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Der Oberbürgermeister

Qualitätshandbuch -Erziehungshilfen der Stadt Herne Fachbereich Kinder-Jugend-Familie

Stand: Dezember 2013 / 3. Auflage

Impressum Herausgeber: Stadt Herne Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Kinder-Jugend-Familie Abteilung Erziehungshilfen Postfach 10 18 20, 44621 Herne Druck: Fachbereich Service und Informationstechnik, IT-Druck

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitende Hinweise

Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen ……………. ..................... 4

Sozialer Beratungsdienst ............................................................................................ 6

Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35a SGB VIII .................................................................................................. 7

Fachdienst Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung .......................................... 7

Fachdienst Begleiteter Umgang ................................................................................. 8

Fachdienst Jugendgerichtshilfe .................................................................................. 8

Fachdienst Familienbüro .......................................................................................... 10

Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste ....................................................... 11

Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen .................................................... 14

Verteilung der Zeitwerte und Standards ................................................................... 15

2. Die Kernprozesse des Sozialen Beratungsdienstes

Kernprozess: Falleingang ......................................................................................... 21

Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ................. 25

Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .. 33

Kernprozess: § 17/18 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge/Umgangsrecht .......................................................... 36

Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Begleiteter Umgang…………………………………...40

Kernprozess: § 20 SGB VIII - Hilfe in Notsituationen…………………………………..43

Kernprozess: § 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung ................................................... 48

Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen .......... 66

Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten .. 73

Kernprozess: § 50 SGB VIII i. Vb. m. 1666 BGB – Risikoeinschätzung .................. 80

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3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII

Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ............................................................................................ 88

Kernprozess: § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe (Teilleistungsstörung) ............. 103

4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes / Adoptionsvermittlungsstelle

Kernprozess § 51 SGB VIII – Adoptionsvermittlung ............................................... 109

Kernprozess § 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind .................................................................................................. 109

Kernprozess § 51 SGB VIII – Wurzelarbeit .............................................................. 118

Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) ... 122

Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege ................................. 128

5. Fachdienst Begleiteter Umgang

Kernprozess: § 18,3 SGB VIII - Durchführung des Begleiteten Umganges ............ 137

6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe

Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz ............................................................................................. 141

Kernprozess: Jugendgerichtshilfe - Falleingang ..................................................... 141

Kernprozess: Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten .................................... 143

Kernprozess: Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren ....................................... 147

Kernprozess: Schulverweigerung von Jugendlichen .............................................. 148

Kernprozess: Strafunmündige Kinder…………………………………………………..160

7. Die Kernprozesse des Familienbüros

Kernprozess: Willkommensbesuche ....................................................................... 162

Kernprozess: UTeilnahmeDatVO ............................................................................ 166

Kernprozess: Familienbüro ..................................................................................... 170

Kernprozess: Frühe Hilfen - Prävention /Bedarfsfeststellung ................................. 175

Kernprozess: KinderZUKUNFT NRW ..................................................................... 177

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1. Einleitende Hinweise Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung für die Sozialen Dienste der Stadt Herne wurde im Jahr 2010 erstmalig die Ablauforganisation im Jugendamt untersucht. Gemeinsam mit den Fachkräften in den Diensten wurden dabei die Kern- und Teilprozesse der jeweiligen Arbeitsbereiche beschrieben und eine kritische Bestandsaufnahme bezogen auf die vorhandenen Standards und Verfahren vorgenommen. Ausgehend von interkommunalen Vergleichswerten wurden gemeinsam mit der Abteilungsleitung, den Gruppenleitungen und jeweils einer Fachkraft aus der Sachbearbeitung der jeweiligen Fachdienste Vorschläge zur Prozessoptimierung entwickelt. Gleichzeitig diente der gesamte Prozess zur Feststellung einer mittleren Bearbeitungszeit für die jeweiligen Tätigkeiten, die als Grundlage für eine fortschreibungsfähige Personalbemessung im Jugendamt herangezogen wurde. Die gesamten Ergebnisse des Prozesses wurden im Mai 2011 im Jugendhilfeausschuss der Stadt Herne vorgestellt. Auf Grund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen durch Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 war es erforderlich, die Prozesse in der Abteilung Erziehungshilfen zu überarbeiten und das Bundeskinderschutzgesetz in das Qualitätshandbuch einzuarbeiten. Damit wurde die Verwaltung mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.01.2013 beauftragt. Das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) wurde beauftragt, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung unter Berücksichtigung der bisher gemachten Erfahrungen die Prozesse zu evaluieren und zu optimieren. Mit der Überarbeitung der Prozesse im Qualitätshandbuch ging die Neuordnung der einzelnen Sozialbezirke einher, um die beschrieben Qualitätsstandards auch personell umsetzen zu können. Auftrag und Ablauf der Organisationsberatung Zur Durchführung der Organisationsuntersuchung wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, die den gesamten Prozess der Untersuchung begleitet und verantwortet hat. Der Lenkungsgruppe gehörten an:

� die Beigeordnete für Kultur, Bildung, Kinder, Jugend und Familie, Frau Stadträtin Thierhoff

� der Fachbereichsleiterin (Jugendamtsleiterin) Kinder-Jugend-Familie, Frau Dr. Frenzke-Kulbach

� die Abteilungsleitung der Abteilung Erziehungshilfe, Frau Friedrich � der Personalrat, vertreten durch Frau Prante bzw. Herrn Fiedler � die Gleichstellungsstelle, vertreten durch Frau Schirmer-Klug und � der Fachbereich Personal und Zentraler Service (Organisationsabteilung),

Herr Harbott/Frau Klinner, Frau Hardick, Herr Bschorr-Guedes

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Die einzelnen Arbeitsschritte im Rahmen der Untersuchung wurden durch eine Projektgruppe begleitet bzw. vorgenommen. An den Arbeitstreffen der Projektgruppe nahmen neben der Fachbereichs- und Abteilungsleitung jeweils Vertreter/-innen der einzelnen Sachgebiete teil. Der Projektgruppe gehörten an: Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleitung) Frau Friedrich (Abteilungsleitung) Herr Närrlich (Teamleitung Familienbüro/ stellv. Abteilungsleitung) Frau Kranemann (Team ASD Wanne/Teamleitung ASD Sodingen) Frau Nitschmann-Mares (Teamleitung PKD) Frau Ruppert (Teamleitung JGH) Frau Benthaus und Frau Berner (Team ASD Mitte) Herr Ottmann und Frau Klaus (Team ASD Wanne) Frau Mrozek-Trattwal und Frau Henke (Team Sodingen/35a) Frau Gruhn (Team JGH) Frau Wollek (Springerin ASD) Frau Kornke (Familienbüro) Im Einzelnen tagte die Projektgruppe acht mal. Im Rahmen der Beteiligung aller Mitarbeiter/-innnen fanden insgesamt neun partizipativ gestaltete Dienstbesprechungen zu den Prozessen im Qualitätshandbuch statt. Weiterhin war die hinsichtlich der eingesetzten Personalressourcen sehr stark differierende Teamstärke in den jeweiligen Bezirken des ASD unter Berücksichtigung der o. a. Ergebnisse entsprechend anzupassen. Diesbezüglich wurde unter Beteiligung des Personalrats und der Organisationsberatung ein Workshop mit allen Mitarbeiter/-innen des ASD durchgeführt. Als Ergebnis konnte dabei eine Teamumstrukturierung einvernehmlich erarbeitet werden, die einen gleichmäßigen Ressourceneinsatz berücksichtigt. Hierbei werden Mitarbeiter/-innen teilweise mit ihren Bezirken das Team wechseln. Bei der Neuordnung wurde berücksichtigt, dass die zu verschiebenden Bezirke jeweils Grenzbezirke zum jeweils neuen Großbezirk sind und im Alltag für die Bürgerinnen und Bürger keine unzumutbaren Wege entstehen. Zukünftig werden im Sozialen Beratungsdienst drei personell gleich groß besetzte Teams arbeiten, so dass alle Bezirke die fachlichen und organisatorischen Anforderungen aus dem Qualitätshandbuch erfüllen können. Darüber hinaus wird das qualifizierte Verselbständigungsmanagement (§ 41 SGB VIII) dem Team ASD Wanne organisatorisch zugeordnet. Die Evaluation des Qualitätshandbuches soll in vier Jahren erneut erfolgen.

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Aufgabe und Organisation der Abteilung Erziehungshilfen Die Abteilung Erziehungshilfen ist eine Organisationseinheit der Stadt Herne im Fachbereich Kinder-Jugend-Familie und wird im Rahmen des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) unterstützend, beratend und vermittelnd tätig. Die Abteilung besteht aus drei gleichgroßen regionalisierten Teams des Sozialen Beratungsdienstes (ASD). Zudem sind der Fachdienst Eingliederungshilfe und das qualifizierte Verselbständigungsmanagement jeweils einzelnen ASD-Teams zugeordnet. Darüber hinaus gehören zur Abteilung die Fachdienste Pflegekinderdienst/ Adoptionsvermittlung (PKD), Eingliederungshilfe (35a), Jugendgerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH/JuHiS) und das Familienbüro. Sozialer Beratungsdienst Der Soziale Beratungsdienst ist in drei Sozialraumbezirke aufgeteilt: in das Team Wanne-Eickel, Mitte und Sodingen. Die Teams sind mit ihrem jeweiligen Dienstsitz örtlich in dem jeweiligen Stadtteil angesiedelt. Jede/r Sozialarbeiter/in ist für einen bestimmten Bezirk innerhalb des Stadtteils zuständig. Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Sozialen Beratungsdienstes sind:

� Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen (§§ 8,16 SGB VIII)

� Unterstützung der Erziehung in der Familie (§§8, 16 SGB VIII) � Beratung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen

(§§ 8,16 SGB VIII) � Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 8, 16 SGB VIII) � Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) � (Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit (§§ 19, 27 – 34 SGB VIII) � Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb

der Familie (§§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII) � Hilfen zur Verselbständigung (§§ 27, 30, 34 u. 41 SGB VIII) � Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung und Verfahren im Rahmen der

Gefahrenabwehr (§§ 8a, 42 u. 50 SGB VIII) � Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung und Scheidung (§§ 17, 18 SGB

VIII) � Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung der Kindesinteressen zwischen

den Eltern (§§ 17, 18 SGB VIII) � Die strittigen Fragen bei Trennung und Scheidung sind zum Wohle des Kindes

geklärt (§ 50 SGB VIII) Im Rahmen dieser Zielsetzungen beraten und unterstützen die in dem Fachdienst beschäftigen Sozialarbeiter/-innen Familien und ihre Kinder bei innerfamiliären Problemen, sowie Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung. Des Weiteren veranlassen, vermitteln, planen, entwickeln und begleiten die Sozialarbeiter/-innen erzieherische Hilfen sowie Hilfen für junge Volljährige. Sie

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stellen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicher, z.B. durch die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und wirken bei familiengerichtlichen Verfahren mit. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches arbeiten die Sozialarbeiter/-innen kooperativ mit freien Trägern, Vereinen sowie sonstigen öffentlichen Institutionen zusammen. Fachdienst Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen Dem Team Sodingen sind die Mitarbeiter/-innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII als eigenständiger Fachdienst zugeordnet. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Als seelisch behindert gelten Kinder und Jugendliche, bei denen in Folge psychischer Belastungen und Besonderheiten die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wesentlich beeinträchtigt ist. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist zunächst ein Fachgutachten, aus dem sich das Vorliegen einer seelischen Behinderung mit Krankheitswert ergibt. Die sozialpädagogische Notwendigkeit und Auswahl der Hilfeform erfolgt dann mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe. Hierbei werden das persönliche Umfeld sowie die Wünsche des Kindes/Jugendlichen und der Personensorgeberechtigten in die Überlegungen einbezogen. Die Hilfegewährung kann je nach Erfordernis ambulant oder stationär erfolgen. Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:

� Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung

Darüber soll den Betroffenen eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Fachdienst Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung und Begleiteter Umgang Der Fachdienst vermittelt Kinder, die zeitlich begrenzt oder auf Dauer nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können, in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII. Weiterhin vermittelt der Fachdienst Kinder, die von ihren Eltern zur Adoption freigegeben worden sind, in Adoptivfamilien. Der Fachdienst ist mit seiner Dienststelle zentral in der Stadt Herne ansässig. Der Fachdienst hat des Weiteren die Aufgabe, die Pflegefamilien zu werben, auszuwählen, zu qualifizieren, zu beraten und zu unterstützen. Insgesamt sind mit dem Aufgabenbereich des Fachdienstes folgende Tätigkeiten verbunden:

� Werbung von Pflegeeltern durch Öffentlichkeitsarbeit. � Vorbereitung und Qualifizierung der Pflegefamilien durch

Vorbereitungsgespräche, Wochenendseminare und Abendveranstaltungen. � Vermittlung von Adoptiv- und Pflegeeltern durch Erstellen eines Bedarfsprofils

für ein zu vermittelndes Kind, entsprechende Auswahl der geeigneten Pflege-

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oder Adoptionsfamilie und Anbahnung der Kontakte zwischen Pflege- oder Adoptionskind zu den Pflegefamilien oder Adoptivfamilien bis zur Aufnahme des Kindes.

� Die Adoptions- und Pflegefamilien werden regelmäßig über Beratungskontakte bei der Erziehung der Adoptions- und Pflegekinder beraten und unterstützt. Bei Bedarf werden Besuchskontakte begleitet. Weiterhin werden für die Adoptions- und Pflegefamilien regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.

Die Qualitätsziele der Tätigkeit des Fachdienstes sind:

� (Wieder)herstellung der Erziehungsfähigkeit � Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebensformen außerhalb

der Familie (§ 33 SGB VIII) � Hilfen zur Verselbständigung (§ 33/41 SGB VIII)

Fachdienst Begleiteter Umgang Darüber hinaus ist der Fachdienst zur Durchführung des Begleiteten Umganges dem Team Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung zugeordnet. Kinder und Jugendliche sowie Eltern und andere Umgangsberechtigte haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts gem. § 18,3 SGB VIII. Andere Umgangsberechtigte sind Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile und Pflegepersonen. Das Familiengericht hat die Möglichkeit den Umgang dergestalt einzuschränken, dass er nur in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten stattfinden kann (Begleiteter Umgang). Während die Organisation des Begleiteten Umganges in der Zuständigkeit des Sozialen Beratungsdienstes oder bei Übernahme der Prozessverantwortung im Pflegekinderdienst liegt, wurde für die Durchführung der Umgangskontakte der Fachdienst Begleiteter Umgang gebildet. Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:

� Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung des Kindeswohls (§ 18,3 SGB VIII)

Fachdienst Jugendgerichtshilfe -Jugendhilfe im Strafverfahren- Im Fokus des Handelns steht der junge Mensch. Jugendgerichtshilfe kann Straffälligkeit junger Menschen nicht verhindern. Ziel ist es, den jungen Menschen zu befähigen, zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich und andere treffen zu können. Beratung und Unterstützung

• Die Jugendgerichtshilfe berät und unterstützt junge Menschen (bei Jugendlichen außerdem deren Eltern / Personensorgeberechtigen) mit dem Ziel, ihre Persönlichkeit im Hinblick auf Selbstverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern. Dazu gehört, die hinter den

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Kriminalitätserscheinungsformen sichtbar werdenden Konflikte erkennen und lösen zu helfen.

• Der junge Mensch (ggf. Eltern / Personensorgeberechtigen) werden bei Bedarf über die Möglichkeiten einer Schadenswiedergutmachung und Möglichkeiten der Gewährung und Vermittlung weitergehender Hilfen informiert.

• Der junge Mensch erhält auf seinen Wunsch hin eine Betreuung während der Haftzeit.

Unterstützung von Jugendgerichten und Staatsanwaltschaften bei ihrer Aufgabenstellung im jugendgerichtlichen Verfahren

• Die Jugendgerichtshilfe ist am gesamten Verfahren beteiligt. Sie unterstützt die Jugendgerichte und die Staatsanwaltschaften in Jugendstrafverfahren, indem sie durch Erforschung der Persönlichkeit, Entwicklung und der Umwelt des beschuldigten jungen Menschen eine Entscheidungsgrundlage für die Justiz zur Verfügung stellt.

• Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung teil. Sie äußert sich zu de Maßnahmen, die zu ergreifen sind.

• Die Jugendgerichtshilfe wacht über die Erfüllung von Auflagen und Weisungen. Zuwiderhandlungen teilt sie dem Gericht mit.

• Die Jugendgerichtshilfe arbeitet während der Bewährungszeit eng mit dem Bewährungshelfer zusammen. Sie hält während einer Haftverbüßung Kontakt zu dem jungen Menschen.

Mitwirkung im Diversionsverfahren • Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Straftat ohne

Beteiligung eines Richters absehen, wenn erzieherische Maßnahmen bereits durchgeführt oder eingeleitet sind. Einer erzieherischen Maßnahme gleichgestellt ist das Bemühen des jungen Menschen, einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen.

• Ein Diversionsverfahren ist in der Regel zeitlich kürzer als ein Verfahren mit Hauptverhandlung und somit durch eine schnellere Reaktion gerade bei jungen Menschen pädagogisch wertvoll.

• In der Hand der Jugendgerichtshilfe liegt es, die möglichst passgenaue erzieherische Maßnahme anzuregen, durchzuführen oder zu vermitteln.

• Diversion soll gerade bei Ersttätern entkriminalisierend und entdramatisierend und stattdessen normverdeutlichend wirken. Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass Jugendstraftäter von Heute nicht zwangsläufig die Erwachsenenstraftäter von Morgen sind, sondern normabweichendes Verhalten oft ein episodenhaftes Verhalten von jungen Menschen auf dem Weg zum Erwachsenwerden ist.

Das Qualitätsziel der Tätigkeit des Fachdienstes ist:

� Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52 SGB VIII und JGG)

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Fachdienst Familienbüro Das Familienbüro ist eine Anlaufstelle für Familien mit Kleinkindern für Fragen der Erziehung, Förderung, Betreuung und Freizeitgestaltung. Es bietet Familien neben Informationen und Weitervermittlung im Bedarfsfall Begleitung und Unterstützung an. Darüber hinaus wird im Familienbüro Netzwerkarbeit in den Bereichen ‚Familienbildung’ und ‚Frühe Hilfen - Prävention’ im Sinne des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kindesschutz (KKG) koordiniert. Insgesamt umfasst das derzeitige Leistungsspektrum des Familienbüros folgende Aufgaben:

� Für alle Herner Familien mit Neugeborenen werden Willkommensbesuche angeboten.

� Umsetzung der "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ (UTeilnahmeDatVO).

� Durch den Kernprozess Familienbüro und der Verortung in einem Ladenlokal erhalten Familien und Netzwerkpartner eine zentrale Anlaufstelle, um Informationen zu familienrelevanten Fragen zu erhalten.

� Familien, Einrichtungen und Dienste können sich an das Familienbüro wenden � Öffentlichkeitsarbeit. � Mitarbeiterinnen des Familienbüros haben die Qualifizierung zur FuN-

Teamerin und bieten diese Kurse in Kooperation mit anderen Einrichtungen/Diensten an.

� Gemeinsam mit den Herner Geburtskliniken und dem Fachbereich Gesundheit (43) werden für Familien mit Neugeborenen präventive Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von KinderZUKUNFT NRW am Standort Herne vorgehalten. Das Netzwerk ‚Frühe Hilfen‘ wird durch das Familienbüro koordiniert und weiter entwickelt.

� Geschäftsführung des Arbeitskreises Familienbildung mit dem Ziel der konkreten und dauerhaften Einbeziehung der Familienbildungsakteure in Herne, um Inhalte und Angebotsformen aufeinander abzustimmen und neue Angebote zu entwickeln.

� Netzwerkarbeit durch aktive Mitgestaltung von Fachtagen/-foren, Sammlung und Zusammenstellung von Informationen über aktuelle Angebote, Mitarbeit bei zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfsanalysen in Verbindung mit anderen Verwaltungsbereichen und Austausch mit Familien und Einrichtungen (der Jugendhilfe) zur Ermittlung von familienunterstützenden Bedarfen.

� Die Inanspruchnahme von Leistungen öffentlicher Institutionen unterhalb der Schwelle der §§ 27 ff. SGB VIII wird unterstützt.

Das Qualitätsziel des Fachdienstes ist:

� Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen. (§ 1; 16,3 SGB VIII und KKG / UTeilnahmeDatVO)

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Kern- und Teilprozesse für die Sozialen Dienste Die Kernprozesse sind nachfolgend alle in gleicher Weise dargestellt. Zunächst bietet ein Ablaufdiagramm einen Überblick über die Teilprozesse (TP), die den Kernprozess (KP) bilden, und die im Kernprozess benötigten zentralen Dokumente. Auf der gegenüberliegenden Seite sind die rechtlichen Grundlagen, die Zielsetzung und der Ablauf textlich dargestellt. Am Ende dieser Kurzdarstellung werden die wesentlichen Rechtsvorschriften im Wortlaut zitiert. Danach folgt die eigentliche Prozessbeschreibung, die einen detaillierten Einblick in die Arbeitsschritte und Zeitaufwände verschafft.

Teilprozess „Bezeichnung“ Soweit nach einer Entscheidungsraute alternative Teilprozesse folgen, wird an die Ziffer ein kleiner Buchstabe angefügt.

Ziel / Ergebnis Beschreibung der Ziele, die am Ende der Teilprozessphase erreicht werden sollen bzw. die dann abgeschlossen sind.

Aktivitäten Auflistung der wesentlichen Aktivitäten / Tätigkeiten, ggf. Benennung wichtiger Handlungsoptionen

Prozess-beteiligte

Auflistung der am Prozess unmittelbar beteiligten Personen, Funktionen und Institutionen.

Schnittstellen Auflistung der am Prozess mittelbar beteiligten Personen, Funktionen und Institutionen, und zwar solche, bei denen durch den Teilprozess eigene Prozesse/Aktivitäten ausgelöst werden, deren Ergebnis im weiteren Fortgang des Teil- oder Kernprozesses benötigt wird (z.B.: Wirtschaftliche Jugendhilfe), oder an die der Hilfesuchende weiter vermittelt wird.

Instrumente / Dokumente

Auflistung aller für den Prozess zu nutzenden Dokumente und Instrumente, einschl. Verweise auf die EDV-Erfassung.

Zeitbedarf + Frist

Tätigkeitstypen mit Angabe zur Häufigkeit und/oder Dauer, Frist zwischen Start und Ende des Teilprozesses.

Anmerkungen Hinweise und Kommentare.

Die Kernprozesse orientieren sich am SGB VIII. Für jede Leistung, die die Erziehungshilfen im Jugendamt der Stadt Herne für Leistungsberechtigte erbringen, wurde ein eigener Kernprozess beschrieben. Dies schließt nicht aus, dass Einzelne

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mehrere Kernprozesse in Anspruch nehmen oder dass aus einem Kernprozess in einen anderen Kernprozess gewechselt wird. Die Kernprozesse sind in der Reihenfolge der Paragraphen im SGB VIII aufgeführt. Vorangestellt ist der Kernprozess „Eingang“. Die Kernprozesse setzen sich aus mehreren Teilprozessen zusammen. Die Teilprozesse bestehen aus einem Bündel von Aktivitäten, die zu einem Zwischenergebnis führen, das eine neue Entscheidung ermöglicht bzw. erfordert. Die Teilprozesse sind durchnummeriert, in dem auf die Nummer des Kernprozesses ein Punkt und in aufsteigender Reihenfolge eine weitere Ziffer folgt. Sofern unterschiedliche Teilprozesse alternativ oder parallel stattfinden können, so wird der letzten Ziffer ein kleiner Buchstabe beigefügt. Diese Zählweise ermöglicht es, dass Dokumente eindeutig den Teilprozessen zugeordnet werden können. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Zugänge zu den Teilprozessen nicht dargestellt. Selbstverständlich kommt es aber vor, dass Bürger/-innen aus einem Kernprozess in einen fortgeschrittenen Teilprozess eines anderen Kernprozesses wechseln (z.B. aus dem Kernprozess „Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren“ in den Kernprozess „Trennung/Scheidung“) oder durch Wechsel des Wohnortes mitten in einen Kernprozess einsteigen.

