der Mitarbeiterseite in der Regional-KODA Osnabrück ·...

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KODA-News der Mitarbeiterseite in der Regional-KODA Osnabrück · Vechta Nr. 59 · 1 / 2016 Bericht von der 124. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück / Vechta am 17. Februar 2016 im Priesterseminar Osnabrück Ansprechpartner 1. Kirchengemeinden Ludger Pohlmann (VEC) Küster · 49393 Lohne Telefon (0 44 42) 7 15 29 (privat) [email protected] Thomas Linger (OS) Küster · 49740 Haselünne Telefon (01 60) 4 40 30 49 [email protected] 2. Pastoraler Dienst Björn Thedering (VEC) Pastoralreferent · 49685 Emstek Telefon (0 44 73) 92 75 34 pastoralreferent.thedering@ ewetel.net Thomas Steinkamp (OS) Gemeindereferent · 49196 Bad Laer Telefon (0 54 24) 80 98 20 [email protected] 3. Kirchliche Verwaltung Christina Zerhusen (VEC) Sozialpädagogin · 49377 Vechta Telefon (0 44 41) 9 16 24 20 [email protected] Dr. Friedhelm Wolski-Prenger (OS) Lehrer · 49716 Meppen Telefon (0 59 31) 49 65 50 [email protected] 4. Bildung & Beratung Thomas Schmitz (VEC) Bildungsreferent · 49377 Vechta Telefon (0 44 41) 872-277 [email protected] Peter Klösener (OS) Bildungsreferent 49124 Georgsmarienhütte Tel: (0 54 01) 86 68-17 [email protected] 5. Erziehung & Schule Renate Hogeback (VEC) Erzieherin · 49661 Cloppenburg Telefon (0 44 71) 7 01 49 50 [email protected] Ursula Backsmann (OS) Erzieherin · 49716 Meppen Telefon (0 59 31) 82 27 [email protected] Liebe Kollegin, lieber Kollege, die neue Eingruppierungsordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst, die bereits Ende September vergangenen Jahres für den TVöD vereinbart wurde, ist nun auch für den kirchlichen Dienst im Bistum Osnabrück und im Offizialats- bezirk Oldenburg beschlossene Sache. Fast alle Mitarbeiter profitieren davon – sei es durch eine neue Entgeltgruppe oder durch die Anhebung der Beträge in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Anhand konkreter Beispiele berichten wir in die- ser Ausgabe, welche Auswirkungen ent- stehen können. Außerdem hat die Mitarbeiterseite mit den Dienstgebervertretern in der KODA vereinbart, dass weitere aktuelle Frage- stellungen, die besonders die Kinderta- gesstätten betreffen, in einem eigenen Fachausschuss gemeinsam beraten werden. Dabei geht es vor allem um die Bezahlung der sogenannten »Zweit- kräfte« und den Einsatz von stellvertre- tenden Leitungen in Kitas. Sehr intensiv wurde in der letzten KO- DA-Sitzung über die »Öffnungsklausel« in der AVO diskutiert. Als Mitarbeiter- seite haben wir große Probleme damit, dass diese Regelung offensichtlich auch dazu beiträgt, zahlreiche Mitarbeiter unterhalb der Bestimmungen der AVO zu bezahlen. Hier gibt es in den nächs- ten Monaten noch erheblichen Bera- tungsbedarf. In sehr konstruktiver Atmosphäre haben wir uns zu einem inhaltlichen Austausch mit Weihbischof Heinrich Timmerevers getroffen, um sowohl Grundfragen des »Dritten Weges« als auch die aktuellen Themen in der KODA zu besprechen. Über diese und weitere Themen finden sich Informationen auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe der KODA-News. Ihre Mitarbeiterseite in der Regional-KODA Osnabrück/Vechta Liebe Kollegin, lieber Kollege, Eine Delegation der KODA-Mitarbeiterseite nahm gemeinsam mit Vertretern/-innen aus dem MAV-Bereich an der Fach- tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht vom 29. Februar bis 1. März 2016 in Eichstätt teil. Inhaltlich ging es um die »Stand- ortbestimmung des kirchlichen Arbeitsrechts – Konsequenzen aus politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen«.

