Einstellung erfordert besondere Sorgfalt,da die Radlagerung durch falsche, vor allen

Dingen zu feste Einstellung vollkommen zer-stört werden kann. Das bedeutet Unfallgefahrunterwegs.Ist die Überprüfung zufriedenstellend verlau-fen, dann ist der Splint zu montieren, die Fett-kappe mit Fett zu versehen und aufzupressen.In nachfolgender Tabelle sind die erforderli-chen Maße der Bremsscheiben aufgeführt:

Typ tärke original Mind.-Stärke aximal Axialschlag ontage-nachgeschliffen erschleiß aß A

S100 mm ,4 mm ,0 mm 0,15 mm 9 + 0,1 mmS105/120 9 m ,2mm ,5 mm ,15 mm 18,1 + 0,2 mm

9 Bremssattel S 105/120 links, a - Siche-rungsring, b-taubmanschette, c - Kolben

scheiben im Zuge der erzwungenen Anpas-sung der unterschiedlichen Laufbilder von

Bremsstein und Bremsscheibe.Die Bremssteine sollten bei einer Stärke von7,0 mm (neue Bremssteine 15,0 mm) - gemes-sen mit Trägermaterial - gegen neue ersetztwerden. Man sollte den am meisten abgenutz-ten Bremsstein zur Beurteilung des Verschleiß-grenzmaßes heranziehen.Bild 6 und 7 zeigen die Montage von Abdek-kungen (Bild 6) bzw. Schild (Bild 8c), Füh-

rungsbolzen und Sicherungsösen des Brems-sattels (Führungsbolzen leicht mit Schmierfetteinstreichen).

Nach der Montage ist das Bremspedal mehr-mals zu betätigen, bis Bremsdruck vorhandenist. Eine anschließende Überprüfung der

Leichtgängigkeit der Radnabe ist zu empfeh-len. Der Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbe-hälter muß kontrolliert bzw. korrigiert werden.Dann sind die Vorderräder zu montieren.Ein Entlüften der Bremsanlage beim Wechselder Bemssteine ist in der Regel nicht erforder-lich.Vor der Montage von Radzierkappen bzw. Rad-mutterkappen ist der Festsitz der Radmutternzu überprüfen.

10 Sattelbefestigung, a - Bohrungen für Be-

festigungsschrauben013 mm beim S 100,

0 12 mm beim S 105/120

Auf der Innenseite befinden sich die beidenBefestigungsschrauben für die Bremssattel(Bild lOa); beim S 100 SW 19 mit Federring,beim S 100 ab Mai 1976 und 105/120 SW 17 mitFederring.Beim Entfernen der Befestigungsschraubenfür den Bremssattel ist auf die Ausgleichs-scheiben zwischen Bremsbügelhalter und

Bremssattel zu achten.Nachdem die Befestigungsschrauben entferntund die Ausgleichsscheiben beiseite gelegtwurden (Montagegelage bei Verwendung dergleichen Scheibe beibehalten), kann der

Bremssattel abgenommen werden. Er brauchtnicht vom Bremssystem getrennt zu werden,wodurch eine spätere Entlüftung entfällt. Der

Bremssattel sollte so abgelegt bzw. so aufbe-wahrt werden, daß er nicht am Bremsschlauchhängt (mit Draht oder Bindfaden am oberenQuerlenker befestigen, damit Bremsschlauchentlastet wird). Dann wird mittels leichter

Hammerschläge die Staubkappe von der Rad-nabe gedrückt. Fett entfernen Die Radnaben-mutter ist durch einen Splint (0 3,2 mm ><28 mm) gesichert. Der Splint wird herausgezo-gen. (Splinte nicht wieder verwenden, sonderndurch neue ersetzen )Dann ist die Mutter (M 14 x 1,5 SW 22) herun-terzudrehen und die dahinter befindliche Un-terlegscheibe zu entnehmen. Nun läßt sich dieBremsscheibe mit der Radnabe abziehen. Dasäußere Schrägrollenlager liegt jetzt lose und

kann herausfallen (entnehmen und ablegen).Die Radnabe legt man so ab, daß man von hin-ten in die Bremsscheibe sehen kann. Dort be-finden sich 4 Schrauben M 10 SW 14 mit Fe-derring (Bild 10). Sie sind mittels Steckschlüs-sel zu lösen. In dieser Lage setzt man einenHolzklotz auf die Nabe auf und treibt mit mäßi-gen Hammerschlägen die Nabe aus der