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Zur Darstellung des Ablaufes sind nachfolgende Symbole genutzt:

Auslösendes Ereignis: Es passiert etwas

(ohne Aktivität der

Prozessverantwortlichen)

Teilprozess:

Bündel mit einem (Zwischen-)

Ergebnis

Entscheidung (Verzweigung) im

Prozessverlauf:

Es folgen mindestens 2 Alternativen (Pfeile)

Verknüpfung von Schritten:

Entscheidung, Teilprozesse und

Schnittstellen

Schnittstelle zu einem anderen

Kernprozess:

Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein

(kein Pfeil führt hinaus)

Schnittstelle zu einem externen

Prozess:

Ein Pfeil geht in dieses Symbol hinein

(kein Pfeil führt hinaus)

Ende einer

Prozesskette

Dokumente,

die im Teilprozess zu benutzen sind

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Tätigkeitskategorien und zeitliche Aufwendungen Zur Beschreibung der erforderlichen Auftragszeit für jeden Teilprozess wird zwischen verschiedenen Tätigkeiten (siehe Beschreibung der Aktivitäten zu den jeweiligen Kernprozessen) unterschieden. Damit überhaupt Zeitwerte zur Steuerung definiert werden können, müssen diese Tätigkeiten noch einmal zu übergreifenden Kategorien zusammengefasst werden. • Beratungsgespräch: Gemeint sind Gespräche mit Eltern und/oder mit dem

jungen Menschen, aber auch Gespräche mit weiteren Institutionen wie Kindergärten, Schulen oder auch Fachkräften anderer Dienste. Es handelt sich dabei immer um längere pädagogische Gespräche zur Anamnese oder zu Diagnoseergebnissen, Planungen und Vereinbarungen für Hilfen und Leistungen, Auswertung und Begleitung von Hilfeprozessen sowie Beurteilung von Ergebnissen und Entwicklungen.

• Kurzgespräch: Als Kurzgespräch werden alle telefonischen Gespräche (auch Mailkontakte) unabhängig vom Gesprächspartner, aber auch kurze persönliche Gespräche bezeichnet. Diese Gespräche dienen vor allem der Abstimmung und Vereinbarung sowie der kurzen Erörterung von Sachverhalten, wenn kein persönliches Beratungsgespräch möglich oder nötig ist.

• Dokumentation: Die Kategorie Dokumentation umfasst alle Bereiche der Aktenführung im Sinne von elektronischen Falleingaben sowie Aktennotizen, die Ergebnissicherung in Form von Hilfeplanprotokollen oder auch Zielvereinbarungen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen. Daraus ergibt sich, dass auch die Auswertung von Gutachten Dritter Gegenstand der Kategorie Dokumentation ist.

• Administration: Sämtliche Tätigkeiten wie Abfassung und Versand von Einladungen, das Kopieren von Unterlagen oder auch Dienstreiseanträge gehören zu den administrativen Tätigkeiten.

• Kollegiale Beratung/Reflektion: Das Zusammenwirken von Fachkräften zwecks Entscheidung über die richtige Hilfeart und den Leistungsumfang stellt für die Jugendhilfe eine rechtlich verpflichtende Tätigkeit dar (siehe unter anderem § 36 SGB VIII). Entsprechend dieser Verpflichtung gibt es eine eigene Kategorie Kollegiale Beratung/Reflektion. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Kollegiale Beratung als Methode einen anderen zeitlichen Aufwand benötigt als die kollegiale Reflektion unter den Fachkräften bzw. im Austausch mit Leitungskräften.

• Verhandlung/Erörterung: Die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen oder auch die Teilnahme an gerichtlichen Erörterungen durch Fachkräfte gehört jeweils in diese Kategorie.

• Fahrtzeiten: Sämtliche Fahrzeiten (Hausbesuch, Gerichtsverhandlung, Besuch in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe, etc.) gehören zur Kategorie Fahrtzeiten.

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Verteilung der Zeitwerte und Standards Das Handbuch enthält in den nachfolgenden Beschreibungen für die einzelnen Kernprozesse präzise Aussagen zu den zeitlichen Anteilen sowie den Standards im jeweiligen Teilprozess. Grundlage dieser Aussagen ist eine rechtliche Würdigung der Leistungsverpflichtung entsprechend der Sozialgesetzgebung, der fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland, interkommunaler Vergleichswerte auch aus anderen Bundesländern sowie der im Rahmen der Organisationsuntersuchung für die Stadt Herne ermittelten Zeitwerte und Standards. Im Einzelnen werden Aussagen zu den Häufigkeiten von Beratungsgesprächen, zu den anfallenden Fahrtzeiten, zur kollegialen Beratung/ Reflektion sowie zu den anderen Kategorien getroffen.

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Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne

Kernprozess 1:

Falleingang

Zugang zumSozialen Dienst

Entscheidungzum QM Ziel

Ende

Kernprozess 3:

§ 16 SGB VIII

� bis zu 3 Gesprächen� Auftrag des Bürgers

� Beratung von Kindern undJugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen

� Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie

Kernprozess 5:

§§ 27 ff. SGB VIII

� Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen

� (Wieder-) Herstellung der Erziehungsfähigkeit

� Einleitung, Überleitung und Begleitung dauerhafter Lebens-formen außerhalb der Familie

� Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung

� Hilfen zur VerselbständigungKernprozess 6:

§ 33 SGB VIII

� Unterstützung von Kindern undJugendlichen zur Verbesserung ihrer Lebenslagen

� Unterstützung der Erziehung in der Familie§ § 8; 16 SGB VIII

§§ 8; 16 SGB VIII

§ 20 SGB VIII

§§ 19; 27 – 34 SGB VIII

§§ 33, 35, 34 u. 41 SGB VIII

§§ 27; 30; 33; 34 u. 41 SGB VIII

§ 35a SGB VIII

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g ü

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Weitervermittlungan Beratungsstellen

Kernprozess 4:

§ 20 SGB VIII

Kernprozess 7:

§ 35a SGB VIII

Weitervermittlungan Dritte

Kernprozesse §§8a; 17/18 SGB VIII

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Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne

Kernprozess 8:

§ 8a SGB VIII

Zugang zumSozialen Dienst

EntscheidungEndeggf. andereKernprozesse§§ 27 ff.

Kernprozess 9:

§ 42 SGB VIII

� Gefahrenabwehr bei KWG undFamiliengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr

Kernprozess 10:

§ 50 i. Vb. § 1666 /Risikoein-

schätzung § 8a

EntscheidungEndeggf. andereKernprozesse§§ 27 ff.

Entscheidungdes Gerichts

Endeggf. Weiterver-Mittlung an Dritte

QM Ziel

keine KWG;kein gewünschter Hilfebedarf

keine oder abgewendete KWG durch Hilfe zur Erziehung

akute KWG

Mitwirkungsbereitschaft durchHilfe zur Erziehung

keine Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten

ggf. Klärung ob eineKWG tatsächlichvorliegt

Anrufung des Gerichtszur Risikoeinschätzung

§§ 8a; 42 und 50 SGB VIII

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Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne

Kernprozess 11:

§ 52 SGB VIII

Zugang zumSozialen Dienst

EntscheidungEndeggf. andereKernprozesse

Kernprozess 12:

§§ 17 / 18 SGB VIII

� Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG

EntscheidungEndeggf. andereKernprozesse

� Konfliktvermittlung, Beratung bei Trennung und Scheidung

� Gestaltung des Umgangs zur Wahrnehmung der Kindesinteressen zwischen den Eltern

Zugang zumSozialen Dienst

QM Ziel

QM Ziel

§ 52 SGB VIII u. JGG

§§ 17; 18 SGB VIII

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19

Kernprozess 13:

Willkommens-besuche

Unterschiedliche Zugänge

Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 15:

Familienbüro

Kernprozess 14:

U-TeilnahmeDatVO

� Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

QM Ziel

Kernprozess 16:Bedarfsfest-stellung + Vermittlung

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

§§ 1; 16,3 SGB VIII u. §§ 2 ff. KKG / UTeilnahmeDatVO

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Zugang durch Geburtsklinik

Kernprozesse: Qualitätshandbuch der Stadt Herne

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 17:

Kinder Zukunft NRW

Falleingang

� Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

QM Ziel

Kernprozess 18:Bedarfsfest-stellung + Vermittlung

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 19:

NachverfolgungEnde

§§ 1; 16,3 SGB VIII u. § 3 KKG

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2. Die Kernprozesse der Abteilung Erziehungshilfen

Kernprozess: 1. Falleingang

Teilprozess 1:

Erstkontakt

Zugang zumSozialen Dienst

EntscheidungEndeWeiter-vermittlungan Dritte

Teilprozess 2:

Auftrags-klärung

Entscheidung

andereKernprozesse

Ende2. und 3. W

oche1. W

oche

Weiter-Vermittlung an Dritte z.B. § 16 SGB VIII

� Aktennotiz� Anschreiben

� Fallakte / ProSoz� Protokoll � Schweigepflichts-

entbindung

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Teilprozess 01: Erstkontakt

Ziel / Ergebnis Mit der Bürgerin/dem Bürger wurde ihr/sein Anliegen soweit geklärt, dass die zielgerichtete Vermittlung an die zuständige Stelle möglich ist oder die Zuständigkeit der Jugendhilfe festgestellt ist. Das QM Ziel ist ggf. bereits definiert.

Aktivitäten Der Zugang zur Fachkraft erfolgt • schriftlich, • persönlich, • telefonisch

Der Erstkontakt findet statt: • direkt mit einem/mehreren Familienmitglied/-ern • indirekt über Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei

etc.) – im Sinne einer Mitteilung – Aktivitäten:

• örtliche, sachliche und fachliche (z.B. § 35a SGB VIII) Zuständigkeit klären

• Grund und Anlass erfassen

• bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person abklären (z.B. Kontakt zu anderen Diensten/Institutionen, Ausschöpfung eigener Handlungsmöglichkeiten)

• Einschätzung zur Dringlichkeit vornehmen • das weitere Vorgehen zwischen Fachkraft und Familie

/ ratsuchende Person absprechen • ggf. Absprachen mit weiteren Kooperationspartnern

treffen • ggf. Termine für Folgegespräche vereinbaren • dokumentieren • ggf. bereits QM Ziele definieren

Prozessbeteiligte • Bürger/-in • Dritte (Schule, Tageseinrichtung, Polizei etc.) • Fachkräfte aus anderen Diensten

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung)

• ggf. JGH • ggf. Familienbüro (z.B. bei § 16,3 SGB VIII) • ggf. Fachdienst § 35a SGB VIII

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Instrumente / Dokumente

• Anlegen einer Fallakte • Software • Aktennotiz • Anschreiben an Familie zwecks weiterer

Auftragsklärung/Bedarfsfeststellung bei Meldung durch Dritte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 20 min 10 min 15 min Keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 95 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen • Sollte sich herausstellen, dass andere QM Ziele verfolgt werden sollen oder müssen, erfolgt ein direkter Wechsel in den entsprechenden Kernprozess (z.B. §§ 8a; 17/18 SGB VIII).

Teilprozess 02: Auftragsklärung

Ziel / Ergebnis Das konkrete QM Ziel ist gemeinsam mit dem Bürger definiert und seine Mitarbeitsbereitschaft ist festgestellt.

Aktivitäten • Informationen sammeln - Ressourcen der Beteiligten - Problembeschreibung - Subjektive Sichtweisen der Beteiligten - Bisherige Lösungsversuche (z.B.

Erziehungsberatungsstelle) - ggf. Kontakt zu Dritten (Einrichtungen, Dienste,

aber auch soziales Umfeld - Schweigepflichtentbindung)

• Mitarbeitsbereitschaft klären • Kontext klären (Vorgeschichte) • Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarfes

konkretisieren • Festlegung des QM Zieles • ggf. Beendigung des Beratungsprozesses • ggf. kollegiale Rücksprache nehmen

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Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• junger Mensch • Personen und Institutionen aus dem sozialen Umfeld • Dritte (Kindergärten, Ärzte, Polizei, etc.) • ggf. Fachkräfte des Sozialen Beratungsdienstes

(kollegiale Rücksprache/Reflexion)

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Fallakte • Software • Aktenvermerk • Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“

(teilweise)

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 1 x 10 %

Gesamtzeitbedarf: 217 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Frist: 6-8 Wochen nach Falleingang

Anmerkungen • Beratungsgespräche können – je nach Einschätzung durch die Fachkraft – in der Schule, in der Tageseinrichtung etc. oder im Jugendamt stattfinden. Bei Bedarf findet ein Hausbesuch statt.

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Teilprozess 1a:Gefährdungs-

ersteinschätzung

Zugang zumASD u.a.

über „Falleingang“, oder einen „anderen

KP/TP“

EntscheidungEnde

� Mitteilung KWG� Gewichtige

Anhaltspunkte � Statistik

Kernprozess: § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (KWG)

Teilprozess 2:

Vorort-einschätzung

Entscheidung

andereKernprozesse

Ende

� Gewichtige Anhaltspunkte

� Vorort-einschätzung

Teilprozess 3a:Erarbeitung und

ÜberprüfungSchutzkonzept

EntscheidungEnde

72 Stunden

24 Stunden

� Schutzkonzept

KP Anrufung FamG

KP § 42

und/oder

andere KP

Teilprozess 3b:Mitteilung

an ein anderes JA

Teilprozess 1b:Mitteilung durch ein anderes JA

Zugangüber anderes JA

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Teilprozess 01a: Erste Hinweise

Ziel / Ergebnis Der Hinweis ist dahingehend geprüft, ob ein direkter Handlungsbedarf der Jugendhilfe aufgrund einer möglichen Gefährdungssituation des Kindes besteht.

Aktivitäten • Eingang von Anliegen, Mitteilungen, etc. sofort bearbeiten • Informationen schriftlich dokumentieren • erste Bewertung der Information vornehmen • ggf. Kontaktaufnahme zu anderen Personen /

Institutionen im Rahmen der Risikoeinschätzung • prüfen, ob die Familie bereits bekannt ist • Zuständigkeit klären -> ggf. direkte Weitergabe an die

zuständige Fachkraft in Herne • Bewertung der Meldung zusammen mit der Teamleitung • QM Ziel definieren • Abfrage EMA

Prozessbeteiligte • Melder/-in • andere Fachkräfte der Jugendhilfe (mit denen 8a SGB VIII Vereinbarungen vorliegen) • sonstige Institutionen

Schnittstellen • Teamleitung

Instrumente / Dokumente

• Meldebewertungsbogen • Datenbank Software • Entscheidungsbogen • Bundesstatistik KWG

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Gespräch Teamleitung

Zeitbedarf 20 min 20 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Teilprozess 1b

Mitteilung durch ein anderes Jugendamt

Ziel / Ergebnis Die durch das andere Jugendamt aufgenommenen und weitergeleiteten Informationen zu einer Gefährdungssituation sind bekannt und bewertet.

Aktivitäten Schriftliche Mitteilung des abgebenden Jugendamtes (Daten zum betroffenem Minderjährigen, zu den beteiligten Personensorgeberechtigten und zur Gefährdungssituation) • Kenntnisnahme der Mitteilung • Gespräch mit der abgebenden Fachkraft • schriftliche Bestätigung an das abgebende Jugendamt

zur Fallübernahme • Erörterung des Sachverhaltes mit der Teamleitung und

Dokumentation des Ergebnisses

Prozess-beteiligte • ASD-Fachkraft des abgebenden örtlichen Trägers

Schnittstellen • Teamleitung • ggf. Wirtschaftliche Jugendhilfe (Klärung der

Zuständigkeit)

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software � Protokoll Fallübergabe/-nahme � Entscheidungsbogen � Bundesstatistik KWG

Zeitbedarf + Frist

Gespräch Doku-

men- tation

Admini-stration

Kurzge-spräche

Gespräch Team-leitung

Zeitbedarf 20 min 20 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: in 10 % der Gespräche Frist: sofort

Anmerkungen • Die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten bzw. anderer Erziehungsberechtigten und des jungen Menschen erfolgt im Rahmen des Teilprozesses 2 „Vororteinschätzung“.

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Teilprozess 02a: Sachverhaltsklärung (geringe KWG)

Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes / Jugendlichen wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt.

Aktivitäten • Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen

• zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen

• Ortstermin innerhalb einer Woche nach Anmeldung • ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt

aufnehmen

• ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen

• den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren

• Teamleitung informieren und Absprachen treffen

Prozessbeteiligte • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten, Erziehungsberatung, etc.)

• Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)

Schnittstellen • Teamleitung

Instrumente / Dokumente

• Dokumentationsbogen • Risikoanalyse • Datenerfassung Software • Aktenvermerke • Entscheidungsbogen

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

men-tation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Gespräch Team-leitung

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 160 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche

Anmerkungen Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42).

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Teilprozess 02b: Sachverhaltsklärung (hohe KWG)

Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt.

Aktivitäten • Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen

• unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen (innerhalb von 24 Stunden)

• In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften • Hausbesuch bzw. Ortstermin

• ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt aufnehmen

• ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen

• den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren

• Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der Teamleitung

• weitere Absprachen treffen

Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten,

Erziehungsberatung, etc.) • Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)

Schnittstellen • Teamleitung

Instrumente / Dokumente

• Dokumentationsbogen • Risikoanalyse • Datenerfassung Software • Aktenvermerke • Entscheidungsbogen

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Kollg. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräche 1 x 1 x 1 x 1 x

zweite FK 1 x 1 x 1 x Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche

Anmerkungen Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27 oder § 42).

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Teilprozess 02c: Sachverhaltsklärung (akute KWG)

Ziel / Ergebnis Die konkrete Situation des Kindes wurde überprüft und bei Bedarf die geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr ausgewählt.

Aktivitäten • Weitere Analyse der Gefährdungssituation des jungen Menschen

• unmittelbar zu dem Kind / Jugendlichen Kontakt aufnehmen (sofort)

• In Augenscheinnahme immer mit zwei Fachkräften • Hausbesuch bzw. Ortstermin (am selben Tag) • ggf. zu anderen Kindern in der Familie Kontakt

aufnehmen

• ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen (bei Kinder unter 3 Jahren ist dies verpflichtend)

• den Sachverhalt sowie die Situation schriftlich dokumentieren

• Kollegiale Reflexion mit der zweiten Fachkraft und der Teamleitung

• weitere Absprachen treffen

Prozessbeteiligte • andere Fachkraft im ASD • Fachkräfte anderer Dienste (Kindergärten,

Erziehungsberatung, etc.) • Dritte (Ärzte, Schulen, etc.)

Schnittstellen • Teamleitung

Instrumente / Dokumente

• Dokumentationsbogen • Risikoanalyse • Datenerfassung Software • Aktenvermerke • Entscheidungsbogen

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Kollg. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräche 1 x 1 x 1 x 1 x

zweite FK 1 x 1 x 1 x Gesamtzeitbedarf: 250 min (inklusive 90 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche

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Bei ärztlicher Abklärung:

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Kollg. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräche 1 x 1 x Keine keine

zweite FK 1 x Gesamtzeitbedarf: 140 min (inklusive 60 min für die zweite FK) Fahrzeit: in 100 % der Gespräche

Anmerkungen Weitere Leistungen werden ggf. im Rahmen andere Kernprozesses erbracht (z.B. § 27, § 42, § 50 in Verb. § 1666 BGB).

Teilprozess 03a: Schutzkonzept

Ziel / Ergebnis Mit den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen und ggf. weiteren Personen bzw. Institutionen ist eine Vereinbarung abgeschlossen, die den Schutz des Kindes sichert.

Aktivitäten • Schutzkonzept für den jungen Menschen entwickeln • Vereinbarungen mit den Personensorgeberechtigten

schließen • Vereinbarungen mit Dritten treffen • Verschriftlichung des Schutzkonzeptes • Tragfähigkeit des Schutzkonzeptes kontrollieren • Abstimmung mit der Teamleitung

Prozessbeteiligte • Fachkräfte der Jugendhilfe • Dritte (Beratungsstellen, Kindergärten, etc.) • Ggf. andere Angehörige • Ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger

Schnittstellen • Fachkräfte anderer Einrichtungen (Beratungsstellen, Kindergärten, etc.)

• Teamleitung

Instrumente / Dokumente

• Datenerfassung • Aktenvermerk • Formblatt Schutzkonzept (schriftliche Vereinbarung mit

Dritten) •

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 45 min 45 min 10 min 15 min keine Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 230 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche Zeit: 3 Monate

Anmerkungen Die Begleitung im Rahmen der Schutzkonzepte erfolgt nach § 27, § 42 oder § 8a Formblatt „Schutzkonzept“

Teilprozess 3b Mitteilung an ein anderes Jugendamt

Ziel / Ergebnis Das leistungszuständige Jugendamt verfügt über die Informationen zur aufgenommenen Gefährdungssituation.

Aktivitäten • Schriftliche Mitteilung an das zuständige Jugendamt (Daten zum betroffenen Minderjährigen, zu den beteiligten Personensorgeberechtigten und zur Gefährdungssituation)

• Gespräch mit der aufnehmenden Fachkraft • Bestätigung des aufnehmenden Jugendamtes • Ablage

Prozessbeteiligte • ASD-Fachkraft des leistungszuständigen örtlichen Trägers

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software � Mitteilung Kindeswohlgefährdung � Einschätzungsbogen � Bundesstatistik KWG

Zeitbedarf + Frist

Gespräch Dokumen- tation

Admini-stration

Kurzge-spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 20 min 20 min 10 min 15 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: in 10 % der Gespräche Frist: sofort

Anmerkungen

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Kernprozess: § 16 SGB VIII - Allgem. Förderung der Erziehung in der Familie

Teilprozess 1:

Beratung undUnterstützung

ggf. Zugang überKernprozess :

Eingang

Ende

andereKernprozesse

3 Monate

EntscheidungWeiter-vermittlungan Dritte

� Kontrakt � Aktenvermerk /

Eingabe ProSoz

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Teilprozess 1 Beratung

Ziel / Ergebnis Die Eltern, andere Erziehungsberechtigte und / oder jungen Menschen haben ihre Verhaltensweisen und Haltungen so geändert, dass eine weitergehende Hilfe nicht mehr erforderlich ist.

Aktivitäten • Beratung der Erziehungsberechtigten und jungen Menschen in Fragen der Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung

• Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen • ggf. Krisenintervention

Prozessbeteiligte • Erziehungsberechtigte • junger Mensch

Schnittstellen • Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum)

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Dokumen- tation

Admini- Stration

Kurzge- spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 10 min 15 min Häufigkeit 3 x 3 x 3 x 3 x 0,1 x

Gesamtzeitbedarf: 332 min Fahrzeit: in 25 % der Gespräche Frist: 3 Monate

Anmerkungen

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Teilprozess Unterstützung

Ziel / Ergebnis Die Erziehungsberechtigten nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und benötigen keine Hilfe zur Erziehung. Eine Riskante Entwicklung in der Erziehungssituation ist ausgeschlossen.

Aktivitäten • Unterstützung der Erziehungsberechtigten in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen

• Stabilisierung des Familiensystems • Erschließung bzw. Nutzung sozialräumlicher Ressourcen • Beobachtung der Erziehungssituation sowie ggf. Intervention • ggf. Krisenintervention

Prozessbeteiligte • Eltern und andere Erziehungsberechtigte • junger Mensch

Schnittstellen • ASD • Dritte (z.B. Dienste und Einrichtungen im Sozialraum)

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software im ASD � Zielerreichungsberichte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Dokumen-

tation Admini- stration

Kurzge- spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 15 min 10 min 10 min 15 min Häufigkeit 10 x 10 x 10 x 10 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 865 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche Frist: 12 Monate

Anmerkungen Leistungserbringung durch Freie Träger

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Teilprozess 2:

Beratungsphase

Als AusnahmeZugang überKernprozess:

Eingang

Ende

Kernprozess: § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft,

Trennung und Scheidung / § 18 SGB VIII - Beratung und

Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des

Umgangsrechts

8 Wochen

Entscheidung

ggf. Kernprozess§ 50 SGB VIII

Weiter-vermittlungan Dritte

�Umgangs-vereinbarung

� Auswertungsprotokoll

� Anschreiben� Merkblatt Sorgerecht

und Umgangsrecht

3 Monate

Teilprozess 1:

Informations-gespräch

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Teilprozess 01: Informationsgespräch

Ziel / Ergebnis Der oder die anfragenden Elternteile sind über die rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen informiert. Ggf. ist das QM Ziel definiert.

Aktivitäten • Mit Elternteil ein Gesprächstermin vereinbaren (ohne Kind

/ Jugendlicher) • Fragestellung des Elternteils klären und konkretisieren • in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten • ggf. Erarbeitung des QM Zieles • Hinweise auf oder Vermittlung an Dritte (Beratungsstellen,

Mediatoren etc.) • Mitgeben von Materialien zum Thema Trennung /

Umgang • über rechtliche Möglichkeiten informieren

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente • Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten

bei Trennung • Datenbank Software • Dokumentenvorlage „Merkblatt Sorgerecht und

Umgangsrecht“ (vom Ministerium) • Gesprächsnotiz (Ergebnis)

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 10 min Keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 4 Wochen

Anmerkungen

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Teilprozess 02: Beratungsphase

Ziel / Ergebnis Zwischen den Eltern ist ein Konsens zu Sorgerecht und/oder Umgang vereinbart.

