der Gemeinde Wört Kinderbedarfsbörse · 2019-09-30 · 37 56. Jahrgang Donnerstag 12. September...

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37 56. Jahrgang Donnerstag 12. September 2019 itteilungsblatt der Gemeinde Wört Kinderbedarfsbörse Am Samstag, 14.09.2019 findet von 13.00 bis 15.00 Uhr in der Gemeindehalle Wört die Kinderbedarfsbörse statt. Einlass NUR für Schwangere ab 12.30 Uhr (Vorlage Mutterpass) Es kann alles verkauft und gekauft werden von Baby- bzw. Kinderbekleidung (Gr. 50 – 176), Young fashion Kids (bis Größe 36), über Spielsachen, Bücher, Baby- schalen, Autositze, Fahrräder bis hin zu Kinderwagen und vieles mehr. Zur Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen, Butterbre- zeln und kalte Getränke. Der Reinerlös wird für soziale Zwecke der Gemeinde Wört gespendet. Verkauft wird in Kommission.

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3756. JahrgangDonnerstag

12. September 2019

itteilungsblattder Gemeinde Wört

Kinderbedarfsbörse

Am Samstag, 14.09.2019 fi ndet von 13.00 bis 15.00 Uhr

in der Gemeindehalle Wört die Kinderbedarfsbörse statt.

Einlass NUR für Schwangere ab 12.30 Uhr (Vorlage Mutterpass)

Es kann alles verkauft und gekauft werden von Baby- bzw. Kinderbekleidung (Gr. 50 – 176), Young fashion Kids (bis Größe 36), über Spielsachen, Bücher, Baby-schalen, Autositze, Fahrräder bis hin zu Kinderwagen und vieles mehr.

Zur Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen, Butterbre-zeln und kalte Getränke.

Der Reinerlös wird für soziale Zwecke der Gemeinde Wört gespendet.

Verkauft wird in Kommission.

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2 Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Amtliche Bekanntmachungen

Sperrung der TurnhalleWegen der Kinderbedarfsbörse ist die Turnhalle am Frei-tag, den 13. September 2019, ab 13.00 Uhr und am Samstag, den 14. September 2019 gesperrt.

Um Beachtung wird gebeten.

Abfuhr GartentonneDie nächste Abfuhr der Gartentonne findet am Freitag, den 13. September 2019statt.

Abfuhr „Blaue Tonne“Die nächste Abfuhr der Altpapiertonne findet am Freitag, den 20. September 2019statt.

Freiwillige Feuerwehr WörtDie nächste Übung findet am

Donnerstag, den 12. September 2019, um 19.30 Uhr

statt.Treffpunkt am Magazin.

Pünktliches und vollzähliges Erscheinen ist erwünscht.Der Kommandant

JugendfeuerwehrNächste Übung am Mittwoch, den 18. September 2019, um 18.30 Uhr. Treffpunkt am Magazin.Der Jugendwart

GemeinderatssitzungDie nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am

Mittwoch, den 18. September 2019, um 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses

statt.

Tagesordnung:1. Bürgerfragestunde2. Bekanntgaben3. Vergaben Sanierungsarbeiten in der Kläranlage4. Bauangelegenheiten - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf

Flst. Nr. 11/13, Schulstr. 4 - Flächennutzungsplan der VVG Ellwangen 27. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG Ellwangen

in den Bereichen Ellwangen-Eggenrot „Traubfeld“ und „Kirchlesäcker III“ sowie Ellwangen „Spitalfeld“

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Feststellungsbeschluss - Bebauungsplan Am Kreuzespan, Dinkelsbühl5. Verschiedenes

Anschließend nicht öffentliche Sitzung.

Standesamtliche NachrichtenEheschließungAm 06. September 2019 haben

Valerius Heinrich und

Nadine Keßler

beim Standesamt Wört den Bund der Ehe geschlossen.

Die Gemeinde wünscht dem jungen Paar alles Gute für die gemeinsame Zukunft.

Rentenberatung für Ellenberg, Stödtlen, Tannhausen und WörtSie haben Ihre Renteninformation erhalten? Sind alle Zeiten lückenlos dokumentiert? Ist Ihre berufliche Erstausbildung (Lehre) separat ausgewiesen? Stimmen die Kindererziehungs-zeiten? Falls Sie dazu Fragen haben, lassen Sie sich bitte einen Beratungstermin geben.Der Versichertenberater gibt Auskunft in Fragen der Renten-versicherung. Rentenanträge, Anträge zur Klärung des Versi-cherungsverlaufs, zur medizinischen Rehabilitation, zur Er-werbsminderungsrente oder Anerkennung der Schwerbehin- derteneigenschaft können bei ihm gestellt werden. Die Bera-tung und Antragstellung ist kostenlos.Zur Beratung bringen Sie bitte Ihre aktuellen Rentenunterlagen sowie das Familienstammbuch und den Personalausweis mit.Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und Warte-zeiten zu vermeiden, wird um telefonische Anmeldung unter Telefon 07964/9009-18 (Frau Erhardt) und 9009-10 (Frau Pflanz) gebeten.Die Termine finden im Rathaus Stödtlen, Zimmer Nr. 1.4 statt.