Bremsscheibe heraus.Es ist zu empfehlen, den Sitz der Brems-

scheibe auf der Nabe gründlich mit Schleifpa-pier zu reinigen, leicht zu fetten und dann dieneue Bremsscheibe in umgekehrter Reihen-folge zu montieren. Das Anzugsmoment derBremsschrauben M 10 SW 14 beträgt 48-

60 Nm.Die Fettfüllung der Radnabe (z. B. SWA 532)sollte erneuert werden. Dann sind äußere

Schrägrollenlager, Unterlegscheibe und Rad-mutter zu montieren und das Lagerspiel einzu-

Da die Grundmaße zwischen den Bremsschei-ben 5 100 und S 105/120 unverändert sind, isteine bedingte Austauschbarkeit gegeben. VorHersteller wird jedoch der Einsatz einer 8-mmScheibe des 5 100 im S 105/120 nicht empfoh-len.Der Einsatz einer 9 mm starken Bremsscheibeim 5 100 ist statthaft. Dazu ist aber erforder-lich, den Sitz des Bremssattels gegenüber derBremsscheibe mittels Ausgleichsscheiben neueinzustellen. Die Montagemaße sind aus derTabelle zu entnehmen.Die Stärke der Ausgleichsscheiben muß anbeiden Befestigungsschrauben eines Brems-sattels gleich sein. Gemessen wird die Ent-fernung von der Anlagefläche des Bremssat-

tels am Bremsbügelhalter bis zur Brems-scheibe. Die Messung kann mit einer Schiebe-lehre mit Tiefenmaß vorgenommen werden.Allgemeine Darstellung zur Ermittlung der

Ausgleichsscheibenstärke:A minus B gleich CA vorgeschriebenes Einstellmaß entspre-

chend TypB ermitteltes MaßC Stärke der erforderlichen Ausgleichsschei-_.

benDie Ausgleichsscheiben werden zwischen

Bremsbügelhalter und Bremssattel gelegt, dieBefestigungsschrauben eingesetzt und ange-zogen (Anzugsmoment 70-95 Nm).Es ist darauf zu achten, daß keine Ausgleichs-

scheibe herausfällt. Die Folge wäre eine Verspannung im Bremssattel und damit Bruchge-fahr.Nach Beendung dieser Arbeit ist das Bremspe-dal mehrmals zu betätigen und die Leichtgän-gigkeit der Radnaben zu überprüfen. Schließ-lich sind Räder und Zierkappen zu montieren.Nach Beendigung der lnstandsetzungs- undWartungsarbeiten an der Bremsanlage ist un-ter Beachtung der gesetzlichen Bestimmun-gen grundsätzlich eine Probefahrt mit Brems-probe durchzuführen.In einem der folgenden Beiträge gehen wir aufSelbsthilfearbeiten an der Hinterradbremseein.VEB Imperhandel Berlin,IFA-Vertrieb für Importfahrzeuge,Betrieb des VEB IFA-Kombinat für Pkw

Autor: Jürgen WeißflogFotos: Thomas Strese

26 ER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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7/21/2019 Der Deutsche Strassenverkehr / 1982/03

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+ 1 Abdeckung 150x150

g des Differentials.

jedem angetriebenen Rad etwa

eb muß etwas auf die

Methode

emsel) werden.H. Schmidt, Rostock

Temperaturen unter 10° über die

°C - auch nicht

im

ders positiv auswirkt,

r Kühlwasserfluß wird zwar durch einen

eineeingesetztem losem Niet

Bei einer Kühlwassermenge von 121 ist in16 min das gesamte, inzwischen etwas er-wärmte Wasser einmal durch den im kaltenFahrtwind liegenden Kühler geflossen.Wer im Winter einen angenehm warmen Wa-gen möchte, muß also ab 0°eine der üblichenKühlerschutzhauben vor den Kühler hängen.Bis —10°sollte allerdings noch ein kleines Fen-ster (12 x 12 cm) - vor dem Ventilator liegend- in der Kühlerschutzhaube offen bleiben. Un-ter —10° wird auch dieses Fenster geschlos-

sen. Die Haube muß nicht nur die Fläche vordem Plastgrill, sondern auch die unteren 5Kühlschlitzreihen abdecken.Die sich nun entwickelnde Wärme dient nichtnur einem angenehmen Fahrbetrieb, sondernsichert dem Motor eine ökonomische Betriebs-temperatur um 85 °C.