Aktivitäten • Eltern zu einem weiteren Gespräch einladen (ohne Kind / Jugendlicher)

• Fragestellung der Parteien klären und konkretisieren • in Bezug auf die konkrete Fragestellung beraten • Konzept erarbeiten (Sorgerechtsregelung,

Umgangsregelung, Betreuungspläne...) • für die Interessen des Kindes bzw. der Kinder

sensibilisieren • Verantwortlichkeiten der Eltern vereinbaren • Analyse des Eskalationsgrad, ggf. Weiterleitung an

Dritte (Beratungsstellen, Mediatoren, etc.) • Konfliktlösung, Vermittlung zwischen den Parteien • Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom

Alter und Entwicklungsstand) • weitere gemeinsame Gespräche mit den Eltern führen • weitere Gespräche unter Beteiligung von

beratungsrelevanten Bezugspersonen führen • Vereinbarungen treffen • über weitere rechtliche Möglichkeiten informieren

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • ggf. sekundäre Bezugspersonen • Kinder / Jugendliche

Schnittstellen • andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB VIII

Instrumente / Dokumente

• Diagnoseinstrument für Trennung und Scheidung (Eskalationsgrad)

• Datenbank Software • Aktenvermerke • Vereinbarungen • Überleitung an EB in hochstrittigen Fällen

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 20 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 2 x

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Gesamtzeitbedarf: 290 min (Fahrwege in 5%) Fahrzeit: keine Frist: 3 Monate

Anmerkungen • Es erfolgen max. 2 Beratungsschleifen, danach ist der Fall an eine andere Beratungsstelle nach §§ 17/18 SGB VIII abzugeben.

• Vom Familiengericht angeordnete Beratungen werden durch andere Beratungsstellen nach §§ 17/18 SGB VIII übernommen.

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Zugang überandere Kernprozesse

Kernprozess: § 18,3 SGB VIII – Begleiteter Umgang

Teilprozess 1:

Organisation Begl.Umgang

Ende

�Umgangs-vereinbarung

� Auswertungsprotokoll

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Teilprozess Organisation des Begleiteten Umgangs

Ziel / Ergebnis Eine Gefährdung des Kindes beim Umgang ist vermieden worden. und/oder Die Eltern können den Umgang eigenverantwortlich und einvernehmlich gestalten. Sie sind bereit, bei Bedarf ergänzende Hilfen in Anspruch nehmen.

Aktivitäten • Eltern werden zum Erstgespräch gemeinsam

eingeladen. • für den begleiteten Umgang motivieren • Zweiter Termin: Eltern, Kind und Umgangsbegleiter/-in • Umgangsvereinbarung treffen • Kinder und Jugendliche beteiligen (abhängig vom

Alter und Entwicklungsstand) • Auswertungsgespräch am Ende des Begleiteten

Umgangs

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre

Bezugspersonen • Kinder / Jugendliche

Schnittstellen • Umgangsbegleiter/-innen

Instrumente / Dokumente

• Datenbank Software • Schriftliche Umgangsvereinbarung • Aktenvermerk • Auswertungsprotokoll am Ende des Umgangs

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 2

Gespräch 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 220 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Monate

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Anmerkungen • Voraussetzung für diesen Kernprozess ist die Definition des QM Zieles bereits in einem anderen Kernprozess.

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Kernprozess: § 20 SGB VIII – Hilfe in Notsituationen

Teilprozess 1:Klärung des

Handlungsbedarfs

Zugang zumASD

EntscheidungEndeWeiter-vermittlungan Dritte

Teilprozess 3:Gewährung von Hilfen

Ende

zeitna

h

� Aktennotiz�Schweigepflicht-

entbindung

� Fallakte � Antrag auf Hilfe� Hilfegewährung

Gewährleistung der Versorgung von Kindern inNotsituationen

EntscheidungEndeWeiter-vermittlungan Dritte

Teilprozess 2:Fachgespräch

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Teilprozess 01: Klärung des Handlungsbedarfs

Ziel / Ergebnis Es ist geklärt, dass eine Notsituation durch den Ausfall eines Elternteils vorliegt und die Versorgung des Kindes oder der Kinder im ursprünglichen Lebensumfeld nicht anders als durch die Jugendhilfe gewährleistet werden kann. Das QM Ziel „Gewährleistung der Versorgung von Kindern in Notsituationen“ ist daher zu erfüllen.

Aktivitäten Der Zugang zum ASD erfolgt in der Regel direkt über Elternteile oder andere Familienangehörige. Aktivitäten:

• örtliche Zuständigkeit klären • Grund und Anlass der Notsituation sowie der nicht

gewährleisteten Versorgung des Kindes oder der Kinder erfassen

• bisherige Aktivitäten der ratsuchenden Person abklären (z.B. Kontakt zu anderen Diensten/Institutionen wie zum Beispiel die Krankenkassen oder auch Tagespflege, Ausschöpfung eigener Handlungsmöglichkeiten)

• Klärung ob nicht ggf. andere Stellen vorrangig in der Leistungsverpflichtung sind (eine schriftliche oder mündliche Ablehnung der Krankenkasse liegt vor)

• Feststellung der Notwendigkeit des QM Zieles • zusammen mit den Eltern / den Familienangehörigen

wird geplant, wie die Versorgungslücke für die jungen Menschen zu schließen ist

• ggf. Beteiligung des jungen Menschen

Prozessbeteiligte • Elternteile / Familienangehörige • Fachkräfte aus anderen Diensten

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe (im Rahmen der

Zuständigkeitsprüfung) • Krankenkassen • Tagespflege

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Instrumente / Dokumente

• Aktennotiz • Dokumentenvorlage „Schweigepflichtentbindung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 20 min 10 min 15 min Keine Häufigkeit 2

Gespräche 1 x 1 x 3 x

Gesamtzeitbedarf: 195 min Fahrzeit: abhängig von der Situation Frist: zeitnah

Anmerkungen • Die Jugendhilfe ist nachrangig zuständig, vorab sind Hilfsangebote durch die Krankenkasse und Tagespflege zu prüfen.

Teilprozess 02: Fachgespräch

Ziel / Ergebnis Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist bestätigt.

Aktivitäten • Fall vorstellen • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Entscheidung über Hilfegewährung • Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche

Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet

Prozessbeteiligte • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Vertretung der Fachkraft

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Protokoll zum Fachgespräch

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 20 min 30 min 15 min keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche

Anmerkungen • Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der

Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet. • Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache

mit der Gruppenleitung statt. • Zur Kostenverfügung:

a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung

Teilprozess 03: Gewährleistung von Hilfen

Ziel / Ergebnis Die Versorgung des Kindes / der Kinder im ursprünglichen Lebensumfeld ist gewährleistet.

Aktivitäten • es erfolgt eine Rücksprache mit den Eltern / Familienangehörigen

• es erfolgt eine Rücksprache und Vereinbarung mit dem Leistungserbringer über Umfang und Beginn der Hilfe

• die notwendige Hilfe wird gewährt

Prozessbeteiligte • Elternteile / Familienangehörige • junger Mensch • Träger / Leistungserbringer

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Antrag auf Hilfe nach § 20 SGB VIII“

• Fallakte

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• Software • Dokumentenvorlage „Hilfegewährung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 30 min 10 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräche 1 x 1 x 1 x 10 %

Gesamtzeitbedarf: 147 min Fahrzeit: abhängig von der Situation Frist: zeitnah

Anmerkungen

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Teilprozess 1b:Fallübernahme

bei Zuständigkeits-wechsel

Zugang über Fall-eingangsphase oderanderen Kernprozess

Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung

Teilprozess 4:

KontaktLeistungserbringer

EntscheidungEnde

6 Wochen

ggf. anderenKernprozess

Teilprozess 2a:

Fachgespräch

1 Woche F

G

2 Wochen K

B

� „örtliche und sachlicheZuständigkeit

� Schweigepflichts-entbindung

� SPDi� ext. Berichte

� Protokoll

Teilprozess 1a:

Klärung

Teilprozess 2b:

Kollegiale B. /Interdisziplinäre F.

Zugang über einAnderes Jugndamt(nach Überprüfung

durch die WJH)

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Teilprozess 3:

Gespräch zurHilfeakzeptanz

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Am

b. 1 Woche

Stat. 2 M

onate

� HzE-Antrag

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Kernprozess: §§ 27 ff. SGB VIII - Hilfe zur Erziehung

EntscheidungEnde

zeitnah

Teilprozess 5:

1. Hilfeplan-gespräch (HPG)

ggf. anderenKernprozess

Teilprozess 6:

Monitoring

Teilprozess 8a:

Beendigung

6 Monate

� Dokumentenvorlage„Hilfeplangespräch“

� LDS Statistik

Teilprozess 7:

Hilfeplan-fortschreibung

Teilprozess 8b:Fallübergabe beiZuständigkeits-

wechsel

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

� HPG-Protokoll� Entwicklungsbericht� Dokumentenvorlage

„Kostenverfügung“

� Dokumentenvorlage„Hilfebeendigung“

� LDS-Statistik� Änderungsmitteilung

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Teilprozess 01a: Klärungsphase

Ziel / Ergebnis Der konkrete HzE-Bedarf und die Ziele sind mit den Personensorgeberechtigten ressourcenorientiert festgestellt. Das vorläufige QM Ziel ist weiter präzisiert bzw. korrigiert worden.

Aktivitäten • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären • elterliche Sorge klären • Eltern zu Gesprächen einladen • Hausbesuche in der Familie durchführen • Kontakt zu den Kindern aufnehmen (abhängig vom

Alter und Entwicklungsstand) • weitere Gespräche mit den Eltern führen

(Einzelgespräche, gemeinsame Gespräche) • persönliche, familiären und sozialräumliche

Ressourcen abklären • HzE-Bedarf konkretisieren • in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der

Beteiligten beraten • Ziele gemeinsam erarbeiten (nach SMART-Kriterien) • weitere Gespräche mit (beratungsrelevanten)

Bezugspersonen führen • weitere Gespräche mit Institutionen/Helfern führen • Gutachten einholen nach Bedarf und Einzelfall • Sozialpädagogische Diagnostik • über rechtliche Möglichkeiten informieren • Kollegiales Team/Fallbesprechung/Supervision

vorbereiten

Prozessbeteiligte • Eltern(-teile) und Kinder • ggf. Kolleg/-innen: Co-Beratung (in komplexen Fällen) • ggf. Dritte (Beratungsstellen, etc.) • ggf. andere Angehörige • ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger

Schnittstellen •

Instrumente / Dokumente

• SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) • Anforderung Negativbescheinigung, Anforderung

ärztliches Gutachten • Ressourcenkarte

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• Genogramm • externe Berichte • Vermerke • Datenbank Software • Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“ • Dokumentenvorlage „örtliche und sachliche

Zuständigkeit“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 15 min 20 min Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 3 x 50 %

Gesamtzeitbedarf: 400 min Fahrzeit: in 50 % der Fälle (1 Hausbesuch pro Fall!) Frist: 6 Wochen

Anmerkungen • Ressourcenorientierung!

Teilprozess 01b: Fallübernahme bei Zuständigkeits-wechsel

Ziel / Ergebnis Art, Umfang und Ziele der bisherigen Hilfe und der weitere Bedarf sind bekannt. Soweit die bisherige Hilfe nicht fortgeführt werden kann (s. § 86c SGB VIII), sind Ziele, jeweilige Aufgaben und der zeitliche Umfang der weiteren Hilfe zwischen den Beteiligten vereinbart. Eine Gefährdung des jungen Menschen ist vermieden.

Aktivitäten Fallübernahme von einem anderen Jugendamt: • Rückversicherung bei der Wirtschaftlichen Jugend-

hilfe, ob der Fall auch übernommen wurde • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum

Verlauf der Hilfe und der Zielerreichung • Überprüfung der vereinbarten Handlungsziele

(SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung • ggf. Vereinbarungen zum Umgang • Terminierung der Hilfeplanfortschreibung • Vereinbarungen zum „Bericht zur Vorbereitung der

Hilfeplanfortschreibung“

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Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • ggf. Vormund / Pfleger • junger Mensch • bisher zuständiger örtlicher Träger der öffentlichen

Jugendhilfe • ggf. Träger / Leistungserbringer

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software � Dokumentenvorlage „Fallübernahme“ � Landesstatistik LDS

Zeitbedarf + Frist Gespräch Dokumen-

tation Admini-stration

Kurzge-spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 15 min 10 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche

Anmerkungen Zuzug von Familien / Fallübernahme: • Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege,

wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst die Fallverantwortung, bis der Fall in die Zuständigkeit des anderen Jugendamtes wechselt.

• Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt der PKD die Betreuung und auch die Fallverant-wortung (wenn dies nach 2 Jahren wechselt).

Teilprozess 02a: Fachgespräch

Ziel / Ergebnis • Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert.

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Aktivitäten • Fall vorstellen • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren (QM Ziel) • Entscheidung über Hilfegewährung • Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche

Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit)

Prozessbeteiligte • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Vertretung der Fachkraft

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Fallakte • Sozialpädagogische Diagnose • Protokoll zum Fachgespräch

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 20 min 30 min 15 min keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche

Anmerkungen • Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet.

• Das Fachgespräch findet nach Bedarf in Absprache mit der Gruppenleitung statt.

• Zur Kostenverfügung: a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichs-leitung

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Teilprozess

02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre Fallkonferenz bei stationären Hilfen zu Hilfebeginn / Kostenstruktur

Ziel / Ergebnis Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert.

Aktivitäten • Anamnesebogen wird ausgefüllt und der Fall über die Gruppenleitung beim geschäftsführenden Kollegen für die Fallkonferenz angemeldet

• Fall vorstellen • Kollegiale Beratung nach Methode (max. 5 Personen) • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren (QM Ziel) • Vorberatung zur Entscheidung über die

Hilfegewährung • Erstellung des Protokolls zur kollegialen Beratung • Kostengenehmigung über die Linienstruktur • Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche

Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit)

Prozessbeteiligte Kollegiale Fallberatung: • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • zwischen zwei und drei weitere Fachkräfte aus dem

Team Interdisziplinäre Fallkonferenz im Rahmen der Kostenstruktur: • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Geschäftsführer der Fallkonferenz • alle pädagogischen Abteilungsleitungen • Fachbereichsleitung • Teamleitung aus dem PKD

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Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Fallakt • Sozialpädagogische Diagnose • Anamnesebogen • Dokumentenvorlage „Personalbogen“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 15 min keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x

weitere FK

2 x

Gesamtzeitbedarf: 135 min zuzüglich 120 min für weitere Fachkräfte Fahrzeit: keine Frist: 2 Wochen (nach Möglichkeit)

Anmerkungen • Fälle werden erst nach Rücksprache zwischen Gruppenleitung und fallführender Fachkraft in die Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht.

• In die Interdisziplinäre Fallkonferenz werden alle Fälle mit einem voraussichtlichen Kostenvolumen von 5.000,- EUR monatlich, alle Maßnahmen nach § 19, alle Auslandsmaßnahmen sowie schwierige Fälle eingebracht.

• Es erfolgt bei Dissens die Vorlage bei der Abteilungsleiterin, die verbindlich entscheidet.

• Die kollegiale Beratung sowie die Interdisziplinäre Fallkonferenz finden alle 14 Tage statt.

• Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen von jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen Menschen bei einer angedachten Hilfeform „Vollzeitpflege“.

• Wenn die kollegiale Fallberatung vom PKD verantwortet wird (Fallverantwortung beim PKD) wird der Soziale Beratungsdienst verpflichtend beteiligt, wenn ein Wechsel der Hilfeart auf Dauer angedacht ist.

• Zur Kostenverfügung: a) bis 4.000,- EUR entscheidet Teamleitung b) bis 5.000,- EUR und über 6 Stunden Ambulante Hilfen pro Woche entscheidet Abteilungsleitung

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c) über 5.000,- EUR entscheidet die Fachbereichsleitung

Teilprozess 03: Gespräch zur Hilfeakzeptanz

Ziel / Ergebnis Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und arbeiten an dem Prozess aktiv mit.

Aktivitäten • Einladung der Beteiligten zum Gespräch • Darstellung der Ergebnisse aus TP 1 und 2 mit

Unterbreitung eines Hilfevorschlags • Klärung der Hilfeakzeptanz

Prozessbeteiligte • Eltern • junger Mensch • ggf. Vormund / Pfleger

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min keine 15 min keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x

Gesamtzeitbedarf: 75 min Fahrzeit: keine Frist: zeitnah

Anmerkungen

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Teilprozess 04: Kontakt Leistungserbringer

Ziel / Ergebnis Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt.

Aktivitäten • mit dem potentiellen Leistungserbringer Kontakt aufnehmen (erfolgt zunächst telefonisch); immer drei

Anbieter anfragen • Schriftliche Informationen an Leistungserbringer

senden (anonyme Sozialpädagogische Diagnose mit Hinweis auf die Hilfeform, den Umfang und die Laufzeit, bei Jugendlichen noch einen Selbstein-schätzungsbogen der jungen Menschen, Mitteilung des QM Ziel)

• Gespräch mit den Eltern führen / Wunsch- und Wahlrecht und Klärung der Akzeptanz für die Hilfe

• ggf. Vormund / Ergänzungspfleger einbeziehen • ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen • Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern

Kontakt aufnehmen • bei Trägern, die vom Jugendamt noch nicht belegt

bzw. beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu informieren)

• Beginn der Leistung erst nach schriftlicher Kosten-zusage (Ausnahme bei QM Ziel Gefahrenabwehr)

• Klärung mit der WJH ob dies zeitnah möglich ist • die fallführende Fachkraft informiert die WJH über

Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang (Kostenverfügung)

• Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies vorrangig übernehmen und nur wenn dies nicht möglich ist wird dies vom Sozialen Beratungsdienst übernommen (2 Fachkräfte) -

Prozessbeteiligte • Eltern • junger Mensch • ggf. Vormund / Pfleger • Träger / Leistungserbringer • Sozialer Beratungsdienst / Kolleg(inn)en • Gruppenleitung • PKD

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Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe • ggf. Familiengericht (wenn eine Hilfe unter Beteiligung

des Gerichtes vereinbart wurde)

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlagen „HzE-Antrag“ • Aktenvermerk • Dienstreiseantrag • Datenbank Software • Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“ • Schriftliche Anfrage in Verbindung mit der

Sozialpädagogischen Diagnose • Selbsteinschätzung des jungen Menschen (ab 16

Jahre)

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 45 min 10 min 15 min keine Häufigkeit 1 amb. /

2 stat. 1 x 2 x

1 x 2 x

1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 120 min bei ambulanten Hilfen und 240 min bei stationären Hilfen Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate

Anmerkungen • Bei Unterbringung in Erziehungsstellen (§§ 34 oder 33 SGB VIII) bleibt die Prozessverantwortung im Sozialen Beratungsdienst.

Teilprozess 05: Erstes Hilfeplangespräch

Ziel / Ergebnis Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart.

Aktivitäten Das Gespräch findet am Leistungsort (Haushalt, Heim etc.) statt.

• Bestätigung des QM Ziel • Erste Zielvereinbarungen unter Berücksichtigung des

QM Ziels treffen (SMART) • Vereinbarung über Beginn der Maßnahme sowie Art,

Umfang und Dauer • Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung

treffen (nächster HPG Termin) sowie zum „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ und ggf. zur „Selbsteinschätzung des jungen Menschen“

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• ggf. Regelung zum Umgang treffen

Prozessbeteiligte • Familie • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ • Datenbank Software • LDS-Statistik

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 80 min 60 min 15 min 15 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 170 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn

Anmerkungen • Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener Fachkräfte

• Bei Erkennen von Zuständigkeitswechsel (ASD / PKD) ist der jeweils andere Dienst rechtzeitig im Vorfeld zu beteiligen.

• Art und Weise sowie Umfang der Begleitung im Zusammenhang mit Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII sind im Hilfeplan zu dokumentieren (s. § 37, Abs. 2a SGB VIII).

Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD: • Übergabe der Fallverantwortung bei einer auf Dauer

angelegten Vollzeitpflege (wenn dies im Hilfeplan vereinbart und kein familiengerichtliches Verfahren bezüglich der Dauerhaftigkeit mehr anhängig ist).

• Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes).

• Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt keine Fallübergabe an den PKD, die Fallverant-wortung bleibt beim Sozialen Beratungsdienst (analog zu anderen Erziehungshilfen bei einem freien Träger).

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• Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.

Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst: • Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst

vom PKD (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des PKD).

• Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den PKD.

• Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.

Teilprozess 06: Monitoring (Steuerung der Hilfe)

Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird überprüft.

Aktivitäten Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft.

• persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen • persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit

weiteren Bezugspersonen • Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu

festlegen • ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf

zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten • Hilfeplangespräch vorbereiten

Prozessbeteiligte • Junger Mensch • Familie • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • Dritte (z.B. Kita, Schule)

Schnittstellen

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Instrumente / Dokumente

• „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger)

• Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre)

• Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) • Datenbank Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 45 min 15 min 15 min Keine Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 290 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate

Anmerkungen

Teilprozess 07: Hilfeplanfortschreibung

Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten schriftlich vereinbart. Das QM Ziel ist überprüft.

Aktivitäten • Zur Hilfeplanfortschreibung wird durch den Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf die Fortschreibung der Hilfe“ erstellt.

• Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPG-Protokoll dokumentiert. Abschließend wird der Termin für die nächste Fortschreibung – ggf. für die Beendigung – vereinbart.

• Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM Ziel • Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und

dokumentieren • ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten • ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der

Kollegen Fallberatung / Interdisziplinäre Fallkonferenz

Prozessbeteiligte • Familie • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger

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• Dritte (z.B. Kita, Schule) • Leistungserbringer / Träger

Schnittstellen • Gruppenleitung • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

• „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger)

• Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre)

• Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) • Datenbank Software • Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 45 min 15 min 15 min 20 min Häufigkeit 1

Gespräche 1 x 1 x 1 x 50 %

Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate

Anmerkungen Sozialer Beratungsdienst: • Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang)

werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert. Diese werden im Anschluss an die Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt. Das Ergebnis wird anschließend dem Leistungserbringer mitgeteilt.

• Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02 (im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist)

• Bei dauerhafter Vollzeitpflege kann die Hilfeplanfortschreibung auf einmal im Jahr beschränkt werden.

PKD:

• Die Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangespräches erfolgt im Rahmen der Begleitung der Pflegefamilie, dadurch entfällt ein Gespräch.

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Teilprozess 08a: Beendigung

Ziel / Ergebnis Die Hilfe ist beendet, weil die QM Ziele erreicht wurden und die Personensorgeberechtigten ihre Verantwortung eigenverantwortlich wahrnehmen können oder der junge Erwachsene in die Verselbständigung geht. Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten. Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen.

Aktivitäten Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der Beendigung. Unterschieden werden

• planmäßige Beendigungen

• Hilfeartwechsel • Abbrüche und • Zuständigkeitswechsel (bei Umzug).

In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw. Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt werden kann.

• Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und durchführen

• Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten • Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung

informieren (Änderungsmitteilung) • ggf. Information und Übersendung von Aktenauszügen

an anderes Jugendamt • im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen

Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren (Nachbereitung)

• Überleitung an andere Leistungsträger

Prozessbeteiligte • junger Mensch • Leistungserbringer • Eltern/Vormund/Pfleger

Schnittstellen • Gruppenleitung • Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung) • anderer Leistungsträger

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Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“ • LDS-Statistik • Datenbank Software • Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“ • ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 15 min 10 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 145 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche

Anmerkungen

Teilprozess 08b: Fallübergabe bei Zuständigkeits-wechsel

Ziel / Ergebnis Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand, die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den weiteren Bedarf informiert. Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des jungen Menschen.

Aktivitäten Fallübergabe: • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum

Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung • Information über die bisher vereinbarten

Handlungsziele (SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung/Überleitung • ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen

zum Umgang

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • ggf. Vormund / Pfleger • junger Mensch • nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen

Jugendhilfe • Träger / Leistungserbringer

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software � Protokoll Fallübergabe � Auswertung Hilfeverlauf � Landesstatistik LDS

Zeitbedarf + Frist Gespräch Dokumen- tation

Admini-stration

Kurzge-spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 10 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche

Anmerkungen

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Teilprozess 1:

Unterbringung

Zugang über§ 8a SGB VIII

Kernprozess: § 42 SGB VIII - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Teilprozess 2:

Klärung

EntscheidungEnde

72

Stu

nd

en

24

Stu

nd

en

Teilprozess 3:

Begleitung

4 W

och

en

na

ch A

nru

fen

de

s Ge

richte

s

andererKernprozess

Weiter-vermittlungan Dritte

Ggf. Kernprozess 9:§ 50 SGB VIII

� Dokumentvorlage„Erfassung Inobhutnahme“

� Dokumentvorlage „Einverständniserklärung“

� Gefahrenabwehr bei KWG undFamiliengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr

� Prüfung bei- Selbstmeldung- Fremdmeldung- eigene Wahrnehmung

QM Ziel

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Kernprozess: § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Zum Schutz vor oder zur Abwendung einer Gefährdung des jungen Menschen kann das Jugendamt – auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten – diesen in Obhut nehmen. Der Inobhutnahme geht eine Meldung nach § 8a SGB VIII, die Eskalation einer Krisensituation oder eine polizeiliche Aktion voraus. Bittet der junge Mensch selbst um Inobhutnahme erfolgt als Erstes eine Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Kernprozesses § 8a. Die Unterbringung des jungen Menschen erfolgt auf Grund einer nicht abzuwendenden Gefährdungssituation bei geeigneten Personen oder in einer geeigneten Einrichtung. Dabei ist auch Lebensunterhalt und Krankenhilfe sicherzustellen. Nach der Unterbringung sind – soweit vor der Inobhutnahme nicht zu erreichen – die Personensorgeberechtigten unverzüglich zu informieren. Sodann erfolgt die Klärung des weiteren Unterstützungsbedarfs und der geeigneten Hilfe mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen. Wenn die Gefährdung im Zusammenwirken mit den Personensorgeberechtigten abgewendet werden kann, ggf. durch Gewährung einer entsprechenden Hilfe nach § 27 SGB VIII, ist die Inobhutnahme zu beenden. Ist dies nicht möglich oder sind die Personensorgeberechtigten nicht zur Mitwirkung bereit, so ist eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen. Kann die Gefahrenabwehr oder die familiengerichtliche Entscheidung nicht zeitnah herbeigeführt werden, ist die Begleitung des jungen Menschen während der Inobhutnahme durch den Sozialen Beratungsdienst im Jugendamt zu gewährleisten. Zur Gefahrenabwehr ist eine umfängliche Vorsorge (Erreichbarkeit des Jugendamtes, Aufnahmekapazität von Jugendschutzstellen und Bereitschaftspflegefamilien) erforderlich. Die Dauer der Inobhutnahme ist abhängig von der Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bzw. der Entscheidung des Familiengerichtes.

