Der Europäische Rat -...

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Der Europäische Rat Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union ( Ausrichtung der EU Politik ) - Wirtschaftspolitische Koordination - Leitliniengebung & Wahl- und Beschlussinstanz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Keine Gesetzgeberische Kompetenz - wählt den Präsidenten der Europäischen Kommision - keine Alltagspolitik, zukunftsbestimmende Fragen - vergibt Aufträge an EU- Ministerrat - behandelt Probleme die auf Ministerebene nicht gelöst werden können Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Vorsitz/Präsident: Donald Tusk (Für 2 ½ Jahre gewählt) Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU-Organ) Standort: Brüssel, Belgien Treffen: normalerweise 4x im Jahr, bei dringlichen Tagungen beruft der Präsident eine außerordentliche Sitzeung ein, (Ab 1969 unregelmäßige treffen, erst 1980 vertraglich festgelegt) Vor Inkrafttretung des Lissabonner Vertrags, spielte er eine wichtige Rolle für die Entwicklung der EU nach EU-Vertrag Art.15: ,,(1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.“

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Der Europäische Rat

• Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen

Union ( Ausrichtung der EU Politik )

- Wirtschaftspolitische Koordination

- Leitliniengebung & Wahl- und Beschlussinstanz

- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

- Keine Gesetzgeberische Kompetenz

- wählt den Präsidenten der Europäischen Kommision

- keine Alltagspolitik, zukunftsbestimmende Fragen

- vergibt Aufträge an EU- Ministerrat

- behandelt Probleme die auf Ministerebene nicht gelöst werden können

• Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident der Europäischen Kommission,

Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik,

• Vorsitz/Präsident: Donald Tusk (Für 2 ½ Jahre gewählt)

• Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU-Organ)

• Standort: Brüssel, Belgien

• Treffen: normalerweise 4x im Jahr, bei dringlichen Tagungen beruft der Präsident eine

außerordentliche Sitzeung ein, (Ab 1969 unregelmäßige treffen, erst 1980 vertraglich festgelegt)

• Vor Inkrafttretung des Lissabonner Vertrags, spielte er eine wichtige Rolle für die Entwicklung der

EU

• nach EU-Vertrag Art.15: ,,(1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung

erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten

hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.“

Der EU-Ministerrat (Rat der EU)

• Aufgaben: Legislative (neben dem EU-Parlament) -> Entscheidung über die

Vorschläge der

EU-Kommision, Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik, Abschlüsse

internationaler Übereinkünfte

• Rolle: Vertretung der Regierung

• Mitglieder: Minister aus EU-Mitgliedsstaaten (je nach Politikfeld)

• Sitz: Brüssel

• Wahlverfahren: mindestens 55% (16) der Mitgliedsstaaten, die mind. 65 % der

Bevölkerung repräsentieren

• Vorsitz: EU- Ratspräsident (wechselt halbjährlich -> jedes Land stellt ihn)

• Wahlverfahren und Stimmgewichte:

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Europa/Funktion/eu_ministerrat/_

node.html, http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/council-eu/index_de.htm

Das europäische Parlament

– Sitz in Straßburg

– insgesamt 751 Sitze

- 1 Präsident (Martin Schulz), 14 Vizepräsidenten

- Jedes Land wird vertreten durch 6-96 Abgeordnete

– Abgeordnete der Mitgliedstaaten werden alle fünf Jahre gewählt

– (= größtes demokratisch gewähltes Organ der Welt)

– Aufgaben:

- beschließt Gesetze zusammen mit dem Rat auf Vorschlag der Komission

- wählt den Präsidenten der europ. Komission auf Vorschlag des europ.