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  • KODA-Newsder Mitarbeiterseite in der Regional-KODA Osnabrück · Vechta

    Nr. 59 · 1 / 2016

    Bericht von der 124. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück / Vechta am 17. Februar 2016 im Priesterseminar Osnabrück

    Ansprechpartner1. KirchengemeindenLudger Pohlmann (VEC)

    Küster · 49393 Lohne Telefon (0 44 42) 7 15 29 (privat) [email protected]

    Thomas Linger (OS) Küster · 49740 Haselünne Telefon (01 60) 4 40 30 49 [email protected]

    2. Pastoraler Dienst Björn Thedering (VEC)

    Pastoralreferent · 49685 Emstek Telefon (0 44 73) 92 75 34 [email protected]

    Thomas Steinkamp (OS) Gemeindereferent · 49196 Bad Laer Telefon (0 54 24) 80 98 20 [email protected]

    3. Kirchliche VerwaltungChristina Zerhusen (VEC)

    Sozialpädagogin · 49377 Vechta Telefon (0 44 41) 9 16 24 20 [email protected]

    Dr. Friedhelm Wolski-Prenger (OS) Lehrer · 49716 Meppen Telefon (0 59 31) 49 65 50 [email protected]

    4. Bildung & BeratungThomas Schmitz (VEC)

    Bildungsreferent · 49377 Vechta Telefon (0 44 41) 872-277 [email protected]

    Peter Klösener (OS) Bildungsreferent 49124 Georgsmarienhütte Tel: (0 54 01) 86 68-17 [email protected]

    5. Erziehung & Schule Renate Hogeback (VEC)

    Erzieherin · 49661 Cloppenburg Telefon (0 44 71) 7 01 49 50 [email protected]

    Ursula Backsmann (OS) Erzieherin · 49716 Meppen Telefon (0 59 31) 82 27 [email protected]

    Liebe Kollegin, lieber Kollege,

    die neue Eingruppierungsordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst, die bereits Ende September vergangenen Jahres für den TVöD vereinbart wurde, ist nun auch für den kirchlichen Dienst im Bistum Osnabrück und im Offizialats-bezirk Oldenburg beschlossene Sache. Fast alle Mitarbeiter profitieren davon – sei es durch eine neue Entgeltgruppe oder durch die Anhebung der Beträge in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Anhand konkreter Beispiele berichten wir in die-ser Ausgabe, welche Auswirkungen ent-stehen können.

    Außerdem hat die Mitarbeiterseite mit den Dienstgebervertretern in der KODA vereinbart, dass weitere aktuelle Frage-stellungen, die besonders die Kinderta-gesstätten betreffen, in einem eigenen Fachausschuss gemeinsam beraten werden. Dabei geht es vor allem um die Bezahlung der sogenannten »Zweit-kräfte« und den Einsatz von stellvertre-tenden Leitungen in Kitas.

    Sehr intensiv wurde in der letzten KO-DA-Sitzung über die »Öffnungsklausel« in der AVO diskutiert. Als Mitarbeiter-seite haben wir große Probleme damit, dass diese Regelung offensichtlich auch dazu beiträgt, zahlreiche Mitarbeiter unterhalb der Bestimmungen der AVO zu bezahlen. Hier gibt es in den nächs-ten Monaten noch erheblichen Bera-tungsbedarf.

    In sehr konstruktiver Atmosphäre haben wir uns zu einem inhaltlichen Austausch mit Weihbischof Heinrich Timmerevers getroffen, um sowohl Grundfragen des »Dritten Weges« als auch die aktuellen Themen in der KODA zu besprechen.