§ 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und a) die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder b) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder 3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nr. 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen. (2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu

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klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen. (3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich 1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder 2. eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen. Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 ist unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten. (4) Die Inobhutnahme endet mit 1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten, 2. der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch. (5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden. (6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.

Teilprozess 01: Unterbringung

Ziel / Ergebnis Der junge Mensch ist außerhalb der Gefährdungssituation und bei geeigneten Personen/in geeigneter Einrichtung untergebracht. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht.

Aktivitäten • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären • ggf. direkte Meldung an das zuständige Jugendamt

und Fallabgabe nach der Inobhutnahme • Entscheidung über die Unterbringung bei einer

geeigneten Person, Bereitschaftspflege oder einer Institution der Jugendhilfe

• ggf. ärztliche Untersuchung veranlassen • Absprachen mit Gruppenleitung treffen • kollegiale Reflexion

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• Unterstützung durch Dritte organisieren • weitere Vorgehensweise klären (Gespräche,

Hausbesuche, etc.) • Personensorgeberechtigten innerhalb von 24 Stunden

über die beabsichtigte oder erfolgte Inobhutnahme informieren

• wenn kein Einverständnis der Personensorge-berechtigten vorliegt oder diese nicht erreicht werden muss das Familiengericht angerufen werden

Prozessbeteiligte • Junger Mensch • Personensorgeberechtigte • Fachkräfte • ggf. Dritte (Polizei, Ärzte, etc.) • ggf. geeignete Person oder Einrichtung • ggf. Vormünder / Ergänzungspfleger

Schnittstellen • Gruppenleitung • Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung (bei akuten

/ gravierenden Fälle) • Klinik / Kinderarzt • Wirtschaftliche Jugendhilfe • ggf. Kinder- und Jugendpsychiatrie • ggf. Familiengericht

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • ggf. Aktenanlage • Aktenvermerk • Dokumentenvorlage „Erfassung Inobhutnahme“ • Dokumentenvorlage „Einverständniserklärung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 30 min 20 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x 100 %

Gesamtzeitbedarf: 185 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 24 Stunden

Anmerkungen • Unter 3jährige Kinder werden grundsätzlich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen.

• Bei Misshandlungen werden die jungen Menschen

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grundsätzlich ärztlich untersucht und ggf. die Rechtsmedizin beauftragt.

Teilprozess 02: Klärung

Ziel / Ergebnis Die Personensorgeberechtigten sind in der Lage, ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern eigenverantwortlich und angemessen wahrzunehmen. Falls dies nicht zu erreichen ist, sind die Personensorge-berechtigten bereit, die erforderliche Hilfe anzunehmen und mit zu arbeiten.

Aktivitäten • unverzügliche Klärung des Sachverhaltes der zur Inobhutnahme geführt hat (spätestens am nächsten Werktag)

• klären, ob und ggf. welche weitere Hilfe (andere Kernprozesse und/oder Leistungen) erforderlich sind, um die Inobhutnahme zu beenden

• über die Beendigung der Inobhutnahme entscheiden • Gespräche mit den Betroffenen führen • Gespräche mit Dritten führen • bestehende Gutachten einholen • Rücksprache mit der Gruppenleitung • elterliche Sorge klären, ggf. Gerichte einschalten

Prozessbeteiligte • ggf. Dritte (Beratungsstellen etc.) • ggf. andere Angehörige • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • Wirtschaftliche Jugendhilfe • Inobhutnahmestelle • ggf. Gutachter

Schnittstellen • Gruppenleitung • ggf. Familiengericht

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • Aktenvermerk • Dokumentenvorlage „Anforderung eines ärztlichen

Gutachtens“ • ggf. Dokumentenvorlage „Erstausstattung“ •

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Rück-sprache GL

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 15 min 20 min Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 3 x 100 %

Gesamtzeitbedarf: 455 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 72 Stunden

Anmerkungen

Teilprozess 03: Begleitung (Eltern und Kind)

Ziel / Ergebnis Der junge Mensch ist in die erforderliche und geeignete Hilfe gewechselt. Falls erforderlich ist die fehlende Mitwirkung der Personensorgeberechtigten durch Beschluss des Familiengerichtes ersetzt.

Aktivitäten • Ansprechpartner für alle Beteiligten sein • Kontakt zum jungen Menschen halten • Kontakt zu Leistungserbringer der vorläufigen

Unterbringung halten • ggf. begleiteten Umgang (Kernprozess § 18,3)

organisieren und durchführen lassen

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • Träger / Leistungserbringer • Sonstige relevante Personen / Institutionen • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Schnittstellen • Gruppenleitung • Familiengerichte

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 200 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 4 Wochen nach Anrufung des Gerichtes

Anmerkungen Dieser Teilprozess findet bis zur Gerichtserörterung statt.

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Teilprozess 1:

Mitwirkung

ZugangAufforderung durchdas Familiengericht

Kernprozess: § 50 SGB VIII - Mitwirkung in Verfahren vor dem FamG

Teilprozess 2:

Beratung, KlärungSachverhalt

Entscheidung

4 Wochen

Teilprozess 3:

Erörterung/ Verhandlung

ggf. Kernprozess§§ 17,18

Ende24 S

tunden

� mündlicher Bericht (früher erster Termin)

� schriftlicher Bericht an das Gericht

� Aufforderung zur Mitwirkung

� Die strittigen Fragen bei Trennung und Scheidung sind zum Wohle des Kinder geklärt.

QM Ziel

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Kernprozess: § 50 SGB VIII – Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein und weist auf mögliche Hilfen hin. Das Jugendamt wird durch die Gerichte zur Mitwirkung aufgefordert. Im Mittelpunkt steht die Sachverhaltsklärung durch Gespräche mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen, ggf. Personen aus dem sozialen Umfeld, sowie durch Hausbesuch. Für diesen Teilprozess steht in der Regel maximal ein Monat (§ 155 Abs. 2 FamFG) zur Verfügung. Der ermittelte Sachverhalt und Lösungsansätze werden dem Gericht berichtet. Der Soziale Beratungsdienst im Jugendamt wirkt an der Erörterung/Verhandlung mit, damit die Perspektive des Kindes und das Kindeswohl angemessen berücksichtigt werden.

§ 50 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten) (1) Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es hat in folgenden Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mitzuwirken: 1. Kindschaftssachen (§ 162 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 2. Abstammungssachen (§ 176 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 3. Adoptionssachen (§ 188 Abs. 2, §§ 189, 194, 195 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), 4. Ehewohnungssachen (§ 204 Abs. 2, § 205 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und 5. Gewaltschutzsachen (§§ 212, 213 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). (2) Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 24 FamFG (Anregung des Verfahrens) (1) Soweit Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden können, kann die Einleitung eines Verfahrens angeregt werden. (2) Folgt das Gericht der Anregung nach Absatz 1 nicht, hat es denjenigen, der die Einleitung angeregt hat, darüber zu unterrichten, soweit ein berechtigtes Interesse an der Unterrichtung ersichtlich ist. § 162 FamFG (Mitwirkung des Jugendamts) (1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Jugendamt ist auf seinen Antrag an dem Verfahren zu beteiligen.

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(3) Dem Jugendamt sind alle Entscheidungen des Gerichts bekannt zu machen, zu denen es nach Absatz 1 Satz 1 zu hören war. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 176 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolgt, das Jugendamt anhören. Im Übrigen kann das Gericht das Jugendamt anhören, wenn ein Beteiligter minderjährig ist. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen einer Anfechtung nach Absatz 1 Satz 1 sowie einer Anhörung nach Absatz 1 Satz 2 die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 155 FamFG (Vorrang- und Beschleunigungsgebot) (1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. (2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden. Das Gericht hört in diesem Termin das Jugendamt an. Eine Verlegung des Termins ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Der Verlegungsgrund ist mit dem Verlegungsgesuch glaubhaft zu machen. (3) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zu dem Termin anordnen. § 194 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) In Adoptionssachen hat das Gericht das Jugendamt anzuhören, sofern der Anzunehmende oder Angenommene minderjährig ist. Dies gilt nicht, wenn das Jugendamt nach § 189 eine fachliche Äußerung abgegeben hat. (2) Das Gericht hat dem Jugendamt in den Fällen, in denen dieses angehört wurde oder eine fachliche Äußerung abgegeben hat, die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 205 FamFG (Anhörung des Jugendamts in Ehewohnungssachen) (1) In Ehewohnungssachen soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder im Haushalt der Ehegatten leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 213 FamFG (Anhörung des Jugendamts) (1) In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes soll das Gericht das Jugendamt anhören, wenn Kinder in dem Haushalt leben. Unterbleibt die Anhörung allein wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) Das Gericht hat in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Jugendamt die Beschwerde zu. § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt. (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und

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Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

Teilprozess 01: Mitwirkung

Ziel / Ergebnis Anlass, Beteiligte, insbesondere die Kinder, und Rahmenbedingungen für die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren sind der Fachkraft bekannt. Das QM Ziel wird verfolgt.

Aktivitäten • Unterlagen sichten, ggf. Altakten • Termine mit Beteiligten machen

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Junger Mensch • Verfahrenspfleger

Schnittstellen • Familiengericht

Instrumente / Dokumente

• Schriftliche Aufforderung zur Mitwirkung • Dateneingabe Software • Personenakte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf Keine 20 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 40 min Fahrzeit: keine Frist: 24 Stunden

Anmerkungen

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Teilprozess 02: Beratung, Klärung Sachverhalt mit Betroffenen

Ziel / Ergebnis Die erarbeitete Lösung/Vereinbarung ist so gestaltet, dass das Wohl des Kindes gesichert ist.

Aktivitäten • Personensorgeberechtigte beraten • Sammlung von Informationen zur strittigen

Fragestellung im Zusammenhang der Trennung und Scheidung

• ggf. andere Fachdienste einbeziehen bzw. weiterleiten • Kinder / Jugendliche in den Beratungsprozess

einbeziehen • bei frühen ersten Termin mündlichen Bericht

vorbereiten • bei Anhörungstermin schriftlicher Bericht erstellen

Mögliche Ergebnisse : • ggf. Hauptvereinbarung treffen • ggf. Beratung abschließen • ggf. Rücknahme des Antrages an das Familiengericht

durch die Parteien, möglicherweise Abschluss des Verfahrens

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Junger Mensch • andere Institutionen

Schnittstellen • Familiengerichte

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerk • Dateneingabe Software • mündlicher Bericht an das Gericht (ersten Termin) • schriftlicher Bericht an das Gericht (Anhörung)

Zeitbedarf + Frist In Verbindung mit frühem ersten Termin Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 25 min 10 min 15 min Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 3 x

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Gesamtzeitbedarf: 360 min Fahrzeit: in 33 % der Gespräche Frist: 4 Wochen

In Verbindung mit Anhörung Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 35 min 10 min 15 min Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 3 x

Gesamtzeitbedarf: 390 min Fahrzeit: in 33 % der Gespräche Frist: 4 Wochen

Anmerkungen

Teilprozess 03: Erörterung / Verhandlung

Ziel / Ergebnis Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am Kindeswohl orientiert. Das QM Ziel ist erreicht.

Aktivitäten • Sachverhalt darlegen • ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten • an den weiteren Erörterungen / Anhörungen

teilnehmen

Prozessbeteiligte • Familiengericht • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre

Bezugspersonen • ggf. Vormund / Pfleger • Junger Mensch • Verfahrenspfleger • Anwälte

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerk • Dateneingabe Software

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 15 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen Wartezeit: unterschiedlich

Anmerkungen • Das Verfahren soll innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

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Kernprozess: § 50 i. Vb. § 1666 / Risikoeinschätzung

EntscheidungEnde

Teilprozess 2:

Erörterung/ Verhandlung

zeitnah

ggf. andere Kern-prozess

Zugang über § 8a , ggf. in Vb.

mit § 42

Teilprozess 1b:

Anregung an dasFamG (§ 1666 BGB)

Ende

Teilprozess 3:

Überprüfung undBerichterstattung

5 Werktage nach

Entscheidung m

it G

ruppenleitung /

24 Stunden bei

Inobhutnahme

� Teilnahme

� Bericht an das Gericht

� Bericht mit Antrag-stellung an das Gericht

Teilprozess 1a:

Risikoein-schätzung (§ 8a)

Wenn das Gericht eine Auflage erteilt!

� Gefahrenabwehr bei KWG undFamiliengerichtliche Verfahren im Rahmen der Gefahrenabwehr

QM Ziel

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Kernprozess: § 50 SGB VIII i. V. m. § 1666 BGB / Risikoeinschätzung § 8a SGB VIII Das Jugendamt wirkt in allen gerichtlichen Verfahren zur Regelung der Personensorge von jungen Menschen einschließlich des Umgangs mit. Es bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des jungen Menschen ein und weist auf mögliche Hilfen hin. Dies gilt auch für Verfahren gemäß § 1666 BGB und § 8a SGB VIII. Das Jugendamt ruft das Familiengericht an:

1. Wirken die Eltern / Personensorgeberechtigten bei der Gefährdungseinschät-zung nicht mit, muss das Jugendamt das Familiengericht im Rahmen der Risi-koeinschätzung anrufen.

2. Das Jugendamt kann durch eigene Anregung ein gerichtliches Verfahren auslösen, wenn die Befugnisse der Personensorgeberechtigten eingeschränkt oder gar ersetzt werden müssen, damit das Kindeswohl gewährleistet ist.

§ 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.

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§ 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) (1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt. (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

Teilprozess 01a: Risikoeinschätzung § 8a SGB VIII

Ziel / Ergebnis Eine Gefährdungseinschätzung wurde in Verantwortungsgemeinschaft mit dem Familiengericht vorgenommen. Das QM Ziel Gefahrenabwehr ist erreicht.

Aktivitäten • zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie Antragstellung über die Gruppenleitung

• Bericht erstellen: - Situation - Maßnahmen - Grenzen der Jugendhilfe - Problem für Kind / Jugendlichen

• Bericht über die Gruppenleitung an das Familiengericht weiterleiten

• ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV weiterleiten

• Information an die Personensorgeberechtigten

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Junger Mensch

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Schnittstellen • Familiengericht • Gruppenleitung • Abteilungsleitung (zur Kenntnisnahme)

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit Antragstellung“

• Dateneingabe Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Rück-sprache GL

Zeitbedarf 90 min 10 min 15 min 20 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 135 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung

Anmerkungen

Teilprozess 01b: Antragstellung an das Familiengericht (§1666)

Ziel / Ergebnis Dem Familiengericht sind die Fakten bekannt, die zur Sicherung des Kindeswohls eine familiengerichtliche Entscheidung erfordern. Das QZ Gefahrenabwehr wird angestrebt.

Aktivitäten • zeitnahe Entscheidung über die Anrufung sowie Antragstellung über die Gruppenleitung

• Bericht erstellen: - Situation - Maßnahmen - Grenzen der Jugendhilfe - Problem für Kind / Jugendlichen

• Bericht über die Gruppenleitung an das Familiengericht weiterleiten

• ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an AV weiterleiten

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• Information an die Personensorgeberechtigten

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Junger Mensch • andere Institutionen • Freie Träger (bei Inobhutnahmen/Krisensituationen) • Verfahrenspfleger

Schnittstellen • Familiengericht • Gruppenleitung • Abteilungsleitung (vorab zur Kenntnisnahme)

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Bericht an das Gericht mit Antragstellung“

• Dateneingabe Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Rück-sprache GL

Zeitbedarf 90 min 10 min 15 min 20 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 100 %

Gesamtzeitbedarf: 135 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Werktage nach Entscheidung mit Gruppenleitung und 24 Stunden bei Inobhutnahme

Anmerkungen Bei Antragstellung durch das Jugendamt ist die Fachkraft immer Prozessbeteiligter, sonst erfolgt eine Absprache mit der Gruppenleitung.

Teilprozess 02: Erörterung / Verhandlung

Ziel / Ergebnis Bei der Erörterung/Verhandlung wurde das Wohl des Kindes berücksichtigt und eine Lösung erarbeitet, die sich am Kindeswohl orientiert.

Aktivitäten • Sachverhalt darlegen • ggf. Lösungsvorschläge unterbreiten • an den weiteren Erörterungen teilnehmen

Prozessbeteiligte • Familiengericht • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre

Bezugspersonen

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• ggf. Vormund / Pfleger • Junger Mensch • ggf. Anwalt • ggf. Verfahrenspfleger

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerk • mündlicher Bericht an das Gericht

Zeitbedarf + Frist Ver-

handlung Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 15 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Verhandlungen Wartezeit: unterschiedlich

Anmerkungen

Teilprozess 03: Überprüfung und Berichterstattung (entsprechend der Auflage des Gerichtes)

Ziel / Ergebnis Das Wohl des Kindes war bei der Umsetzung des Familiengerichtsbeschlusses stets gewährleistet. Das Familiengericht wurde zeitnah unterrichtet, wenn eine Beeinträchtigung des Kindeswohles nicht kurzfristig beseitigt werden konnte.

Aktivitäten • Gerichtliche Auflagen/ Empfehlungen umsetzen • ggf. schriftlich zu Gutachten / Bericht des

Verfahrenspflegers äußern • ggf. Anträge zur Amtsvormundschaft an Amtsvormund

(AV) weiterleiten • ggf. erneute Berichterstattung nach Aufforderung • Gespräch mit Beteiligten führen • Berichte erstellen und ggf. zur Kenntnis an den AV

geben

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Prozessbeteiligte • Amtsvormund • Maßnahmeträger • Institutionen (z.B. Schule) • Wirtschaftliche Jugendhilfe (bei

Sorgerechtsveränderungen - Kostenregelungen) • Maßnahmeträger

Schnittstellen • Familiengericht

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerk • Dokumentenvorlage „Bericht an das Familiengericht“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 45 min 10 min 15 min Keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 70 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Kernprozess: 1. Falleingang

Teilprozess 1:

Erstkontakt

Zugang zumSozialen Dienst

EntscheidungEndeWeiter-vermittlungan Dritte

Teilprozess 2:

Auftrags-klärung

Entscheidung

andereKernprozesse

Ende

2. und 3. Woche

1. Woche

Weiter-Vermittlung an Dritte z.B. § 16 SGB VIII

� Aktennotiz� Anschreiben

� Fallakte / ProSoz� Protokoll � Schweigepflichts-

entbindung

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3. Die Kernprozesse des Fachdienstes Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gem § 35a SGB VIII

In der Regel Zugangüber einen Falleingangdurch den Fachdienst

(TP 1 Falleingang)

Kernprozess: § 35a SGB VIII - Hilfe zur Erziehung (ohne Teilleistungsstörung)

Teilprozess 3 b:

KontaktLeistungserbringer

6 Wochen

Teilprozess 2a:

Fachgespräch

1 Woche F

G

2 Wochen K

B

� „örtliche und sachlicheZuständigkeit

� Schweigepflicht-entbindung

� SPDi� ext. Berichte

� Protokoll�Personalbogen�Ggfs. Kostenverfügung

Teilprozess 1:

Klärungsphase

Teilprozess 2b:

Kollegiale B. /Interdisziplinäre F.

für § 35 a

Teilprozess 3 a:

Gespräch zurHilfeakzeptanz

Am

b. 1 Woche

Stat. 2 M

onate

� Antrag § 35a

� Hilfen zur Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung und bei seelischer Behinderung

Teilprozess 4:

1. Hilfeplan-gespräch (HPG)

� Dokumentenvorlage„Hilfeplangespräch“

� LDS Statistik

Teilprozess 5:

Monitoring(Steuerung d. Hilfe)

Teilprozess 6:

Hilfeplan-fortschreibung

Teilprozess 7a:

Beendigung

Teilprozess 7b:Fallübergabe beiZuständigkeits-

wechsel

Leistungserbringer(extern)

zeitnah6 M

onate

� HPG-Protokoll� Entwicklungsbericht� Dokumentenvorlage

„Kostenverfügung“

� Dokumentenvorlage„Hilfebeendigung“

� LDS-Statistik� Änderungsmitteilung

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Teilprozess 01: Klärungsphase

Ziel • Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Hilfe geeignet ist. Feststellung zum QM Ziel.

Aktivitäten • Personensorgeberechtigte wenden sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe

• Elterliche Sorge klären • Erstgespräch mit Sorgeberechtigten,

Kind/Jugendlicher entsprechend des Entwicklungsstandes

• Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer, heilpädagogischer und sozialtherapeutischer Diagnosen, bzw. bei Bedarf Einholung von Gutachten zur Abweichung der seelischen Gesundheit

• Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen und

• ggf. bei Vorliegen möglicher Mehrfachbehinderung oder Abgrenzungsproblemen Einbindung des Gesundheitsamtes zur Plausibilitätsprüfung der fachärztlichen Diagnosen und bisher festgestellten Behinderungen oder

• mit Erziehungsberatungsstelle (regelmäßige gemeinsame Fachgespräche). Die Erziehungsberatungsstelle fungiert bei Bedarf als interner Fachdienst für den Fachdienst 35a. Sie kann den Fachdienst bei der Sichtung der Befunde auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit unterstützen. Weitere Unterstützung kann bei den Fragen der Einschätzung zu den Folgen von psychischen Störungen bzgl. der Teilhabe am Leben und zur Einschätzung zur Geeignetheit bestimmter Eingliederungsmaßnahmen bei vorliegenden Teilhabeeinschränkungen erfolgen.

• Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und ggf. anderen Beteiligten).

• Bei Integrationshilfen: Abfrage schulpädagogischer Stellungnahmen (über die Schulaufsicht, bisheriger schulischer Förderleistungen und Empfehlungen zur geeigneten Förderung).

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• Beziehen sich mögliche Teilhabeeinschränkungen direkt auf den schulischen Bereich, ist mit der zuständigen Schule bzw. mit der Schulaufsicht zu klären, ob bzw. in welchem Umfang der Unterstützungsbedarf durch ein geeignetes schulisches Förderkonzept abgedeckt werden kann.

• Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung gemeinsamer Ziele (zeichnet sich eine stationäre Hilfe ab, ist die EB bei der Beurteilung des Gutachtens immer zu beteiligen).

• Fachgespräch vorbereiten

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • Junger Mensch • ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen • ggf. Familienberatungsstelle • andere Fachstellen • ggf. Vormund / ges. Betreuer

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst • Gesundheitsamt • WJH (örtliche Zuständigkeit prüfen) • Schulamt

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• Zwischenmitteilung zur zeitlichen Unterbrechung • Anforderung fachärztliches Gutachten (psychische

Störungen nach ICD 10) • externe Berichte • SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) • Vermerke • Dateneingabe Software • Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 15 min 20 min Häufigkeit 3 x

Gespräche 3 x 3 x 4 x 50 %

Gesamtzeitbedarf: 415 min Fahrzeit: 50% der Gespräche Frist: 8 Wochen

Anmerkungen Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum Fachdienst Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII):

• Sobald die Eltern / Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII stellen, wird der Fall vom Sozialen Beratungsdienst an den Fachdienst Eingliederungshilfe übergeben.

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• Alle vorliegenden Unterlagen sowie Dokumente zum Eingliederungsbedarf werden dem Fachdienst übergeben.

• Bei laufenden Fällen der Erziehungshilfe fordert die fallführende Fachkraft des Sozialen Beratungsdienstes das Gutachten zur Abweichung der seelischen Gesundheit ein, liegt dieses vor, wird es zur Prüfung an den Fachdienst Eingliederungshilfe übergeben und bei positiver Prüfung wird der Fall durch diesen Fachdienst übernommen.

• Die Fallübergabe durch den Sozialen Beratungsdienst an den Fachdienst Eingliederungshilfe (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes).

• Mitteilung an WJH • Bei Fallübergabe stellt der Soziale Beratungsdienst

dem Fachdienst Eingliederungshilfe die folgenden Unterlagen zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.