Rats

- entscheidet über Ausgaben des EU-Haushalts zusammen mit dem Rat –

auf Vorschlag der Komission

- kontrolliert die europ. Institutionen:

- EP erhält regelmäßig Berichterstattungen über Arbeit und Vorhaben der

Komission (Bei Misstrauen kann Parlament den Gerichtshof informieren

und Rücktritt erzwingen)

Sitz: BrüsselGründung: 1952 bzw. Neugliederung 1967

Aufbau:• Präsidenten, welcher für 5 Jahre vom europ. Parlament gewählt und von den• Staats- und Regierungschefs bestimmt wird. Aktuell: Jean-Claude Juncker• Kabinett: bestehend aus Mitglieder der Kommission inkl. Berater• Kommision: jeweils einen Kommissar je Mitgliedsstaat, die jedoch ihre Tätigkeiten

nicht im politischen Sinne ihres Landes vertreten -> EU steht im Vordergrund• Verständigungssprachen: Französisch und Englisch• Generalsekretariat: Unterstützung der Kommission, Entwicklung neuer Strategien

Aufgaben:• Exekutive: Durchführung der Unionspolitik• „Hüterin der Verträge“, unabhängig von den Weisungen der Mitgliedsstaaten• Schlägt als einzige Institution Gesetze zur Abstimmung an den Rat bzw.

Bundesparlament vor• Überwachung von verabschiedeten Gesetzen und bei Verstoß Einleitung eines

Vertragsverletzungsverfahren• Verwaltung und Druchführung politischer und finanzieller Maßnahmen und den

Haushalt

Europäischer GerichtshofAllgemeine Infos:

- Sitz in Luxemburg

- oberstes Rechtsprechendes Organ in der EU

- Gründung: 1952, durch den Vertrag zur Gründung der

Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Aufgaben:-zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen

Dienst der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der EU;im politischen

Sinne also die Rolle der Judikativen

-entscheidet über die Auslegung des Eu-Rechts wenn:

-ein Staat das Gefühl hat ein anderer Staat oder eine andere Institution verstößt gegen

das EU-Recht

-Jeder der von den Entscheidungen der EU betroffen ist und sich ungerecht behandelt

fühlt(auch nicht Eu-Staaten)

-ein nationales Gericht unsicher ist über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht kann es

eine Stellungsnahme der EuGH einholen

-bei Versäumnis des Parlaments, Rats und der Kommission verpflichtende

Entscheidungen zu treffen kann gegen diese Institutionen geklagt werden

Mitglieder:- ein Richter je EU-Mitgliedsstaat

- werden vom eigenen Land vorgeschlagen

- werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt

(nach einer Annhörung vor einem Expertenausschuss)

- Amtszeit: 6 Jahre (wiederwahl möglich)

- Alle 3 Jahre werden die hälfte der Mitglieder gewählt

- Qualifikationen: Unabhängig, müssen die in ihrem eigenen Land für eine Arbeit am Obersten

Gerichtshof nötigen Qualifikationen erfüllen

- Der Präsident wird alle drei Jahre von den Mitgliedern gewählt

- derzeitiger Präsident: Koen Lenaerts

Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

• Eingeführt mit den römischen Verträgen 1957

• Poliltikfelder wurden nach und nach ausgeweitet z.B. mit dem Vertrag von

Nizza (2000), in dem ihr Mandat um die Beschäftigungs und Sozialpolitik

erweitert wurde.

• Die EWSA versteht sich als „Brücke“ zur „organisierten europäischen

Zivilgesellschaft“

• Sie vertritt den Standpunkt europäischer Intresssengruppen zu den

Gesetzgebungsvorschlägen der EU, einigung für ein allgemeines Wohl.

• Mitglieder sind von ihren Regierungen unabhängig

Zusammensetzung:• 350 Mitglieder aus den 28 Eu-Migliedsstaaten

• Die Mitglieder werden vom Rat der EU auf vorschlag der Regierungen der

Mitgliedsstaaten ernannt

• Mitgliederanzahl eines Landes wird an Größe der Bevölkerung des jeweiligen

Landes festgelegt

• Die Mitglieder sind für 5 Jahre in diesem Amt tätig, wiederwahl ist möglich

• Sie werden in 3 gleich große Gruppen unterteilt, in Arbeitgeber, in

Arbeitnehmer und verschiedenen Interessensgruppen(Landwirte, Verbraucher,

Umweltorg. Etc.)