    Über diese und weitere Themen finden sich Informationen auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe der KODA-News.

    Ihre Mitarbeiterseite in der Regional-KODA Osnabrück/Vechta

    Liebe Kollegin, lieber Kollege,

    Eine Delegation der KODA-Mitarbeiterseite nahm gemeinsam mit Vertretern/-innen aus dem MAV-Bereich an der Fach-tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht vom 29. Februar bis 1. März 2016 in Eichstätt teil. Inhaltlich ging es um die »Stand-ortbestimmung des kirchlichen Arbeitsrechts – Konsequenzen aus politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen«.

  • Bericht von der 124. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück / Vechta am 17. Februar 2016 im Priesterseminar Osnabrück

    Beratungen / Beschlüsse

    Sozial- und Erziehungsdienst: Übernahme der geänderten EntgeltordnungNachdem die verabschiedeten Texte zur geänderten Entgelt-ordnung des öffentlichen Dienstes zum Sozial- und Erzie-hungsdienst (SuE) nun auch vorlagen, hat die KODA einstim-mig die Übernahme der Regelungen für das Bistum Osnabrück und den Offizialatsbezirk Oldenburg beschlossen. Sie treten rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Damit ergeben sich für fast alle Mitarbeiter innerhalb des SuE Verbesserungen. Eini-ge sollen an dieser Stelle konkret benannt werden:

    Kinderpfleger und SozialassistentenFür Kinderpfleger und Sozialassistenten, die in der Entgeltgrup-pe S 3 eingruppiert sind, steigen die Tabellenentgelte je nach Stufe zwischen 2,1 und 2,6 Prozent. Diejenigen von ihnen, die mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten beauftragt und in die Entgeltgruppe S 4 eingruppiert sind, profitieren von einer An-hebung der Tabellenwerte um 2,7 bis 5,2 Prozent je nach Stufe.

    Erzieher, Heilerziehungspfleger und HeilerzieherErzieher, Heilerziehungspfleger und Heilerzieher, die bisher in der Entgeltgruppe S 6 eingruppiert waren, werden automa-tisch in die neue Entgeltgruppe S 8a übergeleitet. Die Stufe sowie die darin bisher zurückgelegte Laufzeit werden mitge-nommen. Damit ergibt sich eine Erhöhung des Entgelts zwi-schen 3,9 und 4,4 Prozent. Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilerzieher, die laut Stellenbeschreibung Tätigkeiten von sogenannten »Zweit-kräften« ausüben, bleiben zwar in der Entgeltgruppe S 4. Die Entgelte werden hier je nach Stufe aber zwischen 2,7 und 5,2 Prozent angehoben. Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilerzieher mit beson-ders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (z.B. Tätigkeiten in ei-ner Integrationsgruppe) werden von der Entgeltgruppe S 8 in die Entgeltgruppe S 8b unter Mitnahme ihrer Stufe und der da-rin zurückgelegten Stufenlaufzeit übergeleitet. Das entspricht einer Erhöhung der Entgelte zwischen 0,1 und 3,9 Prozent. Au-ßerdem wurden in der neuen S 8b die Stufenlaufzeiten in den Stufen 4 und 5 um je zwei Jahre verkürzt.

    Heilpädagogen mit FachschulausbildungDie Heilpädagogen mit Fachschulausbildung (bisher in S 8) werden künftig der Entgeltgruppe S 9 zugeordnet. Dadurch entfällt die bisherige Verlängerung der Stufenlaufzeiten. Mit-arbeiter, die bei der Umstellung auf die Regelungen des So-zial- und Erziehungsdienstes im Jahr 2009 in der allgemeinen Entgeltordnung verblieben waren (E-Tabelle) erhalten ein er-neutes Wahlrecht zur Umstellung auf die S-Tabelle.