• Die pädagogische Einschätzung der geeigneten Maßnahme erfolgt durch den Fachdienst.

• Beim PKD erfolgt ein analoges Verfahren. Lediglich die Betreuung der Pflegefamilien wird weiterhin vom PKD übernommen.

Teilprozess 02a: Fachgespräch

Ziel / Ergebnis Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der Leistungsumfang gewährt.

Aktivitäten • Fall vorstellen • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten und

entscheiden • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren

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Prozessbeteiligte • Fallführende Fachkraft • Vertretung der Fachkraft • Ggf. Erziehungsberatungsstelle

Schnittstellen • Gruppenleitung • ggf. EB (wenn die EB in der Klärung eine aktive Rolle

hatte) • ggf. Abteilungsleitung

Instrumente / Dokumente

• Fallakte • Antrag auf Eingliederungshilfe • Sozialpädagogische Diagnose (vorläufig) • Protokoll zum Fachgespräch

Zeitbedarf + Frist Team Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 20 min 45 min 15 min keine keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche

Teilprozess 02b: Kollegiale Beratung / Interdisziplinäre Fallkonferenz für § 35 a

Ziel / Ergebnis Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte vorläufig definiert. Das QM Ziel ist definiert.

Aktivitäten • Fall Anmeldung mit der (vorläufigen) Sozialpädagogischen Diagnose über die Gruppenleitung

• Fall vorstellen • Kollegiale Beratung nach Methode • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren (QM Ziel) • Vorberatung zur Entscheidung über die

Hilfegewährung

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• Erstellung des Protokoll zur kollegialen Beratung • Kostengenehmigung über die Linienstruktur • Protokoll zum Fachgespräch, örtliche und sachliche

Zuständigkeit werden zur Prüfung an die Wirtschaftliche Jugendhilfe weitergeleitet (innerhalb von 3 Tagen gibt es eine Rückmeldung zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit).

• geplante Stationäre Hilfen werden an die Abteilungsleitung zur Prüfung weitergeleitet

Prozessbeteiligte Kollegiale Fallberatung (ambulante Maßnahmen): • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Ein bis zwei weitere Fachkräfte

Interdisziplinäre Fallkonferenz §35a (stationäre Maßnahmen): • Gruppenleitung • Fallführende Fachkraft • Abteilungsleitung • EB • Fachbereichsleitung im Sinne der Kostenhierarchie

Schnittstellen • WJH • Abteilungsleitung

Instrumente / Dokumente

• Fallakte • Sozialpädagogische Diagnose • Protokoll der kollegialen Fallberatung • Kinder- und jugendpsychiatrische Stellungnahmen &

Gutachten

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- Stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 15 min keine 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: keine Frist: 2 Wochen

Anmerkungen • Fälle können nach Rücksprache zwischen Gruppenleitung und fallführender Fachkraft freiwillig in die Interdisziplinäre Fallkonferenz eingebracht.

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Kostenhierachie ist gemäß aktueller Kostenhierachie (Handlungsanweisung) zu beachten.

Teilprozess 03 a: Gespräch Hilfeakzeptanz

Ziel / Ergebnis Die Beteiligten identifizieren sich mit dem Angebot und arbeiten an dem Prozess aktiv mit.

Aktivitäten • Angebote einholen und bewerten • Gespräch mit den Betroffenen zur Akzeptanz des

Angebotes • Antragsaufnahme, Genehmigung und Weiterleitung

des Antrags auf Eingliederungshilfe an WJH • über Alternativen und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • ggf. Vormund / Pfleger • ggf. gesetzlicher Betreuer • junger Mensch

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlagen „35a Antrag“ • Fallakte • Dateneingabe Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x

Gesamtzeitbedarf: 75 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche

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Teilprozess 03b: Kontakt Leistungserbringer

Ziel / Ergebnis Die Leistungsbereitschaft und der mögliche Leistungsbeginn sind mit dem möglichen Leistungserbringer geklärt.

Aktivitäten • mit dem Leistungserbringer Kontakt aufnehmen und konkrete Absprachen treffen

• Schriftliche Informationen an Leistungserbringer senden (Fallbeschreibung mit Hinweis auf die Hilfeform, den Umfang und die Laufzeit)

• ggf. jungen Menschen in der Einrichtung vorstellen • Eventuell zu weiteren/alternativen Leistungserbringern

Kontakt aufnehmen • bei Trägern die vom Jugendamt noch nicht belegt bzw.

beauftragt sind, wird von der fallverantwortlichen Fachkraft eine aktuelle Entgeltvereinbarung angefordert (liegt eine solche nicht vor, ist die WJH zu informieren) Beginn der Leistung

• die fallführende Fachkraft informiert die WJH über Träger, Hilfebeginn und Hilfeumfang (Kostenverfügung)

• Unterbringung organisieren - die Eltern sollen dies vorrangig übernehmen und nur, wenn dies nicht möglich ist wird dies vom Fachdienst übernommen (2 Fachkräfte)

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • junger Mensch • ggf. Vormund / Pfleger • ggf. gesetzlicher Betreuer

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerk • Dienstreiseantrag • Dateneingabe Software • Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 45 min 10 min 15 min keine Häufigkeit 1 amb. /

2 stat. 1 x 2 x

1 x 2 x

1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 120 Min. bei ambulanten Hilfen und 240 Min. bei stationären Hilfen Fahrzeit: nur bei stationärer Hilfe Frist: Ambulante Hilfen 1 Woche, Stationäre Hilfen 2 Monate

Anmerkungen • Bei der Auswahl des geeigneten Leistungserbringers sind fachliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten.

Teilprozess 04: Erstes Hilfeplangespräch

Ziel / Ergebnis Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart.

Aktivitäten Das Gespräch findet nach Möglichkeit am Leistungsort (Haushalt, Heim etc.) statt.

• Erste Zielvereinbarungen treffen (SMART) • Vereinbarung über Beginn der Maßnahme • Vereinbarung über Zeitpunkt der Fortschreibung

treffen • ggf. Regelung zum Umgang treffen

Optional:

• Überprüfung, ob die Familie / Personensorgeberechtigte tatsächlich nach Herne gezogen sind.

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • junger Mensch • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Pfleger • ggf. gesetzlicher Betreuer

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Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ • Dateneingabe Software • LDS-Statistik

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 80 min 60 min 15 min 15 min Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 170 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: Vor Beginn der Hilfe oder direkt bei Hilfebeginn

Anmerkungen • Beteiligung aller Familienmitglieder und verschiedener Fachkräfte

• Nur in Ausnahmefällen soll das Hilfeplangespräch nach Hilfebeginn erfolgen (max. 2 Monate).

Teilprozess 05: Monitoring (Steuerung der Hilfe)

Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wird durch die fallführende Fachkraft bewertet. Die Erreichung des QM Ziels wird überprüft.

Aktivitäten Durch persönliche Kontakte zu den jungen Menschen sowie zur Familie des jungen Menschen wird die Hilfe bezogen auf die im QM Ziel festgelegte Wirkung überprüft.

• persönliches Gespräch mit dem jungen Menschen • persönliches Gespräch mit der Familie, ggf. mit

weiteren Bezugspersonen • Ziele und Leistungsumfänge überprüfen und ggf. neu

festlegen • ggf. Rückkehroption überprüfen und bei Bedarf

zusätzliche Hilfen für die Herkunftsfamilie einrichten • Hilfeplangespräch vorbereiten

Prozessbeteiligte • Junger Mensch • Familie • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger

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• ggf. gesetzlicher Betreuer • Dritte (z.B. Schule)

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• „Bericht zur Vorbereitung der Fortschreibung der Hilfe“ (erfolgt durch die freien Träger)

• Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre)

• Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) • Datenbank Software

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 45 min 15 min 15 min Keine Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 290 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate

Anmerkungen

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Teilprozess 06: Hilfeplanfortschreibung

Ziel / Ergebnis Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. Ziele und Umfang der weiteren Hilfe sind zwischen den Beteiligten schriftlich vereinbart.

Aktivitäten Zur Hilfeplanfortschreibung wird durch den Leistungserbringer ein „Bericht zur Vorbereitung auf die Fortschreibung der Hilfe“ erstellt. Alle Vereinbarungen (Ziele etc.) werden im HPG-Protokoll dokumentiert. Abschließend wird der Termin für die nächste Fortschreibung – ggf. für die Beendigung – vereinbart.

• Ausgestaltung der Hilfe orientiert am QM-Ziel • Hilfeplangespräch organisieren, moderieren und

dokumentieren • ggf. Kostenverfügung an die WJH weiterleiten • ggf. Anmeldung eines Fachgespräches oder der

kollegialen Fallberatung / Interdisziplinäre Fallkonferenz

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • Junger Mensch • Träger / Leistungserbringer • ggf. EB • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger

Schnittstellen • Leistungserbringer • Leitung • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

• Entwicklungsbericht des Leistungserbringers (erfolgt 6 Wochen vor der Hilfeplanfortschreibung durch die freien Träger)

• Selbsteinschätzung zur Hilfe durch den jungen Menschen (ab 16 Jahre)

• Protokoll „Hilfeplanfortschreibung“ (HPG-Protokoll) • Dateneingabe Software • Dokumentenvorlage „Kostenverfügung“

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Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 70 min 45 min 15 min 15 min 20 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x 50 %

Gesamtzeitbedarf: 155 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle mindestens alle 6 Monate

Anmerkungen • Mögliche Veränderungen der Hilfe (in Art und Umfang) werden unter Vorbehalt vereinbart und protokolliert. Diese werden im Anschluss an die Hilfeplanfortschreibung im Fachgespräch behandelt. Das Ergebnis wird anschließend dem Leistungserbringer mitgeteilt.

• Nach Ablauf der Bewilligung Wiedereinstieg in TP 02 (im Fachgespräch wird jeweils festgelegt, wann eine Wiedervorlage im Fachgespräch notwendig ist).

Teilprozess 07: Beendigung

Ziel / Ergebnis Die Hilfe ist beendet, weil die Ziele erreicht wurden und die Teilhabeeinschränkung beseitigt ist Soweit die Hilfe ohne Erfolg beendet (Abbruch) wird, kennen die Beteiligten die Gründe und ihre Handlungsmöglichkeiten. Eine Gefährdung des Kindes ist ausgeschlossen.

Aktivitäten Die Beendigung der Hilfe ist abhängig von den Gründen der Beendigung. Unterschieden werden

• planmäßige Beendigungen • Hilfeartwechsel • Abbrüche und • Zuständigkeitswechsel (bei Umzug).

In allen Fällen versucht die Fachkraft ein Abschluss- bzw. Übergabegespräch mit allen Beteiligten zu terminieren. Auf jeden Fall findet ein Gespräch mit Anbieter/Träger statt. Bei abgebrochenen Hilfen wird zusätzlich der Grund für den Abbruch dokumentiert. Bei planmäßig beendeten Hilfen wird dokumentiert, ob die Hilfe mit oder ohne Erfolg eingestellt werden kann.

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• Abschluss- bzw. Übergabegespräch vereinbaren und durchführen

• Hilfeverlauf und Hilfeerfolg auswerten • Wirtschaftliche Jugendhilfe über Beendigung

informieren (Änderungsmitteilung) • ggf. Information und Übersendung der Akte an

anderes Jugendamt • im Bedarfsfall mit der Familie bzw. einzelnen

Familienmitgliedern Beratungstermine vereinbaren (Nachbereitung)

• Überleitung an andere Leistungsträger

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • junger Mensch • Leistungserbringer • ggf. Vormund / Pfleger • ggf. gesetzlicher Betreuer

Schnittstellen • Gruppenleitung • Wirtschaftliche Jugendhilfe (Änderungsmitteilung) • ggf. anderes Jugendamt (bei

Umzug/Zuständigkeitswechsel) • anderer Leistungsträger

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage “Hilfebeendigung“ • LDS-Statistik • Dateneingabe Software • Dokumentenvorlage „Änderungsmitteilung“

• ggf. Dokumentenvorlage „Übergabebogen“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 15 min 10 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 145 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche

Anmerkungen • Bei Abschlussgesprächen in der Dienststelle, sind entsprechende Räume vorzuhalten.

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Teilprozess 07b: Fallübergabe bei Zuständigkeits-wechsel

Ziel / Ergebnis Der nunmehr zuständige örtliche Träger ist über den Stand, die Ziele, Art und Umfang der bisherigen Hilfe und den weiteren Bedarf informiert. Im Rahmen der Fallübergabe entsteht keine Gefährdung des jungen Menschen.

Aktivitäten Fallübergabe: • Austausch über die Sichtweisen der Beteiligten zum

Verlauf der Hilfe, zum QM Ziel und der Zielerreichung • Information über die bisher vereinbarten

Handlungsziele (SMART-Ziele) • Absprachen zur Umsetzung/Überleitung • ggf. Information zu den bisherigen Vereinbarungen

zum Umgang

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte • ggf. Vormund / Pfleger • junger Mensch • nunmehr zuständiger örtliche Träger der öffentlichen

Jugendhilfe • Träger / Leistungserbringer

Schnittstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

�Fallakte � Datenbank Software � Protokoll Fallübergabe � Auswertung Hilfeverlauf � Landesstatistik LDS

Zeitbedarf + Frist Gespräch Dokumen-

tation Admini-stration

Kurzge-spräche

koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 60 min 10 min 10 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 150 min Fahrzeit: in 100 % der Gespräche Frist: 1 Woche

Anmerkungen

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Teilprozess 1:

Klärungsphase

Kernprozess: § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe - Teilleistungsstörungen

4 Wochen

Teilprozess 3:

1. Hilfeplan-gespräch (TLS)

Teilprozess 3a:

Hilfeplan-fortschreibung

1 Wochen

Leistungserbringer(extern)

� Dokumentenvorlage„Hilfeplangespräch“

� LDS-Statistik

� Schweigepflicht-entbindung

� SPDi� externe Berichte /

ärztl. Gutachten

Teilprozess 2:

Fachgespräch� Protokoll zum

Fachgespräch

� Dokumentenvorlage„FortschreibungHilfeplangespräch“

� LDS-Statistik

In der RegelZugang über

einen Falleingangdurch den Fachdienst

(TP 1)

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Teilprozess 01: Klärungsphase

Ziel • Feststellung, ob eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt und welche Hilfe geeignet ist.

Aktivitäten • Personensorgeberechtigte wenden sich an die Fachkraft im Fachdienst

• Elterliche Sorge klären • Erstgespräch mit Sorgeberechtigten,

Kind/Jugendlicher entsprechend des Entwicklungsstandes

• Abfrage bereits vorhandener fachmedizinischer, heilpädagogischer und sozialtherapeutischer Diagnosen

• Sichtung des Materials, Auswertung der Diagnosen • Diagnostik durch die Erziehungsberatungsstelle (falls

noch keine in allen Aspekten aussagekräftigen Befunde zur Teilleistungsstörung und zur begleitenden psychischen Störung vorliegen)

• Sichtung und Bewertung anderer Diagnostik durch die Erziehungsberatungsstelle

• Versenden eines Fragebogen durch den Fachdienst Eingliederungshilfe, in dem die schulische Situation sowie bisherige schulische Förderung nachgefragt wird, über das Schulamt an die Schule

• Sozialpädagogische Begutachtung und Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung (Familiengespräche und ggf. anderen Beteiligten)

• Wenn das Ergebnis dieser Feststellung von der fachlichen Einschätzung der EB abweicht, wird diese über das Ergebnis informiert (der fachliche Austausch über solche Fälle erfolgt im interdisziplinären Team Fachdienst und EB)

• Konkretisierung des Hilfebedarfs und Erarbeitung gemeinsamer Ziele

• Fachgespräch vorbereiten • Antragsaufnahme • Stellungnahme zur Ablehnung, wenn

Voraussetzungen nicht vorliegen an WJH

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Prozessbeteiligte • Eltern (Elternteile) • junger Mensch • ggf. Kollegen und/oder Kolleginnen • Erziehungsberatungsstelle • andere Fachstellen

• ggf. Vormund Schnittstellen • WJH

• Schulamt • EB • Schule

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• Dokumentenvorlagen „35a Antrag“, • Anforderung ärztliches Gutachten (35a) • externe Berichte • Schulfragebogen • SPDi (Sozialpädagogische Diagnostik) • Vermerke • Dateneingabe Software • Dokumentvorlage „Schweigepflichtentbindung“

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 15 min keine Häufigkeit 2 x 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 260 min Fahrzeit: bei zwei Gesprächen Frist: 8 Wochen

Anmerkungen • Bei Ablehnung der Leistungen gem. § 35a SGB VIII prüft die Erziehungsberatungsstelle, ob im Rahmen einer Härtefallregelung und innerhalb der vorhandenen Kapazitäten eine interne Förderung durch die Beratungsstelle möglich ist.

• Festlegung des Förderorts/ Anbieters in Abstimmung mit der Familie auf der Basis neuer Leistungsvereinbarungen.

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Teilprozess 02: Fachgespräch

Ziel / Ergebnis Die Ziele der Hilfe, die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, Umfang und Laufzeit) und ggf. Alternativen sind unter Beteiligung mehrerer Fachkräfte definiert und der Leistungsumfang gewährt.

Aktivitäten • Fall vorstellen • Hilfebedarf sowie die geeignete Hilfe und den

Leistungsumfang feststellen • über den geeigneten Leistungserbringer beraten und

entscheiden • über Alternative und ergänzende Hilfen beraten • Ziele definieren • Genehmigung und Weiterleitung des Antrags auf

Eingliederungshilfe an WJH • Information über die Entscheidung an die EB und ggf.

Rücksprache mit dieser bzw. Einladung zum Fachgespräch wenn die Entscheidung vom Gutachten der EB abweicht

Prozessbeteiligte • Gruppenleitung • fallführende Fachkraft • Vertretung der Fachkraft

Schnittstellen • Gruppenleitung • ggf. EB

Instrumente / Dokumente

• Fallakte • Antrag auf Eingliederungshilfe • Sozialpädagogische Diagnose • Protokoll zum Fachgespräch

Zeitbedarf + Frist Team Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 20 min 45 min 15 min keine keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche

Anmerkungen

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107

Teilprozess 03: Erstes Hilfeplangespräch (Teilleistungsstörungen)

Ziel / Ergebnis Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die Leistungserbringung wird für ein Jahr bewilligt.

Aktivitäten • Hilfeplangespräch vorbereiten/ organisieren/ dokumentieren

• gegenseitig kennen lernen • Zielvereinbarungen treffen • Vereinbarung über Beginn, Verlauf und Ende der

Maßnahme treffen • Abschlussbericht 8 Wochen vor Ablauf des

Bewilligungszeitraums durch den Leistungserbringer

Prozessbeteiligte • Familie • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • ggf. Schule, Schulsozialarbeiter • ggf. Erziehungsberatungsstelle

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Hilfeplangespräch“ • Dateneingabe Software • LDS Statistik • Aktenvermerk

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 45 min 15 min 15 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 165 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: bei Hilfebeginn

Anmerkungen • Die Leistung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. 8 Wochen vor Ablauf erfolgt ein Bericht durch den Leistungserbringer, der auch Aussagen über eine ggf. notwendige Fortschreibung beinhaltet.

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Teilprozess 03a: Hilfeplanfortschreibung (Teilleistungsstörungen)

Ziel / Ergebnis Die Ergebnisse der bisherigen Leistungen wurden bewertet. Zwischen den Beteiligten sind die Ziele, die jeweiligen Aufgaben und der zeitliche Umfang vereinbart. Die Leistungserbringung wird für höchstens ein weiteres Jahr bewilligt.

Aktivitäten • Fortschreibungstermin vorbereiten/ organisieren/ dokumentieren

• Zwischenbericht geht mit der Bitte um Einschätzung an die EB

• Zielvereinbarungen treffen • Vereinbarung über den Verlauf der weiteren

Leistungserbringung treffen • Abschlussbericht des Leistungserbringers

Prozessbeteiligte • Familie • Träger / Leistungserbringer • ggf. Vormund / Ergänzungspfleger • ggf. Schule, Schulsozialarbeiter • Erziehungsberatungsstelle

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dokumentenvorlage „Fortschreibung Hilfeplangespräch“

• Dateneingabe Software • LDS Statistik • Aktenvermerk • Schulfragebogen

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 45 min 15 min 15 min keine Häufigkeit 1

Gespräch 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 165 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Frist: bei Hilfebeginn

Anmerkungen

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109

4. Die Kernprozesse des Pflegekinderdienstes / Adoptionsvermittlungsstelle

Teilprozess 1a:

Information undBeratung

(Adoptionswillige)

Kernprozess: § 51 SGB VIII – Beratung und Belehrung in Verfahren zur

Annahme als Kind (Adoptiveltern und leibliche Eltern)

Teilprozess 4:

Begleitung derAdoptionsfamilie

4 bis 8 Wochen

Teilprozess 5:

Adoptions-verfahren

� Stellungnahme Gericht

Teilprozess 6:

Beratung vonAdoptiveltern

� Nachsorgebericht

EntscheidungEnde

Teilprozess 2a:

Bewerbungs-verfahren

EntscheidungEnde

Teilprozess 3:

Unterbringungdes Kindes

� Prüfung (auch beiAuslandsadoption)

4 bis 8 Wochen

12 Monate

Teilprozess 2b:

Begleitung derleiblichen Eltern

Teilprozess 1b:

Information undBeratung

(leibliche Eltern)

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Teilprozess 01a: Information und Beratung (Adoptionswillige)

Ziel / Ergebnis Die Adoptionswilligen kennen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die persönlichen Anforderungen und sonstigen Rahmenbedingungen einer Adoption.

Aktivitäten • in persönlichen Gesprächen informieren und beraten • rechtliche Voraussetzungen prüfen • Rahmenbedingungen klären

bei

• Verwandtenadoption • Fremdadoption

Prozessbeteiligte • Erwachsene und Kinder in Familienbezügen (auch über Stadtgrenzen hinaus)

• Verwandte, die ein Kind adoptieren möchten • ggf. andere Vermittlungsstellen

Schnittstellen • Pflegekinderdienst • andere Vermittlungsstellen • Vormundschaft / Beistandschaft • Sozialer Beratungsdienst • Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes

Instrumente / Dokumente

• Erfassung der Daten in Akten • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 30 min 10 min 10 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 280 min Fahrzeit: in 50% der Gespräche

Anmerkungen

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Teilprozess 01b: Information und Beratung (leibliche Eltern)

Ziel / Ergebnis Die leiblichen Eltern kennen die rechtlichen Voraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen einer Adoption.

Aktivitäten • in persönlichen Gesprächen informieren und beraten, ggf. in Co-Beratung

• rechtliche Voraussetzungen prüfen • Rahmenbedingungen klären

Prozessbeteiligte • leibliche Eltern • zweite Fachkraft

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst

Instrumente / Dokumente

• Erfassung der Daten in Akten • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 30 min 10 min 10 min Häufigkeit 4

Gespräche 4 x 4 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 560 min Fahrzeit: 100% der Gespräche

Anmerkungen

Teilprozess 02a: Bewerbungsverfahren (Adoptionswillige)

Ziel / Ergebnis Über die geeigneten Adoptionswilligen ist ein Bewerberprofil erstellt.

Aktivitäten • Unterlagen prüfen und bearbeiten • häusliche Lebenssituation erfassen (1 bis 2

Hausbesuche) • Gespräche im Amt führen (3 bis 4 Termine) • Bericht erstellen • ergänzende Stellungnahmen einfordern (z.B.

Arztbericht)

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112

• Eignung auswerten • Fall im Team der gemeinsamen Vermittlungsstelle

beraten (gemeinsame Bewerberliste) • Bewerbung an andere Vermittlungsstellen weiterleiten • Kontakt zu Bewerbern halten

Prozessbeteiligte • Adoptivbewerber (Familie) • andere Vermittlungsstellen • ggf. Dritte (z.B. Ärzte)

Schnittstellen • ggf. andere Vermittlungsstellen

Instrumente / Dokumente

• Akte • Aktenvermerke • Bericht • Bewerberliste • ggf. Ablehnungsbescheid

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 120 min 30 min 10 min 10 min Häufigkeit 4

Gespräche 4 x 4 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 680 min ( 2 Gespräche bei Verwandtenadoption) ( 340 min) Fahrzeit: 100% der Gespräche

Anmerkungen

Teilprozess 02b: Begleitung der Leiblichen Eltern

Ziel / Ergebnis Die leiblichen Eltern haben sich in Kenntnis aller wichtigen Fakten zwischen alternativen Lösungen und der Adoption entschieden.