Nächster freier Termin: 18. September 2019, von 13.00 - 15.40 Uhr

Herausgeber

Gemeinde Wört

Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsbe-richte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Ge-meindeverwaltung in Wört ist Bürgermeister Thomas Saur oder sein Ver-treter im Amt; für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.

Druck und Verlag:Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden,Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90

Dieses Mitteilungsblatt ist gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Gemeindeverwaltung WörtTelefon: 0 79 64/90 08-0, Telefax: 0 79 64/90 08-26

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3Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Wartung Straßenbeleuchtung Die EnBW ODR führt in KW 38 die turnusmäßige Wartung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wört durch.Alle Einwohner werden gebeten, defekte Straßen-lampen bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 07964/ 90080, zu melden.

Bürgerwindpark Virngrund hautnah erleben

LEADER JagstregionIm Rahmen der Energiewendetage Baden-Württemberg findet am Samstag, 21. September eine öffentliche Führung durch den Bürgerwindpark Virngrund statt. Hierfür hat der Staatssekretär des Umweltministeriums Dr. Andreas Baumann seinen Besuch ange-kündigt. Die Veranstaltung ist Teil der Energiereise der Bürger-schaftlichen Regionalentwicklung Jagstregion e. V., die erneuer-bare Energien im ländlichen Raum erlebbar macht.Der Bürgerwindpark im Hospitalwald bei Ellwangen entstand aus dem gemeinsamen Engagement der Energie-Genossenschaft Virngrund und der Stadtwerke Ellwangen. Als Teil der Energie-wende steht das Projekt unter dem Motto „Nachhaltig in der Region für die Region“. Die drei Windkraftanlagen produzieren ca. 20 Mio. kWh Strom pro Jahr und decken damit knapp 20 Prozent des Stromverbrauchs der Bürger und Unternehmen in Ellwangen. Lernen Sie die Jagstregion als Windregion kennen und erfahren Sie, warum auch die Ellwanger Bäder von den Windrä-dern profitieren. Die Teilnahme ist kostenlos.Datum: Samstag, 21. September 2019Uhrzeit: 15.00 – 16.30 UhrTreffpunkt: Parkplatz bei der Windenergieanlage 2 (im

Hospitalwald, Ellwangen), ca. 1 km nach dem Ortsausgang Ellwangen-Engelhardtsweiler Richtung Neuler auf der L1073 nach links ab-biegen, anschließend im Waldstück der Be-schilderung „WEA 2“ bis zum Parkplatz folgen.

Der Treffpunkt ist auch gut mit dem Rad zu erreichen.

Anmeldung: Bürgerschaftliche Regionalentwicklung Jagst-region e.V.

Telefon 07967 9000-10, [email protected]

Auch Staatssekretär Dr. Bau-mann nimmt an der öffentli-chen Führung im Bürgerwind-park Virngrund teil.

Mais-Sortendemonstration in Neuler Nachdem in diesem Jahr wieder deutlich mehr Niederschläge vorhanden waren, findet die Maisfelderbegehung wieder im September statt. Die Pflanzenzüchterfirmen und das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, laden am Dienstag, 17. September 2019 ab 19.00 Uhr zur Begehung der Maissorten-demo ein. Treffpunkt ist das Sortendemonstrationsfeld von Neu-ler kommend in Richtung Leinenfirst auf der linken Seite.Im Rahmen der Veranstaltung stellen die Züchter die einzelnen Sorten hinsichtlich ihrer Anbaueigenschaften im Ostalbkreis vor und erläutern die Fütterungs- und Biogaseignung der einzelnen Sorten. Nach der Felderbegehung werden im Landgasthof Bieg

in Neuler die Eindrücke diskutiert und besprochen. Dabei werden auch Fragen und Hinweise zur Sortenwahl und Anbaumaßnah-men für die anstehende Herbstaussaat besprochen. Nähere Auskünfte erteilt der Geschäftsbereich Landwirtschaft in Ellwangen unter Tel. 07961/9059-0.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-schafts- und Landeskulturgesetzes“In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-zes“ durchgeführt.Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah-men der freien oder amtlichen Sammlung tun.

1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, dem 24. Septem-ber 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, dem 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegeh-rens oder deren Beauftragten ausgegebenen Eintragungs-blätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever-waltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintra-gungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, dem 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, dem 17. Januar 2020.

Die Eintragungsliste für die Gemeinde Wört wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus in Wört, Hauptstr. 104, 73499 Wört, zu folgenden Öffnungszeiten

Montag - Freitag, von 8.00 - 12.00 Uhr und Dienstag, von 14.00 - 18.00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.

3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs-blatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung

- mindestens 18 Jahre alt sind, - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre

Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.

5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.

6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberech-tigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vor-namen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies per-sönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreu-zen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintra-

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gungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig er-kennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.

Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungs-rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegeh-rens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.

7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra-gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.

8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra-gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegeh-ren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder-schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.

9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzent-wurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgeset-zes und des Landwirtschafts- und LandeskulturgesetzesA. Zielsetzung Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom-men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflan-zenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um si-cherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die Artenviel-falt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formulier-tes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben.