    Leiter von KindertagesstättenBei der Eingruppierung der Leitungen von Kindertagesstätten (Kitas) wurde die Zuordnung der Entgeltgruppen für alle Fall-gruppen verändert. Beispielsweise kann die Leitung einer Kita

    mit durchschnittlich mindestens 40 Plätzen oder mindestens zwei Gruppen von der S 10 in die S 13 gelangen. Die Leitung einer Kita mit mindestens 100 Plätzen oder mindestens fünf Gruppen kann von der S 15 in die S 16 aufsteigen. Im Unterschied zu den Veränderungen bei den Sozialassis-tenten und den Erziehern gibt es ab der Entgeltgruppe S 10 jedoch keinen Automatismus. Wer nach der neuen Entgeltord-nung in eine höhere Entgeltgruppe kommen will, muss bis zum 31.12.2016 einen Antrag beim Dienstgeber stellen. Vorher ist es wichtig, die Konsequenz einer solchen Höhergruppierung genau zu betrachten, denn in manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, in der alten Entgeltgruppe zu bleiben. Das hat auch damit zu tun, dass bei einer solchen Höhergruppierung die in einer Stufe schon zurückgelegten Zeiten verfallen und die Stufenlaufzeit wieder von vorn beginnt. Die Dienstgeber sollen in dieser Frage für eine ausführliche Beratung zur Verfügung stehen. Außer-dem sehen die neuen Regelungen vor, dass eine Unterschrei-tung der durchschnittlichen Belegung der Kita um mehr als fünf Prozent erst dann zu einer Herabgruppierung der Leitung führt, wenn dieses drei Jahre hintereinander der Fall ist.

    Sozialarbeiter und SozialpädagogenBei den Kollegen mit einer Hochschulausbildung als Sozial-arbeiter oder Sozialpädagoge und entsprechender Tätigkeit, die bisher in Entgeltgruppe S 11 eingruppiert waren, wird eine automatische Überleitung in die neue Entgeltgruppe S 11b un-ter Beibehaltung der Stufe und der bisherigen Stufenlaufzeit vorgenommen. Das entspricht einer Erhöhung der Vergütung je nach Stufe zwischen 1,5 und 2,2 Prozent. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit schwierigen Tätig-keiten verbleiben in der Entgeltgruppe S 12. Die Tabellenent-gelte der S 12 werden zwischen 1,2 und 1,7 Prozent erhöht. Mitarbeiter, die nach der Einführung des SuE im Jahr 2009 auf die Überleitung in das neue System verzichtet hatten, haben jetzt noch einmal bis zum 31.12.2016 die Möglichkeit, dieses nachzuholen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag beim Dienstgeber erforderlich.

    Weitere Hinweise und VorhabenMitarbeiter- und Dienstgeberseite in der KODA haben sich da-rauf verständigt, im Zusammenhang mit der neuen Eingrup-pierung und ihren Folgen weitere Aktivitäten und Beratungen zeitnah anzugehen:n Noch im ersten Halbjahr 2016 soll es Informationsveran-staltungen für Leitungen von Kitas geben, bei der ausführlich über die Auswirkungen des neuen SuE informiert wird.n Im gemeinsamen »Fachausschuss Kita« soll die Frage er-örtert werden, ob künftig weiterhin zwischen Erzieherinnen als »Erstkräfte« und »Zweitkräfte« unterschieden wird. Da-mit kommen wir den zahlreichen Anfragen von Erzieherinnen nach, die auf die in der Praxis oft identischen Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche hinweisen und eine gleiche Eingrup-pierung fordern.

  • Bericht von der 124. Sitzung der Regional-KODA Osnabrück / Vechta am 17. Februar 2016 im Priesterseminar Osnabrück

    n Nachdem der neue SuE für jede Kita eine ständige Vertre-tung der Leitung vorsieht, soll nun bei uns auch die bisherige befristete Regelung der »Delegation von Leitungsstunden« in der Kita auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel der Mitarbei-terseite ist es, für den kirchlichen Dienst die Regelung des SuE auch in der Praxis anzuwenden.

