Gesetzliche Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung
Der Fallschirm bleibt zu. Arbeitnehmerüberlassung bei Freiberuflern.
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Der Fallschirm bleibt zu.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Beauftragung von Freiberuflern ändern sich zum 1.4.2017.
Die Fallschirmlösung wird abgeschafft.
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Dies hat auch Auswirkungen auf den Einsatz von Freiberuflern.
Stellt sich heraus, dass ein Freelancer als Subunternehmer eines Vermittlers vom
Einsatzunternehmen wie ein Arbeit-nehmer eingesetzt wird, so ist das eine
verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.
Zum 01.04.2017 ändert sich dasArbeitnehmerüberlassungsgesetz.
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Die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist eine Ordnungswidrigkeit.Die Konsequenzen für Unternehmen sind sehr unangenehm:
Geldstrafen von bis zu 30.000 EUR für jeden Verstoß.
Nachzahlen der Sozialversicherungsbeiträge für die Dauer der Beschäftigung.
Der Freelancer hat einen Anspruch auf Fest-anstellung.
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2 Mrd. EUR Provision
für die Vermittlung von IT-Freelancern bezahlt die deutsche Wirtschaft jährlich.
Pro Mitarbeiter sind das in der Regel fünfstellige Beträge.
Die Vermittler profitieren dabei von der aktuellen Marktintransparenz und fehlenden
Alternativen.
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