Aktivitäten • Informationen für das Kind sammeln (Information über die Herkunftsfamilie)

• Kontakte zu möglichen Adoptiveltern begleiten • Eltern zum Notar begleiten • Eltern beraten und rechtlich informieren • Beweggründe abklären • Alternativen zur Adoption aufzeigen

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• ggf. in Mutter-Kind-Einrichtungen unterbringen (§ 19 SGB VIII)

• Arzt-, Hebammen – und Krankenhausbesuche • Adoption vorbereiten und vermitteln • mit anderen Vermittlungsstellen zusammenarbeiten

Prozessbeteiligte • leibliche Eltern • Beistandschaften / Vormundschaften • ggf. Sozialer Beratungsdienst • ggf. Arzt, Hebammen, Krankhaus • ggf. andere Beratungsstellen / Vermittlungsstellen

Schnittstellen • Pflegekinderdienst • andere Vermittlungsstellen • Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) • Beistandschaft / Vormundschaft • ggf. Ausländeramt

Instrumente / Dokumente

• Akte • Aktenvermerke • Stellungnahme an die WJH • Vollmachtserklärung • Adoptionsabsichtserklärung an Standesämter /

Krankenhaus • Formblätter (Personalbögen)

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 120 min 30 min 10 min 10 min Häufigkeit 4

Gespräche 4 x 4 x 4 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 680 min Fahrzeit: 100% der Gespräche

Anmerkungen

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Teilprozess 03: Unterbringung des Kindes

Ziel / Ergebnis Das Kindeswohl ist beim Übergang in die Adoptivfamilie gewährleistet.

Aktivitäten • Krankenhausbesuch durchführen • Versicherungsschutz klären • Anmeldung des Kindes vornehmen (Krankenhaus,

Standesamt, Einwohnermeldeamt) • Adoptiveltern vorbereiten • erste Untersuchungen veranlassen (Kinderarzt) • Informationen einholen und Risiken abklären • das Kind unterbringen • ggf. in Bereitschaftspflege vermitteln • Notartermin wahrnehmen • Familiengericht informieren

Prozessbeteiligte • leibliche Eltern • Adoptiveltern • Beistandschaften • Krankenhäuser, Ärzte und Hebammen • Notar / Gericht • ggf. Urkundsbeamte(r) • Familiengericht • ggf. andere Vermittlungsstellen • ggf. Ausländeramt

Schnittstellen • Krankenkassen • Standesamt / Einwohnermeldeamt • Pflegekinderdienst • Dritte • Beistände / Vormünder • Gericht • ggf. andere Vermittlungsstellen • ggf. WJH

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke • Mitteilung an Prozessbeteiligte (z.B. Gericht) • Adoptionsbescheinigung • Bescheinigung an die leiblichen Eltern • ggf. Stellungnahme WJH

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 45 min 15 min 10 min 15 min Häufigkeit 8

Gespräche 8 x 8 x 4 x

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Gesamtzeitbedarf: 620 min Fahrzeit: 100% der Gespräche

Anmerkungen Teilprozess 3 entfällt bei Verwandtenadoption.

Teilprozess 04: Begleitung der Adoptionsfamilie

Ziel / Ergebnis Die nachhaltige Eingliederung des Kindes in die Adoptionsfamilie und seine positive Entwicklung sind gesichert.

Aktivitäten • regelmäßigen Kontakt zur Adoptionsfamilie halten • Informationen an den Vormund geben • Adoptionsfamilie intensiv unterstützen • Adoptionsfamilie organisatorisch begleiten • Notartermin vorbereiten • ggf. Informationen an die und von der

Herkunftsfamilie weitergeben • ggf. Kontakte begleiten (bei offener Adoption)

Prozessbeteiligte • Adoptionsfamilie • Herkunftsfamilie

Schnittstellen • Kinderarzt, Kindergarten, etc. • Vormund • Notar

Instrumente / Dokumente • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 45 min 15 min 10 min 15 min Häufigkeit 4

Gespräche 4 x 4 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 340 min Fahrzeit: 100% der Gespräche

Anmerkungen

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Teilprozess 05: Adoptionsverfahren

Ziel / Ergebnis Dem Familiengericht wurden alle relevanten Informationen für seine Entscheidung im Adoptionsverfahren rechtzeitig übermittelt.

Aktivitäten • Antrag und Gerichtsakte überprüfen • weiterführende Ermittlungen vornehmen (z.B.

Gesundheitszeugnis) • Hausbesuche durchführen • Gespräche mit allen Beteiligten führen • Adoptionsvoraussetzungen überprüfen und beurteilen • gutachterliche Stellungnahme an das Gericht geben • ggf. Elternteil suchen • ggf. nach § 1748 Abs. 2 BGB belehren • ggf. Stellungnahme abgeben bei Antrag auf

Ersetzung der Einwilligung

Prozessbeteiligte • Adoptionsfamilie • Herkunftsfamilie • Familiengericht • Rechtsanwälte • Vormund / Beistand • ggf. Dritte

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst, JGH • Vormund / Beistand • Einwohnermeldeamt • ggf. Ausländeramt

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke • Stellungnahme Gericht • schriftliche Belehrung • Gerichtsakte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 120 min 30 min 10 min 10 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 340 min Fahrzeit: 50% der Gespräche

Anmerkungen

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Teilprozess 06: Beratung von Adoptiveltern

Ziel / Ergebnis Die positive Entwicklung des adoptierten Kindes ist gesichert und wird durch die Adoptiveltern gefördert. Die Adoptiveltern sind bereit und in der Lage, Unterstützungsbedarf zu erkennen und entsprechende Hilfe beim Jugendamt anzumelden. Die Nachsorgeberichte (bei Auslandsadoptionen) liegen entsprechend dem rechtlichen Rahmen des jeweiligen Heimatlandes des Kindes den zuständigen Stellen dieser Länder vor.

Aktivitäten • Nachsorgeberichte anfertigen • Hausbesuche durchführen • Adoptiveltern beraten (Bezug zur Adoption) • Familienzusammenführungen

Prozessbeteiligte • Adoptionsfamilie • ggf. leibliche Eltern

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst • andere Vermittlungsstellen

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke • Nachsorgeberichte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 10 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 250 min Fahrzeit: 50% der Gespräche

Anmerkungen

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Kernprozess: Herkunftssuche oder auch „Wurzelarbeit“

� Akte suchen� Akte bereinigen� Akte erläutern

ZugangAdoptierte / leibliche

Eltern / Angehörige

Teilprozess 1:

Information undBeratung

EntscheidungEnde

Teilprozess 2:

Biographiearbeit

EntscheidungEnde

Teilprozess 3:

Suche nachVerwandten

EntscheidungEnde

Teilprozess 4:

Begleitung derSuchenden

Ende

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119

Teilprozess 01: Information und Beratung

Ziel / Ergebnis Adoptierte und leibliche Angehörige von Adoptierten, die ihre leiblichen Angehörigen suchen, sind über die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Verfahrensablauf informiert.

Aktivitäten • Informieren und beraten • Akte(n) suchen (als Vorbereitung)

von

• Adoptierte • leibliche Angehörige

• Aktensuche und Einsichtnahme • Benötigte Dokumente weitergeben (bei Adoptierten)

Prozessbeteiligte • Personen, die als Kind adoptiert wurden • leibliche Angehörige, die einen Menschen suchen, der

als Kind adoptiert wurde

Schnittstellen • ggf. andere Vermittlungsstellen

Instrumente / Dokumente

• Akte anlegen • Aktenvermerk

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 15 min 10 min 10 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 250 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 02: Biografiearbeit (nur bei Adoptierten)

Ziel / Ergebnis Die/Der Adoptierte ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über die Umstände ihrer/seiner Adoption und ihre/seine Herkunft informiert. Diese Informationen konnten von der/dem Adoptierten aufgearbeitet werden.

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Aktivitäten • Adoptionsakte studieren • rechtliche Voraussetzungen zur Weitergabe einzelner

Informationen prüfen • Umstände der Adoption aufarbeiten • Akte für den Adoptierten vorbereiten und gemeinsam

mit ihm durcharbeiten

Prozessbeteiligte • Adoptierte

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 120 min 30 min 10 min 15 min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 335 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 03: Suche nach den Verwandten

Ziel / Ergebnis Der Wohnort der gesuchten Verwandten ist bekannt.

Aktivitäten • nach den Leiblichen Eltern, Geschwistern und Verwandten suchen

• nach der adoptierten Person suchen • ersten Kontakt aufnehmen • ggf. Briefaustausch der Beteiligten organisieren

Prozessbeteiligte • Einwohnermeldeämter • Vermittlungsstellen • Standesämter • Beistände / Vormünder • ggf. Ausländeramt

Schnittstellen • Vermittlungsstellen

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121

Instrumente / Dokumente • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 60 min 15 min Häufigkeit 1 x 1 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 210 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 04: Begleitung

Ziel / Ergebnis Der Erstkontakt zwischen suchender und gesuchter Person hat gut vorbereitet und unter positiven Rahmenbedingungen stattgefunden.

Aktivitäten • wechselseitig Informationen weitergeben • das Zusammentreffen anbahnen • getrennte Gespräche mit den betroffenen Personen

führen • Zusammentreffen begleiten

Prozessbeteiligte • Adoptierte • leibliche Eltern • weitere Angehörige

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 120 min 30 min 10 min 15 min min Häufigkeit 2

Gespräche 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 350 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Teilprozess 1:

Information undVorbereitung

Zugang überWerbung

EntscheidungEnde

Kernprozess § 33: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII)

Teilprozess 2:

Bewerbungs-verfahren

Entscheidung

Kernprozess §33(Vermittlung)

Ende

6 Monate

� Erfassung in der Akte

� Bestätigung der Eignung

� Aktenvermerk über den Prüfprozess

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Teilprozess 1:

Information undVorbereitung

Impuls/Zugang überKernprozess:

§§ 27 ff. SGB VIIIHilfe zur Erziehung

EntscheidungEnde

Kernprozess § 33: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII)

Teilprozess 2:

Bewerbungs-verfahren

Entscheidung

Kernprozess §33(Vermittlung)

Ende

6 Monate

� Erfassung in der Akte

� Bestätigung der Eignung

� Aktenvermerk über den Prüfprozess

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Kernprozess: Gewinnung von Pflegepersonen (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen. Der Fachdienst gewinnt durch Öffentlichkeitsarbeit und Information Personen, die bereit sind, junge Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufzunehmen. Durch gezielte Vorbereitungsmaßnahmen werden die interessierten Personen für ihre Aufgabe qualifiziert. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden in persönlichen Gesprächen und durch Inaugenscheinnahme der persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen für die Unterbringung von jungen Menschen geprüft. Bei Eignung wird eine Pflegeerlaubnis erteilt; bei Belegung der Vollzeitpflege im Rahmen von HzE erfolgt die Erlaubnis zusammen mit der Zuweisung des jungen Menschen nach §§ 27 + 33 i.V.m. § 36 SGB VIII. Da es sich bei den Pflegepersonen i. d. R. nicht um voll ausgebildete pädagogische Fachkräfte handelt und sie keine strukturelle Einbindung in einen Jugendhilfeträger haben, ist das Jugendamt besonders bei der Personalauswahl, der Qualitätskontrolle und der fachlichen Begleitung gefordert.

§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. § 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) (1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder

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des Jugendlichen betreffen. § 44 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege) (1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen 1. im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt, 2. als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises, 3. als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad, 4. bis zur Dauer von acht Wochen, 5. im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches, 6. in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) über Tag und Nacht aufnimmt. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu widerrufen. (4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.

Teilprozess 01: Information und Vorbereitung

Ziel / Ergebnis Potenzielle Pflegepersonen sind motiviert und über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Vollzeitpflege informiert.

Aktivitäten • für die Funktion als Pflegeeltern werben • informieren und beraten • Informationsabend vor Seminar vorbereiten und

durchführen (zwei Fachkräfte) • Bewerberseminar vorbereiten und durchführen • Bewerberseminar gemeinsam auswerten bezogen auf

die Pflegebewerber

Prozessbeteiligte • Pflegebewerber

Schnittstellen • Adoptionsstelle • andere Vermittlungsstellen

Instrumente / Dokumente • Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern

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Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min keine 10 min keine keine Häufigkeit 50 % 1 x 1 x 1 x 100 %

Gesamtzeitbedarf: 35 min Fahrzeit: keine Institutionalisierte Verfahren

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 960 min 480 min 60 min 60 min keine Häufigkeit

Gesamtzeitbedarf: 1560 min +780 min Verwandtenpflegeseminar = 2340 min Fahrzeit: zum Seminar Innerhalb von 6 Monaten sollte ein Verfahren abgeschlossen sein.

Anmerkungen - zwei Infoabende im Jahr (Pflege + Adoption) - zwei Seminare (6 x 2 Stunden) - ggf. ein zusätzlicher Infoabend sowie ein zusätzliches

Seminar - ein Seminar entsprechend für Verwandtenpflege

Teilprozess 02: Bewerbungsverfahren

Ziel / Ergebnis Die persönlich und fachlich geeigneten Bewerber/-innen sind ausgewählt und auf die Aufgabe als Pflegeperson vorbereitet. Für die geeigneten Bewerber/-innen liegen Eignungsprofile vor.

Aktivitäten • rechtliche Voraussetzungen prüfen • Eignung prüfen (persönlich und pädagogisch) • mit einer weiteren Fachkraft über die Eignung der

potenziellen Pflegefamilie austauschen (nach dem Bewerberseminar, bei Bedarf auch im Bewerbungsverfahren)

Prozessbeteiligte • Pflegebewerber und deren eigene Kinder

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Schnittstellen

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • Erfassung der Daten in der Akte Pflegeeltern • Aktenvermerke über den Prüfungsprozess • Bestätigung der Eignung

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 40 min 10 min 10 min 60 min Häufigkeit 4

Gespräche 100 %

Gesamtzeitbedarf: 660 min Fahrzeit: in 25 % der Gespräche

Anmerkungen • Verwandtenpflege: 3 Gespräche sowie 20 min kollegiale Reflexion ( 576 min)

• alle Überprüfungen für die Verwandtenpflege erfolgen über den PKD.

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Zugang über Kernprozess:

§§ 27 ff. SGB VIII

Hilfe zur Erziehung

Kernprozess: Vermittlung in Vollzeitpflege (im Rahmen des § 33 SGB VIII)

Teilprozess 1:

Anbahnung

EntscheidungEnde

Teilprozess 2:

Unterbringungdes Kindes

Teilprozess 3:

Begleitungder Pflegefamilie

Ende

� Kontrakt

� Bestätigung desPflegeverhältnisses

ggf. anderen

Kernprozesse

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Kernprozess : Vermittlung und Begleitung von Vollzeitpflege (im Rahmen des § 33 SGB VIII) Bei der Vollzeitpflege werden junge Menschen, deren Entwicklung oder Erziehung bei den leiblichen Eltern nicht sichergestellt ist, in den Haushalt der Pflegeperson in eine familienähnliche Situation – vorübergehend oder dauerhaft – aufgenommen. Als Hilfe zur Erziehung unterscheidet sie sich von anderen Hilfen u. a. dadurch, dass die Pflegepersonen in der Regel nicht bei einem freien Träger beschäftigt sind, sondern direkt an das Jugendamt (oder einen beauftragten Pflegekinderdienst) angebunden sind und gegenüber dem Jugendamt eine spezifische Berichtspflicht haben. Die zuständige Fachkraft des Pflegekinderdienstes (soweit ein solcher Spezialdienst eingerichtet ist) wirkt auf Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes im Rahmen des Kernprozesses 5 (§ 27 SGB VIII) mit um abzuklären, ob für das unterzubringende Kind Vollzeitpflege geeignet ist und eine Pflegefamilie mit dem entsprechenden Anforderungsprofil zur Verfügung steht. Dies kann auch die Mitwirkung in der Fallentscheidung (Teilprozess 5.2) umfassen. Wird die Vollzeitpflege als geeignete Hilfe ausgewählt, erfolgt die Anbahnung der Vollzeitpflege durch die Auswahl einer geeigneten Pflegestelle/-familie und die Kontaktaufnahme zwischen unterzubringendem jungem Menschen und Pflegeperson. Im Weiteren wird dann die Unterbringung im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten (Hilfeplan) realisiert. Während der junge Mensch in der Pflegefamilie untergebracht ist, werden die Pflegepersonen durch den Pflegekinderdienst begleitet und beraten. Dabei ist regelmäßig die Geeignetheit der Hilfe zu überprüfen und die Zielsetzung fortzuschreiben (Hilfeplanung Kernprozess § 27 ff, Teilprozess 5). Parallel zur Begleitung können weitere Leistungen erforderlich werden. Ggf. ist für die leiblichen Eltern ein begleiteter Umgang zu realisieren oder bei einem freien Träger zu organisieren (siehe auch Kernprozess §§ 17,18, Teilprozess 2). Unter Umständen muss eine Entscheidung beim Familiengericht erwirkt werden (siehe auch Kernprozess § 1666). Außerdem ist mit der Herkunftsfamilie zu arbeiten, um deren Akzeptanz für die Vollzeitpflege zu erwirken oder die Rückkehr des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie vorzubereiten (siehe auch Kernprozess § 16, Teilprozess 2b)

§ 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

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(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. (2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen. (4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes. § 36 SGB VIII (Mitwirkung, Hilfeplan) (1) Der Personensorgeberechtigte und das Kind oder der Jugendliche sind vor der Entscheidung über die Inanspruchnahme einer Hilfe und vor einer notwendigen Änderung von Art und Umfang der Hilfe zu beraten und auf die möglichen Folgen für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen hinzuweisen. Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Ist Hilfe außerhalb der eigenen Familie erforderlich, so sind die in Satz 1 genannten Personen bei der Auswahl der Einrichtung oder der Pflegestelle zu beteiligen. Der Wahl und den Wünschen ist zu entsprechen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Wünschen die in Satz 1 genannten Personen die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung nach Maßgabe des Hilfeplans nach Absatz 2 geboten ist. (2) Die Entscheidung über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart soll, wenn Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen werden. Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Werden bei der Durchführung der Hilfe andere Personen, Dienste oder Einrichtungen tätig, so sind sie oder deren Mitarbeiter an der Aufstellung des Hilfeplans und seiner Überprüfung zu beteiligen. Erscheinen Maßnahmen der beruflichen Eingliederung erforderlich, so sollen auch die für die Eingliederung zuständigen Stellen beteiligt werden. (3) Erscheinen Hilfen nach § 35a erforderlich, so soll bei der Aufstellung und Änderung des Hilfeplans sowie bei der Durchführung der Hilfe die Person, die eine Stellungnahme nach § 35a Abs. 1a abgegeben hat, beteiligt werden. § 37 SGB VIII (Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie) (1) Bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 soll darauf hingewirkt werden, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten. Durch Beratung und Unterstützung sollen die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Während dieser Zeit soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Ist eine nachhaltige

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Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichbar, so soll mit den beteiligten Personen eine andere, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche und auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. (2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer der Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen dem Kind oder dem Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson der Erlaubnis nach § 44 nicht bedarf. § 23 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet. Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.

Teilprozess 01: Anbahnung der Unterbringung

Ziel / Ergebnis Für die beabsichtigte Vollzeitpflege ist das Anforderungsprofil an die Pflegefamilie erstellt. Die Kontaktaufnahme zwischen Kind und Pflegefamilie sowie ggf. der Herkunftsfamilie ist gelungen, so dass eine Unterbringung möglich wird.

Aktivitäten • Anfrage des Sozialen Beratungsdienstes nach einer geeigneten Pflegefamilie (einschließlich Fachgespräche – KP § 27, TP 2)

• Unterstützungsbedarf für das Kind abklären • Informationen über die Herkunftsfamilie einholen • Profil für die Pflegefamilie erstellen • weitere Informationen über das Pflegekind einholen • Pflegeeltern über die Lebenssituation des Kindes

informieren • Herkunftsfamilie über die Lebenssituation der

Pflegefamilie informieren • erste Kontakte initiieren: Kind, Pflegefamilie und

Herkunftsfamilie • Anbahnungskontakte mit und ohne Begleitung durch

die Fachkräfte initiieren • die Erfahrungen und die Entscheidung über die

Aufnahme in der Familie auswerten

Prozessbeteiligte • fallführende Fachkraft im Sozialen Beratungsdienst • Pflegeeltern • junger Mensch • Herkunftsfamilie • ggf. Amtsvormund, Amtspfleger • ggf. gesetzliche Betreuer der Herkunftsfamilie

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Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • Akte für das Pflegekind • Aktenvermerke • Kontrakt zwischen Herkunftsfamilie, öffentliche

Jugendhilfe und Pflegefamilie

Zeitbedarf + Frist Anfrage durch den Sozialen Beratungsdienst:

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 30 min keine 15 min keine keine Häufigkeit 2

Gespräche

Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: Fahrzeit zum jeweiligen Team Anbahnung der Unterbringung:

Gespräch (Vor-bereitung)

Gespräch (Erster Kontakt)

Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Zeitbedarf 90 min 60 min 20 min 10 min 5 min Häufigkeit 3

Gespräche 1 Gespräch

4 x 4 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 470 min Fahrzeit: in 50 % der Gespräche

Anmerkungen • Der PKD ist bei allen angedachten Herausnahmen von jungen Menschen bis zum Alter von 12 Jahren am Fachgespräch zu beteiligen, bei älteren jungen Menschen bei einer angedachten Hilfeform „Vollzeitpflege“

• Die Sozialpädagogische Diagnose wird dem PKD vor der Fallberatung zur Verfügung gestellt

• Beratung der Pflegefamilie • Beratung der Herkunftsfamilie in Bezug auf das

Pflegeverhältnis • Arbeit mit der Herkunftsfamilie verbleibt beim Sozialen

Beratungsdienst • Unterstützung des Beziehungsaufbaus zwischen Kind

und Pflegefamilie • Herstellen einer konstruktiven Beziehung zwischen

Herkunftsfamilie und Pflegefamilie • Zugang erfolgt aktuell fast nur über Bereitschaftspflege

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Teilprozess 02: Unterbringung des Kindes

Ziel / Ergebnis Die nachhaltige Integration des Kindes in die Pflegefamilie ist gelungen, so dass die Hilfe zur Erziehung greifen kann.

Aktivitäten • Pflegefamilie intensiv unterstützen • Pflegefamilie organisatorisch begleiten • regelmäßigen Kontakt mit Kind und Pflegefamilie

halten • erste Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und

Pflegefamilie/-person begleiten Optional:

• Fallverantwortung übernehmen (vom Sozialen Beratungsdienst)

Prozessbeteiligte • Pflegeeltern • junger Mensch • Herkunftsfamilie

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst

Instrumente / Dokumente

• Aktenvermerke • Bestätigung des Pflegeverhältnisses

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 20 min 5 min 10 min 60 min Häufigkeit 6

Gespräche 6 x 6 x 6 x (Systemzeit

für zweite FK)

Gesamtzeitbedarf: 570 min (für die ersten drei Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen Fallübergabe vom Sozialen Beratungsdienst zum PKD:

• Übergabe der Fallverantwortung aller Pflegefälle außerhalb von Bereitschaftspflege und nach Abschluss eines möglichen familiengerichtlichen Verfahrens.

• Die Fallübergabe erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des Sozialen Beratungsdienstes).

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• Bei Unterbringung in einer Erziehungsstelle erfolgt keine Fallübergabe an den PKD, die Fallverantwortung bleibt beim Sozialen Beratungsdienst (analog zu anderen Erziehungshilfen bei einem freien Träger).

• Der Soziale Beratungsdienst stellt im Rahmen der Fallübergabe die folgenden Unterlagen dem PKD zur Verfügung: Letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.

Fallübergabe vom PKD zum Sozialen Beratungsdienst:

• Die Fallübergabe vom PKD an den Sozialen Beratungsdienst (Änderung der Hilfeart) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplangespräches (Hilfeplangespräch erfolgt noch in Fallverantwortung des PKD).

• Die Einleitung der Änderung der Hilfe erfolgt über den PKD.

• Bei Fallübergabe stellt der PKD dem Sozialen Beratungsdienst die folgenden Unterlagen zur Verfügung: letzter Hilfeplan, Kostenzusage, alle Gutachten und Beschlüsse zum jungen Menschen.

Zuzug von Familien / Fallübernahme:

• Bei Fallübernahme von einem anderen Jugendamt wird vom Sozialen Beratungsdienst überprüft, ob die Familie bzw. die personensorgeberechtigte Person tatsächlich nach Herne gezogen ist.

• Der Fall wird übernommen, wenn die WJH die Vollständigkeit der Akte überprüft und der Fallübernahme zugestimmt hat.

• Bei Fallübernahme im Rahmen der Vollzeitpflege, wenn die Personensorgeberechtigten nach Herne ziehen, das Pflegeverhältnis aber außerhalb von Herne liegt, übernimmt der Soziale Beratungsdienst die Fallverantwortung bis der Fall in die Zuständigkeit des anderen Jugendamtes wechselt.

• Zieht eine Pflegefamilie mit einem auf Dauer angelegten Pflegeverhältnis nach Herne, übernimmt der PKD die Betreuung und auch die Fallverantwortung (wenn dies nach 2 Jahren wechselt).

Die Fallübergaben im Rahmen der Verwandtenpflege erfolgen analog zur Vollzeitpflege.