    Tarifrunde 2015 aus dem Bereich der Länder übernommenEinstimmig hat die KODA die Ergebnisse der Tarifrunde 2015 aus dem Länderbereich (TV-L) für die Mitarbeiter im Bereich der SR 9 (Religionslehrer im Kirchendienst, Kirchmusikseminar) übernommen. Die entsprechenden Entgelterhöhungen wurden gemäß § 39 Abs. 3 der AVO bereits mit Wirkung vom 1. März 2015 vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses durch die KODA ausgezahlt. Vorlage der SelbstverpflichtungserklärungAuf Anfrage der Mitarbeiterseite hat die Dienstgeberseite einen Antrag in die KODA eingebracht, nach dem die in § 3C Abs. 6 der AVO geforderte Vorlage der Selbstverpflichtungs-

    erklärung der Mitarbeiter künftig nicht mehr alle fünf Jahre verlangt werden kann. Damit soll eine Angleichung an die Re-gelung für Beamte vorgenommen werden, bei denen dieses nur einmalig gefordert wird. Grundsätzlich sind sich die Mitar-beiter- und die Dienstgeberseite hier einig. Der Antrag konnte jedoch noch nicht beschlossen werden, da eine abschließende Abstimmung mit dem Bischöflichen Gesetz zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im Bis-tum Osnabrück vorgenommen werden muss.

    Beratung zur Regelung von »Arbeit auf Abruf«Bereits in der November-Sitzung der KODA im vergangenen Jahr hatte die Mitarbeiterseite einen Antrag eingebracht, bei dem es um die Regelung von »Arbeit auf Abruf« ging. Das be-trifft besonders die in Kitas beschäftigten Vertretungskräfte, die bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung von Kollegen/-in-nen zum Einsatz kommen. Über den Antrag konnte noch nicht abgestimmt werden, da die Dienstgeberseite immer noch Be-ratungsbedarf hatte. Deshalb soll im Fachausschuss Kita eine weitere Abwägung erfolgen.

    Mitarbeiterseite im Gespräch mit Weihbischof TimmereversAm 28. Januar kam die Mitarbeiterseite der KODA zu einem Austausch mit Weih-bischof Heinrich Timmerevers zusammen. Themen waren u.a. die Einbeziehung der Gewerkschaften in den »Dritten Weg«, die Verbindlichkeit der Beschlüsse der

    KODA, Zuschläge für Arbeit zu ungüns-tigen Zeiten, die Förderung des ehren-amtlichen Engagements der Mitarbeiter und die Regelungen für Mitarbeiterinnen in den Kitas. Weihbischof Timmerevers machte in dem Gespräch deutlich, er hal-te es für sehr wichtig, das Engagement der Mitarbeiter wertzuschätzen. Das sei auch im Zusammenhang mit deren be-sonderen Belastungen durch Abend- und Wochenenddienste zu sehen. Er machte deutlich, dass es wichtig sei, in diesen Fragen in der KODA miteinander ins Ge-spräch zu kommen und aufeinander zu-zugehen, um Kompromisse zu finden.

    Möglichkeit zum Entgeltverzicht nach der ÖffnungsklauselMitarbeiter im Bistum Osnabrück und im Offizialatsbezirk Oldenburg haben seit über zehn Jahren die Möglichkeit, auf bestimmte Entgeltbestandteile zu verzichten. Das regelt § 38A der AVO. Die Rahmenbedingungen dafür sind in einer Zusatzvereinbarung (dem soge-nannten »Blaubuchbeschluss«) durch die KODA festgelegt worden.