Eile, Liebertwoikwitz

Wartburg 353

Schneller

betriebswarm

Für das Laufverhalten eines Wartburg-Motorsin kaltem Zustand kann vorgewärmte Ansaug-luft von entscheidender Bedeutung sein (ruck-freier Lauf, Kraftstoffeinsparung).Obwohl am Wartburg 353 der Ansaugge-

räuschdämpfer auf Winterbetrieb umgestelltwerden kann (Ansaugrohr zeigt zum Kühler),sehe ich darin nicht den gewünschten Effekt.Man muß eine längere Fahrstrecke zurückle-gen, bevor der Motor warme Luft von Kühler-nähe ansaugen kann (Thermostat öffnet jalangsam).Ich fahre seit einem Jahr einen neuen Wart-burg. Er ist sehr sparsam, doch bei niedrigenAußentemperaturen muß man den Schock

ziemlich lange ziehen, um eine einigermaßengute Fahrweise zu erzielen, und das geht aufKosten des Kraftstoffs.

Da ich im Winter fast nur kurze Strecken

fahre, störte mich das Laufverhalten des Mo-tors bei Antritt der Fahrt sehr. Ich nahm des-halb vom Trabant 500 (Fahrgastraum) zwei Me-tallheizungssch äuche und kuppelte diese

durch zwei Gummischlauchverbindungen anden Ansaugstutzen des auf Winterbetrieb um-

gestellten Ansauggeräuschdämpfers. Dannfertigte ich eine Halterung für den Metall-

schlauch, welche an der zweiten Schraube desZylinderkopfes mit angeschraubt wurde. Die

Öffnung des Metallschlauches befindet sichjetzt direkt über dem Auspuffkrümmer, so daßder Motor nach kurzem Lauf sofort warme Luftansaugt.Ich kann jetzt den Schock sehr rasch ganz zu-rückschieben. Der Motor nimmt ruckfrei Gasan. Bei Kurzstreckenbetrieb kann dadurch0,5-1 1 Kraftstoff je 100 km eingespart werden.Auch die Schadstoffemission dürfte mehr herabgesetzt sein.Der Kostenaufwand für den Umbau ist sehrgering.

J. Luck, Floh

Skoda 105/120

Kofferklappeleichter zu öffnen

An meinem Skoda 105 hatte schon mein Vorgänger den Griff zum Kofferklappenöffnen ab-gerissen und einen anderen Griff aus Metallangebracht, den man sicher in der Hand hatte.Das Öffnen war aber trotzdem mit Anstren-gungen verbunden. Ich suchte nach einer bes-seren Lösung. Also baute ich das vordere Rie-gelschloß zunächst aus. Das Zugseil läßt sichdann leicht aushaken. Ich entfernte die vordere kleine Wendelfeder, auch sie läßt sichverhältnismäßig leicht aushaken. Nun zeigtesich, daß die Verriegelung noch durch eine an-dere große Feder betätigt wird und eine Siche-rung gewährleistet. Die kleine, aber sehr zug-starke Wendelfeder wird also nur zusätzlicheingesetzt. Sie erschwert das Offnen.Nach Einbau des Riegelschlosses war ich er-staunt, wie leicht die Entriegelung nun vor sichging. Die Kofferklappe sitzt trotzdem fest undsicher.W. Reich, Altenburg

Es ist sehr wahrscheinlich so, daß nur die Ori-ginalverriegelung die Prüfbedingungen beidem obligatorischen Crash-Test (Unfalltest) er-füllt. (Verhindertes Aufspringen der Klappe.)