B. Wesentlicher Inhalt Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel-ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und

Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)

• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öf-fentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)

• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendecken-de planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)

• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei-den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)

• Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders ge-schützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5)

• Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der öko-logischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Landwirt-schaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)

• Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)

C. Alternativen Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.

D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung

Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten-vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Aus-bau ökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungs-gegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpas-sungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Vo-raussetzung, um alle Beteiligten besser auf die genannten Än-derungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Re-gelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig ein-zuordnen.Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzent-wurf seine Zustimmung zu erteilen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- gesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes

Artikel 1Änderungen des Naturschutzgesetzes

Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

㤠1aArtenvielfalt

Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.”

2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen

Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vorausset-zungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die bio-logische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“

3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri-

chen. 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:

„§ 33aErhalt von Streuobstbeständen

(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen

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mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelege-nen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streu-obstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beein-trächtigung führen können, sind verboten. Pflegemaß-nahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüber hinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Grün-den der Verkehrssicherheit erforderlich sind, werden hier-durch nicht berührt.

(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes er-teilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe in Streuobst-bestände unverzüglich durch Pflanzungen eines gleich-wertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.

(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa-cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“

5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: „§ 34

Verbot von Pestiziden Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Bio-

zide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Ok-tober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von Bio-sphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Na-tura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschafts-schutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nach-haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr-dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebie-te oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr-dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebie-te oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”

6. § 71 wird wie folgt geändert: Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom

21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“

7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.

Artikel 2Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)

Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Fe-bruar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:

„§ 2aÖkologischer Landbau

(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Ge-setzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land-baus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge-setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.

(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugeset-zes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.

(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Land-baus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt fest-gelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des öko-logischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Ver-zicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktions-rahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoff-dünger zulässig.

(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Minis-terium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Land-wirtschaftsflächen zu erstatten.

§ 2bReduktion des Pestizideinsatzes

(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pesti-ziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der je-weils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirt-schaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.

(2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Be-hörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) begleitet.

(3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.

(4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“

Artikel 3Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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BegründungA. Allgemeiner Teil Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, ins-besondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fi-schen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesent-liche Ursachen wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand-Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, son-dern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Men-schen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Natur-schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskultur- gesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des ba-den-württembergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Arten-reichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Aus-arbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz ver-boten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforder-lich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.

B. Einzelbegründung Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes

Zu 1.: Einfügung des § 1a Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Arten-vielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.

Zu 2.: Änderung des § 7 Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf land-wirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und un-mittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hin-länglich wissenschaftlich belegt (vgl. u. a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, möglichst nach-haltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangs-läufig die entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.

Zu 3.: Änderung des § 22 Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle Verar-mung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzli-chen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berück-

sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.

Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders ge-schützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturland-schaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bun-desländern eine europaweite Verantwortung für diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Aus-nahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landes-anstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.

Zu 5.: Neufassung des § 34 Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz-funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist. Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkun-gen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht-folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schäd-lichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control po-tential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).

Zu 6.: Änderung des § 71 Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt.

Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen.

Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Einfügung der §§ 2a und 2b

§ 2aDie ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittel-produktion, die u. a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr.

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7Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologi-schen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirt-schaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der je-weils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.

§ 2bPestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens-räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Aus-wirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral-schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Le-bensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land-wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein-flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi-vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenviel-falt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Ver-wendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pesti-ziden reduziert werden (Geiger u. a. 2010: ,,Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control po-tential on European farmland”). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).

Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“

Wört, den 12. September 2019gez. Thomas Saur, Bürgermeister

Notdienste

Apotheken-NotdienstDie Römer-Apotheke erreichen Sie zu den Öffnungszeiten unter der Tel.-Nr. 09853/1700 bzw. unter der Fax-Nr. 09853/4421.Die nachfolgenden Apotheken sind zu den angegebenen Tagen dienstbereit:Sa.: Apotheke Kiderlen, FeuchtwangenSo.: Apotheke am Forst, Dentlein a. F.Der Notdienst beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet am da-rauf folgenden Vormittag um 8.00 Uhr.Der komplette Notdienstplan hängt im Schaukasten des Rat-hauses Wört aus.

NotdiensteNotruf 112Polizei 110Polizei Tannhausen 07964/330001Feuerwehr 112Wasserwerk Wört 07964/33177-20EnBW ODR EllwangenStörungsnummer Strom 07961/9336-1401Störungsnummer Gas 07961/9336-1402

Frauennotruf-TelefonBundesweites, kostenloses Frauennotruftelefon: Rund um die Uhr erreichbar, unter der Tel.-Nr. 0800/0116016. Kompetente Ansprechpartnerinnen sind für Frauen in Not jeder-zeit ansprechbar.

Katholische Sozialstation St. Elisabeth Pflegebereich Tannhausen, Industriestraße 24Telefon 07964/331718-5, Fax 07964/331718-6

Ärztlicher NotdienstNotarzt 112Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen:Notfallpraxis Ellwangen an der VirngrundklinikÖffnungszeiten:Samstag, Sonntag, Feiertag 8.00 bis 22.00 Uhr

Notfallpraxis Aalen am OstalbklinikumÖffnungszeiten:Mittwoch 13.00 bis 22.00 UhrFreitag, 16.00 bis 22.00 UhrSamstag, Sonntag, Feiertag 8.00 bis 22.00 Uhr

Notfallpraxis am Stauferklinikum Schwäbisch GmündÖffnungszeiten:Mittwoch 13.00 bis 22.00 UhrSamstag, Sonntag, Feiertag 8.00 bis 22.00 Uhr

Notfallpraxis am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd (Kinder)Öffnungszeiten:Sonntag und Feiertag 8.00 bis 20.00 Uhr

Mobiler BereitschaftsdienstAalen-Ellwangen-Härtsfeld-Ries („Altkreis Aalen“)Brauchen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der Notfall-praxen oder können aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen, wählen Sie bitte die neue bundeseinheitliche Num-mer 116 117 (erreichbar Freitag 16.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr,Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr, übrige Werktage 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages)

Augenärztlicher Notdienst 0180/50112098

Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der Tele-fonnummer 0711/7877788.