    Der Mitarbeiterseite war es immer wichtig, dieser Regelung nur mit einer Befristung zuzustimmen, um einen Missbrauch zu vermeiden. Damit ist die Vereinbarung verbunden, dass jährlich in der KODA durch die Dienstgeber berich-tet wird, wie sich die Inanspruchnahme der Öffnungsklausel entwickelt hat. Ein solcher Bericht stand bei der letz-ten Sitzung der KODA wieder auf der Ta-gesordnung. Dabei wurde deutlich, dass immer noch ein zu großer Anteil unter-halb der niedrigsten AVO-Eingruppierung von 9,85 EUR vergütet wird, wenn auch in den vergangenen Jahren eine positive Tendenz feststellbar ist. Das ist aus Sicht der Mitarbeiterseite höchst problema-tisch. Die Öffnungsklausel ist als ein In-strument für Mitarbeiter eingeführt wor-den, deren tarifliches Entgelt die Grenze einer geringfügigen Beschäftigung (GfB) in Höhe von 450 Euro z.B. aufgrund von tariflichen Steigerungen ein wenig über-schreitet. Sie sollten – falls gewollt – die Möglichkeit erhalten, auf den überstei-genden Betrag widerruflich zu verzichten, um in den Grenzen der GfB zu verbleiben.

    Informationen und Arbeitsvorhaben

    Weihbischof Heinrich Timmerevers

  • Ansprechpartner & V.i.S.d.P.: Peter Kloesener (Osnabrück) | Die Informationen in den KODA-News begründen keinen Rechtsanspruch. | Bezug: Geschäftsstelle der Regional-KODA · Postfach 1380 · 49003 Osnabrück · Tel.: (05 41) 31 83 90 · E-Mail: [email protected] | AVO-Download: www.diag-mav-muenster.de (Menüpunkt »Kirchliche Ordnungen«) und www.diag-mav-os.de (Menüpunkt »Allgemeine Infos – Ordnungen«)

    Im Text benutzte Abkürzungen:

    AVO Arbeitsvertragsordnung

    BAG MAV Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

    Kita Kindertagesstätte

    KODA Kommission zur Ordnung des diöze-sanen Arbeitsvertragsrechtes

    KZVK Kirchliche Zusatzversorgungskasse

    MAV Mitarbeitervertretungen

    SuE Sozial- und Erziehungsdienst

    Entg

    elt-

    gr

    uppe

    Entgelttabelle Sozial-und Erziehungsdienst | TVÖD-VKA (SuE) | Gültig ab 01.03.2015 | mtl. in EuroE N T G E L T S T U F E N

    Grundstufen Entwicklungsstufen

    * In der Entgeltgruppe S 8b gelten abweichend längere Stufenlaufzeiten. Die Stufe 5 wird nach sechs Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach acht Jahren in Stufe 5 erreicht.

    1 2 3 4 5 6 1 Jahr 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 5 Jahre S 18 3445.25 3560.07 4019.46 4363.97 4880.76 5196.57S 17 3102.56 3416.52 3789.76 4019.46 4478.80 4748.69S 16 3024.52 3341.89 3594.53 3904.60 4249.12 4455.84S 15 2913.01 3215.54 3445.25 3709.38 4134.29 4318.02S 14 2909.57 3182.56 3437.82 3697.48 3984.60 4185.57S 13 2879.57 3102.56 3387.82 3617.48 3904.60 4048.14S 12 2815.04 3093.78 3367.29 3608.45 3907.04 4033.37S 11b 2715.30 3049.78 3195.64 3563.13 3850.24 4022.50S 11a 2656.58 2991.07 3136.01 3502.66 3789.76 3962.02S 9 2480.00 2760.00 2980.00 3300.00 3600.00 3830.00S 8b* 2480.00 2760.00 2980.00 3300.00 3600.00 3830.00S 8a 2460.00 2700.00 2890.00 3070.00 3245.00 3427.50S 7 2405.70 2628.70 2807.11 2985.49 3119.30 3318.92S 4 2260.76 2511.63 2667.73 2773.65 2874.00 3030.34S 3 2104.67 2363.34 2513.30 2651.01 2714.00 2789.26S 2 2009.72 2115.65 2193.69 2282.89 2372.08 2461.29(Die Entgeltgruppen S5, S 6 und S 10 sind aktuell nicht belegt.)