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Teilprozess 03: Begleitung der Pflegefamilie

Ziel / Ergebnis Die Pflegefamilie stützt erfolgreich die Entwicklung des jungen Menschen: Die Rückkehroption unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des jungen Menschen und der Veränderung bei den leiblichen Eltern ist überprüft (QM Ziel: Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit). Soweit keine Rückkehroption besteht, ist die Ablösung des jungen Menschen von den leiblichen Eltern gelungen und eine dauerhafte Integration in die Pflegefamilie gesichert (QM Ziel: dauerhafte Lebensform außerhalb der Herkunftsfamilie).

Aktivitäten • Pflegeeltern beraten • Fortbildung für Pflegeeltern sicherstellen • Hausbesuche, Gespräche mit den Pflegeeltern und

dem Pflegekind führen • Pflegefamilie im Umgang mit Dritten begleiten • weitere Hilfen für den jungen Menschen initiieren, bei

kostenpflichtigen Annexleistungen Anregung durch PKD, Kostenverfügung durch Sozialen Beratungsdienst (bei Prozessverantwortung SB)

• ggf. Hilfeplanfortschreibung (analog zum Kernprozess § 27, Teilprozess 5) wenn die Fallverantwortung zum Pflegekinderdienst wechselt.

Prozessbeteiligte • Pflegefamilie • junger Mensch • Herkunftsfamilie

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst (nur solange er Fallverantwortlich ist)

• ggf. Amtsvormund, Amtspfleger

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • Aktenvermerke • Fortschreibung des Hilfeplans • ggf. Berichte an Dritte

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 20 min 5 min 5 min keine Häufigkeit 4

Gespräche 4 x 4 x 4 x

Bei Vollzeitpflege bei Verwandten werden 6 Gespräche benötigt. Gesamtzeitbedarf: 360 min /480 min (bezieht sich auf 12

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Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen • Die Begleitung der Pflegefamilie bezieht sich nicht auf die Fallsteuerung im Sinne der Erziehungshilfe § 27 i. V. m. § 36 SGB VIII, sondern ausschließlich auf die Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie.

• Erfolgt auch eine Fallübertragung auf den Pflegekinderdienst, übernimmt dieser die selben Aufgaben wie der Soziale Beratungsdienst. Die entsprechenden Ausführungszeiten müssen dann zusätzlich berücksichtigt werden.

Teilprozess 04: Kontaktpflege zur Herkunftsfamilie

Ziel / Ergebnis Die Herkunftsfamilie ist über den Entwicklungsprozess des jungen Menschen informiert und entsprechend der individuellen Möglichkeiten an diesem Prozess beteiligt.

Aktivitäten • Herkunftsfamilie in einem persönlichen Gespräch über die Entwicklung des jungen Menschen informieren

• ggf. an Entscheidungen beteiligen (auch außerhalb des Hilfeplans)

• ggf. Herkunftsfamilie bei der „Trauerarbeit“ beraten und unterstützen

Prozessbeteiligte • Herkunftsfamilie • junger Mensch

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst (nur solange er Fallverantwortlich ist)

• ggf. Amtsvormund, Amtspfleger

Instrumente / Dokumente

• Dateneingabe Software • Aktenvermerke

Zeitbedarf + Frist Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 5 min 5 min keine Häufigkeit 2x 2 x 2 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 160 min (bezieht sich auf 12 Monate) Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen

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5. Fachdienst Begleiteter Umgang

Zugang über Teilprozesse des

ASD o. PKD„Organisation des

Begleiteten Umgangs“

Kernprozess: Durchführung Begleiteter Umgang (§ 18,3 SGB VIII)

Entscheidung

Teilprozess 1:

Anfrage u.Fachgespräch

Teilprozess 2:

Kontaktaufnahme+ Erstgespräch

Ende

� Beschluss des FamG� Umgangsverein-

barung� Protokoll

Teilprozess 3:

Begleitungder

Besuchskontakte

� Dokumentation derVereinbarung

� Dokumentation derTreffen

� ggf. Intervention

andereKernprozesse

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Teilprozess 01: Anfrage und Fachgespräch

Ziel / Ergebnis Die Rahmenbedingungen und der Auftrag für die Durchführung des Begleiteten Umgangs sind zwischen Fachdienst ASD oder PKD sowie dem Fachdienst BU vereinbart.

Aktivitäten • Anfrage des ASD oder des PKD nach der Durchführung eines Begleiteten Umgangs

• Der Beschluss des Familiengerichtes zum Begleiteten Umgang (wenn es einen solchen gibt) und die Umgangsvereinbarung wird dem Fachdienst BU vom ASD oder PKD zur Verfügung gestellt.

• Es erfolgt ein gemeinsames Fachgespräch zwischen der Fallverantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD sowie einer Fachkraft aus der BU.

• Der Fachdienst BU erstellt ein Protokoll über die Rahmenbedingungen sowie den Auftrag im Rahmen des Begleiteten Umgangs und stellt dieses Protokoll der verantwortlichen Fachkraft im ASD oder PKD zur Verfügung. Wird innerhalb von einer Woche nicht widersprochen, gilt das Protokoll als Arbeitsgrundlage für das Handeln des BU.

Prozessbeteiligte

Schnittstellen • Fachkraft im ASD oder PKD

Instrumente / Dokumente

• Erfassung der Daten in der Akte BU • Erfassung in der Software

Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 30 min 15 min 10 min keine keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 55 min Fahrzeit: in 50 % der Fachgespräche (60 min)

Anmerkungen

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Teilprozess 02: Kontaktaufnahme und Erstgespräch

Ziel / Ergebnis Die umgangsberechtigte Person kennt die verantwortliche Fachkraft in der BU, die Rahmenbedingungen sind geklärt und der erste Termin vereinbart. Ggf. sind auch noch offene Fragen der Betreuungsperson zu klären.

Aktivitäten • Kontaktaufnahme mit der umgangsberechtigten Person (Telefon, Mail oder Brief)

• Vereinbarung eines Gespräches im Jugendamt • Vorstellung des Fachdienstes BU, der

verantwortlichen Person im Fachdienst sowie der Räumlichkeiten für den Begleiteten Umgang im Jugendamt

• Hinweise zu den Rahmenbedingungen • Vereinbarung eines ersten Termins für den Begleiteten

Umgang • Dokumentation der Vereinbarung

Prozessbeteiligte • umgangsberechtigte Person • ggf. Betreuungsperson

Schnittstellen

Instrumente / Dokumente • Aktennotiz

Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 15 min 5 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Teilprozess 03: Begleitung des Besuchskontaktes

Ziel / Ergebnis Das Kindeswohl ist während des Besuchskontaktes sichergestellt.

Aktivitäten • Begleitung der Besuchskontakte • Terminvereinbarungen • bei Bedarf Intervention und Gespräch mit der

Umgangsberechtigten Person • bei Bedarf Rückmeldung und Gespräch mit der

Betreuungsperson • ggf. Rückmeldungen und Absprachen mit der

fallführenden Fachkraft im ASD oder PKD • Dokumentation der einzelnen Kontakte

Prozessbeteiligte • umgangsberechtigte Person • ggf. Betreuungsperson

Schnittstellen • Fachkraft im ASD oder PKD

Instrumente / Dokumente • Aktennotiz

Zeitbedarf + Frist Gespräche und Information

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 15 min 10 min 15 min keine Häufigkeit 1,1 x 1 x 1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 154 min Fahrzeit: ca. 25% aller Gespräche finden nicht im Jugendamt statt (60 min)

Anmerkungen • In ca. 10% der Gespräch sind Interventionen bzw. Rücksprachen mit der Betreuungsperson oder auch dem ASD / PKD notwendig.

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6. Die Kernprozesse der Jugendgerichtshilfe

Zugang überJugendgericht /

Polizei / Staatsanwaltschaft

Kernprozess: § 52 SGB VIII – Jugendgerichtshilfe - Falleingang

Teilprozess 1:

Falleingang

� Erfassung Software� Handakte

Entscheidung

andereKernprozesse

Ende

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Teilprozess 01: Falleingang und Erstgespräch

Ziel • Kenntnisnahme der Situation • Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes /

Unterstützungsbedarf Aktivitäten • Kenntnisnahme des Falleinganges VK u. FK

• Problemerfassung FK • Aktenanlage VK • Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den

Personensorgeberechtigten FK • Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den

Personensorgeberechtigten (Selbstmelder) FK • Aktenablage VK

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • ggf. Anwälte • ggf. andere Angehörige

Schnitt-stellen

• Bewährungshilfe • ASD

Instrumente (Dokumente + Dokumen-tation)

• Erfassung der Daten in Software • Anlage Handakte

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Rück-sprache ASD

Zeitbedarf 60 min 35 min 5 min Keine 30 min Häufigkeit 10% der

Fälle 10% der Fälle

1 x 20% der Fälle

Gesamtzeitbedarf: 22 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Ge-

spräch Doku-mentation

Administration Kurz- gespräche

Koll. Rück-sprache ASD

Zeitbedarf 10 min 10 min Keine Häufigkeit 10% der

Fälle 1 x

Gesamtzeitbedarf: 11 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Kernprozess: § 52 SGB VIII – Diversionsverfahren / Ordnungswidrigkeiten

EntscheidungEnde

Teilprozess 2:

Begleitung vonAuflagen

Teilprozess 1:

Auftrag der Staatsanwaltschaft +

Erstgespräch

� Zwischenmeldung� Antrag Fristverlängerung� Mitteilung über erledigte Auflagen

� standardisierte Einladung

� Statistikbogen� Diversionsbericht� Einverständniserklärung

ggf. Zugang überKernprozess :Eingang (JGH)

andereKernprozesse

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Teilprozess 01: Auftrag der Staatsanwaltschaft und Erstgespräch

Ziel • QM Ziel: Mitwirkung im Verfahren nach dem JGG • Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation • Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren

Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf Aktivitäten • Kenntnisnahme des Auftrags der Staatsanwaltschaft

(Information) VK u. FK • Problemerfassung FK • Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den

Personensorgeberechtigten FK • Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den

Personensorgeberechtigten FK • ggf. Stellungnahme zum Diversionsverfahren • Erstellung Diversionsbericht FK, Versendung VK, Kopie

Handakte VK • statistische Erfassung + Auswertung VK

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund/gesetzl. Betreuer • ggf. andere Angehörige

Schnittstellen • Staatsanwaltschaft • ASD • PKD

Instrumente (Dokumente + Doku-mentation)

• Erfassung der Daten in Software • standardisierte Einladung • Aktennotiz • Erstellung Diversionsbericht • Einholung Einverständniserklärung der

Personensorgeberechtigten • Statistikbogen/ Aktenablage

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurz- gespräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 40 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 110 min Fahrzeit: 25% der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 5 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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Teilprozess 02: Begleitung von Auflagen

Ziel • Verhaltensänderung des jungen Menschen • Wiedergutmachung

Aktivitäten • Schaffung von Möglichkeiten für Auflagenerfüllung (soziale Hilfsdienste, Anti-Aggressions-Training, Verkehrsseminare, Suchtberatung, Täter-Opfer-Ausgleich etc.) FK

• Überprüfung der Aufgabenerfüllung, evtl. Neueinteilung VK nach Rücksprache mit FK

• Erfassung der Verhaltensänderung FK • Mitteilung über Auflagenerfüllung an die Staatsanwaltschaft VK

Prozess- beteiligte

• Staatsanwaltschaft • freie Träger der Jugendhilfe • soziale Einrichtungen

Schnittstellen • freie Träger • soziale Einrichtungen • Staatsanwaltschaft

Instrumente (Dokumente + Doku- mentation)

• Mitteilung über erledigte Auflagen • ggf. Zwischenmeldung bei Sachstandsanfragen • ggf. Antrag auf Fristverlängerung • Vermerk

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Admini-stration

Kurz- gespräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1x 3 x

Gesamtzeitbedarf: 70 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurz- gespräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 10 min 10 min 5 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 25 min Fahrzeit: keine

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Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 30% 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 29 min Fahrzeit: 50% Erziehungsgespräche Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 10min 15 min keine Häufigkeit 3 x 3 x 3 x 1 x

Gesamtzeitbedarf : 255 min Fahrzeit: 10 %

Anmerkungen Wenn Diversion nicht durchführbar - Anklage bei Gericht Dann auch Beratung hinsichtlich der Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren (=TP §52-3) Erziehungsgespräche werden immer im Büro geführt

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EntscheidungEnde

Kernprozess: § 52 SGB VIII – Mitwirkung im gerichtlichen Strafverfahren

Teilprozess 2:

Beratung undBegleitung

EntscheidungEnde

Teilprozess 3:

Begleitung vonAuflagen

Ende

Teilprozess 1b:

U-Haftvermeidung

Teilprozess 2b:

Haftbegleitung

Teilprozess 1:

Anklageschrift +Erstgespräch

Zeitaussagen zum Ablauf sind nicht möglich, da dieser durch Dritte bestimmt wird (StA, Gericht etc.)

� Soz.päd. Bewertung� Gutachterliche

Stellungnahme� Ergebnisprotokoll

� Mitteilung über erledigte Auflagen

� standardisierte Einladung

� Statistikbogen� JGH-Bericht

ggf. Zugang überKernprozess :Eingang (JGH)

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Teilprozess 01: Anklageschrift und Erstgespräch

Ziel • Kenntnisnahme und sozialpädagogische Bewertung der Situation • Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren Handlungsbedarfes /

Unterstützungsbedarf Aktivitäten • Kenntnisnahme der Anklageschrift (Information) VK u. FK

• Problemerfassung FK • Kontaktaufnahme zum jungen Menschen bzw. den

Personensorgeberechtigten/ Vormund/ges. Betreuer FK

• Gespräch mit dem jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten FK

• Erstellung JGH-Bericht, Versendung FK • Abklärung HzE-Bedarf FK • Statistische Erfassung + Auswertung VK • Aktenablage VK

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • ggf. Anwälte • ASD • Amtsvormund / Amtspflegschaften • Betreuer

Schnittstellen • Bewährungshilfe • Jugendhilfeträger bei bestehenden Maßnahmen

Instrumente (Dokumente + Doku- mentation)

• Erfassung der Daten in Software • standardisierte Einladung • Aktennotiz • Erstellung Jugendgerichtshilfebericht • Statistikbogen/ Aktenablage

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 40 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1,10 Gespräche 1,1 x 1,1 x 1,1 x

Gesamtzeitbedarf: 137,5 min Fahrzeit: 50 % der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 5 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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149

Teilprozess 01b: U-Haft Vermeidung

Ziel Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Haftprüfungsverfahren Der junge Mensch ist so untergebracht, dass seine Entwicklung gefördert wird.

Aktivitäten Prüfen, ob Alternativen zur U-Haft (zum Beispiel durch Leistungen der Jugendhilfe) möglich sind.

• Kontakt zum jungen Menschen bzw. den Personensorgeberechtigten aufnehmen FK

• Einrichtung zur U-Haft Vermeidung suchen FK • Rücksprache mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht

nehmen FK • Haftprüfungstermin wahrnehmen FK • Haftbesuch FK • ggf. Kontakt zum Sozialdienst der JVA aufnehmen FK

Prozessbeteiligte

• junger Mensch • ASD • Polizei • ggf. Anwälte • Staatsanwaltschaft • ggf. andere Angehörige • ggf. Bewährungshilfe • ggf. Gericht

Schnittstellen • Gericht • Träger der Jugendhilfe • ggf. Justizvollzugsanstalt

Instrumente / Dokumente

• Eingabe in Software • Aktenvermerk

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 90 min 60 min 20 min 30 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 200 min Fahrzeit: in 100% der Fälle

Anmerkungen Die JuHiS ist gem. § 72 a JGG durch die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu informieren und einzubeziehen.

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150

Teilprozess 02: Beratung und Begleitung im Strafverfahren

Ziel • Klärung der Situation, die zur Straftat geführt hat. Einschätzung zum zukünftigen Verhalten und zum Unterstützungsbedarf des jungen Menschen.

Aktivitäten • Einschätzung zur Situation des jungen Menschen FK • umfassende Beratung des jungen Menschen sowie der

Personensorgeberechtigten FK • Vorbereitung auf bzw. Begleitung im Strafverfahren FK • schriftliche Stellungnahme vor der Verhandlung und mündlicher

Vortrag im Strafverfahren zur Entwicklung des jungen Menschen FK

Prozessbeteiligte • junger Mensch

• ggf. Personensorgeberechtigte • ggf. Anwälte • ggf. andere Angehörige • Psychiatrie • Staatsanwaltschaft • Amtsvormundschaft / Amtsbeistandschaft • Betreuer • Bewährungshilfe • Bildungsträger • Schule • Kooperationsträger

Schnittstellen • Gericht

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• sozialpädagogische Bewertung (Jugendgerichtshilfebericht) • gutachterliche Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft /

Gericht • Ergebnisprotokoll der Gerichtsverhandlung

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gericht Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen Anwesenheitspflicht gem. § 38 Abs. 3 JGG

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151

Teilprozess 03: Haftbegleitung

Ziel / Ergebnis Der junge Mensch geht vorbereitet/informiert in das Vollzugsplanverfahren Mit ihm ist eine Resozialisierungsperspektive erarbeitet.

Aktivitäten • Gespräche mit dem jungen Menschen im Rahmen der Haft (ggf. auch U-Haft) führen FK

• Unterstützungsbedarfe klären FK • Absprachen mit der Justiz treffen FK • Einbeziehung bei der Vollzugsplanerstellung FK • ggf. Besuche bzw. Gespräche mit der Familie FK • ggf. Gespräch mit Dritten FK • ggf. Stellungnahme für die Ausländerbehörde bei drohender

Abschiebung FK

Prozessbeteiligte • junger Mensch • Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(in)en in der Justiz • Familienangehörige • ASD • Bewährungshilfe • ggf. Dritte

Schnittstellen • Sozialarbeiter/-innen und/oder Psycholog(inn)en in der Justiz • ggf. Bewährungshilfe

Instrumente / Dokumente

• Eingabe in die Software • Aktenvermerk • Statistik

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Dokumentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 20 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 3

Gespräche 3 x 3 x 3 x

Gesamtzeitbedarf: 300 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen

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Teilprozess 04: Begleitung von Auflagen

Ziel / Ergebnis

Die Auflagen des Jugendgerichtes sind erfüllt und der junge Mensch hat sein Verhalten/seine Haltung geändert.

Aktivitäten • Durchführung von Betreuungsweisungen FK • weitere Auflagen im Rahmen von Amtshilfe begleiten bzw. durchführen

FK • Maßnahmen bei freien Trägern (z.B. soziale Trainingskurse) einleiten

FK • Aufgabenerfüllung überprüfen FK, in Einzelfällen VK • Verhaltensänderung erfassen FK • Bericht an die Gerichte erstatten FK • Abschlussgespräch führen FK • bei Betreuungsweisungen erfolgt eine Hilfeplanung analog KP §§

27,30 SGB VIII FK • für alle Kurse sowie Betreuungsweisungen übernimmt die JGH das

monatliche Abrechnungswesen

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • Eltern • soziale Dienste • Gerichte

Schnittstellen • freie Träger der Jugendhilfe • soziale Einrichtungen

Instrumente / Dokumente

• Eingabe in die Software • Aktenvermerk • Mitteilung über erledigte Auflagen (Stellungnahme an das Gericht /

Staatsanwaltschaft)

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 50 min 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 10% 1 x 1 x 2 x

Gesamtzeitbedarf: 65 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 5 min keine Häufigkeit

Gesamtzeitbedarf: 5 min Fahrzeit: keine

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Begleitung von Sozialstunden (päd. Begleitung) = Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 30 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 30 % 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 29 min Fahrzeit: keine Erziehungsgespräche Gespräche Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 10 min 15 keine Häufigkeit 6x 6x 6x 6x

Gesamtzeitbedarf: 515 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen Kurse, etc. werden im Rahmen der Systemzeit erfasst.

Teilprozess 4 b: Hilfeplan Betreuungsweisung

Ziel • Jugendlicher/Heranwachsender ist integriert, bzw. ist befähigt zukünftig bewusst und verantwortlich Entscheidungen für sich zu treffen

• Kontaktaufnahme und Klärung des Unterstützungsbedarfs Aktivitäten • Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK

• Gespräch mit dem Träger/Institution FK • Bedarfe klären, Ziele vereinbaren FK • Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer FK • Zuweisung Träger FK/VK • Gericht über Einleitung informieren FK / VK • monatliche Abrechnung VK

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • Eltern , Vormund • Institution/Träger/Gericht

Schnittstellen • Betreuer Institution • Gericht • ASD • PKD • WJH

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Instrumente (Dokumente + Doku-mentation)

• Erfassung der Daten in Software • Dokumentenvorlage Hilfeplan • Statistik

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurz- gespräche

Koll. Rücksprache ASD

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 10 10 min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 2x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 120 min Fahrzeit: 50% der Fälle Frist 3 Wochen Zeitbedarf VK (innerhalb 6 Monaten) Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Abrechnung

Zeitbedarf 20 min 10 min Keine 10 Min. Häufigkeit 1 1 6x

Gesamtzeitbedarf: 90 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen Beendigung der Betreuungsweisung nach 6 Monaten, dann zum Teilprozess 3 d. Weisungen gem. §10 JGG

Teilprozess 4 c: Hilfeplanfortschreibung Betreuungsweisung über 6 Monate

Ziel • Das QM Ziel ist überprüft. • Das Ergebnis der bisherigen Hilfe wurde bewertet. • Ziele und Umfang der weiteren Hilfe wurde festgelegt.

Aktivitäten • Zwischenbericht erforderlich FK • Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK • Gespräch mit dem Träger/Institution FK • monatliche Abrechnung (VK)

Prozess-beteiligte

• junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • Eltern, Vormund • Institution/Träger/Gericht

Schnittstellen • Betreuer Institution • Gericht • ASD • PKD • WJH

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155

Instrumente (Dokumente + Dokumen-tation)

• Hilfeplanprotokoll • Software • Statistikbogen

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf Gespräch Dokument-

ation Admini-stration

Kurz- gespräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 10 Häufigkeit 1 x 1 x 1 x 2x

Gesamtzeitbedarf: 110 min Fahrzeit: 50% der Fälle Zeitbedarf VK (innerhalb von 6 Monaten) Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Abrech-nungen

Zeitbedarf min min Keine 10 Min. Häufigkeit 6x

Gesamtzeitbedarf: 60 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 4 d: Beendigung Betreuungsweisung

Ziel • Die Hilfe ist beendet, weil die vorgegebene Betreuungsfrist abgelaufen ist.

• Die vereinbarten Ziele sind erreicht. Aktivitäten • Abschlussbericht erforderlich FK

• Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern FK • Gespräch mit dem Träger/Institution FK • Berichterstattung ans Gericht FK • Beendigungsmitteilung ans Gericht VK

Prozessbeteiligte • junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • Eltern, Vormund • Institution/Träger/Gericht

Schnittstellen • Betreuer Institution • Gericht • WJH • ggf. ASD, PKD

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• Bericht ans Gericht • Software • Statistikbogen (VK und FK)

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Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Gespräch Dokumentation Admini-

stration Kurz-gespräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 30 min 10 min 10 Häufigkeit 1 x 1x 1 x 1x

Gesamtzeitbedarf: 100 min Fahrzeit: 50% der Fälle Zeitbedarf VK

Gespräch Dokumentation Admini- stration

Kurz-gespräche

Zeitbedarf 10 min 5 min Keine Häufigkeit 1x 1x

Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 4e: „PASST“

Ziel • Der junge Mensch hat sein Verhalten/seine Haltung geändert. • Eine berufliche /schulische Orientierung hat stattgefunden. • Die Sozialdienstauflage des Gerichtes ist erfüllt.

Aktivitäten • Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden, Eltern • Gespräch mit dem Träger/Institution • Vereinbarung über Beginn, Art, Umfang, Dauer • Zuweisung an die ViA Bochum • regelmäßige Rücksprache mit der ViA Bochum (1 x monatlich) • Gericht über Einleitung informieren FK / VK • Zwischenmitteilung ans Gericht • Abschlussbericht ans Gericht • Abschlussgespräch mit jungen Menschen und Träger • Auswertung • Statistik VK • statistische Erfassung für Kofinanzierung • Mitwirkung Steuerungsgruppe

Prozessbeteiligte • junger Mensch • ggf. Personensorgeberechtigte • Eltern, Vormund, ges. Betreuer • ViA Bochum • ggf. Bewährungshilfe • Agentur f. Arbeit • JGH/ JuHiS

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Schnittstellen • Agentur f. Arbeit • Gericht

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• Erfassung der Daten in Software • Dokumentenvorlage Vorstellungsbogen • Zuweisungsbogen an die ViA Bochum • Anschreiben junger Mensch • Mitteilungen ans Gericht • Statistik (stat. Erfassung der Leistung u. Erfassung der

Arbeitszeit)

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Laut Kofinanzierungszusage 15% der monatlichen Arbeitszeit einer päd. Vollzeitkraft (Frau Gruhn) Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Zeitbedarf 10 min 10 min Keine Häufigkeit 1 1

Gesamtzeitbedarf: 20 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen Das Projekt ist aktuell bis Ende 2014 befristet.