Ökumenische ArbeitsgemeinschaftHospizdienst Ellwangen – Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer AngehörigenInformation und Beratung in der Freigasse 3 in Ellwangen, Tel. 07961/9695432Einsatzleitung Tel. 0162/7641044Unser Dienst ist kostenlos.

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8 Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchengemeinde„St. Nikolaus“ Wört

Pfarrbüro: Tel. 07964/459 oder 1463Öffnungszeiten Wört: Dienstag: 17.00 bis 18.30 Uhr

Pater Jens Bartsch, Zuständiger der Seelsorgeein-heit Virngrund-Ost, ist in dringenden Fällen unter der Nummer 07961/9249170-11 zu erreichen.

Donnerstag, 12. Sept. 2019 17.00 Uhr Fatima-RosenkranzFreitag, 13. Sept. 2019 9.30 Uhr ökumenische Einschulungsfeier GS + KBS in der TurnhalleSamstag, 14. Sept. 2019 18.30 Uhr heilige Messe zum - 24. Sonntag im Jahreskreis – Für die Verst. der Kirchengemeinde 2. Trauergottesdienst für Lothar Lipp + Franz und Antonie Kruspel mit Angeh.Sonntag, 15. Sept. 2019 18.00 Uhr Andacht 18.00 Uhr Jugendwallfahrt auf dem Schönenberg (mit Bergband) Es sind alle herzlich eingeladen!!!Montag, 16. Sept. 2019 20.00 Uhr Bibelabend im PfarrhausDienstag, 17. Sept. 2019 18.00 Uhr 1. Schülermesse nach den Ferien in Wört Hierzu sind alle Grundschüler, Erstkommunionkinder

sowie alle Gemeindemitglieder recht herzlich eingela-den!

Mittwoch, 18. Sept. 2019 18.30 Uhr heilige Messe Für die Verst. der Kirchengemeinde + Verst. der Familien Hirsch u. Humpf 19.30 Uhr KGR-Sitzung im Pfarrhaus WörtDonnerstag, 19. Sept. 2019 17.00 Uhr Fatima-RosenkranzSonntag, 22. Sept. 2019 9.30 Uhr Wort-Gottes-Feier - 25. Sonntag im Jahreskreis - anschließend Stehcafé an der Kirche - Sternwallfahrt zur Keuerstadt-Kapelle/Ellenberg - 15.00 Uhr Treffpunkt: Wört und Tannhausen/Kirche Wört 15.30 Uhr Treffpunkt: Ellenberg und Stödtlen/Turnhalle Ellen-

berg 16.00 Uhr Treffpunkt beider Gruppen am Waldweg zur Keuerstadt-Kapelle 17.00 Uhr heilige Messe/Keuerstadt-Kapelle Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit Virngrund Ost:Ellenberg: Sonntag, 15. September 2019 9.00 Uhr heilige MesseSamstag, 21. September 2019 18.30 Uhr heilige MesseTannhausen: Sonntag, 15. September 2019 9.30 Uhr Wort-Gottes-FeierSonntag, 22. September 2019 10.30 Uhr heilige MesseStödtlen: Sonntag, 15. September 2019 10.30 Uhr heilige MesseSonntag, 22. September 2019 9.00 Uhr heilige MesseTannhausen: Sonntag, 22. September 2019 10.30 Uhr heilige Messe

Nächste Taufsonntage:Sonntag, 15. September 2019 in StödtlenSonntag, 29. September 2019 in WörtSonntag, 6. Oktober 2019 in EllenbergSonntag, 20. Oktober 2019 in Tannhausen Sonntag, 3. November 2019 in Ellenberg

Info ... Erstkommunion 2020 – SchülergottesdienstIn diesem Jahr fi nden die Schülergottesdienste immer dienstag-abends um 18.00 Uhr - rotierend in allen 4 Gemeinden - statt. Es werden dabei die verschiedenen Themen zur Erstkommunion dargestellt bzw. thematisiert und somit gehören diese Schüler-gottesdienste zur Vorbereitung auf die Erstkommunion.Zu den Schülergottesdiensten laden wir zudem ALLE Kinder, Schüler und Gemeindemitglieder herzlich ein.