    Außerdem hat die KODA bereits im Feb-ruar 2015 beschlossen, dass ein Entgelt-verzicht in Kombination mit Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale in derselben Tätigkeit nicht erfolgen darf. Dieser Hin-weis ist beispielsweise im Bistum Osna-brück auch ein Jahr später noch nicht in die Informationen an die Kirchengemeinden aufgenommen worden. Die Öffnungs-klausel ist aktuell bis zum 31.12.2016 be-fristet. Ob es die von der Dienstgeberseite gewünschte Verlängerung geben wird ist fraglich. Die Mitarbeiterseite ist nicht bereit, eine Regelung mitzutragen, wenn es offensichtlich eine Vielzahl von Fällen gibt, in denen die mit der Dienstgebersei-te vereinbarten Mindestanforderungen nicht eingehalten werden und die Öff-nungsklausel für weit untertarifliche Ent-gelte missbraucht wird.

    Befristung von Arbeitsverträgenohne sachlichen GrundDie Bundesarbeitsgemeinschaft der Mit-arbeitervertretungen (BAG MAV) hat in ihrer »Frankfurter Erklärung« im Januar

    dieses Jahres die kirchlichen Entschei-dungsträger aufgefordert, sachgrundlose Befristungen künftig zu unterlassen. Die BAG MAV begründet das mit dem kirch-lichen Recht sowie mit Enzykliken und Verlautbarungen verschiedener Päpste, dass Würde und Rechte der arbeitenden Menschen zu beachten sind. Befristete Arbeitsverhältnisse verschärfen dagegen die Gefahr von Armut und Altersarmut. Sie beeinträchtigen die Lebensqualität und die Lebensplanung der Beschäftigten bis hinein in die persönlichsten Entschei-dungen zur Familiengründung. Sie verhin-dern den Erwerb von Wohnungseigentum und lösen nicht nur Angst vor Arbeits-losigkeit aus, sondern vermindern das Vertrauen in die eigene Kompetenz. »Der Grundsatz der Dienstgemeinschaft wird von den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Zweiklassendienst-gemeinschaft erlebt«, so die BAG MAV. Daher hat die Mitarbeiterseite in der KODA-Sitzung angekündigt, einen Antrag vorzubereiten, der sachgrundlose Befris-tungen nach der AVO ausschließt. Die

    Dienstgeberseite hat darüber informiert, man wolle das Thema Befristungen eher auf der Bundesebene behandeln.

    Überarbeitung der Eingruppierung von PfarrsekretärinnenIm Bistum Osnabrück wie auch im Offi-zialatsbezirk Oldenburg hat man sich in der vergangenen Zeit mit den Aufgaben-bereichen wie auch mit den anfallenden Arbeitszeiten der Pfarrsekretärinnen be-fasst. Auch die Mitarbeiterseite der KODA trat mit zahlreichen Pfarrsekretärinnen bezüglich ihrer Tätigkeit und des aktuel-len Eingruppierungsgefüges in der AVO in Kontakt. Die Mitarbeiterseite der KODA hat sich mit diesem Thema inzwischen ausgiebig befasst und nun einen Antrag für das nächste KODA-Plenum angekün-digt. Ziel ist es, eine eigene Fallgruppe für die Eingruppierung von Pfarrsekretä-rinnen in der AVO zu verankern. Die Mit-arbeiterseite hat die Dienstgeberseite eingeladen, über dieses Anliegen auch schon im Vorfeld der Antragstellung ge-meinsam in den Austausch zu treten.

    Björn Thedering ist seit 1. Januar 2016 Mitarbeiter-vertreter in der KODA. Er hat den Platz von Willi Nüsse eingenommen, der Ende 2015 in den Ruhe-stand ging.