Die Redaktion

Lada WAS 21011

Schlechter Kaltstart

An meinem fabrikneuen Lada WAS 21011 gabes Probleme beim Kaltstart. Angeregt durchei-nen früheren Hinweis im „Straßenverkehr"(6/78, S. 204) baute ich den Luftfilter ab. Ichkonnte sofort die Ursache für das schlechteStartverhalten entdecken. Die Starterklappewurde beim Ziehen des Schockknopfes nichtvollständig geschlossen, da sie mit ihrer Kantean der Vergaserwandung anschlug (Verarbei-

tungsungenauigkeit). Den Fehler behob ichdurch Abfeilen der überstehenden Kante,

nachdem zuvor das Vergaseroberteil abgebautworden war (,‚Straßenverkehr 4/77, S. 131).

K.-H. Hartmann, Halle

7

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iI;iIaIIJ] 3

Eine der schönsten Erholungsgebiete der DDRist die Kyritzer Seenkette im Bezirk Potsdam.

Dort liegt auch das Dorf Kampehl (Ortsteil vonNeustadt/Dosse) nahe der F 5. Die mittelalterliche Wehrkirche beherbergt in ihrer Gruft diewohl hierzulande populärste Leiche. Es han-delt sich um den mumifizierten Christian Fried-rich von Kahlbutz. Er ruht in einem glasüberdachten Tannensarg und wiegt nur noch

knapp 10 kg. Zu Lebzeiten soll er etwa 70 kgauf die Waage gebracht haben.Christian Friedrich von Kahlbutz wurde 1651 imSchloß von Kampehl geboren. 24jährig machteer in der Schlacht bei Fehrbellin als junger Cor-net (Fähnrich) von sich reden. Aber auch alsjunkerlicher Frauenheld lenkte er die Aufmerk-samkeit auf sich. Er zeugte über 30 nicht eheli-che Nachkommen sowie mit seiner Frau Mar-

garete weitere 11 Kinder in den 12 Ehejahren.Als „Herr auf Schloß Kampehl" stand ihm nachfeudalem Recht auch das „Recht der erstenNacht" zu. Davon wollte er auch im Juli 1690Gebrauch machen, als seine Magd Maria Lep-pin den Schäfer Pickert freite. Doch sie wiesihren Herren ab. Kurz darauf wurde der jungeSchäfer auf einer Gutswiese, südlich der heuti-gen F 5, erschlagen aufgefunden. Die Schä-fersbraut beschuldigte ihren „gnädigen Herrn"öffentlich des Mordes.Während eines Totschlagprozesses 1690 lei-stete der Ritter einen „Reinigungseid". „Wennich der Mörder war, mag mein Körper nie ver-wesen', soll er gesagt haben. Er schwor - undward freigesprochen.

Die Eingangstür - mit Öffnungszeiten undPs ;ur

Die wohl hierzulande populärste Leiche: Rit-ter Christian Friedrich von Kahlbutz in sei-nem Tannensarg. Schon zu Lebzeitenmachte er viel von sie

Ritter Christian starb im 52. Lebensjahr, am 3.

November 1702. Als nun 92 Jahre später bei ei-ner Renovierung der Kirche die Särge geöffnetwurden, enthielten zwei von ihnen nur die Ge-

rippe, und im dritten lag der mumifizierte Kör-per des Ritter Kahlbutz. Die Dorfbewohnerhielten es für den Beweis seiner Schuld.Prominente Ärzte und Wissenschaftler wie Vir-chow und Sauerbruch versuchten, das Ge-heimnis dieses sogenannten Wunders zu klä-

ren. Heute steht fest, daß es sich hier nicht umein Wunder oder ein Rätsel handelt, sondern

daß der Leichnam auf natürliche Weise mumi-fiziert wurde.Mögen die vielen Touristen, die den Ritter und

Das Verkehrsmuseum Dresden eröff-nete Mitte Januar eine neue ständigeAusstellug. Nach den Expositionen

zum Thema Eisenbahn und Schiffahrtkommt nun der Kraftverkehr zu seinemRecht. „15 Originalfahrzeuge dokumen-

tieren ein Stück des Entwicklungswegesder Automobile", heißt es dazu in einer

Presseinformation. Wir werden nochausführlicher berichten.

Außerdem bereitet das Museum für dieMonate Oktober/November eineSonderausstellung mit dem Arbeitstitel„Fahrräder und Kostüme" vor.

die in der Gruft vorhandenen Gegenstände ausdamaliger Zeit betrachten, an die Rechtlosig-keit der damaligen Landbevölkerung denken.