• Sie wählen aus diesen drei Gruppen für eine Amtszeit von 2,5 Jahren einen

Präsidenten und zwei Vizepräsidenten

Aufgaben:• beratende/prüfende Funktion

• vertritt offiziell den Standpunkt europäischer Interessensgruppen zu dem

Gesetzgebungsvorschlägen der EU

• Einigung für ein allgemeines Wohl

• gewährleisten, dass EU Politik und EU Gesetze den wirtschaftlichen und

sozialen Gegebenheiten angepasst sind.

• Eine partizipative EU fördern

• Werte der europäischen Integration, Demokratie und Zivilgesellschaft fördern.

Kritik:• unklare bestimmung der Mitglieder,

...da sie von Mitgliederstaaten vorgeschlagen werden

...da die Zivilgesellschaft nur bedingt vertreten wird

...da nur eine Brücke zur organisierten Zivilgesellschaft besteht (durch Vereine)

und damit nicht die gesamte Zivilgesellschaft mit einbezogen wird.

Historischer Verlauf der europ. Gemeinschaft

vorher 1944 1949 1951 1957 1963 1967 1972 1993 2002 2009 2014

vereinzelte Forderungen nach einem gemeinschaftlichen Europa durch Dichter,Philosophen und dem Volk v.a. nach Kriegen

Kriegsmächte möchten sich zusammenschließen, um in einem "europ. Bundesstaat" die wirtschaftlichen und handelspolit. Organisation mit dem Ziel Fortschritt, Demokratie und Frieden zu übernehmen. Völkervereinigung und Werkgemeinschaft waren im Vordergrund.→ Anfänge einer staatenübergreifenden, demokratischen Regierung

Gründung des Europarats mit Ziel, Zusammenarbeit Europas zu fördern in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. 47 europ. Staaten für Menschenrechte

Gründung europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch Römische Verträge → u.A. Abschaffung Zölle, einfacherer Handel, freier Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr. → erste org. Form von Welthandel,Gründung europ. Atomgemeinschaft

Euratom

Unterzeichnung Élysée-Vertrag → Beendigung der dt.-frz. Erbfeindschaft durch Bundeskanzler Adenauer und frz. Staatspräsident Charles de Gaulle, sollte dt.-frz. Zusammenarbeit fördern

Fusionsvertrag tritt in Kraft, beinhaltet Idee von gemeinsamen Rat und Kommission. Die Teilgemeinschaften EGKS, EWG und Auratom werden zu Europäischer Gemeinschaft (EG), neue Mitglieder (u.A. Dänemark, Irland, GB)

Währungsschlange:Festlegung Wechselkurse der Mitgliedswährungen(max. 2,25% Schwankung)

Europ. Währungseinheit (ECU): Währungen wurden in Verhältnis zueinander gebracht

Neue EU-Mitglieder 1973: Dänemark, Irland, GB

1979: Erste Parlamentswahl

Maastricht-Vertrag tritt in Kraft. Reorganisation Europas und Geburtsstunde der Europäischen Union, 3 Säulen: Verteidigungs-, Wirtschaftspolitik, Zusammenarbeit Justiz

2002: Gemeinsame Währungsunion mit dem Euro

2004: Erweiterung der EU: 10 neue Mitgliedsstaaten vom Osten Europas, u.A. Polen, Ungarn, Zypern

Vertrag von Lissabon → „Nachfolger gescheitertem Verfassungsvertrag 2006“Bürgerbegehren, doppelte Mehrheit, Einflüsse der Institutionen überarbeitet, Schaffung europ. auswärtigen Dienst, Auflösung EG

Schengenreform → Abkommen über Kontrollen der Binnengrenzen in Notsituationen(1985 wurde im Schengener Abkommen beschlossen, Grenzen zwischen Staaten abzuschaffen)

Plan zur Gründung europ. Gemeinschaft für Kohle&Stahl (EGKS) nach franz. Außenminister Robert Schuman. Beginn der Montanunion Europa, anfangs 6 Mitglieder