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EntscheidungEnde

Kernprozess: § 52 SGB VIII – Schulverweigerung von Jugendlichen

Teilprozess 1:

Falleingang +Erstgespräch

� Anschreiben� Erfassung ProSoz� Aktenanlage� Mitteilung an das

Gericht

andereKernprozesse

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Teilprozess 01: Falleingang und Erstgespräch

Ziel • Kenntnisnahme der Situation • Kontaktaufnahme und ggf. Klärung des weiteren

Handlungsbedarfes / Unterstützungsbedarf • Vermittlung in Sozialstunden

Aktivitäten • Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK • Problemerfassung und Weitergabe Information an ASD FK • Aktenanlage VK • Kontaktaufnahme zum Jugendlichen bzw. den

Personensorgeberechtigten FK • Gespräch mit dem Jugendlichen FK • statistische Erfassung VK • Vermittlung an einen Träger für Sozialstunden VK nach

Rücksprache mit FK o. FK selbst • Mitteilung an das Gericht VK

Prozess-beteiligte

• Jugendlicher • Träger von Sozialstunden • Gericht • ggf. Personensorgeberechtigte/Vormund • ggf. andere Angehörige • ggf. Polizei

Schnittstellen

Instrumente (Dokumente + Doku-mentation)

• Erfassung in der Software • Anschreiben • Aktenanlage • Mitteilung an das Gericht • Schweigepflichtsentbindung

Zeitbedarf + Frist

Zeitbedarf FK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräch

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 10 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 125 min Fahrzeit: 10% der Fälle Zeitbedarf VK Gespräch Doku-

mentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 5 min 10 min 5 min keine Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 20 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen

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EntscheidungEnde

Kernprozess: § 52 SGB VIII – Strafunmündige Kinder

Teilprozess 1:

Falleingang +Erstgespräch

� Anschreiben� Erfassung ProSoz� Aktenanlage

andereKernprozesse

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Teilprozess 01: Falleingang und Erstgespräch

Ziel • Feststellung, ob ein QM Ziel vorliegt.

Aktivitäten • Kenntnisnahme des Falleinganges (Information) VK u. FK • Aktenanlage VK • Beratungsangebot für die Personensorgeberechtigten FK • ggf. Gespräch mit dem Kind bzw. den Personensorgeberechtigten

FK • statistische Erfassung VK • Bericht an Staatsanwaltschaft FK • Mitteilung an das Gericht VK

Prozessbeteiligte • Kind • Personensorgeberechtigten/Vormund • ggf. andere Angehörige

Schnittstellen • Polizei

Instrumente (Dokumente + Dokumentation)

• Erfassung in der Software • Anschreiben (Beratungsangebot) • Aktenanlage • Aktennotiz • Bericht an Staatsanwaltschaft • Statistik • Schweigepflichtentbindung

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf FK Gespräch Dokumentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 45 min 15 min keine Häufigkeit 20 % 20 % 1x

Gesamtzeitbedarf: 42 min Fahrzeit: keine Zeitbedarf VK Gespräch Dokumentation Administration Kurz-

gespräche Koll. Reflexion

Zeitbedarf 5 min 10 min keine Häufigkeit 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 15 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen • ggf. ergeben sich weitere Handlungsschritte in Form anderer Kernprozesse

• wenn in ASD bekannt, Bericht zur Kenntnis

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7. Die Kernprozesse des Familienbüros

Kernprozess 1:

Willkommens-besuche

Unterschiedliche Zugänge

Kernprozesse: Familienbüro

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 3:

Familienbüro

Kernprozess 2:

U-TeilnahmeDatVO

� Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

QM Ziel

Kernprozess 5:Bedarfsfest-stellung + Vermittlung

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

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163

Zugang durch Geburtsklinik

Kernprozesse: Familienbüro

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 4:

Kinder Zukunft NRW

Falleingang

� Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

QM Ziel

Kernprozess 6:Bedarfsfest-stellung + Vermittlung

EntscheidungEnde

ggf. anderenKernprozess

Kernprozess 7:

NachverfolgungEnde

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Kernprozess: Willkommensbesuch, § 2 KKG

§ 2 Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind, die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Teilprozess 01: Willkommensbesuche

Ziel / Ergebnis Information und Beratung der Familie zu den Angeboten in Herne rund um das Neugeborene und für Zugezogene mit Kindern unter 36 Monaten. Dialog mit den jungen Familien über eine kinderfreundliche Stadt Herne. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten Nach der Geburt eines Herner Kindes wird der Fachbereich über das Einwohnermeldeamt informiert und der Familie durch den Oberbürgermeister ein Hausbesuch angeboten: • sachliche und örtliche Zuständigkeit klären �

Geburtenliste (VK) • Anschreiben der Familie mit Terminvorschlag (VK

nach Absprache mit der FK) • Zusammenstellung aller notwendigen Materialien (VK) • Hausbesuch in der Familie durchführen (FK) • in Bezug auf die konkreten Ziele/Wünsche der

Beteiligten beraten (FK) • ggf. Rücksprache im Team bei besonderem

Reflexionsbedarf (FK) • Dokumentation im Erfassungsbogen (FK und VK)

Prozessbeteiligte • Eltern(-teile) und Kinder • Einwohnermeldeamt • ggf. Vormünder bei minderjährigen Müttern

Schnittstellen • Oberbürgermeister • ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflektion)

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Instrumente / Dokumente

• Elternbegleitbuch / Materialien • Dokumentation / Statistik • Software

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 10 min 15 min Häufigkeit 1 x 1 x 10 %

Gesamtzeitbedarf: 82 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle Zeitbedarf Verwaltungskraft

Doku-mentation

Admini- stration

Material zusammenstellen

Zeitbedarf 5 min 10 min 10 min Häufigkeit 1 x 1 x 1x

Gesamtzeitbedarf: 25 min Frist: 4 – 8 Wochen nach der Geburt des Kindes

Anmerkungen

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Kernprozess: UTeilnahmeDatVO

§ 4, Abs. 3 der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen / U-Untersuchungen (UTeilnahmeDatVO)

(3) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls geeignet und notwendig sind. Hierbei können die übermittelten Daten als weiterer Indikator herangezogen werden. Dabei empfiehlt sich die Zusammenarbeit insbesondere mit den Trägern des öffentlichen Gesundheitsdienstes und anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für das Kindeswohl tragen.

Teilprozess 01: Falleingang / 1. Kontaktaufnahme

Ziel / Ergebnis Eltern, deren Kind weder in Kindertagespflege, noch im Sozialen Beratungsdienst bekannt ist, werden durch das Familienbüro auf die versäumte Vorsorgeuntersuchung (U) hingewiesen und haben die Möglichkeit binnen 10 Tagen den Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten • Zuständigkeit klären (VK) • Abgleich EWO (VK) • Abgleich Software, ob Kind im Sozialen

Beratungsdienst bekannt ist. Wenn ja, Abgabe an Bezirk und Beendigung der Dokumentation mit entsprechendem Vermerk im Familienbüro � weitere Verantwortung, Kontaktaufnahme zur Familie und Dokumentation im Sozialen Beratungsdienst entsprechend dem Prozess UDatVO im Sozialen Beratungsdienst (VK)

• 1 Mal wöchentlich ein Abgleich mit der Abteilung 42/1, Erhebungsstelle Elternbeiträge, für alle eingegangenen Meldungen, ob Kinder bereits in Tagesbetreuung sind. Kinder, die bereits in Kindertagesbetreuung sind, fallen aus dem weiteren Verfahren raus, da für sie Vereinbarungen zum Kindesschutz zwischen den Einrichtungen und dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie bestehen. Wenn ja, Beendigung der Meldung mit Hinweis „In Tagesbetreuung“ (VK)

• Anschreiben an Eltern, wenn das Kind weder in der Erhebungsstelle, noch im Sozialen Beratungsdienst bekannt ist, mit Frist zum Nachweis der ‚U’ (VK)

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Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Sozialer Beratungsdienst • Erhebungsstelle Elternbeiträge

Schnittstellen • LZG • andere Jugendämter (bei Umzug) • ggf. EWO, Ausländeramt • ggf. Kinderärzte

Instrumente / Dokumente

• Standardschreiben an die Personensorgeberechtigten (inklusive Info zur UDatVO und Aufgabe des Familienbüros)

• Dateneingabe Statistik Excel • Software • EWO-Datenbank

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Verwaltungskraft: Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 25 min 10 min Häufigkeit 1x 1x

Gesamtzeitbedarf: 35 min Fahrzeit: keine Frist: 1 Woche bis 10 Tage

Anmerkungen • erfolgt keine Rückmeldung der Eltern findet automatisch ein Hausbesuch zum vorgeschlagenen Termin statt (Teilprozess 02)

• im ersten Anschreiben wird lediglich auf die Frist zur U-Untersuchung, sowie den notwendigen Nachweis verwiesen.

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Teilprozess 02: Hausbesuch und Beratung

Ziel / Ergebnis Klärung, warum die Familie die Vorsorgeuntersuchung nicht wahrgenommen hat und ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt; Verbesserung des Kindesschutzes

Aktivitäten • bei Überschreitung der Rückmeldefrist erfolgt ein Hausbesuch

• Hausbesuch in Verbindung mit einem persönlichen Kontakt zum Kind

• zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen motivieren und Missverständnisse ausräumen

• Vereinbarung treffen • es werden bis zu zwei Hausbesuche angekündigt und

versucht durchzuführen • bleibt der Kontakt aus bzw. kann das Kind nicht

persönlich kennengelernt werden, erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst (Meldung über den Dokumentationsbogen der U, auf dem Überleitung nach § 8a SGB VIII wegen fehlender Mitwirkung vermerkt ist)

• eine vermutete Kindeswohlgefährdung wird dem Sozialen Beratungsdienst unverzüglich gemeldet (Meldebewertungsbogen)

• Dokumentation der Rückmeldung

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und/oder ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Kind • ggf. Dritte (z.B. andere Ämter/Behörden)

Schnittstellen • ggf. Gruppenleitung bei Kenntnis besonderer Risikolagen

• ggf. Sozialer Beratungsdienst (bei § 8a SGB VIII)

Instrumente / Dokumente

• Infoblatt • Dokumentation des Klärungsgespräches &

Dateneingabe Statistik • EWO-Datenbank • ggf. Aktenvermerk • Mitteilungsbogen an ASD bei fehlender Mitwirkung • ggf. Meldebewertungsbogen bei § 8a SGB VIII

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 15 min 10 min 30 min mit SD

20 Min.

Häufigkeit 1 x 1 x 0,2 x 10 % 0,2 x

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Gesamtzeitbedarf: 114 min Fahrzeit: 100 % Zeitbedarf Verwaltungskraft

Gespräch Doku-mentation

Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 15 min 10 min 30 min mit SD

20 Min.

Häufigkeit 1 x 1 x Gesamtzeitbedarf: 25 min

Anmerkungen • Der Vorgang wird beendet, sobald seitens der Eltern/des Arztes oder durch den persönlichen Kontakt zum Kind offensichtlich wird, dass der Nachweis einer Untersuchung erbracht wurde bzw. keine weiteren Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennbar sind.

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Kernprozess: Familienbüro, §§ 1 Abs. 4 und 2, Abs. 1 KKG und § 16 SGB VIII

§ 2 KKG Information über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.

§ 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Mütter-Genesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden.

Teilprozess 01: Auskunftsersuchen und allgemeine Beratung

Ziel / Ergebnis Familien, Einrichtungen und Dienste haben sich zwecks Information und Weitervermittlung an das Familienbüro gewandt und ihr Beratungsbedarf zu familienrelevanten Fragen wurde gedeckt. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten • allgemeine Informationen zu Angeboten für Familien • Kurzberatungen • Weitervermittlung an Dritte

Prozessbeteiligte • Familien

Schnittstellen • ggf. Querschnittsämter und andere Sachgebiete • Einrichtungen und Dienste

Instrumente / Dokumente

• MS Office • Dokumentation / interne Statistik • Internet • Datenbank

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Zeitbedarf + Frist Sprechzeiten des Familienbüros im Ladenlokal: Montags: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK) Mittwochs: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr (1 FK) Freitags: 10:00 – 13:00 Uhr (1 VK + 1 FK) Gesamtzeitbedarf: VZÄ FK 780 min/Woche Gesamtzeitbedarf: VK 540 min/Woche Fahrzeit: keine

Anmerkungen

Teilprozess 02: Netzwerkarbeit (Systemzeit)

Ziel / Ergebnis In der Stadt Herne existieren verschiedene Arbeitskreise und Fachforen zum Thema Frühe Hilfen (Frühe Hilfen, Familienbildung), die durch Mitarbeiter des Familienbüros mitgestaltet und mitorganisiert werden. Durch die Netzwerke/Arbeitskreise werden Inhalte und Angebote Früher Hilfen aufeinander abstimmt und Kooperationen entwickelt. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten • Aktive Mitgestaltung von Fachtagen (z.B. Angebote für junge Familien)

• Sammlung und Zusammenstellung von Informationen über aktuelle Angebote

• Mitarbeit bei zielgruppenspezifischen und sozialräumlichen Bedarfsanalysen in Verbindung mit anderen Verwaltungsbereichen, den Anbietern Früher Hilfen sowie weiteren Institutionen und Einrichtungen

Prozessbeteiligte • Träger der Jugendhilfe • Jugendhilfeplanung • andere Verwaltungsbereiche • Bildungsbüro • andere Institutionen und Dienste

Schnittstellen • Abteilungsleitung, Fachbereichsleitung und Dezernat

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Instrumente / Dokumente

• MS Office • Dokumentation / Statistik • Internet • Datenbank

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Arbeitskreise /

Netzwerktreffen Teilnahme FK Vorbereitung/

Nachbereitung Zeitbedarf AK-Familien-

bildung 120 min (1 FK) 120 min (1 FK)

Häufigkeit 4 x 4 x 4 x Zeitbedarf AK-Kinderzukunft 120 min (1 FK) 120 min (1 FK) Häufigkeit 5 x 5 x 5 x Zeitbedarf Netzwerk Frühe

Hilfen 120 min (1 FK) 120 min (1 FK)

Häufigkeit 4 x je Stadtteil 4 x je Stadtteil 4x je Stadtteil Zeitbedarf Fachforen

Familienbildung 240 min (2 FK) 240 min (1 FK)

Häufigkeit 2 x 2 x 2 x Zeitbedarf FuN-AG 240 min (2 FK) Häufigkeit 4 x 4 x Zeitbedarf Sozialraumkonfer

enz 120 min (1 FK)

Häufigkeit 2 x je Stadtteil (insg. 8x)

2 x je Stadtteil (insg. 8x)

Gesamtzeitbedarf für Fachkräfte: 7440 min Zeitbedarf Verwaltungskraft

Arbeitskreise / Netzwerktreffen

Vorbereitung

Zeitbedarf Netzwerk Frühe Hilfen

30 min

Häufigkeit 4 x je Stadtteil 4x Zeitbedarf Fachforen

Familienbildung 30 min)

Häufigkeit 2 x 2 x Gesamtzeit: 180 min Fahrzeit: keine

Anmerkungen Teilnahme der Fachkräfte an Tagungen werden über Systemzeiten erfasst

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Teilprozess 03: Öffentlichkeitsarbeit (Systemzeit)

Ziel / Ergebnis Das Familienbüro ist mit seinen Angeboten bekannt. Familienrelevante Angebote sind für Eltern und Multiplikatoren transparent. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten • Mitarbeit bei der inhaltlichen Ausgestaltung von

Internetinfos sowie Broschüren • Recherche neuer Materialien • Vorstellung der wohnortnahen und

zielgruppenspezifischen Angebote für Familien im Rahmen von Stadtteilkonferenzen, Elternversammlungen, Träger- und/oder Mitarbeiterkonferenzen sowie ähnlichen Gremien und Sitzungen

• gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Aktionen sowie Pressearbeit

• Teilnahme an Messen, Festen, Tagen der offenen Türen

Prozessbeteiligte • Institutionen und Anbieter

Schnittstellen • Anbieter der Familienbildung • Büro OB (Pressestelle) • unterschiedliche Gremien

Instrumente / Dokumente

• MS Office • Dokumentation / Statistik • Internet • Datenbank

Zeitbedarf + Frist Zur Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit steht dem Familienbüro 10 % einer Vollzeitstelle, 159,8 Stunden pro Jahr, zur Verfügung. Gesamtzeitbedarf: Fahrzeit: 80 % (20 Min.)

Anmerkungen

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Teilprozess 04: FuN-Baby Angebot (Systemzeit)

Ziel / Ergebnis Durch aktives und wertschätzendes Coaching werden Eltern durch das erfahrungsorientierte Programm in ihren elterlichen Kompetenzen gestärkt und entwickeln tragfähige Familienstrukturen. Zielgruppen sind Familien mit unterschiedlichen Bildungsgeschichten und kulturellen Hintergründen. Verfolgt wird das QM Ziel „Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen“.

Aktivitäten • aktive Anwerbung von Teilnehmern • interdisziplinäre Vorbereitung des Kurses • Gestaltung der Programmelemente • Auswertung / Nachgespräche

Prozessbeteiligte • Familien • Familienzentren • Co-Teamer

Schnittstellen • Co-Teamer • kooperierende Institution, in der der Kurs stattfindet

Instrumente / Dokumente Materialien für den Kurs

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft

Zeitbedarf 1500 min

Häufigkeit 2 x

Gesamtzeitbedarf: 3000 min 1x jährlich soll von den beiden qualifizierten Mitarbeiterinnen des Familienbüros ein Kurs je Mitarbeiterin durchgeführt werden. Insgesamt ist für die Anwerbung, Vorbereitung, Durchführung (8 Termine in der Einrichtung à 1:30 Std.) und Vor- und Nachbereitung ein Stundenkontingent von ca. 25 Stunden anzusetzen. Fahrzeit: 20 min pro Termin zzgl. 50% bei Anwerbung

Anmerkungen

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Kernprozess: Frühe Hilfen – Prävention / Bedarfsfeststellung; §§ 1, Abs. 4 und 3, Abs. 3 und 4 KKG

§ 1 KKG – Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multi-professionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).

Teilprozess 01: Bedarfsfeststellung und aktive Vermittlung

Ziel / Ergebnis Die Eltern haben Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

Aktivitäten • Hausbesuch oder ggf. ein Gespräch im Büro • Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/

Institutionen durchführen • Rücksprache im Team bei besonderem

Reflexionsbedarf • Rücksprache mit Dritten (z.B. Sozialer Beratungsdienst,

Pflegekinderdienst, Familienzentren/ Kindertages-einrichtungen, Beratungsstellen etc.)

• ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst

• Dokumentation

Prozessbeteiligte • Eltern(-teile) und Kinder • ggf. Vormünder • ggf. Dritte (z.B. Kindertageseinrichtungen und

Familienzentren, Sozialer Beratungsdienst, Pflegekinderdienst, Frühförderung, Beratungsstellen etc.)

Schnittstellen • ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion) • Wirtschaftliche Jugendhilfe bei Hilfen nach § 16 SGB

VIII

Instrumente / Dokumente

• Dokumentation / Statistik • Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII • Eingabe Software

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Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 15 min 30 min 15 min Häufigkeit 3 x 3 x 3 x 3 x 50%

Gesamtzeitbedarf: 367 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen

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Kernprozess: Frühe Hilfen – KinderZUKUNFT NRW

§ 3 KKG – Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. (4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. …

Verfahren bei KinderZUKUNFT NRW: In den Herner Geburtskliniken werden die Mütter auf das freiwillige Angebot von KinderZUKUNFT NRW hingewiesen, um Familien bei Vorliegen einer gesundheitlichen oder psychosozialen Belastung frühzeitig an Netzwerkpartner zu vermitteln. Die Eltern geben ihr Einverständnis zur Überleitung an die weiteren Dienste. Geben Eltern ihr Einverständnis zur Überleitung an die Jugendhilfe, werden die Daten von der Klinik an das Familienbüro übermittelt.

Teilprozess 01: Falleingang

Ziel / Ergebnis Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und niederschwellige Angebote unterbreitet. Eltern werden durch Personal des Familienbüros zeitnah aufgesucht, der Hilfebedarf wird festgestellt und Unterstützung angeboten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

Aktivitäten • Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik im Vorfeld der Überleitung

• Entgegennahme der Meldung und Sichtung • Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen

anlegen • Hausbesuch vereinbaren • ggf. Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung einleiten

Prozessbeteiligte • Personensorgeberechtigte und ggf. sekundäre Bezugspersonen

• Netzwerkpartner • IMO-Institut

Schnittstellen • Klinikkoordinatorin

Instrumente / Dokumente

• Überleitungsbogen • Einverständniserklärung • Stammdatenblatt • Maßnahmeerfassungsbogen • Dateneingabe Software / Excel Tabelle

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Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Adminis-tration

Kurzge-spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf min 10 min 10 min 30 min min Häufigkeit 1 x 1 x 1 x

Gesamtzeitbedarf: 50 min Fahrzeit: keine Frist: max. 4 Wochen

Anmerkungen

Teilprozess 02: Bedarfsfeststellung und Beratung

Ziel / Ergebnis Familien mit riskanten Entwicklungen werden frühzeitig und niederschwellige Angebote unterbreitet. Die Eltern haben Vermittlung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Angebote und/oder Hilfen erhalten. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

Aktivitäten • Hausbesuch (ggf. gemeinsam mit Familienhebamme o.ä.)

• Hilfebedarf erkennen • Beratung und Darstellung / Vermittlung präventiver

Angebote • Koordinatorin über Veränderung der Maßnahme

informieren • Maßnahmeerfassungsbögen nach 3, 6, 9 Monaten

(oder zu Hilfeplangesprächen) auswerten • pflegen der Excel Tabelle • Begleitung zu beratungsrelevanten Bezugspersonen/

Institutionen durchführen • Rücksprache im Team oder im Netzwerk bei

besonderem Reflexionsbedarf • persönliche Übergabe an den Sozialen Beratungs-

dienst / freie Träger zwecks Fortführung der Unter-stützung

• Initiierung niederschwelliger, kompensatorischer Hilfen

• Einleitung und Monitoring von Hilfen gem. § 16 SGB VIII durch das Familienbüro

• ggf. Maßnahmeerfassungsbogen sowie vorhandene Bögen an Sozialen Beratungsdienst

• nachhalten der Dokumentation und Austausch mit den Klinikkoordinatorinnen, Sozialen Beratungsdienst

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/ freie Träger • Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu

Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff. SGB VIII im Sozialen Beratungsdienst

• ggf. erfolgt eine Meldung nach § 8a SGB VIII an den Sozialen Beratungsdienst

• Dokumentation • pflegen der Excel Tabelle

Prozessbeteiligte • Eltern(-teile) und Kinder, ggf. Vormünder • Klinikkoordinatorinnen • IMO-Institut • ggf. Dritte

Schnittstellen • ggf. Dritte (z.B. Sozialer Beratungsdienst, Kindertageseinrichtungen / Familienzentren, Beratungsstellen etc.)

• ggf. Gruppenleitung (bei notwendiger Reflexion) • Wirtschaftliche Jugendhilfe

Instrumente / Dokumente

• Dokumentation / Statistik • Meldebewertungsbogen § 8a SGB VIII • Stammdatenblatt • Maßnahmeerfassungsbogen • Excel Tabelle • Eingabe Software

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Admini- stration

Kurzge- spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf 60 min 10 min 15 min 30 min 15 min Häufigkeit 3 x 3 x 3 x 3 x 50%

Gesamtzeitbedarf: 367 min Fahrzeit: in 100 % der Fälle

Anmerkungen • Die weitere Unterstützung der Jugendhilfe erfolgt durch andere Kernprozesse im Sozialen Beratungsdienst. Die dortige Falleingangsphase erübrigt sich. Darüber hinaus erfolgt in diesen Fällen fortlaufend eine Rückmeldung an das Familienbüro, solange eine Jugendhilfe gewährt oder beendet wird.

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Teilprozess 03: Nachverfolgung

Ziel / Ergebnis Familien nehmen Unterstützungen in Anspruch. QM Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in ihren Sozialräumen.

Aktivitäten • Austausch mit der Koordinatorin in der Geburtsklinik • Rücklauf IMO-Institut alle 3, 6, 9 Monate bzw. zu

Hilfeplangesprächen bei Maßnahmen nach § 27 ff. SGB VIII im Sozialen Beratungsdienst

• Stammdatenblatt und Maßnahmeerfassungsbogen pflegen

Prozessbeteiligte • Netzwerkpartner • Klinikkoordinatorin • IMO-Institut

Schnittstellen • Sozialer Beratungsdienst

Instrumente / Dokumente

• Stammdatenblatt • Maßnahmeerfassungsbogen • Dateneingabe Software / Excel Tabelle

Zeitbedarf + Frist Zeitbedarf Fachkraft Gespräch Doku-

mentation Adminis-tration

Kurzge-spräche

Koll. Reflexion

Zeitbedarf min 10 min 10 min min min Häufigkeit 4 x 4 x

Gesamtzeitbedarf: 80 min Fahrzeit: keine Frist:

Anmerkungen