Sie mußte durch die Feudalherrschaft somanche Schmach und Schande auf sich neh-men.

Werner Schulz

Millionen Besucher bestaunten ihn schon so.Fotos Schulz

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,

he- - ‚r,_•

'-

anderen Straßen

Straßenszene n er süc cnsen Sacd 3paniens.

In der Arena: Toreros in spe.n Algeciras: Moderne Neubauten...

10EI:

Fotos: Wurlitzer . . und der Marktplatz.

iskutiert: Brücke oder Tunnel. Die Baukosten

er gelenkt. Greifbar nah erhebt sich vor uns ollar geschätzt. Erste Forschungsarbeiten für

rücke oder ein Tunnel werden soll, denn Bau-geciras regelmäßig eginn soll 1985 sein.

nser Ziel ist eine Stierkampfarena. Ich stehe

2 seines Terri- ähnlichen Bau. Davon gibt es in Spanien Hun-Vor- derte. Rund 17 Millionen Menschen wohnen

ährlich dem blutigen Showgeschäft bei.

er vier marktbeherrschenden Stierkampfun-

ernd Wurlitzer 

' .9

Page 30: Der Deutsche Strassenverkehr / 1982/03

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  iszeit

Dieser Winter hatte es wieder einmal in sich.Nicht nur, daß die Quecksilber- bzw. Alkohol-

säule weit unter den dicken Strich sank, derdie Grenze zwischen den Plus- und Minusgra-den markiert - und das auch noch über vieleTage und Wochen hinweg -‚ er führte in vielenTeilen der Welt auch zu folgenschweren Natur-katastrophen. In zahlreichen Teilen Europaswar es das Hochwasser, das den Menschen zuschaffen machte. Und obwohl unser Land zwi-schen Ostsee und Erzgebirge von Wetterunbil-den weitgehend verschont blieb, traten dieFlüsse an einigen Stellen über die Ufer. Wennsie das tun, ist meist auch der Straßenverkehrbetroffen.In manchen Fällen werden zum Schutz von An-lagen und Wohnhäusern an großen FlüssenWasserregulierungsmaßnahmen ergriffen, die

dann zu Überschwemmungen weniger wichti-ger Gebiete führen. So auch im Raum Schöne-beck Mitte Januar 1982. Zur Entlastung d----

Elbe wurde dort das Pretziener Wehr geöffne.was zur Überflutung des Elbeumflutgeländesführte. Unser Leser Lothar Schumacher, Schü-ler einer 10. Klasse in Gommern, hielt davon ei-niges im Bild fest.

A lt 

Eine andere Art, die Höhe des Wasserstan-des zu erkennen, sind direkt im Wasser bzw.Eis stehende Verkehrszeichen. Am 16.Ja-nuar wurde hier begonnen, die Straße vonPlötzky nach Elbenau vom Eise zu befreienund wieder befahrbar zu machen.

Blick von der Haberlandsbrücke (Straße vonPlötzky nach Elbenau) auf die über-schwemmte Landschaft im Elbeumflut-

gelände

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Die F 246a zwischen Gommern und Schönebeck. Gerade auf überschwemmten Straßen ent-behren Verkehrszeichen oft nicht einer gewissen Komik. Aber immerhin: Das Achtungszei-chen hatnach wievor seine Berechtigung. Und wer will bzw. kann, der brauchtsich nicht mehran Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. Überholverbote zu halten.

Während Hochwasser in wärmeren Jahreszeiten meist nur Schlamm zurückläßt, sind seineSpuren im Winter oft von bizarrer Schönheit. Die Eisringe um die Bäume markieren die Höhedes Wasserstandes wenige Tage vor dem Aufnahmetag.

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LaScurite Routire

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er heranzubrin-

r. Die darunter

Sorglosigkeit zurewohnheit geworden Derartige

Horst Engelhardt, Leipzig

erdrehte Spiegel

Seit einiger Zeit kann man beiKraftfahrern die Unsitte bemerken,

daß die Außenspiegel der Fahr-zeuge um 90 Grad gedreht wurden.st es Leichtsinn oder Unwissen-heit der Kraftfahrer? Der Spiegel-hersteller hat dem Spiegelglaseine Wölbung gegeben, um dieStraße im Spiegel optisch zu ver-breitern. Wird der Spiegel jetztum 90 Grad gedreht, geht dieserEffekt verloren, die Straße wirdsomit nach oben gewölbt undin der Länge verzerrt.