Ministrantentag in Ellwangen Am Samstag, 05. Oktober 2019 veranstalten die Verantwortlichen der Ministrantenarbeit im Dekanatsbezirk Ellwangen den diesjäh-rigen Ministrantentag.Unter dem Motto „Miniatur - kleine Minis ganz groß!“ startet der Tag um 13.00 Uhr im Jeningenheim in Ellwangen. Die Teilnehmer erwartet, wie in jedem Jahr, ein abwechslungsreiches Programm. Seinen Höhepunkt fi ndet der Tag beim gemeinsamen Festgottes-dienst um 18.30 Uhr in der Basilika St. Vitus.Dazu sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen.Anmeldeformulare und weitere Infos gibt es bei den Oberminis-tranten, dem Pfarramt sowie im Internet unter www.diebringen-was.de oder im Pfarramt St. Vitus in Ellwangen (Telefon 07961/3535). Anmeldeschluss ist der 23. September 2019

Einladung zur 2. Sternwallfahrtder Seelsorgeeinheit VIRNGRUND-OST

Auch in diesem Jahr möchten wir am 22. September 2019 zu einer Sternwallfahrt unter dem Motto

„GLAUBE BEWEGT“

Einladung zur 2. Sternwallfahrt der Seelsorgeeinheit VIRNGRUND - OST

Auch in diesem Jahr möchten wir am 22. September 2019 zu einer Sternwallfahrt unter dem Motto

alle Gemeindemitglieder recht herzlich einladen.

Wir werden uns gemeinsam, ob zu Fuß, mit dem Pkw oder mit dem Fahrrad, auf den Weg machen, um bei der Keuerstadt-Kapelle/Ellenberg um 17.00 Uhr zusammen die Heilige Messe zu feiern.

Abmarsch der Wallfahrer Treffpunkt: Ellenberg / Stödtlen trifft sich um 15:30 Uhr in Ellenberg an der Turnhalle Tannhausen /Wört trifft sich um 15:00 Uhr in Wört an der Kirche Treffpunkt beider Gruppen ca. 16:00 Uhr am Waldweg Selbstverständlich können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Unser gemeinsamer

Wallfahrtsgottesdienst (musikalische Umrahmung durch den Musikverein Ellenberg)

beginnt um 17:00Uhr bei der Keuerstadt-Kapelle

Hierzu lädt herzlichst ein Ihre Seelsorgeeinheit Virngrund-Ost Pfarradministrator Pater Jens Bartsch

Bei schlechtem Wetter findet unser Gottesdienst in der Kirche “Zur Schmerzhaften Mutter“ in Ellenberg statt.

Nach dem Gottesdienst gemütliches Beisammensein

Ellenberg

Tannhausen

Stödtlen

Wört

ALLE Gemeindemitglieder recht herzlich einladen.Wir werden uns gemeinsam, ob zu Fuß, mit dem Pkw oder mit dem Fahrrad, auf den Weg machen, um bei der Keuerstadt-Kapelle/Ellenberg um 17.00 Uhr zusammen die heilige Messe zu feiern.

Abmarsch der Wallfahrer Treffpunkt:Ellenberg/Stödtlen trifft sich um 15.30 Uhr in Ellenberg an der TurnhalleTannhausen/Wört trifft sich um 15.00 Uhr in Wört an der KircheTreffpunkt beider Gruppen ca. 16.00 Uhr am Waldweg

Selbstverständlich können auch Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Unser gemeinsamer Wallfahrtsgottesdienst (musikalische Um-rahmung durch den Musikverein Ellenberg) beginnt um 17.00 Uhr bei der Keuerstadt-Kapelle.Hierzu lädt herzlichst ein Ihre Seelsorgeeinheit Virngrund-OstPfarradministrator Pater Jens Bartsch

Bei schlechtem Wetter fi ndet unser Gottesdienst in der Kirche „Zur Schmerzhaften Mutter“ in Ellenberg statt.Nach dem Gottesdienst gemütliches Beisammensein.

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9Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Evangelische Kirchengemeinde WörtDonnerstag, 12. September 201916.30 Uhr Probe ökumen. KinderchorFreitag, 13. September 201920.00 Uhr PosaunenchorprobeSonntag, 15. September 2019 9.30 Uhr Gottesdienst (Prädikantin Fiedler)

WochenspruchChristus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüder, das habt ihr mir getan. – Matthäus 25, 40

Donnerstag, 17. September 2019 16.30 Uhr Probe ökumen. Kinderchor

VertretungPfarrerin Susanne Bischoff ist bis 15. September 2019 abwesend.Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Mirjam Schuster aus Ellwan-gen (Tel. 07961-5799833).

Auflegung Haushaltsplan 2019Zwischen dem 12. und 19. September 2019 ist der genehmigte Haushaltsplan im Pfarramt zur Einsichtnahme durch die Gemein-deglieder aufgelegt.

VorankündigungAm Sonntag, 22. September 2019 um 18.00 Uhr findet in der Martin-Luther-Kirche ein Kirchenkonzert mit den „Vielharmoni-kern“ statt. Herzliche Einladung! Der Eintritt ist frei.

Vereinsmitteilungen

Concordia Wört

Die nächste Singstunde findet amMontag, den 16. September 2019,

um 19.45 Uhr, im Mehrzweck-raum der Turnhalle

statt.