Adolf Denk, Bad Freienwalde

Die Verzerrung der Straße trifftnur zu bei den älteren Spiegelnmit gewölbtem Glas, die aber seiteiniger Zeit nicht mehr für Neu-

fahrzeuge eingesetzt bzw. imHandel angeboten werden. Nachden ECE-Richtlinien haben jetztauch alle Außenspiegel Planglas-scheiben. Bei diesen Ausführun-gen hat eine Verdrehung des Spie-gels keinen Einfluß auf die Sicht-verhältnisse.Die Redaktion

Nichts für Bast/er

Herr A. Wieksne aus Saßnitz fragtebei uns an, ob die im Handel ange-botenen Norma-Automtikgurtenicht auch für alle Ladatypen ein-setzbar wären, wenn sie folgender-maßen verändert werden. Dannfolgte eine Skizze mit den Verän-derungen.Unsere Redaktion ging dieser Sa-che nach und fragte im VEB Däbel-

ner Beschläge- und Metallwerkan. Hier die Antwort:Der DOBLINA-Automatik-Sicher-heitsgurt wird zukünftig in ver-schiedenen Ausführung für allein der DDR gängigen Pkw-Typen

hergestellt. Das Angebot der ein-zelnen Ausführungen wird ausKapazitätsgründen jedoch schritt-weise erfolgen. Die bisher imHandel angebotenen Automatik-Si-cherheitsgurte stammen aus einerVorserie, die ausschließlich in

der Ausführung Wartburg 353gefertigt wurde, weil bei diesemFahrzeug die günstigsten Einbau-bedingungen und die Vorausset-zungen in den Wartburg-Vertrags-werkstätten vorhanden sind. Unterähnlichen Gesichtspunkten er-folgte einmalig der Import vonAutomatik-Sicherheitsgurten aus

der SU speziell in der Ausführung

Wartburg 353 und nur in geringem

Umfang, zweckgebunden, in ande-ren Ausführungen.Die Automatik-Sicherheitsgurteaus der eigenen Produktion und

aus Importen unterliegen der Bau-artgenehmigung durch das KTA

Ernst Jaworek, 9200 Freiberg,Richard-Beck-Str. 27, gibt ab

„Der Deutsche Straßenver-

kehr" 1966 bis 1979.

R. Ahnort, 9570 Zwickau, Hah-nengasse 5, sucht „Wie helfeich mir selbst - Wartburg 353W" und „Ich fahre einen Wart-burg 353 W . Tausch gegen„Wie helfe ich mir selbst -

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Wartburg 311/12 bzw. 1000 MBOctavia bzw, S 100" möglich.

Rudi Rudolf, 3080 Magdeburg,

Wilhelm-Klees-Str. 14E, bietet„Der Deutsche Straßenver-

F Gebe ab Straßenverkehr (ab 73, nichtganz vollständig), suche für

Bastlerzwecke billigen Recorder.

Rech, 1509 Michendorf, Lindenallee 27

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Müller, 1950 Neuruppin,

Lindenallee 86

und dürfen deshalb nicht verändert

werden.Wegen des unübersehbaren Risi-kos durch unbestimmte Material-auswahl, handwerkliche Ausfüh-rung u. a. Faktoren können wir

solchen Vorschlägen nicht zustim-men.

kehr" 1955 bis 1957 (13 Heftefehlen); 1958 bis 1981 komplett;45 Einzelhafte aus den Jahrgän-gen 1969 bis 1977; „KFT" 39 Ein-zelhefte aus den Jahrgängen1972 bis 1980; „illustrierter Mo-torsport" 58 Einzelheft aus denJahrgängen 1975 bis 1980.

Dietmar Kroschky, 1055 Berlin.lmmanuelkirchstr. 9, sucht Un-terlagen für Wartburg 311/1000(Reparaturhandbuch. Ersatzteil-katalog u.a.).

E. Benkert, 3600 Halberstadt,Friedenstr. 26, gibt ab „Der

Deutsche traßenverkehr"Jahrgänge 1974 bis 1978.

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DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/19821

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