JungscharHerzliche Einladung zur JungscharMit dem neuen Schuljahr starten auch wieder neue Jungscharstunden. Alle Kinder ab der 1. Klasse bis ... so

lange ihr Lust habt, lade ich herzlich zur Jungschar ein. Wir treffen uns am Dienstagnachmittag von 15.30 - 17.00 Uhr in der Grund-schule (unterer Eingang beim Pausenhof) zum Spielen, Rätseln, Basteln, Singen, Baden, Geländespiel, Lagerfeuer und zum Ge-schichtenhören. In den Geschichten geht es oft um Gott und Jesus und wie Glaube aussehen kann. Natürlich sind Neue, Neugierige und „Hereinschnubberer“ gern gesehene Leute bei uns. Diesen und allen Jungscharkindern sage ich „Grüß Gott“ und bis zum Wiedersehen an einem Dienstagnachmittag. Eure Susanne Reininger (Lerchenstr. 8, Tel. 1335) Die nächste Jungschar findet am Dienstag, 17.9.2019 statt. Zum Anfangen und Kennenlernen spielen wir neue, bekannte und fetzige Spiele.

Wörter Musikanten/Musikverein WörtFreitag, den 13.09.201920.00 Uhr Musikprobe im Mehrzweckraum der Turnhalle Freitag, den 20.09.201920.00 Uhr Musikprobe im Mehrzweckraum der Turnhalle

Samstag, den 21.09.2019Geburtstagsständchen, Abfahrt um 14.30 Uhr am Dorfplatz in kompletter Uniform

Viertel vor acht, Frauenchor WörtDie nächste Chorprobe findet am Dienstag, den 17. September 2019, um 19.45 Uhr, Mehrzweckraum der Gemeindehalle statt.

SV WörtAbt. JugendfußballBei der Mini-WM wurde „Deutschland“ Welt-meisterAm letzten Ferienwochenende lud die SV-Jugend-fußballabteilung zum Ferienprogramm. 24 Kinder waren gekommen. Nach dem gemeinsamen Zelt-

aufbau begrüßten Jugendleiter Tobias Hampel und sein Helfer-team die Kids. Für viel Spannung sorgte bereits die Auslosung und Zusammensetzung der 6 teilnehmenden Teams für Spanien, Niederlande, Brasilien, Deutschland, Frankreich und England. Glücksfee durfte Marie spielen. Anschließend ging man ins Tur-niergeschehen über. Es gab schöne, lustige und witzige Spiele zu sehen. Nach der Vorrunde gab es Gegrilltes und anschließend fuhr man mit der Rückrunde fort. Zu den folgenden Platzierungs-spielen gab es die entsprechende Stadionmusik und die Spiele wurden von Stadionsprecherin Zoe kommentiert. In einem span-nenden Endspiel unter Flutlicht zwischen Deutschland (Andreas, Tabea und Tizian) und Spanien (Ben, Ferdinand und Tim) war es anfangs ein offener Schlagabtausch, doch am Ende behielt das deutsche Team die Oberhand und siegte mit 9:4.

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:Montag, 16. September 2019, 10.00 Uhr

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10 Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Im Wettbewerb Torwandschießen ging Spanien (Ben, Ferdinand, Tim) vor den Teams Niederlande (Anto-nia, David, Marie, Zoe), Deutsch-land (Andreas, Tabea, Tizian), Frankreich (Jakob, Mareen, Phi-lipp), Brasilien (Elias, Jonathan, Xenia) und England (Alina, Johan-nes, Lea, Sophia) als Sieger hervor. Danach war die Pokalverleihung. Am späten Abend folgte noch die traditionelle Nachtwanderung und anschließend verbrachte man die Zeit am Lagerfeuer. Nach dem ge-meinsamen Frühstück und Verlei-hung der kleinen „Weltpokale“ an alle Kinder endete eine schöne, tolle, lustige und spaßige Ferien-freizeit.

Abt. FußballSV Pfahlheim - SV Wört 3:3 (1:3)Nach dem wichtigen Heimerfolg der Vorwoche galt es nun auch auswärts die ersten Punkte einzufah-ren. Nicht einmal zwei Minuten waren gespielt, als Wört bereits führte. Vadim Artamonov vollendete

die Vorarbeit von Benni Lingel, der noch am Torwart scheiterte, souverän zum 0:1. Eine Direktabnahme von Manuel Gloning nach einem weiteren schönen Spielzug nach einer Viertelstunde ver-fehlte nur knapp das gegnerische Tor. Das 0:2 wiederum durch Vadim Artamonov fi el dann nach einer klasse Vorarbeit von Ma-nuel Gloning. Nur kurz darauf erhöhte Steffen Lingel durch einen satten Schuss aus 12 Metern auf 0:3. Durch einen geschenkten Handelfmeter kam der Gastgeber noch vor der Pause zum An-schlusstreffer. Pfahlheim kam stärker aus der Kabine, war aber relativ ungefährlich vor dem Tor. Wört hingegen spielte seine Konter nicht konsequent zu Ende. So kam Pfahlheim doch zum 2:3. Und kaum zu glauben, auch der Ausgleich fi el noch. Nach der deutlichen und verdienten Führung ein unnötig verschenkter Sieg.SV Wört: S. Ebert, S. Weidenbacher, B. Lingel, L. Lipp, P. Lingel, N. Lorenz, V. Artamonov, S. Lingel, M. Gloning, T. Schwarzbäck (57. F. Lingel), P. HeideTore: 0:1, 0:2 V. Artamonov (2., 30.), 0:3 S. Lingel (33.), 1:3 (42.), 2:3 (76.), 3:3 (86.)

Die nächsten Spiele:Fr., 13.09. – 18.00 Uhr: E-Jugend Bezirkspokal SGM Wört/Ellenberg – SGM Kerkingen/ZöbingenFr., 13.09. – 18.30 Uhr: Spfr. Rosenberg – SV WörtFr., 13.09. – 20.30 Uhr: Spfr. Rosenberg II – SV Wört IISa., 14.09. – 14.30 Uhr: C-Jugend Bezirkspokal SGM Nordh.-Zippl. Sechta II – SGM Virngrund Ost/StödtlenSa., 14.09. – 16.00 Uhr: A-Jugend Bezirkspokal SGM Virngrund Ost/Ellenberg – SGM Schwabsberg/LimesSo., 15.09. – 13.00 Uhr: SV Wört II – TSV Hüttlingen IISo., 15.09. – 15.00 Uhr: SV Wört – TSV HüttlingenDi., 17.09. – 18.00 Uhr: E-Jugend SC Unterschneidheim – SGM Wört/Ellenberg

Sozialverband VdK – Ortsverband EllwangenFreitag, 13. September 2019, 14.30 Uhr: Treffpunkt Gaststätte „Seeschenke“ (Campingplatz Fuchs) in HaselbachNach Kaffee und Kuchen sind alle (soweit gesundheitlich mög-lich) zur gemeinsamen Seeumwanderung eingeladen. Zusätzlich sind die Anmeldungen für den Besenausfl ug am 11. Oktober 2019 möglich. Herzliche Einladung an alle Mitglieder und inte-ressierten Bürger. Nähere Informationen auch bei Herrn Holzner unter 07961/9695882 oder unter www.vdk.de/ov-ellwangen.

Einladung zum Fischerfest 2019Am Sonntag, den 29. September 2019, lädt der SFV Ellwangen 1961 e.V. zu seinem jährlichen Fischerfest ein. Die Veranstaltung fi ndet dieses Jahr wieder in der Elchhalle in Ellenberg ab 11.00 Uhr statt. Auch 2019 bieten die Sportfi scher einen Mittagstisch mit lecke-ren, heimischen Fischgerichten und Spezialitäten an, die frisch zubereitet werden. Darüber hinaus erwarten Sie geräucherte Forellen zum Mitnehmen sowie Kaffee und Kuchen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen an dieser Veranstal-tung teilzunehmen.

Im Verein ist Sport am schönsten …

Mach mit!

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11Nummer 37Donnerstag, 12. September 2019

Aus den Nachbargemeinden

Besichtigung Masthähnchenstall Am Samstag, 21.09.2019 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr die Be-sichtigung des neu erbauten Masthähnchenstalles zwischen Bir-kenzell und Gerau statt. Hierzu laden wir alle Interessenten ein. Für die Bewirtung sorgt die Jugendfeuerwehr Stödtlen.Familie Erhardt

SVS-Basar von Frauen für Frauen Samstag, 12.10.2019, 15.00 bis 20.00 UhrHerzliche Einladung ergeht zum 6. Secondhandbasar für Frauen im Sportheim des SV Segringen, Dinkelsbühl.Hier kann man für wenig Geld seinen Kleiderschrank aufpeppen, auch für große Größen ist was dabei.Für das leibliche Wohl ist gesorgt mit Kaffee und Kuchen sowie Gegrilltem. Info unter: www.sv-segringen.de/aktuelles/basar

Fichtenauer MomenteDie schwäbische Schwertgosch‘ LinkMichelam Freitag, 25. Oktober 2019, um 20.00 Uhr in der Turn- und Fest-halle in Fichtenau-Matzenbach mit dem Programm „Best of!“In seinem „Best of!“-Programm präsentiert der LinkMichel die Highlights aus den letzten 20 Jahren. Ein Konzentrat an sozialem Kabarett, das mit seiner hohen Identifikationsmöglichkeit für Heiterkeitsausbrüche in Serie und nicht abreißen wollendes Gelächter sorgt. Saukomisch widmet sich der mehrfach ausge-zeichnete Kleinkunstpreisträger den aberwitzigen Absurditäten des Alltags, entlarvt dabei das allgegenwärtige „Menschelnde“, und somit, auf entwaffnend selbstironische Art, nicht zuletzt sich selbst.„Wenn Lachen befreit, ist der LinkMichel ein 120-Minuten-Befrei-er“, stellt die Südwestpresse fest. Wer da war, wird es nachvoll-ziehen können.Karten für diesen Abend gibt es im Vorverkauf 16 Euro im Rat-haus Fichtenau-Wildenstein, Abendkasse 19 Euro, Tel. 07962/ 892-19.Beginn 20.00 Uhr, Einlass 19.00 Uhr/keine SitzplatzreservierungBewirtung: Landfrauen FichtenauAuskunft: Gemeinde Fichtenau, Telefon 07962/892-19, www.fichtenau.de

Förderverein Musikverein UnterschneidheimGemütliche Oktoberfest-Atmosphäre bei der dritten „Oktober-Gaudi“ in Unterschneidheim. Am 12.10.2019 findet zum dritten Mal die „Oktober-Gaudi“ in Unterschneidheim statt. Um diesem Motto gerecht zu werden, wird die Unterschneid-heimer Turnhalle in ein Bierzelt „verwandelt“ – und das nicht nur mit passender Deko, sondern es wird auch auf Biertischen und -bänken gefeiert. Für die richtige Bierzelt-Stimmung sorgt die Partyband „DIE BANDE“. Ein erfahrenes Team aus sechs Musikern mit einem gemeinsamen Ziel: 100 % Stimmung!Los geht´s ab 19.30 Uhr, Einlass ist ab 16 Jahren (Ausweiskontrolle)Tischreservierungen ab 8 Personen und Kartenvorverkauf unter [email protected] Infos unter www.mv-unterschneidheim.de.

Der Ellwanger Landfrauenchor lädt einAm Dienstag, den 17.09.2019, findet um 19.00 Uhr in der Eichen-feldhalle in Neunheim die erste Singstunde des Landfrauencho-res nach der Sommerpause unter der Leitung von Frau Philipp statt. Die weiteren Singstunden finden dann wieder 14-täglich um 19.45 Uhr statt. Neue Sängerinnen sind herzlich willkommen.

Ambulanter ökumenischer Hospizdienst lädt ein zum „Café Lichtblick“„Lichtblick“ ist ein offenes Angebot des Ambulanten ökumeni-schen Hospizdienstes für Trauernde, die einen nahe stehenden Menschen verloren haben.Alle sind so willkommen, wie sie sich gerade in ihrer Trauer füh-len. Miteinander ins Gespräch zu kommen ist ebenso möglich, wie einfach still dabei zu sein, um ein Stück Gemeinschaft zu erleben.Das nächste Treffen findet am Freitag, 13.09.2019 um 9.30 bis 11.15 in der Freigasse 3 in Ellwangen statt (gegenüber der Park-palette). Der Zugang ist barrierefrei, geplant sind weitere Treffen an jedem zweiten Freitag im Monat. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, nähere Infos erfahren Sie unter Tel. 0162 7641044.

ROCKNIGHT EBNAT – aller guten Dinge sind drei!!2017, 2018, 2019 - Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder jede Menge Arbeit gemacht und ein überaus ordentliches Pro-gramm für euch zusammengestellt. Ein gelungener Mix, bei dem für jeden Metalhead etwas dabei ist!Unseren Kreis der „Local Heroes“ haben wir ausgedehnt und freuen uns, euch die Augsburger ARISE FROM THE FALLEN prä-sentieren zu können. Getreu nach ihrem Motto „Metalcore – with message“ eröffnet das Quintett die diesjährige ROCKNIGHT. Mit ihren melodischen Gitarrenriffs, berauschenden Vokalparts und bereits 150 Liveauftritten könnt ihr euch auf einen genialen Ope-ner freuen. Be there - 20.30 Uhr!Mit ihren Kulthymnen, unter anderem „Eye Of The Storm“, wer-den BLACK ABYSS über die Bühne fegen und im Publikum or-dentlich für Stimmung sorgen. BLACK ABYSS in Ebnat ist Kult! Das gab es vor 7 Jahren das letzte Mal! Hier wird Metal kompro-miss- und gnadenlos zelebriert - auf der Bühne und abseits der Bühne! Man darf gespannt sein, ob die Durlanger Power Metal Combo auch was vom neuen Album darbieten wird.Der Headliner der diesjährigen ROCKNIGHT EBNAT ist kein Ge-ringerer als die RAMMSTEIN-Tributeband WEISSGLUT.Rammstein, im Jahr 2019 auf großer Stadion-Europa-Tour, ist eine der erfolgreichsten deutsch singenden Musikgruppen mit großer internationaler Anerkennung. WEISSGLUT hat sich zur Aufgabe gemacht musikalisch wie showtechnisch nahe am Original zu sein. Bei der imposanten Show begeistern sie das Publikum mit professionell gecoverten Songs, wie „Du hast“, „Feuer frei“ oder „Asche zu Asche“ und speziellen Showeffekten. Die Tribute-Band konnte bereits auf dem Summer Breeze Festival performen und gewann 2012 die Casting Show „My Name is“ auf RTL2, bei der die besten Tributebands gesucht wurden.In diesem Sinne: Bühne frei, Feuer frei...!Lasst euch vom ROCKNIGHT-EBNAT-Band-Paket mitreißen! Weitere Information findet ihr auf unserem Flyer.Wir halten euch auf dem Laufenden und freuen uns auf eine unvergessliche Nacht.Tickets gibt es bei folgenden Vorverkaufsstellen:Dorfladen Ebnat, Tourist-Info Aalen, per E-Mail unter [email protected]

Page 12: der Gemeinde Wört Kinderbedarfsbörse · 2019-09-30 · 37 56. Jahrgang Donnerstag 12. September 2019 itteilungsblatt der Gemeinde Wört Kinderbedarfsbörse Am Samstag, 14.09.2019

Parents for Future OstalbkreisAm 20.09. findet in Schwäbisch Gmünd um 11.00 Uhr am Marktplatz die zentrale Kundgebung und in Aalen um 14.00 Uhr am Rathaus eine Kundgebung statt. Die drohende Klimakatastrophe ist die größte Gefahr für die Menschheit. Die Wissenschaft ist sich sicher: Es bleiben uns nur noch wenige Jahre, um etwas zu tun.Wir bitten alle Erwachsenen in Solidarität, die jungen Generatio-nen bei ihrem Einsatz für mehr Klimaschutz am 20.09. vor Ort zu unterstützen.Internet: ostalbkreis.parentsforfuture.de

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